3558/2020
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.09.20, betr. "Abweichung vom Höhenkonzept für die linksrheinische Innenstadt"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
7853 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/61/1
611/2
Vorlagen-Nummer
3558/2020
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2021
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses vom 03.09.20, betr. "Abweichung vom Höhenkonzept für die
linksrheinische Innenstadt"
Anfrage
1. Welche Bauvorhaben seit 2007 weichen von den Vorgaben des Höhenkonzeptes 0015/007 ab?
2. Mit welcher Begründung wurden, so erfolgt, Ausnahmen genehmigt? Wir bitten um eine Darstel-
lung der Ausnahmegenehmigungen für entsprechende Projekte mit Lage und Begründung.
3. Wie setzt die Verwaltung den am 8.7.2010 zur Sicherung des Höhenkonzeptes gefassten Be-
schluss um?
Antwort der Verwaltung
Zu 1: Welche Bauvorhaben seit 2007 weichen vom Höhenkonzept 2007 ab?
Antwort:
Der Verwaltung liegt keine vollständige Übersicht über Bauvorhaben vor, die dem Höhenkonzept
2007 nicht entsprochen haben, da bei den Baugenehmigungen keine Statistik zur Einhaltung der
Vorgaben des Höhenkonzeptes geführt wird. Projekte, die dem Höhenkonzept nicht entsprechen und
dem Stadtplanungsamt bekannt sind, wurden in einer Liste zusammengestellt und als Anlage der
Beantwortung beigefügt, es handelt sich um 21 Projekte seit 2008. Beispielsweise handelt es sich um
Projekte wie 2017 dem Waidmarktquartier ehem. Polizeipräsidium mit dem verdichtetem Wohnungs-
bau, 2018 der Parkhausaufstockung mit Wohnen in der Magnusstraße, 2019 dem Antoniter Quartier
in der Schildergasse oder dem Hotelprojekt am Eigelstein 41. Im Durchschnitt handelt es sich um rd.
1,6 Bauvorhaben pro Jahr.
Zu 2. Mit welcher Begründung wurden Ausnahmen genehmigt?
Antwort:
Das vom Rat am 15.05.2007 mit Ergänzungen beschlossene Höhenkonzept stellt keine Satzung dar,
sondern fließt "lediglich" als gemeindliches Planungskonzept gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 BauGB in
jedes Bauleitplanungsverfahren, in jede Wettbewerbsauslobung und in jedes seitens des Stadtpla-
nungsamtes oder des Bauaufsichtsamtes geführte Beratungsgespräch ein. Die Projekte werden ge-
mäß den Vorgaben aus dem Höhenkonzept 2007 geprüft und bewertet.
Das Höhenkonzept fließt als Abwägungsbelang in die Bauleitplanung ein, es ist jedoch im Bauge-
nehmigungsverfahren rechtlich nicht bindend. Die Stadt Köln muss ein Bauvorhaben lt. BauGB ge-
2
nehmigen, wenn ein Baurecht besteht (nach Bebauungsplan § 30 oder auch nach § 34 BauGB). In
den oben angesprochenen Fällen der Abweichung war eine höhere Ausnutzung mit einer verbesser-
ten städtebaulichen Qualität verbunden (z.B. Antoniter Quartier), einer notwendigen Verdichtung der
Innenstadt zur Schaffung von Wohnraum (z.B. Christuskirche) und / oder es gab Zwangspunkte sei-
tens der Investoren hinsichtlich der Unterbringung von Nutzungen in der eng bebauten Innenstadt
(z.B. Technikaufbauten wie Hohe Straße 56 Saturn). In dem Spagat einer sinnvollen Fortentwicklung
der Innenstadt sowie dem großen Interesse zur Schaffung von Wohn- und Gewerbeflächen wurden
die bestehenden Regelungen des Höhenkonzeptes immer in die Planungsprozesse eingebracht, je-
doch auch ein Konsens mit den Projektentwicklern angestrebt. Bei den Projekten, die dem Höhen-
konzept nicht entsprechen, handelt es sich entweder um das Ergebnis von Qualifizierungsverfahren
unter der Einbindung von Fachgremien (Jurys) oder wurden ausführlich im Gestaltungsbeirat (beide
unter politischer Teilnahme) beraten. Im Ergebnis wurden (gemeinsam auch Lösungen unterstützt,
die dem Höhenkonzept nicht entsprachen.
Zu 3. Wie setzt die Verwaltung den Beschluss zur Sicherung des HK gefassten Beschluss um?
Antwort:
Das Höhenkonzept fließt – wie oben dargestellt – als Abwägungsbelang in jedes Bebauungsplanver-
fahren ein und wird im Rahmen der Beratung von Qualifizierungs- und Genehmigungsverfahren her-
angezogen. Die ursprüngliche Zielsetzung, Bebauungspläne nur zur Regelung über das Maß der
baulichen Nutzung aufzustellen, ohne gleichzeitig neuen Wohn- oder Gewerberaum zu schaffen,
musste aus planungsrechtlichen Gründen aufgegeben werden. Aufgrund des dringenden Wohnraum-
bedarfs, des Bedarfs an sozialer Infrastruktur und der Umsetzung der Großprojekte, liegt der derzeiti-
ge Schwerpunkt der Planrechtsschaffung auf diesen dringenden Bedarfen der wachsenden Stadt. Zur
Beschleunigung von Verfahren wurden zur zügigen Schaffung von Wohnen und Arbeiten Verfahren
auch nach § 34 BauGB möglichst unter Berücksichtigung des Höhenkonzeptes umgesetzt.
