0455/2021
Aktualisierung der Geschäftsordnung der Jury zur Vergabe des Holger Czukay-Preises für Popmusik der Stadt Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/ Vorlagen-Nummer 0455/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 09.03.2021 Aktualisierung der Geschäftsordnung der Jury zur Vergabe des Holger Czukay-Preises für Popmusik der Stadt Köln Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 unter TOP 5.6. folgenden Beschluss ge- fasst: „Die Zusammensetzung von Preis- und Wettbewerbsgerichten, Workshops, Jurys z.B. zur Verleihung von Preisen der Stadt Köln oder Vergabe von Stipendien, Foren, Beiräten, Konferenzen wie die Ge- sundheitskonferenz oder Kommissionen, in deren Satzung eine Beteiligung einer Anzahl von Rats- oder Ausschussmitgliedern bzw. eine Benennung durch Fraktionen vorgesehen ist, wird vereinheit- licht und wo nötig geändert. Danach sollen die Ratsfraktionen, die mit Stimmrecht im jeweiligen zu- ständigen Ausschuss vertreten sind, jeweils eine Vertreterin / einen Vertreter in die genannten Gre- mien entsenden.“ Die Verwaltung informiert den Ausschuss Kunst und Kultur über die in Umsetzung des oben genann- ten Ratsbeschlusses erfolgte Änderung der „Geschäftsordnung der Jury zur Vergabe des Holger Czukay-Preises für Popmusik der Stadt Köln“ wie folgt: § 1 Grundlage, vierter Aufzählungspunkt BISHER: „je ein Vertreter oder Vertreterin der im Hauptausschuss stimmberechtigten Fraktionen“ NEU: je ein Vertreter oder Vertreterin der im Ausschuss Kunst und Kultur stimmberechtigten Fraktionen Um im Pandemiegeschehen handlungsfähig zu sein, wurden in § 4 und § 5 folgende Ergänzungen hinzugefügt: § 4 Beschlussfähigkeit, neuer Gliederungspunkt (3) Die Jury entscheidet mit der Mehrheit ihrer Mitglieder, ob im Einzelfall die Teilnahme an Jurysitzun- gen durch Videokonferenz erfolgen kann. Die Entscheidung darüber teilen die Jurymitglieder in Text- form (schriftlich, per Fax, per Email) mit. § 5 Entscheidungen der Jury, (1), neuer Aufzählungspunkt Nehmen Jurymitglieder im Wege einer Videokonferenz an der Jurysitzung teil, gilt für alle Jurymitglie- der, dass die Abstimmung offen durch Handzeichen erfolgt. Synopse siehe Anlage 1. Die Neufassung der „Geschäftsordnung der Jury zur Vergabe des Holger Czukay-Preises für Popmu- sik der Stadt Köln“ ist als Anlage 2 zur Kenntnis beigefügt.
Anlage 1 zur Mitteilung 0455-2021 SYNOPSE
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Anlage 1 SYNOPSE Änderungen der Geschäftsordnung der Jury zur Vergabe des Holger Czukay-Preises für Popmusik der Stadt Köln bisher : neu : § 1 Grundlagen, vierter Aufzählungspunkt: je ein Vertreter oder Vertreterin der im Hauptausschuss stimmberechtigten Fraktionen § 1 Grundlagen, vierter Aufzählungspunkt: je ein Vertreter oder Vertreterin der im Ausschuss Kunst und Kultur stimmberechtigten Fraktionen § 4 Beschlussfähigkeit, neuer Gliederungspunkt (3) ./. § 4 Beschlussfähigkeit, neuer Gliederungspunkt (3) Die Jury entscheidet mit der Mehrheit ihrer Mitglieder, ob im Einzelfall die Teilnahme an Jurysitzungen durch Videokonferenz erfolgen kann. Die Entscheidung darüber teilen die Jurymitglieder in Textform (schriftlich, per Fax, per Email) mit. § 5 Entscheidungen der Jury, (1), neuer Aufzählungspunkt ./. § 5 Entscheidungen der Jury, (1), neuer Aufzählungspunkt Nehmen Jurymitglieder im Wege einer Videokonferenz an der Jurysitzung teil, gilt für alle Jurymitglieder, dass die Abstimmung offen durch Handzeichen erfolgt.
