2901/2025
Unterrichtung des Rates über wesentliche Verschlechterungen des Jahresergebnisses 2025 und die deshalb erlassene Haushaltssperre (Berichte nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 und 3 KomHVO)
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Anlage 1 - Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes 31.08.2025, inkl. Anlagen
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Bericht über die Entwicklung der Ertrags- und Auf- wandspositionen in der Ergebnisrechnung sowie inves- tiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung 2025 (Berichtswesen) Prognosebericht auf Basi s des Buchungsstandes 31.08.202 5 20 – Kämmerei Prognosebericht auf Basi s des Buchungsstandes 31.08.202 5 1 Inhalt Vorwort 2 1 Ergebnisrechnung 3 1.1 Entwicklung der Gesamtergebnisrechnung 3 1.2 Wesentliche Abweichungen 4 2 Entwicklung der investiven Finanzrechnung 8 3 Bewertung 9 Prognosebericht auf Basi s des Buchungsstandes 31.08.202 5 2 Vorwort Der Bericht enthält die Prognosen für die Entwicklung der Ertrags- und Aufwandspo- sitionen in der Ergebnisrechnung sowie investiver Ein- und Auszahlungen in der Fi- nanzrechnung 2025. Beigefügt ist eine tabellarische Übersicht zum voraussichtlichen Gesamtergebnis 2025 aus den Erkenntnissen zum Buchungsstand 31.08.2025 (An- lage 1). Zudem sind die Erläuterungen zu Abweichungen zwischen Prognosewerten und Haushaltsplanwerten (Anlage 2) enthalten. Die Entwicklungen investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung werden mit der Anlage 3 abgebildet. In dem erläuternden Prognosebericht werden die Abweichungen zwischen beschlos- senem Plan und prognostiziertem Jahresergebnis zum 31.12.2025 kompakt und ma- nagementorientiert dargestellt. Nach einer Gesamtübersicht nach Teilplanzeilen-Sal- den folgt die Darstellung der Produktgruppen mit den größten absoluten Abweichun- gen. Hierdurch wird der Fokus auf eine produktorientierte Steuerung gelegt. Als konsequente Weiterentwicklung dieses Steuerungsfokus wurde die Anlage 2 - Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung - gegenüber den Prognoseberichten der Vorjahre angepasst. So werden die Abweichungen seit dem Berichtszyklus 04/2025 für eine transparentere Darstellung und bessere Steuerungsmöglichkeit produktori- entiert ausgewiesen. Dabei werden die Entwicklungen von Aufwendungen, Erträgen und Salden (Rechnungsgrößen) anhand von Produktgruppen und je Dienststelle er- läutert. Die Anlage 2 ermöglicht die Evaluation der finanziell signifikanten Treiber und zusätzlichen Netto-Belastungen, um sowohl deren Risiken als auch mögliche Ein- sparpotentiale hervorzuheben. Ziel ist es, den städtischen Entscheidungsträger*innen eine prägnante Übersicht über die voraussichtliche finanzielle Entwicklung der Stadt Köln bereitzustellen, um etwaige Handlungsbedarfe frühzeitig erkennen und Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Die dargestellten Prognosen dienen damit zur Verbesserung der Entschei- dungsgrundlage und einer frühzeitigen und wirksamen Steuerung. Prognosebericht auf Basi s des Buchungsstandes 31.08.202 5 3 1 Ergebnisrechnung 1.1 Entwicklung der Gesamtergebnisrechnung Zum Jahresabschluss 2025 wird derzeit ein Jahresdefizit von rd. 581,8 Mio. € erwar- tet, was gegenüber dem geplanten Defizit von 399,3 Mio. € eine Ergebnisverschlech- terung von rd. 182,5 Mio. € bedeutet. Darin sind ebenfalls Aufwendungen im Zusam- menhang mit den konsumtiven Ermächtigungsübertragungen nach 2025 enthalten, die mit rd. 61,1 Mio. € zur Ergebnisverschlechterung beitragen. Gegenüber dem Planansatz werden ordentliche Mindererträge i. H. v. rd. 34,2 Mio. € prognostiziert. Bei den ordentlichen Aufwendungen werden