AN/0988/2019
Urbane Landwirtschaft in Köln – nachhaltig und ökologisch orientierte Nahrung für unsere Stadt
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Anlage _Kriterienkatalog
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Vorschlag für die Kriterien der Pächterauswahl der Stadt Köln Jeder Pachtbewerber macht im Pachtantrag Angaben zu den folgenden Punkten; diese werden ausgewertet und dementsprechend die Punkte vergeben. Der Pachtbewerber mit den meisten Punkten erhält den Zuschlag, bei Punktegleichheit können weitere Kriterien berücksichtigt werden. Vor Abschluss des Pachtvertrags werden alle Pachtbewerber über ihren Punktestand informiert, so dass genügend Zeit für Rückfragen und Klärung bleibt. • Erfüllung der Mindestpachtzinsforderung Ausschlusskriterium Die Mindestpachtzinsforderung muss aus dem Bewerbungsformular hervorgehen. Sie ist von der zuständigen Verwaltung für jede anstehende Verpachtung vor Beginn der Ausschreibung neu festzusetzen. Die Höhe soll sich am Durchschnitt der Pachtpreise in der Region orientieren. Bei Überbieten des vorgegebenen Mindestpachtpreis erwächst dem Pachtbewerber kein Vorteil. Überhöhte Pachtpreise schaffen Unfrieden und es werden einseitig ökonomische wirtschaffende Betriebe bevorzugt. Bewerbungen, bei denen die Mindestpacht nicht geboten wird, sind auszusondern. Die betroffenen Bewerber können nicht Pächter werden! • Grundsätztlicher Verzicht auf Glyphosat Pflichtkriterium • Regionale Herkunft des Pachtbewerbers Bewertung: 0 bis 3 Punkte Um eine Identifikation des Pächters mit der städtischen Gemeinschaft zu ermöglichen, ist es wünschenswert, dass der Hauptwohnsitz bei natürlichen Personen bzw. der Hauptbetriebsitz bei juristischen Personen möglichst nahe an den zu verpachtenden Flächen ist. Die Bewertung ist wie folgt vorzunehmen: Hauptwohn-/Hauptbetriebssitz in der Gemarkung der zu verpachtenden Flächen 3 Punkte Hauptwohn-/Hauptbetriebssitz in angrenzender Gemarkung 2 Punkte Hauptwohn-/Hauptbetriebssitz noch innerhalb des Stadtgebietes 1 Punkt Hauptwohn-/Hauptbetriebssitz außerhalb des Stadtgebietes 0 Punkte Um auch bäuerliche Betriebsgründungen zu ermöglichen sollte die Stadt Köln dies unterstützen und Neugründern die Möglichkeit geben, städtische Flächen zu pachten. Deshalb erhalten ortsfremde BetriebsgründerInnen bei Vorlage eines schlüssigen Betriebskonzeptes ebenfalls 3 Punkte • Gentechnikfreiheit auf allen Flächen Bewertung: 0 oder 2 Punkte Um der besonderen Verantwortung der Stadt Köln für die Bewahrung der Umwelt gerecht zu werden, ist sicherzustellen, dass städtisches Land falls irgend möglich nur an solche Betriebe verpachtet wird, die im gesamten Betrieb gentechnikfrei arbeiten. • Gentechnikfreiheit im Stall Bewertung: 0 oder 2 Punkte Wirtschaftet ein Betrieb auch im Stall gentechnikfrei – dies betrifft vor allem die eingesetzten Futtermittel - so erhält er hierfür ebenfalls 2 Punkte. Hält ein Betrieb weniger als 0,3 GVE/ha, so erhält er keinen Punkt. • Betriebsgröße Bewertung: 0 oder 1 Punkt Um bäuerlichen Familienbetrieben eine Existenz zu ermöglichen, sollte das städtische Land diesen bevorzugt verpachtet werden. Dies wird in einigen Gemeinden schon seit langem erfolgreich und selbstverständlich praktiziert, da der Effekt, den städtisches Land erzielen kann mit zunehmender Betriebsgröße nachlässt. Liegt die Betriebsgröße unterhalb des