Mandari Insight

2228/2022

Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule am Standort Helene-Weber-Platz im Stadtteil Neubrück zum Schuljahr 2023/24 bei gleichzeitiger auslaufender Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.10.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.11.2022, TOP 10.16

Anlage 3 Stellungnahme SL Kurt-Tucholsky-Hauptschule

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV Kalk zu TOP 7.1 und 10.2.14

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 4 Beteiligung der Schulkonferenz Kurt-Tucholsky-Schule

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Anlage 2 Stellungnahme Bezirksregierung_Kurt-Tucholsky-Hauptschule

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Anlage 5 ergänzend: Stellungnahme geplante Schließung KTS untere Schulaufsicht

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Anlage 6 ergänzende Beantwortung der Fragen aus der Politik zur Vorlage 2228-2022

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Anlage 7, Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll 24-10-22 Vorlage 2228 2022 und AN 1867 2022

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Anlage 8, Auszug Finanzausschuss 31.10.2022 zu 2228-2022

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Anlage 3 Stellungnahme SL Kurt-Tucholsky-Hauptschule

17815 Zeichen

Köln, den 03.02.2022  
Die Zukunft der Kurt-Tucholsky-Schule Köln 
Eine Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion vom 19.08.2021 
„Eine Gesamtschule für Neubrück“ 
1. Geografische Ausgangslage und Betrachtung des Schulstandortes  
2. Die Schüler*innen*1 der Kurt-Tucholsky-Schule  
2.1 Sozioökonomisch benachteilige Schüler*innen  
2.2 Schüler*innen mit internationaler Familiengeschichte  
2.3 Geflüchtete Schüler*innen  
2.4 Schüler*innen mit sonderpädagogischem 
Unterstützungsbedarf und chronischen Krankheiten  
3. Was diese Schüler*innen brauchen  
4. Was die Kurt-Tucholsky-Schule leistet 
5. Resümee und Schlussplädoyer  
6. Literatur  
1. Geografische Ausgangslage und Betrachtung des 
Schulstandortes 
Die Kurt -Tucholsky-Schule liegt im Kölner Stadtteil Neubrück. Dies ist ein östlicher 
Stadtteil von Köln im rechtsrheinischen Stadtbezirk Kalk. Der nördlich des Heumarer 
Dreiecks gelegene Stadtteil grenzt im Nordosten mit dem Rather Kirchweg an den 
Stadtteil Brück, mit der Grünfläche östlich des Neubrücker Rings an den Stadtteil 
Rath/Heumar, im Südwesten mit der Rösrather Straße und der Bundesautobahn an 
Ostheim und mit der Grünanlage im Westen an den Stadtteil Merheim.  
In Neubrück gibt es zwei Grundschulen: Die Städtische Grundschule Europaring sowie 
die James-Krüss-Grundschule. Seit dem Umzug der Kurt-Tucholsky-Schule aus dem 
Schulzentrum Ostheim nach Neubrück  im Jahr 2007 , sind die nächstgelegenen 
weiterführenden Schulen das Heinrich-Heine-Gymnasium und die Albert-Schweitzer-
Realschule, die beide im Schulzentrum Ostheim verblieben sind.  
Die Kurt -Tucholsky-Schule ist die nächstgelegene Hauptschule für die Stadtteile 
Brück, Merheim, Ostheim und Rath/Heumar. Sie wird im Schuljahr 20 20/21 von ca. 
                                                           
1 Im Folgenden verwenden wir das Gendersternchen, um alle Menschen anzusprechen und 
um eine inklusive und geschlechtergerechte Sprache zu verwenden. 
Personenbezeichnungen, die ausschließlich Frauen oder ausschließlich Männer betreffen, 
bleiben geschlechtsspezifisch.

400 Schüler*innen besucht und bietet eine gebundene Ganztagsbetreuung der Klasse 
fünf bis Klasse zehn.  
Folgt man dem Standorttypenkonzept für faire Vergleiche bei Lernstanderhebungen, 
das „einen differenzierten Blick auf vorhandene sozialräumliche Unterschiede der 
Schulstandorte ermöglichen soll“  (Vgl. Referat Standardüberprüfung: Neues 
Standorttypenkonzept. 2011) ist die Kurt -Tucholsky-Schule dem Standort -Typ fünf 
zuzuordnen.   
2. Schüler*innen der Kurt-Tucholsky-Schule 
Sowohl im aktuellen Bildungsdiskurs als auch im Alltag aller Schulen in Deutschland 
ist Heterogenität in den letzten Jahren zu einem Schlüsselbegriff geworden. Vor allem 
in Bezug auf internationale  und sozialökonomische familiäre Hintergründe sowie auf 
das individuelle Lernpotential jedes einzelnen (bildungssprachliche Fähigkeiten, 
Intelligenz, Vorwissen) zeichnet sich die Schülerschaft der Kurt -Tucholsky-Schule 
jedoch durch Heterogenität in einem besonderen Maße aus.  (Vgl. für eine Defin ition 
der Dimensionen von Heterogenität  Gronostaj/Vock 2017, S. 9) Zudem besteht die 
Schülerschaft vielfach aus Schüler*innen, die diversen Herausforderungen ausgesetzt 
sind, um die alltäglichen Anforderungen des Lebens zu bewältigen. Folgt man noch 
einmal der Beschreibung der Standorttypen von Schulen in NRW, beträgt der 
Migrationsanteil an einer Schule des Standortes fünf mehr als 40 Prozent. Der Anteil 
der SG BII Empfänger sowie der Anteil Arbeitsloser im Schulumfeld ist sehr hoch.  
Vier Dimensionen, die den Alltag unserer Schüler*innen prägen und für ihre 
Zukunftsperspektiven entscheidend sind , sollen in dieser Stellungnahme eine 
Betrachtung finden . Sie verdeutlichen das Ausmaß der Heterogenität an unserer 
Schule und stellen die Hera usforderungen für Lehrer*innen und andere 
Mitarbeiter*innen im Kontext Schule sowie für die Schüler*innen heraus.  
1) Sozioökonomisch benachteiligte Schüler*innen  
2) Schüler*innen mit internationaler Familiengeschichte 
3) Dabei in besonderem Maße: geflüchtete Schüler*innen  
4) Die Schüler*innen, die einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf oder 
chronische Krankheiten haben

2.1 Sozialökonomisch benachteiligte Schüler*innen 
Als sozialökonomisch benachteiligte Schüler*innen sollen hier Kinder definiert werden, 
die in Bezug auf die Höhe des Einkommens der Eltern, in Bezug auf zukunftsrelevante 
Fragen (Wie „Hat das Kind ein eigenes Zimmer?“, „Können die Eltern das Kind bei den 
Hausaufgaben unterstützen?“, „Wie viele Bücher gibt es in dem Haushalt?“, „Hat das 
Kind zwei Elternanteile ?“, „Wächst es in gesunden Familienstrukturen auf ?“) 
benachteiligt sind und dadurch, das haben unter anderem die Ergebnisse der letzten 
PISA-Studie 2018 gezeigt, geringe Chancen beim Zugang zu schulis cher Bildung 
haben.  
Sichtbar wird die sozialökonomische Benachteiligung unserer Schüler*innen durch 
eine Arbeitslosenquote von 14,5 Prozent in Ostheim und 13,9 Prozent in Neubrück im 
Jahr 2018 (bei etwa acht Prozent in Köln; Vgl. Kölner Stadtanzeiger vom 21.06.2018). 
Sichtbar wird sie durch Darstellungen unserer Schüler*innen, die davon erzählen, dass 
sie ein Zimmer mit vier Geschwister n teilen, die Heizungen in der Wohnung erst im 
Januar angestellt werden  oder sie in der  Familie dafür verantwortlich sind , Termine 
beim Amt wahrzunehmen oder Formulare auszufüllen . Sichtbar wird sie auch in 
Presseberichten über die „Gernsheimer Straße“ in Ostheim, in denen von Eltern 
berichtet wird, die ihre Kinder zu Tode prügeln. (Vgl. Kölner Stadtanzeiger 2007)  
2.2 Schüler*innen mit internationaler Familiengeschichte 
Wie unter anderen Gronostaj/Vock verdeutlichen, wird – neben dem 
sozialökonomischen Status einer Familie – der Migrationshintergrund von 
Schüler*innen als bedeutsam für den Bildungserfolg diskutiert. (Vgl. Gronostaj/Vock 
S. 22) Während in Deutschland der Migrationsanteil ( als eine Person mit 
Migrationsanteil wird hier eine Person definiert, wenn sie selbst oder mindestens ein 
Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren ist ; Vgl. die Daten von 
Statista 2021) im Januar 2022 bei 26,7 Prozent liegt, fallen an der Kurt -Tucholsky-
Schule über 90 Prozent  der Kinder unter die Definition der Personen mit 
Migrationsanteil. Diese Kinder haben ganz unterschiedliche geografische Wurzeln , 
kulturell geprägte Hintergründe  und Glaubensrichtungen . Sie sprechen häufig zu 
Hause eine andere Sprache als Deutsch. Auf die daraus resultierenden Defizite in der 
Bildungssprache und in der Lesekompetenz angemessen zu reagieren, ist zur 
Routine-Aufgabe von Lehrer*innen unserer Schule geworden.

2.3 Geflüchtete Kinder und Jugendliche 
In den letzten Jahren ist eine Vielzahl von geflüchteten Kindern an unsere Schule 
gekommen. Derzeit haben wir Kapazitäten für die Beschulung und Förderung von 72 
Schüler*innen, die akut aus ihrem Heimatland geflüchtet sind und in Deutschland eine 
neue Heimat finden sollen.  Sie haben neue Facetten – und neue Herausforderungen 
– in den Schulalltag gebracht.  
Diese Kinder haben häufig eine strapaziöse und traumatisierende Flucht aus 
Kriegsgebieten hinter sich. Einige haben dabei Elternteile verloren oder sie sind für sie 
nicht erreichbar. Sie kommen in ein ihnen unbekanntes, neues System und haben 
teilweise noch nie eine Schule besucht. Eine Vielzahl der Kinder kann bei der Ankunft 
an unserer Schule nicht lesen und schreiben. Für diese Kinder ist häufig zunächst die 
Alphabetisierung und im Folgenden das Erlernen der deutschen Sprache elementar 
für ihre Zukunft. Aber auch psychologische und lebenspraktische Betreuung ist für 
diese Schüler*innen relevant.  
2.4 Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf oder chronischen 
Krankheiten 
Seit der Einführung des Gemeinsamen Unterrichts im Schuljahr 2012/2013 arbeiten 
wir an unserem Ziel, eine inklusive Schule für alle Kinder zu schaffen.  
Derzeit besuchen 45 Kinder mit Unterstützungsbedarf die Kurt -Tucholsky-Schule. 
Durch die Zuwanderung kriegstraumatisierter Kinder ist davon auszugehen, dass sich 
diese Zahl noch weiter erhöht.  
 3. Was diese Schüler*innen brauchen 
Dass die hier skizzierte  Schülerschaft besondere Unterstützung dabei braucht, Ziele 
im Kontext Schule (aber auch im privaten Umfeld) zu erreichen, ist durch die gegebene 
Darstellung sicher bereits nachvollziehbar geworden, soll jedoch an dieser Stelle noch 
weiter erläutert werden.

Die Schüler*innen unserer Schule brauchen…  
… eine besondere schulische Förderung und individuell auf ihr en Lernstand 
angepasste Differenzierung.  
… individuelle Betreuung auf schulischer, aber auch auf privater Ebene.  
… all das, was hinter dem Ver sprechen eines multiprofessionellen Teams steht , 
nämlich Bezugspersonen, die professionell auf ihre Probleme eingehen können : 
Lehrer*innen und Sonderpädago*innen  zum Beispiel,  Wegeberater*innen, 
Lernbegleiter*innen, Therapeut*innen und Sozialpädago*innen. Menschen, die mit 
ihnen lesen lernen und sie zum Arbeitsamt begleiten, die Verständnis für ihre Situation 
haben. Menschen, die ihnen die Wertschätzung und Anerkennung entgegenbringen, 
die sie brauchen, um ihre Potentiale entfalten zu können.  
Vor allem bra uchen unserer Schüler*innen, so unsere Meinung, dafür kleine, 
überschaubare Räume, in denen sie ankommen und agieren können.  
4. Was die Kurt-Tucholsky-Schule leisten kann 
„Die pädagogische Arbeit mit jungen Menschen, die im Leistungsvermögen, in ihren 
physischen oder psychischen Voraussetzungen, im Sozialverhalten, in ihren sozio -
kulturellen und ökonomischen Lebenslagen sehr differieren, ist anspruchsvoll“, 
schreiben Gronostaj/Vock. (Gronostaj/Vock  2017, S. 15) Eine hohe Anzahl von 
Schüler*innen, die au fgrund ihrer Lebenssituation in ökonomischer und sozialer 
Hinsicht keiner verheißungsvollen Zukunft entgegens ehen, macht den praktischen 
Umgang mit dieser Heterogenität in unseren Augen noch herausfordernder.  
Unser Fokus ist es dabei zum einen, die Indivi dualität jedes einzelnen zu nutzen und 
fruchtbar zu machen. Zum anderen ist es jeden Tag aufs Neue unser Ziel, unseren 
Schüler*innen Chancengleichheit zu ermöglichen.  
Mit der Umsetzung der Inklusion und dem damit verbundenen Anspruch der Teilhabe 
aller Schüler*Innen an Kultur, Unterrichtsgegenständen und Gemeinschaft an der Kurt-
Tucholsky-Schule, wird diesem Anspruch Rechnung getragen.

