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Atelierhaus V6 (Boltensternstraße 16, 50735 Köln) auf dem Gelände der SBK gGmbH

Mitteilung Ausschuss 3324/2023 vom 15.11.2023

Stand: Am 28.11.2023 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VII/VII Vorlagen-Nummer 15.11.2023 3324/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 28.11.2023 Atelierhaus V6 (Boltensternstraße 16, 50735 Köln) auf dem Gelände der SBK gGmbH Das Gebäude, in dem sich heute das Atelierhaus V6 befindet, war ursprünglich im Besitz der Altenheime Riehl und somit im Eigentum der Stadt Köln. 1987 wurde das Haus V6 zum Betrieb eines Atelierhauses in die Verantwortung des Kulturde- zernats übertragen. Die Nutzung sollte kostenlos erfolgen, im Gegenzug übernahm das Kultur- amt „alle Aufwendungen für bauliche Unterhaltung, Unterhaltung der Betriebsanlagen sowie die anfallenden Betriebskosten“. Mit der Ausgliederung der Altenheime der Stadt Köln in die SBK gGmbH im Jahre 2006 ging das Eigentum an der Immobilie auf die SBK gGmbH über. Das Gebäude wurde dennoch wei- terhin von der Stadt Köln / Kulturamt genutzt; trotz Ausgliederung wurde die bis dahin geübte Praxis der „Zuständigkeit“ für das Gebäude unter den veränderten Rahmenbedingungen auf- rechterhalten. Mit Gründung des Kulturraummanagements (KRM) ging die Verwaltung und Bauunterhaltung des Gebäudes an das KRM über. Die Geschäftsführung der SBK, hat das KRM unlängst darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Atelierhaus V6 nicht mehr gehalten werden kann, da an gleicher Stelle Pflegeplätze in einem Neubau entstehen sollen und das bisherige Gebäude daher abgerissen wird. Dies sei aufgrund des in Köln ausgerufenen Pflegenotstands unumgänglich. Seitdem ist das KRM mit der Geschäftsführung der SBK in engem Austausch, um eine für beide Seiten gütliche Einigung herbeizuführen; evtl. kommt auch ein Immobilien-Tausch für die ent- fallenden Flächen in Betracht. Laut Ankündigung der SBK wurde bereits deren Aufsichtsrat über die beabsichtigten Maßnah- men zur Reduzierung des Pflegenotstandes informiert. Geplant ist demnach ein Auszug der Ateliernutzer*innen zum 31.12.2025. In Anbetracht dessen fand auch bereits ein Termin statt, in dem alle im V6 agierenden Kunst- schaffenden über die geänderte Situation informiert wurden. Das Gespräch verlief offen und in guter Atmosphäre. Als nächstes werden nun Einzelgespräche vereinbart, um mit den Kunst- schaffenden – auf deren individuelle Situation – abgestimmte Lösungen zu erarbeiten. Ziel ist es, das Gebäude fristgerecht leer zu ziehen und den Nutzer*innen – im Bedarfsfall – Ersatzflä- chen anzubieten. Parallel dazu wird – in Abstimmung mit dem Rechtsamt – die seitens der SBK zur Verfügung gestellte „Nutzungs- und Aufhebungsvereinbarung Atelierhaus V6“ geprüft. Ebenso wird das 2 weitere Vorgehen in Bezug auf mögliche Vertragsverlängerungen und Kündigungen etc. abge- stimmt. Gez. Charles

Beratungsverlauf

  1. 28.11.2023

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 8.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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