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V/0373/2008

27. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Hansa-BusinessPark

Vorlagen 25.06.2008

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 20.08.2008, TOP 6.11

(ANLAGE 1 - BEGR- V-0373-2008)

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Anlage 2 - Plan

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Berichtsvorlage

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(ANLAGE 1 - BEGR- V-0373-2008)

30939 Zeichen

27. Änderung des Flächennutzungsplanes 
Offenlegung 
 
 
 
1 
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 373/2008 
BEGRÜNDUNG  
 
zum Entwurf der 27. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt 
Münster für den Bereich Hansa-BusinessPark im Stadt teil Amelsbüren (Industrie- und 
Gewerbegebiet Autobahn A1 / Kappenberger Damm / Wie daustraße / Dortmund-Ems-
Kanal) 
 
Inhalt 
 
1. Planungsanlass und Planungsziele 
2. Änderungsbereich 
3. Änderungsinhalte 
3.1   Gewerbliche Baufläche 
3.2  Verkehrsflächen – Flächen für Bahnanlagen – 
 3.3   Flächen für die Ver- und Entsorgung,  
3.3.1 Zweckbestimmung – Abwasser –  
3.3.2 Zweckbestimmung – Regenrückhaltebecken –  
3.4   Grünfläche, Zweckbestimmung – Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur  
        Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft –  
3.5   Wasserflächen, Zweckbestimmung – Hafen –  
3.6   Flächen für die Landwirtschaft 
4. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2a BauGB 
4.1  Rahmen der Umweltprüfung 
4.2  Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung 
4.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
4.4  Umweltbeschreibung /Umweltbewertung und Wirkungsprognose  
4.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) 
4.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
4.7  Überwachung (Monitoring) 
4.8  Zusammenfassung 
5. Gesamtabwägung 
5.1  Abwägende Bewertung der Standortalternativen 
5.2  Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich 
5.3  Altlasten 
5.4  Ziele der Raumordnung und Landesplanung 
5.5  Liegenschaftliche Verfügbarkeit 
 
 
1.  Planungsanlass und Planungsziele 
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt im Stadtteil Amelsbüren den 
Bereich Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedaust raße / Bahnlinie Münster-Lünen / 
Dortmund-Ems-Kanal u.a. als Gewerbliche Baufläche, Gewerbegebiet, Flächen für die Ver- 
und Endsorgung, Grünflächen, Flächen für die Landwi rtschaft, Wald und als Fläche für 
Bahnanlage dar. 
 
Die zwischenzeitlich fortgeschrittenen Planungen fü r den in diesem Bereich geplanten „Han- 
sa-BusinessPark“ machen Änderungen des wirksamen Fl ächennutzungsplanes erforderlich. 
Die Grundzüge der bisherigen Planung werden dabei nicht verändert.

27. Änderung des Flächennutzungsplanes 
Offenlegung 
 
 
 
2 
 
Der FNP soll deshalb auch unter Berücksichtigung de s in Vorbereitung befindlichen Bebau- 
ungsplans Nr. 483 entsprechend in folgenden Bereichen geändert werden:   
 
1. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4 83 soll eine unmittelbar östlich der 
Autobahn A1 in Höhe des Rastplatzes Erlenbruch  bestehende Waldfläche in eine In- 
dustriegebietsfläche umgewandelt werden, um u. a. e inen höheren Nettobaulandanteil 
und eine optimierte innere Erschließung des geplant en Industriegebietes zu erreichen 
sowie die Einsehbarkeit von der Autobahn A 1 in das  zukünftige Industrie- und Gewer- 
begebiet „Hansa-BusinessPark Münster“ zu verbessern. Im FNP werden die betreffende 
Waldfläche sowie eine nördlich angrenzende Fläche f ür die Landwirtschaft in eine ge- 
werbliche Baufläche umgewidmet. 
 
2.  Im Zuge der Planung der äußeren und inneren Ver kehrserschließung des Hansa-Busi-
nessParks Münster wurde entschieden, – abweichend v on der Darstellung im wirksam 
fortgeschriebenen FNP – auf den Neubau einer anbauf reien, neuen Trassenführung der 
L 885 (Wiedaustraße; die so genannte „Spange“) zum Kappenberger Damm zu verzich- 
ten. Deshalb wird die Wiedaustraße östlich der Kreu zung mit dem Kappenberger Damm 
wieder als Hauptverkehrsstraße (L 885) im FNP darge stellt, wie es vor Wirksamkeit  der 
Fortschreibung des FNP 2004 bereits der Fall war.  
 
3. Im Norden stellt der wirksame FNP im Bereich zwi schen der Wiedaustraße, östlich des 
Kappenberger Damms sowie nördlich der aktuell noch neu trassierten Landesstraße L 
885 ein Gewerbegebiet dar. Der aktuelle Entwurf des  Bebauungsplans Nr. 483 sieht im 
Bereich westlich eines bestehenden Gewerbebetriebs (Autohaus) die Festsetzung von 
Flächen für die Landwirtschaft vor. Zur planungsrec htlichen Umsetzung dieser Pla- 
nungsziele ist eine entsprechende Anpassung der Dar stellungen des FNP erforderlich. 
Daher soll das Gewerbegebiet im FNP entsprechend in  Flächen für die Landwirtschaft 
umgewidmet werden.  
 
