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AnO/0003/2022

Anfrage/Anregung zur Vorlage Nr. V/0553/2021 MünsterZukunft gemeinsam machen: "Mitgestaltende Öffentlichkeitsbeteiligung stärken - digitale Beteiligungsinstrumente ausbauen"

Anregung in der BV Ost 24.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 18.08.2022, TOP 7.2

Originalanregung AnO/0003/2022

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Stellungnahme zur AnregungAnO/0003/2022 (nicht barrierefrei)

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Originalanregung AnO/0003/2022

1761 Zeichen

AnO/0003/2022

BUNDNIS 90
DIE GRUNEN

Münster BV Ost
18.01.2022

V0553/2021

MünsterZukunft gemeinsam machen:“ Mitgestaltende Öffentlichkeitsbeteiligung
stärken-digitale Beteiligungsinstrumente ausbauen“

Anfrage/Anregung

Wir finden es gut und wichtig, wenn eine breite Öffentlichkeit eingebunden wird und hier
digitale Instrumente aufgebaut werden. Die Leitorientierungen finden unsere Zustimmung um
die Einwohner*innen in die Meinungsbildung und die Entscheidungsfindung zur Stärkung der
lokalen Demokratie einzubeziehen. Die Kinder-und Jugendbeteiligung in der
Stadtentwicklung strukturell weiterzuentwickeln ist notwendig und sinnvoll.

Es handelt sich um ein komplexes Thema, daher stellen wir folgende Fragen:

1. Welcher Zeitrahmen ist vorsehen?
2. Welche finanziellen Auswirkungen sind zu erwarten?
3. Wie werden Bürgerinitiativen berücksichtigt?

Anregung:

Wir regen, dass neben der Bearbeitung der in den Leitlinien angesprochenen
Themenkomplexen durch die Verwaltung, die Bürger*innen bei der konzeptionellen
Gestaltung von Anbeginn einbezogen werden.

Wie unter Pkt 4.4. beschrieben wird eine Beteiligung der Öffentlichkeit durch
Bürger*innenräte angestrebt.

Ein projektorientierter Bürger*innenrat oder ein Bürger*innen-Forum zum Themenkomplex
„Mitgestaltende Öffentlichkeitsarbeit „

sollte in Workshops und mit Expert*innen und externer Moderation konkrete
Lösungsvorschläge erarbeiten. Dieses wäre dann eine Beteiligung der Öffentlichkeit direkt
von Beginn an.

Zu dieser Anfrage/Anregung der öffentlichen Beschlussvorlage V/0553/2021 bitten wir um
Stellungnahme in der nächsten BV Sitzung.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen der BV Ost
Meinoff Sellerberg Renate Paschert
Monika Pander Sönke Schriever

Benedikt Spangenberg Dr.Bodo Kensmann

Stellungnahme zur AnregungAnO/0003/2022 (nicht barrierefrei)

8497 Zeichen

Stadt Münster
Amt für. Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Ost

14, Juli 2022

27.06.2022
6135

61.00.0101
Prof. Dr. Hauff

Bezirksvertretung Münster-Ost
über Herrn Stadtbaurat Denstorff

Anregung Nr. An0/003/2022 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der Bezirks-
vertretung Münster-Ost vom 18.01.2022

Anfrage/Anregung zur Vorlage V/0553/2021 \
„MünsterZukunft gemeinsam machen: Mitgestaltende Öffentlichkeitsbeteiligung stär-
ken - digitale Beteiligungsinstrumente ausbauen“ j

Zu den Fragen und Anregungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der Bezirksver-
tretung Münster-Ost vom 18.01.2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.

Erweiterte und geänderte Beschlussfassung im Rat am 09.02.2022

Vor einer Beantwortung der Fragen ist darauf hinzuweisen, dass die Beschlussfassung zur
Vorlage V/0553/2021 im Rat am 09.02.2022 aufgrund eines Änderungsantrages der Rats-
fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Ratsfraktion und.der Ratsgruppe Volt gegen-
über der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Ost am 20.01.2022 erheblich erweitert
wurde. Dies betrifft insbesondere neue strukturelle Beschlusspunkte wie die Einrichtung ei-
ner Arbeitsgruppe aus Bürgerschaft, Ratsfraktionen/Gruppen und Verwaltung zur Schaffung
eines verbindlichen Rahmens für mehr Partizipation („Leitlinien“), die Weiterentwicklung der
Beschwerdekommission zu einem Ausschuss für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bür-
gern, die Prüfung der Einrichtung eines Beirats für Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung sowie
die Einrichtung einer dezernatsübergreifenden Struktur zur Koordination von Beteiligungs-
projekten.

Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der Bezirksvertretung Münster-Ost vom
18.01.2022 formulierten Fragen und Anregungen können aufgrund der erheblichen Erweite-
rung der Beschlusspunkte zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beantwortet wer-
den, gleichwohl lassen sich bereits jetzt folgende Punkte festhalten.

Zu Frage 1: Welcher Zeitrahmen ist vorgesehen?

Die Verwaltung setzt eine Reihe von Beschlusspunkten zeitnah um. Hierbei sind folgende

Umsetzungsschritte zu nennen:

e Mit Beschluss des Rates zur Vorlage V/0553/2021 am 09.02.2022 wurden die „Leitorien-
tierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung - Kommunikation, Partizipation und Ko-
produktion in Münster“ (V/0553/2021, Anl. 2) und der Leitfaden für deren Umsetzung‘

(V10553/2021, Anl. 3) in Kraft gesetzt. Die Leitorientierungen gelten, bis der Rat weiterge-
hende Leitlinien beschließt. Die Leitorientierungen wurden und werden über verschiedene
Medien kommuniziert (z.B. Verwaltungszeitung „Forum intern“, städtisches Intemetange-
bot). Im Internetangebot zu den MürsterZukünften findet sich auch eine Fassung der Lei-
torientierungen in „leichter Sprache“.

« ‘Das Ziel der Stärkung.einer inklusiven Beteiligung wurde mit Beschluss der Vorlage
V/0553/2021 noch einmal bestätigt. Die partizipative Erarbeitung eines „Leitfadens inklu-
sive Beteiligung“ unter ausdrücklicher Beteiligung der Kommission zur Förderung der In-
klusion von Menschen mit Behinderungen und weiterer Initiativen aus dem Inklusionsbe-
reich ist bereits angelaufen.

e Ebenso ist der weitere Ausbau der digitalen Beteiligungsmöglichkeiten durch die Umset-
zung des erfolgreichen Smart City-Förderantrags im Handlungsfeld „Mitmach-Stadt“ sowie
die anwendungsorientierte Prüfung bzw. bereits Erprobung aktueller digitaler Beteili-
gungsinstrumente wie „Beteiligung. NRW“ und „CONSUL" gestartet.

« Darüber hinaus macht die Stadt Münster die strukturelle Weiterentwickiung der Kinder-
und Jugendbeteiligung im Rahmen des Difu-Projekts „Strukturierte Beteiligung — wie ge-
lingt's?“ zum Gegenstand machen. Dies ist nach dem Projektplan ab September 2022
vorgesehen. Erste Vorgespräche haben stattgefunden. Der Jugendrat hat bereits seine
ausdrückliche Bereitschaft zur Mitwirkung erklärt.

Im Hinblick auf die neuen strukturellen Beschlusspunkte der Vorlage und die ebenfalls be-
schlossene, weitergehende Einrichtung eines umfassenden Beteiligungsportals im städti- '
schen Internetangebot können noch keine konkreten Zeiten benannt werden, da die notwen-
dige fachliche Aufbereitung aufgrund der weitreichenden Beschlüsse vom 09.02.2022 einen
entsprechenden Zeitraum benötigt. -

Grundsätzlich betrachtet die Verwaltung die systematische Weiterentwicklung der analogen
und digitalen Öffentlichkeitsbeteiligung als Daueraufgabe.

Zu Frage 2: Welche finanziellen Auswirkungen sind zu erwarten?

Die Frage nach den finanziellen Auswirkungen bedarf einer sorgfältigen Prüfung für die ein-
zelnen Beschlusspunkte. Bereits vorab ist nach den Erfahrungen in anderen Städten festzu-
halten, dass für die systematische Stärkung der mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung
entsprechende finanzielle und personelle Ressourcen benötigt werden. Dies betrifft sowohl
die strukturellen Beschlüsse als auch projektorientierte Beteiligungsformate. Beispielsweise
wurden aktuell in Stuttgart für einen Bürger*innenrat „Klima“ 293.000 € und in München für
ein Bürger*innen-Gutachten „Paketpost-Areal‘ 220.000 € bereit gestellt. Auch der Aufbau
und Betrieb eines Online-Beteiligungsportals erfordert entsprechende zusätzliche Ressour-
cen.

