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2013/2023

Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln 2022

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 13.11.2023

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Anlage 6 Prüfbericht Beihilfekasse 2022

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Anlage 5 Lagebericht Beihilfekasse 2022

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Anlage 1 Bilanz Beihilfekasse 2022

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Anlage 7 Vollständigkeitserklärung Beihilfekasse 2022

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Anlage 2 GuV Beihilfekasse 2022

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Anlage 3 Anhang Beihilfekasse 2022

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 4 Inventar Beihilfekasse 2022

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Ansehen

Anlage 6 Prüfbericht Beihilfekasse 2022

118 Zeichen

Anlage 6

Anlage 6

Anlage 6

Anlage 6

Anlage 6

Anlage 6

Anlage 6

Anlage 6

Anlage 6

Anlage 6

Anlage 6

Anlage 6

Anlage 5 Lagebericht Beihilfekasse 2022

13961 Zeichen

1 
Beihilfekasse der Stadt Köln 
 
Lagebericht 
für das 
Wirtschaftsjahr 2022 
 
 
 
1. Allgemeines 
Geschäftsgrundlage der Beihilfekasse der Stadt Köln ist die Satzung in der jeweils aktuellen 
Fassung. Im Berichtsjahr war dies die Fassung vom 27.11.2015. 
Wesentlicher Bestandteil der Finanzierung der Kasse sind monatliche Umlagezahlungen, de-
ren Höhe jährlich gleichzeitig mit dem jeweiligen Wirtschaftsplan der Beihilfekasse durch 
Ratsbeschluss festgesetzt wird. 
Für das Wirtschaftsjahr 2022 erfolgte ein entsprechender Beschluss mit folgenden Umlage-
sätzen: 
– 7,20 % für Beihilfen Beamt*innen 
– 0,11 % für Pflegeversicherung Beamt*innen 
– 0,03 % für Beihilfen Beschäftigte. 
Die Umlagesätze werden von den jeweiligen Dienstbezügen (ohne Mehrarbeits-/ Überstun-
denvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung, Jahressonderzahlung) berechnet. 
Gleichzeitig wurde für die Finanzierung von Beihilfen an Versorgungsempfänger*innen ein 
Gesamtbetrag von 27.913.600,04 Euro beschlossen. 
Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Beihilfekasse erfolgen gemäß 
§ 15 Absatz 2 der oben genannten Satzung entsprechend den Vorschriften der Eigenbe-
triebsverordnung in der jeweils geltenden Fassung. 
 
2. Geschäftsverlauf 
Der für das Wirtschaftsjahr 2022 aufgestellte Jahresabschluss schließt in der Gewinn- und 
Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 366.346,79 Euro ab.  
Bis einschließlich Juli 2022 erhob die Sparkasse KölnBonn Sollzinsen auf das Guthaben der 
Beihilfekasse auf dem Girokonto, soweit dieses einen Sockelbetrag von 1 Mio. € überstieg. 
Der Sockelbetrag wurde regelmäßig zur Liquiditätserhaltung der Beihilfekasse überschritten. 
Im Geschäftsjahr sind Sollzinsen in Höhe von 2.169,63 Euro angefallen.  
Zur Vermeidung von Sollzinsen wurde auf den Abruf von Forderungen gegenüber dem Land 
NRW bis Juli 2022 zum Teil verzichtet. Zum Jahresende wurden alle Forderungen bis auf die 
noch nicht kassenwirksamen (Fallkostenerstattung für das IV: Quartal 2022, Rentenbeiträge 
für Pflegepersonen für Dezember 2022) beim Land NRW kassenwirksam abgerufen. 
Die Verrechnung des Jahresüberschusses aus 2021 erfolgt per Abbuchung durch die Stadt-
kasse Köln zum 15.06.2023. 
Aus der nachfolgenden Übersicht sind die Abweichungen gegenüber dem Erfolgsplan 2022 
erkennbar. 
  
Anlage 5

2 
Erträge Ergebnis 2022 
Euro 
Erfolgsplan 2022 
Euro 
Abweichung 
Euro 
Umlagen 44.800.490,29 44.741.864,00 58.626,29 
Andere satzungsmäßige und  
sonstige betriebliche Erträge 1.747.256,79 1.655.928,00 91.328,79 
Sonstige Zinsen und ähnliche  
Erträge 0,00 0,00    0,00 
 46.547.747,08 46.397.792,00 149.955,08 
 
Aufwendungen Ergebnis 2022 
Euro 
Erfolgsplan 2022 
Euro 
Abweichung 
Euro 
Beihilfeaufwendungen 42.927.270,12 42.877.485,00 49.785,12 
Personalaufwand 2.470.601,36 2.664.207,00 -193.605,64 
Abschreibungen 33.277,25 50.000,00 -16.722,75 
Sonstige betriebliche 
Aufwendungen 750.251,56 806.100,00 -55.848,44 
 46.181.400,29 46.397.792,00 -216.391,71 
    
Jahresüberschuss(+)/-fehlbetrag(-) 366.346,79   
 
Die Beihilfekasse berechnet neben den Beihilfen für städtische Bedienstete auch die Beihil-
fen für Lehrer*innen sowie für Bedienstete von Eigenbetrieben, Sondervermögen und Eigen-
gesellschaften. Die Beihilfezahlungen an Lehrer*innen werden von der Beihilfekasse ausge-
zahlt und vollständig vom Land NRW erstattet. Die Rückzahlungen überzahlter Beihilfen von 
Lehrer*innen werden hierbei verrechnet. Zurückgezahlte überzahlte Beihilfen von Beihilfebe-
rechtigten selbstzahlender Eigenbetriebe, Sondervermögen und Eigengesellschaften werden 
an die auszahlenden Stellen zurückgeführt. Diese Abwicklung für fremde Rechnung ist daher 
als durchlaufender Posten nicht in der Übersicht enthalten. 
Die tatsächlich entstandenen Beihilfeaufwendungen sind insgesamt um 49.785,12 Euro 
(= 0,116 %) höher als der im Erfolgsplan kalkulierte Gesamtansatz. 
 
