V/0654/2023
Albersloher Weg - Umsetzung eines Unfallkommissionsbeschlusses am Knotenpunkt Albersloher Weg / Hafenweg
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Lageplan
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1II IIIV I I VII VI IV I Stadtwerke1616 RampeRampeHafenplatz Albersloher Weg Lippstädter Straße662 533 Hafenweg Schild:JHlQGHUWH9HUNHKUVIKUXQJ Schild:JHlQGHUWH9HUNHKUVIKUXQJ Plot 10/30/23 Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:( )_ Verkehrstechnischer Entwurf 11500Juni 2023Mü/RevJuni 2023MümkenAlbersloher Weg / Hafenweggeplanter RechtsabbiegerPlot 22.06.2023
Berichtsvorlage
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V/0654/2023 V/0654/2023 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Albersloher Weg - Umsetzung eines Unfallkommissionsbeschlusses am Knotenpunkt Albersloher Weg / Hafenweg Beratungsfolge 06.02.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 07.02.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht Bericht: Der Anlass für die Planung ist der Fortbestand der Unfallhäufungsstelle am Knotenpunkt Albersloher Weg / Hafenweg (11/18) und die damit einhergehende Untersuchung zur Entschärfung und sichere- ren Gestaltung dieses Knotenpunktes. Ursache der Unfallhäufigkeiten Auffällig an dieser Stelle ist die Häufung der Verkehrsunfälle zwischen den rechtsabbiegenden Kfz vom Albersloher Weg in die Straße Hafenweg und den Radfahrenden und zu Fuß Gehenden an der Überquerungsstelle Hafenweg. Es kommt regelmäßig zu kritischen Situationen bis hin zu schweren Verletzungen der Unfallbeteiligten. Diese Unfälle ereignen sich trotz der vorhandenen Rotmarkierung an der Querungsfurt. Beobachtungen vor Ort haben gezeigt, dass es in den Spitzenstunden zu verbo- tenen Abbiegevorgängen (Albersloher Weg / Hafenweg) über den Bussonderfahrstreifen kommt. Zu- dem wird ein enormer Abbiegedruck im hochbelasteten Knotenpunkt für rechtsabbiegende Kfz in den Hafenweg erzeugt. Dieser entsteht auf dem rechten Fahrstreifen durch die im Anschluss weiter gera- deausfahrenden Kfz (gemeinsamer Fahrstreifen). Beschluss der Unfallkommission Mit dem für die Verwaltung verbindlichen Beschluss der Unfallkommission vom 12.09.2023 muss zum Schutz der Radfahrenden und zu Fuß Gehenden der Rechtsabbieger vom Albersloher Weg in den Hafenweg hinein separiert werden. Dazu legt die Verwaltung beiliegende Planung zur Entschärfung der Unfallhäufungsstelle mit Separierung auf dem rechten Fahrstreifen des Albersloher Wegs (Anlage 1) dem Ausschuss zur Kenntnis vor. Amt für Mobilität und Tiefbau 12.01.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Koops Telefon: 492-6590 GKoops@stadt-muenster.de - 2 - V/0654/2023 Erläuterung der Baumaßnahme Mit Blick auf die regelmäßig e Unfallursache hat die Unfallkommission / Verkehrsplanung folgende erste Sofortmaßnahme zur wirksamen Entschärfung der Unfalllage entwickelt. Diese soll im ersten Quartal 2024 realisiert werden. Erste Sofortmaßnahme zur Entschärfung der Unfallhäufungsst elle (neue Fahrstreifeneintei- lung): Diese mit der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei, der Feuerwehr und den Verkehrsbetrieben abge- stimmte Maßnahme sieht vor, den rechten Fahrstreifen auf dem Albersloher Weg (geradeaus / Rechtsabbieger) im Bestand zu verändern, so dass der Fahrstreifen zum reinen Rechtsabbieger wird. Dadurch wird der rechtsabbiegende Verkehr nun getrennt vom Radfahr - und Fußgängerverkehr sig- nalisiert und geführt. Der linke Geradeausfahrstreifen wird als einziger Fahrstreifen geradeaus ver- bleiben. Zudem wird der rechte Fahrstreifen auf der Lippstädter Straße (Knotenpunkt zum Albersloher Weg) zum reinen Rechtsabbieger ummarkiert. (siehe Anlage 1). Folgende Punkte beinhaltet die So- fortmaßnahme: 1. Die Sofortmaßnahme wird als Verkehrsversuch (StVO §45) umgesetzt. 2. Die Markierungen für die neue Verkehrsführung werden in der Farbe Gelb erstellt. Bei Fortbe- stehen der Maßnahme werden diese in die Farbe Weiß ummarkiert. 