2683/2018
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parkplatzsituation im Bereich Widdersdorferstr./Oskar-Jäger-Str. (Az.: 02-1600-74/18)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 2683/2018 Freigabedatum 18.09.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parkplatzsituation im Bereich Widdersdorferstr./Oskar- Jäger-Str. (Az.: 02-1600-74/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich aber gegen die Einrichtung von Bewohnerparken aus. Das Amt für öffentliche Ordnung wird um regelmäßige und nachhaltige Kontrollen gebeten. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.11.2018 2 Begründung: Der Petent beantragt die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes im Bereich Widdersdorfer Stra- ße/Oskar-Jäger-Str. (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Der genannte Bereich ist nach seiner örtlichen Gebietsstruktur und seinem Ausbau überwiegend als Gewerbegebiet anzusehen. Bei einer derartigen Gebietsstruktur, ist die Einrichtung von Bewohner- parken nicht als ein zielführender Lösungsansatz in Betracht zu ziehen. Zudem müsste im Vorfeld zur Einrichtung von Bewohnerparken eine umfangreiche Verkehrserhebung des ruhenden Verkehrs durchgeführt werden. Die Beauftragung zur Prüfung der Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes würde einen Beschluss durch die Bezirksvertretung Ehrenfeld voraussetzen. Eine Lösung durch einfache, verkehrstechnische Einrichtungen, wie zum Beispiel einer Beschilderung mit Verkehrszeichen 314 Straßenverkehrsordnung (Parken) und dem Zusatz 1010-68 (Personen- kraftwagen), die in diesem Bereich nur noch das Parken von Personenkraftwagen gestatten würden, sind aufgrund der bereits angesprochenen Gebietsstruktur nicht möglich, da sie zu einer unverhält- nismäßigen Beeinträchtigung der vor Ort bestehenden Gewerbebetriebe führen würden. Wie vom Petenten angeführt, kann festgestellt werden, dass einige Firmen ihre Firmenfahrzeuge, (überwiegend PKW) im öffentlichen Straßenland abstellen. Da diese Fahrzeuge ordnungsgemäß zu- gelassen sind, ist das Abstellen rechtmäßig. Die Straßenverkehrsordnung verfügt derzeit über keine Eingriffsmöglichkeit, solche im öffentlichen Straßenland abgestellten Firmenfahrzeuge zu entfernen. Die geschilderten Probleme hinsichtlich abgestellter Werbeanhängern und Wohnwagen wurden an das Amt für öffentliche Ordnung weitergeleitet, mit der Bitte um regelmäßige und nachhaltige Kontrol- len. Anlage 1. Eingabe
Anlage- Eingabe
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Von: Gesendet: Freitag, 11. Mai 2018 14:51 An: Schmitz, Andreas Betreff: Parkplatzsituation im Bereich Widdersdorferstr. / Oskar-Jäger-Str. Eingabe an die Geschäftsstelle des Beschwerdeausschusses . Parkplatzsituation im Bereich Widdersdorferstr. / Oskar-Jäger-Str. Sehr geehrter Hr. Schmitz Ich habe Ihre E-Mail Adresse von Hr. Klemm erhalten, mit der Bitte mich an Sie zu wenden. Es geht um die Parkplatzsituation im Bereich Widdersdorfer Str. /Oskar-Jäger-Str. Seit einigen Jahren ist hier die Firma Star-Car ansässig. Die hat auch einen eigenen Parkplatz für Ihre Autos. Leider hat sich die Firma Star-Car seit Jahren die Aufgabe gemacht, frühmorgens um 6 Uhr alle Parkplätze an der Widdersdorfer Str. (und Umgebung) mit Ihren Autos, Transporter und LKWS zu belegen. Die Mitarbeiter kommen um 6 Uhr und parken Ihre Autos vom eigenen Parkplatz auf die öffentlichen um, damit die dann tagsüber Ihre eigenen Parkplätze frei haben. Ab 6.30 Uhr morgens finden sie in dieser Gegend so gut wie keinen freien Parkplatz mehr. Auch werden Transporter/LKWs auch schon mal in den Bereichen abgestellt die eigentlich nur für PKW’s reserviert sind. Tagsüber veranstalten die dann ein, ich nenne es „Rendzvous-Parken“, das heißt wenn ein Auto von einem öffentlichen Parkplatz entfernt wird, dann kommt ein 2. Fahrer mit einem Auto vom eigenen Parkplatz und stellt sich hinter das herauszufahrende Auto, damit der Parkplatz sofort wieder von einem Star-Car Auto benutzt wird. Da werden Autos 10 m bewegt nur um einen öffentlichen Parkplatz weiter nutzen zu können. Wie kann es sein das eine Autovermietung hier jahrelang den öffentlichen Parkraum nutzt und belegt und die Stadt kann nichts dagegen unternehmen. Das hieße ich kann auch eine Autovermietung eröffnen und parke meine Autos alle auf öffentlichen Parkplätzen. Leider gibt es hier noch mehrere Autovermietungen (Buchbinder, Europcar incl. Car2Go, Sixt etc.) Stellen Sie sich vor, die würden alle Ihre Autos an der Straße abstellen. Jetzt kommen auch schon Autovermietungen von der Innenstadt und stellen hier Autos als „Reklame“ ab (Autovermietung Töller) Außerdem wird diese Straße auch gerne genutzt für „Dauerparkplätze“ für Wohnwägen und Camping-Autos. Außerdem sind hier auch seit längerem Transporter mit LEV-KZ hier als Dauerparker. Auch „Werbe-Anhänger“ nutzen gerne die Gelegenheit hier zu parken. Ein normaler Bürger hat hier so gut wie keine Chance einen Parkplatz früh morgens zu bekommen. Eine Abwendung wäre meiner Ansicht nur durch „Anwohner-Park-Ausweis“ mit einer Kombination von kostenpflichtigen Parkplätzen. Das heißt Anwohner können kostenlos parken, der Rest muss zahlen. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Oskar-Jäger-Straße
- Widdersdorfer Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 2683/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 18.09.2018
- Erstellt
- 14.08.2018 10:28