Mandari Insight

V/0287/2006

Alt Angelmodde

Vorlage 13.04.2006

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 30.05.2006, TOP 2.4

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

5350 Zeichen

V/0287/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Alt Angelmodde  
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Die Nebenanlagen der Straße „Alt Angelmodde“ zwischen Haus Nr. 1 bis Haus Nr. 11 werden auf 
der Grundlage des Lageplanes Reg. – Nr. 9466 Blatt 1(1) 06.03.2006 gebaut.  
 
Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das 
Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. 
jeweils geltenden Fassung wird gem. § 3 Absatz 3 Buchstabe a) die Straße Alt Angelmodde als 
Anliegerstraße eingestuft.  
 
Kosten/Folgekosten 
 
Die geschätzten Baukosten betragen ca. 70.000 €. 
Die geschätzten Kosten für die Beleuchtung betragen ca. 21.000 €. 
Es entstehen Folgekosten für die Unterhaltung der Beleuchtung von ca. 704,91 pro Jahr. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan 2006 wie folgt zur Verfügung: 
 
Ausgaben 
 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6307.952.1010.6 Erhaltung von Geh- und Rad-
wegen 
 
2006 800.000 Auf diese Maßnahme 
entfallen 
91.000 € 
Insgesamt: 800.000 € 91.000 €  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0287/2006 
Auskunft erteilt: 
Frau  Wächter 
Ruf: 
492 66 49 
E-Mail: 
WaechteC@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.04.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0287/2006 
 
 
 
Einnahmen 
 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6300.350.0010.6 Straßenbaubeiträge nach 
§ 8 KAG 
2006 2.200.0000 auf diese Maßnahme 
entfallen 
70.600€  
Insgesamt: 2.200.000 70.600 € 
 
 
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat in ihrer Sitzung am 14.06.2005 die Vorplanungen für die 
Nebenanlagen in der Straße „Alt Angelmodde“ als Bericht zur Kenntnis genommen. 
 
Nach interner Abstimmung unter dem Aspekt nur das technisch zwingend Notwendige zu bauen, 
ergibt sich folgender Sachstand: 
Die bisherigen Gehwegflächen vor den Häusern 1 - 11 sind mit einem ca. 5 cm starken Asphaltbe-
lag, der auf etwa 5 cm ungebundener Tragschicht liegt, befestigt.  
Die vorhandenen Bäume haben sehr kleine Baumscheiben. Die Wurzeln der Birken (Flachwurzler) 
haben zu Aufbrüchen und Verwerfungen in der bituminösen Befestigung geführt. Die Unterhaltung 
der Flächen ist sehr kostenaufwendig geworden. 
Die Flächen sind in einem schlechten Zustand und sollten erneuert werden. 
 
Der Gehweg soll in einer Breite von ca. 1,00 m mit Gehwegplatten befestigt werden. 16 alte Bäu-
me werden in Absprache mit dem Amt für Grünflächen und Umweltschutz gefällt und durch 15 
neue schmalkronige Hainbuchen in Baumscheiben von 2,50m x 1,50m Größe ersetzt werden. 
Vor dem Haus Nr. 1/1a soll ein Grünstreifen mit 14m Länge und 3 Baumpflanzungen, vor dem 
Haus Nr. 4 ein Grünstreifen mit 17 m Länge und ebenfalls 3 neuen Bäumen angelegt werden. 
Zwischen Haus Nr. 8 und 10 wird der Alleecharakter der Baumreihen in der Straße durch 3 neue 
Standorte vervollständigt. Die Wurzeln der Bäume werden mit Wurzelschutzfolien versehen, um 
den Wurzeleinbruch in die neuen befestigten Gehwege zu verhindern. 
Im Rahmen der Straßenbauarbeiten wird gleichzeitig die Straßenbeleuchtung verbessert. Die vor-
handenen 4 Auslegerleuchten werden durch 7 Aufsatzleuchten ersetzt. Durch die Reduzierung der 
Leuchtenabstände wird eine gleichmäßigere und bessere Ausleuchtung der Straße erzielt. 
 
Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das 
Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. 
jeweils geltenden Fassung wird gem. § 3 Absatz 3 Buchstabe a) die Straße Alt Angelmodde als 
Anliegerstraße eingestuft.  
 
Bei dem geplanten Ausbau der abgängigen Gehwege auf beiden Straßenseiten (einschließlich der 
Arbeiten an den Grünflächen/Bäumen als Bestandteile der Gehwege) und der Verbesserung der 
Straßenbeleuchtung handelt es sich um beitragsauslösende Verbesserungsmaßnahmen im Sinne 
des Straßenbaubeitragsrechts. Bei einer Einstufung der Straße Alt Angelmodde als Anliegerstraße 
beteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten mit 80 % an den beitragsfähi-
gen Kosten der Gehweg- und Beleuchtungsverbesserung. 
 
Die Anliegeranteile betragen insgesamt ca. 70.600,00 €.  
Der Verteilerwert je m² vervielfältigter Grundstücksfläche beträgt nach der vorläufigen Beitragsbe-
rechnung 4,82 €/m².

- 3 - 
V/0287/2006 
 
Ein 500 m² großes Wohngrundstück, eingeschossig bebaut, wird danach zu Straßenbaubeiträgen 
in Höhe von ca. 2.410,00 € herangezogen. 
Um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und eine barrierefreie Umwelt in 
der Stadt Münster zu schaffen, werden bei den Baumaßnahmen des Tiefbauamtes die Interessen 
von Menschen mit Behinderungen soweit als irgend möglich berücksichtigt. 
 
Die Baumaßnahmen werden durch die aktive Öffent lichkeit in den Medien und durch direkte Infor-
mation der Anlieger unterstützt. 
Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten werden vor Baubeginn persönlich ange-
schrieben und über die jetzt beschlossenen Baumaßnahmen und die zu erwartenden grund-
stücksbezogenen Anliegerbeiträge informiert. 
 
Mit den Straßenbauarbeiten soll in 2006 begonnen werden. 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Joksch

Beratungsverlauf (1)

30.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Alt Angelmodde

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0287/2006
Typ
Vorlage
Datum
13.04.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37