2228/2022
Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule am Standort Helene-Weber-Platz im Stadtteil Neubrück zum Schuljahr 2023/24 bei gleichzeitiger auslaufender Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule
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Anlage 3 Stellungnahme SL Kurt-Tucholsky-Hauptschule
17815 Zeichen
Köln, den 03.02.2022
Die Zukunft der Kurt-Tucholsky-Schule Köln
Eine Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion vom 19.08.2021
„Eine Gesamtschule für Neubrück“
1. Geografische Ausgangslage und Betrachtung des Schulstandortes
2. Die Schüler*innen*1 der Kurt-Tucholsky-Schule
2.1 Sozioökonomisch benachteilige Schüler*innen
2.2 Schüler*innen mit internationaler Familiengeschichte
2.3 Geflüchtete Schüler*innen
2.4 Schüler*innen mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf und chronischen Krankheiten
3. Was diese Schüler*innen brauchen
4. Was die Kurt-Tucholsky-Schule leistet
5. Resümee und Schlussplädoyer
6. Literatur
1. Geografische Ausgangslage und Betrachtung des
Schulstandortes
Die Kurt -Tucholsky-Schule liegt im Kölner Stadtteil Neubrück. Dies ist ein östlicher
Stadtteil von Köln im rechtsrheinischen Stadtbezirk Kalk. Der nördlich des Heumarer
Dreiecks gelegene Stadtteil grenzt im Nordosten mit dem Rather Kirchweg an den
Stadtteil Brück, mit der Grünfläche östlich des Neubrücker Rings an den Stadtteil
Rath/Heumar, im Südwesten mit der Rösrather Straße und der Bundesautobahn an
Ostheim und mit der Grünanlage im Westen an den Stadtteil Merheim.
In Neubrück gibt es zwei Grundschulen: Die Städtische Grundschule Europaring sowie
die James-Krüss-Grundschule. Seit dem Umzug der Kurt-Tucholsky-Schule aus dem
Schulzentrum Ostheim nach Neubrück im Jahr 2007 , sind die nächstgelegenen
weiterführenden Schulen das Heinrich-Heine-Gymnasium und die Albert-Schweitzer-
Realschule, die beide im Schulzentrum Ostheim verblieben sind.
Die Kurt -Tucholsky-Schule ist die nächstgelegene Hauptschule für die Stadtteile
Brück, Merheim, Ostheim und Rath/Heumar. Sie wird im Schuljahr 20 20/21 von ca.
1 Im Folgenden verwenden wir das Gendersternchen, um alle Menschen anzusprechen und
um eine inklusive und geschlechtergerechte Sprache zu verwenden.
Personenbezeichnungen, die ausschließlich Frauen oder ausschließlich Männer betreffen,
bleiben geschlechtsspezifisch.
400 Schüler*innen besucht und bietet eine gebundene Ganztagsbetreuung der Klasse
fünf bis Klasse zehn.
Folgt man dem Standorttypenkonzept für faire Vergleiche bei Lernstanderhebungen,
das „einen differenzierten Blick auf vorhandene sozialräumliche Unterschiede der
Schulstandorte ermöglichen soll“ (Vgl. Referat Standardüberprüfung: Neues
Standorttypenkonzept. 2011) ist die Kurt -Tucholsky-Schule dem Standort -Typ fünf
zuzuordnen.
2. Schüler*innen der Kurt-Tucholsky-Schule
Sowohl im aktuellen Bildungsdiskurs als auch im Alltag aller Schulen in Deutschland
ist Heterogenität in den letzten Jahren zu einem Schlüsselbegriff geworden. Vor allem
in Bezug auf internationale und sozialökonomische familiäre Hintergründe sowie auf
das individuelle Lernpotential jedes einzelnen (bildungssprachliche Fähigkeiten,
Intelligenz, Vorwissen) zeichnet sich die Schülerschaft der Kurt -Tucholsky-Schule
jedoch durch Heterogenität in einem besonderen Maße aus. (Vgl. für eine Defin ition
der Dimensionen von Heterogenität Gronostaj/Vock 2017, S. 9) Zudem besteht die
Schülerschaft vielfach aus Schüler*innen, die diversen Herausforderungen ausgesetzt
sind, um die alltäglichen Anforderungen des Lebens zu bewältigen. Folgt man noch
einmal der Beschreibung der Standorttypen von Schulen in NRW, beträgt der
Migrationsanteil an einer Schule des Standortes fünf mehr als 40 Prozent. Der Anteil
der SG BII Empfänger sowie der Anteil Arbeitsloser im Schulumfeld ist sehr hoch.
Vier Dimensionen, die den Alltag unserer Schüler*innen prägen und für ihre
Zukunftsperspektiven entscheidend sind , sollen in dieser Stellungnahme eine
Betrachtung finden . Sie verdeutlichen das Ausmaß der Heterogenität an unserer
Schule und stellen die Hera usforderungen für Lehrer*innen und andere
Mitarbeiter*innen im Kontext Schule sowie für die Schüler*innen heraus.
1) Sozioökonomisch benachteiligte Schüler*innen
2) Schüler*innen mit internationaler Familiengeschichte
3) Dabei in besonderem Maße: geflüchtete Schüler*innen
4) Die Schüler*innen, die einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf oder
chronische Krankheiten haben
2.1 Sozialökonomisch benachteiligte Schüler*innen
Als sozialökonomisch benachteiligte Schüler*innen sollen hier Kinder definiert werden,
die in Bezug auf die Höhe des Einkommens der Eltern, in Bezug auf zukunftsrelevante
Fragen (Wie „Hat das Kind ein eigenes Zimmer?“, „Können die Eltern das Kind bei den
Hausaufgaben unterstützen?“, „Wie viele Bücher gibt es in dem Haushalt?“, „Hat das
Kind zwei Elternanteile ?“, „Wächst es in gesunden Familienstrukturen auf ?“)
benachteiligt sind und dadurch, das haben unter anderem die Ergebnisse der letzten
PISA-Studie 2018 gezeigt, geringe Chancen beim Zugang zu schulis cher Bildung
haben.
Sichtbar wird die sozialökonomische Benachteiligung unserer Schüler*innen durch
eine Arbeitslosenquote von 14,5 Prozent in Ostheim und 13,9 Prozent in Neubrück im
Jahr 2018 (bei etwa acht Prozent in Köln; Vgl. Kölner Stadtanzeiger vom 21.06.2018).
Sichtbar wird sie durch Darstellungen unserer Schüler*innen, die davon erzählen, dass
sie ein Zimmer mit vier Geschwister n teilen, die Heizungen in der Wohnung erst im
Januar angestellt werden oder sie in der Familie dafür verantwortlich sind , Termine
beim Amt wahrzunehmen oder Formulare auszufüllen . Sichtbar wird sie auch in
Presseberichten über die „Gernsheimer Straße“ in Ostheim, in denen von Eltern
berichtet wird, die ihre Kinder zu Tode prügeln. (Vgl. Kölner Stadtanzeiger 2007)
2.2 Schüler*innen mit internationaler Familiengeschichte
Wie unter anderen Gronostaj/Vock verdeutlichen, wird – neben dem
sozialökonomischen Status einer Familie – der Migrationshintergrund von
Schüler*innen als bedeutsam für den Bildungserfolg diskutiert. (Vgl. Gronostaj/Vock
S. 22) Während in Deutschland der Migrationsanteil ( als eine Person mit
Migrationsanteil wird hier eine Person definiert, wenn sie selbst oder mindestens ein
Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren ist ; Vgl. die Daten von
Statista 2021) im Januar 2022 bei 26,7 Prozent liegt, fallen an der Kurt -Tucholsky-
Schule über 90 Prozent der Kinder unter die Definition der Personen mit
Migrationsanteil. Diese Kinder haben ganz unterschiedliche geografische Wurzeln ,
kulturell geprägte Hintergründe und Glaubensrichtungen . Sie sprechen häufig zu
Hause eine andere Sprache als Deutsch. Auf die daraus resultierenden Defizite in der
Bildungssprache und in der Lesekompetenz angemessen zu reagieren, ist zur
Routine-Aufgabe von Lehrer*innen unserer Schule geworden.
2.3 Geflüchtete Kinder und Jugendliche
In den letzten Jahren ist eine Vielzahl von geflüchteten Kindern an unsere Schule
gekommen. Derzeit haben wir Kapazitäten für die Beschulung und Förderung von 72
Schüler*innen, die akut aus ihrem Heimatland geflüchtet sind und in Deutschland eine
neue Heimat finden sollen. Sie haben neue Facetten – und neue Herausforderungen
– in den Schulalltag gebracht.
Diese Kinder haben häufig eine strapaziöse und traumatisierende Flucht aus
Kriegsgebieten hinter sich. Einige haben dabei Elternteile verloren oder sie sind für sie
nicht erreichbar. Sie kommen in ein ihnen unbekanntes, neues System und haben
teilweise noch nie eine Schule besucht. Eine Vielzahl der Kinder kann bei der Ankunft
an unserer Schule nicht lesen und schreiben. Für diese Kinder ist häufig zunächst die
Alphabetisierung und im Folgenden das Erlernen der deutschen Sprache elementar
für ihre Zukunft. Aber auch psychologische und lebenspraktische Betreuung ist für
diese Schüler*innen relevant.
2.4 Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf oder chronischen
Krankheiten
Seit der Einführung des Gemeinsamen Unterrichts im Schuljahr 2012/2013 arbeiten
wir an unserem Ziel, eine inklusive Schule für alle Kinder zu schaffen.
Derzeit besuchen 45 Kinder mit Unterstützungsbedarf die Kurt -Tucholsky-Schule.
Durch die Zuwanderung kriegstraumatisierter Kinder ist davon auszugehen, dass sich
diese Zahl noch weiter erhöht.
3. Was diese Schüler*innen brauchen
Dass die hier skizzierte Schülerschaft besondere Unterstützung dabei braucht, Ziele
im Kontext Schule (aber auch im privaten Umfeld) zu erreichen, ist durch die gegebene
Darstellung sicher bereits nachvollziehbar geworden, soll jedoch an dieser Stelle noch
weiter erläutert werden.
Die Schüler*innen unserer Schule brauchen…
… eine besondere schulische Förderung und individuell auf ihr en Lernstand
angepasste Differenzierung.
… individuelle Betreuung auf schulischer, aber auch auf privater Ebene.
… all das, was hinter dem Ver sprechen eines multiprofessionellen Teams steht ,
nämlich Bezugspersonen, die professionell auf ihre Probleme eingehen können :
Lehrer*innen und Sonderpädago*innen zum Beispiel, Wegeberater*innen,
Lernbegleiter*innen, Therapeut*innen und Sozialpädago*innen. Menschen, die mit
ihnen lesen lernen und sie zum Arbeitsamt begleiten, die Verständnis für ihre Situation
haben. Menschen, die ihnen die Wertschätzung und Anerkennung entgegenbringen,
die sie brauchen, um ihre Potentiale entfalten zu können.
Vor allem bra uchen unserer Schüler*innen, so unsere Meinung, dafür kleine,
überschaubare Räume, in denen sie ankommen und agieren können.
4. Was die Kurt-Tucholsky-Schule leisten kann
„Die pädagogische Arbeit mit jungen Menschen, die im Leistungsvermögen, in ihren
physischen oder psychischen Voraussetzungen, im Sozialverhalten, in ihren sozio -
kulturellen und ökonomischen Lebenslagen sehr differieren, ist anspruchsvoll“,
schreiben Gronostaj/Vock. (Gronostaj/Vock 2017, S. 15) Eine hohe Anzahl von
Schüler*innen, die au fgrund ihrer Lebenssituation in ökonomischer und sozialer
Hinsicht keiner verheißungsvollen Zukunft entgegens ehen, macht den praktischen
Umgang mit dieser Heterogenität in unseren Augen noch herausfordernder.
Unser Fokus ist es dabei zum einen, die Indivi dualität jedes einzelnen zu nutzen und
fruchtbar zu machen. Zum anderen ist es jeden Tag aufs Neue unser Ziel, unseren
Schüler*innen Chancengleichheit zu ermöglichen.
Mit der Umsetzung der Inklusion und dem damit verbundenen Anspruch der Teilhabe
aller Schüler*Innen an Kultur, Unterrichtsgegenständen und Gemeinschaft an der Kurt-
Tucholsky-Schule, wird diesem Anspruch Rechnung getragen.
Ein bedeutender Vorteil unserer Schule ist zudem die überschaubare Größe des
Systems. Die Schüler*innen kennen nicht nu r ihre Klassenkamerad *innen, sondern
auch die Schüler*innen zwei Jahrgänge über ihnen. Sie sind an ihre
Klassenlehrer*innen, die sie meist von Klasse fünf bis zehn beglei ten, gewöhnt und
mit ihnen vertraut . Sie grüßen die Hausmeisterin und die Schulsekretärin. Die
Konzentration auf die Schaffung kleiner Klassen ermöglicht sowohl individuelle
Förderung als auch schulische und persönliche Entfaltung in einem vertrau ten
Rahmen.
Davon ausgehend, dass Sprachkompetenz eine Schlüsselqualifikation für die
Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und eine der wichtigsten Voraussetzungen für
den schulischen und beruflichen Erfolg ist, werden Schüler*innen, die nach
Deutschland geflüchtet sind, an der Kurt -Tucholsky-Schule nach einem eigenen
Sprachförderkonzept, welches die Schule explizit für die Sprachförderschüler*innen
entwickelt hat, und das differenzierten Unterricht für Kinder in der Alphabetisierung bis
zum Sprachniveau B2 umfasst, unterrichtet . Ergänzt wird die Sprachförderung durch
eine Schreibwerkstatt, deren Ergebnisse in einem Buchprojekt veröffentlicht werden,
sowie durch die ehrenamtliche Unterstützung durch Lesementoren.
