1384/2025
Beantwortung mündlicher Anfragen von Bürgermeisterin von Bülow und SB Herrn Deutsch aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 25.03.2025 bezüglich des Römisch-Germanischen Museums
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2422 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 12.05.2025 1384/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 20.05.2025 Beantwortung mündlicher Anfragen von Bürgermeisterin von Bülow und SB Herrn Deutsch aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 25.03.2025 bezüglich des Römisch-Germanischen Museums Anfrage: Zum Römisch-Germanischen Museum wurden in der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 25.03.2025 mündliche Anfragen von Bürgermeisterin von Bülow, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und sB Herrn Deutsch, FDP-Fraktion, gestellt: 1. Beeinflusst die Kündigung des Generalplaners (GP) und der Einsatz eines Gene- ralunternehmers (GU) die Zeit- und Kostenschiene im aktuellen Sachstandsbe- richt? 2. Auf welcher Grundlage ist die Ausstellungsplanung erfolgt, wenn die Leistungs- phase (LPh) 3 bis heute nicht mängelfrei vorliegt? 3. Wie kann man die LPh4 einleiten ohne eine fertige LPh3? Antwort der Verwaltung: Zu 1.) Die aktuelle Vergabestrategie ist im Sachstandsbericht bereits berücksichtigt und führt nicht zu weiteren Verzögerungen. Voraussetzung für die Einhaltung des Zeitplans ist vielmehr, dass das Vergabeverfahren mit dem künftigen Generalunternehmen erfolgreich verläuft. Die Aussage des Dezernenten steht nicht im Widerspruch zu der kurz zuvor veröffentlichten Pressemitteilung. Wiederholte Nacharbeiten zu diversen Themen haben in der Vergangenheit immer wieder zu Zeitverzügen geführt, was schließlich zur Trennung vom Generalplaner führte. Zu 2.) Die zum Stichtag abgegebene LPh3 des Generalplaners reichte als Basis für die im An- schluss zu erstellende LPh3 der Ausstellungplanung (APL) aus, da es sich um ein Bestands- gebäude handelt und die Flächen und Geometrien der Ausstellungsbereiche bereits in der LPh2 fixiert wurden. Die vorhandenen Mängel hatten keinen Einfluss auf die Ausstellungspla- nung. Zu 3.) Planungsunterlagen zum Bauantrag (LPh4) sind bei weitem nicht so umfangreich wie eine komplette Planungsleistung der Entwurfsplanung (LPh3), die sämtliche Fachplanungen ent- hält. Die angesprochenen Mängel in der LPh3 betreffen demzufolge nicht die Planunterlagen, die zum Bauantrag eingereicht werden. Die Überschneidung der Leistungsphasen hat viel- mehr verhindert, dass es weitere Verzögerungen in der Gesamtmaßnahme gibt. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1384/2025
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 16.05.2025
- Erstellt
- 06.05.2025 10:07