4. Im Rahmen der Erarbeitung des Vorentwurfs des Be bauungsplans Nr. 483 wurden eini- 
ge Planinhalte dermaßen geändert, dass die mit der Fortschreibung des FNP 2004 wirk- 
sam gewordenen Darstellungen im Planbereich gegenüb er dem aktuellen Bebauungs- 
plan-Entwurf abweichen. Entsprechend wird der FNP n unmehr geändert. Die Änderun- 
gen betreffen vor allem die Trassierung des optiona len Gleisanschlusses, die Darstel- 
lung des geplanten Kanalhafens sowie die Kennzeichn ung von Flächen zur Durchfüh- 
rung von Ausgleichsmaßnahmen. 
 
2.  Änderungsbereich 
Der Änderungsbereich wird im Wesentlichen eingefass t von der BAB A1 bzw. dem Kappen- 
berger Damm im Westen, der Wiedaustraße im Norden, dem zentralen Grünzug innerhalb 
des Hansa – BusinessParks Münster im Osten sowie dem Dortmund-Ems-Kanal im Süden.  
 
3.  Änderungsinhalte 
 
3.1   Gewerbliche Baufläche  
Im Zuge der Planung soll eine unmittelbar östlich d er Autobahn A1 in Höhe des Rastplatzes 
Erlenbruch  bestehende Waldfläche in eine Industriegebietsfläc he umgewandelt werden, um 
u. a. einen höheren Nettobaulandanteil und eine opt imierte innere Erschließung des geplan- 
ten Industriegebietes zu erreichen sowie die Einseh barkeit von der Autobahn A 1 in das zu- 
künftige Industrie- und Gewerbegebiet Hansa-Busines sPark Münster zu verbessern. Der 
wirksame FNP stellt die betreffende Fläche als Fläche für Wald bzw. nördlich angrenzend als 
Fläche für die Landwirtschaft dar; der FNP soll des halb mit dem Ziel geändert werden, die 
Flächen für Wald bzw. für die Landwirtschaft in gewerbliche Bauflächen umzuwidmen.

27. Änderung des Flächennutzungsplanes 
Offenlegung 
 
 
 
3 
Im Rahmen eines Ortstermins mit dem Landesbetrieb W ald und Holz NRW – Forstamt 
Münster – am 04.04.2007 äußerte der Vertreter des F ortsamtes Münster die Ersteinschät- 
zung, dass der vorhandene Wald nicht die Qualität b esitzt, die es rechtfertigen würde, gegen 
eine Überplanung des Waldes angeführt zu werden. Di e Überplanung des Waldes muss a- 
ber durch eine entsprechende Ersatz-Aufforstung aus geglichen werden. Lage, Art und Um- 
fang der erforderlichen Ersatzmaßnahmen sind im Rah men des Bebauungsplanverfahrens 
näher zu bestimmen.  
 
3.2 Verkehrsflächen 
 
3.2.1 Sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverk ehrsstraßen 
Im Zuge der Planung der äußeren und inneren Verkehr serschließung des Hansa-Business-
Parks Münster wurde entschieden, – abweichend von d er Darstellung im wirksam fortge- 
schriebenen FNP – auf den Neubau einer anbaufreien,  neuen Trassenführung der L 885 
(Wiedaustraße; die so genannte „Spange“) zum Kappen berger Damm zu verzichten. Des- 
halb wird die Wiedaustraße östlich der Kreuzung mit  dem Kappenberger Damm im FNP wie- 
der als Hauptverkehrsstraße (L 885) dargestellt. Du rch den Wegfall der so genannten 
„Spange“ werden Flächen für die Landwirtschaft neu dargestellt; durch die Neu-Darstellung 
der Wiedaustraße östlich Kappenberger Damm als Haup tverkehrsstraße werden bisher dar- 
gestellte Flächen für die Landwirtschaft überplant.  
 
3.2.2 Flächen für Bahnanlagen 
Im wirksamen FNP ist eine technisch grundsätzlich m achbare Trassenführung eines Indus-
triegleisanschlusses für das geplante Gewerbe- und Industriegebiet Hansa-BusinessPark 
Münster an die Bahnstrecke Münster – Dortmund dargestellt. Die vorgesehene Trasse wurde 
im Rahmen der weiteren Planung geändert. Die Trasse  verläuft nun südlich der höhen-
ungleichen Querung der Wiedaustraße entlang der Wes tseite des zentralen Nord-Süd-
Grünzugs und endet im Bereich des geplanten Paralle lhafens unmittelbar nördlich des DEK. 
Die geänderte Gleistrasse wird entsprechend nachrichtlich in den FNP übernommen.  
 
3.3 Flächen für die Ver- und Entsorgung 
  
3.3.1 Zweckbestimmung – Abwasser –  
Für die abwassertechnische Erschließung des geplant en Industrie- und Gewerbegebiets ist 
der Bau einer kombinierten Abwasserbehandlungsanlag e erforderlich, deren Standort im 
wirksamen FNP im zentralen Nord-Süd-Grünzug vorgese hen und dargestellt ist. Gemäß der 
aktuellen Planung ist der Standort nun, südwärts ve rlagert, unmittelbar nördlich des DEK 
vorgesehen. Die Darstellung im FNP wird entsprechend angepasst.  
 
