2006/0414
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz; Fallzahlen der amtlichen Lebensmittelkontrollen sowie des Tiergesundheitschutzes
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2006/0414
12908 Zeichen
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
20.06.2006
an den Magistrat Beteiligt vor
Amt: Dezernat IV
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Magistrats-
beschlussfassung:
Amt für
Veterinärwesen und
Verbraucherschutz
Vorlage-Nr. 2006/0414
Magistratsbeschluss-Nr.
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Internet ja nein
Tagesordnung I II
Verteiler:
OBW bei abschl.
Beschlussfassung
Magistrat
Betreff: Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz;
Fallzahlen der amtlichen Lebensmittelkontrollen sowie des
Tiergesundheitschutzes
Vorlage vom: 12.06.2006
Beschlussvorschlag:
1. Der Bericht des Dezernats IV wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen: Fallzahlendes Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Beschluss des Magistrats vom
2
...
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.06.2006
Es wurde Bericht gewünscht, über die Aufgaben des Amtes für Veterinärwesen und
Verbraucherschutz in Darmstadt. Im Rahmen der Kommunalisierung ist das Amt für Veterinärwesen
und Verbraucherschutz seit dem 01. April 2005 als Auftragsangelegenheit des Oberbürgermeisters an
die Stadt Darmstadt übergeleitet und dem Dezernat IV zugeordnet worden. Zu den Aufgaben des
Amtes gehören die amtliche Lebensmittelüberwachung in Darmstadt, der Tiergesundheitsschutz und
die Tierseuchenbekämpfung.
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz stellt im Rahmen des Dezernats IV neben
dem Gesundheitsamt einen wichtigen Faktor zur Sicherstellung der sozialen und
gesundheitlichen Infrastruktur in Darmstadt dar.
Der Personalbestand des Amtes beträgt 9 Mitarbeiter:
1 Amtstierärztin (Amtsleitung)
1 Tiergesundheitsaufseherin
2,75 Lebensmittelkontrolleure
1 Verwaltungsleiter
3 Teilzeitverwaltungskräfte
Finanzierung:
Die für die Erledigung der Auftragsangelegenheiten vom Land bereitgestellte Kostenpauschale beträgt
331.008,- Euro.
Zusätzlich sollte die Stadt Darmstadt einen Bedarfsausgleich für Bedarfspitzen in den Jahren 2005 –
2009 in Höhe von 109.500, - Euro (p.a. 21.900,- Euro) erhalten. Dagegen hat jedoch die Stadt
Frankfurt Widerspruch eingelegt und einen neuen Vorschlag vorgelegt, der die Stadt Darmstadt mit
13.685.- Euro (p.a. 2.737.-) benachteiligen würde. Eine Einigung wird über den Städtetag angestrebt.
Dieser Betrag wird für punktuelle personelle Verbesserungen im Bereich der
Lebensmittelüberwachung eingesetzt werden. Allerdings ist auch eine amtstierärztliche Verstärkung
im Hinblick auf die ebenso prioritäre Tierseuchenbekämpfung am Beispiel der Vogelgrippe in Betracht
zu ziehen.
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...
Die Aufgabengebiete des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz sind wie folgt
dargestellt:
Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung in Darmstadt
Die Tätigkeiten der Lebensmittelüberwachung beschränken sich nicht nur auf Lebensmittel als solche,
sondern auch auf kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse. Im Vordergrund
steht der Verbraucherschutz, dessen Ziel es ist, den Bürger als Verbraucher vor
Gesundheitsgefahren, Täuschung und Übervorteilung zu schützen. Erreicht wird dies durch die
gezielte Überwachung aller Betriebe in denen Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände und
Tabakwaren bearbeitet und angeboten werden. Bedarfsgegenstände sind die Gegenstände
des täglichen Lebens, mit denen der menschliche Körper in Berührung kommt, wie z. B.
Brillengestelle, Salatschüssel, Kleidung und ähnliches. Der Bürger hat die Möglichkeit, sich mit
Verbraucherbeschwerden oder Fragen direkt an das Amt zu wenden, zum Beispiel Beschwerden
über:
• verdorbene Lebensmittel
• unsaubere Betriebe
• Ungezieferbefall in Lebensmittelbetrieben
• mangelhafte oder fehlende Kennzeichnung von Waren
• fehlende Preisauszeichnung
• schlechte Qualität von Lebensmittel
Die Amtstierärztin steht zudem den Lebensmittelkontrolleuren verantwortlich bei der Überwachung der
Lebensmittel tierischer Herkunft bei. Die Lebensmittelkontrolleure führen unangemeldet
Betriebskontrollen durch.
Bei den Betriebskontrollen wird in erster Linie auf Einhaltung der notwendigen Arbeits- und
Personalhygiene (“Sauberkeit“) geachtet. Im Rahmen der Überprüfungen werden zudem planmäßig
oder aus Verdachtsgründen (z.B. bei Verbraucherbeschwerden) Lebensmittelproben entnommen und
amtlich untersucht.