Zusätzlich zu den Standardelementen im Rahmen der Landesinitiative „Kein
Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA : Potenzialanalyse, die Arbeit mit
einem Portfolioinstrument, Berufsfelderkundungen, Praktika) haben wir im Rahmen
der Berufsorientierung weitere Angebote in unserem Schulprogramm, um den
Jugendlichen nach der Schulzeit den Übergang zwischen Schule und Ber uf zu
erleichtern. Dabei hat die Vernetzung zwischen Inner- und außerschulischen Partnern
eine wesentliche Bedeutung. Viele externe Mitarbeiter kommen aus der beruflichen
Praxis und können unsere Schüler individuell und in einem engen Austausch mit den
Klassenlehrer*innen beraten. Unser Wahlpflicht -Angebote in den Jahrgängen neun
und zehn sind inhaltlich an berufliche Inhalte gekoppelt, sodass in Kleingruppen die
notwendigen Schlüsselqualifikationen trainiert werden können. Für Schüler*innen mit
schwacher Lernmotivation bieten wir zudem gezielte Beratung und Betreuung für eine
sinnvolle und realistische Anschlussperspektive nach der Schule an. Ein weiterer
Punkt, der uns im Bereich Berufsorientierung auszeichnet und den Schüler*innen die
Möglichkeit gibt, si ch frühzeitig auch mit ihren Stärken im praktischen Bereich
auseinanderzusetzen und eine Zukunftsperspektive zu entwickeln, sehen wir in der
Tatsache, dass ab Stufe acht die Klassenlehrer *innen und Teams den Fokus der
Schüler*innen auf die Berufsorientierung lenken. Sowohl in Deutsch als auch in
Arbeitslehre-Wirtschaft sind Bausteine wie Bewerbungstraining, das Kennenlernen
unterschiedlicher Berufsfelder oder die Erarbeitung von Problemlösekompetenzen bei
alltagspraktischen Aufgaben Grundpfeiler unserer schulinternen Curricula. Der hohe
Stellenwert der Fächer Arbeitslehre-Technik und Arbeitslehre -Hauswirtschaft gibt
unseren Schüler*innen – neben den Wahlpflichtfächern und AGs – weitere
Möglichkeiten, ihre praktischen Kompetenzen im handwerklichen beziehungsweise
hauswirtschaftlichen Bereich kennenzulernen, ausbilden oder zu erweitern.
Elementar für das Gelingen unserer Arbeit ist eine Vernetzung mit externen
Partner*innen, mit dem Jugendamt, Therapeut *innen und anderen
Kooperationspartner*innen (wie zum Beispiel dem Bürgerverein oder dem
Jugendzentrum ENBE in Neubrück). Durch diese gewachsenen Strukturen und die
Möglichkeit, in einem kleinen System persönlich, direkt und transparent zu
kommunizieren, können wir der Aufgabe, Schüler*innen u nd ihre Eltern zu
unterstützen, gerecht werden.
Relevant ist aber auch die Zusammenarbeit mit unserem Ganztagsträger, der
Katholischen Jugendagentur Köln, im gebundenen Ganztag. Dadurch können wir den
Kindern sowohl kontinuierliche, verlässliche Betreuung und vertrauensvolle
Ansprechpartner*innen (ergänzend zu Lehre r*innen, Sonderpädago*innen,
Sozialpädago*innen und MPTler*innen) als auch ein anspruchsvolles, kreatives und
motivierendes Freizeitprogramm anbieten. Seit der Förderung von Bildungsangeboten
in den Ferien durch die Corona-Pandemie, können wir diese Zuwendung auch in den
Ferien gewährleisten.
5. Resümee und Schlussplädoyer
Es ist nicht unsere Absicht, in dieser Stellungnahme Position gegen die Gesamtschule
als zukunftsgerichtetes und nachhaltiges Schulsystem zu beziehen. Keinesfalls
möchten wir die Gesamtschule als „nicht geeignete Schulform“ beschreiben.
Wir möchten jedoc h deutlich machen, dass in Neubrück und der Umgebung
Schüler*innen leben, die eine intensive Form der Förderung und Bindung , ein
Wachsen in einem kleinen System benötigen – die von einer Gesamtschule in
angestrebter Größe unseres Erachtens nicht geleistet werden kann . Die enge
Beziehungsarbeit in den Lerngruppen mit einem stabilen, mul tiprofessionellen
Team, der direkte, niedrigeschwellige Austausch mit den Klassenlehrer *innen, dem
Stufenteam sowie internen und externen Partnern in unserem überschaubaren System
Schule, gibt unseren Schüler*innen einen starken Halt und Orientierung.
Wir haben Sorge, dass die Gr öße der angestrebten Gesamtschule und die damit
verbundene Anonymität unsere Schüler*innen nicht fördert, sondern überfordert.
Unser Interesse ist es daher, unsere Schule – mit kleineren Klassen, einem
gebundenen Ganztag , engmaschigen und praxisorientierten
Berufsfindungsangeboten sowie der Möglichkeit individueller Zuwendung – bestehen
zu lassen und weiter zu verbessern.
Mit dieser Stellungnahme möchten wir unseren Schüler*innen eine Stimme und eine
Lobby geben. Und sie darin unterstützen, einen gleichberechtigten, fairen Start in die
Zukunft zu haben. „Die Kinder von heute sind die Gesellschaft von morgen“ lautet ein
bekanntes Zitat des Dalai Lama . Wir denken, dass die Kinder , die unsere Schule
besuchen, durch die hier skizzierten Möglichkeiten und gemeinsam mit uns die
Kompetenzen entwickeln können, die sie brauchen, um diese Gesellschaft mündig,
tatkräftig und selbstbestimmt mitgestalten zu können.
Verfasst von dem Kollegium der Kurt-Tucholsky-Schule
6. Literatur
Sarah Beierle, Carolin Hoch, Birgit Reißig (2019): Schule in benachteiligten sozialen
Lagen. Untersuchungen zum aktuellen Forschungstand mit Praxisbeispielen.
Deutsches Jugendinstitut.
https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/DJI_Abschlussbericht_Brennpunktschulen.pdf
Abgerufen am 27.01.2022
Beltermann, Eric (21.06.2018): Arbeitslosigkeit in Köln. In: Kölner Stadtanzeiger.
https://www.ksta.de/interaktiv/arbeitslosigkeit-in-koeln-wie-viele-menschen-in-den-veedeln-ohne-
arbeit-sind-30653994?cb=1643285634316&
Abgerufen am 27.01.2022
Isaac, Kevin (2011): Neues Standorttypenkonzept.
https://www.schulentwicklung.nrw.de/e/upload/download/mat_11-
12/Amtsblatt_SchuleNRW_06_11_Isaac-Standorttypenkonzept.pdf
Abgerufen am 27.01.2022
Morchner Tobias und Stinauer, Tim (23.02.2007): Eine verlorene Generation. Kölner
Stadtanzeiger.
https://www.ksta.de/eine-verlorene-generation-13268992
Abgerufen am 27.01.2022
Vock, Miriam und Gronastaj, Anna (2017): Umgang mit Heterogenität in Schule und
Unterricht.
http://library.fes.de/pdf-files/studienfoerderung/13277.pdf
Abgerufen am 27.01.2022
Beschlussvorlage Rat
24250 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/IV/2
Vorlagen-Nummer
2228/2022
Freigabedatum
23.09.2022
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule am Standort Helene-Weber-Platz im Stadtteil
Neubrück zum Schuljahr 2023/24 bei gleichzeitiger auslaufender Schließung der Kurt-
Tucholsky-Schule
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Errich-
tung einer Gesamtschule zum 01.08.2023 mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der
Sekundarstufe II am Standort Helene-Weber-Platz 3-5, 51109 Köln-Neubrück. Die Schule startet
mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf.
2. Die Gesamtschule wird gem. § 9 SchulG NRW als Ganztagsschule geführt.
3. Der Rat der Stadt Köln bestätigt ausdrücklich, dass die Gesamtschule im Sinne des § 2 Abs. 5
Schulgesetz NRW ein inklusives Bildungsangebot vorhält, in der Schüler*innen mit und ohne son-
derpädagogischem Förderbedarf gemeinsam lernen.
4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung einen Antrag zur Genehmigung der Gesamtschule zu stellen.
5. Unter dem Vorbehalt der durch die Bezirksregierung Köln erteilten Genehmigung zur Errichtung
der Gesamtschule in Neubrück beschließt der Rat gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW die auslaufen-
de Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule am Helene-Weber-Platz 3-5, 51109 Köln-Neubrück, ab
dem Schuljahr 2023/24. Die Schule bildet dann keine neuen Eingangsklassen mehr.
6. Der Rat beschließt, dass die derzeit an der Kurt -Tucholsky-Schule am Helene-Weber-Platz 3-5
angesiedelte Stelle Schulsoz ialarbeit bis zum Auslaufen der Schule erhalten bleibt. Die Stelle
Schulsozialarbeit soll das Auslaufen der Schule begleiten.
7. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach gesicherter Finanzierung. Für die hierfür not-
wendigen Bau - und Einrichtungsmaßnahmen mit Fertigstellung spätestens zum Schuljahr
2028/29 werden die erforderlichen Beschlüsse - unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswir-
kungen - zu einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt. Hiermit sind insbesondere die z.Zt. noch
nicht kalkulierbaren Kosten für einen Erweiterungsbau verbunden.
8. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichts-
ordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
9. Die Beschlüsse erfolgen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024.
Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.09.2022
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 20.10.2022
Finanzausschuss 31.10.2022
Rat 10.11.2022
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Begründung €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023
a) Personalaufwendungen 38.780 €
b) Sachaufwendungen etc. 12.800 €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung
(0) Hintergrund
Die potentielle Realisierung eines neuen Gesamtschulstandortes im Stadtbezirk Kalk wird in der Fort-
schreibung der Schulentwicklungsplan ung Köln 2020 unter Maßnahmenbeschreibung M101 (Seite
114) beschrieben. Diese Planungsoption wurde aufgrund der relativ stabilen Schülerzahlen der Kurt-
Tucholsky-Schule bisher nicht weiter verfolgt.
Aufgrund einer Initiative der SPD -Fraktion in der Bezirks vertretung Kalk durch einen Antrag am
28.08.21 zur Umnutzung des Schulstandortes Helene-Weber-Platzes für eine 4-zügige Gesamtschule
wurde die Planungsoption erneut geprüft.
Neben einer aktualisierten schulentwicklungsplanerischen Einschätzung (s. Bedürfn isstellung), hat
die Verwaltung Vorgespräche mit der Schulleitung der Kurt -Tucholsky-Schule und der Bezirksregie-
rung Köln geführt. Die Schulleitung sprach sich gegen die auslaufende Schließung der Hauptschule,
jedoch nicht gegen eine Gesamtschule als „zukunftsgerichtetes nachhaltiges Schulsystem“ aus. Die
Bezirksregierung Köln ist ebenfalls gegen die Schließung der Kurt -Tucholsky-Schule, da sie eine
räumliche und pädagogische Überlastung des Systems Hauptschule befürchtet. Die Schule und die
Bezirksregierung Köln haben eine entsprechende Stellungnahme herbeigeführt (Anlagen).
3
Nach intensiver Auseinandersetzung mit der Thematik durch Politik und Verwaltung wurde am
07.04.2022 ein positiver Beschluss zur Umnutzung des Schulstandortes Helene -Weber-Platzes für
eine 4-zügige Gesamtschule in der Bezirksvertretung Kalk votiert (Anlagen).
Die Verwaltung nimmt die Initiative der Bezirksvertretung Kalk auf und sieht vor, zum Schuljahr
2023/24 eine Gesamtschule im Stadtbezirk Kalk am Standort Helene-Weber-Platz 3-5 in Neubrück zu
errichten. Dabei ergeben sich folgende Planungsparameter:
Die neue Gesamtschule wird vierzügig in der Sekundarstufe I und vierzügig in der Sekundarstu-
fe II errichtet. Es wird ein Erweiterungsbau auf dem Schulgelände des Helene-Weber-Platzes 3-
5 realisiert.
Die Kurt-Tucholsky-Schule (Hauptschule) wird zum Schuljahr 2023/24 auslaufend geschlossen.
Die Schule nimmt ab diesem Schuljahr keine Eingangsklassen mehr auf.
(1) Bedürfnisstellung zur schulrechtlichen Errichtung einer Gesamtschule am Helene-Weber-
Platz
Die Herausforderungen für eine bedarfsgerechte Gestaltung der Schullandschaft haben sich in Köln
in der jüngeren Vergangenheit weiter deutlich erhöht. Stark steigende Schülerzahlen, eine Schulstruk-
tur im Wandel mit einer kontinuierlich ste igenden Nachfrage nach Gesamtschul- und Gymnasialplät-
zen, verbunden mit dem Umstand, dass viele Schulbaumaßnahmen sehr lange dauern, führen dazu,
dass dem akuten Wunsch nach Gesamtschulplätzen nicht entsprochen werden kann und es regel-
mäßig zu vermehrten A blehnungen kommt. Die Ergebnisse des Anmeldeverfahrens im Kontext des
Übergangs auf die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2022/23 zeigen, dass knapp 1.000 Schü-
ler*innen nach der Anmeldung an einer Gesamtschule aus Kapazitätsgründen eine Ablehnung erhiel-
ten. Auch an der Katharina-Henoth-Gesamtschule im Stadtbezirk Kalk kam es zu 298 Anmeldungen
bei einer Aufnahmekapazität von 162 Schüler*innen. Infolgedessen erhielten 136 Kinder eine Ableh-
nung für einen Schulplatz an der einzigen Gesamtschule im Stadtbezirk Kalk. Aufgrund dieser Unter-
versorgung mit Gesamtschulplätzen sieht die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2020 wei-
tere Gesamtschulstandorte im Stadtbezirk Kalk vor.
