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0354/2022

Vergabe der institutionellen Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 15.03.2022

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Anlage 3 Förderkriterien - Erfüllung durch Interessenvertretungen

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Anlage Kriterien Vergabe der institutionellen Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Geänderter Beschlussvorschlag 0354-2022

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Anlage 3 Förderkriterien - Erfüllung durch Interessenvertretungen

2293 Zeichen

Anlage 3 zur Beschlussvorlage 0354/2022 
Übersicht über die Interessenvertretungen und die Erfüllung der Förderkriterien
Interessenvertretung K1 K2 K3 K4 K5 K6 K7 K7.1 K7.2 K7.3 K7.4 K7.5 K7.6 K7.7
Literaturszene Köln e.V. X X X X X X X X X X X X X
 Art Initatives Cologne (AIC) Kunstinitiativen Köln e.V. X X X X X X X X X X X X X
 Verein für darstellende Künste Köln e.V. X X X X X X X X X X X X X
KLUBKOMM e.V. X X X X X X X X X X X X X
KINOAktiv e.V. X X X X X X X X X X X X
KulturNetzKöln e.V. X X X X X X X X X X X X X
Die Förderkriterien im Einzelnen:
Kriterium 1: 
Kriterium 2: 
Kriterium 3: 
Kriterium 4: 
Kriterium 5: 
beispielhafte Unterkriterien zu K7
Die Interessenvertretung muss klar erkennbar legitimiert sein, d.h. ihre Mitgliedschaft muss aktiv erworben werden.
Die Interessenvertretung muss eine repräsentative Mehrheit der Szene/Teilszene vertreten.
Die Interessenvertretung muss über eine Geschäftsordnung, Satzung, o.ä. ihre grundsätzlichen Ziele und Aufgaben öffentlich darlegen.
Die Interessenvertretung stellt Informationen über Strukturen, Gremien und Mitglieder öffentlich bereit und lässt grundsätzlich die Aufnahme 
neuer Mitglieder zu.
Die Interessenvertretung leistet kontinuierliche Gremienarbeit, auch über Köln hinaus (z.B. in Landes- oder Bundesverbänden).

Kriterium 6: 
Kriterium 7: 
7.1 Teilnahme an runden Tischen zur Kulturentwicklungsplanung Köln und in weiteren Gremien
7.2 Vernetzungsarbeit (lokal, regional, überregional)
7.3 Kommunikation nach innen (Szene) und nach außen (Verwaltung, Politik, Presse)
7.4 PR- und Öffentlichkeitsarbeit für die Szene (Website, Flyer, etc.)
7.5 Beratung der Mitglieder
7.6 Präsentation auf Fachkonferenzen oder –messen
7.7 Durchführung von Veranstaltungen zur Situation einer Sparte (Diskussionsforen, Symposien, Kongresse, o.ä.)
Die Interessenvertretung trägt anteilig zur Finanzierung ihrer Struktur bei, z.B. durch das Akquirieren von weiteren Drittmitteln, 
Sponsorengeldern oder Mitgliedsbeiträgen.
Gefördert werden Interessenvertretungen anteilig bei der Umsetzung ihrer Jahresplanungen. Die Jahresplanungen weisen klar die Aufgaben und 
Tätigkeiten aus, die die jeweilige Interessenvertretung im Gesamtinteresse einer Sparte umsetzen wird. Zu den förderfähigen Aufgaben und 
Tätigkeiten zählen unter anderem:

Anlage Kriterien Vergabe der institutionellen Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene

3296 Zeichen

Anlage 
 
Vergabe der institutionellen Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene 
 
Kriterien gemäß Beschluss zu 1045/2020 - Förderung von Interessenvertretungen der 
freien Szene in Form von institutionellen Förderungen 
Mit der Änderung des Förderschwerpunkts Interessenvertretungen von einer Projekt- in eine 
institutionelle Förderung (dreijähriger Betriebskostenzuschuss) verfolgt die Kulturverwaltung 
das Ziel, die freie Szene strukturell zu stärken und weiter zu professionalisieren. Diese 
Zielsetzung entspricht nicht zuletzt einer Idee, die bei den runden Tischen zur 
Fortschreibung der Kulturentwicklungsplanung Köln formuliert wurde (siehe 
Kulturentwicklungsplanung Köln, 2019: S. 149).  
Eine besondere Rolle und Bedeutung in der freien Szene kommt den sogenannten 
Interessenvertretungen in Köln zu, bei denen es sich um Zusammenschlüsse von Akteuren 
in einer Sparte oder Teilsparte handelt. Die Interessenvertretungen sind dadurch 
charakterisiert, dass sie - jenseits von Einzelinteressen - übergeordnete Entwicklungen, 
Fragestellungen und Themen einer Sparte diskutieren und diese sowohl intern als auch nach 
außen kommunizieren und vertreten. 
Um eine Förderung erhalten zu können muss eine Interessenvertretung die folgenden 
Kriterien erfüllen: 
• Die Interessenvertretung muss klar erkennbar legit imiert sein, d.h. ihre Mitgliedschaft 
muss aktiv erworben werden. 
• Die Interessenvertretung muss eine repräsentative Mehrheit der Szene/Teilszene 
vertreten. 
• Die Interessenvertretung muss über eine Geschäftso rdnung, Satzung, o.ä. ihre 
grundsätzlichen Ziele und Aufgaben öffentlich darlegen. 
• Die Interessenvertretung stellt Informationen über  Strukturen, Gremien und Mitglieder 
öffentlich bereit und lässt grundsätzlich die Aufnahme neuer Mitglieder zu. 
• Die Interessenvertretung leistet kontinuierliche G remienarbeit, auch über Köln hinaus 
(z.B. in Landes- oder Bundesverbänden). 
• Die Interessenvertretung trägt anteilig zu Finanzi erung ihrer Struktur bei, z.B. durch 
das Akquirieren von weiteren Drittmitteln, Sponsorengeldern oder Mitgliedsbeiträgen. 
• Gefördert werden Interessenvertretungen anteilig b ei der Umsetzung ihrer 
Jahresplanungen. Die Jahresplanungen weisen klar die Aufgaben und Tätigkeiten 
aus, die die jeweilige Interessenvertretung im Gesamtinteresse einer Sparte 
umsetzen wird. Zu den förderfähigen Aufgaben und Tätigkeiten zählen unter 
anderem: 
- Teilnahme an runden Tischen zur Kulturentwicklung splanung Köln und in 
weiteren Gremien 
- Vernetzungsarbeit (lokal, regional, überregional)  
- Kommunikation nach innen (Szene) und nach außen ( Verwaltung, Politik, Presse) 
- PR- und Öffentlichkeitsarbeit für die Szene (Webs ite, Flyer, etc.) 
- Beratung der Mitglieder 
- Präsentation auf Fachkonferenzen oder –messen 
- Durchführung von Veranstaltungen zur Situation ei ner Sparte (Diskussionsforen, 
Symposien, Kongresse, o.ä.) 
Alle im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der o.g. Aufgaben und Tätigkeiten zur 
Umsetzung der Jahresplanung entstehenden Kosten (Personal-, Honorar-,  Miet-, 
Organisations-, Werbe- sowie Reisekosten etc.) sind förderfähig. Die Förderung erfolgt 
anteilig. Sollte keine weitere Kofinanzierung zur Verfügung stehen, beträgt der Eigenanteil 
mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten.