Mehraufwendungen von rd. 157,1 Mio. € erwartet. Das ordentliche Ergebnis würde somit gegenüber dem Plan um rd. 191,4 Mio. € schlechter ausfallen. Für das Finanzergebnis wird dagegen eine Verbesserung gegenüber dem Plan i. H. v. 8,9 Mio. € prognostiziert. Plan Haushalt (2025) Ist (31.08.2025) Prognose (2025) Plan Haushalt - Prognose (absolut) Teilplanzeilen Ergebnis- rechnung € € € € 10 = Ordentliche Erträge -5.897.055.421 -4.349.603.604 -5.862.819.390 -34.236.031 17 = Ordentliche Aufwendun- gen 6.287.964.506 4.187.199.076 6.445.081.850 -157.117.344 18 = Ordentliches Ergebnis (10 und 17) 390.909.085 -162.404.528 582.262.460 -191.353.375 21 = Finanzergebnis 8.430.819 -66.360.132 -420.035 8.850.854 22 = Ergebnis lfd. Verwal- tungstätigkeit (18 und 21) 399.339.904 -228.764.660 581.842.425 -182.502.521 25 = Außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 26 = Jahresergebnis (22 und 25) 399.339.904 -228.764.660 581.842.425 -182.502.521 Spalte "Plan Haushalt - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) Tabelle 1: Städtische Gesamtübersicht Insgesamt ist die Prognose des Jahresergebnisses von einer Vielzahl gegenläufiger Effekte geprägt. Auf die wesentlichen Abweichungen wird in den nachstehenden Ausführungen eingegangen. Prognosebericht auf Basi s des Buchungsstandes 31.08.202 5 4 1.2 Wesentliche Abweichungen Mit dem Ziel, einen fokussierten Ausblick auf die gesamtstädtische Entwicklung und den finanziellen Treibern zu geben, enthält die nachfolgende Tabelle 2 eine Aufstel- lung der sechs Produktgruppen mit den größten absoluten Abweichungen zwischen beschlossenem Plan und Prognose, betraglich absteigend. Die übrigen Produktgruppen werden summiert in einer Zeile als Sonstige Produkt- gruppen dargestellt. Für eine detailliertere Betrachtung wird auf die Anlage 2 verwie- sen. Separat betrachtet werden in der Tabelle außerdem die sog. Zentralansätze, also Personal- und Versorgungsaufwendungen, Büroraummieten sowie Gerichts- und Notarkosten. Alle Zentralansätze können nur mittelbar bzw. mittelfristig gesteuert werden. Bei den Werten dieser produktorientierten Darstellung ist der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen dargestellt, sodass in der maßgeblichen Vergleichsspalte (Plan Haushalt - Prognose (absolut)) die Netto-Verbesserung (+) oder Netto-Verschlechte- rung (-) für den Haushalt ausgewiesen wird. Plan Haushalt (2025) Ist (31.08.2025) Prognose (2025) Plan Haushalt - Prognose (absolut) Produktgruppe € € € € 0606 Hilfe für junge Men- schen und ihre Fami- lien 350.253.977 295.185.504 413.054.794 -62.800.818 1601 Allgemeine Finanzwirt- schaft -2.921.764.286 -2.459.067.854 -2.871.555.277 -50.209.009 0501 Kommunale Leistun- gen nach dem SGB XII 248.473.522 295.788.339 269.943.296 -21.469.774 0603 Kindertagesbetreuung 311.680.119 206.667.592 333.101.030 -21.420.911 1501 Wirtschaft und Touris- mus -36.987.034 -44.659.047 -51.788.852 14.801.817 0212 Brand- und Bevölke- rungsschutz, Rettungs- dienst 127.949.267 146.223.710 141.994.274 -14.045.007 Sonstige Produktgruppen 2.319.734.340 1.331.097.097 2.319.403.195 331.145 Abweichung Zentralansätze 27.689.965 -27.689.965 Jahresergebnis 399.339.904 -228.764.660 581.842.425 -182.502.521 Tabelle 2: Größte gesamtstädtische Abweichungen Für die sechs Produktgruppen mit den höchsten Abweichungen zeigt sich folgendes Bild (konzentriert auf die Dienststellen, die den größten Anteil an der jeweiligen Pro- duktgruppe verantworten): 0606 – Hilfe für junge Menschen und ihre Familien Amt 51 – Amt für Kinder, Jugend und Familie weist in der Produktgruppe 0606 insge- samt eine Verschlechterung von rd. 62,8 Mio. € aus. Bei den Transferaufwendungen werden Mehraufwendungen von 74,4 