0354/2022
Vergabe der institutionellen Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene
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Anlage 3 Förderkriterien - Erfüllung durch Interessenvertretungen
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Anlage 3 zur Beschlussvorlage 0354/2022 Übersicht über die Interessenvertretungen und die Erfüllung der Förderkriterien Interessenvertretung K1 K2 K3 K4 K5 K6 K7 K7.1 K7.2 K7.3 K7.4 K7.5 K7.6 K7.7 Literaturszene Köln e.V. X X X X X X X X X X X X X Art Initatives Cologne (AIC) Kunstinitiativen Köln e.V. X X X X X X X X X X X X X Verein für darstellende Künste Köln e.V. X X X X X X X X X X X X X KLUBKOMM e.V. X X X X X X X X X X X X X KINOAktiv e.V. X X X X X X X X X X X X KulturNetzKöln e.V. X X X X X X X X X X X X X Die Förderkriterien im Einzelnen: Kriterium 1: Kriterium 2: Kriterium 3: Kriterium 4: Kriterium 5: beispielhafte Unterkriterien zu K7 Die Interessenvertretung muss klar erkennbar legitimiert sein, d.h. ihre Mitgliedschaft muss aktiv erworben werden. Die Interessenvertretung muss eine repräsentative Mehrheit der Szene/Teilszene vertreten. Die Interessenvertretung muss über eine Geschäftsordnung, Satzung, o.ä. ihre grundsätzlichen Ziele und Aufgaben öffentlich darlegen. Die Interessenvertretung stellt Informationen über Strukturen, Gremien und Mitglieder öffentlich bereit und lässt grundsätzlich die Aufnahme neuer Mitglieder zu. Die Interessenvertretung leistet kontinuierliche Gremienarbeit, auch über Köln hinaus (z.B. in Landes- oder Bundesverbänden). Kriterium 6: Kriterium 7: 7.1 Teilnahme an runden Tischen zur Kulturentwicklungsplanung Köln und in weiteren Gremien 7.2 Vernetzungsarbeit (lokal, regional, überregional) 7.3 Kommunikation nach innen (Szene) und nach außen (Verwaltung, Politik, Presse) 7.4 PR- und Öffentlichkeitsarbeit für die Szene (Website, Flyer, etc.) 7.5 Beratung der Mitglieder 7.6 Präsentation auf Fachkonferenzen oder –messen 7.7 Durchführung von Veranstaltungen zur Situation einer Sparte (Diskussionsforen, Symposien, Kongresse, o.ä.) Die Interessenvertretung trägt anteilig zur Finanzierung ihrer Struktur bei, z.B. durch das Akquirieren von weiteren Drittmitteln, Sponsorengeldern oder Mitgliedsbeiträgen. Gefördert werden Interessenvertretungen anteilig bei der Umsetzung ihrer Jahresplanungen. Die Jahresplanungen weisen klar die Aufgaben und Tätigkeiten aus, die die jeweilige Interessenvertretung im Gesamtinteresse einer Sparte umsetzen wird. Zu den förderfähigen Aufgaben und Tätigkeiten zählen unter anderem:
Anlage Kriterien Vergabe der institutionellen Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene
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Anlage Vergabe der institutionellen Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene Kriterien gemäß Beschluss zu 1045/2020 - Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene in Form von institutionellen Förderungen Mit der Änderung des Förderschwerpunkts Interessenvertretungen von einer Projekt- in eine institutionelle Förderung (dreijähriger Betriebskostenzuschuss) verfolgt die Kulturverwaltung das Ziel, die freie Szene strukturell zu stärken und weiter zu professionalisieren. Diese Zielsetzung entspricht nicht zuletzt einer Idee, die bei den runden Tischen zur Fortschreibung der Kulturentwicklungsplanung Köln formuliert wurde (siehe Kulturentwicklungsplanung Köln, 2019: S. 149). Eine besondere Rolle und Bedeutung in der freien Szene kommt den sogenannten Interessenvertretungen in Köln zu, bei denen es sich um Zusammenschlüsse von Akteuren in einer Sparte oder Teilsparte handelt. Die Interessenvertretungen sind dadurch charakterisiert, dass sie - jenseits von Einzelinteressen - übergeordnete Entwicklungen, Fragestellungen und Themen einer Sparte diskutieren und diese sowohl intern als auch nach außen kommunizieren und vertreten. Um eine Förderung erhalten zu können muss eine Interessenvertretung die folgenden Kriterien erfüllen: • Die Interessenvertretung muss klar erkennbar legit imiert sein, d.h. ihre Mitgliedschaft muss aktiv erworben werden. • Die Interessenvertretung muss eine repräsentative Mehrheit der Szene/Teilszene vertreten. • Die Interessenvertretung muss über eine Geschäftso rdnung, Satzung, o.