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0970/2024

Gutachten zur Funktionsfähigkeit des Kölner Taxigewerbes

Mitteilung Ausschuss 15.04.2024

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 - Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte des Gutachtens zur Funktionsfähigkeit des Kölner Taxigewerbes

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Anlage 2 - Fortschreibungsgutachten gem. § 13 Abs. 4 PBefG über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln

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Mitteilung Ausschuss

2957 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/322/1 
 
Vorlagen-Nummer           15.04.2024 
 0970/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 29.04.2024 
Wirtschaftsausschuss 06.06.2024 
Verkehrsausschuss 11.06.2024 
 
Gutachten zur Funktionsfähigkeit des Kölner Taxigewerbes 
 
Die Verwaltung hat die Firma Linne und Krause GmbH mit der Erstellung eines Gut-
achtens zur Funktionsfähigkeit des Kölner Taxigewerbes beauftragt, welches nun vor-
liegt.  
Der Hauptzweck des Gutachtens ist die Schaffung einer gerichtsfesten Grundlage für 
die Versagung von zusätzlichen Taxikonzessionen. 
Das Gutachten trifft keine qualitative Aussage zum Kölner Taxigewerbe, sondern be-
antwortet prognostisch die sich aus der objektiven Zulassungsbeschränkung für Taxis 
gem. § 13 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ergebene Frage, ab welcher 
Gesamtzahl von Genehmigungen im Kölner Taxigewerbe ein ruinöser Wettbewerb zu 
erwarten ist, der die Funktionsfähigkeit gefährdet und damit die öffentlichen Verkehrs-
interessen beeinträchtigt. 
Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund einer Gemengelage aus Pan-
demie-Folgen, semiprofessioneller Taxibetrieben und irregulären Mietwagenanbietern 
eine aktuelle Gefährdung der Funktions- und Existenzfähigkeit des Kölner Taxigewer-
bes vorliegt. 
Gemäß früherer PBefG-Kommentierungen spricht man von einer Existenzbedrohung 
des gesamten Gewerbes, wenn 10 % oder mehr der Gewerbetreibenden mit der be-
absichtigten Vermehrung der Zulassungen ihre Existenzgrundlage verlieren werden. 
Bei dem derzeit anhaltenden Nachfrageeinbruch in der Größenordnung von rund ei-
nem Drittel der Touren seien fast alle, das heißt wesentlich mehr als 10 % der Taxibe-
triebe in ihrer Existenz gefährdet, auch ohne, dass es dazu einer „Vermehrung von 
Zulassungen“ bedarf. 
Daher wird empfohlen, die Zahl der Taxigenehmigungen von derzeit 1.154 nicht zu er-
höhen, sondern perspektivisch abzubauen – durch eine betriebswirtschaftlich orien-

2 
 
tierte Prüfung der subjektiven Zulassungskriterien. Sofern dabei ernsthafte „Anhalts-
punkte für die Unzuverlässigkeit des Unternehmers“ festgestellt werden, sollte keine 
Wiedererteilung der Genehmigung erfolgen. 
Im Hinblick auf die Ergebnisse des Gutachtens ist zu berücksichtigen, dass sich das 
Mobilitätsverhalten der Menschen in Großstädten in den letzten Jahren deutlich ge-
wandelt hat, hin zu umweltfreundlichen Verkehrsmittel wie zum Beispiel ÖPNV, Fahr-
rad oder Elektroroller. 
Darüber hinaus wird, insbesondere bei der jüngeren Bevölkerung, die Nachfrage nach 
App-vermittelten und bargeldlosen Fahrten immer höher.  
Eine Zusammenfassung des Gutachtens sowie das gesamte Gutachten sind als Anla-
gen dieser Mitteilung beigefügt. 
 
gez. Blome 
 
 
Anlage 1  Zusammenfassung des Gutachtens 
Anlage 2  Gutachten der Firma Linne + Krause zur Funktionsfähigkeit  
   des Taxigewerbes in der Stadt Köln

Anlage 1 - Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte des Gutachtens zur Funktionsfähigkeit des Kölner Taxigewerbes

15919 Zeichen

1 
 
Anlage 1 
 
Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte des Gutachtens zur 
Funktionsfähigkeit des Kölner Taxigewerbes 
 
 
Rechtliche Anforderungen an die Begrenzung der Taxigenehmigungen 
Nach § 13 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist die Erteilung von 
weiteren Genehmigungen zu versagen, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen 
dadurch beeinträchtigt werden, dass durch die Ausübung des beantragten 
zusätzlichen Verkehrs das örtliche Taxigewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht 
wird. 
Das Personenbeförderungsgesetz erhält somit eine objektive 
Zulassungsbeschränkung für die Erteilung von Taxigenehmigungen und schränkt 
insoweit das Grundrecht auf die freie Wahl der Berufsausübung nach Artikel 12 
Grundgesetz ein. 
Eine Bedrohung der Funktionsfähigkeit liegt vor, wenn ein ruinöser Wettbewerb zu 
schwerwiegenden Mängeln bei der individuellen Verkehrsbedienung mit Taxen führt 
und negative Auswirkungen auf die allgemeine Verkehrssicherheit oder die 
Sicherheit der zu befördernden Fahrgäste zu befürchten sind. Taxibetriebe müssen 
in der Lage sein, in Ergänzung des öffentlichen Personennahverkehrs jederzeit ihrer 
gesetzlichen Betriebs- und Beförderungspflicht im Rahmen der festgelegten Tarife 
vollumfänglich und betriebssicher nachzukommen. Die Existenzfähigkeit des 
örtlichen Taxigewerbes ist sicherzustellen. 
Im Spannungsfeld zwischen der grundgesetzlich geschützten Berufs- und 
Gewerbefreiheit und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit im Taxigewerbe ist 
die Genehmigungsbehörde daher verpflichtet, in regelmäßigen Abständen durch ein 
neutrales Sachverständigengutachten festzustellen, ob die Höchstzahl der 
zugelassenen Taxigenehmigungen angemessen ist. 
Dabei sind insbesondere folgende Prüfkriterien maßgeblich: 
 
 Die Nachfragesituation im örtlichen Taxigewerbe 
 Die Angebotssituation im örtlichen Taxigewerbe  
 Die Entwicklung der Erlös-, Betriebskosten- und Gewinnsituation im 
Taxigewerbe unter Einbeziehung der Einsatzzeiten 
 Anzahl und Ursachen von Geschäftsaufgaben 
 
Vorgutachten und Auswahl des Gutachters 
Zuletzt wurde das Kölner Taxigewerbe 2015 gutachterlich untersucht, mit dem 
Ergebnis, dass die Funktionsfähigkeit im Kölner Taxigewerbe in vielerlei Hinsicht 
nicht mehr gegeben war. Die Parameter zur Beurteilung der Funktionsfähigkeit des

2 
 
Kölner Taxigewerbes nach § 13 Abs. 4 PBefG hatten sich seit dem Vorgutachten aus 
dem Jahr 2009 deutlich verschlechtert. 
Zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit wurden damals folgende Maßnahmen 
empfohlen: 
 
 Reduzierung der Genehmigungen auf 950 Fahrzeuge 
 Marktbereinigung durch eine über die rechtlichen Anforderungen 
hinausgehende Prüfung in Form des „Hamburger Modells“ unter Einsatz von 
zusätzlichem und qualifizierten Personal 
 Aufzeichnungspflichten  
 Evaluation nach einer angemessenen Frist von ca. 3-4 Jahren 
 
Im Rahmen des Vergabeverfahrens (VOF) für die erneute Erstellung eines 
Gutachtens wurde das auf Marktforschung und verkehrswirtschaftliche 
Untersuchungen spezialisierte Unternehmen Linne und Krause GmbH aus Hamburg 
am 24.02.2022 beauftragt. Der Gutachter Thomas Krause hat als öffentlich bestellter 
und vereidigter Sachverständiger für die Betriebswirtschaft und Bewertung von 
Taxiunternehmen bundesweit in den letzten Jahren mehr als 170 Gutachten für 
Genehmigungsbehörden erstellt und verfügt daher über die notwendige 
Sachkenntnis und Erfahrung. Die Firma Linne und Krause GmbH war bereits 2009 
und 2015 für die Stadt Köln als Gutachter beauftragt und insoweit in der Lage, das 
Vorgutachten fortzuschreiben. 
 
Methodik und wesentliche Ergebnisse des Taxigutachtens 
Die Untersuchung wurde im Zeitraum von Mai 2022 bis März 2023 durchgeführt und 
berücksichtigt u.a. die Auswirkungen der Corona-Krise und des Ukraine-Krieges 
sowie die zum Untersuchungszeitpunkt bereits vorliegenden steuerlichen 
Jahresabschlüsse der beteiligten Taxiunternehmen aus den Jahren 2019 bis 2021. 
In die Untersuchung wurden 336 Einzelunternehmen (von 560) und alle 226 
Mehrwagenunternehmen einbezogen. 
Darüber hinaus wurden regionalwirtschaftliche Rahmendaten und Vergleichsdaten 
aus anderen Städten erhoben.  
Im Hinblick auf die maßgeblichen Prüfkriterien nach § 13 Abs. 4 PBefG trifft das 
Gutachten folgende wesentlichen Feststellungen. 
 
Nachfragesituation (Seite 11 ff) 
Die Nachfrage nach Taxidienstleistungen in der Stadt Köln ist insgesamt etwas 
ungünstiger als in den Taxihochburgen Hamburg, Düsseldorf oder München und in 
den letzten Jahren massiv zurückgegangen – auch bereits vor der Pandemie. 
Die Corona-Krise führte im Frühjahr 2020 zu einer weltweiten wirtschaftlichen Zäsur 
– auch für das deutsche Taxigewerbe, wo die Pandemie vielerorts eine existentielle 
Nachfragekrise ausgelöst hat. In der Pandemie hat das großstädtische Taxigewerbe

3 
 
deutlich stärker als das Gewerbe „in der Fläche“ gelitten (Bundesverband Taxi und 
Mietwagen ging 2020 von einem Auftragsminus von ca. 43 % aus). 
Das ermittelte Funkvermittlungsaufkommen Kölner Taxis ist von 2019 bis 2022 um 
rund ein Drittel substanziell zurückgegangen. Für das laufende Jahr 2023 seien ca. 
1,10 Mio. Funktouren zu erwarten. Somit habe sich auch langfristig das 
Gesamtaufkommen seit 2010 (2,32 Mio. Touren) halbiert. 
In dem Segment der Einsteigertouren war die Entwicklung noch gravierender. Von 
ca. 3,91 Mio. Touren ging das Aufkommen 2020 und 2021 um 55% bis 58 % zurück. 
Diese Zahl vermittelt den Eindruck von Verlusten, die einerseits durch die sinkende 
Nachfrage entstanden und anderseits über den Weg der Plattformvermittler in den 
Mietwagensektor abgeflossen sind. 
Patienten- und Krankenfahrten haben ebenso wie Schüler- und Fahrten für 
Menschen mit Behinderung seit den Vorgängeruntersuchungen sukzessive 
zugenommen. 
Der demografische Wandel der Gesellschaft ist bereits spürbar. Laut dem Amt für 
Stadtentwicklung und Statistik steigt der Anteil der über 65-jährigen von aktuell ca. 18 
% auf rund 21 % bis 2035. Gerade Senioren sind häufiger in ihrer Mobilität 
eingeschränkt und auf individuelle Mobilitätsangebote angewiesen. Besonders bei 
Arztfahrten sind Taxis ein unverzichtbarer Teil der Daseinsvorsorge. 
Die bis vor Corona umfassende Nachfrage nach Taxidienstleistungen, die 
insbesondere aus dem Bereich Messe- und Wirtschaftsverkehr, dem Tourismus, 
zahlreichen Events und hier insbesondere dem Karneval, sowie dem großstädtischen 
Nachtleben erfolgte, haben deutlich an Gewicht für die Taxinachfrage verloren. 
Das Passagieraufkommen am Köln /Bonner Flughafen hat noch nicht die 
Passagierzahlen der “Vor-Corona-Jahre“ erreicht (ca. -12 %), so dass auch diese 
Quelle der Nachfrage gesunken ist. 
Konkurrenz erwächst dem Taxigewerbe vor allem durch App-vermittelte 
Mietwagenfahrten, aus dem ÖPNV sowie den Mieträdern, E-Roller etc.  
 
Angebotssituation und Einsatzzeit (Seite 34 ff) 
Zum Zeitpunkt der Untersuchung verteilten sich die 1154 Taxigenehmigungen auf 
786 Betriebe. Dabei dominierten die 560 Betriebe mit nur einem Taxifahrzeug. 
 
Aktuell liegt das Durchschnittsalter der professionellen Flotte in Köln bei 4,2 Jahren 
und wird fast ausschließlich mit Dieselkraftstoff gefahren – das Bild ist (noch) typisch 
für das deutsche Taxigewerbe. 
Ein wichtiges Kriterium zur Beurteilung der Angebotssituation ist die Taxidichte bzw. 
ergänzend die Taxi-/ Mietwagendichte, d.h. die Relation zwischen Einwohnerzahl 
und der Anzahl der Fahrzeuge. In den 15 größten Städten liegt die durchschnittliche 
Taxidichte bei 1,37 Taxis zu je 1.000 Einwohner und die Taxi-/ Mietwagendichte bei 
2,15 je 1.000 Einwohner. 
 
In Köln ist die aktuelle Taxidichte mit 1,06 und die Taxi/Mietwagendichte mit 1,98 
Fahrzeugen je 1.000 Einwohner leicht unterdurchschnittlich und rangiert in

4 
 
deutschen Großstädten auf Rang 5.  
Die starke Zunahme App-vermittelter Mietwagen ist zur ernsthaften Bedrohung der 
Existenz- und Funktionsfähigkeit des Kölner Taxigewerbes geworden. 
Waren 2019 die Taxis im Durchschnitt noch an 304 Tage im Einsatz, ging die Zahl 
der Einsatztage im zweiten Corona-Jahr 2021 auf 265 Tage zurück. Bei größeren 
Betrieben machte sich der Rückgang am deutlichsten bemerkbar, eine Beobachtung, 
die auch anderorts zu machen war. 
Die wöchentliche Einsatzzeit der Kölner Taxis betrug im Jahr 2019 ca. 82 Stunden. 
Die Pandemie hat auch in Köln zu einem dramatischen Einbruch der Fahrleistung der 
Taxis geführt. Im Jahr 2019 erbrachten die Kölner Taxis eine für Großstädte leicht 
überdurchschnittliche Fahrleistung von ca. 70.400 km. Im ersten Pandemiejahr 
wurde die Kilometerleistung mehr als halbiert und betraf alle Betriebstypen. Das 
größte Minus war bei den Mehrwagenbetrieben zu beobachten. In den 
Vergleichsstädten fiel der Rückgang deutlich moderater aus (ca. – 29 % bzw. -37 %). 
 
Umsatz-, Kosten- und Überschusssituation (Seite 49 ff) 
Im Mittelpunkt der betriebswirtschaftlichen Untersuchung stehen Erlöse, Kosten und 
Überschuss der örtlichen Taxibetriebe. In der Pandemie wurde das Kölner 
Taxigewerbe akut in seiner Existenz gefährdet. 
„Vor Corona“ rangierte Köln bei den Erlösen auf überdurchschnittlichem Niveau. In 
der Pandemie ist der Erlös aber in den meisten Großstädten existenzgefährdend 
eingebrochen. 
2019 kamen professionelle Taxis auf einen Nettoerlös von durchschnittlich 82.000 
Euro. 2011/2013 lag der Wert noch bei 50.600 Euro. 
Die höchsten Erlöse wurden von Betrieben mit 4 und mehr Taxis erzielt (ca. 90.000 
Euro) und Kölns Alleinfahrer übertrafen mit ca. 62.500 Euro den vom Bundesverband 
Taxi und Mietwagen ermittelten Wert von 52.000 Euro deutlich. Im Coronajahr 
brachen die Erlöse um ca. 54 % ein. 
Bereits vor der Pandemie näherte sich beim Kölner Taxigewerbe, wie auch in vielen 
anderen deutschen Taximärkten zu beobachten ist, die Höhe der Kosten denen der 
Erlöse an. Da in der Krise die Kosten nicht im gleichen Maße wie die Erlöse 
„heruntergefahren“ wurden, hat sich das grundsätzliche Rentabilitätsproblem weiter 
zugespitzt. 
Auch vor der Pandemie gab es Hinweise auf einen irregulären Wettbewerb. Die 
Prüfung zeigte, dass 2019 jedes dritte Taxi (ca. 32 %) semiprofessionell, d.h. jenseits 
der betriebswirtschaftlichen Plausibilität eingesetzt wurde. 
Der Einsatz so vieler semiprofessioneller Unternehmen deute auf einen ruinösen 
Wettbewerb hin, der die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes generell in Frage stellt. 
Allein mit einer Beschränkung der Taxizahl sei dem Problem nicht abzuhelfen. Es 
sollten betriebswirtschaftlich ausgerichtete Kontrollen bei der regelmäßigen 
Wiedererteilung erfolgen. 
Im Taxigewerbe sind Daten zur Gewinnsituation nur unter Vorbehalt zu ermitteln, da 
sich der betriebliche Gewinn nicht unmittelbar aus der Differenz von Erlös und

5 
 
Kosten ergibt (z.B. wegen Geschäftsführergehalt bei Besitzern von GmbHs oder UGs 
sowie außerordentlicher Erträge durch Werbeeinnahmen und Lohnkostenzuschläge 
der Agentur für Arbeit). Vom Gutachter wurde der operative Überschuss errechnet, 
wonach maßgeblich dabei der Überschuss ist, der sich aus der Einnahme-/ 
Überschussrechnung bzw. aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergibt. 
Vor der Corona Krise erwirtschafteten im Jahr 2019 Kölner Taxibetriebe einen 
Überschuss von durchschnittlich 16.800 Euro pro Fahrzeug, ein schon damals 
unzureichendes Ergebnis. Im ersten Jahr der Corona-Krise brach der Überschuss 
pro Fahrzeug radikal ein (ca. -124%). 
Insbesondere der niedrige Überschuss größerer Mehrwagenbetriebe von knapp 
3.000 Euro pro Fahrzeug deutet auf eine Bedrohung der Funktionsfähigkeit hin. Auch 
2020/2021 war dort ein harscher, existenzgefährdender Absturz zu verzeichnen, da 
praktisch alle Betriebe in der Verlustzone arbeiteten. 
 
Geschäftsaufgaben und Konzessionsbewegungen (Seite 60 ff) 
Die Anzahl von sechs tatsächlichen Geschäftsaufgaben, bei denen die 
Genehmigungen freiwillig an die Stadt Köln zurückgegeben wurden, ist zumindest 
ungewöhnlich, da sich bisher für eine Übertragung einer Genehmigung stets ein 
Käufer fand. 
Aufgrund fehlender Zuverlässigkeit wurden drei Unternehmern insgesamt acht 
Taxigenehmigungen widerrufen. 
Mehrheitlich wurden 55,5 % der Genehmigungen aus wirtschaftlichen Gründen und 
ca. 41 % aus natürlichen Gründen übertragen.  
Im Zusammenhang mit der Pandemie wurden zeitweilig zahlreiche Genehmigungen 
von der Betriebspflicht befreit. 
 
Empfehlungen (Seite 68 ff) 
Die Situation des Taxigewerbes wurde und wird seit Frühjahr 2020 von der 
Pandemie und seit Frühjahr 2022 zudem durch Kriege belastet. Zudem kommt ein 
massiv gewachsener Wettbewerb durch App-vermittelte Fahrten. Unter diesen 
Vorzeichen ist die Funktionsfähigkeit des Kölner Taxigewerbes in weite Ferne 
gerückt. 
Orientierung gibt in dieser Lage eine BVerfG- Entscheidung aus dem Jahre 1960, die 
die Berufsfreiheit in den Vordergrund stellt. 
Die PBefG-Novelle von 2021 hat an dieser grundlegenden Ausrichtung nichts 
geändert, setzt aber neue Akzente: 
 Ergänzung zum Linienverkehr und in dieser Funktion Status des Taxis als 
schützenswertes „überragend wichtiges Gemeinschaftsgut“.  
 
 Im öffentlichen Verkehrsinteresse soll ein „ruinöser Wettbewerb“ verhindert 
werden, der Existenz- und Funktionsfähigkeit der Taxis bedroht.

6 
 
 Bei Mietwagen wurden neue Regulierungsinstrumente an die Hand gegeben, 
z.B. die Einführung eines Mindestbeförderungstarifes für Mietwagen, welches 
noch rechtliche Unsicherheit birgt. Erfolgreicher seien dagegen 
betriebswirtschaftliche Kontrollen der Mietwagenbetriebe, wie in Hamburg und 
anderen Städten. 
 
 Kein Konkurrenzschutz durch Regulierung der Taxizahlen. 
 
 Unzulässigkeit einer Bedürfnisprüfung, wie sie vor 1961 noch zulässig war. 
 
 Unzulässigkeit der Festlegung der Konzessionszahl im Sinne einer 
„wirtschafts- und verkehrspolitischen Planung und Gestaltung“ 
Daher sollte mit doppeltem Maßstab gemessen werden:  
mit dem Maßstab der Existenzfähigkeit und mit dem Maßstab der Funktionsfähigkeit. 
Seit der Pandemie ist das ursprünglich im PBefG verankerte Kriterium der 
Existenzfähigkeit maßgeblich. 
 
Der Gutachter empfiehlt, die Zahl der Taxigenehmigungen von derzeit 1.154 nicht zu 
erhöhen, sondern perspektivisch abzubauen - durch eine betriebswirtschaftlich 
orientierte Prüfung der subjektiven Zulassungskriterien. Sofern dabei ernsthafte 
„Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit des Unternehmers“ festgestellt werden, 
sollte keine Wiedererteilung erfolgen. 
Da die aktuelle Gefährdung der Funktions- und Existenzfähigkeit des Kölner 
Taxigewerbes auf eine Gemengelage aus Pandemiefolgen, semiprofessionellen 
Taxibetrieben und irregulären Mietwagenanbietern beruht, sei ein Ansatz gefordert, 
der den gesamten Gelegenheitsverkehr einschließt.  
Betriebsprüfungen in anderen Städten hätten gezeigt, dass das Geschäftsmodell als 
Subunternehmer von UBER oder Bolt aufgrund nicht kostendeckender vorgegebener 
Entgelte und übermäßigen Umsatzprovisionen von ca. 25% -30% 
betriebswirtschaftlich nicht legal zu betreiben sei. 
Schon damit sei ein Betrieb im Rahmen der Steuer – und Sozialgesetze nicht mehr 
möglich, sofern die Plattformbetreiber nicht zeitweise außerordentliche Boni, 
Investitionshilfen oder Werbekostenzuschüsse ausschütten. 
 
Weiteres Vorgehen 
Die Verwaltung wertet das Gutachten nunmehr detailliert aus und prüft die 
Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Dazu wird sie das Gutachten den 
beteiligten Kölner Taxizentralen (Taxi Ruf Köln e.G. und Taxi 17), der zuständigen 
Interessenvertretung des Taxiverbandes in NRW (Fachvereinigung Personenverkehr 
Nordrhein Taxi und Mietwagen e.V.) sowie der Industrie- und Handelskammer Köln 
zur Kenntnisnahme zuleiten. 
Die Stadt Köln wird die Kontrolle von appvermittelten Mietwagen fortsetzen und 
intensivieren.

7 
 
Von der Verwaltung werden keine an die Verwaltung zurückgefallene 
Genehmigungen erneut erteilt. 
Nach einer angemessenen Frist sollte die Entwicklung des örtlichen Marktes erneut 
untersucht werden.