Um sehr zeitnah weitere zusätzliche Gesamtschulplätze im Kölner Raum zu schaffen, müssen weite-
re Maßnahmen getroffen werden, wie beispielweise die Erweiterung bestehender Standorte oder die
Umnutzung bestehender Schulstandorte, welche weniger dem Elternwahlverhalten entsprechen. Zu
diesem Zweck soll zum Schuljahr 2023/24 die Umnutzung des Schulstandortes der Kurt-Tucholsky-
Schule (HS) am Helene-Weber-Platz durch eine neue 4/4-zügige Gesamtschule erfolgen.
Die Kurt-Tucholsky-Schule (HS) weist relativ stabile Schüler*innenzahlen auf. In den letzten Schuljah-
ren konnten an der dreizügig festgelegten Schule zumindest durchweg zwei Eingangsklassen gebil-
det werden. Ab der Jahrgangsstufe 7 steigt die Zahl der Schüler*innen durch Schulformwechsel von
anderen Schulen an, sodass ab dann drei Klassen je Jahrgangsstufe gebildet werden. Insgesamt
wird die Schule seit vielen Schuljahren von konstant rund 400 Schüler*innen besucht und ist daher
aus schulrechtlicher Sicht nicht von einer Schulschließung bedroht, da die Anzahl der Schüler*innen
nach wie vor über der erforderlichen Mindestschüler*innenza hl liegt. Im Anmeldeverfahren zum
Schuljahr 2022/23 verzeichnet die Kurt-Tucholsky-Schule mit Stand 08.03.2022 zunächst 35 Anmel-
dungen (inklusive Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen). In der Vorstatistik zur erst im Frühjahr
seitens it.nrw zur Verfügung gestellten offiziellen Schulstatistik wurden 55 Schüler*innen gezählt. Hier
kam es nach Aussage des Schulsekretariats der Kurt -Tucholsky-Schule zu Mehrangaben aufgrund
der Möglichkeit von Mehrfachanmeldungen. Laut SchILD (zentrales Schulverwaltungsprogramm) be-
suchen zum Schulstart 2022/23 41 Schüler*innen (aktuell 43 SuS) die Kurt -Tucholsky-Schule und
4
somit konnten zwei Eingangsklassen gebildet werden. Trotz der relativ stabilen Schüler*innenzahlen
zeigen die geringen Anmeldezahlen an Hauptschulen und der Anmeldeüberhang von 136 an der Ka-
tharina-Henoth-Gesamtschule in Kalk deutlich, dass der Elternwunsch weniger die Schulform Haupt-
schule vorsieht. Erfahrungsgemäß wählen viele Schüler*innen, die im Anmeldeverfahren an den Ge-
samtschulen keinen Platz erhalten haben, letztlich dann eine Hauptschule.
Die folgende Tabelle (Abbildung 1) zeigt die Anmelde- und Schülerzahlen der vergangenen 6 Jahre
an der Kurt-Tucholsky-Schule:
Abbildung 1
Dem gegenüber steht die Zahl der Eingangsklassen, die in den letzten Jahren an der Kurt-Tucholsky-
Schule gebildet wurden. Bis auf das Schuljahr 2018/19 wurden durchgängig zwei Eingangsklassen
gebildet. Erst durch Schulformwechsler*innen überwiegend ab der Klassenstufe 7 steigen die Schü-
ler*innenzahlen an und es kommt zur Bildung weiterer Klassen. (Abbildung 2)
Abbildung 2
Neben der Bildung von Klassen des Regelschulbetriebs kam es in den vergangenen 6 Jahren zur
Bildung von Internationalen Förderklassen (Abbildung 3). In den letzten beiden Schuljahren befand
sich jedoch keine Internationale Förderklasse im Schulbetrieb der Kurt-Tucholsky-Schule. Durch das
aktuelle Kriegsgeschehen in der Ukraine, kann es jedoch noch zur Aufnahme weiterer Schüler*innen
mit Flüchtlingshintergrund und somit auch zur Bildung weiterer Klassen kommen.
Abbildung 3
Insgesamt verfügt das Schulgebäude am Helene-Weber-Platz über eine max. Kapazität von 21 Klas-
senräumen.
Der Schulstandort Helene-Weber-Platz wird aktuell durch eine dreizügige Hauptschule genutzt. Dies
entspricht bei einem Klassenfrequenzrichtwert von 24 Schüler*innen ein Gesamtschülerpotential von
432 Schüler*innen über alle Jahrgänge. Bei einer Umnutzung des Schulstandortes durch die 4/4 -
5
zügige neuerrichtete Gesamtschule mit einem Klassenfrequenzrichtwert von 27 Schüler*innen könn-
ten in der Sek I 648 Schüler*innen einen Schulplatz erhalten und somit 216 weitere Schulplätze in der
Sek I geschaffen werden. Für die angedachte 4-zügige gymnasiale Oberstufe würden zusätzlich 234
Plätze zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife im Stadtbezirk Kalk geschaffen werden. Folglich
könnte die bessere Ausnutzung des bestehenden Gebäudes (unter Berücksichtigung eines Erweite-
rungsbaus) durch zusätzlich benötigte Schulplätze erzielt werden. Zusätzlich würden sich die Plätze
im gemeinsamen Lernen erhöhen, da eine Aufnahme von 12 Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen
in allen Jahrgängen vorgesehen ist. Aktuell nimmt die Kurt-Tucholsky-Schule lt. amtlichen Schuldaten
durchschnittlich ca. 8 Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen pro Jahrgang auf.
Neben der Erhöhung von Gesamtschulplätzen und der allgemeinen Schaffung von rund 200 zusätzli-
chen Schulplätzen in der Sekundarstufe I und Sekundarstufe II würde eine Entlastung der umliegen-
den Albert-Schweizer-Schule (RS), des Heinrich -Heine-Gymnasiums und der bereits angesproche-
nen Katharina-Henoth-Gesamtschule erfolgen. Dies könnte bereits für das kommende Anmeldever-
fahren zum Sj. 2023/24 einen positiven Effekt auf die beeng te Schulplatzsituation haben, auch auf
den Erhalt des Wunschschulplatzes. Ein weiterer Vorteil wäre die Reduktion von Schulformwechs-
ler*innen, da das System Gesamtschule bereits alle Schulformen vorsieht. Somit besuchen Schü-
ler*innen bereits im Vorfeld eine Schule, auf der ein höherer Schulabschluss angestrebt werden kann,
ohne der Gefahr eines Schulwechsels aufgrund mangelnder schulischer Leistungen.
(2) Mögliche Auswirkungen auf die verbleibende Hauptschule im Stadtbezirk Kalk
Die Adolph-Kolping-Schule wäre die letzte Hauptschule im Stadtbezirk, sodass eine mögliche Belas-
tung, insbesondere durch Schulformwechsler*innen ab der Klasse 7, geprüft werden muss. Die An-
meldezahlen für die beiden Hauptschulen im Stadtbezirk Kalk decken sich mit der Aufnahmekapazität
der Adolph-Kolping-Schule (72 Anmeldungen/ 72 Plätze). Durch die Errichtung einer weiteren 4/4 -
zügigen Gesamtschule im Stadtbezirk Kalk ergeben sich bei rechnerischer Einhaltung einer Drittelre-
gelung1 – also ein Drittel Gymnasiasten, ein Drittel Realschüler und ein Drittel Hauptschüler – 36
„Hauptschulplätze“ an der neugegründeten Gesamtschule. Somit kann dort das Platzangebot in der
Größenordnung der Anmeldezahlen an der Kurt-Tucholsky-Schule der vergangenen Jahre kompen-
siert werden. An der Adolph-Kolping-Schule stehen aktuell aufgrund der festgelegten Zügigkeit mehr
Plätze in den Eingangsklassen zur Verfügung, als in den vergangenen Jahren nachgefragt wurden.
Auch hier ergäbe sich noch eine Platzreser ve für Schüler*innen, die explizit einen Platz an einer
Hauptschule nachfragen würden (s. Anmeldezahlen). (Abbildung 4)
1 Eine strikte Einhaltung der Drittelregelung an Gesamtschulen ist nicht erforderlich. Um den unterschiedlichen
Lernvoraussetzungen und Fähigkeite n der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, bietet die Gesamt-
schule ab der 7. Klasse in einigen Fächern Unterricht auf zwei Leistungs ebenen an. Unterschieden wird hierbei
lediglich zwischen Grund- und Erweiterungsebene bzw. Grund - und Erweiterungskursen. Die Schulform( -
empfehlung) spielt dabei keine Rolle mehr.
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Abbildung 4
Insgesamt würden 108 Schulplätze in den Eingangsklassen der neuen Gesamtschule zur Verfügung
stehen. Durch die Umnutzung des Helene-Weber-Platzes zu einem Gesamtschulstandort kommt es
zu keinem Verlust von Schulplätzen, sondern zu 36 zusätzlichen Schulplätzen in den Eingangsklas-
sen des Stadtbezirks Kalk (insg. 216 zusätzliche Schulplätze in der Sek I). Die Erfahrungen der ver-
gangenen Jahre haben gezeigt, dass die Schließung eines Hauptschulstandortes bei Umnutzung
durch einen Gesamtschul(teil)standort wenig bis keine Auswirkungen auf die Schülerzahlen der ver-
bliebenen Hauptschulen hatten (Abbildung 5):
Abbildung 5
Im Falle der 3 -zügigen Hauptschule in der Nürnberger Str., welche im Schuljahr 2014/15 auslaufend
schloss, wurde der Schulstandort zur Erweiterung der Katharina-Henoth-Gesamtschule um zwei Züge
in der Sek I und einen Zug in der Sek II genutzt. Hier kam es sogar im Gesamten zur Reduktion der
Schüler*innenzahlen in den Eingangsklassen im Stadtbezirk. Trotz dessen kam es zu keinen nen-
nenswerten Anstieg der Gesamtschüler*innenzahlen an der damals verbliebenden Adolph -Kolping-
Schule (Kalk) oder Kurt-Tucholsky-Schule (Neubrück).
Betrachtet man die Schüler*innenzahlen der ersten Tabelle (Abbildung 1), zeigt sich, dass sich
Hauptschulen im Gegensatz zu anderen Schulformen durch eine gewisse Fluktuation der Schülerzah-
len auszeichnen, nicht nur bedingt durch Schulfo rmwechsel (über die Jahrgänge verteilt), sondern
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auch über die Jahre können die Schülerzahlen variieren. Entgegen der Auffassung, dass die Schlie-
ßung einer weiteren Hauptschule im Stadtbezirk Kalk zu einer Überbelastung durch Schulformwechs-
ler*innen an der Adolph-Kolping-Schule führt, könnte die Errichtung einer zusätzlichen Gesamtschule
zur Stabilisierung der Schülerzahlen führen.
Eine abschließende, sichere Einschätzung, ob die Schließung einer weiteren Hauptschule im Stadt-
bezirk Kalk das System Hauptsch ule im Gesamten zusätzlich belastet, kann die Verwaltung nicht
abgeben. Es verbleibt die Möglichkeit, dass die Schließung der Kurt -Tucholsky-Schule zukünftig zu
Verteilungsproblemen von Schulformwechsler*innen führen kann und diese Schüler*innen auf Haupt-
schulen auf den umliegenden Stadtbezirken verteilt werden müssen.
Dennoch wird erwartet, dass die Errichtung einer zusätzlichen Gesamtschule im Stadtteil Neubrück
eher zu einer Entlastung der umliegenden Albert -Schweitzer-Realschule und des Heinrich -Heine-
Gymnasiums führt. Durch die bedarfsgerechtere und zusätzliche Schaffung von Schulplätzen sollten
im Gesamten weniger Schulformwechsel erfolgen.
(3) Zum Schulstandort und Schulgebäude Helene-Weber-Platz
Durch die Errichtung einer 4/4 -zügigen Gesamtschule bei gleichzeitig auslaufender Schließung der
Kurt-Tucholsky-Schule würde eine vorübergehende Doppelnutzung des Standortes für fünf Jahre
erfolgen. Bevor alle Klassen der bestehenden Kurt -Tucholsky-Schule aus dem System herausge-
wachsen sind, wird eine beengte Raumsituation vorzufinden sein, da Büroräume, Lehrerzimmer und
das Sekretariat für beide Schulen vorgehalten werden müssen. Bereits vor dem Übergang der Schü-
ler*innen in die Sekundarstufe II zum Schuljahr 2029/30 ist ein Erweiterungsbau auf dem Schulgrund-
stück des Helene-Weber-Platzes in Betrieb zu nehmen.
Eine Standortanalyse zum Helene -Weber-Platz im März 2021 hat die bauliche Möglichkeit zur Ein-
richtung einer 4/4-zügigen Gesamtschule rechnerisch bestätigt. Neben einem Erweiterungsbau muss
zur Decku ng der Raumbedarfe der neuerrichteten Gesamtschule eine weitere Turnhalle errichtet
werden. Aufgrund ihres Bauzustandes und ihrer nicht normgerechten Größe sollten die vorhandenen
Hallen abgebrochen und drei neue Turnhallenfelder errichtet werden.
Die fehl enden Flächen sind und können in einen oder mehreren Ergänzungsbauten, sowie durch
Neuorganisation der Bestandsbauten auf dem Schulgrundstück, zu schaffen/geschaffen werden. Ein-
zelne Bestandsgebäude oder Teile von diesen sind in diesem Prozess eventuell abzubrechen.
Mit dem Start der Gesamtschule sind für die Verwaltung der neuen Schule Baucontainer auf dem
Grundstück zu platzieren. Zudem werden der Gesamtschule im Aufbau mit Blick auf das Muster-
raumprogramm zwei Gruppenräume pro Jahrgang, vier Ganztagsräum e, drei Fachräume für Natur-
wissenschaften in der Sekundarstufe I und ein weiterer Fachraum sowie vier Räume für Gemein-
schaftslehre fehlen. Die Sportsituation wird ebenfalls bis zur Fertigstellung beengt sein. Es werden
vor diesem Hintergrund gute Kooperationen der auslaufenden und der aufbauenden Schule hinsicht-
lich teilweise gemeinsamer, abwechselnder Nutzungen der übergangsweise knappen Raumkapazitä-
ten erwartet.
