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Gutachten zur Funktionsfähigkeit des Kölner Taxigewerbes

Mitteilung Ausschuss 0970/2024 vom 15.04.2024

Stand: Am 11.06.2024 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle I/32/322/1 Vorlagen-Nummer 15.04.2024 0970/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 29.04.2024 Wirtschaftsausschuss 06.06.2024 Verkehrsausschuss 11.06.2024 Gutachten zur Funktionsfähigkeit des Kölner Taxigewerbes Die Verwaltung hat die Firma Linne und Krause GmbH mit der Erstellung eines Gut- achtens zur Funktionsfähigkeit des Kölner Taxigewerbes beauftragt, welches nun vor- liegt. Der Hauptzweck des Gutachtens ist die Schaffung einer gerichtsfesten Grundlage für die Versagung von zusätzlichen Taxikonzessionen. Das Gutachten trifft keine qualitative Aussage zum Kölner Taxigewerbe, sondern be- antwortet prognostisch die sich aus der objektiven Zulassungsbeschränkung für Taxis gem. § 13 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ergebene Frage, ab welcher Gesamtzahl von Genehmigungen im Kölner Taxigewerbe ein ruinöser Wettbewerb zu erwarten ist, der die Funktionsfähigkeit gefährdet und damit die öffentlichen Verkehrs- interessen beeinträchtigt. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund einer Gemengelage aus Pan- demie-Folgen, semiprofessioneller Taxibetrieben und irregulären Mietwagenanbietern eine aktuelle Gefährdung der Funktions- und Existenzfähigkeit des Kölner Taxigewer- bes vorliegt. Gemäß früherer PBefG-Kommentierungen spricht man von einer Existenzbedrohung des gesamten Gewerbes, wenn 10 % oder mehr der Gewerbetreibenden mit der be- absichtigten Vermehrung der Zulassungen ihre Existenzgrundlage verlieren werden. Bei dem derzeit anhaltenden Nachfrageeinbruch in der Größenordnung von rund ei- nem Drittel der Touren seien fast alle, das heißt wesentlich mehr als 10 % der Taxibe- triebe in ihrer Existenz gefährdet, auch ohne, dass es dazu einer „Vermehrung von Zulassungen“ bedarf. Daher wird empfohlen, die Zahl der Taxigenehmigungen von derzeit 1.154 nicht zu er- höhen, sondern perspektivisch abzubauen – durch eine betriebswirtschaftlich orien- 2 tierte Prüfung der subjektiven Zulassungskriterien. Sofern dabei ernsthafte „Anhalts- punkte für die Unzuverlässigkeit des Unternehmers“ festgestellt werden, sollte keine Wiedererteilung der Genehmigung erfolgen. Im Hinblick auf die Ergebnisse des Gutachtens ist zu berücksichtigen, dass sich das Mobilitätsverhalten der Menschen in Großstädten in den letzten Jahren deutlich ge- wandelt hat, hin zu umweltfreundlichen Verkehrsmittel wie zum Beispiel ÖPNV, Fahr- rad oder Elektroroller. Darüber hinaus wird, insbesondere bei der jüngeren Bevölkerung, die Nachfrage nach App-vermittelten und bargeldlosen Fahrten immer höher. Eine Zusammenfassung des Gutachtens sowie das gesamte Gutachten sind als Anla- gen dieser Mitteilung beigefügt. gez. Blome Anlage 1 Zusammenfassung des Gutachtens Anlage 2 Gutachten der Firma Linne + Krause zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln
  • Anlage 1 - Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte des Gutachtens zur Funktionsfähigkeit des Kölner Taxigewerbes

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    1 Anlage 1 Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte des Gutachtens zur Funktionsfähigkeit des Kölner Taxigewerbes Rechtliche Anforderungen an die Begrenzung der Taxigenehmigungen Nach § 13 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist die Erteilung von weiteren Genehmigungen zu versagen, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen dadurch beeinträchtigt werden, dass durch die Ausübung des beantragten zusätzlichen Verkehrs das örtliche Taxigewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht wird. Das Personenbeförderungsgesetz erhält somit eine objektive Zulassungsbeschränkung für die Erteilung von Taxigenehmigungen und schränkt insoweit das Grundrecht auf die freie Wahl der Berufsausübung nach Artikel 12 Grundgesetz ein. Eine Bedrohung der Funktionsfähigkeit liegt vor, wenn ein ruinöser Wettbewerb zu schwerwiegenden Mängeln bei der individuellen Verkehrsbedienung mit Taxen führt und negative Auswirkungen auf die allgemeine Verkehrssicherheit oder die Sicherheit der zu befördernden Fahrgäste zu befürchten sind. Taxibetriebe müssen in der Lage sein, in Ergänzung des öffentlichen Personennahverkehrs jederzeit ihrer gesetzlichen Betriebs- und Beförderungspflicht im Rahmen der festgelegten Tarife vollumfänglich und betriebssicher nachzukommen. Die Existenzfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes ist sicherzustellen. Im Spannungsfeld zwischen der grundgesetzlich geschützten Berufs- und Gewerbefreiheit und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit im Taxigewerbe ist die Genehmigungsbehörde daher verpflichtet, in regelmäßigen Abständen durch ein neutrales Sachverständigengutachten festzustellen, ob die Höchstzahl der zugelassenen Taxigenehmigungen angemessen ist. Dabei sind insbesondere folgende Prüfkriterien maßgeblich:  Die Nachfragesituation im örtlichen Taxigewerbe  Die Angebotssituation im örtlichen Taxigewerbe  Die Entwicklung der Erlös-, Betriebskosten- und Gewinnsituation im Taxigewerbe unter Einbeziehung der Einsatzzeiten  Anzahl und Ursachen von Geschäftsaufgaben Vorgutachten und Auswahl des Gutachters Zuletzt wurde das Kölner Taxigewerbe 2015 gutachterlich untersucht, mit dem Ergebnis, dass die Funktionsfähigkeit im Kölner Taxigewerbe in vielerlei Hinsicht nicht mehr gegeben war. Die Parameter zur Beurteilung der Funktionsfähigkeit des 2 Kölner Taxigewerbes nach § 13 Abs. 4 PBefG hatten sich seit dem Vorgutachten aus dem Jahr 2009 deutlich verschlechtert. Zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit wurden damals folgende Maßnahmen empfohlen:  Reduzierung der Genehmigungen auf 950 Fahrzeuge  Marktbereinigung durch eine über die rechtlichen Anforderungen hinausgehende Prüfung in Form des „Hamburger Modells“ unter Einsatz von zusätzlichem und qualifizierten Personal  Aufzeichnungspflichten  Evaluation nach einer angemessenen Frist von ca. 3-4 Jahren Im Rahmen des Vergabeverfahrens (VOF) für die erneute Erstellung eines Gutachtens wurde das auf Marktforschung und verkehrswirtschaftliche Untersuchungen spezialisierte Unternehmen Linne und Krause GmbH aus Hamburg am 24.02.2022 beauftragt. Der Gutachter Thomas Krause hat als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Betriebswirtschaft und Bewertung von Taxiunternehmen bundesweit in den letzten Jahren mehr als 170 Gutachten für Genehmigungsbehörden erstellt und verfügt daher über die notwendige Sachkenntnis und Erfahrung. Die Firma Linne und Krause GmbH war bereits 2009 und 2015 für die Stadt Köln als Gutachter beauftragt und insoweit in der Lage, das Vorgutachten fortzuschreiben. Methodik und wesentliche Ergebnisse des Taxigutachtens Die Untersuchung wurde im Zeitraum von Mai 2022 bis März 2023 durchgeführt und berücksichtigt u.a. die Auswirkungen der Corona-Krise und des Ukraine-Krieges sowie die zum Untersuchungszeitpunkt bereits vorliegenden steuerlichen Jahresabschlüsse der beteiligten Taxiunternehmen aus den Jahren 2019 bis 2021. In die Untersuchung wurden 336 Einzelunternehmen (von 560) und alle 226 Mehrwagenunternehmen einbezogen. Darüber hinaus wurden regionalwirtschaftliche Rahmendaten und Vergleichsdaten aus anderen Städten erhoben. Im Hinblick auf die maßgeblichen Prüfkriterien nach § 13 Abs. 4 PBefG trifft das Gutachten folgende wesentlichen Feststellungen. Nachfragesituation (Seite 11 ff) Die Nachfrage nach Taxidienstleistungen in der Stadt Köln ist insgesamt etwas ungünstiger als in den Taxihochburgen Hamburg, Düsseldorf oder München und in den letzten Jahren massiv zurückgegangen – auch bereits vor der Pandemie. Die Corona-Krise führte im Frühjahr 2020 zu einer weltweiten wirtschaftlichen Zäsur – auch für das deutsche Taxigewerbe, wo die Pandemie vielerorts eine existentielle Nachfragekrise ausgelöst hat. In der Pandemie hat das großstädtische Taxigewerbe 3 deutlich stärker als das Gewerbe „in der Fläche“ gelitten (Bundesverband Taxi und Mietwagen ging 2020 von einem Auftragsminus von ca. 43 % aus). Das ermittelte Funkvermittlungsaufkommen Kölner Taxis ist von 2019 bis 2022 um rund ein Drittel substanziell zurückgegangen. Für das laufende Jahr 2023 seien ca. 1,10 Mio. Funktouren zu erwarten. Somit habe sich auch langfristig das Gesamtaufkommen seit 2010 (2,32 Mio. Touren) halbiert. In dem Segment der Einsteigertouren war die Entwicklung noch gravierender. Von ca. 3,91 Mio. Touren ging das Aufkommen 2020 und 2021 um 55% bis 58 % zurück. Diese Zahl vermittelt den Eindruck von Verlusten, die einerseits durch die sinkende Nachfrage entstanden und anderseits über den Weg der Plattformvermittler in den Mietwagensektor abgeflossen sind. Patienten- und Krankenfahrten haben ebenso wie Schüler- und Fahrten für Menschen mit Behinderung seit den Vorgängeruntersuchungen sukzessive zugenommen. Der demografische Wandel der Gesellschaft ist bereits spürbar. Laut dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik steigt der Anteil der über 65-jährigen von aktuell ca. 18 % auf rund 21 % bis 2035. Gerade Senioren sind häufiger in ihrer Mobilität eingeschränkt und auf individuelle Mobilitätsangebote angewiesen. Besonders bei Arztfahrten sind Taxis ein unverzichtbarer Teil der Daseinsvorsorge. Die bis vor Corona umfassende Nachfrage nach Taxidienstleistungen, die insbesondere aus dem Bereich Messe- und Wirtschaftsverkehr, dem Tourismus, zahlreichen Events und hier insbesondere dem Karneval, sowie dem großstädtischen Nachtleben erfolgte, haben deutlich an Gewicht für die Taxinachfrage verloren. Das Passagieraufkommen am Köln /Bonner Flughafen hat noch nicht die Passagierzahlen der “Vor-Corona-Jahre“ erreicht (ca. -12 %), so dass auch diese Quelle der Nachfrage gesunken ist. Konkurrenz erwächst dem Taxigewerbe vor allem durch App-vermittelte Mietwagenfahrten, aus dem ÖPNV sowie den Mieträdern, E-Roller etc. Angebotssituation und Einsatzzeit (Seite 34 ff) Zum Zeitpunkt der Untersuchung verteilten sich die 1154 Taxigenehmigungen auf 786 Betriebe. Dabei dominierten die 560 Betriebe mit nur einem Taxifahrzeug. Aktuell liegt das Durchschnittsalter der professionellen Flotte in Köln bei 4,2 Jahren und wird fast ausschließlich mit Dieselkraftstoff gefahren – das Bild ist (noch) typisch für das deutsche Taxigewerbe. Ein wichtiges Kriterium zur Beurteilung der Angebotssituation ist die Taxidichte bzw. ergänzend die Taxi-/ Mietwagendichte, d.h. die Relation zwischen Einwohnerzahl und der Anzahl der Fahrzeuge. In den 15 größten Städten liegt die durchschnittliche Taxidichte bei 1,37 Taxis zu je 1.000 Einwohner und die Taxi-/ Mietwagendichte bei 2,15 je 1.000 Einwohner. In Köln ist die aktuelle Taxidichte mit 1,06 und die Taxi/Mietwagendichte mit 1,98 Fahrzeugen je 1.000 Einwohner leicht unterdurchschnittlich und rangiert in 4 deutschen Großstädten auf Rang 5. Die starke Zunahme App-vermittelter Mietwagen ist zur ernsthaften Bedrohung der Existenz- und Funktionsfähigkeit des Kölner Taxigewerbes geworden. Waren 2019 die Taxis im Durchschnitt noch an 304 Tage im Einsatz, ging die Zahl der Einsatztage im zweiten Corona-Jahr 2021 auf 265 Tage zurück. Bei größeren Betrieben machte sich der Rückgang am deutlichsten bemerkbar, eine Beobachtung, die auch anderorts zu machen war. Die wöchentliche Einsatzzeit der Kölner Taxis betrug im Jahr 2019 ca. 82 Stunden. Die Pandemie hat auch in Köln zu einem dramatischen Einbruch der Fahrleistung der Taxis geführt. Im Jahr 2019 erbrachten die Kölner Taxis eine für Großstädte leicht überdurchschnittliche Fahrleistung von ca. 70.400 km. Im ersten Pandemiejahr wurde die Kilometerleistung mehr als halbiert und betraf alle Betriebstypen. Das größte Minus war bei den Mehrwagenbetrieben zu beobachten. In den Vergleichsstädten fiel der Rückgang deutlich moderater aus (ca. – 29 % bzw. -37 %). Umsatz-, Kosten- und Überschusssituation (Seite 49 ff) Im Mittelpunkt der betriebswirtschaftlichen Untersuchung stehen Erlöse, Kosten und Überschuss der örtlichen Taxibetriebe. In der Pandemie wurde das Kölner Taxigewerbe akut in seiner Existenz gefährdet. „Vor Corona“ rangierte Köln bei den Erlösen auf überdurchschnittlichem Niveau. In der Pandemie ist der Erlös aber in den meisten Großstädten existenzgefährdend eingebrochen. 2019 kamen professionelle Taxis auf einen Nettoerlös von durchschnittlich 82.000 Euro. 2011/2013 lag der Wert noch bei 50.600 Euro. Die höchsten Erlöse wurden von Betrieben mit 4 und mehr Taxis erzielt (ca. 90.000 Euro) und Kölns Alleinfahrer übertrafen mit ca. 62.500 Euro den vom Bundesverband Taxi und Mietwagen ermittelten Wert von 52.000 Euro deutlich. Im Coronajahr brachen die Erlöse um ca. 54 % ein. Bereits vor der Pandemie näherte sich beim Kölner Taxigewerbe, wie auch in vielen anderen deutschen Taximärkten zu beobachten ist, die Höhe der Kosten denen der Erlöse an. Da in der Krise die Kosten nicht im gleichen Maße wie die Erlöse „heruntergefahren“ wurden, hat sich das grundsätzliche Rentabilitätsproblem weiter zugespitzt. Auch vor der Pandemie gab es Hinweise auf einen irregulären Wettbewerb. Die Prüfung zeigte, dass 2019 jedes dritte Taxi (ca. 32 %) semiprofessionell, d.h. jenseits der betriebswirtschaftlichen Plausibilität eingesetzt wurde. Der Einsatz so vieler semiprofessioneller Unternehmen deute auf einen ruinösen Wettbewerb hin, der die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes generell in Frage stellt. Allein mit einer Beschränkung der Taxizahl sei dem Problem nicht abzuhelfen. Es sollten betriebswirtschaftlich ausgerichtete Kontrollen bei der regelmäßigen Wiedererteilung erfolgen. Im Taxigewerbe sind Daten zur Gewinnsituation nur unter Vorbehalt zu ermitteln, da sich der betriebliche Gewinn nicht unmittelbar aus der Differenz von Erlös und 5 Kosten ergibt (z.B. wegen Geschäftsführergehalt bei Besitzern von GmbHs oder UGs sowie außerordentlicher Erträge durch Werbeeinnahmen und Lohnkostenzuschläge der Agentur für Arbeit). Vom Gutachter wurde der operative Überschuss errechnet, wonach maßgeblich dabei der Überschuss ist, der sich aus der Einnahme-/ Überschussrechnung bzw. aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergibt. Vor der Corona Krise erwirtschafteten im Jahr 2019 Kölner Taxibetriebe einen Überschuss von durchschnittlich 16.800 Euro pro Fahrzeug, ein schon damals unzureichendes Ergebnis. Im ersten Jahr der Corona-Krise brach der Überschuss pro Fahrzeug radikal ein (ca. -124%). Insbesondere der niedrige Überschuss größerer Mehrwagenbetriebe von knapp 3.000 Euro pro Fahrzeug deutet auf eine Bedrohung der Funktionsfähigkeit hin. Auch 2020/2021 war dort ein harscher, existenzgefährdender Absturz zu verzeichnen, da praktisch alle Betriebe in der Verlustzone arbeiteten. Geschäftsaufgaben und Konzessionsbewegungen (Seite 60 ff) Die Anzahl von sechs tatsächlichen Geschäftsaufgaben, bei denen die Genehmigungen freiwillig an die Stadt Köln zurückgegeben wurden, ist zumindest ungewöhnlich, da sich bisher für eine Übertragung einer Genehmigung stets ein Käufer fand. Aufgrund fehlender Zuverlässigkeit wurden drei Unternehmern insgesamt acht Taxigenehmigungen widerrufen. Mehrheitlich wurden 55,5 % der Genehmigungen aus wirtschaftlichen Gründen und ca. 41 % aus natürlichen Gründen übertragen. Im Zusammenhang mit der Pandemie wurden zeitweilig zahlreiche Genehmigungen von der Betriebspflicht befreit. Empfehlungen (Seite 68 ff) Die Situation des Taxigewerbes wurde und wird seit Frühjahr 2020 von der Pandemie und seit Frühjahr 2022 zudem durch Kriege belastet. Zudem kommt ein massiv gewachsener Wettbewerb durch App-vermittelte Fahrten. Unter diesen Vorzeichen ist die Funktionsfähigkeit des Kölner Taxigewerbes in weite Ferne gerückt. Orientierung gibt in dieser Lage eine BVerfG- Entscheidung aus dem Jahre 1960, die die Berufsfreiheit in den Vordergrund stellt. Die PBefG-Novelle von 2021 hat an dieser grundlegenden Ausrichtung nichts geändert, setzt aber neue Akzente:  Ergänzung zum Linienverkehr und in dieser Funktion Status des Taxis als schützenswertes „überragend wichtiges Gemeinschaftsgut“.  Im öffentlichen Verkehrsinteresse soll ein „ruinöser Wettbewerb“ verhindert werden, der Existenz- und Funktionsfähigkeit der Taxis bedroht. 6  Bei Mietwagen wurden neue Regulierungsinstrumente an die Hand gegeben, z.B. die Einführung eines Mindestbeförderungstarifes für Mietwagen, welches noch rechtliche Unsicherheit birgt. Erfolgreicher seien dagegen betriebswirtschaftliche Kontrollen der Mietwagenbetriebe, wie in Hamburg und anderen Städten.  Kein Konkurrenzschutz durch Regulierung der Taxizahlen.  Unzulässigkeit einer Bedürfnisprüfung, wie sie vor 1961 noch zulässig war.  Unzulässigkeit der Festlegung der Konzessionszahl im Sinne einer „wirtschafts- und verkehrspolitischen Planung und Gestaltung“ Daher sollte mit doppeltem Maßstab gemessen werden: mit dem Maßstab der Existenzfähigkeit und mit dem Maßstab der Funktionsfähigkeit. Seit der Pandemie ist das ursprünglich im PBefG verankerte Kriterium der Existenzfähigkeit maßgeblich. Der Gutachter empfiehlt, die Zahl der Taxigenehmigungen von derzeit 1.154 nicht zu erhöhen, sondern perspektivisch abzubauen - durch eine betriebswirtschaftlich orientierte Prüfung der subjektiven Zulassungskriterien. Sofern dabei ernsthafte „Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit des Unternehmers“ festgestellt werden, sollte keine Wiedererteilung erfolgen. Da die aktuelle Gefährdung der Funktions- und Existenzfähigkeit des Kölner Taxigewerbes auf eine Gemengelage aus Pandemiefolgen, semiprofessionellen Taxibetrieben und irregulären Mietwagenanbietern beruht, sei ein Ansatz gefordert, der den gesamten Gelegenheitsverkehr einschließt. Betriebsprüfungen in anderen Städten hätten gezeigt, dass das Geschäftsmodell als Subunternehmer von UBER oder Bolt aufgrund nicht kostendeckender vorgegebener Entgelte und übermäßigen Umsatzprovisionen von ca. 25% -30% betriebswirtschaftlich nicht legal zu betreiben sei. Schon damit sei ein Betrieb im Rahmen der Steuer – und Sozialgesetze nicht mehr möglich, sofern die Plattformbetreiber nicht zeitweise außerordentliche Boni, Investitionshilfen oder Werbekostenzuschüsse ausschütten. Weiteres Vorgehen Die Verwaltung wertet das Gutachten nunmehr detailliert aus und prüft die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Dazu wird sie das Gutachten den beteiligten Kölner Taxizentralen (Taxi Ruf Köln e.G. und Taxi 17), der zuständigen Interessenvertretung des Taxiverbandes in NRW (Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi und Mietwagen e.V.) sowie der Industrie- und Handelskammer Köln zur Kenntnisnahme zuleiten. Die Stadt Köln wird die Kontrolle von appvermittelten Mietwagen fortsetzen und intensivieren. 7 Von der Verwaltung werden keine an die Verwaltung zurückgefallene Genehmigungen erneut erteilt. Nach einer angemessenen Frist sollte die Entwicklung des örtlichen Marktes erneut untersucht werden.