3.3.2 Zweckbestimmung – Regenrückhaltebecken –  
Der wirksame FNP stellt südlich des DEK im Bereich der Emmerbach-Aue ein geplantes 
Regenrückhaltebecken (RRB) dar. Dieses geplante RRB wird über einen ebenfalls geplanten 
Düker unter dem DEK hindurch in Verbindung mit den nördlich des DEK im Hansa – Busi- 
nessPark Münster geplanten Regenwasserrückhalteeinr ichtungen stehen. Die Lage des ge- 
planten RRB südlich des DEK soll nun aus der Emmerb ach-Aue herausgenommen und 
nördlich angrenzend errichtet werden. Im FNP wird d ie Lage des neuen Standortes entspre- 
chend angepasst.   
 
3.4 Grünflächen 
Zweckbestimmung – Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung 
von Boden, Natur und Landschaft –  
Das geplante Gewerbe- und Industriegebiet wird entl ang bestehender Waldflächen durch 
einen großen, zentralen Nord-Süd-Grünzug sowie zusä tzlich durch einen kleineren Ost-
West-Grünzug gegliedert (letzterer liegt außerhalb des aktuellen Plangebietes). Die im Um-

27. Änderung des Flächennutzungsplanes 
Offenlegung 
 
 
 
4 
feld der bestehenden Waldparzellen bisher dargestel lten Grünflächen mit den Zweckbe- 
stimmungen Parkanlage  sowie Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung  von 
Boden, Natur und Landschaft  sind im Wesentlichen für die Durchführung von Ausg leichs- 
maßnahmen vorgesehen. Daher entfällt hier die Kennz eichnung mit der Zweckbestimmung 
Parkanlage .  
Als Folge der Verschwenkung der optionalen Gleisanb indung innerhalb des Hansa-Busi-
nessParks Münster wird die bereits dargestellte Grü nfläche nördlich des Waldes und südlich 
der Wiedaustraße (L 885) mit einer neuen Abgrenzung dargestellt.  
 
3.5 Wasserflächen  
Zweckbestimmung - Hafen - 
Einer der Standortvorteile des geplanten Gewerbe- u nd Industriegebiets Hansa-Business-
Park Münster ist die optionale Anschlussmöglichkeit  an die bestehende Wasserstraße Dort- 
mund-Ems-Kanal (DEK). Deshalb sieht der wirksame FN P innerhalb der westlichen Teilflä- 
che des Gewerbe- und Industriegebiets die Darstellu ng einer Wasserfläche mit der Zweck- 
bestimmung Hafen  in Form eines so genannten Dreieckshafens vor. Die se Darstellung ent- 
spricht nicht mehr der aktuellen Zielsetzung der Pl anung. Diese sieht statt eines Dreiecksha- 
fens die Errichtung eines so genannten Parallelhafe ns entlang der Nordseite des DEK vor. 
Der Parallelhafen soll auf der Grundlage eines Plan feststellungsverfahrens als Schwergut- 
umschlagstelle mit einer Kailänge von 220 m und Übe rgangsbereichen im Westen und Os- 
ten von je 60 m Länge errichtet werden. Die vorhandene nördliche Spundwand des DEK wird 
im Bereich des Kais um 15 m nach Norden versetzt. D iese Abmessungen der Schwergutum- 
schlagstelle ermöglichen zeitgleich das Anlegen von  2 je 110 m langen Europaschiffen bzw. 
eines Schubverbands mit 185 m Länge.  
Die bisherige Fläche des Dreieckshafens wird im FNP  neu als gewerbliche Baufläche darge- 
stellt, im Bereich des Parallelhafens wird die Wasserfläche des DEK etwas aufgeweitet nach- 
richtlich dargestellt und mit dem Planzeichen für d ie Kennzeichnung der Zweckbestimmung 
Hafen versehen.  
 
3.6   Flächen für die Landwirtschaft 
Im Nordwesten des Plangebiets stellt der wirksame F NP im Bereich zwischen der Wie- 
daustraße, östlich des Kappenberger Damms sowie nör dlich der bislang dargestellten, neu 
trassierten Landesstraße L 885 ein Gewerbegebiet da r. Die aktuelle Planung sieht im Be- 
reich westlich eines bestehenden Gewerbebetriebs (A utohaus) die Festsetzung von Flächen 
für die Landwirtschaft vor. Zur planungsrechtlichen  Umsetzung dieses Planungszieles ist 
eine entsprechende Änderung der Darstellungen des F NP erforderlich. Daher soll das bisher 
dargestellte Gewerbegebiet im FNP entsprechend in F lächen für die Landwirtschaft umge- 
widmet werden.  
 
Nördlich der Wiedaustraße (L 885) und westlich der Straße Liekfor sieht die aktuelle Planung 
eine große Fläche zur Durchführung von Ausgleichsma ßnahmen vor. Der wirksame FNP 
stellt diese Fläche als Fläche für die Landwirtscha ft dar. Im Rahmen der vorliegenden Ände- 
rung des FNP wird dieser Bereich zusätzlich mit der  Darstellung Flächen für Maßnahmen  
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bode n, Natur und Landschaft und zwar  Flä- 
chen für vorwiegend flächenhafte Maßnahmen gekennzeichnet.  
 
