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AN/0982/2017

Antrag zur Bebauung des Schützenplatzes Takustraße 37 in Köln Ehrenfeld, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vom 23.03.2017

Gem. Antrag nach § 3 BV4 (CDU) 28.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 10.07.2017, TOP 8.3

Gem. Antrag nach § 3 (CDU BV4)

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Gem. Antrag nach § 3 (CDU BV4)

5458 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Josef Wirges Henriette Reker 
Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 
50825 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0982/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.07.2017 
 
Antrag zur Bebauung des Schützenplatzes Takustraße 37 in Köln Ehrenfeld 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld beantragt, folgenden Antrag auf die 
Tagesordnung der folgenden Sitzung zunehmen: 
 die Bezirksvertretung Ehrenfeld möge beschließen:  
 
1. Für das Planungsgebiet Takustraße in Köln Ehrenfeld wird durch die Stadt Köln ein vorha-
benbezogener Bebauungsplan aufgestellt, der Wohnnutzung ermöglicht. Solange die 
St. Sebastianus Schützengilde Köln-Ehrenfeld v. 1874 e.V. ihren Sport auf dem 
Grundstücke Gemarkung Müngersdorf, Flurstück 3685/29 ausübt, bleibt für dieses 
Grundstück die Nutzung als Sportanlage erhalten.   
 
  
2. Zwischen der Stadt Köln und dem Investor, der die Flur 73 Takustraße in Köln Ehren-
feld bebauen will, wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen 
Gegenstände dieses städtebaulichen Vertrages sollen insbesondere sein: 
 
Der Investor ist Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Müngersdorf, Flur Nr. 73, 
Flurstücke 219 (38,60 Ar), 220 (47,42 Ar), 239 (3,20 Ar) sowie eine Teilfläche von ca. 
3.288 m² aus dem Flurstück 221. Soweit der Investor noch nicht Eigentümer der ver-
tragsgegenständlichen Flächen ist, beabsichtigt er, diese von den jetzigen Eigentü-
mern zu erwerben. 
 
Der Investor verpflichtet sich nach Maßgabe der folgenden Regelungen zur Vorberei-
tung und Durchführung von städtebaulichen Maßnahmen. Außerdem werden vom In-
vestor Pflichten zur Förderung und Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten 
Ziele übernommen.

- 2 - 
 
 
Der Investor führt die ihm nach dem zu schließenden Vertrag übertragenen Maß-
nahmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch. 
 
Die Stadt Köln beabsichtigt, für das Vertragsgebiet einen Bebauungsplan zur Reali-
sierung eins Wohnbauprojekts aufzustellen.  Die Vertragsparteien legen dem Vertrag 
ein Nutzungskonzept zu Grunde. Bei der Planung und Ausführung ist der vorhandene 
Baumbestand zu erhalten und die angrenzende Nutzung von Sportanlagen zu be-
rücksichtigen. 
 
Die Grundstücke der Flur 73 dürfen ausschließlich zu zwei Zwecken genutzt werden:  
   a) Wohnnutzung, insbesondere zur Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungs-
gruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen und zum Erwerb an-
gemessenen Wohnraums durch einkommensschwächere und weniger begüterte 
Personen der örtlichen Bevölkerung und 
   b) zu Errichtung von Tiefgargagen, ein Teil der Tiefgagen werden als Quartiergagen 
den Anwohnern der angrenzenden Bereiche als PKW-und/oder als Zweiradstell-
plätze angeboten. 
 
Alle notwendigen Pläne und Gutachten erstellt der Investor auf seine Kosten sobald 
der Bebauungsplan tatsächlich in Kraft tritt 
 
3. Des Weiteren fordert die Bezirksvertretung, dass die Belange der jetzigen Mieter und 
Nutzer der Flur 73, Schützenplatz Takustraße 37, zu beachten sind.  Er Investor ver-
pflichtet sich den jetzigen Mietern und Nutzern (Schausteller), nach deren ermittelten 
Bedürfnissen, eine zumutbare Möglichkeit zum Wohnen, insbesondere zum Abstellen 
und Nutzen von Wohnwagen nachzuweisen.    
 
Begründung 
 
Ausgelöst durch eine Reihe von Gesprächen mit Betroffenen hat sich der Eindruck verfestigt, 
dass es notwendig ist, dass die Bezirksvertretung 4, Köln Ehrenfeld die Fragen um die Be-
bauung des Schützenplatzes, Takustraße 37 in Ehrenfeld, mitgestaltet, zur Wahrung der 
Interessen aller am Prozess Beteiligter.   
 
Es ist notwendig, dass die Bezirksvertretung 4 bereits in einem frühen Stadium deutlich 
macht, dass sie in alle Abläufe einzubinden ist.  
 
Sie zeigt, dass sie grundsätzlich der Wohnungsbau auf dem Schützenplatzstraße 37 zu-
stimmt, ja dies begrüßt, dass sie jedoch die berechtigten Belange sowohl in Bezug auf die 
künftige Wohnnutzung, die angrenzenden Sportplätze, den Betrieb der Schießanlage der 
Schützen und vor allem der den Schützenplatz als Wagenpark benutzenden Schausteller 
beachtet sehen will.  
 
Die Gesamtfläche, die aus einer Anzahl von Grundstücken besteht, ist teilweise befestigt und 
versigelt, sowie teilweise mit Bäumen bestanden. Dieser Baumbestand muss erhalten wer-
den. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich Sportplätze. Der Fortbestand dieser 
Sportplätze und des darauf stattfindenden Spielbetriebes auch und gerade an Wochenenden 
muss gesichert sein.

- 3 - 
 
Ebenso muss gesichert worden, dass die Fläche, die heute durch die Stützen zum Schieß-
sportzwecken genutzt wird, so lange Sportfläche ist und bleibt, wie die Stützen diesen Sport 
dort ausüben wollen. 
 
Auf dem Platz haben Schausteller, auf der Basis von Verträgen, einen Wohnwagenpark er-
richtet. Diese Nutzer müssen einer Wohnnutzung weichen. Dies soll und darf jedoch nicht in 
der Weise geschehen, dass diese Nutzer von ihrem jetzigen Wohnplatz vertrieben werden, 
sondern dass in einem ordnungsgemäßen Verfahren, unter Wahrung aller gesetzlichen 
Rechte, die Schausteller an einer anderen Stelle im Raum Köln, das von Ihnen geübte Woh-
nen weiter realisieren können, wenn sie es möchten. 
  
 
 
Martin Berg       Christiane Martin 
Fraktionsvorsitzender      Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

10.07.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Venloer Straße 419
  • Takustraße 37
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/0982/2017
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV4 (CDU)
Datum
28.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27