AN/0982/2017
Antrag zur Bebauung des Schützenplatzes Takustraße 37 in Köln Ehrenfeld, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vom 23.03.2017
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Gem. Antrag nach § 3 (CDU BV4)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Josef Wirges Henriette Reker Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 50825 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0982/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.07.2017 Antrag zur Bebauung des Schützenplatzes Takustraße 37 in Köln Ehrenfeld Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld beantragt, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der folgenden Sitzung zunehmen: die Bezirksvertretung Ehrenfeld möge beschließen: 1. Für das Planungsgebiet Takustraße in Köln Ehrenfeld wird durch die Stadt Köln ein vorha- benbezogener Bebauungsplan aufgestellt, der Wohnnutzung ermöglicht. Solange die St. Sebastianus Schützengilde Köln-Ehrenfeld v. 1874 e.V. ihren Sport auf dem Grundstücke Gemarkung Müngersdorf, Flurstück 3685/29 ausübt, bleibt für dieses Grundstück die Nutzung als Sportanlage erhalten. 2. Zwischen der Stadt Köln und dem Investor, der die Flur 73 Takustraße in Köln Ehren- feld bebauen will, wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen Gegenstände dieses städtebaulichen Vertrages sollen insbesondere sein: Der Investor ist Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Müngersdorf, Flur Nr. 73, Flurstücke 219 (38,60 Ar), 220 (47,42 Ar), 239 (3,20 Ar) sowie eine Teilfläche von ca. 3.288 m² aus dem Flurstück 221. Soweit der Investor noch nicht Eigentümer der ver- tragsgegenständlichen Flächen ist, beabsichtigt er, diese von den jetzigen Eigentü- mern zu erwerben. Der Investor verpflichtet sich nach Maßgabe der folgenden Regelungen zur Vorberei- tung und Durchführung von städtebaulichen Maßnahmen. Außerdem werden vom In- vestor Pflichten zur Förderung und Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele übernommen. - 2 - Der Investor führt die ihm nach dem zu schließenden Vertrag übertragenen Maß- nahmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch. Die Stadt Köln beabsichtigt, für das Vertragsgebiet einen Bebauungsplan zur Reali- sierung eins Wohnbauprojekts aufzustellen. Die Vertragsparteien legen dem Vertrag ein Nutzungskonzept zu Grunde. Bei der Planung und Ausführung ist der vorhandene Baumbestand zu erhalten und die angrenzende Nutzung von Sportanlagen zu be- rücksichtigen. Die Grundstücke der Flur 73 dürfen ausschließlich zu zwei Zwecken genutzt werden: a) Wohnnutzung, insbesondere zur Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungs- gruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen und zum Erwerb an- gemessenen Wohnraums durch einkommensschwächere und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung und b) zu Errichtung von Tiefgargagen, ein Teil der Tiefgagen werden als Quartiergagen den Anwohnern der angrenzenden Bereiche als PKW-und/oder als Zweiradstell- plätze angeboten. Alle notwendigen Pläne und Gutachten erstellt der Investor auf seine Kosten sobald der Bebauungsplan tatsächlich in Kraft tritt 3. Des Weiteren fordert die Bezirksvertretung, dass die Belange der jetzigen Mieter und Nutzer der Flur 73, Schützenplatz Takustraße 37, zu beachten sind. Er Investor ver- pflichtet sich den jetzigen Mietern und Nutzern (Schausteller), nach deren ermittelten Bedürfnissen, eine zumutbare Möglichkeit zum Wohnen, insbesondere zum Abstellen und Nutzen von Wohnwagen nachzuweisen. Begründung Ausgelöst durch eine Reihe von Gesprächen mit Betroffenen hat sich der Eindruck verfestigt, dass es notwendig ist, dass die Bezirksvertretung 4, Köln Ehrenfeld die Fragen um die Be- bauung des Schützenplatzes, Takustraße 37 in Ehrenfeld, mitgestaltet, zur Wahrung der Interessen aller am Prozess Beteiligter. Es ist notwendig, dass die Bezirksvertretung 4 bereits in einem frühen Stadium deutlich macht, dass sie in alle Abläufe einzubinden ist. Sie zeigt, dass sie grundsätzlich der Wohnungsbau auf dem Schützenplatzstraße 37 zu- stimmt, ja dies begrüßt, dass sie jedoch die berechtigten Belange sowohl in Bezug auf die künftige Wohnnutzung, die angrenzenden Sportplätze, den Betrieb der Schießanlage der Schützen und vor allem der den Schützenplatz als Wagenpark benutzenden Schausteller beachtet sehen will. Die Gesamtfläche, die aus einer Anzahl von Grundstücken besteht, ist teilweise befestigt und versigelt, sowie teilweise mit Bäumen bestanden. Dieser Baumbestand muss erhalten wer- den. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich Sportplätze. Der Fortbestand dieser Sportplätze und des darauf stattfindenden Spielbetriebes auch und gerade an Wochenenden muss gesichert sein. - 3 - Ebenso muss gesichert worden, dass die Fläche, die heute durch die Stützen zum Schieß- sportzwecken genutzt wird, so lange Sportfläche ist und bleibt, wie die Stützen diesen Sport dort ausüben wollen. Auf dem Platz haben Schausteller, auf der Basis von Verträgen, einen Wohnwagenpark er- richtet. Diese Nutzer müssen einer Wohnnutzung weichen. Dies soll und darf jedoch nicht in der Weise geschehen, dass diese Nutzer von ihrem jetzigen Wohnplatz vertrieben werden, sondern dass in einem ordnungsgemäßen Verfahren, unter Wahrung aller gesetzlichen Rechte, die Schausteller an einer anderen Stelle im Raum Köln, das von Ihnen geübte Woh- nen weiter realisieren können, wenn sie es möchten. Martin Berg Christiane Martin Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungOrte (3)
- Venloer Straße 419
- Takustraße 37
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0982/2017
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV4 (CDU)
- Datum
- 28.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27