ä. ihre grundsätzlichen Ziele und Aufgaben öffentlich darlegen. • Die Interessenvertretung stellt Informationen über Strukturen, Gremien und Mitglieder öffentlich bereit und lässt grundsätzlich die Aufnahme neuer Mitglieder zu. • Die Interessenvertretung leistet kontinuierliche G remienarbeit, auch über Köln hinaus (z.B. in Landes- oder Bundesverbänden). • Die Interessenvertretung trägt anteilig zu Finanzi erung ihrer Struktur bei, z.B. durch das Akquirieren von weiteren Drittmitteln, Sponsorengeldern oder Mitgliedsbeiträgen. • Gefördert werden Interessenvertretungen anteilig b ei der Umsetzung ihrer Jahresplanungen. Die Jahresplanungen weisen klar die Aufgaben und Tätigkeiten aus, die die jeweilige Interessenvertretung im Gesamtinteresse einer Sparte umsetzen wird. Zu den förderfähigen Aufgaben und Tätigkeiten zählen unter anderem: - Teilnahme an runden Tischen zur Kulturentwicklung splanung Köln und in weiteren Gremien - Vernetzungsarbeit (lokal, regional, überregional) - Kommunikation nach innen (Szene) und nach außen ( Verwaltung, Politik, Presse) - PR- und Öffentlichkeitsarbeit für die Szene (Webs ite, Flyer, etc.) - Beratung der Mitglieder - Präsentation auf Fachkonferenzen oder –messen - Durchführung von Veranstaltungen zur Situation ei ner Sparte (Diskussionsforen, Symposien, Kongresse, o.ä.) Alle im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der o.g. Aufgaben und Tätigkeiten zur Umsetzung der Jahresplanung entstehenden Kosten (Personal-, Honorar-, Miet-, Organisations-, Werbe- sowie Reisekosten etc.) sind förderfähig. Die Förderung erfolgt anteilig. Sollte keine weitere Kofinanzierung zur Verfügung stehen, beträgt der Eigenanteil mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/24 Vorlagen-Nummer 0354/2022 Freigabedatum 22.02.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe der institutionellen Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen – für die nachfolgenden Interessenvertretungen der freien Szene eine Bezuschussung als institutionelle Förde- rung in Höhe von jährlich bis zu 190.000 € für den Zeitraum vom 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023: Literaturszene Köln e.V. 25.000 € Art Initatives Cologne (AIC) Kunstinitiativen Köln e.V. 20.000 € Verein für darstellende Künste Köln e.V. 50.000 € KLUBKOMM e.V. 50.000 € KINOAktiv e.V. 20.000 € KulturNetzKöln e.V. 25.000 € Ausschuss Kunst und Kultur 08.03.2022 Finanzausschuss 14.03.2022 Rat 17.03.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 190.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 190.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Mit Ratsbeschluss Nr. 0492/2021 vom 23.03.2021 wurde die Vergabe von dreijährigen institutionellen Förderungen an die Interessenvertretungen der freien Szene im Umfang von insgesamt 100.000 € festgelegt. Die Rückmeldungen aus der Szene haben gezeigt, dass die dadurch hergestellte Planungssicherheit für die Interessenvertretungen begrüßt wurde, die begrenzten Haushaltsmittel aber dazu führten, dass nicht alle Effekte einer strukturellen Stärkung und weiteren Professionalisierung der freie Szene erreicht werden können. Auch der Ausschuss für Kunst und Kultur forderte in seinem Beschluss über die Vergabe der Be- triebskostenzuschüsse für Interessenvertretungen 2021-2023 in seiner Sitzung am 09.06.2020 per politischem Änderungsantrag AN/0801/2020 eine Aufstockung des Förderbudgets: „Aufgrund der zunehmenden Zahl an Interessenvertretungen ist die Gesamtsumme künftig entsprechend anzupas- sen.“ Mit Verabschiedung des städtischen Haushalts 2022 am 09.11.2021 (Nr. 3338/2021) hat der Rat der Stadt Köln die Erhöhung des Budgets zur institutionellen Förderung der Interessenvertretungen der freien Szene um weitere 100.000 € auf nun insgesamt bis zu 200.000 € beschlossen. Die Kriterien für die Interessenvertretungen der freien Szene sind im Anhang beigefügt. Auf die Be- 3 schlusshistorie zum Instrument der institutionellen Förderung der Interessenvertretungen der freien Szene wird verwiesen (vgl.: Beschlüsse Ausschuss Kunst und Kultur: 2600/2016, AN/1846/2016, 1045/2020, AN/0801/2020; Beschluss Rat: 0492/2021) sowie die Mitteilung der Verwaltung zur Sit- zung des Ausschusses Kunst und Kultur am 26.10.2021 „Erhöhung der Mittel für Interessenvertretungen und Anpassung der Ausschreibungskriterien“ (3588/2021). Verfahren Mit Frist zum 24.01.2022 konnten sich die Interessenvertretungen der freien Szene um erhöhte oder erstmalige institutionelle Förderungen für den Zeitraum 2022 bis 2023 beim Kulturamt bewerben. Die eingegangen Anträge wurde detailliert auch nach den weiteren vom Ausschuss Kunst und Kultur be- schlossenen Kriterien geprüft und bewertet (siehe Anlage). Dabei wurde gemäß den beschlossenen Kriterien besonderer Wert auf folgende Unterlagen gelegt: Darstellung, dass die Interessenvertretung anteilig zur Finanzierung ihrer Struktur beiträgt, z.B. durch das Akquirieren von weiteren Drittmitteln, Sponsorengeldern oder Mitgliedsbeiträgen. Darstellung der Jahresplanungen. Die Jahresplanungen müssen klar die Aufgaben und Tätigkei- ten ausweisen, die die jeweilige Interessenvertretung im Gesamtinteresse einer Sparte umsetzen wird. Darstellung aller im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der o.g. Aufgaben und Tätigkeiten zur Umsetzung der Jahresplanung entstehenden Kosten (Personal-, Honorar-, Miet-, Organisati- ons-, Werbe- sowie Reisekosten etc.). Darstellung eines Eigenanteils von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten. Im Ergebnis liegen sechs förderfähige Anträge ausschließlich von den schon bislang geförderten Inte- ressenvertretungen der freien Kulturszene vor. Vorschlag der Verwaltung Die Verwaltung schlägt folgende sechs Interessenvertretungen der freien Szene für eine institutionelle Förderung im Zeitraum 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023 vor: „Literaturszene Köln e.V.