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V/0658/2018

Regenklärbecken „Westerholt`sche Wiese“

Vorlagen 26.07.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 11.09.2018, TOP 4.4

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1739 Zeichen

Anlage A zur V/0658/2018 
Kurzüberblick 
Pilotvorhaben in Kooperation mit der FH-Münster zur Erprobung eines innovativen Gleichrichters 
zur Verbesserung des Wirkungsgrades von Regenklärbecken am Beispiel des Regenklärbeckens 
„Westerholt´sche Wiese“. 
Zuwendungen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz wur-
den hierfür in Aussicht gestellt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Ab-
leitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. Das Teilziel lautet: Umsetzung des Abwasserbe-
seitigungskonzeptes. 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung in den Jahren 2019/2020 vorgesehen. 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 72.000,- € zu kalkulieren. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1101 Abwasserbeseitigung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlagen: 
PG  1101: Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswassergesetz NW (LWG)  
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage aufge-
führten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beschlussvorlage

5276 Zeichen

V/0658/2018 
V/0658/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Regenklärbecken „Westerholt`sche Wiese„ 
Pilotvorhaben zum Einbau und zur Erprobung eines innovativen Gleichrichters 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.09.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Dem Einbau des Prototyps des Gleichrichters und dem begleitenden Programm zur Erprobung und 
Untersuchung im Rahmen eines geförderten Pilotvorhabens wird zugestimmt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für die Beschaffung, den Einbau und die 
Untersuchungen Kosten in Höhe von voraussichtlich 360.000,- € entstehen. 
Dem gegenüber stehen Einnahmen durch die Förderung des Min isteriums in Höhe von  
288.000,-€ (Förderquote 80%).  
 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1101 Abwasserbeseitigung 
 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0015 Pumpwerke, Kläranlagen  
Neubau, Erneuerung 
   
Auszahlungen   2019 
2020 
180.000 
180.000  
Einzahlungen   2019 
2020 
144.000 
144.000 Zuwendungen 
Saldo 72.000  
Tiefbauamt 
 
26.07.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492 66 00 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0658/2018 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2019 bei der  
o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfrist i-
gen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Behandlung von Regenwasser aus Trenn - und Mischsystemen ist neben der Forderung zur 4. 
Reinigungsstufe bei kommunalen Kläranlagen die zweite große Herausforderung der Siedlungswa s-
serwirtschaft zur Verbesserung des Gewässerzustandes im Sinne der Europäischen Wasserrahme n-
richtlinie (WRRL).  
Handlungsbedarf in diesem Bereich besteht in dem Neubau von Regenwa sserbehandlungsanlagen 
und in der Verbesserung der Wirkungsweise vorhandener Anlagen. 
Nach einer stichprobenartigen Untersuchung der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, A b-
wasser und Abfall (DWA) entsprechen lediglich 40% der vorhandenen Becken den aktuellen ko n-
struktiven Anforderungen. Ein wesentlicher Schwachpunkt bei diesen Becken sind die unzureiche n-
den Einlaufkonstruktionen, bei denen sich keine gleichmäßigen Durchströmungen einstellen können. 
 
Das Institut für Infrastruktur -Wasser-Ressourcen-Umwelt (IWARU) der FH Münster hat in Simulati o-
nen und Modellversuchen einen sogenannten Gleichrichter entwickelt, der eine gleichmäßige Durc h-
strömung der Becken bewirkt und somit den Wirkungsgrad der Becken erheblich verbessert. Dieser 
Gleichrichter ist so konzipiert, dass auch Bestandsbecken damit nachgerüstet werden können. 
 
Das Tiefbauamt beabsichtigt, in Kooperation mit dem IWARU im Rahmen eines Pilotvorhabens einen 
Prototyp dieses Gleichrichters erstmalig in ein vorhandenes Becken einzubauen und die Wirkungs-
weise im Echtbetrieb zu untersuchen. 
Zum Einbau wurde das Regenklärbecken „Westerholt`sche Wiese“ vorgesehen, da dort die örtlichen 
und baulichen Voraussetzungen zum Einbau gegeben sind und die Wirkungsweise dieses Beckens 
wegen der Einleitung in die innerstädtische Aa von besonderer Bedeutung ist. 
 
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW hat die Bereitschaft 
signalisiert, dieses Pilotvorhaben mit 80% der anfallenden Kosten zu fördern. 
Zu den förderfähigen Kosten  gehören neben der Fertigung des Prototyps und dem Einbau auch das 
komplette In-situ-Monitoring-Programm über zwei Jahre zur Ermittlung der Wirksamkeit. 
 
Damit das städtische Betriebspersonal nicht durch dieses Vorhaben zusätzlich belastet wird, werden 
sämtliche Wartungs- und Betriebsaufwendungen an Fremddienstleister vergeben. Diese Kosten sind 
in den förderfähigen Projektkosten enthalten. 
Nach Abzug der Fördermittel verbleibt beim Tiefbauamt ein Eigenanteil von rund 72.000, - €, wobei 
sämtliche städtischen Personalaufwendungen für Projektleitung und Betreuung dieses Pilotvorhabens 
förderfähig sind. 
 
Das Tiefbauamt sieht in dieser Technologie einen Beitrag, vorhandene Becken in geeigneter Weise 
technisch sinnvoll, effizient und wirtschaftlich nachzurüsten. I n Anbetracht der Tatsache, dass das 
Tiefbauamt rund 50 Becken betreibt, können die Erkenntnisse aus diesem Pilotvorhaben auch auf die 
anderen Becken übertragen werden und somit im Sinne des Gewässerschutzes in der Wirkungswe i-
se verbessert werden.

- 3 - 
V/0658/2018 
 
Nach Zustimmung durch den AUKB werden die Zuwendungen für das Pilotvorhaben gemeinsam mit 
dem IWARU beim Ministerium über die Bezirksregierung Münster beantragt. 
Das Pilotvorhaben kann dann nach Eingang des Zuwendungsbescheides starten. 
 
Das IWARU und das Tiefbau amt werden die Ergebnisse dieses Pilotvorhabens dem Ausschuss pr ä-
sentieren. 
 
Falls das Ministerium wider Erwarten keine Zuwendungen gewährt, wird dieses Vorhaben nicht 
durchgeführt. 
 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

11.09.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0658/2018
Typ
Vorlagen
Datum
26.07.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37