Beschlussvorlage Rat

15981 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/24 
 
Vorlagen-Nummer 
 0354/2022 
Freigabedatum 
 22.02.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vergabe der institutionellen Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen – für die 
nachfolgenden Interessenvertretungen der freien Szene eine Bezuschussung als institutionelle Förde-
rung in Höhe von jährlich bis zu 190.000 € für den Zeitraum vom 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 
2023: 
 
 Literaturszene Köln e.V.  25.000 € 
 Art Initatives Cologne (AIC) Kunstinitiativen Köln e.V.  20.000 € 
 Verein für darstellende Künste Köln e.V.  50.000 € 
 KLUBKOMM e.V.  50.000 € 
 KINOAktiv e.V.  20.000 € 
 KulturNetzKöln e.V.  25.000 € 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 08.03.2022 
Finanzausschuss 14.03.2022 
Rat 17.03.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  190.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    190.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen     € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Mit Ratsbeschluss Nr. 0492/2021 vom 23.03.2021 wurde die Vergabe von dreijährigen institutionellen 
Förderungen an die Interessenvertretungen der freien Szene im Umfang von insgesamt 100.000 € 
festgelegt.  
Die Rückmeldungen aus der Szene haben gezeigt, dass die dadurch hergestellte Planungssicherheit 
für die Interessenvertretungen begrüßt wurde, die begrenzten Haushaltsmittel aber dazu führten, 
dass nicht alle Effekte einer strukturellen Stärkung und weiteren Professionalisierung der freie Szene 
erreicht werden können.  
Auch der Ausschuss für Kunst und Kultur forderte in seinem Beschluss über die Vergabe der Be-
triebskostenzuschüsse für Interessenvertretungen 2021-2023 in seiner Sitzung am 09.06.2020 per 
politischem Änderungsantrag AN/0801/2020 eine Aufstockung des Förderbudgets: „Aufgrund der 
zunehmenden Zahl an Interessenvertretungen ist die Gesamtsumme künftig entsprechend anzupas-
sen.“  
Mit Verabschiedung des städtischen Haushalts 2022 am 09.11.2021 (Nr. 3338/2021) hat der Rat der 
Stadt Köln die Erhöhung des Budgets zur institutionellen Förderung der Interessenvertretungen der 
freien Szene um weitere 100.000 € auf nun insgesamt bis zu 200.000 € beschlossen.  
Die Kriterien für die Interessenvertretungen der freien Szene sind im Anhang beigefügt. Auf die Be-