Ein bedeutender Vorteil unserer Schule ist zudem die überschaubare Größe des 
Systems. Die Schüler*innen kennen nicht nu r ihre Klassenkamerad *innen, sondern 
auch die Schüler*innen zwei Jahrgänge über ihnen. Sie sind an ihre 
Klassenlehrer*innen, die sie meist von Klasse fünf bis zehn beglei ten, gewöhnt und 
mit ihnen vertraut . Sie grüßen die Hausmeisterin und die Schulsekretärin. Die 
Konzentration auf die Schaffung  kleiner Klassen ermöglicht sowohl individuelle 
Förderung als auch schulische und persönliche Entfaltung in einem vertrau ten 
Rahmen.  
Davon ausgehend, dass Sprachkompetenz eine Schlüsselqualifikation für die 
Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und eine der wichtigsten Voraussetzungen für 
den schulischen und beruflichen Erfolg ist, werden  Schüler*innen, die nach 
Deutschland geflüchtet sind,  an der Kurt -Tucholsky-Schule nach einem eigenen 
Sprachförderkonzept, welches die Schule explizit für die Sprachförderschüler*innen 
entwickelt hat, und das differenzierten Unterricht für Kinder in der Alphabetisierung bis 
zum Sprachniveau B2 umfasst, unterrichtet . Ergänzt wird die Sprachförderung durch  
eine Schreibwerkstatt, deren Ergebnisse in einem Buchprojekt veröffentlicht werden, 
sowie durch die ehrenamtliche Unterstützung durch Lesementoren.  
Zusätzlich zu den Standardelementen im Rahmen der Landesinitiative „Kein 
Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA : Potenzialanalyse, die Arbeit mit 
einem Portfolioinstrument, Berufsfelderkundungen, Praktika) haben wir im Rahmen 
der Berufsorientierung weitere Angebote in unserem Schulprogramm, um den 
Jugendlichen nach der Schulzeit den Übergang zwischen Schule und Ber uf zu 
erleichtern. Dabei hat die Vernetzung zwischen Inner- und außerschulischen Partnern 
eine wesentliche Bedeutung. Viele externe Mitarbeiter kommen aus der beruflichen 
Praxis und können unsere Schüler individuell und in einem engen Austausch mit den 
Klassenlehrer*innen beraten. Unser Wahlpflicht -Angebote in den Jahrgängen neun 
und zehn sind inhaltlich an berufliche Inhalte gekoppelt, sodass in Kleingruppen die 
notwendigen Schlüsselqualifikationen trainiert werden können. Für Schüler*innen  mit 
schwacher Lernmotivation bieten wir zudem gezielte Beratung und Betreuung für eine 
sinnvolle und realistische Anschlussperspektive nach der Schule an. Ein weiterer 
Punkt, der uns im Bereich Berufsorientierung auszeichnet und den Schüler*innen die 
Möglichkeit gibt, si ch frühzeitig auch mit ihren Stärken im praktischen Bereich 
auseinanderzusetzen und eine  Zukunftsperspektive zu entwickeln, sehen wir in der

Tatsache, dass ab Stufe acht die Klassenlehrer *innen und Teams den Fokus der 
Schüler*innen auf die Berufsorientierung lenken. Sowohl in Deutsch als auch in 
Arbeitslehre-Wirtschaft sind Bausteine wie Bewerbungstraining, das Kennenlernen 
unterschiedlicher Berufsfelder oder die Erarbeitung von Problemlösekompetenzen bei 
alltagspraktischen Aufgaben Grundpfeiler unserer schulinternen Curricula. Der hohe 
Stellenwert der Fächer Arbeitslehre-Technik und Arbeitslehre -Hauswirtschaft gibt 
unseren Schüler*innen – neben den Wahlpflichtfächern und AGs – weitere 
Möglichkeiten, ihre praktischen Kompetenzen im handwerklichen beziehungsweise 
hauswirtschaftlichen Bereich kennenzulernen, ausbilden oder zu erweitern.  
Elementar für das Gelingen unserer Arbeit ist eine Vernetzung mit externen 
Partner*innen, mit dem Jugendamt, Therapeut *innen und anderen 
Kooperationspartner*innen (wie zum Beispiel dem Bürgerverein oder dem 
Jugendzentrum ENBE in Neubrück). Durch diese gewachsenen Strukturen und die 
Möglichkeit, in einem kleinen System persönlich, direkt und transparent zu 
kommunizieren, können wir der Aufgabe, Schüler*innen u nd ihre  Eltern zu 
unterstützen, gerecht werden.  
Relevant ist aber auch die Zusammenarbeit mit unserem Ganztagsträger, der 
Katholischen Jugendagentur Köln, im gebundenen Ganztag. Dadurch können wir den 
Kindern sowohl kontinuierliche, verlässliche Betreuung  und vertrauensvolle 
Ansprechpartner*innen (ergänzend zu Lehre r*innen, Sonderpädago*innen, 
Sozialpädago*innen und MPTler*innen) als auch ein anspruchsvolles, kreatives und 
motivierendes Freizeitprogramm anbieten. Seit der Förderung von Bildungsangeboten 
in den Ferien durch die Corona-Pandemie, können wir diese Zuwendung auch in den 
Ferien gewährleisten.  
5. Resümee und Schlussplädoyer 
Es ist nicht unsere Absicht, in dieser Stellungnahme Position gegen die Gesamtschule 
als zukunftsgerichtetes und nachhaltiges Schulsystem zu beziehen. Keinesfalls 
möchten wir die Gesamtschule als „nicht geeignete Schulform“ beschreiben.

Wir möchten jedoc h deutlich machen, dass in Neubrück und der Umgebung 
Schüler*innen leben, die eine intensive Form der Förderung  und Bindung , ein 
Wachsen in einem kleinen System benötigen  – die von einer Gesamtschule in 
angestrebter Größe unseres Erachtens nicht geleistet werden kann . Die enge  
Beziehungsarbeit in den Lerngruppen mit einem stabilen, mul tiprofessionellen 
Team, der direkte, niedrigeschwellige Austausch mit den Klassenlehrer *innen, dem 
Stufenteam sowie internen und externen Partnern in unserem überschaubaren System 
Schule, gibt unseren Schüler*innen einen starken Halt und Orientierung.  
Wir haben Sorge, dass die Gr öße der angestrebten Gesamtschule und die damit 
verbundene Anonymität unsere Schüler*innen nicht fördert, sondern überfordert.  
Unser Interesse ist es  daher, unsere Schule – mit kleineren Klassen, einem 
gebundenen Ganztag , engmaschigen und praxisorientierten 
Berufsfindungsangeboten sowie der Möglichkeit individueller Zuwendung – bestehen 
zu lassen und weiter zu verbessern. 
Mit dieser Stellungnahme möchten wir unseren Schüler*innen eine Stimme und eine 
Lobby geben. Und sie darin unterstützen, einen gleichberechtigten, fairen Start in die 
Zukunft zu haben. „Die Kinder von heute sind die Gesellschaft von morgen“ lautet ein 
bekanntes Zitat des Dalai Lama . Wir denken, dass  die Kinder , die unsere Schule 
besuchen, durch die hier skizzierten Möglichkeiten  und gemeinsam mit uns  die 
Kompetenzen entwickeln können, die sie brauchen, um diese Gesellschaft mündig, 
tatkräftig und selbstbestimmt mitgestalten zu können.   
Verfasst von dem Kollegium der Kurt-Tucholsky-Schule  
 
6. Literatur  
Sarah Beierle, Carolin Hoch, Birgit Reißig (2019): Schule in benachteiligten sozialen 
Lagen. Untersuchungen zum aktuellen Forschungstand mit Praxisbeispielen. 
Deutsches Jugendinstitut.  
https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/DJI_Abschlussbericht_Brennpunktschulen.pdf 
Abgerufen am 27.01.2022

Beltermann, Eric (21.06.2018): Arbeitslosigkeit in Köln. In: Kölner Stadtanzeiger.  
https://www.ksta.de/interaktiv/arbeitslosigkeit-in-koeln-wie-viele-menschen-in-den-veedeln-ohne-
arbeit-sind-30653994?cb=1643285634316& 
Abgerufen am 27.01.2022 
 
Isaac, Kevin (2011): Neues Standorttypenkonzept.  
https://www.schulentwicklung.nrw.de/e/upload/download/mat_11-
12/Amtsblatt_SchuleNRW_06_11_Isaac-Standorttypenkonzept.pdf 
Abgerufen am 27.01.2022  
 
Morchner Tobias und Stinauer, Tim (23.02.2007): Eine verlorene Generation. Kölner 
Stadtanzeiger.  
https://www.ksta.de/eine-verlorene-generation-13268992 
Abgerufen am 27.01.2022  
 
Vock, Miriam und Gronastaj, Anna (2017): Umgang mit Heterogenität in Schule und 
Unterricht.  
http://library.fes.de/pdf-files/studienfoerderung/13277.pdf 
Abgerufen am 27.01.2022

Beschlussvorlage Rat

24250 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2228/2022 
Freigabedatum 
23.09.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule am Standort Helene-Weber-Platz im Stadtteil 
Neubrück zum Schuljahr 2023/24 bei gleichzeitiger auslaufender Schließung der Kurt-
Tucholsky-Schule 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Errich-
tung einer Gesamtschule zum 01.08.2023 mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der 
Sekundarstufe II am Standort Helene-Weber-Platz 3-5, 51109 Köln-Neubrück. Die Schule startet 
mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf.  
2. Die Gesamtschule wird gem. § 9 SchulG NRW als Ganztagsschule geführt. 
3. Der Rat der Stadt Köln bestätigt ausdrücklich, dass die Gesamtschule im Sinne des § 2 Abs. 5 
Schulgesetz NRW ein inklusives Bildungsangebot vorhält, in der Schüler*innen mit und ohne son-
derpädagogischem Förderbedarf gemeinsam lernen. 
4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach 
Beschlussfassung einen Antrag zur Genehmigung der Gesamtschule zu stellen.  
5. Unter dem Vorbehalt der durch die Bezirksregierung Köln erteilten Genehmigung zur Errichtung 
der Gesamtschule in Neubrück beschließt der Rat gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW die auslaufen-
de Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule am Helene-Weber-Platz 3-5, 51109 Köln-Neubrück, ab 
dem Schuljahr 2023/24. Die Schule bildet dann keine neuen Eingangsklassen mehr.  
6. Der Rat beschließt, dass die derzeit an der Kurt -Tucholsky-Schule am Helene-Weber-Platz 3-5 
angesiedelte Stelle Schulsoz ialarbeit bis zum Auslaufen der Schule erhalten bleibt. Die Stelle 
Schulsozialarbeit soll das Auslaufen der Schule begleiten. 
7. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach gesicherter Finanzierung. Für die hierfür not-
wendigen Bau - und Einrichtungsmaßnahmen  mit Fertigstellung spätestens zum Schuljahr 
2028/29 werden die erforderlichen Beschlüsse - unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswir-
kungen - zu einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt. Hiermit sind insbesondere die z.Zt. noch 
nicht kalkulierbaren Kosten für einen Erweiterungsbau verbunden.  
8. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichts-
ordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.  
9. Die Beschlüsse erfolgen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024. 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.09.2022 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 20.10.2022 
Finanzausschuss 31.10.2022 
Rat 10.11.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  s. Begründung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen    38.780 € 
b) Sachaufwendungen etc.    12.800 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
(0) Hintergrund 
Die potentielle Realisierung eines neuen Gesamtschulstandortes im Stadtbezirk Kalk wird in der Fort-
schreibung der Schulentwicklungsplan ung Köln 2020 unter Maßnahmenbeschreibung M101 (Seite 
114) beschrieben. Diese Planungsoption wurde aufgrund der relativ stabilen Schülerzahlen der Kurt-
Tucholsky-Schule bisher nicht weiter verfolgt. 
Aufgrund einer Initiative der SPD -Fraktion in der Bezirks vertretung Kalk durch einen Antrag am 
28.08.21 zur Umnutzung des Schulstandortes Helene-Weber-Platzes für eine 4-zügige Gesamtschule 
wurde die Planungsoption erneut geprüft.  
Neben einer aktualisierten schulentwicklungsplanerischen Einschätzung (s. Bedürfn isstellung), hat 
die Verwaltung Vorgespräche mit der Schulleitung der Kurt -Tucholsky-Schule und der Bezirksregie-
rung Köln geführt. Die Schulleitung sprach sich gegen die auslaufende Schließung der Hauptschule, 
jedoch nicht gegen eine Gesamtschule als „zukunftsgerichtetes nachhaltiges Schulsystem“ aus. Die 
Bezirksregierung Köln ist ebenfalls gegen die Schließung der Kurt -Tucholsky-Schule, da sie eine 
räumliche und pädagogische Überlastung des Systems Hauptschule befürchtet. Die Schule und die 
Bezirksregierung Köln haben eine entsprechende Stellungnahme herbeigeführt (Anlagen).

3 
Nach intensiver Auseinandersetzung mit der Thematik durch Politik und Verwaltung wurde am 
07.04.2022 ein positiver Beschluss zur Umnutzung des Schulstandortes Helene -Weber-Platzes für 
eine 4-zügige Gesamtschule in der Bezirksvertretung Kalk votiert (Anlagen). 
Die Verwaltung nimmt die Initiative der Bezirksvertretung Kalk auf und sieht vor, zum Schuljahr 
2023/24 eine Gesamtschule im Stadtbezirk Kalk am Standort Helene-Weber-Platz 3-5 in Neubrück zu 
errichten. Dabei ergeben sich folgende Planungsparameter: 
 
 Die neue Gesamtschule wird vierzügig in der Sekundarstufe I und vierzügig in der Sekundarstu-
fe II errichtet. Es wird ein Erweiterungsbau auf dem Schulgelände des Helene-Weber-Platzes 3-
5 realisiert. 
 
 Die Kurt-Tucholsky-Schule (Hauptschule) wird zum Schuljahr 2023/24 auslaufend geschlossen. 
Die Schule nimmt ab diesem Schuljahr keine Eingangsklassen mehr auf.  
 
(1) Bedürfnisstellung zur schulrechtlichen Errichtung einer Gesamtschule am Helene-Weber-
Platz 
 
Die Herausforderungen für eine bedarfsgerechte Gestaltung der Schullandschaft haben sich in Köln 
in der jüngeren Vergangenheit weiter deutlich erhöht. Stark steigende Schülerzahlen, eine Schulstruk-
tur im Wandel mit einer kontinuierlich ste igenden Nachfrage nach Gesamtschul- und Gymnasialplät-
zen, verbunden mit dem Umstand, dass viele Schulbaumaßnahmen sehr lange dauern, führen dazu, 
dass dem akuten Wunsch nach Gesamtschulplätzen nicht entsprochen werden kann und es regel-
mäßig zu vermehrten A blehnungen kommt. Die Ergebnisse des Anmeldeverfahrens im Kontext des 
Übergangs auf die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2022/23 zeigen, dass knapp 1.000 Schü-
ler*innen nach der Anmeldung an einer Gesamtschule aus Kapazitätsgründen eine Ablehnung erhiel-
ten. Auch an der Katharina-Henoth-Gesamtschule im Stadtbezirk Kalk kam es zu 298 Anmeldungen 
bei einer Aufnahmekapazität von 162 Schüler*innen. Infolgedessen erhielten 136 Kinder eine Ableh-
nung für einen Schulplatz an der einzigen Gesamtschule im Stadtbezirk Kalk. Aufgrund dieser Unter-
versorgung mit Gesamtschulplätzen sieht die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2020 wei-
tere Gesamtschulstandorte im Stadtbezirk Kalk vor. 
Um sehr zeitnah weitere zusätzliche Gesamtschulplätze im Kölner Raum zu schaffen, müssen weite-
re Maßnahmen getroffen werden, wie beispielweise die Erweiterung bestehender Standorte oder die 
Umnutzung bestehender Schulstandorte, welche weniger dem Elternwahlverhalten entsprechen. Zu 
diesem Zweck soll zum Schuljahr 2023/24 die Umnutzung  des Schulstandortes der Kurt-Tucholsky-
Schule (HS) am Helene-Weber-Platz durch eine neue 4/4-zügige Gesamtschule erfolgen.  
 
