Mandari Insight

3267/2018

Qualifizierungsmaßnahme für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd als Grundlage für die Bauleitplanung;

Beschlussvorlage Ausschuss 30.11.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 13.12.2018, TOP 5.2

Anlage 2 Grundlage für die Leistungsbeschreibung

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Anlage 3 Anlagepläne zur Leistungsbeschreibung

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Anlage 4 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Trierer_Str_Betrachtungsraum_M2500

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Anlage 0

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Anlage 5 Planungskonzept_Neuaufstellung_DINA4

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Anlage 2 Grundlage für die Leistungsbeschreibung

20840 Zeichen

ANLAGE 2 
1 
 
Qualifizierung des Freiraums im Baublock zwischen Trierer, Mosel -, 
Pfälzer und Luxemburger Straße 
Grundlagen für die Leistungsbeschreibung 
 
 
 
 
 
Oktober 2018

ANLAGE 2 
2 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
Inhaltsverzeichnis ................................ ................................ ................................ .................. 2 
1. Anlass und Ziel ................................ ................................ ................................ ............... 3 
2. Vorgaben und Rahmenbedingungen ................................ ................................ .............. 4 
Planungsrecht ................................ ................................ ................................ .................... 4 
Standort und Struktur ................................ ................................ ................................ ......... 4 
Verkehrserschließung | Zufahrten | Zugänge ................................ ................................ ..... 4 
Feuerwehrzufahrten  und Aufstellflächen ................................ ................................ ........... 4 
Spielflächen ................................ ................................ ................................ ....................... 4 
Bodendenkmal ................................ ................................ ................................ ................... 5 
3. Vorgaben Entwurfsplanung ................................ ................................ ............................ 5 
Straßenraum ................................ ................................ ................................ ...................... 5 
Zufahrten ................................ ................................ ................................ ........................... 5 
Spiel- und Aufenthaltsbereiche ................................ ................................ .......................... 5 
Grüngestaltung ................................ ................................ ................................ .................. 6 
Gestaltung ................................ ................................ ................................ ......................... 6 
Bodeneingriffe ................................ ................................ ................................ .................... 6 
Leitungen ................................ ................................ ................................ ........................... 6 
Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen ................................ ................................ ............ 7 
4. Verfahren ................................ ................................ ................................ ....................... 7 
Auftraggeberin ................................ ................................ ................................ ................... 7 
Verfahrensgegenstand und –art ................................ ................................ ......................... 7 
Unterlagen ................................ ................................ ................................ ......................... 8 
Art der Leistungserbringung und Zulassung ................................ ................................ ....... 8 
Urheberrecht ................................ ................................ ................................ ...................... 8 
Haftungsausschluss ................................ ................................ ................................ ........... 9

ANLAGE 2 
3 
 
1. Anlass und Ziel 
 
Hintergrund der Planung ist die Baulückenschließu ng im Baublock zwischen Trierer , Mosel-, 
Pfälzer und Luxemburger Straße. Durch die Baulückenschließung soll neuer Wohnraum 
geschaffen werden und das bislang städtebaulich ungeordnete und mindergenutzte Gebie t 
aufgewertet werden. Das Planungskonzept für die wohnbauliche Entwicklung sieht für den 
Standort ein Integrationsprojekt vor, das die geplanten 45 Wohneinheiten für einen Mietermix 
aus Geflüchteten mit Wohnberechtigungsschein, Wohnungssuchende aus dem umgebenden 
Stadtteil und beim Wohnungsamt als dringend wohnungssuchend Gemeldete vorhält.  
 
Zur Umsetzung  der Planung läuft parallel das Bauleitplanverfahren. Im 
Stadtentwicklungsausschuss am 28.06.2018 wurde der Einleitungsbeschluss zur Aufstellung 
des Bebau ungsplanes „Trierer Straße in Köln Neustadt/Süd“ gefasst. Das Ergebnis der 
Qualifizierungsmaßnahme wird in das weitere Bauleitplanverfahren integriert werden.  
 
Da der Betrachtungsraum aktuell in einem städtebaulich ungeordneten und 
mindergenutztem Zustand  vorliegt und unerschlossen ist, muss zur Umsetzung der 
wohnbaulichen Entwicklung die Erschließung sichergestellt werden. Dies soll zum Anlass 
genommen werden, Wohnumfeldqualitäten für das Quartier zu schaffen. Diese 
Wohnumfeldqualitäten sollen auch dazu b eitragen, dem hohen Bedarf an Spielflächen im 
Stadtteil Neustadt/Süd zu begegnen. Daher soll eine Qualifizierungsmaßnahme mit dem Ziel 
durchgeführt werden, eine räumliche Neuordnung des öffentlichen Raums vorzunehmen und 
verschiedene Funktionen auf dem beg renzten städtischen Grundstück gestalterisch zu 
bündeln. Aufgrund des Zuschnittes des Betrachtungsraumes sind die verschiedenen 
Funktionen geschickt im öffentlichen Raum anzuordnen und zu gestalten. 
 
