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1057/2017

Sonderauskehrung des LVR an die Mitgliedskörperschaften

Mitteilung Ausschuss 31.03.2017

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 03.04.2017, TOP 2.8

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2689 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20 
 
Vorlagen-Nummer  31.03.2017 
 1057/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 03.04.2017 
 
Sonderauskehrung des LVR an die Mitgliedskörperschaften 
Der Rechtsstreit zwischen der Stadt Köln und dem LVR bezüglich der Uneinigkeit über die Kostenträ-
gerschaft für Integrationshilfen in Schulen und Kindergärten im Rahmen der Eingliederungshilfe nach 
SGB XII wurde durch die Klagerücknahme der Stadt Köln beendet.  
 
Im Rahmen des Rechtsstreits kam es aufgrund einer Garantieerklärung des LVR zu einer Rückstel-
lungsbildung im Haushalt des LVR. Die Mitgliedskörperschaften unterlagen folglich einer doppelten 
finanziellen Belastung: zum einen unmittelbar für die Kosten der Integrationshilfen und zum anderen 
zur Finanzierung der Rückstellungen über die Landschaftsumlage.  
 
Nachdem der Rechtsgrund für die Rückstellungsbildung entfallen ist, wurde von den Mitgliedskörper-
schaften eine Auflösung der Rückstellungen und eine zeitnahe Erstattung der überzahlten Umlage 
gefordert.  
 
Am 06.03.2017 wurde im interfraktionellen Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung des LVR vorge-
schlagen, die im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 aufzulösende Rückstellung für Integrationshil-
fen in Höhe von 220 Mio. Euro zuzüglich des nicht verbrauchten Haushaltsansatzes aus 2016 von 55 
Mio. Euro durch eine Sonderauskehrung an die Mitgliedskörperschaften auszuzahlen.  
 
Hinsichtlich des weiteren Verfahrens wurde vereinbart, dass die Sonderauskehrung im Finanzaus-
schuss des LVR am 29.03.2017 thematisiert werden soll. Im unmittelbaren Anschluss hieran hat der 
Landschaftsausschuss in einer Sondersitzung zu diesem Thema beraten. 
 
Um die Auszahlung letztlich vornehmen zu können, bedarf es eines Beschlusses der Landschaftsver-
sammlung. Diese tagt am 30.03.2017. Bei einer zu erwartenden positiven Beschlussfassung soll die 
Auszahlung zeitnah vorgenommen werden. 
 
Die Verwaltung die Entscheidung der Landschaftsversammlung in der Sitzung des Finanzausschus-
ses mündlich vortragen. 
 
Die Stadt Köln erwartet aus der Sonderauskehrung einen Betrag von rd. 34,1 Mio. Euro. 
 
In diesem Zusammenhang ist auf den Beschluss des Rates im Zusammenhang mit der Beschluss-
fassung über die Haushaltssatzung 2016/2017 hinzuweisen, nach dem u. a.  
„unterjährig auftretende Verbesserungen grundsätzlich nicht zur Finanzierung neuer Daueraufgaben 
eingesetzt werden dürfen. Sie sind – sofern sie nicht zur Deckung von Mehraufwendungen bzw. 
Mehrauszahlungen nach § 83 GO dienen – zur Reduzierung der Inanspruchnahme der allgemeinen 
Rücklage, zum Schuldenabbau oder zur Substanzerhaltung zu verwenden.“ 
 
gez. Klug

Beratungsverlauf (1)

03.04.2017 Finanzausschuss
TOP 2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1057/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
31.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27