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3558/2020

Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.09.20, betr. "Abweichung vom Höhenkonzept für die linksrheinische Innenstadt"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 22.02.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 11.03.2021, TOP 1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7853 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/2 
Vorlagen-Nummer 
 3558/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2021 
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 03.09.20, betr. "Abweichung vom Höhenkonzept für die 
linksrheinische Innenstadt" 
Anfrage 
 
1. Welche Bauvorhaben seit 2007 weichen von den Vorgaben des Höhenkonzeptes 0015/007 ab? 
 
2. Mit welcher Begründung wurden, so erfolgt, Ausnahmen genehmigt? Wir bitten um eine Darstel-
lung der Ausnahmegenehmigungen für entsprechende Projekte mit Lage und Begründung.  
 
3.  Wie setzt die Verwaltung den am 8.7.2010 zur Sicherung des Höhenkonzeptes gefassten Be-
schluss um?  
 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Zu 1: Welche Bauvorhaben seit 2007 weichen vom Höhenkonzept 2007 ab? 
Antwort: 
 
Der Verwaltung liegt keine vollständige Übersicht über Bauvorhaben vor, die dem Höhenkonzept 
2007 nicht entsprochen haben, da bei den Baugenehmigungen keine Statistik zur Einhaltung der 
Vorgaben des Höhenkonzeptes geführt wird. Projekte, die dem Höhenkonzept nicht entsprechen  und 
dem Stadtplanungsamt bekannt sind, wurden in einer Liste zusammengestellt und als Anlage der 
Beantwortung beigefügt, es handelt sich um 21 Projekte seit 2008. Beispielsweise handelt es sich um 
Projekte wie 2017 dem Waidmarktquartier ehem. Polizeipräsidium mit  dem verdichtetem Wohnungs-
bau, 2018 der Parkhausaufstockung mit Wohnen in der Magnusstraße, 2019 dem Antoniter Quartier 
in der Schildergasse oder dem Hotelprojekt am Eigelstein 41. Im Durchschnitt handelt es sich um rd. 
1,6 Bauvorhaben pro Jahr.  
 
 
Zu 2. Mit welcher Begründung wurden Ausnahmen genehmigt? 
Antwort: 
 
Das vom Rat am 15.05.2007 mit Ergänzungen beschlossene Höhenkonzept stellt keine Satzung dar, 
sondern fließt "lediglich" als gemeindliches Planungskonzept gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 BauGB in 
jedes Bauleitplanungsverfahren, in jede Wettbewerbsauslobung und in jedes seitens des Stadtpla-
nungsamtes oder des Bauaufsichtsamtes geführte Beratungsgespräch ein. Die Projekte werden ge-
mäß den Vorgaben aus dem Höhenkonzept 2007 geprüft und bewertet. 
 
Das Höhenkonzept fließt als Abwägungsbelang in die Bauleitplanung ein, es ist jedoch im Bauge-
nehmigungsverfahren rechtlich nicht bindend. Die Stadt Köln muss ein Bauvorhaben lt. BauGB ge-

2 
 
nehmigen, wenn ein Baurecht besteht (nach Bebauungsplan § 30 oder auch nach § 34 BauGB). In 
den oben angesprochenen Fällen der Abweichung war eine höhere Ausnutzung mit einer verbesser-
ten städtebaulichen Qualität verbunden (z.B. Antoniter Quartier), einer notwendigen Verdichtung der 
Innenstadt zur Schaffung von Wohnraum (z.B. Christuskirche) und / oder es gab Zwangspunkte sei-
tens der Investoren hinsichtlich der Unterbringung von Nutzungen in der eng bebauten Innenstadt 
(z.B. Technikaufbauten wie Hohe Straße 56 Saturn). In dem Spagat einer sinnvollen Fortentwicklung 
der Innenstadt sowie dem großen Interesse zur Schaffung von Wohn- und Gewerbeflächen wurden 
die bestehenden Regelungen des Höhenkonzeptes immer in die Planungsprozesse eingebracht, je-
doch auch ein Konsens mit den Projektentwicklern angestrebt. Bei den Projekten, die dem Höhen-
konzept nicht entsprechen, handelt es sich entweder um das Ergebnis von Qualifizierungsverfahren 
unter der Einbindung von Fachgremien (Jurys) oder wurden ausführlich im Gestaltungsbeirat (beide 
unter politischer Teilnahme) beraten. Im Ergebnis wurden (gemeinsam auch Lösungen unterstützt, 
die dem Höhenkonzept nicht entsprachen.  
 