Hinzu kommt, dass die Errichtung des Erweiterungsbaus eine bauliche Maßnahme in größerem Um-
fang bedeuten würde, welche Lärm- und Gefahrensituationen sowie Platzeinschränkungen beinhaltet.
Insbesondere im Bereich Sport ist es wichtig, eine kontinuierliche Sportmöglichkeit auf dem Standort
bereitstellen zu können.
Die Umnutzung des Hauptschulgebäud es für eine 4/4 -zügige Gesamtschule mit Erweiterungsbau
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inklusive Turnhalle soll zeitnah in die fortgeschriebenen Schulbaumaßnahmenliste unter Prio A gelis-
tet und in Kürze personalisiert werden. Die Verwaltung wird dafür Sorge tragen, dass die Fertigstel-
lung der Schulbaumaßnahme unmittelbar vor dem Schuljahr 2028/29 erfolgt, sodass ein ordnungsge-
rechter Schulbetrieb bereits vor dem Übergang in die Sekundarstufe II gewährleistet ist. Zudem wird
spätestens zum Schuljahr 2023/24 ein zusätzlicher Baucontainer für die Verwaltung der Gesamtschu-
le platziert. Es wird zudem beabsichtigt einen Neubau einer 3 fach-Turnhalle am Helene-Weber-Platz
zu beauftragen.
Die in diesem Zusammenhang notwendigen Bau- und Einrichtungsbeschlüsse werden zu einem spä-
teren Zeitpunkt herbeigeführt.
(4) Beteiligung der Schulkonferenz
Die Schulkonferenz wurde im Zuge dieser Beschlussvorlage um eine aktuelle Stellungnahme gebe-
ten. Bis zur Fertigstellung dieser Vorlage konnte die Schulkonferenz noch nicht tagen. Der Schulkon-
ferenzbeschluss w ird als Anlage zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am
26.09.2022 nachgereicht.
Unabhängig vom Votum der Schulkonferenz empfiehlt die Verwaltung aufgrund des hohen Bedarfs
an Gesamtschulplätzen die auslaufende Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule zugunsten der Neu-
Errichtung einer Gesamtschule.
(5) Finanzierung und Personalkosten
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich
neben den zu erwartenden Schüler*innenzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbundenen
Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundversorgung.
Die Errichtung einer neuen Gesamtschule in Neubrück bei gleichzeitiger auslaufenden Schließung
der Kurt-Tucholsky-Hauptschule, Helene-Weber-Platz ab dem Schuljahr 2023/24 löst demnach ins-
gesamt einen zusätzlichen Bedarf in Höhe von 0,7 Stellen EG 7 TVöD Verwaltungsbeschäftige und
somit Personalkosten i.H.v 38.780 € aus. Die Finanzierung für den Mehrbedarf für das Schulsekreta-
riat der neuen Gesamtschule Neubrück wurde durch das Dezernat I sichergestellt.
Ebenso sind für die neue Gesamtschule 12.800 € als Kosten eines Büroarbeitsplatzes zu berücksich-
tigen. Die Finanzierung der Büroarbeitsplatzkosten von jährlich 12.800 € erfolgt ab dem Hau shalts-
jahr 2023 aus im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 ff. vorgesehenen Mitteln des Teilergebnisplans
0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haus haltsplanaufstellungsprozesses
2025ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls durch
Umschichtungen, vorsehen.
(6) Beteiligungsverfahren
Nach § 80 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen sind Schulträger verpflichtet, in enger Zu-
sammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes schulisches Ange-
bot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig über ihre Planungen zu informieren und sie
anzuhören. Die Verwaltung hat die Anhörung sowohl der nicht -städtischen Schulträger in Köln als
auch der öffentlichen Schulträger in den im Osten angrenzenden Nachbarkommunen eingeleitet.
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Es kann davon ausgegangen werden, dass kein anderer Schulträger in seinen Rechten betroffen ist.
Erstens sind die Bedarfe an zusätzlichen Schulplätzen in Köln wie beschrieben unzweifelhaft sehr
hoch, zweitens ist die Realisierung von neuen Gesamtschulen in Köln schon in der „Fortschreibung
der Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ (Session 0418/2020), die der Rat im Juni 2020 beschlos-
sen hat, angekündigt worden. Die Verwaltung hatte schon 2020 nicht-städtische Schulträger in Köln
und Schulträger in den Nachbarkommunen Kölns über die Fortschreibung informiert und diese allen
zur Kenntnisnahme und im Bedarfsfall zur St ellungnahme zur Verfügung gestellt. Es waren keine
kritischen Rückmeldungen zu verzeichnen.
(7) Anordnung der sofortigen Vollziehung
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmit-
tel Einzelner gegen die schulrechtliche Errichtung der neuen Gesamtschule am Helene-Weber-Platz
3-5 in Neubrück zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für
die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen l iegt es im
Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2022/24 Klarheit über das zukünftige
Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gemäß
§ 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.
Anlagen
0 Begründung der Dringlichkeit
1 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV Kalk zu TOP 7.1 und 10.2.14
2 Stellungnahme Bezirksregierung Kurt-Tucholsky-Hauptschule
3 Stellungnahme SL Kurt-Tucholsky-Hauptschule
4 Beteiligung der Schulkonferenz Kurt-Tucholsky-Schule
Anlage 1 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV Kalk zu TOP 7.1 und 10.2.14
1417 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Frau Brecher Telefon: (0221) 221 98313 Fax : (0221) 221 98347 E-Mail: corinna.brecher@stadt-koeln.de Datum: 08.04.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 11. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 07.04.2022 öffentlich 7.1 Eine Gesamtschule für Köln-Neubrück! Antrag der SPD-Fraktion vom 19.08.2021 AN/1677/2021 10.2.14 Beantwortung zu Kurt-Tucholsky-Schule in eine Gesamtschule umwandeln AN/2072/2021 Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den Änderungsantrag der SPD- Fraktion abstimmen: Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Rat der Stadt Köln und den Ausschuss für Schule und Weiterbildung folgenden Beschluss zu fassen: Die Kurt-Tucholsky-Hauptschule am Helene-Weber-Platz in Köln-Neubrück wird aus- laufend geschlossen. Zeitgleich wird am gleichen Standort eine 4-zügige Gesamt- schule errichtet. Der notwendige Erweiterungsbau ist am gleichen Standort zu reali- sieren. Die Schulverwaltung wird gebeten in Gesprächen mit der Bezirksregierung darauf hinzuwirken, dass eine größtmögliche Anzahl des aktuellen Lehrkörpers an der neu- en Gesamtschule am Helene-Weber-Platz weiterbeschäftigt wird. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion, Bezirksvertreterin Gallerach und Bezirksvertreter Grundmeier (Bündnis 90/Die Grünen) und Bezirksvertreter Winkler (AFD) zugestimmt.
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Um die schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule am Standort Helene-Weber-Platz zum Schuljahr 23/24 gewährleisten zu können, ist es dringend notwendig, die Beratungskette am 26.09.2022 mit dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung starten und am 10.11.2022 vom Rat der Stadt Köln beschließen zu lassen. Nur so kann rechtzeitig die Genehmigung der Bezirksregierung Köln eingeholt werden sowie die üblichen Informationsmaßnahmen für die Elternschaft im Herbst 2022 sowie das Anmeldeverfahren Ende Januar 2023 durchgeführt werden. Eine frühere Einbringung dieser Vorlage war leider nicht möglich, da zunächst die Rahmenbedingungen geklärt werden mussten, die es ermöglichen, die Neugründung einer Gesamtschule auf dem Schulgru ndstück durchzuführen. Hierzu zählt insbesondere die Prüfung, in welchem Umfang ein Erweiterungsbau zur Raumversorgung beitragen muss und ab wann ergänzende Baumaßnahmen am Helene -Weber-Platz erforderlichen sind.
Anlage 4 Beteiligung der Schulkonferenz Kurt-Tucholsky-Schule
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1 Beyen, Anne Von: Beyen, Anne Gesendet: Freitag, 23. September 2022 09:24 An: Beyen, Anne Betreff: WG: Schulkonferenzbeschluss bis zum 23.09.2022 - Auslaufende Schließung Kurt-Tucholsky-Schule Gesendet: Donnerstag, 22. September 2022 23:33 Betreff: AW: Schulkonferenzbeschluss bis zum 23.09.2022 - Auslaufende Schließung Kurt-Tucholsky-Schule Sehr geehrte Frau Beyen, ich hoffe, es geht Ihnen gut. Anbei der Beschluss der Schulkonferenz vom 20.09.2022, Auszug aus dem Protokoll: Top 5: Gesamtschule - Der Beschluss über die Neugründung einer Gesamtschule steht auf der Tagesordnung des Schulausschusses für - den26.09.22. „Die SchulK der Kurt-Tucholsky- Hauptschule unterstützt nicht den Antrag auf Schließung der Hauptschule/ Neugründung einer Gesamtschule.“ (s. Stellungnahme vom 03.02.2022) (Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltung: 1) Mit freundlichen Grüßen Constanze Schwarzer
Anlage 2 Stellungnahme Bezirksregierung_Kurt-Tucholsky-Hauptschule
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Schulentwicklungsplanung; Errichtung von Gesamtschulen durch eine veränderte Nutzung von bestehenden Schulstandorten; Hier: Überlegungen zur Errichtung einer Gesamtschule am Standort der Kurt-Tucholsky-Hauptschule Sehr geehrte Damen und Herren, zu den derzeitigen Überlegungen des Schulträgers, am Standort der Kurt- Tucholsky-Hauptschule eine Gesamtschule zu errichten, erfolgte seitens meines Dezernates 41 bereits ein erster Austausch. Im Rahmen unserer digitalen Besprechung am 31.01.2022 hatten wir das Thema ebenfalls kurz angesprochen. In meiner E-Mail vom 11.02.2022 hatte ich Ihnen eine in der Abteilung abgestimmte Stellungnahme zugesagt, die ich Ihnen nachstehend zur Kenntnis gebe. Eingangs möchte ich nochmals darauf hinweisen, ‘dass der verschiedentlich verwendete Begriff „Weiterentwicklung der Kurt- Tucholsky-Hauptschule zur Gesamtschule“ irreführend sein kann und nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Errichtung einer Gesamtschule am Standort der Hauptschule setzt deren Auflösung voraus, eine „Weiterentwicklung“ ist daher nicht möglich. Die Bezirksregierung unterstützt die vom Schulträger verfolgte Aktivität, die Anzahl der Gesamtschulplätze deutlich zu erhöhen. Nicht zuletzt die seit Jahren vorliegenden Anmeldeüberhänge erfordern hier eine zeitnahe Umsetzung. Auf mein Schreiben vom 29.06.2021 nehme ich insofern Bezug. Hierin hatte ich auch darauf hingewiesen, dass gerade bei der Aufgabe von Schulplätzen anderer Schulformen zugunsten weiterer Gesamtschulplätze darauf geachtet werden muss, dass das spezifische Angebot dieser Schulen durch eine Gesamtschule auch aufgefangen werden kann. Auf den wichtigen Anteil insbesondere der Schulform Hauptschule am Bildungserfolg und der Bildungsgerechtigkeit innerhalb Auskunft erteilt: RU U 3 U 5 koeln.nrw.de Zimmer: Telefon: sg Fax: GUEE: Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln DB bis Köln Hbf, U-Bahn 3,4,5,16,18 bis Appellhofplatz Besuchereingang (Hauptpforte): Zeughausstr. 8 Telefonische Sprechzeiten: mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr Besuchstermine nur nach telefonischer Vereinbarung Landeshauptkasse NRW: Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE59 3005 0000 0001 6835 15 BIC: WELADEDDXXX Zahlungsavise bitte an zentralebuchungsstelle@ brk.nrw.de Hauptsitz: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Telefon: (0221) 147-0 Fax: (0221) 147 - 3185 USt-ID-Nr.: DE 812110859 poststelle@brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de Bezirksregierung Köln Datum: .03.2022 des Schulangebots der weiterführenden Schulen in der Stadt Köln hatte seite 2 von 2 ich ebenfalls hingewiesen. Diese leistet einen wertvollen Beitrag in den Bereichen Integration und Inklusion. Insbesondere die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Kölner Grundschulen nimmt jährlich weiter zu. Alle Hauptschulen (und nahezu alle Realschulen) sind Schulen des Gemeinsamen Lernens und stellen grundsätzlich drei Schulplätze (und zum Teil deutlich mehr) für diese Kinder zur Verfügung. Die Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erfolgt in der Gesamtschule im vorgezogenen Auswahlverfahren, d.h. es werden nicht mehr als drei Schülerinnen und Schüler pro Klasse aufgenommen. so, dass die Überhänge von den Realschulen und Hauptschulen getragen werden. Ebenfalls bislang noch unverzichtbar ist die Schulform Hauptschule, um den Schulformwechsel in die Hauptschule nach der Erprobungsstufe und in die höheren Jahrgänge der Hauptschulen von anderen Schulformen zu ermöglichen. Die Ihnen vorliegende Stellungnahme der Kurt-Tucholsky-Schule weist ebenfalls auf die Bedeutung dieser Schulform in der Schullandschaft hin und wird von mir aus schulfachlicher Sicht bestätigt. Abschließend möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass durch eine „Umnutzung“ von Schulformen zwar dem mangelnden Angebot an Gesamtschulplätzen Rechnung getragen werden kann, dem aber parallel bestehenden steigenden Bedarf an Schulplätzen wird dadurch nicht begegnet. Dieser muss daher dringend durch die Schaffung von zusätzlichem Schulraum gedeckt werden. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 5 ergänzend: Stellungnahme geplante Schließung KTS untere Schulaufsicht