Mio. € erwar- tet. Dies kann im Wesentlichen auf die gestiegenen Fallkosten im Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe zurückgeführt werden. Die Erhöhung der Prognosebericht auf Basi s des Buchungsstandes 31.08.202 5 5 Fallkosten ergibt sich insbesondere aus der Weitergabe allgemeiner Kostensteige- rungen, wie beispielsweise Preisentwicklungen und tarifbedingte Anpassungen, durch die Leistungserbringer an die Verwaltung. Den Mehraufwendungen stehen Mehrerträge i. H. v. rd. 9,0 Mio. € gegenüber, die sich aus höheren Verwaltungskosten- und Inklusionspauschalen sowie höheren Kon- nexitätsmitteln für das Aufgabengebiet Kinderschutzgesetz ergeben. Weitere Mehrer- träge i. H. v. rd. 1,7 Mio. € werden im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe durch den fortschreitenden Abbau bestehender Rückstände bei der Fallbearbeitung und Kostenerhebung prognostiziert. 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft Bei Amt 20 – Kämmerei ergibt sich in der Produktgruppe 1601 netto eine Verschlech- terung i. H. v. 50,2 Mio. €. Diese wird geprägt von einer negativen Entwicklung der Erträge (inkl. Finanzerträge) insgesamt i. H. v. rd. 90,2 Mio. €, die im Wesentlichen aus dem Kontext Steuern und aus den sonstigen ordentlichen Erträgen resultieren. Die Wenigererträge bei den Steuern mit rd. 63,3 Mio. € sind hauptsächlich auf eine erwartete Verschlechterung bei der Gewerbesteuer (rd. 78,8 Mio. €) sowie bei der Grundsteuer B (rd. 5,3 Mio. €) zurückzuführen, denen Verbesserungen i. H. v. rd. 16,1 Mio. € und 5,4 Mio. € beim Gemeindeanteil der Einkommen- bzw. Umsatzsteuer entgegenstehen. Die Progno- sen gehen grundsätzlich auf die Steuerschätzung von Mai 2025 zurück, die um die IST-Entwicklung sowie aktuelle Erkenntnisse aus Befragungen der größten Steuer- pflichtigen ergänzt wurde. Bei der Verzinsung der Gewerbesteuer (sonstige ordentli- che Erträge) werden Wenigererträge i. H. v. rd. 22,4 Mio. € prognostiziert. Aufgrund der Aufarbeitung der Zinsbescheide nach dem Urteil des BVerfG vom 23.08.2021 un- terliegen die Erträge aus der Verzinsung der Gewerbesteuer weiterhin Schwankun- gen. Bei den Finanzerträgen wird aufgrund nicht abgerufener Gesellschafterdarlehen von rd. 3,6 Mio. € geringeren Erträgen ausgegangen. Auf der Aufwandsseite ergibt sich eine Verbesserung i. H. v. rd. 40,0 Mio. €. Weni- geraufwendungen im Zusammenhang mit der Gewerbesteuerumlage mit rd. 5,8 Mio. € und Einsparungen aufgrund der Bewirtschaftungsverfügung i. H. v. rd. 23,2 Mio. € wirken entlastend. Die oben ausgewiesenen geringeren Finanzerträge werden durch geringere Zins- und Finanzaufwendungen von rd. 10,9 Mio. € mehr als kompensiert. 0501 – Kommunale Leistungen nach dem SGB XII In der Produktgruppe 0501 ergibt sich bei 50 – Amt für Soziales, Arbeit und Senioren eine Verschlechterung i. H. v. rd. 21,5 Mio. €. Die Mehrerträge i. H. v. 2,1 Mio. € ergeben sich hauptsächlich aus den Fallzahlstei- gerungen bei der Grundsicherung (rd. 4,9 Mio. €). Demgegenüber werden Weniger- erträge bei den sonstigen Transfererträgen i. H. v. rd. 1,2 Mio. € sowie geringere Er- stattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden i. H. v. rd. 1,8 Mio. € prognosti- ziert. Die Mehraufwendungen von rd. 23,6 Mio. € resultieren hauptsächlich aus um 21,9 Mio. € höheren Transferaufwendungen. Die Fallzahlsteigerungen bei der Grund- sicherung und bei Leistungen außerhalb von Einrichtungen sowie Tarifsteigerungen für Pflegepersonal führen zu Mehraufwendungen bei ambulanten und stationären Hil- fen nach dem SGB XII. Prognosebericht auf Basi s des Buchungsstandes 31.08.202 5 6 0603 – Kindertagesbetreuung Amt 51 – Kinder, Jugend und Familie weist in der Produktgruppe 