3267/2018
Qualifizierungsmaßnahme für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd als Grundlage für die Bauleitplanung;
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Anlage 2 Grundlage für die Leistungsbeschreibung
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ANLAGE 2 1 Qualifizierung des Freiraums im Baublock zwischen Trierer, Mosel -, Pfälzer und Luxemburger Straße Grundlagen für die Leistungsbeschreibung Oktober 2018 ANLAGE 2 2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ................................ ................................ ................................ .................. 2 1. Anlass und Ziel ................................ ................................ ................................ ............... 3 2. Vorgaben und Rahmenbedingungen ................................ ................................ .............. 4 Planungsrecht ................................ ................................ ................................ .................... 4 Standort und Struktur ................................ ................................ ................................ ......... 4 Verkehrserschließung | Zufahrten | Zugänge ................................ ................................ ..... 4 Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen ................................ ................................ ........... 4 Spielflächen ................................ ................................ ................................ ....................... 4 Bodendenkmal ................................ ................................ ................................ ................... 5 3. Vorgaben Entwurfsplanung ................................ ................................ ............................ 5 Straßenraum ................................ ................................ ................................ ...................... 5 Zufahrten ................................ ................................ ................................ ........................... 5 Spiel- und Aufenthaltsbereiche ................................ ................................ .......................... 5 Grüngestaltung ................................ ................................ ................................ .................. 6 Gestaltung ................................ ................................ ................................ ......................... 6 Bodeneingriffe ................................ ................................ ................................ .................... 6 Leitungen ................................ ................................ ................................ ........................... 6 Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen ................................ ................................ ............ 7 4. Verfahren ................................ ................................ ................................ ....................... 7 Auftraggeberin ................................ ................................ ................................ ................... 7 Verfahrensgegenstand und –art ................................ ................................ ......................... 7 Unterlagen ................................ ................................ ................................ ......................... 8 Art der Leistungserbringung und Zulassung ................................ ................................ ....... 8 Urheberrecht ................................ ................................ ................................ ...................... 8 Haftungsausschluss ................................ ................................ ................................ ........... 