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2277/2023

Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes Nummer 6250/04; Arbeitstitel: Gewerbe- und Medienpark in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motorworld Einzelhandel und Büro

Beschlussvorlage Ausschuss 18.08.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 30.11.2023, TOP 13.1

Anlage 2 Erläuterungstext

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Anlage 6 Beschluss der BV 4 vom 23.10.2023

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Anlage 5 Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll zu 10.3 StEA 28.09.2023

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Anlage 1 Geltungsbereich

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 0 Begründung Dringlichkeit

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Anlage 3 Planungskonzeption

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 4 Gegenüberstellung Änderungen

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Anlage 2 Erläuterungstext

23941 Zeichen

Stand 24.04.2023 
/ 2 
A N L A G E  2  
Erläuterung  
zum städtebaulichen Konzept Bebauungsplan Nr. 6250/04 – Arbeitsti-
tel: Gewerbe- und Medienpark in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motor-
world Einzelhandel und Büro  
 
1 Anlass und Ziel der Planung  
Der Bebauungsplan Nummer 6250/04 mit dem Arbeitstitel „Gewerbe- und Medienpark in Köln-
Ossendorf, 6. Änderung Mischgebiet südlich IKEA“ ist seit dem 30.09.2015 rechtsverbindlich. 
Unter anderem wurde ein Mischgebiet (MI 3) westlich der Butzweilerhofstraße festgesetzt, in dem 
ausschließlich Geschäfts-, Bürogebäude, Gastronomie, sonstige Gewerbebetriebe und Anlagen 
gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO zulässig sind.  
In diesem Mischgebiet hat die Grundstückseigentümerin vor, ein mehrgeschossiges Gebäude mit 
nahversorgungsrelevanten Einzelhandelsbetrieben und Showrooms für das Mobilitätszentrum 
Motorworld (Autohäuser) im Erdgeschoss zu errichten. Neben einem kleinflächigen Lebensmit-
telmarkt und einem kleinflächigen Getränkemarkt im Erdgeschoss sind auch Ausstellungs-, Ver-
kaufs- und evtl. Werkstattflächen mit Hebebühnen für Kraftfahrzeuge und -räder im Erdgeschoss 
und 1.Obergeschoss vorgesehen. Der Lebensmittelmarkt sowie der Getränkemarkt sollen die 
notwendige Grund- und Nahversorgung der umliegenden Wohnbevölkerung sicherstellen und 
maßgeblich zur Steigerung der Wohnqualität beitragen. Nebenbei können sich hier auch die Be-
schäftigten, die im Gebiet arbeiten, mit Lebensmitteln, z.B. für die Mittagspause eindecken. Die 
Ausstellungs-, Werkstatt- und Verkaufsflächen für Kraftfahrzeuge und -räder soll die südlich der 
Butzweilerhofallee angesiedelte gewerbliche Nutzung – Motorworld –, die die Thematik Mobilität 
in den Vordergrund stellt, ergänzen. In den (weiteren) Obergeschossen sind Büronutzungen und 
Beherbergungsbetriebe vorgesehen.  
Das vorhandene Planungsrecht lässt die Realisierung des Vorhabens in der geplanten Form je-
doch nicht zu, da in dem festgesetzten Mischgebiet Einzelhandelbetriebe ausgeschlossen sind. 
Es besteht daher ein Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB zur Sicherung der städtebaulichen 
Entwicklung und Ordnung. 
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung von 
ins Bauvorhaben integrierten nahversorgungs- und zentrenrelevanten Einzelhandelsbetrieben 
(Lebensmittelmärkte bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von max. 800 m², Getränkemärkte mit 
einer Gesamtverkaufsfläche von max. 600 m², davon max. 10 % der Verkaufsfläche der nahver-
sorgungsrelevanten Betriebe als zentrenrelevantes Einzelhandelsrandsortiment sowie Autohäu-
sern mit einer Gesamtverkaufsfläche von ca. 3.700 m², , mit ca. 60 m² für Merchandising-Produk-
ten der Automobil-Industrie.. Außerdem wird die BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung 
vom 21.11.2017 im Planbereich Anwendung finden.

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2 Verfahren  
Mit Schreiben vom 08.07.2019 stellte die „MW V12 Köln GmbH & Co. KG“ einen Antrag auf Ein-
leitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 6250/04 mit dem Arbeitstitel 
„Gewerbe- und Medienpark in Köln -Ossendorf, 6. Änderung Mischgebiet südlich IKEA“ für das 
nördlich der Butzweilerhofallee, westlich der Butzweilerstraße  und östlich der Bertha -Sander-
Straße gelegene Grundstück. 
Die Änderung des Bebauungsplans wird im Regel verfahren gemäß § 8 BauGB durchgeführt. 
Eine Umweltprüfung ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gemäß 
§ 2a BauGB darzulegen. Eine zusammenfassende Erklärun g zum Bebauungsplan ist gemäß 
§ 10a Abs. 1 BauGB beizufügen sowie sofern erforderlich Überwachungsmaßnahmen für erheb-
liche Umweltauswirkungen (Monitoring) gemäß § 4c BauGB anzuwenden.  
3 Erläuterungen zum Plangebiet  
3.1 Abgrenzung des Plangebietes 
Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten der Stadt Köln, im Stadtbezirk Ehrenfeld, Stadtteil 
Ossendorf und umfasst das nördlich der Butzweilerhofallee, westlich der Butzweilerstraße, östlich 
der Bertha-Sander-Straße und südlich der Lärmschutzeinrichtung zum Homepark gelegene bis-
her noch unbebaute Eckgrundstück.  
Im Norden grenzt das Plangebiet an das sonstige Sondergebiet „Großflächiger Möbeleinzelhan-
del“ mit IKEA und Homepark. 
Das Plangebiet besitzt eine Größe von circa 9.600 m² und umfasst die Flurstücke Gemarkung 
Longerich, Flur 8, Flurstücke 879 (teilweise), 1433, 1434, 1581, 1582, 1 608, 1620 (teilweise), 
1682, 1684, 1686, 1687 und 1688.  
Die verbindliche Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus der Anlage 1.  
3.2 Vorhandene Nutzungsstruktur  
Das Plangebiet ist Teil des Geländes des ehemaligen Flughafens und der Kaserne Butzweilerhof. 
Dieses wurde nach Aufgabe der militärischen Nutzung im Rahmen einer Konversion neu geord-
net und beplant. Ziel der Konversion des Geländes des ehemaligen Flugplatzes war die Entste-
hung eines neuen Stadtquartiers mit gewerblichen sowie kern-, misch- und wohngebietstypischen 
Nutzungen. Der Großteil der geplanten Nutzungen wurde bereits umgesetzt.  
Östlich des Plangebiets gegenüber der Butzweilerstraße befindet sich ein Wertstoff–Center der 
AWB. Südlich der Butzweilerhofallee sind gewerbliche Nutzungen, die die Thematik Mobilität auf-
greifen (Motorworld), anzutreffen. Westlich unmittelbar angrenzend an das Plangebiet ist Wohn-
bebauung innerhalb eines festgesetzten Mischgebietes entstanden. 
Nördlich des Plangebietes befinden sich zwei großflächige Einzelhandelsbetriebe mit einem da-
zugehörigen Parkplatz. 
Das Plangebiet selbst ist bislang unbebaut und liegt brach.

