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2006/0414

Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz; Fallzahlen der amtlichen Lebensmittelkontrollen sowie des Tiergesundheitschutzes

Magistratsvorlage 12.06.2006

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2006/0414

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2006/0414

12908 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
20.06.2006 
an den Magistrat Beteiligt vor  
Amt: Dezernat IV 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
Amt für 
Veterinärwesen und 
Verbraucherschutz 
 
Vorlage-Nr. 2006/0414 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss- 
 fassung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz; 
Fallzahlen der amtlichen Lebensmittelkontrollen sowie des 
Tiergesundheitschutzes 
 
 
Vorlage vom: 12.06.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Bericht des Dezernats IV wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Anlagen: Fallzahlendes Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz 
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  12.06.2006  
 
Es wurde Bericht gewünscht, über die Aufgaben des Amtes für Veterinärwesen und 
Verbraucherschutz in Darmstadt. Im Rahmen der Kommunalisierung ist das Amt für Veterinärwesen 
und Verbraucherschutz seit dem 01. April 2005 als Auftragsangelegenheit des Oberbürgermeisters an 
die Stadt Darmstadt übergeleitet und dem Dezernat IV zugeordnet worden. Zu den Aufgaben des 
Amtes gehören die amtliche Lebensmittelüberwachung in Darmstadt, der Tiergesundheitsschutz und 
die Tierseuchenbekämpfung.  
 
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz stellt im Rahmen des Dezernats IV neben 
dem Gesundheitsamt einen wichtigen Faktor zur Sicherstellung der sozialen und 
gesundheitlichen Infrastruktur in Darmstadt dar.  
 
 
Der Personalbestand des Amtes beträgt 9 Mitarbeiter: 
 
1 Amtstierärztin (Amtsleitung) 
1 Tiergesundheitsaufseherin 
2,75 Lebensmittelkontrolleure 
1 Verwaltungsleiter 
3 Teilzeitverwaltungskräfte 
 
 
Finanzierung: 
 
Die für die Erledigung der Auftragsangelegenheiten vom Land bereitgestellte Kostenpauschale beträgt 
331.008,- Euro. 
Zusätzlich sollte die Stadt Darmstadt einen Bedarfsausgleich für Bedarfspitzen in den Jahren 2005 – 
2009 in Höhe von 109.500, - Euro (p.a. 21.900,- Euro) erhalten. Dagegen hat jedoch die Stadt 
Frankfurt Widerspruch eingelegt und einen neuen Vorschlag vorgelegt, der die Stadt Darmstadt mit 
13.685.- Euro (p.a. 2.737.-) benachteiligen würde. Eine Einigung wird über den Städtetag angestrebt. 
Dieser Betrag wird für punktuelle personelle Verbesserungen im Bereich der 
Lebensmittelüberwachung eingesetzt werden. Allerdings ist auch eine amtstierärztliche Verstärkung 
im Hinblick auf die ebenso prioritäre Tierseuchenbekämpfung am Beispiel der Vogelgrippe in Betracht 
zu ziehen.

3 
... 
Die Aufgabengebiete des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz sind wie folgt 
dargestellt: 
 
 
Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung in Darmstadt 
 
Die Tätigkeiten der Lebensmittelüberwachung beschränken sich nicht nur auf Lebensmittel als solche, 
sondern auch auf kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse. Im Vordergrund 
steht der Verbraucherschutz, dessen Ziel es ist, den Bürger als Verbraucher vor 
Gesundheitsgefahren, Täuschung und Übervorteilung zu schützen. Erreicht wird dies durch die 
gezielte Überwachung aller Betriebe in denen Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände und 
Tabakwaren bearbeitet und angeboten werden. Bedarfsgegenstände sind die Gegenstände  
des täglichen Lebens, mit denen der menschliche Körper in Berührung kommt, wie z. B. 
Brillengestelle, Salatschüssel, Kleidung und ähnliches. Der Bürger hat die Möglichkeit, sich mit 
Verbraucherbeschwerden oder Fragen direkt an das Amt zu wenden, zum Beispiel Beschwerden 
über: 
 