Durchschnitts der Bewerber, so erhält der Betrieb einen Punkt, darüber keinen. • Bodengebundene Tierhaltung Bewertung: 0 oder 3 Punkte Um einer industriellen Massentierhaltung ohne betriebliche Futtergrundlage mit all ihren ethischen und ökologischen Problemen keinen Vorschub zu leisten, erhält der Bewerber einen Punkt bei Einhaltung der Vorgabe von § 201 des Bundesbaugesetzbuchs, wonach mind. 50% des Futters der Tiere auf eigenen oder langfristig gepachteten Flächen erzeugt werden können. Im Normalfall wird dies erreicht, wenn der Tierbesatz zwischen 0,3 und 2 GVE/ha liegt. Dieser Punkt wird nicht vergeben, wenn der maximale Tierbestand nach § 35 Bundesbaugesetzbuch (Tierplätze: 1.500 Mastscheine, 560 Sauen, 30.000 Masthühner, 15.000 Legehennen, 15.000 Puten, 600 Rinder) überschritten wird, da dann eine sozialverträgliche Tierhaltung ohne nachbarschafts- und umweltschädliche Konzentration von Emissionen nicht mehr gewährleistet ist. Dieser Punkt wird ebenfalls nicht vergeben, wenn der Tierbesatz geringer als 0,3 GVE/ha ist. • Arbeits- und Ausbildungsplätze Bewertung: 0 bis 1 Punkt Die Dörfer können nur lebendig bleiben, wenn die Menschen vor Ort ihre Existenz sichern können; dazu kann die Landwirtschaft einen wichtigen Beitrag leisten. Deshalb wird 1 Punkt an Betriebe vergeben, die durch ihre Vielfältigkeit möglichst viele Arbeitsplätze schaffen und sichern. Ein brauchbares Kriterium zur Beurteilung stellt dafür die von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für jeden Betrieb ermittelten Normarbeitszeiten dar, da sie einfach abgefragt werden können. • Ökologische Bewirtschaftung Bewertung: 0 oder 3 Punkte Ökologisch wirtschaftende Betriebe sollten bevorzugt behandelt werden. • Durchschnittliche Schlaggröße Bewertung: 0 oder 1 Punkt Der Zusammenhang zwischen Großflächenlandwirtschaft mit den damit zusammenhängenden ausgeräumten Landschaften und dem hiesigen Artensterben sind oft und eindrucksvoll beschrieben und belegt worden. Die durchschnittliche Schlaggröße des Betriebes lässt sich ebenfalls einfach aus dem jährlichen zu erstellenden Mehrfachantrag des Betriebes ablesen. Liegt die durchschnittliche Schlaggröße unter dem Durchschnitt, so erhält der Bewerber 1 Punkt, liegt sie darüber keinen. • Soziale Aspekte Bewertung: 0 oder 1 Punkt Im Rahmen des Kriteriums „Soziale Aspekte“ wird auch die Möglichkeit gegeben, nachgewiesenermaßen besonders soziales Engagement eines Pachtbewerbers bei der Führung seines Betriebes zu berücksichtigen. Es kann dabei nur um ein Engagement im Zusammenhang der Betriebsführung gehen, z.B. Betreuung von Menschen mit Behinderung, psychischen Krankheiten o.ä.. Persönliches Engagement in gemeinnützigen, kirchlichen oder karitativen Einrichtungen hingegen oder Zuwendung von Sach- oder Geldleistungen können an dieser Stelle nicht in das PVV einfließen. • Flächenentzug Bewertung: 0 oder 3 Punkte Beim bisherigen Pächter kann es insbesondere bei größeren Ausschreibungsflächen passieren, dass er bei Nichtauswahl einen im Verhältnis zu seiner Gesamtbetriebsfläche erheblichen Flächenverlust erleiden würde. Wenn erkennbar wird, dass ein solcher Flächenverlust gravierend für den Betrieb werden könnte und wenn er nicht anderweitig kompensiert werden kann, besteht die Möglichkeit, diesen Umstand mit der Vergabe von drei Punkten zu begegnen. Davon zu unterscheiden ist das Verfahren