AN/1369/2019
KAT 18 – Fortführung und Sicherung soziokultureller Nutzungen
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln Ratsgruppe GUT An den Vorsitzenden des Finanzausschusses Herrn Gerrit Krupp Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.10.2019 AN/1369/2019 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 11.10.2019 KAT 18 – Fortführung und Sicherung soziokultureller Nutzungen Sehr geehrter Herr Vorsitzender, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung des Finanz- ausschusses am 11.01.2019 aufzunehmen: Beschluss: Mit Beschluss des Ausschusses für Hoch- und Wohnungsbau vom 22.09.1988 wurde das Nutzungskonzept für den Gebäudekomplex Kartäuserwall 18 (heute KAT 18) beschlossen und das Gebäude an die LEG Landesentwicklungsgesellschaft NRW GmbH mit der Maßga- be veräußert, den Gebäudekomplex auf Dauer als soziokulturelles Zentrum zu nutzen (Ses- sion-Nr. 1118/088 u. 1236/088). 1. Ausgehend von dieser Beschlusslage und der erfolgten Nutzungsbindung wird die Verwal- tung beauftragt, mit der LEG Wohnen NRW GmbH folgende Vereinbarungen zu verhandeln und abzuschließen: a) Die Räume, die aktuell vom Selbsthilfe- und Wohnprojekt KAT 18 genutzt werden, sollen über eine langfristige Laufzeit auf Dauer für soziokulturelle Nutzungen zur Ver- fügung gestellt werden. b) Die Kündigung der Mietverträge mit den Nutzern Selbsthilfe- und Wohnprojekt KAT 18 sollen zurückgenommen werden. c) Die Konditionen über Raumvermietung an soziokulturelle Nutzungen sollen nicht hö- her sein, als die Konditionen, zu denen die LEG Wohnen NRW GmbH Räumlichkei- ten für die anderweitigen kulturellen Nutzungen im Gebäudekomplex KAT 18 vermie- - 2 - tet. d) Der Stadt Köln soll das Recht eingeräumt werden, die Mietverhältnisse im Gebäude- komplex KAT 18 überprüfen zu dürfen. 2. Die soziokulturellen Nutzer der Räumlichkeiten im KAT 18 sind berechtigt, bei der Stadt Köln einen Mietkostenzuschuss zu beantragen. Bewilligung und Auszahlung erfolgen auf Basis einer Beschlussvorlage durch den Finanzausschuss. 3. Über die Umsetzung der beabsichtigten Vereinbarungen wird dem Fach- und Finanzaus- schuss berichtet bzw. sofern notwendig, eine Beschlussvorlage vorgelegt. Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit dieses Antrags liegt darin begründet, dass der vorgesehene Beschluss des Finanzausschusses über die Haushaltssatzung 2020/2021 aufgrund der vorliegenden Ände- rungsanträge zum Hpl-Entwurf 2020/2021 auch die Bereitstellung von Miet- und Baukosten- zuschüssen für kulturelle und soziokulturelle Nutzungen in einem Teilbereich des KAT 18 beinhaltet. Die antragstellenden Fraktionen und die Gruppe verfolgen das Ziel, zügig die bestehenden soziokulturellen Nutzungen im KAT 18 langfristig durch eine Vereinbarung mit der LEG Wohnen NRW GmbH abzusichern. Begründung: Die Begründung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer gez. Ulrich Breite gez. Thor Zimmermann FDP-Fraktionsgeschäftsführer Ratsgruppe GUT
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1369/2019
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
- Datum
- 10.10.2019
- Erstellt
- 10.10.2019 16:59