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AN/1369/2019

KAT 18 – Fortführung und Sicherung soziokultureller Nutzungen

Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) 10.10.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 11.10.2019, TOP 3.1

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

3227 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Ratsgruppe GUT 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Finanzausschusses 
 
Herrn 
Gerrit Krupp 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.10.2019 
 
AN/1369/2019 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Finanzausschuss 11.10.2019 
 
KAT 18 – Fortführung und Sicherung soziokultureller Nutzungen 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung des Finanz-
ausschusses am 11.01.2019 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Mit Beschluss des Ausschusses für Hoch- und Wohnungsbau vom 22.09.1988 wurde das 
Nutzungskonzept für den Gebäudekomplex Kartäuserwall 18 (heute KAT 18) beschlossen 
und das Gebäude an die LEG Landesentwicklungsgesellschaft NRW GmbH mit der Maßga-
be veräußert, den Gebäudekomplex auf Dauer als soziokulturelles Zentrum zu nutzen (Ses-
sion-Nr. 1118/088 u. 1236/088).  
 
1. 
Ausgehend von dieser Beschlusslage und der erfolgten Nutzungsbindung wird die Verwal-
tung beauftragt, mit der LEG Wohnen NRW GmbH folgende Vereinbarungen zu verhandeln 
und abzuschließen: 
 
a) Die Räume, die aktuell vom Selbsthilfe- und Wohnprojekt KAT 18 genutzt werden, 
sollen über eine langfristige Laufzeit auf Dauer für soziokulturelle Nutzungen zur Ver-
fügung gestellt werden. 
 
b) Die Kündigung der Mietverträge mit den Nutzern Selbsthilfe- und Wohnprojekt KAT 
18 sollen zurückgenommen werden. 
 
c) Die Konditionen über Raumvermietung an soziokulturelle Nutzungen sollen nicht hö-
her sein, als die Konditionen, zu denen die LEG Wohnen NRW GmbH Räumlichkei-
ten für die anderweitigen kulturellen Nutzungen im Gebäudekomplex KAT 18 vermie-

- 2 - 
 
tet.  
 
 
d) Der Stadt Köln soll das Recht eingeräumt werden, die Mietverhältnisse im Gebäude-
komplex KAT 18 überprüfen zu dürfen. 
 
2. 
Die soziokulturellen Nutzer der Räumlichkeiten im KAT 18 sind berechtigt, bei der Stadt Köln 
einen Mietkostenzuschuss zu beantragen. Bewilligung und Auszahlung erfolgen auf Basis 
einer Beschlussvorlage durch den Finanzausschuss. 
 
3. 
Über die Umsetzung der beabsichtigten Vereinbarungen wird dem Fach- und Finanzaus-
schuss berichtet bzw. sofern notwendig, eine Beschlussvorlage vorgelegt. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Die Dringlichkeit dieses Antrags liegt darin begründet, dass der vorgesehene Beschluss des 
Finanzausschusses über die Haushaltssatzung 2020/2021 aufgrund der vorliegenden Ände-
rungsanträge zum Hpl-Entwurf 2020/2021 auch die Bereitstellung von Miet- und Baukosten-
zuschüssen für kulturelle und soziokulturelle Nutzungen in einem Teilbereich des KAT 18 
beinhaltet.  
 
Die antragstellenden Fraktionen und die Gruppe verfolgen das Ziel, zügig die bestehenden 
soziokulturellen Nutzungen im KAT 18 langfristig durch eine Vereinbarung mit der LEG 
Wohnen NRW GmbH abzusichern.    
 
 
Begründung: 
 
Die Begründung erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz   gez. Lino Hammer   
CDU-Fraktionsgeschäftsführer  GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer  
 
gez. Ulrich Breite   gez. Thor Zimmermann   
FDP-Fraktionsgeschäftsführer  Ratsgruppe GUT

Beratungsverlauf (1)

11.10.2019 Finanzausschuss
TOP 3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1369/2019
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
Datum
10.10.2019
Erstellt
10.10.2019 16:59