3 
schlusshistorie zum Instrument der institutionellen Förderung der Interessenvertretungen der freien 
Szene wird verwiesen (vgl.: Beschlüsse Ausschuss Kunst und Kultur: 2600/2016, AN/1846/2016, 
1045/2020, AN/0801/2020; Beschluss Rat: 0492/2021) sowie die Mitteilung der Verwaltung zur Sit-
zung des Ausschusses Kunst und Kultur am 26.10.2021 „Erhöhung der Mittel für 
Interessenvertretungen und Anpassung der Ausschreibungskriterien“ (3588/2021). 
Verfahren 
Mit Frist zum 24.01.2022 konnten sich die Interessenvertretungen der freien Szene um erhöhte oder 
erstmalige institutionelle Förderungen für den Zeitraum 2022 bis 2023 beim Kulturamt bewerben. Die 
eingegangen Anträge wurde detailliert auch nach den weiteren vom Ausschuss Kunst und Kultur be-
schlossenen Kriterien geprüft und bewertet (siehe Anlage). Dabei wurde gemäß den beschlossenen 
Kriterien besonderer Wert auf folgende Unterlagen gelegt:  
 Darstellung, dass die Interessenvertretung anteilig zur Finanzierung ihrer Struktur beiträgt, z.B. 
durch das Akquirieren von weiteren Drittmitteln, Sponsorengeldern oder Mitgliedsbeiträgen.  
 Darstellung der Jahresplanungen. Die Jahresplanungen müssen klar die Aufgaben und Tätigkei-
ten ausweisen, die die jeweilige Interessenvertretung im Gesamtinteresse einer Sparte umsetzen 
wird.  
 Darstellung aller im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der o.g. Aufgaben und Tätigkeiten 
zur Umsetzung der Jahresplanung entstehenden Kosten (Personal-, Honorar-, Miet-, Organisati-
ons-, Werbe- sowie Reisekosten etc.).  
 Darstellung eines Eigenanteils von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten.  
Im Ergebnis liegen sechs förderfähige Anträge ausschließlich von den schon bislang geförderten Inte-
ressenvertretungen der freien Kulturszene vor. 
Vorschlag der Verwaltung  
Die Verwaltung schlägt folgende sechs Interessenvertretungen der freien Szene für eine institutionelle 
Förderung im Zeitraum 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023 vor:  
„Literaturszene Köln e.V.“ mit 25.000 €, Sparte Literatur  
Beschlossene, bisherige Förderung gemäß Ratsbeschluss vom 23.03.2021 (0492/2021) vom 01. Ja-
nuar 2021 bis 31. Dezember 2023: 16.000 € 
Die Interessenvertretung der Literaturszene, die eine Vielzahl an Akteur*innen und Veranstalter*innen 
umfasst, hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 2018 etabliert. Sie hat sich im Zuge der Gespräche zur 
Kulturentwicklungsplanung der Stadt Köln herausgebildet und die Interessen und Ideen der Szene 
vertreten. Mittlerweile existiert eine Webseite, die weiteren Ausbaubedarf hat, es wurden gemeinsa-
me Formate (wie die Kölner Literaturnacht) angestoßen, und die Trägerschaft von gemeinsamen Or-
ten wie dem „Kölner Leseraum“ wurde übernommen. Zur Gewährleistung all dieser Aktivitäten und 
der weiteren Professionalisierung und Vernetzung sind verstärkt personelle Ressourcen im Bereich 
Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltung, Social Media, Förderberatung nötig sowie für thematische Work-
shops und gemeinsame Werbemaßnahmen, die aus Sicht der Kulturverwaltung für sinnvoll erachtet 
und über eine institutionelle Förderung bezuschusst werden können. 
„Art Initatives Cologne (AIC) Kunstinitiativen Köln e.V.“ mit 20.000 €, Sparte Bildende Kunst 
Beschlossene, bisherige Förderung gemäß Ratsbeschluss vom 23.03.2021 (0492/2021) vom 01. Ja-
nuar 2021 bis 31. Dezember 2023: 18.000 € 
AIC ist ein Ende 2015 gegründetes Netzwerk freier, nicht kommerzieller Kunst- und Projekträume, 
Kunstinitiativen und Festivals in Köln. Als Interessenvertretung der Sparte Bildende Kunst konnte AIC 
die Vernetzung untereinander durch kooperative Maßnahmen und Publikationen sowie eine gemein-
same Öffentlichkeitsarbeit entscheidend voranbringen. Zum kontinuierlichen Ausbau des Netzwerkes, 
zur Beratung und Weiterbildung, zur Stärkung der Sichtbarkeit der freien Kunstszene Kölns, zur Aus-
einandersetzung mit kulturpolitischen Themen ebenso wie zur verstärkten Teilnahme an meinungs-
bildenden Gremien- sowie Beteiligungsverfahren (bspw. zu Ausstellungshonoraren für Künst-

