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2353/2025/3

Einrichtungs- und Mittelfreigabebeschluss für die Einrichtung des Neubaus mit Fünffachturnhalle der Gesamtschule Fitzmauricestraße in Köln-Ossendorf

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 11.12.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 02.02.2026, TOP 9.1

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 1 - Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung

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Ansehen

Anlage 2 DE 2353-2025-3 Unterschriften

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

9570 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2353/2025/3 
Freigabedatum 
 10.12.2025 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Einrichtung des Neubaus mit einer Fünffachturnhalle und entsprechende Freigabe von 
investiven Auszahlungsermächtigungen für die Gesamtschule Ossendorf, 
Fitzmauricestraße, 50829 Köln-Ehrenfeld im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben 
im Haushaltsjahr 2026 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.02.2026 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
 
Die verfristete Vorlage des Beschlussvorschlags resultiert aus intensiven und dadurch länge-
ren verwaltungsinternen Abstimmungsbedarfen. Gemäß der von der Gebäudewirtschaft vor-
gelegten Ausführungsterminplanung ist davon auszugehen, dass der Neubau zum Schuljah-
resbeginn 2026/2027 für schulische Zwecke zur Verfügung stehen wird. Damit die Möblierung 
rechtzeitig erfolgen kann, ist aufgrund üblicher Lieferzeiten eine Bestellung der Einrichtung im 
ersten Quartal 2026 erforderlich. Verzögerungen bei der Beschlussfassung würden direkt zu 
Verzögerungen bei der Einrichtung führen und könnten den Start des Schulbetriebs im neuen 
Gebäude gefährden. 
 
Die Beschaffung entspricht in allen Punkten den Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung 
vom 23.04.2025. Gemäß § 79 Schulgesetz NW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen 
ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und 
Lehrmittel zur Verfügung zu stellen. Die beantragte Mittelbereitstellung für die Ausstattung der 
Möblierung ist erforderlich, um die fristgerechte und funktionsgerechte Nutzung des derzeit im 
Bau befindlichen Neubaus sicherzustellen. Die Planung der Möblierung erfolgt 
bedarfsorientiert und wird auf das unbedingt Notwendigste beschränkt. Damit wird den 
Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie den Vorgaben der 
Bewirtschaftungsverfügung vollumfänglich Rechnung getragen. 
 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat die Einrichtung des Neu-
baus mit einer Fünffachturnhalle der Gesamtschule Ossendorf, Fitzmauri-
cestraße in Köln-Ehrenfeld mit Gesamtkosten von rund 5.860.000 Euro (investi-
ver Anteil: 1.756.799,40 Euro und konsumtiver Anteil: 4.099.198,60 Euro) zu be-
schließen. 
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten erfolgt im Jahr 2026 im

2 
 
Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Projektgruppe 0301, 
Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von bewegli-
chem Anlagevermögen, bei Finanzstelle 4014-0301-4-2002 Gesamtschule Fitz-
mauricestraße – Neubau. 
Die konsumtiven Einrichtungskosten werden in den Jahren 2026 bis 2028 aus 
dem Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 
0301 Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen finanziert. 
2. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat im Haushaltsjahr 2026 eine 
Mittelfreigabe in Höhe von 1.756.799,40 Euro (investive Mittel) im Teilfinanz-
plan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von 
beweglichen Anlagevermögen bei Finanzstelle 4014-0301-4-2002 Gesamt-
schule Fitzmauricestraße – Neubau zu beschließen und die Mittel entspre-
chend bereitzustellen. 
 
☒ ungeändert 
zugestimmt 
☐ geändert zugestimmt 
(siehe z. B. „Anlage 1“ oder 
„Anlage 1 und 2“) 
☐ abgelehnt 
☐ ohne Votum. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung in der Sache erfolgt nicht. 
(ggf. siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2“) 
 
Datum  Unterschrift  Unterschrift 
05.12.2025  gez. Spelthann  gez. Pöttgen

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   2026 
1.756.799,40 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2026-2028 
4.099.198,60 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen    120.000  € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Durch die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen ergeben sich Auswirkungen auf das 
Klima. Die Anlieferung ist nicht klimaneutral, auch können Herstellungsprozesse für die zur 
schulischen Nutzung erforderlichen Einrichtungsgegenstände nicht klimaneutral sein. Bei 
elektrisch betriebenen Einrichtungsgegenständen wird bei der Ausschreibung und Beschaf-
fung auf eine möglichst hohe Energieeffizienz geachtet. 
 