Spiel- und Aufenthaltsqualität 
Neue Spiel - und Aufenthal tsqualitäten sollen den öffentlichen Raum  prägen. Durch 
Spielflächen für Kinder und Jugendliche und einem Quartiersplatz soll ein Ort des 
Zusammenlebens für die Bewohnerinnen und Bewohner im Stadtquartier entstehen.  
 
Begegnungsraum 
Durch die attraktive Ge staltung von Begegnungsräumen soll die gemeinsame 
Kommunikation angeregt und damit dazu beitragen, soziale Barrieren zu verhindern bzw. 
diese abzubauen. 
 
Straßenraum 
Der Straßenraum soll im Stadtbild zugunsten der Spiel - und Aufenthaltsbereichen eine 
untergeordnete Rolle einnehmen. Der Straßenraum  hat unter Berücksichtigung einer 
sicheren Erreichbarkeit der Spiel - und Aufenthaltsräume ihre Erschließungsfunktion in 
Kombination mit verkehrsberuhigenden Maßnahmen zu erfüllen.  
 
Grüngestaltung 
Die Integrierung von Grünelementen soll für die Spiel-, Aufenthalts- und Begegnungsräume 
einen Mehrwert bilden.

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4 
 
2. Vorgaben und Rahmenbedingungen 
Planungsrecht 
Der rechtskräftige Bebauungsplan (Durchführungsplan Nr. 66437/04) setzt für den 
Betrachtungsraum eine Verkehrsfläche fest. Unter Berücksichtigung der Entwurfsplanung 
der Qualifizierungsmaßnahme wird der rechtskräftige Bebauungsplan entsprechend 
überplant werden. Im Stadtentwicklungsausschuss am 28.06.2018 wurde der 
Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Trierer Straße in Köln 
Neustadt/Süd“ mit dem Ziel gefasst, Wohnbauflächen f estzusetzen und die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geord nete städtebauliche Entwicklung zu 
schaffen (vgl. Anlage 3.1). 
Standort und Struktur  
Der Betrachtungsraum nimmt eine Größe von rd. 3.700 m² ein und liegt innerhalb eines 
Baublocks, der im Norden durch die Trierer Straße, im Süden durch die Moselstraße, im 
Osten durch die Pfälzer Straße und im Westen durch die Luxemburger Straße begrenzt wird.  
 
Die Flächen innerhalb des  Betrachtungsraumes liegen im Eigentum der Stadt Köln, ebenso 
wie das  Grundstück, welches für die wohnbauliche Entwicklung  (Baulückenschließung) 
vorgesehen ist. 
 
Aktuell liegt der Betrachtungsraum in einem städtebaulich ungeordneten und 
mindergenutzten Zustand vor. Es wird durch einen Gebrauchtwagenhändler und einen 
Hotelparkplatz genutzt.  
 
Angrenzend befindet sich im östlichen Baublock die geplante Baulückenschließung. 
Innerhalb dieses Bereiches ist eine wohnbauliche Entwicklung vorgesehen, die als 
Integrationsprojekt mit 45 Wohneinheiten geplant wird. Nach aktuellem Stand  sieht d as 
Planungskonzept vor, dass entlang der neuen Erschließungsstraße maximal fünf Voll - und 
ein zurückversetztes Staffelgeschoss vorgesehen werden. Zur baulichen Arrondierung 
wurden die Flurstücke entlang der Moselstraße in den Geltungsbereich einbez ogen. In 
diesem Bereich sind maximal fünf Vollgeschosse möglich. 
 
Neben der Wohnnutzung wird der Betrachtungsraum  im Bereich der Trierer Straße von 
vereinzelten Dienstleistern belebt. Entlang der Moselstraße befindet sich ein Hotel , welches 
derzeit zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt wird (vgl. Anlage 3.2).  
 
Verkehrserschließung | Zufahrten | Zugänge 
Der Betrachtungsraum  ist aktuell nicht erschlossen.  Trotz fehlender Erschließungsstraße 
bestehen Zufahrten bzw. Zugänge zu vereinzelten Wohn - und Gesch äftsgebäuden. Die 
Zugänglichkeit zu den Objekten Trierer Straße 47 -51 erfolgt über den Betrachtungsraum . 
Ebenso besteht eine Zu- und Durchfahrt zum Objekt Moselstr. 36 (siehe Anlage 3.3).  
Feuerwehrzufahrten  und Aufstellflächen 
Innerhalb des Betrachtungsraumes befinden sich im Bereich des Gebäudes an der Trierer 
Straße Hausnummer 47 -51 eine Feuerwehrzufahrt sowie eine Aufstellfläche für die 
Feuerwehr (siehe Anlage 3.4). 
Spielflächen 
Nach der Spielplatzbedarfsplanung Stadt Köln 20 11 besteht ein für den  Stadtteil 
Neustadt/Süd gravierender Mangel an Spielflächen.

