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Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.09.20, betr. "Abweichung vom Höhenkonzept für die linksrheinische Innenstadt"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3558/2020 vom 22.02.2021

Stand: Am 11.03.2021 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/2 Vorlagen-Nummer 3558/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2021 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.09.20, betr. "Abweichung vom Höhenkonzept für die linksrheinische Innenstadt" Anfrage 1. Welche Bauvorhaben seit 2007 weichen von den Vorgaben des Höhenkonzeptes 0015/007 ab? 2. Mit welcher Begründung wurden, so erfolgt, Ausnahmen genehmigt? Wir bitten um eine Darstel- lung der Ausnahmegenehmigungen für entsprechende Projekte mit Lage und Begründung. 3. Wie setzt die Verwaltung den am 8.7.2010 zur Sicherung des Höhenkonzeptes gefassten Be- schluss um? Antwort der Verwaltung Zu 1: Welche Bauvorhaben seit 2007 weichen vom Höhenkonzept 2007 ab? Antwort: Der Verwaltung liegt keine vollständige Übersicht über Bauvorhaben vor, die dem Höhenkonzept 2007 nicht entsprochen haben, da bei den Baugenehmigungen keine Statistik zur Einhaltung der Vorgaben des Höhenkonzeptes geführt wird. Projekte, die dem Höhenkonzept nicht entsprechen und dem Stadtplanungsamt bekannt sind, wurden in einer Liste zusammengestellt und als Anlage der Beantwortung beigefügt, es handelt sich um 21 Projekte seit 2008. Beispielsweise handelt es sich um Projekte wie 2017 dem Waidmarktquartier ehem. Polizeipräsidium mit dem verdichtetem Wohnungs- bau, 2018 der Parkhausaufstockung mit Wohnen in der Magnusstraße, 2019 dem Antoniter Quartier in der Schildergasse oder dem Hotelprojekt am Eigelstein 41. Im Durchschnitt handelt es sich um rd. 1,6 Bauvorhaben pro Jahr. Zu 2. Mit welcher Begründung wurden Ausnahmen genehmigt? Antwort: Das vom Rat am 15.05.2007 mit Ergänzungen beschlossene Höhenkonzept stellt keine Satzung dar, sondern fließt "lediglich" als gemeindliches Planungskonzept gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 BauGB in jedes Bauleitplanungsverfahren, in jede Wettbewerbsauslobung und in jedes seitens des Stadtpla- nungsamtes oder des Bauaufsichtsamtes geführte Beratungsgespräch ein. Die Projekte werden ge- mäß den Vorgaben aus dem Höhenkonzept 2007 geprüft und bewertet. Das Höhenkonzept fließt als Abwägungsbelang in die Bauleitplanung ein, es ist jedoch im Bauge- nehmigungsverfahren rechtlich nicht bindend. Die Stadt Köln muss ein Bauvorhaben lt. BauGB ge- 2 nehmigen, wenn ein Baurecht besteht (nach Bebauungsplan § 30 oder auch nach § 34 BauGB). In den oben angesprochenen Fällen der Abweichung war eine höhere Ausnutzung mit einer verbesser- ten städtebaulichen Qualität verbunden (z.B. Antoniter Quartier), einer notwendigen Verdichtung der Innenstadt zur Schaffung von Wohnraum (z.B. Christuskirche) und / oder es gab Zwangspunkte sei- tens der Investoren hinsichtlich der Unterbringung von Nutzungen in der eng bebauten Innenstadt (z.B. Technikaufbauten wie Hohe Straße 56 Saturn). In dem Spagat einer sinnvollen Fortentwicklung der Innenstadt sowie dem großen Interesse zur Schaffung von Wohn- und Gewerbeflächen wurden die bestehenden Regelungen des Höhenkonzeptes immer in die Planungsprozesse eingebracht, je- doch auch ein Konsens mit den Projektentwicklern angestrebt. Bei den Projekten, die dem Höhen- konzept nicht entsprechen, handelt es sich entweder um das Ergebnis von Qualifizierungsverfahren unter der Einbindung von Fachgremien (Jurys) oder wurden ausführlich im Gestaltungsbeirat (beide unter politischer Teilnahme) beraten. Im Ergebnis wurden (gemeinsam auch Lösungen unterstützt, die dem Höhenkonzept nicht entsprachen. Zu 3. Wie setzt die Verwaltung den Beschluss zur Sicherung des HK gefassten Beschluss um? Antwort: Das Höhenkonzept fließt – wie oben dargestellt – als Abwägungsbelang in jedes Bebauungsplanver- fahren