 
 
Begründung: 
In seiner Sitzung am 18.06.2020 hat der Rat das TU/GU – Schulbaumaßnahmenpaket aus 
der Vorlage 1474/2020 beschlossen. Hierzu gehört auch der Neubau der Gesamtschule 
Ossendorf für 6 Züge in der Sekundarstufe I und 5 Züge in der Sekundarstufe II mit einer 
Fünffachturnhalle.

4 
 
Die neugegründete Gesamtschule Ossendorf startet zum Schuljahr 2024/2025 im Interimsge-
bäude Am Wassermann 40, 50829 Köln-Vogelsang mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahr-
gangsweise auf. 
Die Fertigstellung des finalen Schulgebäudes und Auszug aus dem Interimsgebäude in den 
Neubau ist zum Schuljahresbeginn 2026/2027 vorgesehen. Es folgt dann ein schrittweiser 
Nutzungsausbau in den Jahren 2026 bis 2028. 
 
Bei den in der Anlage 1 gelisteten Kosten handelt es sich um Schätzungen. Die Kosten pro 
Raum setzen sich zusammen aus den geplanten Bedarfen in Verbindung mit den erfahrungs-
gemäßen Aufwendungen. Zum Teil bestehen Rahmenverträge, so dass nach Möglichkeit bei 
der Schätzung auf die rahmenvertraglich vereinbarten Preise zurückgegriffen wird.  
 
Die Einrichtungskosten liegen voraussichtlich bei insgesamt ca. 5.860.000 Euro. 1.756.799,40 
Euro entfallen auf investive Kosten und rund 4.099.198,60 Euro auf konsumtive Kosten. 
 
Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, neben den Schulanlagen auch die 
für den ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu 
stellen. 
 
 
Finanzierung: 
 
Der Neubau der Gesamtschule wird ab dem Schuljahr 2026/2027 in Betrieb genommen. Da 
sich die Schule zu diesem Zeitpunkt noch im strukturellen Aufbau befindet, ist eine vollstän-
dige Ausstattung mit konsumtiven Einrichtungsgegenständen (wie zum Beispiel Tische, 
Stühle, Lehr- und Unterrichtsmittel) im ersten Haushaltsjahr weder erforderlich noch wirt-
schaftlich. 
Die konsumtiven Einrichtungskosten betragen insgesamt 4.099.198,60 Euro. 
Die Durchführung der Einrichtung erfolgt haushaltsjahresbezogen und wird über einen Zeit-
raum von drei Jahren gestaffelt. 
 
- Haushaltsjahr 2026: 2.030.000 Euro  
- Haushaltsjahr 2027: 1.370.000 Euro 
- Haushaltsjahr 2028:    660.000 Euro 
 
Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten erfolgt in den Jahren 2026 bis 2028 im 
Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301 Schulträgerauf-
gaben in Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.  
 
Die investiven Einrichtungskosten betragen insgesamt 1.756.799,40 Euro. 
 
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten erfolgt zum Haushaltsjahr 2026 einmalig 
aus Mitteln im Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, 
Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichen Anlagever-
mögen bei Finanzstelle 4014-0301-4-2002 Gesamtschule Fitzmauricestraße – Neubau. Die 
investiven Einrichtungsgegenstände (wie zum Beispiel Ausstattung Küchengeräte, Informatik-
Ausstattung) werden direkt zum Schulstart benötigt, so dass hier keine sukzessive Beschaf-
fung erfolgen kann. 
 
Die Beschaffung entspricht in allen Punkten den Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung 
vom 23.04.2025. Gemäß § 79 Schulgesetz NW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen 
ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehr-
mittel zur Verfügung zu stellen. Die beantragte Mittelbereitstellung für die Ausstattung der 
Möblierung ist erforderlich, um die fristgerechte und funktionsgerechte Nutzung des derzeit im 
Bau befindlichen Neubaus sicherzustellen. Die Planung der Möblierung erfolgt bedarfsorien-
tiert und wird auf das unbedingt Notwendigste beschränkt. Damit wird den Grundsätzen der 
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie den Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung voll-
umfänglich Rechnung getragen.