ANLAGE 2 
5 
 
 
Bodendenkmal 
Der Betrachtungsraum liegt auf der Südostseite der römischen Staatsstraße Köln - Trier - 
Reims innerhalb der römischen Vorstadt und des südwestlichen Friedhofs der römischen 
Stadt. Der Bereich ist seit dem 11.07.2006 als Bodendenkmal (Nr. 476) in die Denkmalliste 
eingetragen (siehe Anlage 3.5).  
3. Vorgaben Entwurfsplanung 
Straßenraum 
Die Erschließungsstraße muss ihre Funktion zur E rschließung der beidseitig an de n 
Betrachtungsraum angrenzenden Baublöcke erfüllen. Ein potentieller Durchgangsverkehr 
zwischen der Moselstraße und der Trierer Straße soll hierbei verhindert bzw. gemindert 
werden.  
 
Die sichere Erreichbarkeit der Spiel- und Aufenthaltsbereiche ist zu berücksichtigen. Im 
Sinne einer sicheren Erreichbarkeit der Spie l- und Aufenthaltsbereiche soll  geprüft werden, 
ob die Erschließungsstraße als Spielstraße oder als Shared Space ausgelegt werden kann.  
Bei Bedarf sind Querungshilfen vorzusehen. Gestalter ische Elemente zur 
Geschwindigkeitsreduzierung können im Straßenraum vorgesehen werden. 
 
Der Straßenraum soll zugunsten der Spiel - und Aufenthaltsbereiche gering dimensioniert 
sein, daher wird auf die Ausweisung von öffentlichen Stellplätzen innerhalb des 
Straßenraums verzichtet. Fahrradstellplätze sind bedarfsgerecht zu integrieren.  Nach dem 
Gestaltungshandbuch sind für den Raum mit nachbarschaftlicher Bedeutung Anlehnbügel 
vorzusehen.  
 
Zur Definition des  Straßenverlaufs sind Schleppkurvennachweise vorzul egen. Die 
Straßenquerschnitte sollen der Nutzung entsprechen.  
 
Zufahrten 
Alle bestehenden Zufahrten müssen in der Entwurfsplanung berücksichtigt werden.  
Die Zufahrt zum neuen Wohngebäude muss integriert werden (siehe Anlage 3.3). 
 
Spiel- und Aufenthaltsbereiche  
Im Betrachtungsraum sollen Spielflächen und Aufenthaltsbereiche mit Verweilqualitäten 
geschaffen werden. 
Für den Stadtteil besteht ein hoher Bedarf an Spielflächen. Daher wird eine Lösung gesucht, 
die eine oder mehrere Spielflächen mit einem mögl ichst hohen Ausmaß in der 
Entwurfsplanung einbringt. Als Mindestgröße für die Spielflächen werden 500 m² angesehen. 
Die Spielflächen sind für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren herzustellen. 
Im Vorfeld wird durch das Amt für Kinder, Jugend und  Familie – Spielplatzangelegenheiten 
eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen durchgeführt. Die Ergebnisse sind in der 
Entwurfsplanung zu berücksichtigen.  
Die Aufenthaltsbereiche innerhalb der Spielflächen oder in Form eines Quartiersplatzes sind 
durch Ruheflächen mit Stadtmobiliar zu gestalten. Sie sollen sich an sämtliche Altersgruppen 
richten, um damit die Kommunikation und den Austausch zwischen den Bewohnerinnen und 
Bewohnern zu ermöglichen.

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6 
 
Die Nähe der Spielflächen zur Fahrbahn birgt Gefahrenpotentiale, daher bedarf es in direkter 
Umgebung von Spielfläche und Fahrbahn einer Einfriedung. Gesucht ist eine gestalterische 
Lösung, die entsprechende Einfriedung -, Grün - oder Gestaltungselemente geschickt 
anordnet.  
 
Grüngestaltung 
Es ist eine Grüng estaltung zur Erhöhung des Grünanateils vorzunehmen. Straßenraum 
sowie Spiel - und Aufenthaltsbereich e sollen mit Grünelementen ergänzt werden. Die 
Auswahl der Pflanzen soll  an den besonderen Standortbedingungen des 
Betrachtungsraumes orientiert sein. Das G rünhandbuch Köln gibt hierzu allgemeine 
Standards vor.  
 
Gestaltung 
Das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln gibt entsprechend der Bedeutung der Freiräume 
gestalterische Vorgaben für Planungen im öffentlichen Raum. Der Betrachtungsraum wurde 
als Raum von nac hbarschaftlicher Bedeutung klassifiziert. Die Vorhaben sollen in der 
Planung berücksichtigt werden. Bei Abweichungen müssen nachweisliche Vorteile für die 
Planung vorgebracht werden und die Kosten zur vorgesehenen Variante in Relation gesetzt 
werden.  
 
Das Leuchtenkonzept 2000 für die Kölner Innenstadt gibt Vorgaben für den 
Betrachtungsraum vor. Die kleine und die große Cityleuchte sind in der Planung zu 
berücksichtigt (vgl. Anlage 3.6) . Abschließend sind die Leuchten mit der RheinEnergie AG 
abzustimmen. 
 