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Schulamt für die Stadt Köln als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde ______________________________________ Stellungnahme zum Antrag AN2014/2021 – Kurt-Tucholsky-Schule in eine Gesamtschule umwandeln Vorbemerkung Als untere Schulaufsicht für die Schulform Hauptschule nehme ich gerne Stellung zum oben genann- ten Antrag. Stellungnahme aus Sicht der unteren Schulaufsicht für die Schulform Hauptschule Die Entwicklung der Schullandschaft der letzten Jahre in der Stad t Köln zeigt deutlich in die Richtung „Zwei -Säulen-Modell“, bestehend aus den Schulformen Gesamtschule und Gymnasium. N immt man aus einem gegliederten System, welches nur in einem ausgewogenen Verhältnis aller drei beteiligten Schulformen stabil und an der gesetzlich verankerten Bildungsgerechtigkei t ausgerichtet funktioniert, einen wichtigen Baustein ganz oder teilweise heraus, dann kann dieses System, genau wie eine Mauer, der man Steine entnimmt, nicht mehr stabil bestehen bleiben/arbeiten . Schlicht, es kommt an seine Grenzen und bricht letztendlich zusammen. Daher ist diese Entwicklu ng nicht zu unterstützen. Ich schließe mich hier den Ausführungen der Bezirksregierung Köln vollumfänglich an. Die Bedeutsamkeit der Kurt-Tucholsky-Schule soll an folgenden Aspekten verdeutlicht werden: 1. Beitrag der Schule im Bereich der individuellen Förderung 2. Beitrag der Schule im Bereich Integration durch Bildung 3. Beitrag der Schule im Bereich der Inklusion – Gemeinsames Lernen 4. Beitrag der Schule im Bereich der Beruflichen Orientierung 5. Bildungsgangwechsel und damit verbundener Schulformwechsel in die Hauptschule nach der Erpro- bungsstufe und in die höheren Jahrgänge der Hauptschulen Stellungnahme untere Schulaufsicht zur geplanten Schließung KTS Seite 2 von 6 1. Beitrag der Schule im Bereich der individuellen Förderung bei einer sehr heterogenen Schülerschaft (§1 SchulG NRW) In der Stellungnahme der Schule ist sehr gut beschrieben, wie sich die Schülerschaft an der Kurt- Tucholsky-Schule zusammensetzt, welche speziellen Bedürfnisse diese hat und in welche Weise ein relativ kleines System (seit Jahren konstant ca. 400 Schülerinnen und Schüler) auf diese einge- hen kann und somit dem Grundsatz der individuellen Förderung Rechnung trägt. Untermauert werden die große Heterogenität der Schülerschaft und die damit verbundenen Her- ausforderungen durch die Einstufung der Schule in die Sozialindexstufe 8 (von insgesamt 9) des Ministerium für Schule und Bildung NRW. Die soziale Zusammensetzung der Schule wird dabei über die folgenden vier Indikatoren abgebildet: Kinder und Jugendarmut: Der verwendete Sozialraumindikator basiert auf der Dichte der SGB II- Quote der Minderjährigen im geschätzten Einzugsgebiet der Grundschulen. Anteil der Schülerinnen und Schüler mit vorwiegend nichtdeutscher Familiensprache: Der schuli- sche Erfolg von Schülerinnen und Schülern setzt umfangreiche sprachliche Kompetenzen voraus. Der Anteil an Schülerinnen und Schülern mit vorwiegend nichtdeutscher Familiensprache ist da- her ein wichtiger Indikator für die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft. Anteil der Schülerinnen und Schüler mit eigenem Zuzug aus dem Ausland: Die eigene Migrati- onserfahrung von Schülerinnen und Schülern ist eng mit dem Spracherwerb verbunden und be- dingt u. U. weitere Ursachen einer individuellen Benachteiligung. Eine besondere Relevanz hat dieser Indikator im Hinblick auf die verstärkte EU-Binnenmigration seit Ende der 2000er Jahre, die für viele Schulen eine besondere Herausforderung darstellt. Anteil der Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und sozi- ale Entwicklung und Sprache: Das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ist eine besondere Herausforderung. Gerade Schülerinnen und Schüler mit den sonderpädagogischen Förderbedarfen Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung (LSE) kommen häufig aus ökonomisch prekären und sozial sowie auch gesundheitlich belasteten Familien. Schulen mit einem hohen Anteil an Kinder- und Jugendarmut sowie hohem Anteil an Kindern mit LSE-Förderbedarf werden daher stärker berück- sichtigt. (Quelle: https://www.schulministerium.nrw/sozialindex ) Schülerinnen und Schüler mit diesem Hintergrund benötigen neben einer besonderen schuli- schen Förderung und individuell angepassten Aufgaben auch eine individuelle Betreuung auf der emotionalen Ebene. Das heißt, es bedarf hier im besonderen Maße fester Bezugspersonen, über- schaubare Gruppengrößen und ein überschaubares Gesamtsystem, in welchem sich die Schüle- rinnen und Schüler aufgehoben und wertgeschätzt fühlen. Durch die jahrelange Arbeit in diesem Umfeld können die Lehrkräfte genau dieses leisten. 2. Beitrag der Schule im Bereich der Integration durch Bildung Zurzeit sind an der Kurt-Tucholsky-Schule 5 Klassen à 18 Schülerinnen und Schüler (in Summe 90) im Bereich der Integration durch Bildung (DFG-Klassen) eingerichtet. Die Schule unterhält bereits seit den 1970er Jahren Klassen für zugewanderte Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher Muttersprache. Die Schule verfügt über ein Sprachförderkonzept, welches auch die Alphabetisie- rung beinhaltet sowie die anschließende Förderung nach Beendigung der max. 2-jährigen Förde- Stellungnahme untere Schulaufsicht zur geplanten Schließung KTS Seite 3 von 6 rungszeit in der sogenannten Erstförderung. Grundsatz ist es hierbei möglichst alle zugewander- ten Schülerinnen und Schüler von Anfang an in die entsprechenden Regelklassen zu integrieren. Die Zahlen aus dem Schuljahr 2021/2022 verdeutlichen, wie viele Schülerinnen und Schüler in diesem Bereich beschult werden. Die Zahl ist weiter angewachsen bedingt durch die Einrichtung einer weiteren Klasse zum 01.08.2022. Im Jahr 2021/2022 waren 4 DFG-Klassen an der Schule eingerichtet. Bei Umwandlung der Kurt- Tucholsky-Schule würden diese dringend benötigten Plätze wegfallen, da sich diese Anzahl in der geplanten Gesamtschule nicht realisieren lässt. Schuljahr 2021/2022 Hauptschule gesamt davon Erstför- derung davon An- schlussför- derung DFG-Schüler gesamt 4049 401 455 856 100% 9,90% 11,24% 21,14% Kurt-Tucholsky- Schule 358 72 45 117 20,11% 12,57% 32,68% Quelle: Bezirksregierung Köln Dez. 42 Hauptschule 3. Beitrag der Schule im Bereich der Inklusion – Gemeinsames Lernen Wie alle anderen Hauptschulen auch, ist die Kurt-Tucholsky-Schule Schule des Gemeinsamen Ler- nens und dies nicht erst seit der Einführung. Bereits ab dem Schuljahr 2008/2009 nahm die Schule am Pilotprojekt „Kompetenzzentren“ teil und hat seither durchgängig Schülerinnen und Schüler mit den verschiedensten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen unterrichtet. Im Schuljahr 2021/2022 hatten 13,69% der Schülerinnen und Schüler einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Neben Schülerinnen und Schülern mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung waren und sind dies auch solche mit dem För- derbedarf Geistige Entwicklung und Körperlich motorische Entwicklung. Auch hier zeigt sich deut- lich die lange Erfahrung auf dem Gebiet der Inklusion und die Haltung des Kollegiums und der Schulgemeinschaft. Nicht unerwähnt bleiben sollen die Schülerinnen und Schüler, die erst ab Klasse 6 mit einem son- derpädagogischen Unterstützungsbedarf an die Hauptschule wechseln, entweder bedingt durch einen Umzug, einen Schulformwechsel oder dem Wechsel von einer Förderschule aufgrund des Rechtsanspruchs der Beschulung an einer Allgemeinen Schule für alle Schülerinnen und Schüler. Ebenso werden ab Klasse 6 auch weitere AO-SF-Verfahren eröffnet. Das heißt, die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erhöht sich im Laufe der Zeit von in der Regel 3 pro Klasse auf 4 und mehr pro Klasse. An Gesamtschulen ist dies so gut wie nicht möglich, da dort keine Aufnahmekapazitäten zur Verfügung stehen. Da aber ein Rechts- anspruch auf das Gemeinsame Lernen besteht werden diese Schülerinnen und Schüler dann an Schulen gehen müssen, die einen weiteren Schulweg erfordern. Diese Schülergruppe bedarf ei- ner intensiveren und möglichst wohnortnahen Unterstützung, die dann nicht mehr gewährleistet ist. Widersprüche sind in der Regel nicht zu erwarten. Die Eltern werden dann ihre Kinder an den Förderschulen lassen und die Inklusion wird so ad absurdum geführt. Zu bedenken ist auch, dass die Gesamtschulen in einem vorgezogenen Aufnahmeverfahren nur 3 Schülerinnen und/oder Stellungnahme untere Schulaufsicht zur geplanten Schließung KTS Seite 4 von 6 Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufnehmen. Diese Zahl wird nach Ab- schluss des Anmeldeverfahrens nicht mehr erhöht und so bleibt es den anderen GL-Schulen vor- behalten die Schülerinnen und Schüler ohne Schulplatz aufzunehmen. Daraus ergibt sich, dass die Anzahl der aufgenommenen Schülerinnen und Schüler oftmals 3 pro Klasse schon in der Klasse 5 übersteigt und die Differenz zu einer 4-zügigen Gesamtschule mit 12 GL-Plätzen dann nur noch marginal ist. 4. Beitrag der Schule im Bereich der Beruflichen Orientierung Berufliche Orientierung ist ein Schwerpunkt der Kurt-Tucholsky-Schule. Bereits seit Jahrzehnten bereitet die Schule ihre Schülerinnen und Schüler mit großem Engagement auf den Anschluss nach dem Abschluss vor. Über die verpflichtenden Standardelemente der Landesinitiative KAoA (Kein Abschluss ohne Anschluss) hinaus werden vielfältige Angebote gemacht. Diese umfassen Angebote im Wahlpflichtunterricht sowie AG-Angebote im Ganztagsbereich und ebenso ver- netzte Aktivitäten der Beruflichen Orientierung mit außerschulischen Partnern und Institutionen. Praktische Erfahrungen werden an der Kurt-Tucholsky-Schule besonders groß geschrieben. Dies entspricht den Neigungen, Potenzialen und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Neben den sogenannten Praxisstationen werden selbstverständlich auch diverse Praktika und Berufsfel- derkundungen durchgeführt. Die Berufliche Orientierung fängt bereits in Stufe 5 an und ist in die schulinternen Curricula fast aller Fächer eingebunden. Im Mittelpunkt steht hierbei die Förderung und letztlich die Erlangung der Ausbildungsreife der Schülerinnen und Schüler. Die Schule leistet hier einen wertvollen (gesamtgesellschaftlichen) Beitrag, gerade im Hinblick auf den vorherr- schenden Fachkräftemangel. Bereits seit Jahren wird bei der Beratung auf das „Wegeplanerkonzept“ gesetzt, potentielle Früh- abgängerinnen und Frühabgänger, die abschlussgefährdet oder überaltert in den Klassen 7 – 9 unterrichtet werden, haben die Chance, durch eine gezielte Beratung und Betreuung eine sinn- volle „Anschlussperspektive“ nach der Schule zu entwickeln. Die Biographien dieser Jugendlichen weisen häufig Brüche in der persönlichen Entwicklung und in der Schullaufbahn auf. Geringes Selbstwertgefühl und Ängste führen zu Unsicherheit, Entmutigung und Demotivation. Diese Schü- lerinnen und Schüler werden durch „Wegeplanerinnen und Wegeplaner“ (sozialpädagogische Fachkraft der IB Beratungsstellen) und durch eine Lehrkraft der Schule mindestens ein Schuljahr lang intensiv beraten und betreut. Innerhalb eines relativ kleinen Systems ist dies sehr gut leistbar und die Schülerinnen und Schüler kennen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner gut und oftmals lange, so dass hier eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gewährleistet ist, ohne dass sich die Schülerinnen und Schüler neu orientieren bzw. auf neue Personen einstellen müssten, was gerade Schülerinnen und Schü- lern einer Hauptschule zugutekommt. 