4
...
Veterinärwesen in Darmstadt
Zum Schutz von Mensch und Tier agieren in Darmstadt insbesondere die Amtstierärztin und die
Tiergesundheitsaufseherin.
Tiere verantwortungsvoll zu halten und nutzen heißt auch, für ihre Gesundheit zu sorgen, dem
Ausbruch von Tierseuchen vorzubeugen und diese –wo nötig- zu überwachen, zu bekämpfen
oder auszurotten. Nur gesunde Nutztiere, denen es gut geht, liefern auch gesunde Lebensmittel;
deshalb beginnt die Sorge um die Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln tierischer Herkunft
bereits im Stall. Die Verantwortung für Tiere (und Pflanzen) erstreckt sich zudem auf den Schutz
gefährdeter Arten. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz sorgt deshalb auch für die
Überwachung des grenzüberschreitenden Handels gemäß dem internationalen
Artenschutzübereinkommen (CITESI).
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist ein kompetenter Ansprechpartner des
Tierschutzes und der Tierseuchenvorbeugung und berät auch vor Ort.
Tierseuchen sind trotz der großen Fortschritte der Wissenschaft in der Diagnostik, der Vorbeugung
und der Bekämpfung eine große Gefahr für die Tierbestände und die menschliche Gesundheit.
Insbesondere hochansteckende Tierseuchen wie Maul- und Klauenseuche, die Schweinepest oder
die Geflügelpest verursachen erhebliche wirtschaftliche Schäden. Andere Tierseuchen können zu
lebensbedrohenden Erkrankungen des Menschen führen und werden aus diesem Grunde bekämpft
(Tollwut, Papageienkrankheit).
Die Tierseuchenbekämpfung hat daher vor allem zwei Ziele, die Verhinderung und Bekämpfung von
wirtschaftlichen bedeutenden Tierseuchen zum Schutze des Nutztierbestandes und die Bekämpfung
von Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragbar sind (Zoonosen).
Dies wird erreicht durch Registrierung oder Genehmigung und Überwachung von Tierhaltungen,
Überwachung des Tierverkehrs, des Tierhandels und von Tierausstellungen, Durchführung oder
Überwachung von speziellen Programmen im Rahmen der vorbeugenden Tierseuchenbekämpfung,
Überwachung der Tierkörperbeseitigung und Speiseabfallverfütterung, Untersuchung von Tieren oder
Erzeugnissen und Ausstellen von amtstierärztlichen Zeugnissen für den Handel oder im Reiseverkehr.
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...
Arzneimittelrückstände in Lebensmitteln sind von besonderer Bedeutung.
Das Veterinäramt überwacht die sachgerechte Anwendung von Tierarzneimitteln durch Tierhalter,
Tierheilpraktiker und praktizierenden Tierärzte. Außerdem wird der Einzelhandel mit freiverkäuflichen
Tierarzneimitteln in Zoofachgeschäften kontrolliert. Für alle Beteiligte gelten inzwischen umfangreiche
Nachweispflichten über Erwerb, Abgabe und Anwendung. So müssen beispielsweise Tierhalter über
jede Anwendung eines apothekenpflichtigen Arzneimittels bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung
dienen, diese in einem Bestandsbuch dokumentieren.
Die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln ist bei lebensmittelliefernden Tieren von
besonderer Bedeutung: Denn der Einsatz von Arzneimitteln ist zur Gesunderhaltung der Tierbestände
oder aus Tierschutzgründen zwar erforderlich, Rückstände dieser Arzneimittel können aber zu einem
Gesundheitsrisiko für den Verbraucher werden. Daher wird insbesondere die Einhaltung der
gesetzlichen vorgeschriebenen Wartezeiten zwischen der Anwendung eines Arzneimittels und der
Verwertung des Tieres oder seiner Erzeugnisse als Lebensmittel überprüft. Untersucht werden die
lebenden Tiere, Tierkörper und Organe nach der Schlachtung und auch die Produkte bei Verdacht
und stichprobenweise nach einem nationalen Rückstandskontrollplan.
Im Überblick werden folgende Aufgabengebiete u. a. vom Arbeitsgebiet Veterinärwesen,
Tierschutz, Tierseuchen, Tierkörperbeseitigung abgedeckt:
Tierseuchenbekämpfung:
• Überwachung von Haus- und Wildtierbeständen
• Tierausstellungen in Bezug auf Tierseuchen und –krankheiten, wie
z.B. Tollwut, Psittakose, Salmonellose
• Gesundheitszeugnisse für Haus- und Zootiere, z.B. bei der Mitnahme von Tieren auf Reisen
• Annahme von Anzeigen des Verdachts / des Ausbruchs anzeigepflichtiger Tierseuchen
(abends und am Wochenende durch den amtstierärztlichen Bereitschaftsdienst)
• Bekämpfung von Tierseuchen, z. B. aktuell Vogelgrippe, BSE, MKS etc.
