2277/2023
Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes Nummer 6250/04; Arbeitstitel: Gewerbe- und Medienpark in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motorworld Einzelhandel und Büro
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Anlage 2 Erläuterungstext
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Stand 24.04.2023 / 2 A N L A G E 2 Erläuterung zum städtebaulichen Konzept Bebauungsplan Nr. 6250/04 – Arbeitsti- tel: Gewerbe- und Medienpark in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motor- world Einzelhandel und Büro 1 Anlass und Ziel der Planung Der Bebauungsplan Nummer 6250/04 mit dem Arbeitstitel „Gewerbe- und Medienpark in Köln- Ossendorf, 6. Änderung Mischgebiet südlich IKEA“ ist seit dem 30.09.2015 rechtsverbindlich. Unter anderem wurde ein Mischgebiet (MI 3) westlich der Butzweilerhofstraße festgesetzt, in dem ausschließlich Geschäfts-, Bürogebäude, Gastronomie, sonstige Gewerbebetriebe und Anlagen gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO zulässig sind. In diesem Mischgebiet hat die Grundstückseigentümerin vor, ein mehrgeschossiges Gebäude mit nahversorgungsrelevanten Einzelhandelsbetrieben und Showrooms für das Mobilitätszentrum Motorworld (Autohäuser) im Erdgeschoss zu errichten. Neben einem kleinflächigen Lebensmit- telmarkt und einem kleinflächigen Getränkemarkt im Erdgeschoss sind auch Ausstellungs-, Ver- kaufs- und evtl. Werkstattflächen mit Hebebühnen für Kraftfahrzeuge und -räder im Erdgeschoss und 1.Obergeschoss vorgesehen. Der Lebensmittelmarkt sowie der Getränkemarkt sollen die notwendige Grund- und Nahversorgung der umliegenden Wohnbevölkerung sicherstellen und maßgeblich zur Steigerung der Wohnqualität beitragen. Nebenbei können sich hier auch die Be- schäftigten, die im Gebiet arbeiten, mit Lebensmitteln, z.B. für die Mittagspause eindecken. Die Ausstellungs-, Werkstatt- und Verkaufsflächen für Kraftfahrzeuge und -räder soll die südlich der Butzweilerhofallee angesiedelte gewerbliche Nutzung – Motorworld –, die die Thematik Mobilität in den Vordergrund stellt, ergänzen. In den (weiteren) Obergeschossen sind Büronutzungen und Beherbergungsbetriebe vorgesehen. Das vorhandene Planungsrecht lässt die Realisierung des Vorhabens in der geplanten Form je- doch nicht zu, da in dem festgesetzten Mischgebiet Einzelhandelbetriebe ausgeschlossen sind. Es besteht daher ein Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung von ins Bauvorhaben integrierten nahversorgungs- und zentrenrelevanten Einzelhandelsbetrieben (Lebensmittelmärkte bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von max. 800 m², Getränkemärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von max. 600 m², davon max. 10 % der Verkaufsfläche der nahver- sorgungsrelevanten Betriebe als zentrenrelevantes Einzelhandelsrandsortiment sowie Autohäu- sern mit einer Gesamtverkaufsfläche von ca. 3.700 m², , mit ca. 60 m² für Merchandising-Produk- ten der Automobil-Industrie.. Außerdem wird die BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 im Planbereich Anwendung finden. - 2 - / 3 2 Verfahren Mit Schreiben vom 08.07.2019 stellte die „MW V12 Köln GmbH & Co. KG“ einen Antrag auf Ein- leitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 6250/04 mit dem Arbeitstitel „Gewerbe- und Medienpark in Köln -Ossendorf, 6. Änderung Mischgebiet südlich IKEA“ für das nördlich der Butzweilerhofallee, westlich der Butzweilerstraße und östlich der Bertha -Sander- Straße gelegene Grundstück. Die Änderung des Bebauungsplans wird im Regel verfahren gemäß § 8 BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB darzulegen. Eine zusammenfassende Erklärun g zum Bebauungsplan ist gemäß § 10a Abs. 1 BauGB beizufügen sowie sofern erforderlich Überwachungsmaßnahmen für erheb- liche Umweltauswirkungen (Monitoring) gemäß § 4c BauGB anzuwenden. 3 Erläuterungen zum Plangebiet 3.1 Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten der Stadt Köln, im Stadtbezirk Ehrenfeld, Stadtteil Ossendorf und umfasst das nördlich der Butzweilerhofallee, westlich der Butzweilerstraße, östlich der Bertha-Sander-Straße und südlich der Lärmschutzeinrichtung zum Homepark gelegene bis- her noch unbebaute Eckgrundstück. Im Norden grenzt das Plangebiet an das sonstige Sondergebiet „Großflächiger Möbeleinzelhan- del“ mit IKEA und Homepark. Das Plangebiet besitzt eine Größe von circa 9.600 m² und umfasst die Flurstücke Gemarkung Longerich, Flur 8, Flurstücke 879 (teilweise), 1433, 1434, 1581, 1582, 1 608, 1620 (teilweise), 1682, 1684, 1686, 1687 und 1688. Die verbindliche Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus der Anlage 1. 3.2 Vorhandene Nutzungsstruktur Das Plangebiet ist Teil des Geländes des ehemaligen Flughafens und der Kaserne Butzweilerhof. Dieses wurde nach Aufgabe der militärischen Nutzung im Rahmen einer Konversion neu geord- net und beplant. Ziel der Konversion des Geländes des ehemaligen Flugplatzes war die Entste- hung eines neuen Stadtquartiers mit gewerblichen sowie kern-, misch- und wohngebietstypischen Nutzungen. Der Großteil der geplanten Nutzungen wurde bereits umgesetzt. Östlich des Plangebiets gegenüber der Butzweilerstraße befindet sich ein Wertstoff–Center der AWB. Südlich der Butzweilerhofallee sind gewerbliche Nutzungen, die die Thematik Mobilität auf- greifen (Motorworld), anzutreffen. Westlich unmittelbar angrenzend an das Plangebiet ist Wohn- bebauung innerhalb eines festgesetzten Mischgebietes entstanden. Nördlich des Plangebietes befinden sich zwei großflächige Einzelhandelsbetriebe mit einem da- zugehörigen Parkplatz. Das Plangebiet selbst ist bislang unbebaut und liegt brach. - 3 - / 4 3.3 Erschließung Verkehrliche Erschließung Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes kann von der Butzweilerstraße, von der Butzwei- lerhofallee sowie von der Bertha-Sander-Straße erfolgen. Das Plangebiet ist über den örtlichen und überörtlichen Verkehr gut erreichbar. Die das Plange- biet erschließende Butzweilerstraße verbindet die Militärringstraße mit der Autobahn 57 (A57, ca. 1 km Entfernung) und durchquert das Stadtviertel Ossendorf von Norden nach Süden. Eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist vorhanden. In fußläufiger Nähe befindet sich die Straßenbahn-Haltestelle „IKEA Am Butzweilerhof“ (ca. 450 m Entfernung), die von der Stadtbahnlinie 5 (Köln-Friesenplatz – Köln Sparkasse Am Butzweilerhof) bedient wird. Technische Erschließung Das Plangebiet ist hinsichtlich Ver- und Entsorgungsleitungen erschlossen. Bodensituation Das Plangebiet ist teilweise versiegelt. Der größere Flächenanteil ist als Brache ausgeprägt. Gleichzeitig besteht durch den rechtskräftigen Bebauungsplan die Möglichkeit einer nahezu voll- ständigen Versiegelung. 4 Planungsvorgaben 4.1 Regionalplan Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln stellt das Änderungs- gebiet als Allgemeinen Siedlungsbereich dar. Die Planung steht damit im Einklang mit den Zielen der Raumordnung gemäß § 1 Absatz 4 BauGB. 4.2 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln wird das Plangebiet als gemischte Baufläche (M) darge- stellt. Die Bebauungsplanänderung ist demnach aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Ab- satz 2 Satz 1 BauGB entwickelt. 