  • Anlage 2 - Fortschreibungsgutachten gem. § 13 Abs. 4 PBefG über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln

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    + Fortschreibungsgutachten gemäß § 13 Abs. 4 PBefG über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln erstellt für - Amt für öffentliche Ordnung - November 2023 Holzdamm 51 Holzdamm 51 20099 Hamburg Tel. 040 / 241 92 96 - 0 Fax 040 / 241 92 96 - 19 Email: krause@linne-krause.de Anlage 2 - 2 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ............................................................................................................ 3 1.1 Aufgabenstellung .......................................................................................... 3 1.2 Methodik........................................................................................................ 5 1.3 Problem Grauwirtschaft ................................................................................. 7 2 Nachfragesituation ........................................................................................... 11 2.1 Nachfragefaktor Demografie ....................................................................... 12 2.2 Nachfragefaktor Tourenaufkommen ............................................................ 15 2.3 Nachfragefaktor Kundenstruktur ................................................................. 18 2.4 Nachfragefaktor Wirtschaft .......................................................................... 22 2.4.1 Nachfragefaktor Konjunktur und Inflation ............................................. 22 2.4.2 Nachfragefaktor Arbeitsmarkt ............................................................... 25 2.4.3 Nachfragefaktor Regionalwirtschaft ..................................................... 26 2.5 Nachfragefaktor verkehrswirtschaftliches Umfeld ....................................... 30 3 Angebotssituation ............................................................................................ 34 3.1 Angebotsfaktor Beschäftigte ....................................................................... 34 3.2 Angebotsfaktor Fahrzeuge .......................................................................... 36 3.3 Angebotsfaktor Taxi- und Mietwagendichte ................................................ 40 3.4 Angebotsfaktor Einsatzzeit .......................................................................... 42 3.5 Angebotsfaktor Fahrleistung ....................................................................... 47 4 Erlöse, Kosten und Überschuss ..................................................................... 49 4.1 Erlöse .......................................................................................................... 49 4.2 Kosten ......................................................................................................... 52 4.3 Überschuss ................................................................................................. 57 5 Geschäftsaufgaben und Konzessionsbewegungen ...................................... 60 6 Zusammenfassung ........................................................................................... 62 6.1 Nachfragefaktoren ....................................................................................... 62 6.2 Angebotsfaktoren ........................................................................................ 64 6.3 Betriebswirtschaft und Geschäftsaufgaben ................................................. 66 7 Empfehlungen .................................................................................................. 68 7.1 Mengenbegrenzung vs. Berufsfreiheit ................................................... 68 7.2 Objektive Zulassungskriterien – Existenz - und Funktionsfähigkeit .... 70 7.3 Subjektive Zulassungskriterien ............................................................... 72 7.4 Evaluation .................................................................................................. 73 - 3 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 1 EINLEITUNG 1.1 Aufgabenstellung Im März 2022 beauftragte das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln die Fa. Linne + Krause GmbH mit der Fortschreibung des Gutachtens zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes aus dem Jahre 2015. Ein Fokus liegt auf der Ermittlung der Höchstzahl der Taxigenehmigungen. Weiterhin sollen die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Kölner Taxigewerbe abgeschätzt werden. Gemäß § 13 Abs. 4 PBefG „ist die Genehmigung zu versagen, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen dadurch beeinträchtigt werden, dass durch die Ausübung des beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit be- droht wird.“ Dies ist mit dem Grundrecht der freien Berufsausübung abzuwägen. • Bundesverfassungs- / Bundesverwaltungsgericht: Das schließt eine Ar- gumentation im Sinne eines „Konkurrenzschutzes“ oder „einer Gewährleistung der wirtschaftlichen Grundlage des örtlichen Taxigewerbes “ aus. Grundlegend ist ein höchstrichterlicher Beschluss v. 8. Juni 1960 (BVerfG 1 BvL 53/55, 16, 31, 53/56, 7, 18, 24/57), der sich am kurz zuvor ergangenen Apotheken -Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7,377) zur Berufsfreiheit orientiert. Maßgeblich sind weiterhin drei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts aus 1981 (BVerwG 7 C 57.79), 1988 (BVerwG 7 C 94.86) und 1989 (BVerwG 7 C 44 und 45.88). Insbesondere das Urteil aus 1988 macht drei konkrete metho- dische Vorgaben: „vollständige Ermittlung“, „zutreffende Ermittlung“ und „nicht offensichtlich fehlerhafte Prognose “. Auch d ie prognostische Entscheidung des Kreises muss sich an diesem Maßstab messen lassen. • Verwaltungsgerichte: In den letzten Jahren haben die Verwaltungsgerichte eine Rechtsprechung entwickelt, die zunehmend den Aspekt der Berufsfreiheit in den Vordergrund rückt und sich damit wieder stärker an dem BVerfG - Beschluss von 1960 orientiert. In erster Linie sind hier die Urteile und Be- schlüsse des OVG Schleswig -Holstein (4 L 147/91, u. 3 A 74/07), des OVG Berlin (1 SN 15.99), OVG NRW (13 A 1417/05) und des OVG Rheinland -Pfalz (7 A 11567/03.OVG u. 4 K 329/06.KO) zu nennen. Aus Baden -Württemberg liegt die Entscheidung des VG Stuttgart von 2014 (8 K 658/12) vor, die die Konzessionsbeschränkung durch die Landeshauptstadt Stuttgart bestätigt. Die aktuellen Entscheidungen des VG Karlsruhe (3 K 2922/16), des VG Freiburg (6 K 1753/17) und des OVG NRW (13 A 196/18) haben noch einmal die hohen methodischen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Konzessionsvergabe vor Augen geführt. Im Oktober 2020 hat das VG -Frankfurt (4 K 4018/17.F) ei- ne richtungsweisende Entscheidung in Zeiten der Corona-Pandemie getroffen, die im September 2021 vom VHG -Hessen (2 A 2801/20.Z) bestätigt wurde. Zur Situation „nach Corona“ siehe aktuell VG Aachen (10 K 404/19). - 4 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Die Zahl der Kölner Taxigenehmigungen liegt derzeit bei 1.156. Im Oktober 2023 la- gen zudem der Genehmigungsbehörde 319 Anträge auf Erteilung einer Taxigeneh- migung vor: • Altbewerber: 64 Anträge wurden von Bewerbern gestellt, die bereits ein Taxi- gewerbe in Köln betreiben. Neubewerber: Daneben liegen 255 Anträge von (künftigen) Unternehmern vor, die bislang noch nicht im Taxigewerbe der Stadt aktiv sind. - 5 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 1.2 Methodik Die Untersuchung ist eine Fortschreibung des 201 5 (Berichtszeitraum: 2011 - 2013) vorgelegten Gutachtens über die Funktionsfähigkeit des Kölner Taxigewerbes. Die Marktsituation wird noch immer stark von den Auswirkungen der seit Frühjahr 2020 herrschenden COVID -19-Pandemie geprägt. In der Pandemie hatte sich die Lage im Gewerbe zeitweise so zugespitzt, dass über die Funktionsfähigkeit hinaus auch dessen Existenzfähigkeit in Frage stand. Nach Abklingen der Pandemie ha ben sich mit de n Kriegen in der Ukraine und Nahost weitere – auch ökonomische – Kri- sen angeschlossen. Eine weitere schwere Belastung ist dem Kölner Taxigewerbe durch den Markteintritt von UBER im April 2019 erwachsen, dem FreeNow Ride und Bolt später folgten. Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Aachen Berlin Bielefeld Braunschweig Bremen Delmenhorst Darmstadt Dresden Düsseldorf Eberswalde Eschborn Essen Frankfurt a.M. Fulda Hamburg Heilbronn Hildesheim Kaiserslautern Koblenz Köln Lingen Ludwigshafen Magdeburg Mainz Mülheim a.d.R. München Neumünster Oldenburg Osnabrück Rödermark Salzgitter Schweinfurt Stuttgart Ulm Völklingen Wilhelmshaven Städte Ahrweiler Altmarkkreis Salzwedel Anhalt - Bitterfeld Barnim Bautzen Bergstraße Bernkastel - Wittlich Bitterfeld Cloppenburg Cochem - Zell Düren Emsland Gotha Hameln - Pyrmont Hannover (Region) Harz Heilbronn Heinsberg Kleve Ludwigslust Mansfeld - Südharz Meißen Merzig - Wadern Neunkirchen Nordsachsen Oberbergischer Kreis Oberhavel Parchim Rhein - Hundsrück - Kreis Rhein - Sieg - Kreis Rheinisch-Bergischer Kreis Roth Saalfeld - Rudolstadt Saarlouis Sächsische Schweiz Schmalkalden - Meiningen Viersen Wernigerode Landkreise aktuelle Projekte abgeschlossene Projekte Gutachten zur Funktionsfähigkeit / Wirtschaftlichkeit von Taxi- und Mietwagenmärkten (unvollständig) Das vorliegende Gutachten ist weiterhin Teil einer Serie von mehr als 170 Gutachten zu deutschen Taxi- und Mietwagenmärkten. 2022 / 2023 fanden gleichartige Unter- suchungen u.a. in Mülheim a.d.R. (2019 - 2021) und in Mainz (2018 - 2020) statt, deren Ergebnisse als Referenzwerte herangezogen werden. Zudem werden die ak- tuellen Daten den Werten aus dem Vorgängergutachten aus 2015 gegenübergestellt. - 6 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Bei der Untersuchung der Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes stehen gemäß § 13 Abs. 4 PBefG folgende Aspekte im Mittelpunkt: • die Nachfragesituation im Taxigewerbe • die Angebotssituation im Taxigewerbe (einschl. Taxi- und Mietwagendichte) • die Entwicklung der Erlöse und Betriebskosten sowie der Gewinnsituation im Taxigewerbe unter Einbeziehung der Einsatzzeiten • Anzahl und Ursachen für Geschäftsaufgaben. Die vorliegende Untersuchung geht multimethodisch vor: • Stichprobenerhebung: In Metropolen wie Köln kann die Erhebung repräsen- tativer Daten mit Hilfe einer sogenannten geschichteten Stichprobe erfolgen: • 1-Fahrzeugbetriebe: Das Gros der Kölner Taxibetriebe bilden die rund 560 1- Fahrzeugbetriebe. Erfahrungsgemäß handelt es sich dabei um eine homoge- ne Gruppe, die eine stichprobenartige Erhebung rechtfertigt. Bei einer Grund- gesamtheit von N= 560 Betrieben erlaubt eine 60% -Stichprobe von n= 336 ein repräsentatives Ergebnis mit einem vertretbaren methodischen Fehler. • Mehrwagenbetriebe: Die ca. 226 Mehrfahrzeugbetriebe bilden dagegen eine heterogene Gruppe, so dass hier mit einer Vollerhebung gearbeitet wurde. • Betriebswirtschaftliche Daten : Zur Erhebung der betriebswirtschaftlichen Daten wurde ein 6 -seitiger Fragebogen an die Taxibetriebe versendet, mit dem diese Auskunft zu Betrieb, Mitarbeiter n, Fahrzeugen, Fahrleistung, Ein- satzzeit, Touren gewinnung und Kundenstruktur sowie zu Erlös, Kosten und Gewinn gaben. Für steuerlich e Daten wurde n i.d.R. zudem die Jahresab- schlüsse bzw. Betriebswirtschaftliche Abrechnungen (BWA) eingereicht. • Erhebungszeitraum: Die Erhebung fand von Mai 2022 bis März 2023 statt und gestaltete sich zähflüssig. Schließlich haben jedoch 99,6% der dazu ver- pflichteten Betriebe ihren Daten eingereicht, so dass di e Untersuchung bean- spruchen kann, ein authentisches Bild des Kölner Taximarktes zu geben. • Berichtszeitraum: Für zeitraumbezogene Daten (z.B. Erlös, Kosten, Fahrleis- tung) umfasst der Berichtszeitraum die Jahre 2019 bis 2021. • Wirtschaftliche Rahmendaten : Um auch die aktuelle Entwicklung ein zu- schätzen, wurden die relevanten regionalwirtschaftlichen Rahmendaten re- cherchiert und aufbereitet. Die Daten stammen aus unterschiedlichen Quellen, auf die im Kontext eingegangen wird. Bei den aus Fremdquellen recherchier- ten Daten wurde auf den jeweils neuesten verfügbaren Datenstand zurückge- griffen. - 7 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 1.3 Problem Grau wirtschaft Auch in Köln stand das Gewerbe schon vor der Corona -Pandemie einer Vielzahl von Problemen gegenüber, von de nen die Grauwirtschaft „Querschnitts“ -Qualität besitzt. Nur wenige andere Branchen ermöglichen so weite n Spielraum für den „kreativen“ Umgang mit Erlös, Kosten und Gewinn . Der im November 2001 durch eine Arbeits- gruppe des Bund-Länder-Fachausschusses Straßenpersonenverkehr vorgelegte Be- richt über die „ Illegale Beschäftigung im Taxen - und Mietwagengewerbe“ kam dies- bezüglich schon vor zwei Jahrzehnten zu desillusionierenden Ergebnissen, die bis heute nicht an Aktualität verloren haben: „Der Anteil der nicht erklärten Umsatzerlöse im Taxen- und Mietwagengewerbe ist nach Erkenntnissen der Finanzbehörden und der Sonderkommission auf etwa 30 - 40% der erklärten Umsätze zu veranschlagen. Bei Umsätzen im Taxen - und Mietwagengewerbe von bundesweit rd. 6,6 Mrd. DM dürfte danach das Volumen der nicht erklärten Umsatzerlöse - vorsichtig geschätzt - jährlich zwischen 2 und 2,6 Mrd. DM liegen. Der Anteil der “Schwarzlöhne“ wird auf 40 - 60% der nicht er- klärten Umsätze geschätzt. Die nicht gemeldeten Lohnsummen dürften sich da- nach – ebenfalls vorsichtig geschätzt – in einer Größenordnung von jährlich zwi - schen 800 Mio. und 1,5 Mrd. DM bewegen.“ Um Verzerrungen bei den Ergebnissen zu minimieren, wurden die eingereichten be- trieblichen und steuerlichen Angaben einem Plausibilitätstest unterzogen:1 • Prüfung: Alle Erhebungsbögen und sämtliche Einzeldaten wurden geprüft. Im Vordergrund standen dabei Vollständigkeit und betriebswirtschaftliche Plausi- bilität. Zur P lausibilitätsprüfung wurden die Daten für das Vor -Corona-Jahr 2019 herange zogen, weil 2020/2021 kaum noch eine reguläre Betriebsfüh- rung möglich war. Auf die angesetzten Schwellenwerte wird nachfolgend de- tailliert eingegangen. • Klärung: Die eingereichten Daten mancher Betriebe waren lückenhaft und / oder widersprüchlich. D iese wurden daraufhin aufgefordert, Daten nachzulie- fern oder zu erläutern. Zumeist wurden die steuerlichen Unterlagen (wie z.B. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Betriebswirtschaftliche Abrechnung ( BWA) nachgefordert – sofern diese nicht bereits vorlagen. Mehrere Betriebe sind zudem nicht nur im Taxigewerbe tätig, so dass auch die Abgrenzung taxifremder Aktivitäten (z.B. Fahrten mit Mietwagen oder im freigestellten Verkehr) zuweilen klärungsbedürftig war. 1 Zum Erfordernis eines solchen Tests siehe VG Karlsruhe v. 20.04.2017, 3 K 2922/16. - 8 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Wie bei der Vor gängeruntersuchung im Jahr 2015, so wurden auch diesmal be- triebswirtschaftlich unplausible Betriebe separat ausgewertet und beurteilt. Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Lud- wigs- hafen Mül- heim a.d.R. Düs- sel- dorf Aa- chen Wup- per- tal Mainz Mann- heim Köln 2019 Dres- den Mün- chen Es- sen Köln 2013 Stutt- gart Frank- furt Ham- burg 2004 Kas- sel Berlin Betriebe mit plausiblen Umsätzen Einwagenbetriebe mit unplausiblen Umsätzen Mehrwagenbetriebe mit unplausiblen Umsätzen unplausible Einwagenbetriebe unplausible Mehrwagenbetriebe Taxiflotte nach Plausibilität der betriebswirtschaftlichen Angaben in % plausible Betriebe • Semiprofessionelle Taxis: Insgesamt war bzw. ist die Situation nach wie vor problematisch: Die Prüfung ergab, dass annähernd jedes 3. Kölner Taxi (ca. 32%) bereits vor der Pandemie semiprofessionell, d.h. jenseits der betriebs- wirtschaftlichen Plausibilität , eingesetzt wurde . Bei der Vorgängeruntersu- chung hatte der Anteil noch bei ca. 39% gelegen. In Mainz rangierte der Anteil ebenfalls auf hohem Niveau (ca. 28%); in Mülheim a.d.R. war die Quote da- gegen deutlich niedriger (ca. 14%). Auch in der Landeshauptstadt Düsseldorf war die Lage 2017 (ca. 24%) etwas entspannter. Ein Spitzenwert wurde 2015 in Berlin mit ca. 77% beobachtet. • Semiprofessionelle Betriebe: Semiprofessionelle Unternehmen sind in Köln zunehmend Kleinunternehmen. Bezogen auf die Betriebe zeigt sich daher ei- ne ähnliche Quote, wie bereits bei der Vorgängeruntersuchung festgestellt wurde: Rund 35% der Taxibetrieben werden semiprofessionell geführt (2014: ca. 36%). Somit ist auch in Köln nach wie vor eine Fehlstellung im Sinne eines ruinösen Wett- bewerbs zu erkennen. Zugleich ist das öffentliche Interesse an einem ordnungsge- mäß arbeitenden Taxigewerbe erheblich beeinträchtigt. - 9 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Vor der Corona-Krise 2020 / 2021 konnten unplausible Zahlen verschiedene Ursa- chen haben: Hintergrund konnten persönliche Einschränkungen des Unternehmers sein, wie Krankheit, hohe s Alter oder familiäre Umstände. Solche Gründe spielen zuweilen in Klein(st)betrieben eine Rolle. In vielen Fällen ist aber von Verkürzungen der Erlöse und Personalkosten auszugehen – vor allem bei Mehrwagenbetrieben. Als „semiprofessionell“ werden Unternehmen bezeichnet, deren Angaben bei der Prüfung bereits „auf den ersten Blick“ nicht mit den Regeln betriebswirtschaftlicher Plausibilität zu vereinbaren sind – ein eher niedrigschwelliges Kriterium. Wichtige Indizien für eine semiprofessionelle Betriebsführung liefern dabei steuerlich gemelde- te Erlöse und Kosten , wobei das Vorkrisenjahr 2019 zugrunde gelegt wurden. Dabei ist der Betriebstyp zu berücksichtigen: • Kennzahl Jahreserlös Alleinfahrer: Unterschreitet der Jahreserlös großstäd- tischer Alleinfahrer nachhaltig die Schwelle von ca. 45.000 € (netto), so deutet das auf eine problematische Betriebsführung hin. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM, ehemals BZP) geht 2019 für einen (Münchener) Alleinfahrerbetrieb von ca. 52.000 € Jahreserlös aus. Im „Corona -Jahr“ 2020 halbierte sich der Referenzwert annähernd auf ca. 28.300 €. 2 Als professionell eingestufte Kölner Alleinfahrerbetriebe überschritten 2019 mit durchschnittlich ca. 62.500 € bei Weitem den damaligen Referenzwert. • Kennzahl Jahreserlös Mehrwagenbetriebe: Bei Mehrwagenbetriebe – ins- besondere bei größeren Unternehmen – muss jedoch ein anderer Maßstab angelegt werden. Erfahrungsgemäß ist ein mit Fahrpersonal betriebenes Taxi seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns nicht mit Jahreserlösen unter ca. 65.000 € ordnungsgemäß zu führen. Professionelle Kölner Mehrwagenbe- triebe erklärten pro Fahrzeug Durchschnittserlöse zwischen ca. 84.300 € (2 -3 Fahrzeuge) und rund 90.000 € (ab 4 Fahrzeuge); semiprofessionelle Betriebe dagegen lediglich knapp 52.000 €. Zur weiteren Einordnung: Mit Fiskaltaxa- meter ausgestattete Taxis erzielten 2017 in Hamburg durchschnittlich ca. 97.700 € und in Düsseldorf ca. 98.300 € (netto). 3 Aber auch die umsatzstärks- ten Kölner Taxibetriebe erzielen Jahreserlöse von mehr als 120.000 € – ähn- lich wie die bundesweite Spitzengruppe in Hamburg, Düsseldorf oder Frank- furt. 2 Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V., Geschäftsberichte 2018 / 2019, 2019 / 2020. 