Die Vorlage V/0553/2021 hat auf die Ressourcenfrage ausdrücklich hingewiesen und ver-
deutlicht, dass die finanziellen Auswirkungen in separaten Vorlagen aufbereitet und zum Be-
schluss vorgeschlagen werden. \

Zu Frage 3: Wie werden Bürger*Innen-Initiativen berücksichti -
Die mit dem Ratsbeschluss vom 09.02.2022 in Kraft gesetzten „Leitorientierungen füreine
Gute Öffentlichkeitsbeteiligung - Kommunikation, Partizipation und Koproduktion“ richten sich
an alle Personen oder Personengruppen, die in ihren Belangen betroffen sein könnten oder
ein Interesse an den jeweiligen Prozessen haben. Hierzu gehören auch Interessensgruppen,
Bürger*innen-Initiativen, Verbände, Vereinigungen oder sonstige Gruppen/Organisationen.
Damit stehen die Verfahren grundsätzlich allen Interessierten offen.

Darüber hinaus haben die MünsterZukünfte noch einmal ausdrücklich gezeigt, dass Münster
durch ein großes zivilgesellschaftliches Engagement geprägt ist, in dem sich Einwohnerin-
nen und Einwohner, Gruppen, Initiativen, Organisationen und Unternehmen selbstbestimmt,
nicht-kommerziell und gemeinwohlorientiert an der Gestaltung der Stadt beteiligen. Daher ist
es ausdrücklich Ziel, die mitgestaltende Öffentlichkeitsbeteiligung in Richtung einer koopera-
tiven Stadtentwicklung im Sinne eines gemeinschaftlichen „Stadtmachens“ weiterzuentwi-
ckeln. Dies bezieht ausdrücklich entsprechende Bürger*innen-Initiativen ein.

Zur Anregung: Einbezug der Bürger*innen bei der konzeptionellen Gestaltung (der mitgestal-
tenden Öffentlichkeitsbeteiligung) von Beginn an

Zu dem im Rahmen der v. g. Anregung gemachten Vorschlags eines Bürger*innen-Forums
zur mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung ist festzustellen, dass Verwaltung hierzu be-
reits für den 10.03.2020 unter dem Titel „Beteiligung weiterdenken“ eingeladen hatte (vgl.
V/0487/2020, S. 20; V/0551/2021, S. 5). Leider musste das Forum mit externen Expert*in-
nen, entsprechenden Arbeitsphasen und breiter Beteiligung der Stadtgesellschaft coronabe-
dingt kurzfristig abgesagt werden. Ersatzweise wurde unter Fokussierung auf digitale Beteili-
gung am 17.11.2020 das Web-Forum „Beteiligung digitaler denken“ durchgeführt. Mit der
Vorlage V/0487/2021 „MünsterZukünfte 20]30]50: Zentrale Ergebnisse und weiteres Vorge-
hen“ wurde von der Verwaltung angekündigt, das Forum „Beteiligung weiterdenken“ zum ge-
eigneten Zeitpunkt in Präsenz nachzuholen. Dies wurde durch die Beschlussfassung zur
Vorlage bestätigt. i

Darüber hinaus wird die o. g. Anregung aktuell bereits im Rahmen der „Partizipativen Erar-
beitung eines Leitfadens für inklusive Beteiligung“ umgesetzt. In diesen Prozess ist die Kom-
mission zur Förderung der'Inklusion von Menschen mit Behinderungen und weiteren Initiati-
ven aus dem Inklusionsbereich von Beginn an einbezogen. Die Erarbeitung der Leitlinien er-
folgt ausdrücklich koproduktiv. ö

Perspektivisch wird auch die vom Rat beschlossene Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von ver- °
bindlichen Leitlinien diese Anregung umsetzen, da auch hier zufällig ausgewählte Bürger*in-
nen mitwirken sollen. Damit bleibt festzuhalten, dass der Einbezug von Bürger*innen bei’der
konzeptionellen Gestaltung von Beginn an bereits von der Verwaltung berücksichtigt wurde
und auch zukünftig umgesetzt wird.

le sis x

r Festersen

Beratungsverlauf (1)

18.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 7.2 Anregung Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AnO/0003/2022
Typ
Anregung in der BV Ost
Datum
24.01.2022
Erstellt
24.01.2022 15:18