4.3 Bebauungsplan Der Planbereich liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6250/04 mit dem Arbeitstitel „Gewerbe- und Medienpark in Köln -Ossendorf, 6. Änderung Mischgebiet südlich IKEA“, mit Rechtskraft vom 30. September 2015. Für das Gebiet setzt der vorliegende Bebauungsplan ein Mischgebiet fest, in dem die allgemein zulässigen Nutzungen nach § 6 Abs. 2 Nr. 1, 3, 6, 7 und 8 BauNVO (Wohngebäude, Einzelhan- delbetriebe – mit Ausnahme von Kiosken –, Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungs- stätten) ausgeschlossen sind. Zum Maß der baulichen Nutzung wurde eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6, eine Geschoss- flächenzahl (GFZ) von 2,0 sowie eine Geschossigkeit von V bis VII und eine Gebäudehöhe von jeweils maximal 67 m und 75 m ü. NHN festgesetzt. Entlang der Butzweilerstraße sowie in Teilen entlang der Butzweilerhofallee sind Bereiche ohne Ein- und Ausfahrten festgesetzt. - 4 - / 5 Zum Schallschutz wurde im nördlichen Bereich des Plangebietes eine Fläche für Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen zur Errichtung einer Lärmschutz einrichtung (Lärmschutzwall) festgesetzt. Außerdem wurden Festsetzungen zum Immissionsschutz (passiver Schallschutz) getroffen. Flächen zum Anpflanzen sind im Plangebiet auf der nördlich gelegenen Fläche für Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelte inwirkungen zur Vermeidung der beidseitigen optischen Wirkung der Lärmschutzwand sowie im westlichen Bereich des Plangebietes, angrenzend an die Bertha-Sander-Straße, zur optischen Trennung zu den angrenzenden Mischgebieten 2.1 und 2.2. festgesetzt. 4.4 Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Stadt Köln ist am 13.05.1991 als Satzung in Kraft getreten. Seit seiner Rechtskraft wurde er mehrfach durch Ratsbeschluss geändert. Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Köln. 4.5 Wasserschutzzone Das Plangebiet liegt innerhalb der Wasserschutzzone III B der Wasserwerke Köln -Weiler und Worringen/Langel, die dem Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet dieser Wassergewin- nungsanlagen dient. 4.6 Einzelhandel- und Zentrenkonzept Das fortgeschriebene Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln wurde vom Rat am 09.02.2023 beschlossen. Das Plangebiet liegt weder in einem zentralen Versorgungsbereich (ZVB) noch im 700 m Radius zu bestehenden ZVB. Der nächstgelegene zentrale Versorgungsbereich ist das „ Nahversor- gungszentrum Bocklemünd / Mengenich, Görlinger Zentrum“ westlich des Plangebiets, zudem befindet sich südlich des Plangebiets die „Nahversorgungslage Ossendorf“. Durch die Entwicklung des Butzweilerhofes haben sich im Umfeld des Plangebietes in großen Anteilen Wohn- und Bürogebäude entwickelt, denen eine fußläufige Nahversorgung bisher nicht zur Verfügung steht. Daher sollen die innerhalb des Plangebietes vorgesehenen Einzelhandels- betriebe zu einer Verbesserung der örtlichen Nahversorgung für im Umfeld ansässige Bewohner beitragen und somit auch die Wohnqualität innerhalb sowie im Nahbereich des Butzweilerhofes steigern. Nach dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln ist die Ansiedlung von kleinflächi- gen Einzelhandelsbetrieben (<800 m² Verkaufsfläche) mit nahversorgungsrelevanten Sortimen- ten außerhalb der festgelegten zentralen Versorgungsbereichen in Nahversorgungslagen mög- lich. Das Vorhaben entspricht dem Ziel des Einzelhandels- und Zentrenkonzept zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung im Stadtgebiet. - 5 - / 6 5 Städtebauliches Konzept Bebauungskonzept Das Bebauungskonzept sieht die Errichtung eines Gebäudes mit gewerblicher Nutzung vor. Das Gebäude wird V-geschossig, mit Ausnahme eines Teilbereiches vom Planbereich an der Ecke zwischen der Butzweilerhofstraße und der Butzweilerhofallee, wo sieben Geschosse vorgesehen sind. Durch die geplante Geschossigkeit wird die bereits nach dem rechtskräftigen Bebauungs- plan vorgesehene städtebauliche Eckbetonung am Kreuzungsbereich Butzweilerstraße / Butz- weiler Allee umgesetzt. Die Grundflächenzahl (GRZ) bleibt bei 0,6. Jedoch wird durch die Größe der geplanten unterirdi- schen Tiefgarage die Grundflächenzahl gem. § 19 Abs. 4 Nr. 3 BauNVO (GRZ II) bis zu einer GRZ von 0,85 überschritten. Die Gebäudehöhen betragen jeweils ca. 20,00 m (ca. 67,40 m ü. NHN) und ca. 26,50 m (ca. 73,90 m ü. NHN). Im Zuge der Bebauungsplanänderung sind dem- nach Regelungen zur weitergehenden Überschreitung der festgesetzten GRZ sowie Änderungen der Überschreitungsmöglichkeiten der festgesetzten Gebäudehöhe erforderlich, um die Errich- tung der geplanten Tiefgarage und von Treppenhäusern und Absturzsicherungen entsprechend der hochbaulichen Planung zu ermöglichen. Im bestehenden Bebauungsplan ist die Geschossflächenzahl (GFZ) mit 2,0 festgesetzt. Da die geplante Eckbetonung des neu entstehenden Gebäudes voll in die GFZ mit eingerechnet werden muss, soll im Zuge der Änderung die GFZ auf 2,4 erhöht werden. Die Dachflächen werden als Flachdächer gestalterisch festgesetzt und erhalten eine extensive Begrünung mit Ausnahme von den Flächen für Dachaufbauten, Solar- und Photovoltaikanlagen sowie Dachterrassen. Nutzungskonzept In dem Gebäude sind ein kleinflächiger Lebensmittel-Vollsortimenter sowie ein kleinflächiger Ge- tränkemarkt, Ausstellungsflächen für den Verkauf von Automobilen, Werkstätten , Beherber- gungsbetrieb sowie Räume für Büros und Dienstleistungen, u.a. rund um das Thema Mobilität, geplant. Im Erdgeschoss sind zur Bertha-Sander-Straße hin gewandt zwei eigenständige, räumlich und funktional voneinander getrennte Einzelhandelsbetriebe zur Nahversorgung geplant. Es handelt sich hier um einen kleinflächigen Lebensmittel-Vollsortimenter sowie einen ebenfalls kleinflächi- gen Getränkemarkt. Diese verfügen neben den eigentlichen Verkaufsflächen über jeweils zuge- hörige Lager- sowie weitere Nebenflächen (u.a. Büro, Sozialräume). Neben den eigentlichen Kernsortimenten aus der Sparte Nahrungs- und Genussmittel ist auch der Verkauf von branchen- typischen, zentrenrelevanten Randsortimenten (10 % der Verkaufsfläche) für diese Einzelhan- delsbetriebe möglich. Weiterhin sollen sich i m Erdgeschoss hauptsächlich der Butz weilerstraße zugewandt und im Obergeschoss neben Ausstellungsflächen (Showrooms), Werkstätten und Dienstleistungsflä- chen auch Flächen zum Verkauf von Automobilen und Krafträdern (Autohäuser) befinden. Neben dem Verkauf von Automobilen und Krafträdern ist ergänzend auch der Verkauf von sogenannten Merchandising Produkten der Automobil-Kraftrad-Industrie in untergeordnetem Umfang (ca. 60 m² dieser Flächen) als ergänzendes Sortiment geplant. Hierbei handelt es sich nach der Sorti- mentsliste der Stadt Köln um zentrenrelevante Sortimente. - 6 - / 7 Die vorgesehenen Einzelhandelsnutzungen für den Lebensmittel-Vollsortimenter, den Getränke- markt und den Kraftfahrzeug- und -radhandel sind nach den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans nicht zulässig. Entsprechend sollen die Festsetzungen um die Zulässigkeit der geplanten Einzelhandelsnutzungen mit den vorgesehenen Sortimenten ergänzt werden. Eine darüberhinausgehende generelle Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen ist nicht vorgesehen. Bei den geplanten Werkstätten handelt es sich um atypische Werkstätten, da dort umfassende Karosseriearbeiten nicht erfolgen werden. Ebenso finden Lackier- und Spritzarbeiten nicht statt. Vielmehr erfolgen überwiegend mechatronische Arbeiten. Aufgrund dieser Atypik handelt es sich um im Mischgebiet allgemein zulässige sonstige Gewerbebetriebe (§ 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO). In den weiteren oberen Geschossen sind darüber hinaus ebenfalls bereits heute zulässige Büro- und Dienstleistungsnutzungen sowie auch Beherbergungsbetriebe geplant. Verkehrliche Erschließung und ruhender Verkehr Die verkehrliche Erschließung der ebenerdigen Kundenstellplätze der Lebensmitteleinzelhan- delsbetriebe sowie die Zufahrt zur Anlieferzone der nahversorgungsrelevanten Einzelhandelsbe- triebe soll über zwei Grundstückszufahrten von der Bertha-Sander-Straße erfolgen. Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs ist die Errichtung von sowohl oberirdischen, oberir- disch-überdachte als auch unterirdischen Stellplätze geplant. Es sollen insgesamt 35 oberirdi- sche und nicht überdachte Pkw-Stellplätze auf dem Grundstück positioniert werden. Entlang der Butzweilerstraße sowie der Butzweilerhofallee sollen davon 10 Stellplätze errichtet werden. Die restlichen oberirdischen nicht überdachten Pkw-Stellplätze sollen im Westen des Grundstücks (25 Stellplätze) entlang der Berta-Sander-Straße zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich wer- den weitere 21 Stellplätze oberirdisch im Baufenster überdacht untergebracht. Der weitere Stell- platzbedarf wird über die zweigeschossige Tiefgarage gedeckt, die sich unter dem Gebäude be- findet und circa 240 Stellplätze umfasst. Die Zufahrt zur Tiefgarage kann sowohl über die Berta- Sander-Straße mit Umfahrung des Gebäudes als auch über eine direkte Grundstückszufahrt von der Butzweilerstraße erfolgen. Zur planungsrechtlichen Sicherung der geplanten Zufahrt von der Butzweilerstraße ist der rechtskräftige Bebauungsplan anzupassen. Zudem sind oberirdische Fahrradstellplätze sowohl im Süden als auch im Westen und Norden des Plangebietes vorgesehen. Hierbei werden auch die Anforderungen an das Abstellen entspre- chender Lastenräder berücksichtigt. Zur Ermittlung der Auswirkungen der Planung auf die Verkehrsbelastung der Straßen und Kno- tenpunkte im Umfeld des Plangebietes wird ein Gutachten erarbeitet. Das Verkehrsgutachten umfasst: Die Ermittlung des vorhabenbezogenen Verkehrsaufkommens, die Ermittlung und Bewertung der Veränderung der Verkehrsbelastungen auf den Straßen- abschnitten im Umfeld des Plangebietes, Prüfung der Leistungsfähigkeit von betroffenen Knotenpunkten sowie Aussagen zur Verkehrssicherheit, insbesondere im Bereich der geplanten Grundstückszu- fahrten. Zudem ist im weiteren Verfahren zu prüfen, ob es durch die Nutzungsänderung zu Änderungen des Verkehrsaufkommens bzw. der Verkehrszusammensetzung gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan kommen wird. - 7 - / 8 Freiraumkonzept Die Maßnahmenfläche M4 angrenzend an die Bertha -Sander-Straße bleibt erhalten. Entspre- chend den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes werden 6 Bäume und 10 Sträu- cher gepflanzt. Die gesamte Fläche wird gärtnerisch gestaltet. Auf dem gesamten Gelände wird pro 4 angefangene Stellplätze ein Baum, mit einer Baumscheibe von mindestens 6 m², gepflanzt. Der Lärmschutzwall im Bereich der Maßnahmenfläche M1 im Norden des Plangebietes wird beid- seitig durch rankende oder klimmende Pflanzen dauerhaft begrünt. Beidseitig des Walls entste- hen eine Rasenfläche sowie alternierend jeweils eine Baumreihe in einem Pflanzabstand von 20 - 25 m, ggf. ergänzend mit Parkplätzen für Fahrräder und/oder Lastenfahrräder. Die grünordnerischen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans werden berücksichtigt und umgesetzt. Klimaschutz Im Rahmen der Planänderung ist für das Projekt die „Leitlinie zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht städtischer Neubauvorhaben in Köln“ anzuwenden und die Anforderungen an den Klima- schutz umzusetzen. Es gilt hier das Merkblatt Klimaschutzleitlinien Stadt Köln für Nichtwohnge- bäude. 6 Vorgesehene Änderungen Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens sind u.a. folgende Änderungen an den Festsetzungen vorgesehen: 1. Anpassung der Art der baulichen Nutzung zur Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten: Nahrungs- und Genussmittel mit dem branchentypischen Randsortiment, PKW - und Kraftrad-handel (50.1) sowie Auto - /Kraftrad-Zubehör (50.4) gemäß der Sortimentsliste der Stadt Köln (Beschluss 09.02.2023) sowie der dortige Verkauf von zentrenrelevanten Sortimenten als Randsortimente (maximal 10 % der Verkaufsfläche der nahversorgungsrelevanten Betriebe und 60 m² Merchandise- Produkte) mit einer maximalen festgesetzten Verkaufsflächenzahl. 2. Ergänzung der textlichen Festsetzungen zur Grundflächenzahl (GRZ) gem. § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO: Überschreitung der GRZ II durch Garagen unterhalb der Geländeoberflä- che mit ihren Zufahrten bis zu einer GRZ von 0,85 möglich. 3. Anpassung der Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,0 auf 2,4. 4. Anpassung der textlichen Festsetzungen zur Höhe baulicher Anlagen, hier u.a. der Rege- lungen zu Treppenhäusern, Brüstungen, Dachaufbauten. 5. Ergänzung der textlichen Festsetzungen zur Zulässigkeit von Tiefgaragen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. 6. Zeichnerische Ergänzung von Flächen für oberirdische Stellplätze. 7. Teilweiser Entfall der zeichnerischen Festsetzung zum Bereich ohne Ein- und Ausfahrten entlang der Butzweilerstraße zur Realisierung einer geplanten Grundstückszufahrt. 7 Umweltbelange Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Be- lange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Umwelt- bericht gemäß § 2a BauGB dargestellt. Die Erarbeitung des Umweltberichts erfolgt im weiteren Verfahren. - 8 - / 9 Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen der Planung werden folgende Fachgutachten erstellt: Lärmgutachten zur Ermittlung und Bewertung der vom Vorhaben ausgehenden Gewerbe- lärmemissionen und deren Verträglichkeit mit schutzbedürftigen Nutzungen im Umfeld des Vorhabens. Artenschutzrechtliche Vorprüfung mit dem Ziel der Abschätzung der möglichen arten- schutzrechtlichen Betroffenheit potenziell im Plangebiet vorkommender planungsrelevanter Arten sowie Benennung von Maßnahmenvorschlägen zur Beachtung der Verbotstatbe- stände gemäß § 44 BNatSchG. 7.1 Schalltechnische Situation Lärmimmission auf das Plangebiet Das Plangebiet ist durch Lärm vorbelastet. Maßgebliche Lärmarten sind Verkehrslärmimmissio- nen des Straßen- und Schienenverkehrs sowie Gewerbelärmimmissionen. Der rechtskräftige Be- bauungsplan enthält bereits entsprechende Festsetzungen zum Immissionsschutz, die unverän- dert übernommen werden. Lärmemission/-immissionen aus dem Plangebiet Es wird ein Lärmgutachten erstellt, um zu prüfen, ob das mit der Planänderung angestrebte Vor- haben nach TA Lärm genehmigungsfähig ist. Hier sind neben den möglichen Emissionen der ebenerdigen Kundenstellplätze, der Einkaufswagenboxen, der Anlieferung auch die möglichen Emissionen von Auto-Werkstätten als auch die der geplanten Tiefgaragenzufahrt gutachterlich abzuschätzen und zu bewerten. 7.2 Geruchssituation Geruchemission Geruchsbelästigungen für die Wohnbebauung sind auszuschließen, da in den Werkstätten keine Lackier- und Spritzarbeiten durchgeführt werden. 7.3 Artenschutz Im Sommer 2021 wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt. Zur Ermittlung der möglichen artenschutzrechtlichen Betroffenheit wurde eine Abschätzung der potenziell vorkom- menden planungsrelevanten Arten durchgeführt. Es wurden demnach insgesamt 49 planungsre- levante Arten geprüft. Bei allen der potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten wird eine Beeinträchtigung durch die Planung ausgeschlossen, da innerhalb des Plangebiets keine Fortpflanzungs- oder Ru- hestätten zerstört werden und eine Störung von angrenzenden Habitaten aufgrund der bereits vorhandenen Störwirkung ausgeschlossen werden kann. Da jedoch ein Vorkommen von ubiquitären Arten nicht ausgeschlossen werden kann, wurden obligate Vermeidungsmaßnahmen vorgeschlagen, u.a. Beachtung von Rodungszeiträumen, Schutz angrenzender Gehölze, Gestaltungsmaßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung des Risikos von Vogelschlag. - 9 - / Bei Einhaltung der vorgeschlagenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind keine sig- nifikanten Konflikte in Bezug auf d ie Tötung und Störung geschützter oder planungsrelevanter Tierarten oder die Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten. Ein Auslösen der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG durch die Planung kann somit unter Berücksichtigung und Einhaltung der oben genannten Vermeidungs- und Minderungsmaß- nahmen ausgeschlossen werden. 8 Planverwirklichung Die Planungs- und Erschließungskosten werden seitens der Grundstückseigentümerin übernom- men. Ein städtebaulicher Vertrag wird zwischen der Stadt Köln und der Grundstückseigentümerin vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 1 BauGB abgeschlossen. Der Vertrag soll regeln, dass die Durchführung des Vorhabens und der erforderlichen Erschlie- ßungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist im Plangebiet gesichert werden, sowie die Verpflichtung der Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten von der Grundstücksei- gentümerin. Für die Stadt Köln werden dabei keine externen Kosten entstehen.
