2195/2019
Stellungnahme der Verwaltung zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE Linke "Millieuschutz für den Kartäuserwall", AN/0664/2019
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/1 Vorlagen-Nummer 2195/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.06.2019 Stellungnahme der Verwaltung zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE Linke "Millieuschutz für den Kartäuserwall", AN/0664/2019 Dringlichkeitsantrag Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert die Stadt Köln auf, ihrer sozialen Verantwortung gerecht zu werden und sich für den Erhalt des Kat18 Selbsthilfeprojekt e. V. einzusetzen. Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert die Stadt Köln auf, eine Veränderungssperre gemäß Milieu- schutzsatzung für den Kartäuserwall 18 auszusprechen. Begründung: Zum Schutz der Bevölkerung, der Gewerbetreibenden, der Mieter und Mieterinnen hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, für das Serverinsviertel eine Soziale Erhaltungssatzung gemäß Baugesetz- buch zu erlassen. In der Beantwortung der Anfrage AN/1851/2017 der Fraktion DIE LINKE („Soziale Erhaltungssatzung Serverinsviertel und das Auslaufen der Sozialbindungen“) durch die Beigeordnete Blome vom 15.03.2018 heißt es dazu: „Am 09.02.2017 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss über die Aufstellung einer Sozia- len Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Untersuchungsgebiet Se- verinsviertel gefasst. Mit diesem Beschluss und der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt am 15.05.2017 hat die Verwaltung bereits jetzt die Möglichkeit, Anträge auf Rückbau, Änderungen und Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen sowie die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnun- gen für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten zurückzustellen bzw. vorläufig zu untersagen. Somit besteht also bereits vor dem abschließenden Erlass der Satzung die Möglichkeit, die Ziele und Zwe- cke einer Sozialen Erhaltungssatzung im Severinsviertel zu sichern.“ Die Entwicklung im Kartäuserwall erfordert zwingend ein städtisches Eingreifen um die angestammte Mischung aus Gewerbe und Wohnnutzung unter Schutz zu stellen. Stellungnahme der Verwaltung zur Anwendbarkeit der Sozialen Erhaltungssatzung im Bezug auf das KAT 18 Selbsthilfeprojekt e. V.: Die Soziale Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB dient der Erhaltung der Zu- sammensetzung der Wohnbevölkerung. Mit dem von der Fraktion DIE LINKE benannten Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für das Severinsviertel besteht die Möglichkeit die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben (Rückbau, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen) im Severinsviertel für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten zurückzustellen 2 bzw. vorläufig zu untersagen. Somit besteht also bereits vor dem abschließenden Erlass einer Sat- zung die Möglichkeit, die Ziele und Zwecke einer Sozialen Erhaltungssatzung im Serverinsviertel zu sichern. Vorhaben, die nicht den bestehenden Wohnraum im Gebiet des Aufstellungsbeschlusses Severins- viertel betreffen, sondern z. B. Gewerbe, Einzelhandel oder Neubauvorhaben (auch wenn es sich um Wohnraum handelt), fallen jedoch nicht in den Regelungsbereich der Sozialen Erhaltungssatzung. Somit kann nach derzeitigem Kenntnisstand kein Einfluss auf die Entwicklungen des KAT18 Selbsthil- feprojekts durch den Aufstellungsbeschluss der Sozialen Erhaltungssatzung Severinsviertel genom- men werden. Für eine mögliche Zurückstellung bzw. vorläufige Untersagung ist es zudem grundsätz- lich erforderlich, dass ein Bauantrag beim Bauaufsichtsamt eingereicht wird und das Vorhaben in den Regelungsbereich der Sozialen Erhaltungssatzung fällt. Soziale Erhaltungssatzungen sind ein Instrument des Besonderen Städtebaurechts und können kei- nen Beitrag zum individuellen Mieterschutz und ebenso keinen Beitrag zum Erhalt von Gewerbe oder Gewerbemietrecht leisten. Hier ist der Bundesgesetzgeber gefragt, entsprechende Voraussetzungen und Regelungen zu schaffen. Nach Kenntnis der Verwaltung prüft die Bundesregierung derzeit, ob ein Bedarf für Maßnahmen zum Schutz von den Gewerbemietern besteht und welche Maßnahmen dann ggf. geeignet wären etwai- gen Ungleichgewichten abzuhelfen (vgl. Drucksachen 19/8434 des Deutschen Bundestages).
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Kartäuserwall 18
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Details
- Aktenzeichen
- 2195/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 25.06.2019
- Erstellt
- 18.06.2019 08:40