4.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem . § 2a BauGB 
 
4.1 Rahmen der Umweltprüfung  
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer U mweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 
Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches (BauGB) erstell t worden. Umfang und Detaillierungs- 
grad für die Ermittlung der Umweltbelange entsprech en der Ebene des Flächennutzungs- 
plans. Die Ergebnisse beruhen insbesondere auf der ausführlichen Ermittlung der Umwelt-

27. Änderung des Flächennutzungsplanes 
Offenlegung 
 
 
 
5 
auswirkungen im laufenden Verfahren zur Aufstellung  des Bebauungsplans Nr. 483 Amels- 
büren – Hansa-BusinessPark Münster.  
 
4.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Fläche nnutzungsplanänderung 
Der Änderungsbereich der 27. Änderung des fortgesch riebenen FNP umfasst im Wesentli- 
chen die westliche Hälfte des geplanten Industrie- und Gewerbegebietes Hansa-Busi-
nessPark Münster im Stadtteil Amelsbüren. Im Zuge d er Planungen zur Aufstellung des Be- 
bauungsplans für das Gewerbe- und Industriegebiet h aben sich Änderungen der Planungs- 
ziele gegenüber den derzeitigen Darstellungen im Fl ächennutzungsplan ergeben, die eine 
Änderung des FNP erforderlich machen. Die FNP-Änder ung umfasst insbesondere die nach- 
folgend aufgelisteten Darstellungen: 
 
Tabelle 1 
Übersicht über die wesentlichen Inhalte der 27. Änderung des FNP 
Neue Darstellung Derzeitige Darstellung 
- Gewerbliche Baufläche - Flächen für Wald  
- Flächen für die Landwirtschaft 
- Hauptverkehrsstraße 
- Fläche für die Landwirtschaft - Gewerbegebiet 
- Gewerbliche Baufläche - Dortmund-Ems-Kanal (Hafen ) 
- Hauptverkehrsstraße - Flächen für die Landwirtsch aft 
- Grünfläche mit der Zweckbestimmung 
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege 
und zur Entwicklung von Boden, Natur 
und Landschaft 
- Gewerbliche Baufläche 
 
Daneben erfolgen noch weitere Anpassungen an die la ufenden Planungen zum Hansa-Busi-
nessPark Münster, die eine Verlegung der Fläche für  Bahnanlagen, eine Berichtigung der 
Lagedarstellung von Flächen für die Ver- und Entsor gung (Abwasser, Regenrückhaltebe- 
cken) sowie die Kennzeichnung von Flächen zur Durch führung von Ausgleichsmaßnahmen 
vorsehen (vgl. Kap. 3). 
 
4.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes  
Die maßgeblichen fachgesetzlichen Umweltstandards 
, die neben den umweltfachlichen Zie- 
len des Baugesetzbuches zu berücksichtigen sind, we rden in nachfolgender Tabelle darge- 
stellt.  
 
Tabelle 2 
Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes nach Schutzgütern 
Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben  
Menschen /  
Gesundheit 
- Bundesimmissionsschutzgesetz ( § 50 BImSchG) 
 
Pflanzen und Tiere / 
biologische Vielfalt 
- Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 
92/43/EWG) und Vogelschutzrichtlinie im Hinblick auf geschützte 
Arten 
- Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelun- 
gen des §1a BauGB) 
- Landesforstgesetz, Vorschriften über die Umwandlung von Wald 
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nord- 
rhein-Westfalen (Anlage 1 Nr. 25b UVPG-NRW )

27. Änderung des Flächennutzungsplanes 
Offenlegung 
 
 
 
6 
 
Boden - Bundesbodenschutzgesetz / Landesbodenschutzgesetz  
(§ 4 Abs.2 LBodSchG) 
 
Wasser - Wasserhaushaltsgesetz (§ 31 b WHG) 
 
Klima / Luft - 22. BImSchV 
 
Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. §1a BauGB 
 
 
Der Änderungsbereich ist im Gebietsentwicklungsplan  (GEP) als Gewerbe- und Industriean- 
siedlungsbereich ausgewiesen. Ein rechtskräftiger L andschaftsplan liegt für den Änderungs- 
bereich nicht vor. 
 
4.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose 
Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erhebli chen Umweltauswirkungen sind im 
Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Die E rgebnisse der Umweltprüfung sind in 
Tabelle 3 zusammengestellt.  
Bei der Bewertung der Umweltauswirkungen wird auch berücksichtigt, inwieweit Maßnahmen 
zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen zum Tra- 
gen kommen. 
 
