Mandari Insight

0791/2026

Kölner Verkehrs-Betriebe AG, hier: Liquidation der Westigo GmbH

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.04.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.05.2026, TOP 10.10

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

3166 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0791/2026 
Freigabedatum 
 23.04.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG, hier: Liquidation der Westigo GmbH  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln erklärt sich mit der Liquidation der Westigo GmbH Eisenbahnverkehrs-
unternehmen einverstanden. 
 
Finanzausschuss 11.05.2026 
Rat 12.05.2026

2 
Begründung: 
 
A. Ausgangslage 
Die Westigo GmbH Eisenbahnverkehrsunternehmen (Westigo) wurde 2006 als 100%-ige 
Tochtergesellschaft der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) gegründet, um den schienenge-
bundenen Personennahverkehr (SPNV) auf Strecken im Verkehrseinzugsbereich von Köln 
und mit Schwerpunkt der Strecken in Köln zu planen und durchzuführen. Die Stadt Köln hat 
einen Anteil von 10% an der KVB. 90% der Anteile gehören der Stadtwerke Köln GmbH 
(SWK).  
 
Ende 2009 beschloss die KVB, dass sich die Westigo nicht mehr an Ausschreibungen von 
SPNV-Betriebsleistungen beteiligen wird und das operative Geschäft einstellt.  
Da die Gesellschaft zudem Anfang 2010 personallos gestellt wurde, fallen seit 2011 auch 
keine Personalaufwendungen mehr an. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthal-
ten im Wesentlichen Beiträge und Prüfungskosten. 
Die Gesellschaftshülle wurde von der KVB bisher für den Fall einer anderweitigen Nut-
zungsmöglichkeit – wie einer Neugründung einer Gesellschaft – beibehalten. Da die Ge-
sellschaftshülle bisher nicht genutzt worden ist und auch für die Zukunft keine Verwendung 
der Gesellschaftshülle durch die KVB geplant ist, soll die Gesellschaft liquidiert werden. 
Dies hat den Vorteil, dass auf die KVB nach Abschluss des Liquidationsverfahren keine 
Kosten mehr zukommen. 
 
B. Liquidation und Löschung der Gesellschaft 
Die Liquidation der GmbH hat die Verteilung des Gesellschaftsvermögens an die Gesellschaf-
ter zum Ziel. Der Auflösungsbeschluss führt zu einer Änderung des Unternehmensgegenstan-
des der ehemals wirtschaftlich-werbenden Gesellschaft zu einer Abwicklungsgesellschaft. Li-
quidationsstichtag soll der 31.12.2026 sein.  
Nach Ablauf des Sperrjahres wird das Gesellschaftsvermögen nach Erfüllung aller Verbind-
lichkeiten an die Gesellschafter verteilt und sodann eine Schlussabrechnung erstellt. Die Li-
quidatorin ist zu entlasten. Der Abschluss der Liquidation ist abschließend zum Handelsregis-
ter anzumelden. Mit der Eintragung ist die Gesellschaft gelöscht. 
 
C. Finanzielle Auswirkungen der Auflösung 
 
Die Bilanz der Westigo GmbH weist zum 31.12.2025 ein bilanzielles Eigenkapital in Höhe von 
rd. 200 TEUR aus. Das Ergebnis vor Verlustübernahme durch die KVB liegt bei 8,4 TEUR. 
 
D. Gremienerfordernisse 
Die Auflösung der Westigo GmbH bedarf 
 
 der Zustimmung des Aufsichtsrates der KVB (am 12.03.26 erfolgt) 
 der Kenntnisnahme der Stadtwerke Köln GmbH (am 23.02.26 erfolgt)  
 der Zustimmung des Rates der Stadt Köln  
 der Beschlussfassung der Westigo Gesellschafterversammlung  
 sowie der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht. 
 
An der kommunalwirtschaftsrechtlichen Zulässigkeit der Auflösung bestehen keine Zweifel.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

832 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Bei der Liquidation handelt es sich um eine operative Entscheidung, die keiner Öffentlichkeitbeteiligung 
bedarf. Die Westigo ist seit Ende 2009 nicht mehr operativ tätig. Die bisherige Gesellschaftshülle soll 
auch in Zukunft nicht verwendet werden. Vor dem Hintergrund der finanziellen Entwicklung der KVB 
respektive der SWK sollen die bisherigen Betriebskosten eingespart werden.

Beratungsverlauf (2)

11.05.2026 Finanzausschuss
TOP 10.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
12.05.2026 Rat
TOP 10.10 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0791/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.04.2026
Erstellt
17.03.2026 10:32