2013/2023
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln 2022
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Anlage 6 Prüfbericht Beihilfekasse 2022
118 Zeichen
Anlage 6 Anlage 6 Anlage 6 Anlage 6 Anlage 6 Anlage 6 Anlage 6 Anlage 6 Anlage 6 Anlage 6 Anlage 6 Anlage 6
Anlage 5 Lagebericht Beihilfekasse 2022
13961 Zeichen
1
Beihilfekasse der Stadt Köln
Lagebericht
für das
Wirtschaftsjahr 2022
1. Allgemeines
Geschäftsgrundlage der Beihilfekasse der Stadt Köln ist die Satzung in der jeweils aktuellen
Fassung. Im Berichtsjahr war dies die Fassung vom 27.11.2015.
Wesentlicher Bestandteil der Finanzierung der Kasse sind monatliche Umlagezahlungen, de-
ren Höhe jährlich gleichzeitig mit dem jeweiligen Wirtschaftsplan der Beihilfekasse durch
Ratsbeschluss festgesetzt wird.
Für das Wirtschaftsjahr 2022 erfolgte ein entsprechender Beschluss mit folgenden Umlage-
sätzen:
– 7,20 % für Beihilfen Beamt*innen
– 0,11 % für Pflegeversicherung Beamt*innen
– 0,03 % für Beihilfen Beschäftigte.
Die Umlagesätze werden von den jeweiligen Dienstbezügen (ohne Mehrarbeits-/ Überstun-
denvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung, Jahressonderzahlung) berechnet.
Gleichzeitig wurde für die Finanzierung von Beihilfen an Versorgungsempfänger*innen ein
Gesamtbetrag von 27.913.600,04 Euro beschlossen.
Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Beihilfekasse erfolgen gemäß
§ 15 Absatz 2 der oben genannten Satzung entsprechend den Vorschriften der Eigenbe-
triebsverordnung in der jeweils geltenden Fassung.
2. Geschäftsverlauf
Der für das Wirtschaftsjahr 2022 aufgestellte Jahresabschluss schließt in der Gewinn- und
Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 366.346,79 Euro ab.
Bis einschließlich Juli 2022 erhob die Sparkasse KölnBonn Sollzinsen auf das Guthaben der
Beihilfekasse auf dem Girokonto, soweit dieses einen Sockelbetrag von 1 Mio. € überstieg.
Der Sockelbetrag wurde regelmäßig zur Liquiditätserhaltung der Beihilfekasse überschritten.
Im Geschäftsjahr sind Sollzinsen in Höhe von 2.169,63 Euro angefallen.
Zur Vermeidung von Sollzinsen wurde auf den Abruf von Forderungen gegenüber dem Land
NRW bis Juli 2022 zum Teil verzichtet. Zum Jahresende wurden alle Forderungen bis auf die
noch nicht kassenwirksamen (Fallkostenerstattung für das IV: Quartal 2022, Rentenbeiträge
für Pflegepersonen für Dezember 2022) beim Land NRW kassenwirksam abgerufen.
Die Verrechnung des Jahresüberschusses aus 2021 erfolgt per Abbuchung durch die Stadt-
kasse Köln zum 15.06.2023.
Aus der nachfolgenden Übersicht sind die Abweichungen gegenüber dem Erfolgsplan 2022
erkennbar.
Anlage 5
2
Erträge Ergebnis 2022
Euro
Erfolgsplan 2022
Euro
Abweichung
Euro
Umlagen 44.800.490,29 44.741.864,00 58.626,29
Andere satzungsmäßige und
sonstige betriebliche Erträge 1.747.256,79 1.655.928,00 91.328,79
Sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge 0,00 0,00 0,00
46.547.747,08 46.397.792,00 149.955,08
Aufwendungen Ergebnis 2022
Euro
Erfolgsplan 2022
Euro
Abweichung
Euro
Beihilfeaufwendungen 42.927.270,12 42.877.485,00 49.785,12
Personalaufwand 2.470.601,36 2.664.207,00 -193.605,64
Abschreibungen 33.277,25 50.000,00 -16.722,75
Sonstige betriebliche
Aufwendungen 750.251,56 806.100,00 -55.848,44
46.181.400,29 46.397.792,00 -216.391,71
Jahresüberschuss(+)/-fehlbetrag(-) 366.346,79
Die Beihilfekasse berechnet neben den Beihilfen für städtische Bedienstete auch die Beihil-
fen für Lehrer*innen sowie für Bedienstete von Eigenbetrieben, Sondervermögen und Eigen-
gesellschaften. Die Beihilfezahlungen an Lehrer*innen werden von der Beihilfekasse ausge-
zahlt und vollständig vom Land NRW erstattet. Die Rückzahlungen überzahlter Beihilfen von
Lehrer*innen werden hierbei verrechnet. Zurückgezahlte überzahlte Beihilfen von Beihilfebe-
rechtigten selbstzahlender Eigenbetriebe, Sondervermögen und Eigengesellschaften werden
an die auszahlenden Stellen zurückgeführt. Diese Abwicklung für fremde Rechnung ist daher
als durchlaufender Posten nicht in der Übersicht enthalten.
Die tatsächlich entstandenen Beihilfeaufwendungen sind insgesamt um 49.785,12 Euro
(= 0,116 %) höher als der im Erfolgsplan kalkulierte Gesamtansatz.
Ergebnis 2022
Euro
Plan 2022
Euro
Ergebnis 2021
Euro
Beihilfeaufwendungen
Versorgungsempfänger*innen 26.941.820,71 26.750.449,00 25.344.189,41
Aktive Beamt*innen u. Beschäftigte 15.985.449,41 16.127.036,00 15.606.459,42
42.927.270,12 42.877.485,00 40.950.648,83
Umlagen
Versorgungsempfänger*innen 27.913.600,04 27.913.599,00 27.164.600,00
Aktive Beamt*innen u. Beschäftigte 16.886.890,25 16.828.265,00 16.592.474,92
44.800.490,29 44.741.864,00 43.757.074,92
Die Beihilfeaufwendungen für die aktiven Beamt*innen und Beschäftigte waren um
141.586,59 Euro niedriger als kalkuliert, die Aufwendungen für die Versorgungsempfän-
ger*innen um 191.371,71 Euro höher. Die Entwicklung von Beihilfeaufwendungen ist aus der
Anlage 5
3
Natur der Sache heraus nur bis zu einem bestimmten Grad vorab kalkulierbar, da das entste-
hende Kostenvolumen letztlich durch den Eintritt beziehungsweise den Verlauf von Krank-
heitsfällen bedingt wird. Im Wirtschaftsplan wurde eine moderate Kostensteigerung einkalku-
liert, die die durchschnittliche Steigerung der Beihilfeaufwendungen aus den vergangenen
Jahren berücksichtigt.