3. Der MIV wird über eine ausführliche Beschilderung sowie umfassende Pressemitteilungen zur neuen Verkehrsführung informiert. Stellt sich heraus, dass die o.g. Sofortmaßnahme nach Umsetzung die Zielkenngrößen, wie Rück- staulägen und Einsatzfahrten der Feuer- und Rettungswache 2 nicht signifikant negativ beeinflussen, kann ggf. eine erneute Abstimmung mit allen Beteiligten über ein Fortbestehen der Variante als lang- fristige Lösung nachgedacht werden. Sollte die gewählte erste Sofortmaßnahme ungewünschte Effekte mit sich bringen, wird zeitnah eine alternative Sofortmaßnahme umgesetzt. Unabhängig von den zielgerechten Sofortmaßnahmen wird parallel eine langfristige Maßnahme erarbeitet. Hierbei sind aktuell die Grundlagenermittlungen abgeschlossen und es ist mit einer eventuellen Umsetzung in ca. zwei Jahren zu rechen. Alternativ-Sofortmaßnahme zur Entschärfung der Unfallhäufung sstelle (Rechtsabbiegen auf dem Bussonderstreifen): Diese Alternativ-Sofortmaßnahme beinhaltet die Verlegung der Haltestelle (Stadtwerke A / Hafen) hinter den Knotenpunkt Alberlsloher Weg / Hafenweg. Somit kann für eine erfolgreich angestrebte Separierung der vorhandene Bussonderfahrstreifen für den Rechtsabbieger genutzt werden. Der ÖPNV müsste sich in den fließenden Verkehr des rechten Geradeausfahrstreifens einfädeln und sich diesen mit dem MIV teilen. Langfrist-Maßnahme zur Entschärfung der Unfallhäufungsstelle (Vollausbau): Mit dieser Variante wird die Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts beibehalten bzw. verbessert. Diese Planung sieht vor, am Knotenpunkt Albersloher Weg / Hafenweg den Mittelstreifen zu verschmälern und weiterhin in die Vorfläche des Stadtwerkevorplatzes (Hafenplatz) mit Versetzung der Bushalte- stelle einzugreifen. So wird ausreichend Fl äche für einen neuen, zusätzlichen separaten Rechtsab- biegestreifen geschaffen. Auch durch diese Separierung wird der Rechtsabbieger getrennt vom Rad- und Fußverkehr) signalisiert und so die Unfallhäufungsstelle langfristig entschärft. - 3 - V/0654/2023 Kosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für die erste Sofortmaßnahme Baukosten in Höhe von ca. 33.000 € entstehen. Bei eventueller Umsetzung der alternativen Sofortmaßnahme fallen weitere Baukosten in Höhe von ca. 6.000 € an. Einnahmen werden nicht erwartet. Bestimmung Beschlüsse der Unfallkommission mit Vertretern der Bezirksregierung, der Polizei, der S traßenver- kehrsbehörde und dem Straßenbaulastträger sind bindend. I.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Lageplan
Anlage A
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Anlage A zur V/0654/2023 Kurzüberblick Umsetzung der von der Unfallkommission geforderten Baumaßnahme zur Entschärfung des Un- fallschwerpunktes am Knotenpunkt Albersloher Weg / Hafenweg. Bei der vorliegenden Planung wird der Radfahrende / zu Fuß Gehende getrennt vom Kfz signalisiert (neue Fahrstreifenauftei- lung). Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Verkehrssicherheitsprogramm / Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaß- nahmen“. Zielerreichung: Die Maßnahme soll in 2024 umgesetzt werden. Für die Maßnahme entstehen Kosten in Höhe von ca. 33.000 € und bei Umsetzung einer alternativen Variante fallen weitere 6.000 € an. Es sind keine Einnahmen zu erwarten. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Diese Vorlage beruht auf dem Beschluss der Unfallkommission vom 12.09.2023. Beschlüsse der Unfallkommission mit Vertretenden der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und dem Baulastträ- ger sind für die Stadt Münster bindend. Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Lippstädter Straße
- Albersloher Weg
- Hafenweg
- Hafenplatz
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Details
- Aktenzeichen
- V/0654/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.12.2023
- Erstellt
- 26.10.2023 12:17