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3.3 Erschließung  
Verkehrliche Erschließung 
Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes kann von der Butzweilerstraße, von der Butzwei-
lerhofallee sowie von der Bertha-Sander-Straße erfolgen.  
Das Plangebiet ist über den örtlichen und überörtlichen Verkehr gut erreichbar. Die das Plange-
biet erschließende Butzweilerstraße verbindet die Militärringstraße mit der Autobahn 57 (A57, ca. 
1 km Entfernung) und durchquert das Stadtviertel Ossendorf von Norden nach Süden.  
Eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist vorhanden. In fußläufiger 
Nähe befindet sich die Straßenbahn-Haltestelle „IKEA Am Butzweilerhof“ (ca. 450 m Entfernung), 
die von der Stadtbahnlinie 5 (Köln-Friesenplatz – Köln Sparkasse Am Butzweilerhof) bedient wird. 
Technische Erschließung 
Das Plangebiet ist hinsichtlich Ver- und Entsorgungsleitungen erschlossen. 
Bodensituation 
Das Plangebiet ist teilweise versiegelt. Der größere Flächenanteil ist als Brache ausgeprägt. 
Gleichzeitig besteht durch den rechtskräftigen Bebauungsplan die Möglichkeit einer nahezu voll-
ständigen Versiegelung. 
4 Planungsvorgaben  
4.1 Regionalplan  
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln stellt das Änderungs-
gebiet als Allgemeinen Siedlungsbereich dar. Die Planung steht damit im Einklang mit den Zielen 
der Raumordnung gemäß § 1 Absatz 4 BauGB. 
4.2 Flächennutzungsplan  
Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln wird das Plangebiet als gemischte Baufläche (M) darge-
stellt. Die Bebauungsplanänderung ist demnach aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Ab-
satz 2 Satz 1 BauGB entwickelt. 
4.3 Bebauungsplan  
Der Planbereich liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6250/04 mit dem Arbeitstitel 
„Gewerbe- und Medienpark in Köln -Ossendorf, 6. Änderung Mischgebiet südlich IKEA“, mit 
Rechtskraft vom 30. September 2015.  
Für das Gebiet setzt der vorliegende Bebauungsplan ein Mischgebiet fest, in dem die allgemein 
zulässigen Nutzungen nach § 6 Abs. 2 Nr. 1, 3, 6, 7 und 8 BauNVO (Wohngebäude, Einzelhan-
delbetriebe – mit Ausnahme von Kiosken –, Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungs-
stätten) ausgeschlossen sind.  
Zum Maß der baulichen Nutzung wurde eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6, eine Geschoss-
flächenzahl (GFZ) von 2,0 sowie eine Geschossigkeit von V bis VII und eine Gebäudehöhe von 
jeweils maximal 67 m und 75 m ü. NHN festgesetzt. 
Entlang der Butzweilerstraße sowie in Teilen entlang der Butzweilerhofallee sind Bereiche ohne 
Ein- und Ausfahrten festgesetzt.

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/ 5 
Zum Schallschutz wurde im nördlichen Bereich des Plangebietes eine Fläche für Vorkehrungen 
zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen zur Errichtung einer Lärmschutz einrichtung 
(Lärmschutzwall) festgesetzt. Außerdem wurden Festsetzungen zum Immissionsschutz (passiver 
Schallschutz) getroffen.  
Flächen zum Anpflanzen sind im Plangebiet auf der nördlich gelegenen Fläche für Vorkehrungen 
zum Schutz vor schädlichen Umwelte inwirkungen zur Vermeidung der beidseitigen optischen 
Wirkung der Lärmschutzwand sowie im westlichen Bereich des Plangebietes, angrenzend an die 
Bertha-Sander-Straße, zur optischen Trennung zu den angrenzenden Mischgebieten 2.1 und 2.2. 
festgesetzt. 
4.4 Landschaftsplan  
Der Landschaftsplan der Stadt Köln ist am 13.05.1991 als Satzung in Kraft getreten. Seit seiner 
Rechtskraft wurde er mehrfach durch Ratsbeschluss geändert.  
Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Köln. 
4.5 Wasserschutzzone 
Das Plangebiet liegt innerhalb der Wasserschutzzone III B der Wasserwerke Köln -Weiler und 
Worringen/Langel, die dem Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet dieser Wassergewin-
nungsanlagen dient.  
4.6 Einzelhandel- und Zentrenkonzept  
Das fortgeschriebene Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln wurde  vom Rat am 
09.02.2023 beschlossen.  
Das Plangebiet liegt weder in einem zentralen Versorgungsbereich (ZVB) noch im 700 m Radius 
zu bestehenden ZVB. Der nächstgelegene zentrale Versorgungsbereich ist das „ Nahversor-
gungszentrum Bocklemünd / Mengenich, Görlinger Zentrum“ westlich des Plangebiets, zudem 
befindet sich südlich des Plangebiets die „Nahversorgungslage Ossendorf“.  
Durch die Entwicklung des Butzweilerhofes haben sich im Umfeld des Plangebietes in großen 
Anteilen Wohn- und Bürogebäude entwickelt, denen eine fußläufige Nahversorgung bisher nicht 
zur Verfügung steht. Daher sollen die innerhalb des Plangebietes vorgesehenen Einzelhandels-
betriebe zu einer Verbesserung der örtlichen Nahversorgung für im Umfeld ansässige Bewohner 
beitragen und somit auch die Wohnqualität innerhalb sowie im Nahbereich des Butzweilerhofes 
steigern.  
Nach dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln ist die Ansiedlung von kleinflächi-
gen Einzelhandelsbetrieben (<800 m² Verkaufsfläche) mit nahversorgungsrelevanten Sortimen-
ten außerhalb der festgelegten zentralen Versorgungsbereichen in Nahversorgungslagen mög-
lich. Das Vorhaben entspricht dem Ziel des Einzelhandels- und Zentrenkonzept zur Sicherung 
der wohnortnahen Versorgung im Stadtgebiet.

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5 Städtebauliches Konzept  
Bebauungskonzept 
Das Bebauungskonzept sieht die Errichtung eines Gebäudes mit gewerblicher Nutzung vor. Das 
Gebäude wird V-geschossig, mit Ausnahme eines Teilbereiches vom Planbereich an der Ecke 
zwischen der Butzweilerhofstraße und der Butzweilerhofallee, wo sieben Geschosse vorgesehen 
sind. Durch die geplante Geschossigkeit wird die bereits nach dem rechtskräftigen Bebauungs-
plan vorgesehene städtebauliche Eckbetonung am Kreuzungsbereich Butzweilerstraße / Butz-
weiler Allee umgesetzt.  
Die Grundflächenzahl (GRZ) bleibt bei 0,6. Jedoch wird durch die Größe der geplanten unterirdi-
schen Tiefgarage die Grundflächenzahl gem. § 19 Abs. 4 Nr. 3 BauNVO (GRZ II) bis zu einer 
GRZ von 0,85 überschritten. Die Gebäudehöhen betragen jeweils ca. 20,00 m (ca. 67,40 m ü. 
NHN) und ca. 26,50 m (ca. 73,90 m ü. NHN). Im Zuge der Bebauungsplanänderung sind dem-
nach Regelungen zur weitergehenden Überschreitung der festgesetzten GRZ sowie Änderungen 
der Überschreitungsmöglichkeiten der festgesetzten Gebäudehöhe erforderlich, um die Errich-
tung der geplanten Tiefgarage und von Treppenhäusern und Absturzsicherungen entsprechend 
der hochbaulichen Planung zu ermöglichen.  
Im bestehenden Bebauungsplan ist die Geschossflächenzahl (GFZ) mit 2,0 festgesetzt. Da die 
geplante Eckbetonung des neu entstehenden Gebäudes voll in die GFZ mit eingerechnet werden 
muss, soll im Zuge der Änderung die GFZ auf 2,4 erhöht werden. 
Die Dachflächen werden als Flachdächer gestalterisch festgesetzt und erhalten eine extensive 
Begrünung mit Ausnahme von den Flächen für Dachaufbauten, Solar- und Photovoltaikanlagen 
sowie Dachterrassen.  
Nutzungskonzept 
In dem Gebäude sind ein kleinflächiger Lebensmittel-Vollsortimenter sowie ein kleinflächiger Ge-
tränkemarkt, Ausstellungsflächen für den Verkauf von Automobilen, Werkstätten , Beherber-
gungsbetrieb sowie Räume für Büros und Dienstleistungen, u.a. rund um das Thema Mobilität, 
geplant.  
Im Erdgeschoss sind zur Bertha-Sander-Straße hin gewandt zwei eigenständige, räumlich und 
funktional voneinander getrennte Einzelhandelsbetriebe zur Nahversorgung geplant. Es handelt 
sich hier um einen kleinflächigen Lebensmittel-Vollsortimenter sowie einen ebenfalls kleinflächi-
gen Getränkemarkt. Diese verfügen neben den eigentlichen Verkaufsflächen über jeweils zuge-
hörige Lager- sowie weitere Nebenflächen (u.a. Büro, Sozialräume). Neben den eigentlichen 
Kernsortimenten aus der Sparte Nahrungs- und Genussmittel ist auch der Verkauf von branchen-
typischen, zentrenrelevanten Randsortimenten (10 % der Verkaufsfläche) für diese Einzelhan-
delsbetriebe möglich.  
Weiterhin sollen sich i m Erdgeschoss hauptsächlich der Butz weilerstraße zugewandt und im 
Obergeschoss neben Ausstellungsflächen (Showrooms), Werkstätten und Dienstleistungsflä-
chen auch Flächen zum Verkauf von Automobilen und Krafträdern (Autohäuser) befinden. Neben 
dem Verkauf von Automobilen und Krafträdern ist ergänzend auch der Verkauf von sogenannten 
Merchandising Produkten der Automobil-Kraftrad-Industrie in untergeordnetem Umfang (ca. 60 
m² dieser Flächen) als ergänzendes Sortiment geplant. Hierbei handelt es sich nach der Sorti-
mentsliste der Stadt Köln um zentrenrelevante Sortimente.

