3009/2021
Neubau Hölderlin
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
3344 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402 Vorlagen-Nummer 25.08.2021 3009/2021 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.08.2021 Neubau Hölderlin In der Sitzung am 07.06.2021 wurde mit AN/1097/2021 der folgende Beschluss gefasst: Wir beauftragen die Verwaltung, eine Planung für den Neubau des Hölderlin-Gymnasiums an einem Standort vorzulegen und hierfür das benötige Raumangebot unter Berücksichtigung der folgenden Punkte zu entwickeln: Kreative Umsetzungen und Anpassungen des Planungsrahmens für pädagogische Raumkon- zepte an Kölner Schulen bzw. der Schulbaurichtlinie ggf. mit Ausnahmeregelungen Übernahme raumplanerischer Ideen aus den Konzepten von Clusterschulen Prüfung der Möglichkeit, das Gebäude aufzustocken und dabei z.B. Mensa, Bibliothek, Sammlungen, Lehrerzimmer etc. oben drauf zu setzen Einbeziehung von Nebengebäuden, die bisher nicht für schulische Zwecke genutzt wurden (Hausmeisterwohnung, nahegelegene Sporthalle) Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Schulhoffläche im Park oder Teile davon auf dem Gebäude oder im benachbarten Park Zusätzliche Fläche, die nach Beschluss der neuen Stellplatzordnung für Schulen bebaut wer- den kann. Stellungnahme der Verwaltung: Die Anzahl und Größe von Räumen in Schulen legt die Schulbauleitlinie in Musterraum - programmen fest. Anzahl und Größe der Fachräume sind abhängig von Schulform und Zügigkeit, Unterrichtsbereiche sind auf eine Klassenfrequenz von z.B. bei Gymnasien 27 Schüle rn und Schülerinnen ausgerichtet. Der Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner be- inhaltet keine Flächenvorgaben und beeinflusst die Flächengrößen nicht. Der Rahmenplan be- schäftigt sich mit Raumfunktionszusammenhängen / Raumzuordnungen die die Clustermodelle und offene Lernlandschaften bilden und im Rahmen des Beteiligungsprozesses mit der Schule vereinbart werden. Eine Reduzierung der Raumprogramme ist nur durch eine Reduzierung von Raumgrößen oder 2 durch die Reduzierung der Anzahl von Räumen zu erreichen. Die Stadt Köln nimmt bei den Gym- nasien aufgrund des Mangels an Schulplätzen die maximal zulässige Klassenfrequenz mit 30 o- der 31 Schülerinnen und Schülern in Anspruch. Die Schulaufsicht der Bezirksregierung teilt hierzu mit, dass eine Unterschreitung der Richtgrößen (die in der Schulbauleitlinie vorgesehen sind) bei der Ausschöpfung der maximalen Klassenfre- quenz nicht tolerierbar ist. Eine Reduzierung des Raumprogramms bei der Neubauplanung des Hölderlin Gymnasiums wird daher nur mit einer Reduzierung der Zügigkeit des Gymnasiums zu erreichen sein. In Anbetracht des Schulplatzmangels erscheint dies als eine nicht zielführende Option. Die Verwaltung hat daher die Gebäudewirtschaft beauftragt, eine über die die Risiken aufzeigen- de Massenstudie hinausgehende, tiefergehende Machbarkeitsstudie erstellen zu lassen. Parallel dazu wurde das Bau - und Planungsdezernat um Prüfung gebeten, ob in der nahen Um- gebung der Graf-Adolf-Straße (z.B. neben der Sporthalle am Bergischen Ring, Schotterparkplatz) ein Grundstück für den Bau eines Teilgebäudes für das Hölderlin Gymnasium zur Verfügung ge- stellt werden kann und dort entsprechendes Baurecht geschaffen werden kann. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Graf-Adolf-Straße
- Im Park
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Details
- Aktenzeichen
- 3009/2021
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 25.08.2021
- Erstellt
- 20.08.2021 11:41