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AN/0988/2019

Urbane Landwirtschaft in Köln – nachhaltig und ökologisch orientierte Nahrung für unsere Stadt

Gem. Änderungsantrag (SPD) 27.06.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 09.05.2019, TOP 2.1.1

Anlage _Kriterienkatalog

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

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Anlage _Kriterienkatalog

9990 Zeichen

Vorschlag	für	die	Kriterien	der	Pächterauswahl	der	Stadt	Köln		Jeder	Pachtbewerber	macht	im	Pachtantrag	Angaben	zu	den	folgenden	Punkten;	diese	werden	ausgewertet	und	dementsprechend	die	Punkte	vergeben.	Der	Pachtbewerber	mit	den	meisten	Punkten	erhält	den	Zuschlag,	bei	Punktegleichheit	können	weitere	Kriterien	berücksichtigt	werden.	Vor	Abschluss	des	Pachtvertrags	werden	alle	Pachtbewerber	über	ihren	Punktestand	informiert,	so	dass	genügend	Zeit	für	Rückfragen	und	Klärung	bleibt.			• Erfüllung	der	Mindestpachtzinsforderung						Ausschlusskriterium		Die	Mindestpachtzinsforderung	muss	aus	dem	Bewerbungsformular	hervorgehen.	Sie	ist	von	der	zuständigen	Verwaltung	für	jede	anstehende	Verpachtung	vor	Beginn	der	Ausschreibung	neu	festzusetzen.	Die	Höhe	soll	sich	am	Durchschnitt	der	Pachtpreise	in	der	Region	orientieren.		Bei	Überbieten	des	vorgegebenen	Mindestpachtpreis	erwächst	dem	Pachtbewerber	kein	Vorteil.	Überhöhte	Pachtpreise	schaffen	Unfrieden	und	es	werden	einseitig	ökonomische	wirtschaffende	Betriebe	bevorzugt.		Bewerbungen,	bei	denen	die	Mindestpacht	nicht	geboten	wird,	sind	auszusondern.	Die	betroffenen	Bewerber	können	nicht	Pächter	werden!		• Grundsätztlicher	Verzicht	auf	Glyphosat						Pflichtkriterium			• Regionale	Herkunft	des	Pachtbewerbers						Bewertung:	0	bis	3	Punkte		Um	eine	Identifikation	des	Pächters	mit	der	städtischen	Gemeinschaft	zu	ermöglichen,	ist	es	wünschenswert,	dass	der	Hauptwohnsitz	bei	natürlichen	Personen	bzw.	der	Hauptbetriebsitz	bei	juristischen	Personen	möglichst	nahe	an	den	zu	verpachtenden	Flächen	ist.	Die	Bewertung	ist	wie	folgt	vorzunehmen:		Hauptwohn-/Hauptbetriebssitz	in	der	Gemarkung	der	zu	verpachtenden	Flächen	3	Punkte	Hauptwohn-/Hauptbetriebssitz	in	angrenzender	Gemarkung				2	Punkte		Hauptwohn-/Hauptbetriebssitz	noch	innerhalb	des	Stadtgebietes				1	Punkt	Hauptwohn-/Hauptbetriebssitz	außerhalb	des	Stadtgebietes				0	Punkte		Um	auch	bäuerliche	Betriebsgründungen	zu	ermöglichen	sollte	die	Stadt	Köln	dies	unterstützen	und	Neugründern	die	Möglichkeit	geben,	städtische	Flächen	zu	pachten.	Deshalb	erhalten	ortsfremde	BetriebsgründerInnen	bei	Vorlage	eines	schlüssigen	Betriebskonzeptes	ebenfalls		 3	Punkte		• Gentechnikfreiheit	auf	allen	Flächen							Bewertung:	0	oder	2	Punkte		Um	der	besonderen	Verantwortung	der	Stadt	Köln	für	die	Bewahrung	der	Umwelt	gerecht	zu	werden,	ist	sicherzustellen,	dass	städtisches	Land	falls	irgend	möglich	nur	an	solche	Betriebe	verpachtet	wird,	die	im	gesamten	Betrieb	gentechnikfrei	arbeiten.		• Gentechnikfreiheit	im	Stall								Bewertung:	0	oder	2	Punkte		Wirtschaftet	ein	Betrieb	auch	im	Stall	gentechnikfrei	–	dies	betrifft	vor	allem	die	eingesetzten	Futtermittel	-	so	erhält	er	hierfür	ebenfalls	2	Punkte.	Hält	ein	Betrieb	weniger	als	0,3	GVE/ha,	so	erhält	er	keinen	Punkt.