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Die vorgesehenen Einzelhandelsnutzungen für den Lebensmittel-Vollsortimenter, den Getränke-
markt und den Kraftfahrzeug- und -radhandel sind nach den Festsetzungen des rechtskräftigen 
Bebauungsplans nicht zulässig. Entsprechend sollen die Festsetzungen um die Zulässigkeit der 
geplanten Einzelhandelsnutzungen mit den vorgesehenen Sortimenten ergänzt werden. Eine 
darüberhinausgehende generelle Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen ist nicht vorgesehen.  
Bei den geplanten Werkstätten handelt es sich um atypische Werkstätten, da dort umfassende 
Karosseriearbeiten nicht erfolgen werden. Ebenso finden Lackier- und Spritzarbeiten nicht statt. 
Vielmehr erfolgen überwiegend mechatronische Arbeiten. Aufgrund dieser Atypik handelt es sich 
um im Mischgebiet allgemein zulässige sonstige Gewerbebetriebe (§ 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO).  
In den weiteren oberen Geschossen sind darüber hinaus ebenfalls bereits heute zulässige Büro- 
und Dienstleistungsnutzungen sowie auch Beherbergungsbetriebe geplant.  
Verkehrliche Erschließung und ruhender Verkehr 
Die verkehrliche Erschließung der ebenerdigen Kundenstellplätze der Lebensmitteleinzelhan-
delsbetriebe sowie die Zufahrt zur Anlieferzone der nahversorgungsrelevanten Einzelhandelsbe-
triebe soll über zwei Grundstückszufahrten von der Bertha-Sander-Straße erfolgen.  
Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs ist die Errichtung von sowohl oberirdischen, oberir-
disch-überdachte als auch unterirdischen Stellplätze geplant. Es sollen insgesamt 35 oberirdi-
sche und nicht überdachte Pkw-Stellplätze auf dem Grundstück positioniert werden. Entlang der 
Butzweilerstraße sowie der Butzweilerhofallee sollen davon 10 Stellplätze errichtet werden. Die 
restlichen oberirdischen nicht überdachten Pkw-Stellplätze sollen im Westen des Grundstücks 
(25 Stellplätze) entlang der Berta-Sander-Straße zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich wer-
den weitere 21 Stellplätze oberirdisch im Baufenster überdacht untergebracht. Der weitere Stell-
platzbedarf wird über die zweigeschossige Tiefgarage gedeckt, die sich unter dem Gebäude be-
findet und circa 240 Stellplätze umfasst. Die Zufahrt zur Tiefgarage kann sowohl über die Berta-
Sander-Straße mit Umfahrung des Gebäudes als auch über eine direkte Grundstückszufahrt von 
der Butzweilerstraße erfolgen. Zur planungsrechtlichen Sicherung der geplanten Zufahrt von der 
Butzweilerstraße ist der rechtskräftige Bebauungsplan anzupassen.  
Zudem sind oberirdische Fahrradstellplätze sowohl im Süden als auch im Westen und Norden 
des Plangebietes vorgesehen. Hierbei werden auch die Anforderungen an das Abstellen entspre-
chender Lastenräder berücksichtigt. 
Zur Ermittlung der Auswirkungen der Planung auf die Verkehrsbelastung der Straßen und Kno-
tenpunkte im Umfeld des Plangebietes wird ein Gutachten erarbeitet. Das Verkehrsgutachten 
umfasst:  
 Die Ermittlung des vorhabenbezogenen Verkehrsaufkommens,  
 die Ermittlung und Bewertung der Veränderung der Verkehrsbelastungen auf den Straßen-
abschnitten im Umfeld des Plangebietes,  
 Prüfung der Leistungsfähigkeit von betroffenen Knotenpunkten sowie  
 Aussagen zur Verkehrssicherheit, insbesondere im Bereich der geplanten Grundstückszu-
fahrten.  
Zudem ist im weiteren Verfahren zu prüfen, ob es durch die Nutzungsänderung zu Änderungen 
des Verkehrsaufkommens bzw. der Verkehrszusammensetzung gegenüber dem rechtskräftigen 
Bebauungsplan kommen wird.

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Freiraumkonzept 
Die Maßnahmenfläche M4 angrenzend an die Bertha -Sander-Straße bleibt erhalten. Entspre-
chend den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes werden 6 Bäume und 10 Sträu-
cher gepflanzt. Die gesamte Fläche wird gärtnerisch gestaltet. Auf dem gesamten Gelände wird 
pro 4 angefangene Stellplätze ein Baum, mit einer Baumscheibe von mindestens 6 m², gepflanzt.  
Der Lärmschutzwall im Bereich der Maßnahmenfläche M1 im Norden des Plangebietes wird beid-
seitig durch rankende oder klimmende Pflanzen dauerhaft begrünt. Beidseitig des Walls entste-
hen eine Rasenfläche sowie alternierend jeweils eine Baumreihe in einem Pflanzabstand von 20 
- 25 m, ggf. ergänzend mit Parkplätzen für Fahrräder und/oder Lastenfahrräder.  
Die grünordnerischen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans werden berücksichtigt 
und umgesetzt.  
Klimaschutz 
Im Rahmen der Planänderung ist für das Projekt die „Leitlinie zum Klimaschutz in der Umsetzung 
nicht städtischer Neubauvorhaben in Köln“ anzuwenden und die Anforderungen an den Klima-
schutz umzusetzen. Es gilt hier das Merkblatt Klimaschutzleitlinien Stadt Köln für Nichtwohnge-
bäude. 
6 Vorgesehene Änderungen  
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens sind u.a. folgende Änderungen an den Festsetzungen 
vorgesehen: 
1. Anpassung der Art der baulichen Nutzung zur Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit 
nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten: Nahrungs- und Genussmittel mit 
dem branchentypischen Randsortiment, PKW - und Kraftrad-handel (50.1) sowie Auto -
/Kraftrad-Zubehör (50.4) gemäß der Sortimentsliste der Stadt Köln (Beschluss 09.02.2023) 
sowie der dortige Verkauf von zentrenrelevanten Sortimenten als Randsortimente (maximal 
10 % der Verkaufsfläche der nahversorgungsrelevanten Betriebe und 60 m² Merchandise-
Produkte) mit einer maximalen festgesetzten Verkaufsflächenzahl. 
2. Ergänzung der textlichen Festsetzungen zur Grundflächenzahl (GRZ) gem. §  19 Abs. 4 
Satz 3 BauNVO: Überschreitung der GRZ II durch Garagen unterhalb der Geländeoberflä-
che mit ihren Zufahrten bis zu einer GRZ von 0,85 möglich. 
3. Anpassung der Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,0 auf 2,4. 
4. Anpassung der textlichen Festsetzungen zur Höhe baulicher Anlagen, hier u.a. der Rege-
lungen zu Treppenhäusern, Brüstungen, Dachaufbauten. 
5. Ergänzung der textlichen Festsetzungen zur Zulässigkeit von Tiefgaragen auch außerhalb 
der überbaubaren Grundstücksflächen.  
6. Zeichnerische Ergänzung von Flächen für oberirdische Stellplätze. 
7. Teilweiser Entfall der zeichnerischen Festsetzung zum Bereich ohne Ein- und Ausfahrten 
entlang der Butzweilerstraße zur Realisierung einer geplanten Grundstückszufahrt. 
7 Umweltbelange  
Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Be-
lange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Umwelt-
bericht gemäß § 2a BauGB dargestellt. Die Erarbeitung des Umweltberichts erfolgt im weiteren 
Verfahren.