5. Bildungsgangwechsel und damit verbundener Schulformwechsel in die Hauptschule nach der Erprobungsstufe und in die höheren Jahrgänge der Hauptschule Spätestens ab Klasse 7 wechseln viele Schülerinnen und Schüler den Bildungsgan g und kommen zur Hauptschule, so dass die Klassen aufgefüllt werden und die Zügigkeit erreicht bzw. sogar über- schritten wird, die festgeschrieben ist. Hauptsächlich stammen diese Schülerinnen und Schüler aus den Realschulen, aber auch seit Jahren konstant, ca. 10% aus den Gesam tschulen. Jährlich wech- seln zwischen 270-300 Schülerinnen und Schüler in die Kölner Hau ptschulen. Dies entspricht bei einer durchschnittlichen Klassengröße von 24 ca. 11-12,5 Klassen also einer 2-zügigen Schule. Eine ähnlich hohe Schülerzahl wechselt von den Gymnasien in den Realschulbere ich. Trotzdem ist der Stellungnahme untere Schulaufsicht zur geplanten Schließung KTS Seite 5 von 6 Schülerrückgang in den Gymnasien nicht signifikant hoch. Dies ist sicherlich auf die hohe Zuzugsrate von Schülerinnen und Schülern zurückzuführen. Würde man die Kur t-Tucholsky-Schule zugunsten einer Gesamtschule schließen, so müsste ein Großteil der Hauptschülerinne n und Hauptschüler bereits in Klasse 5 auf die einzig dann noch verbliebene Hauptschule im Stadtbezirk gehen. Die Adolph-Kolping-Schule ist aber bereits ohne diese Schülerinnen und Schü ler gut besucht (ca. 480 Schülerinnen und Schüler) und hat auch aufgrund ihrer zurzeit 7 DFG -Klassen nur wenige Aufnah- mekapazitäten. Heißt also, wenn man in Stufe 5 und 6 diese Hauptschule auffüllt, dann bestehen keine Kapazitäten mehr für die Aufnahme von Bildungsgangwechslern ab St ufe 7. Eine Gesamt- schule hat ebenfalls keine Kapazitäten zur Aufnahme, da die Klassen bereits ab Stufe 5 aufgefüllt sind. Als Konsequenz ergibt sich für diese Schülerinnen und Schüler mit aller Wahrscheinlichkeit ein deutlich längerer Schulweg. Bedingt durch das bereits angeknackste Selbstbewusst sein durch den Bildungsgangwechsel und einen (unnötig) weiten Schulweg, weil keine auf nehmende Schule der Schulform Hauptschule im Bezirk existiert, könnte dies vermehrt zu Schulabsent ismus führen. Aus meiner Sicht widerspricht dies der Bildungsgerechtigkeit. Fazit Die Kurt-Tucholsky-Schule, wie die weiteren Hauptschulen der Stadt Köln auch, wird insgesamt gut an- genommen. Insbesondere nach der Erprobungsstufe steigt die Schülerzahl stark an. Es besteht also ein entsprechender Bedarf. Die Profilschärfung und Weiterentwicklung der Hauptschule erweist sich als ein Erfolgsmodell in Sachen Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit: Profil der Kurt-Tucholsky-Schule · Pädagogische Schwerpunktausrichtung · Intensive Beziehungsarbeit · Berufliche Orientierung mit breitem Spektrum des Praxisbezugs · Integration durch Bildung - Kompetenz, Qualifizierung, Erfahrung in der individuellen Förde- rung, Sprachbildung · Inklusion – Kompetenz, Qualifizierung, Erfahrung in der individuellen Förderung und im Ge- meinsamen Lernen · Konzepte und Programme zum Umgang mit Absentismus und anderen vergleichbaren Heraus- forderungen · Intensive Elternarbeit insbesondere auch mit Familien, die sich häufig dem System Schule ent- ziehen · Prinzip des grundsätzlichen „Behaltens“ · Multiprofessionalität · Kooperation im Sozialraum · Schulsozialarbeit · … um nur einige Punkte zu benennen. Blickt man auf den gesamten Regierungsbezirk lässt sich feststellen, dass in allen Kommunen die Schlie- ßung von Hauptschulen beendet ist. Stellungnahme untere Schulaufsicht zur geplanten Schließung KTS Seite 6 von 6 Flächendeckend wurde festgestellt, dass ein weiterer Verzicht auf einen elementaren Partner im diffe- renzierten (gegliederten) Schulsystem zu erheblichen Problemen bei · der Sicherung von Schulplätzen, · der Sicherung von Bildungschancen für bestimmte Schülergruppen und · der Qualifizierung dieser Schülerinnen und Schüler für weitere Bildungsmöglichkeiten und der Arbeitswelt führt. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Kölner Grundschulen nimmt jährlich zu, so dass alle Hauptschulen bereits von Beginn an, Schulen des Gemein- samen Lernens sind und daher grundsätzlich drei Schulplätze (und zum Teil deutlich mehr) für diese Kinder zur Verfügung stellen. Der Verpflichtung des Schulträger laut § 80 Schulgesetz „Schulentwicklungsplanung“, auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges, inklusives und umfassendes Angebot zu achten kommt der Schulträger bis- her nach und unterstützt das differenzierte Schulsystem mit einem zusätzlichen Gesamtschulangebot in der Stadt Köln. Durch die Schließung von Hauptschulen bei gleichzeitiger Gründung von Gesamtschulen werden zu- sätzliche Schulplätze nur in geringem Umfang generiert. Die durch die Stadt Köln langfristig angelegte Schließung von Hauptschulen wird schulfachlich in hohem Maße kritisch gesehen. Hauptschulen sind nach wie vor mit ihrem Profil eine zentrale Stütze im diffe- renzierten und damit dreigliedrigen Schulsystem. gez. Petra Vianden Schulamtsdirektorin
Anlage 6 ergänzende Beantwortung der Fragen aus der Politik zur Vorlage 2228-2022
25170 Zeichen
1
Beantwortung der Fragen zur Vorlage 2228/2022 - Schulrechliche Errichtung
einer Gesamtschule im Stadtteil Neubrück aus der Politik zur ASW-Sitzung vom
24.10.2022
1. Ist sichergestellt, dass bei einem Auslaufen der Hauptschule alle Schüler
(Hauptschüler, Förderschüler und Seiteneinsteiger -Kinder) an anderen Schulen
unterkommen können, ohne diese zu belasten (lange Fahrwege in andere
Stadtteile)?
Die dargestellte Tabelle zeigt den Wohnort der Schüler*innen die im Schuljahr 2021/22 an der
Kurt-Tucholsky-Schule beschult wurde. Es zeigt sich, dass ca. 1/3 der Schüler*innen aus dem
Stadtteil Neubrück die wohnortnahe Kurt -Tucholsky-Schule besuchen. Ca. 83% der
Schüler*innen kommen aus dem Stadtbezirk Kalk . A lle anderen Schüler*innen kommen
überwiegend aus den uml iegenden rechtrheinischen Stadtbezirken. Einige wenige
Schüler*innen nehmen eine lange Anreise von der anderen Rheinseite auf sich.
1
Quelle: Erhebung Stadt Köln; Cognos Informationssystem, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
1 Daten >= 3 müssen aus Datenschutzgründen geschwärzt werden
2
Auch während der auslaufenden Schließung der Kurt -Tucholsky-Schule können weiterhin
Schulformwechsler*innen aufgenommen werden (s. Beantwortung 3.). Insbesondere
Schulformwechsler*innen aus dem Stadtbezirk Mülheim können bestenfalls eine der beiden
Hauptschulen im Stadtteil Buchheim oder Mülheim besuchen, die ebenfalls noch über freie
Kapazitäten verfügen. Mit der Errichtung einer 4/4 -zügigen Gesamtschule in Neubrück wird
die Kapazität von Schüler*innen mit Förderbedarf ebenfalls erhöht. Laut amtlichen Schuldaten
nimmt die Kurt -Tucholsky-Schule Schuldaten durchschnittlich ca. 8 Schüler*innen im
Gemeinsamen Lernen pro Jahrgang auf. Die neugegründete Gesamtschule hätte Kapazität
für 12 Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen. Eine höhere Belastung der umliegenden
Schulen, auch durch die Schaffung zusätzlichen 36 Schulplätzen pro Jahrgang, ist nicht zu
erwarten.
Im Gegenteil wird erwartet, dass die Errichtung einer zusätzlichen Gesamtschule im Stadtteil
Neubrück eher zu einer Entlastung der umliegenden Albert -Schweitzer-Realschule und des
Heinrich-Heine-Gymnasiums führt. Durch die bedarfsgerechtere und zusätzliche Schaffung
von Schulplätzen sollten zudem im Gesamten weniger Schulformwechsel erfolgen.
2. Wie sieht das nach der Erprobungsstufe aus?
Siehe Beantwortung der Frage 3
3
3. Ist eingeplant, in der Klasse 7 an der Hauptschule höhere Klassenfrequenzzahlen
einzurichten oder Mehrklassenbildung zu bilden?
Die Bildung von Mehrklassen an den Hauptschulen in den Eingangsklassen ist nicht in
Planung. Mit der Errichtung einer Gesamtschule am Schulstandort Helene -Weber-Platz ist
auch die Teilung der aktuell bestehenden Klassen der Erprobungsstufe (5. und 6. Schuljahr)
z.B. ab der 7. Klassen bedingt durch Schulformwechsler nicht mehr möglich, da der aktue lle
Raumbestand für das Aufwachsen der Gesamtschule notwendig ist.
Der Klassenfrequenzrichtwert bei Hauptschulen im gemeinsamen Lernen beträgt im
Anmeldeverfahren 24. Das Schulgesetz sieht eine Bandbreite von 18 bis 30 Schüler*innen pro
Klasse vor. Hierbei handelt es sich um schulrechtliche Vorgaben, die die Stadt Köln nicht
ändern darf.
Mit Stichtag 29.09.22 verfügt die Kurt -Tucholsky-Hauptschule über 349 Schüler*innen inkl.
den Schüler*innen in Vorbereitungsklassen . Diese sind wie folgt auf die Jahrgäng e
aufgeteilt:
Aktuelle Zahlen 29.09.2022 Alle Schüler und Schülerinnen
Schule Klasse Gesamt
Köln, GH Kurt-Tucholsky-Schule 05a 22
140843 05b 21
06a 20
06b 21
07a 20
07b 20
07c 20
08a 23
08b 23
08c 22
09a 20
09b 21
09c 22
09d 19
10A1 16
10A2 17
10B 22
Summe 349
Quelle: SCHILD, Eingaben der Schulleitung
In den bestehenden Klassen ist weiterhin die Aufnahme von 5-12 Schüler*innen je Jahrgang
bis zum Erreichen des Klassenfrequenzrichtwerts (Ø 24) möglich. Weiteres Potential an
Schulformwechsler*innen kann grundsätzlich bis zu einer Bandbreite von 30 Schüler*innen
ausgeschöpft werden. Die Überschreitung des max. Klassenbildungswertes ist nicht
vorgesehen.
4
4. Wo sollen die Vorbereitungsklassen mit Ukrainischen Kindern und
Jugendlichen, die an der KT-Hauptschule unterrichtet werden, dann unterrichtet
werden?
Die ukrainischen Kinder und Jugendliche sowie geflüchtete Kinder und Jugendliche aus
anderen Herkunftsländern, die an der Kurt -Tucholsky-Schule aktuell in einer
Vorbereitungsklasse beschult werden, sollen auch weiterhin an der Schule beschult werden ,
bis die Deutschförderung abgeschlossen ist. Im Anschluss sollte die Integration in einer
Schulform entsprechend des Leistungsniveaus erfolgen.
Teilhabe und Integration von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern ist eine Aufgabe
aller Schulformen und jeweils der gesamten Schule. Eine vermehrte Verteilung von
Geflüchteten auf die Hauptschulen wird nicht einer gleichmäßigen Verteilung von
Schüler*innen gerecht. Das Erlernen der deutschen Sprache ist für neu zugewanderte
Schülerinnen und Schüler grundlegende Voraussetzung, damit sie sich möglichst bald und
möglichst umfassend am Unterricht beteiligen können. Sobald neu zugewanderte
Schülerinnen und Schüler über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen, um dem Unterricht
zu folgen, werden sie unter Berücksichtigung des individuellen Lernstands, der individuellen
Lernentwicklung sowie der zu erwartenden Leistungsfähigkeit einer Jahrgangsstufe des für sie
passenden Bildungsgangs einer Schulform zugeordnet. Dies soll eine möglichst endgültige
Bildungsgangentscheidung sein, um belastende Wechsel der Schule, der Schulform oder des
Bildungsgangs zu vermeiden.
Mit der Errichtung einer 4/4 -zügigen Gesamtschule am Schulstandort Helene-Weber-Platz
wird die gesamtstädtische Kapazität an Schulplätzen nicht reduziert, sondern im Gegenteil um
insgesamt 216 weitere Schulplätze in der Sek I erweitert. Dies führt zu einer Entlastung der
Schulplatznot für die Stadt Köln, auch für Plätze für Schüler*innen, die eine Sprachförderung
benötigen. Im neuen Schuljahr wird eine Neubewertung der Bedarfslage an VK -Klassen
erfolgen und eine entsprechende Verteilung an Schulen mit freien Kapazitäten erfolgen. Die
momentan in Rede stehenden 90 Schüler*innen in 5 VK -Klassen finden sich zwar nicht
differenziert in den amtlichen Schuldaten sowie in den Schild -Daten, sollten sich aber
innerhalb der aktiven 349 Schüler*innen (Stand 29.09.22) befinden. Die Nachfrage bei der
Kurt-Tucholsky-Schule nach einer diff erenzierten Darstellung der Schüler*innenzahlen inkl.
den Schüler*innen in Sprachförderung blieb unbeantwortet.
5. Reicht die Kapazität an der Adolf -Kolping-Hauptschule aus, um die SuS in der
5.Klasse aufzunehmen und dann weitere in der 7.Klasse?
Die Anmeldezahlen für die beiden H auptschulen im Stadtbezirk Kalk decken sich mit der
Aufnahmekapazität der Adolph -Kolping-Schule (72 Anmeldungen/ 72 Plätze). Durch die
Errichtung einer weiter en 4/4 -zügigen Gesamtschule im Stadtbezirk Kalk erg eben sich bei
einer angenommenen Drittelregelung 36 „Hauptschulplätze“ an der Gesamtschule. Somit
könnte dort das Platzangebot in der Größenordnung der Anmeldezahlen an der Kurt -
Tucholsky-Schule der vergangenen Jahre kompensiert werden. An der Adolph-Kolping-Schule
stehen aktuell aufgrund der festgelegten Zügigkeit mehr Plätze in den Eingangsklassen zur
Verfügung, als in den vergangenen Jahren nachgefragt wurden. Auch hier ergäbe sich noch
eine Platzreserve für Schüler*innen, die explizit einen Platz an einer Hauptschule nachfragen
würden.
