0261/2024
Verfahrensstruktur "Sag`s uns" - Anwendung der Stadt Köln auf der Homepage
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle I/34/343 Vorlagen-Nummer 22.01.2024 0261/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 29.01.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales (AN/0070/2024) vom 29.01.2024 betreffend „Verfahrensstruktur „Sag’s uns„ – Anwendung der Stadt Köln auf der Homepage Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln stellt im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates eine An- frage zum Thema „Verfahrensstruktur „Sag`s uns“ – Anwendung der Stadt Köln auf der Homepage (AN/0070/2024) an die Verwaltung. Die Verwaltung antwortet wie folgt: 1. Wie sind die Verfahrensstrukturen der "Sag's uns" Anwendung in Bezug auf die Be- arbeitung von Bürgeranliegen gestaltet? „Sag’s uns“ ist eine schnelle und niederschwellige Plattform, auf der Bürger*innen zu vor- gegebenen Kategorien auf Mängel im Kölner Stadtbild hinweisen können. Die eingereichten Meldungen werden, abhängig von der ausgewählten Kategorie, direkt an die zuständige Dienststelle der Stadt Köln bzw. direkt an die AWB GmbH oder die StEB AöR weitergeleitet. Jede Meldung stößt ein bereits bei den zuständigen Dienststellen bzw. Organisationsein- heiten bestehendes Verfahren an. Diese Verfahren werden durch die zuständigen Stellen in eigener Zuständigkeit definiert und abgewickelt. Im konkreten Beispiel der Kategorie Schrottfahrräder (hierunter fallen auch herrenlose Fahrräder) wird zunächst das Back-Office des Bürgertelefons automatisch durch das Sys- tem benachrichtigt. Dort wird die Meldung gesichtet und anhand des Standortes der zu- ständigen Dienstgruppe des Ordnungsdienstes zugewiesen. „Sag’s uns“ benachrichtigt automatisch die Dienstgruppe per E-Mail. An der Stelle setzt dann das Verfahren der Fachdienststelle an. Das Verfahren zur Beseiti- gung von Schrott- und herrenlosen Fahrrädern ist in Anlage 1 erläutert. 2. Wie lange dauert es derzeit im Durchschnitt, bis ein solches Anliegen von der Stadt bearbeitet wird? Die Erstbearbeitung einer Meldung erfolgt an Werktagen in der Regel innerhalb von 48 2 Stunden. Wie lange es dauert, bis ein gemeldeter Mangel tatsächlich beseitigt ist, hängt vom Einzel- fall ab. Je Kategorie gibt es hier unterschiedliche Faktoren, die die Bearbeitung beeinflus- sen können. Zum Beispiel rechtliche Rahmenbedingungen, personelle und/oder finanzielle Ressourcen oder auch die allgemeine, aktuelle Auftragslage. Allerdings können die meisten Mängel in der Regel sehr kurzfristig (innerhalb von 2 Wo- chen) beseitigt werden. Ausnahmen bilden bspw. Mängel, bei denen sich auch die Verwal- tung an Fristen halten muss – wie im Falle von herrenlosen Fahrrädern. 3. Welche Kriterien oder Priorisierungsfaktoren werden verwendet, um die Dringlich- keit von gemeldeten Problemen zu bewerten? Die Priorisierung liegt in der Zuständigkeit des Fachamtes bzw. der Organisationseinheit für die jeweilige Mängelkategorie. 4. Gibt es bereits spezifische Maßnahmen oder Pläne zur Optimierung der Prozesse in der Anwendung, um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen und die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger zu steigern? Zum 11.12.2023 hat „Sag’s uns“ ein umfangreiches Softwareupdate erhalten. Mit diesem Update wurden auch hilfreiche Funktionen implementiert, die zu einer Optimierung der Prozesse beitragen. Hierzu gehören u.a. ein Dublettenabgleich sowie eine Wiedervorlage- funktion. Durch bspw. den Dublettenabgleich erkennt „Sag’s uns“ anhand der Angaben der melden- den Personen mit Bezug auf Standort und Kategorie, ob bereits eine (noch nicht abge- schlossene) und möglicherweise gleichlautende Meldung vorhanden ist. Gez. Blome
Anlage 1_0261-2024_
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Anlage 1 Beantwortung einer Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/0070/2024 der FDP-Fraktion „Verfahrensstruktur „Sag`s uns“ – Anwendung der Stadt Köln auf der Homepage Verfahren zur Beseitigung von Schrott- und herrenlosen Fahrrädern Den Ordnungsdienst erreichen stets Beschwerden zu möglichen Schrottfahrrädern über die „Sag’s uns“-App, Anrufe über die Leitstelle oder sonstige Meldungen. Außer- dem macht der Ordnungsdienst bei regelmäßigen Streifgängen im gesamten Stadt- gebiet eigene Feststellungen. Zunächst werden die Fahrräder durch den Ordnungsdienst begutachtet. Anhand ver- schiedener Kriterien, etwa ob Teile des Fahrrads fehlen (ein Rad, Sattel, Lenker usw.) oder ob Teile des Fahrrads defekt sind (Kette, verbogene Räder usw.) wird festgestellt, ob das Fahrrad fahrtauglich ist oder ob es sich um Schrott handelt. Nicht alle gemeldeten Fahrräder erfüllen die Voraussetzungen, um sie aus öffentlichen Straßenland entfernen zu lassen. Sollten bei der Kontrolle Mängel festgestellt worden sein, wird das Fahrrad durch den Ordnungsdienst mit einem gelben Zettel beklebt, auf dem der/die Eigentümer*in da- rauf hingewiesen wird, dass das Fahrrad innerhalb einer Frist von 30 Tagen in einen fahrbereiten Zustand gebracht oder entfernt werden muss. Nach Ablauf der 30 Tage-Frist erfolgt eine Nachkontrolle durch den Ordnungsdienst, ob die Eigentümer*innen ihrer Pflicht zur Entfernung oder Herrichtung des Fahrrads nachgekommen sind oder ob das Schrottfahrrad durch die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) entfernt werden soll. Bei Bedarf werden die AWB zwecks Entfernung dieser Fahrräder vom Ordnungsdienst beauftragt. Falls das Fahrrad sich von Anfang an in einem schrottähnlichen Zustand befindet und auch keine Möglichkeit besteht, es schnell wieder instand zu setzen, wird es mit einem blauen Zettel beklebt und innerhalb von zwei Wochen durch die AWB entfernt. Häufig stellt der Ordnungsdienst jedoch auch fest, dass die gelben bzw. blauen Mar- kierungen von bereits gekennzeichneten Fahrrädern entfernt bzw. versetzt worden sind. Dies erschwert die Kontrolle und Entsorgung der Schrottfahrräder.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0261/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 23.01.2024
- Erstellt
- 18.01.2024 08:26