Die Kurt-Tucholsky-Schule (HS) weist relativ stabile Schüler*innenzahlen auf. In den letzten Schuljah-
ren konnten an der dreizügig festgelegten Schule zumindest durchweg zwei Eingangsklassen gebil-
det werden. Ab der Jahrgangsstufe 7 steigt die Zahl der Schüler*innen durch Schulformwechsel von 
anderen Schulen an, sodass ab dann drei Klassen je Jahrgangsstufe gebildet werden. Insgesamt 
wird die Schule seit vielen Schuljahren von konstant rund 400 Schüler*innen besucht und ist daher 
aus schulrechtlicher Sicht nicht von einer Schulschließung bedroht, da die Anzahl der Schüler*innen 
nach wie vor über der erforderlichen Mindestschüler*innenza hl liegt. Im Anmeldeverfahren zum 
Schuljahr 2022/23 verzeichnet die Kurt-Tucholsky-Schule mit Stand 08.03.2022 zunächst 35 Anmel-
dungen (inklusive Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen). In der Vorstatistik zur erst im Frühjahr 
seitens it.nrw zur Verfügung gestellten offiziellen Schulstatistik wurden 55 Schüler*innen gezählt. Hier 
kam es nach Aussage des Schulsekretariats der Kurt -Tucholsky-Schule zu Mehrangaben aufgrund 
der Möglichkeit von Mehrfachanmeldungen. Laut SchILD (zentrales Schulverwaltungsprogramm) be-
suchen zum Schulstart 2022/23 41 Schüler*innen (aktuell 43 SuS) die Kurt -Tucholsky-Schule und

4 
somit konnten zwei Eingangsklassen gebildet werden. Trotz der relativ stabilen Schüler*innenzahlen 
zeigen die geringen Anmeldezahlen an Hauptschulen und der Anmeldeüberhang von 136 an der Ka-
tharina-Henoth-Gesamtschule in Kalk deutlich, dass der Elternwunsch weniger die Schulform Haupt-
schule vorsieht. Erfahrungsgemäß wählen viele Schüler*innen, die im Anmeldeverfahren an den Ge-
samtschulen keinen Platz erhalten haben, letztlich dann eine Hauptschule. 
 
Die folgende Tabelle (Abbildung 1) zeigt die Anmelde- und Schülerzahlen der vergangenen 6 Jahre 
an der Kurt-Tucholsky-Schule: 
 
 Abbildung 1 
 
Dem gegenüber steht die Zahl der Eingangsklassen, die in den letzten Jahren an der Kurt-Tucholsky-
Schule gebildet wurden. Bis auf das Schuljahr 2018/19 wurden durchgängig zwei Eingangsklassen 
gebildet. Erst durch Schulformwechsler*innen überwiegend ab der Klassenstufe 7 steigen die Schü-
ler*innenzahlen an und es kommt zur Bildung weiterer Klassen. (Abbildung 2) 
 
Abbildung 2 
 
Neben der Bildung von Klassen des Regelschulbetriebs kam es in den vergangenen 6 Jahren zur 
Bildung von Internationalen Förderklassen (Abbildung 3). In den letzten beiden Schuljahren befand 
sich jedoch keine Internationale Förderklasse im Schulbetrieb der Kurt-Tucholsky-Schule. Durch das 
aktuelle Kriegsgeschehen in der Ukraine, kann es jedoch noch zur Aufnahme weiterer Schüler*innen 
mit Flüchtlingshintergrund und somit auch zur Bildung weiterer Klassen kommen.  
 
 
Abbildung 3 
 
Insgesamt verfügt das Schulgebäude am Helene-Weber-Platz über eine max. Kapazität von 21 Klas-
senräumen. 
 
Der Schulstandort Helene-Weber-Platz wird aktuell durch eine dreizügige Hauptschule genutzt. Dies 
entspricht bei einem Klassenfrequenzrichtwert von 24 Schüler*innen ein Gesamtschülerpotential von 
432 Schüler*innen über alle Jahrgänge. Bei einer Umnutzung des Schulstandortes durch die 4/4 -

5 
zügige neuerrichtete Gesamtschule mit einem Klassenfrequenzrichtwert von 27 Schüler*innen könn-
ten in der Sek I 648 Schüler*innen einen Schulplatz erhalten und somit 216 weitere Schulplätze in der 
Sek I geschaffen werden. Für die angedachte 4-zügige gymnasiale Oberstufe würden zusätzlich 234 
Plätze zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife im Stadtbezirk Kalk geschaffen werden. Folglich 
könnte die bessere Ausnutzung des bestehenden Gebäudes (unter Berücksichtigung eines Erweite-
rungsbaus) durch zusätzlich benötigte Schulplätze erzielt werden. Zusätzlich würden sich die Plätze 
im gemeinsamen Lernen erhöhen, da eine Aufnahme von 12 Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen 
in allen Jahrgängen vorgesehen ist. Aktuell nimmt die Kurt-Tucholsky-Schule lt. amtlichen Schuldaten 
durchschnittlich ca. 8 Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen pro Jahrgang auf.  
 
Neben der Erhöhung von Gesamtschulplätzen und der allgemeinen Schaffung von rund 200 zusätzli-
chen Schulplätzen in der Sekundarstufe I und Sekundarstufe II würde eine Entlastung der umliegen-
den Albert-Schweizer-Schule (RS), des Heinrich -Heine-Gymnasiums und der bereits angesproche-
nen Katharina-Henoth-Gesamtschule erfolgen. Dies könnte bereits für das kommende Anmeldever-
fahren zum Sj. 2023/24  einen positiven Effekt auf die beeng te Schulplatzsituation haben, auch auf 
den Erhalt des Wunschschulplatzes. Ein weiterer Vorteil wäre die Reduktion von Schulformwechs-
ler*innen, da das System Gesamtschule bereits alle Schulformen vorsieht. Somit besuchen Schü-
ler*innen bereits im Vorfeld eine Schule, auf der ein höherer Schulabschluss angestrebt werden kann, 
ohne der Gefahr eines Schulwechsels aufgrund mangelnder schulischer Leistungen. 
 
(2) Mögliche Auswirkungen auf die verbleibende Hauptschule im Stadtbezirk Kalk 
Die Adolph-Kolping-Schule wäre die letzte Hauptschule im Stadtbezirk, sodass eine mögliche Belas-
tung, insbesondere durch Schulformwechsler*innen ab der Klasse 7, geprüft werden muss. Die An-
meldezahlen für die beiden Hauptschulen im Stadtbezirk Kalk decken sich mit der Aufnahmekapazität 
der Adolph-Kolping-Schule (72 Anmeldungen/ 72 Plätze). Durch die Errichtung einer weiteren 4/4 -
zügigen Gesamtschule im Stadtbezirk Kalk ergeben sich bei rechnerischer Einhaltung einer Drittelre-
gelung1 – also ein Drittel Gymnasiasten, ein Drittel Realschüler und ein Drittel Hauptschüler – 36 
„Hauptschulplätze“ an der neugegründeten Gesamtschule. Somit kann dort das Platzangebot in der 
Größenordnung der Anmeldezahlen an der Kurt-Tucholsky-Schule der vergangenen Jahre kompen-
siert werden. An der Adolph-Kolping-Schule stehen aktuell aufgrund der festgelegten Zügigkeit mehr 
Plätze in den Eingangsklassen zur Verfügung, als in den vergangenen Jahren nachgefragt wurden. 
Auch hier ergäbe sich noch eine Platzreser ve für Schüler*innen, die explizit einen Platz an einer 
Hauptschule nachfragen würden (s. Anmeldezahlen). (Abbildung 4) 
 
                                                 
1 Eine strikte Einhaltung der Drittelregelung an Gesamtschulen ist nicht erforderlich. Um den unterschiedlichen 
Lernvoraussetzungen und Fähigkeite n der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, bietet die Gesamt-
schule ab der 7. Klasse in einigen Fächern Unterricht auf zwei Leistungs ebenen an. Unterschieden wird hierbei 
lediglich zwischen Grund- und Erweiterungsebene bzw. Grund - und Erweiterungskursen. Die Schulform( -
empfehlung) spielt dabei  keine Rolle mehr.

6 
 
Abbildung 4 
 
Insgesamt würden 108 Schulplätze in den Eingangsklassen der neuen Gesamtschule zur Verfügung 
stehen. Durch die Umnutzung des Helene-Weber-Platzes zu einem Gesamtschulstandort kommt es 
zu keinem Verlust von Schulplätzen, sondern zu 36 zusätzlichen Schulplätzen in den Eingangsklas-
sen des Stadtbezirks Kalk (insg. 216 zusätzliche Schulplätze in der Sek I). Die Erfahrungen der ver-
gangenen Jahre haben gezeigt, dass die Schließung eines Hauptschulstandortes bei Umnutzung 
durch einen Gesamtschul(teil)standort wenig bis keine Auswirkungen auf die Schülerzahlen der ver-
bliebenen Hauptschulen hatten (Abbildung 5):  
 
Abbildung 5 
 
Im Falle der 3 -zügigen Hauptschule in der Nürnberger Str., welche im Schuljahr 2014/15 auslaufend 
schloss, wurde der Schulstandort zur Erweiterung der Katharina-Henoth-Gesamtschule um zwei Züge 
in der Sek I und einen Zug in der Sek II genutzt. Hier kam es sogar im Gesamten zur Reduktion der 
Schüler*innenzahlen in den Eingangsklassen im Stadtbezirk. Trotz dessen kam es zu keinen nen-
nenswerten Anstieg der Gesamtschüler*innenzahlen an der damals verbliebenden Adolph -Kolping-
Schule (Kalk) oder Kurt-Tucholsky-Schule (Neubrück).  
 
Betrachtet man die Schüler*innenzahlen der ersten Tabelle (Abbildung 1), zeigt sich, dass sich 
Hauptschulen im Gegensatz zu anderen Schulformen durch eine gewisse Fluktuation der Schülerzah-
len auszeichnen, nicht nur bedingt durch Schulfo rmwechsel (über die Jahrgänge verteilt), sondern

7 
auch über die Jahre können die Schülerzahlen variieren. Entgegen der Auffassung, dass die Schlie-
ßung einer weiteren Hauptschule im Stadtbezirk Kalk zu einer Überbelastung durch Schulformwechs-
ler*innen an der Adolph-Kolping-Schule führt, könnte die Errichtung einer zusätzlichen Gesamtschule 
zur Stabilisierung der Schülerzahlen führen. 
 
Eine abschließende, sichere Einschätzung, ob die Schließung einer weiteren Hauptschule im Stadt-
bezirk Kalk das System Hauptsch ule im Gesamten zusätzlich belastet, kann die Verwaltung nicht 
abgeben. Es verbleibt die Möglichkeit, dass die Schließung der Kurt -Tucholsky-Schule zukünftig zu 
Verteilungsproblemen von Schulformwechsler*innen führen kann und diese Schüler*innen auf Haupt-
schulen auf den umliegenden Stadtbezirken verteilt werden müssen. 
 
Dennoch wird erwartet, dass die Errichtung einer zusätzlichen Gesamtschule im Stadtteil Neubrück 
eher zu einer Entlastung der umliegenden Albert -Schweitzer-Realschule und des Heinrich -Heine-
Gymnasiums führt. Durch die bedarfsgerechtere und zusätzliche Schaffung von Schulplätzen sollten 
im Gesamten weniger Schulformwechsel erfolgen.  
 
 
(3) Zum Schulstandort und Schulgebäude Helene-Weber-Platz 
Durch die Errichtung einer 4/4 -zügigen Gesamtschule bei gleichzeitig auslaufender Schließung der 
Kurt-Tucholsky-Schule würde eine vorübergehende Doppelnutzung des Standortes für fünf Jahre 
erfolgen. Bevor alle Klassen der bestehenden Kurt -Tucholsky-Schule aus dem System herausge-
wachsen sind, wird eine beengte Raumsituation vorzufinden sein, da Büroräume, Lehrerzimmer und 
das Sekretariat für beide Schulen vorgehalten werden müssen. Bereits vor dem Übergang der Schü-
ler*innen in die Sekundarstufe II zum Schuljahr 2029/30 ist ein Erweiterungsbau auf dem Schulgrund-
stück des Helene-Weber-Platzes in Betrieb zu nehmen.  
 
Eine Standortanalyse zum Helene -Weber-Platz im März 2021 hat die bauliche Möglichkeit zur Ein-
richtung einer 4/4-zügigen Gesamtschule rechnerisch bestätigt. Neben einem Erweiterungsbau muss 
zur Decku ng der Raumbedarfe der neuerrichteten Gesamtschule eine weitere Turnhalle errichtet 
werden. Aufgrund ihres Bauzustandes und ihrer nicht normgerechten Größe sollten die vorhandenen 
Hallen abgebrochen und drei neue Turnhallenfelder errichtet werden. 
Die fehl enden Flächen sind und können in einen oder mehreren Ergänzungsbauten, sowie durch 
Neuorganisation der Bestandsbauten auf dem Schulgrundstück, zu schaffen/geschaffen werden. Ein-
zelne Bestandsgebäude oder Teile von diesen sind in diesem Prozess eventuell abzubrechen. 
Mit dem Start der Gesamtschule sind für die Verwaltung der neuen Schule Baucontainer auf dem 
Grundstück zu platzieren. Zudem werden der Gesamtschule im Aufbau mit Blick auf das Muster-
raumprogramm zwei Gruppenräume pro Jahrgang, vier Ganztagsräum e, drei Fachräume für Natur-
wissenschaften in der Sekundarstufe I und ein weiterer Fachraum sowie vier Räume für Gemein-
schaftslehre fehlen. Die Sportsituation wird ebenfalls bis zur Fertigstellung beengt sein. Es werden 
vor diesem Hintergrund gute Kooperationen der auslaufenden und der aufbauenden Schule hinsicht-
lich teilweise gemeinsamer, abwechselnder Nutzungen der übergangsweise knappen Raumkapazitä-
ten erwartet. 
 