Tabelle 3 
Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß Umweltprüfung 
 
Umweltbe- 
lang 
Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation im Änderungs- 
bereich 
Prognose der Umweltauswirkungen  Bewer- 
tung * 
 
Mensch - Dortmund-Ems-Kanal stellt 
bedeutende Erholungsleitlinie 
dar 
- Gemischte Wohnnutzung öst- 
lich Kappenberger Damm, nörd- 
lich neuer Querspange im Zuge 
L 884/885  
- Einzelne Wohnbebauung ent- 
lang der Wiedaustraße 
- Keine nachteiligen Auswirkungen 
auf die Erholungsnutzung ggü. Der- 
zeitiger Plandarstellung. 
- Verzicht auf die gewerbliche Über- 
planung von Bauflächen mit Wohn- 
nutzung. Entlastung des Bereiches 
Kappenberger Feld von gewerblich / 
industriellen Einflüssen. 
- Der Verzicht auf eine entlastende 
Querspange (Hauptverkehrsstraße) 
und die planerische Rückverlegung 
in den Verlauf der Wiedaustraße 
führt nach den Ergebnissen des 
Verkehrsgutachtens (IVV 2008) in 
Verbindung mit der geplanten Er- 
schließung des Hansa-Business-
Parks nicht zu erheblichen verkehr- 
lichen Mehrbelastungen auf der 
Wiedaustraße. Vertiefende Unter- 
suchungen erfolgen auf der Ebene 
des Bebauungsplans. 


27. Änderung des Flächennutzungsplanes 
Offenlegung 
 
 
 
7 
 
Umweltbe- 
lang 
Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation im Änderungs- 
bereich 
Prognose der Umweltauswirkungen  Bewer- 
tung * 
 
Tiere /  
Pflanzen / 
biologische  
Vielfalt 
 
 
 
- Isolierter Waldbestand aus Ei- 
chen-Hainbuchen (70-90 Jah- 
re), Birken und Fichten im Be- 
reich des Rastplatzes Erlen- 
bruch an der A1 
- FFH-Gebiete oder Europäische 
Vogelschutzgebiete sind von 
der Planung nicht betroffen. 
- Innerhalb des Waldes sind kei- 
ne Vorkommen planungsrele- 
vanter Tierarten gemäß LANUV 
bekannt. Nördlich angrenzend, 
im Bereich der geplanten Auto- 
bahnabfahrt, sind Fledermäuse 
nachgewiesen worden (vgl. 
faunistische Kartierung zum 
Ausbau der A1). 
 
- Die Überplanung von ca. 2,3 ha 
Waldfläche führt zu einem erhebli- 
chen Eingriff in Natur und Land- 
schaft. Eingeschränkt wird die Be- 
einträchtigung durch die Vorbelas- 
tung der A1 und die isolierte Lage.  
- Dem gegenüber steht der Verzicht 
auf gewerbliche Bauflächen östlich 
des Kappenberger Damms in einem 
Umfang von ca. 5,2 ha.  
- Die konkrete Eingriffsregelung er- 
folgt auf der Ebene des B-Plans. 
Der wirksame Flächennutzungsplan 
weist diesbezüglich vom Grundsatz 
her in ausreichendem Maße geeig- 
nete Flächen nach. 
- Inanspruchnahme von Wald erfor- 
dert nach Forstrecht die Neuanlage 
von Wald an anderer Stelle. Die et- 
waige Verpflichtung zur Durchfüh- 
rung einer UVP gemäß Anlage 1 Nr. 
25b UVPG-NRW für die Rodung 
von Wald wird im Zuge des Um- 
weltberichtes zum Bebauungsplan 
berücksichtigt. 
- Keine erhebliche Betroffenheit von 
schutzwürdigen, planungsrelevan- 
ten Tierarten. 
 
 
Boden - Überwiegend staufeuchte Bö- 
den. 
- Keine Altlasten/ 
     -verdachtsflächen. 
 
- Inanspruchnahme von Wald und 
landwirtschaftlicher Fläche im Sinne 
§ 1a Abs.2 BauGB im Bereich des 
Rastplatzes Erlenbruch steht mit 
Blick auf den Schutz von Grund und 
Boden der Verzicht auf die gewerb- 
liche Inanspruchnahme östlich Kap- 
penberger Damm gegenüber. 
- Eine Wiedernutzung von bereits 
versiegelten, sanierten, baulich ver- 
änderten oder bebauten Flächen ist 
im Kontext mit dem Hansa-Busi-
nessPark nicht vorgesehen. 
 
 
Wasser - Gräben im Randbereich des 
Waldbestandes stellen keine 
klassifizierten Gewässer dar. 
- Unversiegelte Flächen mit mitt- 
lerer Grundwasserneubildungs- 
funktion 
- Überschwemmungsgebiet Em- 
merbachaue 
 
- Keine relevante Beeinflussung von 
Oberflächengewässern. 
 
- Verringerte Grundwasserneubildung 
wird planerisch kompensiert (vgl. 
Boden). 
- Verlagerung des RRB-Standortes 
am Emmerbach entlastet Über- 
schwemmungsgebiet. 