Für Beihilfen, die im Jahr 2022 beantragt, jedoch erst im Folgejahr berechnet und ausgezahlt
werden konnten, wurde eine Rückstellung in Höhe von 2.381.779,29 Euro gebildet.
Die Höhe des Beihilfeumlagesatzes für die aktiven Beamt*innen wurde für 2022 auf 7,20 %
gehalten. Ebenso der Umlagesatz für die Pflegeversicherung Be amt*innen von 0,11%. Bei
den Beihilfen für Beschäftigte konnte der Satz auf 0,03% gesenkt werden.
Die anderen satzungsmäßigen und sonstigen betrieblichen Erträge (u. a. Erstattungen aus
Medikamentenrabatten und Schadensersatz, Kostenerstattungen aus den Fallkosten selbst-
zahlender Dienststellen und des Gebietszentrums) betrugen 1.747.256,79 Euro und sind ins-
gesamt um 91.328,75 Euro höher als im Erfolgsplan veranschlagt.
Die Einnahmen im Bereich der Medikamentenrabatte wurden in Höhe von 230.000,00 Euro
kalkuliert. Erstattet wurden 174.837,04 Euro durch die Zentrale Stelle zur Abrechnung von
Arzneimittelrabatten (ZESAR). Erstattungen aus Schadenersatzforderungen erfolgten in
Höhe von 89.897,05 Euro (Erfolgsplan 80.000,00 Euro).
Die Kostenerstattungen aus Medikamentenrabatten und Schadensersatzforderungen waren
um 55.162,96 Euro niedriger als im Erfolgsplan veranschlagt. Der veranschlagte Betrag war
eine Hochrechnung aus 2020 und 2021. In der Vergangenheit waren Nachberechnungen
aus Rückständen und anhängigen Verfahren enthalten. Auch hier ist die Entwicklung aus der
Sache heraus nur bedingt kalkulierbar.
Die Kostenerstattung aus Fallkosten für selbstzahlende Dienststellen betrug
1.062.911,00 Euro (Erfolgsplan 959.454,00 Euro), für das Gebietszentrum 406.945,50 Euro
(Erfolgsplan 385.474,00 Euro). Die Einnahmen waren somit um 21.471,50 Euro höher als im
Erfolgsplan 2022 kalkuliert. Die Kostenerstattungen werden anhand der Vorjahre kalkuliert,
jedoch aufgrund der tatsächlich bearbeiteten Anträge bei der Fallkostenerstattung und der
tatsächlichen Personenzahl in den angeschlossenen Kommunen abgerechnet.
Sonstige betriebliche Erträge ergaben sich aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe
von 45,14 Euro und Erstattung von Schadenersatz aus Unfällen der Vorjahre in Höhe von
12.621,06 Euro, die aufgrund von nicht mehr erwarteten Zahlungseingängen bereits abge-
schrieben waren. Die Erträge waren um 11.666,20 Euro höher als veranschlagt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 750.251,56 Euro (Erfolgsplan
806.100,00 Euro). Sie beinhalten neben den Aufwendungen für Bürobedarf
(24.515,31 Euro), Dienstleistungen (57.174,82 Euro), Telefon, Postgebühren und Datenabin-
dung (139.683,65 Euro) auch die Aufwendungen für EDV (121.188,12 Euro) sowie die Kos-
ten für die Scanstelle des Landes NRW in Detmold (164.651,00 Euro). Hinzu kommen sons-
tige Aufwendungen in Höhe von 243.038,66 Euro, die u. a. die Mietkosten
(206.627,30 Euro), sonstigen Verwaltungsaufwand (7.524,40 Euro) und Kosten für Kopierge-
räte (8.109,99 Euro) enthalten. Die gesamten betrieblichen Aufwendungen waren rund
55.000,00 Euro geringer als kalkuliert. Dies resultiert u. a. aus geringeren Kosten für die Por-
tozahlungen und gesunkene Kosten für den sonstigen Verwaltungsaufwand.
3. Personalaufwand
Zum Stand 31.12.2022 waren bei der Beihilfekasse (1100/3) insgesamt 40 Mitarbeiter*innen
tätig, davon 14 in Teilzeit.Im zentralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Bei-
hilfe nehmen zum Bilanzstichtag darüber hinaus 11 Mitarbeiter*innen neben Aufgaben für die
Zusatzversorgungskasse auch solche für die Beihilfekasse wahr. Der aus diesem Bereich
auf die Beihilfekasse entfallende Beschäftigtenstand beträgt umgerechnet auf Vollzeitstellen
zum Stichtag 4,30.
Anlage 5
4
Unter Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigungen und der Beschäftigungsanteile im zent-
ralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe ergibt sich umgerechnet auf
Vollzeitstellen zum 31.12.2022 ein Beschäftigtenstand (Beamt*innen sowie Beschäftigte,
ohne Auszubildende) von 40,64 und somit eine deutliche Erhöhung gegenüber dem Vor-
jahr (32,96). Dies resultiert aus einer Umstrukturierung der Beihilfekasse zum 01.01.2022 zur
Kapazitätserweiterung im operativen Bereich der Beihilfesachbearbeitung und zur nachhalti-
gen Stabilisierung.
Die Personalaufwendungen werden durch das Personal- und Verwaltungsmanagement der
Stadt Köln ausgezahlt. Die Beihilfekasse erstattet dieser Stelle die Aufwendungen in entspre-
chender Höhe.
Die folgende Tabelle vergleicht das Ergebnis 2022 mit dem Erfolgsplan und dem Ergebnis
aus dem Jahr 2021:
Ergebnis 2022
Euro
Plan 2022
Euro
Ergebnis 2021
Euro
Löhne und Gehälter 1.715.573,61 1.834.432,00 1.483.512,89
Soziale Aufwendungen 300.027,75 279.375,00 219.713,41
Altersversorgung und Unterstützung 455.000,00 550.000,00 409.992,92
Sonstige Personalnebenkosten 0,00 400,00 446,43
2.470.601,36 2.664.207,00 2.113.665,65
Der Gesamtaufwand für die Personalkosten liegt unter dem Betrag, der im Erfolgsplan kalku-
liert wurde, jedoch deutlich über dem Ergebnis von 2021. Grund hierfür sind die mittlerweile
fast vollständig besetzten Stellen im Bereich der Beihilfekasse sowie die Einrichtung neuer
Stellen zum 01.01.2022 aufgrund der Umstrukturierung der Beihilfekasse.