Anlage 6 Beschluss der BV 4 vom 23.10.2023
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Geschäftsführung
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
Herr Schmitz (02-4)
Telefon: (0221) 221-94313
Fax: (0221) 221-94342
E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -
koeln.de
Datum: 24.10.2023
Auszug
aus dem Beschlussprotokoll der 25. Sitzung der Bezirksvertretung
Ehrenfeld vom 23.10.2023
öffentlich
10.1 Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungs-
planes Nummer 6250/04;
Arbeitstitel: Gewerbe- und Medienpark in Köln-Ossendorf, 7. Änderung
Motorworld Einzelhandel und Büro
2277/2023
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen-
den geänderten Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 6250/04 gemäß
§ 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das
Gebiet nördlich der Butzweilerhofallee westlich der Butzweilerstraße, östlich der
Bertha-Sander-Straße und südlich der Lärmschutzeinrichtung zum Home Park
—Arbeitstitel: Gewerbe- und Medienpark in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motor-
world Einzelhandel und Büro — einzuleiten mit dem Ziel, einen Lebensmittel-
Vollsortimenter, einen Getränkemarkt sowie ein Autohaus zuzulassen;
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept – Arbeitstitel: Gewerbe- und Medien-
park in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motorworld Einzelhandel und Büro - zur
Kenntnis
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung)
4. bittet die Verwaltung im weiteren Verfahren die Konzeption der Stellplätze
zu überprüfen. Für die beiden Einzelhandelsmärkte ist die Anzahl der Fahr-
rad- und Lastenrad-Stellplätze zu erhöhen. Ebenerdige Stellplätze aller Art
sind möglichst unversiegelt, beispielsweise durch Rasengittersteine, anzu-
ordnen
5. Die Fassade ist im weiteren Verfahren in Form von drei
Gestaltungsentwürfen weiter zu qualifizieren.
6. Die Zufahrt zu dem Gelände soll nicht über die Bertha-Sander-Straße
erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.
Anlage 5 Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll zu 10.3 StEA 28.09.2023
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 29.09.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 22. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.09.2023 öffentlich 10.3 Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungs- planes Nummer 6250/04; Arbeitstitel: Gewerbe- und Medienpark in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motorworld Einzelhandel und Büro 2277/2023 10.3.1 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion VOLT zu Top 10.3 (2277/2023): Be- schluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungspla- nes Nummer 6250/04; Arbeitstitel: Gewerbe- und Medienpark in Köln- Ossendorf, 7. Änderung Motorworld Einzelhandel und Büro AN/1730/2023 I Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 6250/04 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet nördlich der Butzweilerhofallee westlich der Butzweilerstraße, östlich der Bertha-Sander-Straße und südlich der Lärmschutzeinrichtung zum Home Park —Arbeitstitel: Gewerbe- und Medienpark in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motor- world Einzelhandel und Büro — einzuleiten mit dem Ziel, einen Lebensmittel- Vollsortimenter, einen Getränkemarkt sowie ein Autohaus zuzulassen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept – Arbeitstitel: Gewerbe- und Medien- park in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motorworld Einzelhandel und Büro - zur Kenntnis 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung) Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der CDU-Frak- tion und der Fraktion VOLT AN/1730/2023: II Beschluss: Der Beschlusstext der Vorlage wird wie folgt ergänzt: Der Stadtentwicklungsausschuss […] 4. bittet die Verwaltung im weiteren Verfahren die Konzeption der Stellplätze zu überprüfen. Für die beiden Einzelhandelsmärkte ist die Anzahl der Fahrrad- und Lastenrad-Stellplätze zu erhöhen. Ebenerdige Stellplätze aller Art sind möglichst unversiegelt, beispielsweise durch Rasengittersteine, anzuordnen. 5. Die Fassade ist im weiteren Verfahren in Form von drei Gestaltungsentwürfen weiter zu qualifizieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. III Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 6250/04 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet nördlich der Butzweilerhofallee westlich der Butzweilerstraße, östlich der Bertha-Sander-Straße und südlich der Lärmschutzeinrichtung zum Home Park —Arbeitstitel: Gewerbe- und Medienpark in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motor- world Einzelhandel und Büro — einzuleiten mit dem Ziel, einen Lebensmittel- Vollsortimenter, einen Getränkemarkt sowie ein Autohaus zuzulassen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept – Arbeitstitel: Gewerbe- und Medien- park in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motorworld Einzelhandel und Büro - zur Kenntnis 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung) 4. bittet die Verwaltung im weiteren Verfahren die Konzeption der Stellplätze zu überprüfen. Für die beiden Einzelhandelsmärkte ist die Anzahl der Fahrrad- und Lastenrad-Stellplätze zu erhöhen. Ebenerdige Stellplätze aller Art sind möglichst unversiegelt, beispielsweise durch Rasengittersteine, anzuordnen. 5. Die Fassade ist im weiteren Verfahren in Form von drei Gestaltungsentwürfen weiter zu qualifizieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 1 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000N StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6250/04 Gewerbe und Medienpark Ossendorf, 7. Änderungin Köln - Ehrenfeld 010050200300 Meter
