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Verfügbarkeit von Grundstücken für den Schulbau im Stadtbezirk Nippes - Anfrage der SPD-Fraktion
Beantwortung einer Anfrage (BV) 3381/2018 vom 29.10.2018
Stand: Am 15.11.2018 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 3381/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.11.2018 Verfügbarkeit von Grundstücken für den Schulbau im Stadtbezirk Nippes - Anfrage der SPD- Fraktion In einem Fachgespräch im Rathaus Nippes hat die Verwaltung die Aussage getroffen, dass außer dem Grundstück Schmiedegasse noch zwei weitere Grundstücke für eine ausreichende Versorgung mit weiterführenden Schulen erforderlich sind. Die benötigte Grundstücksgröße für weiterführende Schulen wurde mit jeweils 20.000 qm pro Standort angegeben. Dies vorausgeschickt bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wo gibt es im Stadtbezirk Nippes von der Größe her geeignete städtische Grundstücke in der not- wendigen Größe für die Errichtung weiterführender Schulen - unabhängig von gegebenenfalls zu schaffendem Baurecht? Antwort der Verwaltung: Im Zuge der aktuellen Überprüfung des Regionalplanes wurde das städtische Grundstück „Der Rü- benacker“ zwischen Lachemer Weg und dem Niehler Ei als potentielles Schulgrundstück diskutiert. Darüber hinaus sind der Bildungsverwaltung keine städtischen Grundstücke in geeigneter Größen- ordnung bekannt, die kurz- oder mittelfristig als Schulgrundstück entwickelt werden könnten. 2. Welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen, sollte es zurzeit keine geeigneten zusammen- hängenden städtischen Grundstücke im Stadtbezirk Nippes geben? Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung sucht sowohl nach städtischen und privaten Flächen, die grundsätzlich für eine Schulnutzung entwickelt werden können. 3. Gibt es einen Informationsaustausch mit der Wirtschaftsförderung oder anderen Fachämtern über beabsichtigte Verlagerungen von Gewerbebetrieben und damit über möglicherweise frei werdende Grundstücke? Antwort der Verwaltung: Stadtintern erfolgen Abstimmungen zwischen den jeweils zuständigen Fachdienststellen und Fach- dezernaten über die Möglichkeiten, bisherige Nutzungsdefinitionen (auf Ebene des Regionalplans, des Flächennutzungsplan und/oder der Bebauungspläne) zu verändern und so für bisher anders genutzte oder vorgesehene Grundstücke / Flächen eine Schulnutzung zu ermöglichen 2 4. Ist der Ankauf von Grundstücken für Schulbauten vorgesehen und gibt es dafür entsprechende Mittel im Haushalt der Stadt Köln? Antwort der Verwaltung: Da es sich bei der Versorgung mit Schulplätzen um eine Pflichtaufgabe handelt, und der Bedarf an geeigneten Schulgrundstücken nicht nur mit städtischen Grundstücken gedeckt werden kann, ist der Ankauf von Grundstücken für Schulnutzung unvermeidbar. Die erforderlichen Mittel hierfür werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt.
Beratungsverlauf
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