Es ist zu prüfen, ob das Konzept „Stadtblau“ bei der Größe des Betrachtungsraumes 
Anwendung finden kann.  
 
Die Gestaltung soll zur sozialen Kontrolle beitragen und Vandalismus erschweren. 
Sichtbarrieren und Beleuchtungslücken sollen vermieden werden, die M öblierung soll auch 
unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Unterhaltung ausgewählt werden.  
 
Die Anwendung der Richtlinien zum barrierefreien Bauen wird vorausgesetzt  (insbesondere 
DIN 18040-1 und 18040-3). 
 
Bodeneingriffe  
Zur Sicherung einer dauerhaften Erhaltung des Bodendenkmals ist in der Entwurfsplanung 
zu berücksichtigen, dass die Zulässigkeit von Bodeneingriffen auf der rund 2800 qm großen 
Teilfläche des Bodendenkmals, die vom Betrachtungsraum beansprucht wird, beschränkt ist. 
Bodeneingriffe mit einer Tiefe von über 0,80 m  dürfen nur auf maximal 17 % (476 qm) dieser  
Fläche stattfinden. Eingriffe bis 0,80 m sind auf maximal  50 % (1400 qm) der Fläche 
zulässig. Der übrige Flächenanteil von 33 % (924 qm) ist vollständig  von Bodeneingriffen 
auszusparen. 
Leitungen 
Die im Betrachtungsraum vorhandenen Leitungen (StEB und sonstige Leitungsträger) sind 
im Planentwurf zu berücksichtigen (siehe Anlage 3.7).

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7 
 
Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen 
Die Feuerwehr zufahrten und Aufs tellflächen für die Feuerwehr sind in der Planung zu 
berücksichtigen und müssen den Anforderungen nach § 5 und den § 17 der BauO NRW  
entsprechen.  Begrünungen im Bereich der Zu - und Durchfahrten sowie Aufstell - und 
Bewegungsflächen für die Feuerwehr sind so zu planen, dass diese Zu - und Durchfahrten 
sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr nicht einschränken  (siehe Anlage 
3.4).  
 
4. Verfahren 
Auftraggeberin 
Auftraggeberin ist die Stadt Köln, Dezernat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen, 
Stadtplanungsamt.  
Verfahrensgegenstand und –art 
Gegenstand des Verfahrens ist die planerische Bearbeitung der Leistungsbeschreibung zur 
Qualifizierung des Freiraums im Baublock zwischen Trierer, Mosel -, Pfälzer und 
Luxemburger Straße unter Einbeziehung der Öffentlichkeit. Die Auftraggeberin beabsichtigt, 
ein interdisziplinäres Planungsteam aus Fachplanerinnen und –planern aus den 
Fachbereichen Freiraumplanung und Verkehrsplanung | Bauingenieurwesen mit der 
Bearbeitung der Aufgabenstellung zu beauftragen.  
 
Zur Auswahl eines geeigneten Planungsteams sollen im Rahmen der zweistufigen EU -
weiten Ausschreibung bis zu vier qualifizierte Planungsteams zur Abgabe eines 
Lösungsvorschlags aufgefordert werden.  Ein Gremium wählt anhand der eingereichten 
Lösungsvorschläge ein Planungsteam  für die planerische Bearbeitung der 
Leistungsbeschreibung aus.  
 
Dieses Team wird mit der Be arbeitung der Leistungsphasen 1 -9 der “Honorarordnung für 
Architekten und Ingenieure (HOAI) 2013” im Leistungsbild Freianlagen und Verkehrsanlagen 
beauftragt. Die Auftraggeberin behält sich vor, die einzelnen Leistung sphasen stufenweise 
zu vergeben. Ebenso behält sich die Auftraggeberin vo r, einzelne Leistungsphasen 
selbstständig zu bearbeiten und nicht zu vergeben.  
Daher sollen zunächst die Leistungsphasen 1 -3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, 
Entwurfsplanung) durch das ausgewählte Team bearbeitet werden.  
 
Der zu erarbeitende Planungsentwurf soll eine Neuordnung des Betrachtungsraums 
vorsehen. Im Betrachtungsraum sind die Erschließung sowie Spiel - und Aufenthaltsbereiche 
mit Grünelementen gestalterisch zu bündeln. Die Übergänge zur Trierer und Moselstraße 
sind herzustellen. Dabei soll die verkehrliche Erschließung zugunsten der Spiel - und 
Aufenthaltsbereiche geringer dimensioniert werden. Neben der Neukonzeption soll der 
Planungsentwurf die Pflasterung, Möblierung und Spielgeräte widerspiegeln . Die 
Neukonzeption des Spielplatzes ist mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie – 
Spielplatzangelegenheiten und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
abzustimmen.  
Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung wird durch das Planungsteam ein Entwurf den 
Bürgerinnen und Bü rger präsentiert und  Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit  
zum Planungsentwurf zusammengetragen. Der Planungsentwurf soll noch Varianzen in der 
konzeptionellen Ausarbeitung aufweisen und zulassen , sodass die Anregungen und 
Hinweise aus der Öffentl ichkeit in die Planung einfließen können . Das Amt für Kinder, 
Jugend und Familie – Spielplatzangelegenheiten wird in dieser Phase eine zweite 
Beteiligung der Kinder und Jugendlichen durchführen. Die Anregungen der Kinder und

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8 
 
Jugendlichen fließen ebenfalls in den Planungsentwurf ein. Die Bearbeitung ist für den 
Zeitraum von drei Monaten vorgesehen. 
 