“ mit 25.000 €, Sparte Literatur Beschlossene, bisherige Förderung gemäß Ratsbeschluss vom 23.03.2021 (0492/2021) vom 01. Ja- nuar 2021 bis 31. Dezember 2023: 16.000 € Die Interessenvertretung der Literaturszene, die eine Vielzahl an Akteur*innen und Veranstalter*innen umfasst, hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 2018 etabliert. Sie hat sich im Zuge der Gespräche zur Kulturentwicklungsplanung der Stadt Köln herausgebildet und die Interessen und Ideen der Szene vertreten. Mittlerweile existiert eine Webseite, die weiteren Ausbaubedarf hat, es wurden gemeinsa- me Formate (wie die Kölner Literaturnacht) angestoßen, und die Trägerschaft von gemeinsamen Or- ten wie dem „Kölner Leseraum“ wurde übernommen. Zur Gewährleistung all dieser Aktivitäten und der weiteren Professionalisierung und Vernetzung sind verstärkt personelle Ressourcen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltung, Social Media, Förderberatung nötig sowie für thematische Work- shops und gemeinsame Werbemaßnahmen, die aus Sicht der Kulturverwaltung für sinnvoll erachtet und über eine institutionelle Förderung bezuschusst werden können. „Art Initatives Cologne (AIC) Kunstinitiativen Köln e.V.“ mit 20.000 €, Sparte Bildende Kunst Beschlossene, bisherige Förderung gemäß Ratsbeschluss vom 23.03.2021 (0492/2021) vom 01. Ja- nuar 2021 bis 31. Dezember 2023: 18.000 € AIC ist ein Ende 2015 gegründetes Netzwerk freier, nicht kommerzieller Kunst- und Projekträume, Kunstinitiativen und Festivals in Köln. Als Interessenvertretung der Sparte Bildende Kunst konnte AIC die Vernetzung untereinander durch kooperative Maßnahmen und Publikationen sowie eine gemein- same Öffentlichkeitsarbeit entscheidend voranbringen. Zum kontinuierlichen Ausbau des Netzwerkes, zur Beratung und Weiterbildung, zur Stärkung der Sichtbarkeit der freien Kunstszene Kölns, zur Aus- einandersetzung mit kulturpolitischen Themen ebenso wie zur verstärkten Teilnahme an meinungs- bildenden Gremien- sowie Beteiligungsverfahren (bspw. zu Ausstellungshonoraren für Künst- 4 ler*innen/Kurator*innen, zur individuellen Künstler*innen-Förderung, zum jährlichen Szenebericht, zum Erhalt und Ausbau von Kulturräumen in der Stadtentwicklung) und inhaltlichen Fragestellungen der künstlerischen, kuratorischen und vermittelnden Praxis sind personelle Ressourcen nicht nur punktuell und projektbezogen, sondern jetzt auch kontinuierlich nötig und im Rahmen der institutionel- len Förderung auch förderfähig. „Verein für darstellende Künste Köln (VDK) e.V.“ (ehemals IFT Köln) mit 50.000 €, Sparten Theater und Tanz, Zirkus Beschlossene, bisherige Förderung gemäß Ratsbeschluss vom 23.03.2021 (0492/2021) vom 01. Ja- nuar 2021 bis 31. Dezember 2023: 20.000 € für „Initiative Freies Theater Köln (IFT Köln)“ Aus den Vorgängervereinigungen „Kölner Theaterkonferenz“, „Plattform freie Theater“ sowie einem Schauspieler*innen Bündnis konstituierte sich zunächst ab 2019 die Vereinigung „Initiative Freies Theater Köln“ (IFT). Diese ging 2021 über in den „Verein für darstellende Künste Köln e.V.“. Der Ver- ein ist Rechtsnachfolger der Vorgängervereinigungen und fungiert als übergreifende Interessenvertre- tung der darstellenden Künste und bezieht sowohl die Theater- und Tanzschaffenden als auch die Akteur*innen des zeitgenössischen Zirkus ein sowie alle in Köln ansässigen freien Theater- und Tan- zeinrichtungen. Der Verein wird durch einen siebenköpfigen, gleichberechtigten Vorstand repräsentiert und hat seine Arbeit durch Gespräche mit Vertreter*innen der Stadt- und Landespolitik sowie den übergeordneten Verbänden (Landesbüro/Kulturrat/ Kulturnetz) aufgenommen. Durch die Schaffung einer Geschäfts- stelle mit hauptamtlicher Leitung in Teilzeit gelingt es, die Vereinsarbeit Schritt für Schritt zu professi- onalisieren. Die inhaltlichen Schwerpunkte setzt der Verein u.a. im Bereich der Beratung seiner Mit- glieder, der Unterstützung von Diversität und Nachhaltigkeit in den darstellenden Künsten und der Weiterentwicklung gemeinsamer Veranstaltungsformate zur Stärkung der Sichtbarkeit der Szene. Der erhöhte Zuschuss soll zum einen für die Bildung des in der Konzeption des VDK vorgesehenen „Rates der Vielfalt“ verwendet werden, der durch honorierte Expert*innen besetzt werden soll. Außer- dem sollen das in der Pandemie entwickelte Format eines Szene-Treffs, zu dem auch Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung eingeladen werden, fortgesetzt werden und die Workshop-Angebote für die Szene ausgeweitet werden. „KLUBKOMM e.V.