5 
 
 
Sachaufwendungen: 
 
Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von 
rund 120.000 Euro jährlich erfolgt voraussichtlich ab 2027 aus Mitteln im Teilergebnisplan des 
Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 
14, bilanzielle Abschreibungen. 
 
Dezernat IV wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 ff. innerhalb des 
dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.  
 
 
Anlagen 
01 – Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung 
02 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 1 - Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung

8214 Zeichen

Anlage 01
lfd. Nr. Raumart Einrichtungsart Anzahl Kosten pro Raum Gesamtkosten konsumtiv investiv
1 Unterrichtsraum Tische, Stühle, Schränke, Langwandtafel 52 9.000,00 € 468.000,00 € 327.600,00 € 140.400,00 €
2 Cluster Tische,  Stühle, Pantryküche, Schließfächer 9 9.000,00 € 81.000,00 € 56.700,00 € 24.300,00 €
3 Informatikraum PC-Tische, Stühle, Schränke, Langwandtafel 5 10.000,00 € 50.000,00 € 35.000,00 € 15.000,00 €
4 Mehrzweckraum Tische, Stühle, Schränke, Langwandtafel 2 8.000,00 € 16.000,00 € 11.200,00 € 4.800,00 €
5 Differenzierungsraum Tische, Stühle, Schränke, Langwandtafel, 
Whiteboard
15 4.000,00 € 60.000,00 € 42.000,00 € 18.000,00 €
6 Lehr- und Unterrichtsmittelraum (abhängig von 
Größe und  Umfang der zu lagernden 
Unterrichtsmittel) 
Regale, Schränke, Ablagetisch
9 3.000,00 € 27.000,00 € 18.900,00 € 8.100,00 €
7 Ausstattung Mensaküche (abhängig von der 
Größe)
Kombidämpfer, Spülmaschine, Schränke, etc. 
120.000-180.000,- €
1 180.000,00 € 180.000,00 € 126.000,00 € 54.000,00 €
8 Speiseraum (Bsp. 240 m²) Tische, Stühle (evt. Sitzecke/ Stehtische) 2 25.000,00 € 50.000,00 € 35.000,00 € 15.000,00 €
9 Lagerraum Küche (abhängig von Größe und 
Lieferturnus)
Regale, Schränke, Kühl- und Gefrierschränke 2 14.000,00 € 28.000,00 € 19.600,00 € 8.400,00 €
10 Personalraum Küche Schrank, Spinde, Stühle, Tisch 1 1.500,00 € 1.500,00 € 1.050,00 € 450,00 €
11 Büro Caterer/OGS Leitung Schreibtisch, Bürostuhl, Schrank 1 3.000,00 € 3.000,00 € 2.100,00 € 900,00 €
12 Aufenthaltsraum Ganztag Mobiliar und Spiele 4 7.500,00 € 30.000,00 € 21.000,00 € 9.000,00 €
13 Lagerraum Außenspielgeräte Regale und Spielgeräte 1 1.000,00 € 1.000,00 € 700,00 € 300,00 €
14 Chemie-Fachraum Mobiliar gem. Fachraumplanung 6 50.000,00 € 300.000,00 € 210.000,00 € 90.000,00 €
15 Chemie-Fachraum Unterrichtsmittel gem. Fachraumplanung 6 40.000,00 € 240.000,00 € 168.000,00 € 72.000,00 €
16 NW-Sek I (Bio, Physik) Mobiliar gem. Fachraumplanung 2 75.000,00 € 150.000,00 € 105.000,00 € 45.000,00 €
17 NW-Sek I (Bio, Physik) Unterrichtsmittel (gem. Fachraumplanung) 2 30.000,00 € 60.000,00 € 42.000,00 € 18.000,00 €
18 NW-Sek II (Bio, Physik) Mobiliar gem. Fachraumplanung 2 75.000,00 € 150.000,00 € 105.000,00 € 45.000,00 €
19 NW-Sek II (Bio, Physik) Unterrichtsmittel gem. Fachraumplanung 2 30.000,00 € 60.000,00 € 42.000,00 € 18.000,00 €