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/ 9 
Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen der Planung werden folgende Fachgutachten erstellt:  
 Lärmgutachten zur Ermittlung und Bewertung der vom Vorhaben ausgehenden Gewerbe-
lärmemissionen und deren Verträglichkeit mit schutzbedürftigen Nutzungen im Umfeld des 
Vorhabens.  
 Artenschutzrechtliche Vorprüfung mit dem Ziel der Abschätzung der möglichen arten-
schutzrechtlichen Betroffenheit potenziell im Plangebiet vorkommender planungsrelevanter 
Arten sowie Benennung von Maßnahmenvorschlägen zur Beachtung der Verbotstatbe-
stände gemäß § 44 BNatSchG.  
7.1 Schalltechnische Situation 
Lärmimmission auf das Plangebiet 
Das Plangebiet ist durch Lärm vorbelastet. Maßgebliche Lärmarten sind Verkehrslärmimmissio-
nen des Straßen- und Schienenverkehrs sowie Gewerbelärmimmissionen. Der rechtskräftige Be-
bauungsplan enthält bereits entsprechende Festsetzungen zum Immissionsschutz, die unverän-
dert übernommen werden. 
Lärmemission/-immissionen aus dem Plangebiet 
Es wird ein Lärmgutachten erstellt, um zu prüfen, ob das mit der Planänderung angestrebte Vor-
haben nach TA Lärm genehmigungsfähig ist. Hier sind neben den möglichen Emissionen der 
ebenerdigen Kundenstellplätze, der Einkaufswagenboxen, der Anlieferung auch die möglichen 
Emissionen von Auto-Werkstätten als auch die der geplanten Tiefgaragenzufahrt gutachterlich 
abzuschätzen und zu bewerten.  
7.2 Geruchssituation  
Geruchemission 
Geruchsbelästigungen für die Wohnbebauung sind auszuschließen, da in den Werkstätten keine 
Lackier- und Spritzarbeiten durchgeführt werden. 
7.3 Artenschutz 
Im Sommer 2021 wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt. Zur Ermittlung der 
möglichen artenschutzrechtlichen Betroffenheit wurde eine Abschätzung der potenziell vorkom-
menden planungsrelevanten Arten durchgeführt. Es wurden demnach insgesamt 49 planungsre-
levante Arten geprüft.   
Bei allen der potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten wird eine Beeinträchtigung 
durch die Planung ausgeschlossen, da innerhalb des Plangebiets keine Fortpflanzungs- oder Ru-
hestätten zerstört werden und eine Störung von angrenzenden Habitaten aufgrund der bereits 
vorhandenen Störwirkung ausgeschlossen werden kann.  
Da jedoch ein Vorkommen von ubiquitären Arten nicht ausgeschlossen werden kann, wurden 
obligate Vermeidungsmaßnahmen vorgeschlagen, u.a. Beachtung von Rodungszeiträumen, 
Schutz angrenzender Gehölze, Gestaltungsmaßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung des 
Risikos von Vogelschlag.

- 9 -  
/  
Bei Einhaltung der vorgeschlagenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind keine sig-
nifikanten Konflikte in Bezug auf d ie Tötung und Störung geschützter oder planungsrelevanter 
Tierarten oder die Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten.  
Ein Auslösen der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG durch die Planung kann somit 
unter Berücksichtigung und Einhaltung der oben genannten Vermeidungs- und Minderungsmaß-
nahmen ausgeschlossen werden.  
8 Planverwirklichung  
Die Planungs- und Erschließungskosten werden seitens der Grundstückseigentümerin übernom-
men. Ein städtebaulicher Vertrag wird zwischen der Stadt Köln und der Grundstückseigentümerin 
vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 1 BauGB abgeschlossen. 
Der Vertrag soll regeln, dass die Durchführung des Vorhabens und der erforderlichen Erschlie-
ßungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist im Plangebiet gesichert werden, sowie die 
Verpflichtung der Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten von der Grundstücksei-
gentümerin. Für die Stadt Köln werden dabei keine externen Kosten entstehen.

Anlage 6 Beschluss der BV 4 vom 23.10.2023

2104 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon: (0221) 221-94313 
Fax:  (0221) 221-94342 
E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -
koeln.de 
Datum: 24.10.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 25. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 23.10.2023  
öffentlich 
10.1 Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungs-
planes Nummer 6250/04;  
Arbeitstitel: Gewerbe- und Medienpark in Köln-Ossendorf, 7. Änderung 
Motorworld Einzelhandel und Büro 
2277/2023 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen-
den geänderten Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 6250/04 gemäß 
§ 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das 
Gebiet nördlich der Butzweilerhofallee westlich der Butzweilerstraße, östlich der 
Bertha-Sander-Straße und südlich der Lärmschutzeinrichtung zum Home Park  
—Arbeitstitel: Gewerbe- und Medienpark in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motor-
world Einzelhandel und Büro — einzuleiten mit dem Ziel, einen Lebensmittel-
Vollsortimenter, einen Getränkemarkt sowie ein Autohaus zuzulassen; 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept – Arbeitstitel: Gewerbe- und Medien-
park in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motorworld Einzelhandel und Büro - zur 
Kenntnis  
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung) 
4. bittet die Verwaltung im weiteren Verfahren die Konzeption der Stellplätze 
zu überprüfen. Für die beiden Einzelhandelsmärkte ist die Anzahl der Fahr-
rad- und Lastenrad-Stellplätze zu erhöhen. Ebenerdige Stellplätze aller Art 
sind möglichst unversiegelt, beispielsweise durch Rasengittersteine, anzu-
ordnen 
5.     Die Fassade ist im weiteren Verfahren in Form von drei  
        Gestaltungsentwürfen weiter zu qualifizieren. 
6.     Die Zufahrt zu dem Gelände soll nicht über die Bertha-Sander-Straße 
        erfolgen.

Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.

Anlage 5 Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll zu 10.3 StEA 28.09.2023

3816 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
   
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 29.09.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 22. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 28.09.2023 
öffentlich 
10.3 Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungs-
planes Nummer 6250/04;  
Arbeitstitel: Gewerbe- und Medienpark in Köln-Ossendorf, 7. Änderung 
Motorworld Einzelhandel und Büro 
2277/2023 
10.3.1 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, 
der CDU-Fraktion und der Fraktion VOLT zu Top 10.3 (2277/2023): Be-
schluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungspla-
nes Nummer 6250/04; Arbeitstitel: Gewerbe- und Medienpark in Köln-
Ossendorf, 7. Änderung Motorworld Einzelhandel und Büro 
AN/1730/2023 
 
I Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 6250/04 gemäß 
§ 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das 
Gebiet nördlich der Butzweilerhofallee westlich der Butzweilerstraße, östlich der 
Bertha-Sander-Straße und südlich der Lärmschutzeinrichtung zum Home Park 
—Arbeitstitel: Gewerbe- und Medienpark in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motor-
world Einzelhandel und Büro — einzuleiten mit dem Ziel, einen Lebensmittel-
Vollsortimenter, einen Getränkemarkt sowie ein Autohaus zuzulassen; 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept – Arbeitstitel: Gewerbe- und Medien-
park in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motorworld Einzelhandel und Büro - zur 
Kenntnis  
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung)

Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der CDU-Frak-
tion und der Fraktion VOLT AN/1730/2023:  
 
 
II  
Beschluss: 
 
Der Beschlusstext der Vorlage wird wie folgt ergänzt: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 […] 
4. bittet die Verwaltung im weiteren Verfahren die Konzeption der Stellplätze zu 
überprüfen. Für die beiden Einzelhandelsmärkte ist die Anzahl der Fahrrad- 
und Lastenrad-Stellplätze zu erhöhen. Ebenerdige Stellplätze aller Art sind 
möglichst unversiegelt, beispielsweise durch Rasengittersteine, anzuordnen. 
5. Die Fassade ist im weiteren Verfahren in Form von drei Gestaltungsentwürfen 
weiter zu qualifizieren. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt. 
 
 
III Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage:  
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 6250/04 gemäß 
§ 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das 
Gebiet nördlich der Butzweilerhofallee westlich der Butzweilerstraße, östlich der 
Bertha-Sander-Straße und südlich der Lärmschutzeinrichtung zum Home Park 
—Arbeitstitel: Gewerbe- und Medienpark in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motor-
world Einzelhandel und Büro — einzuleiten mit dem Ziel, einen Lebensmittel-
Vollsortimenter, einen Getränkemarkt sowie ein Autohaus zuzulassen; 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept – Arbeitstitel: Gewerbe- und Medien-
park in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motorworld Einzelhandel und Büro - zur 
Kenntnis  
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung) 
4. bittet die Verwaltung im weiteren Verfahren die Konzeption der Stellplätze zu 
überprüfen. Für die beiden Einzelhandelsmärkte ist die Anzahl der Fahrrad- und 
Lastenrad-Stellplätze zu erhöhen. Ebenerdige Stellplätze aller Art sind möglichst 
unversiegelt, beispielsweise durch Rasengittersteine, anzuordnen. 
5. Die Fassade ist im weiteren Verfahren in Form von drei Gestaltungsentwürfen 
weiter zu qualifizieren. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 1 Geltungsbereich

390 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6250/04 Gewerbe und Medienpark Ossendorf, 7. Änderungin Köln - Ehrenfeld
010050200300 Meter