Anlage 2 zur Mitteilung 0455-2021 Änderung der Geschäftsordnung der Jury zur Vergabe des Holger Czukay-Preises
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Anlage 2 Geschäftsordnung der Jury zur Vergabe des Holger Czukay-Preises für Popmusik der Stadt Köln § 1 Grundlage Diese Geschäftsordnung regelt Art und Weise der Vorbereitung, Durchführung und Nachbe- reitung von Sitzungen der Jury zur Vergabe des Holger Czukay-Preises für Popmusik der Stadt Köln. Grundlage, Zusammensetzung und Aufgaben der Jury ergeben sich aus dem Popkulturförderkonzept Köln aus dem Jahre 2016 sowie den Beschlüssen des Ausschusses Kunst und Kultur des Rates der Stadt Köln vom 25.06.2019 und 09.07.2019 (Session-Nrn. 1818/2019 und 2364/2019). Demnach gehören der Jury an: • die Kulturdezernentin oder der Kulturdezernent der Stadt Köln oder eine von ihr bzw. ihm bestimmte Vertretung, • ein Mitglied des jeweils aktuellen Beirats Popkult ur, • fünf Expertinnen und Experten aus dem Feld der Pop kultur, sowie eine weitere Per- son als externe Expertin oder Experte, die für die Dauer eines oder mehrerer Preis- jahrgänge von der Kulturverwaltung eingeladen wird, • je ein Vertreter oder Vertreterin der im Ausschuss Kunst und Kultur stimmberechtig- ten Fraktionen. Die Mitglieder der Jury sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe unabhängig und an Wei- sungen nicht gebunden. § 2 Vorsitz Die Kulturdezernentin / Der Kulturdezernent der Stadt Köln bzw. die von ihr / ihm bestimmte Vertretung hat den Juryvorsitz inne. § 3 Sitzungen (1) Die Jury trifft sich einmal pro Jahr, um ihre E ntscheidung über den Preisträger / die Preisträgerin des jeweiligen Jahres zu treffen. (2) Die Einladung zur Jurysitzung erfolgt durch den Vorsitzenden / die Vorsitzende mindes- tens 14 Tage vor dem geplanten Sitzungstermin. (3) Der Einladung ist die Tagesordnung beizufügen. (4) Der Vorsitzende / Die Vorsitzende fertigt eine Niederschrift über den Sitzungsverlauf, in der insbesondere die Kriterien für die Entscheidung der Jury und die Abstimmungser- gebnisse dokumentiert werden. Die Niederschrift wird den Jurymitgliedern spätestens 14 Tage nach der Jurysitzung zur Verfügung gestellt. § 4 Beschlussfähigkeit (1) Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens di e Hälfte ihrer Mitglieder persönlich an- wesend ist. (2) Die Mitglieder der Jury nehmen ihre Aufgabe höc hstpersönlich wahr und können sich nicht vertreten lassen. § 1, 1. Spiegelstrich (Kulturdezernent/in) bleibt unberührt. (3) Die Jury entscheidet mit der Mehrheit ihrer Mitglieder, ob im Einzelfall die Teilnahme an Jurysitzungen durch Videokonferenz erfolgen kann. Die Entscheidung darüber tei- len die Jurymitglieder in Textform (schriftlich, per Fax, per Email) mit. § 5 Entscheidungen der Jury (1) Für die Entscheidung über den Preisträger / die Preisträgerin gilt folgendes Verfahren: • Auf Anforderung durch den Vorsitzenden / die Vorsi tzende übermittelt jedes Jurymit- glied schriftlich einen Vorschlag für den nächsten Preisträger / die nächste Preisträ- gerin. Jedes Jurymitglied begründet seinen Vorschlag auf maximal einer DIN A4- Seite. Zusätzlich können Informationen zum künstlerischen Werdegang eingereicht werden. Die Unterlagen zum Vorschlag sollen einen Gesamtumfang von zehn DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Ergänzend können audiovisuelle Inhalte eingereicht werden. • In der Jurysitzung stellen die Jurymitglieder ihre Kandidatin / ihren Kandidaten vor und begründen ihren Vorschlag kurz. Die Vorstellung der Vorschläge erfolgt in al- phabetischer Reihenfolge. • Vorschläge und Begründungen abwesender Jurymitglie der werden durch den Vor- sitzenden / die Vorsitzende vorgestellt. • Ermittlung des Preisträgers / der Preisträgerin in geheimer Wahl auf der Grundlage eines vom Vorsitzenden / der Vorsitzenden vorgeschlagenen Punktesystems. • Nehmen Jurymitglieder im Wege einer Videokonferenz an der Jurysitzung teil, gilt für alle Jurymitglieder, dass die Abstimmung offen durch Handzeichen erfolgt. (2) Im Anschluss diskutieren und entscheiden die Ju rymitglieder über die Vergabe des un- dotierten Ehrenpreises. (3) Sofern sich aus Vorstehendem nichts Abweichende s ergibt, entscheidet die Jury mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden. § 6 Vertraulichkeit Die Sitzungen der Jury sind nicht öffentlich, sämtliche Nominierungen sind streng vertraulich zu behandeln. Die Jurymitglieder haben über die Beratungen und über sonstige im Zusam- menhang mit der Tätigkeit als Jurymitglied bekanntgewordene Tatsachen Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt vor allem für Meinungsäußerungen, das Abstimmungsverhalten oder bisher nicht publizierte Daten. Die Kommunikation mit den zukünftigen Preisträgerinnen oder Preisträgern verantwortet ausschließlich die Stadt Köln. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit wirkt über das Ende der Mitgliedschaft in der Jury hin- aus fort. § 7 Aufwandsentschädigung (1) Die Mitgliedschaft in der Jury ist ein Ehrenamt . (2) Nach vorheriger Absprache übernimmt die Stadt K öln Reise- und Hotelkosten der Jury- mitglieder.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0455/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 01.03.2021
- Erstellt
- 09.02.2021 15:35