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 2277/2023 Freigabedatum 18.08.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes Nummer 6250/04; Arbeitstitel: Gewerbe- und Medienpark in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motorworld Einzelhandel und Büro Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 6250/04 gemäß § 2 Ab- satz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet nördlich der Butzweilerhofallee westlich der Butzweilerstraße, östlich der Bertha-Sander-Straße und südlich der Lärmschutzeinrichtung zum Home Park —Arbeitstitel: Gewerbe- und Medienpark in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motorworld Einzelhandel und Büro — ein- zuleiten mit dem Ziel, einen Lebensmittel-Vollsortimenter, einen Getränkemarkt sowie ein Autohaus zuzulassen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept – Arbeitstitel: Gewerbe- und Medienpark in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motorworld Einzelhandel und Büro - zur Kenntnis 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab- satz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung) Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Ziel der Planung Der Bebauungsplan Nummer 6250/04 mit dem Arbeitstitel "Gewerbe- und Medienpark in Köln-Ossendorf, 6. Änderung Mischgebiet südlich IKEA" ist seit dem 30.09.2015 rechtsver- bindlich. Unter anderem wurde ein Mischgebiet (MI 3) westlich der Butzweilerhofstraße und östlich der Bertha-Sandner-Straße festgesetzt, in dem ausschließlich Geschäfts-, Büroge- bäude, Gastronomie, sonstige Gewerbebetriebe und Anlagen gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO zulässig sind. Einzelhandel ist ausgeschlossen. Auf dem Mischgebiet (MI3) beabsichtigte die MW V12 Köln GmbH & Co. KG (MOTOR- WORLD Group) ursprünglich ein Autohaus mit Werkstätten und in den Obergeschossen Büro- flächen zu errichten. Dazu war eine Beschlussvorlage für einen Einleitungsbeschluss (Vor- lage-Nr. 1712/2022) im 2. Halbjahr 2022 in der politischen Beratung. Im Zuge der Diskussion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld und im Stadtentwicklungsausschuss wurde jedoch deutlich, dass auf dem Grundstück Ecke Butzweilerstraße/Butzweilerhofallee vor allem die Ansiedlung eines Nahversorgers gewünscht ist, um die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung zu er- möglichen. Aus diesem Grund hat der Stadtentwicklungsausschuss die damalige Vorlage 1712/2022 ab- gelehnt und stattdessen in seiner Sitzung am 01.12.2022 den folgenden Beschluss dazu ge- fasst: „Die Verwaltung wird beauftragt eine neue Vorlage für die nächste reguläre Sitzung in 2023 zu erstellen. Diese soll die aktuellen Entwicklungen und Verhandlungen mit dem Vorhabenträger sowie eine Qualifizierung ausweisen. Zudem soll die Bezirksvertretung Ehrenfeld (4) in die Beratungsfolge der neuen Vorlage aufgenommen werden.“ Die Verwaltung hat im Anschluss Gespräche mit dem Vorhabenträger geführt, wie ein Nahver- sorger in das Vorhaben integriert werden kann. Ziel ist es, für die Bewohner*innen des Neu- baugebietes eine fußläufige Nahversorgung anzubieten. Ebenso sind seitens der Verwaltung Abstimmungen mit der Bezirksregierung Köln erfolgt, wie in welcher Form und Größe nahver- sorgungsrelevanter Einzelhandel gemäß den Festlegungen des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW realisiert werden kann. Ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb > 800 m² Verkaufsfläche ist gemäß des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts nicht möglich, da das Plangebiet außerhalb eines zentralen Versor- gungsbereichs liegt und die Kaufkraft der Wohnbevölkerung im Einzugsbereich für die Tragfä- higkeit eines entsprechenden Betriebes nicht ausreichend ist. Der Vorhabenträger hat nun ein Konzept erarbeitet, das einen kleinflächigen Lebensmittel- Vollsortimenter und einen kleinflächigen Getränkemarkt vorsieht. Die beiden Ladeneinheiten sind als eigenständige, räumlich und funktional voneinander getrennte Betriebe geplant (deut- lich getrennte Ladeneinheiten und Eingangsbereiche, separate Sozialräume) und sind mehr- geschossig mit weiteren Nutzungen in den Obergeschossen geplant. Die beiden geplanten Betriebe dienen der wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung. Diese Planung entspricht 3 den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (EHZK Beschluss 2023) zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung sowie des Köln-Kataloges, der eine effiziente und nachhaltige Flächennutzung zum Ziel hat. Aufgrund der unterschiedlichen Flächenproduktivität von Voll- versorger und Getränkemarkt sind geringere Umsatzerwartungen der kleinflächigen und sepa- raten Ladeneinheiten sowie eine geringere Kaufkraftumverteilung gegenüber einem großflä- chigen Anbieter zu erwarten. Durch das geplante Vorhaben sind keine schädlichen Auswir- kungen auf die umliegenden Nahversorgungsbereiche zu erwarten. Das Autohaus ist als Ergänzung zu der südlich der Butzweilerhofallee angesiedelten gewerbli- chen Nutzung – Motorworld – zu sehen. Ausstellungsflächen und Verkaufsflächen für das Au- tohaus werden im EG und im 1. OG vorgesehen. In den weiteren oberen Geschossen sind darüber hinaus ebenfalls bereits heute zulässige Büro- und Dienstleistungsnutzungen sowie auch ein Beherbergungsbetrieb geplant. Ebenerdig sind rund 50 Stellplätze für die beiden Märkte sowie weiter 10 Stellplätze für das Autohaus vorgesehen. Weitere Stellplätze sollen in der Tiefgarage untergebracht werden. Ziel der Bebauungsplan-Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzun- gen zur Umsetzung von zwei integrierten nahversorgungs- und zentrenrelevanten Einzelhan- delsbetrieben mit max. 10 % der Verkaufsfläche des Betriebs für zentrenrelevantes Einzelhan- delsrandsortiment sowie einem Autohaus mit einer Gesamtverkaufsfläche von ca. 3.700 m², mit ca. 60 m² für Merchandising-Produkten der Automobil-Industrie. Außerdem wird die BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 im Planbereich Anwendung finden. Bewertung der Einzelhandelsnutzung Das Plangebiet grenzt im Westen direkt an ein großes Wohngebiet an und ist damit für die bisher unterversorgte Wohnbevölkerung bestmöglich fußläufig erreichbar. Damit liegt das Vor- haben in einer städtebaulich integrierten Lage. Städtebaulich ist positiv zu bewerten, dass durch die Überbauung der Einzelhandelsbetriebe mit weiteren Nutzungen die Flächenausnut- zung optimiert wird. Aus Sicht der Landesplanung sind die beiden Einzelhandelshandelsbetriebe als eine Einzel- handelsagglomeration i. S. d. Ziel 6.5-8 LEP NRW zu bewerten. Hiernach können auch meh- rere selbständige, je für sich nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe bei einer räumlichen Konzentration zu Auswirkungen wie bei Vorhaben nach § 11 Abs. 3 BauNVO führen. Seitens des Vorhabenträgers wurde in Abstimmung mit der Verwaltung ein sogenannter „Aty- piknachweis“ erbracht, der darlegt, dass von einer städtebaulichen Atypik (§ 11 Abs. 3 S.4 BauNVO) des Vorhabens auszugehen ist. Dies ist dann der Fall, wenn schädliche Umweltein- wirkungen im Sinne des § 3 BImSchG, insbesondere auf die Nachbarschaft einwirkende Im- missionen durch einen stärkeren Zu- und Abfahrtsverkehr