 Ergebnis 2022
 
Euro 
Plan 2022 
Euro 
Ergebnis 2021 
Euro 
Beihilfeaufwendungen    
Versorgungsempfänger*innen 26.941.820,71 26.750.449,00 25.344.189,41 
Aktive Beamt*innen u. Beschäftigte 15.985.449,41 16.127.036,00 15.606.459,42 
 42.927.270,12 42.877.485,00 40.950.648,83 
Umlagen    
Versorgungsempfänger*innen 27.913.600,04 27.913.599,00 27.164.600,00 
Aktive Beamt*innen u. Beschäftigte 16.886.890,25 16.828.265,00 16.592.474,92 
 44.800.490,29 44.741.864,00 43.757.074,92 
 
Die Beihilfeaufwendungen für die aktiven Beamt*innen und Beschäftigte waren um 
141.586,59 Euro niedriger als kalkuliert, die Aufwendungen für die Versorgungsempfän-
ger*innen um 191.371,71 Euro höher. Die Entwicklung von Beihilfeaufwendungen ist aus der 
Anlage 5

3 
Natur der Sache heraus nur bis zu einem bestimmten Grad vorab kalkulierbar, da das entste-
hende Kostenvolumen letztlich durch den Eintritt beziehungsweise den Verlauf von Krank-
heitsfällen bedingt wird. Im Wirtschaftsplan wurde eine moderate Kostensteigerung einkalku-
liert, die die durchschnittliche Steigerung der Beihilfeaufwendungen aus den vergangenen 
Jahren berücksichtigt. 
Für Beihilfen, die im Jahr 2022 beantragt, jedoch erst im Folgejahr berechnet und ausgezahlt 
werden konnten, wurde eine Rückstellung in Höhe von 2.381.779,29 Euro gebildet. 
Die Höhe des Beihilfeumlagesatzes für die aktiven Beamt*innen wurde für 2022 auf 7,20 % 
gehalten. Ebenso der Umlagesatz für die Pflegeversicherung Be amt*innen von 0,11%. Bei 
den Beihilfen für Beschäftigte konnte der Satz auf 0,03% gesenkt werden. 
Die anderen satzungsmäßigen und sonstigen betrieblichen Erträge (u. a. Erstattungen aus 
Medikamentenrabatten und Schadensersatz, Kostenerstattungen aus den Fallkosten selbst-
zahlender Dienststellen und des Gebietszentrums) betrugen 1.747.256,79 Euro und sind ins-
gesamt um 91.328,75 Euro höher als im Erfolgsplan veranschlagt. 
Die Einnahmen im Bereich der Medikamentenrabatte wurden in Höhe von 230.000,00 Euro 
kalkuliert. Erstattet wurden 174.837,04 Euro durch die Zentrale Stelle zur Abrechnung von 
Arzneimittelrabatten (ZESAR). Erstattungen aus Schadenersatzforderungen erfolgten in 
Höhe von 89.897,05 Euro (Erfolgsplan 80.000,00 Euro). 
Die Kostenerstattungen aus Medikamentenrabatten und Schadensersatzforderungen waren 
um 55.162,96 Euro niedriger als im Erfolgsplan veranschlagt. Der veranschlagte Betrag war 
eine Hochrechnung aus 2020 und 2021. In der Vergangenheit waren Nachberechnungen 
aus Rückständen und anhängigen Verfahren enthalten. Auch hier ist die Entwicklung aus der 
Sache heraus nur bedingt kalkulierbar. 
Die Kostenerstattung aus Fallkosten für selbstzahlende Dienststellen betrug 
1.062.911,00 Euro (Erfolgsplan 959.454,00 Euro), für das Gebietszentrum 406.945,50 Euro 
(Erfolgsplan 385.474,00 Euro). Die Einnahmen waren somit um 21.471,50 Euro höher als im 
Erfolgsplan 2022 kalkuliert. Die Kostenerstattungen werden anhand der Vorjahre kalkuliert, 
jedoch aufgrund der tatsächlich bearbeiteten Anträge bei der Fallkostenerstattung und der 
tatsächlichen Personenzahl in den angeschlossenen Kommunen abgerechnet.  
Sonstige betriebliche Erträge ergaben sich aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe 
von 45,14 Euro und Erstattung von Schadenersatz aus Unfällen der Vorjahre in Höhe von 
12.621,06 Euro, die aufgrund von nicht mehr erwarteten Zahlungseingängen bereits abge-
schrieben waren. Die Erträge waren um 11.666,20 Euro höher als veranschlagt. 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 750.251,56 Euro (Erfolgsplan 
806.100,00 Euro). Sie beinhalten neben den Aufwendungen für Bürobedarf 
(24.515,31 Euro), Dienstleistungen (57.174,82 Euro), Telefon, Postgebühren und Datenabin-
dung (139.683,65 Euro) auch die Aufwendungen für EDV (121.188,12 Euro) sowie die Kos-
ten für die Scanstelle des Landes NRW in Detmold (164.651,00 Euro). Hinzu kommen sons-
tige Aufwendungen in Höhe von 243.038,66 Euro, die u. a. die Mietkosten 
(206.627,30 Euro), sonstigen Verwaltungsaufwand (7.524,40 Euro) und Kosten für Kopierge-
räte (8.109,99 Euro) enthalten. Die gesamten betrieblichen Aufwendungen waren rund 
55.000,00 Euro geringer als kalkuliert. Dies resultiert u. a. aus geringeren Kosten für die Por-
tozahlungen und gesunkene Kosten für den sonstigen Verwaltungsaufwand. 
 
3. Personalaufwand 
Zum Stand 31.12.2022 waren bei der Beihilfekasse (1100/3) insgesamt 40 Mitarbeiter*innen 
tätig, davon 14 in Teilzeit.Im zentralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Bei-
hilfe nehmen zum Bilanzstichtag darüber hinaus 11 Mitarbeiter*innen neben Aufgaben für die 
Zusatzversorgungskasse auch solche für die Beihilfekasse wahr. Der aus diesem Bereich 
auf die Beihilfekasse entfallende Beschäftigtenstand beträgt umgerechnet auf Vollzeitstellen 
zum Stichtag 4,30. 
Anlage 5

4 
Unter Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigungen und der Beschäftigungsanteile im zent-
ralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe ergibt sich umgerechnet auf 
Vollzeitstellen zum 31.12.2022 ein Beschäftigtenstand (Beamt*innen sowie Beschäftigte, 
ohne Auszubildende) von 40,64 und somit eine deutliche Erhöhung gegenüber dem Vor-
jahr (32,96). Dies resultiert aus einer Umstrukturierung der Beihilfekasse zum 01.01.2022 zur 
Kapazitätserweiterung im operativen Bereich der Beihilfesachbearbeitung und zur nachhalti-
gen Stabilisierung. 
Die Personalaufwendungen werden durch das Personal- und Verwaltungsmanagement der 
Stadt Köln ausgezahlt. Die Beihilfekasse erstattet dieser Stelle die Aufwendungen in entspre-
chender Höhe. 
Die folgende Tabelle vergleicht das Ergebnis 2022 mit dem Erfolgsplan und dem Ergebnis 
aus dem Jahr 2021: 
 
 Ergebnis 2022 
Euro 
Plan 2022 
Euro 
Ergebnis 2021 
Euro 
Löhne und Gehälter 1.715.573,61 1.834.432,00 1.483.512,89 
Soziale Aufwendungen 300.027,75 279.375,00 219.713,41 
Altersversorgung und Unterstützung 455.000,00  550.000,00 409.992,92 
Sonstige Personalnebenkosten 0,00 400,00 446,43 
 2.470.601,36 2.664.207,00 2.113.665,65 
 
Der Gesamtaufwand für die Personalkosten liegt unter dem Betrag, der im Erfolgsplan kalku-
liert wurde, jedoch deutlich über dem Ergebnis von 2021. Grund hierfür sind die mittlerweile 
fast vollständig besetzten Stellen im Bereich der Beihilfekasse sowie die Einrichtung neuer 
Stellen zum 01.01.2022 aufgrund der Umstrukturierung der Beihilfekasse. 
 
