2294/2021
Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion betreffend "Sachstand Masterplan Quartiersgaragen"
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Anlage: Mitteilung 2123/2021
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/III Vorlagen-Nummer 08.06.2021 2123/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 08.06.2021 Bauausschuss 14.06.2021 Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021 Realisierbarkeit von Quartiersgaragen und eines zugehörigen Masterplans Historie Die Verwaltung wurde mit Beschluss des Rates vom 22. November 2018 mit der Erstellung eines „Masterplanes Quartiersgaragen“ beauftragt. Der damalige Beschluss lautet wie folgt: „Die Verwaltung wird beauftragt, 1) einen „Masterplan Quartiersgaragen“ mit den Pilotgebieten Innenstadt, Nippes, Ehrenfeld, Kalk und Lindenthal zu erstellen. Mit dem Ziel, oberirdische Stellplätze incl. Motorradstellplät- ze in Quartiergaragen zu verlagern, sollen potenzielle Flächen im stadträumlichen Kontext mit folgenden Maßgaben dargestellt, bewertet und priorisiert werden: a) die Verwaltung soll aktiv auf mögliche private Investoren und Betreiber zugehen. Dazu ist festzulegen, mit welchen Zuschüssen (insbesondere aus Stellplatzablösemitteln) private Investoren und Betreiber rechnen können, um die notwendige Planungssi- cherheit zu gewährleisten. Ebenso ist darzustellen, bei welchen Mietkonditionen eine hinreichende Akzeptanz von Quartiersgaragen durch die Anwohner vorliegt. b) Zusammen mit der Standortfestlegung ist ein Verkehrskonzept zur Verkehrsoptimie- rung zu entwickeln und Maßnahmen zur Attraktivierung des Wohnumfeldes sowie ei- ner Neuordnung des öffentlichen Raumes für den Umweltverbund vorzulegen. c) Es wird eine Analyse zur Mitnutzung vorhandener Parkhäuser/Parkflächen durch die AnwohnerInnen (zeitliche Anmietung durch die Anwohner) erstellt. Die Möglichkeit der Mitnutzung von bereits vorhandenem, privatem Parkraum ist dabei vorrangig vor dem Neubau von Quartiersgaragen zu betrachten. 2) den „Masterplan Quartiersgaragen“ den zuständigen Gremien bis Mitte 2019 zur Beratung vorzulegen.“ Wesentliche Realisierungsoptionen und Rahmenbedingungen Der o.g. Beschluss hat die Verwaltung aufgefordert, im Wesentlichen zwei Realisierungsmöglichkei- ten zu betrachten und umzusetzen: Errichtung von Quartiersgaragen durch privaten Investoren und Betreiber unter Einbezug einer städtischen Unterstützung, insbesondere in Form von Stellplatzablösemitteln Realisierung einer Mitnutzung vorhandener Parkhäusern / Parkflächen Die Verwaltung hat hierzu die notwendigen Rahmenbedingungen (Finanzierungsquellen, juristische Realisierungsoptionen, Einbindung von Investor*innen etc.) geprüft, die für eine erfolgreiche Umset- 2 zung eines Masterplans mit den zuvor genannten Optionen notwendig wären. Realisierung von Quartiersgaragen durch private Investor*innen Damit private Investoren im Rahmen von geplanten Bauvorhaben eine Quartiersgarage realisieren, müsste, weil dies sonst nicht von finanziellem Interesse ist, durch die Stadt ein monetärer Anreiz in Form eines Baukostenzuschusses gewährt werden. Hierfür benötigt die Stadt eine geeignete und leistungsfähige Finanzierungsquelle. Die Verwaltung hat daher insbesondere eine (anteilige) Finanzierung durch die Verwendung von Stellplatzablösemitteln untersucht, um eine zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts zu ver- meiden. Hierzu ist festzuhalten, dass aufgrund der zugrundeliegenden, rechtlichen Rahmenbedingungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) ein Förderung zum Bau von neuen Quartiersgaragen möglich wäre und „neue“ Quartiersgaragenplätze durch Instandhaltung, Instandsetzung oder Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen gefördert werden könnten (vgl. § 48 Abs. 4 Nr. 1 BauO NRW). Eine Verwendung von Stellplatzablösemitteln für eine reine Umwandlung von bestehenden Parkhäu- sern / Parkflächen in Quartiersgaragenflächen kommt somit nicht in Betracht. Im Ergebnis besteht somit bereits seit Längerem für Investor*innen die Möglichkeit, Stellplatzablöse- mittel als zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit für Ihre Bauprojekte abzurufen, wenn der Stadt Köln im Gegenzug entsprechende Stellplätze für das Quartiersparken zur Verfügung gestellt werden. Diese städtischen Fördermöglichkeiten sind für die Investor*innen jedoch aufgrund verschiedener Faktoren unattraktiv: Investor*innen können sich auf dem Kapitalmarkt derzeit sehr günstig finanzie- ren und es besteht – auch unter Berücksichtigung anderer Fördermöglichkeiten (KfW u.a.) – kein An- reiz, dieses städtische Angebot für die Gesamtfinanzierung