20 Vorbereitung/Sammlung NW (Bio, Chemie) Spezialmobiliar inkl. Giftschränke, 
Laborspülmaschine (CH), etc.
1 30.000,00 € 30.000,00 € 21.000,00 € 9.000,00 €
21 Vorbereitung/Sammlung NW (Physik) Schränke, Regale etc. 1 10.000,00 € 10.000,00 € 7.000,00 € 3.000,00 €
22 Hauswirtschaft Lehrküche Küchenmöbel und Geräte 1 30.000,00 € 30.000,00 € 21.000,00 € 9.000,00 €
23 Hauswirtschaft Theorie Tische, Stühle, Schränke, mobile 
Tafel/Whiteboard
1 10.000,00 € 10.000,00 € 7.000,00 € 3.000,00 €
24 Nebenraum Lehrküche Waschmaschine, Trockner, Regale 1 3.000,00 € 3.000,00 € 2.100,00 € 900,00 €
25 Hauswirtschaft Unterrichtsmittel Hausrat Grundausstattung 1 5.000,00 € 5.000,00 € 3.500,00 € 1.500,00 €
26 Technikraum Werkbänke, Schwerlastregale etc. ( incl. NR) 4 40.000,00 € 160.000,00 € 112.000,00 € 48.000,00 €
27 Technikraum Unterrichtsmittel Maschinen, Handgeräte 2 20.000,00 € 40.000,00 € 28.000,00 € 12.000,00 €
28 Kunstraum Tische, Stühle, Schränke (incl. NR) 4 10.000,00 € 40.000,00 € 28.000,00 € 12.000,00 €
29 Kunstraum, Unterrichtsmittel Papierschneidemaschine, Stapeltrockner etc. 3 15.000,00 € 45.000,00 € 31.500,00 € 13.500,00 €
30 Musikraum Tische, Stühle, Schränke (incl. NR) 5 10.000,00 € 50.000,00 € 35.000,00 € 15.000,00 €
31 Musikraum Unterrichtsmittel Instrumente etc. 3 15.000,00 € 45.000,00 € 31.500,00 € 13.500,00 €
32 D & G ( MZR Darstellen und Gestalten) Mobile Bühne, Schränke, Spiegelwand, Sitzhocker 2 18.000,00 € 36.000,00 € 25.200,00 € 10.800,00 €
33 Forum/Aula Bestuhlung, evt. mobile Bühne, Bühnentechnik 
(80.000-150.000,-€), Bühnenvorhang, schwer 
entflammbar, manuell betrieben (20.000,-€)
1 170.000,00 € 170.000,00 € 119.000,00 € 51.000,00 €
34 Bibliothek/Selbstlernzentrum Tische, Stühle, Schränke, Bücherregale, (evt. 
Ausgabetheke)
1 25.000,00 € 25.000,00 € 17.500,00 € 7.500,00 €
35 Bibliothek/Selbstlernzentrum Erstausstattung Bücher, Software etc. 1 30.000,00 € 30.000,00 € 21.000,00 € 9.000,00 €
36 Verwaltungsbereich Lehrerzimmer, div. Verwaltungsräume, 
Kopierraum, Sekretariat, Lehrerstation, 
Arztzimmer, Schulsozialarbeiter etc., Tresor, ( 
abhängig von Schulform und Umfang 80.000,- bis 
150.000,-€)
1 150.000,00 € 150.000,00 € 105.000,00 € 45.000,00 €
37 Abstellräume im Keller Stahlregale, Schränke 3 5.000,00 € 15.000,00 € 10.500,00 € 4.500,00 €
38 Turn-/Sporthalle                                                             
1-fach 25.000 €,                                                               
2-fach 50.000 €                                                                 
3-fach 70.000-75.000 €
bewegliche Geräte wie Böcke, Kästen, Matten, 
Netze, Trampoline, Bälle etc.
1 125.000,00 € 125.000,00 € 87.500,00 € 37.500,00 €
39 Umkleideraum Lehrer*innen Schreibtisch, Schreibtischstuhl, Besucherstuhl, 
Spindt, Schränke, 1.Hilfe-Liege, etc. 
2 1.500,00 € 3.000,00 € 2.100,00 € 900,00 €
40 Vorhänge bzw. Lamellen pro Raum 77 1.000,00 € 77.000,00 € 53.900,00 € 23.100,00 €