4. Entwicklung im Jahr 2022 
Für das Jahr 2022 ist zu verschiedenen Entwicklungen in der Beihilfekasse zu berichten.  
 
Rückwirkend zum 01.01.2022 wurde der Wegfall der Kostendämpfungspauschale durch den 
nordrhein-westfälischen Landtag beschlossen. Dies führte zwar zur Entlastung der Beihilfe-
berechtigten, gleichzeitig aber auch zu höheren Kosten bei den Beihilfezahlungen, da bereits 
ab dem ersten Euro im Jahr Beihilfen zu gewähren sind. 
 
Der jährliche Antragseingang ist wie erwartet weiter auf rund 112.000 Stück gestiegen. Auf-
grund der Entwicklung in der Vergangenheit und in Anbetracht der bekannten demographi-
schen Entwicklung im Bestand der beamteten Kräfte der Stadt Köln sowie der betreuten 
Tochtergesellschaften und dem Fortschritt der medizinischen Behandlungsmöglichkeiten ist 
auch in Zukunft eine stark steigende Anzahl von Beihilfeanträgen und ein weiter wachsendes 
Volumen der Beihilfezahlungen zu erwarten. 
 
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 26 Kalendertage.  
 
Vor dem Hintergrund der dargestellten Herausforderungen mit einem wachsenden Arbeits-
volumen auf der einen Seite und personellen Engpässen auf der anderen Seite wurden ver-
schiedene Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet. 
 
Zur Kapazitätserweiterung im operativen Bereich der Beihilfebearbeitung wurden insgesamt 
sieben neue Stellen mit dem Ziel einer nachhaltigen Stabilisierung beantragt und zum 
01.01.2022 zugesetzt. Nach einer Personalaquise in Kooperation mit dem städtischen Be-
werbercenter konnten neun Kräfte für die vakanten beziehungsweise zusätzlichen Stellen bei 
der Beihilfekasse gewonnen werden. Die zeitgleiche Einarbeitung zahlreicher neuer Kräfte 
Anlage 5

5 
hat eine erhebliche Herausforderung bedeutet und wurde bis zum Jahresende weitgehend 
abgeschlossen. 
 
Unter der Prämisse einer organisatorischen Optimierung im Bereich der Beihilfenfestsetzung 
wurde im Rahmen eines Verwaltungsreformprojektes eine Spezialistenorganisation in den 
Bereichen Pflege, Zähne und Krankenhaus eingeführt sowie neue Strukturen hinsichtlich der 
Bewertung der Stellen umgesetzt. Ziele dieser organisatorischen Maßnahme sind eine effizi-
ente Aufgabenerledigung durch Spezialkompetenzen, eine Qualitätsoptimierung und die Re-
alisierung von Einsparpotentialen durch eine tiefere fachliche Prüfung des Beleggutes in den 
kostenintensiven Schwerpunktbereichen. 
 
Die geplante Einführung des Beihilfenabrechnungsverfahren „IBSY NRW“ bei der städti-
schen Beihilfekasse zum Ausbau der technischen Unterstützung und Digitalisierung wurde 
auch im Jahr 2022 nicht realisiert. Die Entwicklung des Verfahrens beim Land NRW hat sich 
weiter verzögert. Nach aktuellen Informationen aus der Projektgruppe „Zukunftsfähige Beihil-
febearbeitung“ ist der Rolloutbeginn für die kommunalen Beihilfestellen nun für 2024 geplant.  
 
Das auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 10.05.2016 eingerichtete Gebietszentrum wirkt 
sich weiter finanziell und funktional positiv aus. Es ist absehbar, dass das Gebietszentrum 
auch bei Einführung des neuen DV-Verfahrens IBSY.NRW mindestens für zwei weitere 
Jahre benötigt wird. 
 
Im Rahmen des Risikomanagements wurden keine neuen Betrugsfälle festgestellt. 
 
Im Jahr 2023 ist bis zur Erstellung dieses Lageberichtes eine weitgehend planmäßige Ent-
wicklung der Beihilfekasse festzustellen. Besondere Risiken hinsichtlich der Übernahme et-
waiger zusätzlicher Kosten aus der COVID-19 Pandemie haben sich weiterhin nicht reali-
siert. Operativ wirken sich die gestiegenen verfügbaren Arbeitskapazitäten positiv auf die Be-
arbeitungszeiten aus und ermöglichen aktuell den Verzicht auf Wochenendarbeit. 
 
 
Köln, den 07.06.2023 
 
 
 
Philipp Kellersmann 
Geschäftsführer 
Anlage 5

Anlage 1 Bilanz Beihilfekasse 2022

1629 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln
Bilanz zum 31. Dezember 2022
Aktiva Anhang 31.12.2021
Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Softwarelizenzen [1] 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung [2] 74.421,99 73.416,32
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige [3] 780.888,33
Vermögensgegenstände
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr 0,00
780.888,33 5.941.091,26
II. Guthaben bei Kreditinstituten
1. Girokonto [4] 5.378.476,56
2. Anlagen mit kurzer Laufzeit [5] 0,00
5.378.476,56 2.233.683,20
C. Rechnungsabgrenzungsposten [6] 82.763,62 80.220,84
D. Bilanzverlust
I. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag [7] 0,00 0,00
6.316.550,50 8.328.411,62
Passiva Anhang 31.12.2021
Euro Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Gewinn/Verlust des Vorjahres [8] 1.251.587,84 2.161.939,70
Verwendung für:
Abführung an den Haushalt der Stadt Köln -1.251.587,84 -2.161.939,70
Ausgleich durch:
Sonderzahlung der Stadt Köln 0,00 0,00
Verbleibender Gewinn/Verlust des Vorjahres 0,00 0,00
II. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag [9] 366.346,79 1.251.587,84
III. Nicht gedeckter Fehlbetrag/Eigenkapital [10] 0,00 0,00
366.346,79 1.251.587,84
B. Rückstellungen
I. Rückstellung für künftige Kassenleistungen [11] 2.381.779,29 2.663.367,42
II. Sonstige Rückstellungen [12] 642.306,91 222.461,42
3.024.086,20
C. Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem Kassengeschäft [13] 1.278.341,31 2.183.809,25
II. Sonstige Verbindlichkeiten [14] 154.830,89 560.823,33
1.433.172,20
D. Rechnungsabgrenzungsposten [15] 1.492.945,31 1.446.362,36
6.316.550,50 8.328.411,62
31.12.2022
31.12.2022
Anlage 1