eines Projekts zu nutzen. Weiterhin würde mit der Förderung eine lange Bindungswirkung an die Stadt einhergehen, die im Falle einer Veräuße- rung des Objekts eine Belastung in einem dynamischen Immobilienmarkt darstellt. Außerdem können Investor*innen die Stellplätze auf privatwirtschaftlichem Wege zu für sie besseren Konditionen ver- markten, so dass bei Nutzung einer städtischen Förderung eine unrentablere Refinanzierung (geringe Bewirtschaftungserträge) bestehen würde. Grundsätzlich wäre es weiterhin denkbar, dass eine Förderung aus Haushaltsmitteln erfolgt. Diese steht vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage der Verwaltung weder aktuell noch mit- telfristig zur Verfügung und würden ebenso mit ähnlichen – für Investoren unattraktiven – Bindungs- und Auflagewirkungen einhergehen. Mitnutzung von bereits bestehenden Parkhäusern / Parkflächen Die Verwaltung hat eine Abfrage bei Unternehmen zwecks Mitnutzung von vorhandenen Parkeinrich- tungen durchgeführt. Diese Abfrage hat aktuell keine positive Resonanz erbracht. Als Hinderungs- gründe wurden der Verwaltung durch die Betreiber*innen zwei maßgebliche Faktoren genannt: Zum einen wird befürchtet, dass bei einer Öffnung privater Parkgaragen die Kontrolle und Sicherheit beeinträchtigt würde und gegebenenfalls auch bauliche Maßnahmen zur Sicherung der Zugänglich- keit zu übrigen Gebäudeteilen (Treppenhäuser o.ä.) aufgrund des geöffneten Personenkreises not- wendig wären. Zum anderen wird bei tageszeitlich wechselnder Nutzung eine Einschränkung der Ver- fügbarkeit für die bisherigen Nutzungen erwartet. Würden Stellplätze beispielsweise über die vorge- gebenen Nutzungszeiten hinaus belegt, stünden diese nicht für eine Bewirtschaftung mit Kurzzeitpar- kenden zur Verfügung. 3 Grundsätzlich bieten Private auch Stellplätze in ihren Tiefgaragen an, jedoch werden diese dann als Dauermietstellplätze zu privatwirtschaftlichen Konditionen vermarktet. Fazit Grundsätzlich besteht ein städtisches Angebot, das private Investor*innen mit einem Baukostenzu- schuss, der aus Stellplatzablösemitteln refinanziert werden kann, zur Realisierung von Quartiersgara- gen motivieren kann. Vor dem Hintergrund der aktuellen finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und dem seit rund 20 Jahren fehlenden Investoreninteresse bestehen aus Sicht der Verwaltung je- doch derzeit keine Potentiale über diesen Weg Quartiersgaragen zu realisieren. Auch eine Mitnutzung von bestehenden Parkeinrichtungen scheidet aufgrund der im vorherigen Ab- schnitt dargelegten Gründe aus. Im Ergebnis besteht daher – unter Berücksichtigung der Maßgaben des Antrags AN/1593/2018 – zurzeit keine Basis, auf der ein Masterplan erfolgreich aufbauen könnte. Die Verwaltung sieht den Antrag daher aktuell als nicht zielführend umsetzbar an. Gez. Blome
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/III Vorlagen-Nummer 22.06.2021 2294/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 24.06.2021 Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion betreffend "Sachstand Masterplan Quartiersgaragen" Am 22. November 2018 beschloss der Rat der Stadt Köln (Vorlage AN/1593/2018), die Verwaltung mit der Erstellung eines „Masterplanes Quartiersgaragen“ zu beauftragen. Dieser sollte den zuständi- gen Gremien laut Absatz 2 des Beschlusses bis Mitte 2019 vorliegen. Daher bittet die FDP um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Aus welchen Gründen ist die vorgegebene Frist nicht eingehalten worden? 2. Wie ist der Sachstand zur Erstellung des Masterplanes Quartiersgaragen? 3. Wann ist mit der Vorlage des Masterplanes Quartiersgaragen zu rechnen? Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen und darauf aufsetzenden Priorisie- rungen konnte eine grundlegende Betrachtung der Herausforderungen und Rahmenbedingungen zur Erstellung eines „Masterplans Quartiersgaragen“ erst in 2020 angegangen werden. Zu Fragen 2 und 3: Hier wird inhaltlich auf die Mitteilung „Realisierbarkeit von Quartiersgaragen und eines zugehörigen Masterplans“ (Vorlagen-Nummer: 2123/2021) verwiesen. Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.06.2021 beschlossen, die Mitteilung am 31.08.2021 erneut auf seine Tagesordnung nehmen. Ferner wurde im Verkehrsausschuss der Wunsch geäußert, diese Mitteilung auch dem Bauausschuss und dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis zu geben. Die Mitteilung wurde daher auf die Tagesordnungen der beiden Ausschüsse am 14.06.2021 bzw. 17.06.2021 aufgenommen. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2294/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 22.06.2021
- Erstellt
- 11.06.2021 16:26