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AN/0838/2022

Fortsetzung und Vervollständigung einer nachhaltigen Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Nippes

Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 12.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 28.04.2022, TOP 8.1.9

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

6596 Zeichen

Grüne 
GUT & Klima Freunde  
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 12.04.2022 
AN/0838/2022 
Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Fortsetzung und Vervollständigung einer nachhaltigen Parkraumbewirtschaftung im 
Bezirk Nippes 
- Gemeinsamer Antrag von Grünen und GUT & Klima Freunde - 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, Maßnahmen zur sofortigen Fortsetzung und Vervollständigung 
einer nachhaltigen Parkraumbewirtschaftung im ganzen Bezirk Nippes zu ergreifen. Zu die-
sen Maßnahmen gehört 
 
 die Einführung des Parkraummanagements mit Zonierung in allen Gebieten mit Park-
druck, inklusive einer Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerausweisen und Parkaus-
weisautomaten für das Kurzzeitparken (ähnlich wie es für die Zonen Nippes, I - IV und 
Nippes EAW eingeführt wurde und für Longerich Graseggerstraße bereits geplant wird.) 
  Kurzfristig sollen zunächst in Nippes, Mauenheim, Riehl und Bilderstöckchen neue Be-
wohnerparkgebiete ausgewiesen werden. Mittelfristig sollen alle Wohngebiete mit Park-
druck in Longerich, Niehl und Weidenpesch folgen. Die bestehenden Flächen für freies 
Parken in den bestehenden Zonen in Nippes werden in die Bepreisung integriert.   
  die Ausweitung des Parkleitsystems „ParkPilot“, welches in Kernnippes seit 2020 getes-
tet wurde, sukzessive auf alle öffentlichen Parkplätze im Bezirk Nippes. Alternativ kann 
auch die Nutzung eines digitalen Systems per App, wie im Masterplan Parken vorge-
schlagen, in Erwägung gezogen werden. Dies würde die Installation neuer Parkscheinau-
tomaten obsolet machen. 
 Die Bepreisung an den Parkschien-Automaten soll im Zuge dieser Maßnahmen durch die

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Verwaltung angepasst werden. Die Preise für das Kurzzeitparken sollen kontinuierlich 
mindestens an die Preise der Kurzstreckenkarte der KVB angepasst werden. 
 Damit die Parkraumbewirtschaftung angemessen funktioniert, wir ddie Verwaltung aufge-
fordert, auch die Kontrollen im Bezirk verbessern und erhöhen. Des Weiteren benötigt es 
auch eine Analyse durch eine Parkraumerhebung sowie die Erstellung eines Parkplatz-
katasters für den Bezirk Nippes. Hierzu soll die Verwaltung ebenfalls einen Vorschlag zur 
Umsetzung unterbreiten. 
 Die Verwaltung soll anliegende Unternehmen nach Lieferzonen befragen und diese bei 
Bedarf unbürokratisch umsetzen. Für Gewerbetreibende in Bewohnerparkgebieten soll es 
weiterhin möglich sein, eine Parkausnahmegenehmigung zu beantragen, sofern regelmä-
ßig Geschäftsfahrten anfallen. 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Köln verfolgt gemäß dem Strategiepapier „Köln mobil 2025“ das Ziel, den Anteil 
des motorisierten Individualverkehrs (MIV) am innerstädtischen Gesamtverkehrsaufkommen 
auf ein Drittel zu senken. Innerstädtische Pkw-Fahrten sollten möglichst mit dem Umweltver-
bund abgewickelt werden. Auch nach der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ wird 
eine konsequente Verkehrswende weg vom motorisierten Individualverkehr hin zu nachhalti-
gen Mobilitätsangeboten (Stadt Köln 2020, S. 127)verfolgt. Zur Erreichung der angestrebten 
Klimaneutralität und der Verbesserung der Luftqualitätswerte gilt es, mit sogenannten „push“- 
und „pull“-Maßnahmen eine Verlagerung des MIV auf den Umweltverbund zu ermöglichen. 
Hierzu wird immer wieder die Parkraumbewirtschaftung als eine wichtige Maßnahme ge-
nannt. 
 