Beschlussvorlage Ausschuss

11298 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 2277/2023 
Freigabedatum 18.08.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes Nummer 
6250/04;  
Arbeitstitel: Gewerbe- und Medienpark in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motorworld 
Einzelhandel und Büro  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 6250/04 gemäß § 2 Ab-
satz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet nördlich 
der Butzweilerhofallee westlich der Butzweilerstraße, östlich der Bertha-Sander-Straße 
und südlich der Lärmschutzeinrichtung zum Home Park —Arbeitstitel: Gewerbe- und 
Medienpark in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motorworld Einzelhandel und Büro — ein-
zuleiten mit dem Ziel, einen Lebensmittel-Vollsortimenter, einen Getränkemarkt sowie 
ein Autohaus zuzulassen; 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept – Arbeitstitel: Gewerbe- und Medienpark in 
Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motorworld Einzelhandel und Büro - zur Kenntnis  
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung) 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.08.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Anlass und Ziel der Planung  
Der Bebauungsplan Nummer 6250/04 mit dem Arbeitstitel "Gewerbe- und Medienpark in 
Köln-Ossendorf, 6. Änderung Mischgebiet südlich IKEA" ist seit dem 30.09.2015 rechtsver-
bindlich. Unter anderem wurde ein Mischgebiet (MI 3) westlich der Butzweilerhofstraße und 
östlich der Bertha-Sandner-Straße festgesetzt, in dem ausschließlich Geschäfts-, Büroge-
bäude, Gastronomie, sonstige Gewerbebetriebe und Anlagen gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 5 
BauNVO zulässig sind. Einzelhandel ist ausgeschlossen.  
Auf dem Mischgebiet (MI3) beabsichtigte die MW V12 Köln GmbH & Co. KG (MOTOR-
WORLD Group) ursprünglich ein Autohaus mit Werkstätten und in den Obergeschossen Büro-
flächen zu errichten. Dazu war eine Beschlussvorlage für einen Einleitungsbeschluss (Vor-
lage-Nr. 1712/2022) im 2. Halbjahr 2022 in der politischen Beratung. Im Zuge der Diskussion 
in der Bezirksvertretung Ehrenfeld und im Stadtentwicklungsausschuss wurde jedoch deutlich, 
dass auf dem Grundstück Ecke Butzweilerstraße/Butzweilerhofallee vor allem die Ansiedlung 
eines Nahversorgers gewünscht ist, um die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung zu er-
möglichen.  
Aus diesem Grund hat der Stadtentwicklungsausschuss die damalige Vorlage 1712/2022 ab-
gelehnt und stattdessen in seiner Sitzung am 01.12.2022 den folgenden Beschluss dazu ge-
fasst: 
„Die Verwaltung wird beauftragt eine neue Vorlage für die nächste reguläre Sitzung in 2023 zu 
erstellen. Diese soll die aktuellen Entwicklungen und Verhandlungen mit dem Vorhabenträger 
sowie eine Qualifizierung ausweisen. Zudem soll die Bezirksvertretung Ehrenfeld (4) in die 
Beratungsfolge der neuen Vorlage aufgenommen werden.“ 
Die Verwaltung hat im Anschluss Gespräche mit dem Vorhabenträger geführt, wie ein Nahver-
sorger in das Vorhaben integriert werden kann. Ziel ist es, für die Bewohner*innen des Neu-
baugebietes eine fußläufige Nahversorgung anzubieten. Ebenso sind seitens der Verwaltung 
Abstimmungen mit der Bezirksregierung Köln erfolgt, wie in welcher Form und Größe nahver-
sorgungsrelevanter Einzelhandel gemäß den Festlegungen des Landesentwicklungsplans 
(LEP) NRW realisiert werden kann.  
Ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb > 800 m² Verkaufsfläche ist gemäß des Einzelhandels- 
und Zentrenkonzepts nicht möglich, da das Plangebiet außerhalb eines zentralen Versor-
gungsbereichs liegt und die Kaufkraft der Wohnbevölkerung im Einzugsbereich für die Tragfä-
higkeit eines entsprechenden Betriebes nicht ausreichend ist. 
Der Vorhabenträger hat nun ein Konzept erarbeitet, das einen kleinflächigen Lebensmittel-
Vollsortimenter und einen kleinflächigen Getränkemarkt vorsieht. Die beiden Ladeneinheiten 
sind als eigenständige, räumlich und funktional voneinander getrennte Betriebe geplant (deut-
lich getrennte Ladeneinheiten und Eingangsbereiche, separate Sozialräume) und sind mehr-
geschossig mit weiteren Nutzungen in den Obergeschossen geplant. Die beiden geplanten 
Betriebe dienen der wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung. Diese Planung entspricht

3 
den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (EHZK Beschluss 2023) zur Sicherung 
der wohnortnahen Versorgung sowie des Köln-Kataloges, der eine effiziente und nachhaltige 
Flächennutzung zum Ziel hat. Aufgrund der unterschiedlichen Flächenproduktivität von Voll-
versorger und Getränkemarkt sind geringere Umsatzerwartungen der kleinflächigen und sepa-
raten Ladeneinheiten sowie eine geringere Kaufkraftumverteilung gegenüber einem großflä-
chigen Anbieter zu erwarten. Durch das geplante Vorhaben sind keine schädlichen Auswir-
kungen auf die umliegenden Nahversorgungsbereiche zu erwarten. 
Das Autohaus ist als Ergänzung zu der südlich der Butzweilerhofallee angesiedelten gewerbli-
chen Nutzung – Motorworld – zu sehen. Ausstellungsflächen und Verkaufsflächen für das Au-
tohaus werden im EG und im 1. OG vorgesehen. In den weiteren oberen Geschossen sind 
darüber hinaus ebenfalls bereits heute zulässige Büro- und Dienstleistungsnutzungen sowie 
auch ein Beherbergungsbetrieb geplant.  
Ebenerdig sind rund 50 Stellplätze für die beiden Märkte sowie weiter 10 Stellplätze für das 
Autohaus vorgesehen. Weitere Stellplätze sollen in der Tiefgarage untergebracht werden. 
Ziel der Bebauungsplan-Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzun-
gen zur Umsetzung von zwei integrierten nahversorgungs- und zentrenrelevanten Einzelhan-
delsbetrieben mit max. 10 % der Verkaufsfläche des Betriebs für zentrenrelevantes Einzelhan-
delsrandsortiment sowie einem Autohaus mit einer Gesamtverkaufsfläche von ca. 3.700 m², 
mit ca. 60 m² für Merchandising-Produkten der Automobil-Industrie. Außerdem wird die 
BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 im Planbereich Anwendung 
finden. 
Bewertung der Einzelhandelsnutzung 
Das Plangebiet grenzt im Westen direkt an ein großes Wohngebiet an und ist damit für die 
bisher unterversorgte Wohnbevölkerung bestmöglich fußläufig erreichbar. Damit liegt das Vor-
haben in einer städtebaulich integrierten Lage. Städtebaulich ist positiv zu bewerten, dass 
durch die Überbauung der Einzelhandelsbetriebe mit weiteren Nutzungen die Flächenausnut-
zung optimiert wird.  
 
Aus Sicht der Landesplanung sind die beiden Einzelhandelshandelsbetriebe als eine Einzel-
handelsagglomeration i. S. d. Ziel 6.5-8 LEP NRW zu bewerten. Hiernach können auch meh-
rere selbständige, je für sich nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe bei einer räumlichen 
Konzentration zu Auswirkungen wie bei Vorhaben nach § 11 Abs. 3 BauNVO führen. 
 
Seitens des Vorhabenträgers wurde in Abstimmung mit der Verwaltung ein sogenannter „Aty-
piknachweis“ erbracht, der darlegt, dass von einer städtebaulichen Atypik (§ 11 Abs. 3 S.4 
BauNVO) des Vorhabens auszugehen ist. Dies ist dann der Fall, wenn schädliche Umweltein-
wirkungen im Sinne des § 3 BImSchG, insbesondere auf die Nachbarschaft einwirkende Im-
missionen durch einen stärkeren Zu- und Abfahrtsverkehr zu dem Vorhaben, zum Beispiel die 
Zunahme von Lärm- oder Abgasbelastungen in Wohnstraßen, sich nicht negativ auswirken. 
Die Zunahme der Belastung durch Zu- und Abfahrtsverkehr im Sinne ist unwesentlich, da im 
Gebiet bereits eine erhebliche Vorbelastung besteht und die umliegenden Wohnhäuser das 
Plangebiet zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können. Auswirkungen auf infrastrukturelle 
Ausstattungen und den Verkehr sind nicht gegeben, da die verkehrliche Erschließung über die 
Bertha-Sander-Straße und über die Butzweilerhofallee erfolgt und die Straßenbahnhaltestelle 
„IKEA Am Butzweilerhof“ ca. 500 m entfernt ist.  
 