Anlage 2 - Fortschreibungsgutachten gem. § 13 Abs. 4 PBefG über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln

145607 Zeichen

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Fortschreibungsgutachten gemäß  
§ 13 Abs. 4 PBefG über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln 
 
 
erstellt für 
 
- Amt für öffentliche Ordnung - 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
November 2023 
 
 
Holzdamm 51 
Holzdamm 51 
20099 Hamburg 
Tel.  040 / 241 92 96 - 0 
Fax  040 / 241 92 96 - 19 
Email: krause@linne-krause.de 
Anlage 2

- 2 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
Inhaltsverzeichnis 
1 Einleitung ............................................................................................................ 3 
1.1 Aufgabenstellung .......................................................................................... 3 
1.2 Methodik........................................................................................................ 5 
1.3 Problem Grauwirtschaft ................................................................................. 7 
 
2 Nachfragesituation ........................................................................................... 11 
2.1 Nachfragefaktor Demografie ....................................................................... 12 
2.2 Nachfragefaktor Tourenaufkommen ............................................................ 15 
2.3 Nachfragefaktor Kundenstruktur ................................................................. 18 
2.4 Nachfragefaktor Wirtschaft .......................................................................... 22 
2.4.1 Nachfragefaktor Konjunktur und Inflation ............................................. 22 
2.4.2 Nachfragefaktor Arbeitsmarkt ............................................................... 25 
2.4.3 Nachfragefaktor Regionalwirtschaft ..................................................... 26 
2.5 Nachfragefaktor verkehrswirtschaftliches Umfeld ....................................... 30 
 
3 Angebotssituation ............................................................................................ 34 
3.1 Angebotsfaktor Beschäftigte ....................................................................... 34 
3.2 Angebotsfaktor Fahrzeuge .......................................................................... 36 
3.3 Angebotsfaktor Taxi- und Mietwagendichte ................................................ 40 
3.4 Angebotsfaktor Einsatzzeit .......................................................................... 42 
3.5 Angebotsfaktor Fahrleistung ....................................................................... 47 
 
4 Erlöse, Kosten und Überschuss ..................................................................... 49 
4.1 Erlöse .......................................................................................................... 49 
4.2 Kosten ......................................................................................................... 52 
4.3 Überschuss ................................................................................................. 57 
 
5 Geschäftsaufgaben und Konzessionsbewegungen ...................................... 60 
 
6 Zusammenfassung ........................................................................................... 62 
6.1 Nachfragefaktoren ....................................................................................... 62 
6.2 Angebotsfaktoren ........................................................................................ 64 
6.3 Betriebswirtschaft und Geschäftsaufgaben ................................................. 66 
 
7 Empfehlungen .................................................................................................. 68 
7.1  Mengenbegrenzung vs. Berufsfreiheit  ................................................... 68 
7.2  Objektive Zulassungskriterien – Existenz - und Funktionsfähigkeit  .... 70 
7.3  Subjektive Zulassungskriterien  ............................................................... 72 
7.4  Evaluation  .................................................................................................. 73

- 3 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
1 EINLEITUNG  
 
1.1 Aufgabenstellung  
   
Im März 2022 beauftragte das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln die Fa. 
Linne + Krause GmbH mit der Fortschreibung des Gutachtens zur Funktionsfähigkeit 
des Taxigewerbes aus dem Jahre 2015. Ein Fokus liegt auf der Ermittlung der 
Höchstzahl der  Taxigenehmigungen. Weiterhin sollen die Auswirkungen der 
Corona-Pandemie auf das Kölner Taxigewerbe abgeschätzt werden. 
 
Gemäß § 13 Abs. 4 PBefG „ist die Genehmigung zu versagen, wenn die öffentlichen 
Verkehrsinteressen dadurch beeinträchtigt werden, dass durch die Ausübung des 
beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit be-
droht wird.“  Dies ist mit dem Grundrecht der freien Berufsausübung abzuwägen. 
 
• Bundesverfassungs- / Bundesverwaltungsgericht:  Das schließt eine Ar-
gumentation im Sinne eines „Konkurrenzschutzes“ oder „einer Gewährleistung 
der wirtschaftlichen Grundlage des örtlichen Taxigewerbes “ aus. Grundlegend 
ist ein höchstrichterlicher Beschluss v. 8. Juni 1960 (BVerfG 1 BvL 53/55, 16, 
31, 53/56, 7, 18, 24/57), der sich am kurz zuvor ergangenen Apotheken -Urteil 
des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7,377) zur Berufsfreiheit orientiert. 
Maßgeblich sind weiterhin drei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts aus 
1981 (BVerwG 7 C 57.79), 1988 (BVerwG 7 C 94.86) und 1989 (BVerwG 7 C 
44 und 45.88). Insbesondere das Urteil aus 1988 macht drei konkrete metho-
dische Vorgaben: „vollständige Ermittlung“, „zutreffende Ermittlung“ und „nicht 
offensichtlich fehlerhafte Prognose “. Auch d ie prognostische Entscheidung 
des Kreises muss sich an diesem Maßstab messen lassen.  
• Verwaltungsgerichte: In den letzten Jahren haben die Verwaltungsgerichte 
eine Rechtsprechung entwickelt, die zunehmend den Aspekt der Berufsfreiheit 
in den Vordergrund rückt und sich damit wieder stärker an dem BVerfG -
Beschluss von 1960 orientiert. In erster Linie sind hier die Urteile und Be-
schlüsse des OVG Schleswig -Holstein (4 L 147/91, u. 3 A 74/07), des OVG 
Berlin (1 SN 15.99), OVG NRW (13 A 1417/05) und des OVG Rheinland -Pfalz 
(7 A 11567/03.OVG u. 4 K 329/06.KO) zu nennen. Aus Baden -Württemberg 
liegt die Entscheidung des VG Stuttgart von 2014 (8 K 658/12) vor, die die 
Konzessionsbeschränkung durch die Landeshauptstadt Stuttgart bestätigt. Die 
aktuellen Entscheidungen des VG Karlsruhe (3 K 2922/16), des VG Freiburg 
(6 K 1753/17) und des OVG NRW (13 A 196/18) haben noch einmal die hohen 
methodischen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Konzessionsvergabe 
vor Augen geführt. Im Oktober 2020 hat das VG -Frankfurt (4 K 4018/17.F) ei-
ne richtungsweisende Entscheidung in Zeiten der Corona-Pandemie getroffen, 
die im September 2021 vom VHG -Hessen (2 A 2801/20.Z) bestätigt wurde. 
Zur Situation „nach Corona“ siehe aktuell VG Aachen (10 K 404/19).

- 4 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
Die Zahl der Kölner Taxigenehmigungen liegt derzeit bei 1.156. Im Oktober 2023 la-
gen zudem der Genehmigungsbehörde 319 Anträge auf Erteilung einer Taxigeneh-
migung vor: 
 
• Altbewerber: 64 Anträge wurden von Bewerbern gestellt, die bereits ein Taxi-
gewerbe in Köln betreiben. 
Neubewerber: Daneben liegen 255 Anträge von (künftigen) Unternehmern 
vor, die bislang noch nicht im Taxigewerbe der Stadt aktiv sind.

- 5 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
1.2 Methodik  
 
Die Untersuchung ist eine Fortschreibung des 201 5 (Berichtszeitraum: 2011 - 2013) 
vorgelegten Gutachtens über die Funktionsfähigkeit des Kölner Taxigewerbes. 
 
Die Marktsituation wird noch immer stark von den Auswirkungen der seit Frühjahr 
2020 herrschenden COVID -19-Pandemie geprägt. In der  Pandemie hatte sich die 
Lage im Gewerbe zeitweise so zugespitzt, dass über die Funktionsfähigkeit hinaus 
auch dessen Existenzfähigkeit in Frage stand. Nach Abklingen der Pandemie ha ben 
sich mit de n Kriegen in der Ukraine und Nahost  weitere – auch ökonomische – Kri-
sen angeschlossen.     
 
Eine weitere schwere Belastung ist dem Kölner Taxigewerbe durch den Markteintritt 
von UBER im April 2019 erwachsen, dem FreeNow Ride und Bolt später folgten.  
 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
Aachen
Berlin
Bielefeld 
Braunschweig 
Bremen
Delmenhorst 
Darmstadt
Dresden
Düsseldorf 
Eberswalde 
Eschborn
Essen 
Frankfurt a.M. 
Fulda 
Hamburg 
Heilbronn
Hildesheim 
Kaiserslautern
Koblenz 
Köln 
Lingen
Ludwigshafen
Magdeburg 
Mainz
Mülheim a.d.R. 
München
Neumünster 
Oldenburg 
Osnabrück 
Rödermark
Salzgitter 
Schweinfurt
Stuttgart
Ulm
Völklingen
Wilhelmshaven
Städte
Ahrweiler 
Altmarkkreis Salzwedel 
Anhalt - Bitterfeld 
Barnim 
Bautzen 
Bergstraße 
Bernkastel - Wittlich
Bitterfeld
Cloppenburg
Cochem - Zell
Düren 
Emsland
Gotha 
Hameln - Pyrmont
Hannover (Region) 
Harz
Heilbronn
Heinsberg
Kleve 
Ludwigslust
Mansfeld - Südharz 
Meißen
Merzig - Wadern
Neunkirchen
Nordsachsen 
Oberbergischer Kreis 
Oberhavel 
Parchim 
Rhein - Hundsrück - Kreis
Rhein - Sieg - Kreis 
Rheinisch-Bergischer Kreis 
Roth 
Saalfeld - Rudolstadt 
Saarlouis 
Sächsische Schweiz 
Schmalkalden - Meiningen
Viersen 
Wernigerode 
Landkreise
aktuelle Projekte
abgeschlossene Projekte
Gutachten zur Funktionsfähigkeit / Wirtschaftlichkeit 
von Taxi- und Mietwagenmärkten (unvollständig)
 
 
Das vorliegende Gutachten ist weiterhin Teil einer Serie von mehr als 170 Gutachten 
zu deutschen Taxi- und Mietwagenmärkten. 2022 / 2023  fanden gleichartige Unter-
suchungen u.a. in Mülheim a.d.R. (2019 - 2021) und in Mainz (2018  - 2020) statt, 
deren Ergebnisse als Referenzwerte herangezogen werden. Zudem werden die ak-
tuellen Daten den Werten aus dem Vorgängergutachten aus 2015 gegenübergestellt.

- 6 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
Bei der Untersuchung der Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes stehen gemäß § 13 
Abs. 4 PBefG folgende Aspekte im Mittelpunkt: 
 
• die Nachfragesituation im Taxigewerbe  
• die Angebotssituation im Taxigewerbe (einschl. Taxi- und Mietwagendichte) 
• die Entwicklung der Erlöse und Betriebskosten sowie der Gewinnsituation 
im Taxigewerbe unter Einbeziehung der Einsatzzeiten 
• Anzahl und Ursachen für Geschäftsaufgaben. 
 
Die vorliegende Untersuchung geht multimethodisch vor:  
 
• Stichprobenerhebung: In Metropolen wie Köln kann die Erhebung repräsen-
tativer Daten mit Hilfe einer sogenannten geschichteten Stichprobe erfolgen: 
• 1-Fahrzeugbetriebe: Das Gros der Kölner Taxibetriebe bilden die rund 560 1-
Fahrzeugbetriebe. Erfahrungsgemäß handelt es sich dabei um eine homoge-
ne Gruppe, die eine stichprobenartige Erhebung rechtfertigt. Bei einer Grund-
gesamtheit von N= 560 Betrieben erlaubt eine 60% -Stichprobe von n= 336 ein 
repräsentatives Ergebnis mit einem vertretbaren methodischen Fehler. 
• Mehrwagenbetriebe: Die ca. 226 Mehrfahrzeugbetriebe bilden dagegen eine 
heterogene Gruppe, so dass hier mit einer Vollerhebung gearbeitet wurde. 
• Betriebswirtschaftliche Daten : Zur Erhebung der betriebswirtschaftlichen 
Daten wurde ein 6 -seitiger Fragebogen an die Taxibetriebe versendet, mit 
dem diese Auskunft zu Betrieb, Mitarbeiter n, Fahrzeugen, Fahrleistung, Ein-
satzzeit, Touren gewinnung und Kundenstruktur sowie zu Erlös, Kosten und 
Gewinn gaben. Für steuerlich e Daten wurde n i.d.R. zudem die Jahresab-
schlüsse bzw. Betriebswirtschaftliche Abrechnungen (BWA) eingereicht.  
• Erhebungszeitraum: Die Erhebung fand von Mai 2022 bis März 2023 statt  
und gestaltete sich zähflüssig. Schließlich haben jedoch 99,6% der dazu ver-
pflichteten Betriebe ihren Daten eingereicht, so dass di e Untersuchung bean-
spruchen kann, ein authentisches Bild des Kölner Taximarktes zu geben. 
• Berichtszeitraum: Für zeitraumbezogene Daten (z.B. Erlös, Kosten, Fahrleis-
tung) umfasst der Berichtszeitraum die Jahre 2019 bis 2021.  
• Wirtschaftliche Rahmendaten : Um auch die aktuelle Entwicklung ein zu-
schätzen, wurden die relevanten regionalwirtschaftlichen Rahmendaten re-
cherchiert und aufbereitet. Die Daten stammen aus unterschiedlichen Quellen, 
auf die im Kontext eingegangen wird. Bei den aus Fremdquellen recherchier-
ten Daten wurde auf den jeweils neuesten verfügbaren Datenstand zurückge-
griffen.

- 7 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
1.3 Problem Grau wirtschaft  
 
Auch in Köln stand das Gewerbe schon vor der Corona -Pandemie einer Vielzahl von 
Problemen gegenüber, von de nen die Grauwirtschaft „Querschnitts“ -Qualität besitzt. 
Nur wenige andere Branchen ermöglichen so weite n Spielraum für den „kreativen“ 
Umgang mit Erlös, Kosten und Gewinn . Der im November 2001 durch eine Arbeits-
gruppe des Bund-Länder-Fachausschusses Straßenpersonenverkehr vorgelegte Be-
richt über die „ Illegale Beschäftigung im Taxen - und Mietwagengewerbe“ kam dies-
bezüglich schon  vor zwei Jahrzehnten zu desillusionierenden Ergebnissen, die bis 
heute nicht an Aktualität verloren haben:  
 
„Der Anteil der nicht erklärten Umsatzerlöse im Taxen- und Mietwagengewerbe ist 
nach Erkenntnissen der Finanzbehörden und der Sonderkommission auf etwa 30 
- 40% der erklärten Umsätze zu veranschlagen. Bei Umsätzen im Taxen - und 
Mietwagengewerbe von bundesweit rd. 6,6 Mrd. DM dürfte danach das Volumen 
der nicht erklärten Umsatzerlöse - vorsichtig geschätzt - jährlich zwischen 2 und 
2,6 Mrd. DM liegen. Der Anteil der “Schwarzlöhne“ wird auf 40 - 60% der nicht er-
klärten Umsätze geschätzt. Die nicht gemeldeten Lohnsummen dürften sich da-
nach – ebenfalls vorsichtig geschätzt  – in einer Größenordnung von jährlich zwi -
schen 800 Mio. und 1,5 Mrd. DM bewegen.“ 
 
Um Verzerrungen bei den Ergebnissen zu minimieren, wurden die eingereichten be-
trieblichen und steuerlichen Angaben einem Plausibilitätstest unterzogen:1 
 
• Prüfung: Alle Erhebungsbögen und sämtliche Einzeldaten wurden  geprüft. Im 
Vordergrund standen dabei Vollständigkeit und betriebswirtschaftliche Plausi-
bilität. Zur P lausibilitätsprüfung wurden die Daten für das Vor -Corona-Jahr 
2019 herange zogen, weil 2020/2021 kaum noch eine reguläre Betriebsfüh-
rung möglich war. Auf die angesetzten Schwellenwerte wird nachfolgend de-
tailliert eingegangen. 
• Klärung: Die eingereichten Daten mancher Betriebe waren lückenhaft und / 
oder widersprüchlich. D iese wurden daraufhin aufgefordert, Daten nachzulie-
fern oder zu erläutern. Zumeist wurden die steuerlichen Unterlagen  (wie z.B. 
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) 
oder Betriebswirtschaftliche Abrechnung ( BWA) nachgefordert – sofern diese 
nicht bereits vorlagen. Mehrere Betriebe sind zudem nicht nur im Taxigewerbe 
tätig, so dass  auch die Abgrenzung taxifremder Aktivitäten (z.B. Fahrten mit 
Mietwagen oder im freigestellten Verkehr) zuweilen klärungsbedürftig war.  
 
 
1 Zum Erfordernis eines solchen Tests siehe VG Karlsruhe v. 20.04.2017, 3 K 2922/16.

- 8 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
Wie bei der Vor gängeruntersuchung im Jahr 2015, so wurden auch diesmal be-
triebswirtschaftlich unplausible Betriebe separat ausgewertet und beurteilt.  
 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Lud-
wigs-
hafen
Mül-
heim
a.d.R.
Düs-
sel-
dorf
Aa-
chen
Wup-
per-
tal
Mainz Mann-
heim
Köln
2019
Dres-
den
Mün-
chen
Es-
sen
Köln
2013
Stutt-
gart
Frank-
furt
Ham-
burg
2004
Kas-
sel
Berlin
Betriebe mit plausiblen Umsätzen
Einwagenbetriebe mit unplausiblen Umsätzen
Mehrwagenbetriebe mit unplausiblen Umsätzen
unplausible
Einwagenbetriebe
unplausible 
Mehrwagenbetriebe
Taxiflotte nach Plausibilität der betriebswirtschaftlichen Angaben
in %
plausible
Betriebe
 
 
• Semiprofessionelle Taxis: Insgesamt war bzw. ist die Situation nach wie vor 
problematisch: Die Prüfung ergab, dass annähernd jedes 3. Kölner Taxi (ca. 
32%) bereits vor der Pandemie semiprofessionell, d.h. jenseits der betriebs-
wirtschaftlichen Plausibilität , eingesetzt wurde . Bei der Vorgängeruntersu-
chung hatte der Anteil noch bei ca. 39% gelegen. In Mainz rangierte der Anteil 
ebenfalls auf hohem Niveau (ca. 28%); in Mülheim a.d.R. war die Quote da-
gegen deutlich niedriger (ca. 14%). Auch in der Landeshauptstadt Düsseldorf 
war die Lage 2017 (ca. 24%) etwas entspannter. Ein Spitzenwert wurde 2015 
in Berlin mit ca. 77% beobachtet. 
• Semiprofessionelle Betriebe: Semiprofessionelle Unternehmen sind in Köln 
zunehmend Kleinunternehmen. Bezogen auf die Betriebe zeigt sich daher ei-
ne ähnliche Quote, wie bereits bei der Vorgängeruntersuchung festgestellt 
wurde: Rund 35% der Taxibetrieben werden semiprofessionell geführt  (2014: 
ca. 36%).  
 
Somit ist auch in Köln nach wie vor eine Fehlstellung im Sinne eines ruinösen Wett-
bewerbs zu erkennen. Zugleich ist das öffentliche Interesse an einem  ordnungsge-
mäß arbeitenden Taxigewerbe erheblich beeinträchtigt.

- 9 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
Vor der Corona-Krise 2020 / 2021  konnten unplausible Zahlen verschiedene Ursa-
chen haben: Hintergrund konnten persönliche Einschränkungen des Unternehmers 
sein, wie Krankheit, hohe s Alter oder familiäre Umstände. Solche Gründe spielen 
zuweilen in Klein(st)betrieben eine Rolle. In vielen Fällen ist aber von Verkürzungen 
der Erlöse und Personalkosten auszugehen – vor allem bei Mehrwagenbetrieben.  
 
Als „semiprofessionell“ werden Unternehmen bezeichnet, deren Angaben bei der 
Prüfung bereits „auf den ersten Blick“ nicht mit den Regeln betriebswirtschaftlicher 
Plausibilität zu vereinbaren sind – ein eher niedrigschwelliges Kriterium. Wichtige 
Indizien für eine semiprofessionelle Betriebsführung liefern dabei steuerlich gemelde-
te Erlöse und Kosten , wobei das Vorkrisenjahr 2019 zugrunde gelegt wurden. Dabei 
ist der Betriebstyp zu berücksichtigen:  
 
• Kennzahl Jahreserlös Alleinfahrer: Unterschreitet der Jahreserlös großstäd-
tischer Alleinfahrer nachhaltig die Schwelle von ca. 45.000 € (netto), so deutet 
das auf eine problematische Betriebsführung hin. Der Bundesverband Taxi 
und Mietwagen e.V. (BVTM, ehemals BZP) geht 2019 für einen (Münchener) 
Alleinfahrerbetrieb von ca. 52.000 € Jahreserlös aus. Im „Corona -Jahr“ 2020 
halbierte sich der Referenzwert annähernd auf ca. 28.300 €. 2 Als professionell 
eingestufte Kölner Alleinfahrerbetriebe überschritten 2019 mit durchschnittlich 
ca. 62.500 € bei Weitem den damaligen Referenzwert.   
• Kennzahl Jahreserlös Mehrwagenbetriebe: Bei Mehrwagenbetriebe – ins-
besondere bei größeren Unternehmen – muss jedoch ein anderer Maßstab 
angelegt werden. Erfahrungsgemäß ist ein mit Fahrpersonal betriebenes Taxi 
seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns nicht mit Jahreserlösen unter 
ca. 65.000 € ordnungsgemäß zu führen. Professionelle Kölner Mehrwagenbe-
triebe erklärten pro Fahrzeug Durchschnittserlöse zwischen ca. 84.300 € (2 -3 
Fahrzeuge) und rund 90.000 € (ab 4 Fahrzeuge); semiprofessionelle Betriebe 
dagegen lediglich knapp 52.000  €. Zur weiteren Einordnung: Mit Fiskaltaxa-
meter ausgestattete Taxis erzielten 2017 in Hamburg durchschnittlich ca. 
97.700 € und in Düsseldorf ca. 98.300 € (netto). 3 Aber auch die umsatzstärks-
ten Kölner Taxibetriebe erzielen Jahreserlöse von mehr als 120.000 € – ähn-
lich wie die bundesweite Spitzengruppe in Hamburg, Düsseldorf oder Frank-
furt. 
  
 
2 Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V., Geschäftsberichte 2018 / 2019, 2019 / 2020. 
3 Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (Hamburg), Die wirtschaftliche Lage des Hamburger Taxenge-
werbes 2017 und Linne + Krause, Fortschreibungsgutachten gemäß § 13 Abs. 4 PBefG im Auftrag der Landes-
hauptstadt Düsseldorf über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Landeshauptstadt Düsseldorf, 2019.

- 10 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
• Kennzahl Kilometererlös: Große Aussagekraft hat auch der Nettoerlös pro 
Gesamtkilometer.  Der BVTM ging 201 9 für einen Münchner Alleinfahrer von 
netto ca. 1,2 9 € / km aus . Sinkt der Erlös im großstädtischen Bereich  anhal-
tend unter ca. 1,10 € / km, wird der Wert erklärungsbedürftig – auch unter Be-
rücksichtigung extensiver Pri vatnutzung. In Köln rangierte der steuerlich ge-
meldete Erlös professioneller Betriebe  2019 zwischen ca. bei ca. 1, 11 € / km  
(Alleinfahrer) und ± 1,20 € / km (größere Mehrwagenbetriebe). Dagegen erklä-
ren semiprofessionelle Taxibetriebe lediglich ca. 0, 92 € / km (1 -
Fahrzeugbetriebe) bzw. ca. 0,8 5 € / km (Mehrwagenbetriebe). Zur Einord-
nung: Der bis September 2021 gültige Kölner Taxitarif lief unter taxitypischen 
Einsatzbedingungen auf ca. 1,24 € / km hinaus. 4 Bedeutung haben aber auch 
die mit Krankenkassen , freien Träger n oder der Schulverwaltung ausgehan-
delten Sondervereinbarungen. In Köln betrug der Anteil außertariflicher Fahr-
ten 2019 rund ein Fünftel (ca. 21%).    
• Personalkosten: Ein wichtiger Indikator sind weiterhin d ie Personalkosten – 
vor allem für größere Mehrwagenbetriebe. Für die Finanzierung einer Vollzeit-
kraft im Einschichtbetrieb waren vor der Pandemie  mindestens 28.000 € bis 
30.000 € Personalkosten erforderlich. In sehr gut ausgelasteten Mehrwagen-
betrieben l agen die  zuweilen bei mehr als 60.000 € pro Fahrzeug. Mehrwa-
genbetriebe mit anhaltend weniger als 30.000 € Personalkosten pro Fahrzeug 
lassen somit den Verdacht der Schwarzarbeit aufkommen. Semiprofessionelle 
Kölner Mehrwagen betriebe erklärten 2019 lediglich Personalkosten in Höhe 
von ca. 20.200 € pro Fahrzeug. In professionellen Mehrwagenbetrieben (ab 4 
Taxis) lagen die durchschnittlichen Personalkosten dagegen bei rund 50.000 
€. Bei kleineren Betrieben muss jedoch stets die Arbeitskraft des Unterneh-
mers berücksichtigt werden, die (meist) kein Kostenfaktor, sondern Gewinn-
bestandteil ist. 
• Kraftstoffkosten: Eine flankierende Kennzahl bilden die steuerlich erklärten 
Kraftstoffkosten. Ist die angegebene Fahrleistung nicht mit den Kraftstoffkos-
ten in Einklang zu bringen, liegt ein weiteres Indiz semiprofessioneller Be-
triebsführung vor. 
 
  
 
4 Taxitypische Einsatzbedingungen: 50% Besetztquote; durchschnittliche Tourenlänge 6 km, Touren zum amtli-
chen Tarif; Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelas-
senen Taxen Kölner Taxitarif in der Fassung der 5. Änderungsverordnung Kölner Taxitarif vom 29. November 
2018.

- 11 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
2 NACHFRAGESITUATION  
 
Die Nachfrage nach Taxi dienstleistungen in der Stadt Köln ist insgesamt etwas un-
günstiger als in den Taxihochburgen Hamburg, Düsseldorf oder München  und ist in 
den letzten Jahren massiv zurückgegangen – auch bereits vor der Pandemie.   
 
Die Corona-Krise führte ab Frühjahr 2020 zu einer weltweiten wirtschaftlichen Zäsur 
– auch für das deutsche Taxigewerbe, wo die Pandemie vielerorts eine existentielle 
Nachfragekrise ausgelöst hat. In der Pandemie hat das großstädtische Taxigewerbe 
deutlich stärker als das Gewerbe  „in der Fläche“ gelitten.  Der Bundesverband Taxi 
und Mietwagen e.V. ging 2020 deutschlandweit von einem Auftragsminus von ca. 
43% aus.5   
 
 
Die wiederkehrende Schließung zahlreicher Geschäfte und Einschränkungen wie 
Maskenpflicht, Test - oder Abstandsregeln bildeten eine schwere Belastung für das 
Gewerbe. Mittlerweile sind aber rund 80% der Bevölkerung geimpft  und alle Be-
schränkungen des öffentlichen Lebens aufgehoben, so dass die Pandemie an Bri-
sanz verloren hat. Wie zu zeigen ist,  hatte und hat  die Pandemie aber noch immer 
weitreichende Folgen – verschärft durch das Aufkommen irregulärer Wettbewerber.   
 