 
• verdorbene Lebensmittel 
• unsaubere Betriebe 
• Ungezieferbefall in Lebensmittelbetrieben 
• mangelhafte oder fehlende Kennzeichnung von Waren 
• fehlende Preisauszeichnung 
• schlechte Qualität von Lebensmittel 
 
 
Die Amtstierärztin steht zudem den Lebensmittelkontrolleuren verantwortlich bei der Überwachung der 
Lebensmittel tierischer Herkunft bei. Die Lebensmittelkontrolleure führen unangemeldet 
Betriebskontrollen durch. 
Bei den Betriebskontrollen wird in erster Linie auf Einhaltung der notwendigen Arbeits- und 
Personalhygiene (“Sauberkeit“) geachtet. Im Rahmen der Überprüfungen werden zudem planmäßig 
oder aus Verdachtsgründen (z.B. bei Verbraucherbeschwerden) Lebensmittelproben entnommen und 
amtlich untersucht.

4 
... 
 
Veterinärwesen in Darmstadt 
 
 
Zum Schutz von Mensch und Tier agieren in Darmstadt insbesondere die Amtstierärztin und die 
Tiergesundheitsaufseherin.  
 
 
Tiere verantwortungsvoll zu halten und nutzen heißt auch, für ihre Gesundheit zu sorgen, dem 
Ausbruch von Tierseuchen vorzubeugen und diese –wo nötig- zu überwachen, zu bekämpfen 
oder auszurotten. Nur gesunde Nutztiere, denen es gut geht, liefern auch gesunde Lebensmittel; 
deshalb beginnt die Sorge um die Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln tierischer Herkunft 
bereits im Stall. Die Verantwortung für Tiere (und Pflanzen) erstreckt sich zudem auf den Schutz 
gefährdeter Arten. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz sorgt deshalb auch für die 
Überwachung des grenzüberschreitenden Handels gemäß dem internationalen 
Artenschutzübereinkommen (CITESI). 
 
 
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist ein kompetenter Ansprechpartner des 
Tierschutzes und der Tierseuchenvorbeugung und berät auch vor Ort. 
 
 
Tierseuchen sind trotz der großen Fortschritte der Wissenschaft in der Diagnostik, der Vorbeugung 
und der Bekämpfung eine große Gefahr für die Tierbestände und die menschliche Gesundheit. 
Insbesondere hochansteckende Tierseuchen wie Maul- und Klauenseuche, die Schweinepest oder 
die Geflügelpest verursachen erhebliche wirtschaftliche Schäden. Andere Tierseuchen können zu 
lebensbedrohenden Erkrankungen des Menschen führen und werden aus diesem Grunde bekämpft 
(Tollwut, Papageienkrankheit). 
Die Tierseuchenbekämpfung hat daher vor allem zwei Ziele, die Verhinderung und Bekämpfung von 
wirtschaftlichen bedeutenden Tierseuchen zum Schutze des Nutztierbestandes und die Bekämpfung 
von Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragbar sind (Zoonosen). 
Dies wird erreicht durch Registrierung oder Genehmigung und Überwachung von Tierhaltungen, 
Überwachung des Tierverkehrs, des Tierhandels und von Tierausstellungen, Durchführung oder 
Überwachung von speziellen Programmen im Rahmen der vorbeugenden Tierseuchenbekämpfung, 
Überwachung der Tierkörperbeseitigung und Speiseabfallverfütterung, Untersuchung von Tieren oder 
Erzeugnissen und Ausstellen von amtstierärztlichen Zeugnissen für den Handel oder im Reiseverkehr.

5 
... 
 