Hinzu kommt, dass die Errichtung des Erweiterungsbaus eine bauliche Maßnahme in größerem Um-
fang bedeuten würde, welche Lärm- und Gefahrensituationen sowie Platzeinschränkungen beinhaltet. 
Insbesondere im Bereich Sport ist es wichtig, eine kontinuierliche Sportmöglichkeit auf dem Standort 
bereitstellen zu können. 
 
Die Umnutzung des Hauptschulgebäud es für eine 4/4 -zügige Gesamtschule mit Erweiterungsbau

8 
inklusive Turnhalle soll zeitnah in die fortgeschriebenen Schulbaumaßnahmenliste unter Prio A gelis-
tet und in Kürze personalisiert werden. Die Verwaltung wird dafür Sorge tragen, dass die Fertigstel-
lung der Schulbaumaßnahme unmittelbar vor dem Schuljahr 2028/29 erfolgt, sodass ein ordnungsge-
rechter Schulbetrieb bereits vor dem Übergang in die Sekundarstufe II gewährleistet ist. Zudem wird 
spätestens zum Schuljahr 2023/24 ein zusätzlicher Baucontainer für die Verwaltung der Gesamtschu-
le platziert. Es wird zudem beabsichtigt einen Neubau einer 3 fach-Turnhalle am Helene-Weber-Platz 
zu beauftragen. 
 
Die in diesem Zusammenhang notwendigen Bau- und Einrichtungsbeschlüsse werden zu einem spä-
teren Zeitpunkt herbeigeführt. 
 
(4) Beteiligung der Schulkonferenz 
 
Die Schulkonferenz wurde im Zuge dieser Beschlussvorlage um eine aktuelle Stellungnahme gebe-
ten. Bis zur Fertigstellung dieser Vorlage konnte die Schulkonferenz noch nicht tagen. Der Schulkon-
ferenzbeschluss w ird als Anlage zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 
26.09.2022 nachgereicht. 
Unabhängig vom Votum der Schulkonferenz empfiehlt die Verwaltung aufgrund des hohen Bedarfs 
an Gesamtschulplätzen die auslaufende Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule zugunsten der Neu-
Errichtung einer Gesamtschule. 
 
(5) Finanzierung und Personalkosten 
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich 
neben den zu erwartenden Schüler*innenzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbundenen 
Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundversorgung. 
Die Errichtung einer neuen Gesamtschule in Neubrück bei gleichzeitiger auslaufenden Schließung 
der Kurt-Tucholsky-Hauptschule, Helene-Weber-Platz ab dem  Schuljahr 2023/24 löst demnach ins-
gesamt einen zusätzlichen Bedarf in Höhe von 0,7 Stellen EG 7 TVöD Verwaltungsbeschäftige und 
somit Personalkosten i.H.v 38.780 € aus. Die Finanzierung für den Mehrbedarf für das Schulsekreta-
riat der neuen Gesamtschule Neubrück wurde durch das Dezernat I sichergestellt. 
Ebenso sind für die neue Gesamtschule 12.800 € als Kosten eines Büroarbeitsplatzes zu berücksich-
tigen. Die Finanzierung der Büroarbeitsplatzkosten von jährlich 12.800 € erfolgt  ab dem Hau shalts-
jahr  2023 aus im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 ff. vorgesehenen Mitteln des Teilergebnisplans 
0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 
Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haus haltsplanaufstellungsprozesses 
2025ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls durch 
Umschichtungen, vorsehen. 
 
(6) Beteiligungsverfahren 
 
Nach § 80 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen sind Schulträger verpflichtet, in enger Zu-
sammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes schulisches Ange-
bot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig über ihre Planungen zu informieren und sie 
anzuhören. Die Verwaltung hat die Anhörung  sowohl der nicht -städtischen Schulträger in Köln als 
auch der öffentlichen Schulträger in den im Osten angrenzenden Nachbarkommunen eingeleitet.

9 
Es kann davon ausgegangen werden, dass kein anderer Schulträger in seinen Rechten betroffen ist. 
Erstens sind die Bedarfe an zusätzlichen Schulplätzen in Köln wie beschrieben unzweifelhaft sehr 
hoch, zweitens ist die Realisierung von neuen Gesamtschulen in Köln schon in der „Fortschreibung 
der Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ (Session 0418/2020), die der Rat im Juni 2020 beschlos-
sen hat, angekündigt worden. Die Verwaltung hatte schon 2020 nicht-städtische Schulträger in Köln 
und Schulträger in den Nachbarkommunen Kölns über die Fortschreibung informiert und diese allen 
zur Kenntnisnahme und im Bedarfsfall zur St ellungnahme zur Verfügung gestellt. Es waren keine 
kritischen Rückmeldungen zu verzeichnen. 
 
(7) Anordnung der sofortigen Vollziehung  
 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmit-
tel Einzelner gegen die schulrechtliche Errichtung der neuen Gesamtschule am Helene-Weber-Platz 
3-5 in Neubrück zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für 
die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen l iegt es im 
Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2022/24 Klarheit über das zukünftige 
Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gemäß 
§ 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. 
 
Anlagen 
 
0 Begründung der Dringlichkeit  
1 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV Kalk zu TOP 7.1 und 10.2.14 
2 Stellungnahme Bezirksregierung Kurt-Tucholsky-Hauptschule 
3 Stellungnahme SL Kurt-Tucholsky-Hauptschule 
4 Beteiligung der Schulkonferenz Kurt-Tucholsky-Schule

Anlage 1 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV Kalk zu TOP 7.1 und 10.2.14

1417 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Frau Brecher 
Telefon:  (0221) 221 98313  
Fax       :  (0221) 221 98347 
E-Mail:  corinna.brecher@stadt-koeln.de 
Datum: 08.04.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 11. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 07.04.2022 
öffentlich 
7.1 Eine Gesamtschule für Köln-Neubrück!  
Antrag der SPD-Fraktion vom 19.08.2021 
AN/1677/2021 
10.2.14 Beantwortung zu Kurt-Tucholsky-Schule in eine Gesamtschule  
   umwandeln 
  AN/2072/2021 
 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den Änderungsantrag der SPD-
Fraktion abstimmen: 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Rat der Stadt Köln und den Ausschuss für 
Schule und Weiterbildung folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Die Kurt-Tucholsky-Hauptschule am Helene-Weber-Platz in Köln-Neubrück wird aus-
laufend geschlossen. Zeitgleich wird am gleichen Standort eine 4-zügige Gesamt-
schule errichtet. Der notwendige Erweiterungsbau ist am gleichen Standort zu reali-
sieren. 
 
Die Schulverwaltung wird gebeten in Gesprächen mit der Bezirksregierung darauf 
hinzuwirken, dass eine größtmögliche Anzahl des aktuellen Lehrkörpers an der neu-
en Gesamtschule am Helene-Weber-Platz weiterbeschäftigt wird. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion, Bezirksvertreterin Gallerach und  
Bezirksvertreter Grundmeier (Bündnis 90/Die Grünen) und Bezirksvertreter Winkler 
(AFD) zugestimmt.

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

999 Zeichen

Anlage 0 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Um die schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule am Standort Helene-Weber-Platz zum 
Schuljahr 23/24 gewährleisten zu können, ist es dringend notwendig, die Beratungskette am 
26.09.2022 mit dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung starten und am 10.11.2022 
vom Rat der Stadt Köln beschließen zu lassen. Nur so kann rechtzeitig die Genehmigung der 
Bezirksregierung Köln eingeholt werden sowie die üblichen Informationsmaßnahmen für die 
Elternschaft im Herbst 2022 sowie das Anmeldeverfahren Ende Januar 2023 durchgeführt 
werden. 
 
Eine frühere Einbringung dieser Vorlage war leider nicht möglich, da  zunächst die 
Rahmenbedingungen geklärt werden mussten, die es ermöglichen, die Neugründung 
einer Gesamtschule auf dem Schulgru ndstück durchzuführen. Hierzu zählt insbesondere 
die Prüfung, in welchem Umfang ein Erweiterungsbau zur Raumversorgung beitragen 
muss und ab wann ergänzende Baumaßnahmen am Helene -Weber-Platz erforderlichen 
sind.

Anlage 4 Beteiligung der Schulkonferenz Kurt-Tucholsky-Schule

899 Zeichen

1
Beyen, Anne
Von: Beyen, Anne
Gesendet: Freitag, 23. September 2022 09:24
An: Beyen, Anne
Betreff: WG: Schulkonferenzbeschluss bis zum 23.09.2022 - Auslaufende Schließung 
Kurt-Tucholsky-Schule
Gesendet: Donnerstag, 22. September 2022 23:33 
Betreff: AW: Schulkonferenzbeschluss bis zum 23.09.2022 - Auslaufende Schließung Kurt-Tucholsky-Schule 
 
Sehr geehrte Frau Beyen, 
ich hoffe, es geht Ihnen gut.  
Anbei der Beschluss der Schulkonferenz vom 20.09.2022, Auszug aus dem Protokoll: 
 
Top 5: Gesamtschule 
- Der Beschluss über die Neugründung einer Gesamtschule steht auf der Tagesordnung des 
Schulausschusses für - den26.09.22. 
 
„Die SchulK der Kurt-Tucholsky-
Hauptschule unterstützt nicht den Antrag auf Schließung der Hauptschule/ 
Neugründung einer Gesamtschule.“ (s. Stellungnahme vom 03.02.2022) (Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltung: 
1) 
 
Mit freundlichen Grüßen  
Constanze Schwarzer

Anlage 2 Stellungnahme Bezirksregierung_Kurt-Tucholsky-Hauptschule

4089 Zeichen

Schulentwicklungsplanung;

Errichtung von Gesamtschulen durch eine veränderte Nutzung von
bestehenden Schulstandorten;

Hier: Überlegungen zur Errichtung einer Gesamtschule am Standort der
Kurt-Tucholsky-Hauptschule

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu den derzeitigen Überlegungen des Schulträgers, am Standort der Kurt-
Tucholsky-Hauptschule eine Gesamtschule zu errichten, erfolgte seitens
meines Dezernates 41 bereits ein erster Austausch. Im Rahmen unserer
digitalen Besprechung am 31.01.2022 hatten wir das Thema ebenfalls
kurz angesprochen.

In meiner E-Mail vom 11.02.2022 hatte ich Ihnen eine in der Abteilung
abgestimmte Stellungnahme zugesagt, die ich Ihnen nachstehend zur
Kenntnis gebe.

Eingangs möchte ich nochmals darauf hinweisen, ‘dass der
verschiedentlich verwendete Begriff „Weiterentwicklung der Kurt-
Tucholsky-Hauptschule zur Gesamtschule“ irreführend sein kann und
nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Errichtung einer
Gesamtschule am Standort der Hauptschule setzt deren Auflösung
voraus, eine „Weiterentwicklung“ ist daher nicht möglich.

Die Bezirksregierung unterstützt die vom Schulträger verfolgte Aktivität,
die Anzahl der Gesamtschulplätze deutlich zu erhöhen. Nicht zuletzt die
seit Jahren vorliegenden Anmeldeüberhänge erfordern hier eine zeitnahe
Umsetzung. Auf mein Schreiben vom 29.06.2021 nehme ich insofern
Bezug.

Hierin hatte ich auch darauf hingewiesen, dass gerade bei der Aufgabe
von Schulplätzen anderer Schulformen zugunsten weiterer
Gesamtschulplätze darauf geachtet werden muss, dass das spezifische
Angebot dieser Schulen durch eine Gesamtschule auch aufgefangen
werden kann. Auf den wichtigen Anteil insbesondere der Schulform
Hauptschule am Bildungserfolg und der Bildungsgerechtigkeit innerhalb

Auskunft erteilt:
RU U 3

U 5
koeln.nrw.de

Zimmer:

Telefon: sg
Fax: GUEE:

Zeughausstraße 2-10,
50667 Köln

DB bis Köln Hbf,
U-Bahn 3,4,5,16,18
bis Appellhofplatz

Besuchereingang (Hauptpforte):
Zeughausstr. 8

Telefonische Sprechzeiten:
mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr

Besuchstermine nur nach
telefonischer Vereinbarung

Landeshauptkasse NRW:
Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN:

DE59 3005 0000 0001 6835 15
BIC: WELADEDDXXX
Zahlungsavise bitte an
zentralebuchungsstelle@
brk.nrw.de

Hauptsitz:

Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Telefon: (0221) 147-0

Fax: (0221) 147 - 3185
USt-ID-Nr.: DE 812110859

poststelle@brk.nrw.de
www.bezreg-koeln.nrw.de

Bezirksregierung Köln

Datum:

.03.2022

des Schulangebots der weiterführenden Schulen in der Stadt Köln hatte seite 2 von 2

ich ebenfalls hingewiesen. Diese leistet einen wertvollen Beitrag in den
Bereichen Integration und Inklusion. Insbesondere die Zahl der
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf in den Kölner Grundschulen nimmt jährlich weiter
zu. Alle Hauptschulen (und nahezu alle Realschulen) sind Schulen des
Gemeinsamen Lernens und stellen grundsätzlich drei Schulplätze (und
zum Teil deutlich mehr) für diese Kinder zur Verfügung. Die Verteilung
der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf erfolgt in der Gesamtschule im vorgezogenen
Auswahlverfahren, d.h. es werden nicht mehr als drei Schülerinnen und
Schüler pro Klasse aufgenommen. so, dass die Überhänge von den
Realschulen und Hauptschulen getragen werden.

Ebenfalls bislang noch unverzichtbar ist die Schulform Hauptschule, um
den Schulformwechsel in die Hauptschule nach der Erprobungsstufe und
in die höheren Jahrgänge der Hauptschulen von anderen Schulformen zu
ermöglichen.

Die Ihnen vorliegende Stellungnahme der Kurt-Tucholsky-Schule weist
ebenfalls auf die Bedeutung dieser Schulform in der Schullandschaft hin
und wird von mir aus schulfachlicher Sicht bestätigt.

Abschließend möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass durch eine
„Umnutzung“ von Schulformen zwar dem mangelnden Angebot an
Gesamtschulplätzen Rechnung getragen werden kann, dem aber parallel
bestehenden steigenden Bedarf an Schulplätzen wird dadurch nicht
begegnet. Dieser muss daher dringend durch die Schaffung von
zusätzlichem Schulraum gedeckt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Anlage 5 ergänzend: Stellungnahme geplante Schließung KTS untere Schulaufsicht

17233 Zeichen

Schulamt  
für die Stadt Köln  
als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde  
______________________________________  
 
 
 
Stellungnahme  zum Antrag AN2014/2021 – Kurt-Tucholsky-Schule in eine 
Gesamtschule umwandeln  
 
 
Vorbemerkung  
 
Als untere Schulaufsicht für die Schulform Hauptschule nehme ich gerne Stellung zum oben genann- 
ten Antrag.  
 