“ mit 50.000 €, Sparte Popkultur Beschlossene, bisherige Förderung gemäß Ratsbeschluss vom 23.03.2021 (0492/2021) vom 01. Ja- nuar 2021 bis 31. Dezember 2023: 20.000 € Der KLUBKOMM e.V. ist mit über 80 Mitgliedern die zentrale Repräsentanz der unabhängigen Spiel- stätten und freien Veranstalter*innen der Popkultur-Szene. Der KLUBKOMM e.V. leistet kulturpoliti- sche Lobbyarbeit in Köln für die Szene und ist in überregionalen und bundesweiten Gremien und Ar- beitskreisen aktiv (LINA e.V., LiveKOMM e.V.). Als Schaufenster der Szene werden in Nicht- Pandemie-Zeiten zwei Clubnächte in Köln zur Darstellung der Vielfalt in der Szene und zur Vernet- zung veranstaltet. Der KLUBKOMM e.V. ist Ansprechpartner der Verwaltung für Fachthemen der Sparte (Clubkataster, Studien, Technikförderung) und führt ein regelmäßiges Beratungs- und Semina- rangebot zu Fachthemen der Popkultur für seine Mitglieder durch. Der KLUBKOMM e.V. hat eine eigene Terminkalender-App für Clubs entwickelt. Der Verein erfüllt alle Kriterien einer wirkungsvollen Szenevertretung. Der Mehrbedarf entsteht vor allem im Bereich des Beratungsangebots für die Mit- gliedsbetreibe der KLUBKOMM, da hier die Nachfrage (nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie) stark gestiegen ist. „KINOAktiv e.V.“ mit 20.000 €, Sparte Filmkultur Beschlossene, bisherige Förderung gemäß Ratsbeschluss vom 23.03.2021 (0492/2021) vom 01. Ja- nuar 2021 bis 31. Dezember 2023: 12.000 € Im Verein KINOAktiv e.V. sind nahezu alle unabhängigen Initiativen der Filmkultur vernetzt. Sie reali- sieren den Großteil der Veranstaltungen der Filmkultur in Köln mit ihren Festivals, Symposien, ganz- jährigen Filmreihen und Sondervorstellungen und bringen so eine enorme Vielfalt und inhaltliche Bandbreite in die Kölner Kinos und Spielstätten. KINOAktiv e.V. betreibt die Website filmszene- koeln.de, auf der ein umfangreicher Terminkalender der Filmkultur angeboten wird und sich die Mit- glieder der Sparte vorstellen. Die Seite wird ergänzt durch filmpolitische Kommentare und einen eige- nen Podcast. KINOAktiv e.V. ist das kulturpolitische Sprachrohr der Sparte und entsendet ein Mitglied 5 in den Vorstand des KulturNetzKöln e.V. Laut Filmkulturförderkonzept hat KINOAKtiv e.V. das Vor- schlagsrecht zur Entsendung eines Mitglieds in den Beirat Filmkultur. Die Kriterien einer Szenevertre- tung werden erfüllt. Die Erhöhung der Förderung ermöglicht KINOAktiv e.V. die Einrichtung und den Betrieb einer eigenen Streaming-Plattform für die Kölner Filmfestivals, die diese zur zentralen Bereit- stellung von Inhalten nutzen können. „KulturNetzKöln e.V. “ mit 25 000 €, spartenübergreifend Beschlossene, bisherige Förderung gemäß Ratsbeschluss vom 23.03.2021 (0492/2021) vom 01. Ja- nuar 2021 bis 31. Dezember 2023: 14.000 € KulturNetzKöln e.V. ist ein Verein, der weiterhin spartenübergreifend die Interessen der freien Künste und Kultur in Köln bündelt, kulturpolitisch diskutiert, Forderungen und Konzepte zu deren Entwicklung formuliert. Der Verein ersetzt nicht bereits bestehende Spartenvertretungen, sondern arbeitet im Aus- tausch mit diesen. Gerade diese spartenübergreifende Arbeitsweise ist wichtig, um der Kölner Kunst- und Kulturszene eine Plattform zu schaffen, welche deren allgemeine Interessen gebündelt vertreten kann. Eine entscheidende Rolle übernimmt das KulturNetzKöln e.V. zudem als festes Mitglied im Lenkungskreis der Kulturentwicklungsplanung und vertritt hier in regelmäßigen Sitzungen die gesam- te freie Kulturszene in Köln beispielhaft. Die Erweiterung der Förderung ermöglicht dem KulturNetz- Köln e.V. die weitere Professionalisierung der Struktur sowie den barrierefreien Ausbau der Internet- präsenz. Überdies sollen der Austausch mit den Akteur*innen der freien Szene zu wichtigen Themen (Räume, Förderstrukturen, Partizipationsprozesse u.a.) sowie auch das Weiterbildungsangebot aus- gebaut werden. Ergänzende Informationen: Die o. g. Zuschussbeträge werden im Rahmen der institutionellen Förderung in Form der Fehlbe- darfsfinanzierung als Konzeptionsförderung gewährt. Entsprechend den in den vorgelegten Anträgen dargestellten wirtschaftlichen Bedarfen verbleibt ein Rest von 10.000 € im Budget der Interessenvertretungen. Diese Summe kann auf Basis der o.g. An- träge nicht verausgabt werden. Interessenvertretung der Sparte Musik: Der IFM e.V. (Initiative Freie Musik Köln) ist der Dachverband der freiberuflich, professionell tätigen Musikerinnen und Musiker in Köln. In ihm haben sich die sechs Teilsparten Alte Musik, Elektronik & Klangkunst, Globale Musik, Jazz, Klassik und Neue Musik zusammengeschlossen. In seiner Ge- samtheit vertritt der IFM e.V. über 500 Akteure der freien Musik in Köln und ist damit einer der maß- geblichen Akteure der Musikstadt Köln. Ziel des IFM e.V. ist es, die Interessen aller Akteure der freien Kölner Musikszene zu vertreten und ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen stetig zu verbessern und hierzu die in dem Konzept „Organisa- torische Stärkung Initiative Freie Musik Köln (IFM e.V.)