Anlage 7 Vollständigkeitserklärung Beihilfekasse 2022

675 Zeichen

1100 07.06.2023 
  
V
ollständigkeitserklärung 
Ich, der Unterzeichnende 
Philipp Kellersmann 
als Geschäftsführer 
erkläre nach bestem Wissen und Gewissen, dass zum Bilanzstichtag 31.12.2022 
• alle Geschäftsvorfälle, die für das abgelaufene Geschäftsjahr buchungspflichtig
geworden sind, ordnungsgemäß in der Buchführung erfasst worden sind,
• die dieses Geschäftsjahr betreffenden Bücher, Konten, Belege und sonstigen
Schriften vollzählig zur Verfügung gestellt wurden,
• Vorgänge von besonderer Bedeutung für den Jahresabschluss, die nach dem
Bilanzstichtag eingetreten sind, berücksichtigt wurden.
Köln, den 07.06.2023 
___________________ 
Philipp Kellersmann 
Anlage 7

Anlage 2 GuV Beihilfekasse 2022

1627 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2022
Anhang Aufwendungen Erträge
Euro Euro Euro
1. Umlagen und sonstige Erträge
a) Umlagen für Versorgungsempfänger [16] 27.913.600,04
b) Umlagen für aktive Beamte und Beschäftigte [17] 16.886.890,25
c) Erstattung Beihilfen [18] 264.734,09
d) Kostenerstattungen [19] 1.469.856,50
e) Sonstige betriebliche Erträge [20] 12.666,20
f) Abwicklung für fremde Rechnung [21] 15.878.717,41
62.426.464,49
2. Aufwendungen für Beihilfefälle
a) Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger [22] 26.941.820,71
b) Beihilfezahlungen an aktive Beamte
und Beschäftigte [23] 15.985.449,41
c) Abwicklung für fremde Rechnung [24] 15.878.717,41
58.805.987,53
3. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter [25] 1.715.573,61
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung [26] 755.027,75
c) Sonstiger Personalaufwand [27] 0,00
2.470.601,36
4. Abschreibungen 
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und 
Sachanlagen [28] 23.529,27
b) Sonstige Abschreibungen [29] 9.747,98
33.277,25
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Aufwand für EDV [30] 285.839,12
b) Vergütung für bezogene Dienstleistungen [31] 57.174,82
c) Telefon, Postgebühren, Datenanbindung [32] 139.683,65
d) Bürobedarf [33] 24.515,31
e) Sonstige Aufwendungen [34] 243.038,66
750.251,56
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge [35] 0,00 0,00
62.060.117,70 62.426.464,49
7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 366.346,79
8. Erträge aus Verlustübernahme [36] 0,00
9. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 366.346,79
Anlage 2

Anlage 3 Anhang Beihilfekasse 2022

20413 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln 
 
Anhang 
zum 
Jahresabschluss 2022 
 
 
 
 
 
I. Darstellungsform und Gliederung des Jahresabschlusses 
Für die Beihilfekasse der Stadt Köln wird seit ihrer Gründung als rechtlich unselbständiges 
Sondervermögen der Stadt Köln zum 01.01.1998 gemäß der Satzung in ihrer jeweils gelten-
den Fassung, derzeit in ihrer Fassung vom 27.11.2015, ein Jahresabschluss entsprechend 
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der je-
weils geltenden Fassung erstellt. 
Der Aufbau und die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt mit 
kassenspezifischen Postenanpassungen, wobei die einzelnen Posten mit Verweisziffern auf 
die Erläuterungen im Anhang versehen sind. 
 
II. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden 
Die Bewertung der Softwarelizenzen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt zu 
Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen. 
Auf Zugänge des beweglichen Sachanlagevermögens wurden je nach Anschaffungsdatum in 
Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften zeitanteilige Abschreibungen vorgenommen. Ge-
ringwertige Wirtschaftsgüter der Anschaffungsjahre 2018 bis 2022 wurden jeweils in einen 
Pool gebucht. Dieser wird jeweils über 5 Jahre linear abgeschrieben. 
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag bewer-
tet. Schadensersatzforderungen, die sich über 2 Jahre nicht einbringen lassen, werden wert-
berichtigt und abgeschrieben.  
Die nicht einzeln erwähnten Aktivposten sind mit Nennbeträgen angesetzt. 
Die Rückstellung für künftige Kassenleistungen beinhaltet Beihilfeaufwendungen aus Beihilfe-
anträgen, Widerspruchs- und Klageverfahren, die in 2022 eingegangen beziehungsweise an-
hängig waren, jedoch bis 31.12.2022 nicht abschließend bearbeitet und ausgezahlt werden 
konnten. 
Die Sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe der zu erwartenden Aufwendungen gebildet. 
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. 
  
Anlage 3

2 
III. Angaben zur Bilanz 
Aktiva 
 
[1] Softwarelizenzen 
Die käuflich erworbenen Softwareprodukte (immaterielle Vermögensgegenstände) für die bei 
der Beihilfekasse eingesetzten Arbeitsplatzrechner sind vollständig abgeschrieben. 
 
[2] Betriebs- und Geschäftsausstattung   
Die Position hat sich im Wirtschaftsjahr wie folgt entwickelt: 
Anfangsbestand Inventar  31.219,63  Euro 
Zugänge 0,00 Euro 
Planmäßige Abschreibungen / Abgänge -7.050,61  Euro 
Endbestand Inventar 24.169,02 Euro 
   
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG)   
Anschaffungsjahr 2018 (Anfangsbestand) 337,65 Euro 
Abschreibung auf GwG 2018 - 337,65 Euro 
Endbestand GwG 2018    0,00 Euro 
   
Anschaffungsjahr 2019 (Anfangsbestand) 1273,08 Euro 
Abschreibung auf GwG 2019 - 636,54 Euro 
Endbestand GwG 2019  636,54 Euro 
   
Anschaffungsjahr 2020 (Anfangsbestand) 5411,99 Euro 
Abschreibung auf GwG 2020 - 1803,99 Euro 
Endbestand GwG 2020 3.608,00 Euro 
   
Anschaffungsjahr 2021 (Anfangsbestand) 35.173,97 Euro 
Abschreibung auf GwG 2021 - 8.793,49 Euro 
Endbestand GwG 2021 26.380,48 Euro 
   
Anschaffungsjahr 2022 (Anfangsbestand) 0,00 Euro 
Zugänge 2022 24.534,94 Euro 
Abschreibung auf GwG 2022 - 4.906,99 Euro 
Endbestand GwG 2022 19.627,95 Euro 
   
Endbestand Betriebs- und Geschäftsausstattung 74.421,99 Euro 
 
  
Anlage 3

3 
[3] Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
Sonstige Forderungen 0,00 Euro 
Forderungen an Mitarbeiter*innen 0,00 Euro 
Schadensersatzforderungen 64.104,34 Euro 
Zinsforderungen 0,00 Euro 
Forderung an das Land NRW 270.787,47 Euro 
Forderungen Fallkostenerstattung selbstzahlender Einrichtungen 1.728,00  Euro 
Forderungen Fallkostenerstattung Gemeinde Nettersheim 1.274,00 Euro 
Forderungen Gebietszentrum 406.945,50 Euro 
Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen Stadt 4.831,16 Euro 
Forderungen Rückzahlungen Beihilfe Lehrer*innen 1.014,85 Euro 
Forderungen Rückzahlungen Beihilfe Nettersheim 30.203,01 Euro 
Umlageforderung an Stadt 0,00 Euro 
Forderung gegen Kernverwaltung aus Jahresabschluss 0,00 Euro 
 780.888,33 Euro 
 