4. Entwicklung im Jahr 2022
Für das Jahr 2022 ist zu verschiedenen Entwicklungen in der Beihilfekasse zu berichten.
Rückwirkend zum 01.01.2022 wurde der Wegfall der Kostendämpfungspauschale durch den
nordrhein-westfälischen Landtag beschlossen. Dies führte zwar zur Entlastung der Beihilfe-
berechtigten, gleichzeitig aber auch zu höheren Kosten bei den Beihilfezahlungen, da bereits
ab dem ersten Euro im Jahr Beihilfen zu gewähren sind.
Der jährliche Antragseingang ist wie erwartet weiter auf rund 112.000 Stück gestiegen. Auf-
grund der Entwicklung in der Vergangenheit und in Anbetracht der bekannten demographi-
schen Entwicklung im Bestand der beamteten Kräfte der Stadt Köln sowie der betreuten
Tochtergesellschaften und dem Fortschritt der medizinischen Behandlungsmöglichkeiten ist
auch in Zukunft eine stark steigende Anzahl von Beihilfeanträgen und ein weiter wachsendes
Volumen der Beihilfezahlungen zu erwarten.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 26 Kalendertage.
Vor dem Hintergrund der dargestellten Herausforderungen mit einem wachsenden Arbeits-
volumen auf der einen Seite und personellen Engpässen auf der anderen Seite wurden ver-
schiedene Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet.
Zur Kapazitätserweiterung im operativen Bereich der Beihilfebearbeitung wurden insgesamt
sieben neue Stellen mit dem Ziel einer nachhaltigen Stabilisierung beantragt und zum
01.01.2022 zugesetzt. Nach einer Personalaquise in Kooperation mit dem städtischen Be-
werbercenter konnten neun Kräfte für die vakanten beziehungsweise zusätzlichen Stellen bei
der Beihilfekasse gewonnen werden. Die zeitgleiche Einarbeitung zahlreicher neuer Kräfte
Anlage 5
5
hat eine erhebliche Herausforderung bedeutet und wurde bis zum Jahresende weitgehend
abgeschlossen.
Unter der Prämisse einer organisatorischen Optimierung im Bereich der Beihilfenfestsetzung
wurde im Rahmen eines Verwaltungsreformprojektes eine Spezialistenorganisation in den
Bereichen Pflege, Zähne und Krankenhaus eingeführt sowie neue Strukturen hinsichtlich der
Bewertung der Stellen umgesetzt. Ziele dieser organisatorischen Maßnahme sind eine effizi-
ente Aufgabenerledigung durch Spezialkompetenzen, eine Qualitätsoptimierung und die Re-
alisierung von Einsparpotentialen durch eine tiefere fachliche Prüfung des Beleggutes in den
kostenintensiven Schwerpunktbereichen.
Die geplante Einführung des Beihilfenabrechnungsverfahren „IBSY NRW“ bei der städti-
schen Beihilfekasse zum Ausbau der technischen Unterstützung und Digitalisierung wurde
auch im Jahr 2022 nicht realisiert. Die Entwicklung des Verfahrens beim Land NRW hat sich
weiter verzögert. Nach aktuellen Informationen aus der Projektgruppe „Zukunftsfähige Beihil-
febearbeitung“ ist der Rolloutbeginn für die kommunalen Beihilfestellen nun für 2024 geplant.
Das auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 10.05.2016 eingerichtete Gebietszentrum wirkt
sich weiter finanziell und funktional positiv aus. Es ist absehbar, dass das Gebietszentrum
auch bei Einführung des neuen DV-Verfahrens IBSY.NRW mindestens für zwei weitere
Jahre benötigt wird.
Im Rahmen des Risikomanagements wurden keine neuen Betrugsfälle festgestellt.
Im Jahr 2023 ist bis zur Erstellung dieses Lageberichtes eine weitgehend planmäßige Ent-
wicklung der Beihilfekasse festzustellen. Besondere Risiken hinsichtlich der Übernahme et-
waiger zusätzlicher Kosten aus der COVID-19 Pandemie haben sich weiterhin nicht reali-
siert. Operativ wirken sich die gestiegenen verfügbaren Arbeitskapazitäten positiv auf die Be-
arbeitungszeiten aus und ermöglichen aktuell den Verzicht auf Wochenendarbeit.
Köln, den 07.06.2023
Philipp Kellersmann
Geschäftsführer
Anlage 5
Anlage 1 Bilanz Beihilfekasse 2022
1629 Zeichen
Beihilfekasse der Stadt Köln Bilanz zum 31. Dezember 2022 Aktiva Anhang 31.12.2021 Euro Euro Euro A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Softwarelizenzen [1] 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung [2] 74.421,99 73.416,32 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige [3] 780.888,33 Vermögensgegenstände davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 780.888,33 5.941.091,26 II. Guthaben bei Kreditinstituten 1. Girokonto [4] 5.378.476,56 2. Anlagen mit kurzer Laufzeit [5] 0,00 5.378.476,56 2.233.683,20 C. Rechnungsabgrenzungsposten [6] 82.763,62 80.220,84 D. Bilanzverlust I. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag [7] 0,00 0,00 6.316.550,50 8.328.411,62 Passiva Anhang 31.12.2021 Euro Euro Euro A. Eigenkapital I. Gewinn/Verlust des Vorjahres [8] 1.251.587,84 2.161.939,70 Verwendung für: Abführung an den Haushalt der Stadt Köln -1.251.587,84 -2.161.939,70 Ausgleich durch: Sonderzahlung der Stadt Köln 0,00 0,00 Verbleibender Gewinn/Verlust des Vorjahres 0,00 0,00 II. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag [9] 366.346,79 1.251.587,84 III. Nicht gedeckter Fehlbetrag/Eigenkapital [10] 0,00 0,00 366.346,79 1.251.587,84 B. Rückstellungen I. Rückstellung für künftige Kassenleistungen [11] 2.381.779,29 2.663.367,42 II. Sonstige Rückstellungen [12] 642.306,91 222.461,42 3.024.086,20 C. Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten aus dem Kassengeschäft [13] 1.278.341,31 2.183.809,25 II. Sonstige Verbindlichkeiten [14] 154.830,89 560.823,33 1.433.172,20 D. Rechnungsabgrenzungsposten [15] 1.492.945,31 1.446.362,36 6.316.550,50 8.328.411,62 31.12.2022 31.12.2022 Anlage 1
Anlage 7 Vollständigkeitserklärung Beihilfekasse 2022
675 Zeichen
1100 07.06.2023 V ollständigkeitserklärung Ich, der Unterzeichnende Philipp Kellersmann als Geschäftsführer erkläre nach bestem Wissen und Gewissen, dass zum Bilanzstichtag 31.12.2022 • alle Geschäftsvorfälle, die für das abgelaufene Geschäftsjahr buchungspflichtig geworden sind, ordnungsgemäß in der Buchführung erfasst worden sind, • die dieses Geschäftsjahr betreffenden Bücher, Konten, Belege und sonstigen Schriften vollzählig zur Verfügung gestellt wurden, • Vorgänge von besonderer Bedeutung für den Jahresabschluss, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, berücksichtigt wurden. Köln, den 07.06.2023 ___________________ Philipp Kellersmann Anlage 7