5
Es ist an dieser Stelle zu betonen, dass durch die Umnutzung des Helene-Weber-Platzes zu
einem Gesamtschulstandort es zu keinem Verlust von Schulplätzen kommt, sondern zu 36
zusätzlichen Schulplätzen in den Eingangsklassen des Stadtbezirks Kalk (insg. 216
zusätzliche Schulplätze in der Sek I). Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt,
dass die Schließung eines Hauptschulstandortes bei Umnutzung durch einen
Gesamtschul(teil)standort wenig bis keine Auswirkungen auf die Schülerzahlen der
verbliebenen Hauptschulen hatten:
Quelle: Amtliche Schuldaten NRW, IT-NRW, Cognos Informationssystem, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Im Falle der 3 -zügigen Hauptschule i n der Nürnberger Str., welche im Schuljahr 2014/15
auslaufend schloss, wurde der Schulstandort zur Erweiterung der Katharina -Henoth-
Gesamtschule um zwei Züge in der Sek I und einen Zug in der Sek II genutzt. Im Stadtbezirk
Kalk kam es derzeit sogar im Gesa mten zur Reduktion der Schüler*innenzahlen in den
Eingangsklassen. Tr otz dessen kam es zu keinem nennenswerten Anstieg der
Gesamtschüler*innenzahlen an der damals verbliebenden Adolph-Kolping-Schule (Kalk) oder
Kurt-Tucholsky-Schule (Neubrück).
Betrachtet man die Schüler*innenzahlen an der Kurt-Tucholsky-Hauptschule, zeigt sich, dass
sich Hauptschulen im Gegensatz zu anderen Schulformen durch eine gewisse Fluktuation der
Schülerzahlen auszeichnen, nicht nur bedingt durch Schulformwechsel (über die Jahrgänge
verteilt), sondern auch über die Jahre können die Schülerzahlen variieren. Entgegen der
Auffassung, dass die Schließung einer weiteren Hauptschule im Stadtbezirk Kalk zu einer
Überbelastung durch Schulformwechs ler*innen an der Adolph -Kolping-Schule führt, könnte
die Errichtung einer zusätzlichen Gesamtschule zur Stabilisierung der Schülerzahlen führen.
Es wird erwartet, dass die Errichtung einer zusätzlichen Gesamtschule im Stadtteil Neubrück
eher zu einer Entlastung der umliegenden Albert -Schweitzer-Realschule und des Heinrich -
Heine-Gymnasiums führt. Durch die bedarfsgerechtere und zusätzliche Schaffung von
Schulplätzen sollten im Gesamten weniger Schulformwechsel erfolgen.
6. Mit welchen Schülerzahlen rechnen Sie für die 7. Klasse, die dann an der Adolf-
Kolping-Hauptschule untergebracht werden müssen?
Eine Auswertung der amtlichen Schuldaten nach Herkunftsschulen/abgebenden Schulen der
letzten drei Schuljahre , sortiert nach Klassenstufe , ergab, dass sich der Mehrbedarf an
Schulplätzen ab Klasse 7 weniger von den abgebenden Schulen ergibt als durch die bereits
vorhandene Schülerschaft. Der Wechsel von der benachbarten Albert-Schweizer-Schule (RS)
und der Käthe-Kollwitz-Schule (RS) an die Kurt-Tucholsky-Schule stellt keine nennenswerte
Größenordnung dar. Entsprechend wird, wenn überhaupt, mit einer zusätzlichen Belastung
6
von 1-2 Schüler*innen an der Adolf -Kolping-Schule ab Klasse 7 durch den Wegfall der Kurt -
Tucholsky-Schule gerechnet. Die Auswertung verweist zudem auf eine gewisse Anzahl an
Wiederholer*innen in den Jahrgangsstufen 6 -8 oder fehlende Datenübermittlung der Schule
über Schild NRW.
7. Sind Erweiterungsmaßnahmen an der Adolf -Kolping-Hauptschule geplant?
Wenn ja, wie sehen diese aus und wann sollen diese realisiert sein?
Die Gebäude der Adolph-Kolping-Hauptschule teilen sich das Grundstück mit den Gebäuden
der ehemaligen GHS Albermannstraße. Im Bereich jener Gebäude soll im Rahmen des 2.
Maßnahmenpakets Schulbau ( 1474/2020) eine neue Grundschule erbaut werden. Deren
bauliche Umsetzung macht eine Mitbetrachtung der Gebäude der bestehenden Hauptschule
nötig. Im Zuge des Baus der neuen Grundschule, soll ebenfalls der Raumbestand der Adolf -
Kolping-Schule von nominell 2,5 auf 3 Zügen erweitert.
Es werden hierdurch 72 zusätzliche Schüler*innenplätze geschaffen bzw. gesichert.
8. Ist in allen weiteren Jahren für eine Aufnahme weiterer Kinder nach der
Erprobungsstufe (z.B. Abgang von Realschulen) in der Region gesorgt?
Durch die Errichtung einer zusätzlichen G esamtschule im Stadtteil Neubrück wird erwartet,
dass es zu einer Entlastung der umliegenden Albert -Schweitzer-Realschule und Käthe-
Kollwitz-Schule kommt. Durch die bedarfsgerechtere und zusätzliche Schaffung von
Schulplätzen sollten im Gesamten weniger Sc hulformwechsel erfolgen. Die Abbildung von
Frage 6 weist zudem daraufhin, dass die Kurt -Tucholsky-Schule nur wenige
Schulformwechsler aufnimmt.
Zudem ergibt sich durch die neue Gesamtschule im Bildungscampus Kalk in Trägerschaft des
Erzbistums Köln eine z usätzliche Platzkapazität von 4 Zügen in der Sekundarstufe I. Dieser
bisher nicht vorhandene Schulstandort mit einer neuen Gesamtschule wird die bisherige
7
Anmeldesituation ab 2024/25 an den bestehenden Haupt - und Realschulen im Stadtbezirk
Kalk entlasten.
9. Ist es richtig, dass in Neubrück auch Grundschulplätze fehlen?
Der Stadtteil Neubrück verfügt über zwei Grundschulen mit insgesamt 4 Zügen Grundschule.
Aktuell ist das Grundschulangebot in Neubrück nur knapp auskömmlich.
Die Fortschreibung der Schulentwic klungsplanung Köln 2020 b eschreibt unter Maßnahme
M94 Maßnahmen zur Sicherung eines b edarfsgerechten Grundschulangebots in den
Stadtteilen Merheim, Brück und Neubrück. An dieser Stelle wurden Maßnahmen beschrieben,
die kurzfristig und temporär durch Bescha ffung und Aufstellung von Containereinheiten
Grundschulplätze schaffen. Langfristig soll ein neues 2 -zügiges Grundschulgebäude in
Merheim auf dem Klinikgelände erbaut werden, um die zukünftigen Schulplatzbedarfe für
Merheim und Neubrück zu decken. Die Maßnahme wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter
der Auftragsnummer 213 geführt und soll zukünftig die Priorität A erhalten.
10. Wie viele Züge wären bei optimaler Ausnutzung max. möglich?
Dies ist von der Eingriffsbereitschaft abhängig . Nach A usbau auf 4/ 4-Züge, bzw. 882
Schüler*innen, verbleiben pro Schüler*in 19,2 m² Grundstücksfläche. Dies ist für einen
Zustand nach einer Erweiterung noch gut, mancher Neubau steht auf einem kleineren
Grundstück. Rechnerisch ist es möglich , bei einem Ausbau bis zu dieser Größe d as
Hauptgebäude, das neue Mensagebäude und d as Hausmeisterwohnhaus zu erhalten.
Neubauten könnten im Wesentlich im Bereich bereits befestigter Flächen sowie der auch aus
gebäudetechnischen Gründen auszutauschenden Turnhallen entstehen. Eine höhere Anzahl
an Zügen bedingt weitergehende Eingriffe, sowohl in die Bestandsbauten, inkl. der neuen –
wenn auch kleinen – Mensa, wie auch in die Außenanlagen und insbesondere in den
Baumbestand auf dem Grundstück.
Ab einer weiteren Klasse, wird auch ein drittes Sporthallenfeld benötigt.
Diese Annahmen sind vorbehaltlich einer abschließenden Evaluation der Bestandsgebäude
und Flächen die zur Baustelleneinrichtung ggf. heranzuziehen sind.
11. Wie viele zusätzliche Schulplätze würden wir an diesem Standort für einen
Jahrgang schaffen (also max. Schüler*innenzahl abzgl. Hauptschüler*innen, VK-
Schüler*innen etc.)
Der Schulstandort Helene -Weber-Platz wird aktuell durch eine dreizügige Hauptschule
genutzt. Dies entspricht bei einem Klassenfrequenzrichtwert von 24 Schüler*innen ein em
Gesamtschülerpotential von 432 Schüler*innen über alle Jahrgänge. Bei einer Umnutzung des
Schulstandortes durch die 4/4 -zügige neuerrichtete Gesamtschule mit einem
Klassenfrequenzrichtwert von 27 Schüler*innen könnten in der Sek I 648 Schüler*innen einen
Schulplatz erhalten und somit 216 weitere Schulplätze in der Sek I geschaffen werden. Pro
Jahrgang würde dadurch Platz für 36 zusätzliche Schüler*innen geschaffen werden.
In der Sekundarstufe II stehen weitere 234 Plätze insgesamt neu zur Verfügung.
12. Inwieweit wurde das Grundstück am Herkenrathweg (Eigentum der Stadt Köln,
Agrar-Fläche) als möglicher Standort für eine Gesamtschule geprüft?
Die Verwaltung hat im Zusammenhang mit der Umnutzung des Helene -Weber-Platzes als
potentiellen Ges amtschulstandort das Grundstück am Herkenrathweg als alternativen
Standort geprüft.
Der vorgesehene Standort ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan als Grünfläche
dargestellt und im Bebauungsplan Nr. 74439/02 überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft
8
festgesetzt. Der gültige Regionalplan stellt hier einen Waldbereich mit den Funktionen
Regionaler Grünzug sowie Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung dar.
Aufgrund dieser regionalplanerischen Vorgabe kann dieser Standort aus planun gsrechtlicher
Sicht derzeit nicht als Schulstandort entwickelt werden. Der Entwurf des neuen
Regionalplanes sieht für diesen Bereich eine Darstellung als „Allgemeiner Siedlungsbereich“
(ASB) vor. Falls auch der neue rechtsgültige Regionalplan eine ASB Dars tellung für diesen
Bereich vorsieht, könnten auf dieser Grundlage die erforderlichen Bauleitplanverfahren
(Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes) eingeleitet werden. Es
ist derzeit allerdings noch nicht absehbar, wann der neue Regionalplan in Kraft tritt, so dass
keine verbindliche Aussage dazu getroffen werden kann, wann dieser Standort
planungsrechtlich zur Verfügung stehen würde.
Aufgrund des höchstwahrscheinlich langen Realisierungszeitraumes wurde der
Herkenrathweg als Alternativstandort für eine Gesamtschule verworfen.
Mit der Umnutzung des Schulstandortes Helene -Weber-Platz sollen zeitnah , die dringend
gewünschten Gesamtschulplätze im Stadtbezirk Kalk geschaffen werden.
Neben der Gesamtschule des Erzbistums, die im Schuljahr 2024/25 an den Start geht, hat die
Verwaltung bis zu drei weitere Gesamtschulstandorte im Stadtbezirk Kalk in Planung. Die
Errichtung eines weiteren Gesamtschulstandortes am Herkenrathweg in der Nähe d er Kurt-
Tucholsky-Schule würde den Schulplatzbedarf an weiterführenden Schulen im Stadtbezirk
Kalk übersteigen und langfristig die wenig nachgefragte Kurt -Tucholsky-Hauptschule
zahlenmäßig mit der Schließung bedrohen.
13. Welche Schülerschaft soll die neue G esamtschule erreichen können
(Einzugsgebiet)?
Das Einzugsgebiet von weiterführenden Schulen bezieht sich rechnerisch auf einen
Stadtbezirk. Der Stadtbezirk Kalk verfügt aktuell lediglich über eine Gesamtschule im
Stadtgebiet. Im letzten Anmeldeverfahren kam es an der Katharina-Henoth-Gesamtschule im
Stadtbezirk Kalk zu 298 Anmeldungen bei einer Aufnahmekapazität von 162 Schüler*innen.
Infolgedessen erhielten 136 Kinder eine Ablehnung für einen Schulplatz an der einzigen
Gesamtschule im Stadtbezirk Kalk. Aufgrund dieser Unterversorgung mit Gesamtschulplätzen
sieht die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2020 weitere Gesamtschulstandorte im
Stadtbezirk Kalk vor. Für eine zeitnahe Schaffung weiterer Gesamtschulplätze ist die
Errichtung einer Gesamtschule am Helene-Weber-Platz zum kommenden Schuljahr 2023/24
angedacht. Es wird erwartet, dass sich insbesondere Kinder aus den Stadtteilen Neubrück,
Ostheim, Merheim, Brück und Rath -Heumar für den Besuch an der neugegründeten
Gesamtschule interessieren. Aufgrund der hohen Schulplatzbedarfe an Gesamtschulen geht
die Verwaltung von ausreichend Anmeldungen aus.
14. Wie sieht die Verwaltung den Bedarf einer Oberstufe/SEK II an dieser Stelle?
Gesamtschulen müssen nach Schulgesetz zwingend eine Oberstufe umfassen. Bei den
Schulplatzbedarfen für die Oberstufe/ Sekundarstufe II bei einer Gesamtschule kalkuliert die
Verwaltung aktuell mit einer Übergangsquote von 60%. Bei einer 4-zügige Gesamtschule mit
108 Schüler*innen pro Jahrgang in der Sekundarstufe I schaffen rec hnerisch ca. 65
Schüler*innen den Eintritt in die Sekundarstufe II . Bei einem Klassenfrequenzrichtwert von
19,5 SuS in der Oberstufe entspricht dies ungefähr 3,3 Klassen. Hinzu kommen Schüler*innen
von Haupt- und Realschulen, die nach Erhalt ihrer Qualifikation ihre Allgemeine Hochschulreife
absolvieren möchten. Die Verwaltung kalkuliert daher für eine 4 -zügige Gesamtschule 3 -4
9
Züge in der Sekundarstufe II. Es ergibt sich eine leichte Platzreserve, um Schüler*innen von
Haupt- und Realschulen aufzunehmen, die in die gymnasiale Oberstufe wechseln.
