AN/1503/2026
Entwicklung des sog. "Neubaufelds" an den Hallen Kalk
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Anfrage (Die Linke BV8)
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Kalker Hauptstraße 247 – 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 13.01.2026 AN/1503/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.01.2026 TOP 9.2.6 Entwicklung des sog. "Neubaufelds" an den Hallen Kalk Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die LINKE.- Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um Aufnahme der o.g. Anfrage in die Tagesordnung der 3. Sitzung in der Wahlperiode 2025/2030 der Bezirksvertretung Kalk am 22.01.2026. Im zuletzt zum Thema vorgelegten Bericht 1177/2024 "Sachstand Hallen Kalk" vom 30.04.2024 heißt es unter 5.) "Das Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan „Hallen Kalk“ wurde 2019 gestartet. Grundlage für die Entwicklung ist der 2019 vom Rat beschlossene Integrierte Plan. Folgende Nutzungen sind im Neubaufeld vorgesehen: Wohnen, Gewerbe, Kita, Vision e.V. In Abhängigkeit zum Fortschritt der parallel laufenden Teilprojekte, wird dieses Teilprojekt derzeit pausiert. Für die geplante Konzeptvergabe des Grundstücks werden zukünftige Ergebnisse aus den umliegenden Teilprojekten abgewartet." Es besteht Anlass zur Vermutung, dass dieser Sachstand nicht mehr aktuell ist. Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester - 2 - Die Verwaltung möge der Bezirksvertretung daher Auskunft darüber geben 1. ob es zutreffend ist, dass es zu diesem Gelände aktuell laufende Abstimmungen zwischen der Stabsstelle Wirtschaftsförderung, dem Stadtplanungsamt und dem Amt für Stadtentwicklung gibt und ggfls. welchen Inhalt diese Abstimmungen haben, 2. ob bereits Unterlagen zur Konzept-Vergabe des Grundstückes vorbereitet werden und die Absicht in Amt 61 besteht, diese Unterlagen der Bezirksvertretung zugänglich zu machen, 3. ob die im zugrunde gelegten städtebaulichen Entwurf definierten Rahmenbedingungen - u.a. die festgeschriebene Bestandsgarantie für die Pflanzstelle und den Vision e.V. unverändert Geltung besitzen, 4. ob - und wenn nein: warum nicht - die Vergabe an einen genossenschaftlich organisierten Entwicklungspartner wie z.B. stadtraum 5 und 4 oder die mitstadtzentrale - verfolgt wurde oder wird. gez. gez. Denis Badorf Aileen Leu Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1503/2026
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV8 (Linke)
- Datum
- 19.01.2026
- Erstellt
- 06.01.2026 18:39