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0261/2024

Verfahrensstruktur "Sag`s uns" - Anwendung der Stadt Köln auf der Homepage

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 23.01.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 29.01.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1_0261-2024_

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3950 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/34/343 
 
Vorlagen-Nummer 22.01.2024 
 0261/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 29.01.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des 
Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
(AN/0070/2024) vom 29.01.2024 betreffend „Verfahrensstruktur „Sag’s uns„ – 
Anwendung der Stadt Köln auf der Homepage 
 
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln stellt im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen/Vergabe/Internationales gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates eine An-
frage zum Thema „Verfahrensstruktur „Sag`s uns“ – Anwendung der Stadt Köln auf der 
Homepage (AN/0070/2024) an die Verwaltung. 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt:  
 
 
1. Wie sind die Verfahrensstrukturen der "Sag's uns" Anwendung in Bezug auf die Be-
arbeitung von Bürgeranliegen gestaltet? 
 
„Sag’s uns“ ist eine schnelle und niederschwellige Plattform, auf der Bürger*innen zu vor-
gegebenen Kategorien auf Mängel im Kölner Stadtbild hinweisen können.  
Die eingereichten Meldungen werden, abhängig von der ausgewählten Kategorie, direkt 
an die zuständige Dienststelle der Stadt Köln bzw. direkt an die AWB GmbH oder die 
StEB AöR weitergeleitet.  
Jede Meldung stößt ein bereits bei den zuständigen Dienststellen bzw. Organisationsein-
heiten bestehendes Verfahren an. Diese Verfahren werden durch die zuständigen Stellen 
in eigener Zuständigkeit definiert und abgewickelt.  
 
Im konkreten Beispiel der Kategorie Schrottfahrräder (hierunter fallen auch herrenlose 
Fahrräder) wird zunächst das Back-Office des Bürgertelefons automatisch durch das Sys-
tem benachrichtigt. Dort wird die Meldung gesichtet und anhand des Standortes der zu-
ständigen Dienstgruppe des Ordnungsdienstes zugewiesen. „Sag’s uns“ benachrichtigt 
automatisch die Dienstgruppe per E-Mail. 
 
An der Stelle setzt dann das Verfahren der Fachdienststelle an. Das Verfahren zur Beseiti-
gung von Schrott- und herrenlosen Fahrrädern ist in Anlage 1 erläutert. 
 
 
2. Wie lange dauert es derzeit im Durchschnitt, bis ein solches Anliegen von der Stadt 
bearbeitet wird? 
 
Die Erstbearbeitung einer Meldung erfolgt an Werktagen in der Regel innerhalb von 48

2 
 
Stunden.  
Wie lange es dauert, bis ein gemeldeter Mangel tatsächlich beseitigt ist, hängt vom Einzel-
fall ab. Je Kategorie gibt es hier unterschiedliche Faktoren, die die Bearbeitung beeinflus-
sen können. Zum Beispiel rechtliche Rahmenbedingungen, personelle und/oder finanzielle 
Ressourcen oder auch die allgemeine, aktuelle Auftragslage.  
Allerdings können die meisten Mängel in der Regel sehr kurzfristig (innerhalb von 2 Wo-
chen) beseitigt werden. Ausnahmen bilden bspw. Mängel, bei denen sich auch die Verwal-
tung an Fristen halten muss – wie im Falle von herrenlosen Fahrrädern. 
 
 
3. Welche Kriterien oder Priorisierungsfaktoren werden verwendet, um die Dringlich-
keit von gemeldeten Problemen zu bewerten? 
 
Die Priorisierung liegt in der Zuständigkeit des Fachamtes bzw. der Organisationseinheit 
für die jeweilige Mängelkategorie. 
 
 
4. Gibt es bereits spezifische Maßnahmen oder Pläne zur Optimierung der Prozesse in 
der Anwendung, um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen und die Zufriedenheit der 
Bürgerinnen und Bürger zu steigern? 
 
Zum 11.12.2023 hat „Sag’s uns“ ein umfangreiches Softwareupdate erhalten. Mit diesem 
Update wurden auch hilfreiche Funktionen implementiert, die zu einer Optimierung der 
Prozesse beitragen. Hierzu gehören u.a. ein Dublettenabgleich sowie eine Wiedervorlage-
funktion.  
 
Durch bspw. den Dublettenabgleich erkennt „Sag’s uns“ anhand der Angaben der melden-
den Personen mit Bezug auf Standort und Kategorie, ob bereits eine (noch nicht abge-
schlossene) und möglicherweise gleichlautende Meldung vorhanden ist. 
 
 
Gez. Blome

Anlage 1_0261-2024_

2150 Zeichen

Anlage 1 
 
Beantwortung einer Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates, 
AN/0070/2024 der FDP-Fraktion „Verfahrensstruktur „Sag`s uns“ – Anwendung der 
Stadt Köln auf der Homepage 
 
Verfahren zur Beseitigung von Schrott- und herrenlosen Fahrrädern 
Den Ordnungsdienst erreichen stets Beschwerden zu möglichen Schrottfahrrädern 
über die „Sag’s uns“-App, Anrufe über die Leitstelle oder sonstige Meldungen. Außer-
dem macht der Ordnungsdienst bei regelmäßigen Streifgängen im gesamten Stadt-
gebiet eigene Feststellungen. 
Zunächst werden die Fahrräder durch den Ordnungsdienst begutachtet. Anhand ver-
schiedener Kriterien, etwa ob Teile des Fahrrads fehlen (ein Rad, Sattel, Lenker 
usw.) oder ob Teile des Fahrrads defekt sind (Kette, verbogene Räder usw.) wird 
festgestellt, ob das Fahrrad fahrtauglich ist oder ob es sich um Schrott handelt. Nicht 
alle gemeldeten Fahrräder erfüllen die Voraussetzungen, um sie aus öffentlichen 
Straßenland entfernen zu lassen. 
Sollten bei der Kontrolle Mängel festgestellt worden sein, wird das Fahrrad durch den 
Ordnungsdienst mit einem gelben Zettel beklebt, auf dem der/die Eigentümer*in da-
rauf hingewiesen wird, dass das Fahrrad innerhalb einer Frist von 30 Tagen in einen 
fahrbereiten Zustand gebracht oder entfernt werden muss.  
Nach Ablauf der 30 Tage-Frist erfolgt eine Nachkontrolle durch den Ordnungsdienst, 
ob die Eigentümer*innen ihrer Pflicht zur Entfernung oder Herrichtung des Fahrrads 
nachgekommen sind oder ob das Schrottfahrrad durch die Abfallwirtschaftsbetriebe 
(AWB) entfernt werden soll. Bei Bedarf werden die AWB zwecks Entfernung dieser 
Fahrräder vom Ordnungsdienst beauftragt. 
Falls das Fahrrad sich von Anfang an in einem schrottähnlichen Zustand befindet 
und auch keine Möglichkeit besteht, es schnell wieder instand zu setzen, wird es mit 
einem blauen Zettel beklebt und innerhalb von zwei Wochen durch die AWB entfernt. 
Häufig stellt der Ordnungsdienst jedoch auch fest, dass die gelben bzw. blauen Mar-
kierungen von bereits gekennzeichneten Fahrrädern entfernt bzw. versetzt worden 
sind. Dies erschwert die Kontrolle und Entsorgung der Schrottfahrräder.

Beratungsverlauf (1)

29.01.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0261/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
23.01.2024
Erstellt
18.01.2024 08:26