0633/2019
Sachstand zur Einrichtung eines Fußgängerbeauftragten
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/3 661/4 Vorlagen-Nummer 08.05.2019 0633/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 14.05.2019 Sachstand zur Einrichtung eines Fußgängerbeauftragten hier: mündl. Anfrage im Aussschuss für Anregungen und Beschwerden in der Sitzung am 27.11.2018, TOP 2.1.2 Frage: „Herr Nigmann, Seniorenvertreter, erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand zu dem Beschluss des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden, dass ein Fußgängerbeauftragter eingerichtet werden soll. Der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik wurde auf einen früheren Antrag zur Ein- richtung eines Fußgängerbeauftragten geantwortet, dass es Hinweisschilder für Touristen gebe. Dies sei allerdings nicht der Sinn des Antrages der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Belange des Fußverkehrs werden bei der Verwaltung der Stadt Köln im Amt für Straßen und Ver- kehrsentwicklung in der Abteilung Nahmobilität, Radverkehrsförderung, Verkehrsmodellierung, Fahr- radbeauftragter bearbeitet. Die Bedürfnisse zu Fuß gehender Menschen werden in sämtlichen Planungen der Verwaltung be- rücksichtigt. Die Stadt Köln hat sich hierbei als Planungsgrundsatz gesetzt, ihren öffentlichen Raum nutzerfreundlich, sicher, ansprechend und funktional für alle zu gestalten. Um dieses Ziel zu errei- chen, arbeiten unterschiedliche Fachkompetenzen mit planerischem, gestalterischem und techni- schem Schwerpunkt gemeinsam an der Erstellung neuer Pläne und Konzepte mit besonderem Au- genmerk auf den Fußgängerverkehr. Hierzu wird eine sich regelmäßig treffende dezernatsübergrei- fende Arbeitsgruppe gebildet. Auch auf die Barrierefreiheit des öffentlichen Raumes legt die Stadt Köln großen Wert. So soll dieser weitestgehend rollator- und rollstuhlgerecht gestaltet werden und auch Menschen, die mit einem Kin- derwagen unterwegs sind, sollen mühelos durch die Stadt kommen. Bei Neuplanungen oder Umbau- ten im Stadtgebiet werden die DIN-Vorschriften und die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen empfohlenen Mindestbreiten für Fußgängerverkehrsanlagen, sowie die Auflagen zur Barrierefreiheit berücksichtigt und eingehalten. Seit mehreren Jahren besitzt die Stadt Köln bereits ein Fußgängerleitsystem. Diese rot-weißen Hin- weistafeln erleichtern zu Fuß Gehenden die Orientierung im Raum und zeigen den Weg zu Sehens- würdigkeiten, Plätzen, öffentlichen Einrichtungen, Bahnhöfen, Bus- und Bahnstationen sowie Toilet- tenanlagen. Ein langfristiges Planungsziel ist es, so auch im Strategiepapier „Köln Mobil 2025“ niedergeschrieben, einen Teil des Straßenraums wieder an die Bürgerinnen und Bürger zurückzugeben. Wo heute noch Stellplätze für Pkw einen Großteil der verfügbaren Flächen einnehmen, soll in Zukunft in Anlehnung an die gelungenen Umgestaltungen von Eigelstein und Severinstraße mehr urbanes Leben ermög- licht werden. Die Aufenthaltsqualität für zu Fuß Gehende im Stadtraum genießt dabei hohe Priorität. Neben dieser Aufenthaltsqualität fördert die Stadt auch die Sicherheit der zu Fuß Gehenden mit der 2 flächendeckenden Einführung von Tempo-30-Zonen in Wohngebieten, dem Ausbau und der Verbes- serung von Fahrbahnquerungsmöglichkeiten (z. B. Zebrastreifen oder Mittelinseln) und der Einrich- tung von verkehrsberuhigten Bereichen. Ziel ist es hierbei, neben der Verbesserung der Verkehrssicherheit, die Querung von Straßen zu ver- einfachen und Umwege oder lange Wartezeiten für zu Fuß Gehende zu vermeiden. Auch das „Verkehrsführungskonzept Altstadt“ (s. Vorlagen-Nr.: 2835/2016/2) verfolgt eine Aufwertung der Straßenräume für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Neben der Erweiterung und Einrichtung neuer Fußgängerzonen sowie der Einführung von Fahrradstraßen werden Stellplätze im öffentlichen Straßenraum zugunsten von Aufenthaltsflächen reduziert. Ziele sind die Umgestaltung und Aufwer- tung des öffentlichen Straßenlandes, die Stärkung des Fuß- und Radverkehrs, eine Reduzierung des Parkens im öffentlichen Raum und die Senkung der Kfz-Verkehrsbelastung sowie die Reduzierung von Durchgangsverkehren. Dadurch frei werdende Flächen können den zu Fuß Gehenden und Rad- fahrenden zugeschlagen werden. Die beschriebenen Maßnahmen bilden einen bedeutsamen Schritt zur Umgestaltung und Aufwertung der öffentlichen Straßenräume. Dabei steht die Förderung des Fußverkehrs im Vordergrund. Sie kön- nen als Grundlage für weitere Bereiche der Kölner Innenstadt angesehen werden. Auch innerhalb der Verwaltung werden die Belange von zu Fuß Gehenden noch stärker als zuvor und ämterübergreifend in den Fokus gestellt. Im Januar 2019 hat eine verwaltungsinterne Auftaktveran- staltung zur Erstellung einer Fußverkehrsstrategie stattgefunden. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Severinstraße
- Eigelstein
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Details
- Aktenzeichen
- 0633/2019
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 08.05.2019
- Erstellt
- 21.02.2019 11:13