4 
ler*innen/Kurator*innen, zur individuellen Künstler*innen-Förderung, zum jährlichen Szenebericht, 
zum Erhalt und Ausbau von Kulturräumen in der Stadtentwicklung) und inhaltlichen Fragestellungen 
der künstlerischen, kuratorischen und vermittelnden Praxis sind personelle Ressourcen nicht nur 
punktuell und projektbezogen, sondern jetzt auch kontinuierlich nötig und im Rahmen der institutionel-
len Förderung auch förderfähig. 
„Verein für darstellende Künste Köln (VDK) e.V.“ (ehemals IFT Köln) mit 50.000 €, Sparten Theater 
und Tanz, Zirkus 
Beschlossene, bisherige Förderung gemäß Ratsbeschluss vom 23.03.2021 (0492/2021) vom 01. Ja-
nuar 2021 bis 31. Dezember 2023: 20.000 € für „Initiative Freies Theater Köln (IFT Köln)“ 
Aus den Vorgängervereinigungen „Kölner Theaterkonferenz“, „Plattform freie Theater“ sowie einem 
Schauspieler*innen Bündnis konstituierte sich zunächst ab 2019 die Vereinigung „Initiative Freies 
Theater Köln“ (IFT). Diese ging 2021 über in den „Verein für darstellende Künste Köln e.V.“. Der Ver-
ein ist Rechtsnachfolger der Vorgängervereinigungen und fungiert als übergreifende Interessenvertre-
tung der darstellenden Künste und bezieht sowohl die Theater- und Tanzschaffenden als auch die 
Akteur*innen des zeitgenössischen Zirkus ein sowie alle in Köln ansässigen freien Theater- und Tan-
zeinrichtungen. 
Der Verein wird durch einen siebenköpfigen, gleichberechtigten Vorstand repräsentiert und hat seine 
Arbeit durch Gespräche mit Vertreter*innen der Stadt- und Landespolitik sowie den übergeordneten 
Verbänden (Landesbüro/Kulturrat/ Kulturnetz) aufgenommen. Durch die Schaffung einer Geschäfts-
stelle mit hauptamtlicher Leitung in Teilzeit gelingt es, die Vereinsarbeit Schritt für Schritt zu professi-
onalisieren. Die inhaltlichen Schwerpunkte setzt der Verein u.a. im Bereich der Beratung seiner Mit-
glieder, der Unterstützung von Diversität und Nachhaltigkeit in den darstellenden Künsten und der 
Weiterentwicklung gemeinsamer Veranstaltungsformate zur Stärkung der Sichtbarkeit der Szene.  
Der erhöhte Zuschuss soll zum einen für die Bildung des in der Konzeption des VDK vorgesehenen 
„Rates der Vielfalt“ verwendet werden, der durch honorierte Expert*innen besetzt werden soll. Außer-
dem sollen das in der Pandemie entwickelte Format eines Szene-Treffs, zu dem auch Vertreter*innen 
aus Politik und Verwaltung eingeladen werden, fortgesetzt werden und die Workshop-Angebote für 
die Szene ausgeweitet werden. 
„KLUBKOMM e.V.“ mit 50.000 €, Sparte Popkultur  
Beschlossene, bisherige Förderung gemäß Ratsbeschluss vom 23.03.2021 (0492/2021) vom 01. Ja-
nuar 2021 bis 31. Dezember 2023: 20.000 € 
Der KLUBKOMM e.V. ist mit über 80 Mitgliedern die zentrale Repräsentanz der unabhängigen Spiel-
stätten und freien Veranstalter*innen der Popkultur-Szene. Der KLUBKOMM e.V. leistet kulturpoliti-
sche Lobbyarbeit in Köln für die Szene und ist in überregionalen und bundesweiten Gremien und Ar-
beitskreisen aktiv (LINA e.V., LiveKOMM e.V.). Als Schaufenster der Szene werden in Nicht-
Pandemie-Zeiten zwei Clubnächte in Köln zur Darstellung der Vielfalt in der Szene und zur Vernet-
zung veranstaltet. Der KLUBKOMM e.V. ist Ansprechpartner der Verwaltung für Fachthemen der 
Sparte (Clubkataster, Studien, Technikförderung) und führt ein regelmäßiges Beratungs- und Semina-
rangebot zu Fachthemen der Popkultur für seine Mitglieder durch. Der KLUBKOMM e.V. hat eine 
eigene Terminkalender-App für Clubs entwickelt. Der Verein erfüllt alle Kriterien einer wirkungsvollen 
Szenevertretung. Der Mehrbedarf entsteht vor allem im Bereich des Beratungsangebots für die Mit-
gliedsbetreibe der KLUBKOMM, da hier die Nachfrage (nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie) 
stark gestiegen ist. 
„KINOAktiv e.V.“ mit 20.000 €, Sparte Filmkultur 
Beschlossene, bisherige Förderung gemäß Ratsbeschluss vom 23.03.2021 (0492/2021) vom 01. Ja-
nuar 2021 bis 31. Dezember 2023: 12.000 € 
Im Verein KINOAktiv e.V. sind nahezu alle unabhängigen Initiativen der Filmkultur vernetzt. Sie reali-
sieren den Großteil der Veranstaltungen der Filmkultur in Köln mit ihren Festivals, Symposien, ganz-
jährigen Filmreihen und Sondervorstellungen und bringen so eine enorme Vielfalt und inhaltliche 
Bandbreite in die Kölner Kinos und Spielstätten. KINOAktiv e.V. betreibt die Website filmszene-
koeln.de, auf der ein umfangreicher Terminkalender der Filmkultur angeboten wird und sich die Mit-
glieder der Sparte vorstellen. Die Seite wird ergänzt durch filmpolitische Kommentare und einen eige-
nen Podcast. KINOAktiv e.V. ist das kulturpolitische Sprachrohr der Sparte und entsendet ein Mitglied

5 
in den Vorstand des KulturNetzKöln e.V. Laut Filmkulturförderkonzept hat KINOAKtiv e.V. das Vor-
schlagsrecht zur Entsendung eines Mitglieds in den Beirat Filmkultur. Die Kriterien einer Szenevertre-
tung werden erfüllt. Die Erhöhung der Förderung ermöglicht KINOAktiv e.V. die Einrichtung und den 
Betrieb einer eigenen Streaming-Plattform für die Kölner Filmfestivals, die diese zur zentralen Bereit-
stellung von Inhalten nutzen können. 
„KulturNetzKöln e.V. “ mit 25 000 €, spartenübergreifend 
Beschlossene, bisherige Förderung gemäß Ratsbeschluss vom 23.03.2021 (0492/2021) vom 01. Ja-
nuar 2021 bis 31. Dezember 2023: 14.000 € 
KulturNetzKöln e.V. ist ein Verein, der weiterhin spartenübergreifend die Interessen der freien Künste 
und Kultur in Köln bündelt, kulturpolitisch diskutiert, Forderungen und Konzepte zu deren Entwicklung 
formuliert. Der Verein ersetzt nicht bereits bestehende Spartenvertretungen, sondern arbeitet im Aus-
tausch mit diesen. Gerade diese spartenübergreifende Arbeitsweise ist wichtig, um der Kölner Kunst- 
und Kulturszene eine Plattform zu schaffen, welche deren allgemeine Interessen gebündelt vertreten 
kann. Eine entscheidende Rolle übernimmt das KulturNetzKöln e.V. zudem als festes Mitglied im 
Lenkungskreis der Kulturentwicklungsplanung und vertritt hier in regelmäßigen Sitzungen die gesam-
te freie Kulturszene in Köln beispielhaft. Die Erweiterung der Förderung ermöglicht dem KulturNetz-
Köln e.V. die weitere Professionalisierung der Struktur sowie den barrierefreien Ausbau der Internet-
präsenz. Überdies sollen der Austausch mit den Akteur*innen der freien Szene zu wichtigen Themen 
(Räume, Förderstrukturen, Partizipationsprozesse u.a.) sowie auch das Weiterbildungsangebot aus-
gebaut werden.  
Ergänzende Informationen:  
Die o. g. Zuschussbeträge werden im Rahmen der institutionellen Förderung in Form der Fehlbe-
darfsfinanzierung als Konzeptionsförderung gewährt.  
Entsprechend den in den vorgelegten Anträgen dargestellten wirtschaftlichen Bedarfen verbleibt ein 
Rest von 10.000 € im Budget der Interessenvertretungen. Diese Summe kann auf Basis der o.g. An-
träge nicht verausgabt werden. 
Interessenvertretung der Sparte Musik: 
Der IFM e.V. (Initiative Freie Musik Köln) ist der Dachverband der freiberuflich, professionell tätigen 
Musikerinnen und Musiker in Köln. In ihm haben sich die sechs Teilsparten Alte Musik, Elektronik & 
Klangkunst, Globale Musik, Jazz, Klassik und Neue Musik zusammengeschlossen. In seiner Ge-
samtheit vertritt der IFM e.V. über 500 Akteure der freien Musik in Köln und ist damit einer der maß-
geblichen Akteure der Musikstadt Köln. 
Ziel des IFM e.V. ist es, die Interessen aller Akteure der freien Kölner Musikszene zu vertreten und 
ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen stetig zu verbessern und hierzu die in dem Konzept „Organisa-
torische Stärkung Initiative Freie Musik Köln (IFM e.V.)“ formulierten Aufgaben umzusetzen, wozu 
u.a. die Einrichtung eines professionellen Betriebsbüros gehört. Auf Basis eines Beschlusses des 
Finanzausschusses vom 11.05.2020 (0468/2020) erhielt der IFM e.V. eine auf zwei Jahre befristete 
institutionelle Förderung i.H. v. 50.000 € im Jahr 2020 und in Höhe von 100.000 € im Jahr 2021 zum 
Zwecke der organisatorischen Stärkung. Für das Jahr 2022 stehen wieder Mittel in Höhe von 100.000 
€ im Haushalt zur Verfügung. 
 