 
Arzneimittelrückstände in Lebensmitteln sind von besonderer Bedeutung. 
Das Veterinäramt überwacht die sachgerechte Anwendung von Tierarzneimitteln durch Tierhalter, 
Tierheilpraktiker und praktizierenden Tierärzte. Außerdem wird der Einzelhandel mit freiverkäuflichen 
Tierarzneimitteln in Zoofachgeschäften kontrolliert. Für alle Beteiligte gelten inzwischen umfangreiche 
Nachweispflichten über Erwerb, Abgabe und Anwendung. So müssen beispielsweise Tierhalter über 
jede Anwendung eines apothekenpflichtigen Arzneimittels bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung 
dienen, diese in einem Bestandsbuch dokumentieren.  
Die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln ist bei lebensmittelliefernden Tieren von 
besonderer Bedeutung: Denn der Einsatz von Arzneimitteln ist zur Gesunderhaltung der Tierbestände 
oder aus Tierschutzgründen zwar erforderlich, Rückstände dieser Arzneimittel können aber zu einem 
Gesundheitsrisiko für den Verbraucher werden. Daher wird insbesondere die Einhaltung der 
gesetzlichen vorgeschriebenen Wartezeiten zwischen der Anwendung eines Arzneimittels und der 
Verwertung des Tieres oder seiner Erzeugnisse als Lebensmittel überprüft. Untersucht werden die 
lebenden Tiere, Tierkörper und Organe nach der Schlachtung und auch die Produkte bei Verdacht 
und stichprobenweise nach einem nationalen Rückstandskontrollplan.  
 
 
Im Überblick werden folgende Aufgabengebiete u. a. vom Arbeitsgebiet Veterinärwesen, 
Tierschutz, Tierseuchen, Tierkörperbeseitigung abgedeckt: 
 
 
Tierseuchenbekämpfung: 
 
• Überwachung von Haus- und Wildtierbeständen 
• Tierausstellungen in Bezug auf Tierseuchen und –krankheiten, wie 
z.B. Tollwut, Psittakose, Salmonellose 
• Gesundheitszeugnisse für Haus- und Zootiere, z.B. bei der Mitnahme von Tieren auf Reisen 
• Annahme von Anzeigen des Verdachts / des Ausbruchs anzeigepflichtiger Tierseuchen 
(abends und am Wochenende durch den amtstierärztlichen Bereitschaftsdienst) 
• Bekämpfung von Tierseuchen, z. B. aktuell Vogelgrippe, BSE, MKS etc. 
 
 
 
 
 
Tierschutz: 
 
• Überwachung von Tierhaltungen, wie  z. B. Tiergärten, Zirkusunternehmen und Reitbetrieben 
• Tierhandel und Tierversuchseinrichtungen im Hinblick auf die Einhaltung des Tierschutzes

6 
... 
• Verfolgung von Hinweisen aus der Bevölkerung, wenn der Verdacht besteht, dass Tierhaltung 
(auch privat) nicht tierschutzgerecht ist 
 
 
Tierkörperbeseitigung: 
 
• Überwachung der Entsorgung von toten Tieren, Schlachtabfällen, verdorbenen Lebensmitteln 
und Speiseabfällen 
 
 
Tierarzneimittel: 
 
• Überwachung des Handels mit freiverkäuflichen Tierarzneimittel (z.B. Flohpulver in 
Zoohandlungen) 
• Anwendung von Tierarzneimitteln durch Tierärzte 
• Tierärztliche Hausapotheke 
• Anwendung von Tierarzneimitteln durch Tierhalter 
 
 
Futtermittelkontrolle: 
• Kontrolle der an landwirtschaftliche Nutztiere verfütterten Futtermittel 
 
Die in der Anlage beigefügten outputorientierten Fallzahlen des Jahres 2004 und 2005 sowie des 
Standes bis 30.04.2006 geben Auskunft über die umfänglichen Aufgaben. 
 