“ formulierten Aufgaben umzusetzen, wozu u.a. die Einrichtung eines professionellen Betriebsbüros gehört. Auf Basis eines Beschlusses des Finanzausschusses vom 11.05.2020 (0468/2020) erhielt der IFM e.V. eine auf zwei Jahre befristete institutionelle Förderung i.H. v. 50.000 € im Jahr 2020 und in Höhe von 100.000 € im Jahr 2021 zum Zwecke der organisatorischen Stärkung. Für das Jahr 2022 stehen wieder Mittel in Höhe von 100.000 € im Haushalt zur Verfügung. Die Kulturverwaltung steht mit den Interessenvertretungen zu aktuellen Themen der einzelnen Spar- ten bzw. kulturpolitischen Themen im regelmäßigen Austausch. Durch die verstärkte Förderung und organisatorische Stärkung kann dieser Austausch nun intensiviert werden. Die Kulturverwaltung wird mit jeder Interessenvertretung passende Austauschformate vereinbaren. Finanzierung Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen. Die Mittel in Höhe von 190.000 Euro stehen im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Haushaltsplan 2022 zur Verfügung. 6 Das Dezernat für Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ggf. durch Umschichtungen vor- sehen. Anlage
Anlage 2 Geänderter Beschlussvorschlag 0354-2022
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Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0354/2022 Geänderter Beschlussvorschlag Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen – für die nachfolgenden Interessenvertretungen der freien Szene eine Bezuschussung als institutionelle Förderung in Höhe von jährlich bis zu 200.000 € für den Zeitraum vom 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023: Literaturszene Köln e.V. 25.000 € Art Initatives Cologne (AIC) Kunstinitiativen Köln e.V. 30.000 € Verein für darstellende Künste Köln e.V. 50.000 € KLUBKOMM e.V. 50.000 € KINOAktiv e.V. 20.000 € KulturNetzKöln e.V. 25.000 € Begründung: Mit Ratsbeschluss Nr. 0492/2021 vom 23.03.2021 wurde die Vergabe von dreijährigen institutionellen Förderungen an die Interessenvertretungen der freien Szene im Umfang von insgesamt 100.000 € festgelegt. Die damit verbundene Ausschreibung der Förderung für den ursprünglichen Zeitraum 2021 - 2023 war pro Interessenvertretung auf einen Maximalbetrag von 20.000 € pro Jahr begrenzt. Die Rückmeldungen aus der Szene haben gezeigt, dass die dadurch hergestellte Planungssicherheit für die Interessenvertretungen begrüßt wurde, die begrenzten Haushaltsmittel aber dazu führten, dass nicht alle Effekte einer strukturellen Stärkung und weiteren Professionalisierung der freie Szene erreicht werden können. Auch der Ausschuss für Kunst und Kultur forderte in seinem Beschluss über die Vergabe der Betriebskostenzuschüsse für Interessenvertretungen 2021-2023 in seiner Sitzung am 09.06.2020 per politischem Änderungsantrag AN/0801/2020 eine Aufstockung des Förderbudgets: „Aufgrund der zunehmenden Zahl an Interessenvertretungen ist die Gesamtsumme künftig entsprechend anzupassen.“ Mit Verabschiedung des städtischen Haushalts 2022 am 09.11.2021 (Nr. 3338/2021) hat der Rat der Stadt Köln die Erhöhung des Budgets zur institutionellen Förderung der Interessenvertretungen der freien Szene um weitere 100.000 € auf nun insgesamt bis zu 200.000 € beschlossen. Auf die Beschlusshistorie zum Instrument der institutionellen Förderung der Interessenvertretungen der freien Szene wird verwiesen (vgl.: Beschlüsse Ausschuss Kunst und Kultur: 2600/2016, AN/1846/2016, 1045/2020, AN/0801/2020; Beschluss Rat: 0492/2021) sowie die Mitteilung der Verwaltung zur Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 26.10.2021 „Erhöhung der Mittel für Interessenvertretungen und Anpassung der Ausschreibungskriterien“ (3588/2021). Verfahren Mit Frist zum 24.01.2022 konnten sich die Interessenvertretungen der freien Szene um erhöhte oder erstmalige institutionelle Förderungen für den Zeitraum 2022 bis 2023 beim Kulturamt bewerben. Die eingegangen Anträge wurde detailliert auch nach den weiteren vom Ausschuss Kunst und Kultur beschlossenen Kriterien geprüft und bewertet (siehe Anlagen). Dabei wurde gemäß den beschlossenen Kriterien besonderer