Im Ergebnis wird ein finaler Planungsentwurf ausgearbeitet, der die Anregungen und 
Hinweise der Bürgerinnen und Bürger integriert. Mit dem finalen Planungsentwur f sind die 
Leistungsphasen 1-3 der HOAI 2013 abgeschlossen. Das Ergebnis wird der Politik mitgeteilt 
und in die weitere Bauleitplanung einfließen. 
 
Anschließend erfolgen die Ausführungsplanung sowie die Umsetzung der Maßnahme 
(Leistungsphasen 5-9 der HOAI 2013).  
 
Unterlagen 
Folgende Bearbeitungsgrundlagen und Informationen werden den Bearbeiterinnen und 
Bearbeitern in Folge des Vergabeverfahrens digital zur Verfügung gestellt: 
 
Zeichengrundlage 
 Allgemeine Liegenschaftskarte 
 
Plangrundlagen 
 Deutsche Grundkarte (DGK 5) 
 Bezirkskarte Innenstadt 
 Vermesserplan Bestand, 1:250 (dwg)  
 Luftbilder und Schrägluftbilder 
 Auszug aus dem Flächennutzungsplan, 1:5000 
 
Sonstige Pläne und Konzepte 
 Leitungspläne  
 Zufahrten | Feuerwehrzufahrt 
 Gestaltungshandbuch der Stadt Köln 
 Planerhandbuch Straßen- und Verkehrstechnik 
 Grünhandbuch Köln 
 Stadtblau 
 
Vorlage Verfassererklärung 
 
Art der Leistungserbringung und Zulassung 
Das interdisziplinäre Planungsteam bestehend aus Fachplanerinnen und –planern aus den 
Fachbereichen Freiraumplanung und Verkehrsplanung | Bauingenieurwesen wird mit der  
Bearbeitung der Leistungsbeschreibung beauftragt. Die Auftraggeberin behält sich vor,  die 
Leistungsphasen stufenweise zu vergeben und  einzelne Leistungsphasen (Leistungsphasen 
5-9 der HOAI 2013) selbstständig zu bearbeiten und nicht zu vergeben.  
Urheberrecht 
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer räumen alle Nutzungsrechte nach dem 
Urheberrechtsgesetz sowie sonstige Schutzrechte der Auftraggeberin ein. Der 
Auftraggeberin steht die uneingeschränkte Verwendung des Vertragsgegenstandes zu. Die 
Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Auftraggeberin  von Schutzrechten Dritter 
freizuhalten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können den Vertragsgegenstand nur mit 
schriftlicher Genehmigung der Auftraggeberin verwenden.

ANLAGE 2 
9 
 
Haftungsausschluss 
Die bereitgestellten Informationen in der Aufgabenstellung sowie auf und in den 
Planunterlagen wurden durch die Auf traggeberin sorgfältig recherchiert und geprüft. Jedoch 
wird keine Haftung, Garantie oder Gewähr dafür übernommen, dass alle Angaben 
vollständig, richtig und in letzter Aktualität zur Verfügung gestellt worden sind. Weder die 
Aufgabenstellung, die Planunte rlagen noch ihr Inhalt dürfen ohne die vorherige 
ausdrückliche Genehmigung der Auftraggeberin auf irgendeine Art verändert oder an Dritte 
verteilt oder übermittelt werden. 
 
 
Herausgeberin 
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen 
Stadtplanungsamt 
Willy-Brandt- Platz 2 
50679 Köln 
 
stadtplanungsamt@stadt-koeln.de 
www.stadt-koeln.de

Anlage 3 Anlagepläne zur Leistungsbeschreibung

1719 Zeichen

Anlage 3.1
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
7ULHUHU6WUD‰H
LQ.|OQ1HXVWDGW6G
0D‰VWDE
Anlage 3

WohnensonstigesGewerbe|IIHQWOEinrichtungGastronomie/HotelEinzelhandel%UR3UD[LVDienstleistungLeerstandLegendeNutzungen im Erdgeschoss
N0D‰VWDE10 020 40 60 Meter

Zugang Sicherstellung
Anlage 3.3
N
=XIDKUWHQXQG=XJlQJH
Zufahrten im Betrachtungsraum
0D‰VWDE
10 0 20 40 60 Meter

Feuerwehr-
zufahrt
Anlage 3.4
N
0D‰VWDE
10 0 20 40 60 Meter
$XIVWHOOIOlFKH
Feuerwehr