 
Stellungnahme aus Sicht der unteren Schulaufsicht für die Schulform Hauptschule  
 
Die Entwicklung der Schullandschaft der letzten Jahre in der Stad t Köln zeigt deutlich in die Richtung 
„Zwei -Säulen-Modell“, bestehend aus den Schulformen Gesamtschule und Gymnasium. N immt man 
aus einem gegliederten System, welches nur in einem ausgewogenen Verhältnis aller  drei beteiligten 
Schulformen stabil und an der gesetzlich verankerten Bildungsgerechtigkei t ausgerichtet funktioniert, 
einen wichtigen Baustein ganz oder teilweise heraus, dann kann dieses System, genau wie eine Mauer, 
der man Steine entnimmt, nicht mehr stabil bestehen bleiben/arbeiten . Schlicht, es kommt an seine 
Grenzen und bricht letztendlich zusammen. Daher ist diese Entwicklu ng nicht zu unterstützen. Ich 
schließe mich hier den Ausführungen der Bezirksregierung Köln vollumfänglich an. 
 
 
Die Bedeutsamkeit der Kurt-Tucholsky-Schule soll an folgenden Aspekten verdeutlicht 
werden: 
 
1.  Beitrag der Schule im Bereich der individuellen Förderung  
 
2.  Beitrag der Schule im Bereich Integration durch Bildung 
 
3.  Beitrag der Schule im Bereich der Inklusion – Gemeinsames Lernen  
 
4.  Beitrag der Schule im Bereich der Beruflichen Orientierung 
 
5.  Bildungsgangwechsel und damit verbundener Schulformwechsel in die Hauptschule nach der Erpro- 
bungsstufe und in die höheren Jahrgänge der Hauptschulen

Stellungnahme untere Schulaufsicht zur geplanten Schließung KTS                                                      Seite 2 von 6 
 
1.  Beitrag der Schule im Bereich der individuellen Förderung bei einer sehr heterogenen 
Schülerschaft (§1 SchulG NRW)  
 
In der Stellungnahme der Schule ist sehr gut beschrieben, wie sich die Schülerschaft an der Kurt-
Tucholsky-Schule zusammensetzt, welche speziellen Bedürfnisse diese hat und in welche Weise 
ein relativ kleines System (seit Jahren konstant ca. 400 Schülerinnen und Schüler) auf diese einge- 
hen kann und somit dem Grundsatz der individuellen Förderung Rechnung trägt.  
Untermauert werden die große Heterogenität der Schülerschaft und die damit verbundenen Her- 
ausforderungen durch die Einstufung der Schule in die Sozialindexstufe 8 (von insgesamt 9) des 
Ministerium für Schule und Bildung NRW. Die soziale Zusammensetzung der Schule wird dabei 
über die folgenden vier Indikatoren abgebildet:  
 
Kinder und Jugendarmut:  Der verwendete Sozialraumindikator basiert auf der Dichte der SGB II-
Quote der Minderjährigen im geschätzten Einzugsgebiet der Grundschulen.  
Anteil der Schülerinnen und Schüler mit vorwiegend nichtdeutscher Familiensprache:  Der schuli- 
sche Erfolg von Schülerinnen und Schülern setzt umfangreiche sprachliche Kompetenzen voraus. 
Der Anteil an Schülerinnen und Schülern mit vorwiegend nichtdeutscher Familiensprache ist da- 
her ein wichtiger Indikator für die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft.  
Anteil der Schülerinnen und Schüler mit eigenem Zuzug aus dem Ausland:  Die eigene Migrati- 
onserfahrung von Schülerinnen und Schülern ist eng mit dem Spracherwerb verbunden und be- 
dingt u. U. weitere Ursachen einer individuellen Benachteiligung. Eine besondere Relevanz hat 
dieser Indikator im Hinblick auf die verstärkte EU-Binnenmigration seit Ende der 2000er Jahre, die 
für viele Schulen eine besondere Herausforderung darstellt.  
Anteil der Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und sozi- 
ale Entwicklung und Sprache:  Das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und 
ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ist eine besondere Herausforderung. Gerade 
Schülerinnen und Schüler mit den sonderpädagogischen Förderbedarfen Lernen, Sprache und 
emotionale und soziale Entwicklung (LSE) kommen häufig aus ökonomisch prekären und sozial 
sowie auch gesundheitlich belasteten Familien. Schulen mit einem hohen Anteil an Kinder- und 
Jugendarmut sowie hohem Anteil an Kindern mit LSE-Förderbedarf werden daher stärker berück- 
sichtigt.  
(Quelle: 
https://www.schulministerium.nrw/sozialindex )  
 
Schülerinnen und Schüler mit diesem Hintergrund benötigen neben einer besonderen schuli- 
schen Förderung und individuell angepassten Aufgaben auch eine individuelle Betreuung auf der 
emotionalen Ebene. Das heißt, es bedarf hier im besonderen Maße fester Bezugspersonen, über- 
schaubare Gruppengrößen und ein überschaubares Gesamtsystem, in welchem sich die Schüle- 
rinnen und Schüler aufgehoben und wertgeschätzt fühlen. Durch die jahrelange Arbeit in diesem 
Umfeld können die Lehrkräfte genau dieses leisten.  
 
 
2.  Beitrag der Schule im Bereich der Integration durch Bildung  
 
Zurzeit sind an der Kurt-Tucholsky-Schule 5 Klassen à 18 Schülerinnen und Schüler (in Summe 90) 
im Bereich der Integration durch Bildung (DFG-Klassen) eingerichtet. Die Schule unterhält bereits 
seit den 1970er Jahren Klassen für zugewanderte Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher 
Muttersprache. Die Schule verfügt über ein Sprachförderkonzept, welches auch die Alphabetisie- 
rung beinhaltet sowie die anschließende Förderung nach Beendigung der max. 2-jährigen Förde-

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rungszeit in der sogenannten Erstförderung. Grundsatz ist es hierbei möglichst alle zugewander- 
ten Schülerinnen und Schüler von Anfang an in die entsprechenden Regelklassen zu integrieren. 
Die Zahlen aus dem Schuljahr 2021/2022 verdeutlichen, wie viele Schülerinnen und Schüler in 
diesem Bereich beschult werden. Die Zahl ist weiter angewachsen bedingt durch die Einrichtung 
einer weiteren Klasse zum 01.08.2022.  
Im Jahr 2021/2022 waren 4 DFG-Klassen an der Schule eingerichtet. Bei Umwandlung der Kurt-
Tucholsky-Schule würden diese dringend benötigten Plätze wegfallen, da sich diese Anzahl in der 
geplanten Gesamtschule nicht realisieren lässt.  
 
Schuljahr 2021/2022  
Hauptschule 
gesamt 
 
davon Erstför- 
derung 
 
davon An- 
schlussför- 
derung 
 
DFG-Schüler  
gesamt  
4049  401  455  856  
100%  9,90%  11,24%  21,14%  
Kurt-Tucholsky-
Schule 
 
 358  
72  45  117  
 20,11%  12,57%  32,68%  
Quelle: Bezirksregierung Köln Dez. 42 Hauptschule  
 
 
3.  Beitrag der Schule im Bereich der Inklusion – Gemeinsames Lernen  
 
Wie alle anderen Hauptschulen auch, ist die Kurt-Tucholsky-Schule Schule des Gemeinsamen Ler- 
nens und dies nicht erst seit der Einführung. Bereits ab dem Schuljahr 2008/2009 nahm die 
Schule am Pilotprojekt „Kompetenzzentren“ teil und hat seither durchgängig Schülerinnen und 
Schüler mit den verschiedensten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen unterrichtet. Im 
Schuljahr 2021/2022 hatten 13,69% der Schülerinnen und Schüler einen sonderpädagogischen 
Unterstützungsbedarf. Neben Schülerinnen und Schülern mit den Förderschwerpunkten Lernen, 
Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung waren und sind dies auch solche mit dem För- 
derbedarf Geistige Entwicklung und Körperlich motorische Entwicklung. Auch hier zeigt sich deut- 
lich die lange Erfahrung auf dem Gebiet der Inklusion und die Haltung des Kollegiums und der 
Schulgemeinschaft.  
 
Nicht unerwähnt bleiben sollen die Schülerinnen und Schüler, die erst ab Klasse 6 mit einem son- 
derpädagogischen Unterstützungsbedarf an die Hauptschule wechseln, entweder bedingt durch 
einen Umzug, einen Schulformwechsel oder dem Wechsel von einer Förderschule aufgrund des 
Rechtsanspruchs der Beschulung an einer Allgemeinen Schule für alle Schülerinnen und Schüler. 
Ebenso werden ab Klasse 6 auch weitere AO-SF-Verfahren eröffnet. Das heißt, die Anzahl der 
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erhöht sich im Laufe 
der Zeit von in der Regel 3 pro Klasse auf 4 und mehr pro Klasse. An Gesamtschulen ist dies so gut 
wie nicht möglich, da dort keine Aufnahmekapazitäten zur Verfügung stehen. Da aber ein Rechts- 
anspruch auf das Gemeinsame Lernen besteht werden diese Schülerinnen und Schüler dann an 
Schulen gehen müssen, die einen weiteren Schulweg erfordern. Diese Schülergruppe bedarf ei- 
ner intensiveren und möglichst wohnortnahen Unterstützung, die dann nicht mehr gewährleistet 
ist. Widersprüche sind in der Regel nicht zu erwarten. Die Eltern werden dann ihre Kinder an den 
Förderschulen lassen und die Inklusion wird so ad absurdum geführt. Zu bedenken ist auch, dass 
die Gesamtschulen in einem vorgezogenen Aufnahmeverfahren nur 3 Schülerinnen und/oder

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Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufnehmen. Diese Zahl wird nach Ab- 
schluss des Anmeldeverfahrens nicht mehr erhöht und so bleibt es den anderen GL-Schulen vor- 
behalten die Schülerinnen und Schüler ohne Schulplatz aufzunehmen. Daraus ergibt sich, dass die 
Anzahl der aufgenommenen Schülerinnen und Schüler oftmals 3 pro Klasse schon in der Klasse 5 
übersteigt und die Differenz zu einer 4-zügigen Gesamtschule mit 12 GL-Plätzen dann nur noch 
marginal ist.  
 
 
4.  Beitrag der Schule im Bereich der Beruflichen Orientierung  
 
Berufliche Orientierung ist ein Schwerpunkt der Kurt-Tucholsky-Schule. Bereits seit Jahrzehnten 
bereitet die Schule ihre Schülerinnen und Schüler mit großem Engagement auf den Anschluss 
nach dem Abschluss vor. Über die verpflichtenden Standardelemente der Landesinitiative KAoA 
(Kein Abschluss ohne Anschluss) hinaus werden vielfältige Angebote gemacht. Diese umfassen 
Angebote im Wahlpflichtunterricht sowie AG-Angebote im Ganztagsbereich und ebenso ver- 
netzte Aktivitäten der Beruflichen Orientierung mit außerschulischen Partnern und Institutionen. 
Praktische Erfahrungen werden an der Kurt-Tucholsky-Schule besonders groß geschrieben. Dies 
entspricht den Neigungen, Potenzialen und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Neben 
den sogenannten Praxisstationen werden selbstverständlich auch diverse Praktika und Berufsfel- 
derkundungen durchgeführt. Die Berufliche Orientierung fängt bereits in Stufe 5 an und ist in die 
schulinternen Curricula fast aller Fächer eingebunden. Im Mittelpunkt steht hierbei die Förderung 
und letztlich die Erlangung der Ausbildungsreife der Schülerinnen und Schüler. Die Schule leistet 
hier einen wertvollen (gesamtgesellschaftlichen) Beitrag, gerade im Hinblick auf den vorherr- 
schenden Fachkräftemangel.  
Bereits seit Jahren wird bei der Beratung auf das „Wegeplanerkonzept“ gesetzt, potentielle Früh- 
abgängerinnen und Frühabgänger, die abschlussgefährdet oder überaltert in den Klassen 7 – 9 
unterrichtet werden, haben die Chance, durch eine gezielte Beratung und Betreuung eine sinn- 
volle „Anschlussperspektive“ nach der Schule zu entwickeln. Die Biographien dieser Jugendlichen 
weisen häufig Brüche in der persönlichen Entwicklung und in der Schullaufbahn auf. Geringes 
Selbstwertgefühl und Ängste führen zu Unsicherheit, Entmutigung und Demotivation. Diese Schü- 
lerinnen und Schüler werden durch „Wegeplanerinnen und Wegeplaner“ (sozialpädagogische 
Fachkraft der IB Beratungsstellen) und durch eine Lehrkraft der Schule mindestens ein Schuljahr 
lang intensiv beraten und betreut.  
Innerhalb eines relativ kleinen Systems ist dies sehr gut leistbar und die Schülerinnen und Schüler 
kennen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner gut und oftmals lange, so dass hier eine 
vertrauensvolle Zusammenarbeit gewährleistet ist, ohne dass sich die Schülerinnen und Schüler 
neu orientieren bzw. auf neue Personen einstellen müssten, was gerade Schülerinnen und Schü- 
lern einer Hauptschule zugutekommt.  
 