Die nächstgelegenen zentralen Versorgungsbereiche sind das NVZ Bocklemünd/Mengenich, 
Görlinger Zentrum westlich des Plangebiets sowie das nordöstlich gelegenen NVZ Longerich, 
Gartenstadt-Nord, Longericher Str. Beide befinden sich nicht in einer fußläufigen Distanz zum 
Plangebiet und können aufgrund der bestehenden städtebauliche Barrieren dem geplanten 
Nahversorgungsstandort nicht als Einzugsbereich zugeordnet werden. Mit dem Beschluss des 
fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 2023 entfällt das Nahversorgungs-
zentrum Ossendorf, aufgrund des schwachen Besatzes konnte hier nur noch eine Nahversor-
gungslage ausgewiesen werden.

4 
 
Die Einzelhandelsnutzung im Bereich Autohandel ist mit 60 m² VK vorgesehen. Da es sich 
hier um Merchandisingprodukten im Zusammenhang mit dem nicht zentrenrelevanten 
Hauptsortiment handelt, ist dieser Anteil untergeordnet und im Sinne des Einzelhandels- und 
Zentrenkonzepts vernachlässigbar.  
Der geplante Lebensmittel-Vollsortimenter und der Getränkemarkt dienen in erster Linie der 
wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung und sind nicht auf einen Kundenkreis aus einem 
größeren Einzugsbereich ausgerichtet. Unter Berücksichtigung der Einwohneranzahl der 
Wohnbevölkerung im fußläufigen Einzugsbereich kann ein ausreichendes Kaufkraftpotenzial 
vor Ort nachgewiesen und so die Wirtschaftlichkeit der Betriebe belegt werden. Ein erhebli-
cher Kaufkraftabfluss aus den innerstädtischen Einkaufsbereichen und den Neben- und Nah-
versorgungszentren, der dort für zunehmende Leerstände sorgen könnte, ist damit nicht zu 
befürchten. Demnach sind auch keine negativen Auswirkungen auf umliegende zentrale Ver-
sorgungsbereiche zu erwarten. Die vorliegende Planung der beiden Einzelhandelsbetriebe 
geht so mit den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts konform. 
 
Qualifizierung 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seinem Beschluss vom 01.12.2022 auch gefordert, 
dass eine Qualifizierung des Vorhabens erfolgen soll. Aus Sicht der Verwaltung kann die Qua-
lifizierung durch den Gestaltungsbeirat der Stadt Köln erfolgen. Es wird vorgeschlagen, dass 
der Vorhabenträger drei verschiedene Fassadenvarianten dem Gestaltungsbeirat vorlegt und 
diese dort diskutiert werden. 
Eine Beteiligung des Gestaltungsbeirats ist bereits bei anderen Vorhaben im Umfeld erfolgt, 
so z.B. bei dem Neubau der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein an der Butzweiler-
hofallee 7 / Ecke Anna-Lindh-Straße (derzeit im Bau).  
Aus Sicht der Verwaltung wird damit eine ausreichende Qualifizierung des Vorhabens sicher-
gestellt.  
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli-
maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Das Bebauungs-
planverfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. Im 
weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens werden Maßnahmen zur Einhaltung der An-
forderungen der Leitlinien zum Klimaschutz geprüft.  
Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschie-
dene Umweltgutachten erstellt.

Anlage 0 Begründung Dringlichkeit

728 Zeichen

/  
Anlage 0 
 
 
Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes Nummer 
6250/04;  
Arbeitstitel: Gewerbe- und Medienpark in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motorworld Ein-
zelhandel und Büro 
Vorlage 2277/2023 
hier: Begründung der Dringlichkeit  
 
Die Vorlage 2277/2023 soll in der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 28.08.2023 und im 
Stadtentwicklungsausschuss am 31.08.2023 beraten werden, da das Thema Nahver-
sorgung Butzweilerhof auch im Zusammenhang mit der Vorlage 2283/2023 („Von-Hü-
nefeld-Straße in Köln-Ossendorf 2. Änderung“) zu sehen ist, die ebenfalls in den ge-
nannten Sitzungen auf der Tagesordnung steht. Eine Beratung in den gleichen Sitzun-
gen wird aus Sicht der Verwaltung empfohlen.

Anlage 3 Planungskonzeption

9248 Zeichen

Bebauungskonzept 7. Änderung – Lageplan / Dachaufsicht (Arbeitsstand 04/2023) 
Quelle: Activ-Group. Nachbearbeitet: FIRU Koblenz GmbH 
V 
Begrüntes 
Flachdach 
VII 
Flachdach 
mit PV-
Anlagen 
Anlage 3

Bebauungskonzept 7. Änderung – Grundriss Erdgeschoss (Arbeitsstand 04/2023) 
Hinweise: Aufteilung der Nutzungseinheiten nicht abschließend.  
Quelle:
 Activ-Group, Nachbearbeitet:  FIRU Koblenz GmbH 
Getränke-
markt
Einzelhandel 
Showroom / 
Verkauf