 
  
 
5 https://bundesverband.taxi/geschaeftsbericht/ (abgerufen 14.07.2022).

- 12 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
2.1 Nachfragefaktor Demografie  
 
Die Wohnbevölkerung bildet auch i n Köln das wirtschaftliche Fundament der Nach-
frage. In dieser Hinsicht war bislang eine positive Entwicklung zu verzeichnen:   
 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
1.017.721 1.023.101 1.027.504
1.069.192 1.081.701 1.084.795 1.089.984 1.091.819 1.088.040 1.079.301 1.092.118 1.107.000 1.110.400
0
100.000
200.000
300.000
400.000
500.000
600.000
700.000
800.000
900.000
1.000.000
1.100.000
1.200.000
2000 2005 2010 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2035 2050
Einwohner
Bevölkerungsentwicklung in Köln
2000 bis 2050 (Prognose)
Q.: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik: Statistisches Jahrbuch 2022, Bevölkerungsprognose bis 2050 (Basisjahr 2021). 
 
 
 
• Bevölkerungsentwicklung: Seit der letzten Begutachtung  ist die Einwohner-
zahl um ca. 2% gestiegen und rangiert zurzeit bei knapp 1,1 Mio. Der Zu-
wachs resultierte vorrangig aus Wanderungsgewinnen, die den negativen Sal-
do aus Geburten und Sterbefällen kompensieren. Lediglich in den Pandemie-
jahren 2020 / 2021 war ein negative r Wanderungssaldo zu beobachten. Für 
die nächsten Jahre prognostiziert das Statistische Landesamt einen weiteren 
Bevölkerungszuwachs von ca. 2%.6  
  
 
6 Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik: Statistisches Jahrbuch 2022, Bevölkerungsprognose bis 
2050 (Basisjahr 2021).

- 13 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
 
 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
Entwicklung der Altersstruktur in Köln
2021 bis 2050, in %
16,3 15,9 15,6
65,9 63,5 63,4
12,0 14,9 13,4
5,9 5,7 7,7
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
2021 2035 2050
< 18 Jahre 18 - 64 Jahre 65 - 79 Jahre > 80 Jahre
%
Q.: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik: Bevölkerungsprognose für Köln 2022 bis 2050
 
 
 
 
• Demografischer Wandel : Bereits spürbar und weiterhin absehbar sind die 
Folgen einer alternden Gesellschaft. Senioren sind häufiger in ihrer Mobilität 
eingeschränkt und auf individuelle Mobilitätsangebote angewiesen. Laut Amt 
für Stadtentwicklung und Statistik steigt der Anteil der über 65 -Jährigen von 
aktuell ca. 18% auf rund 21% bis 2035. Besonders bei Arztfahrten sind Taxis 
ein unverzichtbarer Teil der Daseinsvorsorge. Auch aus dieser Sicht besteht 
ein öffentliches Verkehrsinteresse an der Funktionsfähigkeit des Gewerbes.

- 14 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
Entwicklung der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Köln
2011 bis 2021, in %
34,4 35,1 35,6 36,4 37,5 38,4 38,9 39,8 40,1 40,4 40,5
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
30,0
35,0
40,0
45,0
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
%
Q.: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik: Statistisches Jahrbuch 2022 
 
 
 
• Migration: Mehr als 20% der örtlichen Bevölkerung besaß en 2021 einen aus-
ländischen Pass. Berücksichtigt man weiterhin Menschen mit Migrationshin-
tergrund, so errechnet sich ein Anteil von ca. 41%.7 Die Relevanz für das Ta-
xigewerbe: Migranten sind häufiger mit Hürden auf dem Arbeitsmarkt konfron-
tiert und streben auch aus diesem Grund verstärkt in niederschwellige Berufe 
wie das Taxi - und Mietwagengewerbe, für das keine langwierige Ausbildung 
oder formale Qualifikation erforderlich ist. 8 Strukturell kann so ein Angebots-
überschuss entstehen, dem keine entsprechende Nachfrage gegenübersteht. 
Wichtig in diesem Zusammenhang: Ähnlich wie beim Wahlrecht gelten auch 
bei der Berufsfreiheit für ausländische Bürger andere Rechte als für deutsche 
Staatsbürger. Lediglich Unternehmer aus anderen EU -Staaten sind „ weitge-
hend deutschen Staatsange hörigen gleich gestellt“ – so der BGH in seiner 
UBER-Entscheidung 2018.9 Die Pandemie bremste jedoch vorerst die Migrati-
on.10 In welcher Weise die aktuellen politischen Krisen die langfristige Ent-
wicklung beeinflussen, bleibt ungewiss. 
 
 
 
 
 
  
 
7 Kölner Statistische Nachrichten, 10/2021. Nationalitäten in Köln. 
8 Destatis: Bevölkerung mit Migrationshintergrund und Erwerbstätigkeit – Ergebnisse des Mikrozensus 
2019. 
9 BGH, Beschluss v. 13.12.2018, IZR 3/16. 
10 Bundesministerium des Innern und für Heimat: Migrationsbericht 2020 – Zentrale Ergebnisse.

- 15 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
2.2 Nachfragefaktor Tourena ufkommen  
 
Ein Maßstab für die Entwicklung der örtlichen Nachfrage nach Taxidienstleistungen 
ist das Tourenaufkommen der Funkvermittlungszentralen. Ca. 1.100 Fahrzeuge und 
somit die große Mehrheit der Kölner Taxis sind der Taxi Ruf Köln eG angeschlos-
sen. Eine kleinere Flotte von ca. 60 Fahrzeugen ist weiterhin Teilnehmer bei Taxi17. 
Insgesamt ist das aktuelle Tourenaufkommen Kölner Taxis seit 2019 u m rund ein 
Drittel zurückgegangen – einschließlich der von den Vermittlungsplattformen UBER, 
FreeNow und Bolt vermittelten der Taxitouren: 
 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
Taxi Ruf Köln eG: Funkvermittlungstouren
2019 – 2023*
1.626.557
990.049 1.031.328
1.250.163
1.100.000
0
500.000
1.000.000
1.500.000
2.000.000
2019 2020 2021 2022 2023
Funkvermittlungstouren
Q.: Taxi Ruf Köln eG
• Prozentuale Veränderung gegenüber 2019
2023: Hochrechnung Basis Jan.-Sep. 
-36,6%*-39,1%*
-32,4%*
-23,0%*
 
 
• Funktouren Taxi Ruf Köln: Von 2019 bis 2022 ist die Zahl der Vermittlungen 
substanziell zurückgegangen – von ca. 1,63 Mio. auf ca. 1,25 Mio. Touren – 
ein Minus von ca. 23%. 2010 hatte die Zahl noch bei ca. 2,32 Mio. gelegen. 
Für das laufende Jahr 2023 sind ca. 1,10 Mio. Funktouren zu erwarten. Lang-
fristig hat sich Tourenaufkommen somit halbiert. Das erste Pandemiejahr 2020 
hatte einen Einbruch um rund 39% gebracht. Und auch im zweiten Krisenjahr 
lag das Minus noch bei ca. 37%. Im April 2020, dem Kernmonat des ersten 
Lockdowns, war die Zahl der Bestellungen um 70% zurückgegangen.

- 16 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
Taxi Ruf Köln eG: Einsteigertouren
2019 – 2023*
3.909.855
1.760.862
1.655.173
2.487.104 2.500.000
0
500.000
1.000.000
1.500.000
2.000.000
2.500.000
3.000.000
3.500.000
4.000.000
2019 2020 2021 2022 2023
Einsteigertouren
Q.: Taxi Ruf Köln eG
• Prozentuale Veränderung gegenüber 2019
2023: Hochrechnung Basis Jan.-Sep. 
-36,1%*
-55,0%*
-57,7%*
-36,4%*
 
 
• Einsteigertouren Taxi Ruf Köln : Neben den Funktouren der angeschlosse-
nen Taxis erfasst Taxi Ruf Köln auch deren sogenannte Einsteigertouren, d.h. 
die Fahrten, die an den Halteplätzen , am Straßenrand oder durch Vermittlung 
von UBER, Bolt oder FreeNow ihren Anfang nehmen. In diesem Segment war 
die Entwicklung noch gravierender  als bei der Funkvermittlung : Von ca. 3,91 
Mio. Touren ging das Aufkommen 2020  und 2021 um 55% bis 58% zurück. 
Auch 2022 / 2023 bleiben die Werte noch weit hinter der Zeit von „vor 
Corona“ (-36%) zurück. Diese Zahl vermittelt einen Eindruck von de n Verlus-
ten, d ie einerseits durch die sinkende Nachfrage  und andererseits über den 
Weg der Plattformvermittler in den Mietwagensektor abgeflossen sind. Dabei 
ist zu beachten, dass i n der Domstadt sowohl Kölner wie auch auswärtige 
Mietwagen im Einsatz sind.

- 17 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
Taxi 17: Funkvermittlungstouren
2019 – 2023*
123.952
110.321
136.653
165.139 161.000
0
50.000
100.000
150.000
200.000
2019 2020 2021 2022 2023
Touren
Q.: KTV - Kölner Taxi Vermittlung GmbH & Co. KG
• Prozentuale Veränderung gegenüber 2019
2023: Hochrechnung Basis Jan.-Aug. 
- 11%*
+ 10%*
+ 30% *+ 33%*
 
 
• Funktouren Taxi 17: Fast gegenläufig  verlief die Entwicklung dagegen bei 
Taxi 17. Wegen des stabilen Geschäfts mit Krankenfahrten und Stammkunden 
machte sich die Pandemie 2020 bei Taxi 17 nur als „Delle“ (-11%) bemerkbar. 
Bereits 2021 wurde der Stand von 2019 übertroffen. Im laufenden Jahr 2023 
werden ca. 161.000 Touren erwartet – gegenüber 2019 ein Plus von ca. 30%. 
In der Gesamtschau wiegt das vergleichsweise geringe Tourenaufkommen 
der kleineren Zentrale  den dramatischen Nachfragerückgang  im gesamten 
Kölner Taxigewerbe bei weitem nicht auf.

- 18 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
2.3 Nachfragefaktor Kundenstruktur  
 
Auch die Struktur der Nachfrage im Kölner Taxigewerbe hat sich in den vergangenen 
Jahren etwas verschoben.  Zudem ha ben Pandemie und das Aufkommen app -
vermittelter Mietwagen noch einmal Veränderungen bewirkt:  
 
TAB. 1: STADT KÖLN 
KUNDENSTRUKTUR LAUT SELBSTAUSKUNFT 2019 
- IN % VOM UMSATZ - 
 Professionelle Betriebe Semiprof. Betriebe Vergleichsstädte 
gesamt Allein 1 Fzg. 
+ MA 
2-3 
 Fzg. 
4-8  
Fzg. 
8+ 
Fzg. 1 Fzg. 2+ 
 Fzg. Mülheim Mainz 
Privatpersonen 31,3 32,0 32,9 30,4 24,5 35,7 37,6 40,5 29,3 30,5 
Geschäftsleute 31,0 39,4 33,1 31,9 23,3 28,0 35,3 20,0 17,4 11,7 
Patienten 11,3 5,5 8,2 11,6 16,7 14,7 5,8 15,2 31,6 44,0 
Schülerfahrten 5,6 3,3 4,9 5,9 8,8 4,4 2,3 6,1 2,4 0,5 
Menschen mit 
Behinderung 2,8 2,7 3,3 2,7 3,8 1,7 2,9 4,9 11,9 4,3 
Touristen 8,5 9,0 9,6 8,4 9,3 6,2 8,9 5,9 2,3 2,7 
Kurierfahrten 3,6 5,0 3,1 3,5 4,4 3,2 2,5 2,1 1,5 2,2 
Ruftaxi / ÖPNV 2,3 1,5 2,2 2,2 2,4 2,5 1,6 2,6 1,3 1,4 
Sonstiges 3,6 1,6 2,6 3,6 6,8 3,6 3,1 2,8 2,4 2,6 
Summe 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 
 
• Privatpersonen: Eine tragende Säule der Taxinachfrage sind nach wie vor 
Privatpersonen. 2019 lag der Erlösanteil noch bei ca. 31% . 2021 stieg er  so-
gar auf ca. 3 7%. Gegenüber 201 4 ist die Bedeutung jedoch leicht rückläufig 
(2014: ca. 40%).  
• Geschäftsleute: Besonders deutlich war in der Pandemie der Rückgang bei 
den Geschäftsreisenden, deren Umsatzanteil im Taxigewerbe von ca. 31% auf 
ca. 1 7% zurückgegangen ist. I n den Vergleichsstädten war d ie Bedeutung 
dieser Kundengruppe schon 2019 mit  bis zu 17 % deutlich geringer. Wegen 
der mittlerweile weit verbreiteten Videokonferenzen dürfte das Geschäftsrei-
seaufkommen auch in Zukunft deutlich zurückbleiben. Der Verband Deutsches 
Reisemanagement e.V. (VDR)  geht langfristig von einem Rückgang um rund 
30% aus.11  
  
 
11 Siehe VDR-Geschäftsreiseanalyse 2022.

- 19 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
 
TAB. 2: STADT KÖLN 
KUNDENSTRUKTUR LAUT SELBSTAUSKUNFT 2021 
- IN % VOM UMSATZ - 
 Professionelle Betriebe Semiprof. Betriebe Vergleichsstädte 
gesamt Allein 1 Fzg. 
+ MA 
2-3 
 Fzg. 
4-8  
Fzg. 
8+ 
Fzg. 1 Fzg. 2+ 
 Fzg. Mülheim Mainz 
2020 
Privatpersonen 36,7 39,4 37,0 35,2 28,9 42,4 47,8 35,9 23,1 30,5 
Geschäftsleute 16,8 22,7 17,9 15,4 12,6 15,9 17,5 13,5 10,3 11,7 
Patienten 19,0 12,6 14,8 20,8 22,6 27,3 10,9 21,8 42,0 44,0 
Schülerfahrten 7,7 5,1 8,1 8,6 12,6 3,2 3,0 10,1 3,6 0,5 
Menschen mit 
Behinderung 3,7 3,0 4,2 3,6 6,4 1,7 4,2 5,9 13,8 4,3 
Touristen 4,0 5,4 4,6 4,1 4,0 1,1 6,7 2,6 1,8 2,7 
Kurierfahrten 5,9 8,0 6,4 5,9 6,3 3,1 3,5 3,4 1,2 2,2 
Ruftaxi / ÖPNV 2,4 1,8 2,6 2,4 1,9 2,6 2,3 2,7 1,6 1,4 
Sonstiges 3,9 2,0 4,3 4,2 4,8 2,6 4,0 4,1 2,5 2,6 
Summe 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 
 
• Patienten- / Krankenfahrten: Dagegen haben Krankenfahrten als Nachfra-
gequelle merklich gewonnen. 201 4 betrug deren Anteil lediglich ca. 5%; in 
2019 trugen sie mit ca. 11% zum Erlös bei. In der Corona-Krise ist der Anteil 
auf ca. 19% gestiegen; je größer der Betrieb, desto gewichtiger. Diese Fahrten 
werden i.d.R. von Krankenkassen finanziert. In der Krise wurden solche Fahr-
ten vielerorts zum „Notanker“ der Branche, ohne die das Gewerbe kaum über-
lebensfähig gewesen wäre. In den Vergleichsstädten bilden sie 2021 mit mehr 
als 40% Umsatzanteil sogar das Fundament der Nachfrage.  
• Schüler / Menschen mit Behinderung:  Fahrten für Menschen mit Behinde-
rung sind nicht immer klar von Schülerfahrten abzugrenzen. Mit zusammen 
rund 11% Erlösanteil in 2021 sind auch solche meist institutionelle Fahrten zu 
einer wichtigen Einkommensquelle geworden. Analog zu den Krankenfahrten 
hat auch dieses Segment seit der Vorgängeruntersuchung sukzessive zuge-
nommen (2015: ca. 5,5%).   
• Touristen: Eine kleinere Kundengruppe bilden Touristen, die sowohl 201 4 als 
auch 2019 mit rund 9% zum Umsatz beitrugen. In der Pandemie war d as Tou-
ristengeschäft stark rückläufig (2021: ca. 4,0%).  
• Kurierfahrten: Im Kölner Taxigewerbe ist das Kurieraufkommen mit insge-
samt ca. 4-6% Umsatzanteil überraschend hoch.  
• Einbindung ÖPNV: Weitere Geschäftsfelder wie Fahrten im Rahmen des 
ÖPNV sind mit rund 2% wirtschaftlich nahezu bedeutungslos.

- 20 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
Nachfragestruktur in Köln laut Selbstauskunft* 
in % vom Erlös
2014
*nur professionelle Taxibetriebe
2019
Privat-
personen
40,2%
Geschäfts-
leute
33,2%
Patienten
5,1%
Schüler-
fahrten
4,2%
Menschen mit 
Behinderung
1,3%Touristen
8,4%Kurier-
fahrten
2,8%
Ruftaxi / 
ÖPNV
0,7%
Sonstiges
4,1%
Privat-
personen
31,3%
Geschäfts-
leute
31,0%
Patienten
11,3%
Schüler-
fahrten
5,6%
Menschen mit 
Behinderung
2,8%
Touristen
8,5%Kurier-
fahrten
3,6%
Ruftaxi / 
ÖPNV
2,3%
Sonstiges
3,6%
 
 
 
 
 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
Nachfragestruktur in Köln laut Selbstauskunft* 
in % vom Erlös
2019
*nur professionelle Taxibetriebe
2021
Privat-
personen
36,7%
Geschäfts-
leute
16,8%
Patienten
19,0%
Schüler-
fahrten
7,7%
Menschen mit 
Behinderung
3,7%
Touristen
4,0%Kurier-
fahrten
5,9%
Ruftaxi / 
ÖPNV
2,4%
Sonstiges
3,9%
Privat-
personen
31,3%
Geschäfts-
leute
31,0%
Patienten
11,3%
Schüler-
fahrten
5,6%
Menschen mit 
Behinderung
2,8%
Touristen
8,5%Kurier-
fahrten
3,6%
Ruftaxi / 
ÖPNV
2,3%
Sonstiges
3,6%

- 21 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
 
TAB. 3: STADT KÖLN 
ZUKUNFTSERWARTUNG DER UNTERNEHMER BIS 2026 
- SCHULNOTE 1 BIS 6 - 
 Professionelle Betriebe Semiprof. Betriebe Vergleichsstädte 
gesamt Allein 1 Fzg. 
+ MA 
2-3 
 Fzg. 
4-8  
Fzg. 
8+ 
Fzg. 1 Fzg. 2+ 
 Fzg. Mülheim Mainz 
Privatpersonen 3,2 3,1 3,2 3,3 3,6 2,9 3,3 3,2 3,6 3,1 
Geschäftsleute 3,3 3,1 3,2 3,4 5,6 3,1 3,3 3,0 3,7 3,3 
Patienten 2,9 2,9 2,9 3,0 2,8 2,0 3,2 2,8 3,0 2,8 
Schülerfahrten 2,8 2,8 2,8 2,9 2,7 2,8 3,2 2,8 4,1 4,3 
Menschen mit 
Behinderung 3,1 2,9 2,9 3,4 3,8 3,5 3,2 3,0 3,1 3,1 
Touristen 3,3 3,3 3,2 3,3 3,8 3,0 3,6 2,9 4,0 3,5 
Kurierfahrten 3,2 3,1 3,2 3,4 3,3 2,7 3,3 3,4 4,3 3,0 
Ruftaxi / ÖPNV 3,3 3,0 3,2 3,4 4,0 * 3,4 3,6 3,7 3,8 
 
Weiterhin wurden die Unternehmer zu ihre r Umsatzerwartung für die nächsten Jahre 
befragt. Generell ist die Stimmung sehr gedämpft. Leichter Optimismus besteht bei 
Krankenfahrten (Erwartungsnote: 2 ,9); vorrangig bei den größeren Mehrwagenbe-
triebe (Erwartungsnote: 2,0). Auch in den Vergleichsstädten sehen die meisten Un-
ternehmer pessimistisch in die Zukunft.

- 22 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
2.4 Nachfragefaktor Wirtschaft  
 
Das Taxigewerbe ist Teil der regionalen Wirtschaft und mit seinem Umfeld eng ver-
flochten. Seit der letzten Untersuchung hat sich das strukturelle Umfeld nicht grund-
sätzlich geändert, so dass in dieser Hinsicht auf das Vorgängergutachten (2015) 
verwiesen werden kann.  Dennoch hat sich in der Zwischenzeit die wirtschaftliche 
„Großwetterlage“ deutlich verändert. 
 
 
2.4.1 Nachfragefaktor Konjunktur und Inflation  
 
Die ökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie waren auch regional er-
heblich: Im Jahr 2020 sank das NRW-Bruttoinlandsprodukt um 3,1%. Sukzessive hat 
es sich bis Ende 2022 wieder annä hernd auf Vor -Corona-Niveau konsolidiert 12 – 
trotz des anhaltenden Ukraine -Kriegs. Für 2023 erwartet die Bundesregierung aber 
einen Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,4 %.13 
 
Die Lage bleibt somit angespannt: „Die niedrigeren Prognosen des Wirtschafts-
wachstums in diesem und im nächsten Jahr sind darauf zurückzuführen, dass sich 
die konjunkturellen Hemmnisse nur langsam verringern.  Die Unternehmen brauchen 
vor allem im Hinblick auf die Energiepolitik bessere Planbarkeit . Die privaten Haus-
halte benötigen steigende real verfügbare Einkommen, damit ihr Konsum wieder zu-
nimmt.“, so das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung.14  
 
Auch wenn Taxis in der Pandemie  nur mittelbar von staatlichen Ei nschränkungen 
betroffen waren, bleib t die Branche weiterhin angeschlagen: Die Corona-Krise hat 
somit die prekäre Lage des Gewerbes  verschärft, das schon seit Jahren oft „von der 
Hand in den Mund“ gelebt hat. Viele Betriebe haben lange von staatlichen Hilfen und 
Kurzarbeitergeldern gezehrt . Wenn diese  in nächster Zeit zurückgezahlt werden 
müssen, ist mit einer erneuten Welle offener und verschleppter Insolvenzen zu rech-
nen. Weiterhin sind „stille“ Betriebsaufgaben zu beobachten – vorrangig bei älteren 
Unternehmern.   
 
12 Information und Technik Nordrhein-Westfalen: Pressemitteilungen 30.03.2023. 
13 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Pressemitteilung vom 14.04.2023. 
14 Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI): Pressemitteilunge 07.09.2023.

- 23 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
ifo Geschäftsklima Deutschland *
2019 bis Aug. 2023
Q.: ifo Geschäftsklima Deutschland, Ergebnisse der ifo Konjunkturumfragen im August 2023, 25.08.2023
 
 
 
• Geschäftsklima: Mit Pandemiebeginn im März 2020 sank der ifo -Geschäfts-
klimaindex auf den niedrigsten jemals gemessenen Wert. Danach verlief die 
Kurve aufwärts, auch wenn immer neue Infektionswellen Rückschläge brach-
ten. Mit dem Beginn des Kriegs in der Ukraine stürzte d er I ndex erneut ab. 
Nachdem Ende 2022 wieder verhaltender Optimismus aufkam, ist die Stim-
mung erneut eingetrübt: „ Die Beurteilung der aktuellen Geschäftslage fiel auf 
den niedrigsten Stand seit August 2020. Zudem blicken die Unternehmen 
pessimistischer auf die kommenden Monate. Die Durststrecke der deutschen 
Wirtschaft verlängert sich“, heißt es aktuell vom ifo-Institut.15 
• Konsumklima: Die politische und wirtschaftliche Gesamtsituation schlägt auf 
die Konsumbereitschaft. Nach Beginn des Ukraine -Kriegs brach das Konsum-
klima noch stärker ein als zum Anfang der Corona -Krise. Nach einem Auf-
wärtstrend verharrt es seit Monaten auf niedrigem Niveau . In der neue GfK-
Konsumklimastudie heißt es dazu: „ Die Chancen, dass sich die Konsumstim-
mung noch in diesem Jahr nachhaltig erholen kann, schwinden mehr und 
mehr. Anhaltend hohe Inflationsraten, vor allem für Lebensmittel und Energie, 
sorgen dafür, dass das Konsumklima derzeit nicht vorankommt“.16  
• Kaufkraft / Inflation: Bei der Kaufkraft rangiert Köln 3,6% über dem Bundes-
durchschnitt.17 Zum Problem wird zurzeit die schwindende Geldwertstabilität: 
2022 stiegen die Preise um knapp 8%. 18 Der Lohnanstieg konnte die Inflation 
nicht ausgleichen, so dass d ie Reallöhne um rund 4% eingebrochen sind. In 
 
15 ifo Institut: Ergebnisse der ifo Konjunkturumfragen im Januar 2023, 25.01.2023, 25.08.2023.  
16 Gesellschaft für Konsumforschung (GfK): Konsumklimastudien: 25.11.2021, 28.03.2022, 
29.08.2023.  
17 Michael Bauer Research GmbH: Kaufkraft in Deutschland 2023. 
18 Statistisches Bundesamt: Pressemitteilungen Nr. 022 vom 17.01.2023, Nr. 166 vom 27.04.2023

- 24 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
dieser Lage sparen die Verbraucher – nicht zuletzt beim Taxi. 
 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
Konsumklima in Deutschland 
2018 bis Sept. 2023
Q.: GfK, Konsumklimaprognose, Pressemitteilung vom 29.08.2023 
 
 
 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
Einzelhandelskaufkraft in deutschen Großstädten 2022
in % vom Bundesdurchschnitt (= 100)
87,4
89,9
92,0
95,5
98,5
103,6
109,0
110,2
112,5
116,7
137,5
0,0 20,0 40,0 60,0 80,0 100,0 120,0 140,0
Leipzig
Dortmund
Berlin
Essen
NRW
Köln
Hamburg
Frankfurt a.M.
Stuttgart
Düsseldorf
München
Q.: Michael Bauer Research GmbH: Kaufkraft in Deutschland 2022.