5.  Bildungsgangwechsel und damit verbundener Schulformwechsel in die Hauptschule nach 
der Erprobungsstufe und in die höheren Jahrgänge der Hauptschule 
 
Spätestens ab Klasse 7 wechseln viele Schülerinnen und Schüler den Bildungsgan g und kommen 
zur Hauptschule, so dass die Klassen aufgefüllt werden und die Zügigkeit erreicht bzw. sogar über- 
schritten wird, die festgeschrieben ist. Hauptsächlich stammen diese Schülerinnen und Schüler aus 
den Realschulen, aber auch seit Jahren konstant, ca. 10% aus den Gesam tschulen. Jährlich wech- 
seln zwischen 270-300 Schülerinnen und Schüler in die Kölner Hau ptschulen. Dies entspricht bei 
einer durchschnittlichen Klassengröße von 24 ca. 11-12,5 Klassen also einer 2-zügigen Schule. Eine 
ähnlich hohe Schülerzahl wechselt von den Gymnasien in den Realschulbere ich. Trotzdem ist der

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Schülerrückgang in den Gymnasien nicht signifikant hoch. Dies ist sicherlich auf die hohe Zuzugsrate 
von Schülerinnen und Schülern zurückzuführen. Würde man die Kur t-Tucholsky-Schule zugunsten 
einer Gesamtschule schließen, so müsste ein Großteil der Hauptschülerinne n und Hauptschüler 
bereits in Klasse 5 auf die einzig dann noch verbliebene Hauptschule im Stadtbezirk gehen. Die 
Adolph-Kolping-Schule ist aber bereits ohne diese Schülerinnen und Schü ler gut besucht (ca. 480 
Schülerinnen und Schüler) und hat auch aufgrund ihrer zurzeit 7 DFG -Klassen nur wenige Aufnah- 
mekapazitäten. Heißt also, wenn man in Stufe 5 und 6 diese Hauptschule auffüllt, dann bestehen 
keine Kapazitäten mehr für die Aufnahme von Bildungsgangwechslern ab St ufe 7. Eine Gesamt- 
schule hat ebenfalls keine Kapazitäten zur Aufnahme, da die Klassen bereits ab Stufe 5 aufgefüllt 
sind. Als Konsequenz ergibt sich für diese Schülerinnen und Schüler mit aller Wahrscheinlichkeit ein 
deutlich längerer Schulweg. Bedingt durch das bereits angeknackste Selbstbewusst sein durch den 
Bildungsgangwechsel und einen (unnötig) weiten Schulweg, weil keine auf nehmende Schule der 
Schulform Hauptschule im Bezirk existiert, könnte dies vermehrt zu Schulabsent ismus führen. Aus 
meiner Sicht widerspricht dies der Bildungsgerechtigkeit. 
 
 
Fazit 
 
Die Kurt-Tucholsky-Schule, wie die weiteren Hauptschulen der Stadt Köln auch, wird insgesamt gut an- 
genommen. Insbesondere nach der Erprobungsstufe steigt die Schülerzahl stark an. Es besteht also ein 
entsprechender Bedarf.  
 
Die Profilschärfung und Weiterentwicklung der Hauptschule erweist sich als ein Erfolgsmodell in Sachen 
Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit:  
 
Profil der Kurt-Tucholsky-Schule  
 
· Pädagogische Schwerpunktausrichtung  
· Intensive Beziehungsarbeit  
· Berufliche Orientierung mit breitem Spektrum des Praxisbezugs  
· Integration durch Bildung - Kompetenz, Qualifizierung, Erfahrung in der individuellen Förde- 
rung, Sprachbildung  
· Inklusion – Kompetenz, Qualifizierung, Erfahrung in der individuellen Förderung und im Ge- 
meinsamen Lernen  
· Konzepte und Programme zum Umgang mit Absentismus und anderen vergleichbaren Heraus- 
forderungen  
· Intensive Elternarbeit insbesondere auch mit Familien, die sich häufig dem System Schule ent- 
ziehen  
· Prinzip des grundsätzlichen „Behaltens“ 
· Multiprofessionalität  
· Kooperation im Sozialraum  
· Schulsozialarbeit  
· … 
um nur einige Punkte zu benennen.  
 
Blickt man auf den gesamten Regierungsbezirk lässt sich feststellen, dass in allen Kommunen die Schlie- 
ßung von Hauptschulen beendet ist.

Stellungnahme untere Schulaufsicht zur geplanten Schließung KTS                                                      Seite 6 von 6 
 
Flächendeckend wurde festgestellt, dass ein weiterer Verzicht auf einen elementaren Partner im diffe-
renzierten (gegliederten) Schulsystem zu erheblichen Problemen bei  
· der Sicherung von Schulplätzen,  
· der Sicherung von Bildungschancen für bestimmte Schülergruppen und 
· der Qualifizierung dieser Schülerinnen und Schüler für weitere Bildungsmöglichkeiten und der 
Arbeitswelt  
führt. 
 
Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Kölner 
Grundschulen nimmt jährlich zu, so dass alle Hauptschulen bereits von Beginn an, Schulen des Gemein-
samen Lernens sind und daher grundsätzlich drei Schulplätze (und zum Teil deutlich mehr) für diese 
Kinder zur Verfügung stellen. 
 
Der Verpflichtung des Schulträger laut § 80 Schulgesetz „Schulentwicklungsplanung“, auf ein regional 
ausgewogenes, vielfältiges, inklusives und umfassendes Angebot zu achten kommt der Schulträger bis-
her nach und unterstützt das differenzierte Schulsystem mit einem zusätzlichen Gesamtschulangebot 
in der Stadt Köln. 
 
Durch die Schließung von Hauptschulen bei gleichzeitiger Gründung von Gesamtschulen werden zu-
sätzliche Schulplätze nur in geringem Umfang generiert. 
 
Die durch die Stadt Köln langfristig angelegte Schließung von Hauptschulen wird schulfachlich in hohem 
Maße kritisch gesehen. Hauptschulen sind nach wie vor mit ihrem Profil eine zentrale Stütze im diffe-
renzierten und damit dreigliedrigen Schulsystem. 
 
 
gez. Petra Vianden Schulamtsdirektorin

Anlage 6 ergänzende Beantwortung der Fragen aus der Politik zur Vorlage 2228-2022

25170 Zeichen

1 
 
Beantwortung der Fragen zur Vorlage 2228/2022 - Schulrechliche Errichtung 
einer Gesamtschule im Stadtteil Neubrück aus der Politik zur ASW-Sitzung vom 
24.10.2022 
 
1. Ist sichergestellt, dass bei einem Auslaufen der Hauptschule alle Schüler 
(Hauptschüler, Förderschüler und Seiteneinsteiger -Kinder) an anderen Schulen  
unterkommen können, ohne diese zu belasten (lange Fahrwege in andere  
Stadtteile)? 
Die dargestellte Tabelle zeigt den Wohnort der Schüler*innen die im Schuljahr 2021/22 an der 
Kurt-Tucholsky-Schule beschult wurde. Es zeigt sich, dass ca. 1/3 der Schüler*innen aus dem 
Stadtteil Neubrück die wohnortnahe Kurt -Tucholsky-Schule besuchen. Ca. 83% der 
Schüler*innen kommen aus dem Stadtbezirk Kalk . A lle anderen Schüler*innen kommen 
überwiegend aus den uml iegenden rechtrheinischen Stadtbezirken. Einige wenige 
Schüler*innen nehmen eine lange Anreise von der anderen Rheinseite auf sich.  
1 
Quelle: Erhebung Stadt Köln; Cognos Informationssystem, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
                                                
1 Daten >= 3 müssen aus Datenschutzgründen geschwärzt werden

2 
 
Auch während der auslaufenden Schließung der Kurt -Tucholsky-Schule können weiterhin 
Schulformwechsler*innen aufgenommen werden (s. Beantwortung 3.). Insbesondere 
Schulformwechsler*innen aus dem Stadtbezirk Mülheim können bestenfalls eine der beiden 
Hauptschulen im Stadtteil Buchheim oder Mülheim besuchen, die ebenfalls noch über freie 
Kapazitäten verfügen. Mit der Errichtung einer 4/4 -zügigen Gesamtschule in Neubrück wird 
die Kapazität von Schüler*innen mit Förderbedarf ebenfalls erhöht. Laut amtlichen Schuldaten 
nimmt die Kurt -Tucholsky-Schule Schuldaten durchschnittlich ca. 8 Schüler*innen im 
Gemeinsamen Lernen pro Jahrgang auf.  Die neugegründete Gesamtschule hätte Kapazität 
für 12 Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen. Eine höhere Belastung der umliegenden 
Schulen, auch durch die Schaffung zusätzlichen 36 Schulplätzen pro Jahrgang, ist nicht zu 
erwarten.   
Im Gegenteil wird erwartet, dass die Errichtung einer zusätzlichen Gesamtschule im Stadtteil 
Neubrück eher zu einer Entlastung der umliegenden Albert -Schweitzer-Realschule und des 
Heinrich-Heine-Gymnasiums führt. Durch die bedarfsgerechtere und zusätzliche Schaffung 
von Schulplätzen sollten zudem im Gesamten weniger Schulformwechsel erfolgen.  
 
2.  Wie sieht das nach der Erprobungsstufe aus? 
 
Siehe Beantwortung der Frage 3

3 
 
 
 
3. Ist eingeplant, in der Klasse 7 an der Hauptschule höhere Klassenfrequenzzahlen 
einzurichten oder Mehrklassenbildung zu bilden? 
 
Die Bildung von Mehrklassen an den Hauptschulen in den Eingangsklassen ist nicht in 
Planung. Mit der Errichtung einer Gesamtschule am Schulstandort Helene -Weber-Platz ist 
auch die Teilung der aktuell bestehenden Klassen der Erprobungsstufe (5. und 6. Schuljahr)  
z.B. ab der 7. Klassen bedingt durch Schulformwechsler nicht mehr möglich, da der aktue lle 
Raumbestand für das Aufwachsen der Gesamtschule notwendig ist. 
 
Der Klassenfrequenzrichtwert bei Hauptschulen  im gemeinsamen Lernen  beträgt im 
Anmeldeverfahren 24. Das Schulgesetz sieht eine Bandbreite von 18 bis 30 Schüler*innen pro 
Klasse vor. Hierbei handelt es sich um schulrechtliche Vorgaben, die die Stadt Köln nicht 
ändern darf. 
 
Mit Stichtag 29.09.22 verfügt die Kurt -Tucholsky-Hauptschule über 349 Schüler*innen inkl. 
den Schüler*innen in Vorbereitungsklassen . Diese sind wie folgt  auf die Jahrgäng e 
aufgeteilt: 
 
Aktuelle Zahlen 29.09.2022   Alle Schüler und Schülerinnen 
Schule Klasse Gesamt 
Köln, GH Kurt-Tucholsky-Schule 05a 22 
140843 05b 21 
  06a 20 
  06b 21 
  07a 20 
  07b 20 
  07c 20 
  08a 23 
  08b 23 
  08c 22 
  09a 20 
  09b 21 
  09c 22 
  09d 19 
  10A1 16 
  10A2 17 
  10B 22 
Summe   349 
Quelle: SCHILD, Eingaben der Schulleitung 
In den bestehenden Klassen ist weiterhin die Aufnahme von 5-12 Schüler*innen je Jahrgang 
bis zum Erreichen des Klassenfrequenzrichtwerts (Ø 24)  möglich. Weiteres Potential an 
Schulformwechsler*innen kann grundsätzlich bis zu einer Bandbreite von 30 Schüler*innen 
ausgeschöpft werden. Die Überschreitung des max. Klassenbildungswertes ist nicht 
vorgesehen.

4 
 
4. Wo sollen die Vorbereitungsklassen mit Ukrainischen Kindern und 
Jugendlichen, die an der KT-Hauptschule unterrichtet werden, dann unterrichtet 
werden? 
Die ukrainischen Kinder und Jugendliche sowie geflüchtete Kinder und Jugendliche aus 
anderen Herkunftsländern, die an der Kurt -Tucholsky-Schule aktuell in einer 
Vorbereitungsklasse beschult werden, sollen auch weiterhin an der Schule beschult werden , 
bis die Deutschförderung abgeschlossen ist. Im Anschluss sollte die Integration in einer 
Schulform entsprechend des Leistungsniveaus erfolgen. 
Teilhabe und Integration von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern ist eine Aufgabe 
aller Schulformen und jeweils der gesamten Schule. Eine vermehrte Verteilung von 
Geflüchteten auf die Hauptschulen wird nicht einer gleichmäßigen Verteilung von 
Schüler*innen gerecht. Das Erlernen der deutschen Sprache ist für neu zugewanderte 
Schülerinnen und Schüler grundlegende Voraussetzung, damit sie sich möglichst bald und 
möglichst umfassend am Unterricht beteiligen können. Sobald neu zugewanderte 
Schülerinnen und Schüler über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen, um dem Unterricht 
zu folgen, werden sie unter Berücksichtigung des individuellen Lernstands, der individuellen 
Lernentwicklung sowie der zu erwartenden Leistungsfähigkeit einer Jahrgangsstufe des für sie 
passenden Bildungsgangs einer Schulform zugeordnet. Dies soll eine möglichst endgültige 
Bildungsgangentscheidung sein, um belastende Wechsel der Schule, der Schulform oder des 
Bildungsgangs zu vermeiden.  
 
Mit der Errichtung einer 4/4 -zügigen Gesamtschule am Schulstandort Helene-Weber-Platz 
wird die gesamtstädtische Kapazität an Schulplätzen nicht reduziert, sondern im Gegenteil um 
insgesamt 216 weitere Schulplätze in der Sek I erweitert. Dies führt zu einer Entlastung der 
Schulplatznot für die Stadt Köln, auch für Plätze für Schüler*innen, die eine Sprachförderung 
benötigen. Im neuen Schuljahr wird eine Neubewertung der Bedarfslage an VK -Klassen 
erfolgen und eine entsprechende Verteilung an Schulen mit freien Kapazitäten erfolgen. Die 
momentan in Rede stehenden  90 Schüler*innen in 5 VK -Klassen finden sich zwar nicht 
differenziert in den amtlichen Schuldaten sowie in  den Schild -Daten, sollten sich aber 
innerhalb der aktiven 349 Schüler*innen (Stand 29.09.22) befinden. Die Nachfrage bei der 
Kurt-Tucholsky-Schule nach einer diff erenzierten Darstellung der Schüler*innenzahlen inkl. 
den Schüler*innen in Sprachförderung blieb unbeantwortet.  
 
5. Reicht die Kapazität an der Adolf -Kolping-Hauptschule aus, um die SuS  in der 
5.Klasse aufzunehmen und dann weitere in der 7.Klasse? 
 
Die Anmeldezahlen für die beiden H auptschulen im Stadtbezirk Kalk  decken sich mit der 
Aufnahmekapazität der Adolph -Kolping-Schule (72 Anmeldungen/ 72 Plätze). Durch die 
Errichtung einer weiter en 4/4 -zügigen Gesamtschule im Stadtbezirk Kalk erg eben sich bei 
einer angenommenen Drittelregelung 36 „Hauptschulplätze“ an der Gesamtschule. Somit 
könnte dort das Platzangebot in der Größenordnung der Anmeldezahlen an der Kurt -
Tucholsky-Schule der vergangenen Jahre kompensiert werden. An der Adolph-Kolping-Schule 
stehen aktuell aufgrund der festgelegten Zügigkeit mehr Plätze in den Eingangsklassen zur 
Verfügung, als in den vergangenen Jahren nachgefragt wurden. Auch hier ergäbe sich noch 
eine Platzreserve für Schüler*innen, die explizit einen Platz an einer Hauptschule nachfragen 
würden.

