1180/2024
Rückbau der Geschwindigkeitsmessanlagen auf der BAB 3 - Heumarer Dreieck
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/32/324/1 Vorlagen-Nummer 17.04.2024 1180/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 29.04.2024 Rückbau der Geschwindigkeitsmessanlagen auf der BAB 3 - Heumarer Dreieck Der Rat der Stadt Köln hat mit Sitzung vom 29.07.2003 (DS-Nr. 0961/003) auf Be- schluss und Empfehlung der Unfallkommission Autobahnen der Bezirksregierung Köln zur Reduzierung von Unfallgefahren und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die Er- richtung einer stationären Geschwindigkeitskontrollanlage auf der BAB 3 in Höhe Heu- marer Dreieck, Fahrtrichtung Oberhausen, beschlossen. Als Besonderheit verfügt die Messanlage über eine Schnittstelle zur dort verbauten Wechselverkehrszeichenan- lage (WVZ) und ist somit in der Lage, die jeweils angezeigte Geschwindigkeit zu über- wachen. Die Anlage wurde im Juli 2004 produktiv gesetzt. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergaben / Internationales hat mit Sitzung vom 03.09.2009 (Vorlagen-N. 3179/2009) sowie auf Empfehlung der Unfallkommission Autobahnen der Bezirksregierung Köln die Digitalisierung der bisher auf Nassfilmtechnik basierten Messanlagen sowie die Ausweitung der Überwachung von einer auf drei Fahrspuren beschlossen. Die Unfallkommission Autobahnen der Bezirksregierung Köln hat mit Sitzung vom 08.04.2015 die Notwendigkeit der Geschwindigkeitsüberwachung aufgrund der dorti- gen Baustellensituation bestätigt. Seit dem 1. Januar 2021 ist die Autobahn GmbH des Bundes zuständig für die Auto- bahnen in Deutschland. Mit der Gründung der Autobahn GmbH sind die Befugnisse der Bezirksregierungen NRW, somit auch die Unfallkommission Autobahnen, auf die Autobahn GmbH des Bundes übertragen worden. Mit Schreiben vom 12.03.2024 teilt die Autobahn GmbH des Bundes folgendes mit: „Am 5. Februar d. J. fand hierzu eine Sonderunfallkommission zwischen dem Polizei- präsidium Köln, Direktion Verkehr, der Verkehrszentrale Leverkusen, der Straßenbau- verwaltung, Abt. Verkehr sowie der funktionalen Straßenverkehrsbehörde der Auto- bahn GmbH statt. Die sachliche Notwendigkeit der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage aus der Un- fallkommission Autobahnen-Sondersitzung vom 08.04.2015 der Bezirksregierung Köln 2 (Unfallreduzierung) aufgrund der damaligen Unfallsituation und der Altbaustellen ist nicht mehr gegeben. Eine Unfallhäufungsstelle liegt nicht vor. Die Freigabe der Rhein- brücke für den Schwerverkehr führt zu einer Entlastung des Streckenabschnittes. Es ist kein positiver Einfluss der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auf die Verkehrs- sicherheit erkennbar, so dass das Erfordernis nach einer Geschwindigkeitsüberwa- chung, insbesondere nach Abschluss der Baumaßnahmen Bauwerke Schulstraße und Eilerstraße, nicht mehr gegeben ist. Die Geschwindigkeitsüberwachungsanlage ist durch den Betreiber, Stadt Köln, zeitnah zu demontieren“. Die Messanlagen auf der BAB 3 werden daher im Laufe des II. Quartals 2024 abge- baut. Die Verwaltung prüft derzeit Einsatzmöglichkeiten der Messanlagen im Stadtge- biet Köln. Im Rahmen der 19-jährigen Betriebsdauer wurden rund 2.410.000 Geschwindigkeits- übertretungen festgestellt. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1180/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 17.04.2024
- Erstellt
- 05.04.2024 06:34