27. Änderung des Flächennutzungsplanes 
Offenlegung 
 
 
 
8 
 
 
Umweltbe- 
lang 
Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation im Änderungs- 
bereich 
Prognose der Umweltauswirkungen  Bewer- 
tung * 
 
Klima / Luft 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
- Äußere Randzone einer Frisch- 
luftschneise für das Stadtgebiet 
Münster. 
- Wohnbebauung im Bereich 
Kappenberger Feld. 
- Mit den Änderungsinhalten ist keine 
relevante Beeinflussung der Frisch- 
luftschneise verbunden. 
- Der Verzicht auf eine entlastende 
Querspange (Hauptverkehrsstraße) 
und planerische Rückverlegung in 
den Verlauf der Wiedaustraße führt 
nach den Ergebnissen des Ver- 
kehrsgutachtens (IVV 2008) in Ver- 
bindung mit der geplanten Erschlie- 
ßung des Hansa-BusinessParks 
nicht zu erheblichen verkehrlichen 
Mehrbelastungen auf der Wie- 
daustraße. Vertiefende Untersu- 
chungen erfolgen auf der Ebene 
des Bebauungsplans. 
 
 
 
 
Landschaft - Wald mit Funktion als gliedern- 
des und abschirmendes Land- 
schaftselement. 
 
- Verlust landschaftsgliedernder und 
abschirmender Waldkulisse. 
- Eine landschaftsgerechte Einbin- 
dung des Hansa-BusinessParks 
wird soweit möglich im Rahmen des 
Bebauungsplanes angestrebt. Die 
geplante Einsehbarkeit des Gebie- 
tes von der Autobahn steht der Ein- 
bindung zumindest teilweise entge- 
gen. 
 
Sach- und 
Kulturgüter  
- Hoflage Große Schulte östlich 
Kappenberger Damm 
 Verzicht auf Überplanung landwirt- 
schaftlicher Hoffläche.  
_ 
Wechselwir- 
kungen  
- Keine relevanten Wechselwir- 
kungen erkennbar 
- Ohne Relevanz. 
_ 
 
* Bewertung :  sehr erheblich /  erheblich /  wenig erheblich / - nicht erheblich 
 
4.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Va riante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung können die erhebl ichen Beeinträchtigungen im Zusam- 
menhang mit der Überplanung des ca. 2,3 ha großen W aldbestandes vermieden werden. 
Gleichzeitig wäre allerdings gemäß den Darstellungen des gegenwärtig wirksamen FNP eine 
Ausdehnung der Gewerbeflächen auf Flächen östlich d es Kappenberger Damms in einem 
Umfang von ca. 5,2 ha möglich. 
Durch eine Realisierung der bislang vorgesehenen, a nbaufreien Querspange zwischen Kap- 
penberger Damm und Wiedaustraße sollte der Durchgan gsverkehr weitgehend aus dem 
Wohnsiedlungsbereich Kappenberger Feld herausgehalt en werden. Die gegenwärtigen Pla- 
nungen im Bebauungsplanverfahren sehen vor, dass de r überwiegende Anteil des Durch- 
gangsverkehrs künftig die Haupterschließung des Gew erbegebietes nutzt und der o.g. Kreu- 
zungsbereich keine erhebliche Mehrbelastung erfährt . Eine detaillierte Einschätzung kann 
erst auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erfolgen.

27. Änderung des Flächennutzungsplanes 
Offenlegung 
 
 
 
9 
4.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
Anderweitige Planungsmöglichkeiten kommen unter Ber ücksichtigung der konkreten städte- 
baulichen Ziele des Bauleitplans aus den in der Beg ründung (Kap. 1) genannten Gründen 
nicht in Betracht und sind daher im Rahmen dieses Umweltberichtes nicht darzustellen.  
 
4.7  Überwachung (Monitoring) 
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Um weltauswirkungen, die auf Grund der 
Durchführung der Bauleitpläne entstehen, zu überwac hen. Sie werden damit in die Lage ver- 
setzt, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermit teln und ggf. geeignete Maßnahmen zur 
Abhilfe zu ergreifen. Im Rahmen ihrer Mitwirkungspf licht unterrichten die zuständigen Behör- 
den zudem die Stadt Münster, sofern sie im Zusammen hang mit der Durchführung des Bau- 
leitplans Erkenntnisse über erheblich nachteilige U mweltauswirkungen erlangt haben (§ 4 
Abs. 3 BauGB). 
Konkret zu überwachende Umweltauswirkungen sind auf  der Ebene des FNP zurzeit nicht 
gegeben. Etwaige Monitoringmaßnahmen erfolgen im Ra hmen der verbindlichen Bauleitpla- 
nung. 
 