476
355225 355250 355275 355300 355325 355350
5643675 5643700 5643725 5643750 5643775 5643800
Bodendenkmal Nr. 476
eingetragenes Bodendenkmal
Römisch-Germanisches Museum /
Archäologische Bodendenkmalpflege
und -denkmalschutz der Stadt Köln
50667 Köln
Roncalliplatz 4  
0 420 Meter
°0 120 Meter
°
Grundkarte:  ALKIS, Stand 2018
Maßstab: 1:800
Koordinatensystem: ETRS89/UTM
Stadt Köln
18.09.2018

ANLAGE 3.6
Vorgaben des Leuchtenkonzeptes 2000 für die Kölner Innenstadt 
Cityleuchte 
Technische Beschreibung
 Typ: Hängeleuchte, kleine Ausführung, Typ 3481
Hängeleuchte, große Ausführung, Typ 3781
 Bestückung: Typ 3481 HST 50/70W
Typ 3781 HST 100/250W
 Betriebsart: Leistungsreduzierung bei 100-250W
 Gehäuse: Aluguß, Schutzart IP54
 Schutzklasse: II
 Optik: breitstrahlender sphärischer Reflektor, asymmetrisch
 Lichtpunkthöhe: Typ 3481 4 – 6 m
Typ 3781 8 – 10 m
Einsatzgebiet
 innerstädtische Verkehrsstrassen
 Geschäftsstrassen
 innerstädtische Plätze
Beispielhafte Einsätze
 Deutzer Freiheit
 Aachener Strasse
 Eigelstein
 Neumarkt

HV Barbarossaplatz
N0D‰VWDE10 020 40 60 Meter
Anlage 3.7
/HLWXQJVSOlQHrheinergie und6WDGWHQWZlVVHUXQJVEHWULHEH

Anlage 4 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

8 Zeichen

Anlage 4

Beschlussvorlage Ausschuss

11170 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
611 Beer Az 
Vorlagen-Nummer 
 3267/2018 
Freigabedatum 
30.11.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Qualifizierungsmaßnahme für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel-, Pfälzer und 
Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd als Grundlage für die Bauleitplanung 
hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss und Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. stellt den Bedarf für die Maßnahme fest. Die Kosten für die gesamte Maßnahme werden auf 
etwa 312.000 € (ohne Ausbaukosten) geschätzt;  
2. beschließt die Erarbeitung der Leistungsphasen 1-3 nach HOAI (Grundlage für die Bauleitpla-
nung), der Leistungsphasen 5,6,8 und 9 nach HOAI an ein interdisziplinär besetztes Pla-
nungsteam aus den Fachbereichen Freiraumplanung und 
Verkehrsplanung | Bauingenieurwesen zu vergeben;  
3. beschließt die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens für den Freiraum im Baublock 
zwischen Trierer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd als Grundla-
ge für die Bauleitplanung; 
4. beschließt, die Öffentlichkeit in den Planungsprozess zu integrieren; 
 
 
Alternative: 
Es erfolgt kein Qualifizierungsverfahren. Als Alternative zur Durchführung eines Qualifizierungsverfah-
rens wird das bestehende Planungskonzept (Anlage 5) als Grundlage für die weitere Bauleitplanung 
genutzt.  
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 06.12.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  312.000    € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Hintergrund der Planung ist der Ratsbeschluss vom 16.12.2014 (Session-Nr. 2899/2014), der den 
Standort –Trierer Straße, 50674 Köln Neustadt Süd, Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 621– zur 
Errichtung von konventionellem Wohnen für die Flüchtlingsunterbringung vorsieht. Mit Beschluss des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 28.06.2018 (Session-Nr. 1264/2018) wurde die Neuaufstellung 
des Bebauungsplans "Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd" mit dem Ziel beschlossen, Wohnbauflä-
chen festzusetzen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche 
Entwicklung zu schaffen. Damit wurde das Bauleitplanverfahren zur Umsetzung der Planung eingelei-
tet. 
 
Da das Plangebiet aktuell in einem städtebaulich ungeordneten und mindergenutztem Zustand vor-
liegt und unerschlossen ist, muss zur Umsetzung der wohnbaulichen Entwicklung die Erschließung 
sichergestellt werden. Dies soll zum Anlass genommen werden, Wohnumfeldqualitäten für das Quar-
tier zu schaffen. Diese Wohnumfeldqualitäten sollen auch dazu beitragen, dem hohen Bedarf an 
Spielflächen im Stadtteil Neustadt/Süd zu begegnen. 
 
Daher soll eine Qualifizierungsmaßnahme für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel-, 
Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd (Anlage 1) mit dem Ziel durchgeführt werden, 
eine räumliche Neuordnung des öffentlichen Raums vorzunehmen und verschiedene Funktionen auf 
dem begrenzten städtischen Grundstück gestalterisch zu bündeln und damit zur Stadtreparatur beizu-
tragen. Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens sind im Planungsentwurf die Erschließung sowie 
Spiel- und Aufenthaltsbereiche mit Grünelementen gestalterisch zusammenzufassen. Die Übergänge 
zur Trierer und Moselstraße sind herzustellen. Dabei soll die verkehrliche Erschließung zugunsten der 
Spiel- und Aufenthaltsbereiche geringer dimensioniert werden. Weitere Ausführungen können den 
Anlagen 2 und 3 entnommen werden. Die Anlagen 2 und 3 stellen die Basis für die Leistungsbe-
schreibung zur Vergabe der Planungsleistungen dar.  
 
