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V/0654/2023

Albersloher Weg - Umsetzung eines Unfallkommissionsbeschlusses am Knotenpunkt Albersloher Weg / Hafenweg

Vorlagen 14.12.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 07.02.2024, TOP 7.1

Lageplan

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Berichtsvorlage

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Anlage A

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Ansehen

Lageplan

404 Zeichen

1II IIIV
I
I
VII
VI
IV
I
Stadtwerke1616
RampeRampeHafenplatz
Albersloher Weg
Lippstädter Straße662
533
Hafenweg
Schild:JHlQGHUWH9HUNHKUVIKUXQJ
Schild:JHlQGHUWH9HUNHKUVIKUXQJ
Plot 10/30/23
Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:(   )_
Verkehrstechnischer Entwurf
11500Juni 2023Mü/RevJuni 2023MümkenAlbersloher Weg / Hafenweggeplanter RechtsabbiegerPlot 22.06.2023

Berichtsvorlage

5946 Zeichen

V/0654/2023 
V/0654/2023 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Albersloher Weg - Umsetzung eines Unfallkommissionsbeschlusses am Knotenpunkt Albersloher 
Weg / Hafenweg 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.02.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
   07.02.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Der Anlass für die Planung ist der Fortbestand der Unfallhäufungsstelle am Knotenpunkt Albersloher 
Weg / Hafenweg (11/18) und die damit einhergehende Untersuchung zur Entschärfung und sichere-
ren Gestaltung dieses Knotenpunktes. 
 
 
Ursache der Unfallhäufigkeiten 
 
Auffällig an dieser Stelle ist die Häufung der Verkehrsunfälle zwischen den rechtsabbiegenden Kfz 
vom Albersloher Weg in die Straße Hafenweg und den Radfahrenden und zu Fuß Gehenden an der 
Überquerungsstelle Hafenweg. Es kommt regelmäßig zu kritischen Situationen bis hin zu schweren 
Verletzungen der Unfallbeteiligten. Diese Unfälle ereignen sich trotz der vorhandenen Rotmarkierung 
an der Querungsfurt. Beobachtungen vor Ort haben gezeigt, dass es in den Spitzenstunden zu verbo-
tenen Abbiegevorgängen (Albersloher Weg / Hafenweg) über den Bussonderfahrstreifen kommt. Zu-
dem wird ein enormer Abbiegedruck im hochbelasteten Knotenpunkt für rechtsabbiegende Kfz in den 
Hafenweg erzeugt. Dieser entsteht auf dem rechten Fahrstreifen durch die im Anschluss weiter gera-
deausfahrenden Kfz (gemeinsamer Fahrstreifen).  
 
 
Beschluss der Unfallkommission  
 
Mit dem für die Verwaltung verbindlichen Beschluss der Unfallkommission vom 12.09.2023 muss zum 
Schutz der Radfahrenden und zu Fuß Gehenden der Rechtsabbieger vom Albersloher Weg in den 
Hafenweg hinein separiert werden. Dazu legt die Verwaltung beiliegende Planung zur Entschärfung 
der Unfallhäufungsstelle mit Separierung auf dem rechten Fahrstreifen des Albersloher Wegs (Anlage 
1) dem Ausschuss zur Kenntnis vor. 
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
12.01.2024  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Koops 
Telefon: 492-6590 
GKoops@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0654/2023 
Erläuterung der Baumaßnahme 
 
Mit Blick auf die regelmäßig e Unfallursache hat die Unfallkommission / Verkehrsplanung folgende 
erste Sofortmaßnahme zur wirksamen Entschärfung der Unfalllage entwickelt. Diese soll im ersten 
Quartal 2024 realisiert werden.  
 
Erste Sofortmaßnahme zur Entschärfung der Unfallhäufungsst elle (neue Fahrstreifeneintei-
lung): 
Diese mit der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei, der Feuerwehr und den Verkehrsbetrieben abge-
stimmte Maßnahme sieht vor, den rechten Fahrstreifen auf dem Albersloher Weg (geradeaus / 
Rechtsabbieger) im Bestand zu verändern, so dass der Fahrstreifen zum reinen Rechtsabbieger wird. 
Dadurch wird der rechtsabbiegende Verkehr nun getrennt vom Radfahr - und Fußgängerverkehr sig-
nalisiert und geführt. Der linke Geradeausfahrstreifen wird als einziger Fahrstreifen geradeaus ver-
bleiben. Zudem wird der rechte Fahrstreifen auf der Lippstädter Straße (Knotenpunkt zum Albersloher 
Weg) zum reinen Rechtsabbieger ummarkiert. (siehe Anlage 1). Folgende Punkte beinhaltet die So-
fortmaßnahme:  
 
1. Die Sofortmaßnahme wird als Verkehrsversuch (StVO §45) umgesetzt. 
 
2. Die Markierungen für die neue Verkehrsführung werden in der Farbe Gelb erstellt. Bei Fortbe-
stehen der Maßnahme werden diese in die Farbe Weiß ummarkiert.  
 