• Betriebsgröße									Bewertung:	0	oder	1	Punkt		Um	bäuerlichen	Familienbetrieben	eine	Existenz	zu	ermöglichen,	sollte	das	städtische	Land	diesen	bevorzugt	verpachtet	werden.	Dies	wird	in	einigen	Gemeinden	schon	seit	langem	erfolgreich	und	selbstverständlich	praktiziert,	da	der	Effekt,	den	städtisches	Land	erzielen	kann	mit	zunehmender	Betriebsgröße	nachlässt.	Liegt	die	Betriebsgröße	unterhalb	des	Durchschnitts	der	Bewerber,	so	erhält	der	Betrieb	einen	Punkt,	darüber	keinen.		• Bodengebundene	Tierhaltung							Bewertung:	0	oder	3	Punkte		Um	einer	industriellen	Massentierhaltung	ohne	betriebliche	Futtergrundlage	mit	all	ihren	ethischen	und	ökologischen	Problemen	keinen	Vorschub	zu	leisten,	erhält	der	Bewerber	einen	Punkt	bei	Einhaltung	der	Vorgabe	von	§	201	des	Bundesbaugesetzbuchs,	wonach	mind.	50%	des	Futters	der	Tiere	auf	eigenen	oder	langfristig	gepachteten	Flächen	erzeugt	werden	können.	Im	Normalfall	wird	dies	erreicht,	wenn	der	Tierbesatz	zwischen	0,3	und	2	GVE/ha	liegt.		Dieser	Punkt	wird	nicht	vergeben,	wenn	der	maximale	Tierbestand	nach	§	35	Bundesbaugesetzbuch	(Tierplätze:	1.500	Mastscheine,	560	Sauen,	30.000	Masthühner,	15.000	Legehennen,	15.000	Puten,	600	Rinder)	überschritten	wird,	da	dann	eine	sozialverträgliche	Tierhaltung	ohne	nachbarschafts-	und	umweltschädliche	Konzentration	von	Emissionen	nicht	mehr	gewährleistet	ist.	Dieser	Punkt	wird	ebenfalls	nicht	vergeben,	wenn	der	Tierbesatz	geringer	als	0,3	GVE/ha	ist.			• Arbeits-	und	Ausbildungsplätze							Bewertung:	0	bis	1	Punkt		Die	Dörfer	können	nur	lebendig	bleiben,	wenn	die	Menschen	vor	Ort	ihre	Existenz	sichern	können;	dazu	kann	die	Landwirtschaft	einen	wichtigen	Beitrag	leisten.	Deshalb	wird	1	Punkt	an	Betriebe	vergeben,	die	durch	ihre	Vielfältigkeit	möglichst	viele	Arbeitsplätze	schaffen	und	sichern.	Ein	brauchbares	Kriterium	zur	Beurteilung	stellt	dafür	die	von	der	Landwirtschaftlichen	Berufsgenossenschaft	für	jeden	Betrieb	ermittelten	Normarbeitszeiten	dar,	da	sie	einfach	abgefragt	werden	können.		• Ökologische	Bewirtschaftung							Bewertung:	0	oder	3	Punkte		Ökologisch	wirtschaftende	Betriebe	sollten	bevorzugt	behandelt	werden.		• Durchschnittliche	Schlaggröße							Bewertung:	0	oder	1	Punkt		Der	Zusammenhang	zwischen	Großflächenlandwirtschaft	mit	den	damit	zusammenhängenden	ausgeräumten	Landschaften	und	dem	hiesigen	Artensterben	sind	oft	und	eindrucksvoll	beschrieben	und	belegt	worden.	Die	durchschnittliche	Schlaggröße	des	Betriebes	lässt	sich	ebenfalls	einfach	aus	dem	jährlichen	zu	erstellenden	Mehrfachantrag	des	Betriebes	ablesen.	Liegt	die	durchschnittliche	Schlaggröße	unter	dem	Durchschnitt,	so	erhält	der	Bewerber	1	Punkt,	liegt	sie	darüber	keinen.			• Soziale	Aspekte									Bewertung:	0	oder	1	Punkt		Im	Rahmen	des	Kriteriums	„Soziale	Aspekte“	wird	auch	die	Möglichkeit	gegeben,	nachgewiesenermaßen	besonders	soziales	Engagement	eines	Pachtbewerbers	bei	der	Führung	seines	Betriebes	zu	berücksichtigen.	Es	kann	dabei	nur	um	ein	Engagement	im	Zusammenhang	der	Betriebsführung	gehen,	z.B.	Betreuung	von	Menschen	mit	Behinderung,	psychischen	Krankheiten	o.ä..	Persönliches	Engagement	in	gemeinnützigen,	kirchlichen	oder	karitativen	Einrichtungen	hingegen	oder	Zuwendung	von	Sach-	oder	Geldleistungen	können	an	dieser	Stelle	nicht	in	das	PVV	einfließen.		• Flächenentzug									Bewertung:	0	oder	3	Punkte		Beim	bisherigen	Pächter	kann	es	insbesondere	bei	größeren	Ausschreibungsflächen	passieren,	dass	er	bei	Nichtauswahl	einen	im	Verhältnis	zu	seiner	Gesamtbetriebsfläche	erheblichen	Flächenverlust	erleiden	würde.	Wenn	erkennbar	wird,	dass	ein	solcher	Flächenverlust	gravierend	für	den	Betrieb	werden	könnte	und	wenn	er	nicht	anderweitig	kompensiert	werden	kann,	besteht	die	Möglichkeit,	diesen	Umstand	mit	der	Vergabe	von	drei	Punkten	zu	begegnen.	Davon	zu	unterscheiden	ist	das	Verfahren	bei	Existenzgefährdung	infolge	Flächenentzug.