- 25 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
2.4.2 Nachfragefaktor Arbeitsmarkt     
 
Nach einem Jahrzehnt guter Konjunktur hatte die Niedriglohnbranche Taxi gewerbe 
schon vor der Pandemie zunehmend Probleme, geeignetes Fahrpersonal zu gewin-
nen. Auch beruflich eher gering Qualifizierte fanden Beschäftigung auf dem „regulä-
ren“ Arbeitsmarkt. Im Gefolge der Corona -Pandemie hat sich der Fahrermangel wei-
ter verschärft: Viele Fahrer sind in andere Branchen abgewandert und kaum mehr 
zurückzugewinnen.  
 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
Arbeitslosenquoten in deutschen Großstädten
Juni 2023, in %
4,3
4,9
5,8
6,9
7,0
7,2
7,3
8,6
8,9
10,5
11,4
0,0 2,0 4,0 6,0 8,0 10,0 12,0
München
Stuttgart
Frankfurt a.M.
Düsseldorf
Leipzig
NRW
Hamburg
Köln
Berlin
Essen
Dortmund
Q.: Agentur für Arbeit
 
 
• Erwerbslosigkeit: Trotz aller Krisen zeigt sich der örtliche Arbeitsmarkt stabil. 
Nach dem Anstieg der Erwerbslosenquote auf ca. 10% im August 2020, hat 
sich die Situation wieder auf „Vor Corona“-Niveau stabilisiert (8,6%).19 Der Uk-
raine-Krieg beeinflusst zudem auch den deutschen Arbeitsmarkt: direkt als 
Folge der Flüchtlingswellen und indirekt durch gestörte Lieferketten.   
• Fachkräftemangel: Neben der Krisenbewältigung steht auch der Arbeitsmarkt 
in NRW vor großen Herausforderungen angesichts des demografischen Wan-
dels. Durch die sinkende Zahl der jüngeren Erwerbspersonen und alternde 
Belegschaften spitzt sich die Lage am Arbeitsmarkt weiter zu – auch und be-
sonders für Fahrpersonal. Kommt hinzu: Die stark wachsende Zahl app -
vermittelter Mietwagen zieht Arbeitskräfte aus dem Taxigewerbe ab. 
 
19 Bundesagentur für Arbeit: Statistiken nach Regionen 2020, 2021, 2022.

- 26 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
2.4.3 Nachfragefaktor Regionalwirtschaft     
 
Viele der für die Taxinachfrage wichtigen Branchen waren in unterschiedlicher Weise 
von den wirtschaftlichen Verwerfungen der letzten Jahre betroffen: 
 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
Gästeübernachtungen in Köln 
2012 - 2022
3.351.899 3.296.464
3.785.077 3.904.576 3.794.719
4.080.441 4.130.705 4.260.568
1.943.546 2.104.101
3.870.284
1.730.728 1.780.728
1.951.899
2.080.305
1.980.171
2.162.900 2.156.972
2.318.551
613.666
659.849
1.741.200
0
1.000.000
2.000.000
3.000.000
4.000.000
5.000.000
6.000.000
7.000.000
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Wohnsitz im Inland Wohnsitz im Ausland
Übernachtungen  
Q.: Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen: Datenbank: Gäste und Übernachtungen * Prozentuale Veränderung gegenüber 2019 
-58,0%*-61,1%*
-14,7%*
 
 
• Hotellerie: Zu den besonders hart betroffenen Branchen zählt e das Über-
nachtungsgewerbe. In Köln stellt es eine n essenziellen Nachfragefaktor der 
Taxis dar, der stark von Geschäftsreisenden profitiert hatte. Vor der Pandemie 
stammten rund 30% der Taxiumsätze von dieser Kundengruppe; weitere 8,5% 
wurden mit Touristen erwirtschaftet. Im zweiten Corona-Jahr hat sich der Er-
lösanteil mit Reisende n auf rund 20% reduziert. In Köln stehen gut 34.000 
Fremdenbetten bereit; 2019 wurden fast 6,6 Mio. Übernachtungen registriert. 
In den Pandemiejahren brach die Zahl gegenüber 2019 um rund 60% ein; vor 
allem die aus Taxisicht lukrativen Gäste aus dem Ausland blieben weg (ca. -
73%). Auch wenn die Gästezahlen wieder kräftig angestiegen sind (2022: ca. 
5,6 Mio.) , ist das Vor -Corona-Niveau noch nicht erreicht (ca. -15%). Auch 
künftig wird die Zunahme virtueller Veranstaltungen das Geschäftsreiseauf-
kommen schmälern - verbunden mit Umsatzverlusten für Taxis.   
• Gastronomie: Essenziell für die Taxinachfrage ist das Gaststätten gewerbe, 
das in der Pandemie ebenfalls stark gelitten hat. Damit war zugleich eine der 
bedeutendsten Nachfragequellen des Taxigewerbes zeitweise versiegt. Erst 
Ende 2021 hat sich Lage langsam wieder normalisiert. Aktuell belasten stei-
gende Preise und Personalmangel auch diese Branche. Insgesamt verfügt 
Köln noch über ca. 3.500 gastronomische Betriebe. Seitdem hat es aber eine 
leichte Verschiebung von Kneipen, Clubs und Diskotheken zu speisengepräg-
ten Betrieben gegeben – ein für die Taxinachfrage eher ungünstiger Trend.

- 27 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
Q.: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik: Statistische Jahrbücher, Kölnmesse Geschäftsbericht 2022 
Besucher an der Kölner Messe* 
2016 - 2022
1.306.383
1.249.738
1.333.985
1.406.887
190.923
147.355
637.630
0
500.000
1.000.000
1.500.000
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Besucher
** Prozentuale Veränderung gegenüber 2019 
-86,4%**
-89,5%**
-54,7%**
* Eigene Veranstaltungen in Köln 
 
  
• Messen und Tagungen: Gemessen an der Hallenkapazität belegt Köln den 3. 
Rang unter den deutschen Messen. 2019 wurden rund 1,4 Mio. Besucher am 
Standort Köln gezählt (eigene Veranstaltungen). Zudem fand en jährlich rund 
35.000 Meetings und Kongresse mit zwei Millionen Teilnehmern statt 20 – ein 
bedeutsamer Wirtschaftsfaktor auch für das Taxigewerbe. Die Messe- und 
Kongresswirtschaft wurde aber grundlegend durch die Corona -Krise verän-
dert: Vergleicht man 2021 mit 2019, dann kamen rund 90% weniger Besucher 
zur Kölner Messe . Nun entwickelt sich auch für diese Branchen eine neue 
„Normalität“: Die Ergänzung durch digitale und hybride Formate hat sich 
nachhaltig durchgesetzt: 2022 fanden das Groß der geplanten Kölner Messen 
zwar statt, m it i nsgesamt rund 640.000 Besucher sind die „Goldene Zei-
ten“ aber vorbei (-55% vs. 2019).21 Somit hat auch diese Nachfragequelle zu-
mindest vorerst erheblich an Gewicht für die Taxinachfrage verloren.    
• Karneval: Wichtigstes Kölner Event ist der Karneval, der die Domstadt alljähr-
lich in Besitz nimmt . Karneval ist zudem bedeutender Wirtschaftsfaktor: Laut 
einer Studie generierte der Karneval 2018 Umsätze von ca. 600 Mio. € - eine 
Steigerung um 30% innerhalb des letzten Jahrzehnts . Der wochenlange kar-
nevalistische „Ausnahmezustand“  mit seinen mehr als 2,1 Mio. Besuchern 
(2018) hatte auch den Taxis Nachfrage verliehen. Laut BostonConsult gene-
riert der Karneval ca. 540.000 Taxifahrten  pro Jahr. Nachdem der Karneval in 
seiner gängigen Form zwei Jahren ausgefallen war, fand er 2023 erstmal wie-
der statt, mit mehr als 1 Mio. Besuchern allein am Rosenmontag. 
  
 
20 VDVO-Verband der Veranstaltungsorganisatoren e.V.: Branchennews: Meetings und Kongresse als 
Wirtschaftsfaktor für Köln. 
21 AUMA Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.: Branchenkennzahlen, 
Köln Messe: Geschäftsbericht 2022.

- 28 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
• Kultur und Sehenswürdigkeiten: Neben dem Wahrzeichen der Stadt, de m 
Kölner Dom, der jährlich von rund 6 Mio. Menschen besucht wi rd, besitzt d ie 
Stadt ein breites kulturelles Leben: In der letzten Spielzeit  vor der Pandemie 
zählte die Philharmonie über 580.000 Zuhörer. Die städtischen Büh nen wur-
den von 285.000 Menschen besucht. Hinzu kommen diverse Festivals, Märkte 
und Veranstaltungen, die jedes Jahr auch viele Gäste aus dem Ausland an-
ziehen. Die Kultur- und Veranstaltungsbranche hat auch einschneidend unter 
den Corona-Beschränkungen gelitten: Z um Beispiel brach die Zahl der Kino-
besuche in NRW 2021 um 62% gegenüber 2019 ein. Die Museen hatten ein 
ähnliches Minus zu verzeichnen (2021: ca. -63%). 
 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
Passagieraufkommen am Flughafen Köln / Bonn 
2014 – 2023*
9.429.642
10.326.336
11.896.149
12.372.386
12.945.341
12.354.398
3.076.587
4.247.718
8.745.060
10.900.000
0
2.000.000
4.000.000
6.000.000
8.000.000
10.000.000
12.000.000
14.000.000
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Passagiere  
Q.: Flughafenverband ADV, ADV-Monatsstatistik 2014 - 2022 
-75,1%*
-65,6%*
-29,2%*
• Prozentuale Veränderung gegenüber 2019
2023: Hochrechnung Basis Jan.-Aug.
-11,8%*
 
 
• Flugverkehr: Taxis in der gesamten Region profitieren vom Köln / Bonn Air-
port, der rund 12 km von Kölner Stadtzentrum entfernt liegt. Unter den deut-
schen Verkehrsflughäfen nimmt er Platz 6 ein - gemessen an der Passagier-
zahl. 2019 zählte der Flughafen mehr als 12,35 Mio. Fluggäste. Der Luftver-
kehr war jedoch in extremer Weise von der Pandemie betroffen: Im ersten 
Lockdown ging die Passagierzahl sogar um ca. 98% zurück. Für das gesamte 
erste Corona-Jahr war ein Minus von ca. 7 5% zu verzeichnen, im Jahr 2021 
betrug der Rückgang noch ca. 66%. Obwohl die Zahl der Fluggäste 2022 
vermutlich wieder auf rund 10,9 Mio. ansteigen wird, sind die Passagierzahlen 
der „Vor-Corona-Jahre“ noch nicht erreicht (ca. -12%).22 Somit ist auch diese 
Quelle der Nachfrage weiterhin erheblich geschrumpft.     
 
22 Flughafenverband ADV, ADV-Monatsstatistik 2014 – Aug. 2023.

- 29 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
• Gesundheitswirtschaft: Anders als in der Fläche ist und war die Umsatzbe-
deutung von Krankenfahrten in Köln eher mäßig. 2019 wurden ca.  11% der 
Umsätze mit solchen Fahrten  eingefahren. In der Pandemie stieg die Bedeu-
tung auf rund ein Fünftel (ca. 19%). Im Fokus stehen dabei die vielfältigen sta-
tionären und ambulanten medizinischen Einrichtungen. In Köln standen 2022 
in den rund 20 Krankenhäusern insgesamt ca. 6.930 Betten zur Verfügung. Im 
Jahr 2015 waren es noch rund 7.300  gewesen. Hinzu kommen über 400 Arzt-
praxen der Allgemeinmedizin und rund 1.000 Facharztpraxen, die in unter-
schiedliche Maße für Taxi-Aufträge sorgen.23 
• Förderschulen und -einrichtungen: Eine wichtige Aufgabe erfüllt das Taxi-
gewerbe auch bei der Beförderung von behinderten Menschen, insbesondere 
für Schüler mit Beeinträchtigungen. Auch hier hat d ie Pandemie einen relati-
ven Bedeutungszuwachs bewirkt: Waren es 2019 insgesamt ca. 8,4%, stieg 
der Gesamterlösanteil 2021 auf ca. 11%. Im Schuljahr 2021 / 2022 besuchten 
knapp 4.600 SchülerInnen die stadteigenen Förderschulen. Beschäftigte  in 
Werkstätten für Menschen mit Behinderung(en) sind ebenfalls häufig auf Be-
förderungsangebote angewiesen. In den fünf Werkstätten u.a. von der Caritas 
finden insgesamt 4.800 Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf ei-
nen Arbeitsplatz.24 
  
  
 
23 Information und Technik Nordrhein-Westfalen: Landesdatenbank: Anzahl der Krankenhäuser und 
aufgestellte Betten. 
24 Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik: Statistisches Jahrbuch 2022, Institut der 
deutschen Wirtschaft Köln e. V.: Datenbank Rehadat.de.

- 30 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
2.5 Nachfragefaktor  verkehr swirtschaftliche s Umfeld  
 
Neben der Einbettung in die regionale Wirtschaft agier t das Taxigewerbe im ver-
kehrswirtschaftlichen Umfeld und erfüllt hier eine wichtige Ergänzungsfunktion, steht 
aber auch im Wettbewerb mit anderen Verkehrsformen. Im Bereich Mobilität hat sich 
– auch unabhängig von den Pandemiejahren – seit der letzten Untersuchung einiges 
geändert. Auf die Rolle appvermittelter Mietwagen wird weiter unten gesondert ein-
gegangen. 
 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
Entwicklung Modalsplit 2017 vs. 2022
in %
Q.: Stadt Köln:  Ergebnisse zum Mobilitätsverhalten der Kölner Bevölkerung 2022, Stand: 15.05.2023/V5
 
 
• Modalsplit: Auch in Köln wird seit Jahren eine Mobilitätswende angestrebt 
und gefördert: Von 2017 bis 2022 ging der Anteil des motorisierten Individual-
verkehrs (MIV) am Gesamtverkehrsaufkommen von 35% auf 25% zurück.  
• Radverkehr: Entsprechend ist der Anteil des Nichtmotorisierten Verkehrs 
(NMV) bzw. der Nahmobilität an allen Wegen gegenüber 2017 deutlich gestie-
gen. Hierzu trägt auch die zunehmende Bedeutung des Radverkehrs bei: 
Während 2017 noch ca. 18% der Wege mit Rad bewältigt wurden, sind es ak-
tuell insgesamt ca. 25% (inkl. E-Bike). Vor allem der anhaltende Trend zum E-
Bike (ca. 4%) gibt diesem Trend Auftrieb, so dass Taxis auch von dieser Seite 
zunehmend ein Wettbewerb erwächst.

- 31 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
PKW-Dichte im in  in deutschen Großstädten 2022
Personenkraftwagen pro 1.000 Einwohner
339
392
439
450
455
480
500
507
508
514
0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 500 550
Berlin
Leipzig
Hamburg
Frankfurt a.M.
Köln
Stuttgart
München
Dortmund
Essen
Düsseldorf
Q.: Kraftfahrtbundesamt: Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern nach Zulassungsbezirken 2022
 
 
• PKW-Dichte: Ähnlich wie in den meisten deutschen Großstädte n ist auch die 
Kölner PKW-Dichte eher mäßig.25 Der gesamte Kraftfahrzeugbestand ist zwar 
auch im Jahr 2022 weiter angestiegen  (+0,5%); die PKW-Dichte betrug 2022 
ca. 455 pro 1.000 Einwohner. Die Anzahl der privaten Pkw darunter war aber 
erstmalig rückläufig, wenn auch nur minimal (-0,1 Prozent). Dementsprechend 
verringerte sich die Zahl der Privat -Pkw je 1 .000 Einwohner von 378 im 2021 
auf 370 zum Jahresende 2022. 
• Carsharing: Carsharing hat sich seit der letzten Untersuchung erheblich ent-
wickelt: 2022 nahm Köln den 8. Rang unter den deutschen Städten  ein. Der-
zeit bieten örtlich zwei Unternehmen Carsharing ohne feste Stationen (Free 
Floating) an. Die mit Abstand größte Flotte unterhält Share Now mit 1.100 
Fahrzeugen im Stadtgebiet. Die Kölner Miles Flotte besteht zunächst nur aus 
25 Transportern. Während d as Geschäftsgebiet früher stark auf den Innen-
stadtbereich konzentriert war, ha t Share Now nun auch die Außenbezirke so-
wie ein Reihe touristische Hotspots entdeckt. Hinzu kommen zwei stationäre 
Anbieter (Cambio und Ford Carsharing) sowie zwei Plattformen für private 
Fahrzeuge (getaround und Snapp Car). Fahrzeuge an festen Stationen bilden 
aber erfahrungsgemäß k aum Konkurrenz zum Taxi.  Über die konkrete Wett-
bewerbswirkung auf das Taxigewerbe liegen bislang noch keine Daten vor. 
 
 
25 Stadt Köln: Zahlen und Statistik: Kölner Statistische Nachrichten 2/2023 – Kraftfahrzeuge 2022.

- 32 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
Carsharing Verbreitung: Top 10 deutscher Städte 2022 
Carsharing-Fahrzeuge pro 1.000 Einwohner
0,96
0,73
0,58
1,19
1,48
1,79
0,12
0,08
0,35
3,69
0,28
0,54
0,84
0,23
1,76
1,90
1,67
0,65
0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5
Darmstadt
Frankfurt a. M.
Köln
Heidelberg
Tübingen
Freiburg
Hamburg
Berlin
München
Karlsruhe
stationbasiert
free-floating
Q.: Bundesverband CarSharing e.V.: CarSharing-Städteranking 2022
 
 
• Ride-Pooling: Ein Ride -Pooling-Angebot besteht in Köln seit 2020 mit dem 
On-Demand-Service der KVB „Isi“  – ein auf vier Jahren angelegtes Pilotpro-
jekt. Die Elektrofahrzeuge fahren montags bis freitags (außer an Feiertagen) 
in der Zeit von 8 bis 18 Uhr in den Bediengebieten Nippes und Porz. In den 
„Partynächten“ besteht das Angebot von 20 bis 3 Uhr auch in der Innenstadt 
und in Teile n der Stadtbezirke Rodenkirchen, Lindenthal, Ehrenfeld, Nippes, 
Kalk und Mülheim. Aktuell (August 2023) haben sich rund 14.200 Kunden re-
gistriert. Durchgeführt wurden rund 48.000 Fahrten – deutlich weniger als  in 
einer Potenzialabschätzung prognostiziert wurde. 26 Vergleichbare Projekte in 
Hamburg, Berlin oder Stuttgart w erden bislang ebenfalls eher zögerlich ange-
nommen. 
• E-Tretroller: Gemäß Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ist seit Juni 
2019 die Vermietung von E-Tretrollern und E-Scootern erlaubt. Sechs Verleih-
firmen bieten in Köln damit eine weitere spontane Mobilitätsoption. Allgemein 
ist noch wenig über Substitutionseffekte bekannt. Nach derzeitiger Kenntnis ist 
aber, wenn überhaupt, nur von einer marginalen Konkurrenz zum Taxi auszu-
gehen. 
 
 
 
 
 
26 KVB: Presse-Info, 07.08.2023.

- 33 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
Fahrgäste der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB)
2015 - 2022
276,2 277,7 280,6 282,3 286,0
167,7 171,7
236,1
0
50
100
150
200
250
300
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Fahrgäste in Mio. 
* Prozentuale Veränderung gegenüber 2019 
-41,4%* -40,0%*
-17,4%*
Q.: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik: Statistisches Jahrbuch 2021, KVB: Presse-Info vom 16.06.2023 
 
 
Insbesondere g egenüber dem Schienen verkehr erfüllen Taxis eine wesentliche Er-
gänzungsfunktion: Strukturell hat sich hier wenig geändert, so dass mit wenigen Ak-
tualisierungen auf die Untersuchung von 2015 verwiesen werden kann: 
 
• Fernverkehr: Der Kölner Hauptbahnhof gehört zu den bedeutendsten Eisen-
bahnknotenpunkten Deutschlands und ist ein gewichtiger Frequenzpunkt für 
Taxis. 2019 wurden täglich rund 318.000 Reisende / Besucher registriert: Dies 
entspricht Rang 5 unter den deutschen Bahnhöfen . In den Pandemiejahren 
ging die Zahl der Reisende n im Fernverkehr um ca. 46% zurück. Auch hier ist 
wieder weitgehend „Normalität“ eingekehrt,  2022 betrug das Minus moderate 
ca. 12%.27 
• Städtischer Verkehr : Die Region Köln -Bonn verfügt über einen sehr leis-
tungsfähigen ÖPNV, der dem Taxigewerbe Grenzen setzt  – vor allem auch 
durch das dicht ausgebaute Nachtliniensystem. Etwa 17% aller werktäglich in 
Köln zurückgelegten Wege  entfallen auf den ÖPNV. Die Zahl der Fahrgäste 
der Kölner Verkehrs -Betriebe AG (KVB) ist – mit Ausnahme der  „Corona-
Jahre“ gestiegen: Von rund 276 Mio. im Jahr 2015 auf ca. 286 Mio. im letzten 
Jahr vor der Pandemie (+ 4%). 2022 wurden ca. 236 Mio. Fahrgäste gezählt , 
gegenüber dem Corona-Jahr 2021 ein Plus von ca. 38%.  
• Einbindung Taxis:  Eine Einbindung in den ÖPNV z.B. in Form von Anruf -
Sammel-Taxi (AST) oder Schienenersatz-Verkehr hat für Kölner Taxis bis jetzt 
kaum wirtschaftliche Bedeutung. 2019 und 2021 stammten jeweils rund 2% 
der Taxierlöse aus solchen Fahrten.  
 
27 Deutsche Bahn AG, Investors Relations, Daten und Fakten 2022.

- 34 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
3 ANGEBOTSSITUATION  
 
3.1 Angebotsfaktor Beschäftigte  
 
Das Kölner Taxigewerbe wird von Kleinstbetrieben  mit nur einem Fahrzeug be-
stimmt. Daneben finden sich einige mittelgroße Mehrwagenbetriebe sowie vereinzel-
te Großbetriebe. Entsprechend der insgesamt kleinteiligen Struktur gestaltet sich die 
Mitarbeiterbeschäftigung, wobei die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in 
2015 auch in Köln tendenziell zu einer Verstetigung der Beschäftigungsverhältnisse 
geführt hat – trotz aller Verwerfungen:   
 
TAB. 4: STADT KÖLN 
BETRIEBE NACH MITARBEITERN, 2021 
- IN % BZW. ANZAHL MITARBEITER - 
 Professionelle Betriebe Semiprof. Betriebe Vergleichsstädte 
gesamt Allein 1 Fzg. 
+ MA 
2-3 
 Fzg. 
4-8  
Fzg. 
8+ 
Fzg. 1 Fzg. 2+ 
 Fzg. Mülheim Mainz 
Alleinfahrer (%) 18,2 100,0 0,0 0,0 0,0 0,0 50,9 0,0 8,1 54,3 
mit Mitarbeitern (%) 81,8 0,0 100,0 100,0 100,0 100,0 49,1 100,0 91,9 45,7 
davon mit Vollzeit-
mitarb. (%) 35,2 - 17,9 61,6 84,2 87,5 0,0 55,6 29,4 33,3 
Ø Vollzeitmitarb. 2,9 - 1,2 2,4 5,0 13,6 - 2,6 6,0 2,4 
davon mit Teilzeit-
mitarb. (%) 43,5 - 32,9 61,6 63,2 75,0 25,5 59,3 50,0 69,0 
Ø Teilzeitmitarb. 2,0 - 1,1 1,9 4,9 6,8 1,0 2,5 1,6 1,7 
davon mit  
520 €-Kräften (%) 68,5 - 62,9 76,8 57,9 87,5 76,4 66,7 79,4 38,1 
Ø 520 €-Kräfte 1,9 - 1,2 2,3 4,7 7,4 1,1 2,5 3,4 1,6 
davon mit Familien-
angeh. (%) 8,3 - 8,6 8,0 15,8 0,0 3,6 5,6 7,1 2,4 
Ø Familienangeh. 1,0 - 1,0 1,2 0,7 - 1,0 1,3 1,1 1,0 
 
• Alleinfahrer: Der Anteil der professionellen Kölner Alleinfahrertaxis liegt zur-
zeit bei rund 18%. 2014 hatte der Anteil noch ca. 24% betragen. Etwa die 
Hälfte der semiprofessionellen 1-Fahrzeugbetriebe fahren ohne angestellte 
Fahrer.  
• Vollzeitkräfte: Deutlich erhöht hat sich bei den Mitarbeiterbetrieben der Anteil 
der Vollzeit mitarbeiter – von ca. 21% im Jahr 2014  auf derzeit ca. 35%. Im 
Durchschnitt beschäftigen die Betriebe nach wie vor drei Mitarbeiter in Vollzeit 
– je größer der Betrieb, je mehr Vollzeitkräfte. Auch mehr als die Hälfte (ca. 
56%) der semiprofessionellen Mehrwagenbetriebe setzten Vollzeitkräfte ein – 
allerdings ohne die dafür erforderlichen Personalkosten.

