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3992/2022

Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke und der SPD-Fraktion betreffend "Häuser der Russischen Föderation -Handlungsmöglichkeiten der Stadt Köln"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 28.11.2022

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Nächste Beratung: Unterausschuss Wohnen, Sitzung am 27.02.2023, TOP 4.2

Anlage 1 Vorab-Auszug NS 18.3 SteA 27.10.2022

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1 Vorab-Auszug NS 18.3 SteA 27.10.2022

840 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
Fax       : (0221) 
E-Mail:  louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de
Datum: 03.11.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 27.10.2022 
öffentlich 
18.3 Häuser der Russischen Föderation - Handlungsmöglichkeiten der Stadt 
Köln 
2989/2022 
Die Fraktion DIE LINKE bittet um Informationen, wann die erste Beschlussvorlage auf 
den Weg gebracht wird. 
Die SPD-Fraktion fragt, inwiefern die Unterbringung aus der Ukraine stammenden 
Flüchtlingen nicht auch Gemeinbedarf darstellt und bitte die Stellungnahme der Ver-
waltung auch dem Unterausschuss Wohnen zur Kenntnis zu geben. 
Die Verwaltung nimmt die Fragestellungen mit. 
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis. 
Anlage 1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

1982 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
612 Funk Az 
Vorlagen-Nummer 28.11.2022 
 3992/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Unterausschuss Wohnen  
Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022 
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke und der SPD-Fraktion betreffend "Häuser der 
Russischen Föderation -Handlungsmöglichkeiten der Stadt Köln" 
Frage: 
 
Im Zusammenhang mit der Mitteilung der Verwaltung zu den Häusern der Russischen Föderation 
(2989/2022, siehe Anlage 1) bat die Fraktion DIE LINKE um Informationen, wann die erste Beschluss-
vorlage auf den Weg gebracht wird. 
 
Die SPD-Fraktion fragt, inwiefern die Unterbringung aus der Ukraine stammenden Flüchtlinge nicht auch 
Gemeinbedarf darstellt und bitte die Stellungnahme der Verwaltung auch dem Unterausschuss Wohnen 
zur Kenntnis zu geben (s. Anlage 1). 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Wie auch in der Stellungnahme zu dem Antrag aus der Bezirksvertretung Lindenthal (Friedrich-Engels-
Straße 3-5) dargestellt, beabsichtigt die Verwaltung, im ersten Quartal 2023 den politischen Gremien 
eine Beschlussvorlage zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bitte um Beschlussfassung vor-
zulegen. 
 
Nach derzeitiger Auffassung der Verwaltung sind Unterkünfte für Geflüchtete unter Gemeinbedarf zu 
subsummieren. Dies wird im weiteren Bebauungsplan-Verfahren näher untersucht und geprüft werden. 
 
Sowohl als Anlage für soziale Zwecke als auch als Wohngebäude können Unterkünfte für Flüchtlinge 
und Asylbegehrende auf Gemeinbedarfsflächen (§ 9 Absatz 1 Nummer 5 BauGB) errichtet oder durch 
Umnutzung einer vorhandenen Bebauung eingerichtet werden. Gemeinbedarfsflächen müssen im Be-
bauungsplan mit einem exakten, zumindest übergeordneten Zweck festgesetzt werden und einen Ge-
meinwohlbezug aufweisen, dem ein besonderes Nutzungsinteresse der Allgemeinheit zu Grunde liegt, 
wovon im Falle der Geflüchtetenunterbringung auszugehen ist. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

01.12.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.02.2023 Unterausschuss Wohnen
TOP 4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3992/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
28.11.2022
Erstellt
22.11.2022 10:18