3875/2017
Kahlschlag in dem Gehölzstreifen zwischen Sebastianstraße und Hermesgasse in Köln-Niehl
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/0 Vorlagen-Nummer 3875/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.12.2017 Kahlschlag in dem Gehölzstreifen zwischen Sebastianstraße und Hermesgasse in Köln-Niehl AN/0156/2017 - Anfrage der Grünen - Anfrage: Am 19.01.2017 hat der Sprecher der Initiative von Niehl aktiv, Hermann Josef Willems, bei einer Ortsbegehung mit dem Seniorenvertreter Herbert Clasen in Niehl Baumfällungen- und Rodungsarbei- ten in dem auf der Karte markierten Bereich zwischen Sebastianstraße und Hermesgasse beobach- ten können. Aufgebrachte Bürgerinnen und Bürger versuchten mit den Arbeitern zu sprechen, um einen völligen Kahlschlag zu verhindert. Das gelang nicht, denn es handelte sich um eine Fremdfir- ma, die von der Stadtverwaltung beauftragt war und gemäß dieses Auftrags weiterarbeitete. Herr Wil- lems fragte sofort bei der Stadtverwaltung nach und bekam von Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt AKNW Peter Schmidt (Amt für Landschaftspflege und Grünflächen) am 20.01.2017 folgende Antwort: „… Bei den Arbeiten ist ein Kommunikationsfehler unterlaufen. Die Arbeiten im Bereich der Sebastian- straße / Industriestraße wurden bis auf weiteres eingestellt….“ Das zeigt, dass die Kommunikationswege ungenügend sind. 1. Welche Erklärung hat die Verwaltung für diese Kommunikationspanne? 2. Welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus der eingeräumten Kommunikations-panne, damit sich solche Vorfälle nicht mehr wiederholen können? 3. Ist es richtig, dass die Verwaltung keine Ersatzpflanzungen an dieser oder an anderer Stelle vor- nehmen will? 4. Welche Begründung gibt es ggf. dafür, dass es keine Ersatzpflanzungen gibt? 5. Sind alternative Maßnahmen geplant, um den Sonnenschutz für Fußgängerinnen, Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer an dieser Stelle des Kahlschlags herzustellen? Antwort der Verwaltung: Die Anfrage lag bisher beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen nicht vor und wurde erst jetzt vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt zugestellt, sodass die Beantwortung leider verspätet erfolgt. zu 1. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ist verpflichtet, für einen verkehrssicheren Zustand der städtischen Bäume zu sorgen, um Gefahren für Personen oder Sachen aus- schließen zu können. Zur Kontrolle der Verkehrssicherheit des Baumbestandes wurde ein ex- ternes zertifiziertes Sachverständigenbüro beauftragt. Bei den Flächen handelt es sich ent- sprechend dem Straßen- und Wegegesetz NRW um einen Teil der Straße, da die Flächen in- 2 nerhalb der festgelegten Straßenbegrenzungslinien liegen. Das externe Sachverständigenbü- ro hat entsprechende Maßnahmen wie Totholzentnahmen, Lichtraumprofilschnitte und auch Fällungen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit festgelegt. Bei der regelmäßig statt- findenden Bauleitung seitens des Amts für Landschaftspflege und Grünflächen konnten keine Mängel in der Qualität der Arbeit festgestellt werden. zu 2. Der Baumbestand in diesem Bereich war nicht besonders vital bzw. verkehrssicher. Eine der Hauptbaum-Arten in diesem Abschnitt war die Birke, welche sich auf diesem Standort nicht besonders gut entwickelt hatte. Sie zeigte überwiegend eine abnehmende Vitalität mit Abster- be-Erscheinungen in der Krone. Ferner befand sich auf der Fläche eine aus Sämlingen ge- wachsene Begleitvegetation aus Baumhasel mit mehreren Metern Höhe sowie andere Groß- sträucher. Aus fachlicher Sicht kann man abschnittsweise solche Maßnahmen auf Flächen mit Aufwuchs, wie im vorliegenden Fall, durchführen. Zukünftig wird bei ähnlichen externen Vergaben darauf hingewiesen, dass solche – auch fachlich korrekte – Maßnahmen nur in Ab- stimmung mit dem Fachamt ausgeführt werden sollen. zu 3. Am 02.02.2017 um 11.00 Uhr fand ein Ortstermin mit Vertretern des Niehler Bürger Vereins und Niehl Aktiv statt. Teilgenommen haben auch interessierte Bürger und Vertreter des NABU. Bei dem Termin wurde nochmals erläutert, wie es zu den Schnittmaßnahmen kam, und das weitere Vorgehen für die restlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit abgestimmt. zu 4. Es wurde bei dem Ortstermin vereinbart, auf Ersatzpflanzungen erstmal zu verzichten, da aus fachlicher Sicht die auf den Stock gesetzten Großsträucher wieder austreiben werden und be- reits in dem laufenden Jahr sich eine üppige Vegetation auch mit Bäumen aus Naturverjün- gung einstellen wird (siehe Anlage Fotos) . Diese Bäume sind auch viel besser an die schwie- rigen Standortansprüche angepasst als aus der Baumschule gepflanzte Ware. Das Fachamt wird durch gezielte Pflegeeingriffe diesen Abschnitt in Zukunft entsprechend weiterentwickeln, sodass ein stabiler heterogen strukturierter und artenreicher Gehölzsaum / Gehölzstreifen entstehen kann. zu 5. Siehe Antwort 4
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3875/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 07.12.2017
- Erstellt
- 07.12.2017 09:25