SV-2009/0026
Dringliche Große Anfrage der Stadtve. Schüßler (WASG) vom 20. Mai 2009 betr. Öffentlichkeitsarbeit zum Bürgerentscheid Nordostumgehung
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SV-2009/0026
2652 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2009/0026
Dringliche Große Anfrage der Stadtve. Schüßler (WASG) vom 20. Mai 2009 betr.
Öffentlichkeitsarbeit zum Bürgerentscheid Nordostumgehung
Ellen Schüßler
Gutenbergstraße 58
64289 Darmstadt
20.05.2009
Dringliche Große Anfrage
(nach §22 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt)
Der Magistrat der Stadt Darmstadt wird aufgefordert, zur Stadtverordnetenversammlung am
26.05.2009 über die folgenden Fragen im Zusammenhang mit der „Informations“kampagne
zum Bürgerentscheid am 07.06.2009 zur Nord-Ost“Umgehung“ Auskunft zu erteilen:
1. Wer hat das PR-Unternehmen Profilwerkstatt mit der Planung und Durchführung der
Kampagne Nord-Ost“Umgehung“ beauftragt und was beinhaltet der Auftrag.
2. Wurde die Leistung ausgeschrieben, wenn ja wann und wie hoch ist der Gesamtbetrag,
zu dem die Leistung vergeben wurde? Wieviel Firmen haben ein Angebot abgegeben?
Wann wurde der Auftrag vergeben?
3. Sind weitere PR-Agenturen beauftragt worden? Wenn ja, mit welchem Auftrag?
4. Gab es vorbereitende Gespräche, Sitzungen u. ä. zwischen städt. Mitarbeitern und der
Agentur? Wann fand die erste Besprechung zu dieser Kampagne statt?
5. Existieren Besprechungsprotokolle aller Sitzungen oder wurden die Inhalte und die
Form der Kampagne nur mündlich besprochen?
6. Ist der Magistrat als Kollegialgremium über die Kampagneninhalte und hier
insbesondere der Verwendung erfundener Personen und Geschichten in der
Informationszeitung der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie Sprayeraktionen,
Wahlaufrufe und Werbetafel informiert worden und wenn ja, wann?
7. Welche Kosten sind mit Kampagne insgesamt verbunden, und über welche
städtischen Haushaltsstelle werden sie finanziert? Ingesamt bedeutet – wieviel Geld
erhält die Agentur bzw. Agenturen und wie viel Aufwand, Mittel und Zeit wurde von
städt.
Mitarbeitern aufgebracht? Gibt es noch andere Kostenträger, z.B. Land/Bund?
Begründung:
Die Verwendung erfundener Äußerungen und Bilder angeblicher Bewohnerinnen Darmstadts in
der„Informations“schriften der Stadt Darmstadt zum Bürgerentscheid (Darmstädter Echo 16.05.2009)
ist ein Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot und vermutlich rechtswidrig. Nach HGO hat die Stadt
Darmstadt die Möglichkeit als auch die Pflicht zu einer umfassenden Information der BürgerInnen. Es
rechtfertigt aber keine Wahlempfehlungen und unwahre Behauptungen.
Um weiteren Schaden von der Stadt abzuweisen, muss festgestellt werden, wer Verantwortung trägt,
welche Auftragslage es gibt und welche Möglichkeiten der Einflussnahme noch bestehen.
Ellen Schüßler
Stadtverordnete
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Gutenbergstraße 58
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2009/0026
- Typ
- Große Anfragen
- Datum
- 20.05.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00