Für die Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme ist vorgesehen, dass die Planungsleistungen in

3 
den Leistungsbildern Freianlagen und Verkehrsanlagen an ein interdisziplinäres Planungsteam aus 
Fachplanerinnen und Fachplanern aus den Fachbereichen Freiraumplanung und Verkehrsanlagen | 
Bauingenieurwesen vergeben werden.  
 
Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 im Leistungsbild Freianlagen beauftragt werden. Unter 
Einbeziehung der Öffentlichkeit ist eine Entwurfsplanung zu erarbeiten, die als Grundlage für das wei-
tere Bauleitplanverfahren "Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd" dient.  
Anschließend ist vorgesehen, die Leistungsphasen 5, 6, 8, 9 auf Basis der Entwurfsplanung differen-
ziert in den Leistungsbilder Freianlagen und Verkehrsanlagen zu beauftragen. Hierbei behält sich die 
Stadt Köln vor, einzelne Leistungsphasen selbstständig zu bearbeiten und nicht zu vergeben, sofern 
es die dienststellen- bzw. stadtverwaltungsinternen Kapazitäten zulassen. In den Leistungsbildern 
Freianlagen und Verkehrsanlagen werden die Leistungsphasen 4 und 7 nicht vergeben.  
 
Für die Vergabe der Planungsleistungen ist vorgesehen, durch ein zweistufiges Verfahren mit einem 
zu erbringenden Lösungsvorschlag und einem Auswahlgremium ein qualifiziertes Planungsteam aus-
zuwählen. Auf diese Weise kann bereits bei der Auswahl des Planungsteams die Qualität sicherge-
stellt werden. Im Rahmen der Ausschreibung sollen bis zu vier Büros aufgefordert zu werden, einen 
Lösungsansatz einzureichen. Bedingt durch die Höhe der voraussichtlichen Planungskosten empfiehlt 
das Vergabeamt (27) die Planungsleistungen EU-weit auszuschreiben. Aufgrund von mangelnden 
Kapazitäten wird die EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen extern vergeben.  
 
Der Öffentlichkeit soll die Möglichkeit geboten werden, sich am Entwurfsprozess zu beteiligen. Der 
durch das Planungsteam erarbeitete Planungsentwurf soll der Öffentlichkeit präsentiert und Anregun-
gen der Bürgerinnen und Bürger integriert werden, insbesondere die Anregungen und Wünsche der 
Kinder und Jugendlichen sind zu berücksichtigen. 
 
Vor dem Hintergrund, dass die Qualifizierungsmaßnahme im Zusammenhang mit dem Bau-
leitplanverfahren zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 16.12.2014 (Session-Nr. 2899/2014; Er-
richtung von Systembauten und Beauftragung von Machbarkeitsstudien für konventionelle Wohnhäu-
ser zur Flüchtlingsunterbringung) steht, wird eine erhöhte öffentliche Aufmerksamkeit vermutet. Des-
wegen ist eine externe Moderation der Öffentlichkeitsveranstaltung vorgesehen, die einen wichtigen 
Bestandteil zur Akzeptanzsteigerung beitragen kann. 
 
Der Aufwand für die Qualifizierungsmaßnahme wird auf etwa 262.000 € netto, 312.000 € brutto ge-
schätzt (ohne Ausbaukosten).  
Die Kosten lassen sich differenzieren in: 
- Vergabe der EU-weiten Ausschreibung rd.   15.000 € netto   18.000 € brutto 
- Beauftragung der Planungsleistungen rd. 179.000 € netto 213.000 € brutto 
- Weitere Kosten für die Qualifizierung         rd.   44.500 € netto   53.000 € brutto 
- sonstige Kosten    rd.   23.500 € netto   28.000 € brutto 
 
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus Teilplan 0901, Stadtplanungsamt, Teilplanzeile 13 – 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 
 
Für das Jahr 2019 ist geplant, das EU-weite Vergabeverfahren durchzuführen. Ebenfalls soll im Jahr 
2019 das Qualifizierungsverfahren beginnen, welches voraussichtlich Anfang 2020 abgeschlossen 
sein wird. Entsprechend werden in den Jahren 2019 und 2020 Mittel in Höhe von 137.500 € netto | 
164.000 € brutto abgerufen. Nach Abschluss des sich anschließenden Bauleitplanverfahrens (geplant 
2021/2022) werden die weiteren Mittel in Höhe von rd. 124.500 € netto | 148.000 € brutto abgerufen. 
 
Das Rechnungsprüfungsamt (14) hat mit RPA-Nr. 2018/1199 eine Stellungnahme zur Bedarfsprüfung 
abgegeben. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist als Anlage 4 beigefügt.  
 
Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes ergibt sich ein Einsparpotential für die Qualifizierungsmaß-
nahme. Dieses Einsparpotential wird insbesondere in der Reduzierung der anrechenbaren Kosten, im 
Vergabeprozess und in der Reduzierung der Qualitätssicherung gesehen.  
 
Aufgrund von Erfahrungen aus anderen Projekten und bereits abgeschlossenen Verfahren stimmt

4 
das Stadtplanungsamt nicht in Gänze mit dem benannten Einsparpotential überein.  
 
Die benannten Einsparpotentiale im Hinblick auf die anrechenbaren Kosten und den Umbauzuschlag 
können nicht mitgetragen werden. Die Kostenschätzung soll möglichst realistische Kosten widerspie-
geln, weswegen keine geringeren anrechenbaren Kosten –wie von 14 empfohlen- in Ansatz gebracht 
werden. 
 
Die Minimierung der Kriterien –Verzicht auf einen zu erbringenden Lösungsvorschlag und ein Aus-
wahlgremium- zur Auswahl eines qualifizierten Planungsteams steht konträr zur Zielsetzung des Qua-
lifizierungsverfahrens. Bereits durch das vorgesehene zweistufige Vergabeverfahren wird eine qualifi-
zierte Planung ermöglicht. 
 
Der Verzicht auf eine externe Moderation der Öffentlichkeitsveranstaltung kann negative Auswirkun-
gen auf die Akzeptanz der Planung hervorrufen, daher wird hier kein Einsparpotential gesehen. 
 
Der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes wird im Hinblick auf die Reduzierung der Honorarzo-
ne für die Freianlagen gefolgt. Für Freianlagen wird eine geringere Honorarzone – Honorarzone III, 
Mindestsatz – zugrunde gelegt. Unter Berücksichtigung der geringeren Honorarzone reduzieren sich 
die geschätzten Planungskosten. Ebenso wurden auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes die 
Baukosten überprüft. Hierbei lag eine Dopplung vor; die Baukosten für die Qualifizierungsmaßnahme 
liegen bei etwa 1,3 Mio. Euro. In den Verdingungsunterlagen wird eine Baukostenobergrenze aufge-
nommen. Die sonstigen Dienst- und Sachleistungen werden gemäß der Kölner Vergabeordnung ver-
geben.  
 
Trotz der reduzierten Planungskosten durch die Anwendung der geringeren Honorarzone für die Frei-
anlagen wird der Aufwand nicht insofern reduziert als dass auf eine EU-weite Ausschreibung verzich-
tet werden kann. Der Empfehlung des Vergabeamtes, die Planungsleistungen EU-weit auszuschrei-
ben wird seitens des Stadtplanungsamtes gefolgt.  
 
Alternativ zum Qualifizierungsverfahren für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel-, Pfäl-
zer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd kann das städtebauliche Planungskonzept (Anla-
ge 5) des Aufstellungsbeschlusses vom 28.06.2018 als Grundlage für die weitere Bauleitplanung 
verwendet werden.  
 
 
 
Anlagen 5 
Anlage 1 Betrachtungsraum 
Anlage 2 Grundlage für die Leistungsbeschreibung 
Anlage 3 Anlagepläne zur Leistungsbeschreibung 
Anlage 4 Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes 
Anlage 5 Planungskonzept zum Aufstellungsbeschluss vom 28.06.2018

Anlage 1 Trierer_Str_Betrachtungsraum_M2500

427 Zeichen

l&lstadtKöln M.] 
Stadtplanungsamt 
Maßstab 1 : 2 500 
25 0 50 100 
Anlage 1 
Betrachtungsraum 
Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger 
Straße
 in Köln-Neustadt/Süd 
150 Meter 
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver­
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu 
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

Anlage 0

665 Zeichen

A N L A G E  0  
 
 
Qualifizierungsmaßnahme für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel-, Pfälzer und 
Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd als Grundlage für die Bauleitplanung 
hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss und Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens 
Vorlage 3267/2018 
 
hier: Begründung der Dringlichkeit  
 
 
 
 
Die Verwaltung bittet, die Vorlage im kommenden Turnus zu behandeln, damit das sich anschlie-
ßende Bauleitplanverfahren zur Schaffung von Baurecht für den dringend benötigen Wohnraum 
zügig fortgeführt werden kann.  
 
Bei Zustimmung könnte der Vergabeprozess direkt eingeleitet werden, andernfalls erst im Februar 
2019.

Anlage 5 Planungskonzept_Neuaufstellung_DINA4

93 Zeichen

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Beratungsverlauf (2)

06.12.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.15 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
13.12.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Luxemburger Straße
  • Trierer Straße 47
  • Aachener Straße
  • Moselstraße 36
  • Pfälzer Straße
  • Barbarossaplatz
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Deutzer Freiheit
  • Roncalliplatz 4
  • Eigelstein
  • Neumarkt
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
3267/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
30.11.2018
Erstellt
09.10.2018 07:33