- 35 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
23,9
76,1
20,8
38,2
74,9
9,7
18,2
81,8
35,2
43,5
68,5
8,3
0,0
25,0
50,0
75,0
100,0
Allein-
fahrer
Betriebe mit
Mitarbeitern
davon mit
Vollzeit MA
davon mit
Teilzeit MA
davon mit
geringf. Besch.
davon mit
Familienang.
2014 2021
Taxibetriebe* nach Mitarbeitern laut Selbstauskunft
in %%
*nur professionelle Betriebe
 
 
• Teilzeitkräfte: Leicht z ugenommen hat auch d er Anteil der Teilzeitkräfte:  In 
Köln beschäftigten 2022 ca. 44% der professionellen Taxibetriebe Teilzeitkräf-
te – im Durchschnitt etwa 2 pro Betrieb. 201 4 waren es noch ca. 38% gewe-
sen.  
• Geringfügig Beschäftigte: Rückläufig ist dagegen der Anteil geringfügig Be-
schäftigter: Ca. 69% der Kölner Taxibetriebe haben sogenannte 520-€-Kräfte 
eingestellt. In 2014 lag der entsprechende Anteil mit 75% etwas höher. Vor al-
lem bei den Mehrwagenbetrieben haben geringfügig Beschäftigte an Bedeu-
tung verloren ( 2014: >90%; 2022: >58%).  Auch die Anzahl ist erheblich ge-
schrumpft: Während die größten Betriebe 2014 im Schnitt noch rund 22 Aus-
hilfskräfte beschäftigten; sind es derzeit nur 7,4 Mitarbeiter.  
• Familienangehörige: Angestellte Familienangehörige helfen in ca. 8% der 
Betriebe mit – ähnlich wie 2014 (ca. 10%).

- 36 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
3.2 Angebotsfaktor Fahrzeuge  
 
Die Qualität der professionellen Kölner Taxiflotte hat sich seit 2014 leicht verbessert:   
 
TAB. 5: STADT KÖLN 
BESCHAFFUNG DER FAHRZEUGE 
- IN % BZW. IN € (NETTO) - 
 Professionelle Betriebe Semiprof. Betriebe Vergleichsstädte 
gesamt Allein 1 Fzg. 
+ MA 
2-3 
 Fzg. 
4-8  
Fzg. 
8+ 
Fzg. 1 Fzg. 2+ 
 Fzg. Mülheim Mainz 
neu in % 84,4 86,3 84,0 88,0 80,8 78,1 79,8 77,0 84,5 73,6 
gebraucht in % 15,6 13,7 16,0 12,0 19,2 21,9 20,2 23,0 15,5 26,4 
Summe in % 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 
neu in € 32.439 35.927 33.237 31.702 29.832 30.940 31.962 32.024 30.415 31.675 
gebraucht in € 19.944 14.916 20.823 18.415 16.737 27.356 13.825 15.839 16.910 16.705 
Ø Preis in € 30.520 32.986 31.240 30.117 27.319 30.215 28.431 28.091 28.116 27.850 
 
• Neuwagenanteil: Mit einem Neuwagenanteil von ca. 84% wird bei den pro-
fessionellen Taxibetrieben ein branchentypischer Wert erreicht – ohne große 
Unterschiede zwischen den Betriebsgrößen. 2014 hatte der Anteil bei ca. 78% 
rangiert. In den Vergleichsstädten betragen die Anteile ca. 85% bzw. ca. 74%.  
Semiprofessionelle Taxis haben eine Neuwagenquote von rund 78%.  
• Investitionssumme: Etwas höher als in den Vergleichs städten (± 28.000 €) 
ist der durchschnittliche Anschaffungspreis der Kölner Taxis mit ca. 30.500 €; 
vor allem bei den Alleinfahrern (ca. 33.000 €). Am niedrigsten ist er bei den 
mittleren Betrieben mit vier bis acht Taxis (ca. 27.300 €) . 2014 hatten die Ta-
xis durchschnittlich ca. 25.700 € gekostet.  Die semiprofessionellen Fahrzeuge 
kamen im Schnitt rund 28.000 €.  
• Fahrzeugalter: Auf intakten deutschen Taximärkten war vor der Corona -Krise 
ein Fahrzeugalter zwischen 3,5 bis 4,0 Jahre üblich. Aktuell liegt das Durch-
schnittsalter der professionellen Flotte i n Köln bei ca. 4,2 Jahren – etwa 
gleichauf mit Mülheim (ca. 4,4 Jahre) oder Mainz (ca. 4,1 Jahre). Seinerzeit 
war die Kölner Flotte im Schnitt 4,4 Jahre alt. Die jüngsten Taxis findet sich bei 
den mittleren Betrieben  (ca. 3,8 Jahre). Die semiprofessionellen Fahrzeuge 
sind dagegen durchschnittlich 5,5 bzw. 4,5 Jahre alt.  
• Finanzierung: Die gesamte Flotte ist nur zum geringen Teil mit Eigenmitteln 
finanziert ( < 20 %). Die lange Zeit  günstigen Finanzierungskonditionen der 
Hersteller(-Banken) machten die Bindung von Eigenkapital beim Fahrzeugkauf 
betriebswirtschaftlich wenig attraktiv – sofern überhaupt genügend Eigenkapi-
tal vorhanden war. Mit der aktuellen Verdreifachung der Zinssätze erwächst 
den Betrieben zurzeit ein Finanzierungsproblem. 
• Antriebsart: Die örtliche Taxiflotte wird fast ausschließlich mit Dieselkraftstoff 
gefahren – das Bild ist (noch) typisch für das deutsche Taxigewerbe.

- 37 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
84,4 86,3 84,0
88,0
80,8 78,1 79,8
77,0
84,5
73,6
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
70,0
80,0
90,0
100,0
Taxi,
gesamt
Allein-
fahrer
1 Fzg.
+ MA
2 - 3
Fzg.
4 - 8
Fzg.
8+
Fzg.
Semiprof.
1 Fzg.
Semiprof.
2+ Fzg.
Mülheim* Mainz
2020*
Anteil der Neuwagen laut Selbstauskunft
in % %  
* nur professionelle Taxibetriebe
 
 
 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
30.520
32.986
31.240
30.117
27.319
30.215
28.431 28.091 28.116 27.850
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
Taxi,
gesamt
Allein-
fahrer
1 Fzg.
+ MA
2 - 3
Fzg.
4 - 8
Fzg.
8+
Fzg.
Semiprof.
1 Fzg.
Semiprof.
2+ Fzg.
Mülheim* Mainz
2020*
* nur professionelle Taxibetriebe
Durchschnittspreis der Fahrzeuge laut Selbstauskunft
in €€

- 38 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
4,2
4,8
4,4
4,0
3,8
4,1
5,5
4,5 4,4
4,1
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
Taxi,
gesamt
Allein-
fahrer
1 Fzg.
+ MA
2 - 3
Fzg.
4 - 8
Fzg.
8+
Fzg.
Semiprof.
1 Fzg.
Semiprof.
2+ Fzg.
Mülheim* Mainz
2020*
* nur professionelle Taxibetriebe
Durchschnittsalter der Fahrzeuge laut Selbstauskunft
in JahrenJahre  
 
 
 
 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
6,8
13,7
6,3
7,1
5,1
2,9
19,3
10,9
18,6
11,4
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
Taxi,
gesamt
Allein-
fahrer
1 Fzg.
+ MA
2 - 3
Fzg.
4 - 8
Fzg.
8+
Fzg.
Semiprof.
1 Fzg.
Semiprof.
2+ Fzg.
Mülheim* Mainz
2020*
%  
* nur professionelle Taxibetriebe
Anteil überwiegend eigenfinanzierter Fahrzeuge laut Selbstauskunft
in %

- 39 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
 
 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
90,3 86,0 88,2 89,5
97,0 91,4
83,3 85,8
94,2 99,3
7,9 14,0 9,7 9,8 3,0
1,0 14,0 13,0
5,81,8 2,1 0,8 
7,6 2,6 0,6 0,7 
0%
25%
50%
75%
100%
Taxi,
gesamt
Allein-
fahrer
1 Fzg.
+ MA
2 - 3
Fzg.
4 - 8
Fzg.
8+
Fzg.
Semiprof.
1 Fzg.
Semiprof.
2+ Fzg.
Mülheim* Mainz
2020*
Diesel Hybrid Benzin Elektro Gas
* nur professionelle Taxibetriebe
Antriebsart der Fahrzeuge* laut Selbstauskunft
in %

- 40 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
3.3 Angebotsfaktor Taxi - und Mietwagendichte  
 
Im letzten Jahrzehnt hat der Taxi - und Mietwagenmarkt in Köln eine Reihe von Ver-
änderungen erfahren. Während die Zahl der Taxis leicht rückläufig war (ca. -4,7%), 
hat sich die Zahl der  genehmigten Mietwagen nahezu verdoppelt  (ca. +96%). Ein 
deutlicher Sprung i st 2019 / 2020 zu beobachten – etwa gleichzeitig mit dem  Markt-
auftritt von UBER X. Nach der Pandemie ist ein rasanter Anstieg zu beobachten: Al-
lein von Anfang 2022 bis Oktober 2023 lag das Plus bei ca. 29%! Es wird deutlich, 
dass auch das Kölner Taxigewerbe zunehmend unter Druck gerät. 
 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
Zahl der Taxis und Mietwagen*
2014 bis Okt. 2023
1.211 1.190 1.189 1.187 1.184 1.184 1.181 1.170 1.160 1.154
515 514 534 546 552 658 730 632
780
1.004
0
250
500
750
1.000
1.250
1.500
1.750
2.000
2.250
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 10/2023
Taxis Mietwagen
Fahrzeuge 
Q.: Stadt Köln, Genehmigungsbehörde * ohne Hilfsorganisationen, spez. Krankenbeförderer
 
 
 
Ein zentrales Kriterium zur Beurteilung der Angebotssituation ist die Taxidichte, d.h. 
die Relation zwischen der örtlichen Wohnbevölkerung und der Anzahl der Fahrzeu-
ge. Für Köln ergibt sich folgendes Bild:

- 41 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
TAXIDICHTE UND TAXI-MIETWAGENDICHTE 
  DEUTSCHER GROSSSTÄDTE > 400.000 EINWOHNER,  
STAND 2022 / 2023 
Stadt Taxis Miet- 
wagen 
Taxi + 
MW 
EW pro 
Taxi TD 
EW pro 
Taxi + 
MW 
TMD 
1. Frankfurt a.M. 1.712 1.950 3.662 452 2,21 211 4,74 
2. Düsseldorf  1.253 1.500 2.753 502 1,99 228 4,38 
3. Berlin 5.573 4.486 10.059 674 1,48 373 2,68 
4. München 3.186 707 3.893 475 2,11 389 2,57 
5. Köln 1.154 1.004 2.158 946 1,06 506 1,98 
6. Hamburg 2.854 365 3.219 663 1,51 588 1,70 
7. Stuttgart (m. Airport) 757 165 922 836 1,20 686 1,46 
8. Hannover  597 167 764 913 1,10 713 1,40 
9. Dortmund 568 257 825 1045 0,96 719 1,39 
10. Nürnberg 494 170 664 1059 0,94 788 1,27 
11. Leipzig 554 131 685 1112 0,90 899 1,11 
12. Bremen 462 131 593 1232 0,81 960 1,04 
13. Dresden 415 155 570 1357 0,74 988 1,01 
14. Essen 393 192 585 1487 0,67 999 1,00 
15. Duisburg 290 140 430 1732 0,58 1.168 0,86 
Ø Großstädte 20.262 11.520 31.782 730 1,37 465 2,15 
Q.: Genehmigungsbehörden 
 
• Kennzahl Taxidichte : Die Taxidichte gibt Auskunft über die Wettbewerbsin-
tensität innerhalb des Taxigewerbes. Sie beschreibt, wie viele Fahrzeuge je-
weils 1.000 Einwohnern zur Verfügung stehen. Je höher die Taxidichte, desto 
stärker de r Wettbewerb. Die gewachsene Bevölkerungszahl und der leichte 
Rückgang der Genehmigungen haben die Taxidichte in Köln seit 2015 sinken 
lassen – von 1,18 auf derzeit 1,06 Taxis auf 1.000 Einwohner – ähnlich wie in 
Stuttgart (inkl. Flughafen: 1,20) oder Hannover (1,10)  Der Durchschnitt der 
Top-15-Städte liegt bei 1,37.   
• Kennzahl Taxi -Mietwagendichte: In Köln bilden Taxis und Mietwagen zu-
nehmend einen weit überschneidenden Markt. Um das Geschehen auf dem 
Gesamtmarkt einzuordnen, wird die Taxi -Mietwagendichte errechnet. Die 
durchschnittliche Taxi-Mietwagendichte rangiert in deutschen Großstädten (> 
400.000 Einwohner) bei 2,15. Mit einer Taxi -Mietwagendichte von 1,98 liegt 
Köln im Großstadtranking auf Rang 5 (2015: 1,68). Die starke Zunahme app-
vermittelter Mietwagen  ist zur  ernsthaften Bedrohung der Funktionsfähigkeit 
des Kölner Taxigewerbes geworden – das zumindest zeigt die Entwicklung in 
Frankfurt, Düsseldorf und Berlin, wo die Behörden kaum bzw. mit wenig Erfolg 
gegengesteuert haben. Dagegen konnte die Entwicklung in Hamburg , wo 
kaum 20 UBER-Mietwagen auf der Straße sind, effektiv eingehegt werden.

- 42 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
3.4 Angebotsfaktor Einsatzzeit  
 
In den meisten Betrieben hat die Corona -Krise zur deutlichen Einschränkung der 
Einsatzzeit geführt:  
 
TAB. 7: STADT KÖLN 
SCHICHTORGANISATION LAUT SELBSTAUSKUNFT 2019 VS. 2021, IN % 
 Professionelle Betriebe Semiprof.  
Betriebe Vergleichsstädte 
gesamt Allein 1 Fzg. 
+ MA 
2-3 
Fzg. 
4-8 
Fzg. 
8+ 
Fzg. 1 Fzg. 2+ 
Fzg. 
Mül-
heim 
Mainz 
2020 
2019 
1-Schicht 31,9 83,3 27,8 12,0 0,0 0,0 81,3 27,7 28,6 - 
1-2-Schichten 44,1 16,7 50,4 51,9 47,4 37,5 15,9 44,7 65,7 - 
≥ 2 Schichten 23,9 0,0 21,8 36,1 52,6 62,5 2,8 27,7 5,7 - 
Summe 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 - 
2021 
1-Schicht 49,8 84,0 48,6 27,9 21,1 37,5 86,6 44,4 48,6 72,5 
1-2-Schichten 44,1 16,0 42,1 67,6 78,9 37,5 12,5 46,3 45,9 22,0 
≥ 2 Schichten 6,2 0,0 9,3 4,5 0,0 25,0 0,9 9,3 5,4 5,5 
Summe 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 
 
• Schichten: Vor der Pandemie fuhr en rund 44% der Taxis im flexiblen Rhyth-
mus von täglich ein bis zwei Schichten, knapp ein Viertel wurden in Doppel-
schichten eingesetzt. Alleinfahrer hatten erwartungsgemäß die geringste 
Schichtauslastung. Der zeitliche Einsatz der Semiprofessionellen zeigt ein 
ähnliches Muster. In der Pandemie reduzierten vielen Unternehmen ihre Be-
reitstellungszeit – vor allem in den Abendstunden.   
• Einsatztage: 2019 waren die Taxis im Durchschnitt rund 304 Tage im Einsatz 
– ähnlich wie damals 2014 (ca. 306 Tage). Im zweiten Corona-Jahr 2021 ging 
die Zahl der Einsatztage auf 265 Tage zurück. Bei größeren Betrieben machte 
sich der Rückgang am deutlichsten bemerkbar – eine Beobachtung, die auch 
anderenorts zu machen war. 
• Wöchentliche Einsatzzeit: Kölner Taxis waren 2019 ca. 82 Stunden pro Wo-
che „auf der Straße“ – ähnlich wie in Mülheim (ca. 84 Std.) und vier Stunden 
mehr als in 2014 (ca. 78 Std.). In Mainz, wo mehr als die Hälfte der Unter-
nehmer Alleinfahrer sind, war die Einsatzzeit viel geringer (ca. 62 Std.). Am 
höchsten war en die Einsatzzeit en größerer Betriebe (ca. 115 Std.). Im 
Coronajahr 2021 ging die Einsatzzeit um fast ein Viertel zurück. Gering mit ca. 
6% war das Minus nur bei den Alleinfahrern, die auch in der Pandemie auf ca. 
58 Stunden kamen. Bei einer so hohen individuellen Arbeitszeit ist von einer 
Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit auszugehen. Die Einsatzzeit semi-
professioneller Taxis ist generell niedriger als die der Professionellen.

- 43 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
• Wochentage: Üblich waren in Köln wochentägliche Einsatzzeiten von knapp 
13 Stunden. Davon ent fielen immerhin rund 4 Stunden auf die Nachtschicht. 
Das Spätgeschäft wird in erster Linie von  größeren Mehrwagenbetrieben be-
stritten, die auch „unter der Woche“ 6 bis 8 Stunden nachts auf der Straße wa-
ren. In der Corona-Krise wurden die Einsatzzeiten auch werktags drastisch um 
fast ein Viertel reduziert – besonders in den Abendstunden.  
• Wochenende: An den Wochenenden (Freitag bis Sonntag) lagen die Einsatz-
zeiten 2019 bei branchenüblichen ca. 31 Stunden. Im Jahr 2021  brach auch 
diese Nachfrage deutlich ein – vor allem wegen des weitgehenden Wegfalls 
des traditionellen Nachtlebens.  
 
 
TAB. 8: STADT KÖLN 
EINSATZZEIT LAUT SELBSTAUSKUNFT 2019 
- TYPISCHER WOCHENVERLAUF IN STD. / WOCHE - 
 Professionelle Betriebe Semiprof. Betriebe Vergleichsstädte 
gesamt Allein 1 Fzg. 
+ MA 
2-3 
 Fzg. 
4-8  
Fzg. 
8+ 
Fzg. 1 Fzg. 2+ 
 Fzg. Mülheim Mainz 
Mo. Tag 8,9 9,0 9,0 8,5 8,7 9,6 8,4 8,5 9,7 7,6 
Mo. Nacht 3,2 1,3 3,0 4,4 5,2 5,9 1,2 4,0 3,0 2,3 
Di. Tag 8,8 8,9 8,9 8,3 8,6 9,6 8,3 8,3 9,7 7,8 
Di. Nacht 3,7 1,3 3,6 5,0 6,1 7,5 1,2 3,9 3,1 2,4 
Mi. Tag 8,8 8,9 8,9 8,5 8,7 9,3 8,3 8,3 9,5 7,7 
Mi. Nacht 4,1 1,3 4,1 5,7 6,2 7,9 1,4 5,0 3,1 2,5 
Do. Tag 8,9 8,9 9,0 8,5 8,8 9,3 8,3 8,3 9,5 7,8 
Do. Nacht 4,3 1,4 4,2 6,2 6,3 8,1 1,5 5,2 3,0 2,5 
Summe 
Wochentag 50,7 41,0 50,7 55,1 58,7 67,1 38,5 51,5 50,6 40,7 
Fr. Tag 8,3 8,5 8,2 8,3 8,8 8,9 7,6 7,8 8,9 7,1 
Fr. Nacht 5,7 1,9 6,0 7,1 7,8 10,1 2,6 6,5 6,5 3,7 
Sa. Tag 5,1 4,4 4,8 5,6 6,3 6,3 4,0 5,6 6,2 3,9 
Sa. Nacht 6,3 2,8 6,6 7,5 8,0 10,3 3,0 6,5 7,3 4,1 
So. Tag 3,3 1,4 3,0 4,4 4,4 6,3 1,3 3,3 2,5 1,4 
So. Nacht 2,7 1,0 2,4 4,0 4,3 6,4 0,9 2,6 1,4 1,4 
Summe  
Wochenende 31,4 20,1 31,1 36,8 39,7 48,1 19,5 32,3 32,9 21,5 
Summe  
Woche 82,2 61,1 81,8 91,9 98,4 115,3 58,0 83,8 83,5 62,2 
Summe 
Woche 2014 77,7 66,5 79,1 86,0 100,3 90,2 64,8 88,6 - - 
Tag: 6:00 Uhr - 18:00 Uhr     Nacht: 18:00 Uhr - 6:00 Uhr

- 44 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
TAB. 9: STADT KÖLN 
EINSATZZEIT LAUT SELBSTAUSKUNFT 2021 
- TYPISCHER WOCHENVERLAUF IN STD. / WOCHE - 
 Professionelle Betriebe Semiprof. Betriebe Vergleichsstädte 
gesamt Allein 1 Fzg. 
+ MA 
2-3 
 Fzg. 
4-8  
Fzg. 
8+ 
Fzg. 1 Fzg. 2+ 
 Fzg. Mülheim Mainz 
2020 
Mo. Tag 7,8 8,3 8,1 7,0 6,7 7,1 7,7 7,4 8,9 7,1 
Mo. Nacht 1,9 1,3 2,0 2,1 2,8 3,4 1,2 1,9 2,9 1,8 
Di. Tag 7,7 8,1 8,0 7,0 6,7 6,8 7,8 7,2 9,1 7,1 
Di. Nacht 2,1 1,3 2,1 2,6 2,2 3,6 1,1 2,0 2,9 1,9 
Mi. Tag 7,8 8,1 8,0 7,1 6,6 6,6 7,8 7,3 9,0 7,0 
Mi. Nacht 2,3 1,4 2,3 3,1 2,5 3,6 1,2 2,3 2,8 2,0 
Do. Tag 7,8 8,3 8,0 7,2 6,6 6,8 7,8 7,4 9,0 7,1 
Do. Nacht 2,4 1,4 2,4 3,2 2,5 3,6 1,1 2,8 2,9 2,1 
Summe 
Wochentag 39,7 38,3 40,9 39,3 36,7 41,5 35,6 38,2 47,6 36,1 
Fr. Tag 7,0 7,6 7,2 6,6 5,7 5,9 7,2 7,2 7,9 6,9 
Fr. Nacht 3,8 1,9 3,7 5,2 5,6 6,6 2,1 3,5 5,6 2,6 
Sa. Tag 4,3 4,3 4,4 4,1 3,2 4,4 3,6 5,2 5,4 3,7 
Sa. Nacht 4,4 2,6 4,6 5,5 5,7 6,5 1,9 3,6 6,2 2,5 
So. Tag 2,4 1,4 2,4 2,8 1,9 3,4 0,8 3,0 1,9 1,2 
So. Nacht 1,7 1,3 1,5 2,4 1,6 4,1 0,7 1,4 1,4 1,0 
Summe  
Wochenende 23,8 19,2 23,8 26,5 23,8 30,9 16,3 23,9 28,6 17,8 
Summe  
Woche 63,5 57,5 64,7 65,8 60,6 72,4 51,9 62,1 76,2 53,9 
2019 vs. 2021 
In % -22,8% -5,9% -20,9% -28,4% -38,4% -37,2% -10,5% -25,9% -8,7% -13,3% 
Tag: 6:00 Uhr - 18:00 Uhr     Nacht: 18:00 Uhr - 6:00 Uhr

- 45 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
304
292
305 309 310
295
280
302 307
288
265
274 272
254 246
193
256 259
298
259
0
50
100
150
200
250
300
350
Taxi,
gesamt
Allein-
fahrer
1 Fzg.
+ MA
2 - 3
Fzg.
4 - 8
Fzg.
8+
Fzg.
Semiprof.
1 Fzg.
Semiprof.
2+ Fzg.
Mülheim* Mainz
2020*
2019 2021
* nur professionelle Taxibetriebe
Einsatzzeiten laut Selbstauskunft
in Tagen / JahrTage / Jahr 
365

- 46 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
82,2
61,1
81,8
91,9
98,4
115,3
58,0
83,8 83,5
62,263,5
57,5
64,7 65,8 60,6
72,4
51,9
62,1
76,2
53,9
0,0
25,0
50,0
75,0
100,0
125,0
Taxi,
gesamt
Allein-
fahrer
1 Fzg.
+ MA
2 - 3
Fzg.
4 - 8
Fzg.
8+
Fzg.
Semiprof.
1 Fzg.
Semiprof.
2+ Fzg.
Mülheim* Mainz
2020*
2019 2021
* nur professionelle Taxibetriebe
Einsatzzeiten laut Selbstauskunft
in Stunden / WocheStd. / Woche

- 47 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
3.5 Angebotsfaktor Fahrleistung  
 
Eine weitere wichtige Kennzahl zur Beurteilung der Angebotssituation ist die jährliche 
Fahrleistung pro Fahrzeug. Die Pandemie hat auch in Köln zu einem dramatischen 
Einbruch geführt:    
 
TAB. 10: STADT KÖLN 
FAHRLEISTUNG ENTSPR. BUCHFÜHRUNG 2019 – 2021 
- IN KM / FAHRZEUG - 
 Professionelle Betriebe Semiprof. Betriebe Vergleichsstädte 
gesamt Allein 1 Fzg. 
+ MA 
2-3 
 Fzg. 
4-8  
Fzg. 
8+ 
Fzg. 1 Fzg. 2+ 
 Fzg. Mülheim Mainz 
2019 70.424 56.381 68.549 72.558 74.669 74.898 48.807 61.278 64.339 69.553 
2020 34.514 31.384 34.981 34.358 34.975 36.260 25.495 38.523 45.632 43.789 
2021 33.556 31.866 34.262 33.346 35.362 33.606 24.146 37.397 48.455 - 
Ø 2019 - 2021 46.165 39.877 45.931 46.754 48.335 48.255 32.816 45.733 52.809 - 
2019 vs. 2020 -51,0% -44,3% -49,0% -52,6% -53,2% -51,6% -47,8% -37,1% -29,1% -37,0% 
Ø 2011 - 2013 57.236 50.255 58.098 58.701 59.931 62.184 42.000 48.746 - - 
 
• Fahrleistung: Im Jahr 2019 e rbrachten die Kölner Taxis eine für Großstädte 
leicht überdurchschnittliche Fahrleistung von  ca. 70.400 km. In den Jahren 
2011 bis 2013 hatte der Durchschnitt noch bei ca. 57.200 km gelegen. Insbe-
sondere die  Mehrwagenbetriebe ha tten deutlich zugelegt  (+23%). Im ersten 
Pandemiejahr wurde die Kilometerleistung mehr als halbiert! Der Rück gang 
betraf alle Betriebstypen. Das größte Minus war bei den Mehrwagenbetrieben 
zu beobachten. In den Vergleichsstädten fiel der Rückgang deutlich moderater 
aus (ca. -29% bzw. ca. -37%).  
• Semiprofessionelle: Semiprofessionelle Betriebe kamen schon vor der Pan-
demie auf weniger Kilometer (ca. 48.800 km bzw. ca. 61.300 km). Die semi-
professionellen Mehrwagenunternehmen hatten in der Krise zudem am we-
nigsten Fahrleistung eingebüßt (ca. -37%).   
• Besetzquote: Im deutschen Taxigewerbe rangiert die Besetztquote, d.h. der 
Anteil besetzt gefahrener Kilometer, meist zwischen 47% und 5 2%. In Köln 
schwankte die Besetztquote 2019 um 49% und sank in der Pandemie auf ca. 
46%.

