V/0287/2006
Alt Angelmodde
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Beschlussvorlage
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V/0287/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Alt Angelmodde - Baubeschluss - Beratungsfolge 30.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Die Nebenanlagen der Straße „Alt Angelmodde“ zwischen Haus Nr. 1 bis Haus Nr. 11 werden auf der Grundlage des Lageplanes Reg. – Nr. 9466 Blatt 1(1) 06.03.2006 gebaut. Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. jeweils geltenden Fassung wird gem. § 3 Absatz 3 Buchstabe a) die Straße Alt Angelmodde als Anliegerstraße eingestuft. Kosten/Folgekosten Die geschätzten Baukosten betragen ca. 70.000 €. Die geschätzten Kosten für die Beleuchtung betragen ca. 21.000 €. Es entstehen Folgekosten für die Unterhaltung der Beleuchtung von ca. 704,91 pro Jahr. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan 2006 wie folgt zur Verfügung: Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 6307.952.1010.6 Erhaltung von Geh- und Rad- wegen 2006 800.000 Auf diese Maßnahme entfallen 91.000 € Insgesamt: 800.000 € 91.000 € Vorlagen-Nr.: V/0287/2006 Auskunft erteilt: Frau Wächter Ruf: 492 66 49 E-Mail: WaechteC@stadt-muenster.de Datum: 13.04.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0287/2006 Einnahmen Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 6300.350.0010.6 Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG 2006 2.200.0000 auf diese Maßnahme entfallen 70.600€ Insgesamt: 2.200.000 70.600 € Begründung: Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat in ihrer Sitzung am 14.06.2005 die Vorplanungen für die Nebenanlagen in der Straße „Alt Angelmodde“ als Bericht zur Kenntnis genommen. Nach interner Abstimmung unter dem Aspekt nur das technisch zwingend Notwendige zu bauen, ergibt sich folgender Sachstand: Die bisherigen Gehwegflächen vor den Häusern 1 - 11 sind mit einem ca. 5 cm starken Asphaltbe- lag, der auf etwa 5 cm ungebundener Tragschicht liegt, befestigt. Die vorhandenen Bäume haben sehr kleine Baumscheiben. Die Wurzeln der Birken (Flachwurzler) haben zu Aufbrüchen und Verwerfungen in der bituminösen Befestigung geführt. Die Unterhaltung der Flächen ist sehr kostenaufwendig geworden. Die Flächen sind in einem schlechten Zustand und sollten erneuert werden. Der Gehweg soll in einer Breite von ca. 1,00 m mit Gehwegplatten befestigt werden. 16 alte Bäu- me werden in Absprache mit dem Amt für Grünflächen und Umweltschutz gefällt und durch 15 neue schmalkronige Hainbuchen in Baumscheiben von 2,50m x 1,50m Größe ersetzt werden. Vor dem Haus Nr. 1/1a soll ein Grünstreifen mit 14m Länge und 3 Baumpflanzungen, vor dem Haus Nr. 4 ein Grünstreifen mit 17 m Länge und ebenfalls 3 neuen Bäumen angelegt werden. Zwischen Haus Nr. 8 und 10 wird der Alleecharakter der Baumreihen in der Straße durch 3 neue Standorte vervollständigt. Die Wurzeln der Bäume werden mit Wurzelschutzfolien versehen, um den Wurzeleinbruch in die neuen befestigten Gehwege zu verhindern. Im Rahmen der Straßenbauarbeiten wird gleichzeitig die Straßenbeleuchtung verbessert. Die vor- handenen 4 Auslegerleuchten werden durch 7 Aufsatzleuchten ersetzt. Durch die Reduzierung der Leuchtenabstände wird eine gleichmäßigere und bessere Ausleuchtung der Straße erzielt. Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. jeweils geltenden Fassung wird gem. § 3 Absatz 3 Buchstabe a) die Straße Alt Angelmodde als Anliegerstraße eingestuft. Bei dem geplanten Ausbau der abgängigen Gehwege auf beiden Straßenseiten (einschließlich der Arbeiten an den Grünflächen/Bäumen als Bestandteile der Gehwege) und der Verbesserung der Straßenbeleuchtung handelt es sich um beitragsauslösende Verbesserungsmaßnahmen im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts. Bei einer Einstufung der Straße Alt Angelmodde als Anliegerstraße beteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten mit 80 % an den beitragsfähi- gen Kosten der Gehweg- und Beleuchtungsverbesserung. Die Anliegeranteile betragen insgesamt ca. 70.600,00 €. Der Verteilerwert je m² vervielfältigter Grundstücksfläche beträgt nach der vorläufigen Beitragsbe- rechnung 4,82 €/m². - 3 - V/0287/2006 Ein 500 m² großes Wohngrundstück, eingeschossig bebaut, wird danach zu Straßenbaubeiträgen in Höhe von ca. 2.410,00 € herangezogen. Um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und eine barrierefreie Umwelt in der Stadt Münster zu schaffen, werden bei den Baumaßnahmen des Tiefbauamtes die Interessen von Menschen mit Behinderungen soweit als irgend möglich berücksichtigt. Die Baumaßnahmen werden durch die aktive Öffent lichkeit in den Medien und durch direkte Infor- mation der Anlieger unterstützt. Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten werden vor Baubeginn persönlich ange- schrieben und über die jetzt beschlossenen Baumaßnahmen und die zu erwartenden grund- stücksbezogenen Anliegerbeiträge informiert. Mit den Straßenbauarbeiten soll in 2006 begonnen werden. I.V. gez. Joksch
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungOrte (1)
- Alt Angelmodde
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0287/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 13.04.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37