3 Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (Hamburg), Die wirtschaftliche Lage des Hamburger Taxenge- werbes 2017 und Linne + Krause, Fortschreibungsgutachten gemäß § 13 Abs. 4 PBefG im Auftrag der Landes- hauptstadt Düsseldorf über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Landeshauptstadt Düsseldorf, 2019. - 10 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln • Kennzahl Kilometererlös: Große Aussagekraft hat auch der Nettoerlös pro Gesamtkilometer. Der BVTM ging 201 9 für einen Münchner Alleinfahrer von netto ca. 1,2 9 € / km aus . Sinkt der Erlös im großstädtischen Bereich anhal- tend unter ca. 1,10 € / km, wird der Wert erklärungsbedürftig – auch unter Be- rücksichtigung extensiver Pri vatnutzung. In Köln rangierte der steuerlich ge- meldete Erlös professioneller Betriebe 2019 zwischen ca. bei ca. 1, 11 € / km (Alleinfahrer) und ± 1,20 € / km (größere Mehrwagenbetriebe). Dagegen erklä- ren semiprofessionelle Taxibetriebe lediglich ca. 0, 92 € / km (1 - Fahrzeugbetriebe) bzw. ca. 0,8 5 € / km (Mehrwagenbetriebe). Zur Einord- nung: Der bis September 2021 gültige Kölner Taxitarif lief unter taxitypischen Einsatzbedingungen auf ca. 1,24 € / km hinaus. 4 Bedeutung haben aber auch die mit Krankenkassen , freien Träger n oder der Schulverwaltung ausgehan- delten Sondervereinbarungen. In Köln betrug der Anteil außertariflicher Fahr- ten 2019 rund ein Fünftel (ca. 21%). • Personalkosten: Ein wichtiger Indikator sind weiterhin d ie Personalkosten – vor allem für größere Mehrwagenbetriebe. Für die Finanzierung einer Vollzeit- kraft im Einschichtbetrieb waren vor der Pandemie mindestens 28.000 € bis 30.000 € Personalkosten erforderlich. In sehr gut ausgelasteten Mehrwagen- betrieben l agen die zuweilen bei mehr als 60.000 € pro Fahrzeug. Mehrwa- genbetriebe mit anhaltend weniger als 30.000 € Personalkosten pro Fahrzeug lassen somit den Verdacht der Schwarzarbeit aufkommen. Semiprofessionelle Kölner Mehrwagen betriebe erklärten 2019 lediglich Personalkosten in Höhe von ca. 20.200 € pro Fahrzeug. In professionellen Mehrwagenbetrieben (ab 4 Taxis) lagen die durchschnittlichen Personalkosten dagegen bei rund 50.000 €. Bei kleineren Betrieben muss jedoch stets die Arbeitskraft des Unterneh- mers berücksichtigt werden, die (meist) kein Kostenfaktor, sondern Gewinn- bestandteil ist. • Kraftstoffkosten: Eine flankierende Kennzahl bilden die steuerlich erklärten Kraftstoffkosten. Ist die angegebene Fahrleistung nicht mit den Kraftstoffkos- ten in Einklang zu bringen, liegt ein weiteres Indiz semiprofessioneller Be- triebsführung vor. 4 Taxitypische Einsatzbedingungen: 50% Besetztquote; durchschnittliche Tourenlänge 6 km, Touren zum amtli- chen Tarif; Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelas- senen Taxen Kölner Taxitarif in der Fassung der 5. Änderungsverordnung Kölner Taxitarif vom 29. November 2018. - 11 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 2 NACHFRAGESITUATION Die Nachfrage nach Taxi dienstleistungen in der Stadt Köln ist insgesamt etwas un- günstiger als in den Taxihochburgen Hamburg, Düsseldorf oder München und ist in den letzten Jahren massiv zurückgegangen – auch bereits vor der Pandemie. Die Corona-Krise führte ab Frühjahr 2020 zu einer weltweiten wirtschaftlichen Zäsur – auch für das deutsche Taxigewerbe, wo die Pandemie vielerorts eine existentielle Nachfragekrise ausgelöst hat. In der Pandemie hat das großstädtische Taxigewerbe deutlich stärker als das Gewerbe „in der Fläche“ gelitten. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. ging 2020 deutschlandweit von einem Auftragsminus von ca. 43% aus.5 Die wiederkehrende Schließung zahlreicher Geschäfte und Einschränkungen wie Maskenpflicht, Test - oder Abstandsregeln bildeten eine schwere Belastung für das Gewerbe. Mittlerweile sind aber rund 80% der Bevölkerung geimpft und alle Be- schränkungen des öffentlichen Lebens aufgehoben, so dass die Pandemie an Bri- sanz verloren hat. Wie zu zeigen ist, hatte und hat die Pandemie aber noch immer weitreichende Folgen – verschärft durch das Aufkommen irregulärer Wettbewerber. 5 https://bundesverband.taxi/geschaeftsbericht/ (abgerufen 14.07.2022). - 12 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 2.1 Nachfragefaktor Demografie Die Wohnbevölkerung bildet auch i n Köln das wirtschaftliche Fundament der Nach- frage. In dieser Hinsicht war bislang eine positive Entwicklung zu verzeichnen: Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 1.017.721 1.023.101 1.027.504 1.069.192 1.081.701 1.084.795 1.089.984 1.091.819 1.088.040 1.079.301 1.092.118 1.107.000 1.110.400 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 700.000 800.000 900.000 1.000.000 1.100.000 1.200.000 2000 2005 2010 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2035 2050 Einwohner Bevölkerungsentwicklung in Köln 2000 bis 2050 (Prognose) Q.: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik: Statistisches Jahrbuch 2022, Bevölkerungsprognose bis 2050 (Basisjahr 2021). • Bevölkerungsentwicklung: Seit der letzten Begutachtung ist die Einwohner- zahl um ca. 2% gestiegen und rangiert zurzeit bei knapp 1,1 Mio. Der Zu- wachs resultierte vorrangig aus Wanderungsgewinnen, die den negativen Sal- do aus Geburten und Sterbefällen kompensieren. Lediglich in den Pandemie- jahren 2020 / 2021 war ein negative r Wanderungssaldo zu beobachten. Für die nächsten Jahre prognostiziert das Statistische Landesamt einen weiteren Bevölkerungszuwachs von ca. 2%.6 6 Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik: Statistisches Jahrbuch 2022, Bevölkerungsprognose bis 2050 (Basisjahr 2021). - 13 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Entwicklung der Altersstruktur in Köln 2021 bis 2050, in % 16,3 15,9 15,6 65,9 63,5 63,4 12,0 14,9 13,4 5,9 5,7 7,7 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 2021 2035 2050 < 18 Jahre 18 - 64 Jahre 65 - 79 Jahre > 80 Jahre % Q.: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik: Bevölkerungsprognose für Köln 2022 bis 2050 • Demografischer Wandel : Bereits spürbar und weiterhin absehbar sind die Folgen einer alternden Gesellschaft. Senioren sind häufiger in ihrer Mobilität eingeschränkt und auf individuelle Mobilitätsangebote angewiesen. Laut Amt für Stadtentwicklung und Statistik steigt der Anteil der über 65 -Jährigen von aktuell ca. 18% auf rund 21% bis 2035. Besonders bei Arztfahrten sind Taxis ein unverzichtbarer Teil der Daseinsvorsorge. Auch aus dieser Sicht besteht ein öffentliches Verkehrsinteresse an der Funktionsfähigkeit des Gewerbes. - 14 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Entwicklung der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Köln 2011 bis 2021, in % 34,4 35,1 35,6 36,4 37,5 38,4 38,9 39,8 40,1 40,4 40,5 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 40,0 45,0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 % Q.: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik: Statistisches Jahrbuch 2022 • Migration: Mehr als 20% der örtlichen Bevölkerung besaß en 2021 einen aus- ländischen Pass. Berücksichtigt man weiterhin Menschen mit Migrationshin- tergrund, so errechnet sich ein Anteil von ca. 41%.7 Die Relevanz für das Ta- xigewerbe: Migranten sind häufiger mit Hürden auf dem Arbeitsmarkt konfron- tiert und streben auch aus diesem Grund verstärkt in niederschwellige Berufe wie das Taxi - und Mietwagengewerbe, für das keine langwierige Ausbildung oder formale Qualifikation erforderlich ist. 8 Strukturell kann so ein Angebots- überschuss entstehen, dem keine entsprechende Nachfrage gegenübersteht. Wichtig in diesem Zusammenhang: Ähnlich wie beim Wahlrecht gelten auch bei der Berufsfreiheit für ausländische Bürger andere Rechte als für deutsche Staatsbürger. Lediglich Unternehmer aus anderen EU -Staaten sind „ weitge- hend deutschen Staatsange hörigen gleich gestellt“ – so der BGH in seiner UBER-Entscheidung 2018.9 Die Pandemie bremste jedoch vorerst die Migrati- on.10 In welcher Weise die aktuellen politischen Krisen die langfristige Ent- wicklung beeinflussen, bleibt ungewiss. 7 Kölner Statistische Nachrichten, 10/2021. Nationalitäten in Köln. 8 Destatis: Bevölkerung mit Migrationshintergrund und Erwerbstätigkeit – Ergebnisse des Mikrozensus 2019. 9 BGH, Beschluss v. 13.12.2018, IZR 3/16. 10 Bundesministerium des Innern und für Heimat: Migrationsbericht 2020 – Zentrale Ergebnisse. - 15 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 2.2 Nachfragefaktor Tourena ufkommen Ein Maßstab für die Entwicklung der örtlichen Nachfrage nach Taxidienstleistungen ist das Tourenaufkommen der Funkvermittlungszentralen. Ca. 1.100 Fahrzeuge und somit die große Mehrheit der Kölner Taxis sind der Taxi Ruf Köln eG angeschlos- sen. Eine kleinere Flotte von ca. 60 Fahrzeugen ist weiterhin Teilnehmer bei Taxi17. Insgesamt ist das aktuelle Tourenaufkommen Kölner Taxis seit 2019 u m rund ein Drittel zurückgegangen – einschließlich der von den Vermittlungsplattformen UBER, FreeNow und Bolt vermittelten der Taxitouren: Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Taxi Ruf Köln eG: Funkvermittlungstouren 2019 – 2023* 1.626.557 990.049 1.031.328 1.250.163 1.100.000 0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2019 2020 2021 2022 2023 Funkvermittlungstouren Q.: Taxi Ruf Köln eG • Prozentuale Veränderung gegenüber 2019 2023: Hochrechnung Basis Jan.-Sep. -36,6%*-39,1%* -32,4%* -23,0%* • Funktouren Taxi Ruf Köln: Von 2019 bis 2022 ist die Zahl der Vermittlungen substanziell zurückgegangen – von ca. 1,63 Mio. auf ca. 1,25 Mio. Touren – ein Minus von ca. 23%. 2010 hatte die Zahl noch bei ca. 2,32 Mio. gelegen. Für das laufende Jahr 2023 sind ca. 1,10 Mio. Funktouren zu erwarten. Lang- fristig hat sich Tourenaufkommen somit halbiert. Das erste Pandemiejahr 2020 hatte einen Einbruch um rund 39% gebracht. Und auch im zweiten Krisenjahr lag das Minus noch bei ca. 37%. Im April 2020, dem Kernmonat des ersten Lockdowns, war die Zahl der Bestellungen um 70% zurückgegangen. - 16 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Taxi Ruf Köln eG: Einsteigertouren 2019 – 2023* 3.909.855 1.760.862 1.655.173 2.487.104 2.500.000 0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 3.000.000 3.500.000 4.000.000 2019 2020 2021 2022 2023 Einsteigertouren Q.: Taxi Ruf Köln eG • Prozentuale Veränderung gegenüber 2019 2023: Hochrechnung Basis Jan.-Sep. -36,1%* -55,0%* -57,7%* -36,4%* • Einsteigertouren Taxi Ruf Köln : Neben den Funktouren der angeschlosse- nen Taxis erfasst Taxi Ruf Köln auch deren sogenannte Einsteigertouren, d.h. die Fahrten, die an den Halteplätzen , am Straßenrand oder durch Vermittlung von UBER, Bolt oder FreeNow ihren Anfang nehmen. In diesem Segment war die Entwicklung noch gravierender als bei der Funkvermittlung : Von ca. 3,91 Mio. Touren ging das Aufkommen 2020 und 2021 um 55% bis 58% zurück. Auch 2022 / 2023 bleiben die Werte noch weit hinter der Zeit von „vor Corona“ (-36%) zurück. Diese Zahl vermittelt einen Eindruck von de n Verlus- ten, d ie einerseits durch die sinkende Nachfrage und andererseits über den Weg der Plattformvermittler in den Mietwagensektor abgeflossen sind. Dabei ist zu beachten, dass i n der Domstadt sowohl Kölner wie auch auswärtige Mietwagen im Einsatz sind. - 17 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Taxi 17: Funkvermittlungstouren 2019 – 2023* 123.952 110.321 136.653 165.139 161.000 0 50.000 100.000 150.000 200.000 2019 2020 2021 2022 2023 Touren Q.: KTV - Kölner Taxi Vermittlung GmbH & Co. KG • Prozentuale Veränderung gegenüber 2019 2023: Hochrechnung Basis Jan.-Aug. - 11%* + 10%* + 30% *+ 33%* • Funktouren Taxi 17: Fast gegenläufig verlief die Entwicklung dagegen bei Taxi 17. Wegen des stabilen Geschäfts mit Krankenfahrten und Stammkunden machte sich die Pandemie 2020 bei Taxi 17 nur als „Delle“ (-11%) bemerkbar. Bereits 2021 wurde der Stand von 2019 übertroffen. Im laufenden Jahr 2023 werden ca. 161.000 Touren erwartet – gegenüber 2019 ein Plus von ca. 30%. In der Gesamtschau wiegt das vergleichsweise geringe Tourenaufkommen der kleineren Zentrale den dramatischen Nachfragerückgang im gesamten Kölner Taxigewerbe bei weitem nicht auf. - 18 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 2.3 Nachfragefaktor Kundenstruktur Auch die Struktur der Nachfrage im Kölner Taxigewerbe hat sich in den vergangenen Jahren etwas verschoben. Zudem ha ben Pandemie und das Aufkommen app - vermittelter Mietwagen noch einmal Veränderungen bewirkt: TAB. 1: STADT KÖLN KUNDENSTRUKTUR LAUT SELBSTAUSKUNFT 2019 - IN % VOM UMSATZ - Professionelle Betriebe Semiprof. Betriebe Vergleichsstädte gesamt Allein 1 Fzg. + MA 2-3 Fzg. 4-8 Fzg. 8+ Fzg. 1 Fzg. 2+ Fzg. Mülheim Mainz Privatpersonen 31,3 32,0 32,9 30,4 24,5 35,7 37,6 40,5 29,3 30,5 Geschäftsleute 31,0 39,4 33,1 31,9 23,3 28,0 35,3 20,0 17,4 11,7 Patienten 11,3 5,5 8,2 11,6 16,7 14,7 5,8 15,2 31,6 44,0 Schülerfahrten 5,6 3,3 4,9 5,9 8,8 4,4 2,3 6,1 2,4 0,5 Menschen mit Behinderung 2,8 2,7 3,3 2,7 3,8 1,7 2,9 4,9 11,9 4,3 Touristen 8,5 9,0 9,6 8,4 9,3 6,2 8,9 5,9 2,3 2,7 Kurierfahrten 3,6 5,0 3,1 3,5 4,4 3,2 2,5 2,1 1,5 2,2 Ruftaxi / ÖPNV 2,3 1,5 2,2 2,2 2,4 2,5 1,6 2,6 1,3 1,4 Sonstiges 3,6 1,6 2,6 3,6 6,8 3,6 3,1 2,8 2,4 2,6 Summe 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 • Privatpersonen: Eine tragende Säule der Taxinachfrage sind nach wie vor Privatpersonen. 2019 lag der Erlösanteil noch bei ca. 31% . 2021 stieg er so- gar auf ca. 3 7%. Gegenüber 201 4 ist die Bedeutung jedoch leicht rückläufig (2014: ca. 40%). • Geschäftsleute: Besonders deutlich war in der Pandemie der Rückgang bei den Geschäftsreisenden, deren Umsatzanteil im Taxigewerbe von ca. 31% auf ca. 1 7% zurückgegangen ist. I n den Vergleichsstädten war d ie Bedeutung dieser Kundengruppe schon 2019 mit bis zu 17 % deutlich geringer. Wegen der mittlerweile weit verbreiteten Videokonferenzen dürfte das Geschäftsrei- seaufkommen auch in Zukunft deutlich zurückbleiben. Der Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) geht langfristig von einem Rückgang um rund 30% aus.11 11 Siehe VDR-Geschäftsreiseanalyse 2022. - 19 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln TAB. 2: STADT KÖLN KUNDENSTRUKTUR LAUT SELBSTAUSKUNFT 2021 - IN % VOM UMSATZ - Professionelle Betriebe Semiprof. Betriebe Vergleichsstädte gesamt Allein 1 Fzg. + MA 2-3 Fzg. 4-8 Fzg. 8+ Fzg. 1 Fzg. 2+ Fzg. Mülheim Mainz 2020 Privatpersonen 36,7 39,4 37,0 35,2 28,9 42,4 47,8 35,9 23,1 30,5 Geschäftsleute 16,8 22,7 17,9 15,4 12,6 15,9 17,5 13,5 10,3 11,7 Patienten 19,0 12,6 14,8 20,8 22,6 27,3 10,9 21,8 42,0 44,0 Schülerfahrten 7,7 5,1 8,1 8,6 12,6 3,2 3,0 10,1 3,6 0,5 Menschen mit Behinderung 3,7 3,0 4,2 3,6 6,4 1,7 4,2 5,9 13,8 4,3 Touristen 4,0 5,4 4,6 4,1 4,0 1,1 6,7 2,6 1,8 2,7 Kurierfahrten 5,9 8,0 6,4 5,9 6,3 3,1 3,5 3,4 1,2 2,2 Ruftaxi / ÖPNV 2,4 1,8 2,6 2,4 1,9 2,6 2,3 2,7 1,6 1,4 Sonstiges 3,9 2,0 4,3 4,2 4,8 2,6 4,0 4,1 2,5 2,6 Summe 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 • Patienten- / Krankenfahrten: Dagegen haben Krankenfahrten als Nachfra- gequelle merklich gewonnen. 201 4 betrug deren Anteil lediglich ca. 5%; in 2019 trugen sie mit ca. 11% zum Erlös bei. In der Corona-Krise ist der Anteil auf ca. 19% gestiegen; je größer der Betrieb, desto gewichtiger. Diese Fahrten werden i.d.R. von Krankenkassen finanziert. In der Krise wurden solche Fahr- ten vielerorts zum „Notanker“ der Branche, ohne die das Gewerbe kaum über- lebensfähig gewesen wäre. In den Vergleichsstädten bilden sie 2021 mit mehr als 40% Umsatzanteil sogar das Fundament der Nachfrage. • Schüler / Menschen mit Behinderung: Fahrten für Menschen mit Behinde- rung sind nicht immer klar von Schülerfahrten abzugrenzen. Mit zusammen rund 11% Erlösanteil in 2021 sind auch solche meist institutionelle Fahrten zu einer wichtigen Einkommensquelle geworden. Analog zu den Krankenfahrten hat auch dieses Segment seit der Vorgängeruntersuchung sukzessive zuge- nommen (2015: ca. 5,5%). • Touristen: Eine kleinere Kundengruppe bilden Touristen, die sowohl 201 4 als auch 2019 mit rund 9% zum Umsatz beitrugen. In der Pandemie war d as Tou- ristengeschäft stark rückläufig (2021: ca. 4,0%). • Kurierfahrten: Im Kölner Taxigewerbe ist das Kurieraufkommen mit insge- samt ca. 4-6% Umsatzanteil überraschend hoch. • Einbindung ÖPNV: Weitere Geschäftsfelder wie Fahrten im Rahmen des ÖPNV sind mit rund 2% wirtschaftlich nahezu bedeutungslos. - 20 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Nachfragestruktur in Köln laut Selbstauskunft* in % vom Erlös 2014 *nur professionelle Taxibetriebe 2019 Privat- personen 40,2% Geschäfts- leute 33,2% Patienten 5,1% Schüler- fahrten 4,2% Menschen mit Behinderung 1,3%Touristen 8,4%Kurier- fahrten 2,8% Ruftaxi / ÖPNV 0,7% Sonstiges 4,1% Privat- personen 31,3% Geschäfts- leute 31,0% Patienten 11,3% Schüler- fahrten 5,6% Menschen mit Behinderung 2,8% Touristen 8,5%Kurier- fahrten 3,6% Ruftaxi / ÖPNV 2,3% Sonstiges 3,6% Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Nachfragestruktur in Köln laut Selbstauskunft* in % vom Erlös 2019 *nur professionelle Taxibetriebe 2021 Privat- personen 36,7% Geschäfts- leute 16,8% Patienten 19,0% Schüler- fahrten 7,7% Menschen mit Behinderung 3,7% Touristen 4,0%Kurier- fahrten 5,9% Ruftaxi / ÖPNV 2,4% Sonstiges 3,9% Privat- personen 31,3% Geschäfts- leute 31,0% Patienten 11,3% Schüler- fahrten 5,6% Menschen mit Behinderung 2,8% Touristen 8,5%Kurier- fahrten 3,6% Ruftaxi / ÖPNV 2,3% Sonstiges 3,6% - 21 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln TAB. 3: STADT KÖLN ZUKUNFTSERWARTUNG DER UNTERNEHMER BIS 2026 - SCHULNOTE 1 BIS 6 - Professionelle Betriebe Semiprof. Betriebe Vergleichsstädte gesamt Allein 1 Fzg. + MA 2-3 Fzg. 4-8 Fzg. 8+ Fzg. 1 Fzg. 2+ Fzg. Mülheim Mainz Privatpersonen 3,2 3,1 3,2 3,3 3,6 2,9 3,3 3,2 3,6 3,1 Geschäftsleute 3,3 3,1 3,2 3,4 5,6 3,1 3,3 3,0 3,7 3,3 Patienten 2,9 2,9 2,9 3,0 2,8 2,0 3,2 2,8 3,0 2,8 Schülerfahrten 2,8 2,8 2,8 2,9 2,7 2,8 3,2 2,8 4,1 4,3 Menschen mit Behinderung 3,1 2,9 2,9 3,4 3,8 3,5 3,2 3,0 3,1 3,1 Touristen 3,3 3,3 3,2 3,3 3,8 3,0 3,6 2,9 4,0 3,5 Kurierfahrten 3,2 3,1 3,2 3,4 3,3 2,7 3,3 3,4 4,3 3,0 Ruftaxi / ÖPNV 3,3 3,0 3,2 3,4 4,0 * 3,4 3,6 3,7 3,8 Weiterhin wurden die Unternehmer zu ihre r Umsatzerwartung für die nächsten Jahre befragt. Generell ist die Stimmung sehr gedämpft. Leichter Optimismus besteht bei Krankenfahrten (Erwartungsnote: 2 ,9); vorrangig bei den größeren Mehrwagenbe- triebe (Erwartungsnote: 2,0). Auch in den Vergleichsstädten sehen die meisten Un- ternehmer pessimistisch in die Zukunft. - 22 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 2.4 Nachfragefaktor Wirtschaft Das Taxigewerbe ist Teil der regionalen Wirtschaft und mit seinem Umfeld eng ver- flochten. Seit der letzten Untersuchung hat sich das strukturelle Umfeld nicht grund- sätzlich geändert, so dass in dieser Hinsicht auf das Vorgängergutachten (2015) verwiesen werden kann. Dennoch hat sich in der Zwischenzeit die wirtschaftliche „Großwetterlage“ deutlich verändert. 2.4.1 Nachfragefaktor Konjunktur und Inflation Die ökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie waren auch regional er- heblich: Im Jahr 2020 sank das NRW-Bruttoinlandsprodukt um 3,1%. Sukzessive hat es sich bis Ende 2022 wieder annä hernd auf Vor -Corona-Niveau konsolidiert 12 – trotz des anhaltenden Ukraine -Kriegs. Für 2023 erwartet die Bundesregierung aber einen Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,4 %.13 Die Lage bleibt somit angespannt: „Die niedrigeren Prognosen des Wirtschafts- wachstums in diesem und im nächsten Jahr sind darauf zurückzuführen, dass sich die konjunkturellen Hemmnisse nur langsam verringern. Die Unternehmen brauchen vor allem im Hinblick auf die Energiepolitik bessere Planbarkeit . Die privaten Haus- halte benötigen steigende real verfügbare Einkommen, damit ihr Konsum wieder zu- nimmt.