- 48 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
2019 2020 2021
Taxi,
gesamt
Allein-
fahrer
1 Fzg.
+ MA
2 - 3
Fzg.
4 - 8
Fzg.
8+
Fzg.
Semiprof.
1 Fzg.
Semiprof.
2+ Fzg.
Mülheim* Mainz*
km
Fahrleistung pro Fahrzeug entspr. Buchführung
in km
Taxi, gesamt
* nur professionelle Taxibetriebe
Mülheim
Alleinfahrer
1 Fzg. + MA
2-3 Fzg.
1 Fzg., Semi.
Mainz
4-8 Fzg.
8+ Fzg.2+ Fzg., Semi.
 
 
 
 
 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
49,2 48,3 49,4 49,2 49,7 48,9 49,0 48,1 46,7
48,7
45,5 47,3 45,2
44,5
46,3
44,5
46,2 45,8
45,4
46,2
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
Taxi,
gesamt
Allein-
fahrer
1 Fzg.
+ MA
2 - 3
Fzg.
4 - 8
Fzg.
8+
Fzg.
Semiprof.
1 Fzg.
Semiprof.
2+ Fzg.
Mülheim* Mainz
2020*
2019 2021
* nur professionelle Taxibetriebe
Anteil Besetztkilometer laut Selbstauskunft
in % %

- 49 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
4 ERLÖSE , KOSTEN  UND ÜBERSCHUSS  
 
Im Mittelpunkt der betriebswirtschaftlichen Untersuchung stehen Erlöse, Kosten und 
Überschuss der örtlichen Taxibetriebe. In der Pandemie wurde das Kölner Taxige-
werbe akut in seiner Existenz gefährdet. 
 
 
4.1 Erlöse  
 
Bei den Erlösen rangierte Köln „vor Corona“ auf überdurchschnittlichem Niveau, aber 
noch unter der „Taxi-Hochburg“ Düsseldorf. Im Jahrzehnt davor war ein (nominelles) 
Plus zu verzeichnen – auch Folge von immer mehr Fiskaltaxametern. In der Pande-
mie ist der Erlös aber in den meisten Großstädten existenzgefährdend eingebrochen:  
 
TAB. 11: STADT KÖLN 
ERLÖSENTWICKLUNG ENTSPR. BUCHFÜHRUNG 2019 - 2021 
- IN € (NETTO) / FAHRZEUG - 
 Professionelle Betriebe Semiprof. Betriebe Vergleichsstädte 
gesamt Allein 1 Fzg. 
+ MA 
2-3 
 Fzg. 
4-8  
Fzg. 
8+ 
Fzg. 1 Fzg. 2+ 
 Fzg. Mülheim Mainz 
2019 82.039 62.485 78.420 84.310 90.388 89.594 44.836 51.887 73.203 73.828 
2020 37.702 32.291 37.211 37.925 39.120 41.485 21.376 28.872 50.518 46.904 
2021 36.716 33.347 36.707 37.018 39.677 37.735 20.676 29.224 54.722 - 
Ø 2019 - 2021 52.152 42.708 50.779 53.084 56.395 56.271 28.963 36.661 59.481 - 
2019 vs. 2020 -54,0% -48,3% -52,5% -55,0% -56,7% -53,7% -52,3% -44,4% -31,0% -36,5% 
Ø 2011 - 2013 50.561 42.558 50.101 53.399 57.111 58.071 31.195 35.490 - - 
 
• Erlös pro Fahrzeug: 2019 kamen professionelle Taxis auf einen Nettoerlös 
von durchschnittlich ca. 82.000 € – deutlich mehr als in Mülheim oder Mainz (± 
73.500 €). 2011 / 2013 hatte der Kölner Wert noch bei ca. 50.600 € gelegen. 
Die höchsten Erlöse wurden von Betrieben mit vier und mehr Taxis erzielt (± 
90.000 €). Kölns Alleinfahrer übertrafen 2019 mit ca. 62.500 € den BVTM-Wert 
von ca. 52.000 € deutlich.28 Im Coronajahr brachen die Erlöse um ca. 54% ein. 
In Mainz und Mülheim war das Minus mit rund einem Drittel etwas moderater.  
• Semiprofessionelle: Substanziell niedriger waren schon vor der Corona -
Krise die (steuerlich gemeldeten) Erlöse semiprofessioneller Betriebe mit le-
diglich knapp 45.000 € bzw. 52.000 € - ein Betrag, der eine reguläre Betriebs-
führung praktisch ausschließt. Das pandemiebedingte Minus rangierte ähnlich  
wie bei den Professionellen.  
 
28 Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V., Geschäftsberichte 2018 / 2019, 2019 / 2020.

- 50 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
15.000
25.000
35.000
45.000
55.000
65.000
75.000
85.000
95.000
2019 2020 2021
Taxi,
gesamt
Allein-
fahrer
1 Fzg.
+ MA
2 - 3
Fzg.
4 - 8
Fzg.
8+
Fzg.
Semiprof.
1 Fzg.
Semiprof.
2+ Fzg.
Mülheim* Mainz*
Taxi, gesamt
* nur professionelle Taxibetriebe
Mülheim
Alleinfahrer
1 Fzg. + MA
2-3 Fzg.
1 Fzg., Semi.
Mainz
4-8 Fzg. 8+ Fzg.
2+ Fzg., Semi.
Erlös pro Fahrzeug entspr. Buchführung
in €
€
 
 
 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
0,70
0,80
0,90
1,00
1,10
1,20
1,30
2019 2020 2021
Taxi,
gesamt
Allein-
fahrer
1 Fzg.
+ MA
2 - 3
Fzg.
4 - 8
Fzg.
8+
Fzg.
Semiprof.
1 Fzg.
Semiprof.
2+ Fzg.
Mülheim* Mainz*
Taxi, gesamt
* nur professionelle Taxibetriebe
Mülheim
Alleinfahrer
1 Fzg. + MA
2-3 Fzg.
1 Fzg., Semi.
Mainz
4-8 Fzg.8+ Fzg.
2+ Fzg., Semi.
€
Erlös pro Kilometer entspr. Buchführung
in €

- 51 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
 
TAB. 12: STADT KÖLN 
ERLÖSENTWICKLUNG ENTSPR. BUCHFÜHRUNG 2019 - 2021 
- IN € (NETTO) / KM - 
 Professionelle Betriebe Semiprof. Betriebe Vergleichsstädte 
gesamt Allein 1 Fzg. 
+ MA 
2-3 
 Fzg. 
4-8  
Fzg. 
8+ 
Fzg. 1 Fzg. 2+ 
 Fzg. Mülheim Mainz 
2019 1,16 1,11 1,14 1,16 1,21 1,20 0,92 0,85 1,14 1,06 
2020 1,09 1,03 1,06 1,10 1,12 1,14 0,84 0,75 1,11 1,07 
2021 1,09 1,05 1,07 1,11 1,12 1,12 0,86 0,78 1,13 - 
Ø 2019 - 2021 1,12 1,06 1,09 1,13 1,15 1,15 0,87 0,79 1,12 - 
2019 vs. 2020 -6,2% -7,2% -7,0% -5,0% -7,6% -4,4% -8,7% -11,5% -2,6% 0,9% 
Ø 2011 - 2013 0,88 0,85 0,86 0,91 0,95 0,93 0,74 0,73 - - 
 
• Erlös pro Kilometer: In Hinblick auf den Kilometererlös kam die Pandemie 
nur mäßig zum Tragen. Im Mittel der Jahre 2019 bis 2021 schwankte der Ki-
lometererlös branchenüblich um 1,12 € / km. In den Vergleichsstädten wurden 
zwischen ca. 1,07 € / km und ca. 1,1 2 € / km erzielt.  2011 bis 2013 hatte das 
Niveau noch deutlich niedriger gelegen (ca. 0, 88 € / km). In Köln wurden die 
besten Kilometererlöse von Betrieben mit  mindestens vier Taxis erzielt (ca. 
1,15 € / km). Etwas niedrigere Kilometererlöse (± 1,08 €  / km) sind bei 1 -
Fahrzeugbetrieben zu beobachten, wo die Privatnutzung  ins Gewicht fällt. Zur 
Einordnung: Der bis September 2021 gültige Kölner Taxitarif lief unter taxitypi-
schen Einsatzbedingungen auf ca. 1,24 € / km hinaus. 29 Bedeutung haben 
aber auch die mit Krankenkassen, freien Träger oder Schulverwaltungen aus-
gehandelten rabattierten Sondervereinbarungen. In Köln lag der Anteil außer-
tariflicher Fahrten 2019 bei ca. 20%. 2021 stieg er sogar auf ca. 30%. 
• Semiprofessionelle: Deutlich niedrigere Kilometererlöse von durchschnittlich  
ca. 0,87 € / km bzw. ca. 0,79 € / km erzielten dagegen die semiprofessionellen 
Betriebe. Ein ordnungsgemäßer Betrieb ist auf diesem Umsatzniveau nicht 
mehr zu realisieren.  
 
 
 
 
  
 
29 Taxitypische Einsatzbedingungen: 50% Besetztquote; durchschnittliche Tourenlänge 6 km, Touren 
zum amtlichen Tarif; Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der 
Stadt Köln zugelassenen Taxen Kölner Taxitarif in der Fassung der 5. Änderungsverordnung Kölner 
Taxitarif vom 29. November 2018.

- 52 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
4.2 Kosten  
 
Das Kölner Taxigewerbe war bereits vor der Pandemie in einer betriebswirtschaftlich 
problematischen Lage: Die Höhe der Kosten näherte sich in vielen Betrieben denen 
der Erlöse – eine Situation, die in  vielen deutschen Taximärkten zu beobachten ist . 
Kommt hinzu: In der Krise konnten die Kosten nicht in gleichem Maße wie die Erlöse 
„heruntergefahren“ werden, so dass sich d as grundsätzliche Rentabilitätsproblem 
weiter zugespitzt hat:  
 
TAB. 13: STADT KÖLN 
KOSTENENTWICKLUNG ENTSPR. BUCHFÜHRUNG 2019 – 2021 
- IN € (NETTO) / FAHRZEUG - 
 Professionelle Betriebe Semiprof. Betriebe Vergleichsstädte 
gesamt Allein 1 Fzg. 
+ MA 
2-3 
 Fzg. 
4-8  
Fzg. 
8+ 
Fzg. 1 Fzg. 2+ 
 Fzg. Mülheim Mainz 
2019 65.204 29.260 50.662 71.769 81.363 86.797 26.034 44.819 58.905 47.151 
2020 41.678 22.948 33.964 44.471 51.433 55.831 20.170 32.092 48.367 34.634 
2021 39.218 24.232 31.628 41.586 50.291 53.669 18.864 33.156 48.851 - 
Ø 2019 - 2021 48.700 25.480 38.751 52.609 61.029 65.432 21.689 36.689 52.041 - 
2019 vs. 2020 -36,1% -21,6% -33,0% -38,0% -36,8% -35,7% -22,5% -28,4% -17,9% -26,5% 
Ø 2011 - 2013 36.389 22.379 33.083 42.631 52.217 57.207 21.456 30.683 - - 
 
• Kosten pro Fahrzeug: Im deutschen Taxigewerbe schwankten die jährlichen 
Kosten vor der Corona-Pandemie meist zwischen ca. 30.000 € und ca. 70.000 
€ pro Fahrzeug – je nach Personaleinsatz. Mit Kosten von durchschnittlich 
rund 65.200 € im Jahr 2019  rangierte das seinerzeit personell noch gut aus-
gestattete Kölner Taxigewerbe über dem Branchendurchschnitt. Deutliche Un-
terschiede zeichne ten sich erwartungsgemäß nach Betriebsgröße ab: Wäh-
rend größere Mehrwagenbetriebe mit knapp 87.000  € sehr kostenintensiv 
wirtschafteten, arbeiteten Alleinfahrer deutlich „günstiger“ (ca. 29.300 €). In 
der Pandemie gingen die Kosten um ca. 36% zurück – jedoch weit weniger als 
die Erlöse (ca. -54%). Der Rückgang war besonders deutlich bei den Mehrwa-
genbetrieben.  
• Semiprofessionelle: Die Kosten  der semiprofessionellen Taxis (ca. 26.000 
bzw. ca. 44.800 € ) lagen 2019 wesentlich unter denen  ihrer professionellen 
Wettbewerber, gingen aber in der Pandemie ebenfalls deutlich zurück.

- 53 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
15.000
25.000
35.000
45.000
55.000
65.000
75.000
85.000
95.000
2019 2020 2021
Taxi,
gesamt
Allein-
fahrer
1 Fzg.
+ MA
2 - 3
Fzg.
4 - 8
Fzg.
8+
Fzg.
Semiprof.
1 Fzg.
Semiprof.
2+ Fzg.
Mülheim* Mainz*
Taxi, gesamt
* nur professionelle Taxibetriebe
Mülheim
Alleinfahrer
1 Fzg. + MA
2-3 Fzg.
1 Fzg., Semi.
Mainz
4-8 Fzg.
8+ Fzg.
2+ Fzg., Semi.
Kosten pro Fahrzeug entspr. Buchführung
in €
€
 
 
 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
17.863 18.566 18.282 17.429 16.576 18.465
12.758 13.243
18.848 16.024
14.664 10.694 13.409 15.197 15.830
17.262
9.144 11.399
11.385 12.689
32.677 
18.971 
39.143 
48.957 
51.069 
3.824 
20.176 
28.672 
18.438 
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
90.000
Taxi,
gesamt
Allein-
fahrer
1 Fzg.
+ MA
2 - 3
Fzg.
4 - 8
Fzg.
8+
Fzg.
Semiprof.
1 Fzg.
Semiprof.
2+ Fzg.
Mülheim* Mainz
2020*
Fixe Kosten Fahrzeugkosten Personalkosten
* nur professionelle Taxibetriebe
Kostenstruktur 2019 pro Fahrzeug entspr. Buchführung
in € (netto)

- 54 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
Im nächsten Schritt wurde eine Auswertung nach Fixkosten, (überwiegend variab-
len) Fahrzeugkosten und Personalkosten vorgenommen.30 Dafür wird das letzte 
Normaljahr 2019 den Krisenjahren 2020 / 2021 gegenübergestellt:  
 
• Fixkosten: Vor der Corona-Krise rangierten die Fixkosten im deutschen Taxi-
gewerbe in der Regel zwischen ca. 1 5.000 € und ca. 1 8.000 € pro Fahrzeug. 
Mit Fixkosten von ca. 17.900 € pro Fahrzeug arbeiteten die professionellen 
Betriebe in Köln auf gehobenem Niveau und zwischen den Vergleichsstädten 
Mülheim (ca. 18.800 €) und Mainz (ca. 16.000 €) . Im ersten Krisenjahr 2020 
gingen die Fixkosten um ca. 1 6% auf ca.  15.000 € zurück – auch als Folge 
schwindender Investitionsbereitschaft. Davon betroffen waren  alle Betriebsty-
pen, wobei das Minus bei den Alleinfahrerbetrieben (ca. -18%) am stärksten 
ausfiel. Die niedrigeren Fixkosten der Semiprofessionellen (± 13.000 €) gingen 
in der Krise ebenfalls substantiell zurück.  
• Fahrzeugkosten: Die überwiegend variablen Fahrzeugkosten (Kfz -
Versicherung, Kfz-Steuer, Kraftstoff, Reparaturen etc.) rangierten 2019 mit ca. 
14.700 € pro Fahrzeug nah a m Branchendurchschnitt. Üblich im deutschen 
Taxigewerbe waren ca. 12.000 € bis ca. 16.000 €.  Im ersten Krisenjahr 2020 
gingen die Fahrzeugkosten um rund ein Drittel zurück (ca. -35%), um im 
Folgejahr mit den steigende Kraftstoffpreisen wieder leicht anzuziehen.  Auch 
hier rangierten die Ausgaben der Semiprofessionellen unter denen ihrer pro-
fessionellen Wettbewerber.   
• Personalkosten:  In Köln lagen die durchschnittlichen Personalkosten 2019 
bei rund 32.700 € pro Fahrzeug und in dieser Hinsicht sowohl über denen von 
Mülheim (ca. 28 .700 €) und von Mainz (ca. 18.400 €) . Besonders aussage-
kräftig sind die Personalkosten der größeren Mehrwagenbetriebe (ab 4 Taxis): 
Mit durchschnittlich rund 50.000 € pro Fahrzeug im Jahr 2019 wurde ein plau-
sibler Betrag  erzielt, der zu Fahrleistung und Einsatzzeit passt. Zur Einord-
nung: Für die  Finanzierung einer Vollzeitkraft im Einschichtbetrieb ist ein Auf-
wand von mindestens  rund 30.000 € erforderlich. Bei kleineren Betrieben 
muss aber auch die Arbeitskraft des Unternehmers berücksichtigt werden, die 
(meist) kein Kostenfaktor,  sondern Gewinnbestandteil ist. Auch die Personal-
kosten sind in der  Krise deutlich gesunken: Am stärksten bei den kleineren 
Betrieben mit Fahrpersonal  (2020: ca. -48%). Im zweiten Corona -Jahr gingen 
die Personalkosten noch weiter zurück. 2020 / 2021 kam es in großem Um-
fang zu Kurzarbeit und Freisetzung  von Mitarbeitern. Kritisch ist der – bereits 
vor der Pandemie - sehr niedrige Personalaufwand semiprofessioneller  Mehr-
wagenunternehmen (2019: ca. 20.200 €). Vermutlich wurde hier nur ein  Teil 
der tatsächlichen Personalkosten steuerlich gemeldet – ein Indiz für einen ir-
regulären und in der Folge ruinösen Wettbewerb.   
  
 
30 Die Aufteilung nach fixen Kosten, Fahrzeugkosten und Personalkosten orientiert sich am DATEV -
Kontenrahmen.

- 55 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
 
TAB. 14 A: STADT KÖLN 
KOSTENSTRUKTUR ENTSPR. BUCHFÜHRUNG 2019 
- IN € (NETTO) / FAHRZEUG - 
 
Professionelle Betriebe Semiprof. Betriebe Vergleichsstädte 
gesamt Allein 1 Fzg. 
+ MA 
2-3 
 Fzg. 
4-8  
Fzg. 
8+ 
Fzg. 1 Fzg. 2+ 
 Fzg. Mülheim Mainz 
Fixe Kosten 17.863 18.566 18.282 17.429 16.576 18.465 12.758 13.243 18.848 16.024 
Fahrzeugkosten 14.664 10.694 13.409 15.197 15.830 17.262 9.144 11.399 11.385 12.689 
Personalkosten 32.677 - 18.971 39.143 48.957 51.069 3.824 20.176 28.672 18.438 
Gesamtkosten 65.204 29.260 50.662 71.769 81.363 86.797 25.727 44.819 58.905 47.151 
 
 
TAB. 14 B: STADT KÖLN 
KOSTENSTRUKTUR ENTSPR. BUCHFÜHRUNG 2020 
- IN € (NETTO) / FAHRZEUG - 
 
Professionelle Betriebe Semiprof. Betriebe Vergleichsstädte 
gesamt Allein 1 Fzg. 
+ MA 
2-3 
 Fzg. 
4-8  
Fzg. 
8+ 
Fzg. 1 Fzg. 2+ 
 Fzg. Mülheim Mainz 
Fixe Kosten 15.018 15.307 15.503 14.411 14.236 15.729 11.213 11.546 15.779 13.997 
Fahrzeugkosten 9.551 7.641 8.644 9.871 10.556 11.402 6.749 8.716 8.849 9.147 
Personalkosten 17.110 - 9.816 20.190 26.641 28.700 1.918 11.830 23.740 11.489 
Gesamtkosten 41.678 22.948 33.964 44.471 51.433 55.831 19.880 32.092 48.367 34.634 
 
 
TAB. 14 C: STADT KÖLN 
KOSTENSTRUKTUR ENTSPR. BUCHFÜHRUNG 2021 
- IN € (NETTO) / FAHRZEUG - 
 
Professionelle Betriebe Semiprof. Betriebe Vergleichsstädte 
gesamt Allein 1 Fzg. 
+ MA 
2-3 
 Fzg. 
4-8  
Fzg. 
8+ 
Fzg. 1 Fzg. 2+ 
 Fzg. Mülheim Mainz 
Fixe Kosten 14.723 15.684 15.268 13.673 13.069 16.538 10.640 12.109 14.442 - 
Fahrzeugkosten 10.182 8.548 9.336 10.593 11.589 11.366 6.564 9.275 9.376 - 
Personalkosten 14.313 - 7.025 17.319 25.632 25.765 1.482 11.772 25.033 - 
Gesamtkosten 39.218 24.232 31.628 41.586 50.291 53.669 18.686 33.156 48.851 -

- 56 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
TAB. 15: STADT KÖLN 
KOSTENENTWICKLUNG ENTSPR. BUCHFÜHRUNG 2019 - 2021 
- IN € (NETTO) / KM - 
 Professionelle Betriebe Semiprof. Betriebe Vergleichsstädte 
gesamt Allein 1 Fzg. 
+ MA 
2-3 
 Fzg. 
4-8  
Fzg. 
8+ 
Fzg. 1 Fzg. 2+ 
 Fzg. Mülheim Mainz 
2019 0,93 0,52 0,74 0,99 1,09 1,16 0,53 0,73 0,92 0,68 
2020 1,21 0,73 0,97 1,29 1,47 1,54 0,79 0,83 1,06 0,79 
2021 1,17 0,76 0,92 1,25 1,42 1,60 0,78 0,89 1,01 - 
Ø 2019 - 2021 1,10 0,67 0,88 1,18 1,33 1,43 0,70 0,82 0,99 - 
2019 vs. 2020 30,4% 40,9% 31,4% 30,9% 35,0% 32,9% 48,3% 13,9% 15,8% 16,2% 
Ø 2011 - 2013 0,64 0,45 0,57 0,73 0,87 0,92 0,51 0,63 - - 
 
• Kilometerkosten: Die Kilometerkosten schwankten 2019 um 0,9 3 € / km. 
Kölner Taxis „produzieren“ somit etwa gleichauf mit Mülheim (ca. 0,92 € / km), 
aber deutlich  kostenintensiver als Fahrzeuge in  Mainz (ca. 0,68 € / km). Mit 
der geringeren Fahrleistung in den Pandemiejahren 2020 /  2021 sind die Ki-
lometerkosten erheblich gestiegen (ca. 30%). Auch die Kilometerkosten hän-
gen im Wesentlichen von den Personalkosten  ab: Während Alleinfahrer vor 
der Pandemie mit sehr niedrigen Kostensätzen arbeiteten (ca. 0,52 € / km), 
wirtschafteten die größten Mehrwagenbetrieben wesentlich „teurer“ (ca. 1,16 € 
/ km). In kleineren Unternehmen mit Fahrpersonal rangierten die entsprechen-
den Beträge zwischen ca. 0, 74 € / km und ca. 0,99 € / km. Der Grund: Die in 
Klein(st)betrieben wichtige Arbeitsleistung  des Unternehmers ist buchhalte-
risch (meist) kein Kostenbestandteil, sondern Teil des Gewinns.  
• Semiprofessionelle: Vor der Pandemie liefen die verbuchten Kosten der se-
miprofessionellen 1-Fahrzeugbetriebe auf durchschnittlich ca. 0,53 € / km  hin-
aus. In der Pandemie stieg der Wert um knapp 50% . Semiprofessionelle 
Mehrwagenbetriebe kamen auf zuletzt ca. 0,89 € / km.

