0791/2026
Kölner Verkehrs-Betriebe AG, hier: Liquidation der Westigo GmbH
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
3166 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 0791/2026 Freigabedatum 23.04.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kölner Verkehrs-Betriebe AG, hier: Liquidation der Westigo GmbH Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln erklärt sich mit der Liquidation der Westigo GmbH Eisenbahnverkehrs- unternehmen einverstanden. Finanzausschuss 11.05.2026 Rat 12.05.2026 2 Begründung: A. Ausgangslage Die Westigo GmbH Eisenbahnverkehrsunternehmen (Westigo) wurde 2006 als 100%-ige Tochtergesellschaft der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) gegründet, um den schienenge- bundenen Personennahverkehr (SPNV) auf Strecken im Verkehrseinzugsbereich von Köln und mit Schwerpunkt der Strecken in Köln zu planen und durchzuführen. Die Stadt Köln hat einen Anteil von 10% an der KVB. 90% der Anteile gehören der Stadtwerke Köln GmbH (SWK). Ende 2009 beschloss die KVB, dass sich die Westigo nicht mehr an Ausschreibungen von SPNV-Betriebsleistungen beteiligen wird und das operative Geschäft einstellt. Da die Gesellschaft zudem Anfang 2010 personallos gestellt wurde, fallen seit 2011 auch keine Personalaufwendungen mehr an. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthal- ten im Wesentlichen Beiträge und Prüfungskosten. Die Gesellschaftshülle wurde von der KVB bisher für den Fall einer anderweitigen Nut- zungsmöglichkeit – wie einer Neugründung einer Gesellschaft – beibehalten. Da die Ge- sellschaftshülle bisher nicht genutzt worden ist und auch für die Zukunft keine Verwendung der Gesellschaftshülle durch die KVB geplant ist, soll die Gesellschaft liquidiert werden. Dies hat den Vorteil, dass auf die KVB nach Abschluss des Liquidationsverfahren keine Kosten mehr zukommen. B. Liquidation und Löschung der Gesellschaft Die Liquidation der GmbH hat die Verteilung des Gesellschaftsvermögens an die Gesellschaf- ter zum Ziel. Der Auflösungsbeschluss führt zu einer Änderung des Unternehmensgegenstan- des der ehemals wirtschaftlich-werbenden Gesellschaft zu einer Abwicklungsgesellschaft. Li- quidationsstichtag soll der 31.12.2026 sein. Nach Ablauf des Sperrjahres wird das Gesellschaftsvermögen nach Erfüllung aller Verbind- lichkeiten an die Gesellschafter verteilt und sodann eine Schlussabrechnung erstellt. Die Li- quidatorin ist zu entlasten. Der Abschluss der Liquidation ist abschließend zum Handelsregis- ter anzumelden. Mit der Eintragung ist die Gesellschaft gelöscht. C. Finanzielle Auswirkungen der Auflösung Die Bilanz der Westigo GmbH weist zum 31.12.2025 ein bilanzielles Eigenkapital in Höhe von rd. 200 TEUR aus. Das Ergebnis vor Verlustübernahme durch die KVB liegt bei 8,4 TEUR. D. Gremienerfordernisse Die Auflösung der Westigo GmbH bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates der KVB (am 12.03.26 erfolgt) der Kenntnisnahme der Stadtwerke Köln GmbH (am 23.02.26 erfolgt) der Zustimmung des Rates der Stadt Köln der Beschlussfassung der Westigo Gesellschafterversammlung sowie der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht. An der kommunalwirtschaftsrechtlichen Zulässigkeit der Auflösung bestehen keine Zweifel.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
832 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Bei der Liquidation handelt es sich um eine operative Entscheidung, die keiner Öffentlichkeitbeteiligung bedarf. Die Westigo ist seit Ende 2009 nicht mehr operativ tätig. Die bisherige Gesellschaftshülle soll auch in Zukunft nicht verwendet werden. Vor dem Hintergrund der finanziellen Entwicklung der KVB respektive der SWK sollen die bisherigen Betriebskosten eingespart werden.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0791/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.04.2026
- Erstellt
- 17.03.2026 10:32