 
Zu 3. Wie setzt die Verwaltung den Beschluss zur Sicherung des HK gefassten Beschluss um? 
Antwort: 
 
Das Höhenkonzept fließt – wie oben dargestellt – als Abwägungsbelang in jedes Bebauungsplanver-
fahren ein und wird im Rahmen der Beratung von Qualifizierungs- und Genehmigungsverfahren her-
angezogen. Die ursprüngliche Zielsetzung, Bebauungspläne nur zur Regelung über das Maß der 
baulichen Nutzung aufzustellen, ohne gleichzeitig neuen Wohn- oder Gewerberaum zu schaffen, 
musste aus planungsrechtlichen Gründen aufgegeben werden. Aufgrund des dringenden Wohnraum-
bedarfs, des Bedarfs an sozialer Infrastruktur und der Umsetzung der Großprojekte, liegt der derzeiti-
ge Schwerpunkt der Planrechtsschaffung auf diesen dringenden Bedarfen der wachsenden Stadt. Zur 
Beschleunigung von Verfahren wurden zur zügigen Schaffung von Wohnen und Arbeiten Verfahren 
auch nach § 34 BauGB möglichst unter Berücksichtigung des Höhenkonzeptes umgesetzt. 
 
Anlage

3 
 
            Anlage 
 Projekt  vorgegebener 
Höhe / neue 
Höhe in Meter  
Gremien unterrichtet Jahr Qualifikations -
verfahren inkl. Politik  
Be-
schlos
sen  
1. Tunisstraße Domgärten / 
Generali 
22,50 / 32,60 m Stea, GBR 2007 Qualifizierungsverfah-
ren Beteiligung Gremi-
en 
 
2. Kattenbug  HK 22,50, teilw . 
Baudenkmal/ 
29,10 m -Stand 
Nov.2020  
GBR / 61 / 63 / 48 2010   
3. Coeur Cologne (Bebau-
ungsplan / VEP „Altenberger 
Straße/ Breslauer Platz“) 
22,50 / 16,25 bis 
29,3 
Rat - Abw eichung zum Höhenkon-
zept, Teil der Abwägung im Sat-
zungsbeschluss  VEP 
2011  X 
4. Christuskirche / Herw arth-
straße Bebauungsplan / 
VEP  
17,10 / 18,10 bis 
21,10m 
Rat -- Konkretisierung des Höhen-
konzeptes, Teil der Abw ägung im 
Satzungsbeschluss  VEP 
2013 Qualifizierungsverfah-
ren unter Beteiligung 
der Gremien 
X 
5. Magnusstraße 31 – Park-
hausaufstockung mit Woh-
nen (Bebauungsplan) 
15,00 / 13,1 bis 
22,5 m 
Rat - Abw eichung zum Höhenkon-
zept, Teil der Abwägung im Sat-
zungsbeschluss  VEP 
2014 Qualifizierungsverfah-
ren unter Beteiligung 
der Gremien 
X 
6. Gürzenich Quartier  HK 19,80m 
Wirkungsfeld 
Rom. Kirche / 
22,50m 
GBR / Stea / 48 2014   
7. Rudolfplatz  HK 19,80 / 30,80 
m, 31,5m (plus 
ca.2,0mTechnik)  
GBR / Stea / 48 2015 Qualifizierungsverfah-
ren unter Beteiligung 
der Gremien 
 