- 57 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
4.3 Überschu ss 
 
Daten zur Gewinnsituation sind im Taxi gewerbe nur unter Vorbehalt zu ermitteln, da 
sich der betriebliche Gewinn nicht unmittelbar aus der Differenz von Erlös und Kos-
ten ergibt. Anders als der Erlös ist der betriebliche Überschuss zudem recht volatil – 
in einer Krisensituation noch mehr als zu normalen Zeiten. Selbst bei wirtschaftlich 
identischem Sachverhalt können zudem verschiedene Faktoren zu abweichendem 
Nominalgewinn führen:   
 
• Geschäftsführergehalt: Besitzer von GmbHs oder UGs sind  häufig als Ge-
schäftsführer angestellt. Ihr Einkommen bestreiten sie dann nicht primär aus 
dem Gewinn, sondern mit dem Geschäftsführergehalt – und das ist als Kos-
tenbestandteil gewinnmindernd. So kann z.B. eine GmbH  mit einer „schwar-
zen Null“ im Gewinn durchaus auf gesundem wirtschaftlichem Fundament  
stehen. 
• Außerordentliche Erträge: Darüber hinaus erzielen Unternehmen oft außer-
ordentliche Erträge, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Personenbe-
förderung stehen. Hierzu gehören Werbeeinnahmen, Verkaufserlöse, private 
Pkw-Nutzung, Lohnkostenzuschüsse der Agentur für Arbeit , Versicherungs-
zahlungen etc. In den Krisenjahren 2020 und 2021 haben viele Betriebe zu-
dem Zahlungen aus verschiedenen Corona -Hilfsprogrammen erhalten. Diese 
Einnahmen sind zwar gewinnrelevant, haben aber mit dem operativen Ge-
schäft wenig zu tun und wurden bei d ieser Auswertung mit den entsprechen-
den Kostenpositionen saldiert. 
 
Wegen der unvermeidbaren Unsicherheiten bei der Bestimmung steuerlicher Gewin-
ne wird im Folgenden der operative Überschuss aus dem Taxigewerbe errechnet. 
Maßgeblich ist dabei der Überschuss, der sich aus der Einnahme - / Überschuss-
rechnung bzw. aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergibt.

- 58 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
TAB. 16: STADT KÖLN 
ÜBERSCHUSSENTWICKLUNG ENTSPR. BUCHFÜHRUNG 2019 - 2021 
- IN € (NETTO) / FAHRZEUG - 
 Professionelle Betriebe Semiprof. Betriebe Vergleichsstädte 
gesamt Allein 1 Fzg. 
+ MA 
2-3 
 Fzg. 
4-8  
Fzg. 
8+ 
Fzg. 1 Fzg. 2+ 
 Fzg. Mülheim Mainz 
2019 16.835 33.226 27.758 12.541 9.025 2.797 18.802 7.068 14.298 26.676 
2020 -3.976 9.342 3.247 -6.547 -12.313 -14.346 1.207 -3.220 2.151 12.270 
2021 -2.502 9.115 5.078 -4.568 -10.614 -15.934 1.812 -3.932 5.871 - 
Ø 2019 - 2021 3.452 17.228 12.028 475 -4.634 -9.161 7.274 -28 7.440 - 
2019 vs. 2020 -123,6% -71,9% -88,3% -152% -236% -613% -93,6% -146% -85,0% -54,0% 
Ø 2011 - 2013 14.172 20.178 17.018 10.768 4.894 865 9.738 4.807 - - 
 
• Überschuss pro Fahrzeug: Die Betrachtung des operativen Überschusses 
zeigt ein ernüchterndes Bild: Vor der Corona-Krise, im Jahr 2019, erwirtschaf-
teten Kölner Taxibetriebe einen Überschuss von durchschnittlich ca. 16.800 € 
pro Fahrzeug – ein schon damals unzureichendes Ergebnis.  Ähnlich kritisch 
war die Situation in Mülheim (ca. 14.300 €) . In Mainz wurde dagegen noch ein 
akzeptables Niveau erreicht (ca. 26.700 €). Im ersten Jahr der Corona -Krise 
brach der Überschuss radikal ein (ca. -124%). Viele Kölner Unternehmen erlit-
ten Verluste. Auch in Mülheim und Mainz war der Einbruch gravierend , wenn-
gleich weniger einschneidend.  
• 1-Fahrzeugbetriebe: Aufschlussreich ist auch hier der Vergleich mit den Re-
ferenzdaten des BVTM-Musterbetriebs, die er jährlich in seinem Geschäftsbe-
richt veröffentlicht. Der BVTM-Wert markiert aus Gutachtersicht den absoluten 
Mindestüberschuss, der für einen Kleinstbetrieb ohne Mitarbeiter erforderlich 
ist. Mit durchschnittlich ca. 33.200 € übertrafen Kölner Alleinfahrer den Refe-
renzwert von 28.000 € deutlich.31 Professionelle 1-Fahrzeugbetriebe mit Mitar-
beitern verpassten 2019 mit ca. 27.800 € auch nur knapp den BVTM-Wert. In 
der Pandemie brach der Übersc huss auch bei den starken 1 -Fahrzeug-
betrieben um bis zu 88% ein. 
• Mehrwagenbetriebe : Problematisch war dagegen bereits 2019 der niedrige 
Überschuss größ erer Mehrwagenbetriebe von ledig lich knapp 3.000 € pro 
Fahrzeug. Das Niveau in den Unternehmen mit 2 -3 Fahrzeugen (Ø: ca. 
12.500 €) oder 4 -8 Fahrzeuge n (ca. 9.000 €) war ebenfalls wenig befriedi-
gend. Ein akzeptables Einkommen, eine adäquate Kapitalverzinsung  und ein 
angemessener Zuschlag für das unternehmerische Risiko  waren so kaum zu 
erzielen. Das deutete zumindest auf eine Bedrohung der Funktionsfähigkeit 
hin. Auch bei den Mehrwagenbetrieben war 2020 /  2021 ein harscher, exis-
tenzgefährdender Absturz zu verzeichnen. Praktisch alle Betriebe arbeiteten in 
der Verlustzone.  
 
31 Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V., Geschäftsbericht, 2019 / 2020.

- 59 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
• Semiprofessionelle: Semiprofessionelle 1-Fahrzeugbetriebe erwirtschafteten 
vor der Pandemie einen Überschuss von durchschnittlich ca. 18.800 €; semi-
professionelle Mehrwagenbetriebe kamen auf ca. 7.100 € pro Taxi – zumin-
dest laut offizieller Buchführung.  2020 / 2021 rutschten auch die Semiprofes-
sionellen ins Minus.  
 
Fortschreibungsgutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 
in der Stadt Köln
-20.000
-10.000
0
10.000
20.000
30.000
40.000
2019 2020 2021
Taxi,
gesamt
Allein-
fahrer
1 Fzg.
+ MA
2 - 3
Fzg.
4 - 8
Fzg.
8+
Fzg.
Semiprof.
1 Fzg.
Semiprof.
2+ Fzg.
Mülheim* Mainz*
Taxi, gesamt
* nur professionelle Taxibetriebe
Mülheim
Alleinfahrer
1 Fzg. + MA
2-3 Fzg.
1 Fzg., Semi.
Mainz
4-8 Fzg.
8+ Fzg.
2+ Fzg., Semi.
Überschuss pro Fahrzeug entspr. Buchführung
in €
€

- 60 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
5 GESCHÄFTSAUFGABEN UND KONZESSIONSBEWEGUNGEN  
 
Ein weiteres Kernkriterium zur Beurteilung der Funktionsfähigkeit im Taxigewerbe 
bilden die Geschäftsaufgaben. Schon vor der Pandemie war ein bewegtes Gesche-
hen zu beobachten , das jedoch (noch) nicht zwingende Anhaltspunkte für eine Ge-
fährdung der Funktionsfähigkeit erkennen ließ:  
 
TAB. 17: STADT KÖLN 
KONZESSIONSBEWEGUNGEN IM TAXIGEWERBE 
2018 - 2023 
Betroffene Genehmigungen 
Grund Jahr 
Genehmi-
gungen 
gesamt Rück-/ 
Aufgabe Widerruf Übertra-
gung 
  47 Wirtschaftliche Gründe 
2018 82   30 Alter 
  3 Gesundheitliche Gründe 
2   Freiwillige Rückgabe  
  18 Wirtschaftliche Gründe 
2019 49   8 Unternehmer verstorben 
  22 Alter 
  1 Gesundheitliche Gründe 
  20 Wirtschaftliche Gründe 
2020 36 
  3 Unternehmer verstorben 
  11 Alter 
1   Freiwillige Rückgabe  
 1  Widerruf 
  20 Wirtschaftliche Gründe 
2021 37 
  4 Unternehmer verstorben 
  7 Alter 
  3 Sonstige Gründe 
2   Freiwilliger Verzicht 
1   Unternehmer verstorben, keine Erben 
  33 Wirtschaftliche Gründe 
2022 56 
  10 Alter 
  5 Gesundheitliche Gründe 
  5 Sonstige Gründe 
 3  Wegen persönlicher Unzuverlässigkeit 
  21 Wirtschaftliche Gründe 
2023 43 
  4 Unternehmer verstorben  
  8 Alter 
  3 Gesundheitliche Gründe 
  3 Sonstige Gründe 
 4  Wegen persönlicher Unzuverlässigkeit 
6 8 289  Gesamt 303 
Q.: Stadt Köln, Amt für öffentliche Ordnung

- 61 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
• Geschäftsaufgaben: Wie in fast allen regulierten Taximärkten, so spielten 
auch in Köln „klassische“ Geschäftsaufgaben bislang nur eine untergeordnete 
Rolle. In kaum einer anderen deutschen Großstadt wurden in der Vergangen-
heit so hohe Summen für den Verkauf von Betrieben einschließlich Genehmi-
gungen gezahlt, so dass sich für (fast) jeden Betrieb stets ein Käufer fand. Un-
ter diesem Vorzeichen ist es zumindest ungewöhnlich, dass von Januar 2018 
bis Oktober 2023 insgesamt 6 Genehmigungen freiwillig an die Stadt zurück-
gegeben wurden.   
• Widerruf: In drei weiteren Fällen mit zusammen ebenfalls 8 Taxis wurden die 
Genehmigungen widerrufen – überwiegend wegen fehlender „persönlicher 
Zuverlässigkeit“ des Unternehmers. 
• Übertragungen: Die große Mehrzahl der Konzessionsbewegungen mit zu-
sammen 289 betroffenen Genehmigungen entfiel jedoch auf Übertragungen, 
die nicht als Geschäftsaufgaben zu werten sind. Mehrheitlich (55%) wurden 
die Genehmigungen jedoch aus wirtschaftlichen Gründen übertragen. Weitere 
rund 41% wurden aus „natürlichen Gründen“ übertragen - aus gesundheitli-
chen Gründen, altersbedingt oder wegen des Todes des Unternehmers.  
• Befreiung von der Betriebspflicht: Im Zusammenhang mit der Pandemie 
wurden zahlreiche Genehmigungen zeitweilig von der Betriebspflicht befreit : 
Im ersten Jahr insgesamt 130 Taxis aus 70 Unternehmen. 2021 wählten 26 
Unternehmen mit 36 Fahrzeugen diesen Weg. Noch im Jahr 2022 stellte 19 
Unternehmen mit 37 Fahrzeugen einem Antrag mit Hinweis auf die Pandemie. 
In dieser Zeit rückten aber zunehmend indirekte „Corona -Folgen“ wie Perso-
nalmangel oder fehlende Fahrzeuge (Reparaturen / Lieferengpässe der Her-
steller) in den Vordergrund.

- 62 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
6 ZUSAMMENFASSUNG  
 
Die Zusammenschau der Untersuchungsergebnisse zeigt, dass sich die wirtschaftli-
che Situation des Kölner Taxigewerbes bis zur Corona -Pandemie grundsätzlich ge-
bessert hatte , wenngleich einige Aspekte bereits damals auf eine Gefährdung der 
Funktionsfähigkeit hingewiesen haben. Die meisten Kennziffern lagen im großstädti-
schen Normalbereich. Mit der COVID -19-Pandemie trat jedoch eine beispiellose Zä-
sur ein, die das Kölner Taxigewerbe in seiner Funktionsfähigkeit – und darüber hin-
aus – in seiner Existenzfähigkeit gefährdet hat. Nach Aufhebung der pandemiebe-
dingten Einschränkungen hat sich noch keine „neue Normalität“ eingestellt. Das for-
cierte Eindringen meist irregulär  arbeitender Mietwagen der Plattformvermittler hat  
eine erneute existenzbedrohende Gefahr heraufbeschworen.   
 
 
6.1     Nachfragefaktoren  
 
Die Corona -Pandemie führte auch i m Kölner Taxigewerbe zu einer existenzgefähr-
denden Nachfragekrise , noch wesentlich gravierender als in anderen Großstädten. 
Während das Gewerbe in Flächenkreisen die Pandemie z uweilen ohne substanziel-
len Schaden überstanden hat, waren die Auswirkungen in den Metropolen katastro-
phal. Seit Beginn de r Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten kommen weitere 
exzeptionelle Krise n hinzu, deren langfristige Auswirkungen auf das Taxigewerbe 
noch nicht absehbar sind – abgesehen von heute schon stark gestiegenen Energie-
kosten, hoher Inflation und zunehmender Konsumzurückhaltung. Insgesamt bewegt 
sich die deutsche Wirtschaft zurzeit am Rande einer Rezession:  
 
• Faktor Demografie: Bislang haben die Krisen wenig Einfluss auf die örtliche 
Demografie gehabt. Die Bevölkerung ist seit 2015 gewachsen. Für die nächs-
ten Jahre wird ein weiterer Zuwachs prognostiziert. Auch in Köln wird der An-
teil der Senioren (mit speziellem Mobilitätsbedarf) steigen und die Zahl der 
Menschen mit ausländischem Pass bzw. Migrationshintergrund weiter zuneh-
men. Letztere drängen besonders in das Taxi - und Mietwagengewerbe und 
sorgen für eine starke Nachfrage nach Genehmigungen, der häufig keine wirk-
liche Nachfrage nach Fahrdienstleistungen gegenübersteht.

- 63 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
• Faktor Tourenaufkommen: Seit 2019 ist das Tourenaufkommen des Kölner 
Taxigewerbes bis heute um rund ein Drittel zurückgegangen. In der Zeit des 
ersten Lockdowns im April 2020 war das funkvermittelte Tourenaufkommen 
von TAXI RUF Köln um ca. 70% eingebrochen. Noch einschneidender war der 
Einbruch bei den „Einsteigerfahrten“ ( -85%). Infolgedessen durchläuft das 
Kölner Taxigewerbe noch immer eine existenzgefährdende Krise, von der es 
sich voraussichtlich noch Jahre nicht vollständig erholen wird – auch wenn 
derzeit einige Parameter in Richtung Normalität weisen. 
• Faktor Tourengewinnung: Taxis werden in Köln nach wie vor meist per Funk 
vermittelt. Auch das Ad-hoc-Geschäft vom Halteplatz hat noch immer Gewicht 
– besonders für kleinere Betriebe. Die Appvermittlung spielt auch für Taxis ei-
ne wachsende  Rolle. Für Betriebe, die häufig Krankenfahrten durchführen, 
sind feste Touren wie Serienfahrten zu Dialysepraxen bedeutsam. Wie in den 
meisten Großstädten erfolgen immer wenige Aufträge per Telefon. 
• Faktor Nachfragestruktur: Eine tragende Säule der Nachfrage bilden nach 
wie vor Fahrten für Privatleute. Deutlich zurückgegangen ist in der Pandemie 
die Nachfrage von Geschäftsleuten. Auch künftig werden insbesondere Vide-
okonferenzen das Geschäftsreiseaufkommen mindern. Dafür haben Kranken-
fahrten in der Pandemie  relativ an Bedeutung gewonnen  – ähnlich wie Fahr-
ten für Schüler oder für Menschen mit Behinderung.  
• Faktor Konjunktur und Inflation : Die wirtschaftliche Entwicklung steht noch 
immer im Schatten der Pandemie und seit Frühjahr 2022 auch unter dem Vor-
zeichen der Kriege in der  Ukraine und im Nahen Osten . Unsichere Zukunfts-
aussichten und eine galoppierende Inflation bei sinkenden Reallöhnen min-
dern die Konsumbereitschaft und damit auch die Taxinachfrage. D abei ran-
giert die Kölner Kaufkraft leicht über dem deutschen Durchschnitt.  
• Faktor Regionalwirtschaft: Köln ist eine lebendige Metropole mit einem aus-
gewogenen Branchenmix und starke m Dienstleistungsstandort – ein grund-
sätzlich positives Umfeld für das Taxigewerbe. Die Stadt hat eine hohe Ar-
beitsplatzdichte mit einem großen Anteil wissensintensiver Arbeitsplätze. Als 
Medien- und Kulturmetropole hat Köln weiterhin große Bedeutung.  
• Faktor Reise - und Gastgewerbe : Taxis waren zwar nicht unmittelbar von 
staatlichen Beschränkungen betroffen. Die Pandemie hat zahlreiche Branchen 
in Mitleidenschaft gezogen, die zu de ren wichtigen Taxinachfragern zählen. 
Dazu gehören die Reisebranche sowie das Gast- und Veranstaltungsgewerbe. 
Eine besondere Rolle haben dabei Messe und Karneval gespielt.  
• Faktor Gesundheitswirtschaft : Die Gesundheitswirtschaft entwickelt sich 
zunehmend zu einer wichtigen Quelle der Taxinachfrage. Köln verfügt über 
zahlreiche Krankenhäuser und ambulante Einrichtungen , die den Taxis Nach-
frage bescheren.  
• Faktor Schulen und Fördereinrichtungen: Institutionelle Fahrten für Schüler 
oder Menschen mit Behinderung haben ebenfalls an Bedeutung für die Nach-
frage gewonnen. Auch hier verfügt Köln über ein breites Angebot.

- 64 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
• Faktor Verkehrs umfeld: Bedeutendster Wettbewerber für Taxis ist – abge-
sehen vom Mietwagen – der private Pkw. Die Kölner Pkw-Dichte ist aber mo-
derat. Der Kölner Hauptbahnhof gehört zu den wichtigsten deutschen Eisen-
bahnknotenpunkten und ist damit ein bedeutender Nachfragehotspot für  Ta-
xis. Der städtische ÖPNV ist leistungsfähig – auch in den Nachtstunden . Dar-
über hinaus gewinnt das Fahrrad zunehmend Bedeutung als innerstädtisches 
Verkehrsmittel. Eine Einbindung von Taxis in den ÖPNV findet bislang kaum 
statt. Seit UBER und Bolt auch in Köln aktiv sind, kämpft das örtliche Taxige-
werbe nun auch gegen einen irregulären Wettbewerb von dieser Seite.  
• Faktor Flugverkehr: Ein gewichtiger Nachfragefaktor ist der Flughafen Köln / 
Bonn. In der Corona -Krise sind die Fluggastzahlen dramatisch eingebrochen. 
Für 2022 lag das Passagieraufkommen erst bei gut 70% der Vorkrisenjahre . 
Für das Gesamtjahr 2023 werden voraussichtlich rund 88% des Aufkommens 
von 2019 erreicht. Das Problem auch hier: Taxinutzer am Airport Köln / Bonn 
sind in erster Linie Geschäftsleute, deren Reisetätigkeit überdurchschnitt lich 
zurückgegangen ist  
 
    
6.2  Angebotsfaktoren   
 
Angebotsseitig ist das Kölner Taxigewerbe großstadttypisch aufgestellt, so dass aus 
diesem Blickwinkel nur einige Anzeichen auf eine Gefährdung der Funktions - bzw. 
der Existenzfähigkeit hinwiesen  – zumindest nicht bis zu r Pandemie und nicht bis 
zum massenhaften Markteintritt plattformvermittelter Mietwagen. In den Jahren zuvor 
war eine positive Entwicklung zu beobachten: 
 
• Faktor Beschäftigung:  Das Kölner Taxigewerbe wird von Kleinstbetrieben 
mit nur einem Fahrzeug dominiert. Daneben finden sich einige mittelgroße 
Mehrwagenbetriebe sowie vereinzelte Großbetriebe. Entsprechend zeigt sich 
die Personalsituation. Schon vor der Pandemie hatte das Gewerbe Probleme , 
geeignetes Fahrpersonal zu rekrutieren. Während der Krise sind viele Mitar-
beiter abgewandert, so dass sich der Fahrermangel weiter zugespitzt hat und 
zu einem zentralen Engpass geworden ist. In der Pandemie sind viele Fahrer 
abgewandert, so dass der Fahrermangel zunehmend zum Problem wird.  
• Faktor Fahrzeuge:  Die Qualität der professionellen Kölner Taxiflotte hat sich 
seit 2015 generell verbessert und ist insgesamt noch immer vertretbar – mit 
einem branchenüblich hohen Anteil an Neufahrzeugen (ca. 84%) und einem 
akzeptablen Fahrzeugalter (Ø: 4,2 Jahre). Die Fahrzeuge der Kleinstbetriebe 
sind meist höherwertiger als die der Mehrwagenbetriebe.

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Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
• Faktor Finanzierung: Im Durchschnitt wurden die Fahrzeuge zum Preis von 
ca. 30.500 € beschafft. B ranchentypisch werden die Taxis hauptsächlich mit 
Krediten finanziert. Was lange Zeit unkritisch war, ist seit der Pandemie zur 
Gefahr geworden: Angesichts ausbleibender Umsätze und stark steigender 
Zinsen ist die Ratenzahlung für viele Unternehmen schwierig geworden  und 
droht zum langfristigen Problem zu werden.  
• Faktor Taxidichte:  Zurzeit fahren in der Stadt Köln 1.15 4 Taxis, was  bei 
wachsender Bevölkerungszahl  einer Taxidichte von 1,06 entspricht. Wegen 
der seinerzeit niedrigeren Einwohnerzahl hatte  der Wert 2015 noch bei 1,18 
gelegen. Eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit ist aus dieser Perspektive 
nicht zwingend zu erkennen. Die durchschnittliche Taxidichte deutsche r Met-
ropolen liegt bei 1,37.  
• Faktor Taxi-Mietwagendichte: Kritisch ist jedoch die Entwicklung der Kölner 
Taxi-Mietwagendichte, die von 1,68 im Jahre 2015 auf aktuell 1,98 gestiegen 
ist. Zurzeit sind in Köln 1.004 Mietwagen genehmigt – etwa doppelt so viel e 
wie noch 2015. Der Zuwachs geht i m Wesentlichen auf den Markteintritt app-
vermittelter Anbieter seit Frühjahr 2019 zurück – noch einmal deutlich ver-
stärkt nach Abklingen der Pandemie. Erschwerend kommt hinzu, dass viele 
der in Köln eingesetzten Mietwagen im Umland genehmigt sind – mutmaßlich 
ohne sich an die Rückkehrpflicht zu halten. Aktuell ist die große Zahl der 
Mietwagen zu r ernsthaften Bedrohung der Existenz - und Funktionsfähigkeit 
des Kölner Taxigewerbes geworden. 
• Faktor Einsatzzeit: Die zeitliche Auslastung Kölner Taxis war bis zur Pande-
mie auf branchenübliche Werte  gestiegen. In der Pandemie musste die Ein-
satzzeit drastisch heruntergefahren werden. Reduziert wurden  sowohl die 
jährlichen Einsatztage (von ca. 306 auf ca. 268 Tage) als auch die wöchentli-
che Einsatzzeit (von 82 auf ca. 64 Std. / Woche). Viele Betriebe haben auf 1 -
Schichtbetrieb umgestellt. Besonders die Randzeiten am Abend und am Wo-
chenende blieben und bleiben häufig unbesetzt. 
• Faktor Fahrleistung:  2019 war die Jahresfahrleistung mit ca. 70.400 km 
leicht überdurchschnittlich: 2011 bis 2013 hatte die erst bei ca. 57.200 km ge-
legen. Auch hier unterscheiden sich die Betriebstypen: Mehrwagenbetriebe 
waren am leistungsfähigsten mit ± 74.000 km. 1 -Fahrzeugbetriebe mit Perso-
nal fuhren ca. 68.500 km. Das „Sch lusslicht“ bildeten Alleinfahrer, die auf ca. 
56.400 km kamen. Die Pandemie hat bei alle Betriebstypen zu einem dramati-
schen Rückgang der Fahrleistung um rund 5 1% geführt. In Flächenkreisen 
und in kleineren Großstädten war der Einbruch weit weniger einschneidend  
als in den Metropolen. In der Krise ist auch die durchschnittliche Besetztquote 
leicht gesunken – von ca. 49% auf ca. 45%.