Wert auf folgende Unterlagen gelegt: Darstellung, dass die Interessenvertretung anteilig zur Finanzierung ihrer Struktur beiträgt, z.B. durch das Akquirieren von weiteren Drittmitteln, Sponsorengeldern oder Mitgliedsbeiträgen. Darstellung der Jahresplanungen. Die Jahresplanungen müssen klar die Aufgaben und Tätigkeiten ausweisen, die die jeweilige Interessenvertretung im Gesamtinteresse einer Sparte umsetzen wird. Darstellung aller im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der o.g. Aufgaben und Tätigkeiten zur Umsetzung der Jahresplanung entstehenden Kosten (Personal-, Honorar-, Miet-, Organisations-, Werbe- sowie Reisekosten etc.). Darstellung eines Eigenanteils von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten. Im Ergebnis liegen sechs förderfähige Anträge ausschließlich von den schon bislang geförderten Interessenvertretungen der freien Kulturszene vor. Vorschlag der Verwaltung Die Verwaltung schlägt folgende sechs Interessenvertretungen der freien Szene für eine jährliche institutionelle Förderung im Zeitraum 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023 vor: „Literaturszene Köln e.V.“ mit 25.000 €, Sparte Literatur Beschlossene, bisherige Förderung gemäß Ratsbeschluss vom 23.03.2021 (0492/2021) vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023: 16.000 € beantragte Förderung für 2022/2023: jeweils 25.000 € Die Interessenvertretung der Literaturszene, die eine Vielzahl an Akteur*innen und Veranstalter*innen umfasst, hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 2018 etabliert. Sie hat sich im Zuge der Gespräche zur Kulturentwicklungsplanung der Stadt Köln herausgebildet und die Interessen und Ideen der Szene vertreten. Mittlerweile existiert eine Webseite, die weiteren Ausbaubedarf hat, es wurden gemeinsame Formate (wie die Kölner Literaturnacht) angestoßen, und die Trägerschaft von gemeinsamen Orten wie dem „Kölner Leseraum“ wurde übernommen. Zur Gewährleistung all dieser Aktivitäten und der weiteren Professionalisierung und Vernetzung sind verstärkt personelle Ressourcen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltung, Social Media, Förderberatung nötig sowie für thematische Workshops und gemeinsame Werbemaßnahmen, die aus Sicht der Kulturverwaltung für sinnvoll erachtet und über eine institutionelle Förderung bezuschusst werden können. „Art Initatives Cologne (AIC) Kunstinitiativen Köln e.V.“ mit 30.000 €, Sparte Bildende Kunst Beschlossene, bisherige Förderung gemäß Ratsbeschluss vom 23.03.2021 (0492/2021) vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023: 18.000 € beantragte Förderung für 2022/2023: jeweils 38.000 € AIC ist ein Ende 2015 gegründetes Netzwerk freier, nicht kommerzieller Kunst- und Projekträume, Kunstinitiativen und Festivals in Köln. Als Interessenvertretung der Sparte Bildende Kunst konnte AIC die Vernetzung untereinander durch kooperative Maßnahmen und Publikationen sowie eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit entscheidend voranbringen. Zum kontinuierlichen Ausbau des Netzwerkes, zur Beratung und Weiterbildung, zur Stärkung der Sichtbarkeit der freien Kunstszene Kölns, zum Ausbau der Webseite ebenso wie zur weiteren Auseinandersetzung mit kulturpolitischen Themen und der Teilnahme an meinungsbildenden Gremien sowie der Arbeit an inhaltlichen Fragestellungen der künstlerischen, kuratorischen und vermittelnden Praxis ist eine Aufstockung der Fördersumme gerechtfertigt. Die Verwaltung schlägt im Fall von AIC eine Aufstockung der Förderung von 18.000 Euro auf 30.000 Euro vor, um die Gremienarbeit zu honorieren, einen jährlichen Workshop zum Thema „kritisches Kuratieren“ zu organisieren, Experten zu diesem Thema einzuladen, sich mit weiteren Städten zu vernetzen und an einem Archiv der Kunsträume ebenso wie an der weiteren Verbreitung der jüngsten Publikation „How to run an art space“ zu arbeiten. Die Gründe, warum von der Kulturverwaltung dem Förderantrag nicht vollumfänglich gefolgt werden kann, wurden mit der Interessensvertretung im Detail besprochen und sind dort auf Verständnis gestoßen. Die dem Kulturamt vorliegenden Antragsunterlagen und Verwendungsnachweisunterlagen der letzten Jahre verdeutlichen, dass die Mitglieder von AIC in Zahl und Spektrum bei konstant rund 40 liegen und AIC mit den großen und sehr breit aufgestellten Interessensvertretungen nicht gleichgesetzt werden kann. Hier ist in den kommenden Jahren eine Öffnung der Interessensvertretung z.B. für Kurator*innen geplant, die administrativ vorbereitet und von der Verwaltung grundsätzlich befürwortet wird. Weitere Gründe sind, dass keine grundsätzlich neuen Aufgaben oder Tätigkeitsbereiche im Aufstockungsantrag aufgeführt wurden, die nicht schon vorher Teil der Förderung gewesen wären und der Finanzplan eine Reihe von nicht förderfähigen, veranstaltungsbezogenen Kosten umfasst. Da seit der Umstellung der Förderung für Interessensvertretungen von jährlichen Projektkostenzuschüssen auf Betriebskostenzuschüsse die Kosten für eine gemeinsame öffentliche Veranstaltung (das AIC ON-Festivalprojekt) nicht mehr Teil der Förderung sein sollen, werden die im Kostenplan diesbezüglich aufgeführten Kosten für den Betriebskostenzuschuss nicht anerkannt. Der Interessensvertretung ist bekannt, dass – wie bereits in 2021 – dafür jedoch bei Bedarf ein Projektkostenantrag beim Kulturamt gestellt werden kann. „Verein für darstellende Künste Köln (VDK) e.V.