9 ANLAGE 2 3 1. Anlass und Ziel Hintergrund der Planung ist die Baulückenschließu ng im Baublock zwischen Trierer , Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße. Durch die Baulückenschließung soll neuer Wohnraum geschaffen werden und das bislang städtebaulich ungeordnete und mindergenutzte Gebie t aufgewertet werden. Das Planungskonzept für die wohnbauliche Entwicklung sieht für den Standort ein Integrationsprojekt vor, das die geplanten 45 Wohneinheiten für einen Mietermix aus Geflüchteten mit Wohnberechtigungsschein, Wohnungssuchende aus dem umgebenden Stadtteil und beim Wohnungsamt als dringend wohnungssuchend Gemeldete vorhält. Zur Umsetzung der Planung läuft parallel das Bauleitplanverfahren. Im Stadtentwicklungsausschuss am 28.06.2018 wurde der Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des Bebau ungsplanes „Trierer Straße in Köln Neustadt/Süd“ gefasst. Das Ergebnis der Qualifizierungsmaßnahme wird in das weitere Bauleitplanverfahren integriert werden. Da der Betrachtungsraum aktuell in einem städtebaulich ungeordneten und mindergenutztem Zustand vorliegt und unerschlossen ist, muss zur Umsetzung der wohnbaulichen Entwicklung die Erschließung sichergestellt werden. Dies soll zum Anlass genommen werden, Wohnumfeldqualitäten für das Quartier zu schaffen. Diese Wohnumfeldqualitäten sollen auch dazu b eitragen, dem hohen Bedarf an Spielflächen im Stadtteil Neustadt/Süd zu begegnen. Daher soll eine Qualifizierungsmaßnahme mit dem Ziel durchgeführt werden, eine räumliche Neuordnung des öffentlichen Raums vorzunehmen und verschiedene Funktionen auf dem beg renzten städtischen Grundstück gestalterisch zu bündeln. Aufgrund des Zuschnittes des Betrachtungsraumes sind die verschiedenen Funktionen geschickt im öffentlichen Raum anzuordnen und zu gestalten. Spiel- und Aufenthaltsqualität Neue Spiel - und Aufenthal tsqualitäten sollen den öffentlichen Raum prägen. Durch Spielflächen für Kinder und Jugendliche und einem Quartiersplatz soll ein Ort des Zusammenlebens für die Bewohnerinnen und Bewohner im Stadtquartier entstehen. Begegnungsraum Durch die attraktive Ge staltung von Begegnungsräumen soll die gemeinsame Kommunikation angeregt und damit dazu beitragen, soziale Barrieren zu verhindern bzw. diese abzubauen. Straßenraum Der Straßenraum soll im Stadtbild zugunsten der Spiel - und Aufenthaltsbereichen eine untergeordnete Rolle einnehmen. Der Straßenraum hat unter Berücksichtigung einer sicheren Erreichbarkeit der Spiel - und Aufenthaltsräume ihre Erschließungsfunktion in Kombination mit verkehrsberuhigenden Maßnahmen zu erfüllen. Grüngestaltung Die Integrierung von Grünelementen soll für die Spiel-, Aufenthalts- und Begegnungsräume einen Mehrwert bilden. ANLAGE 2 4 2. Vorgaben und Rahmenbedingungen Planungsrecht Der rechtskräftige Bebauungsplan (Durchführungsplan Nr. 66437/04) setzt für den Betrachtungsraum eine Verkehrsfläche fest. Unter Berücksichtigung der Entwurfsplanung der Qualifizierungsmaßnahme wird der rechtskräftige Bebauungsplan entsprechend überplant werden. Im Stadtentwicklungsausschuss am 28.06.2018 wurde der Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Trierer Straße in Köln Neustadt/Süd“ mit dem Ziel gefasst, Wohnbauflächen f estzusetzen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geord nete städtebauliche Entwicklung zu schaffen (vgl. Anlage 3.1). Standort und Struktur Der Betrachtungsraum nimmt eine Größe von rd. 3.700 m² ein und liegt innerhalb eines Baublocks, der im Norden durch die Trierer Straße, im Süden durch die Moselstraße, im Osten durch die Pfälzer Straße und im Westen durch die Luxemburger Straße begrenzt wird. Die Flächen innerhalb des Betrachtungsraumes liegen im Eigentum der Stadt Köln, ebenso wie das Grundstück, welches für die wohnbauliche Entwicklung (Baulückenschließung) vorgesehen ist. Aktuell liegt der Betrachtungsraum in einem städtebaulich ungeordneten und mindergenutzten Zustand vor. Es wird durch einen Gebrauchtwagenhändler und einen Hotelparkplatz genutzt. Angrenzend befindet sich im östlichen Baublock die geplante Baulückenschließung. Innerhalb dieses Bereiches ist eine wohnbauliche Entwicklung vorgesehen, die als Integrationsprojekt mit 45 Wohneinheiten geplant wird. Nach aktuellem Stand sieht d as Planungskonzept vor, dass entlang der neuen Erschließungsstraße maximal fünf Voll - und ein zurückversetztes Staffelgeschoss vorgesehen werden. Zur baulichen Arrondierung wurden die Flurstücke entlang der Moselstraße in den Geltungsbereich einbez ogen. In diesem Bereich sind maximal fünf Vollgeschosse möglich. Neben der Wohnnutzung wird der Betrachtungsraum im Bereich der Trierer Straße von vereinzelten Dienstleistern belebt. Entlang der Moselstraße befindet sich ein Hotel , welches derzeit zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt wird (vgl. Anlage 3.2). Verkehrserschließung | Zufahrten | Zugänge Der Betrachtungsraum ist aktuell nicht erschlossen. Trotz fehlender Erschließungsstraße bestehen Zufahrten bzw. Zugänge zu vereinzelten Wohn - und Gesch äftsgebäuden. Die Zugänglichkeit zu den Objekten Trierer Straße 47 -51 erfolgt über den Betrachtungsraum . Ebenso besteht eine Zu- und Durchfahrt zum Objekt Moselstr. 