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Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
6.3 Betriebswirtschaft  und Geschäftsaufgaben  
 
Vor der Pandemie erlaubten die Erlöse professioneller Taxis ein Wirtschaften im 
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. In der Pandemie sind die Erlöse in exis-
tenzgefährdender Weise eingebrochen , ohne wieder das „vor Corona“ -Niveau zu 
erreichen. Wirtschaftlich sinnvolles Arbeiten war in dieser Zeit kaum möglich:    
 
• Faktor Grauwirtschaft: Aber auch vor der Pandemie  gab es Hinweise auf ei-
nen irregulären Wettbewerb.  Die Plausibilitätsprüfung der steuerlichen Unter-
nehmerangaben zeigte, dass auch 2019 jedes 3. Taxi (ca. 32%) semiprofessi-
onell, d.h. jenseits der betriebswirtschaftlichen Plausibilität eingesetzt wurde . 
In dieser Hinsicht hatte sich seit der Untersuchung 2014 / 2015 (ca. 39%) nur 
eine moderate Verbesserung eingestellt Eine Reihe größerer Betriebe hat 
seitdem auf eine digitale Aufzeichnung der Taxameterdaten  („Fiskaltaxame-
ter“) umgestellt, so dass zumindest dort eine leichte Verbesserung eingetreten 
ist. Semiprofessionell sind in Köln vorwiegend Kleinbetriebe. Die Existenz so 
vieler semiprofessioneller Unternehmen deutet auf einen ruinösen Wettbewerb 
hin, der die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes generell in Frage stellt. Allein 
mit einer Beschränkung der Taxizahl ist dem Problem aber nicht abzuhelfen. 
Hier sollte eine betriebswirtschaftlich ausgerichtete Kontrolle bei der regelmä-
ßigen Wiedererteilung erfolgen.  Die bisherige Prüfung anhand von häufig 
fragwürdigen Bescheinigungen Dritter ist nicht mehr zeitgerecht. 
• Faktor Fahrzeugerlöse:  Im Jahr 2019 erzielten professionelle Taxis noch 
leicht überdurchschnittliche Nettoerlöse von ca. 82.000  €. Mit Jahreserlöse n 
von angeblich ca. 44.800 € (1 -Fahrzeugbetriebe) bzw. ca. 51.900 € (Mehrwa-
genbetriebe) arbeiteten semiprofessionelle Unternehmen jenseits der be-
triebswirtschaftlichen Plausibilität. Im Krisenjahr 2020 büßten professionelle 
Betriebe im Schnitt mehr als die Hälfte ihrer Erlöse ein (ca. 54%). In kleineren 
Großstädten wie Mainz (ca. -37%) oder Mülheim (ca. -31%) war der Einbruch 
nicht ganz so gravierend. Generell hat die Corona-Krise das Gewerbe in den 
Metropolen besonders hart getroffen.    
• Faktor Kilometererlöse: Branchenüblich sind die Kölner Kilometererlöse: Im 
Mittel der Jahren 2019 - 2021 fuhren professionelle Fahrzeuge Nettoerlöse 
von durchschnittlich ca. 1,12 € / km ein – ein Wert, der in der Krise erwar-
tungsgemäß weitgehend stabil geblieben ist  (ca. -6,2%). Größere Mehrwa-
genbetriebe erzielten im Prüfungszeitraum den besten Kilometererlös (Ø: 1,15 
€ / km). Semiprofessionelle kamen dagegen nur auf ± 0,89 € / km. Der bis 
September 2021 gültige Kölner Taxitarif lief unter taxitypischen Einsatzbedin-
gungen auf ca. 1,24 € / km hinaus. 32 Wegen der meist untertariflichen Kran-
kenfahrten und anderer nicht tarifpflichtiger Fahrten, wird der vom Taxitarif ge-
steckte Kilometererlös jedoch selten erreicht.   
 
32 Taxitypische Einsatzbedingungen: 50% Besetztquote; durchschnittliche Tourenlänge 6 km, Touren zum amtli-
chen Tarif; Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelas-
senen Taxen Kölner Taxitarif in der Fassung der 5. Änderungsverordnung Kölner Taxitarif v. 29. Nov. 2018.

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Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
• Faktor Gesamtkosten: Mit jährlich ca. 65.200 € Kosten pro Fahrzeug arbeite-
ten professionelle Kölner Betriebe 2019 auf gehobene m Niveau, wobei sich 
die Aufwendungen deutlich nach Betriebsgröße unterschieden. Im Krisenjahr 
2020 gingen die Gesamtkosten professioneller Taxis um ca. 3 6% zurück – 
deutlich weniger als die Erlöse  (-54%). Dadurch ist ein schwerer wirtschaftli-
cher Schaden entstanden.  
• Faktor Kostenstruktur: „Vor Corona“ rangierten auch die Fixkosten im Köl-
ner Taxigewerbe leicht über dem Branchendurchschnitt (ca. 17.900 € / Fahr-
zeug). In der Pandemie ist die Fahrleistung um rund die Hälfte eingebrochen, 
so dass die Fixkosten auf weit weniger Lastkilometer verteilt werden konnten. 
Die überwiegend variablen Fahrzeugkosten bewegten sich branchentypisch 
um ca. 1 4.700 € pro Taxi. Die Personalkosten größerer professioneller Mehr-
wagenbetriebe waren bis 2019 mit rund 50.000 € pro Fahrzeug betriebswirt-
schaftlich plausibel. Wegen Kurzarbeit und Freisetzung von Fahrpersonal sind 
die Personalkosten 2020 stark gesunken, vorrangig in den kleineren Betrieben 
mit Fahrpersonal (ca. -48%). Problematisch sind die – auch vor der Krise – zu 
geringen (gemeldeten) Personalkosten der semiprofessionellen Mehrwagen-
betriebe (ca. 20.200 €), die auf Schwarzarbeit und einen ruinösen Wettbewerb 
hinweisen.  
• Faktor Überschuss: Mit durchschnittlich ca. 33.200 € überschritten professi-
onelle Kölner Alleinfahrer 2019 den vom Referenzwert des BVTM von ca. 
28.100 €. Professionelle 1 -Fahrzeugbetriebe mit Mitarbeitern verpassten mit 
ca. 27.800 € nur knapp d en BVTM-Referenzwert. Auch das hat auf die dama-
lige wirtschaftliche Erholung  des Kölner Taxigewerbes hin gedeutet. Die Ge-
winnsituation der Mehrwagenbetriebe war aber schon vor der Pandemie prob-
lematisch: Im Durchschnitt erwirtschafteten die Mehrwagenbetriebe einen 
Überschuss pro Taxi zwischen ca. 12.500 € (2 -3 Fahrzeuge) und ca. 2.800 € 
(8+ Fahrzeuge) – ein deutlich zu niedriges Niveau. In der Pandemie hatten al-
le Betriebstypen zudem einen gravierenden Rückgang zu verbuchen (> -70%). 
Mehrwagenunternehmen schrieben fast durchgängig „rote Zahlen“. Ein akzep-
tables Einkommen, eine adäquate Kapitalverzinsung und ein angemessener 
Zuschlag für das unternehmerische Risiko waren in Köln nicht (mehr) zu erzie-
len. Vielmehr war zumindest bis zur Jahreswende 2021 / 2022 von einer exis-
tenziellen Gefährdung de s Kölner Taxigewerbes auszugehen. Der seit Okto-
ber 2022 auf 12,00 € / Std. angehobene gesetzliche Mindestlohn stellt das ge-
schwächte Gewerbe in dieser Situation vor eine weitere Herausforderung. 
• Faktor Konzessionsbewegungen: Tatsächliche Geschäftsaufgaben waren 
auch in der Pandemie selten und betrafen  seit 2018 lediglich sechs Genehmi-
gungen. Weiterhin wurden sechs Taxigenehmigungen (3 Fälle) wegen fehlen-
der „persönlicher Zuverlässigkeit“ widerrufen. Die große Mehrzahl der Kon-
zessionsbewegungen ging jedoch auf Übertragungen zurück, die nicht als Ge-
schäftsaufgaben zu werten sind. Mehr als die Hälfte der Übertragungen erfolg-
te aus wirtschaftlichen Gründen. Im Zusammenhang mit der Corona -
Pandemie wurden zudem zahlreiche Anträge auf die Befreiung von der Be-
triebspflicht gestellt.

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Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
7 EMPFEHLUNGEN  
 
Im Mittelpunkt der Untersuchung stand die Existenz - und die Funktionsfähigkeit des 
Kölner Taxigewerbes und damit auch die Höchstzahl der Taxigenehmigungen. Der 
Stadt Köln liegen 319 Anträge auf Erteilung einer Taxigenehmigung vor. Die Nichter-
teilung bildet einen Eingriff in das individuelle Grundrecht auf Berufsfreiheit. Eine sol-
che Intervention hat – sofern sie sich auf die Gefährdung der Existenz - oder Funkti-
onsfähigkeit beruft – stets das öffentliche Verkehrsinteresse zu berücksichtigen. 
 
 
7.1     Mengenbegrenzung vs. Berufsfreiheit  
 
Die Situation des Taxigewerbes wurde und wird seit Frühjahr 2020 von der Pande-
mie und deren Folgen bestimmt. Der Einbruch der Nachfrage war in Köln gravieren-
der als in anderen Großstädten. Seit Frühjahr 2022 belasten zudem die Kriege in der 
Ukraine und in Nahost die gesamte deutsche Wirtschaft. Hinzu kommt ein in den 
letzten Monaten massiv gewachsener, zumeist irregulärer Wettbewerb durch app-
vermittelte Mietwagen. Unter diesen Vorzeichen ist die Funktionsfähigkeit des Kölner 
Taxigewerbes in weite Ferne gerückt. 
 
Auch in dieser Lage gibt eine BVerfG -Entscheidung aus dem Jahre 1960 Orientie-
rung, die maßgeblich für das 1961 in Kraft getretene PBefG war und die die Berufs-
freiheit (Art. 12 GG) in den Vordergrund stellt. 33 Die PBefG-Novelle von 2021 hat an 
dieser grundlegenden Ausrichtung nichts geändert, setzt aber neue Akzente:  
 
• Ergänzung zum Linienverkehr : Als Teil der Daseinsvorsorge n ehmen Taxis 
eine nicht zu ersetzende Ergänzungsfunktion gegenüber anderen Verkehrs-
formen wahr. Dieser Funktion verdankt es seinen Status als schützenswertes 
„überragend wichtiges Gemeinschaftsgut".  Es besteht somit ein öffentliches 
Verkehrsinteresse an einem existenz- und funktionsfähigen Taxiverkehr.  
• Ruinöser Wettbewerb: Im öffentlichen Verkehrsinteresse soll ein „ruinöser 
Wettbewerb“ verhindert werden, der Existenz - und Funktionsfähigkeit de r Ta-
xis bedroht. Als „ ernste Gefahr [bleibt] im Wesentlichen nur übrig, daß das 
Droschkengewerbe selbst bei unkontrolliertem Eindringen neuer Unternehmen 
durch Übersetzung und ruinösen Wettbewerb in seiner Existenz bedroht“ wird.  
 
33 BVerfG, Beschluss des Ersten Senats v. 8. Juni 1960, 1 BvL 53/55, 16, 31, 53/56, 7, 18, 24/57.  Zur 
Entstehung des PBefG auch Richard Sigl, Handkommentar zum Personenbeförderungsgesetz vom 
21.03.1960, Berlin 1962.

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Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
• Mietwagen: Aus Sicht des BVerfG von 1960 stellten Mietwagen noch „ keine 
bedrohliche Konkurrenz für andere Verkehrszweige“  dar und bedienten allen-
falls ein „Luxusbedürfnis“. Die Neufassung des PBefG räumt dem Wettbewerb 
durch Mietwagen nunmehr Raum ein, ohne aber den Genehmigungsbehörden 
durchschlagende neue Regulierungsinstrumente an die Hand zu geben. Er-
wägenswert ist aber die Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts für 
Mietwagen gemäß § 51a PBefG, auch wenn das Gesetz noch rechtliche Unsi-
cherheit birgt. 34 Erfolgreicher ist dagegen die betriebswirtschaftliche Kontrolle 
der Mietwagenbetriebe wie sie in Hamburg, München, Stuttgart oder Wiesba-
den praktiziert wird. Dieser Ansatz macht  sich die Tatsache zu Nutze, dass 
das Geschäftsmodell der appvermittelten Mietwagen auf Ebene der Subunter-
nehmen kaum legal zu betreiben ist und auf Schwarzarbeit beruht – mit Aus-
nahme einiger weniger besonders alimentierter Vorzeigebetriebe. Im Einzelfall 
ist die nachweisbar  und bietet damit eine Handhabe zum Widerruf der Ge-
nehmigung (siehe dazu 7.3 Subjektive Zulassungskriterien). 
• Konkurrenzschutz: Die Regulierung der Taxizahlen darf nicht auf einen Kon-
kurrenzschutz hinauslaufen. Dazu das BVerfG: „Lediglich eine Vorschrift, die 
gerade nur die aus einer Übersetzung im Droschkengewerbe  drohenden Ge-
fahren bekämpfen und nicht darüber hinaus einen umfassenden Konkurrenz-
schutz schaffen würde, könnte gegenüber Art. 12 Abs. 1 GG Bestand“ haben.  
• Bedürfnisprüfung: Unzulässig ist weiterhin eine restriktive Argumentation im 
Sinne einer Bedürfnisprüfung, wie sie vor Inkrafttreten des modernen PBefG 
noch zulässig war. Schon das BVerfG warnte 1960 vor einer Hintertür -
Argumentation, die eine „unzulässige Bedürfnisprüfung… auf dem Wege über 
die Prüfung der öffentlichen Verkehrsinteressen“ fortsetzt.  
• Planung und Gestaltung: Unzulässig ist weiterhin eine Festlegung der Kon-
zessionszahl im Sinne einer „wirtschafts- und verkehrspolitischen Planung und 
Gestaltung". Das führt immer wieder zu Irritationen in Verwaltungen, deren 
Handeln ansonsten stets auf Planung und Gestaltung ausgerichtet ist. Wäh-
rend beispielsweise der Linienverkehr immer schon Gegenstand der ver-
kehrspolitischen Planung und Gestaltung war (und sein muss), bleibt der Ge-
legenheitsverkehr – und damit auch die Festlegung einer Höchstzahl der Ta-
xigenehmigungen – davon ausgenommen. Die vielfach geübte Praxis, eine 
Genehmigungshöchstzahl festzulegen und über (viele) Jahre unbesehen bei-
zubehalten, ist daher kaum rechtskonform.35 
 
34 Wesentlich in diesem Zusammenhang sind die Gutachten von Freshfields, Bruckhaus, Deringer , 
„PBefG-Novelle – zur Auslegung von § 51a PBefG (Tarifregulierung im Mietwagenverkehr) “, Berlin, 
Mai 2022 (Auftraggeber: UBER), das Rechtsgutachten der Düsseldorfer Kanzlei Kleiner zur „Ausle-
gung und Anwendung von § 51a PBefG im Zusammenspiel mit § 49 Abs. 4 S. 7 PBefG “ v. Mai 2023 
im Auftrag der deutschen Taxiverbände, sowie das Rechtsgutachten Prof. M. Knauff, „Unter welchen 
Voraussetzungen kann ein Mindesttarif für Mietwagen nach § 51a Abs. 1 PBefG eingeführt werden?“  
im Auftrag des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) v. Mai 2023.  
35 Hier kommt zum Tragen, dass die Regelungen für den Gelegenheitsverkehr aus dem stark auf die 
Berufsfreiheit ausgerichteten Gewerberecht abgeleitet wurde (bis 1934: § 37 Reichsgewerbeordnung) 
– im Gegensatz zu den Bestimmungen über den Linienverkehr, die traditionell administrativ -
planerischen Charakter hatten. Eine Liste der Gesetze, Verordnungen und sonstigen Bestimmungen,

- 70 -                                       
 
Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
       
7.2 Objektive Zulassungskriterien – Existenz - und Funktionsfähigkeit   
 
Das mehrfache Herunterfahren des öffentlichen Lebens in der Pandemie hat das Ta-
xigewerbe und viele seiner Nachfragequellen mit besonderer Wucht getroffen. Ging 
es bis zur Pandemie „nur“ um die Funktionsfähigkeit, so steht bis heute die Exis-
tenzfähigkeit des Taxigewerbes „auf dem Spiel“. 36  
 
Hinzu kommt die aktuelle Wirtschafts - und Energiekrise in Folge der Kriege in der 
Ukraine und im Nahen Osten sowie die ernste Bedrohung durch irreguläre Mietwa-
genanbieter. Die aktuellen Vermittlungszahlen der Kölner Taxizentralen zeigen, dass 
eine „neue Normalität“ noch lange auf sich warten lassen wird. 
 
Viele Kölner Taxibetriebe leben somit zurzeit „von der Substanz“. Ein weiteres 
Alarmsignal ist der hohe Anteil semiprofessioneller Taxi, der schon „vor Corona“ auf 
einen ruinösen Wettbewerb hingedeutet hat. Hier liegt ein lang jähriges „Grundübel“ 
des Kölner Taxigewerbes, auf das bereits in den Vorgängergutachten aus 2005 und 
2015 hingewiesen wurde und an dem sich nur wenig geändert hat. Allerdings ist die-
sem Grundübel nicht durch die Begrenzung der Genehmigungszahl abzuhelfen. 
 
Andererseits ist Köln  ein starker Wirtschaftsstandort, der dem örtlichen Taxigewerbe 
zumindest „vor Corona“ ein Auskommen gesichert hat. Nach einer langen konjunktu-
rellen Hochphase und einem Bevölkerungsplus hatte sich die wirtschaftliche Situation 
des Kölner Taxigewerbes vor der Pandemie deutlich verbessert.  
  
 
die 1961 in das (moderne) PBefG überführt wurden bzw. von diesem ersetzt wurden , findet sich in der 
Bundestagsdrucksache 255 / 3 v. 08.03.1958. 
36 VG Frankfurt 4 K 4018/17.F. Der Antrag auf Erteilung einer Taxikonzession wurde im Oktober 2020 
mit Verweis auf die Pandemie-bedingte Gefährdung des Taxigewerbes am Tage der Verhandlung 
abgelehnt. Die Entscheidung wurde am 03.09.2021 durch den VGH Hessen 2 A 2801/20.Z grundsätz-
lich bestätigt. Für die Zeit „nach Corona“ siehe auch VG Aachen, v. 28.03.202310 K 404/19.

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Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
Bis heute sollte mit einem doppelten Maßstab gemessen werden: mit dem Maßstab 
der Existenzfähigkeit und mit dem Maßstab der Funktionsfähigkeit. Seit der Pan-
demie ist das ursprünglich im PBefG verankerte Kriterium der Existenzfähigkeit maß-
geblich. 37  
 
Woran ist die Existenzgefährdung des Taxigewerbes zu messen? Eine solche Gefahr 
hatte seit Inkrafttreten des modernen PBefG Anfang der 1960er Jahre noch nicht 
konkret bestanden, so dass auch (fast) keine einschlägige Rechtsprechung existiert. 
Aktuell liegt jedoch die zwischenzeitlich vom VHG -Hessen im Grundsatz bestätigte 
Entscheidung des VG Frankfurt vor, die auf die Existenzgefährdung des (Frankfurter) 
Taxigewerbes in Zeiten der Corona-Pandemie abstellt.38  
 
Frühe PBefG -Kommentare verbanden noch eine konkrete Vorstellung mit dem Be-
griff der „Existenzbedrohung“: 
 
„Eine Existenzbedrohung erfasst die Mitglieder eines Gewerbes in der Regel nicht 
einheitlich, sondern die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen 
schwächeren Mitglieder rascher als die stärkeren. Von einer Bedrohung des ge-
samten Gewerbes wird man sprechen können, wenn 10% oder mehr der Gewer-
betreibenden mit der beabsichtigten Vermehrung der Zulassungen ihre Existenz-
grundlage verlieren werden.“ 39  
 
Bei dem derzeit anhaltenden Nachfrageeinbruch in der Größenordnung von rund ei-
nem Drittel de s Tourenaufkommens sind fast alle, d.h. wesentlich mehr als 10% der 
Taxibetriebe, in ihrer Existenz gefährdet – auch ohne, dass es dazu einer „Vermeh-
rung der Zulassungen“ bedarf.  
 
Daher wird empfohlen, die Zahl der Taxigenehmigungen von derzeit 1.154 nicht zu 
erhöhen, sondern perspektivisch abzubauen – durch eine betriebswirtschaftlich ori-
entierte Prüfung der subjektiven Zulassungskriterien . Sofern dabei  ernsthafte „An-
haltspunkte für die Unzuverlässigkeit des Unternehmers“ festgestellt werden , sollte 
keine Wiedererteilung der Genehmigung erfolgen. 
 
37 Auch die Rechtsprechung geht weiterhin von der Existenzfähigkeit aus. Siehe z.B. den Beschluss 
des OVG NRW v. 27.08.2019, 13 A 196/18. 
38 VG Frankfurt 4 K 4018/17.F. Der Antrag auf Erteilung einer Taxikonzession wurde im Oktober 2020 
mit Verweis auf die Pandemie-bedingte Gefährdung des Taxigewerbes am Tage der Verhandlung 
abgelehnt. Die Entscheidung wurde am 03.09.2021 durch den VGH Hessen 2 A 2801/20.Z grundsätz-
lich bestätigt. 
39 Richard Sigl, Handkommentar zum Personenbeförderungsgesetz vom 21.03.1960.

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Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
7.3 Subjektive Zulassungskriterien  
 
Die aktuelle Gefährdung der Funktions- und Existenzfähigkeit des Kölner Taxigewer-
bes beruht auf einer Gemengelage aus Pandemie-Folgen, semiprofessionellen Taxi-
betrieben und irregulären Mietwagenanbietern. Damit ist ein Ansatz gefordert, der 
den gesamten Gelegenheitsverkehr einschließt. Diesen umfassenderen Weg weist 
auch das 2021 neu gefasste PBefG, das auf ein „Level Playing Field“ setzt.  
 
Genehmigungsbehörden besitzen schon heute effektive Instrumente für eine qualita-
tive Aufsicht über das Taxi - und das Mietwagengewerbe. Die Hamburger Genehmi-
gungsbehörde hat 2006 eine erfolgreiche Praxis bei der (Wieder -)Erteilung von Ge-
nehmigungen eingeführt, die sich auf die betriebswirtschaftliche Prüfung der subjekti-
ven Zulassungskriterien gemäß § 1 und § 2 PBZugV („persönliche Zuverlässigkeit“ / 
„finanzielle Leistungsfähigkeit“) stützt. Die seit vielen Jahren auch in anderen Städten 
übernommene Praxis stellt den gewerberechtlichen Aspekt der Gefahrenabwehr in 
den Vordergrund und sollte auch in Köln Anwendung finden. 
 
Die Instrumente der Prüfungspraxis lassen sich auch auf app vermittelte Mietwagen-
betriebe übertragen. Betriebsprüfungen in anderen Städten zeigen, dass das Ge-
schäftsmodell als Subunternehmer von UBER oder Bolt betriebswirtschaftlich nicht 
legal zu betreiben ist. Die Plattformen geben zumeist nicht kostendeckende Entgelte 
vor und behalten übermäßige Umsatzprovisionen ein (z.B. UBER: 25%; Safedriver 
Ennoo zusätzlich ca. 4,9%)  ein. Schon damit ist ein Betrieb im Rahmen der Steuer- 
und Sozialgesetze kaum mehr möglich, sofern die Plattformbetreiber nicht (zeitweise) 
außerordentliche Boni, Investitionshilfen oder Werbekostenzuschüsse ausschütten.   
 
Die systembedingten Vorgaben (Preisdumping / Provisionen) zwingen die Betriebe in 
die Schwarzarbeit und Umsatzverkürzung. Verstöße gegen Schwarzarbeits - und 
Mindestlohngesetz sind auch mit den Mitteln einer Genehmigungsbehörde relativ 
einfach zu erkennen. Entscheidend ist der Abgleich der von den Plattformen geführ-
ten detaillierten Vermittlungsaufzeichnungen mit den bei den Krankenkassen („Ein-
zugsstellen“) gemeldeten Arbeitszeiten der Fahrer. Mit diesem konsequent verfolgten 
Ansatz hält z.B. Hamburg die Zahl der bei appvermittelten Mietwagen niedrig.

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Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 
7.4     Evaluation  
 
Zurzeit ist die Marktentwicklung schwer zu prognostizieren. Nach einer angemesse-
nen Frist sollte  daher die Entwicklung des örtlichen Marktes erneut untersucht wer-
den, um die erzielten Veränderungen zu evaluieren und nötige Nachbesserungs-
schritte einzuleiten.  
 
Stets muss beachtet werden: Jede Versagung einer Taxigenehmigung erfordert die 
Abwägung zwischen dem individuellen Grundrecht auf freie Berufsausübung und 
dem öffentlichen Verkehrsinteresse – eine prognostisch ausgerichtete Entscheidung, 
die nicht auf Grundlage überalterter Daten erfolgen kann.  
 
 
 
 
 
 
Th. Krause  
                           
öffentlich bestellter und vereidigter  
Sachverständiger für die Betriebswirtschaft  
und Bewertung von Taxiunternehmen

Beratungsverlauf (3)

29.04.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.06.2024 Wirtschaftsausschuss
TOP 4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.06.2024 Verkehrsausschuss
TOP 6.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0970/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
15.04.2024
Erstellt
10.03.2024 18:35