Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke und der SPD-Fraktion betreffend "Häuser der Russischen Föderation -Handlungsmöglichkeiten der Stadt Köln"
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3992/2022 vom 28.11.2022
Stand: Am 27.02.2023 im Unterausschuss Wohnen beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VI/612 612 Funk Az Vorlagen-Nummer 28.11.2022 3992/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Unterausschuss Wohnen Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke und der SPD-Fraktion betreffend "Häuser der Russischen Föderation -Handlungsmöglichkeiten der Stadt Köln" Frage: Im Zusammenhang mit der Mitteilung der Verwaltung zu den Häusern der Russischen Föderation (2989/2022, siehe Anlage 1) bat die Fraktion DIE LINKE um Informationen, wann die erste Beschluss- vorlage auf den Weg gebracht wird. Die SPD-Fraktion fragt, inwiefern die Unterbringung aus der Ukraine stammenden Flüchtlinge nicht auch Gemeinbedarf darstellt und bitte die Stellungnahme der Verwaltung auch dem Unterausschuss Wohnen zur Kenntnis zu geben (s. Anlage 1). Antwort der Verwaltung: Wie auch in der Stellungnahme zu dem Antrag aus der Bezirksvertretung Lindenthal (Friedrich-Engels- Straße 3-5) dargestellt, beabsichtigt die Verwaltung, im ersten Quartal 2023 den politischen Gremien eine Beschlussvorlage zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bitte um Beschlussfassung vor- zulegen. Nach derzeitiger Auffassung der Verwaltung sind Unterkünfte für Geflüchtete unter Gemeinbedarf zu subsummieren. Dies wird im weiteren Bebauungsplan-Verfahren näher untersucht und geprüft werden. Sowohl als Anlage für soziale Zwecke als auch als Wohngebäude können Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbegehrende auf Gemeinbedarfsflächen (§ 9 Absatz 1 Nummer 5 BauGB) errichtet oder durch Umnutzung einer vorhandenen Bebauung eingerichtet werden. Gemeinbedarfsflächen müssen im Be- bauungsplan mit einem exakten, zumindest übergeordneten Zweck festgesetzt werden und einen Ge- meinwohlbezug aufweisen, dem ein besonderes Nutzungsinteresse der Allgemeinheit zu Grunde liegt, wovon im Falle der Geflüchtetenunterbringung auszugehen ist. Gez. Greitemann -
Anlage 1 Vorab-Auszug NS 18.3 SteA 27.10.2022
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax : (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 03.11.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 27.10.2022 öffentlich 18.3 Häuser der Russischen Föderation - Handlungsmöglichkeiten der Stadt Köln 2989/2022 Die Fraktion DIE LINKE bittet um Informationen, wann die erste Beschlussvorlage auf den Weg gebracht wird. Die SPD-Fraktion fragt, inwiefern die Unterbringung aus der Ukraine stammenden Flüchtlingen nicht auch Gemeinbedarf darstellt und bitte die Stellungnahme der Ver- waltung auch dem Unterausschuss Wohnen zur Kenntnis zu geben. Die Verwaltung nimmt die Fragestellungen mit. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis. Anlage 1
Beratungsverlauf
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01.12.2022
TOP 1.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
27.02.2023 zuletzt
TOP 4.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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