Mandari Insight

1671/2020

Koelnmesse GmbH - Entsendung in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 24.11.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020, TOP 2.3.1

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

4398 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1671/2020 
Freigabedatum 
24.11.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Koelnmesse GmbH 
hier: Entsendung in den Aufsichtsrat 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
I. Der Rat entsendet in den Aufsichtsrat der Koelnmesse GmbH: 
 
1) Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
(Oberbürgermeisterin oder von ihr vorgeschlagene/r Bedienstete/r der Stadt Köln, § 113 
Abs. 2 GO NRW) 
 
 
2)……………………………………….  3)……………………………………….. 
 
4)……………………………………….  5)……………………………………….. 
 
6)……………………………………….  7)……………………………………….. 
 
8)……………………………………….  9)……………………………………….. 
 
10)……………………………………...  11)……………………………………… 
 
 
II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung 
nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Aufsichtsgremiums gewählt werden. Sie endet in 
jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Or-
gan vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin bzw. der/dem von ihr 
vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei 
den anderen entsandten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt 
Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitglied-
schaft in einem dieser Gremien bestanden hat. 
 
 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen 
und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien der Koelnmesse GmbH an, den Public Cor-
porate Governance Kodex für die Koelnmesse GmbH zu beachten und auf seine Einhaltung 
hinzuwirken. 
 
Rat 10.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Stadt Köln ist am Stammkapital der Koelnmesse GmbH mit einem Anteil von 79,075 % beteiligt. 
 
Die für die Entsendung in den Aufsichtsrat maßgebliche Bestimmung des Gesellschaftsvertrages lau-
tet: 
§ 9   Zusammensetzung des Aufsichtsrates 
 
I. Der Aufsichtsrat besteht aus 21 Mitgliedern. 7 Mitglieder sind nach den Bestimmungen des 
Drittelbeteiligungsgesetzes von den Arbeitnehmern zu wählen. 14 Mitglieder werden von den 
Anteilseignern nach Maßgabe des Abs. II entsandt. 
 
II. In den Aufsichtsrat werden von den nachfolgenden Anteilseignern Aufsichtsratsmitglieder wie 
folgt entsandt:  
 
a) Stadt Köln        11 Mitglieder 
 
b) Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes NRW mbH   2 Mitglieder 
 
c) Industrie- und Handelskammer zu Köln      1 Mitglied 
 
Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die 
Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern 
weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin oder die/der 
von ihr vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. 
 
Die Bestellung der gemeindlichen Vertreterinnen und Vertreter ist gem. § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. m. 
§ 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz der Oberbürgermeisterin oder der/des 
von ihr vorgeschlagenen Bediensteten ist nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen. Das für die 
Besetzung der Aufsichtsratssitze einzusetzende Hare-Niemeyer-Verfahren findet insoweit nur auf die 
verbleibenden Sitze Anwendung. 
 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver-
treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex (PCGK) zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 
10.37).  
 
Die Koelnmesse GmbH verfügt über einen eigenen PCGK, der aus den entsprechenden Kodices der 
beiden Hauptgesellschafter Stadt Köln und Land NRW entwickelt wurde. Demzufolge ist hinsichtlich 
der v.g. Weisung der städtischen Vertreter auf den PCGK der Koelnmesse GmbH abzustellen. 
 
Hinweis:  
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12

3 
Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch 
besetzt werden, § 12 Abs. 7 LGG.

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
TOP 2.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1671/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
24.11.2020
Erstellt
02.06.2020 13:12