Die Kulturverwaltung steht mit den Interessenvertretungen zu aktuellen Themen der einzelnen Spar-
ten bzw. kulturpolitischen Themen im regelmäßigen Austausch. Durch die verstärkte Förderung und 
organisatorische Stärkung kann dieser Austausch nun intensiviert werden. Die Kulturverwaltung wird 
mit jeder Interessenvertretung passende Austauschformate vereinbaren. 
 
Finanzierung  
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen. Die 
Mittel in Höhe von 190.000 Euro stehen im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 
– Transferaufwendungen im Haushaltsplan 2022 zur Verfügung.

6 
Das Dezernat für Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023ff 
innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ggf. durch Umschichtungen vor-
sehen. 
 
 
Anlage

Anlage 2 Geänderter Beschlussvorschlag 0354-2022

17127 Zeichen

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0354/2022 
 
Geänderter Beschlussvorschlag 
Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen – 
für die nachfolgenden Interessenvertretungen der freien Szene eine Bezuschussung als 
institutionelle Förderung in Höhe von jährlich bis zu 200.000 € für den Zeitraum vom 01. 
Januar 2022 bis 31. Dezember 2023: 
 
 Literaturszene Köln e.V.  25.000 € 
 Art Initatives Cologne (AIC) Kunstinitiativen Köln e.V.  30.000 € 
 Verein für darstellende Künste Köln e.V.  50.000 € 
 KLUBKOMM e.V.  50.000 € 
 KINOAktiv e.V.  20.000 € 
 KulturNetzKöln e.V.  25.000 € 
 
Begründung: 
Mit Ratsbeschluss Nr. 0492/2021 vom 23.03.2021 wurde die Vergabe von dreijährigen 
institutionellen Förderungen an die Interessenvertretungen der freien Szene im Umfang von 
insgesamt 100.000 € festgelegt. Die damit verbundene Ausschreibung der Förderung für den 
ursprünglichen Zeitraum 2021 - 2023 war pro Interessenvertretung auf einen Maximalbetrag 
von 20.000 € pro Jahr begrenzt. 
Die Rückmeldungen aus der Szene haben gezeigt, dass die dadurch hergestellte 
Planungssicherheit für die Interessenvertretungen begrüßt wurde, die begrenzten 
Haushaltsmittel aber dazu führten, dass nicht alle Effekte einer strukturellen Stärkung und 
weiteren Professionalisierung der freie Szene erreicht werden können.  
Auch der Ausschuss für Kunst und Kultur forderte in seinem Beschluss über die Vergabe der 
Betriebskostenzuschüsse für Interessenvertretungen 2021-2023 in seiner Sitzung am 
09.06.2020 per politischem Änderungsantrag AN/0801/2020 eine Aufstockung des 
Förderbudgets: „Aufgrund der zunehmenden Zahl an Interessenvertretungen ist die 
Gesamtsumme künftig entsprechend anzupassen.“  
Mit Verabschiedung des städtischen Haushalts 2022 am 09.11.2021 (Nr. 3338/2021) hat der 
Rat der Stadt Köln die Erhöhung des Budgets zur institutionellen Förderung der 
Interessenvertretungen der freien Szene um weitere 100.000 € auf nun insgesamt bis zu 
200.000 € beschlossen.  
Auf die Beschlusshistorie zum Instrument der institutionellen Förderung der 
Interessenvertretungen der freien Szene wird verwiesen (vgl.: Beschlüsse Ausschuss Kunst 
und Kultur: 2600/2016, AN/1846/2016, 1045/2020, AN/0801/2020; Beschluss Rat: 
0492/2021) sowie die Mitteilung der Verwaltung zur Sitzung des Ausschusses Kunst und 
Kultur am 26.10.2021 „Erhöhung der Mittel für Interessenvertretungen und Anpassung der 
Ausschreibungskriterien“ (3588/2021). 
Verfahren 
Mit Frist zum 24.01.2022 konnten sich die Interessenvertretungen der freien Szene um 
erhöhte oder erstmalige institutionelle Förderungen für den Zeitraum 2022 bis 2023 beim 
Kulturamt bewerben. Die eingegangen Anträge wurde detailliert auch nach den weiteren vom 
Ausschuss Kunst und Kultur beschlossenen Kriterien geprüft und bewertet (siehe Anlagen).

