1057/2017
Sonderauskehrung des LVR an die Mitgliedskörperschaften
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20 Vorlagen-Nummer 31.03.2017 1057/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 03.04.2017 Sonderauskehrung des LVR an die Mitgliedskörperschaften Der Rechtsstreit zwischen der Stadt Köln und dem LVR bezüglich der Uneinigkeit über die Kostenträ- gerschaft für Integrationshilfen in Schulen und Kindergärten im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII wurde durch die Klagerücknahme der Stadt Köln beendet. Im Rahmen des Rechtsstreits kam es aufgrund einer Garantieerklärung des LVR zu einer Rückstel- lungsbildung im Haushalt des LVR. Die Mitgliedskörperschaften unterlagen folglich einer doppelten finanziellen Belastung: zum einen unmittelbar für die Kosten der Integrationshilfen und zum anderen zur Finanzierung der Rückstellungen über die Landschaftsumlage. Nachdem der Rechtsgrund für die Rückstellungsbildung entfallen ist, wurde von den Mitgliedskörper- schaften eine Auflösung der Rückstellungen und eine zeitnahe Erstattung der überzahlten Umlage gefordert. Am 06.03.2017 wurde im interfraktionellen Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung des LVR vorge- schlagen, die im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 aufzulösende Rückstellung für Integrationshil- fen in Höhe von 220 Mio. Euro zuzüglich des nicht verbrauchten Haushaltsansatzes aus 2016 von 55 Mio. Euro durch eine Sonderauskehrung an die Mitgliedskörperschaften auszuzahlen. Hinsichtlich des weiteren Verfahrens wurde vereinbart, dass die Sonderauskehrung im Finanzaus- schuss des LVR am 29.03.2017 thematisiert werden soll. Im unmittelbaren Anschluss hieran hat der Landschaftsausschuss in einer Sondersitzung zu diesem Thema beraten. Um die Auszahlung letztlich vornehmen zu können, bedarf es eines Beschlusses der Landschaftsver- sammlung. Diese tagt am 30.03.2017. Bei einer zu erwartenden positiven Beschlussfassung soll die Auszahlung zeitnah vorgenommen werden. Die Verwaltung die Entscheidung der Landschaftsversammlung in der Sitzung des Finanzausschus- ses mündlich vortragen. Die Stadt Köln erwartet aus der Sonderauskehrung einen Betrag von rd. 34,1 Mio. Euro. In diesem Zusammenhang ist auf den Beschluss des Rates im Zusammenhang mit der Beschluss- fassung über die Haushaltssatzung 2016/2017 hinzuweisen, nach dem u. a. „unterjährig auftretende Verbesserungen grundsätzlich nicht zur Finanzierung neuer Daueraufgaben eingesetzt werden dürfen. Sie sind – sofern sie nicht zur Deckung von Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen nach § 83 GO dienen – zur Reduzierung der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage, zum Schuldenabbau oder zur Substanzerhaltung zu verwenden.“ gez. Klug
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1057/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 31.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27