5 
 
Es ist an dieser Stelle zu betonen, dass durch die  Umnutzung des Helene-Weber-Platzes zu 
einem Gesamtschulstandort es zu keinem Verlust von Schulplätzen  kommt, sondern zu  36 
zusätzlichen Schulplätzen in den Eingangsklassen des Stadtbezirks Kalk (insg. 216 
zusätzliche Schulplätze in der Sek I). Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, 
dass die Schließung eines Hauptschulstandortes bei Umnutzung durch einen 
Gesamtschul(teil)standort wenig bis keine Auswirkungen auf die Schülerzahlen der 
verbliebenen Hauptschulen hatten:  
 
Quelle: Amtliche Schuldaten NRW, IT-NRW, Cognos Informationssystem, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Im Falle der 3 -zügigen Hauptschule i n der Nürnberger Str., welche im Schuljahr 2014/15 
auslaufend schloss, wurde der Schulstandort zur Erweiterung der Katharina -Henoth-
Gesamtschule um zwei Züge in der Sek I und einen Zug in der Sek II genutzt. Im Stadtbezirk 
Kalk kam es derzeit sogar im Gesa mten zur Reduktion der Schüler*innenzahlen in den 
Eingangsklassen. Tr otz dessen kam es zu keinem  nennenswerten Anstieg der 
Gesamtschüler*innenzahlen an der damals verbliebenden Adolph-Kolping-Schule (Kalk) oder 
Kurt-Tucholsky-Schule (Neubrück).  
 
Betrachtet man die Schüler*innenzahlen an der Kurt-Tucholsky-Hauptschule, zeigt sich, dass 
sich Hauptschulen im Gegensatz zu anderen Schulformen durch eine gewisse Fluktuation der 
Schülerzahlen auszeichnen, nicht nur bedingt durch Schulformwechsel (über die  Jahrgänge 
verteilt), sondern auch über die Jahre können die Schülerzahlen variieren. Entgegen der 
Auffassung, dass die Schließung einer weiteren Hauptschule im Stadtbezirk Kalk zu einer 
Überbelastung durch Schulformwechs ler*innen an der Adolph -Kolping-Schule führt, könnte 
die Errichtung einer zusätzlichen Gesamtschule zur Stabilisierung der Schülerzahlen führen. 
 
Es wird erwartet, dass die Errichtung einer zusätzlichen Gesamtschule im Stadtteil Neubrück 
eher zu einer Entlastung der umliegenden Albert -Schweitzer-Realschule und des Heinrich -
Heine-Gymnasiums führt. Durch die bedarfsgerechtere und zusätzliche Schaffung von 
Schulplätzen sollten im Gesamten weniger Schulformwechsel erfolgen.  
  
6. Mit welchen Schülerzahlen rechnen Sie für die 7. Klasse, die dann an der Adolf-
Kolping-Hauptschule untergebracht werden müssen? 
 
Eine Auswertung der amtlichen Schuldaten nach Herkunftsschulen/abgebenden Schulen der 
letzten drei Schuljahre , sortiert nach Klassenstufe , ergab, dass sich der Mehrbedarf an 
Schulplätzen ab Klasse 7 weniger von den abgebenden Schulen ergibt als durch die bereits 
vorhandene Schülerschaft.  Der Wechsel von der benachbarten Albert-Schweizer-Schule (RS) 
und der Käthe-Kollwitz-Schule (RS) an die Kurt-Tucholsky-Schule stellt keine nennenswerte 
Größenordnung dar. Entsprechend wird, wenn überhaupt, mit einer zusätzlichen Belastung

6 
 
von 1-2 Schüler*innen an der Adolf -Kolping-Schule ab Klasse 7 durch den Wegfall der Kurt -
Tucholsky-Schule gerechnet. Die Auswertung verweist zudem auf eine gewisse Anzahl an 
Wiederholer*innen in den Jahrgangsstufen 6 -8 oder fehlende Datenübermittlung der Schule 
über Schild NRW.  
 
 
 
7. Sind Erweiterungsmaßnahmen an der Adolf -Kolping-Hauptschule geplant? 
Wenn ja, wie sehen diese aus und wann sollen diese realisiert sein? 
Die Gebäude der Adolph-Kolping-Hauptschule teilen sich das Grundstück mit den Gebäuden 
der ehemaligen GHS Albermannstraße. Im Bereich jener Gebäude soll im Rahmen des 2. 
Maßnahmenpakets Schulbau ( 1474/2020) eine neue Grundschule erbaut werden. Deren 
bauliche Umsetzung macht eine Mitbetrachtung der Gebäude der bestehenden Hauptschule 
nötig. Im Zuge des Baus der neuen Grundschule, soll ebenfalls der Raumbestand der Adolf -
Kolping-Schule von nominell 2,5 auf 3 Zügen erweitert. 
Es werden hierdurch 72 zusätzliche Schüler*innenplätze geschaffen bzw. gesichert. 
 
 
8. Ist in allen weiteren Jahren für eine Aufnahme weiterer Kinder nach der  
Erprobungsstufe (z.B. Abgang von Realschulen) in der Region gesorgt? 
Durch die Errichtung einer zusätzlichen G esamtschule im Stadtteil Neubrück wird erwartet, 
dass es zu einer Entlastung der umliegenden Albert -Schweitzer-Realschule und Käthe-
Kollwitz-Schule kommt.  Durch die bedarfsgerechtere und zusätzliche Schaffung von 
Schulplätzen sollten im Gesamten weniger Sc hulformwechsel erfolgen. Die Abbildung von 
Frage 6 weist zudem daraufhin, dass die Kurt -Tucholsky-Schule nur wenige 
Schulformwechsler aufnimmt.  
Zudem ergibt sich durch die neue Gesamtschule im Bildungscampus Kalk in Trägerschaft des 
Erzbistums Köln eine z usätzliche Platzkapazität von 4 Zügen in der Sekundarstufe I.  Dieser 
bisher nicht vorhandene Schulstandort mit einer neuen Gesamtschule wird die bisherige

7 
 
Anmeldesituation ab 2024/25 an den bestehenden Haupt - und Realschulen im Stadtbezirk 
Kalk entlasten. 
 
9. Ist es richtig, dass in Neubrück auch Grundschulplätze fehlen? 
Der Stadtteil Neubrück verfügt über zwei Grundschulen mit insgesamt 4 Zügen Grundschule. 
Aktuell ist das Grundschulangebot in Neubrück nur knapp auskömmlich. 
Die Fortschreibung der Schulentwic klungsplanung Köln 2020 b eschreibt unter Maßnahme 
M94 Maßnahmen zur Sicherung eines b edarfsgerechten Grundschulangebots in den 
Stadtteilen Merheim, Brück und Neubrück. An dieser Stelle wurden Maßnahmen beschrieben, 
die kurzfristig und temporär durch Bescha ffung und Aufstellung von Containereinheiten 
Grundschulplätze schaffen. Langfristig soll ein neues 2 -zügiges Grundschulgebäude in 
Merheim auf dem Klinikgelände erbaut werden, um die zukünftigen Schulplatzbedarfe für 
Merheim und Neubrück zu decken. Die Maßnahme wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter 
der Auftragsnummer 213 geführt und soll zukünftig die Priorität A erhalten. 
 
10. Wie viele Züge wären bei optimaler Ausnutzung max. möglich? 
Dies ist von der Eingriffsbereitschaft abhängig . Nach A usbau auf 4/ 4-Züge, bzw.  882 
Schüler*innen, verbleiben pro Schüler*in 19,2 m² Grundstücksfläche. Dies ist für einen 
Zustand nach einer Erweiterung noch gut, mancher Neubau steht auf einem kleineren 
Grundstück. Rechnerisch ist es möglich , bei einem Ausbau bis zu dieser Größe d as 
Hauptgebäude, das neue Mensagebäude und d as Hausmeisterwohnhaus zu erhalten. 
Neubauten könnten im Wesentlich im Bereich bereits befestigter Flächen sowie der auch aus 
gebäudetechnischen Gründen auszutauschenden Turnhallen entstehen. Eine höhere Anzahl 
an Zügen bedingt weitergehende Eingriffe, sowohl in die Bestandsbauten, inkl. der neuen – 
wenn auch kleinen – Mensa, wie auch in die Außenanlagen und insbesondere in den 
Baumbestand auf dem Grundstück. 
Ab einer weiteren Klasse, wird auch ein drittes Sporthallenfeld benötigt.  
Diese Annahmen sind vorbehaltlich einer abschließenden Evaluation der Bestandsgebäude 
und Flächen die zur Baustelleneinrichtung ggf. heranzuziehen sind. 
 
11. Wie viele zusätzliche Schulplätze würden wir an diesem Standort für einen 
Jahrgang schaffen (also max. Schüler*innenzahl abzgl. Hauptschüler*innen, VK-
Schüler*innen etc.) 
Der Schulstandort Helene -Weber-Platz wird aktuell durch eine dreizügige Hauptschule 
genutzt. Dies entspricht bei einem Klassenfrequenzrichtwert von 24 Schüler*innen ein em 
Gesamtschülerpotential von 432 Schüler*innen über alle Jahrgänge. Bei einer Umnutzung des 
Schulstandortes durch die 4/4 -zügige neuerrichtete Gesamtschule mit einem 
Klassenfrequenzrichtwert von 27 Schüler*innen könnten in der Sek I 648 Schüler*innen einen 
Schulplatz erhalten und somit 216 weitere Schulplätze in der Sek I geschaffen werden. Pro 
Jahrgang würde dadurch Platz für 36 zusätzliche Schüler*innen geschaffen werden.  
In der Sekundarstufe II stehen weitere 234 Plätze insgesamt neu zur Verfügung. 
 
12. Inwieweit wurde das Grundstück am Herkenrathweg (Eigentum der Stadt Köln, 
Agrar-Fläche) als möglicher Standort für eine Gesamtschule geprüft? 
Die Verwaltung hat im Zusammenhang mit der Umnutzung des Helene -Weber-Platzes als 
potentiellen Ges amtschulstandort das Grundstück am  Herkenrathweg als alternativen 
Standort geprüft. 
Der vorgesehene Standort ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan als Grünfläche 
dargestellt und im Bebauungsplan Nr. 74439/02 überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft

8 
 
festgesetzt. Der gültige Regionalplan stellt hier einen Waldbereich mit den Funktionen 
Regionaler Grünzug sowie Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung dar. 
Aufgrund dieser regionalplanerischen Vorgabe kann dieser Standort aus planun gsrechtlicher 
Sicht derzeit nicht als Schulstandort entwickelt werden. Der Entwurf des neuen 
Regionalplanes sieht für diesen Bereich eine Darstellung als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ 
(ASB) vor. Falls auch der neue rechtsgültige Regionalplan eine ASB Dars tellung für diesen 
Bereich vorsieht, könnten auf dieser Grundlage die erforderlichen Bauleitplanverfahren 
(Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes) eingeleitet werden. Es 
ist derzeit allerdings noch  nicht absehbar, wann der neue Regionalplan in Kraft tritt, so dass 
keine verbindliche Aussage dazu getroffen werden kann, wann dieser Standort 
planungsrechtlich zur Verfügung stehen würde. 
Aufgrund des höchstwahrscheinlich langen Realisierungszeitraumes wurde der 
Herkenrathweg als Alternativstandort für eine Gesamtschule verworfen.  
 
Mit der Umnutzung des Schulstandortes Helene -Weber-Platz sollen zeitnah , die  dringend 
gewünschten Gesamtschulplätze im Stadtbezirk Kalk geschaffen werden. 
Neben der Gesamtschule des Erzbistums, die im Schuljahr 2024/25 an den Start geht, hat die 
Verwaltung bis zu drei weitere Gesamtschulstandorte im Stadtbezirk Kalk  in Planung. Die 
Errichtung eines weiteren Gesamtschulstandortes am Herkenrathweg in der Nähe d er Kurt-
Tucholsky-Schule würde den Schulplatzbedarf an weiterführenden Schulen im Stadtbezirk 
Kalk übersteigen und langfristig die wenig nachgefragte Kurt -Tucholsky-Hauptschule 
zahlenmäßig mit der Schließung bedrohen.  
 
13. Welche Schülerschaft soll die neue G esamtschule erreichen können 
(Einzugsgebiet)?  
Das  Einzugsgebiet von weiterführenden Schulen bezieht sich rechnerisch auf einen 
Stadtbezirk. Der Stadtbezirk Kalk verfügt aktuell lediglich über eine Gesamtschule im 
Stadtgebiet. Im letzten Anmeldeverfahren kam es an der Katharina-Henoth-Gesamtschule im 
Stadtbezirk Kalk zu 298 Anmeldungen bei einer Aufnahmekapazität von 162 Schüler*innen. 
Infolgedessen erhielten 136 Kinder eine Ablehnung für einen Schulplatz an der einzigen 
Gesamtschule im Stadtbezirk Kalk. Aufgrund dieser Unterversorgung mit Gesamtschulplätzen 
sieht die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2020 weitere Gesamtschulstandorte im 
Stadtbezirk Kalk vor.  Für eine zeitnahe Schaffung weiterer Gesamtschulplätze ist die 
Errichtung einer Gesamtschule am Helene-Weber-Platz zum kommenden Schuljahr 2023/24 
angedacht. Es wird erwartet, dass sich insbesondere Kinder aus den Stadtteilen Neubrück, 
Ostheim, Merheim, Brück und Rath -Heumar für den Besuch an der neugegründeten 
Gesamtschule interessieren. Aufgrund der hohen Schulplatzbedarfe an Gesamtschulen geht 
die Verwaltung von ausreichend Anmeldungen aus.   
 
14. Wie sieht die Verwaltung den Bedarf einer Oberstufe/SEK II an dieser Stelle? 
Gesamtschulen müssen nach Schulgesetz zwingend eine Oberstufe umfassen. Bei den 
Schulplatzbedarfen für die Oberstufe/ Sekundarstufe II bei einer Gesamtschule kalkuliert die 
Verwaltung aktuell mit einer Übergangsquote von 60%. Bei einer 4-zügige Gesamtschule mit 
108 Schüler*innen pro Jahrgang in der Sekundarstufe I schaffen rec hnerisch ca. 65 
Schüler*innen den Eintritt in die Sekundarstufe II . Bei einem  Klassenfrequenzrichtwert von 
19,5 SuS in der Oberstufe entspricht dies ungefähr 3,3 Klassen. Hinzu kommen Schüler*innen 
von Haupt- und Realschulen, die nach Erhalt ihrer Qualifikation ihre Allgemeine Hochschulreife 
absolvieren möchten. Die Verwaltung kalkuliert daher für eine 4 -zügige Gesamtschule 3 -4

9 
 
Züge in der Sekundarstufe II. Es ergibt sich eine leichte Platzreserve, um Schüler*innen von 
Haupt- und Realschulen aufzunehmen, die in die gymnasiale Oberstufe wechseln. 
 
