Mandari Insight

0339/2021

Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Porz zur Teilnahme an den Sitzungen des Gestaltungsbeirates in der Wahlperiode 2020-2025

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 18.02.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 04.03.2021, TOP 6.4

Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates vom 13.10.2011

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates vom 13.10.2011

7747 Zeichen

Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates der Stadt Köln 
(Fassung vom 13.10.2011) 
  
 
1. Aufgabe des Gestaltungsbeirates 
 
 Die Aufgabe des Gestaltungsbeirates besteht in der  Erarbeitung von Empfehlungen 
für die Verwaltung, die Fachausschüsse und den Rat zu städtebaulichen und bau- 
künstlerischen Projekten, die für die Erhaltung oder Gestaltung des Kölner Stadtbil- 
des von erheblichem Einfluss sind. Der Gestaltungsbeirat ist kein Ausschuss im Sin- 
ne des § 57 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. 
 
 
2. Zuständigkeit des Gestaltungsbeirates 
 
(1)  Im Gestaltungsbeirat werden in einem möglichst frühen Planungsstadium behandelt: 
 
a) Einzelbauvorhaben, die wegen ihrer Standorte, ih res Umfeldes, ihrer Nutzung 
oder ihrer Größe oder wegen sonstiger Belange von besonderer stadtgestalteri- 
scher Bedeutung sind, 
b) städtebauliche Planungsprojekte von besonderer R elevanz für die Stadtgestal- 
tung, 
c) - besonders zu gestaltende Situationen, Stadträu me und Grünanlagen sowie 
besonders wichtige Wegebeziehungen, wie Einkaufszonen und größere Ver- 
kehrsberuhigungsmaßnahmen, 
 - Verkehrsbauten von besonderer Bedeutung, wie z. B. Brücken, große ÖPNV-
Haltestellen, 
 - sonstige stadtgestalterisch relevante Maßnahmen,  z. B. Werbeanlagen, 
Stadtmöblierung etc. 
 
(2)  Der Gestaltungsbeirat wird bei der Formulierun g von Auslobungen/Grundlagen für 
konkurrierende Verfahren (Wettbewerbe, Gutachten) bei städtebaulich relevanten 
Projekten frühzeitig beteiligt. Der/Die Vorsitzende oder eine Vertretung wird in ent- 
sprechende Verfahren (Preisgericht u. a.) eingebunden. 
 
 
3. Zusammensetzung des Gestaltungsbeirates 
 
(1) Der Beirat setzt sich aus sechs stimmberechtigt en Mitgliedern zusammen. Die drei 
Mitglieder aus Köln und die drei externen Mitglieder (aus dem deutschsprachigen 
Raum) werden grundsätzlich vom Kontaktkreis Köln der Architekten- und Ingenieur- 
verbände (KKK) bzw. dessen Mitgliedsverbänden unter Beteiligung der Verwaltung 
vorgeschlagen und vom Rat der Stadt Köln berufen. 
 
Es können nur solche Mitglieder für den Gestaltungsbeirat vorgeschlagen werden, die  
- in städtebaulichen Wettbewerben oder anderen konk urrierenden Verfahren (z. B. 
Deutscher Städtebaupreis, Wettbewerbsverfahren von Architektenverbänden  
oder anderen Verfahren zur Förderung von Städtebau und Baukultur) ausge- 
zeichnet worden sind oder 
- als Preisrichter/-innen in o. g. Verfahren tätig waren 
- als unabhängige Gutachter/-innen oder Fachberater /-innen bei städtebaulichen 
Verfahren, Planungs- und Entscheidungsprozessen tätig waren 
- Inhaber von ordentlichen Lehrstühlen oder -aufträ gen für Architektur/  
Städtebau/Stadtplanung sind oder waren. 
 
Die Qualifizierung der Mitglieder ist vom KKK nachzuweisen.

(2) Die Mitglieder werden vom Rat für die Dauer von  fünf Jahren berufen. Scheiden Mit- 
glieder vor Ablauf der Zeit für die sie berufen sind aus dem Gestaltungsbeirat aus,  
so werden die an ihrer Stelle neu zu berufenden Mitglieder nur noch für die restliche 
Zeit, für die der Rat die ausgeschiedenen Mitglieder berufen hat, bestellt. Eine Wie- 
derberufung ist möglich, wobei die Tätigkeit im Gestaltungsbeirat insgesamt sechs 
Jahre nicht überschreiten soll. Alle Mitglieder erhalten einen Aufwendungsersatz. Die 
externen Mitglieder erhalten zusätzlich eine Erstattung der Reisekosten nach Vorlage 
der Rechnungen. 
 
(3) An den Beiratssitzungen nehmen der/die Vorsitze nde des Stadtentwicklungsaus- 
schusses sowie je ein/e von den im Stadtentwicklungsausschuss stimmberechtigten 
Fraktionen vorgeschlagene/r Vertreter/-in und/oder deren/dessen Stellvertreter/in be- 
ratend teil. Dafür können außer Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger/-innen  
oder Einwohner/-innen vorgeschlagen werden. Außerdem nimmt je ein Mitglied der 
Bezirksvertretung der Stadtbezirke 1 bis 9, nur zu Projekten aus ihrem Stadtbezirk, 
ohne Stimmrecht teil. Die Beigeordneten der Dezernate III, VI und VII sind zur Teil- 
nahme berechtigt und können die Amtsleitung hinzuziehen oder sich vertreten lassen. 
 
 
4. Vorsitz und Vertretung 
 
 Der/Die Vorsitzende und seine/ihre Vertretung werden von allen stimmberechtigten 
Beiratsmitgliedern gewählt. 
 
