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3381/2018

Verfügbarkeit von Grundstücken für den Schulbau im Stadtbezirk Nippes - Anfrage der SPD-Fraktion

Beantwortung einer Anfrage (BV) 29.10.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 15.11.2018, TOP 7.1.18

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2797 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3381/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.11.2018 
 
Verfügbarkeit von Grundstücken für den Schulbau im Stadtbezirk Nippes - Anfrage der SPD-
Fraktion 
In einem Fachgespräch im Rathaus Nippes hat die Verwaltung die Aussage getroffen, dass außer 
dem Grundstück Schmiedegasse noch zwei weitere Grundstücke für eine ausreichende Versorgung 
mit weiterführenden Schulen erforderlich sind. Die benötigte Grundstücksgröße für weiterführende 
Schulen wurde mit jeweils 20.000 qm pro Standort angegeben. 
 
 
Dies vorausgeschickt bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
1. Wo gibt es im Stadtbezirk Nippes von der Größe her geeignete städtische Grundstücke in der not-
wendigen Größe für die Errichtung weiterführender Schulen - unabhängig von gegebenenfalls zu 
schaffendem Baurecht? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Im Zuge der aktuellen Überprüfung des Regionalplanes wurde das städtische Grundstück „Der Rü-
benacker“ zwischen Lachemer Weg und dem Niehler Ei als potentielles Schulgrundstück diskutiert. 
Darüber hinaus sind der Bildungsverwaltung keine städtischen Grundstücke in geeigneter Größen-
ordnung bekannt, die kurz- oder mittelfristig als Schulgrundstück entwickelt werden könnten. 
 
2. Welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen, sollte es zurzeit keine geeigneten zusammen-
hängenden städtischen Grundstücke im Stadtbezirk Nippes geben?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung sucht sowohl nach städtischen und privaten Flächen, die grundsätzlich für eine 
Schulnutzung entwickelt werden können. 
 
3. Gibt es einen Informationsaustausch mit der Wirtschaftsförderung oder anderen Fachämtern  über 
beabsichtigte Verlagerungen von Gewerbebetrieben und damit über möglicherweise frei werdende 
Grundstücke? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Stadtintern erfolgen Abstimmungen zwischen den jeweils zuständigen Fachdienststellen und Fach-
dezernaten über die Möglichkeiten, bisherige Nutzungsdefinitionen (auf Ebene des Regionalplans, 
des Flächennutzungsplan und/oder der Bebauungspläne) zu verändern und so für bisher anders 
genutzte oder vorgesehene Grundstücke / Flächen eine Schulnutzung zu ermöglichen

2 
 
 
4. Ist der Ankauf von Grundstücken für Schulbauten vorgesehen und gibt es dafür entsprechende 
Mittel im Haushalt der Stadt Köln? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Da es sich bei der Versorgung mit Schulplätzen um eine Pflichtaufgabe handelt, und der Bedarf an 
geeigneten Schulgrundstücken nicht nur mit städtischen Grundstücken gedeckt werden kann, ist 
der Ankauf von Grundstücken für Schulnutzung unvermeidbar. Die erforderlichen Mittel hierfür 
werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt.

Beratungsverlauf (1)

15.11.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Lachemer Weg
  • Schmiedegasse
  • Niehler Ei

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Details

Aktenzeichen
3381/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
29.10.2018
Erstellt
17.10.2018 10:15