“, so das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung.14 Auch wenn Taxis in der Pandemie nur mittelbar von staatlichen Ei nschränkungen betroffen waren, bleib t die Branche weiterhin angeschlagen: Die Corona-Krise hat somit die prekäre Lage des Gewerbes verschärft, das schon seit Jahren oft „von der Hand in den Mund“ gelebt hat. Viele Betriebe haben lange von staatlichen Hilfen und Kurzarbeitergeldern gezehrt . Wenn diese in nächster Zeit zurückgezahlt werden müssen, ist mit einer erneuten Welle offener und verschleppter Insolvenzen zu rech- nen. Weiterhin sind „stille“ Betriebsaufgaben zu beobachten – vorrangig bei älteren Unternehmern. 12 Information und Technik Nordrhein-Westfalen: Pressemitteilungen 30.03.2023. 13 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Pressemitteilung vom 14.04.2023. 14 Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI): Pressemitteilunge 07.09.2023. - 23 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln ifo Geschäftsklima Deutschland * 2019 bis Aug. 2023 Q.: ifo Geschäftsklima Deutschland, Ergebnisse der ifo Konjunkturumfragen im August 2023, 25.08.2023 • Geschäftsklima: Mit Pandemiebeginn im März 2020 sank der ifo -Geschäfts- klimaindex auf den niedrigsten jemals gemessenen Wert. Danach verlief die Kurve aufwärts, auch wenn immer neue Infektionswellen Rückschläge brach- ten. Mit dem Beginn des Kriegs in der Ukraine stürzte d er I ndex erneut ab. Nachdem Ende 2022 wieder verhaltender Optimismus aufkam, ist die Stim- mung erneut eingetrübt: „ Die Beurteilung der aktuellen Geschäftslage fiel auf den niedrigsten Stand seit August 2020. Zudem blicken die Unternehmen pessimistischer auf die kommenden Monate. Die Durststrecke der deutschen Wirtschaft verlängert sich“, heißt es aktuell vom ifo-Institut.15 • Konsumklima: Die politische und wirtschaftliche Gesamtsituation schlägt auf die Konsumbereitschaft. Nach Beginn des Ukraine -Kriegs brach das Konsum- klima noch stärker ein als zum Anfang der Corona -Krise. Nach einem Auf- wärtstrend verharrt es seit Monaten auf niedrigem Niveau . In der neue GfK- Konsumklimastudie heißt es dazu: „ Die Chancen, dass sich die Konsumstim- mung noch in diesem Jahr nachhaltig erholen kann, schwinden mehr und mehr. Anhaltend hohe Inflationsraten, vor allem für Lebensmittel und Energie, sorgen dafür, dass das Konsumklima derzeit nicht vorankommt“.16 • Kaufkraft / Inflation: Bei der Kaufkraft rangiert Köln 3,6% über dem Bundes- durchschnitt.17 Zum Problem wird zurzeit die schwindende Geldwertstabilität: 2022 stiegen die Preise um knapp 8%. 18 Der Lohnanstieg konnte die Inflation nicht ausgleichen, so dass d ie Reallöhne um rund 4% eingebrochen sind. In 15 ifo Institut: Ergebnisse der ifo Konjunkturumfragen im Januar 2023, 25.01.2023, 25.08.2023. 16 Gesellschaft für Konsumforschung (GfK): Konsumklimastudien: 25.11.2021, 28.03.2022, 29.08.2023. 17 Michael Bauer Research GmbH: Kaufkraft in Deutschland 2023. 18 Statistisches Bundesamt: Pressemitteilungen Nr. 022 vom 17.01.2023, Nr. 166 vom 27.04.2023 - 24 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln dieser Lage sparen die Verbraucher – nicht zuletzt beim Taxi. Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Konsumklima in Deutschland 2018 bis Sept. 2023 Q.: GfK, Konsumklimaprognose, Pressemitteilung vom 29.08.2023 Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Einzelhandelskaufkraft in deutschen Großstädten 2022 in % vom Bundesdurchschnitt (= 100) 87,4 89,9 92,0 95,5 98,5 103,6 109,0 110,2 112,5 116,7 137,5 0,0 20,0 40,0 60,0 80,0 100,0 120,0 140,0 Leipzig Dortmund Berlin Essen NRW Köln Hamburg Frankfurt a.M. Stuttgart Düsseldorf München Q.: Michael Bauer Research GmbH: Kaufkraft in Deutschland 2022. - 25 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 2.4.2 Nachfragefaktor Arbeitsmarkt Nach einem Jahrzehnt guter Konjunktur hatte die Niedriglohnbranche Taxi gewerbe schon vor der Pandemie zunehmend Probleme, geeignetes Fahrpersonal zu gewin- nen. Auch beruflich eher gering Qualifizierte fanden Beschäftigung auf dem „regulä- ren“ Arbeitsmarkt. Im Gefolge der Corona -Pandemie hat sich der Fahrermangel wei- ter verschärft: Viele Fahrer sind in andere Branchen abgewandert und kaum mehr zurückzugewinnen. Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Arbeitslosenquoten in deutschen Großstädten Juni 2023, in % 4,3 4,9 5,8 6,9 7,0 7,2 7,3 8,6 8,9 10,5 11,4 0,0 2,0 4,0 6,0 8,0 10,0 12,0 München Stuttgart Frankfurt a.M. Düsseldorf Leipzig NRW Hamburg Köln Berlin Essen Dortmund Q.: Agentur für Arbeit • Erwerbslosigkeit: Trotz aller Krisen zeigt sich der örtliche Arbeitsmarkt stabil. Nach dem Anstieg der Erwerbslosenquote auf ca. 10% im August 2020, hat sich die Situation wieder auf „Vor Corona“-Niveau stabilisiert (8,6%).19 Der Uk- raine-Krieg beeinflusst zudem auch den deutschen Arbeitsmarkt: direkt als Folge der Flüchtlingswellen und indirekt durch gestörte Lieferketten. • Fachkräftemangel: Neben der Krisenbewältigung steht auch der Arbeitsmarkt in NRW vor großen Herausforderungen angesichts des demografischen Wan- dels. Durch die sinkende Zahl der jüngeren Erwerbspersonen und alternde Belegschaften spitzt sich die Lage am Arbeitsmarkt weiter zu – auch und be- sonders für Fahrpersonal. Kommt hinzu: Die stark wachsende Zahl app - vermittelter Mietwagen zieht Arbeitskräfte aus dem Taxigewerbe ab. 19 Bundesagentur für Arbeit: Statistiken nach Regionen 2020, 2021, 2022. - 26 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 2.4.3 Nachfragefaktor Regionalwirtschaft Viele der für die Taxinachfrage wichtigen Branchen waren in unterschiedlicher Weise von den wirtschaftlichen Verwerfungen der letzten Jahre betroffen: Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Gästeübernachtungen in Köln 2012 - 2022 3.351.899 3.296.464 3.785.077 3.904.576 3.794.719 4.080.441 4.130.705 4.260.568 1.943.546 2.104.101 3.870.284 1.730.728 1.780.728 1.951.899 2.080.305 1.980.171 2.162.900 2.156.972 2.318.551 613.666 659.849 1.741.200 0 1.000.000 2.000.000 3.000.000 4.000.000 5.000.000 6.000.000 7.000.000 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Wohnsitz im Inland Wohnsitz im Ausland Übernachtungen Q.: Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen: Datenbank: Gäste und Übernachtungen * Prozentuale Veränderung gegenüber 2019 -58,0%*-61,1%* -14,7%* • Hotellerie: Zu den besonders hart betroffenen Branchen zählt e das Über- nachtungsgewerbe. In Köln stellt es eine n essenziellen Nachfragefaktor der Taxis dar, der stark von Geschäftsreisenden profitiert hatte. Vor der Pandemie stammten rund 30% der Taxiumsätze von dieser Kundengruppe; weitere 8,5% wurden mit Touristen erwirtschaftet. Im zweiten Corona-Jahr hat sich der Er- lösanteil mit Reisende n auf rund 20% reduziert. In Köln stehen gut 34.000 Fremdenbetten bereit; 2019 wurden fast 6,6 Mio. Übernachtungen registriert. In den Pandemiejahren brach die Zahl gegenüber 2019 um rund 60% ein; vor allem die aus Taxisicht lukrativen Gäste aus dem Ausland blieben weg (ca. - 73%). Auch wenn die Gästezahlen wieder kräftig angestiegen sind (2022: ca. 5,6 Mio.) , ist das Vor -Corona-Niveau noch nicht erreicht (ca. -15%). Auch künftig wird die Zunahme virtueller Veranstaltungen das Geschäftsreiseauf- kommen schmälern - verbunden mit Umsatzverlusten für Taxis. • Gastronomie: Essenziell für die Taxinachfrage ist das Gaststätten gewerbe, das in der Pandemie ebenfalls stark gelitten hat. Damit war zugleich eine der bedeutendsten Nachfragequellen des Taxigewerbes zeitweise versiegt. Erst Ende 2021 hat sich Lage langsam wieder normalisiert. Aktuell belasten stei- gende Preise und Personalmangel auch diese Branche. Insgesamt verfügt Köln noch über ca. 3.500 gastronomische Betriebe. Seitdem hat es aber eine leichte Verschiebung von Kneipen, Clubs und Diskotheken zu speisengepräg- ten Betrieben gegeben – ein für die Taxinachfrage eher ungünstiger Trend. - 27 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Q.: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik: Statistische Jahrbücher, Kölnmesse Geschäftsbericht 2022 Besucher an der Kölner Messe* 2016 - 2022 1.306.383 1.249.738 1.333.985 1.406.887 190.923 147.355 637.630 0 500.000 1.000.000 1.500.000 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Besucher ** Prozentuale Veränderung gegenüber 2019 -86,4%** -89,5%** -54,7%** * Eigene Veranstaltungen in Köln • Messen und Tagungen: Gemessen an der Hallenkapazität belegt Köln den 3. Rang unter den deutschen Messen. 2019 wurden rund 1,4 Mio. Besucher am Standort Köln gezählt (eigene Veranstaltungen). Zudem fand en jährlich rund 35.000 Meetings und Kongresse mit zwei Millionen Teilnehmern statt 20 – ein bedeutsamer Wirtschaftsfaktor auch für das Taxigewerbe. Die Messe- und Kongresswirtschaft wurde aber grundlegend durch die Corona -Krise verän- dert: Vergleicht man 2021 mit 2019, dann kamen rund 90% weniger Besucher zur Kölner Messe . Nun entwickelt sich auch für diese Branchen eine neue „Normalität“: Die Ergänzung durch digitale und hybride Formate hat sich nachhaltig durchgesetzt: 2022 fanden das Groß der geplanten Kölner Messen zwar statt, m it i nsgesamt rund 640.000 Besucher sind die „Goldene Zei- ten“ aber vorbei (-55% vs. 2019).21 Somit hat auch diese Nachfragequelle zu- mindest vorerst erheblich an Gewicht für die Taxinachfrage verloren. • Karneval: Wichtigstes Kölner Event ist der Karneval, der die Domstadt alljähr- lich in Besitz nimmt . Karneval ist zudem bedeutender Wirtschaftsfaktor: Laut einer Studie generierte der Karneval 2018 Umsätze von ca. 600 Mio. € - eine Steigerung um 30% innerhalb des letzten Jahrzehnts . Der wochenlange kar- nevalistische „Ausnahmezustand“ mit seinen mehr als 2,1 Mio. Besuchern (2018) hatte auch den Taxis Nachfrage verliehen. Laut BostonConsult gene- riert der Karneval ca. 540.000 Taxifahrten pro Jahr. Nachdem der Karneval in seiner gängigen Form zwei Jahren ausgefallen war, fand er 2023 erstmal wie- der statt, mit mehr als 1 Mio. Besuchern allein am Rosenmontag. 20 VDVO-Verband der Veranstaltungsorganisatoren e.V.: Branchennews: Meetings und Kongresse als Wirtschaftsfaktor für Köln. 21 AUMA Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.: Branchenkennzahlen, Köln Messe: Geschäftsbericht 2022. - 28 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln • Kultur und Sehenswürdigkeiten: Neben dem Wahrzeichen der Stadt, de m Kölner Dom, der jährlich von rund 6 Mio. Menschen besucht wi rd, besitzt d ie Stadt ein breites kulturelles Leben: In der letzten Spielzeit vor der Pandemie zählte die Philharmonie über 580.000 Zuhörer. Die städtischen Büh nen wur- den von 285.000 Menschen besucht. Hinzu kommen diverse Festivals, Märkte und Veranstaltungen, die jedes Jahr auch viele Gäste aus dem Ausland an- ziehen. Die Kultur- und Veranstaltungsbranche hat auch einschneidend unter den Corona-Beschränkungen gelitten: Z um Beispiel brach die Zahl der Kino- besuche in NRW 2021 um 62% gegenüber 2019 ein. Die Museen hatten ein ähnliches Minus zu verzeichnen (2021: ca. -63%). Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Passagieraufkommen am Flughafen Köln / Bonn 2014 – 2023* 9.429.642 10.326.336 11.896.149 12.372.386 12.945.341 12.354.398 3.076.587 4.247.718 8.745.060 10.900.000 0 2.000.000 4.000.000 6.000.000 8.000.000 10.000.000 12.000.000 14.000.000 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Passagiere Q.: Flughafenverband ADV, ADV-Monatsstatistik 2014 - 2022 -75,1%* -65,6%* -29,2%* • Prozentuale Veränderung gegenüber 2019 2023: Hochrechnung Basis Jan.-Aug. -11,8%* • Flugverkehr: Taxis in der gesamten Region profitieren vom Köln / Bonn Air- port, der rund 12 km von Kölner Stadtzentrum entfernt liegt. Unter den deut- schen Verkehrsflughäfen nimmt er Platz 6 ein - gemessen an der Passagier- zahl. 2019 zählte der Flughafen mehr als 12,35 Mio. Fluggäste. Der Luftver- kehr war jedoch in extremer Weise von der Pandemie betroffen: Im ersten Lockdown ging die Passagierzahl sogar um ca. 98% zurück. Für das gesamte erste Corona-Jahr war ein Minus von ca. 7 5% zu verzeichnen, im Jahr 2021 betrug der Rückgang noch ca. 66%. Obwohl die Zahl der Fluggäste 2022 vermutlich wieder auf rund 10,9 Mio. ansteigen wird, sind die Passagierzahlen der „Vor-Corona-Jahre“ noch nicht erreicht (ca. -12%).22 Somit ist auch diese Quelle der Nachfrage weiterhin erheblich geschrumpft. 22 Flughafenverband ADV, ADV-Monatsstatistik 2014 – Aug. 2023. - 29 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln • Gesundheitswirtschaft: Anders als in der Fläche ist und war die Umsatzbe- deutung von Krankenfahrten in Köln eher mäßig. 2019 wurden ca. 11% der Umsätze mit solchen Fahrten eingefahren. In der Pandemie stieg die Bedeu- tung auf rund ein Fünftel (ca. 19%). Im Fokus stehen dabei die vielfältigen sta- tionären und ambulanten medizinischen Einrichtungen. In Köln standen 2022 in den rund 20 Krankenhäusern insgesamt ca. 6.930 Betten zur Verfügung. Im Jahr 2015 waren es noch rund 7.300 gewesen. Hinzu kommen über 400 Arzt- praxen der Allgemeinmedizin und rund 1.000 Facharztpraxen, die in unter- schiedliche Maße für Taxi-Aufträge sorgen.23 • Förderschulen und -einrichtungen: Eine wichtige Aufgabe erfüllt das Taxi- gewerbe auch bei der Beförderung von behinderten Menschen, insbesondere für Schüler mit Beeinträchtigungen. Auch hier hat d ie Pandemie einen relati- ven Bedeutungszuwachs bewirkt: Waren es 2019 insgesamt ca. 8,4%, stieg der Gesamterlösanteil 2021 auf ca. 11%. Im Schuljahr 2021 / 2022 besuchten knapp 4.600 SchülerInnen die stadteigenen Förderschulen. Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung(en) sind ebenfalls häufig auf Be- förderungsangebote angewiesen. In den fünf Werkstätten u.a. von der Caritas finden insgesamt 4.800 Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf ei- nen Arbeitsplatz.24 23 Information und Technik Nordrhein-Westfalen: Landesdatenbank: Anzahl der Krankenhäuser und aufgestellte Betten. 24 Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik: Statistisches Jahrbuch 2022, Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V.: Datenbank Rehadat.de. - 30 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 2.5 Nachfragefaktor verkehr swirtschaftliche s Umfeld Neben der Einbettung in die regionale Wirtschaft agier t das Taxigewerbe im ver- kehrswirtschaftlichen Umfeld und erfüllt hier eine wichtige Ergänzungsfunktion, steht aber auch im Wettbewerb mit anderen Verkehrsformen. Im Bereich Mobilität hat sich – auch unabhängig von den Pandemiejahren – seit der letzten Untersuchung einiges geändert. Auf die Rolle appvermittelter Mietwagen wird weiter unten gesondert ein- gegangen. Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Entwicklung Modalsplit 2017 vs. 2022 in % Q.: Stadt Köln: Ergebnisse zum Mobilitätsverhalten der Kölner Bevölkerung 2022, Stand: 15.05.2023/V5 • Modalsplit: Auch in Köln wird seit Jahren eine Mobilitätswende angestrebt und gefördert: Von 2017 bis 2022 ging der Anteil des motorisierten Individual- verkehrs (MIV) am Gesamtverkehrsaufkommen von 35% auf 25% zurück. • Radverkehr: Entsprechend ist der Anteil des Nichtmotorisierten Verkehrs (NMV) bzw. der Nahmobilität an allen Wegen gegenüber 2017 deutlich gestie- gen. Hierzu trägt auch die zunehmende Bedeutung des Radverkehrs bei: Während 2017 noch ca. 18% der Wege mit Rad bewältigt wurden, sind es ak- tuell insgesamt ca. 25% (inkl. E-Bike). Vor allem der anhaltende Trend zum E- Bike (ca. 4%) gibt diesem Trend Auftrieb, so dass Taxis auch von dieser Seite zunehmend ein Wettbewerb erwächst. - 31 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln PKW-Dichte im in in deutschen Großstädten 2022 Personenkraftwagen pro 1.000 Einwohner 339 392 439 450 455 480 500 507 508 514 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 500 550 Berlin Leipzig Hamburg Frankfurt a.M. Köln Stuttgart München Dortmund Essen Düsseldorf Q.: Kraftfahrtbundesamt: Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern nach Zulassungsbezirken 2022 • PKW-Dichte: Ähnlich wie in den meisten deutschen Großstädte n ist auch die Kölner PKW-Dichte eher mäßig.25 Der gesamte Kraftfahrzeugbestand ist zwar auch im Jahr 2022 weiter angestiegen (+0,5%); die PKW-Dichte betrug 2022 ca. 455 pro 1.000 Einwohner. Die Anzahl der privaten Pkw darunter war aber erstmalig rückläufig, wenn auch nur minimal (-0,1 Prozent). Dementsprechend verringerte sich die Zahl der Privat -Pkw je 1 .000 Einwohner von 378 im 2021 auf 370 zum Jahresende 2022. • Carsharing: Carsharing hat sich seit der letzten Untersuchung erheblich ent- wickelt: 2022 nahm Köln den 8. Rang unter den deutschen Städten ein. Der- zeit bieten örtlich zwei Unternehmen Carsharing ohne feste Stationen (Free Floating) an. Die mit Abstand größte Flotte unterhält Share Now mit 1.100 Fahrzeugen im Stadtgebiet. Die Kölner Miles Flotte besteht zunächst nur aus 25 Transportern. Während d as Geschäftsgebiet früher stark auf den Innen- stadtbereich konzentriert war, ha t Share Now nun auch die Außenbezirke so- wie ein Reihe touristische Hotspots entdeckt. Hinzu kommen zwei stationäre Anbieter (Cambio und Ford Carsharing) sowie zwei Plattformen für private Fahrzeuge (getaround und Snapp Car). Fahrzeuge an festen Stationen bilden aber erfahrungsgemäß k aum Konkurrenz zum Taxi. Über die konkrete Wett- bewerbswirkung auf das Taxigewerbe liegen bislang noch keine Daten vor. 25 Stadt Köln: Zahlen und Statistik: Kölner Statistische Nachrichten 2/2023 – Kraftfahrzeuge 2022. - 32 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Carsharing Verbreitung: Top 10 deutscher Städte 2022 Carsharing-Fahrzeuge pro 1.000 Einwohner 0,96 0,73 0,58 1,19 1,48 1,79 0,12 0,08 0,35 3,69 0,28 0,54 0,84 0,23 1,76 1,90 1,67 0,65 0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 Darmstadt Frankfurt a. M. Köln Heidelberg Tübingen Freiburg Hamburg Berlin München Karlsruhe stationbasiert free-floating Q.: Bundesverband CarSharing e.V.: CarSharing-Städteranking 2022 • Ride-Pooling: Ein Ride -Pooling-Angebot besteht in Köln seit 2020 mit dem On-Demand-Service der KVB „Isi“ – ein auf vier Jahren angelegtes Pilotpro- jekt. Die Elektrofahrzeuge fahren montags bis freitags (außer an Feiertagen) in der Zeit von 8 bis 18 Uhr in den Bediengebieten Nippes und Porz. In den „Partynächten“ besteht das Angebot von 20 bis 3 Uhr auch in der Innenstadt und in Teile n der Stadtbezirke Rodenkirchen, Lindenthal, Ehrenfeld, Nippes, Kalk und Mülheim. Aktuell (August 2023) haben sich rund 14.200 Kunden re- gistriert. Durchgeführt wurden rund 48.000 Fahrten – deutlich weniger als in einer Potenzialabschätzung prognostiziert wurde. 26 Vergleichbare Projekte in Hamburg, Berlin oder Stuttgart w erden bislang ebenfalls eher zögerlich ange- nommen. • E-Tretroller: Gemäß Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ist seit Juni 2019 die Vermietung von E-Tretrollern und E-Scootern erlaubt. Sechs Verleih- firmen bieten in Köln damit eine weitere spontane Mobilitätsoption. Allgemein ist noch wenig über Substitutionseffekte bekannt. Nach derzeitiger Kenntnis ist aber, wenn überhaupt, nur von einer marginalen Konkurrenz zum Taxi auszu- gehen. 