• Artenvielfalt	im	Gesamtbetrieb:						Bewertung:	0	bis	2	Punkte		Die	Artenvielfalt	im	Gesamtbetrieb	ist	ein	wichtiger	Indikator	für	vielfältigen	Anbau	der	Biodiversität	fördert,	da	vielfältiger	Anbau	auch	vielfältige	Nahrungs-	und	Deckungsräume	bietet.	Im	Gegensatz	zu	monokulturellem	Anbau	ist	bei	vielfältigeren	Feldern	auch	weniger	Pflanzenschutz	und	Dünger	nötig,	so	dass	insgesamt	die	Artenvielfalt	im	Gesamtbetrieb	ein	wichtiges	Kriterium	bildet.	bis	5	Sorten			=	0	Punkte	über	5	Sorten		=	1	Punkt	über	10	Sorten		=	2	Punkte		• Fruchtfolge	im	ackerbaulichen	Gesamtbetrieb				Bewertung:	Über	4-jährig	=	1	Punkt		Die	Fruchtfolge	ist	für	den	Erhalt	und	die	Verbesserung	der	Bodenfruchtbarkeit	bedeutsam.		Sie	sichert	langfristig	Erträge	und	trägt	zur	Gesunderhaltung	und	Entwicklung	des	Bodens	bei.		Je	einseitiger	die	Fruchtfolge	ist,	umso	größer	wird	die	Gefahr	bodengebundener	Krankheiten.		Ziel	der	Fruchtfolge	ist	eine	ausgewogene,	auf	den	Boden	und	Pflanzenfolge	angepasste	Nährstoffversorgung.		• Zwischenfruchtanbau							Bewertung:	Über	25%		=	1	Punkt		Der	Zwischenfruchtanbau	dient	nicht	nur	der	Verminderung	von	Nährstoffauswaschung	und	Bodenerosion,	sondern	bietet	auch	viele	Vorteile	für	wildlebende	Tiere	der	Feldflur.	Zwischenfrüchte	stellen	Nahrung,	Schutz	und	Deckungsmöglichkeiten	bereit	und	erhöhen	die	Lebensraumvielfalt.	Besonders	bei	blühenden	Zwischenfrüchten	ist	der	ökologische	Nutzen	sehr	hoch	(z.	B.	als	Bienenweide	oder	zur	Auflockerung	des	Landschaftsbildes).	Empfehlenswert	ist	das	Stehenlassen	über	die	Samenreife	hinaus,	sodass	bis	in	den	Winter	hinein	positive	Effekte	erreicht	werden.		• Ökologischen	Vorrangflächen										Bewertung:	über	10%	der	Betriebsfläche	=	1	Punkte		z.B.	Blütstreifen,	Streuobstwiese,	Hecken,	Blühschneise	zur	Förderung	des	Biotypverbundes	Landwirtschaftliche	Betriebe	müssen	seit	2015	grundsätzlich	zunächst	fünf	Prozent	ihrer	Ackerflächen	als	ökologische	Vorrangflächen	bereitstellen.	Diese	Flächen	müssen	im	Umweltinteresse	genutzt	werden	(z.B.	zum	Erhalt	von	Hecken	oder	als	Feldrand/Pufferstreifen).	Eine	landwirtschaftlich	produktive	Nutzung	bleibt	unter	bestimmten	Bedingungen	aber	zulässig.	Dazu	gehört	zum	Beispiel	der	Anbau	von	Eiweißpflanzen,	die	den	Stickstoff	im	Boden	binden	oder	der	Anbau	von	Zwischenfrüchten.	Landwirte	die	nicht	nur	die	geforderten	5%,	sondern	10%	ökologische	Vorrangflächen	zur	Verfügung	stellen	erhalten	einen	Punkt.			• Unterstützung	von	gemeinschaftlichen	Ansätzen	der	Landwirtschaft:			Bewertung:	0	bis	1	Punkt		wie	z.B.	SoLawi,	Selbsternte,	Umweltbildungangebot	=	1	Punkt	Eine	SoLawi	ist	mehr	als	nur	Kostenteilung	und	Risikominimierung.	Viele	SoLawis	wollen	ökologisch	etwas	verbessern.	Sie	setzen	daher	bewusst	auf	einen	natur-	und	klimaverträglichen	Land-	und	Gartenbau.	Einige	unterstützen	mit	ihren	Mitgliederbeiträgen	zudem	die	Nutzung	von	regenerativen	Energien.	Ein	weiteres	wichtiges	Ziel	der	SoLawi	ist,	es	Menschen	zu	ermöglichen,	neue	Erfahrungen	zu	machen:	Wer	Felder	und	Pflanzen	kennt	und	auch	mal	mit	Hand	anlegt	beim	Ernten	oder	Jäten,	bekommt	ein	anderes	Gefühl	für	den	Wert	der	Lebensmittel.	Dazu	gehört	auch	die	Frage:	Wie	geht	es	eigentlich	den	Menschen,	die	unsere	Lebensmittel	erzeugen?	Viele	SoLawis	beschäftigen	sich	auch	intensiv	mit	der	Frage	fairer	Löhne	und	Arbeitsbedingungen	in	der	Landwirtschaft.