zu dem Vorhaben, zum Beispiel die Zunahme von Lärm- oder Abgasbelastungen in Wohnstraßen, sich nicht negativ auswirken. Die Zunahme der Belastung durch Zu- und Abfahrtsverkehr im Sinne ist unwesentlich, da im Gebiet bereits eine erhebliche Vorbelastung besteht und die umliegenden Wohnhäuser das Plangebiet zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können. Auswirkungen auf infrastrukturelle Ausstattungen und den Verkehr sind nicht gegeben, da die verkehrliche Erschließung über die Bertha-Sander-Straße und über die Butzweilerhofallee erfolgt und die Straßenbahnhaltestelle „IKEA Am Butzweilerhof“ ca. 500 m entfernt ist. Die nächstgelegenen zentralen Versorgungsbereiche sind das NVZ Bocklemünd/Mengenich, Görlinger Zentrum westlich des Plangebiets sowie das nordöstlich gelegenen NVZ Longerich, Gartenstadt-Nord, Longericher Str. Beide befinden sich nicht in einer fußläufigen Distanz zum Plangebiet und können aufgrund der bestehenden städtebauliche Barrieren dem geplanten Nahversorgungsstandort nicht als Einzugsbereich zugeordnet werden. Mit dem Beschluss des fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 2023 entfällt das Nahversorgungs- zentrum Ossendorf, aufgrund des schwachen Besatzes konnte hier nur noch eine Nahversor- gungslage ausgewiesen werden. 4 Die Einzelhandelsnutzung im Bereich Autohandel ist mit 60 m² VK vorgesehen. Da es sich hier um Merchandisingprodukten im Zusammenhang mit dem nicht zentrenrelevanten Hauptsortiment handelt, ist dieser Anteil untergeordnet und im Sinne des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts vernachlässigbar. Der geplante Lebensmittel-Vollsortimenter und der Getränkemarkt dienen in erster Linie der wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung und sind nicht auf einen Kundenkreis aus einem größeren Einzugsbereich ausgerichtet. Unter Berücksichtigung der Einwohneranzahl der Wohnbevölkerung im fußläufigen Einzugsbereich kann ein ausreichendes Kaufkraftpotenzial vor Ort nachgewiesen und so die Wirtschaftlichkeit der Betriebe belegt werden. Ein erhebli- cher Kaufkraftabfluss aus den innerstädtischen Einkaufsbereichen und den Neben- und Nah- versorgungszentren, der dort für zunehmende Leerstände sorgen könnte, ist damit nicht zu befürchten. Demnach sind auch keine negativen Auswirkungen auf umliegende zentrale Ver- sorgungsbereiche zu erwarten. Die vorliegende Planung der beiden Einzelhandelsbetriebe geht so mit den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts konform. Qualifizierung Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seinem Beschluss vom 01.12.2022 auch gefordert, dass eine Qualifizierung des Vorhabens erfolgen soll. Aus Sicht der Verwaltung kann die Qua- lifizierung durch den Gestaltungsbeirat der Stadt Köln erfolgen. Es wird vorgeschlagen, dass der Vorhabenträger drei verschiedene Fassadenvarianten dem Gestaltungsbeirat vorlegt und diese dort diskutiert werden. Eine Beteiligung des Gestaltungsbeirats ist bereits bei anderen Vorhaben im Umfeld erfolgt, so z.B. bei dem Neubau der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein an der Butzweiler- hofallee 7 / Ecke Anna-Lindh-Straße (derzeit im Bau). Aus Sicht der Verwaltung wird damit eine ausreichende Qualifizierung des Vorhabens sicher- gestellt. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli- maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Das Bebauungs- planverfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. Im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens werden Maßnahmen zur Einhaltung der An- forderungen der Leitlinien zum Klimaschutz geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschie- dene Umweltgutachten erstellt.
Anlage 0 Begründung Dringlichkeit
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/ Anlage 0 Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes Nummer 6250/04; Arbeitstitel: Gewerbe- und Medienpark in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motorworld Ein- zelhandel und Büro Vorlage 2277/2023 hier: Begründung der Dringlichkeit Die Vorlage 2277/2023 soll in der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 28.08.2023 und im Stadtentwicklungsausschuss am 31.08.2023 beraten werden, da das Thema Nahver- sorgung Butzweilerhof auch im Zusammenhang mit der Vorlage 2283/2023 („Von-Hü- nefeld-Straße in Köln-Ossendorf 2. Änderung“) zu sehen ist, die ebenfalls in den ge- nannten Sitzungen auf der Tagesordnung steht. Eine Beratung in den gleichen Sitzun- gen wird aus Sicht der Verwaltung empfohlen.
Anlage 3 Planungskonzeption
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Bebauungskonzept 7. Änderung – Lageplan / Dachaufsicht (Arbeitsstand 04/2023) Quelle: Activ-Group. Nachbearbeitet: FIRU Koblenz GmbH V Begrüntes Flachdach VII Flachdach mit PV- Anlagen Anlage 3 Bebauungskonzept 7. Änderung – Grundriss Erdgeschoss (Arbeitsstand 04/2023) Hinweise: Aufteilung der Nutzungseinheiten nicht abschließend. Quelle: Activ-Group, Nachbearbeitet: FIRU Koblenz GmbH Getränke- markt Einzelhandel Showroom / Verkauf ORT DES VORHABENS: PLANINHALT: ARCHITEKTEN: PLAN-NR.: ANTRAGSTELLER/ BAUHERR: DATUMMASSSTAB GEZ. PROJEKT NR ART DES VORHABENS: Butzweilerhofallee 50829 Köln-Ossendorf Gemarkung: Longerich Flur 8, Flurstück 1436, 1579, 1605-1606 1 :100 22.03.2023 MW V12 Köln GmbH & Co. KG Ferdinan-Dünkel-Straße-5 88433 Schemmerhofen H/B = 1189 / 841 NDS Brandwand REl90-M / El90-M Bauart Brandwand Baugrenze Wand/Decke El30 Wand/Decke El60 Wand/Decke El90 NotausgangNA Anforderungen aus dem vorbeugenden Brandschutz siehe Brandschutzgutachten. 6 Ste llplä tze 11 Stellpl ätze 6 Stellplä tze 3 Stellplätze Abluft Abluft Trafo Bertha-Sander-Straße Wertstoff Center Ossendorf GLH 48, 30 GH m ax . 66,30 GH max. 60, 40 GH max. 60,40 GLH 48,18 GH max. 60,40 GLH 48,30 GLH 48,30 ca. 14, 50 m 2 TRH 5 GLH 48,18 GH max. 60,4 0 GLH 48,30 GH max . 