15.  Wie wird sichergestellt, dass bei einem Start 2023 ausreichend Fachräume  
(Naturwissenschaften und Sport) zur Verfügung stehen? 
Sport: Zurzeit gibt eine funktionierende – wenn auch nicht normgerechte – Sportübungseinheit 
auf dem Gelände. Mit eingeschränkter Baustellenfläche, entsprechendem finanziellen Einsatz 
sowie der Bereitschaft zum Eingriff in den Baumbestand  lassen sich voraussichtlich ein bis 
zwei „mobile“ Sportübungseinheiten während des Baus der neuen Halle vorhalten. Zumindest 
ein Teil von deren Aufstellfläche w ird ohnehin für den Bau des  Erweiterungsgebäudes 
benötigt. 
Die derzeitige Schule benötigt rechnerisch 1,5 Übungseinheiten. Die Schüler*innen aus den 
Vorbereitungsklassen nehmen am regulären Sportunterricht teil und generieren keine eigenen 
Hallenzeiten. Mit Eröffnung der Gesamtschule wächst die Anzahl der Klassen um 
durchschnittlich eine je Schuljahr. Im 6. Jahr nach der Gründung der Gesamtschule sind zwei 
Hallenfelder voll belegt. Mit Beginn der Sek II  ab dem Schuljahr 2029/39 werden drei Felder 
benötigt. 
Naturwissenschaften: Im Bestandsgebäude befinden sich zurzeit 3 NW-Räume, die mit je 64 
m² sehr klein sind. Ebenfalls sind die  Sammlungsräume kleiner als gefordert. Für eine 
vierzügige Sek I werden vier , idealerweise 84 m² große, Räume  benötigt. Die Räume 
(Ausstattung, Geräte…) müssten in der Übergangsphase von den Schulen geteilt werden . In 
der 5./6. Klasse kön nte eventuell (ein Teil) des NW -Unterrichts in den allgemeinen 
Unterrichtsräumen durchgeführt werden. Neue NW -Räume sollten vor dem ersten 10. 
Jahrgang der Gesamtschule  fertiggestellt sein, um die Bedarfe der dann vollständig 
vierzügigen Schule zu erfüllen ; die ehemaligen Fachr äume könnt en eine andere Funktion 
erhalten. 
Informatik: Das Gebäude hat zurzeit 2 kleine Informatikräume. Nach dem Ausbau müssten 
drei Räume für die Sek I zur Verfügung stehen . Auch hier gilt, d ie Räume müssten in der 
Übergangsphase von den Schulen geteilt werden. Eventuell könnte (ein Teil) des 
Informatikunterrichts in den allgemeinen Unterrichtsräumen durchgeführt werden. Neue 
Räume sollten vor dem ersten 10. Jahrgang der Gesamtschule fertiggestellt sein. 
Kunst/Technik: Für den Kunst- und Technikunterricht sind einige, zu kleine Räume vorhanden, 
die – auch bei dauerhaft ggf. anderer Nutzung - zwingend, kurzfristig zu sanieren sind.  Hier 
gilt ebenfalls, dass die Räume in der Übergangsphase von den Schulen geteilt werden 
müssten. Neue Räume sollten vor dem ersten 10. J ahrgang der Gesamtschule fertiggestellt 
sein. 
Die Ausstattung für den Fachunterricht Musik ist aktuell nicht vorhanden. 
Im Bestandsgebäude der Hauptschule fehlen schulartbedingt Räume für das Fach Darstellen 
und Gestalten. Bis zum Abschluss der Ausbauphase kann dieses Wahlpflichtfach z. B. in der 
Aula unterrichtet werden. 
 
16. Wie viele der 216 Mehrplätze müssten durch einen Erweiterungsbau realisiert 
werden? 
Die 216 Mehrplätze müssten durch den Erweiterungsbau a lle realisiert werden. Es fehlen 8 
„Stamm-“ Klassenräume im Bestandsgebäude, bei einem Klassenfrequenzrichtwert von 27 
Schüler*innen entspricht dies genau den 216 Schüler*innen der Erweiterung. Hinzu kommen 
Differenzierungs-, Fach- und weitere Unterrichtsr äume. Übergangsweise k önnen 7 kleinere 
Räume – die dauerhaft besser durch die Sek II genutzt werden sollten – mitgenutzt werden.

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17. Wie viele zusätzliche Räume müssten nach dem Raumprogramm für 
Gesamtschulen für die Sekundarstufe I errichtet werden? 
Es fehlen ca. 1.600 m³ Hauptnutzfläche für die Sek I. Dies ist etwas weniger als die Hälfte der 
insgesamt für Sek I und II hinzuzusetzenden Fläche, von ca. 3.300 m² Hauptnutzfläche (Sport 
nicht mitgerechnet). 
 
18. Sind bauliche Veränderungen vorgesehen oder kann das vorhandene Gebäude 
weiterhin genutzt werden, da die Raumgröße bei Gesamtschulen auf die 
durchschnittliche Klassenstärke von 27 Schüler*innen und bei nicht -
Inklusionsklassen durchschnittlich 30 Schüler*innen ausgelegt sind. (Bisher 
sind die Klassenräume im Bereich der Hauptschule  auf durchschnittlich 24 
Schüler*innen ausgerichtet.) 
 
Die bestehenden Gebäude sollen weitergenutzt werden – aber natürlich werden Anpassungen 
notwendig sein.  
Das heutige Hauptgebäude hat eine durchschnittliche Klassenraumgröße von ca. 64 m². Dies 
entspricht eher den Anforderungen an eine Klassenraumgröße der Sek II als der Sek I. Bei 
der weiteren Ausformulierung der baulichen Maßnahmen ist daher zu überlegen, w ie unter 
Beachtung aktueller didaktischer und pädagogischer Erkenntnisse, welche Funktionen in den 
verschiedenen Gebäudeteilen wo dauerhaft untergebracht werden sollten und wie der Bestand 
ggf. hierfür angepasst werden muss.  
Auch wenn der Klassenfrequenzrichtwert für Gesamtschulen höher als für Hauptschulen ist, 
kann in beiden Fällen die einzelne Klasse bis zu 30 Schüler*innen umfassen . Entsprechend 
große Räume sind vorzuhalten. 
 
19. Legen Sie dar, wie bei der Errich tung des Verwaltungsbaus die benötigten 
Baucontainer platziert werden können, ohne den Sportbereich zu tangieren. 
Es ist kein Verwaltungsbau geplant. Vorbehaltlich der Abstimmung mit dem vorbeugenden 
Brandschutz wird voraussichtlich  eine kleine  „Starterverwaltung“ in Containern  für die 
Gesamtschule vorübergehend auf den Schulhof errichtet werden.

Anlage 7, Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll 24-10-22 Vorlage 2228 2022 und AN 1867 2022

5332 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
Herr Krämer 
Telefon:  (0221) 221-21064  
Fax       :  (0221) 221-29241 
E-Mail:   Thomas.Kraemer@Stadt-koeln.de  
Datum:  26.10.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 2. Sondersitzung des 
Ausschusses Schule und Weiterbildung  vom 24.10.2022  
öffentlich 
2.1 Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule am Standort Helene-
Weber-Platz im Stadtteil Neubrück zum Schuljahr 2023/24 bei gleichzei-
tiger auslaufender Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule 
2228/2022 
AN/2228/2022 Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule am 
Standort Helene-Weber-Platz im Stadtteil Neubrück zum Schuljahr 
2023/24 bei gleichzeitiger auslaufender Schließung der Kurt-Tucholsky-
Schule  
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grü-
nen, CDU-Fraktion und der Volt Fraktion 
AN/1867/2022 
I. Punktweise Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Bünd-
nis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion und der Volt Fraktion 
Beschluss: 
  
Wir beauftragen die Verwaltung,  
 
1. die Kurt-Tucholsky-Hauptschule zum Schuljahr 2023/24 nicht auslaufend zu 
schließen. Eine funktionierende und erfolgreiche Hauptschule zum jetzigen 
Zeitpunkt zu schließen wird als nicht sinnvoll erachtet. 
 
2. die Pläne zur Errichtung einer Gesamtschule an diesem Standort zum jetzigen 
Zeitpunkt nicht weiter zu verfolgen und die Gesamtsituation nach der Eröff-
nung der neuen Gesamtschule im Bildungscampus Kalk neu zu bewerten. 
Dies soll auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Schülerzah-
len der Kurt-Tucholsky-Schule geschehen.  
 
3. zu prüfen, inwiefern die Errichtung einer neuen Gesamtschule auf dem freien 
Gelände am Herkenrathweg möglich und sinnvoll ist.

Von Seiten der Ausschussmitglieder wird vorgeschlagen punktweise abzustimmen.  
 
Abstimmungsergebnis zu den einzelnen Punkten des Änderungsantrags 
AN/1867/2022:  
 
Zu Punkt 1: Mit der Mehrheit von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt und 
 FDP gegen die Stimmen von SPD und Die Linke zugestimmt. 
 
Zu Punkt 2: Mit der Mehrheit von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt 
 gegen die Stimmen von SPD, Die Linke und FDP zuge
 stimmt. 
 
Zu Punkt 3: Einstimmig zugestimmt. 
 
 
II. Abstimmung über die so geänderte Vorlage 
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschlie-
ßen: 
Beschluss: 
 
Wir beauftragen die Verwaltung: 
 
1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen (SchulG 
NRW) die Errichtung einer Gesamtschule zum 01.08.2023 mit 4 Zügen in der Se-
kundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II am Standort Helene-Weber-Platz 
3-5, 51109 Köln-Neubrück. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut 
jahrgangsweise auf.  
2. Die Gesamtschule wird gem. § 9 SchulG NRW als Ganztagsschule geführt. 
3. Der Rat der Stadt Köln bestätigt ausdrücklich, dass die Gesamtschule im Sinne 
des § 2 Abs. 5 Schulgesetz NRW ein inklusives Bildungsangebot vorhält, in der 
Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam ler-
nen. 
1. die Kurt-Tucholsky-Hauptschule zum Schuljahr 2023/24 nicht auslaufend zu 
schließen. Eine funktionierende und erfolgreiche Hauptschule zum jetzigen 
Zeitpunkt zu schließen wird als nicht sinnvoll erachtet. 
2. die Pläne zur Errichtung einer Gesamtschule an diesem St andort zum jetzi-
gen Zeitpunkt nicht weiter zu verfolgen und die Gesamtsituation nach der 
Eröffnung der neuen Gesamtschule im Bildungscampus Kalk neu zu bewer-
ten. Dies soll auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Schü-
lerzahlen der Kurt-Tucholsky-Schule geschehen. 
3. zu prüfen, inwiefern die Errichtung einer neuen Gesamtschule auf dem freien 
Gelände am Herkenrathweg möglich und sinnvoll ist. 
4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln 
umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag zur Genehmigung der Gesamt-
schule zu stellen.

5. Unter dem Vorbehalt der durch die Bezirksregierung Köln erteilten Genehmigung 
zur Errichtung der Gesamtschule in Neubrück beschließt der Rat gem. § 81 Abs. 2 
SchulG NRW die auslaufende Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule am Helene -
Weber-Platz 3 -5, 51109 Köln -Neubrück, ab dem Schuljahr 2023/24. Die Schule 
bildet dann keine neuen Eingangsklassen mehr.  
6. Der Rat beschließt, dass die derzeit an der Kurt-Tucholsky-Schule am Helene -We-
ber-Platz 3-5 angesiedelte Stelle Schulsozialarbeit bis zum Auslaufen der Schule 
erhalten bleibt. Die Stelle Schulsozialarbeit soll das Auslaufen der Schule beglei-
ten. 
7. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach gesicherter Finanzierung. Für 
die hierfür notwendigen Bau- und Einrichtungsmaßnahmen mit Fertigstellung spä-
testens zum Schuljahr 2028/29 werden die erforderlichen Beschlüsse - unter Dar-
stellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen - zu einem späteren Zeitpunkt her-
beigeführt. Hiermit sind insbesondere die z.Zt. noch nicht kalkulierbaren Kosten für 
einen Erweiterungsbau verbunden.  
8. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwal-
tungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.  
9. Die Beschlüsse erfolgen vorbehaltlich des Inkra fttretens der Haushaltssatzung 
2023/2024. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mit der Mehrheit von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt und FDP gegen die 
Stimmen von SPD und Die Linke zugestimmt.

Anlage 8, Auszug Finanzausschuss 31.10.2022 zu 2228-2022

1486 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 02.11.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 31.10.2022  
öffentlich 
10.10 Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule am Standort Helene-
Weber-Platz im Stadtteil Neubrück zum Schuljahr 2023/24 bei gleichzei-
tiger auslaufender Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule 
2228/2022 
 
 
Geänderter Beschluss in der Fassung des Ausschusses für Schule und Weiter-
bildung: 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 
 
Wir beauftragen die Verwaltung: 
 
1. die Kurt-Tucholsky-Hauptschule zum Schuljahr 2023/24 nicht auslaufend zu 
schließen. Eine funktionierende und erfolgreiche Hauptschule zum jetzigen 
Zeitpunkt zu schließen wird als nicht sinnvoll erachtet. 
2. die Pläne zur Errichtung einer Gesamtschule an diesem Standort zum jetzi-
gen Zeitpunkt nicht weiter zu verfolgen und die Ge samtsituation nach der 
Eröffnung der neuen Gesamtschule im Bildungscampus Kalk neu zu bewer-
ten. Dies soll auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Schü-
lerzahlen der Kurt-Tucholsky-Schule geschehen. 
3. zu prüfen, inwiefern die Errichtung einer neuen Gesamtschule auf dem freien 
Gelände am Herkenrathweg möglich und sinnvoll ist. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich - gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke. - zu-
gestimmt

Beratungsverlauf (4)

20.10.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.10.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
31.10.2022 Finanzausschuss
TOP 10.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.11.2022 Rat
TOP 10.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Nürnberger Straße
  • Albermannstraße
  • Zeughausstraße 2
  • Rösrather Straße
  • Gernsheimer Straße
  • Helene-Weber-Platz 3
  • Herkenrathweg
  • Appellhofplatz
  • Rather Kirchweg
  • Europaring

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Details

Aktenzeichen
2228/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.10.2022
Erstellt
13.07.2022 11:17