36 (siehe Anlage 3.3). Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen Innerhalb des Betrachtungsraumes befinden sich im Bereich des Gebäudes an der Trierer Straße Hausnummer 47 -51 eine Feuerwehrzufahrt sowie eine Aufstellfläche für die Feuerwehr (siehe Anlage 3.4). Spielflächen Nach der Spielplatzbedarfsplanung Stadt Köln 20 11 besteht ein für den Stadtteil Neustadt/Süd gravierender Mangel an Spielflächen. ANLAGE 2 5 Bodendenkmal Der Betrachtungsraum liegt auf der Südostseite der römischen Staatsstraße Köln - Trier - Reims innerhalb der römischen Vorstadt und des südwestlichen Friedhofs der römischen Stadt. Der Bereich ist seit dem 11.07.2006 als Bodendenkmal (Nr. 476) in die Denkmalliste eingetragen (siehe Anlage 3.5). 3. Vorgaben Entwurfsplanung Straßenraum Die Erschließungsstraße muss ihre Funktion zur E rschließung der beidseitig an de n Betrachtungsraum angrenzenden Baublöcke erfüllen. Ein potentieller Durchgangsverkehr zwischen der Moselstraße und der Trierer Straße soll hierbei verhindert bzw. gemindert werden. Die sichere Erreichbarkeit der Spiel- und Aufenthaltsbereiche ist zu berücksichtigen. Im Sinne einer sicheren Erreichbarkeit der Spie l- und Aufenthaltsbereiche soll geprüft werden, ob die Erschließungsstraße als Spielstraße oder als Shared Space ausgelegt werden kann. Bei Bedarf sind Querungshilfen vorzusehen. Gestalter ische Elemente zur Geschwindigkeitsreduzierung können im Straßenraum vorgesehen werden. Der Straßenraum soll zugunsten der Spiel - und Aufenthaltsbereiche gering dimensioniert sein, daher wird auf die Ausweisung von öffentlichen Stellplätzen innerhalb des Straßenraums verzichtet. Fahrradstellplätze sind bedarfsgerecht zu integrieren. Nach dem Gestaltungshandbuch sind für den Raum mit nachbarschaftlicher Bedeutung Anlehnbügel vorzusehen. Zur Definition des Straßenverlaufs sind Schleppkurvennachweise vorzul egen. Die Straßenquerschnitte sollen der Nutzung entsprechen. Zufahrten Alle bestehenden Zufahrten müssen in der Entwurfsplanung berücksichtigt werden. Die Zufahrt zum neuen Wohngebäude muss integriert werden (siehe Anlage 3.3). Spiel- und Aufenthaltsbereiche Im Betrachtungsraum sollen Spielflächen und Aufenthaltsbereiche mit Verweilqualitäten geschaffen werden. Für den Stadtteil besteht ein hoher Bedarf an Spielflächen. Daher wird eine Lösung gesucht, die eine oder mehrere Spielflächen mit einem mögl ichst hohen Ausmaß in der Entwurfsplanung einbringt. Als Mindestgröße für die Spielflächen werden 500 m² angesehen. Die Spielflächen sind für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren herzustellen. Im Vorfeld wird durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie – Spielplatzangelegenheiten eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen durchgeführt. Die Ergebnisse sind in der Entwurfsplanung zu berücksichtigen. Die Aufenthaltsbereiche innerhalb der Spielflächen oder in Form eines Quartiersplatzes sind durch Ruheflächen mit Stadtmobiliar zu gestalten. Sie sollen sich an sämtliche Altersgruppen richten, um damit die Kommunikation und den Austausch zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern zu ermöglichen. ANLAGE 2 6 Die Nähe der Spielflächen zur Fahrbahn birgt Gefahrenpotentiale, daher bedarf es in direkter Umgebung von Spielfläche und Fahrbahn einer Einfriedung. Gesucht ist eine gestalterische Lösung, die entsprechende Einfriedung -, Grün - oder Gestaltungselemente geschickt anordnet. Grüngestaltung Es ist eine Grüng estaltung zur Erhöhung des Grünanateils vorzunehmen. Straßenraum sowie Spiel - und Aufenthaltsbereich e sollen mit Grünelementen ergänzt werden. Die Auswahl der Pflanzen soll an den besonderen Standortbedingungen des Betrachtungsraumes orientiert sein. Das G rünhandbuch Köln gibt hierzu allgemeine Standards vor. Gestaltung Das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln gibt entsprechend der Bedeutung der Freiräume gestalterische Vorgaben für