ein und wird im Rahmen der Beratung von Qualifizierungs- und Genehmigungsverfahren her- angezogen. Die ursprüngliche Zielsetzung, Bebauungspläne nur zur Regelung über das Maß der baulichen Nutzung aufzustellen, ohne gleichzeitig neuen Wohn- oder Gewerberaum zu schaffen, musste aus planungsrechtlichen Gründen aufgegeben werden. Aufgrund des dringenden Wohnraum- bedarfs, des Bedarfs an sozialer Infrastruktur und der Umsetzung der Großprojekte, liegt der derzeiti- ge Schwerpunkt der Planrechtsschaffung auf diesen dringenden Bedarfen der wachsenden Stadt. Zur Beschleunigung von Verfahren wurden zur zügigen Schaffung von Wohnen und Arbeiten Verfahren auch nach § 34 BauGB möglichst unter Berücksichtigung des Höhenkonzeptes umgesetzt. Anlage 3 Anlage Projekt vorgegebener Höhe / neue Höhe in Meter Gremien unterrichtet Jahr Qualifikations - verfahren inkl. Politik Be- schlos sen 1. Tunisstraße Domgärten / Generali 22,50 / 32,60 m Stea, GBR 2007 Qualifizierungsverfah- ren Beteiligung Gremi- en 2. Kattenbug HK 22,50, teilw . Baudenkmal/ 29,10 m -Stand Nov.2020 GBR / 61 / 63 / 48 2010 3. Coeur Cologne (Bebau- ungsplan / VEP „Altenberger Straße/ Breslauer Platz“) 22,50 / 16,25 bis 29,3 Rat - Abw eichung zum Höhenkon- zept, Teil der Abwägung im Sat- zungsbeschluss VEP 2011 X 4. Christuskirche / Herw arth- straße Bebauungsplan / VEP 17,10 / 18,10 bis 21,10m Rat -- Konkretisierung des Höhen- konzeptes, Teil der Abw ägung im Satzungsbeschluss VEP 2013 Qualifizierungsverfah- ren unter Beteiligung der Gremien X 5. Magnusstraße 31 – Park- hausaufstockung mit Woh- nen (Bebauungsplan) 15,00 / 13,1 bis 22,5 m Rat - Abw eichung zum Höhenkon- zept, Teil der Abwägung im Sat- zungsbeschluss VEP 2014 Qualifizierungsverfah- ren unter Beteiligung der Gremien X 6. Gürzenich Quartier HK 19,80m Wirkungsfeld Rom. Kirche / 22,50m GBR / Stea / 48 2014 7. Rudolfplatz HK 19,80 / 30,80 m, 31,5m (plus ca.2,0mTechnik) GBR / Stea / 48 2015 Qualifizierungsverfah- ren unter Beteiligung der Gremien 8. Konrad Adenauer Ufer K1 ehem. DB-direktion 22,50 / 32,10m GBR 2015 9. Gerling-Quartier Bebau- ungsplan „Gereonshof“ 20,10 / 15,5 bis 26,0m(Hochpun kte 35,0, 59,3m) Rat - Abw eichung zum Höhenkon- zept, Teil der Abwägung im Sat- zungsbeschluss B-Plan 2016 Qualifizierungsverfah- ren unter Beteiligung der Gremien X 10. Salzmagazin Eigelstein 41 18,1 / 24,40 m Gebäuderiegel Am Salzmagazin 2. Staffelgesch. BV1 / Stea / Rat (Begründung und Abw ägung für Satzungsbeschluss) Begründung Hochpunkt städtebau- lich gew ünscht VEP 2017 Qualifizierungsverfah- ren unter Beteiligung der Gremien 11. Waidmarkt Quartier Bebauungsplan ehem. Polizeipräsidium 12,80 / 17,7 m bis 26,5 (Hoch- punkt: 48,0) Rat- Abw eichung zum Höhenkon- zept Teil der Abwägung im Sat- zungsbeschluss B-Plan 2017 Qualifizierungsverfah- ren unter Beteiligung der Gremien X 12. Bonner Wall / Kyllstraße 15,00 / 18,00m BV1 / Stea / Rat – im Auf hebungs- verfahren (Genehmigt und §34) 2018 X 13. Hohe Str. 56, Technikauf- bauten Saturn 19,80 / 23,3 m GBR (Genehmigt und §34) 2018 14. Hohenzollernring 78-83 (Capitol Kino) Aufstockung und Hofbebauung VI +I FD / 31,0 GBR 2018 15. Stolkgasse 4 HK 22,50 / bei 61 unbekannt 63 2018 Qualifizierungsverfah- ren 16. Antoniter Quartier (Schilder- gasse) 15,00 / 20,50 + SG Stea (Mitteilung zum Wettbew erbs- ergebnis) 2018 Qualifizierungsverfah- ren Beteiligung Gremi- en 17. Hansaring 7-11 22,50, / 26,25 GBR 2019 18. Hohe Str.52-58 22,50 / 25,50 GBR / Stea 2019 19. Schildergasse 56 (Technik) 26,10 / 29,10 GBR 2019 20. Unter Sachsenhausen 2-4 HK 22,50m / max. ca. 26m 63 lfd. B-Plan-Verfahren 2019- - 21. Laurenz-Carré Am Hof 20,0 / 21,4m Laurenzpl. VII 22,5 / ax.26,5m Sporergasse Eingebunden Stea, GBR, BV 1 lfd. B-Plan-Verfahren 2020 Qualifizierungsverfah- ren unter Beteiligung der Gremien X 4

Beratungsverlauf

  1. 11.03.2021

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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