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3324/2023

Atelierhaus V6 (Boltensternstraße 16, 50735 Köln) auf dem Gelände der SBK gGmbH

Mitteilung Ausschuss 15.11.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 28.11.2023, TOP 8.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2754 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII 
Vorlagen-Nummer  15.11.2023 
 3324/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 28.11.2023 
 
Atelierhaus V6 (Boltensternstraße 16, 50735 Köln) auf dem Gelände der SBK gGmbH 
Das Gebäude, in dem sich heute das Atelierhaus V6 befindet, war ursprünglich im Besitz der 
Altenheime Riehl und somit im Eigentum der Stadt Köln. 
  
1987 wurde das Haus V6 zum Betrieb eines Atelierhauses in die Verantwortung des Kulturde-
zernats übertragen. Die Nutzung sollte kostenlos erfolgen, im Gegenzug übernahm das Kultur-
amt „alle Aufwendungen für bauliche Unterhaltung, Unterhaltung der Betriebsanlagen sowie die 
anfallenden Betriebskosten“.  
 
Mit der Ausgliederung der Altenheime der Stadt Köln in die SBK gGmbH im Jahre 2006 ging 
das Eigentum an der Immobilie auf die SBK gGmbH über. Das Gebäude wurde dennoch wei-
terhin von der Stadt Köln / Kulturamt genutzt; trotz Ausgliederung wurde die bis dahin geübte 
Praxis der „Zuständigkeit“ für das Gebäude unter den veränderten Rahmenbedingungen auf-
rechterhalten. 
 
Mit Gründung des Kulturraummanagements (KRM) ging die Verwaltung und Bauunterhaltung 
des Gebäudes an das KRM über. 
 
Die Geschäftsführung der SBK, hat das KRM unlängst darüber in Kenntnis gesetzt, dass das 
Atelierhaus V6 nicht mehr gehalten werden kann, da an gleicher Stelle Pflegeplätze in einem 
Neubau entstehen sollen und das bisherige Gebäude daher abgerissen wird. Dies sei aufgrund 
des in Köln ausgerufenen Pflegenotstands unumgänglich.  
 
Seitdem ist das KRM mit der Geschäftsführung der SBK in engem Austausch, um eine für beide 
Seiten gütliche Einigung herbeizuführen; evtl. kommt auch ein Immobilien-Tausch für die ent-
fallenden Flächen in Betracht. 
 
Laut Ankündigung der SBK wurde bereits deren Aufsichtsrat über die beabsichtigten Maßnah-
men zur Reduzierung des Pflegenotstandes informiert. Geplant ist demnach ein Auszug der 
Ateliernutzer*innen zum 31.12.2025. 
 
In Anbetracht dessen fand auch bereits ein Termin statt, in dem alle im V6 agierenden Kunst-
schaffenden über die geänderte Situation informiert wurden. Das Gespräch verlief offen und in 
guter Atmosphäre. Als nächstes werden nun Einzelgespräche vereinbart, um mit den Kunst-
schaffenden – auf deren individuelle Situation – abgestimmte Lösungen zu erarbeiten. Ziel ist 
es, das Gebäude fristgerecht leer zu ziehen und den Nutzer*innen – im Bedarfsfall – Ersatzflä-
chen anzubieten. 
 
Parallel dazu wird – in Abstimmung mit dem Rechtsamt – die seitens der SBK zur Verfügung 
gestellte „Nutzungs- und Aufhebungsvereinbarung Atelierhaus V6“ geprüft. Ebenso wird das

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weitere Vorgehen in Bezug auf mögliche Vertragsverlängerungen und Kündigungen etc. abge-
stimmt.  
 
 
Gez. Charles

Beratungsverlauf (1)

28.11.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3324/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
15.11.2023
Erstellt
17.10.2023 16:31