ORT DES VORHABENS:
PLANINHALT:
ARCHITEKTEN:
PLAN-NR.:
ANTRAGSTELLER/
BAUHERR:
DATUMMASSSTAB
GEZ. PROJEKT NR
ART DES VORHABENS:
Butzweilerhofallee
50829 Köln-Ossendorf
Gemarkung: Longerich
Flur 8, Flurstück 1436, 1579, 1605-1606
1 :100 22.03.2023
MW V12 Köln GmbH & Co. KG
Ferdinan-Dünkel-Straße-5
88433 Schemmerhofen
H/B = 1189 / 841
NDS
Brandwand REl90-M / El90-M
Bauart Brandwand
Baugrenze
Wand/Decke El30
Wand/Decke El60
Wand/Decke El90
NotausgangNA
Anforderungen aus dem vorbeugenden
Brandschutz siehe Brandschutzgutachten.
6 
Ste
llplä
tze
11 Stellpl
ätze
6 
Stellplä
tze
3 Stellplätze
Abluft
Abluft
Trafo
Bertha-Sander-Straße
Wertstoff Center
Ossendorf
GLH 
48,
30
GH 
m
ax
. 66,30
GH 
max. 
60,
40
GH 
max. 
60,40
GLH 48,18
GH max. 60,40
GLH 48,30
GLH 
48,30
ca. 14,
50 
m
2
TRH 
5
GLH
 48,18
GH 
max.
 60,4
0
GLH 48,30
GH 
max
. 60,
50
Gehweg
Gehweg
Fahrstreifen
Schutzst
reifenBankett
Radfahrstreifen
gem. Geh-/Radweg
Gefäll
e 
= 
2%
Gefä
lle 
= 
3.5
%
Ge
fä
lle 
= 2
.0%
Gefälle = 2.0%
Gefälle = 2.0%
3,39 17,95
15,0%
7,5%
6,77
47,30
47,38
47,40
47,40
47,40
47,22
47,30
47,29
47,29
47,29
Gefäll
e = 3.0%
26,10
46,66
46,845
46,76
46,69
46,58
Gefälle = 2.0%
47,24
47,11
47,01
47,16
47,07
46,58
46,88
47,10
47,35
47,27
47,26
47,26
47,29
47,30
47,24
46,85
47,05
47,02
46,9146,7946,79
47,13
47,93
47,43
47,95 47,62
48,02
48,27
48,44
47,89
47,06
48,11
47,27
47,52
47,11
46,72
46,90
GH max. 67,0
Kiesstreifen
Kiesstreifen
Kiesbelag
50,59
34,5
3
86,18
V
Kiesbelag
2. Fluchtweg über Dach
Dachter
ra
ss
e
Bereich für Technik - ca. 117,60 m 2
Bereich für Technik
- ca. 133,04 m 2
PV-Anlagenbereich
  - ca. 438,66 m 2
Dachterrasse
2,30
5,24
7,9
9
10,30 1,50 2,73
15,53
14,53
15,53
Gefälle = 2.0%
Baum (Bestand)
48,20
Ge
fä
lle
 = 
2.0
%
TRH 6
TRH 5
Bu
tzweiler
hofallee
Butzwe
iler Straße
Batterie- und
Mülllager
47,26
Gefäl
le 
= 
2.0
%
VK 
Ge
bäu
de 
EG
VK Gebäude EG
VK Gebäude EG
VK Gebäude EG
VII
GH 
max. 
75,
0
5,00
Gefälle
= 2.0%
4,89
6,00
Hochbe
et
(h
=0,5
0m)
Hochbe
et
(h
=0,50m)
Ho
chbeet
(h=0
,5
0m
)
Hoch
be
et
(h
=0
,50m)
Hochb
eet
(h=0,50m)
47,30
47,26
Grundstücksgrenze
47,27
Ste
llplatz 
für
 Kleinbus
7.50
 x 
3.
50
OK Rinne
47,27
Hoch
beet
(h=0,50m)
47,28
Baugrenze
Baugrenze
47,34
47,58
Erdüberdeckung über der Tiefgarage
in allgemein
en Grünbereichen min. 0.80 m
in Bereichen mit Baumpflanzungen
 min. 1.20 m
47,40
47,38
47,37
74,78
E-Ladestation
E-Ladestation
E-Ladestation
3,50
7,50
Einfassun
g 
m.
 L-W
inkelstein 
ca
. h=25cm
5,30
5
16
6
7
8
9
10
11
19
20
23
22
21
13
14
15
12
1
2
3
4
26
25
18
24
17
+ 4,10 OK Mauer
51,50 m. ü. NHN
+ 4,10 OK Mauer
51,50 m. ü. NHN
+ 4,00 OK Mauer
51,40 m. ü. NHN
Lärmschutzwand (Bestand)Lärmschutzwand (Bestand)
+ 4,00 OK Mauer
51,40 m. ü. NHN
+ 4,10 OK Mauer
51,50 m. ü. NHN
48,22
47,28
47,27
47,01
47,37
47,05
47,40
47,30
47,4046,92
47,40
Lärmsch utzeinrichtung ist beidseitig durch rankend e
und klimmende Pflanzen zu beg rünen.
mittlere Geländehöhe am Hausgrund bis
OKFFB oberster Aufenthaltsraum 21.94m
6,50
Bis
 AK 
Gebäude
 EG
2,50
2,50
1,20
2,50
2,50
2,50
2,50 15 1,20 15 3,50
3,50
3,50
3,50
3,50
3,50
3,50
3,50
3,50
3,50
3,50 15 1,91
47,40
7,00
7,
00
7,0
0
7,00
7,0
0
6,50
6,50
5,59
5,06
5,82
6,
50
6 
Ste
llplä
tze
11 Stellpl
ätze
6 
Stellplä
tze
3 Stellplätze
Abluft
Abluft
Trafo
Bertha-Sander-Straße
Wertstoff Center
Ossendorf
GLH 
48,
30
GH 
m
ax
. 66,30
GH 
max. 
60,
40
GH 
max. 
60,40
GLH 48,18
GH max. 60,40
GLH 48,30
GLH 
48,30
ca. 14,
50 
m
2
TRH 
5
GLH
 48,18
GH 
max.
 60,4
0
GLH 48,30
GH 
max
. 60,
50
Gehweg
Gehweg
Fahrstreifen
Schutzst
reifenBankett
Radfahrstreifen
gem. Geh-/Radweg
Schutzst
reifen
utz
Banannknkkkekeketteetttttt
Bannnkketttt
Gefäll
e 
= 
2%
Gefä
lle 
= 
3.5
%
Ge
fä
lle 
= 2
.0%
Gefälle = 2.0%
Gefälle = 2.0%
47,30
47,38
47,40
47,40
47,40
47,22
47,30
47,29
47,29
47,29
Gefäll
e = 3.0%
26,10
46,66
46,845
46,76
46,69
46,58
Gefälle = 2.0%
47,24
47,11
47,01
47,16
47,07
46,58
46,88
47,10
47,35
47,27
47,26
47,26
47,29
47,30
47,24
46,85
47,05
47,02
46,9146,7946,79
47,13
47,93
47,43
47,95 47,62
48,02
48,27
48,44
47,89
47,06
48,11
47,27
47,52
47,11
46,72
46,90
GH max. 67,0
Kiesstreifen
Kiesstreifen
Kiesbelag
V
Kiesbelag
2. Fluchtweg über Dach
Bereich für Technik - ca. 117,60 m 2
Bereich für Technik
- ca. 133,04 m 2
PV-Anlagenbereich
  - ca. 438,66 m 2
Dachterrasse
10,30 1,50 2,73
14,53
15,53
Gefälle = 2.0%
477
,,58846,,588
44
4646,5584646,558
44
47
477,3
47
4
4
4
7,,227,,22
47747
4747,55247,52
448
488,111
4
48,277
4
47474747
2
6262
4747,62624747,6
47,13
4747,9
477,9595
45
45
46 7646 7
4646,77
4646 77
76
466,766
76
07
Baum (Bestand)
48,20
Ge
fä
lle
 = 
2.0
%
TRH 6
TRH 5
Bu
tzweiler
hofallee
Butzwe
iler Straße
Batterie- und
Mülllager
47,26
Gefäl
le 
= 
2.0
%
VII
GH 
max. 
75,
0
5,
00
Gefälle
= 2.0%
4,89
6,00
Hochbe
et
(h
=0,5
0m)
Hochbe
et
(h
=0,50m)
Ho
chbeet
(h=0
,5
0m
)
Hoch
be
et
(h
=0
,50m)
Hochb
eet
(h=0,50m)
47,30
47,26
Grundstücksgrenze
47,27
Hoch
beet
(h=0,50m)
47,28
Baugrenze
Baugrenze
47,34
47,58
Erdüberdec
kung über de
r Tiefgarage 
in allgemeinen 
Grünberei
chen min. 0.80 m
in Bereichen mit Baumpfla
nzungen min. 1.20 m
47,40
47,38
47,37
E-Ladestation
E-Ladestation
E-Ladestation
3,50
7,50
Einfassun
g 
m.
 L-W
inkelstein 
ca
. h=25cm
5,30
5
16
6
7
8
9
10
11
19
20
23
22
21
13
14
15
12
1
2
3
4
26
25
18
24
17
+ 4,10 OK Mauer
51,50 m. ü. NHN
+ 4,10 OK Mauer
51,50 m. ü. NHN
+ 4,00 OK Mauer
51,40 m. ü. NHN
Lärmschutzwand (Bestand)Lärmschutzwand (Bestand)
+ 4,00 OK Mauer
51,40 m. ü. NHN
+ 4,10 OK Mauer
51,50 m. ü. NHN
48,22
47,28
47,27
47,01
47,37
47,05
47,40
47,30
47,4046,92
47,40
Lärmsch utzeinrichtung ist beidseitig durch rankend e
und klimmende Pflanzen zu beg rünen.
mittlere Geländehöhe am Hausgrund bis OKFFB oberster Aufenthaltsraum 21.94m
6,50
Bis
 AK 
Gebäude
 EG
2,50
2,50
2,50
2,50
2,50
2,50
15 1,20
15
3,50
3,50
3,50
3,50
3,50
3,50
3,50
3,50
3,50
3,50
3,50
15
1,91
7,00
7,00
7,00
7,0
0
7,00
6,50
6,50
5,59
5,06
5,82
6,
50
47,40
TRH 5
Neubau Bürogebäude (V12  Building)
ACTIV-IMMOBILIEN GmbH & Co. KG
Ferdinand-Dünkel-Strasse 5
88433 Schemmerhofen
01_B
1.OG Werkstatt -
BauartBrandwand
NA
Bauart
Brandwand
NA
BauartBrandwand
Sa
18,56
6,53
95
40
1,25
7,81
1,25
4,99
1,25
40
95
4,12
20,14
1,15
5,99
8,12
31
6,53
30
7,81
6,92
7,55
5,90
93
BRH 1.00
BRH 1.00
69,19
51,52
81,01
BRH 1.00 BRH 1.00BRH 0.00 BRH 1.00
1.25 - 1.75 Fensterband
1.25 - 1.75 Fensterband
1.25 - 
1.75 
Fensterband
1.25 - 
1.75 Fensterband
2.25 
- 2.75 Fensterband
BRH 1.00
BRH 0.00
BRH 1.00
BRH 1.00
BRH 1.00
BRH 1.00
1,01
5,86
7,62
5,57 31
8,51
6,15 64
35,67
BRH 0.00
BRH 0.00
1,85
91
4,03
8,00
5,95
24
2,81
31
9,57
31
2,92
31
1,90
31
2,45
31
93
1,156,159,009,005,51307,95302,40301,85302,85307,75307,798,008,611,20
19,71
2,34
31
15,05
2,34
2,85
30
302,40301,85302,8530
15
HK
HK
HK
Vordach
Vordach
Sa
TRH 217,73 
m
2
TRH 1
17,25 m
2
TRH 3
17,65 m
2
Technikraum 4
7,04 m
2
Steigschacht 4
19 
Stg.
17,79/28
19 Stg.
17,79/28
19 Stg.
17,79/28
Flur TRH 3
11,45 m
2
WC Behin. 2
4,99 m2
Steigschacht 3
WC Behin. 1
5,01 m2
Flur TRH 1
11,20 m2
Aufz ugsschacht 1(KGF)
Aufz ugsschacht 2(KGF)
Aufzugsschacht 3(KGF)
Aufzugsschacht 4(KGF)
1,50m x 1,50 m
1,50m x 1,50 m
1,50m x 1,50 m
1,50m x 1,50 m
1125 kg - 15 Pers.
Korb: 1,10m x 2,10 m
630 kg - 8 Pers.
Korb: 1,10m x 1,40 m
1125 kg - 15 Pers.
Korb: 1,10m x 2,10 m
1125 kg - 15 Pers.
Korb: 1,10m x 2,10 m
+ 5,04 OKFFB52,44 m. ü. NHN
C D E F G H I J
K
L
3
4
5
7
8
9
10
8
9
10
A
B
K
L
I'H'G'F'
IHGF
E'
D
C'
C
1
2
A B
C'
D'
E'
F'
G'
H'
I' J'
J
7
3
4
5
1
2
6 6
9,009,004,908,008,008,008,00
7,32
5,13
2,87
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
7,35 4,75 5,85 7,60 8,37 6,57
7,55
5,90
5,35
7,32
5,35
A
BB
SSD
Steigschacht 2
EL
230-S
200
C
NA
BauartBrandwand
BRH 1.00
302,7530
HK
19 Stg.
17,79/28
Steigschacht 3
TRH 
4
17,04 
m
2
rundstücksgrenze
Autoaufzug
2,80 x 6,00m
HK
33,30
30
2,85
30
1,85
30
2,40
30
38,64
5
2,39 15
2,55
15
3,00
6,605
30
28,59
195
20 3,35 15
Showroom
959,17 m 2
Rezeption / Wartezimmer
39,73 m
2
WC/ Umkleide D
11,61 m
2
WC/ Umkleide H
12,77 m
2
Aufenhaltsraum
24,03 m
2
Büro
39,71 m
2
WC
5,93 m
2
WC
5,88 m
2
Rezeption / Wartezimmer
54,62 m
2
Büro
44,04 m
2
Flur
13,88 m
2
Showroom
614,98 m
2
Technik
10,89 m
2
Aufenhaltsraum
23,91 m
2
WC/ Umkleide H
14,86 m
2
WC/ Umkleide D
20,18 m
2
Flur
8,02 m
2
Flur
11,29 m
2
Teilager / Reifenmontage
52,57 m
2
WC/ Umkleide D
16,39 m
2
WC/ Umkleide H
10,28 m 2
Aufenhaltsraum
26,40 m 2
Büro
13,88 m
2
WC
5,03 m
2
Werkstatt
654,94 m
2
Bremsen/Abgasprüfung
61,57 m
2
Rezeption / Wartezimmer
32,37 m
2
Showroom
Grundriss 1. OG
Showroom
Showroom
Werkstatt