4.8 Zusammenfassung 
Der Änderungsbereich der 27. Änderung des fortgesch riebenen FNP umfasst Teilflächen 
des geplanten Hansa-BusinessParks Münster im Stadtt eil Amelsbüren. Im Zuge der Planun- 
gen zur Aufstellung des Bebauungsplans für das Gewe rbe- und Industriegebiet haben sich 
Änderungen der Planungsziele gegenüber den derzeiti gen Darstellungen im Flächennut- 
zungsplan ergeben, die dessen Änderung erforderlich machen. Dies betrifft insbesondere die 
Überplanung eines Waldes an der Bundesautobahn A1 d urch gewerbliche Bauflächen, die 
Rücknahme von Gewerbegebietsflächen östlich des Kap penberger Damms sowie den Ver- 
zicht auf den Neubau einer anbaufreien, neuen Trass enführung der L 885 (Wiedaustraße; 
die so genannte „Spange“) zum Kappenberger Damm. We itere Änderungen umfassen im 
Wesentlichen kleinräumige Anpassungen an die Planun gen im Zuge der Aufstellung des 
Bebauungsplanes Nr. 483 „Hansa-BusinessPark Münster“. 
Die Beanspruchung des Waldes an der A1 im Bereich d es Rastplatzes Erlenbruch ist als 
erheblich nachteilige Umweltauswirkung zu bewerten,  da hochwertige Biotopstrukturen in 
erheblichem Maße verloren gehen. Zudem wird das Lan dschaftsbild nachhaltig beeinträch- 
tigt. Einschränkend wirken sich die Vorbelastung de s Waldes durch die Nähe zur Autobahn 
und die isolierte Lage aus. Im Zuge der Umsetzung d es Bebauungsplanes ist forstrechtlich 
Ersatz herzustellen und ein naturschutzrechtlicher Ausgleich zu schaffen. Der wirksame Flä- 
chennutzungsplan weist diesbezüglich vom Grundsatz her bereits heute in ausreichendem 
Maße geeignete Flächen nach, die im Zuge der verbin dlichen Bauleitplanung zu konkretisie- 
ren sind.  
Eine deutliche planerische Entlastung des Naturhaus haltes ergibt sich durch die Rücknahme 
von gewerblichen Flächen östlich des Kappenberger D amms. Die sonstigen Änderungen in 
den Darstellungen haben keine erheblichen Umweltaus wirkungen, die in der Abwägung zu 
berücksichtigen wären. 
Die planerische Rückverlegung der bisher im FNP dar gestellten Querspange zwischen Kap- 
penberger Damm und Wiedaustraße in den Verlauf der Wiedaustraße führt nach den Ergeb- 
nissen des Verkehrsgutachtens nicht zu erheblichen Steigerungen des Verkehrs auf der 
Wiedaustraße und im Kreuzungsbereich Kappenberger D amm, da die künftige Haupter- 
schließungsstraße des Hansa-BusinessParks in erhebl ichem Maße auch den Durchgangs- 
verkehr abführen wird. Nennenswerte Steigerungen de r Immissionsbelastungen im Kontext 
mit der Realisierung der Autobahnabfahrt Münster-Hi ltrup und der vorgesehenen gewerbli- 
chen Entwicklung des Raumes sind nicht zu erwarten. 
Aus städtebaulichen Erwägungen, insbesondere durch die enge Verzahnung mit der Ge- 
samtplanung zum Hansa-BusinessPark Münster, wurden keine anderweitigen Standortalter- 
nativen in Betracht gezogen, die im Umweltbericht z u dokumentieren gewesen wären. Auf

27. Änderung des Flächennutzungsplanes 
Offenlegung 
 
 
 
10 
der Ebene des Flächennutzungsplans sind keine konkr eten Monitoringmaßnahmen vorgese- 
hen. 
 
5.     Gesamtabwägung 
 
5.1   Abwägende Bewertung der Standortalternativen 
Bei der vorliegenden Planung handelt es sich im Wes entlichen um die Anpassung einer im 
wirksamen Flächennutzungsplan bereits bestehenden D arstellung von gewerblichen Bauflä- 
chen im Bereich des geplanten Hansa-BusinessParks M ünster. Im Zusammenhang mit der 
aktuell im Parallelverfahren erfolgenden Aufstellun g des Bebauungsplans Nr. 483 werden 
nunmehr in den Teilbereichen Änderungen bzw. Anpass ungen der Darstellungen des FNP 
vorgenommen, wo die aktuelle Planung wesentliche Ab weichungen zu den Darstellungen 
des wirksamen FNP aufweist.  
Anderweitige Planungsmöglichkeiten kommen unter Ber ücksichtigung der konkreten städte- 
baulichen Ziele des Bauleitplans aus den in der Beg ründung (Kap. 1) genannten Gründen 
nicht in Betracht.  
 
5.2 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich 
Mit der Darstellung von zusätzlichen Bauflächen (ge werbliche Baufläche) im Bereich eines 
bisherigen Waldes und einer Fläche für die Landwirt schaft (zusammen ca. 2,7 ha) sowie im 
Bereich des bislang geplanten Dreieckhafens werden bisher dargestellte Freiflächen, die im 
wirksamen Flächennutzungsplan als Wald, als Fläche für die Landwirtschaft bzw. als Was- 
serfläche dargestellt sind, überplant.  
Die damit verbundene Inanspruchnahme von Freifläche n kann im Sinne der gesetzlichen 
Eingriffsregelung auf den zusätzlich in den Änderun gsbereich aufgenommenen Flächen für 
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklun g von Boden, Natur und Landschaft 
kompensiert werden. Diese Flächen werden als „Fläch en für vorwiegend flächenhafte Maß- 
nahmen“ dargestellt. 
Gleichzeitig wird im nordwestlichen Plangebiet ein bisher geplantes Gewerbegebiet um eine 
Fläche von ca. 5,2 ha zurückgenommen und neu als Fl äche für die Landwirtschaft darge- 
stellt. 
 