“ (ehemals IFT Köln) mit 50.000 €, Sparten Theater und Tanz, Zirkus Beschlossene, bisherige Förderung gemäß Ratsbeschluss vom 23.03.2021 (0492/2021) vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023: 20.000 € für „Initiative Freies Theater Köln (IFT Köln)“ beantragte Förderung für 2022/2023: jeweils 50.000 € Aus den Vorgängervereinigungen „Kölner Theaterkonferenz“, „Plattform freie Theater“ sowie einem Schauspieler*innen Bündnis konstituierte sich zunächst ab 2019 die Vereinigung „Initiative Freies Theater Köln“ (IFT). Diese ging 2021 über in den „Verein für darstellende Künste Köln e.V.“. Der Verein ist Rechtsnachfolger der Vorgängervereinigungen und fungiert als übergreifende Interessenvertretung der darstellenden Künste und bezieht sowohl die Theater- und Tanzschaffenden als auch die Akteur*innen des zeitgenössischen Zirkus ein sowie alle in Köln ansässigen freien Theater- und Tanzeinrichtungen. Der Verein wird durch einen siebenköpfigen, gleichberechtigten Vorstand repräsentiert und hat seine Arbeit durch Gespräche mit Vertreter*innen der Stadt- und Landespolitik sowie den übergeordneten Verbänden (Landesbüro/Kulturrat/ Kulturnetz) aufgenommen. Durch die Schaffung einer Geschäftsstelle mit hauptamtlicher Leitung in Teilzeit gelingt es, die Vereinsarbeit Schritt für Schritt zu professionalisieren. Die inhaltlichen Schwerpunkte setzt der Verein u.a. im Bereich der Beratung seiner Mitglieder, der Unterstützung von Diversität und Nachhaltigkeit in den darstellenden Künsten und der Weiterentwicklung gemeinsamer Veranstaltungsformate zur Stärkung der Sichtbarkeit der Szene. Der erhöhte Zuschuss soll zum einen für die Bildung des in der Konzeption des VDK vorgesehenen „Rates der Vielfalt“ verwendet werden, der durch honorierte Expert*innen besetzt werden soll. Außerdem sollen das in der Pandemie entwickelte Format eines Szene- Treffs, zu dem auch Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung eingeladen werden, fortgesetzt werden und die Workshop-Angebote für die Szene ausgeweitet werden. „KLUBKOMM e.V.“ mit 50.000 €, Sparte Popkultur Beschlossene, bisherige Förderung gemäß Ratsbeschluss vom 23.03.2021 (0492/2021) vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023: 20.000 € beantragte Förderung für 2022/2023: jeweils 50.000 € Der KLUBKOMM e.V. ist mit über 80 Mitgliedern die zentrale Repräsentanz der unabhängigen Spielstätten und freien Veranstalter*innen der Popkultur-Szene. Der KLUBKOMM e.V. leistet kulturpolitische Lobbyarbeit in Köln für die Szene und ist in überregionalen und bundesweiten Gremien und Arbeitskreisen aktiv (LINA e.V., LiveKOMM e.V.). Als Schaufenster der Szene werden in Nicht-Pandemie-Zeiten zwei Clubnächte in Köln zur Darstellung der Vielfalt in der Szene und zur Vernetzung veranstaltet. Der KLUBKOMM e.V. ist Ansprechpartner der Verwaltung für Fachthemen der Sparte (Clubkataster, Studien, Technikförderung) und führt ein regelmäßiges Beratungs- und Seminarangebot zu Fachthemen der Popkultur für seine Mitglieder durch. Der KLUBKOMM e.V. hat eine eigene Terminkalender-App für Clubs entwickelt. Der Verein erfüllt alle Kriterien einer wirkungsvollen Szenevertretung. Der Mehrbedarf entsteht vor allem im Bereich des Beratungsangebots für die Mitgliedsbetreibe der KLUBKOMM, da hier die Nachfrage (nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie) stark gestiegen ist. „KINOAktiv e.V.“ mit 20.000 €, Sparte Filmkultur Beschlossene, bisherige Förderung gemäß Ratsbeschluss vom 23.03.2021 (0492/2021) vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023: 12.000 € beantragte Förderung für 2022/2023: jeweils 20.000 € Im Verein KINOAktiv e.V. sind nahezu alle unabhängigen Initiativen der Filmkultur vernetzt. Sie realisieren den Großteil der Veranstaltungen der Filmkultur in Köln mit ihren Festivals, Symposien, ganzjährigen Filmreihen und Sondervorstellungen und bringen so eine enorme Vielfalt und inhaltliche Bandbreite in die Kölner Kinos und Spielstätten. KINOAktiv e.V. betreibt die Website filmszenekoeln.de, auf der ein umfangreicher Terminkalender der Filmkultur angeboten wird und sich