26 KVB: Presse-Info, 07.08.2023. - 33 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Fahrgäste der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) 2015 - 2022 276,2 277,7 280,6 282,3 286,0 167,7 171,7 236,1 0 50 100 150 200 250 300 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Fahrgäste in Mio. * Prozentuale Veränderung gegenüber 2019 -41,4%* -40,0%* -17,4%* Q.: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik: Statistisches Jahrbuch 2021, KVB: Presse-Info vom 16.06.2023 Insbesondere g egenüber dem Schienen verkehr erfüllen Taxis eine wesentliche Er- gänzungsfunktion: Strukturell hat sich hier wenig geändert, so dass mit wenigen Ak- tualisierungen auf die Untersuchung von 2015 verwiesen werden kann: • Fernverkehr: Der Kölner Hauptbahnhof gehört zu den bedeutendsten Eisen- bahnknotenpunkten Deutschlands und ist ein gewichtiger Frequenzpunkt für Taxis. 2019 wurden täglich rund 318.000 Reisende / Besucher registriert: Dies entspricht Rang 5 unter den deutschen Bahnhöfen . In den Pandemiejahren ging die Zahl der Reisende n im Fernverkehr um ca. 46% zurück. Auch hier ist wieder weitgehend „Normalität“ eingekehrt, 2022 betrug das Minus moderate ca. 12%.27 • Städtischer Verkehr : Die Region Köln -Bonn verfügt über einen sehr leis- tungsfähigen ÖPNV, der dem Taxigewerbe Grenzen setzt – vor allem auch durch das dicht ausgebaute Nachtliniensystem. Etwa 17% aller werktäglich in Köln zurückgelegten Wege entfallen auf den ÖPNV. Die Zahl der Fahrgäste der Kölner Verkehrs -Betriebe AG (KVB) ist – mit Ausnahme der „Corona- Jahre“ gestiegen: Von rund 276 Mio. im Jahr 2015 auf ca. 286 Mio. im letzten Jahr vor der Pandemie (+ 4%). 2022 wurden ca. 236 Mio. Fahrgäste gezählt , gegenüber dem Corona-Jahr 2021 ein Plus von ca. 38%. • Einbindung Taxis: Eine Einbindung in den ÖPNV z.B. in Form von Anruf - Sammel-Taxi (AST) oder Schienenersatz-Verkehr hat für Kölner Taxis bis jetzt kaum wirtschaftliche Bedeutung. 2019 und 2021 stammten jeweils rund 2% der Taxierlöse aus solchen Fahrten. 27 Deutsche Bahn AG, Investors Relations, Daten und Fakten 2022. - 34 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 3 ANGEBOTSSITUATION 3.1 Angebotsfaktor Beschäftigte Das Kölner Taxigewerbe wird von Kleinstbetrieben mit nur einem Fahrzeug be- stimmt. Daneben finden sich einige mittelgroße Mehrwagenbetriebe sowie vereinzel- te Großbetriebe. Entsprechend der insgesamt kleinteiligen Struktur gestaltet sich die Mitarbeiterbeschäftigung, wobei die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in 2015 auch in Köln tendenziell zu einer Verstetigung der Beschäftigungsverhältnisse geführt hat – trotz aller Verwerfungen: TAB. 4: STADT KÖLN BETRIEBE NACH MITARBEITERN, 2021 - IN % BZW. ANZAHL MITARBEITER - Professionelle Betriebe Semiprof. Betriebe Vergleichsstädte gesamt Allein 1 Fzg. + MA 2-3 Fzg. 4-8 Fzg. 8+ Fzg. 1 Fzg. 2+ Fzg. Mülheim Mainz Alleinfahrer (%) 18,2 100,0 0,0 0,0 0,0 0,0 50,9 0,0 8,1 54,3 mit Mitarbeitern (%) 81,8 0,0 100,0 100,0 100,0 100,0 49,1 100,0 91,9 45,7 davon mit Vollzeit- mitarb. (%) 35,2 - 17,9 61,6 84,2 87,5 0,0 55,6 29,4 33,3 Ø Vollzeitmitarb. 2,9 - 1,2 2,4 5,0 13,6 - 2,6 6,0 2,4 davon mit Teilzeit- mitarb. (%) 43,5 - 32,9 61,6 63,2 75,0 25,5 59,3 50,0 69,0 Ø Teilzeitmitarb. 2,0 - 1,1 1,9 4,9 6,8 1,0 2,5 1,6 1,7 davon mit 520 €-Kräften (%) 68,5 - 62,9 76,8 57,9 87,5 76,4 66,7 79,4 38,1 Ø 520 €-Kräfte 1,9 - 1,2 2,3 4,7 7,4 1,1 2,5 3,4 1,6 davon mit Familien- angeh. (%) 8,3 - 8,6 8,0 15,8 0,0 3,6 5,6 7,1 2,4 Ø Familienangeh. 1,0 - 1,0 1,2 0,7 - 1,0 1,3 1,1 1,0 • Alleinfahrer: Der Anteil der professionellen Kölner Alleinfahrertaxis liegt zur- zeit bei rund 18%. 2014 hatte der Anteil noch ca. 24% betragen. Etwa die Hälfte der semiprofessionellen 1-Fahrzeugbetriebe fahren ohne angestellte Fahrer. • Vollzeitkräfte: Deutlich erhöht hat sich bei den Mitarbeiterbetrieben der Anteil der Vollzeit mitarbeiter – von ca. 21% im Jahr 2014 auf derzeit ca. 35%. Im Durchschnitt beschäftigen die Betriebe nach wie vor drei Mitarbeiter in Vollzeit – je größer der Betrieb, je mehr Vollzeitkräfte. Auch mehr als die Hälfte (ca. 56%) der semiprofessionellen Mehrwagenbetriebe setzten Vollzeitkräfte ein – allerdings ohne die dafür erforderlichen Personalkosten. - 35 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 23,9 76,1 20,8 38,2 74,9 9,7 18,2 81,8 35,2 43,5 68,5 8,3 0,0 25,0 50,0 75,0 100,0 Allein- fahrer Betriebe mit Mitarbeitern davon mit Vollzeit MA davon mit Teilzeit MA davon mit geringf. Besch. davon mit Familienang. 2014 2021 Taxibetriebe* nach Mitarbeitern laut Selbstauskunft in %% *nur professionelle Betriebe • Teilzeitkräfte: Leicht z ugenommen hat auch d er Anteil der Teilzeitkräfte: In Köln beschäftigten 2022 ca. 44% der professionellen Taxibetriebe Teilzeitkräf- te – im Durchschnitt etwa 2 pro Betrieb. 201 4 waren es noch ca. 38% gewe- sen. • Geringfügig Beschäftigte: Rückläufig ist dagegen der Anteil geringfügig Be- schäftigter: Ca. 69% der Kölner Taxibetriebe haben sogenannte 520-€-Kräfte eingestellt. In 2014 lag der entsprechende Anteil mit 75% etwas höher. Vor al- lem bei den Mehrwagenbetrieben haben geringfügig Beschäftigte an Bedeu- tung verloren ( 2014: >90%; 2022: >58%). Auch die Anzahl ist erheblich ge- schrumpft: Während die größten Betriebe 2014 im Schnitt noch rund 22 Aus- hilfskräfte beschäftigten; sind es derzeit nur 7,4 Mitarbeiter. • Familienangehörige: Angestellte Familienangehörige helfen in ca. 8% der Betriebe mit – ähnlich wie 2014 (ca. 10%). - 36 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 3.2 Angebotsfaktor Fahrzeuge Die Qualität der professionellen Kölner Taxiflotte hat sich seit 2014 leicht verbessert: TAB. 5: STADT KÖLN BESCHAFFUNG DER FAHRZEUGE - IN % BZW. IN € (NETTO) - Professionelle Betriebe Semiprof. Betriebe Vergleichsstädte gesamt Allein 1 Fzg. + MA 2-3 Fzg. 4-8 Fzg. 8+ Fzg. 1 Fzg. 2+ Fzg. Mülheim Mainz neu in % 84,4 86,3 84,0 88,0 80,8 78,1 79,8 77,0 84,5 73,6 gebraucht in % 15,6 13,7 16,0 12,0 19,2 21,9 20,2 23,0 15,5 26,4 Summe in % 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 neu in € 32.439 35.927 33.237 31.702 29.832 30.940 31.962 32.024 30.415 31.675 gebraucht in € 19.944 14.916 20.823 18.415 16.737 27.356 13.825 15.839 16.910 16.705 Ø Preis in € 30.520 32.986 31.240 30.117 27.319 30.215 28.431 28.091 28.116 27.850 • Neuwagenanteil: Mit einem Neuwagenanteil von ca. 84% wird bei den pro- fessionellen Taxibetrieben ein branchentypischer Wert erreicht – ohne große Unterschiede zwischen den Betriebsgrößen. 2014 hatte der Anteil bei ca. 78% rangiert. In den Vergleichsstädten betragen die Anteile ca. 85% bzw. ca. 74%. Semiprofessionelle Taxis haben eine Neuwagenquote von rund 78%. • Investitionssumme: Etwas höher als in den Vergleichs städten (± 28.000 €) ist der durchschnittliche Anschaffungspreis der Kölner Taxis mit ca. 30.500 €; vor allem bei den Alleinfahrern (ca. 33.000 €). Am niedrigsten ist er bei den mittleren Betrieben mit vier bis acht Taxis (ca. 27.300 €) . 2014 hatten die Ta- xis durchschnittlich ca. 25.700 € gekostet. Die semiprofessionellen Fahrzeuge kamen im Schnitt rund 28.000 €. • Fahrzeugalter: Auf intakten deutschen Taximärkten war vor der Corona -Krise ein Fahrzeugalter zwischen 3,5 bis 4,0 Jahre üblich. Aktuell liegt das Durch- schnittsalter der professionellen Flotte i n Köln bei ca. 4,2 Jahren – etwa gleichauf mit Mülheim (ca. 4,4 Jahre) oder Mainz (ca. 4,1 Jahre). Seinerzeit war die Kölner Flotte im Schnitt 4,4 Jahre alt. Die jüngsten Taxis findet sich bei den mittleren Betrieben (ca. 3,8 Jahre). Die semiprofessionellen Fahrzeuge sind dagegen durchschnittlich 5,5 bzw. 4,5 Jahre alt. • Finanzierung: Die gesamte Flotte ist nur zum geringen Teil mit Eigenmitteln finanziert ( < 20 %). Die lange Zeit günstigen Finanzierungskonditionen der Hersteller(-Banken) machten die Bindung von Eigenkapital beim Fahrzeugkauf betriebswirtschaftlich wenig attraktiv – sofern überhaupt genügend Eigenkapi- tal vorhanden war. Mit der aktuellen Verdreifachung der Zinssätze erwächst den Betrieben zurzeit ein Finanzierungsproblem. • Antriebsart: Die örtliche Taxiflotte wird fast ausschließlich mit Dieselkraftstoff gefahren – das Bild ist (noch) typisch für das deutsche Taxigewerbe. - 37 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 84,4 86,3 84,0 88,0 80,8 78,1 79,8 77,0 84,5 73,6 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 80,0 90,0 100,0 Taxi, gesamt Allein- fahrer 1 Fzg. + MA 2 - 3 Fzg. 4 - 8 Fzg. 8+ Fzg. Semiprof. 1 Fzg. Semiprof. 2+ Fzg. Mülheim* Mainz 2020* Anteil der Neuwagen laut Selbstauskunft in % % * nur professionelle Taxibetriebe Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 30.520 32.986 31.240 30.117 27.319 30.215 28.431 28.091 28.116 27.850 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 Taxi, gesamt Allein- fahrer 1 Fzg. + MA 2 - 3 Fzg. 4 - 8 Fzg. 8+ Fzg. Semiprof. 1 Fzg. Semiprof. 2+ Fzg. Mülheim* Mainz 2020* * nur professionelle Taxibetriebe Durchschnittspreis der Fahrzeuge laut Selbstauskunft in €€ - 38 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 4,2 4,8 4,4 4,0 3,8 4,1 5,5 4,5 4,4 4,1 0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 Taxi, gesamt Allein- fahrer 1 Fzg. + MA 2 - 3 Fzg. 4 - 8 Fzg. 8+ Fzg. Semiprof. 1 Fzg. Semiprof. 2+ Fzg. Mülheim* Mainz 2020* * nur professionelle Taxibetriebe Durchschnittsalter der Fahrzeuge laut Selbstauskunft in JahrenJahre Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 6,8 13,7 6,3 7,1 5,1 2,9 19,3 10,9 18,6 11,4 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 Taxi, gesamt Allein- fahrer 1 Fzg. + MA 2 - 3 Fzg. 4 - 8 Fzg. 8+ Fzg. Semiprof. 1 Fzg. Semiprof. 2+ Fzg. Mülheim* Mainz 2020* % * nur professionelle Taxibetriebe Anteil überwiegend eigenfinanzierter Fahrzeuge laut Selbstauskunft in % - 39 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 90,3 86,0 88,2 89,5 97,0 91,4 83,3 85,8 94,2 99,3 7,9 14,0 9,7 9,8 3,0 1,0 14,0 13,0 5,81,8 2,1 0,8 7,6 2,6 0,6 0,7 0% 25% 50% 75% 100% Taxi, gesamt Allein- fahrer 1 Fzg. + MA 2 - 3 Fzg. 4 - 8 Fzg. 8+ Fzg. Semiprof. 1 Fzg. Semiprof. 2+ Fzg. Mülheim* Mainz 2020* Diesel Hybrid Benzin Elektro Gas * nur professionelle Taxibetriebe Antriebsart der Fahrzeuge* laut Selbstauskunft in % - 40 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 3.3 Angebotsfaktor Taxi - und Mietwagendichte Im letzten Jahrzehnt hat der Taxi - und Mietwagenmarkt in Köln eine Reihe von Ver- änderungen erfahren. Während die Zahl der Taxis leicht rückläufig war (ca. -4,7%), hat sich die Zahl der genehmigten Mietwagen nahezu verdoppelt (ca. +96%). Ein deutlicher Sprung i st 2019 / 2020 zu beobachten – etwa gleichzeitig mit dem Markt- auftritt von UBER X. Nach der Pandemie ist ein rasanter Anstieg zu beobachten: Al- lein von Anfang 2022 bis Oktober 2023 lag das Plus bei ca. 29%! Es wird deutlich, dass auch das Kölner Taxigewerbe zunehmend unter Druck gerät. Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Zahl der Taxis und Mietwagen* 2014 bis Okt. 2023 1.211 1.190 1.189 1.187 1.184 1.184 1.181 1.170 1.160 1.154 515 514 534 546 552 658 730 632 780 1.004 0 250 500 750 1.000 1.250 1.500 1.750 2.000 2.250 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 10/2023 Taxis Mietwagen Fahrzeuge Q.: Stadt Köln, Genehmigungsbehörde * ohne Hilfsorganisationen, spez. Krankenbeförderer Ein zentrales Kriterium zur Beurteilung der Angebotssituation ist die Taxidichte, d.h. die Relation zwischen der örtlichen Wohnbevölkerung und der Anzahl der Fahrzeu- ge. Für Köln ergibt sich folgendes Bild: - 41 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln TAXIDICHTE UND TAXI-MIETWAGENDICHTE DEUTSCHER GROSSSTÄDTE > 400.000 EINWOHNER, STAND 2022 / 2023 Stadt Taxis Miet- wagen Taxi + MW EW pro Taxi TD EW pro Taxi + MW TMD 1. Frankfurt a.M. 1.712 1.950 3.662 452 2,21 211 4,74 2. Düsseldorf 1.253 1.500 2.753 502 1,99 228 4,38 3. Berlin 5.573 4.486 10.059 674 1,48 373 2,68 4. München 3.186 707 3.893 475 2,11 389 2,57 5. Köln 1.154 1.004 2.158 946 1,06 506 1,98 6. Hamburg 2.854 365 3.219 663 1,51 588 1,70 7. Stuttgart (m. Airport) 757 165 922 836 1,20 686 1,46 8. Hannover 597 167 764 913 1,10 713 1,40 9. Dortmund 568 257 825 1045 0,96 719 1,39 10. Nürnberg 494 170 664 1059 0,94 788 1,27 11. Leipzig 554 131 685 1112 0,90 899 1,11 12. Bremen 462 131 593 1232 0,81 960 1,04 13. Dresden 415 155 570 1357 0,74 988 1,01 14. Essen 393 192 585 1487 0,67 999 1,00 15. Duisburg 290 140 430 1732 0,58 1.168 0,86 Ø Großstädte 20.262 11.520 31.782 730 1,37 465 2,15 Q.: Genehmigungsbehörden • Kennzahl Taxidichte : Die Taxidichte gibt Auskunft über die Wettbewerbsin- tensität innerhalb des Taxigewerbes. Sie beschreibt, wie viele Fahrzeuge je- weils 1.000 Einwohnern zur Verfügung stehen. Je höher die Taxidichte, desto stärker de r Wettbewerb. Die gewachsene Bevölkerungszahl und der leichte Rückgang der Genehmigungen haben die Taxidichte in Köln seit 2015 sinken lassen – von 1,18 auf derzeit 1,06 Taxis auf 1.000 Einwohner – ähnlich wie in Stuttgart (inkl. Flughafen: 1,20) oder Hannover (1,10) Der Durchschnitt der Top-15-Städte liegt bei 1,37. • Kennzahl Taxi -Mietwagendichte: In Köln bilden Taxis und Mietwagen zu- nehmend einen weit überschneidenden Markt. Um das Geschehen auf dem Gesamtmarkt einzuordnen, wird die Taxi -Mietwagendichte errechnet. Die durchschnittliche Taxi-Mietwagendichte rangiert in deutschen Großstädten (> 400.000 Einwohner) bei 2,15. Mit einer Taxi -Mietwagendichte von 1,98 liegt Köln im Großstadtranking auf Rang 5 (2015: 1,68). Die starke Zunahme app- vermittelter Mietwagen ist zur ernsthaften Bedrohung der Funktionsfähigkeit des Kölner Taxigewerbes geworden – das zumindest zeigt die Entwicklung in Frankfurt, Düsseldorf und Berlin, wo die Behörden kaum bzw. mit wenig Erfolg gegengesteuert haben. Dagegen konnte die Entwicklung in Hamburg , wo kaum 20 UBER-Mietwagen auf der Straße sind, effektiv eingehegt werden. - 42 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 3.4 Angebotsfaktor Einsatzzeit In den meisten Betrieben hat die Corona -Krise zur deutlichen Einschränkung der Einsatzzeit geführt: TAB. 7: STADT KÖLN SCHICHTORGANISATION LAUT SELBSTAUSKUNFT 2019 VS. 2021, IN % Professionelle Betriebe Semiprof. Betriebe Vergleichsstädte gesamt Allein 1 Fzg. + MA 2-3 Fzg. 4-8 Fzg. 8+ Fzg. 1 Fzg. 2+ Fzg. Mül- heim Mainz 2020 2019 1-Schicht 31,9 83,3 27,8 12,0 0,0 0,0 81,3 27,7 28,6 - 1-2-Schichten 44,1 16,7 50,4 51,9 47,4 37,5 15,9 44,7 65,7 - ≥ 2 Schichten 23,9 0,0 21,8 36,1 52,6 62,5 2,8 27,7 5,7 - Summe 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 - 2021 1-Schicht 49,8 84,0 48,6 27,9 21,1 37,5 86,6 44,4 48,6 72,5 1-2-Schichten 44,1 16,0 42,1 67,6 78,9 37,5 12,5 46,3 45,9 22,0 ≥ 2 Schichten 6,2 0,0 9,3 4,5 0,0 25,0 0,9 9,3 5,4 5,5 Summe 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 • Schichten: Vor der Pandemie fuhr en rund 44% der Taxis im flexiblen Rhyth- mus von täglich ein bis zwei Schichten, knapp ein Viertel wurden in Doppel- schichten eingesetzt. Alleinfahrer hatten erwartungsgemäß die geringste Schichtauslastung. Der zeitliche Einsatz der Semiprofessionellen zeigt ein ähnliches Muster. In der Pandemie reduzierten vielen Unternehmen ihre Be- reitstellungszeit – vor allem in den Abendstunden. • Einsatztage: 2019 waren die Taxis im Durchschnitt rund 304 Tage im Einsatz – ähnlich wie damals 2014 (ca. 306 Tage). Im zweiten Corona-Jahr 2021 ging die Zahl der Einsatztage auf 265 Tage zurück. Bei größeren Betrieben machte sich der Rückgang am deutlichsten bemerkbar – eine Beobachtung, die auch anderenorts zu machen war. • Wöchentliche Einsatzzeit: Kölner Taxis waren 2019 ca. 82 Stunden pro Wo- che „auf der Straße“ – ähnlich wie in Mülheim (ca. 84 Std.) und vier Stunden mehr als in 2014 (ca. 78 Std.). In Mainz, wo mehr als die Hälfte der Unter- nehmer Alleinfahrer sind, war die Einsatzzeit viel geringer (ca. 62 Std.). Am höchsten war en die Einsatzzeit en größerer Betriebe (ca. 115 Std.). Im Coronajahr 2021 ging die Einsatzzeit um fast ein Viertel zurück. Gering mit ca. 6% war das Minus nur bei den Alleinfahrern, die auch in der Pandemie auf ca. 58 Stunden kamen. Bei einer so hohen individuellen Arbeitszeit ist von einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit auszugehen. Die Einsatzzeit semi- professioneller Taxis ist generell niedriger als die der Professionellen. - 43 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln • Wochentage: Üblich waren in Köln wochentägliche Einsatzzeiten von knapp 13 Stunden. Davon ent fielen immerhin rund 4 Stunden auf die Nachtschicht. Das Spätgeschäft wird in erster Linie von größeren Mehrwagenbetrieben be- stritten, die auch „unter der Woche“ 6 bis 8 Stunden nachts auf der Straße wa- ren. In der Corona-Krise wurden die Einsatzzeiten auch werktags drastisch um fast ein Viertel reduziert – besonders in den Abendstunden. • Wochenende: An den Wochenenden (Freitag bis Sonntag) lagen die Einsatz- zeiten 2019 bei branchenüblichen ca. 31 Stunden. Im Jahr 2021 brach auch diese Nachfrage deutlich ein – vor allem wegen des weitgehenden Wegfalls des traditionellen Nachtlebens. TAB. 8: STADT KÖLN EINSATZZEIT LAUT SELBSTAUSKUNFT 2019 - TYPISCHER WOCHENVERLAUF IN STD. / WOCHE - Professionelle Betriebe Semiprof. Betriebe Vergleichsstädte gesamt Allein 1 Fzg. + MA 2-3 Fzg. 4-8 Fzg. 8+ Fzg. 1 Fzg. 2+ Fzg. Mülheim Mainz Mo. Tag 8,9 9,0 9,0 8,5 8,7 9,6 8,4 8,5 9,7 7,6 Mo. Nacht 3,2 1,3 3,0 4,4 5,2 5,9 1,2 4,0 3,0 2,3 Di. Tag 8,8 8,9 8,9 8,3 8,6 9,6 8,3 8,3 9,7 7,8 Di. Nacht 3,7 1,3 3,6 5,0 6,1 7,5 1,2 3,9 3,1 2,4 Mi. Tag 8,8 8,9 8,9 8,5 8,7 9,3 8,3 8,3 9,5 7,7 Mi. Nacht 4,1 1,3 4,1 5,7 6,2 7,9 1,4 5,0 3,1 2,5 Do. Tag 8,9 8,9 9,0 8,5 8,8 9,3 8,3 8,3 9,5 7,8 Do. Nacht 4,3 1,4 4,2 6,2 6,3 8,1 1,5 5,2 3,0 2,5 Summe Wochentag 50,7 41,0 50,7 55,1 58,7 67,1 38,5 51,5 50,6 40,7 Fr. Tag 8,3 8,5 8,2 8,3 8,8 8,9 7,6 7,8 8,9 7,1 Fr. Nacht 5,7 1,9 6,0 7,1 7,8 10,1 2,6 6,5 6,5 3,7 Sa. Tag 5,1 4,4 4,8 5,6 6,3 6,3 4,0 5,6 6,2 3,9 Sa. Nacht 6,3 2,8 6,6 7,5 8,0 10,3 3,0 6,5 7,3 4,1 So. Tag 3,3 1,4 3,0 4,4 4,4 6,3 1,3 3,3 2,5 1,4 So. Nacht 2,7 1,0 2,4 4,0 4,3 6,4 0,9 2,6 1,4 1,4 Summe Wochenende 31,4 20,1 31,1 36,8 39,7 48,1 19,5 32,3 32,9 21,5 Summe Woche 82,2 61,1 81,8 91,9 98,4 115,3 58,0 83,8 83,5 62,2 Summe Woche 2014 77,7 66,5 79,1 86,0 100,3 90,2 64,8 88,6 - - Tag: 6:00 Uhr - 18:00 Uhr Nacht: 18:00 Uhr - 6:00 Uhr - 44 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln TAB. 9: STADT KÖLN EINSATZZEIT LAUT SELBSTAUSKUNFT 2021 - TYPISCHER WOCHENVERLAUF IN STD. / WOCHE - Professionelle Betriebe Semiprof. Betriebe Vergleichsstädte gesamt Allein 1 Fzg. + MA 2-3 Fzg. 4-8 Fzg. 8+ Fzg. 1 Fzg. 2+ Fzg. Mülheim Mainz 2020 Mo. Tag 7,8 8,3 8,1 7,0 6,7 7,1 7,7 7,4 8,9 7,1 Mo. Nacht 1,9 1,3 2,0 2,1 2,8 3,4 1,2 1,9 2,9 1,8 Di. Tag 7,7 8,1 8,0 7,0 6,7 6,8 7,8 7,2 9,1 7,1 Di. Nacht 2,1 1,3 2,1 2,6 2,2 3,6 1,1 2,0 2,9 1,9 Mi. Tag 7,8 8,1 8,0 7,1 6,6 6,6 7,8 7,3 9,0 7,0 Mi. Nacht 2,3 1,4 2,3 3,1 2,5 3,6 1,2 2,3 2,8 2,0 Do. Tag 7,8 8,3 8,0 7,2 6,6 6,8 7,8 7,4 9,0 7,1 Do. Nacht 2,4 1,4 2,4 3,2 2,5 3,6 1,1 2,8 2,9 2,1 Summe Wochentag 39,7 38,3 40,9 39,3 36,7 41,5 35,6 38,2 47,6 36,1 Fr. Tag 7,0 7,6 7,2 6,6 5,7 5,9 7,2 7,2 7,9 6,9 Fr. Nacht 3,8 1,9 3,7 5,2 5,6 6,6 2,1 3,5 5,6 2,6 Sa. Tag 4,3 4,3 4,4 4,1 3,2 4,4 3,6 5,2 5,4 3,7 Sa. Nacht 4,4 2,6 4,6 5,5 5,7 6,5 1,9 3,6 6,2 2,5 So. Tag 2,4 1,4 2,4 2,8 1,9 3,4 0,8 3,0 1,9 1,2 So. Nacht 1,7 1,3 1,5 2,4 1,6 4,1 0,7 1,4 1,4 1,0 Summe Wochenende 23,8 19,2 23,8 26,5 23,8 30,9 16,3 23,9 28,6 17,8 Summe Woche 63,5 57,5 64,7 65,8 60,6 72,4 51,9 62,1 76,2 53,9 2019 vs. 2021 In % -22,8% -5,9% -20,9% -28,4% -38,4% -37,2% -10,5% -25,9% -8,7% -13,3% Tag: 6:00 Uhr - 18:00 Uhr Nacht: 18:00 Uhr - 6:00 Uhr - 45 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 304 292 305 309 310 295 280 302 307 288 265 274 272 254 246 193 256 259 298 259 0 50 100 150 200 250 300 350 Taxi, gesamt Allein- fahrer 1 Fzg. + MA 2 - 3 Fzg. 4 - 8 Fzg. 8+ Fzg. Semiprof. 