5.3 Altlasten 
Im Flächennutzungsplan werden gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB für bauliche Nutzungen 
vorgesehene Flächen, die erheblich mit umweltgefähr denden Stoffen belastet sind, gekenn- 
zeichnet. Innerhalb des FNP-Änderungsbereichs ist n ach derzeitigem Kenntnisstand keine 
Altlastenverdachtsfläche vorhanden, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegt. 
 
5.4 Ziele der Raumordnung und Landesplanung 
Der gültige Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den R egierungsbezirk Münster – Teilab- 
schnitt Münsterland – stellt den Änderungsbereich i m Wesentlichen als Gewerbe- und Indus-
trieansiedlungsbereich (GIB) dar. Mit Schreiben vom  01.04.2008 hat die Bezirksregierung 
Münster bescheinigt, dass gegen die geplanten Darst ellungen der 27. Änderung des fortge- 
schriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster keine landesplanerischen Bedenken 
erhoben werden. Die Darstellungen des Flächennutzun gsplans stehen damit in Einklang mit 
den Zielen der Regional- und Landesplanung.   
 
5.5 Liegenschaftliche Verfügbarkeit   
Die für die Umsetzung der Planung „Hansa-BusinessPa rk Münster“ benötigten Flächen be- 
finden sich weitgehend im Eigentum der Stadt Münste r. Damit sind die Voraussetzungen für 
eine zügige Umsetzung der Planungsziele gegeben. 
 
Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsp lanes werden dessen Grundzüge 
nicht verändert.

27. Änderung des Flächennutzungsplanes 
Offenlegung 
 
 
 
11 
 
Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage 
zum Entwurf der 27. Änderung des fortgeschriebenen Flächennut- 
zungsplanes. 
 
Münster, 
Der Oberbürgermeister 
I.V. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Anlage 2 - Plan

749 Zeichen

Anlage 2 zur Vor-
Neue Darstellung lage Nr. 373/2008

NUNN
BEN

N INN

Fläche für vorwiegend flächen-
e Gewerbliche »  hafte Maßnahmen zum Schutz,
Baufläche " zur Pflege und zur Entwicklung
von Boden, Natur und Landschaft A
Gewerbegebiet Flächen für die Landwirtschaft ®

Amt für

E/ Stadtentwicklung
Stadtplanung

pP Flächen für Ver- Farwr 2 u
EJ und Entsorgung » = *| Flächen für Wald Verkehrsplanung
[) Abwasser H Ä
ä auptverkehrsstraße Plan zur 27. Änderung
Regenrück-

haltebecken

des fortgeschriebenen

m) Fläche für Bahnanlagen ri
° Flächennutzungsplanes

Grünflächen
BES Dortmund-Ems-Kanal
Parkanlage
Maßnahme zum Schutz, zur ® Hafen N
Pflege und zur Entwicklung von m Stand: 26.05.2008

Boden, Natur und Landschaft R£ Richtfunk M.: 115.000

Berichtsvorlage

2379 Zeichen

V/0373/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
27. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes für den Bereich Hansa-Business 
Park im Stadtteil Amelsbüren (Industrie- und Gewerbegebiet Autobahn A1 / Kappenberger Damm 
/ Wiedaustraße / Dortmund-Ems-Kanal) 
Kenntnisnahme des Entwurfes 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.08.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht
20.08.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
Bericht: 
Die Verwaltung beabsichtigt den Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes öffentlich 
auszulegen. 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 13.06.2007 (Vorlage Nr. 365/2007) den Beschluss zur 27. Änderung des 
Flächennutzungsplanes für den Bereich des Hansa-BusinessParks im Stadtteil Amelsbüren gefasst.  
 
Die zwischenzeitlich fortgeschrittenen Planungen für den in diesem Bereich geplanten „Hansa-Business 
Park“ weichen teilweise von den bestehenden Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes ab. 
Zur rechtlichen Sicherung der weiteren Planungen zum Hansa-BusinessPark ist somit die vorliegende 27. 
Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Grundzüge des Flächennutzungsplanes 
werden durch die vorliegende Änderung nicht verändert.  
 
Die Bürgeranhörung gemäß § 3 (1) BauGB wurde in Form eines öffentlichen Hearings am 19.06.2007 
durchgeführt. Die Ergebnisdokumentation wurde den Mitgliedern der parlamentarischen Gremien bereits 
übersandt. 
Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine planungs-
relevanten Anregungen vorgetragen. 
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine 
Folgekosten. 
Nähere Einzelheiten zur Flächennutzungsplanänderung können der beigefügten Begründung entnommen 
werden. 
Die Offenlegung der Flächennutzungsplanänderung soll im September/Oktober 2008 erfolgen. Der Entwurf 
des Bebauungsplanes für den Hansa-BusinessPark soll im Herbst 2008 in den parlamentarischen Gremien 
beraten werden. 
 
I.V. 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Plan (verkleinert) 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0373/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6111 / 6190 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de 
Datum: 
03.07.2008 
Öffentliche Berichtsvorlage

Beratungsverlauf (2)

14.08.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.08.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.11 Bericht Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Wiedaustraße
  • Wasserstraße
  • Kappenberger Damm
  • Kappenberger Feld
  • Am Emmerbach
  • Liekfor

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0373/2008
Typ
Vorlagen
Datum
25.06.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37