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SV-2009/0026

Dringliche Große Anfrage der Stadtve. Schüßler (WASG) vom 20. Mai 2009 betr. Öffentlichkeitsarbeit zum Bürgerentscheid Nordostumgehung

Große Anfragen 20.05.2009

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SV-2009/0026

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Vorlage-Nr. SV-2009/0026 
 
 
Dringliche Große Anfrage der Stadtve. Schüßler (WASG) vom 20. Mai 2009 betr. 
Öffentlichkeitsarbeit zum Bürgerentscheid Nordostumgehung 
 
                 
  
Ellen Schüßler  
Gutenbergstraße 58 
64289 Darmstadt 
 
20.05.2009  
Dringliche Große Anfrage 
(nach §22 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt) 
 
Der Magistrat der Stadt Darmstadt wird aufgefordert, zur Stadtverordnetenversammlung am 
26.05.2009 über die folgenden Fragen im Zusammenhang mit der „Informations“kampagne  
zum Bürgerentscheid am 07.06.2009 zur  Nord-Ost“Umgehung“ Auskunft zu erteilen: 
1. Wer hat das PR-Unternehmen Profilwerkstatt mit der Planung und Durchführung der 
Kampagne Nord-Ost“Umgehung“ beauftragt und was beinhaltet der Auftrag. 
2. Wurde die Leistung ausgeschrieben, wenn ja wann und wie hoch ist der Gesamtbetrag, 
zu dem die Leistung vergeben wurde? Wieviel Firmen haben ein Angebot abgegeben? 
Wann wurde der Auftrag vergeben? 
3. Sind weitere PR-Agenturen beauftragt worden? Wenn ja, mit welchem Auftrag? 
4. Gab es vorbereitende Gespräche, Sitzungen u. ä. zwischen städt. Mitarbeitern und der 
Agentur? Wann fand die erste Besprechung zu dieser Kampagne statt? 
5. Existieren Besprechungsprotokolle aller Sitzungen oder wurden die Inhalte und die 
Form der Kampagne nur mündlich besprochen? 
6. Ist der Magistrat als Kollegialgremium über die Kampagneninhalte und hier 
 insbesondere der Verwendung erfundener Personen und Geschichten in der 
Informationszeitung der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie Sprayeraktionen, 
Wahlaufrufe und Werbetafel informiert worden und wenn ja, wann? 
7. Welche Kosten sind mit Kampagne insgesamt verbunden, und  über welche 
städtischen Haushaltsstelle werden sie finanziert? Ingesamt bedeutet – wieviel Geld 
erhält die Agentur bzw. Agenturen und wie viel Aufwand, Mittel und Zeit wurde von 
städt.   
Mitarbeitern  aufgebracht? Gibt es noch andere Kostenträger, z.B. Land/Bund? 
Begründung: 
Die Verwendung erfundener Äußerungen und Bilder angeblicher Bewohnerinnen Darmstadts in 
der„Informations“schriften der Stadt Darmstadt zum Bürgerentscheid (Darmstädter Echo 16.05.2009) 
ist ein Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot und vermutlich rechtswidrig. Nach HGO hat die Stadt 
Darmstadt die Möglichkeit als auch die Pflicht zu einer umfassenden Information der BürgerInnen. Es 
rechtfertigt aber keine Wahlempfehlungen und unwahre Behauptungen.  
Um weiteren Schaden von der Stadt abzuweisen, muss festgestellt werden, wer Verantwortung trägt, 
welche Auftragslage es gibt und welche Möglichkeiten der Einflussnahme noch bestehen.  
 
Ellen Schüßler 
Stadtverordnete

Beratungsverlauf (1)

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Orte (1)

  • Gutenbergstraße 58

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2009/0026
Typ
Große Anfragen
Datum
20.05.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00