Die Erstattung der Lehrerbeihilfen durch das Land NRW erfolgt durch Abschlagszahlungen in 
angemessener Höhe getrennt nach Beihilfen in Krankheitsfällen, Beihilfen zu Pflegekosten 
und Rentenversicherungsbeträgen für Pflegepersonen. Nach Ablauf des Jahres wurde eine 
Spitzabrechnung der gezahlten Beihilfen und der erfolgten Erstattungen für jeden Bereich er-
stellt. Diese Abrechnung schließt zum 31.12.2022 mit einer Forderung gegenüber dem Land 
NRW ab. Dabei handelt es sich um Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen für De-
zember 2022 und die Fallkostenerstattungen für das IV. Quartal 2022. 
Die Abrechnung der Fallkostenerstattungen für die Abwicklung der Beihilfesachbearbeitung 
erfolgt gegenüber den selbstzahlenden Eigenbetrieben, Sondervermögen und Eigengesell-
schaften jeweils nach Ablauf des Abrechnungszeitraums. Dadurch ergeben sich Forderungen 
gegenüber diesen Selbstzahlern aus der Abrechnung für das IV. Quartal 2022, die bis zum 
31.12.2022 noch nicht kassenwirksam waren. 
Die Abrechnung der Unterstützungsleistungen der Beihilfekasse als Gebietszentrum erfolgt 
erst nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes (01.01. – 31.12.). Dadurch ergibt sich eine For-
derung, die zum 31.12.2022 noch nicht kassenwirksam war. 
Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen Stadt ergeben sich, wenn eine Neuberechnung einer 
Beihilfefestsetzung erfolgt ist und die hieraus resultierende Beihilfeüberzahlung zum 31.12. 
des Wirtschaftsjahres noch nicht zurückgezahlt wurde. 
Forderungen an Mitarbeiter*innen der Beihilfekasse sind in 2022 nicht entstanden. 
Als Schadensersatzforderungen werden Forderungen gegenüber den Verursachern von un-
fallbedingten Beihilfeaufwendungen erfasst, die durch das Personal- und Verwaltungsma-
nagement der Stadt Köln bearbeitet und im Erfolgsfalle an die Beihilfekasse erstattet werden. 
 
[4] Girokonto 
Es handelt sich um den Guthabenbestand des Girokontos bei der Sparkasse KölnBonn am 
Bilanzstichtag. 
  
Anlage 3

4 
[5] Anlagen mit kurzer Laufzeit 
Die monatlichen Umlagezahlungen und sonstigen Zahlungseingänge könnten bis zu ihrer Ver-
wendung festverzinslich angelegt werden. Bis Anfang 2023 bestanden keine derartigen Anla-
gen, da das Zinsniveau bei 0,00 % und darunter lag und somit keine Zinsen erwirtschaftet 
werden können. Zum Stichtag 31.05.2023 werden seitens der Banken wieder Guthabenzin-
sen gezahlt. 
 
[6] Rechnungsabgrenzungsposten 
Bei den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um die Besoldung sowie die 
Beihilfeumlage für die Beamt*innen der Beihilfekasse für Januar 2023 in Höhe von 
82.763,62 Euro. Diese waren bereits Ende Dezember 2022 fällig und sind dem Girokonto der 
Beihilfekasse belastet worden.  
 
Passiva 
[8] Gewinn/Verlust des Vorjahres 
Im Vorjahr ergab sich ein Überschuss in Höhe von 1.251.587,84 Euro. Dieser Betrag wird als 
Verbindlichkeit gegenüber der Kernverwaltung übertragen und im Juni 2023 der Kernverwal-
tung zugeführt. 
[9] Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 
Für das Wirtschaftsjahr 2022 ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 366.346,79 Euro. Dieser 
wird nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens entweder mit Umlagezahlungen verrech-
net oder an die Kernverwaltung erstattet. 
 
[10] Nicht gedeckter Fehlbetrag/Eigenkapital 
Es ergibt sich kein nicht gedeckter Fehlbetrag. 
 
[11] Rückstellung für künftige Kassenleistungen 
Unter dieser Position ist die Summe der zum Jahresende 2022 noch nicht festgesetzten Bei-
hilfeaufwendungen aus Beihilfeanträgen, Widerspruchs- und Klageverfahren in Höhe von 
2.381.779,29 Euro erfasst, die in 2022 anhängig waren, jedoch bis 31.12.2022 nicht abschlie-
ßend bearbeitet und ausgezahlt werden konnten. Für Beihilfeanträge, bei denen die Höhe des 
Anspruches noch nicht festgestellt werden konnte, wurde auf der Basis vorliegender Erfah-
rungswerte ein Pauschalbetrag von 601,43 Euro je Fall angenommen. Die noch offenen Wi-
derspruchs- und Klageverfahren wurden mit ihrem jeweiligen Streitwert berücksichtigt. 
 
[12] Sonstige Rückstellungen 
Rückstellung für Prüfkosten Jahresabschluss 10.000,00
 Euro 
Rückstellung für Urlaubsansprüche 177.306,91 Euro 
Rückstellung für jährliche Pensions- und Beihilfeaufwendungen 455.000,00  Euro 
 642.306,91 Euro 
 
Die Pensions- und Beihilfeaufwendungen werden jährlich seitens des Personal- und Verwal-
tungsmanagements der Stadt Köln in Rechnung gestellt. Ausnahmsweise kann in diesem 
Jahr die Ermittlung des Zuführungsaufwandes und die Rechnungsstellung nicht rechtszeitig 
für die Erstellung des Jahresabschlusses 2022 erfolgen, so dass eine Rückstellung anhand 
der Durchschnittswerte der letzten 3 Jahre gebildet wurde
. 
  
Anlage 3

5 
[13] Verbindlichkeiten aus dem Kassengeschäft 
Verbindlichkeiten Land NRW  1.014,85 Euro 
Verbindlichkeiten Rentenversicherungsträger  20.199,87 Euro 
Verbindlichkeiten Beihilfen Lehrende 0,00 Euro 
Verbindlichkeiten Nettersheim 5.000,00 Euro 
Verbindlichkeiten Selbstzahler 538,75 Euro 
Verbindlichkeiten gegen Kernverwaltung aus Jahresabschluss 1.251.587,84 Euro 
 1.278.341,31 Euro 
 
Bei den Verbindlichkeiten Land NRW handelt es sich um noch ausstehende Rückzahlungen 
aus Überzahlungen von einer Beihilfe bei Lehrern. 
Bei den Verbindlichkeiten Rentenversicherungsträger handelt es sich um die Ren tenversiche-
rungsbeiträge für Pflegepersonen für den Monat Dezember 2022, die jedoch erst im Folgemo-
nat festgesetzt und ausgezahlt werden konnten. 
Bei den Verbindlichkeiten an Selbstzahlende handelt es sich um die von ZESAR für diesen 
Bereich überwiesenen Medikamentenrabatte, die hier eingegangen sind, jedoch erst im 
Folgejahr an die selbstzahlenden Stellen ausgezahlt werden konnten. 
Die Verbindlichkeit gegen die Kernverwaltung ergibt sich aus dem Jahresabschluss 2021. Die 
Verbindlichkeit wird nach Rechnungsstellung an die Kernverwaltung erstattet.  
 
