V/0658/2018
Regenklärbecken „Westerholt`sche Wiese“
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Anlage A
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Anlage A zur V/0658/2018 Kurzüberblick Pilotvorhaben in Kooperation mit der FH-Münster zur Erprobung eines innovativen Gleichrichters zur Verbesserung des Wirkungsgrades von Regenklärbecken am Beispiel des Regenklärbeckens „Westerholt´sche Wiese“. Zuwendungen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz wur- den hierfür in Aussicht gestellt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Ab- leitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. Das Teilziel lautet: Umsetzung des Abwasserbe- seitigungskonzeptes. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung in den Jahren 2019/2020 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 72.000,- € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1101 Abwasserbeseitigung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlagen: PG 1101: Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswassergesetz NW (LWG) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage aufge- führten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beschlussvorlage
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V/0658/2018 V/0658/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Regenklärbecken „Westerholt`sche Wiese„ Pilotvorhaben zum Einbau und zur Erprobung eines innovativen Gleichrichters Beratungsfolge 11.09.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Dem Einbau des Prototyps des Gleichrichters und dem begleitenden Programm zur Erprobung und Untersuchung im Rahmen eines geförderten Pilotvorhabens wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für die Beschaffung, den Einbau und die Untersuchungen Kosten in Höhe von voraussichtlich 360.000,- € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen durch die Förderung des Min isteriums in Höhe von 288.000,-€ (Förderquote 80%). Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Investitionsmaßnah- me 0015 Pumpwerke, Kläranlagen Neubau, Erneuerung Auszahlungen 2019 2020 180.000 180.000 Einzahlungen 2019 2020 144.000 144.000 Zuwendungen Saldo 72.000 Tiefbauamt 26.07.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492 66 00 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0658/2018 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2019 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfrist i- gen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: Die Behandlung von Regenwasser aus Trenn - und Mischsystemen ist neben der Forderung zur 4. Reinigungsstufe bei kommunalen Kläranlagen die zweite große Herausforderung der Siedlungswa s- serwirtschaft zur Verbesserung des Gewässerzustandes im Sinne der Europäischen Wasserrahme n- richtlinie (WRRL). Handlungsbedarf in diesem Bereich besteht in dem Neubau von Regenwa sserbehandlungsanlagen und in der Verbesserung der Wirkungsweise vorhandener Anlagen. Nach einer stichprobenartigen Untersuchung der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, A b- wasser und Abfall (DWA) entsprechen lediglich 40% der vorhandenen Becken den aktuellen ko n- struktiven Anforderungen. Ein wesentlicher Schwachpunkt bei diesen Becken sind die unzureiche n- den Einlaufkonstruktionen, bei denen sich keine gleichmäßigen Durchströmungen einstellen können. Das Institut für Infrastruktur -Wasser-Ressourcen-Umwelt (IWARU) der FH Münster hat in Simulati o- nen und Modellversuchen einen sogenannten Gleichrichter entwickelt, der eine gleichmäßige Durc h- strömung der Becken bewirkt und somit den Wirkungsgrad der Becken erheblich verbessert. Dieser Gleichrichter ist so konzipiert, dass auch Bestandsbecken damit nachgerüstet werden können. Das Tiefbauamt beabsichtigt, in Kooperation mit dem IWARU im Rahmen eines Pilotvorhabens einen Prototyp dieses Gleichrichters erstmalig in ein vorhandenes Becken einzubauen und die Wirkungs- weise im Echtbetrieb zu untersuchen. Zum Einbau wurde das Regenklärbecken „Westerholt`sche Wiese“ vorgesehen, da dort die örtlichen und baulichen Voraussetzungen zum Einbau gegeben sind und die Wirkungsweise dieses Beckens wegen der Einleitung in die innerstädtische Aa von besonderer Bedeutung ist. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW hat die Bereitschaft signalisiert, dieses Pilotvorhaben mit 80% der anfallenden Kosten zu fördern. Zu den förderfähigen Kosten gehören neben der Fertigung des Prototyps und dem Einbau auch das komplette In-situ-Monitoring-Programm über zwei Jahre zur Ermittlung der Wirksamkeit. Damit das städtische Betriebspersonal nicht durch dieses Vorhaben zusätzlich belastet wird, werden sämtliche Wartungs- und Betriebsaufwendungen an Fremddienstleister vergeben. Diese Kosten sind in den förderfähigen Projektkosten enthalten. Nach Abzug der Fördermittel verbleibt beim Tiefbauamt ein Eigenanteil von rund 72.000, - €, wobei sämtliche städtischen Personalaufwendungen für Projektleitung und Betreuung dieses Pilotvorhabens förderfähig sind. Das Tiefbauamt sieht in dieser Technologie einen Beitrag, vorhandene Becken in geeigneter Weise technisch sinnvoll, effizient und wirtschaftlich nachzurüsten. I n Anbetracht der Tatsache, dass das Tiefbauamt rund 50 Becken betreibt, können die Erkenntnisse aus diesem Pilotvorhaben auch auf die anderen Becken übertragen werden und somit im Sinne des Gewässerschutzes in der Wirkungswe i- se verbessert werden. - 3 - V/0658/2018 Nach Zustimmung durch den AUKB werden die Zuwendungen für das Pilotvorhaben gemeinsam mit dem IWARU beim Ministerium über die Bezirksregierung Münster beantragt. Das Pilotvorhaben kann dann nach Eingang des Zuwendungsbescheides starten. Das IWARU und das Tiefbau amt werden die Ergebnisse dieses Pilotvorhabens dem Ausschuss pr ä- sentieren. Falls das Ministerium wider Erwarten keine Zuwendungen gewährt, wird dieses Vorhaben nicht durchgeführt. i. V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0658/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.07.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37