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

4955 Zeichen

SPD-Fraktion  
CDU-Fraktion  
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
Fraktion DIE LINKE  
FDP-Fraktion 
Ratsgruppe GUT  
Lisa Gerlach, Einzelmandatsträgerin 
 
 
An den  
Vorsitzenden 
des Ausschusses für Umwelt und Grün 
Herrn Rafael Struwe 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.06.2019 
 
AN/0988/2019 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Umwelt und Grün 27.06.2019 
 
Urbane Landwirtschaft in Köln – nachhaltig und ökologisch orientierte Nahrung für 
unsere Stadt 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin;  
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu Top 2.1 auf die Tagesordnung 
der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 27.06.2019 zu nehmen:  
 
Der folgende Antrag zielt darauf ab, die etwa 2.700 Hektar Agrarflächen im Eigentum der 
Stadt Köln (40% der gesamten landwirtschaftlichen Fläche in Köln) zukünftig für naturver-
trägliche Lebensmittelerzeugung für die regionale Ernährung und als Naturerfahrungsraum 
für die Menschen in Köln zu nutzen.  
Zu diesem Zweck sollen die landwirtschaftlichen Flächen qualitativ im Sinne einer ökologi-
schen Landwirtschaft aufgewertet und für Partizipationsmöglichkeiten der Menschen geöffnet 
werden.  
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Die Bewirtschaftung der Agrarflächen im Eigentum der Stadt Köln soll sich zukünftig 
an folgenden Zielen orientieren:  
 