[14] Sonstige Verbindlichkeiten 
Es handelt sich um kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen für das Jahr 
2022. 
 
[15] Rechnungsabgrenzungsposten 
Die Beihilfeumlagen für Beamt*innen werden zusammen mit der Auszahlung der jeweiligen 
Bezüge von der Stadt Köln an die Beihilfekasse abgeführt. Da die Bezüge stets am Ende des 
Vormonats ausgezahlt werden, hat dies zur Folge, dass die Umlagen für den Januar des fol-
genden Wirtschaftsjahres bereits Ende Dezember des ablaufenden Wirtschaftsjahres auf dem 
Girokonto der Beihilfekasse eingehen. Diese Zahlungseingänge sind daher zum Bilanzstich-
tag 31.12.2022 als passive Rechnungsabgrenzungsposten zu verbuchen. 
  
Anlage 3

6 
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 
 
[16] Umlagen für Versorgungsempfänger*innen (VE) 
Beihilfeumlagen VE Beamt*innen 20.658.900,00
 Euro 
Beihilfeumlagen Pflegeversich. VE Beamt*innen 4.809.500,00 Euro 
Beihilfeumlagen VE Beschäftigte 2.445.200,04 Euro 
 27.913.600,04 Euro 
 
[17] Umlagen für aktive Beamt*innen sowie Beschäftigte 
Beihilfeumlagen Beamt*innen 16.374.175,38 Euro 
Beihilfeumlagen Pflegeversicherung Beamt*innen 250.161,04 Euro 
Beihilfeumlagen Beschäftigte 262.553,83 Euro 
 16.886.890,25 Euro 
 
[18] Erstattung Beihilfen 
Hierbei handelt es sich um Schadensersatzansprüche gegen Dritte bei Unfällen und Erstat-
tungen von Medikamentenrabatte durch ZESAR. 
Erstattete Medikamentenrabatte 174.837,04
 Euro 
Schadensersatzleistungen 89.897,05 Euro 
 264.734,09 Euro 
 
[19] Kostenerstattungen 
Die Beihilfekasse erhebt für die Beihilfeabwicklung für Eigenbetriebe / Sondervermögen / Ei-
gengesellschaften eine Fallkostenpauschale von 27,00 Euro. Für die Bearbeitung der Leh-
rerbeihilfen wird eine Pauschale von 30,00 Euro pro Bearbeitungsfall berechnet. 
Für die Unterstützungsleistungen der Beihilfekasse als Gebietszentrum wird von den ange-
schlossenen Beihilfekassen eine Kostenerstattung gefordert. Diese Erträge wurden anhand 
der zum Stichtag 31.12.2022 ermittelten jeweiligen Anzahl der Beihilfeberechtigten anteilig für 
die Zeit der Betreuung kostendeckend berechnet. 
 
[20] Sonstige betriebliche Erträge 
Diese Position beinhaltet die Erstattung unfallbedingter Beihilfekosten und den Schadenser-
satz aus unerlaubter Handlung. 
 
[21] Abwicklung für fremde Rechnung 
Dieser Posten enthält die Erstattung zu den Aufwendungen für die Beihilfen an das Lehrper-
sonal der Kölner Grund-, Haupt- und Förderschulen in Höhe von insgesamt 
15.708.051,42 Euro durch das Land NRW. In dem Betrag enthalten sind auch zurückgezahlte 
Beihilfen der Lehrpersonen. Bei den Selbstzahlern (Eigenbetriebe/Sondervermögen/Eigenge-
sellschaften) sind keine Rückforderungen erfolgt. 
Seit dem 01.05.2009 führt die Beihilfekasse aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung 
vom 24.03.2009 die Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten für die Gemeinde Nettersheim 
durch. Beihilfen wurden in Höhe von 170.665,99 Euro erstattet. 
 
[22] Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger*innen 
Anlage 3

7 
Beihilfen VE Beamt*innen 19.815.775,74 Euro 
Beihilfen Pflegeversicherung VE Beamt*innen 4.777.044,17 Euro 
Beihilfen VE Beschäftigte 2.349.000,80 Euro 
 26.941.820,71 Euro 
 
Die Rückforderungen von überzahlten Beihilfen für diesen Personenkreis in Höhe von insge-
samt 28.913,47 Euro wurden bei den Beihilfezahlungen aufwandsmindernd berücksichtigt. 
 
[23] Beihilfezahlungen an aktive Beamt*innen sowie Beschäftigte 
Beihilfen für Beamt*innen 15.494.050,51 Euro 
Beihilfen Pflegeversicherung Beamt*innen 330.332,58 Euro 
Beihilfen für Beschäftigte 161.066,32 Euro 
 15.985.449,41 Euro 
 
Auch hier sind die Rückforderungen von überzahlten Beihilfen aufwandsmindernd berücksich-
tigt. Sie betrugen bei den Beihilfen für aktive Beamt*innen sowie Beschäftigte im Jahr 2022 
insgesamt 17.746,88 Euro.  
 
[24] Abwicklung für fremde Rechnung  
Für die Lehrer*innen an den Grund-, Haupt- und Förderschulen der Stadt Köln werden die 
Beihilfen als Auftragsangelegenheit durch die Beihilfekasse der Stadt Köln berechnet und 
ausgezahlt. Im Wirtschaftsjahr 2022 erfolgten Auszahlungen in Höhe von insgesamt 
15.708.051,42 Euro.  
Außerdem beinhaltet der Posten die Rückführung der Gelder, die von Lehrer*innen in Höhe 
von 14.402,85 Euro aus Beihilfeüberzahlungen zurückgefordert wurden. 
Für die Mitarbeiter*innen der Gemeinde Nettersheim werden die Beihilfen aufgrund einer öf-
fentlich-rechtlichen Vereinbarung durch die Beihilfekasse der Stadt Köln berechnet und aus-
gezahlt. Sie betrugen im Wirtschaftsjahr 2022 insgesamt 170.665,99 Euro. 
 
[25] Löhne und Gehälter 
Besoldung an Beamt*innen 923.054,61
 Euro 
Vergütung an Beschäftigte 792.519,00 Euro 
 1.715.573,61 Euro 
 
Hierbei berücksichtigt sind anteilige Personalkosten für Beamt*innen sowie Beschäftigte im 
zentralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe, die Serviceleistungen für 
die Beihilfekasse erbringen. 
  