Bebauungskonzept 7. Änderung – Ansicht Ost (Arbeitsstand 07/2021) 
Quel
le: CIP Architekten, Nachbearbeitet: FIRU Koblenz GmbH am 05.05.2022

Bebauungskonzept 7. Änderung – Ansicht Süd (Arbeitsstand 07/2021) 
Qu
elle: CIP Architekten, Nachbearbeitet: FIRU Koblenz GmbH am 05.05.2022

Bebauungskonzept 7. Änderung – Rendering – 
Quel
le: Activ-Group

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

4025 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2277/2023
Stand: 23.01.2025 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes Nummer 
6250/04;  
Arbeitstitel: Gewerbe- und Medienpark in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motorworld 
Einzelhandel und Büro 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
I Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 6250/04 gemäß § 2 Ab-
satz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet nördlich 
der Butzweilerhofallee westlich der Butzweilerstraße, östlich der Bertha-Sander-Straße 
und südlich der Lärmschutzeinrichtung zum Home Park —Arbeitstitel: Gewerbe- und 
Medienpark in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motorworld Einzelhandel und Büro — ein-
zuleiten mit dem Ziel, einen Lebensmittel-Vollsortimenter, einen Getränkemarkt sowie 
ein Autohaus zuzulassen; 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept – Arbeitstitel: Gewerbe- und Medienpark in 
Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motorworld Einzelhandel und Büro - zur Kenntnis  
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung) 
 
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der CDU-Fraktion und 
der Fraktion VOLT AN/1730/2023:  
II Beschluss: 
 
Der Beschlusstext der Vorlage wird wie folgt ergänzt: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 […] 
4. bittet die Verwaltung im weiteren Verfahren die Konzeption der Stellplätze zu überprü-
fen. Für die beiden Einzelhandelsmärkte ist die Anzahl der Fahrrad- und Lastenrad-
Stellplätze zu erhöhen. Ebenerdige Stellplätze aller Art sind möglichst unversiegelt, 
beispielsweise durch Rasengittersteine, anzuordnen. 
5. Die Fassade ist im weiteren Verfahren in Form von drei Gestaltungsentwürfen weiter 
zu qualifizieren.

2 
 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt. 
 
 
III Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 6250/04 gemäß § 2 Ab-
satz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet nördlich 
der Butzweilerhofallee westlich der Butzweilerstraße, östlich der Bertha-Sander-Straße 
und südlich der Lärmschutzeinrichtung zum Home Park —Arbeitstitel: Gewerbe- und 
Medienpark in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motorworld Einzelhandel und Büro — ein-
zuleiten mit dem Ziel, einen Lebensmittel-Vollsortimenter, einen Getränkemarkt sowie 
ein Autohaus zuzulassen; 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept – Arbeitstitel: Gewerbe- und Medienpark in 
Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motorworld Einzelhandel und Büro - zur Kenntnis  
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung) 
4. bittet die Verwaltung im weiteren Verfahren die Konzeption der Stellplätze zu 
überprüfen. Für die beiden Einzelhandelsmärkte ist die Anzahl der Fahrrad- und 
Lastenrad-Stellplätze zu erhöhen. Ebenerdige Stellplätze aller Art sind möglichst 
unversiegelt, beispielsweise durch Rasengittersteine, anzuordnen. 
5. Die Fassade ist im weiteren Verfahren in Form von drei Gestaltungsentwürfen 
weiter zu qualifizieren. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Sachstand zum 21.01.2025 
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3(1) BauGB erfolgte vom 04.12.2024 bis 10.01.2025. 
Eine Informationsveranstaltung (Abendveranstaltung) fand am 12.12.2024 statt. 
Nächste Schritte: 
Qualifizierung der Fassaden mit drei Gestaltungsentwürfen gemäß Punkt 5 (geänderter Be-
schluss) erfolgt im Gestaltungsbeirat. 
Im Bebauungsplanverfahren erfolgt als nächster Schritt der Vorgabenbeschluss. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Nicht erforderlich 
Die Bekanntmachung zum Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses 
zur Änderung eines Bebauungsplans erfolgte im Amtsblatt und im Internet am 
14.02.2024.

Anlage 4 Gegenüberstellung Änderungen

1614 Zeichen

G
egenüberstellung 
rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 6250/04 (unmaßstäblich) Bebauungskonzept 7. Änderung (Stand 04/2023) 
6. 
6. 
7. 
V 
VII 
6. 
6.
Anlage 4

Zusammenfassung der vorgesehenen wesentliche Änderungen:  
1. Anpassung der Art der baulichen Nutzung zur Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben  mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten 
Sortimenten: Nahrungs- und Genussmittel mit dem branchentypischen Randsortiment, PKW- und Kraftrad-handel (50.1) sowie Auto-
/Kraftrad-Zubehör (50.4) gemäß der Sortimentsliste der Stadt Köln (Beschluss 09.02.2023)  sowie der dortige Verkauf von 
zentrenrelevanten Sortimenten als Randsortimente (maximal 10 % der Verkaufsfläche der nahversorgungsrelevanten Betriebe und 
60 m² Merchandise-Produkte) mit einer maximalen festgesetzten Verkaufsflächenzahl. 
2. Ergänzung der textlichen Festsetzungen zur Grundflächenzahl (GRZ) gem. § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO: Überschreitung der GRZ II 
durch Garagen unterhalb der Geländeoberfläche mit ihren Zufahrten bis zu einer GRZ von 0,85 möglich. 
3. Anpassung der Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,0 auf 2,4. 
4. Anpassung der textlichen Festsetzungen zur Höhe baulicher Anlagen, hier u.a. der Regelungen zu Treppenhäusern, Brüstungen, 
Dachaufbauten. 
5. Ergänzung der textlichen Festsetzungen zur Zulässigkeit von Tiefgaragen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen.  
6. Zeichnerische Ergänzung von Flächen für oberirdische Stellplätze. 
7. Teilweiser Entfall  der zeichn erischen Festsetzung zum Bereich ohne Ein-  und Ausfahrten entlang der Butzweilerstraße zur 
Realisierung einer geplanten Grundstückszufahrt.

Beratungsverlauf (3)

28.09.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.10.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
30.11.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 13.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2277/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.08.2023
Erstellt
14.07.2023 22:18