1 Fzg. Semiprof. 2+ Fzg. Mülheim* Mainz 2020* 2019 2021 * nur professionelle Taxibetriebe Einsatzzeiten laut Selbstauskunft in Tagen / JahrTage / Jahr 365 - 46 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 82,2 61,1 81,8 91,9 98,4 115,3 58,0 83,8 83,5 62,263,5 57,5 64,7 65,8 60,6 72,4 51,9 62,1 76,2 53,9 0,0 25,0 50,0 75,0 100,0 125,0 Taxi, gesamt Allein- fahrer 1 Fzg. + MA 2 - 3 Fzg. 4 - 8 Fzg. 8+ Fzg. Semiprof. 1 Fzg. Semiprof. 2+ Fzg. Mülheim* Mainz 2020* 2019 2021 * nur professionelle Taxibetriebe Einsatzzeiten laut Selbstauskunft in Stunden / WocheStd. / Woche - 47 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 3.5 Angebotsfaktor Fahrleistung Eine weitere wichtige Kennzahl zur Beurteilung der Angebotssituation ist die jährliche Fahrleistung pro Fahrzeug. Die Pandemie hat auch in Köln zu einem dramatischen Einbruch geführt: TAB. 10: STADT KÖLN FAHRLEISTUNG ENTSPR. BUCHFÜHRUNG 2019 – 2021 - IN KM / FAHRZEUG - Professionelle Betriebe Semiprof. Betriebe Vergleichsstädte gesamt Allein 1 Fzg. + MA 2-3 Fzg. 4-8 Fzg. 8+ Fzg. 1 Fzg. 2+ Fzg. Mülheim Mainz 2019 70.424 56.381 68.549 72.558 74.669 74.898 48.807 61.278 64.339 69.553 2020 34.514 31.384 34.981 34.358 34.975 36.260 25.495 38.523 45.632 43.789 2021 33.556 31.866 34.262 33.346 35.362 33.606 24.146 37.397 48.455 - Ø 2019 - 2021 46.165 39.877 45.931 46.754 48.335 48.255 32.816 45.733 52.809 - 2019 vs. 2020 -51,0% -44,3% -49,0% -52,6% -53,2% -51,6% -47,8% -37,1% -29,1% -37,0% Ø 2011 - 2013 57.236 50.255 58.098 58.701 59.931 62.184 42.000 48.746 - - • Fahrleistung: Im Jahr 2019 e rbrachten die Kölner Taxis eine für Großstädte leicht überdurchschnittliche Fahrleistung von ca. 70.400 km. In den Jahren 2011 bis 2013 hatte der Durchschnitt noch bei ca. 57.200 km gelegen. Insbe- sondere die Mehrwagenbetriebe ha tten deutlich zugelegt (+23%). Im ersten Pandemiejahr wurde die Kilometerleistung mehr als halbiert! Der Rück gang betraf alle Betriebstypen. Das größte Minus war bei den Mehrwagenbetrieben zu beobachten. In den Vergleichsstädten fiel der Rückgang deutlich moderater aus (ca. -29% bzw. ca. -37%). • Semiprofessionelle: Semiprofessionelle Betriebe kamen schon vor der Pan- demie auf weniger Kilometer (ca. 48.800 km bzw. ca. 61.300 km). Die semi- professionellen Mehrwagenunternehmen hatten in der Krise zudem am we- nigsten Fahrleistung eingebüßt (ca. -37%). • Besetzquote: Im deutschen Taxigewerbe rangiert die Besetztquote, d.h. der Anteil besetzt gefahrener Kilometer, meist zwischen 47% und 5 2%. In Köln schwankte die Besetztquote 2019 um 49% und sank in der Pandemie auf ca. 46%. - 48 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 80.000 2019 2020 2021 Taxi, gesamt Allein- fahrer 1 Fzg. + MA 2 - 3 Fzg. 4 - 8 Fzg. 8+ Fzg. Semiprof. 1 Fzg. Semiprof. 2+ Fzg. Mülheim* Mainz* km Fahrleistung pro Fahrzeug entspr. Buchführung in km Taxi, gesamt * nur professionelle Taxibetriebe Mülheim Alleinfahrer 1 Fzg. + MA 2-3 Fzg. 1 Fzg., Semi. Mainz 4-8 Fzg. 8+ Fzg.2+ Fzg., Semi. Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 49,2 48,3 49,4 49,2 49,7 48,9 49,0 48,1 46,7 48,7 45,5 47,3 45,2 44,5 46,3 44,5 46,2 45,8 45,4 46,2 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 Taxi, gesamt Allein- fahrer 1 Fzg. + MA 2 - 3 Fzg. 4 - 8 Fzg. 8+ Fzg. Semiprof. 1 Fzg. Semiprof. 2+ Fzg. Mülheim* Mainz 2020* 2019 2021 * nur professionelle Taxibetriebe Anteil Besetztkilometer laut Selbstauskunft in % % - 49 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 4 ERLÖSE , KOSTEN UND ÜBERSCHUSS Im Mittelpunkt der betriebswirtschaftlichen Untersuchung stehen Erlöse, Kosten und Überschuss der örtlichen Taxibetriebe. In der Pandemie wurde das Kölner Taxige- werbe akut in seiner Existenz gefährdet. 4.1 Erlöse Bei den Erlösen rangierte Köln „vor Corona“ auf überdurchschnittlichem Niveau, aber noch unter der „Taxi-Hochburg“ Düsseldorf. Im Jahrzehnt davor war ein (nominelles) Plus zu verzeichnen – auch Folge von immer mehr Fiskaltaxametern. In der Pande- mie ist der Erlös aber in den meisten Großstädten existenzgefährdend eingebrochen: TAB. 11: STADT KÖLN ERLÖSENTWICKLUNG ENTSPR. BUCHFÜHRUNG 2019 - 2021 - IN € (NETTO) / FAHRZEUG - Professionelle Betriebe Semiprof. Betriebe Vergleichsstädte gesamt Allein 1 Fzg. + MA 2-3 Fzg. 4-8 Fzg. 8+ Fzg. 1 Fzg. 2+ Fzg. Mülheim Mainz 2019 82.039 62.485 78.420 84.310 90.388 89.594 44.836 51.887 73.203 73.828 2020 37.702 32.291 37.211 37.925 39.120 41.485 21.376 28.872 50.518 46.904 2021 36.716 33.347 36.707 37.018 39.677 37.735 20.676 29.224 54.722 - Ø 2019 - 2021 52.152 42.708 50.779 53.084 56.395 56.271 28.963 36.661 59.481 - 2019 vs. 2020 -54,0% -48,3% -52,5% -55,0% -56,7% -53,7% -52,3% -44,4% -31,0% -36,5% Ø 2011 - 2013 50.561 42.558 50.101 53.399 57.111 58.071 31.195 35.490 - - • Erlös pro Fahrzeug: 2019 kamen professionelle Taxis auf einen Nettoerlös von durchschnittlich ca. 82.000 € – deutlich mehr als in Mülheim oder Mainz (± 73.500 €). 2011 / 2013 hatte der Kölner Wert noch bei ca. 50.600 € gelegen. Die höchsten Erlöse wurden von Betrieben mit vier und mehr Taxis erzielt (± 90.000 €). Kölns Alleinfahrer übertrafen 2019 mit ca. 62.500 € den BVTM-Wert von ca. 52.000 € deutlich.28 Im Coronajahr brachen die Erlöse um ca. 54% ein. In Mainz und Mülheim war das Minus mit rund einem Drittel etwas moderater. • Semiprofessionelle: Substanziell niedriger waren schon vor der Corona - Krise die (steuerlich gemeldeten) Erlöse semiprofessioneller Betriebe mit le- diglich knapp 45.000 € bzw. 52.000 € - ein Betrag, der eine reguläre Betriebs- führung praktisch ausschließt. Das pandemiebedingte Minus rangierte ähnlich wie bei den Professionellen. 28 Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V., Geschäftsberichte 2018 / 2019, 2019 / 2020. - 50 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 15.000 25.000 35.000 45.000 55.000 65.000 75.000 85.000 95.000 2019 2020 2021 Taxi, gesamt Allein- fahrer 1 Fzg. + MA 2 - 3 Fzg. 4 - 8 Fzg. 8+ Fzg. Semiprof. 1 Fzg. Semiprof. 2+ Fzg. Mülheim* Mainz* Taxi, gesamt * nur professionelle Taxibetriebe Mülheim Alleinfahrer 1 Fzg. + MA 2-3 Fzg. 1 Fzg., Semi. Mainz 4-8 Fzg. 8+ Fzg. 2+ Fzg., Semi. Erlös pro Fahrzeug entspr. Buchführung in € € Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 0,70 0,80 0,90 1,00 1,10 1,20 1,30 2019 2020 2021 Taxi, gesamt Allein- fahrer 1 Fzg. + MA 2 - 3 Fzg. 4 - 8 Fzg. 8+ Fzg. Semiprof. 1 Fzg. Semiprof. 2+ Fzg. Mülheim* Mainz* Taxi, gesamt * nur professionelle Taxibetriebe Mülheim Alleinfahrer 1 Fzg. + MA 2-3 Fzg. 1 Fzg., Semi. Mainz 4-8 Fzg.8+ Fzg. 2+ Fzg., Semi. € Erlös pro Kilometer entspr. Buchführung in € - 51 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln TAB. 12: STADT KÖLN ERLÖSENTWICKLUNG ENTSPR. BUCHFÜHRUNG 2019 - 2021 - IN € (NETTO) / KM - Professionelle Betriebe Semiprof. Betriebe Vergleichsstädte gesamt Allein 1 Fzg. + MA 2-3 Fzg. 4-8 Fzg. 8+ Fzg. 1 Fzg. 2+ Fzg. Mülheim Mainz 2019 1,16 1,11 1,14 1,16 1,21 1,20 0,92 0,85 1,14 1,06 2020 1,09 1,03 1,06 1,10 1,12 1,14 0,84 0,75 1,11 1,07 2021 1,09 1,05 1,07 1,11 1,12 1,12 0,86 0,78 1,13 - Ø 2019 - 2021 1,12 1,06 1,09 1,13 1,15 1,15 0,87 0,79 1,12 - 2019 vs. 2020 -6,2% -7,2% -7,0% -5,0% -7,6% -4,4% -8,7% -11,5% -2,6% 0,9% Ø 2011 - 2013 0,88 0,85 0,86 0,91 0,95 0,93 0,74 0,73 - - • Erlös pro Kilometer: In Hinblick auf den Kilometererlös kam die Pandemie nur mäßig zum Tragen. Im Mittel der Jahre 2019 bis 2021 schwankte der Ki- lometererlös branchenüblich um 1,12 € / km. In den Vergleichsstädten wurden zwischen ca. 1,07 € / km und ca. 1,1 2 € / km erzielt. 2011 bis 2013 hatte das Niveau noch deutlich niedriger gelegen (ca. 0, 88 € / km). In Köln wurden die besten Kilometererlöse von Betrieben mit mindestens vier Taxis erzielt (ca. 1,15 € / km). Etwas niedrigere Kilometererlöse (± 1,08 € / km) sind bei 1 - Fahrzeugbetrieben zu beobachten, wo die Privatnutzung ins Gewicht fällt. Zur Einordnung: Der bis September 2021 gültige Kölner Taxitarif lief unter taxitypi- schen Einsatzbedingungen auf ca. 1,24 € / km hinaus. 29 Bedeutung haben aber auch die mit Krankenkassen, freien Träger oder Schulverwaltungen aus- gehandelten rabattierten Sondervereinbarungen. In Köln lag der Anteil außer- tariflicher Fahrten 2019 bei ca. 20%. 2021 stieg er sogar auf ca. 30%. • Semiprofessionelle: Deutlich niedrigere Kilometererlöse von durchschnittlich ca. 0,87 € / km bzw. ca. 0,79 € / km erzielten dagegen die semiprofessionellen Betriebe. Ein ordnungsgemäßer Betrieb ist auf diesem Umsatzniveau nicht mehr zu realisieren. 29 Taxitypische Einsatzbedingungen: 50% Besetztquote; durchschnittliche Tourenlänge 6 km, Touren zum amtlichen Tarif; Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen Kölner Taxitarif in der Fassung der 5. Änderungsverordnung Kölner Taxitarif vom 29. November 2018. - 52 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 4.2 Kosten Das Kölner Taxigewerbe war bereits vor der Pandemie in einer betriebswirtschaftlich problematischen Lage: Die Höhe der Kosten näherte sich in vielen Betrieben denen der Erlöse – eine Situation, die in vielen deutschen Taximärkten zu beobachten ist . Kommt hinzu: In der Krise konnten die Kosten nicht in gleichem Maße wie die Erlöse „heruntergefahren“ werden, so dass sich d as grundsätzliche Rentabilitätsproblem weiter zugespitzt hat: TAB. 13: STADT KÖLN KOSTENENTWICKLUNG ENTSPR. BUCHFÜHRUNG 2019 – 2021 - IN € (NETTO) / FAHRZEUG - Professionelle Betriebe Semiprof. Betriebe Vergleichsstädte gesamt Allein 1 Fzg. + MA 2-3 Fzg. 4-8 Fzg. 8+ Fzg. 1 Fzg. 2+ Fzg. Mülheim Mainz 2019 65.204 29.260 50.662 71.769 81.363 86.797 26.034 44.819 58.905 47.151 2020 41.678 22.948 33.964 44.471 51.433 55.831 20.170 32.092 48.367 34.634 2021 39.218 24.232 31.628 41.586 50.291 53.669 18.864 33.156 48.851 - Ø 2019 - 2021 48.700 25.480 38.751 52.609 61.029 65.432 21.689 36.689 52.041 - 2019 vs. 2020 -36,1% -21,6% -33,0% -38,0% -36,8% -35,7% -22,5% -28,4% -17,9% -26,5% Ø 2011 - 2013 36.389 22.379 33.083 42.631 52.217 57.207 21.456 30.683 - - • Kosten pro Fahrzeug: Im deutschen Taxigewerbe schwankten die jährlichen Kosten vor der Corona-Pandemie meist zwischen ca. 30.000 € und ca. 70.000 € pro Fahrzeug – je nach Personaleinsatz. Mit Kosten von durchschnittlich rund 65.200 € im Jahr 2019 rangierte das seinerzeit personell noch gut aus- gestattete Kölner Taxigewerbe über dem Branchendurchschnitt. Deutliche Un- terschiede zeichne ten sich erwartungsgemäß nach Betriebsgröße ab: Wäh- rend größere Mehrwagenbetriebe mit knapp 87.000 € sehr kostenintensiv wirtschafteten, arbeiteten Alleinfahrer deutlich „günstiger“ (ca. 29.300 €). In der Pandemie gingen die Kosten um ca. 36% zurück – jedoch weit weniger als die Erlöse (ca. -54%). Der Rückgang war besonders deutlich bei den Mehrwa- genbetrieben. • Semiprofessionelle: Die Kosten der semiprofessionellen Taxis (ca. 26.000 bzw. ca. 44.800 € ) lagen 2019 wesentlich unter denen ihrer professionellen Wettbewerber, gingen aber in der Pandemie ebenfalls deutlich zurück. - 53 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 15.000 25.000 35.000 45.000 55.000 65.000 75.000 85.000 95.000 2019 2020 2021 Taxi, gesamt Allein- fahrer 1 Fzg. + MA 2 - 3 Fzg. 4 - 8 Fzg. 8+ Fzg. Semiprof. 1 Fzg. Semiprof. 2+ Fzg. Mülheim* Mainz* Taxi, gesamt * nur professionelle Taxibetriebe Mülheim Alleinfahrer 1 Fzg. + MA 2-3 Fzg. 1 Fzg., Semi. Mainz 4-8 Fzg. 8+ Fzg. 2+ Fzg., Semi. Kosten pro Fahrzeug entspr. Buchführung in € € Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 17.863 18.566 18.282 17.429 16.576 18.465 12.758 13.243 18.848 16.024 14.664 10.694 13.409 15.197 15.830 17.262 9.144 11.399 11.385 12.689 32.677 18.971 39.143 48.957 51.069 3.824 20.176 28.672 18.438 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 80.000 90.000 Taxi, gesamt Allein- fahrer 1 Fzg. + MA 2 - 3 Fzg. 4 - 8 Fzg. 8+ Fzg. Semiprof. 1 Fzg. Semiprof. 2+ Fzg. Mülheim* Mainz 2020* Fixe Kosten Fahrzeugkosten Personalkosten * nur professionelle Taxibetriebe Kostenstruktur 2019 pro Fahrzeug entspr. Buchführung in € (netto) - 54 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Im nächsten Schritt wurde eine Auswertung nach Fixkosten, (überwiegend variab- len) Fahrzeugkosten und Personalkosten vorgenommen.30 Dafür wird das letzte Normaljahr 2019 den Krisenjahren 2020 / 2021 gegenübergestellt: • Fixkosten: Vor der Corona-Krise rangierten die Fixkosten im deutschen Taxi- gewerbe in der Regel zwischen ca. 1 5.000 € und ca. 1 8.000 € pro Fahrzeug. Mit Fixkosten von ca. 17.900 € pro Fahrzeug arbeiteten die professionellen Betriebe in Köln auf gehobenem Niveau und zwischen den Vergleichsstädten Mülheim (ca. 18.800 €) und Mainz (ca. 16.000 €) . Im ersten Krisenjahr 2020 gingen die Fixkosten um ca. 1 6% auf ca. 15.000 € zurück – auch als Folge schwindender Investitionsbereitschaft. Davon betroffen waren alle Betriebsty- pen, wobei das Minus bei den Alleinfahrerbetrieben (ca. -18%) am stärksten ausfiel. Die niedrigeren Fixkosten der Semiprofessionellen (± 13.000 €) gingen in der Krise ebenfalls substantiell zurück. • Fahrzeugkosten: Die überwiegend variablen Fahrzeugkosten (Kfz - Versicherung, Kfz-Steuer, Kraftstoff, Reparaturen etc.) rangierten 2019 mit ca. 14.700 € pro Fahrzeug nah a m Branchendurchschnitt. Üblich im deutschen Taxigewerbe waren ca. 12.000 € bis ca. 16.000 €. Im ersten Krisenjahr 2020 gingen die Fahrzeugkosten um rund ein Drittel zurück (ca. -35%), um im Folgejahr mit den steigende Kraftstoffpreisen wieder leicht anzuziehen. Auch hier rangierten die Ausgaben der Semiprofessionellen unter denen ihrer pro- fessionellen Wettbewerber. • Personalkosten: In Köln lagen die durchschnittlichen Personalkosten 2019 bei rund 32.700 € pro Fahrzeug und in dieser Hinsicht sowohl über denen von Mülheim (ca. 28 .700 €) und von Mainz (ca. 18.400 €) . Besonders aussage- kräftig sind die Personalkosten der größeren Mehrwagenbetriebe (ab 4 Taxis): Mit durchschnittlich rund 50.000 € pro Fahrzeug im Jahr 2019 wurde ein plau- sibler Betrag erzielt, der zu Fahrleistung und Einsatzzeit passt. Zur Einord- nung: Für die Finanzierung einer Vollzeitkraft im Einschichtbetrieb ist ein Auf- wand von mindestens rund 30.000 € erforderlich. Bei kleineren Betrieben muss aber auch die Arbeitskraft des Unternehmers berücksichtigt werden, die (meist) kein Kostenfaktor, sondern Gewinnbestandteil ist. Auch die Personal- kosten sind in der Krise deutlich gesunken: Am stärksten bei den kleineren Betrieben mit Fahrpersonal (2020: ca. -48%). Im zweiten Corona -Jahr gingen die Personalkosten noch weiter zurück. 2020 / 2021 kam es in großem Um- fang zu Kurzarbeit und Freisetzung von Mitarbeitern. Kritisch ist der – bereits vor der Pandemie - sehr niedrige Personalaufwand semiprofessioneller Mehr- wagenunternehmen (2019: ca. 20.200 €). Vermutlich wurde hier nur ein Teil der tatsächlichen Personalkosten steuerlich gemeldet – ein Indiz für einen ir- regulären und in der Folge ruinösen Wettbewerb. 30 Die Aufteilung nach fixen Kosten, Fahrzeugkosten und Personalkosten orientiert sich am DATEV - Kontenrahmen. - 55 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln TAB. 14 A: STADT KÖLN KOSTENSTRUKTUR ENTSPR. BUCHFÜHRUNG 2019 - IN € (NETTO) / FAHRZEUG - Professionelle Betriebe Semiprof. Betriebe Vergleichsstädte gesamt Allein 1 Fzg. + MA 2-3 Fzg. 4-8 Fzg. 8+ Fzg. 1 Fzg. 2+ Fzg. Mülheim Mainz Fixe Kosten 17.863 18.566 18.282 17.429 16.576 18.465 12.758 13.243 18.848 16.024 Fahrzeugkosten 14.664 10.694 13.409 15.197 15.830 17.262 9.144 11.399 11.385 12.689 Personalkosten 32.677 - 18.971 39.143 48.957 51.069 3.824 20.176 28.672 18.438 Gesamtkosten 65.204 29.260 50.662 71.769 81.363 86.797 25.727 44.819 58.905 47.151 TAB. 14 B: STADT KÖLN KOSTENSTRUKTUR ENTSPR. BUCHFÜHRUNG 2020 - IN € (NETTO) / FAHRZEUG - Professionelle Betriebe Semiprof. Betriebe Vergleichsstädte gesamt Allein 1 Fzg. + MA 2-3 Fzg. 4-8 Fzg. 8+ Fzg. 1 Fzg. 2+ Fzg. Mülheim Mainz Fixe Kosten 15.018 15.307 15.503 14.411 14.236 15.729 11.213 11.546 15.779 13.997 Fahrzeugkosten 9.551 7.641 8.644 9.871 10.556 11.402 6.749 8.716 8.849 9.147 Personalkosten 17.110 - 9.816 20.190 26.641 28.700 1.918 11.830 23.740 11.489 Gesamtkosten 41.678 22.948 33.964 44.471 51.433 55.831 19.880 32.092 48.367 34.634 TAB. 14 C: STADT KÖLN KOSTENSTRUKTUR ENTSPR. BUCHFÜHRUNG 2021 - IN € (NETTO) / FAHRZEUG - Professionelle Betriebe Semiprof. Betriebe Vergleichsstädte gesamt Allein 1 Fzg. + MA 2-3 Fzg. 4-8 Fzg. 8+ Fzg. 1 Fzg. 2+ Fzg. Mülheim Mainz Fixe Kosten 14.723 15.684 15.268 13.673 13.069 16.538 10.640 12.109 14.442 - Fahrzeugkosten 10.182 8.548 9.336 10.593 11.589 11.366 6.564 9.275 9.376 - Personalkosten 14.313 - 7.025 17.319 25.632 25.765 1.482 11.772 25.033 - Gesamtkosten 39.218 24.232 31.628 41.586 50.291 53.669 18.686 33.156 48.851 - - 56 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln TAB. 15: STADT KÖLN KOSTENENTWICKLUNG ENTSPR. BUCHFÜHRUNG 2019 - 2021 - IN € (NETTO) / KM - Professionelle Betriebe Semiprof. Betriebe Vergleichsstädte gesamt Allein 1 Fzg. + MA 2-3 Fzg. 4-8 Fzg. 8+ Fzg. 1 Fzg. 2+ Fzg. Mülheim Mainz 2019 0,93 0,52 0,74 0,99 1,09 1,16 0,53 0,73 0,92 0,68 2020 1,21 0,73 0,97 1,29 1,47 1,54 0,79 0,83 1,06 0,79 2021 1,17 0,76 0,92 1,25 1,42 1,60 0,78 0,89 1,01 - Ø 2019 - 2021 1,10 0,67 0,88 1,18 1,33 1,43 0,70 0,82 0,99 - 2019 vs. 2020 30,4% 40,9% 31,4% 30,9% 35,0% 32,9% 48,3% 13,9% 15,8% 16,2% Ø 2011 - 2013 0,64 0,45 0,57 0,73 0,87 0,92 0,51 0,63 - - • Kilometerkosten: Die Kilometerkosten schwankten 2019 um 0,9 3 € / km. Kölner Taxis „produzieren“ somit etwa gleichauf mit Mülheim (ca. 0,92 € / km), aber deutlich kostenintensiver als Fahrzeuge in Mainz (ca. 0,68 € / km). Mit der geringeren Fahrleistung in den Pandemiejahren 2020 / 2021 sind die Ki- lometerkosten erheblich gestiegen (ca. 30%). Auch die Kilometerkosten hän- gen im Wesentlichen von den Personalkosten ab: Während Alleinfahrer vor der Pandemie mit sehr niedrigen Kostensätzen arbeiteten (ca. 0,52 € / km), wirtschafteten die größten Mehrwagenbetrieben wesentlich „teurer“ (ca. 1,16 € / km). In kleineren Unternehmen mit Fahrpersonal rangierten die entsprechen- den Beträge zwischen ca. 0, 74 € / km und ca. 0,99 € / km. Der Grund: Die in Klein(st)betrieben wichtige Arbeitsleistung des Unternehmers ist buchhalte- risch (meist) kein Kostenbestandteil, sondern Teil des Gewinns. • Semiprofessionelle: Vor der Pandemie liefen die verbuchten Kosten der se- miprofessionellen 1-Fahrzeugbetriebe auf durchschnittlich ca. 0,53 € / km hin- aus. In der Pandemie stieg der Wert um knapp 50% . Semiprofessionelle Mehrwagenbetriebe kamen auf zuletzt ca. 0,89 € / km. - 57 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 4.3 Überschu ss Daten zur Gewinnsituation sind im Taxi gewerbe nur unter Vorbehalt zu ermitteln, da sich der betriebliche Gewinn nicht unmittelbar aus der Differenz von Erlös und Kos- ten ergibt. Anders als der Erlös ist der betriebliche Überschuss zudem recht volatil – in einer Krisensituation noch mehr als zu normalen Zeiten. Selbst bei wirtschaftlich identischem Sachverhalt können zudem verschiedene Faktoren zu abweichendem Nominalgewinn führen: • Geschäftsführergehalt: Besitzer von GmbHs oder UGs sind häufig als Ge- schäftsführer angestellt. Ihr Einkommen bestreiten sie dann nicht primär aus dem Gewinn, sondern mit dem Geschäftsführergehalt – und das ist als Kos- tenbestandteil gewinnmindernd. So kann z.B. eine GmbH mit einer „schwar- zen Null“ im Gewinn durchaus auf gesundem wirtschaftlichem Fundament stehen. • Außerordentliche Erträge: Darüber hinaus erzielen Unternehmen oft außer- ordentliche