Anlage 3

8 
[26] Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 
Beihilfen Beamt*innen der Beihilfekasse 64.540,18 Euro 
Versorgungsbezüge an Beamt*innen der Beihilfekasse 343.000,00 Euro 
Beihilfen Versorgungsempfänger*innen der Beihilfekasse 112.000,00  Euro 
Gesetzliche soziale Aufwendungen 164.537,71 Euro 
ZVK-Umlage 70.670,37 Euro 
Beihilfen Beschäftigte der Beihilfekasse 279,49 Euro 
 755.027,75 Euro 
 
Auch hier sind anteilige Aufwendungen für Beamt*innen sowie Beschäftigte im zentralen Be-
reich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe berücksichtigt, die Serviceleistungen für 
die Beihilfekasse erbringen. 
Die Posten Beihilfen für Versorgungsempfänger*innen sowie Versorgungsbezüge an Be-
amt*innen beinhalten eine Rückstellung für die Zuführungsaufwendungen für das Jahr 2022 
zu den Personalrückstellungen gemäß der zwischen dem Personal- und Verwaltungsmanage-
ment der Stadt Köln und der Beihilfekasse abgeschlossenen Vereinbarung (siehe auch Ver-
weisziffer [14]). 
 
[27] Sonstiger Personalaufwand  
Im Abrechnungsjahr sind keine Kosten entstanden. 
 
[28] Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und 
Sachanlagen 
Es handelt sich um planmäßige Abschreibungen bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung 
in Höhe von 23.529,27 Euro. 
 
[29] Sonstige Abschreibungen 
Der Posten beinhaltet die Niederschlagung von Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen, zu 
denen nach derzeitigem Kenntnisstand in absehbarer Zeit keine Zahlungen erfolgen werden. 
Daneben sind hier Beträge für Beihilfen enthalten, die aufgrund von Unfällen aufgewendet 
werden mussten und aus unterschiedlichen Gründen nicht von den Unfallverursachern erstat-
tet worden sind. 
 
[30] Aufwand für EDV 
Die Position beinhaltet die Kosten für die Leistungen des Amtes für Informationsverarbeitung, 
die Lizenzkosten einschließlich Pflege und Wartung des Beihilfe-EDV-Systems sowie Aufwen-
dungen für Kleinteile beziehungsweise Reparaturen des allgemeinen EDV-Systems von ins-
gesamt 121.188,12 Euro. 
Weiterhin sind im Jahr 2022 Kosten für das Scanverfahren zu BeihilfeNRWplus in Höhe von 
164.651,00 Euro entstanden. 
  
Anlage 3

9 
[31] Vergütung für bezogene Dienstleistungen  
Verwaltungs-/Betriebskostenerstattungen für Leistungen von 
11, GPR, 30, Arbeitssicherheit etc. 50.712,23  Euro 
Fortbildungskosten 3.487,82  Euro 
Gebühren ZESAR 2.974,77  Euro 
 57.174,82  Euro 
 
[32] Postgebühren, Informations- und Kommunikations technik 
Portokosten 79.450,78 
 Euro 
Fernmeldegebühren 22.366,24  Euro 
CAN IT-Arbeitsplätze (IVBK) 30.470,08  Euro 
CAN Betreuung mobile Geräte 583,30  Euro 
CAN Betreuung Programme/Datensicherung 4.504,51  Euro 
DMS/ Optisches Archiv 303,60  Euro 
Wissensdatenbank 2.005,14  Euro 
 139.683,65  Euro 
 
[33] Bürobedarf 
Büroausstattung 0,00 
 Euro 
Sonstiger Bürobedarf 9.636,33  Euro 
Bücher, Zeitschriften, Drucksachen, Medien 14.878,9 8  Euro 
 24.515,31  Euro 
 
[34] Sonstige Aufwendungen 
Kopiergeräte 8.109,99 
 Euro 
Mietzahlungen 206.627,30  Euro 
Energiekosten (in Mietzahlung enthalten) 0,00  Euro 
Reinigungskosten (in Mietzahlung enthalten) 0,00  Euro 
Entsorgungen 45,82  Euro 
Mitgliedsbeiträge 44,62  Euro 
Dienstreisen 228,18  Euro 
Sonstiger Verwaltungsaufwand – z.B. Rechtsstreitigkeiten, 
Elektrogeräteprüfung, Erstattung dienstlicher Auslagen 7.524,40  Euro 
Sonstige betriebliche Aufwendungen – Schließanlage 
Parkgürtel 2.538,80 
 Euro 
Kontoführungsgebühren 4.400,00  Euro 
Zinsaufwendungen (Negativzinsen Girokonto) 2.169,63  Euro 
Prüfkosten 10.000,00  Euro 
Periodenfremde Aufwendungen 1.349,92  Euro 
 243.038,66  Euro 
 
[35] Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
Auf das Guthaben des Girokontos wurden in 2022 keine Zinsen gezahlt.  
 
[36] Erträge aus Verlustübernahme

10 
Im Wirtschaftsjahr 2022 fand keine Verlustübernahme durch die Stadt Köln statt. 
 
V. Ergänzende Angaben  
Geschäftsführung 
Die Geschäftsführung der Beihilfekasse der Stadt Köln oblag im Berichtszeitraum: 
Philipp Kellersmann      ab 01.04.2022 Geschäftsführer  
Holger Vogel                 bis 07.07.2022 
Daniel Esch                   ab 05.10.2022 
Stellvertretender Geschäftsführer 
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen 91.212,27 Euro. 
Da der Geschäftsführer die Geschäftsführung von Beihilfekasse und Zusatzversorgungskasse 
wahrnimmt, werden die Personalkosten des Geschäftsführers von jeder Kasse anteilig getra-
gen. 
Personal 
Die Anzahl der Beamt*innen sowie der Beschäftigten (ohne Auszubildende), die bei der Bei-
hilfekasse der Stadt Köln tätig waren, betrug einschließlich der Mitarbeiter*innen im zentralen 
Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe, die Serviceleistungen für die Beihilfe-
kasse erbringen: 
 Am 31.12.2022  Am 31.12.2021  
Beamt*innen 28  27 
Beschäftigte 23 
 
 15 
 51  42 
Unter Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigungen und der Beschäftigungsanteile im zentra-
len Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe ergibt sich umgerechnet auf Voll-
zeitstellen folgender Beschäftigtenstand (ohne Auszubildende): 
 Am 31.12.2022
  Am 31.12.2021  
Beamt*innen 21,78  20,50 
Beschäftigte 18,86  12,46 
 40,64  32,96 
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen 
Geschäfte zu nicht marktüblichen Preisen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen 
wurden nicht getätigt. 
Abschlussprüferhonorar 
Für die Prüfung des Abschlusses 2022 durch das Rechnungsprüfungsamt wurde in Anleh-
nung an die Kosten für 2021 eine Rückstellung in Höhe von 10.000,00 Euro gebildet. 
 