Anlage 2 GuV Beihilfekasse 2022
1627 Zeichen
Beihilfekasse der Stadt Köln Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2022 Anhang Aufwendungen Erträge Euro Euro Euro 1. Umlagen und sonstige Erträge a) Umlagen für Versorgungsempfänger [16] 27.913.600,04 b) Umlagen für aktive Beamte und Beschäftigte [17] 16.886.890,25 c) Erstattung Beihilfen [18] 264.734,09 d) Kostenerstattungen [19] 1.469.856,50 e) Sonstige betriebliche Erträge [20] 12.666,20 f) Abwicklung für fremde Rechnung [21] 15.878.717,41 62.426.464,49 2. Aufwendungen für Beihilfefälle a) Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger [22] 26.941.820,71 b) Beihilfezahlungen an aktive Beamte und Beschäftigte [23] 15.985.449,41 c) Abwicklung für fremde Rechnung [24] 15.878.717,41 58.805.987,53 3. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter [25] 1.715.573,61 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung [26] 755.027,75 c) Sonstiger Personalaufwand [27] 0,00 2.470.601,36 4. Abschreibungen a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen [28] 23.529,27 b) Sonstige Abschreibungen [29] 9.747,98 33.277,25 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen a) Aufwand für EDV [30] 285.839,12 b) Vergütung für bezogene Dienstleistungen [31] 57.174,82 c) Telefon, Postgebühren, Datenanbindung [32] 139.683,65 d) Bürobedarf [33] 24.515,31 e) Sonstige Aufwendungen [34] 243.038,66 750.251,56 6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge [35] 0,00 0,00 62.060.117,70 62.426.464,49 7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 366.346,79 8. Erträge aus Verlustübernahme [36] 0,00 9. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 366.346,79 Anlage 2
Anlage 3 Anhang Beihilfekasse 2022
20413 Zeichen
Beihilfekasse der Stadt Köln Anhang zum Jahresabschluss 2022 I. Darstellungsform und Gliederung des Jahresabschlusses Für die Beihilfekasse der Stadt Köln wird seit ihrer Gründung als rechtlich unselbständiges Sondervermögen der Stadt Köln zum 01.01.1998 gemäß der Satzung in ihrer jeweils gelten- den Fassung, derzeit in ihrer Fassung vom 27.11.2015, ein Jahresabschluss entsprechend den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der je- weils geltenden Fassung erstellt. Der Aufbau und die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt mit kassenspezifischen Postenanpassungen, wobei die einzelnen Posten mit Verweisziffern auf die Erläuterungen im Anhang versehen sind. II. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden Die Bewertung der Softwarelizenzen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen. Auf Zugänge des beweglichen Sachanlagevermögens wurden je nach Anschaffungsdatum in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften zeitanteilige Abschreibungen vorgenommen. Ge- ringwertige Wirtschaftsgüter der Anschaffungsjahre 2018 bis 2022 wurden jeweils in einen Pool gebucht. Dieser wird jeweils über 5 Jahre linear abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag bewer- tet. Schadensersatzforderungen, die sich über 2 Jahre nicht einbringen lassen, werden wert- berichtigt und abgeschrieben. Die nicht einzeln erwähnten Aktivposten sind mit Nennbeträgen angesetzt. Die Rückstellung für künftige Kassenleistungen beinhaltet Beihilfeaufwendungen aus Beihilfe- anträgen, Widerspruchs- und Klageverfahren, die in 2022 eingegangen beziehungsweise an- hängig waren, jedoch bis 31.12.2022 nicht abschließend bearbeitet und ausgezahlt werden konnten. Die Sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe der zu erwartenden Aufwendungen gebildet. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Anlage 3 2 III. Angaben zur Bilanz Aktiva [1] Softwarelizenzen Die käuflich erworbenen Softwareprodukte (immaterielle Vermögensgegenstände) für die bei der Beihilfekasse eingesetzten Arbeitsplatzrechner sind vollständig abgeschrieben. [2] Betriebs- und Geschäftsausstattung Die Position hat sich im Wirtschaftsjahr wie folgt entwickelt: Anfangsbestand Inventar 31.219,63 Euro Zugänge 0,00 Euro Planmäßige Abschreibungen / Abgänge -7.050,61 Euro Endbestand Inventar 24.169,02 Euro Geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG) Anschaffungsjahr 2018 (Anfangsbestand) 337,65 Euro Abschreibung auf GwG 2018 - 337,65 Euro Endbestand GwG 2018 0,00 Euro Anschaffungsjahr 2019 (Anfangsbestand) 1273,08 Euro Abschreibung auf GwG 2019 - 636,54 Euro Endbestand GwG 2019 636,54 Euro Anschaffungsjahr 2020 (Anfangsbestand) 5411,99 Euro Abschreibung auf GwG 2020 - 1803,99 Euro Endbestand GwG 2020 3.608,00 Euro Anschaffungsjahr 2021 (Anfangsbestand) 35.173,97 Euro Abschreibung auf GwG 2021 - 8.793,49 Euro Endbestand GwG 2021 26.380,48 Euro Anschaffungsjahr 2022 (Anfangsbestand) 0,00 Euro Zugänge 2022 24.534,94 Euro Abschreibung auf GwG 2022 - 4.906,99 Euro Endbestand GwG 2022 19.627,95 Euro Endbestand Betriebs- und Geschäftsausstattung 74.421,99 Euro Anlage 3 3 [3] Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Forderungen 0,00 Euro Forderungen an Mitarbeiter*innen 0,00 Euro Schadensersatzforderungen 64.104,34 Euro Zinsforderungen 0,00 Euro Forderung an das Land NRW 270.787,47 Euro Forderungen Fallkostenerstattung selbstzahlender Einrichtungen 1.728,00 Euro Forderungen Fallkostenerstattung Gemeinde Nettersheim 1.274,00 Euro Forderungen Gebietszentrum 406.945,50 Euro Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen Stadt 4.831,16 Euro Forderungen Rückzahlungen Beihilfe Lehrer*innen 1.014,85 Euro Forderungen Rückzahlungen Beihilfe Nettersheim 30.203,01 Euro Umlageforderung an Stadt 0,00 Euro