Planungen im öffentlichen Raum. Der Betrachtungsraum wurde als Raum von nac hbarschaftlicher Bedeutung klassifiziert. Die Vorhaben sollen in der Planung berücksichtigt werden. Bei Abweichungen müssen nachweisliche Vorteile für die Planung vorgebracht werden und die Kosten zur vorgesehenen Variante in Relation gesetzt werden. Das Leuchtenkonzept 2000 für die Kölner Innenstadt gibt Vorgaben für den Betrachtungsraum vor. Die kleine und die große Cityleuchte sind in der Planung zu berücksichtigt (vgl. Anlage 3.6) . Abschließend sind die Leuchten mit der RheinEnergie AG abzustimmen. Es ist zu prüfen, ob das Konzept „Stadtblau“ bei der Größe des Betrachtungsraumes Anwendung finden kann. Die Gestaltung soll zur sozialen Kontrolle beitragen und Vandalismus erschweren. Sichtbarrieren und Beleuchtungslücken sollen vermieden werden, die M öblierung soll auch unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Unterhaltung ausgewählt werden. Die Anwendung der Richtlinien zum barrierefreien Bauen wird vorausgesetzt (insbesondere DIN 18040-1 und 18040-3). Bodeneingriffe Zur Sicherung einer dauerhaften Erhaltung des Bodendenkmals ist in der Entwurfsplanung zu berücksichtigen, dass die Zulässigkeit von Bodeneingriffen auf der rund 2800 qm großen Teilfläche des Bodendenkmals, die vom Betrachtungsraum beansprucht wird, beschränkt ist. Bodeneingriffe mit einer Tiefe von über 0,80 m dürfen nur auf maximal 17 % (476 qm) dieser Fläche stattfinden. Eingriffe bis 0,80 m sind auf maximal 50 % (1400 qm) der Fläche zulässig. Der übrige Flächenanteil von 33 % (924 qm) ist vollständig von Bodeneingriffen auszusparen. Leitungen Die im Betrachtungsraum vorhandenen Leitungen (StEB und sonstige Leitungsträger) sind im Planentwurf zu berücksichtigen (siehe Anlage 3.7). ANLAGE 2 7 Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen Die Feuerwehr zufahrten und Aufs tellflächen für die Feuerwehr sind in der Planung zu berücksichtigen und müssen den Anforderungen nach § 5 und den § 17 der BauO NRW entsprechen. Begrünungen im Bereich der Zu - und Durchfahrten sowie Aufstell - und Bewegungsflächen für die Feuerwehr sind so zu planen, dass diese Zu - und Durchfahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr nicht einschränken (siehe Anlage 3.4). 4. Verfahren Auftraggeberin Auftraggeberin ist die Stadt Köln, Dezernat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen, Stadtplanungsamt. Verfahrensgegenstand und –art Gegenstand des Verfahrens ist die planerische Bearbeitung der Leistungsbeschreibung zur Qualifizierung des Freiraums im Baublock zwischen Trierer, Mosel -, Pfälzer und Luxemburger Straße unter Einbeziehung der Öffentlichkeit. Die Auftraggeberin beabsichtigt, ein interdisziplinäres Planungsteam aus Fachplanerinnen und –planern aus den Fachbereichen Freiraumplanung und Verkehrsplanung | Bauingenieurwesen mit der Bearbeitung der Aufgabenstellung zu beauftragen. Zur Auswahl eines geeigneten Planungsteams sollen im Rahmen der zweistufigen EU - weiten Ausschreibung bis zu vier qualifizierte Planungsteams zur Abgabe eines Lösungsvorschlags aufgefordert werden. Ein Gremium wählt anhand der eingereichten Lösungsvorschläge ein Planungsteam für die planerische Bearbeitung der Leistungsbeschreibung aus. Dieses Team wird mit der Be arbeitung der Leistungsphasen 1 -9 der “Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2013” im Leistungsbild Freianlagen und Verkehrsanlagen beauftragt. Die Auftraggeberin behält sich vor, die einzelnen Leistung sphasen stufenweise zu vergeben. Ebenso behält sich die Auftraggeberin vo r, einzelne Leistungsphasen selbstständig zu bearbeiten und nicht zu vergeben. Daher sollen zunächst die Leistungsphasen 1 -3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) durch das ausgewählte Team bearbeitet werden. Der zu erarbeitende Planungsentwurf soll eine Neuordnung des Betrachtungsraums vorsehen. Im Betrachtungsraum sind die Erschließung sowie Spiel - und Aufenthaltsbereiche mit Grünelementen gestalterisch zu bündeln. Die Übergänge zur Trierer und Moselstraße sind herzustellen. Dabei soll die verkehrliche Erschließung zugunsten der Spiel - und Aufenthaltsbereiche geringer dimensioniert werden. Neben der Neukonzeption soll der Planungsentwurf die Pflasterung, Möblierung und Spielgeräte widerspiegeln . Die Neukonzeption des Spielplatzes ist mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie – Spielplatzangelegenheiten und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen abzustimmen. Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung wird durch das Planungsteam ein Entwurf den Bürgerinnen und Bü rger präsentiert und Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit zum Planungsentwurf zusammengetragen. Der Planungsentwurf soll noch Varianzen in der konzeptionellen Ausarbeitung aufweisen und zulassen , sodass die Anregungen und Hinweise aus der Öffentl ichkeit in die Planung einfließen können . Das Amt für Kinder, Jugend und Familie – Spielplatzangelegenheiten wird in dieser Phase eine zweite Beteiligung der Kinder und Jugendlichen durchführen. Die Anregungen der Kinder und ANLAGE 2 8 Jugendlichen fließen ebenfalls in den Planungsentwurf ein. Die Bearbeitung ist für den Zeitraum von drei Monaten vorgesehen. Im Ergebnis wird ein finaler Planungsentwurf ausgearbeitet, der die Anregungen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger integriert. Mit dem finalen Planungsentwur f sind die Leistungsphasen 1-3 der HOAI 2013 abgeschlossen. Das Ergebnis wird der Politik mitgeteilt und in die weitere Bauleitplanung einfließen. Anschließend erfolgen die Ausführungsplanung sowie die Umsetzung der Maßnahme (Leistungsphasen 5-9 der HOAI 2013). Unterlagen Folgende Bearbeitungsgrundlagen und Informationen werden den Bearbeiterinnen und Bearbeitern in Folge des Vergabeverfahrens digital zur Verfügung gestellt: Zeichengrundlage Allgemeine Liegenschaftskarte Plangrundlagen Deutsche Grundkarte (DGK 5) Bezirkskarte Innenstadt Vermesserplan Bestand, 1:250 (dwg) Luftbilder und Schrägluftbilder Auszug aus dem Flächennutzungsplan, 1:5000 Sonstige Pläne und Konzepte Leitungspläne Zufahrten | Feuerwehrzufahrt Gestaltungshandbuch der Stadt Köln Planerhandbuch Straßen- und Verkehrstechnik Grünhandbuch Köln Stadtblau Vorlage Verfassererklärung Art der Leistungserbringung und Zulassung Das interdisziplinäre Planungsteam bestehend aus Fachplanerinnen und –planern aus den Fachbereichen Freiraumplanung und Verkehrsplanung | Bauingenieurwesen wird mit der Bearbeitung der Leistungsbeschreibung beauftragt. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Leistungsphasen stufenweise zu vergeben und einzelne Leistungsphasen (Leistungsphasen 5-9 der HOAI 2013) selbstständig zu bearbeiten und nicht zu vergeben. Urheberrecht Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer räumen alle Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz sowie sonstige Schutzrechte der Auftraggeberin ein. Der Auftraggeberin steht die uneingeschränkte Verwendung des Vertragsgegenstandes zu. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Auftraggeberin von Schutzrechten Dritter freizuhalten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können den Vertragsgegenstand nur mit schriftlicher Genehmigung der Auftraggeberin verwenden. ANLAGE 2 9 Haftungsausschluss Die bereitgestellten Informationen in der Aufgabenstellung sowie auf und in den Planunterlagen wurden durch die Auf traggeberin sorgfältig recherchiert und geprüft. Jedoch wird keine Haftung, Garantie oder Gewähr dafür übernommen, dass alle Angaben vollständig, richtig und in letzter Aktualität zur Verfügung gestellt worden sind. Weder die Aufgabenstellung, die Planunte rlagen noch ihr Inhalt dürfen ohne die vorherige ausdrückliche Genehmigung der Auftraggeberin auf irgendeine Art verändert oder an Dritte verteilt oder übermittelt werden. Herausgeberin Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen Stadtplanungsamt Willy-Brandt- Platz 2 50679 Köln stadtplanungsamt@stadt-koeln.de www.stadt-koeln.de
Anlage 3 Anlagepläne zur Leistungsbeschreibung