41 Vitrinen, Bilderklemmleisten, Infotafeln für Eingangsbereiche, Flure etc. Sicherheitsglas, 
Brandschutz (abhängig von Schulform und 
Umfang 3.000,-10.000,- €)
1 10.000,00 € 10.000,00 € 7.000,00 € 3.000,00 €
42 Mülltrennung (System schwer entflammbar) je Cluster (Jahrgang), separat NW 11 1.000,00 € 11.000,00 € 7.700,00 € 3.300,00 €
43 Außenspielgeräte abhängig von Schulform und Größe sowie 
Schulhoffläche (je nach Ergebnis 
Außenanlagenplanung)
1 40.000,00 € 40.000,00 € 28.000,00 € 12.000,00 €
Zwischensumme Einrichtung 3.115.500,00 € 2.180.850,00 € 934.650,00 €
technische Ausstattung
45 PC Selbstlernzentrum (abhängig von Größe und 
gewünschten Stationen des Raumes)
feste Stationen 
(Preis entspricht 4 Arbeitsplätzen)
1 2.500,00 € 2.500,00 € 1.750,00 € 750,00 €
46 Touchpanels (mit/ohne Seitenflügel) abhängig von Planung 81 6.000,00 € 486.000,00 € 340.200,00 € 145.800,00 €
47 Notebooks mit Notebookwagen je 30 Notebooks mit 1 Wagen, 1 pro Zug 11 15.000,00 € 165.000,00 € 115.500,00 € 49.500,00 €
48 iPads mit iPad-Wagen je 30 iPads mit 1 Wagen, 1 pro Zug
inklusive App-Guthaben
11 20.000,00 € 220.000,00 € 154.000,00 € 66.000,00 €
49 Verwaltungsbereich (Lehrerarbeitsstationen, 
Sekretariat, Schulleitung, Fachschaftleitung, zzgl. 
HM )
PC's, Bildschirme, Drucker-Leasing, 
Barcode Scanner,  etc.
26 5.500,00 € 143.000,00 € 100.100,00 € 42.900,00 €
50 Informatikraum  15-25 PC's, Drucker etc. 15.000-25.000,- 5 25.000,00 € 125.000,00 € 87.500,00 € 37.500,00 €
51 Serverschrank  für Informatik, Verwaltung etc. 2 2.000,00 € 4.000,00 € 2.800,00 € 1.200,00 €
52 Caching Server 1 1.200,00 € 1.200,00 € 840,00 € 360,00 €
53 Telefonanlage (abh. v. Größe der Schule) incl. Endgeräten 30.000-80.000 € 1 80.000,00 € 80.000,00 € 56.000,00 € 24.000,00 €
54 LAN 300.000 € - 1.000.000 € 1 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € 700.000,00 € 300.000,00 €
55 WLAN- Ausleuchtung 2.500 -3.500 € 1 3.500,00 € 3.500,00 € 2.450,00 € 1.050,00 €
56 WLAN Installation 35.000-75.000 € 1 75.000,00 € 75.000,00 € 52.500,00 € 22.500,00 €
57 aktive Netzwerkkomponenten pauschal 1 7.000,00 € 7.000,00 € 4.900,00 € 2.100,00 €
58 aktive Netzwerkkomponenten Verwaltung pauschal 1 2.500,00 € 2.500,00 € 1.750,00 € 750,00 €
59 Gateways 1 7.500,00 € 7.500,00 € 5.250,00 € 2.250,00 €
60 Digitales schwarzes Brett (nach Bedarf) 1 2.500,00 € 2.500,00 € 1.750,00 € 750,00 €
61 Tablethalterungen (1 je Klassenraum) 52 120,00 € 6.240,00 € 4.368,00 € 1.872,00 €
62 Robotic Sets (nach Bedarf) 2 500,00 € 1.000,00 € 700,00 € 300,00 €
Zwischensumme technische Ausstattung 2.331.940,00 € 1.632.358,00 € 699.582,00 €
Summe Ausstattungskosten insgesamt 5.447.440,00 € 3.813.208,00 € 1.634.232,00 €
zzgl. 7,5 % Unvorhergesehenes 408.558,00 € 285.990,60 € 122.567,40 €
Gesamtsumme (brutto) 5.855.998,00 € 4.099.198,60 € 1.756.799,40 €
Gesamtsumme (gerundet)
Gesamtschule Ossendorf, Fitzmauricestraße 5, Köln-Ehrenfeld
Zusammenstellung der Kosten (brutto) für Einrichtung und Ausstattung 
5.860.000,00 €