15. Wie wird sichergestellt, dass bei einem Start 2023 ausreichend Fachräume
(Naturwissenschaften und Sport) zur Verfügung stehen?
Sport: Zurzeit gibt eine funktionierende – wenn auch nicht normgerechte – Sportübungseinheit
auf dem Gelände. Mit eingeschränkter Baustellenfläche, entsprechendem finanziellen Einsatz
sowie der Bereitschaft zum Eingriff in den Baumbestand lassen sich voraussichtlich ein bis
zwei „mobile“ Sportübungseinheiten während des Baus der neuen Halle vorhalten. Zumindest
ein Teil von deren Aufstellfläche w ird ohnehin für den Bau des Erweiterungsgebäudes
benötigt.
Die derzeitige Schule benötigt rechnerisch 1,5 Übungseinheiten. Die Schüler*innen aus den
Vorbereitungsklassen nehmen am regulären Sportunterricht teil und generieren keine eigenen
Hallenzeiten. Mit Eröffnung der Gesamtschule wächst die Anzahl der Klassen um
durchschnittlich eine je Schuljahr. Im 6. Jahr nach der Gründung der Gesamtschule sind zwei
Hallenfelder voll belegt. Mit Beginn der Sek II ab dem Schuljahr 2029/39 werden drei Felder
benötigt.
Naturwissenschaften: Im Bestandsgebäude befinden sich zurzeit 3 NW-Räume, die mit je 64
m² sehr klein sind. Ebenfalls sind die Sammlungsräume kleiner als gefordert. Für eine
vierzügige Sek I werden vier , idealerweise 84 m² große, Räume benötigt. Die Räume
(Ausstattung, Geräte…) müssten in der Übergangsphase von den Schulen geteilt werden . In
der 5./6. Klasse kön nte eventuell (ein Teil) des NW -Unterrichts in den allgemeinen
Unterrichtsräumen durchgeführt werden. Neue NW -Räume sollten vor dem ersten 10.
Jahrgang der Gesamtschule fertiggestellt sein, um die Bedarfe der dann vollständig
vierzügigen Schule zu erfüllen ; die ehemaligen Fachr äume könnt en eine andere Funktion
erhalten.
Informatik: Das Gebäude hat zurzeit 2 kleine Informatikräume. Nach dem Ausbau müssten
drei Räume für die Sek I zur Verfügung stehen . Auch hier gilt, d ie Räume müssten in der
Übergangsphase von den Schulen geteilt werden. Eventuell könnte (ein Teil) des
Informatikunterrichts in den allgemeinen Unterrichtsräumen durchgeführt werden. Neue
Räume sollten vor dem ersten 10. Jahrgang der Gesamtschule fertiggestellt sein.
Kunst/Technik: Für den Kunst- und Technikunterricht sind einige, zu kleine Räume vorhanden,
die – auch bei dauerhaft ggf. anderer Nutzung - zwingend, kurzfristig zu sanieren sind. Hier
gilt ebenfalls, dass die Räume in der Übergangsphase von den Schulen geteilt werden
müssten. Neue Räume sollten vor dem ersten 10. J ahrgang der Gesamtschule fertiggestellt
sein.
Die Ausstattung für den Fachunterricht Musik ist aktuell nicht vorhanden.
Im Bestandsgebäude der Hauptschule fehlen schulartbedingt Räume für das Fach Darstellen
und Gestalten. Bis zum Abschluss der Ausbauphase kann dieses Wahlpflichtfach z. B. in der
Aula unterrichtet werden.
16. Wie viele der 216 Mehrplätze müssten durch einen Erweiterungsbau realisiert
werden?
Die 216 Mehrplätze müssten durch den Erweiterungsbau a lle realisiert werden. Es fehlen 8
„Stamm-“ Klassenräume im Bestandsgebäude, bei einem Klassenfrequenzrichtwert von 27
Schüler*innen entspricht dies genau den 216 Schüler*innen der Erweiterung. Hinzu kommen
Differenzierungs-, Fach- und weitere Unterrichtsr äume. Übergangsweise k önnen 7 kleinere
Räume – die dauerhaft besser durch die Sek II genutzt werden sollten – mitgenutzt werden.
10
17. Wie viele zusätzliche Räume müssten nach dem Raumprogramm für
Gesamtschulen für die Sekundarstufe I errichtet werden?
Es fehlen ca. 1.600 m³ Hauptnutzfläche für die Sek I. Dies ist etwas weniger als die Hälfte der
insgesamt für Sek I und II hinzuzusetzenden Fläche, von ca. 3.300 m² Hauptnutzfläche (Sport
nicht mitgerechnet).
18. Sind bauliche Veränderungen vorgesehen oder kann das vorhandene Gebäude
weiterhin genutzt werden, da die Raumgröße bei Gesamtschulen auf die
durchschnittliche Klassenstärke von 27 Schüler*innen und bei nicht -
Inklusionsklassen durchschnittlich 30 Schüler*innen ausgelegt sind. (Bisher
sind die Klassenräume im Bereich der Hauptschule auf durchschnittlich 24
Schüler*innen ausgerichtet.)
Die bestehenden Gebäude sollen weitergenutzt werden – aber natürlich werden Anpassungen
notwendig sein.
Das heutige Hauptgebäude hat eine durchschnittliche Klassenraumgröße von ca. 64 m². Dies
entspricht eher den Anforderungen an eine Klassenraumgröße der Sek II als der Sek I. Bei
der weiteren Ausformulierung der baulichen Maßnahmen ist daher zu überlegen, w ie unter
Beachtung aktueller didaktischer und pädagogischer Erkenntnisse, welche Funktionen in den
verschiedenen Gebäudeteilen wo dauerhaft untergebracht werden sollten und wie der Bestand
ggf. hierfür angepasst werden muss.
Auch wenn der Klassenfrequenzrichtwert für Gesamtschulen höher als für Hauptschulen ist,
kann in beiden Fällen die einzelne Klasse bis zu 30 Schüler*innen umfassen . Entsprechend
große Räume sind vorzuhalten.
19. Legen Sie dar, wie bei der Errich tung des Verwaltungsbaus die benötigten
Baucontainer platziert werden können, ohne den Sportbereich zu tangieren.
Es ist kein Verwaltungsbau geplant. Vorbehaltlich der Abstimmung mit dem vorbeugenden
Brandschutz wird voraussichtlich eine kleine „Starterverwaltung“ in Containern für die
Gesamtschule vorübergehend auf den Schulhof errichtet werden.
Anlage 7, Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll 24-10-22 Vorlage 2228 2022 und AN 1867 2022
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Geschäftsführung Ausschuss Schule und Weiterbildung Herr Krämer Telefon: (0221) 221-21064 Fax : (0221) 221-29241 E-Mail: Thomas.Kraemer@Stadt-koeln.de Datum: 26.10.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 2. Sondersitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 24.10.2022 öffentlich 2.1 Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule am Standort Helene- Weber-Platz im Stadtteil Neubrück zum Schuljahr 2023/24 bei gleichzei- tiger auslaufender Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule 2228/2022 AN/2228/2022 Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule am Standort Helene-Weber-Platz im Stadtteil Neubrück zum Schuljahr 2023/24 bei gleichzeitiger auslaufender Schließung der Kurt-Tucholsky- Schule Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grü- nen, CDU-Fraktion und der Volt Fraktion AN/1867/2022 I. Punktweise Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Bünd- nis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion und der Volt Fraktion Beschluss: Wir beauftragen die Verwaltung, 1. die Kurt-Tucholsky-Hauptschule zum Schuljahr 2023/24 nicht auslaufend zu schließen. Eine funktionierende und erfolgreiche Hauptschule zum jetzigen Zeitpunkt zu schließen wird als nicht sinnvoll erachtet. 2. die Pläne zur Errichtung einer Gesamtschule an diesem Standort zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter zu verfolgen und die Gesamtsituation nach der Eröff- nung der neuen Gesamtschule im Bildungscampus Kalk neu zu bewerten. Dies soll auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Schülerzah- len der Kurt-Tucholsky-Schule geschehen. 3. zu prüfen, inwiefern die Errichtung einer neuen Gesamtschule auf dem freien Gelände am Herkenrathweg möglich und sinnvoll ist. Von Seiten der Ausschussmitglieder wird vorgeschlagen punktweise abzustimmen. Abstimmungsergebnis zu den einzelnen Punkten des Änderungsantrags AN/1867/2022: Zu Punkt 1: Mit der Mehrheit von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt und FDP gegen die Stimmen von SPD und Die Linke zugestimmt. Zu Punkt 2: Mit der Mehrheit von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt gegen die Stimmen von SPD, Die Linke und FDP zuge stimmt. Zu Punkt 3: Einstimmig zugestimmt. II. Abstimmung über die so geänderte Vorlage Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschlie- ßen: Beschluss: Wir beauftragen die Verwaltung: 1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen (SchulG NRW) die Errichtung einer Gesamtschule zum 01.08.2023 mit 4 Zügen in der Se- kundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II am Standort Helene-Weber-Platz 3-5, 51109 Köln-Neubrück. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. 2. Die Gesamtschule wird gem. § 9 SchulG NRW als Ganztagsschule geführt. 3. Der Rat der Stadt Köln bestätigt ausdrücklich, dass die Gesamtschule im Sinne des § 2 Abs. 5 Schulgesetz NRW ein inklusives Bildungsangebot vorhält, in der Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam ler- nen. 1. die Kurt-Tucholsky-Hauptschule zum Schuljahr 2023/24 nicht auslaufend zu schließen. Eine funktionierende und erfolgreiche Hauptschule zum jetzigen Zeitpunkt zu schließen wird als nicht sinnvoll erachtet. 2. die Pläne zur Errichtung einer Gesamtschule an diesem St andort zum jetzi- gen Zeitpunkt nicht weiter zu verfolgen und die Gesamtsituation nach der Eröffnung der neuen Gesamtschule im Bildungscampus Kalk neu zu bewer- ten. Dies soll auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Schü- lerzahlen der Kurt-Tucholsky-Schule geschehen. 3. zu prüfen, inwiefern die Errichtung einer neuen Gesamtschule auf dem freien Gelände am Herkenrathweg möglich und sinnvoll ist. 4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag zur Genehmigung der Gesamt- schule zu stellen. 5. Unter dem Vorbehalt der durch die Bezirksregierung Köln erteilten Genehmigung zur Errichtung der Gesamtschule in Neubrück beschließt der Rat gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW die auslaufende Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule am Helene - Weber-Platz 3 -5, 51109 Köln -Neubrück, ab dem Schuljahr 2023/24. Die Schule bildet dann keine neuen Eingangsklassen mehr. 6. Der Rat beschließt, dass die derzeit an der Kurt-Tucholsky-Schule am Helene -We- ber-Platz 3-5 angesiedelte Stelle Schulsozialarbeit bis zum Auslaufen der Schule erhalten bleibt. Die Stelle Schulsozialarbeit soll das Auslaufen der Schule beglei- ten. 7. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach gesicherter Finanzierung. Für die hierfür notwendigen Bau- und Einrichtungsmaßnahmen mit Fertigstellung spä- testens zum Schuljahr 2028/29 werden die erforderlichen Beschlüsse - unter Dar- stellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen - zu einem späteren Zeitpunkt her- beigeführt. Hiermit sind insbesondere die z.Zt. noch nicht kalkulierbaren Kosten für einen Erweiterungsbau verbunden. 8. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwal- tungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 9. Die Beschlüsse erfolgen vorbehaltlich des Inkra fttretens der Haushaltssatzung 2023/2024. Abstimmungsergebnis: Mit der Mehrheit von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt und FDP gegen die Stimmen von SPD und Die Linke zugestimmt.
Anlage 8, Auszug Finanzausschuss 31.10.2022 zu 2228-2022
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 02.11.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 31.10.2022 öffentlich 10.10 Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule am Standort Helene- Weber-Platz im Stadtteil Neubrück zum Schuljahr 2023/24 bei gleichzei- tiger auslaufender Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule 2228/2022 Geänderter Beschluss in der Fassung des Ausschusses für Schule und Weiter- bildung: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: Wir beauftragen die Verwaltung: 1. die Kurt-Tucholsky-Hauptschule zum Schuljahr 2023/24 nicht auslaufend zu schließen. Eine funktionierende und erfolgreiche Hauptschule zum jetzigen Zeitpunkt zu schließen wird als nicht sinnvoll erachtet. 2. die Pläne zur Errichtung einer Gesamtschule an diesem Standort zum jetzi- gen Zeitpunkt nicht weiter zu verfolgen und die Ge samtsituation nach der Eröffnung der neuen Gesamtschule im Bildungscampus Kalk neu zu bewer- ten. Dies soll auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Schü- lerzahlen der Kurt-Tucholsky-Schule geschehen. 3. zu prüfen, inwiefern die Errichtung einer neuen Gesamtschule auf dem freien Gelände am Herkenrathweg möglich und sinnvoll ist. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich - gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke. - zu- gestimmt
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Nürnberger Straße
- Albermannstraße
- Zeughausstraße 2
- Rösrather Straße
- Gernsheimer Straße
- Helene-Weber-Platz 3
- Herkenrathweg
- Appellhofplatz
- Rather Kirchweg
- Europaring
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Details
- Aktenzeichen
- 2228/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 19.10.2022
- Erstellt
- 13.07.2022 11:17