Dabei wurde gemäß den beschlossenen Kriterien besonderer Wert auf folgende Unterlagen 
gelegt:  
 Darstellung, dass die Interessenvertretung anteilig zur Finanzierung ihrer Struktur 
beiträgt, z.B. durch das Akquirieren von weiteren Drittmitteln, Sponsorengeldern oder 
Mitgliedsbeiträgen.  
 Darstellung der Jahresplanungen. Die Jahresplanungen müssen klar die Aufgaben und 
Tätigkeiten ausweisen, die die jeweilige Interessenvertretung im Gesamtinteresse einer 
Sparte umsetzen wird.  
 Darstellung aller im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der o.g. Aufgaben und 
Tätigkeiten zur Umsetzung der Jahresplanung entstehenden Kosten (Personal-, 
Honorar-, Miet-, Organisations-, Werbe- sowie Reisekosten etc.).  
 Darstellung eines Eigenanteils von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten.  
Im Ergebnis liegen sechs förderfähige Anträge ausschließlich von den schon bislang 
geförderten Interessenvertretungen der freien Kulturszene vor.  
Vorschlag der Verwaltung  
Die Verwaltung schlägt folgende sechs Interessenvertretungen der freien Szene für eine 
jährliche institutionelle Förderung im Zeitraum 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023 vor:  
„Literaturszene Köln e.V.“ mit 25.000 €, Sparte Literatur  
Beschlossene, bisherige Förderung gemäß Ratsbeschluss vom 23.03.2021 (0492/2021) vom 
01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023: 16.000 € 
beantragte Förderung für 2022/2023: jeweils 25.000 € 
Die Interessenvertretung der Literaturszene, die eine Vielzahl an Akteur*innen und 
Veranstalter*innen umfasst, hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 2018 etabliert. Sie hat sich 
im Zuge der Gespräche zur Kulturentwicklungsplanung der Stadt Köln herausgebildet und 
die Interessen und Ideen der Szene vertreten. Mittlerweile existiert eine Webseite, die 
weiteren Ausbaubedarf hat, es wurden gemeinsame Formate (wie die Kölner Literaturnacht) 
angestoßen, und die Trägerschaft von gemeinsamen Orten wie dem „Kölner Leseraum“ 
wurde übernommen. Zur Gewährleistung all dieser Aktivitäten und der weiteren 
Professionalisierung und Vernetzung sind verstärkt personelle Ressourcen im Bereich 
Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltung, Social Media, Förderberatung nötig sowie für thematische 
Workshops und gemeinsame Werbemaßnahmen, die aus Sicht der Kulturverwaltung für 
sinnvoll erachtet und über eine institutionelle Förderung bezuschusst werden können. 
„Art Initatives Cologne (AIC) Kunstinitiativen Köln e.V.“ mit 30.000 €, Sparte Bildende Kunst 
Beschlossene, bisherige Förderung gemäß Ratsbeschluss vom 23.03.2021 (0492/2021) vom 
01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023: 18.000 € 
beantragte Förderung für 2022/2023: jeweils 38.000 € 
AIC ist ein Ende 2015 gegründetes Netzwerk freier, nicht kommerzieller Kunst- und 
Projekträume, Kunstinitiativen und Festivals in Köln. Als Interessenvertretung der Sparte 
Bildende Kunst konnte AIC die Vernetzung untereinander durch kooperative Maßnahmen 
und Publikationen sowie eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit entscheidend voranbringen. 
Zum kontinuierlichen Ausbau des Netzwerkes, zur Beratung und Weiterbildung, zur Stärkung 
der Sichtbarkeit der freien Kunstszene Kölns, zum Ausbau der Webseite ebenso wie zur 
weiteren Auseinandersetzung mit kulturpolitischen Themen und der Teilnahme an 
meinungsbildenden Gremien sowie der Arbeit an inhaltlichen Fragestellungen der