Tierschutz:
• Überwachung von Tierhaltungen, wie z. B. Tiergärten, Zirkusunternehmen und Reitbetrieben
• Tierhandel und Tierversuchseinrichtungen im Hinblick auf die Einhaltung des Tierschutzes
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...
• Verfolgung von Hinweisen aus der Bevölkerung, wenn der Verdacht besteht, dass Tierhaltung
(auch privat) nicht tierschutzgerecht ist
Tierkörperbeseitigung:
• Überwachung der Entsorgung von toten Tieren, Schlachtabfällen, verdorbenen Lebensmitteln
und Speiseabfällen
Tierarzneimittel:
• Überwachung des Handels mit freiverkäuflichen Tierarzneimittel (z.B. Flohpulver in
Zoohandlungen)
• Anwendung von Tierarzneimitteln durch Tierärzte
• Tierärztliche Hausapotheke
• Anwendung von Tierarzneimitteln durch Tierhalter
Futtermittelkontrolle:
• Kontrolle der an landwirtschaftliche Nutztiere verfütterten Futtermittel
Die in der Anlage beigefügten outputorientierten Fallzahlen des Jahres 2004 und 2005 sowie des
Standes bis 30.04.2006 geben Auskunft über die umfänglichen Aufgaben.
Zur Erläuterung der Zahlen ist festzustellen, dass sich im Vergleich zu den Vorjahren auffällige
Rückgang bestimmter Fallzahlen in der Einführung des neuen EU-Rechts begründet ist, - der neuen
Lebensmittelhygieneverordnung, die am 01.01.2006 in Kraft getreten ist. Ab sofort müssen nun alle
Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, behandeln, lagern, transportieren oder exportieren
nach der neuen EG-Verordnung handeln.
Dazu waren mehrere Fortbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung
notwendig. Zeitgleich erfolgte die Umstellung auf das neue landeweit eingeführte EDV-System BALVI
IP, für das ebenfalls ein Teil der Mitarbeiter geschult werden musste.
Die Dateneingabe in der Umstellungsphase war sehr aufwändig, so dass der Außendienst nur
reduziert erfolgen konnte. Hierzu kamen die aktuellen Mehrbelastungen durch die
Vogelgrippebekämpfung und längere krankheitsbedingte Ausfälle von Mitarbeitern, die bei dem sehr
geringen Gesamtpersonalaufwand erheblich ins Gewicht fallen.
Es ist schon heute darauf hinzuweisen, dass die Bedeutung dieses Aufgabenfeldes in Zukunft eine
personelle Verstärkung unumgänglich machen wird, um einen wirksamen Gesundheits- und
Verbraucherschutz zu gewährleisten.
7
...
Darmstadt, den 12.06.2006
Dezernat IV
Cornelia Diekmann
Stadträtin
Anlagen
Fallzahlen der Amtlichen Lebensmittelüberwachung und des Tiergesundheitsschutzes von
2004 – 30.04.2006
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...
Anlage zur Magistratsvorlage vom 12.06.2006
Fallzahlen des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Tiergesundheitsschutz (Durchführung des Tierschutz- und des Tierseuchengesetzes)
Bezeichnung der
Outputeinheiten
Stückzahl
in
2004
Stückzahl
in
2005
Stückzahl
in 2006
bis 30.04.2006
Betriebskontrollen
247 256 27
Beratung von Landwirten und
privaten Tierhaltern
110 72 28
Erlaubnis nach TSchG /TSG,
Sachkundeprüfungen
8 3 3
Einleiten von
Ordnungswidrigkeitsverfahren,
Strafanzeigen
2 1 1
Anordnungen
197 204 52
Gebührenbescheide
22 17 7
Verwarngeld
4 2 1
Überprüfung von Biolaboranten in
Versuchstiereinrichtungen
1 1 0
Bearbeitung von Bauanträgen
0 0 1
9
...
Anlage zur Magistratsvorlage vom 12.06.2006
Fallzahlen des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Amtliche Lebensmittelkontrollen
Bezeichnung der
Outputeinheiten
Stückzahl
in
2004
Stückzahl
in
2005
Stückzahl
in 2006
bis 30.04.2006
Einleiten von
Ordnungswidrigkeitsverfahren,
Strafanzeigen
39 34 2
Anordnungen
484 479 102
Gebührenbescheide
212 228 62
Ausstellung von
Exportbescheinigungen
576 410 566
Bearbeiten von Bauanträgen
25 23 12
Entnahme von Proben
486 474 176
Beratung von Gewerbetreibenden
und Verbrauchern
52 87 30
Versenden von Infomaterial, QM-
Merkblättern
27 36 40
Vorträge bei Innungen, Vereinen
und Hausfrauenverbänden
0 1 0
Herstellerinformationen bei
Probenentnahmen
109 158 62
Verwarngeld
39 43 10
Betriebskontrollen
1211 1295 291
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0414
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.06.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00