Anlage
3
Anlage
Projekt vorgegebener
Höhe / neue
Höhe in Meter
Gremien unterrichtet Jahr Qualifikations -
verfahren inkl. Politik
Be-
schlos
sen
1. Tunisstraße Domgärten /
Generali
22,50 / 32,60 m Stea, GBR 2007 Qualifizierungsverfah-
ren Beteiligung Gremi-
en
2. Kattenbug HK 22,50, teilw .
Baudenkmal/
29,10 m -Stand
Nov.2020
GBR / 61 / 63 / 48 2010
3. Coeur Cologne (Bebau-
ungsplan / VEP „Altenberger
Straße/ Breslauer Platz“)
22,50 / 16,25 bis
29,3
Rat - Abw eichung zum Höhenkon-
zept, Teil der Abwägung im Sat-
zungsbeschluss VEP
2011 X
4. Christuskirche / Herw arth-
straße Bebauungsplan /
VEP
17,10 / 18,10 bis
21,10m
Rat -- Konkretisierung des Höhen-
konzeptes, Teil der Abw ägung im
Satzungsbeschluss VEP
2013 Qualifizierungsverfah-
ren unter Beteiligung
der Gremien
X
5. Magnusstraße 31 – Park-
hausaufstockung mit Woh-
nen (Bebauungsplan)
15,00 / 13,1 bis
22,5 m
Rat - Abw eichung zum Höhenkon-
zept, Teil der Abwägung im Sat-
zungsbeschluss VEP
2014 Qualifizierungsverfah-
ren unter Beteiligung
der Gremien
X
6. Gürzenich Quartier HK 19,80m
Wirkungsfeld
Rom. Kirche /
22,50m
GBR / Stea / 48 2014
7. Rudolfplatz HK 19,80 / 30,80
m, 31,5m (plus
ca.2,0mTechnik)
GBR / Stea / 48 2015 Qualifizierungsverfah-
ren unter Beteiligung
der Gremien
8. Konrad Adenauer Ufer K1
ehem. DB-direktion
22,50 / 32,10m GBR 2015
9. Gerling-Quartier Bebau-
ungsplan „Gereonshof“
20,10 / 15,5 bis
26,0m(Hochpun
kte 35,0, 59,3m)
Rat - Abw eichung zum Höhenkon-
zept, Teil der Abwägung im Sat-
zungsbeschluss B-Plan
2016 Qualifizierungsverfah-
ren unter Beteiligung
der Gremien
X
10. Salzmagazin Eigelstein 41 18,1 / 24,40 m
Gebäuderiegel
Am Salzmagazin
2. Staffelgesch.
BV1 / Stea / Rat (Begründung und
Abw ägung für Satzungsbeschluss)
Begründung Hochpunkt städtebau-
lich gew ünscht VEP
2017
Qualifizierungsverfah-
ren unter Beteiligung
der Gremien
11. Waidmarkt Quartier
Bebauungsplan ehem.
Polizeipräsidium
12,80 / 17,7 m
bis 26,5 (Hoch-
punkt: 48,0)
Rat- Abw eichung zum Höhenkon-
zept Teil der Abwägung im Sat-
zungsbeschluss B-Plan
2017 Qualifizierungsverfah-
ren unter Beteiligung
der Gremien
X
12. Bonner Wall / Kyllstraße 15,00 / 18,00m BV1 / Stea / Rat – im Auf hebungs-
verfahren
(Genehmigt und §34)
2018 X
13. Hohe Str. 56, Technikauf-
bauten Saturn
19,80 / 23,3 m GBR
(Genehmigt und §34)
2018
14. Hohenzollernring 78-83
(Capitol Kino) Aufstockung
und Hofbebauung
VI +I FD / 31,0 GBR 2018
15. Stolkgasse 4 HK 22,50 / bei
61 unbekannt
63 2018 Qualifizierungsverfah-
ren
16. Antoniter Quartier (Schilder-
gasse)
15,00 / 20,50 +
SG
Stea (Mitteilung zum Wettbew erbs-
ergebnis)
2018 Qualifizierungsverfah-
ren Beteiligung Gremi-
en
17. Hansaring 7-11 22,50, / 26,25 GBR 2019
18. Hohe Str.52-58 22,50 / 25,50 GBR / Stea 2019
19. Schildergasse 56 (Technik) 26,10 / 29,10 GBR 2019
20. Unter Sachsenhausen 2-4 HK 22,50m /
max. ca. 26m
63
lfd. B-Plan-Verfahren
2019- -
21. Laurenz-Carré Am Hof
20,0 / 21,4m
Laurenzpl. VII
22,5 / ax.26,5m
Sporergasse
Eingebunden Stea, GBR, BV 1
lfd. B-Plan-Verfahren
2020 Qualifizierungsverfah-
ren unter Beteiligung
der Gremien
X
4
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (22)
- Magnusstraße 31
- Schildergasse 56
- Hohe Straße 56
- Tunisstraße
- Kyllstraße 15
- Stolkgasse 4H
- Sporergasse
- Breslauer Platz
- Rudolfplatz
- Konrad-Adenauer-Ufer
- Hohenzollernring 78
- Hansaring 7
- Unter Sachsenhausen 2
- Altenberger Straße
- Am Salzmagazin 2
- Bonner Wall
- Eigelstein 41
- Kattenbug
- Gereonshof
- Waidmarkt
- Straße 5
- Am Hof 20
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Details
- Aktenzeichen
- 3558/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 22.02.2021
- Erstellt
- 08.12.2020 08:46