künstlerischen, kuratorischen und vermittelnden Praxis ist eine Aufstockung der 
Fördersumme gerechtfertigt.  
Die Verwaltung schlägt im Fall von AIC eine Aufstockung der Förderung von 18.000 Euro auf 
30.000 Euro vor, um die Gremienarbeit zu honorieren, einen jährlichen Workshop zum 
Thema „kritisches Kuratieren“ zu organisieren, Experten zu diesem Thema einzuladen, sich 
mit weiteren Städten zu vernetzen und an einem Archiv der Kunsträume ebenso wie an der 
weiteren Verbreitung der jüngsten Publikation „How to run an art space“ zu arbeiten. Die 
Gründe, warum von der Kulturverwaltung dem Förderantrag nicht vollumfänglich gefolgt 
werden kann, wurden mit der Interessensvertretung im Detail besprochen und sind dort auf 
Verständnis gestoßen. Die dem Kulturamt vorliegenden Antragsunterlagen und 
Verwendungsnachweisunterlagen der letzten Jahre verdeutlichen, dass die Mitglieder von 
AIC in Zahl und Spektrum bei konstant rund 40 liegen und AIC mit den großen und sehr breit 
aufgestellten Interessensvertretungen nicht gleichgesetzt werden kann. Hier ist in den 
kommenden Jahren eine Öffnung der Interessensvertretung z.B. für Kurator*innen geplant, 
die administrativ vorbereitet und von der Verwaltung grundsätzlich befürwortet wird. Weitere 
Gründe sind, dass keine grundsätzlich neuen Aufgaben oder Tätigkeitsbereiche im 
Aufstockungsantrag aufgeführt wurden, die nicht schon vorher Teil der Förderung gewesen 
wären und der Finanzplan eine Reihe von nicht förderfähigen, veranstaltungsbezogenen 
Kosten umfasst. Da seit der Umstellung der Förderung für Interessensvertretungen von 
jährlichen Projektkostenzuschüssen auf Betriebskostenzuschüsse die Kosten für eine 
gemeinsame öffentliche Veranstaltung (das AIC ON-Festivalprojekt) nicht mehr Teil der 
Förderung sein sollen, werden die im Kostenplan diesbezüglich aufgeführten Kosten für den 
Betriebskostenzuschuss nicht anerkannt. Der Interessensvertretung ist bekannt, dass – wie 
bereits in 2021 – dafür jedoch bei Bedarf ein Projektkostenantrag beim Kulturamt gestellt 
werden kann. 
„Verein für darstellende Künste Köln (VDK) e.V.“ (ehemals IFT Köln) mit 50.000 €, Sparten 
Theater und Tanz, Zirkus 
Beschlossene, bisherige Förderung gemäß Ratsbeschluss vom 23.03.2021 (0492/2021) vom 
01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023: 20.000 € für „Initiative Freies Theater Köln (IFT 
Köln)“ 
beantragte Förderung für 2022/2023: jeweils 50.000 € 
Aus den Vorgängervereinigungen „Kölner Theaterkonferenz“, „Plattform freie Theater“ sowie 
einem Schauspieler*innen Bündnis konstituierte sich zunächst ab 2019 die Vereinigung 
„Initiative Freies Theater Köln“ (IFT). Diese ging 2021 über in den „Verein für darstellende 
Künste Köln e.V.“. Der Verein ist Rechtsnachfolger der Vorgängervereinigungen und fungiert 
als übergreifende Interessenvertretung der darstellenden Künste und bezieht sowohl die 
Theater- und Tanzschaffenden als auch die Akteur*innen des zeitgenössischen Zirkus ein 
sowie alle in Köln ansässigen freien Theater- und Tanzeinrichtungen. 
Der Verein wird durch einen siebenköpfigen, gleichberechtigten Vorstand repräsentiert und 
hat seine Arbeit durch Gespräche mit Vertreter*innen der Stadt- und Landespolitik sowie den 
übergeordneten Verbänden (Landesbüro/Kulturrat/ Kulturnetz) aufgenommen. Durch die 
Schaffung einer Geschäftsstelle mit hauptamtlicher Leitung in Teilzeit gelingt es, die 
Vereinsarbeit Schritt für Schritt zu professionalisieren. Die inhaltlichen Schwerpunkte setzt 
der Verein u.a. im Bereich der Beratung seiner Mitglieder, der Unterstützung von Diversität 
und Nachhaltigkeit in den darstellenden Künsten und der Weiterentwicklung gemeinsamer 
Veranstaltungsformate zur Stärkung der Sichtbarkeit der Szene.  
Der erhöhte Zuschuss soll zum einen für die Bildung des in der Konzeption des VDK 
vorgesehenen „Rates der Vielfalt“ verwendet werden, der durch honorierte Expert*innen 
besetzt werden soll. Außerdem sollen das in der Pandemie entwickelte Format eines Szene-

Treffs, zu dem auch Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung eingeladen werden, 
fortgesetzt werden und die Workshop-Angebote für die Szene ausgeweitet werden. 
„KLUBKOMM e.V.“ mit 50.000 €, Sparte Popkultur  
Beschlossene, bisherige Förderung gemäß Ratsbeschluss vom 23.03.2021 (0492/2021) vom 
01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023: 20.000 € 
beantragte Förderung für 2022/2023: jeweils 50.000 € 
Der KLUBKOMM e.V. ist mit über 80 Mitgliedern die zentrale Repräsentanz der 
unabhängigen Spielstätten und freien Veranstalter*innen der Popkultur-Szene. Der 
KLUBKOMM e.V. leistet kulturpolitische Lobbyarbeit in Köln für die Szene und ist in 
überregionalen und bundesweiten Gremien und Arbeitskreisen aktiv (LINA e.V., LiveKOMM 
e.V.). Als Schaufenster der Szene werden in Nicht-Pandemie-Zeiten zwei Clubnächte in Köln 
zur Darstellung der Vielfalt in der Szene und zur Vernetzung veranstaltet. Der KLUBKOMM 
e.V. ist Ansprechpartner der Verwaltung für Fachthemen der Sparte (Clubkataster, Studien, 
Technikförderung) und führt ein regelmäßiges Beratungs- und Seminarangebot zu 
Fachthemen der Popkultur für seine Mitglieder durch. Der KLUBKOMM e.V. hat eine eigene 
Terminkalender-App für Clubs entwickelt. Der Verein erfüllt alle Kriterien einer 
wirkungsvollen Szenevertretung. Der Mehrbedarf entsteht vor allem im Bereich des 
Beratungsangebots für die Mitgliedsbetreibe der KLUBKOMM, da hier die Nachfrage (nicht 
zuletzt durch die Corona-Pandemie) stark gestiegen ist. 
„KINOAktiv e.V.“ mit 20.000 €, Sparte Filmkultur 
Beschlossene, bisherige Förderung gemäß Ratsbeschluss vom 23.03.2021 (0492/2021) vom 
01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023: 12.000 € 
beantragte Förderung für 2022/2023: jeweils 20.000 € 
Im Verein KINOAktiv e.V. sind nahezu alle unabhängigen Initiativen der Filmkultur vernetzt. 
Sie realisieren den Großteil der Veranstaltungen der Filmkultur in Köln mit ihren Festivals, 
Symposien, ganzjährigen Filmreihen und Sondervorstellungen und bringen so eine enorme 
Vielfalt und inhaltliche Bandbreite in die Kölner Kinos und Spielstätten. KINOAktiv e.V. 
betreibt die Website filmszenekoeln.de, auf der ein umfangreicher Terminkalender der 
Filmkultur angeboten wird und sich die Mitglieder der Sparte vorstellen. Die Seite wird 
ergänzt durch filmpolitische Kommentare und einen eigenen Podcast. KINOAktiv e.V. ist das 
kulturpolitische Sprachrohr der Sparte und entsendet ein Mitglied in den Vorstand des 
KulturNetzKöln e.V. Laut Filmkulturförderkonzept hat KINOAKtiv e.V. das Vorschlagsrecht 
zur Entsendung eines Mitglieds in den Beirat Filmkultur. Die Kriterien einer Szenevertretung 
werden erfüllt. Die Erhöhung der Förderung ermöglicht KINOAktiv e.V. die Einrichtung und 
den Betrieb einer eigenen Streaming-Plattform für die Kölner Filmfestivals, die diese zur 
zentralen Bereitstellung von Inhalten nutzen können. 
„KulturNetzKöln e.V. “ mit 25 000 €, spartenübergreifend 
Beschlossene, bisherige Förderung gemäß Ratsbeschluss vom 23.03.2021 (0492/2021) vom 
01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023: 14.000 € 
beantragte Förderung für 2022/2023: jeweils 25.000 € 
KulturNetzKöln e.V. ist ein Verein, der weiterhin spartenübergreifend die Interessen der 
freien Künste und Kultur in Köln bündelt, kulturpolitisch diskutiert, Forderungen und 
Konzepte zu deren Entwicklung formuliert. Der Verein ersetzt nicht bereits bestehende 
Spartenvertretungen, sondern arbeitet im Austausch mit diesen. Gerade diese 
spartenübergreifende Arbeitsweise ist wichtig, um der Kölner Kunst- und Kulturszene eine 
Plattform zu schaffen, welche deren allgemeine Interessen gebündelt vertreten kann. Eine 
entscheidende Rolle übernimmt das KulturNetzKöln e.V. zudem als festes Mitglied im