 
5. Befangenheit 
 
(1) Ist ein Mitglied des Gestaltungsbeirates selbst  an einem Vorhaben, das im Beirat be- 
urteilt wird, beteiligt, so nimmt dieses Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht 
teil. 
 
(2) Die Vergabe eines Auftrages der Stadt Köln an e in Beiratsmitglied für ein Projekt, das 
im Beirat behandelt werden soll oder behandelt worden ist, kann nur nach vorheriger 
Zustimmung des Rates erfolgen. 
 
 
6. Anhörung 
 
(1) Bei den Beratungen hat in der Regel der/die Vor sitzende dem Entwurfsverfasser des 
zu beurteilenden Projektes oder dem Bauherren/der Bauherrin Gelegenheit zur Äuße- 
rung zu geben. Im Anschluss an die interne Beratung des Gestaltungsbeirates über 
das zu beurteilende Projekt teilt der/die Vorsitzende dem Entwurfsverfasser die Emp- 
fehlung des Gestaltungsbeirates mit. 
 
(2) Erhält ein Vorhaben nicht die Zustimmung des Be irates so ist dem Entwurfsverfasser 
die Möglichkeit zur Überarbeitung gemäß den Empfehlungen des Gestaltungsbeirates 
einzuräumen. Das Vorhaben ist dem Beirat erneut vorzustellen. 
 
(3) Es muss sichergestellt werden, dass die Beratun gen des Gestaltungsbeirates nicht 
zu Verzögerungen im bauaufsichtsrechtlichen Verfahren führen. 
 
 
7. Öffentlichkeitsarbeit 
 
(1) Die Sitzungen des Gestaltungsbeirates sind nich t öffentlich. Die Mitglieder des Beira- 
tes sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

(2) Die Empfehlungen des Gestaltungsbeirates werden  der Presse durch den Vorsitzen- 
den/die Vorsitzende mitgeteilt, soweit sie nicht vertraulich zu behandeln sind. 
 
(3) Ein regelmäßiger Gedankenaustausch mit dem Stad tentwicklungsausschuss sollte 
stattfinden. 
 
Außerdem können zwischen Beirat und Stadtentwicklungsausschuss Sondertermine 
zur gemeinsamen Beratung von Schwerpunktthemen vereinbart werden.  
 
 
8. Geschäftsführung 
 
(1) Die Geschäftsführung, die Aufstellung der Tages ordnung, die Vorbereitung der Sit- 
zungen und die Fertigung der Niederschrift des Gestaltungsbeirates obliegt dem/der 
Beigeordneten für Planen und Bauen, vertreten durch das Stadtplanungsamt. 
 
(2) Vorschläge zur Tagesordnung kommen von der Verw altung, den Ratsgremien und 
dem Beirat. Alle Vorschläge sind in die Tagesordnung aufzunehmen, sofern sie vor- 
her in den politischen Gremien behandelt wurden. Die Vorschläge müssen zwei Wo- 
chen vor dem Sitzungstermin der Geschäftsführung vorliegen. 
 
(3) Der Gestaltungsbeirat tagt in der Regel sieben Mal im Jahr. Zwei Mal jährlich finden 
Sitzungen mit allen Mitgliedern statt. Die weiteren Sitzungen finden in einem kleine- 
ren Rahmen, ausschließlich mit den drei Kölner Mitgliedern statt. 
 
(4) Eine Woche vor der Sitzung wird allen Mitgliede rn des Beirates die Einladung mit 
Tagesordnung zugestellt. 
 
(5) Die Geschäftsführung ist verpflichtet, die Empf ehlungen des Gestaltungsbeirates den 
betroffenen Fachausschüssen mit der Beschlussvorlage zum jeweiligen Projekt be- 
kannt zu geben bzw. eine entsprechende Mitteilung zu machen. 
 
(6) Zur Unterstützung der inhaltlichen Arbeit (z. B . Vergabe eines vertiefenden Gutach- 
tens) der Beiratsmitglieder wird vom Rat der Stadt Köln im Rahmen des Haushalts-/ 
Ergebnisplanes ein jährliches Budget festgelegt, das der/die Beigeordnete für Planen 
und Bauen im Rahmen der Geschäftsführung verwaltet. Aus dem Budget erfolgt auch 
die Erstattung des Aufwendungsersatzes für alle Mitglieder und die Erstattung der 
Reisekosten für die externen Mitglieder.  
 
 
9. Inkrafttreten 
 
 Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung durch den Rat in 
Kraft.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1480 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
61/1 Nove Az 
Vorlagen-Nummer 
 0339/2021 
Freigabedatum 16.02.2021  
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Porz zur Teilnahme an den Sitzungen des 
Gestaltungsbeirates in der Wahlperiode 2020-2025 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz benennt folgendes Mitglied und eine Vertretung 
 
……………….. 
 
und als Vertretung 
 
………………... 
 
 
für die Teilnahme an den Sitzungen des Gestaltungsbeirates für die Wahlperiode 2020-2025. (Namen 
werden in der Sitzung ergänzt). 
 
 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.03.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Gemäß der Ziffer 3 (3) der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates der Stadt Köln nehmen unter 
anderem je ein Mitglied der Bezirksvertretungen der Stadtbezirke 1-9 nur zu Projekten aus ihrem 
Stadtbezirk ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Gestaltungsbeirates teil. 
 
Aus diesem Grund ist durch die Bezirksvertretung Porz ein Mitglied der Bezirksvertretung und eine 
Vertretung zur Teilnahme an den Sitzungen des Gestaltungsbeirates für die Wahlperiode 2020-2025 
zu benennen. 
 
 
Anlage: 
 
Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates der Stadt Köln

Beratungsverlauf (1)

04.03.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0339/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
18.02.2021
Erstellt
29.01.2021 10:25