60, 50 Gehweg Gehweg Fahrstreifen Schutzst reifenBankett Radfahrstreifen gem. Geh-/Radweg Gefäll e = 2% Gefä lle = 3.5 % Ge fä lle = 2 .0% Gefälle = 2.0% Gefälle = 2.0% 3,39 17,95 15,0% 7,5% 6,77 47,30 47,38 47,40 47,40 47,40 47,22 47,30 47,29 47,29 47,29 Gefäll e = 3.0% 26,10 46,66 46,845 46,76 46,69 46,58 Gefälle = 2.0% 47,24 47,11 47,01 47,16 47,07 46,58 46,88 47,10 47,35 47,27 47,26 47,26 47,29 47,30 47,24 46,85 47,05 47,02 46,9146,7946,79 47,13 47,93 47,43 47,95 47,62 48,02 48,27 48,44 47,89 47,06 48,11 47,27 47,52 47,11 46,72 46,90 GH max. 67,0 Kiesstreifen Kiesstreifen Kiesbelag 50,59 34,5 3 86,18 V Kiesbelag 2. Fluchtweg über Dach Dachter ra ss e Bereich für Technik - ca. 117,60 m 2 Bereich für Technik - ca. 133,04 m 2 PV-Anlagenbereich - ca. 438,66 m 2 Dachterrasse 2,30 5,24 7,9 9 10,30 1,50 2,73 15,53 14,53 15,53 Gefälle = 2.0% Baum (Bestand) 48,20 Ge fä lle = 2.0 % TRH 6 TRH 5 Bu tzweiler hofallee Butzwe iler Straße Batterie- und Mülllager 47,26 Gefäl le = 2.0 % VK Ge bäu de EG VK Gebäude EG VK Gebäude EG VK Gebäude EG VII GH max. 75, 0 5,00 Gefälle = 2.0% 4,89 6,00 Hochbe et (h =0,5 0m) Hochbe et (h =0,50m) Ho chbeet (h=0 ,5 0m ) Hoch be et (h =0 ,50m) Hochb eet (h=0,50m) 47,30 47,26 Grundstücksgrenze 47,27 Ste llplatz für Kleinbus 7.50 x 3. 50 OK Rinne 47,27 Hoch beet (h=0,50m) 47,28 Baugrenze Baugrenze 47,34 47,58 Erdüberdeckung über der Tiefgarage in allgemein en Grünbereichen min. 0.80 m in Bereichen mit Baumpflanzungen min. 1.20 m 47,40 47,38 47,37 74,78 E-Ladestation E-Ladestation E-Ladestation 3,50 7,50 Einfassun g m. L-W inkelstein ca . h=25cm 5,30 5 16 6 7 8 9 10 11 19 20 23 22 21 13 14 15 12 1 2 3 4 26 25 18 24 17 + 4,10 OK Mauer 51,50 m. ü. NHN + 4,10 OK Mauer 51,50 m. ü. NHN + 4,00 OK Mauer 51,40 m. ü. NHN Lärmschutzwand (Bestand)Lärmschutzwand (Bestand) + 4,00 OK Mauer 51,40 m. ü. NHN + 4,10 OK Mauer 51,50 m. ü. NHN 48,22 47,28 47,27 47,01 47,37 47,05 47,40 47,30 47,4046,92 47,40 Lärmsch utzeinrichtung ist beidseitig durch rankend e und klimmende Pflanzen zu beg rünen. mittlere Geländehöhe am Hausgrund bis OKFFB oberster Aufenthaltsraum 21.94m 6,50 Bis AK Gebäude EG 2,50 2,50 1,20 2,50 2,50 2,50 2,50 15 1,20 15 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 15 1,91 47,40 7,00 7, 00 7,0 0 7,00 7,0 0 6,50 6,50 5,59 5,06 5,82 6, 50 6 Ste llplä tze 11 Stellpl ätze 6 Stellplä tze 3 Stellplätze Abluft Abluft Trafo Bertha-Sander-Straße Wertstoff Center Ossendorf GLH 48, 30 GH m ax . 66,30 GH max. 60, 40 GH max. 60,40 GLH 48,18 GH max. 60,40 GLH 48,30 GLH 48,30 ca. 14, 50 m 2 TRH 5 GLH 48,18 GH max. 60,4 0 GLH 48,30 GH max . 60, 50 Gehweg Gehweg Fahrstreifen Schutzst reifenBankett Radfahrstreifen gem. Geh-/Radweg Schutzst reifen utz Banannknkkkekeketteetttttt Bannnkketttt Gefäll e = 2% Gefä lle = 3.5 % Ge fä lle = 2 .0% Gefälle = 2.0% Gefälle = 2.0% 47,30 47,38 47,40 47,40 47,40 47,22 47,30 47,29 47,29 47,29 Gefäll e = 3.0% 26,10 46,66 46,845 46,76 46,69 46,58 Gefälle = 2.0% 47,24 47,11 47,01 47,16 47,07 46,58 46,88 47,10 47,35 47,27 47,26 47,26 47,29 47,30 47,24 46,85 47,05 47,02 46,9146,7946,79 47,13 47,93 47,43 47,95 47,62 48,02 48,27 48,44 47,89 47,06 48,11 47,27 47,52 47,11 46,72 46,90 GH max. 67,0 Kiesstreifen Kiesstreifen Kiesbelag V Kiesbelag 2. Fluchtweg über Dach Bereich für Technik - ca. 117,60 m 2 Bereich für Technik - ca. 133,04 m 2 PV-Anlagenbereich - ca. 438,66 m 2 Dachterrasse 10,30 1,50 2,73 14,53 15,53 Gefälle = 2.0% 477 ,,58846,,588 44 4646,5584646,558 44 47 477,3 47 4 4 4 7,,227,,22 47747 4747,55247,52 448 488,111 4 48,277 4 47474747 2 6262 4747,62624747,6 47,13 4747,9 477,9595 45 45 46 7646 7 4646,77 4646 77 76 466,766 76 07 Baum (Bestand) 48,20 Ge fä lle = 2.0 % TRH 6 TRH 5 Bu tzweiler hofallee Butzwe iler Straße Batterie- und Mülllager 47,26 Gefäl le = 2.0 % VII GH max. 75, 0 5, 00 Gefälle = 2.0% 4,89 6,00 Hochbe et (h =0,5 0m) Hochbe et (h =0,50m) Ho chbeet (h=0 ,5 0m ) Hoch be et (h =0 ,50m) Hochb eet (h=0,50m) 47,30 47,26 Grundstücksgrenze 47,27 Hoch beet (h=0,50m) 47,28 Baugrenze Baugrenze 47,34 47,58 Erdüberdec kung über de r Tiefgarage in allgemeinen Grünberei chen min. 0.80 m in Bereichen mit Baumpfla nzungen min. 1.20 m 47,40 47,38 47,37 E-Ladestation E-Ladestation E-Ladestation 3,50 7,50 Einfassun g m. L-W inkelstein ca . h=25cm 5,30 5 16 6 7 8 9 10 11 19 20 23 22 21 13 14 15 12 1 2 3 4 26 25 18 24 17 + 4,10 OK Mauer 51,50 m. ü. NHN + 4,10 OK Mauer 51,50 m. ü. NHN + 4,00 OK Mauer 51,40 m. ü. NHN Lärmschutzwand (Bestand)Lärmschutzwand (Bestand) + 4,00 OK Mauer 51,40 m. ü. NHN + 4,10 OK Mauer 51,50 m. ü. NHN 48,22 47,28 47,27 47,01 47,37 47,05 47,40 47,30 47,4046,92 47,40 Lärmsch utzeinrichtung ist beidseitig durch rankend e und klimmende Pflanzen zu beg rünen. mittlere Geländehöhe am Hausgrund bis OKFFB oberster Aufenthaltsraum 21.94m 6,50 Bis AK Gebäude EG 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 15 1,20 15 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 15 1,91 7,00 7,00 7,00 7,0 0 7,00 6,50 6,50 5,59 5,06 5,82 6, 50 47,40 TRH 5 Neubau Bürogebäude (V12 Building) ACTIV-IMMOBILIEN GmbH & Co. KG Ferdinand-Dünkel-Strasse 5 88433 Schemmerhofen 01_B 1.OG Werkstatt - BauartBrandwand NA Bauart Brandwand NA BauartBrandwand Sa 18,56 6,53 95 40 1,25 7,81 1,25 4,99 1,25 40 95 4,12 20,14 1,15 5,99 8,12 31 6,53 30 7,81 6,92 7,55 5,90 93 BRH 1.00 BRH 1.00 69,19 51,52 81,01 BRH 1.00 BRH 1.00BRH 0.00 BRH 1.00 1.25 - 1.75 Fensterband 1.25 - 1.75 Fensterband 1.25 - 1.75 Fensterband 1.25 - 1.75 Fensterband 2.25 - 2.75 Fensterband BRH 1.00 BRH 0.00 BRH 1.00 BRH 1.00 BRH 1.00 BRH 1.00 1,01 5,86 7,62 5,57 31 8,51 6,15 64 35,67 BRH 0.00 BRH 0.00 1,85 91 4,03 8,00 5,95 24 2,81 31 9,57 31 2,92 31 1,90 31 2,45 31 93 1,156,159,009,005,51307,95302,40301,85302,85307,75307,798,008,611,20 19,71 2,34 31 15,05 2,34 2,85 30 302,40301,85302,8530 15 HK HK HK Vordach Vordach Sa TRH 217,73 m 2 TRH 1 17,25 m 2 TRH 3 17,65 m 2 Technikraum 4 7,04 m 2 Steigschacht 4 19 Stg. 17,79/28 19 Stg. 17,79/28 19 Stg. 17,79/28 Flur TRH 3 11,45 m 2 WC Behin. 2 4,99 m2 Steigschacht 3 WC Behin. 1 5,01 m2 Flur TRH 1 11,20 m2 Aufz ugsschacht 1(KGF) Aufz ugsschacht 2(KGF) Aufzugsschacht 3(KGF) Aufzugsschacht 4(KGF) 1,50m x 1,50 m 1,50m x 1,50 m 1,50m x 1,50 m 1,50m x 1,50 m 1125 kg - 15 Pers. Korb: 1,10m x 2,10 m 630 kg - 8 Pers. Korb: 1,10m x 1,40 m 1125 kg - 15 Pers. Korb: 1,10m x 2,10 m 1125 kg - 15 Pers. Korb: 1,10m x 2,10 m + 5,04 OKFFB52,44 m. ü. NHN C D E F G H I J K L 3 4 5 7 8 9 10 8 9 10 A B K L I'H'G'F' IHGF E' D C' C 1 2 A B C' D' E' F' G' H' I' J' J 7 3 4 5 1 2 6 6 9,009,004,908,008,008,008,00 7,32 5,13 2,87 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 7,35 4,75 5,85 7,60 8,37 6,57 7,55 5,90 5,35 7,32 5,35 A BB SSD Steigschacht 2 EL 230-S 200 C NA BauartBrandwand BRH 1.00 302,7530 HK 19 Stg. 17,79/28 Steigschacht 3 TRH 4 17,04 m 2 rundstücksgrenze Autoaufzug 2,80 x 6,00m HK 33,30 30 2,85 30 1,85 30 2,40 30 38,64 5 2,39 15 2,55 15 3,00 6,605 30 28,59 195 20 3,35 15 Showroom 959,17 m 2 Rezeption / Wartezimmer 39,73 m 2 WC/ Umkleide D 11,61 m 2 WC/ Umkleide H 12,77 m 2 Aufenhaltsraum 24,03 m 2 Büro 39,71 m 2 WC 5,93 m 2 WC 5,88 m 2 Rezeption / Wartezimmer 54,62 m 2 Büro 44,04 m 2 Flur 13,88 m 2 Showroom 614,98 m 2 Technik 10,89 m 2 Aufenhaltsraum 23,91 m 2 WC/ Umkleide H 14,86 m 2 WC/ Umkleide D 20,18 m 2 Flur 8,02 m 2 Flur 11,29 m 2 Teilager / Reifenmontage 52,57 m 2 WC/ Umkleide D 16,39 m 2 WC/ Umkleide H 10,28 m 2 Aufenhaltsraum 26,40 m 2 Büro 13,88 m 2 WC 5,03 m 2 Werkstatt 654,94 m 2 Bremsen/Abgasprüfung 61,57 m 2 Rezeption / Wartezimmer 32,37 m 2 Showroom Grundriss 1. OG Showroom Showroom Werkstatt Bebauungskonzept 7. Änderung – Ansicht Ost (Arbeitsstand 07/2021) Quel le: CIP Architekten, Nachbearbeitet: FIRU Koblenz GmbH am 05.05.2022 Bebauungskonzept 7. Änderung – Ansicht Süd (Arbeitsstand 07/2021) Qu elle: CIP Architekten, Nachbearbeitet: FIRU Koblenz GmbH am 05.05.2022 Bebauungskonzept 7. Änderung – Rendering – Quel le: Activ-Group