Köln, den 07.06.2023 
 
 
Philipp Kellersmann 
Geschäftsführer 
Anlage 3

Beschlussvorlage Rat

3677 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/1100/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2013/2023 
Freigabedatum 
13.11.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt 
Köln 2022  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Beihilfekasse der Stadt Köln für 
das Wirtschaftsjahr 2022 fest und entlastet die Kassenleitung. 
 
Der Jahresüberschuss 2022 wird an die Stadt Köln abgeführt.  
 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 27.11.2023 
Finanzausschuss 04.12.2023 
Rat 07.12.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Gemäß § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln vom 27.11.2015 gelten für die Wirt-
schaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für 
das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) sinngemäß. Nach § 21 EigVO hat die Kasse für den 
Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss sowie nach § 25 EigVO einen 
Lagebericht, welcher zusätzlich einen Überblick über den Geschäftsverlauf und die Lage der 
Kasse gibt, aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Ver-
lustrechnung und dem Anhang. 
Der von der Kasse aufgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022 wurde dem 
Rechnungsprüfungsamt satzungsgemäß vorgelegt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht 
sind dem Rat der Stadt Köln zusammen mit dem Prüfungsergebnis bis spätestens 31.12. des 
auf das Wirtschaftsjahr folgenden Jahres vorzulegen. Der Rat stellt den geprüften Jahresab-
schluss und den Lagebericht nach § 15 Absatz 3 Satz 4 der Satzung der Beihilfekasse fest 
und beschließt über die Entlastung der Kassenleiterin/des Kassenleiters.  
Das Prüfergebnis inklusive Jahresabschluss und Lagebericht liegt der Vorlage als Anlage bei.  
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirt-
schaftsjahr 2022 der Beihilfekasse der Stadt Köln enthält folgenden Bestätigungsvermerk: 
„Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss (Bilanz-, Gewinn- und Verlustrech-
nung, Lagebericht) unter Einbeziehung der Buchführung der Beihilfekasse für das Geschäfts-
jahr 01.01. bis 31.12.2022 geprüft. Die Prüfung erfolgte auf der Grundlage der einschlägigen 
Vorschriften der EigVO NRW und der entsprechenden handelsrechtlichen Bestimmungen. Die 
Prüfung führte zu keinen Beanstandungen, die die Erteilung des Bestätigungsvermerkes in 
Frage stellen. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der 
Beihilfekasse und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. 
Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss unter Be-
achtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beihilfekasse der Stadt 
Köln. Die Entlastung des Kassenleiters der Beihilfekasse wird empfohlen.“ 
Die vorgelegte Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Wirtschaftsjahr 2022 einen Jahres-
überschuss in Höhe von 366.346,79 Euro aus. 
Zu weiteren Details wird auf die Anlagen verwiesen. 
 
Anlagen 
Anlage 1 – Bilanz Beihilfekasse 2022 
Anlage 2 – GuV Beihilfekasse 2022 
Anlage 3 – Anhang Beihilfekasse 2022 
Anlage 4 – Inventar Beihilfekasse 2022 
Anlage 5 – Lagebericht Beihilfekasse 2022 
Anlage 6 – Prüfbericht Beihilfekasse 2022 
Anlage 7 – Vollständigkeitserklärung Beihilfekasse 2022

Anlage 4 Inventar Beihilfekasse 2022

3621 Zeichen

Inventar Beihilfekasse
Stand: 31.12.2022
Übersicht
Gruppe Gruppenbezeichnung Ansch.-Wert Zugänge Abgänge Ansch.-Wert Restwert Zugänge Abgänge Abschr. Restwert
01.01.2022 2022 2022 31.12.2022 01.01.2022 2022 2022 2022 31.12.2022
1. Schränke/Regale 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
2. Schreibtische/Tische 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
3. Stühle 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
4. Sonst. Einrichtungsgegenstände 22.284,06 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 22.284,06 Euro 20.465,93 Euro 0,00 Euro 2.228,40 Euro 18.237,53 Euro
5. Rechen-/Schreibmaschinen 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
6. ADV-Geräte 59.418,97 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 59.418,97 Euro 10.753,70 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 4.822,21 Euro 5.931,49 Euro
7. Sonstige technische Geräte 2.369,85 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 2.369,85 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
8. Sonstiges Inventar 184,34 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 184,34 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
Summe 1 - 8 84.257,22 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 84.257,22 Euro 31.219,63 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 7.050,61 Euro 24.169,02 Euro
9. GWG Anschaffungsjahr 2009 1.877,98 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.877,98 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
10. GWG Anschaffungsjahr 2010 375,59 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 375,59 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
11. GWG Anschaffungsjahr 2011 3.755,97 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 3.755,97 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
12. GWG Anschaffungsjahr 2012 3.092,76 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 3.092,76 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
13. GWG Anschaffungsjahr 2013 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
14. GWG Anschaffungsjahr 2014 334,75 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 334,75 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
15. GWG Anschaffungsjahr 2015 487,55 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 487,55 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
16. GWG Anschaffungsjahr 2016 1.541,18 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.541,18 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
17. GWG Anschaffungsjahr 2017 278,72 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 278,72 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
18. GWG Anschaffungsjahr 2018 284,41 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 284,41 Euro 337,65 Euro 0,00 Euro 337,65 Euro 0,00 Euro
19. GWG Anschaffungsjahr 2019 3.182,70 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 3.182,70 Euro 1.273,08 Euro 0,00 Euro 636,54 Euro 636,54 Euro
20. GWG Anschaffungsjahr 2020 4.149,94 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 4.149,94 Euro 5.411,99 Euro 0,00 Euro 1.803,99 Euro 3.608,00 Euro
21. GWG Anschaffungsjahr 2021 43.967,46 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 43.967,46 Euro 35.173,97 Euro 0,00 Euro 8.793,49 Euro 26.380,48 Euro
22. GWG Anschaffungsjahr 2022 0,00 Euro 24.534,94 Euro 0,00 Euro 24.534,94 Euro 0,00 Euro 24.534,94 Euro 4.906,99 Euro 19.627,95 Euro
Summe 9 - 21 63.329,01 Euro 24.534,94 Euro 0,00 Euro 87.863,95 Euro 42.196,69 Euro 24.534,94 Euro 0,00 Euro 16.478,66 Euro 50.252,97 Euro
Summe Geschäftsausstattung 147.586,23 Euro 24.534,94 Euro 0,00 Euro 172.121,17 Euro 73.416,32 Euro 24.534,94 Euro 0,00 Euro 23.529,27 Euro 74.421,99 Euro
0. Software 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
Immat. Vermögensgegenstände 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
Gesamtsummen 147.586,23 Euro 24.534,94 Euro 0,00 Euro 172.121,17 Euro 73.416,32 Euro 24.534,94 Euro 0,00 Euro 23.529,27 Euro 74.421,99 Euro
Anschaffungswerte Buchwerte
Anlage 4

Beratungsverlauf (3)

27.11.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2023 Finanzausschuss
TOP 10.20 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2023 Rat
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2013/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
13.11.2023
Erstellt
16.06.2023 14:50