die Mitglieder der Sparte vorstellen. Die Seite wird ergänzt durch filmpolitische Kommentare und einen eigenen Podcast. KINOAktiv e.V. ist das kulturpolitische Sprachrohr der Sparte und entsendet ein Mitglied in den Vorstand des KulturNetzKöln e.V. Laut Filmkulturförderkonzept hat KINOAKtiv e.V. das Vorschlagsrecht zur Entsendung eines Mitglieds in den Beirat Filmkultur. Die Kriterien einer Szenevertretung werden erfüllt. Die Erhöhung der Förderung ermöglicht KINOAktiv e.V. die Einrichtung und den Betrieb einer eigenen Streaming-Plattform für die Kölner Filmfestivals, die diese zur zentralen Bereitstellung von Inhalten nutzen können. „KulturNetzKöln e.V. “ mit 25 000 €, spartenübergreifend Beschlossene, bisherige Förderung gemäß Ratsbeschluss vom 23.03.2021 (0492/2021) vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023: 14.000 € beantragte Förderung für 2022/2023: jeweils 25.000 € KulturNetzKöln e.V. ist ein Verein, der weiterhin spartenübergreifend die Interessen der freien Künste und Kultur in Köln bündelt, kulturpolitisch diskutiert, Forderungen und Konzepte zu deren Entwicklung formuliert. Der Verein ersetzt nicht bereits bestehende Spartenvertretungen, sondern arbeitet im Austausch mit diesen. Gerade diese spartenübergreifende Arbeitsweise ist wichtig, um der Kölner Kunst- und Kulturszene eine Plattform zu schaffen, welche deren allgemeine Interessen gebündelt vertreten kann. Eine entscheidende Rolle übernimmt das KulturNetzKöln e.V. zudem als festes Mitglied im Lenkungskreis der Kulturentwicklungsplanung und vertritt hier in regelmäßigen Sitzungen die gesamte freie Kulturszene in Köln beispielhaft. Die Erweiterung der Förderung ermöglicht dem KulturNetzKöln e.V. die weitere Professionalisierung der Struktur sowie den barrierefreien Ausbau der Internetpräsenz. Überdies sollen der Austausch mit den Akteur*innen der freien Szene zu wichtigen Themen (Räume, Förderstrukturen, Partizipationsprozesse u.a.) sowie auch das Weiterbildungsangebot ausgebaut werden. Ergänzende Informationen: Die o. g. Zuschussbeträge werden im Rahmen der institutionellen Förderung in Form der Fehlbedarfsfinanzierung als Konzeptionsförderung gewährt. Die Kulturverwaltung steht mit den Interessenvertretungen zu aktuellen Themen der einzelnen Sparten bzw. kulturpolitischen Themen im regelmäßigen Austausch. Durch die verstärkte Förderung und organisatorische Stärkung kann dieser Austausch nun intensiviert werden. Die Kulturverwaltung wird mit jeder Interessenvertretung passende Austauschformate vereinbaren. Interessenvertretung der Sparte Musik: Der IFM e.V. (Initiative Freie Musik Köln) ist der Dachverband der freiberuflich, professionell tätigen Musikerinnen und Musiker in Köln. In ihm haben sich die sechs Teilsparten Alte Musik, Elektronik & Klangkunst, Globale Musik, Jazz, Klassik und Neue Musik zusammengeschlossen. In seiner Gesamtheit vertritt der IFM e.V. über 500 Akteure der freien Musik in Köln und ist damit einer der maßgeblichen Akteure der Musikstadt Köln. Ziel des IFM e.V. ist es, die Interessen aller Akteure der freien Kölner Musikszene zu vertreten und ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen stetig zu verbessern und hierzu die in dem Konzept „Organisatorische Stärkung Initiative Freie Musik Köln (IFM e.V.)“ formulierten Aufgaben umzusetzen, wozu u.a. die Einrichtung eines professionellen Betriebsbüros gehört. Auf Basis eines Beschlusses des Finanzausschusses vom 11.05.2020 (0468/2020) erhielt der IFM e.V. eine auf zwei Jahre befristete institutionelle Förderung i.H. v. 50.000 € im Jahr 2020 und in Höhe von 100.000 € im Jahr 2021 zum Zwecke der organisatorischen Stärkung. Für das Jahr 2022 stehen wieder Mittel in Höhe von 100.000 € im Haushalt zur Verfügung. Finanzierung Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen. Die Mittel in Höhe von 200.000 Euro stehen im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Haushaltsplan 2022 zur Verfügung. Das Dezernat für Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ggf. durch Umschichtungen vorsehen. Begründung der Dringlichkeit Die Vorlage Nr. 0354/2022 war in ihrer ursprünglichen Form durch den Ausschuss Kunst und Kultur in seiner Sitzung am 08.03.2022 wegen Überarbeitungsbedarfs zurückgestellt worden. Die notwendigen Änderungen wurden in die vorliegende Fassung der Beschlussvorlage eingearbeitet. Eine zeitnahe Entscheidung ist im Hinblick auf die Bewilligung der Förderung zur Schaffung von Planungssicherheit für die Interessenvertretungen der freien Kulturszene bzw. zur Umsetzung ihrer mit der Förderung verbundenen Vorhaben im Jahr 2022 notwendig.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0354/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 15.03.2022
- Erstellt
- 28.01.2022 17:50