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
4025 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/612
Vorlagen-Nummer
2277/2023
Stand: 23.01.2025
Sachstandsbericht
Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes Nummer
6250/04;
Arbeitstitel: Gewerbe- und Medienpark in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motorworld
Einzelhandel und Büro
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
I Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 6250/04 gemäß § 2 Ab-
satz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet nördlich
der Butzweilerhofallee westlich der Butzweilerstraße, östlich der Bertha-Sander-Straße
und südlich der Lärmschutzeinrichtung zum Home Park —Arbeitstitel: Gewerbe- und
Medienpark in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motorworld Einzelhandel und Büro — ein-
zuleiten mit dem Ziel, einen Lebensmittel-Vollsortimenter, einen Getränkemarkt sowie
ein Autohaus zuzulassen;
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept – Arbeitstitel: Gewerbe- und Medienpark in
Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motorworld Einzelhandel und Büro - zur Kenntnis
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung)
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der CDU-Fraktion und
der Fraktion VOLT AN/1730/2023:
II Beschluss:
Der Beschlusstext der Vorlage wird wie folgt ergänzt:
Der Stadtentwicklungsausschuss
[…]
4. bittet die Verwaltung im weiteren Verfahren die Konzeption der Stellplätze zu überprü-
fen. Für die beiden Einzelhandelsmärkte ist die Anzahl der Fahrrad- und Lastenrad-
Stellplätze zu erhöhen. Ebenerdige Stellplätze aller Art sind möglichst unversiegelt,
beispielsweise durch Rasengittersteine, anzuordnen.
5. Die Fassade ist im weiteren Verfahren in Form von drei Gestaltungsentwürfen weiter
zu qualifizieren.
2
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
III Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 6250/04 gemäß § 2 Ab-
satz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet nördlich
der Butzweilerhofallee westlich der Butzweilerstraße, östlich der Bertha-Sander-Straße
und südlich der Lärmschutzeinrichtung zum Home Park —Arbeitstitel: Gewerbe- und
Medienpark in Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motorworld Einzelhandel und Büro — ein-
zuleiten mit dem Ziel, einen Lebensmittel-Vollsortimenter, einen Getränkemarkt sowie
ein Autohaus zuzulassen;
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept – Arbeitstitel: Gewerbe- und Medienpark in
Köln-Ossendorf, 7. Änderung Motorworld Einzelhandel und Büro - zur Kenntnis
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung)
4. bittet die Verwaltung im weiteren Verfahren die Konzeption der Stellplätze zu
überprüfen. Für die beiden Einzelhandelsmärkte ist die Anzahl der Fahrrad- und
Lastenrad-Stellplätze zu erhöhen. Ebenerdige Stellplätze aller Art sind möglichst
unversiegelt, beispielsweise durch Rasengittersteine, anzuordnen.
5. Die Fassade ist im weiteren Verfahren in Form von drei Gestaltungsentwürfen
weiter zu qualifizieren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Sachstand zum 21.01.2025
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3(1) BauGB erfolgte vom 04.12.2024 bis 10.01.2025.
Eine Informationsveranstaltung (Abendveranstaltung) fand am 12.12.2024 statt.
Nächste Schritte:
Qualifizierung der Fassaden mit drei Gestaltungsentwürfen gemäß Punkt 5 (geänderter Be-
schluss) erfolgt im Gestaltungsbeirat.
Im Bebauungsplanverfahren erfolgt als nächster Schritt der Vorgabenbeschluss.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Nicht erforderlich
Die Bekanntmachung zum Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses
zur Änderung eines Bebauungsplans erfolgte im Amtsblatt und im Internet am
14.02.2024.
Anlage 4 Gegenüberstellung Änderungen
1614 Zeichen
G egenüberstellung rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 6250/04 (unmaßstäblich) Bebauungskonzept 7. Änderung (Stand 04/2023) 6. 6. 7. V VII 6. 6. Anlage 4 Zusammenfassung der vorgesehenen wesentliche Änderungen: 1. Anpassung der Art der baulichen Nutzung zur Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten: Nahrungs- und Genussmittel mit dem branchentypischen Randsortiment, PKW- und Kraftrad-handel (50.1) sowie Auto- /Kraftrad-Zubehör (50.4) gemäß der Sortimentsliste der Stadt Köln (Beschluss 09.02.2023) sowie der dortige Verkauf von zentrenrelevanten Sortimenten als Randsortimente (maximal 10 % der Verkaufsfläche der nahversorgungsrelevanten Betriebe und 60 m² Merchandise-Produkte) mit einer maximalen festgesetzten Verkaufsflächenzahl. 2. Ergänzung der textlichen Festsetzungen zur Grundflächenzahl (GRZ) gem. § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO: Überschreitung der GRZ II durch Garagen unterhalb der Geländeoberfläche mit ihren Zufahrten bis zu einer GRZ von 0,85 möglich. 3. Anpassung der Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,0 auf 2,4. 4. Anpassung der textlichen Festsetzungen zur Höhe baulicher Anlagen, hier u.a. der Regelungen zu Treppenhäusern, Brüstungen, Dachaufbauten. 5. Ergänzung der textlichen Festsetzungen zur Zulässigkeit von Tiefgaragen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. 6. Zeichnerische Ergänzung von Flächen für oberirdische Stellplätze. 7. Teilweiser Entfall der zeichn erischen Festsetzung zum Bereich ohne Ein- und Ausfahrten entlang der Butzweilerstraße zur Realisierung einer geplanten Grundstückszufahrt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2277/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.08.2023
- Erstellt
- 14.07.2023 22:18