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Anlage 3.1 0 5025 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7ULHUHU6WUDH LQ.|OQ1HXVWDGW6G 0DVWDE Anlage 3 WohnensonstigesGewerbe|IIHQWOEinrichtungGastronomie/HotelEinzelhandel%UR3UD[LVDienstleistungLeerstandLegendeNutzungen im Erdgeschoss N0DVWDE10 020 40 60 Meter Zugang Sicherstellung Anlage 3.3 N =XIDKUWHQXQG=XJlQJH Zufahrten im Betrachtungsraum 0DVWDE 10 0 20 40 60 Meter Feuerwehr- zufahrt Anlage 3.4 N 0DVWDE 10 0 20 40 60 Meter $XIVWHOOIOlFKH Feuerwehr 476 355225 355250 355275 355300 355325 355350 5643675 5643700 5643725 5643750 5643775 5643800 Bodendenkmal Nr. 476 eingetragenes Bodendenkmal Römisch-Germanisches Museum / Archäologische Bodendenkmalpflege und -denkmalschutz der Stadt Köln 50667 Köln Roncalliplatz 4 0 420 Meter °0 120 Meter ° Grundkarte: ALKIS, Stand 2018 Maßstab: 1:800 Koordinatensystem: ETRS89/UTM Stadt Köln 18.09.2018 ANLAGE 3.6 Vorgaben des Leuchtenkonzeptes 2000 für die Kölner Innenstadt Cityleuchte Technische Beschreibung Typ: Hängeleuchte, kleine Ausführung, Typ 3481 Hängeleuchte, große Ausführung, Typ 3781 Bestückung: Typ 3481 HST 50/70W Typ 3781 HST 100/250W Betriebsart: Leistungsreduzierung bei 100-250W Gehäuse: Aluguß, Schutzart IP54 Schutzklasse: II Optik: breitstrahlender sphärischer Reflektor, asymmetrisch Lichtpunkthöhe: Typ 3481 4 – 6 m Typ 3781 8 – 10 m Einsatzgebiet innerstädtische Verkehrsstrassen Geschäftsstrassen innerstädtische Plätze Beispielhafte Einsätze Deutzer Freiheit Aachener Strasse Eigelstein Neumarkt HV Barbarossaplatz N0DVWDE10 020 40 60 Meter Anlage 3.7 /HLWXQJVSOlQHrheinergie und6WDGWHQWZlVVHUXQJVEHWULHEH
Anlage 4 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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Anlage 4
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611 Beer Az Vorlagen-Nummer 3267/2018 Freigabedatum 30.11.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Qualifizierungsmaßnahme für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd als Grundlage für die Bauleitplanung hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss und Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. stellt den Bedarf für die Maßnahme fest. Die Kosten für die gesamte Maßnahme werden auf etwa 312.000 € (ohne Ausbaukosten) geschätzt; 2. beschließt die Erarbeitung der Leistungsphasen 1-3 nach HOAI (Grundlage für die Bauleitpla- nung), der Leistungsphasen 5,6,8 und 9 nach HOAI an ein interdisziplinär besetztes Pla- nungsteam aus den Fachbereichen Freiraumplanung und Verkehrsplanung | Bauingenieurwesen zu vergeben; 3. beschließt die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd als Grundla- ge für die Bauleitplanung; 4. beschließt, die Öffentlichkeit in den Planungsprozess zu integrieren; Alternative: Es erfolgt kein Qualifizierungsverfahren. Als Alternative zur Durchführung eines Qualifizierungsverfah- rens wird das bestehende Planungskonzept (Anlage 5) als Grundlage für die weitere Bauleitplanung genutzt. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 06.12.2018 Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 312.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Hintergrund der Planung ist der Ratsbeschluss vom 16.12.2014 (Session-Nr. 2899/2014), der den Standort –Trierer Straße, 50674 Köln Neustadt Süd, Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 621– zur Errichtung von konventionellem Wohnen für die Flüchtlingsunterbringung vorsieht. Mit Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.06.2018 (Session-Nr. 1264/2018) wurde die Neuaufstellung des Bebauungsplans "Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd" mit dem Ziel beschlossen, Wohnbauflä- chen festzusetzen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu schaffen. Damit wurde das Bauleitplanverfahren zur Umsetzung der Planung eingelei- tet. Da das Plangebiet aktuell in einem städtebaulich ungeordneten und mindergenutztem Zustand vor- liegt und unerschlossen ist, muss zur Umsetzung der wohnbaulichen Entwicklung die Erschließung sichergestellt werden. Dies soll zum Anlass genommen werden, Wohnumfeldqualitäten für das Quar- tier zu schaffen. Diese Wohnumfeldqualitäten sollen auch dazu beitragen, dem hohen Bedarf an Spielflächen im Stadtteil Neustadt/Süd zu begegnen. Daher soll eine Qualifizierungsmaßnahme für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd (Anlage 1) mit dem Ziel durchgeführt werden, eine räumliche Neuordnung des öffentlichen Raums vorzunehmen und verschiedene Funktionen auf dem begrenzten städtischen Grundstück gestalterisch zu bündeln und damit zur Stadtreparatur beizu- tragen. Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens sind im Planungsentwurf die Erschließung sowie Spiel- und Aufenthaltsbereiche mit Grünelementen gestalterisch zusammenzufassen. Die Übergänge zur Trierer und Moselstraße sind herzustellen. Dabei soll die verkehrliche Erschließung zugunsten der Spiel- und Aufenthaltsbereiche geringer dimensioniert werden. Weitere Ausführungen können den Anlagen 2 und 3 entnommen werden. Die Anlagen 2 und 3 stellen die Basis für die Leistungsbe- schreibung zur Vergabe der Planungsleistungen dar. Für die Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme ist vorgesehen, dass die Planungsleistungen in 3 den Leistungsbildern Freianlagen und Verkehrsanlagen an ein interdisziplinäres Planungsteam aus Fachplanerinnen und Fachplanern aus den Fachbereichen Freiraumplanung und Verkehrsanlagen | Bauingenieurwesen vergeben werden. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 im Leistungsbild Freianlagen beauftragt werden. Unter Einbeziehung der Öffentlichkeit ist eine Entwurfsplanung zu erarbeiten, die als Grundlage für das wei- tere Bauleitplanverfahren "Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd" dient. Anschließend ist vorgesehen, die Leistungsphasen 5, 6, 8, 9 auf Basis der Entwurfsplanung differen- ziert in den Leistungsbilder Freianlagen und Verkehrsanlagen zu beauftragen. Hierbei behält sich die Stadt Köln vor, einzelne Leistungsphasen selbstständig zu bearbeiten und nicht zu vergeben, sofern es die dienststellen- bzw. stadtverwaltungsinternen Kapazitäten zulassen. In den Leistungsbildern Freianlagen und Verkehrsanlagen werden die Leistungsphasen 4 und 7 nicht vergeben. Für die Vergabe der Planungsleistungen ist vorgesehen, durch ein zweistufiges Verfahren mit einem zu erbringenden Lösungsvorschlag und einem Auswahlgremium ein qualifiziertes Planungsteam aus- zuwählen. Auf diese Weise kann bereits bei der Auswahl des Planungsteams die Qualität sicherge- stellt werden. Im Rahmen der Ausschreibung sollen bis zu vier Büros aufgefordert zu werden, einen Lösungsansatz einzureichen. Bedingt durch die Höhe der voraussichtlichen Planungskosten empfiehlt das Vergabeamt (27) die Planungsleistungen EU-weit auszuschreiben. Aufgrund von mangelnden Kapazitäten wird die EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen extern vergeben. Der Öffentlichkeit soll die Möglichkeit geboten werden, sich am Entwurfsprozess zu beteiligen. Der durch das Planungsteam erarbeitete Planungsentwurf soll der Öffentlichkeit präsentiert und Anregun- gen der Bürgerinnen und Bürger integriert werden, insbesondere die Anregungen und Wünsche der Kinder und Jugendlichen sind zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund, dass die Qualifizierungsmaßnahme im Zusammenhang mit dem Bau- leitplanverfahren zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 16.12.2014 (Session-Nr. 2899/2014; Er- richtung von Systembauten und Beauftragung von Machbarkeitsstudien für konventionelle Wohnhäu- ser zur Flüchtlingsunterbringung) steht, wird eine erhöhte öffentliche Aufmerksamkeit vermutet. Des- wegen ist eine externe Moderation der Öffentlichkeitsveranstaltung vorgesehen, die einen wichtigen Bestandteil zur Akzeptanzsteigerung beitragen kann. Der Aufwand für die Qualifizierungsmaßnahme wird auf etwa 262.000 € netto, 312.000 € brutto ge- schätzt (ohne Ausbaukosten). Die Kosten lassen sich differenzieren in: - Vergabe der EU-weiten Ausschreibung rd. 15.000 € netto 18.000 € brutto - Beauftragung der Planungsleistungen rd. 179.000 € netto 213.000 € brutto - Weitere Kosten für die Qualifizierung rd. 44.500 € netto 53.000 € brutto - sonstige Kosten rd. 23.500 € netto 28.000 € brutto Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus Teilplan 0901, Stadtplanungsamt, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Für das Jahr 2019 ist geplant, das EU-weite Vergabeverfahren durchzuführen. Ebenfalls soll im Jahr 2019 das Qualifizierungsverfahren beginnen, welches voraussichtlich Anfang 2020 abgeschlossen sein wird. Entsprechend werden in den Jahren 2019 und 2020 Mittel in Höhe von 137.500 € netto | 164.000 € brutto abgerufen. Nach Abschluss des sich anschließenden Bauleitplanverfahrens (geplant 2021/2022) werden die weiteren Mittel in Höhe von rd. 124.500 € netto | 148.000 € brutto abgerufen. Das Rechnungsprüfungsamt (14) hat mit RPA-Nr. 2018/1199 eine Stellungnahme zur Bedarfsprüfung abgegeben. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist als Anlage 4 beigefügt. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes ergibt sich ein Einsparpotential für die Qualifizierungsmaß- nahme. Dieses Einsparpotential wird insbesondere in der Reduzierung der anrechenbaren Kosten, im Vergabeprozess und in der Reduzierung der Qualitätssicherung gesehen. Aufgrund von Erfahrungen aus anderen Projekten und bereits abgeschlossenen Verfahren stimmt 4 das Stadtplanungsamt nicht in Gänze mit dem benannten Einsparpotential überein. Die benannten Einsparpotentiale im Hinblick auf die anrechenbaren Kosten und den Umbauzuschlag können nicht mitgetragen werden. Die Kostenschätzung soll möglichst realistische Kosten widerspie- geln, weswegen keine geringeren anrechenbaren Kosten –wie von 14 empfohlen- in Ansatz gebracht werden. Die Minimierung der Kriterien –Verzicht auf einen zu erbringenden Lösungsvorschlag und ein Aus- wahlgremium- zur Auswahl eines qualifizierten Planungsteams steht konträr zur Zielsetzung des Qua- lifizierungsverfahrens. Bereits durch das vorgesehene zweistufige Vergabeverfahren wird eine qualifi- zierte Planung ermöglicht. Der Verzicht auf eine externe Moderation der Öffentlichkeitsveranstaltung kann negative Auswirkun- gen auf die Akzeptanz der Planung hervorrufen, daher wird hier kein Einsparpotential gesehen. Der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes wird im Hinblick auf die Reduzierung der Honorarzo- ne für die Freianlagen gefolgt. Für Freianlagen wird eine geringere Honorarzone – Honorarzone III, Mindestsatz – zugrunde gelegt. Unter Berücksichtigung der geringeren Honorarzone reduzieren sich die geschätzten Planungskosten. Ebenso wurden auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes die Baukosten überprüft. Hierbei lag eine Dopplung vor; die Baukosten für die Qualifizierungsmaßnahme liegen bei etwa 1,3 Mio. Euro. In den Verdingungsunterlagen wird eine Baukostenobergrenze aufge- nommen. Die sonstigen Dienst- und Sachleistungen werden gemäß der Kölner Vergabeordnung ver- geben. Trotz der reduzierten Planungskosten durch die Anwendung der geringeren Honorarzone für die Frei- anlagen wird der Aufwand nicht insofern reduziert als dass auf eine EU-weite Ausschreibung verzich- tet werden kann. Der Empfehlung des Vergabeamtes, die Planungsleistungen EU-weit auszuschrei- ben wird seitens des Stadtplanungsamtes gefolgt. Alternativ zum Qualifizierungsverfahren für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel-, Pfäl- zer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd kann das städtebauliche Planungskonzept (Anla- ge 5) des Aufstellungsbeschlusses vom 28.06.2018 als Grundlage für die weitere Bauleitplanung verwendet werden. Anlagen 5 Anlage 1 Betrachtungsraum Anlage 2 Grundlage für die Leistungsbeschreibung Anlage 3 Anlagepläne zur Leistungsbeschreibung Anlage 4 Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes Anlage 5 Planungskonzept zum Aufstellungsbeschluss vom 28.06.2018
Anlage 1 Trierer_Str_Betrachtungsraum_M2500
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l&lstadtKöln M.] Stadtplanungsamt Maßstab 1 : 2 500 25 0 50 100 Anlage 1 Betrachtungsraum Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd 150 Meter Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
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A N L A G E 0 Qualifizierungsmaßnahme für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd als Grundlage für die Bauleitplanung hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss und Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens Vorlage 3267/2018 hier: Begründung der Dringlichkeit Die Verwaltung bittet, die Vorlage im kommenden Turnus zu behandeln, damit das sich anschlie- ßende Bauleitplanverfahren zur Schaffung von Baurecht für den dringend benötigen Wohnraum zügig fortgeführt werden kann. Bei Zustimmung könnte der Vergabeprozess direkt eingeleitet werden, andernfalls erst im Februar 2019.
Anlage 5 Planungskonzept_Neuaufstellung_DINA4
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Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (12)
- Luxemburger Straße
- Trierer Straße 47
- Aachener Straße
- Moselstraße 36
- Pfälzer Straße
- Barbarossaplatz
- Willy-Brandt-Platz 2
- Deutzer Freiheit
- Roncalliplatz 4
- Eigelstein
- Neumarkt
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- 3267/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 30.11.2018
- Erstellt
- 09.10.2018 07:33