Das Parkraummanagement ermöglicht, Verkehr sinnvoll zu lenken, Parksuchverkehre zu 
reduzieren und die Verkehrsmittelwahl zu Gunsten des Umweltverbundes zu beeinflus-
sen(Agora Verkehrswende 2018a, S. 11). Mit der Begrenzung und Bewirtschaftung von 
Parkraum soll eine Reduzierung der Nutzung des PKW in überlasteten Gebiete erreicht wer-
den (Wacker 1997, S. 124). 
 
Der Parkdruck im Bezirk nimmt stetig zu und seit Jahren werden nicht die notwendigen 
Maßnahmen ergriffen. Denn die kostenlosen Parkplätze ziehen immer weiter neue Autos an. 
Daher muss das kostenlose Parken im Bezirk perspektivisch abgeschafft und eine flächen-
deckende Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden. Das verbreitete Verständnis einer 
Gratisleistung basiert im Wesentlichen darauf, dass die überwiegende Anzahl von Parkplät-
zen unbewirtschaftet, also gebührenfrei ist und die ohnehin vergleichsweise niedrigen Ge-
bühren oft nur unzureichend durchgesetzt werden. Aufgrund des häufig niedrigen Überwa-
chungsniveaus und einer niedrigen Bußgeldhöhe besteht kein wirklicher Abschreckungsef-
fekt. 
 
Der Bau und die Instandhaltung von Parkplätzen verursachten dabei aber hohe Kosten. Die 
Bereitstellung und der Unterhalt von öffentlichen Parkflächen binden beachtliche Finanzmittel 
in Kommunen. So belaufen sich die jährlichen Betriebskosten eines einzigen Stellplatzes auf 
60 bis 300 Euro je nach Stadt. Die Kosten der Errichtung von ca. 1.500 bis 5.000 Euro für 
einen Stellplatz im öffentlichen Raum kommen hinzu. 
 
Der öffentliche Raum ist kein Parkraum für Privateigentum, sondern ein Raum für alle Men-
schen. Daher kann es nicht sein, dem ruhenden Verkehr so viel „kostenlosen“ Raum zur Ver-
fügung zu stellen. Dies stellt eine indirekte Subvention des PKW dar. Diese gemeinwohl-
schädigende Übernutzung unserer urbanen Lebensräume durch parkende Kfz (Notz 2017, 
S. 100) muss daher beendet werden. Im ganzen Bezirk fehlt der Raum für Gehwege, Rad-
wege, Carsharing-Parkplätze, Busspuren und vor allem die Aufenthaltsqualität. Auch stellen

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zugeparkte Straßen ein Sicherheitsrisiko dar und behindern sowie gefährden andere Ver-
kehrsteilnehmende (Aichinger u. Klein-Hitpaß 2020, S. 20).   
 
Am Ende nutzt das Parkraummanagement auch den Autobesitzenden. Denn der durch-
schnittliche Autofahrer in einer deutschen Großstadt wie Köln verbringt 40 bis 70 Stunden im 
Jahr mit der Suche nach einem Parkplatz, weil es an effektivem Parkraummanagement fehlt 
(Agora Verkehrswende 2018b, S. 2). Die verschwendete Zeit, der zusätzliche Kraftstoff und 
die zusätzliche Abgasbelastung durch die Parkplatzsuche kosten die Deutschen im Jahr 
mehr als 40 Milliarden Euro, 896 Euro pro Fahrer (INRIX Inc 2017). Erst durch die Einfüh-
rung des Parkraummanagements kann die Nachfrage nach Stellplätzen gelenkt werden und 
so die Verkehrsbelastung in den Städten sowie der Parkdruck reduziert werden (Agora Ver-
kehrswende 2018b, S. 4). 
 
 
 
gez. Max Beckhaus   gez.: Inga Feuser

Beratungsverlauf (1)

28.04.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0838/2022
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
12.04.2022
Erstellt
12.04.2022 16:14