8. Konrad Adenauer Ufer K1 
ehem. DB-direktion 
22,50 / 32,10m GBR 2015   
9. Gerling-Quartier Bebau-
ungsplan „Gereonshof“ 
20,10 / 15,5 bis 
26,0m(Hochpun
kte 35,0, 59,3m) 
Rat - Abw eichung zum Höhenkon-
zept, Teil der Abwägung im Sat-
zungsbeschluss  B-Plan 
2016 Qualifizierungsverfah-
ren unter Beteiligung 
der Gremien 
X 
10. Salzmagazin Eigelstein 41 18,1  / 24,40 m 
Gebäuderiegel 
Am Salzmagazin 
2. Staffelgesch.  
BV1 / Stea / Rat (Begründung und 
Abw ägung für Satzungsbeschluss) 
Begründung Hochpunkt städtebau-
lich gew ünscht  VEP 
2017 
 
Qualifizierungsverfah-
ren unter Beteiligung 
der Gremien 
 
11. Waidmarkt Quartier 
Bebauungsplan  ehem. 
Polizeipräsidium 
12,80 / 17,7 m 
bis 26,5 (Hoch-
punkt: 48,0) 
Rat- Abw eichung zum Höhenkon-
zept Teil der Abwägung im Sat-
zungsbeschluss    B-Plan 
2017 Qualifizierungsverfah-
ren unter Beteiligung 
der Gremien 
X 
12. Bonner Wall / Kyllstraße 15,00 / 18,00m  BV1 / Stea / Rat – im Auf hebungs-
verfahren  
(Genehmigt und §34) 
2018  X 
13. Hohe Str. 56, Technikauf-
bauten Saturn 
19,80 / 23,3 m GBR 
(Genehmigt und §34) 
2018   
14. Hohenzollernring 78-83 
(Capitol Kino) Aufstockung 
und Hofbebauung 
VI +I FD / 31,0 GBR 2018   
15. Stolkgasse 4  HK 22,50 / bei 
61 unbekannt 
63 2018 Qualifizierungsverfah-
ren 
 
16. Antoniter Quartier (Schilder-
gasse) 
15,00 / 20,50 + 
SG 
Stea (Mitteilung zum Wettbew erbs-
ergebnis)  
2018 Qualifizierungsverfah-
ren Beteiligung Gremi-
en 
 
17. Hansaring 7-11 22,50, / 26,25 GBR 2019   
18. Hohe Str.52-58 22,50 / 25,50 GBR / Stea 2019   
19. Schildergasse 56 (Technik) 26,10 / 29,10 GBR  2019   
20. Unter Sachsenhausen 2-4 HK 22,50m / 
max. ca. 26m  
63 
 
lfd. B-Plan-Verfahren  
2019- -  
21. Laurenz-Carré  Am Hof  
20,0 / 21,4m 
Laurenzpl. VII 
22,5 / ax.26,5m 
Sporergasse  
Eingebunden Stea, GBR, BV 1 
 
lfd. B-Plan-Verfahren  
2020 Qualifizierungsverfah-
ren unter Beteiligung 
der Gremien 
X

4

Beratungsverlauf (1)

11.03.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (22)

  • Magnusstraße 31
  • Schildergasse 56
  • Hohe Straße 56
  • Tunisstraße
  • Kyllstraße 15
  • Stolkgasse 4H
  • Sporergasse
  • Breslauer Platz
  • Rudolfplatz
  • Konrad-Adenauer-Ufer
  • Hohenzollernring 78
  • Hansaring 7
  • Unter Sachsenhausen 2
  • Altenberger Straße
  • Am Salzmagazin 2
  • Bonner Wall
  • Eigelstein 41
  • Kattenbug
  • Gereonshof
  • Waidmarkt
  • Straße 5
  • Am Hof 20

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Details

Aktenzeichen
3558/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
22.02.2021
Erstellt
08.12.2020 08:46