2006/0452
2. Nachtragshaushalt 2006 hier: Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Erstattung von Kanalbenutzungsgebühren in den Zeiträumen 1989-1994 und 1999-2001 in Höhe von 132.000,00 Euro
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2006/0452
3672 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 13.07.2006 an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI Amt: Liegenschaftsamt zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Dezernat II Vorlage-Nr. 2006/0452 Magistratsbeschluss-Nr. an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Internet ja nein Tagesordnung I II Verteiler: OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Betreff: 2. Nachtragshaushalt 2006 hier: Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Erstattung von Kanalbenutzungsgebühren in den Zeiträumen 1989-1994 und 1999-2001 in Höhe von 132.000,00 Euro Vorlage vom: 06.07.2006 Beschlussvorschlag: Bei der Haushaltsstelle 01.8800.670000 - Erstattung von Abwassergebühren - werden Mittel in Höhe von 132.000,00 Euro erforderlich. Die Mittel werden im 2. Nachtragshaushalt eingestellt. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung ist einzuholen. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom: 06.07.2006 Begründung: Zeitraum 1989-1994: Aus der Erstattung von Abwasserreinigungsentgelten durch die Südhessische Gas- und Wasser AG im Jahr 2003 entfiel ein Anteil von 459.114,50 Euro auf städtische Liegenschaften. Danach sind noch weitere Teilbeträge eingegangen und wurden unter der Haushaltstelle 01.8800.159100.1 vereinnahmt. Für die Auszahlung an die städtischen Mieter waren umfangreiche Vorarbeiten erforderlich, da es Unklarheiten in der Grundstückszuordnung und Differenzen zwischen der erstatteten Abwassermenge und den vorliegenden Jahresabrechnungen der Südhessischen Gas und Wasser AG gab. Diese Unstimmigkeiten sind mittlerweile vollständig geklärt, sodass nunmehr, auch aufgrund eines personellen Engpasses, die Berechnung und Auszahlung der Erstattungsbeträge an die Mieter von städtischen Wohnungen zum Abschluss gebracht werden kann. Zeitraum 1999-2001: Aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts im März 2001 hat die Stadt Darmstadt, rückwirkend zum 01.01.1999, das so genannte „Gebührensplitting“ eingeführt. Bis dahin galt in Darmstadt der Frischwassermaßstab, bei dem die Gebühren nach der Menge des bezogenen Frischwassers ermittelt wurden. Die Neufassung der Gebührensatzung trat ab 01. September 2002 in Kraft. Für 1999 – 31.08.2002 gelten die gleichen Sätze wie für die Zeit ab 01.09.2002. Für die Zeit ab 1999 erhielten alle Benutzer (auch das Liegenschaftsamt für städtische Anwesen) Ende des Jahres 2002 neue Bescheide (getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser). Die Niederschlagswassergebühren, die ab dem 01.01.2002 angefallen sind, wurden zusammen mit den übrigen Grundbesitzabgaben erhoben und mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung abgerechnet. Für die Zeit 1999-2001 waren die Betriebskosten bereits nach der alten Satzung abgerechnet, sodass nun rückwirkend eine Neuberechnung, nach der neuen Satzung, aufgeteilt auf Schmutzwasser und Niederschlagswasser, notwendig wurde. Mit der Berechnung und Erstattung an die Mieter von städtischen Wohnungen wurde im April 2003 begonnen. Auch hier waren noch teilweise verschiedene Unstimmigkeiten zu klären, sodass jetzt noch für den Zeitraum 1999-2001 vereinzelte Beträge an Mieter ausgezahlt werden müssen. Für die genannten Zeiträume wird insgesamt ein Betrag von 132.000,00 Euro erforderlich. Darmstadt, den 06.07.2006 23-X/2-B7-bo-schu Der Dezernent II Der Dezernent VI Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0452
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 06.07.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00