Zur Erläuterung der Zahlen ist festzustellen, dass sich im Vergleich zu den Vorjahren auffällige 
Rückgang bestimmter Fallzahlen in der Einführung des neuen EU-Rechts begründet ist, - der neuen 
Lebensmittelhygieneverordnung, die am 01.01.2006 in Kraft getreten ist. Ab sofort müssen nun alle 
Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, behandeln, lagern, transportieren oder exportieren 
nach der neuen EG-Verordnung handeln. 
Dazu waren mehrere Fortbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung 
notwendig. Zeitgleich erfolgte die Umstellung auf das neue landeweit eingeführte EDV-System BALVI 
IP, für das ebenfalls ein Teil der Mitarbeiter geschult werden musste.  
Die Dateneingabe in der Umstellungsphase war sehr aufwändig, so dass der Außendienst nur 
reduziert erfolgen konnte. Hierzu kamen die aktuellen Mehrbelastungen durch die 
Vogelgrippebekämpfung und längere krankheitsbedingte Ausfälle von Mitarbeitern, die bei dem sehr 
geringen Gesamtpersonalaufwand erheblich ins Gewicht fallen. 
Es ist schon heute darauf hinzuweisen, dass die Bedeutung dieses Aufgabenfeldes in Zukunft eine 
personelle Verstärkung unumgänglich machen wird, um einen wirksamen Gesundheits- und 
Verbraucherschutz zu gewährleisten.

7 
... 
Darmstadt, den 12.06.2006  
Dezernat IV 
 
 
 
Cornelia Diekmann 
Stadträtin 
 
 
Anlagen
 
Fallzahlen der Amtlichen Lebensmittelüberwachung und des Tiergesundheitsschutzes von  
2004 – 30.04.2006

8 
... 
Anlage zur Magistratsvorlage vom 12.06.2006 
 
 
Fallzahlen des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz 
 
Tiergesundheitsschutz (Durchführung des Tierschutz- und des Tierseuchengesetzes) 
 
 
 
 
Bezeichnung der  
Outputeinheiten 
Stückzahl
 
in 
2004 
Stückzahl 
in 
2005 
 
Stückzahl 
in 2006 
bis 30.04.2006 
 
    
 
Betriebskontrollen 
 
247 256 27 
 
Beratung von Landwirten und 
privaten Tierhaltern 
 
110 72 28 
 
Erlaubnis nach TSchG /TSG, 
Sachkundeprüfungen 
 
8 3 3 
 
Einleiten von 
Ordnungswidrigkeitsverfahren, 
Strafanzeigen 
 
2 1 1 
 
Anordnungen 
 
197 204 52 
 
Gebührenbescheide 
 
22 17 7 
 
Verwarngeld 
 
4 2 1 
 
Überprüfung von Biolaboranten in 
Versuchstiereinrichtungen 
 
1 1 0 
 
Bearbeitung von Bauanträgen 
 
0 0 1

9 
... 
 
Anlage zur Magistratsvorlage vom 12.06.2006  
 
Fallzahlen des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz 
Amtliche Lebensmittelkontrollen 
 
 
Bezeichnung der  
Outputeinheiten 
Stückzahl 
in 
2004 
Stückzahl 
in 
2005 
 
Stückzahl 
in 2006 
bis 30.04.2006 
 
    
 
Einleiten von 
Ordnungswidrigkeitsverfahren, 
Strafanzeigen 
 
39 34 2 
 
Anordnungen 
 
484 479 102 
 
Gebührenbescheide 
 
212 228 62 
 
Ausstellung von 
Exportbescheinigungen 
 
576 410 566 
 
Bearbeiten von Bauanträgen 
 
25 23 12 
 
Entnahme von Proben 
 
486 474 176 
 
Beratung von Gewerbetreibenden 
und Verbrauchern 
 
52 87 30 
 
Versenden von Infomaterial, QM-
Merkblättern 
 
27 36 40 
 
Vorträge bei Innungen, Vereinen 
und Hausfrauenverbänden 
 
0 1 0 
 
Herstellerinformationen bei 
Probenentnahmen 
 
109 158 62 
 
Verwarngeld 
 
39 43 10 
 
Betriebskontrollen 
 
1211 1295 291

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0414
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.06.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00