bei Existenzgefährdung infolge Flächenentzug. • Artenvielfalt im Gesamtbetrieb: Bewertung: 0 bis 2 Punkte Die Artenvielfalt im Gesamtbetrieb ist ein wichtiger Indikator für vielfältigen Anbau der Biodiversität fördert, da vielfältiger Anbau auch vielfältige Nahrungs- und Deckungsräume bietet. Im Gegensatz zu monokulturellem Anbau ist bei vielfältigeren Feldern auch weniger Pflanzenschutz und Dünger nötig, so dass insgesamt die Artenvielfalt im Gesamtbetrieb ein wichtiges Kriterium bildet. bis 5 Sorten = 0 Punkte über 5 Sorten = 1 Punkt über 10 Sorten = 2 Punkte • Fruchtfolge im ackerbaulichen Gesamtbetrieb Bewertung: Über 4-jährig = 1 Punkt Die Fruchtfolge ist für den Erhalt und die Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit bedeutsam. Sie sichert langfristig Erträge und trägt zur Gesunderhaltung und Entwicklung des Bodens bei. Je einseitiger die Fruchtfolge ist, umso größer wird die Gefahr bodengebundener Krankheiten. Ziel der Fruchtfolge ist eine ausgewogene, auf den Boden und Pflanzenfolge angepasste Nährstoffversorgung. • Zwischenfruchtanbau Bewertung: Über 25% = 1 Punkt Der Zwischenfruchtanbau dient nicht nur der Verminderung von Nährstoffauswaschung und Bodenerosion, sondern bietet auch viele Vorteile für wildlebende Tiere der Feldflur. Zwischenfrüchte stellen Nahrung, Schutz und Deckungsmöglichkeiten bereit und erhöhen die Lebensraumvielfalt. Besonders bei blühenden Zwischenfrüchten ist der ökologische Nutzen sehr hoch (z. B. als Bienenweide oder zur Auflockerung des Landschaftsbildes). Empfehlenswert ist das Stehenlassen über die Samenreife hinaus, sodass bis in den Winter hinein positive Effekte erreicht werden. • Ökologischen Vorrangflächen Bewertung: über 10% der Betriebsfläche = 1 Punkte z.B. Blütstreifen, Streuobstwiese, Hecken, Blühschneise zur Förderung des Biotypverbundes Landwirtschaftliche Betriebe müssen seit 2015 grundsätzlich zunächst fünf Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereitstellen. Diese Flächen müssen im Umweltinteresse genutzt werden (z.B. zum Erhalt von Hecken oder als Feldrand/Pufferstreifen). Eine landwirtschaftlich produktive Nutzung bleibt unter bestimmten Bedingungen aber zulässig. Dazu gehört zum Beispiel der Anbau von Eiweißpflanzen, die den Stickstoff im Boden binden oder der Anbau von Zwischenfrüchten. Landwirte die nicht nur die geforderten 5%, sondern 10% ökologische Vorrangflächen zur Verfügung stellen erhalten einen Punkt. • Unterstützung von gemeinschaftlichen Ansätzen der Landwirtschaft: Bewertung: 0 bis 1 Punkt wie z.B. SoLawi, Selbsternte, Umweltbildungangebot = 1 Punkt Eine SoLawi ist mehr als nur Kostenteilung und Risikominimierung. Viele SoLawis wollen ökologisch etwas verbessern. Sie setzen daher bewusst auf einen natur- und klimaverträglichen Land- und Gartenbau. Einige unterstützen mit ihren Mitgliederbeiträgen zudem die Nutzung von regenerativen Energien. Ein weiteres wichtiges Ziel der SoLawi ist, es Menschen zu ermöglichen, neue Erfahrungen zu machen: Wer Felder und Pflanzen kennt und auch mal mit Hand anlegt beim Ernten oder Jäten, bekommt ein anderes Gefühl für den Wert der Lebensmittel. Dazu gehört auch die Frage: Wie geht es eigentlich den Menschen, die unsere Lebensmittel erzeugen? Viele SoLawis beschäftigen sich auch intensiv mit der Frage fairer Löhne und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft.