Forderung gegen Kernverwaltung aus Jahresabschluss 0,00 Euro 780.888,33 Euro Die Erstattung der Lehrerbeihilfen durch das Land NRW erfolgt durch Abschlagszahlungen in angemessener Höhe getrennt nach Beihilfen in Krankheitsfällen, Beihilfen zu Pflegekosten und Rentenversicherungsbeträgen für Pflegepersonen. Nach Ablauf des Jahres wurde eine Spitzabrechnung der gezahlten Beihilfen und der erfolgten Erstattungen für jeden Bereich er- stellt. Diese Abrechnung schließt zum 31.12.2022 mit einer Forderung gegenüber dem Land NRW ab. Dabei handelt es sich um Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen für De- zember 2022 und die Fallkostenerstattungen für das IV. Quartal 2022. Die Abrechnung der Fallkostenerstattungen für die Abwicklung der Beihilfesachbearbeitung erfolgt gegenüber den selbstzahlenden Eigenbetrieben, Sondervermögen und Eigengesell- schaften jeweils nach Ablauf des Abrechnungszeitraums. Dadurch ergeben sich Forderungen gegenüber diesen Selbstzahlern aus der Abrechnung für das IV. Quartal 2022, die bis zum 31.12.2022 noch nicht kassenwirksam waren. Die Abrechnung der Unterstützungsleistungen der Beihilfekasse als Gebietszentrum erfolgt erst nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes (01.01. – 31.12.). Dadurch ergibt sich eine For- derung, die zum 31.12.2022 noch nicht kassenwirksam war. Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen Stadt ergeben sich, wenn eine Neuberechnung einer Beihilfefestsetzung erfolgt ist und die hieraus resultierende Beihilfeüberzahlung zum 31.12. des Wirtschaftsjahres noch nicht zurückgezahlt wurde. Forderungen an Mitarbeiter*innen der Beihilfekasse sind in 2022 nicht entstanden. Als Schadensersatzforderungen werden Forderungen gegenüber den Verursachern von un- fallbedingten Beihilfeaufwendungen erfasst, die durch das Personal- und Verwaltungsma- nagement der Stadt Köln bearbeitet und im Erfolgsfalle an die Beihilfekasse erstattet werden. [4] Girokonto Es handelt sich um den Guthabenbestand des Girokontos bei der Sparkasse KölnBonn am Bilanzstichtag. Anlage 3 4 [5] Anlagen mit kurzer Laufzeit Die monatlichen Umlagezahlungen und sonstigen Zahlungseingänge könnten bis zu ihrer Ver- wendung festverzinslich angelegt werden. Bis Anfang 2023 bestanden keine derartigen Anla- gen, da das Zinsniveau bei 0,00 % und darunter lag und somit keine Zinsen erwirtschaftet werden können. Zum Stichtag 31.05.2023 werden seitens der Banken wieder Guthabenzin- sen gezahlt. [6] Rechnungsabgrenzungsposten Bei den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um die Besoldung sowie die Beihilfeumlage für die Beamt*innen der Beihilfekasse für Januar 2023 in Höhe von 82.763,62 Euro. Diese waren bereits Ende Dezember 2022 fällig und sind dem Girokonto der Beihilfekasse belastet worden. Passiva [8] Gewinn/Verlust des Vorjahres Im Vorjahr ergab sich ein Überschuss in Höhe von 1.251.587,84 Euro. Dieser Betrag wird als Verbindlichkeit gegenüber der Kernverwaltung übertragen und im Juni 2023 der Kernverwal- tung zugeführt. [9] Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Für das Wirtschaftsjahr 2022 ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 366.346,79 Euro. Dieser wird nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens entweder mit Umlagezahlungen verrech- net oder an die Kernverwaltung erstattet. [10] Nicht gedeckter Fehlbetrag/Eigenkapital Es ergibt sich kein nicht gedeckter Fehlbetrag. [11] Rückstellung für künftige Kassenleistungen Unter dieser Position ist die Summe der zum Jahresende 2022 noch nicht festgesetzten Bei- hilfeaufwendungen aus Beihilfeanträgen, Widerspruchs- und Klageverfahren in Höhe von 2.381.779,29 Euro erfasst, die in 2022 anhängig waren, jedoch bis 31.12.2022 nicht abschlie- ßend bearbeitet und ausgezahlt werden konnten. Für Beihilfeanträge, bei denen die Höhe des Anspruches noch nicht festgestellt werden konnte, wurde auf der Basis vorliegender Erfah- rungswerte ein Pauschalbetrag von 601,43 Euro je Fall angenommen. Die noch offenen Wi- derspruchs- und Klageverfahren wurden mit ihrem jeweiligen Streitwert berücksichtigt. [12] Sonstige Rückstellungen Rückstellung für Prüfkosten Jahresabschluss 10.000,00 Euro Rückstellung für Urlaubsansprüche 177.306,91 Euro Rückstellung für jährliche Pensions- und Beihilfeaufwendungen 455.000,00 Euro 642.306,91 Euro Die Pensions- und Beihilfeaufwendungen werden jährlich seitens des Personal- und Verwal- tungsmanagements der Stadt Köln in Rechnung gestellt. Ausnahmsweise kann in diesem Jahr die Ermittlung des Zuführungsaufwandes und die Rechnungsstellung nicht rechtszeitig für die Erstellung des Jahresabschlusses 2022 erfolgen, so dass eine Rückstellung anhand der Durchschnittswerte der letzten 3 Jahre gebildet wurde . Anlage 3 5 [13] Verbindlichkeiten aus dem Kassengeschäft Verbindlichkeiten Land NRW 1.014,85 Euro Verbindlichkeiten Rentenversicherungsträger 20.199,87 Euro Verbindlichkeiten Beihilfen Lehrende 0,00 Euro Verbindlichkeiten Nettersheim 5.000,00 Euro Verbindlichkeiten Selbstzahler 538,75 Euro Verbindlichkeiten gegen Kernverwaltung aus Jahresabschluss 1.251.587,84 Euro 1.278.341,31 Euro Bei den Verbindlichkeiten Land NRW handelt es sich um noch ausstehende Rückzahlungen aus Überzahlungen von einer Beihilfe bei Lehrern. Bei den Verbindlichkeiten Rentenversicherungsträger handelt es sich um die Ren tenversiche- rungsbeiträge für Pflegepersonen für den Monat Dezember 2022, die jedoch erst im Folgemo- nat festgesetzt und ausgezahlt werden konnten. Bei den Verbindlichkeiten an Selbstzahlende handelt es sich um die von ZESAR für diesen Bereich überwiesenen Medikamentenrabatte, die hier eingegangen sind, jedoch erst im Folgejahr an die selbstzahlenden Stellen ausgezahlt werden konnten. Die Verbindlichkeit gegen die Kernverwaltung ergibt sich aus dem Jahresabschluss 2021. Die Verbindlichkeit wird nach