Erträge, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Personenbe- förderung stehen. Hierzu gehören Werbeeinnahmen, Verkaufserlöse, private Pkw-Nutzung, Lohnkostenzuschüsse der Agentur für Arbeit , Versicherungs- zahlungen etc. In den Krisenjahren 2020 und 2021 haben viele Betriebe zu- dem Zahlungen aus verschiedenen Corona -Hilfsprogrammen erhalten. Diese Einnahmen sind zwar gewinnrelevant, haben aber mit dem operativen Ge- schäft wenig zu tun und wurden bei d ieser Auswertung mit den entsprechen- den Kostenpositionen saldiert. Wegen der unvermeidbaren Unsicherheiten bei der Bestimmung steuerlicher Gewin- ne wird im Folgenden der operative Überschuss aus dem Taxigewerbe errechnet. Maßgeblich ist dabei der Überschuss, der sich aus der Einnahme - / Überschuss- rechnung bzw. aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergibt. - 58 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln TAB. 16: STADT KÖLN ÜBERSCHUSSENTWICKLUNG ENTSPR. BUCHFÜHRUNG 2019 - 2021 - IN € (NETTO) / FAHRZEUG - Professionelle Betriebe Semiprof. Betriebe Vergleichsstädte gesamt Allein 1 Fzg. + MA 2-3 Fzg. 4-8 Fzg. 8+ Fzg. 1 Fzg. 2+ Fzg. Mülheim Mainz 2019 16.835 33.226 27.758 12.541 9.025 2.797 18.802 7.068 14.298 26.676 2020 -3.976 9.342 3.247 -6.547 -12.313 -14.346 1.207 -3.220 2.151 12.270 2021 -2.502 9.115 5.078 -4.568 -10.614 -15.934 1.812 -3.932 5.871 - Ø 2019 - 2021 3.452 17.228 12.028 475 -4.634 -9.161 7.274 -28 7.440 - 2019 vs. 2020 -123,6% -71,9% -88,3% -152% -236% -613% -93,6% -146% -85,0% -54,0% Ø 2011 - 2013 14.172 20.178 17.018 10.768 4.894 865 9.738 4.807 - - • Überschuss pro Fahrzeug: Die Betrachtung des operativen Überschusses zeigt ein ernüchterndes Bild: Vor der Corona-Krise, im Jahr 2019, erwirtschaf- teten Kölner Taxibetriebe einen Überschuss von durchschnittlich ca. 16.800 € pro Fahrzeug – ein schon damals unzureichendes Ergebnis. Ähnlich kritisch war die Situation in Mülheim (ca. 14.300 €) . In Mainz wurde dagegen noch ein akzeptables Niveau erreicht (ca. 26.700 €). Im ersten Jahr der Corona -Krise brach der Überschuss radikal ein (ca. -124%). Viele Kölner Unternehmen erlit- ten Verluste. Auch in Mülheim und Mainz war der Einbruch gravierend , wenn- gleich weniger einschneidend. • 1-Fahrzeugbetriebe: Aufschlussreich ist auch hier der Vergleich mit den Re- ferenzdaten des BVTM-Musterbetriebs, die er jährlich in seinem Geschäftsbe- richt veröffentlicht. Der BVTM-Wert markiert aus Gutachtersicht den absoluten Mindestüberschuss, der für einen Kleinstbetrieb ohne Mitarbeiter erforderlich ist. Mit durchschnittlich ca. 33.200 € übertrafen Kölner Alleinfahrer den Refe- renzwert von 28.000 € deutlich.31 Professionelle 1-Fahrzeugbetriebe mit Mitar- beitern verpassten 2019 mit ca. 27.800 € auch nur knapp den BVTM-Wert. In der Pandemie brach der Übersc huss auch bei den starken 1 -Fahrzeug- betrieben um bis zu 88% ein. • Mehrwagenbetriebe : Problematisch war dagegen bereits 2019 der niedrige Überschuss größ erer Mehrwagenbetriebe von ledig lich knapp 3.000 € pro Fahrzeug. Das Niveau in den Unternehmen mit 2 -3 Fahrzeugen (Ø: ca. 12.500 €) oder 4 -8 Fahrzeuge n (ca. 9.000 €) war ebenfalls wenig befriedi- gend. Ein akzeptables Einkommen, eine adäquate Kapitalverzinsung und ein angemessener Zuschlag für das unternehmerische Risiko waren so kaum zu erzielen. Das deutete zumindest auf eine Bedrohung der Funktionsfähigkeit hin. Auch bei den Mehrwagenbetrieben war 2020 / 2021 ein harscher, exis- tenzgefährdender Absturz zu verzeichnen. Praktisch alle Betriebe arbeiteten in der Verlustzone. 31 Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V., Geschäftsbericht, 2019 / 2020. - 59 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln • Semiprofessionelle: Semiprofessionelle 1-Fahrzeugbetriebe erwirtschafteten vor der Pandemie einen Überschuss von durchschnittlich ca. 18.800 €; semi- professionelle Mehrwagenbetriebe kamen auf ca. 7.100 € pro Taxi – zumin- dest laut offizieller Buchführung. 2020 / 2021 rutschten auch die Semiprofes- sionellen ins Minus. Fortschreibungsgutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln -20.000 -10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000 2019 2020 2021 Taxi, gesamt Allein- fahrer 1 Fzg. + MA 2 - 3 Fzg. 4 - 8 Fzg. 8+ Fzg. Semiprof. 1 Fzg. Semiprof. 2+ Fzg. Mülheim* Mainz* Taxi, gesamt * nur professionelle Taxibetriebe Mülheim Alleinfahrer 1 Fzg. + MA 2-3 Fzg. 1 Fzg., Semi. Mainz 4-8 Fzg. 8+ Fzg. 2+ Fzg., Semi. Überschuss pro Fahrzeug entspr. Buchführung in € € - 60 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 5 GESCHÄFTSAUFGABEN UND KONZESSIONSBEWEGUNGEN Ein weiteres Kernkriterium zur Beurteilung der Funktionsfähigkeit im Taxigewerbe bilden die Geschäftsaufgaben. Schon vor der Pandemie war ein bewegtes Gesche- hen zu beobachten , das jedoch (noch) nicht zwingende Anhaltspunkte für eine Ge- fährdung der Funktionsfähigkeit erkennen ließ: TAB. 17: STADT KÖLN KONZESSIONSBEWEGUNGEN IM TAXIGEWERBE 2018 - 2023 Betroffene Genehmigungen Grund Jahr Genehmi- gungen gesamt Rück-/ Aufgabe Widerruf Übertra- gung 47 Wirtschaftliche Gründe 2018 82 30 Alter 3 Gesundheitliche Gründe 2 Freiwillige Rückgabe 18 Wirtschaftliche Gründe 2019 49 8 Unternehmer verstorben 22 Alter 1 Gesundheitliche Gründe 20 Wirtschaftliche Gründe 2020 36 3 Unternehmer verstorben 11 Alter 1 Freiwillige Rückgabe 1 Widerruf 20 Wirtschaftliche Gründe 2021 37 4 Unternehmer verstorben 7 Alter 3 Sonstige Gründe 2 Freiwilliger Verzicht 1 Unternehmer verstorben, keine Erben 33 Wirtschaftliche Gründe 2022 56 10 Alter 5 Gesundheitliche Gründe 5 Sonstige Gründe 3 Wegen persönlicher Unzuverlässigkeit 21 Wirtschaftliche Gründe 2023 43 4 Unternehmer verstorben 8 Alter 3 Gesundheitliche Gründe 3 Sonstige Gründe 4 Wegen persönlicher Unzuverlässigkeit 6 8 289 Gesamt 303 Q.: Stadt Köln, Amt für öffentliche Ordnung - 61 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln • Geschäftsaufgaben: Wie in fast allen regulierten Taximärkten, so spielten auch in Köln „klassische“ Geschäftsaufgaben bislang nur eine untergeordnete Rolle. In kaum einer anderen deutschen Großstadt wurden in der Vergangen- heit so hohe Summen für den Verkauf von Betrieben einschließlich Genehmi- gungen gezahlt, so dass sich für (fast) jeden Betrieb stets ein Käufer fand. Un- ter diesem Vorzeichen ist es zumindest ungewöhnlich, dass von Januar 2018 bis Oktober 2023 insgesamt 6 Genehmigungen freiwillig an die Stadt zurück- gegeben wurden. • Widerruf: In drei weiteren Fällen mit zusammen ebenfalls 8 Taxis wurden die Genehmigungen widerrufen – überwiegend wegen fehlender „persönlicher Zuverlässigkeit“ des Unternehmers. • Übertragungen: Die große Mehrzahl der Konzessionsbewegungen mit zu- sammen 289 betroffenen Genehmigungen entfiel jedoch auf Übertragungen, die nicht als Geschäftsaufgaben zu werten sind. Mehrheitlich (55%) wurden die Genehmigungen jedoch aus wirtschaftlichen Gründen übertragen. Weitere rund 41% wurden aus „natürlichen Gründen“ übertragen - aus gesundheitli- chen Gründen, altersbedingt oder wegen des Todes des Unternehmers. • Befreiung von der Betriebspflicht: Im Zusammenhang mit der Pandemie wurden zahlreiche Genehmigungen zeitweilig von der Betriebspflicht befreit : Im ersten Jahr insgesamt 130 Taxis aus 70 Unternehmen. 2021 wählten 26 Unternehmen mit 36 Fahrzeugen diesen Weg. Noch im Jahr 2022 stellte 19 Unternehmen mit 37 Fahrzeugen einem Antrag mit Hinweis auf die Pandemie. In dieser Zeit rückten aber zunehmend indirekte „Corona -Folgen“ wie Perso- nalmangel oder fehlende Fahrzeuge (Reparaturen / Lieferengpässe der Her- steller) in den Vordergrund. - 62 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 6 ZUSAMMENFASSUNG Die Zusammenschau der Untersuchungsergebnisse zeigt, dass sich die wirtschaftli- che Situation des Kölner Taxigewerbes bis zur Corona -Pandemie grundsätzlich ge- bessert hatte , wenngleich einige Aspekte bereits damals auf eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit hingewiesen haben. Die meisten Kennziffern lagen im großstädti- schen Normalbereich. Mit der COVID -19-Pandemie trat jedoch eine beispiellose Zä- sur ein, die das Kölner Taxigewerbe in seiner Funktionsfähigkeit – und darüber hin- aus – in seiner Existenzfähigkeit gefährdet hat. Nach Aufhebung der pandemiebe- dingten Einschränkungen hat sich noch keine „neue Normalität“ eingestellt. Das for- cierte Eindringen meist irregulär arbeitender Mietwagen der Plattformvermittler hat eine erneute existenzbedrohende Gefahr heraufbeschworen. 6.1 Nachfragefaktoren Die Corona -Pandemie führte auch i m Kölner Taxigewerbe zu einer existenzgefähr- denden Nachfragekrise , noch wesentlich gravierender als in anderen Großstädten. Während das Gewerbe in Flächenkreisen die Pandemie z uweilen ohne substanziel- len Schaden überstanden hat, waren die Auswirkungen in den Metropolen katastro- phal. Seit Beginn de r Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten kommen weitere exzeptionelle Krise n hinzu, deren langfristige Auswirkungen auf das Taxigewerbe noch nicht absehbar sind – abgesehen von heute schon stark gestiegenen Energie- kosten, hoher Inflation und zunehmender Konsumzurückhaltung. Insgesamt bewegt sich die deutsche Wirtschaft zurzeit am Rande einer Rezession: • Faktor Demografie: Bislang haben die Krisen wenig Einfluss auf die örtliche Demografie gehabt. Die Bevölkerung ist seit 2015 gewachsen. Für die nächs- ten Jahre wird ein weiterer Zuwachs prognostiziert. Auch in Köln wird der An- teil der Senioren (mit speziellem Mobilitätsbedarf) steigen und die Zahl der Menschen mit ausländischem Pass bzw. Migrationshintergrund weiter zuneh- men. Letztere drängen besonders in das Taxi - und Mietwagengewerbe und sorgen für eine starke Nachfrage nach Genehmigungen, der häufig keine wirk- liche Nachfrage nach Fahrdienstleistungen gegenübersteht. - 63 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln • Faktor Tourenaufkommen: Seit 2019 ist das Tourenaufkommen des Kölner Taxigewerbes bis heute um rund ein Drittel zurückgegangen. In der Zeit des ersten Lockdowns im April 2020 war das funkvermittelte Tourenaufkommen von TAXI RUF Köln um ca. 70% eingebrochen. Noch einschneidender war der Einbruch bei den „Einsteigerfahrten“ ( -85%). Infolgedessen durchläuft das Kölner Taxigewerbe noch immer eine existenzgefährdende Krise, von der es sich voraussichtlich noch Jahre nicht vollständig erholen wird – auch wenn derzeit einige Parameter in Richtung Normalität weisen. • Faktor Tourengewinnung: Taxis werden in Köln nach wie vor meist per Funk vermittelt. Auch das Ad-hoc-Geschäft vom Halteplatz hat noch immer Gewicht – besonders für kleinere Betriebe. Die Appvermittlung spielt auch für Taxis ei- ne wachsende Rolle. Für Betriebe, die häufig Krankenfahrten durchführen, sind feste Touren wie Serienfahrten zu Dialysepraxen bedeutsam. Wie in den meisten Großstädten erfolgen immer wenige Aufträge per Telefon. • Faktor Nachfragestruktur: Eine tragende Säule der Nachfrage bilden nach wie vor Fahrten für Privatleute. Deutlich zurückgegangen ist in der Pandemie die Nachfrage von Geschäftsleuten. Auch künftig werden insbesondere Vide- okonferenzen das Geschäftsreiseaufkommen mindern. Dafür haben Kranken- fahrten in der Pandemie relativ an Bedeutung gewonnen – ähnlich wie Fahr- ten für Schüler oder für Menschen mit Behinderung. • Faktor Konjunktur und Inflation : Die wirtschaftliche Entwicklung steht noch immer im Schatten der Pandemie und seit Frühjahr 2022 auch unter dem Vor- zeichen der Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten . Unsichere Zukunfts- aussichten und eine galoppierende Inflation bei sinkenden Reallöhnen min- dern die Konsumbereitschaft und damit auch die Taxinachfrage. D abei ran- giert die Kölner Kaufkraft leicht über dem deutschen Durchschnitt. • Faktor Regionalwirtschaft: Köln ist eine lebendige Metropole mit einem aus- gewogenen Branchenmix und starke m Dienstleistungsstandort – ein grund- sätzlich positives Umfeld für das Taxigewerbe. Die Stadt hat eine hohe Ar- beitsplatzdichte mit einem großen Anteil wissensintensiver Arbeitsplätze. Als Medien- und Kulturmetropole hat Köln weiterhin große Bedeutung. • Faktor Reise - und Gastgewerbe : Taxis waren zwar nicht unmittelbar von staatlichen Beschränkungen betroffen. Die Pandemie hat zahlreiche Branchen in Mitleidenschaft gezogen, die zu de ren wichtigen Taxinachfragern zählen. Dazu gehören die Reisebranche sowie das Gast- und Veranstaltungsgewerbe. Eine besondere Rolle haben dabei Messe und Karneval gespielt. • Faktor Gesundheitswirtschaft : Die Gesundheitswirtschaft entwickelt sich zunehmend zu einer wichtigen Quelle der Taxinachfrage. Köln verfügt über zahlreiche Krankenhäuser und ambulante Einrichtungen , die den Taxis Nach- frage bescheren. • Faktor Schulen und Fördereinrichtungen: Institutionelle Fahrten für Schüler oder Menschen mit Behinderung haben ebenfalls an Bedeutung für die Nach- frage gewonnen. Auch hier verfügt Köln über ein breites Angebot. - 64 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln • Faktor Verkehrs umfeld: Bedeutendster Wettbewerber für Taxis ist – abge- sehen vom Mietwagen – der private Pkw. Die Kölner Pkw-Dichte ist aber mo- derat. Der Kölner Hauptbahnhof gehört zu den wichtigsten deutschen Eisen- bahnknotenpunkten und ist damit ein bedeutender Nachfragehotspot für Ta- xis. Der städtische ÖPNV ist leistungsfähig – auch in den Nachtstunden . Dar- über hinaus gewinnt das Fahrrad zunehmend Bedeutung als innerstädtisches Verkehrsmittel. Eine Einbindung von Taxis in den ÖPNV findet bislang kaum statt. Seit UBER und Bolt auch in Köln aktiv sind, kämpft das örtliche Taxige- werbe nun auch gegen einen irregulären Wettbewerb von dieser Seite. • Faktor Flugverkehr: Ein gewichtiger Nachfragefaktor ist der Flughafen Köln / Bonn. In der Corona -Krise sind die Fluggastzahlen dramatisch eingebrochen. Für 2022 lag das Passagieraufkommen erst bei gut 70% der Vorkrisenjahre . Für das Gesamtjahr 2023 werden voraussichtlich rund 88% des Aufkommens von 2019 erreicht. Das Problem auch hier: Taxinutzer am Airport Köln / Bonn sind in erster Linie Geschäftsleute, deren Reisetätigkeit überdurchschnitt lich zurückgegangen ist 6.2 Angebotsfaktoren Angebotsseitig ist das Kölner Taxigewerbe großstadttypisch aufgestellt, so dass aus diesem Blickwinkel nur einige Anzeichen auf eine Gefährdung der Funktions - bzw. der Existenzfähigkeit hinwiesen – zumindest nicht bis zu r Pandemie und nicht bis zum massenhaften Markteintritt plattformvermittelter Mietwagen. In den Jahren zuvor war eine positive Entwicklung zu beobachten: • Faktor Beschäftigung: Das Kölner Taxigewerbe wird von Kleinstbetrieben mit nur einem Fahrzeug dominiert. Daneben finden sich einige mittelgroße Mehrwagenbetriebe sowie vereinzelte Großbetriebe. Entsprechend zeigt sich die Personalsituation. Schon vor der Pandemie hatte das Gewerbe Probleme , geeignetes Fahrpersonal zu rekrutieren. Während der Krise sind viele Mitar- beiter abgewandert, so dass sich der Fahrermangel weiter zugespitzt hat und zu einem zentralen Engpass geworden ist. In der Pandemie sind viele Fahrer abgewandert, so dass der Fahrermangel zunehmend zum Problem wird. • Faktor Fahrzeuge: Die Qualität der professionellen Kölner Taxiflotte hat sich seit 2015 generell verbessert und ist insgesamt noch immer vertretbar – mit einem branchenüblich hohen Anteil an Neufahrzeugen (ca. 84%) und einem akzeptablen Fahrzeugalter (Ø: 4,2 Jahre). Die Fahrzeuge der Kleinstbetriebe sind meist höherwertiger als die der Mehrwagenbetriebe. - 65 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln • Faktor Finanzierung: Im Durchschnitt wurden die Fahrzeuge zum Preis von ca. 30.500 € beschafft. B ranchentypisch werden die Taxis hauptsächlich mit Krediten finanziert. Was lange Zeit unkritisch war, ist seit der Pandemie zur Gefahr geworden: Angesichts ausbleibender Umsätze und stark steigender Zinsen ist die Ratenzahlung für viele Unternehmen schwierig geworden und droht zum langfristigen Problem zu werden. • Faktor Taxidichte: Zurzeit fahren in der Stadt Köln 1.15 4 Taxis, was bei wachsender Bevölkerungszahl einer Taxidichte von 1,06 entspricht. Wegen der seinerzeit niedrigeren Einwohnerzahl hatte der Wert 2015 noch bei 1,18 gelegen. Eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit ist aus dieser Perspektive nicht zwingend zu erkennen. Die durchschnittliche Taxidichte deutsche r Met- ropolen liegt bei 1,37. • Faktor Taxi-Mietwagendichte: Kritisch ist jedoch die Entwicklung der Kölner Taxi-Mietwagendichte, die von 1,68 im Jahre 2015 auf aktuell 1,98 gestiegen ist. Zurzeit sind in Köln 1.004 Mietwagen genehmigt – etwa doppelt so viel e wie noch 2015. Der Zuwachs geht i m Wesentlichen auf den Markteintritt app- vermittelter Anbieter seit Frühjahr 2019 zurück – noch einmal deutlich ver- stärkt nach Abklingen der Pandemie. Erschwerend kommt hinzu, dass viele der in Köln eingesetzten Mietwagen im Umland genehmigt sind – mutmaßlich ohne sich an die Rückkehrpflicht zu halten. Aktuell ist die große Zahl der Mietwagen zu r ernsthaften Bedrohung der Existenz - und Funktionsfähigkeit des Kölner Taxigewerbes geworden. • Faktor Einsatzzeit: Die zeitliche Auslastung Kölner Taxis war bis zur Pande- mie auf branchenübliche Werte gestiegen. In der Pandemie musste die Ein- satzzeit drastisch heruntergefahren werden. Reduziert wurden sowohl die jährlichen Einsatztage (von ca. 306 auf ca. 268 Tage) als auch die wöchentli- che Einsatzzeit (von 82 auf ca. 64 Std. / Woche). Viele Betriebe haben auf 1 - Schichtbetrieb umgestellt. Besonders die Randzeiten am Abend und am Wo- chenende blieben und bleiben häufig unbesetzt. • Faktor Fahrleistung: 2019 war die Jahresfahrleistung mit ca. 70.400 km leicht überdurchschnittlich: 2011 bis 2013 hatte die erst bei ca. 57.200 km ge- legen. Auch hier unterscheiden sich die Betriebstypen: Mehrwagenbetriebe waren am leistungsfähigsten mit ± 74.000 km. 1 -Fahrzeugbetriebe mit Perso- nal fuhren ca. 68.500 km. Das „Sch lusslicht“ bildeten Alleinfahrer, die auf ca. 56.400 km kamen. Die Pandemie hat bei alle Betriebstypen zu einem dramati- schen Rückgang der Fahrleistung um rund 5 1% geführt. In Flächenkreisen und in kleineren Großstädten war der Einbruch weit weniger einschneidend als in den Metropolen. In der Krise ist auch die durchschnittliche Besetztquote leicht gesunken – von ca. 49% auf ca. 45%. - 66 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 6.3 Betriebswirtschaft und Geschäftsaufgaben Vor der Pandemie erlaubten die Erlöse professioneller Taxis ein Wirtschaften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. In der Pandemie sind die Erlöse in exis- tenzgefährdender Weise eingebrochen , ohne wieder das „vor Corona“ -Niveau zu erreichen. Wirtschaftlich sinnvolles Arbeiten war in dieser Zeit kaum möglich: • Faktor Grauwirtschaft: Aber auch vor der Pandemie gab es Hinweise auf ei- nen irregulären Wettbewerb. Die Plausibilitätsprüfung der steuerlichen Unter- nehmerangaben zeigte, dass auch 2019 jedes 3. Taxi (ca. 32%) semiprofessi- onell, d.h. jenseits der betriebswirtschaftlichen Plausibilität eingesetzt wurde . In dieser Hinsicht hatte sich seit der Untersuchung 2014 / 2015 (ca. 39%) nur eine moderate Verbesserung eingestellt Eine Reihe größerer Betriebe hat seitdem auf eine digitale Aufzeichnung der Taxameterdaten („Fiskaltaxame- ter“) umgestellt, so dass zumindest dort eine leichte Verbesserung eingetreten ist. Semiprofessionell sind in Köln vorwiegend Kleinbetriebe. Die Existenz so vieler semiprofessioneller Unternehmen deutet auf einen ruinösen Wettbewerb hin, der die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes generell in Frage stellt. Allein mit einer Beschränkung der Taxizahl ist dem Problem aber nicht abzuhelfen. Hier sollte eine betriebswirtschaftlich ausgerichtete Kontrolle bei der regelmä- ßigen Wiedererteilung erfolgen. Die bisherige Prüfung anhand von häufig fragwürdigen Bescheinigungen Dritter ist nicht mehr zeitgerecht. • Faktor Fahrzeugerlöse: Im Jahr 2019 erzielten professionelle Taxis noch leicht überdurchschnittliche Nettoerlöse von ca. 82.000 €. Mit Jahreserlöse n von angeblich ca. 44.800 € (1 -Fahrzeugbetriebe) bzw. ca. 51.900 € (Mehrwa- genbetriebe) arbeiteten semiprofessionelle Unternehmen jenseits der be- triebswirtschaftlichen Plausibilität. Im Krisenjahr 2020 büßten professionelle Betriebe im Schnitt mehr als die Hälfte ihrer Erlöse ein (ca. 54%). In kleineren Großstädten wie Mainz (ca. -37%) oder Mülheim (ca. -31%) war der Einbruch nicht ganz so gravierend. Generell hat die Corona-Krise das Gewerbe in den Metropolen besonders hart getroffen. • Faktor Kilometererlöse: Branchenüblich sind die Kölner Kilometererlöse: Im Mittel der Jahren 2019 - 2021 fuhren professionelle Fahrzeuge Nettoerlöse von durchschnittlich ca. 1,12 € / km ein – ein Wert, der in der Krise erwar- tungsgemäß weitgehend stabil geblieben ist (ca. -6,2%). Größere Mehrwa- genbetriebe erzielten im Prüfungszeitraum den besten Kilometererlös (Ø: 1,15 € / km). Semiprofessionelle kamen dagegen nur auf ± 0,89 € / km. Der bis September 2021 gültige Kölner Taxitarif lief unter taxitypischen Einsatzbedin- gungen auf ca. 1,24 € / km hinaus. 