- Erhöhung der Biodiversität und des Artenschutzes

- 2 - 
 
- Förderung einer naturnahen ökologischen und nachhaltigen Landwirtschaft 
- Verringerung und gezielter Einsatz von Düngern und Pestiziden  
- Verbot von  Glyphosat 
- Landwirtschaft ohne Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen 
- Direktvermarktung: Förderung lokaler Vermarktungskonzepte  
- Unterstützung von gemeinschaftlichem Engagement und Initiativen,  
die Nahrungsmittel stadtnah erzeugen wollen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die zukünftigen Pachtverträge der landwirtschaftli-
chen Nutzflächen im Eigentum der Stadt Köln so zu gestalten, dass konkrete Vorga-
ben zur Einhaltung und Förderung der oben genannten Ziele umgesetzt werden.  
 
Bei der Neuverpachtung werden Betriebe bevorzugt, die sich verpflichten, die oben 
genannten Ziele umzusetzen.  
 
Hierzu legt die Verwaltung bis Ende 2019 eine Strategie vor, wie die Neuverpachtung 
erfolgen soll. 
 
Der von einer Arbeitsgruppe aus Ernährungsrat und Landwirtschaftskammer/-
Verband erarbeitete Kriterienkatalog (Anlage) ist ein erster Ansatz als Grundlage, der 
jedoch weiterentwickelt werden soll. Dabei sollen die ökologischen und sozialen Krite-
rien stärker gewichtet werden. 
 
Die Verwaltung wird dabei die bestehenden Möglichkeiten nutzen, Pachtverträge neu 
abzuschließen bzw. zu ändern, um schnellstmöglich eine Umsetzung der Vorgaben 
zu realisieren. 
 
 
Begründung:  
Artenarme, großflächige Kulturen wie Weizen und Raps haben kleinräumige und abwechs-
lungsreiche Naturräume verdrängt. Auf den Agrarflächen sinkt dadurch kontinuierlich die 
Menge und Häufigkeit von Vogel-, Bienen- und Schmetterlingsarten. Auch viele Kleinsäuger 
sind betroffen. So gilt der Feldhase deutschlandweit bereits als gefährdet und der Feldhams-
ter ist in NRW quasi ausgestorben. Darüber hinaus führt der Eintrag von Düngern und Pesti-
ziden nicht nur zur Artenarmut auf den Äckern, sondern schädigt auch benachbarte Lebens-
räume und belastet das Grundwasser. Aus diesen Gründen sollten die städtischen Agrarflä-
chen sukzessive durch naturnahe und ökologische Landwirtschaft zu vielfältigen Lebens- 
und Erfahrungsräumen aufgewertet werden. 
 
Die Agrarlandschaft ist neben Gärten, Parks und Wäldern ein wichtiger stadtnaher Natur-
erfahrungsraum. Durch mehr Strukturreichtum und höhere Artenvielfalt sowie offene Bau-
ernhöfe lässt sie sich zu einem Freiraum mit hoher Aufenthaltsqualität und als Ort für Um-
weltbildung entwickeln. Einen weiteren  Beitrag bieten Mitmach-Formate und Initiativen einer 
alternativen Landwirtschaft (gemeinsames Gärtnern, solidarische Landwirtschaft, Erntehelfer 
etc.). 
Die Flächenkonkurrenz zwischen Freiflächen (Natur- Grün- Agrarflächen), Ausgleichsflächen 
und Bauland wird durch das Wachsen der Stadt und der dadurch dringend benötigten 
Wohnbebauung weiter zunehmen. Aus diesem Grund ist die ökologische Aufwertung der zur 
Verfügung stehenden Flächen dringend geboten. 
Freiflächen dienen als Frischluftschneisen und kühle Flächen, die der Erwärmung der Stadt 
entgegenwirken.

- 3 - 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke   gez. Niklas Kienitz 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin   CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lino Hammer    gez. Michael Weisenstein 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer   Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE 
 
gez. Ulrich Breite     gez. Thor Zimmermann 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer  Ratsgruppe GUT 
 
gez. Lisa Gerlach 
Einzelmandatsträgerin

Beratungsverlauf (1)

09.05.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 2.1.1 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0988/2019
Typ
Gem. Änderungsantrag (SPD)
Datum
27.06.2019
Erstellt
27.06.2019 14:02