Rechnungsstellung an die Kernverwaltung erstattet. [14] Sonstige Verbindlichkeiten Es handelt sich um kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen für das Jahr 2022. [15] Rechnungsabgrenzungsposten Die Beihilfeumlagen für Beamt*innen werden zusammen mit der Auszahlung der jeweiligen Bezüge von der Stadt Köln an die Beihilfekasse abgeführt. Da die Bezüge stets am Ende des Vormonats ausgezahlt werden, hat dies zur Folge, dass die Umlagen für den Januar des fol- genden Wirtschaftsjahres bereits Ende Dezember des ablaufenden Wirtschaftsjahres auf dem Girokonto der Beihilfekasse eingehen. Diese Zahlungseingänge sind daher zum Bilanzstich- tag 31.12.2022 als passive Rechnungsabgrenzungsposten zu verbuchen. Anlage 3 6 IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung [16] Umlagen für Versorgungsempfänger*innen (VE) Beihilfeumlagen VE Beamt*innen 20.658.900,00 Euro Beihilfeumlagen Pflegeversich. VE Beamt*innen 4.809.500,00 Euro Beihilfeumlagen VE Beschäftigte 2.445.200,04 Euro 27.913.600,04 Euro [17] Umlagen für aktive Beamt*innen sowie Beschäftigte Beihilfeumlagen Beamt*innen 16.374.175,38 Euro Beihilfeumlagen Pflegeversicherung Beamt*innen 250.161,04 Euro Beihilfeumlagen Beschäftigte 262.553,83 Euro 16.886.890,25 Euro [18] Erstattung Beihilfen Hierbei handelt es sich um Schadensersatzansprüche gegen Dritte bei Unfällen und Erstat- tungen von Medikamentenrabatte durch ZESAR. Erstattete Medikamentenrabatte 174.837,04 Euro Schadensersatzleistungen 89.897,05 Euro 264.734,09 Euro [19] Kostenerstattungen Die Beihilfekasse erhebt für die Beihilfeabwicklung für Eigenbetriebe / Sondervermögen / Ei- gengesellschaften eine Fallkostenpauschale von 27,00 Euro. Für die Bearbeitung der Leh- rerbeihilfen wird eine Pauschale von 30,00 Euro pro Bearbeitungsfall berechnet. Für die Unterstützungsleistungen der Beihilfekasse als Gebietszentrum wird von den ange- schlossenen Beihilfekassen eine Kostenerstattung gefordert. Diese Erträge wurden anhand der zum Stichtag 31.12.2022 ermittelten jeweiligen Anzahl der Beihilfeberechtigten anteilig für die Zeit der Betreuung kostendeckend berechnet. [20] Sonstige betriebliche Erträge Diese Position beinhaltet die Erstattung unfallbedingter Beihilfekosten und den Schadenser- satz aus unerlaubter Handlung. [21] Abwicklung für fremde Rechnung Dieser Posten enthält die Erstattung zu den Aufwendungen für die Beihilfen an das Lehrper- sonal der Kölner Grund-, Haupt- und Förderschulen in Höhe von insgesamt 15.708.051,42 Euro durch das Land NRW. In dem Betrag enthalten sind auch zurückgezahlte Beihilfen der Lehrpersonen. Bei den Selbstzahlern (Eigenbetriebe/Sondervermögen/Eigenge- sellschaften) sind keine Rückforderungen erfolgt. Seit dem 01.05.2009 führt die Beihilfekasse aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 24.03.2009 die Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten für die Gemeinde Nettersheim durch. Beihilfen wurden in Höhe von 170.665,99 Euro erstattet. [22] Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger*innen Anlage 3 7 Beihilfen VE Beamt*innen 19.815.775,74 Euro Beihilfen Pflegeversicherung VE Beamt*innen 4.777.044,17 Euro Beihilfen VE Beschäftigte 2.349.000,80 Euro 26.941.820,71 Euro Die Rückforderungen von überzahlten Beihilfen für diesen Personenkreis in Höhe von insge- samt 28.913,47 Euro wurden bei den Beihilfezahlungen aufwandsmindernd berücksichtigt. [23] Beihilfezahlungen an aktive Beamt*innen sowie Beschäftigte Beihilfen für Beamt*innen 15.494.050,51 Euro Beihilfen Pflegeversicherung Beamt*innen 330.332,58 Euro Beihilfen für Beschäftigte 161.066,32 Euro 15.985.449,41 Euro Auch hier sind die Rückforderungen von überzahlten Beihilfen aufwandsmindernd berücksich- tigt. Sie betrugen bei den Beihilfen für aktive Beamt*innen sowie Beschäftigte im Jahr 2022 insgesamt 17.746,88 Euro. [24] Abwicklung für fremde Rechnung Für die Lehrer*innen an den Grund-, Haupt- und Förderschulen der Stadt Köln werden die Beihilfen als Auftragsangelegenheit durch die Beihilfekasse der Stadt Köln berechnet und ausgezahlt. Im Wirtschaftsjahr 2022 erfolgten Auszahlungen in Höhe von insgesamt 15.708.051,42 Euro. Außerdem beinhaltet der Posten die Rückführung der Gelder, die von Lehrer*innen in Höhe von 14.402,85 Euro aus Beihilfeüberzahlungen zurückgefordert wurden. Für die Mitarbeiter*innen der Gemeinde Nettersheim werden die Beihilfen aufgrund einer öf- fentlich-rechtlichen Vereinbarung durch die Beihilfekasse der Stadt Köln berechnet und aus- gezahlt. Sie betrugen im Wirtschaftsjahr 2022 insgesamt 170.665,99 Euro. [25] Löhne und Gehälter Besoldung an Beamt*innen 923.054,61 Euro Vergütung an Beschäftigte 792.519,00 Euro 1.715.573,61 Euro Hierbei berücksichtigt sind anteilige Personalkosten für Beamt*innen sowie Beschäftigte im zentralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe, die Serviceleistungen für die Beihilfekasse erbringen. Anlage 3 8 [26] Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung Beihilfen Beamt*innen der Beihilfekasse 64.540,18 Euro Versorgungsbezüge an Beamt*innen der Beihilfekasse 343.000,00 Euro Beihilfen Versorgungsempfänger*innen der Beihilfekasse 112.000,00 Euro Gesetzliche soziale Aufwendungen 164.537,71 Euro ZVK-Umlage 70.670,37 Euro Beihilfen Beschäftigte der Beihilfekasse 279,49 Euro 755.027,75 Euro Auch hier sind anteilige Aufwendungen für Beamt*innen sowie Beschäftigte im zentralen Be- reich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe berücksichtigt, die Serviceleistungen für die Beihilfekasse erbringen. Die Posten Beihilfen für Versorgungsempfänger*innen sowie Versorgungsbezüge an Be- amt*innen beinhalten eine Rückstellung für die Zuführungsaufwendungen für das Jahr 2022 zu den Personalrückstellungen gemäß der zwischen dem Personal- und Verwaltungsmanage- ment der Stadt Köln und der Beihilfekasse abgeschlossenen Vereinbarung (siehe auch Ver- weisziffer [14]). [27] Sonstiger Personalaufwand Im Abrechnungsjahr sind keine Kosten entstanden. [28] Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Es handelt sich um planmäßige Abschreibungen bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 23.529,27 Euro. [29] Sonstige Abschreibungen Der Posten beinhaltet die Niederschlagung von Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen, zu denen nach derzeitigem Kenntnisstand in absehbarer Zeit keine Zahlungen erfolgen werden. Daneben sind hier Beträge für Beihilfen enthalten, die aufgrund von Unfällen aufgewendet werden mussten und aus unterschiedlichen Gründen nicht von den Unfallverursachern erstat- tet worden sind. [30] Aufwand für EDV Die Position beinhaltet die Kosten für die Leistungen des Amtes für Informationsverarbeitung, die Lizenzkosten einschließlich Pflege und Wartung des Beihilfe-EDV-Systems sowie Aufwen- dungen für Kleinteile beziehungsweise Reparaturen des allgemeinen EDV-Systems von ins- gesamt 121.188,12 Euro. Weiterhin sind im Jahr 2022 Kosten für das Scanverfahren zu BeihilfeNRWplus in Höhe von 164.651,00 Euro entstanden. Anlage 3 9 [31] Vergütung für bezogene Dienstleistungen Verwaltungs-/Betriebskostenerstattungen für Leistungen von 11, GPR, 30, Arbeitssicherheit etc. 50.712,23 Euro Fortbildungskosten 3.487,82 Euro Gebühren ZESAR 2.974,77 Euro 57.174,82 Euro [32] Postgebühren, Informations- und Kommunikations technik Portokosten 79.450,78 Euro Fernmeldegebühren 22.366,24 Euro CAN IT-Arbeitsplätze (IVBK) 30.470,08 Euro CAN Betreuung mobile Geräte 583,30 Euro CAN Betreuung Programme/Datensicherung 4.504,51 Euro DMS/ Optisches Archiv 303,60 Euro Wissensdatenbank 2.005,14 Euro 139.683,65 Euro [33] Bürobedarf Büroausstattung 0,00 Euro Sonstiger Bürobedarf 9.636,33 Euro Bücher, Zeitschriften, Drucksachen, Medien 14.878,9 8 Euro 24.515,31 Euro [34] Sonstige Aufwendungen Kopiergeräte 8.109,99 Euro Mietzahlungen 206.627,30 Euro Energiekosten (in Mietzahlung enthalten) 0,00 Euro Reinigungskosten (in Mietzahlung enthalten) 0,00 Euro Entsorgungen 45,82 Euro Mitgliedsbeiträge 44,62 Euro Dienstreisen 228,18 Euro Sonstiger Verwaltungsaufwand – z.B. Rechtsstreitigkeiten, Elektrogeräteprüfung, Erstattung dienstlicher Auslagen 7.524,40 Euro Sonstige betriebliche Aufwendungen – Schließanlage Parkgürtel 2.538,80 Euro Kontoführungsgebühren 4.400,00 Euro Zinsaufwendungen (Negativzinsen Girokonto) 2.169,63 Euro Prüfkosten 10.000,00 Euro Periodenfremde Aufwendungen 1.349,92 Euro 243.038,66 Euro [35] Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Auf das Guthaben des Girokontos wurden in 2022 keine Zinsen gezahlt. [36] Erträge aus Verlustübernahme 10 Im Wirtschaftsjahr 2022 fand keine Verlustübernahme durch die Stadt Köln statt. V. Ergänzende Angaben Geschäftsführung Die Geschäftsführung der Beihilfekasse der Stadt Köln oblag im Berichtszeitraum: Philipp Kellersmann ab 01.04.2022 Geschäftsführer Holger Vogel bis 07.07.2022 Daniel Esch ab 05.10.2022 Stellvertretender Geschäftsführer Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen 91.212,27 Euro. Da der Geschäftsführer die Geschäftsführung von Beihilfekasse und Zusatzversorgungskasse wahrnimmt, werden die Personalkosten des Geschäftsführers von jeder Kasse anteilig getra- gen. Personal Die Anzahl der Beamt*innen sowie der Beschäftigten (ohne Auszubildende), die bei der Bei- hilfekasse der Stadt Köln tätig waren, betrug einschließlich der Mitarbeiter*innen im zentralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe, die Serviceleistungen für die Beihilfe- kasse erbringen: Am 31.12.2022 Am 31.12.2021 Beamt*innen 28 27 Beschäftigte 23 15 51 42 Unter Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigungen und der Beschäftigungsanteile im zentra- len Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe ergibt sich umgerechnet auf Voll- zeitstellen folgender Beschäftigtenstand (ohne Auszubildende): Am 31.12.2022 Am 31.12.2021 Beamt*innen 21,78 20,50 Beschäftigte 18,86 12,46 40,64 32,96 Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Geschäfte zu nicht marktüblichen Preisen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen wurden nicht getätigt. Abschlussprüferhonorar Für die Prüfung des Abschlusses 2022 durch das Rechnungsprüfungsamt wurde in Anleh- nung an die Kosten für 2021 eine Rückstellung in Höhe von 10.000,00 Euro gebildet. Köln, den 07.06.2023 Philipp Kellersmann Geschäftsführer Anlage 3
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle I/1100/1 Vorlagen-Nummer 2013/2023 Freigabedatum 13.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln 2022 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Beihilfekasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2022 fest und entlastet die Kassenleitung. Der Jahresüberschuss 2022 wird an die Stadt Köln abgeführt. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 27.11.2023 Finanzausschuss 04.12.2023 Rat 07.12.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln vom 27.11.2015 gelten für die Wirt- schaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) sinngemäß. Nach § 21 EigVO hat die Kasse für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss sowie nach § 25 EigVO einen Lagebericht, welcher zusätzlich einen Überblick über den Geschäftsverlauf und die Lage der Kasse gibt, aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Ver- lustrechnung und dem Anhang. Der von der Kasse aufgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022 wurde dem Rechnungsprüfungsamt satzungsgemäß vorgelegt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind dem Rat der Stadt Köln zusammen mit dem Prüfungsergebnis bis spätestens 31.12. des auf das Wirtschaftsjahr folgenden Jahres vorzulegen. Der Rat stellt den geprüften Jahresab- schluss und den Lagebericht nach § 15 Absatz 3 Satz 4 der Satzung der Beihilfekasse fest und beschließt über die Entlastung der Kassenleiterin/des Kassenleiters. Das Prüfergebnis inklusive Jahresabschluss und Lagebericht liegt der Vorlage als Anlage bei. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirt- schaftsjahr 2022 der Beihilfekasse der Stadt Köln enthält folgenden Bestätigungsvermerk: „Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss (Bilanz-, Gewinn- und Verlustrech- nung, Lagebericht) unter Einbeziehung der Buchführung der Beihilfekasse für das Geschäfts- jahr 01.01. bis 31.12.2022 geprüft. Die Prüfung erfolgte auf der Grundlage der einschlägigen Vorschriften der EigVO NRW und der entsprechenden handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen, die die Erteilung des Bestätigungsvermerkes in Frage stellen. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Beihilfekasse und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss unter Be- achtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beihilfekasse der Stadt Köln. Die Entlastung des Kassenleiters der Beihilfekasse wird empfohlen.“ Die vorgelegte Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Wirtschaftsjahr 2022 einen Jahres- überschuss in Höhe von 366.346,79 Euro aus. Zu weiteren Details wird auf die Anlagen verwiesen. Anlagen Anlage 1 – Bilanz Beihilfekasse 2022 Anlage 2 – GuV Beihilfekasse 2022 Anlage 3 – Anhang Beihilfekasse 2022 Anlage 4 – Inventar Beihilfekasse 2022 Anlage 5 – Lagebericht Beihilfekasse 2022 Anlage 6 – Prüfbericht Beihilfekasse 2022 Anlage 7 – Vollständigkeitserklärung Beihilfekasse 2022
Anlage 4 Inventar Beihilfekasse 2022
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Inventar Beihilfekasse Stand: 31.12.2022 Übersicht Gruppe Gruppenbezeichnung Ansch.-Wert Zugänge Abgänge Ansch.-Wert Restwert Zugänge Abgänge Abschr. Restwert 01.01.2022 2022 2022 31.12.2022 01.01.2022 2022 2022 2022 31.12.2022 1. Schränke/Regale 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 2. Schreibtische/Tische 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 3. Stühle 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 4. Sonst. Einrichtungsgegenstände 22.284,06 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 22.284,06 Euro 20.465,93 Euro 0,00 Euro 2.228,40 Euro 18.237,53 Euro 5. Rechen-/Schreibmaschinen 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 6. ADV-Geräte 59.418,97 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 59.418,97 Euro 10.753,70 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 4.822,21 Euro 5.931,49 Euro 7. Sonstige technische Geräte 2.369,85 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 2.369,85 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 8. Sonstiges Inventar 184,34 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 184,34 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro Summe 1 - 8 84.257,22 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 84.257,22 Euro 31.219,63 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 7.050,61 Euro 24.169,02 Euro 9. GWG Anschaffungsjahr 2009 1.877,98 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.877,98 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 10. GWG Anschaffungsjahr 2010 375,59 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 375,59 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 11. GWG Anschaffungsjahr 2011 3.755,97 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 3.755,97 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 12. GWG Anschaffungsjahr 2012 3.092,76 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 3.092,76 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 13. GWG Anschaffungsjahr 2013 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 14. GWG Anschaffungsjahr 2014 334,75 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 334,75 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 15. GWG Anschaffungsjahr 2015 487,55 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 487,55 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 16. GWG Anschaffungsjahr 2016 1.541,18 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.541,18 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 17. GWG Anschaffungsjahr 2017 278,72 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 278,72 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 18. GWG Anschaffungsjahr 2018 284,41 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 284,41 Euro 337,65 Euro 0,00 Euro 337,65 Euro 0,00 Euro 19. GWG Anschaffungsjahr 2019 3.182,70 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 3.182,70 Euro 1.273,08 Euro 0,00 Euro 636,54 Euro 636,54 Euro 20. GWG Anschaffungsjahr 2020 4.149,94 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 4.149,94 Euro 5.411,99 Euro 0,00 Euro 1.803,99 Euro 3.608,00 Euro 21. GWG Anschaffungsjahr 2021 43.967,46 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 43.967,46 Euro 35.173,97 Euro 0,00 Euro 8.793,49 Euro 26.380,48 Euro 22. GWG Anschaffungsjahr 2022 0,00 Euro 24.534,94 Euro 0,00 Euro 24.534,94 Euro 0,00 Euro 24.534,94 Euro 4.906,99 Euro 19.627,95 Euro Summe 9 - 21 63.329,01 Euro 24.534,94 Euro 0,00 Euro 87.863,95 Euro 42.196,69 Euro 24.534,94 Euro 0,00 Euro 16.478,66 Euro 50.252,97 Euro Summe Geschäftsausstattung 147.586,23 Euro 24.534,94 Euro 0,00 Euro 172.121,17 Euro 73.416,32 Euro 24.534,94 Euro 0,00 Euro 23.529,27 Euro 74.421,99 Euro 0. Software 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro Immat. Vermögensgegenstände 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro Gesamtsummen 147.586,23 Euro 24.534,94 Euro 0,00 Euro 172.121,17 Euro 73.416,32 Euro 24.534,94 Euro 0,00 Euro 23.529,27 Euro 74.421,99 Euro Anschaffungswerte Buchwerte Anlage 4
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2013/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 13.11.2023
- Erstellt
- 16.06.2023 14:50