32 Wegen der meist untertariflichen Kran- kenfahrten und anderer nicht tarifpflichtiger Fahrten, wird der vom Taxitarif ge- steckte Kilometererlös jedoch selten erreicht. 32 Taxitypische Einsatzbedingungen: 50% Besetztquote; durchschnittliche Tourenlänge 6 km, Touren zum amtli- chen Tarif; Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelas- senen Taxen Kölner Taxitarif in der Fassung der 5. Änderungsverordnung Kölner Taxitarif v. 29. Nov. 2018. - 67 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln • Faktor Gesamtkosten: Mit jährlich ca. 65.200 € Kosten pro Fahrzeug arbeite- ten professionelle Kölner Betriebe 2019 auf gehobene m Niveau, wobei sich die Aufwendungen deutlich nach Betriebsgröße unterschieden. Im Krisenjahr 2020 gingen die Gesamtkosten professioneller Taxis um ca. 3 6% zurück – deutlich weniger als die Erlöse (-54%). Dadurch ist ein schwerer wirtschaftli- cher Schaden entstanden. • Faktor Kostenstruktur: „Vor Corona“ rangierten auch die Fixkosten im Köl- ner Taxigewerbe leicht über dem Branchendurchschnitt (ca. 17.900 € / Fahr- zeug). In der Pandemie ist die Fahrleistung um rund die Hälfte eingebrochen, so dass die Fixkosten auf weit weniger Lastkilometer verteilt werden konnten. Die überwiegend variablen Fahrzeugkosten bewegten sich branchentypisch um ca. 1 4.700 € pro Taxi. Die Personalkosten größerer professioneller Mehr- wagenbetriebe waren bis 2019 mit rund 50.000 € pro Fahrzeug betriebswirt- schaftlich plausibel. Wegen Kurzarbeit und Freisetzung von Fahrpersonal sind die Personalkosten 2020 stark gesunken, vorrangig in den kleineren Betrieben mit Fahrpersonal (ca. -48%). Problematisch sind die – auch vor der Krise – zu geringen (gemeldeten) Personalkosten der semiprofessionellen Mehrwagen- betriebe (ca. 20.200 €), die auf Schwarzarbeit und einen ruinösen Wettbewerb hinweisen. • Faktor Überschuss: Mit durchschnittlich ca. 33.200 € überschritten professi- onelle Kölner Alleinfahrer 2019 den vom Referenzwert des BVTM von ca. 28.100 €. Professionelle 1 -Fahrzeugbetriebe mit Mitarbeitern verpassten mit ca. 27.800 € nur knapp d en BVTM-Referenzwert. Auch das hat auf die dama- lige wirtschaftliche Erholung des Kölner Taxigewerbes hin gedeutet. Die Ge- winnsituation der Mehrwagenbetriebe war aber schon vor der Pandemie prob- lematisch: Im Durchschnitt erwirtschafteten die Mehrwagenbetriebe einen Überschuss pro Taxi zwischen ca. 12.500 € (2 -3 Fahrzeuge) und ca. 2.800 € (8+ Fahrzeuge) – ein deutlich zu niedriges Niveau. In der Pandemie hatten al- le Betriebstypen zudem einen gravierenden Rückgang zu verbuchen (> -70%). Mehrwagenunternehmen schrieben fast durchgängig „rote Zahlen“. Ein akzep- tables Einkommen, eine adäquate Kapitalverzinsung und ein angemessener Zuschlag für das unternehmerische Risiko waren in Köln nicht (mehr) zu erzie- len. Vielmehr war zumindest bis zur Jahreswende 2021 / 2022 von einer exis- tenziellen Gefährdung de s Kölner Taxigewerbes auszugehen. Der seit Okto- ber 2022 auf 12,00 € / Std. angehobene gesetzliche Mindestlohn stellt das ge- schwächte Gewerbe in dieser Situation vor eine weitere Herausforderung. • Faktor Konzessionsbewegungen: Tatsächliche Geschäftsaufgaben waren auch in der Pandemie selten und betrafen seit 2018 lediglich sechs Genehmi- gungen. Weiterhin wurden sechs Taxigenehmigungen (3 Fälle) wegen fehlen- der „persönlicher Zuverlässigkeit“ widerrufen. Die große Mehrzahl der Kon- zessionsbewegungen ging jedoch auf Übertragungen zurück, die nicht als Ge- schäftsaufgaben zu werten sind. Mehr als die Hälfte der Übertragungen erfolg- te aus wirtschaftlichen Gründen. Im Zusammenhang mit der Corona - Pandemie wurden zudem zahlreiche Anträge auf die Befreiung von der Be- triebspflicht gestellt. - 68 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 7 EMPFEHLUNGEN Im Mittelpunkt der Untersuchung stand die Existenz - und die Funktionsfähigkeit des Kölner Taxigewerbes und damit auch die Höchstzahl der Taxigenehmigungen. Der Stadt Köln liegen 319 Anträge auf Erteilung einer Taxigenehmigung vor. Die Nichter- teilung bildet einen Eingriff in das individuelle Grundrecht auf Berufsfreiheit. Eine sol- che Intervention hat – sofern sie sich auf die Gefährdung der Existenz - oder Funkti- onsfähigkeit beruft – stets das öffentliche Verkehrsinteresse zu berücksichtigen. 7.1 Mengenbegrenzung vs. Berufsfreiheit Die Situation des Taxigewerbes wurde und wird seit Frühjahr 2020 von der Pande- mie und deren Folgen bestimmt. Der Einbruch der Nachfrage war in Köln gravieren- der als in anderen Großstädten. Seit Frühjahr 2022 belasten zudem die Kriege in der Ukraine und in Nahost die gesamte deutsche Wirtschaft. Hinzu kommt ein in den letzten Monaten massiv gewachsener, zumeist irregulärer Wettbewerb durch app- vermittelte Mietwagen. Unter diesen Vorzeichen ist die Funktionsfähigkeit des Kölner Taxigewerbes in weite Ferne gerückt. Auch in dieser Lage gibt eine BVerfG -Entscheidung aus dem Jahre 1960 Orientie- rung, die maßgeblich für das 1961 in Kraft getretene PBefG war und die die Berufs- freiheit (Art. 12 GG) in den Vordergrund stellt. 33 Die PBefG-Novelle von 2021 hat an dieser grundlegenden Ausrichtung nichts geändert, setzt aber neue Akzente: • Ergänzung zum Linienverkehr : Als Teil der Daseinsvorsorge n ehmen Taxis eine nicht zu ersetzende Ergänzungsfunktion gegenüber anderen Verkehrs- formen wahr. Dieser Funktion verdankt es seinen Status als schützenswertes „überragend wichtiges Gemeinschaftsgut". Es besteht somit ein öffentliches Verkehrsinteresse an einem existenz- und funktionsfähigen Taxiverkehr. • Ruinöser Wettbewerb: Im öffentlichen Verkehrsinteresse soll ein „ruinöser Wettbewerb“ verhindert werden, der Existenz - und Funktionsfähigkeit de r Ta- xis bedroht. Als „ ernste Gefahr [bleibt] im Wesentlichen nur übrig, daß das Droschkengewerbe selbst bei unkontrolliertem Eindringen neuer Unternehmen durch Übersetzung und ruinösen Wettbewerb in seiner Existenz bedroht“ wird. 33 BVerfG, Beschluss des Ersten Senats v. 8. Juni 1960, 1 BvL 53/55, 16, 31, 53/56, 7, 18, 24/57. Zur Entstehung des PBefG auch Richard Sigl, Handkommentar zum Personenbeförderungsgesetz vom 21.03.1960, Berlin 1962. - 69 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln • Mietwagen: Aus Sicht des BVerfG von 1960 stellten Mietwagen noch „ keine bedrohliche Konkurrenz für andere Verkehrszweige“ dar und bedienten allen- falls ein „Luxusbedürfnis“. Die Neufassung des PBefG räumt dem Wettbewerb durch Mietwagen nunmehr Raum ein, ohne aber den Genehmigungsbehörden durchschlagende neue Regulierungsinstrumente an die Hand zu geben. Er- wägenswert ist aber die Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts für Mietwagen gemäß § 51a PBefG, auch wenn das Gesetz noch rechtliche Unsi- cherheit birgt. 34 Erfolgreicher ist dagegen die betriebswirtschaftliche Kontrolle der Mietwagenbetriebe wie sie in Hamburg, München, Stuttgart oder Wiesba- den praktiziert wird. Dieser Ansatz macht sich die Tatsache zu Nutze, dass das Geschäftsmodell der appvermittelten Mietwagen auf Ebene der Subunter- nehmen kaum legal zu betreiben ist und auf Schwarzarbeit beruht – mit Aus- nahme einiger weniger besonders alimentierter Vorzeigebetriebe. Im Einzelfall ist die nachweisbar und bietet damit eine Handhabe zum Widerruf der Ge- nehmigung (siehe dazu 7.3 Subjektive Zulassungskriterien). • Konkurrenzschutz: Die Regulierung der Taxizahlen darf nicht auf einen Kon- kurrenzschutz hinauslaufen. Dazu das BVerfG: „Lediglich eine Vorschrift, die gerade nur die aus einer Übersetzung im Droschkengewerbe drohenden Ge- fahren bekämpfen und nicht darüber hinaus einen umfassenden Konkurrenz- schutz schaffen würde, könnte gegenüber Art. 12 Abs. 1 GG Bestand“ haben. • Bedürfnisprüfung: Unzulässig ist weiterhin eine restriktive Argumentation im Sinne einer Bedürfnisprüfung, wie sie vor Inkrafttreten des modernen PBefG noch zulässig war. Schon das BVerfG warnte 1960 vor einer Hintertür - Argumentation, die eine „unzulässige Bedürfnisprüfung… auf dem Wege über die Prüfung der öffentlichen Verkehrsinteressen“ fortsetzt. • Planung und Gestaltung: Unzulässig ist weiterhin eine Festlegung der Kon- zessionszahl im Sinne einer „wirtschafts- und verkehrspolitischen Planung und Gestaltung". Das führt immer wieder zu Irritationen in Verwaltungen, deren Handeln ansonsten stets auf Planung und Gestaltung ausgerichtet ist. Wäh- rend beispielsweise der Linienverkehr immer schon Gegenstand der ver- kehrspolitischen Planung und Gestaltung war (und sein muss), bleibt der Ge- legenheitsverkehr – und damit auch die Festlegung einer Höchstzahl der Ta- xigenehmigungen – davon ausgenommen. Die vielfach geübte Praxis, eine Genehmigungshöchstzahl festzulegen und über (viele) Jahre unbesehen bei- zubehalten, ist daher kaum rechtskonform.35 34 Wesentlich in diesem Zusammenhang sind die Gutachten von Freshfields, Bruckhaus, Deringer , „PBefG-Novelle – zur Auslegung von § 51a PBefG (Tarifregulierung im Mietwagenverkehr) “, Berlin, Mai 2022 (Auftraggeber: UBER), das Rechtsgutachten der Düsseldorfer Kanzlei Kleiner zur „Ausle- gung und Anwendung von § 51a PBefG im Zusammenspiel mit § 49 Abs. 4 S. 7 PBefG “ v. Mai 2023 im Auftrag der deutschen Taxiverbände, sowie das Rechtsgutachten Prof. M. Knauff, „Unter welchen Voraussetzungen kann ein Mindesttarif für Mietwagen nach § 51a Abs. 1 PBefG eingeführt werden?“ im Auftrag des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) v. Mai 2023. 35 Hier kommt zum Tragen, dass die Regelungen für den Gelegenheitsverkehr aus dem stark auf die Berufsfreiheit ausgerichteten Gewerberecht abgeleitet wurde (bis 1934: § 37 Reichsgewerbeordnung) – im Gegensatz zu den Bestimmungen über den Linienverkehr, die traditionell administrativ - planerischen Charakter hatten. Eine Liste der Gesetze, Verordnungen und sonstigen Bestimmungen, - 70 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 7.2 Objektive Zulassungskriterien – Existenz - und Funktionsfähigkeit Das mehrfache Herunterfahren des öffentlichen Lebens in der Pandemie hat das Ta- xigewerbe und viele seiner Nachfragequellen mit besonderer Wucht getroffen. Ging es bis zur Pandemie „nur“ um die Funktionsfähigkeit, so steht bis heute die Exis- tenzfähigkeit des Taxigewerbes „auf dem Spiel“. 36 Hinzu kommt die aktuelle Wirtschafts - und Energiekrise in Folge der Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten sowie die ernste Bedrohung durch irreguläre Mietwa- genanbieter. Die aktuellen Vermittlungszahlen der Kölner Taxizentralen zeigen, dass eine „neue Normalität“ noch lange auf sich warten lassen wird. Viele Kölner Taxibetriebe leben somit zurzeit „von der Substanz“. Ein weiteres Alarmsignal ist der hohe Anteil semiprofessioneller Taxi, der schon „vor Corona“ auf einen ruinösen Wettbewerb hingedeutet hat. Hier liegt ein lang jähriges „Grundübel“ des Kölner Taxigewerbes, auf das bereits in den Vorgängergutachten aus 2005 und 2015 hingewiesen wurde und an dem sich nur wenig geändert hat. Allerdings ist die- sem Grundübel nicht durch die Begrenzung der Genehmigungszahl abzuhelfen. Andererseits ist Köln ein starker Wirtschaftsstandort, der dem örtlichen Taxigewerbe zumindest „vor Corona“ ein Auskommen gesichert hat. Nach einer langen konjunktu- rellen Hochphase und einem Bevölkerungsplus hatte sich die wirtschaftliche Situation des Kölner Taxigewerbes vor der Pandemie deutlich verbessert. die 1961 in das (moderne) PBefG überführt wurden bzw. von diesem ersetzt wurden , findet sich in der Bundestagsdrucksache 255 / 3 v. 08.03.1958. 36 VG Frankfurt 4 K 4018/17.F. Der Antrag auf Erteilung einer Taxikonzession wurde im Oktober 2020 mit Verweis auf die Pandemie-bedingte Gefährdung des Taxigewerbes am Tage der Verhandlung abgelehnt. Die Entscheidung wurde am 03.09.2021 durch den VGH Hessen 2 A 2801/20.Z grundsätz- lich bestätigt. Für die Zeit „nach Corona“ siehe auch VG Aachen, v. 28.03.202310 K 404/19. - 71 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln Bis heute sollte mit einem doppelten Maßstab gemessen werden: mit dem Maßstab der Existenzfähigkeit und mit dem Maßstab der Funktionsfähigkeit. Seit der Pan- demie ist das ursprünglich im PBefG verankerte Kriterium der Existenzfähigkeit maß- geblich. 37 Woran ist die Existenzgefährdung des Taxigewerbes zu messen? Eine solche Gefahr hatte seit Inkrafttreten des modernen PBefG Anfang der 1960er Jahre noch nicht konkret bestanden, so dass auch (fast) keine einschlägige Rechtsprechung existiert. Aktuell liegt jedoch die zwischenzeitlich vom VHG -Hessen im Grundsatz bestätigte Entscheidung des VG Frankfurt vor, die auf die Existenzgefährdung des (Frankfurter) Taxigewerbes in Zeiten der Corona-Pandemie abstellt.38 Frühe PBefG -Kommentare verbanden noch eine konkrete Vorstellung mit dem Be- griff der „Existenzbedrohung“: „Eine Existenzbedrohung erfasst die Mitglieder eines Gewerbes in der Regel nicht einheitlich, sondern die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen schwächeren Mitglieder rascher als die stärkeren. Von einer Bedrohung des ge- samten Gewerbes wird man sprechen können, wenn 10% oder mehr der Gewer- betreibenden mit der beabsichtigten Vermehrung der Zulassungen ihre Existenz- grundlage verlieren werden.“ 39 Bei dem derzeit anhaltenden Nachfrageeinbruch in der Größenordnung von rund ei- nem Drittel de s Tourenaufkommens sind fast alle, d.h. wesentlich mehr als 10% der Taxibetriebe, in ihrer Existenz gefährdet – auch ohne, dass es dazu einer „Vermeh- rung der Zulassungen“ bedarf. Daher wird empfohlen, die Zahl der Taxigenehmigungen von derzeit 1.154 nicht zu erhöhen, sondern perspektivisch abzubauen – durch eine betriebswirtschaftlich ori- entierte Prüfung der subjektiven Zulassungskriterien . Sofern dabei ernsthafte „An- haltspunkte für die Unzuverlässigkeit des Unternehmers“ festgestellt werden , sollte keine Wiedererteilung der Genehmigung erfolgen. 37 Auch die Rechtsprechung geht weiterhin von der Existenzfähigkeit aus. Siehe z.B. den Beschluss des OVG NRW v. 27.08.2019, 13 A 196/18. 38 VG Frankfurt 4 K 4018/17.F. Der Antrag auf Erteilung einer Taxikonzession wurde im Oktober 2020 mit Verweis auf die Pandemie-bedingte Gefährdung des Taxigewerbes am Tage der Verhandlung abgelehnt. Die Entscheidung wurde am 03.09.2021 durch den VGH Hessen 2 A 2801/20.Z grundsätz- lich bestätigt. 39 Richard Sigl, Handkommentar zum Personenbeförderungsgesetz vom 21.03.1960. - 72 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 7.3 Subjektive Zulassungskriterien Die aktuelle Gefährdung der Funktions- und Existenzfähigkeit des Kölner Taxigewer- bes beruht auf einer Gemengelage aus Pandemie-Folgen, semiprofessionellen Taxi- betrieben und irregulären Mietwagenanbietern. Damit ist ein Ansatz gefordert, der den gesamten Gelegenheitsverkehr einschließt. Diesen umfassenderen Weg weist auch das 2021 neu gefasste PBefG, das auf ein „Level Playing Field“ setzt. Genehmigungsbehörden besitzen schon heute effektive Instrumente für eine qualita- tive Aufsicht über das Taxi - und das Mietwagengewerbe. Die Hamburger Genehmi- gungsbehörde hat 2006 eine erfolgreiche Praxis bei der (Wieder -)Erteilung von Ge- nehmigungen eingeführt, die sich auf die betriebswirtschaftliche Prüfung der subjekti- ven Zulassungskriterien gemäß § 1 und § 2 PBZugV („persönliche Zuverlässigkeit“ / „finanzielle Leistungsfähigkeit“) stützt. Die seit vielen Jahren auch in anderen Städten übernommene Praxis stellt den gewerberechtlichen Aspekt der Gefahrenabwehr in den Vordergrund und sollte auch in Köln Anwendung finden. Die Instrumente der Prüfungspraxis lassen sich auch auf app vermittelte Mietwagen- betriebe übertragen. Betriebsprüfungen in anderen Städten zeigen, dass das Ge- schäftsmodell als Subunternehmer von UBER oder Bolt betriebswirtschaftlich nicht legal zu betreiben ist. Die Plattformen geben zumeist nicht kostendeckende Entgelte vor und behalten übermäßige Umsatzprovisionen ein (z.B. UBER: 25%; Safedriver Ennoo zusätzlich ca. 4,9%) ein. Schon damit ist ein Betrieb im Rahmen der Steuer- und Sozialgesetze kaum mehr möglich, sofern die Plattformbetreiber nicht (zeitweise) außerordentliche Boni, Investitionshilfen oder Werbekostenzuschüsse ausschütten. Die systembedingten Vorgaben (Preisdumping / Provisionen) zwingen die Betriebe in die Schwarzarbeit und Umsatzverkürzung. Verstöße gegen Schwarzarbeits - und Mindestlohngesetz sind auch mit den Mitteln einer Genehmigungsbehörde relativ einfach zu erkennen. Entscheidend ist der Abgleich der von den Plattformen geführ- ten detaillierten Vermittlungsaufzeichnungen mit den bei den Krankenkassen („Ein- zugsstellen“) gemeldeten Arbeitszeiten der Fahrer. Mit diesem konsequent verfolgten Ansatz hält z.B. Hamburg die Zahl der bei appvermittelten Mietwagen niedrig. - 73 - Fortschreibungsgutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln 7.4 Evaluation Zurzeit ist die Marktentwicklung schwer zu prognostizieren. Nach einer angemesse- nen Frist sollte daher die Entwicklung des örtlichen Marktes erneut untersucht wer- den, um die erzielten Veränderungen zu evaluieren und nötige Nachbesserungs- schritte einzuleiten. Stets muss beachtet werden: Jede Versagung einer Taxigenehmigung erfordert die Abwägung zwischen dem individuellen Grundrecht auf freie Berufsausübung und dem öffentlichen Verkehrsinteresse – eine prognostisch ausgerichtete Entscheidung, die nicht auf Grundlage überalterter Daten erfolgen kann. Th. Krause öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Betriebswirtschaft und Bewertung von Taxiunternehmen

Beratungsverlauf

  1. 29.04.2024

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 4.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 06.06.2024

    Wirtschaftsausschuss

    TOP 4.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 11.06.2024 zuletzt

    Verkehrsausschuss

    TOP 6.2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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