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)
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SPD-Fraktion CDU-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion DIE LINKE FDP-Fraktion Ratsgruppe GUT Lisa Gerlach, Einzelmandatsträgerin An den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Grün Herrn Rafael Struwe Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.06.2019 AN/0988/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Umwelt und Grün 27.06.2019 Urbane Landwirtschaft in Köln – nachhaltig und ökologisch orientierte Nahrung für unsere Stadt Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin; die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu Top 2.1 auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 27.06.2019 zu nehmen: Der folgende Antrag zielt darauf ab, die etwa 2.700 Hektar Agrarflächen im Eigentum der Stadt Köln (40% der gesamten landwirtschaftlichen Fläche in Köln) zukünftig für naturver- trägliche Lebensmittelerzeugung für die regionale Ernährung und als Naturerfahrungsraum für die Menschen in Köln zu nutzen. Zu diesem Zweck sollen die landwirtschaftlichen Flächen qualitativ im Sinne einer ökologi- schen Landwirtschaft aufgewertet und für Partizipationsmöglichkeiten der Menschen geöffnet werden. Beschlussvorschlag: 1. Die Bewirtschaftung der Agrarflächen im Eigentum der Stadt Köln soll sich zukünftig an folgenden Zielen orientieren: - Erhöhung der Biodiversität und des Artenschutzes - 2 - - Förderung einer naturnahen ökologischen und nachhaltigen Landwirtschaft - Verringerung und gezielter Einsatz von Düngern und Pestiziden - Verbot von Glyphosat - Landwirtschaft ohne Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen - Direktvermarktung: Förderung lokaler Vermarktungskonzepte - Unterstützung von gemeinschaftlichem Engagement und Initiativen, die Nahrungsmittel stadtnah erzeugen wollen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die zukünftigen Pachtverträge der landwirtschaftli- chen Nutzflächen im Eigentum der Stadt Köln so zu gestalten, dass konkrete Vorga- ben zur Einhaltung und Förderung der oben genannten Ziele umgesetzt werden. Bei der Neuverpachtung werden Betriebe bevorzugt, die sich verpflichten, die oben genannten Ziele umzusetzen. Hierzu legt die Verwaltung bis Ende 2019 eine Strategie vor, wie die Neuverpachtung erfolgen soll. Der von einer Arbeitsgruppe aus Ernährungsrat und Landwirtschaftskammer/- Verband erarbeitete Kriterienkatalog (Anlage) ist ein erster Ansatz als Grundlage, der jedoch weiterentwickelt werden soll. Dabei sollen die ökologischen und sozialen Krite- rien stärker gewichtet werden. Die Verwaltung wird dabei die bestehenden Möglichkeiten nutzen, Pachtverträge neu abzuschließen bzw. zu ändern, um schnellstmöglich eine Umsetzung der Vorgaben zu realisieren. Begründung: Artenarme, großflächige Kulturen wie Weizen und Raps haben kleinräumige und abwechs- lungsreiche Naturräume verdrängt. Auf den Agrarflächen sinkt dadurch kontinuierlich die Menge und Häufigkeit von Vogel-, Bienen- und Schmetterlingsarten. Auch viele Kleinsäuger sind betroffen. So gilt der Feldhase deutschlandweit bereits als gefährdet und der Feldhams- ter ist in NRW quasi ausgestorben. Darüber hinaus führt der Eintrag von Düngern und Pesti- ziden nicht nur zur Artenarmut auf den Äckern, sondern schädigt auch benachbarte Lebens- räume und belastet das Grundwasser. Aus diesen Gründen sollten die städtischen Agrarflä- chen sukzessive durch naturnahe und ökologische Landwirtschaft zu vielfältigen Lebens- und Erfahrungsräumen aufgewertet werden. Die Agrarlandschaft ist neben Gärten, Parks und Wäldern ein wichtiger stadtnaher Natur- erfahrungsraum. Durch mehr Strukturreichtum und höhere Artenvielfalt sowie offene Bau- ernhöfe lässt sie sich zu einem Freiraum mit hoher Aufenthaltsqualität und als Ort für Um- weltbildung entwickeln. Einen weiteren Beitrag bieten Mitmach-Formate und Initiativen einer alternativen Landwirtschaft (gemeinsames Gärtnern, solidarische Landwirtschaft, Erntehelfer etc.). Die Flächenkonkurrenz zwischen Freiflächen (Natur- Grün- Agrarflächen), Ausgleichsflächen und Bauland wird durch das Wachsen der Stadt und der dadurch dringend benötigten Wohnbebauung weiter zunehmen. Aus diesem Grund ist die ökologische Aufwertung der zur Verfügung stehenden Flächen dringend geboten. Freiflächen dienen als Frischluftschneisen und kühle Flächen, die der Erwärmung der Stadt entgegenwirken. - 3 - Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke gez. Niklas Kienitz SPD-Fraktionsgeschäftsführerin CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lino Hammer gez. Michael Weisenstein GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE gez. Ulrich Breite gez. Thor Zimmermann FDP-Fraktionsgeschäftsführer Ratsgruppe GUT gez. Lisa Gerlach Einzelmandatsträgerin
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0988/2019
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (SPD)
- Datum
- 27.06.2019
- Erstellt
- 27.06.2019 14:02