Anlage 2 DE 2353-2025-3 Unterschriften

3707 Zeichen

Stadt Köln
Der Oberbürgermeister
Vorlagen-Nummer
2353/2025/3
Dezernat, Dienststelle 
IV/40/402/3
FreigabedatumMill —\ 1/?<j /11. 1075
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit­
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung
Betreff
Einrichtung des Neubaus mit einer Fünffachturnhalle und entsprechende Freigabe von 
investiven Auszahlungsermächtigungen für die Gesamtschule Ossendorf, 
Fitzmauricestraße, 50829 Köln-Ehrenfeld im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben 
im Haushaltsjahr 2026
Gremium
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
Datum
02.02.2026
Begründung für die Dringlichkeit:
Die verfristete Vorlage des Beschlussvorschlags resultiert aus intensiven und dadurch länge­
ren verwaltungsinternen Abstimmungsbedarfen. Gemäß der von der Gebäudewirtschaft vor­
gelegten Ausführungsterminplanung ist davon auszugehen, dass der Neubau zum Schuljah­
resbeginn 2026/2027 für schulische Zwecke zur Verfügung stehen wird. Damit die Möblierung 
rechtzeitig erfolgen kann, ist aufgrund üblicher Lieferzeiten eine Bestellung der Einrichtung im 
ersten Quartal 2026 erforderlich. Verzögerungen bei der Beschlussfassung würden direkt zu 
Verzögerungen bei der Einrichtung führen und könnten den Start des Schulbetriebs im neuen 
Gebäude gefährden.
Die Beschaffung entspricht in allen Punkten den Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung 
vom 23.04.2025. Gemäß § 79 Schulgesetz NW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen 
ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und 
Lehrmittel zur Verfügung zu stellen. Die beantragte Mittelbereitstellung für die Ausstattung der 
Möblierung ist erforderlich, um die fristgerechte und funktionsgerechte Nutzung des derzeit im 
Bau befindlichen Neubaus sicherzustellen. Die Planung der Möblierung erfolgt 
bedarfsorientiert und wird auf das unbedingt Notwendigste beschränkt. Damit wird den 
Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie den Vorgaben der 
Bewirtschaftungsverfügung vollumfänglich Rechnung getragen.
Beschluss:
1. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat die Einrichtung des Neu­
baus mit einer Fünffachturnhalle der Gesamtschule Ossendorf, Fitzmauri­
cestraße in Köln-Ehrenfeld mit Gesamtkosten von rund 5.860.000 Euro (investi- 
ver Anteil: 1.756.799,40 Euro und konsumtiver Anteil: 4.099.198,60 Euro) zu be­
schließen.
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten erfolgt im Jahr 2026 im

2
Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Projektgruppe 0301, 
Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von bewegli­
chem Anlagevermögen, bei Finanzstelle 4014-0301-4-2002 Gesamtschule Fitz­
mauricestraße - Neubau.
Die konsumtiven Einrichtungskosten werden in den Jahren 2026 bis 2028 aus 
dem Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 
0301 Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen finanziert.
2. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat im Haushaltsjahr 2026 eine 
Mittelfreigabe in Höhe von 1.756.799,40 Euro (investive Mittel) im Teilfinanz­
plan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von 
beweglichen Anlagevermögen bei Finanzstelle 4014-0301-4-2002 Gesamt­
schule Fitzmauricestraße - Neubau zu beschließen und die Mittel entspre­
chend bereitzustellen.
□ □ungeändert 
zugestimmt
geändert zugestimmt 
(siehe
abgelehnt
)
□ ohne Votum. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung in der Sache erfolgt nicht, 
(ggf. siehe )
Datum Unterschrift Unterschrift
fr. /?- W-T
W H<

Beratungsverlauf (1)

02.02.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.1 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2353/2025/3
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
11.12.2025
Erstellt
02.12.2025 17:02