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2006/0452

2. Nachtragshaushalt 2006 hier: Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Erstattung von Kanalbenutzungsgebühren in den Zeiträumen 1989-1994 und 1999-2001 in Höhe von 132.000,00 Euro

Magistratsvorlage 06.07.2006

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2006/0452

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2006/0452

3672 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
13.07.2006 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI 
Amt: Liegenschaftsamt 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
Dezernat II  
Vorlage-Nr. 2006/0452 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss- 
 fassung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: 2. Nachtragshaushalt 2006 
hier: Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Erstattung von 
Kanalbenutzungsgebühren in den Zeiträumen 1989-1994 und 1999-2001 in Höhe von 
132.000,00 Euro 
 
Vorlage vom: 06.07.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Bei der Haushaltsstelle 01.8800.670000 - Erstattung von Abwassergebühren - werden Mittel in Höhe von  
 
132.000,00 Euro
 
 
erforderlich. Die Mittel werden im 2. Nachtragshaushalt eingestellt. 
 
Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung ist einzuholen. 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom: 06.07.2006  
 
Begründung:
 
 
Zeitraum 1989-1994: 
 
Aus der Erstattung von Abwasserreinigungsentgelten durch die Südhessische Gas- und Wasser AG im 
Jahr 2003 entfiel ein Anteil von 459.114,50 Euro auf städtische Liegenschaften. Danach sind noch 
weitere Teilbeträge eingegangen und wurden unter der  Haushaltstelle 01.8800.159100.1 vereinnahmt.  
 
Für die Auszahlung an die städtischen Mieter waren umfangreiche Vorarbeiten erforderlich, da es 
Unklarheiten in der Grundstückszuordnung und Differenzen zwischen der erstatteten Abwassermenge 
und den vorliegenden Jahresabrechnungen der Südhessischen Gas und Wasser AG gab. Diese 
Unstimmigkeiten sind mittlerweile vollständig geklärt, sodass nunmehr, auch aufgrund eines 
personellen Engpasses, die Berechnung und Auszahlung der Erstattungsbeträge an die Mieter von 
städtischen Wohnungen zum Abschluss gebracht werden kann.  
 
Zeitraum 1999-2001: 
 
Aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts im März 2001 hat die Stadt Darmstadt, rückwirkend zum 
01.01.1999, das so genannte „Gebührensplitting“ eingeführt. Bis dahin galt in Darmstadt der 
Frischwassermaßstab, bei dem die Gebühren nach der Menge des bezogenen Frischwassers ermittelt 
wurden. 
 
Die Neufassung der Gebührensatzung trat ab 01. September 2002 in Kraft. Für 1999 – 31.08.2002 
gelten die gleichen Sätze wie für die Zeit ab 01.09.2002. Für die Zeit ab 1999 erhielten alle Benutzer 
(auch das Liegenschaftsamt für städtische Anwesen) Ende des Jahres 2002 neue Bescheide (getrennt 
nach Schmutz- und Niederschlagswasser).  
 
Die Niederschlagswassergebühren, die ab dem 01.01.2002 angefallen sind, wurden zusammen mit den 
übrigen Grundbesitzabgaben erhoben und mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung abgerechnet. 
Für die Zeit 1999-2001 waren die Betriebskosten bereits nach der alten Satzung abgerechnet, sodass 
nun rückwirkend eine Neuberechnung, nach der neuen Satzung, aufgeteilt auf Schmutzwasser und 
Niederschlagswasser, notwendig wurde. Mit der Berechnung und Erstattung an die Mieter von 
städtischen Wohnungen wurde im April 2003 begonnen. Auch hier waren noch teilweise verschiedene 
Unstimmigkeiten zu klären, sodass jetzt noch für den Zeitraum 1999-2001 vereinzelte Beträge an  
Mieter ausgezahlt werden müssen. 
Für die genannten Zeiträume wird insgesamt ein Betrag von 132.000,00 Euro erforderlich. 
Darmstadt, den 06.07.2006 
23-X/2-B7-bo-schu 
Der Dezernent II    Der Dezernent VI 
Wolfgang Glenz    Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Bürgermeister     Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0452
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.07.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00