Lenkungskreis der Kulturentwicklungsplanung und vertritt hier in regelmäßigen Sitzungen die 
gesamte freie Kulturszene in Köln beispielhaft. Die Erweiterung der Förderung ermöglicht 
dem KulturNetzKöln e.V. die weitere Professionalisierung der Struktur sowie den 
barrierefreien Ausbau der Internetpräsenz. Überdies sollen der Austausch mit den 
Akteur*innen der freien Szene zu wichtigen Themen (Räume, Förderstrukturen, 
Partizipationsprozesse u.a.) sowie auch das Weiterbildungsangebot ausgebaut werden.  
Ergänzende Informationen:  
Die o. g. Zuschussbeträge werden im Rahmen der institutionellen Förderung in Form der 
Fehlbedarfsfinanzierung als Konzeptionsförderung gewährt.  
Die Kulturverwaltung steht mit den Interessenvertretungen zu aktuellen Themen der 
einzelnen Sparten bzw. kulturpolitischen Themen im regelmäßigen Austausch. Durch die 
verstärkte Förderung und organisatorische Stärkung kann dieser Austausch nun intensiviert 
werden. Die Kulturverwaltung wird mit jeder Interessenvertretung passende 
Austauschformate vereinbaren. 
Interessenvertretung der Sparte Musik: 
Der IFM e.V. (Initiative Freie Musik Köln) ist der Dachverband der freiberuflich, professionell 
tätigen Musikerinnen und Musiker in Köln. In ihm haben sich die sechs Teilsparten Alte 
Musik, Elektronik & Klangkunst, Globale Musik, Jazz, Klassik und Neue Musik 
zusammengeschlossen. In seiner Gesamtheit vertritt der IFM e.V. über 500 Akteure der 
freien Musik in Köln und ist damit einer der maßgeblichen Akteure der Musikstadt Köln. 
Ziel des IFM e.V. ist es, die Interessen aller Akteure der freien Kölner Musikszene zu 
vertreten und ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen stetig zu verbessern und hierzu die in 
dem Konzept „Organisatorische Stärkung Initiative Freie Musik Köln (IFM e.V.)“ formulierten 
Aufgaben umzusetzen, wozu u.a. die Einrichtung eines professionellen Betriebsbüros gehört. 
Auf Basis eines Beschlusses des Finanzausschusses vom 11.05.2020 (0468/2020) erhielt 
der IFM e.V. eine auf zwei Jahre befristete institutionelle Förderung i.H. v. 50.000 € im Jahr 
2020 und in Höhe von 100.000 € im Jahr 2021 zum Zwecke der organisatorischen Stärkung. 
Für das Jahr 2022 stehen wieder Mittel in Höhe von 100.000 € im Haushalt zur Verfügung. 
Finanzierung  
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen 
Bedingungen. Die Mittel in Höhe von 200.000 Euro stehen im Teilergebnisplan 0416 – 
Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Haushaltsplan 2022 zur 
Verfügung.  
Das Dezernat für Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 
2023ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ggf. durch 
Umschichtungen vorsehen. 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Vorlage Nr. 0354/2022 war in ihrer ursprünglichen Form durch den Ausschuss Kunst und 
Kultur in seiner Sitzung am 08.03.2022 wegen Überarbeitungsbedarfs zurückgestellt worden. 
Die notwendigen Änderungen wurden in die vorliegende Fassung der Beschlussvorlage 
eingearbeitet. Eine zeitnahe Entscheidung ist im Hinblick auf die Bewilligung der Förderung 
zur Schaffung von Planungssicherheit für die Interessenvertretungen der freien Kulturszene 
bzw. zur Umsetzung ihrer mit der Förderung verbundenen Vorhaben im Jahr 2022 
notwendig.

Beratungsverlauf (3)

08.03.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
14.03.2022 Finanzausschuss
TOP 10.17 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
17.03.2022 Rat
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0354/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
15.03.2022
Erstellt
28.01.2022 17:50