3. Der MIV wird über eine ausführliche Beschilderung sowie umfassende Pressemitteilungen zur 
neuen Verkehrsführung informiert.  
 
Stellt sich heraus, dass die o.g. Sofortmaßnahme nach Umsetzung die Zielkenngrößen, wie Rück-
staulägen und Einsatzfahrten der Feuer- und Rettungswache 2 nicht signifikant negativ beeinflussen, 
kann ggf. eine erneute Abstimmung mit allen Beteiligten über ein Fortbestehen der Variante als lang-
fristige Lösung nachgedacht werden. Sollte die gewählte erste Sofortmaßnahme ungewünschte 
Effekte mit sich bringen, wird zeitnah eine alternative Sofortmaßnahme umgesetzt. Unabhängig von 
den zielgerechten Sofortmaßnahmen wird parallel eine  langfristige Maßnahme erarbeitet. Hierbei 
sind aktuell die Grundlagenermittlungen abgeschlossen und es ist mit einer eventuellen Umsetzung in 
ca. zwei Jahren zu rechen.  
 
Alternativ-Sofortmaßnahme zur Entschärfung der Unfallhäufung sstelle (Rechtsabbiegen auf 
dem Bussonderstreifen):  
Diese Alternativ-Sofortmaßnahme beinhaltet die Verlegung der Haltestelle (Stadtwerke A / Hafen) 
hinter den Knotenpunkt Alberlsloher Weg / Hafenweg. Somit kann für eine erfolgreich angestrebte 
Separierung der vorhandene Bussonderfahrstreifen für den Rechtsabbieger genutzt werden. Der 
ÖPNV müsste sich in den fließenden Verkehr des rechten Geradeausfahrstreifens einfädeln und sich 
diesen mit dem MIV teilen. 
 
Langfrist-Maßnahme zur Entschärfung der Unfallhäufungsstelle (Vollausbau): 
Mit dieser Variante wird die Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts beibehalten bzw. verbessert. Diese 
Planung sieht vor, am  Knotenpunkt Albersloher Weg / Hafenweg den Mittelstreifen zu verschmälern 
und weiterhin in  die Vorfläche des Stadtwerkevorplatzes (Hafenplatz) mit Versetzung der Bushalte-
stelle einzugreifen. So wird ausreichend Fl äche für einen neuen, zusätzlichen separaten Rechtsab-
biegestreifen geschaffen. Auch durch diese Separierung wird der Rechtsabbieger getrennt vom Rad- 
und Fußverkehr) signalisiert und so die Unfallhäufungsstelle langfristig entschärft.

- 3 - 
V/0654/2023 
 
 
 
Kosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für die erste Sofortmaßnahme Baukosten 
in Höhe von ca. 33.000 € entstehen. Bei eventueller Umsetzung der alternativen Sofortmaßnahme 
fallen weitere Baukosten in Höhe von ca. 6.000 € an. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
 
Bestimmung 
 
Beschlüsse der Unfallkommission mit Vertretern der Bezirksregierung, der Polizei, der S traßenver-
kehrsbehörde und dem Straßenbaulastträger sind bindend.  
  
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Lageplan

Anlage A

1776 Zeichen

Anlage A zur V/0654/2023 
Kurzüberblick 
Umsetzung der von der Unfallkommission geforderten Baumaßnahme zur Entschärfung des Un-
fallschwerpunktes am Knotenpunkt Albersloher Weg / Hafenweg. Bei der vorliegenden Planung 
wird der Radfahrende / zu Fuß Gehende getrennt vom Kfz signalisiert (neue Fahrstreifenauftei-
lung). 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt.  
 
Das Teilziel lautet „Verkehrssicherheitsprogramm / Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaß-
nahmen“. 
 
Zielerreichung: Die Maßnahme soll in 2024 umgesetzt werden. Für die Maßnahme entstehen 
Kosten in Höhe von ca. 33.000 € und bei Umsetzung einer alternativen Variante fallen weitere 
6.000 € an. Es sind keine Einnahmen zu erwarten.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen  Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Diese Vorlage beruht auf dem Beschluss der Unfallkommission vom 12.09.2023. Beschlüsse der 
Unfallkommission mit Vertretenden der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und dem Baulastträ-
ger sind für die Stadt Münster bindend. 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen 
ist nicht möglich. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beratungsverlauf (2)

06.02.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.02.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 7.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Lippstädter Straße
  • Albersloher Weg
  • Hafenweg
  • Hafenplatz

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Details

Aktenzeichen
V/0654/2023
Typ
Vorlagen
Datum
14.12.2023
Erstellt
26.10.2023 12:17