0603 eine Ver- schlechterung von rd. 21,4 Mio. € aus. Ertragsseitig zeichnen sich zunächst Wenigererträge i. H. v. rd. 20,3 Mio. € ab. Diese sind zum einen auf die verrechneten Rückforderungen des Landes bzgl. der Kinder- gartenjahre 2016 - 2019 (rd. 12,6 Mio. €) zurückzuführen. Zum anderen ergeben sich Wenigererträge aus zu hohen Planansätzen (Elternbeiträge und Essensentgelte) bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (rd. 12,0 Mio. €). In diesem Zusammen- hang wurde das Inkrafttreten der neuen, überarbeiteten Elternbeitragssatzung zum 01.08.2025 in der Prognose berücksichtigt. Demgegenüber stehen Mehrerträge von rd. 8,2 Mio. €, die überwiegend aus der Rückstandsaufarbeitung bei der Abrechnung mit Umlandgemeinden für die Kindertagesbetreuung resultieren. Die Mehraufwendungen von insgesamt rd. 1,2 Mio. € setzen sich hauptsächlich aus höheren Mietkosten für angemietete Kindertagesstätten (rd. 2,4 Mio. €) sowie aus der Auflösung aktiver Rechnungsabgrenzungsposten für gestiegene Zuwendungen an freie Träger und Tagespflegepersonen (rd. 2,1 Mio. €) zusammen. Zudem sind Minderaufwendungen bei den Transferaufwendungen i. H. v. rd. 1,6 Mio. € zu ver- zeichnen. Weitere Minderaufwendungen i. H. v. rd. 1,7 Mio. € setzen sich aus diver- sen kleinen Positionen zusammen. 1501 – Wirtschaft und Tourismus In der Produktgruppe 1501 ergibt sich bei II/2 – Stabsstelle für Beteiligungssteuerung und öffentliches Finanz- und Unternehmensrecht insgesamt eine Entlastung für den Haushalt i. H. v. rd. 14,7 Mio. €. Die Mehrerträge i. H. v. 26,8 Mio. € gehen auf unterschiedliche Sachverhalte zurück. Sie ergeben sich zum einen aus zu erwartenden Erstattungen von Körperschafts- so- wie Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag aus Vorjahren aufgrund von Schät- zungsbescheiden des Finanzamtes zu den Jahren 2021 bis 2023 im Zusammenhang mit dem BgA U-Bahn-Bau (rd. 22,2 Mio. €). Zum anderen führen höhere Werbenut- zungsentgelte (rd. 3,0 Mio. €) sowie Erstattungen der KölnBusiness Wirtschaftsförde- rungs-GmbH (rd. 1,3 Mio. €) zu weiteren Mehrerträgen. Bei den Aufwendungen entstehen insgesamt Mehraufwendungen i. H. v. rd. 12,1 Mio. €. Diese sind insbesondere auf die höher abzuführende Kapitalertrag- steuer und Solidaritätszuschläge im Rahmen von Steuervorauszahlungsbescheiden des Finanzamtes zur Besteuerung des BgA U-Bahn-Baus zurückzuführen (rd. 11,3 Mio. €). 0212 – Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst In der Produktgruppe 0212 ergibt sich bei Amt 37 – Berufsfeuerwehr Köln insgesamt eine Verschlechterung i. H. v. rd. 14,0 Mio. €. Für die Wenigererträge von insgesamt rd. 12,6 Mio. € sind vorwiegend nicht zu reali- sierende Rettungsdienstgebühren (rd. 13,3 Mio. €) ursächlich. Grund dafür ist unter anderem, dass für die Umsetzung des neuen Rettungsdienstbedarfsplans Aufwen- dungen in gleicher Höhe eingeplant wurden, welche voraussichtlich im Jahr 2025 nicht abfließen. Die rd. 1,5. Mio. € prognostizierten Mehraufwendungen setzen sich aus diversen klei- neren Sachverhalten zusammen. Auf der einen Seite entstehen überwiegend Mehr- aufwendungen durch erhebliche Preissteigerungen bei den Energiekosten (rd. 1,0 Mio. €), den notwendigen Austausch und die Neubeschaffung von Brand- Prognosebericht auf Basi s des Buchungsstandes 31.08.202 5 7 schutzbekleidung (rd. 2,7 Mio. €), höhere Tarifabschlüsse bei den Leistungserbrin- gern und den Notärzt*innen im Rettungsdienst (rd. 3,6 Mio. €) sowie durch eine er- höhte Abschreibungssumme von rd. 2,7 Mio. € für die Aktivierung von Gewerken der Leitstelle 2020. Auf der anderen Seite ergeben sich Minderaufwendungen durch nicht realisierte IT-Projekte (rd. 1,4 Mio. €), die fehlende Umsetzung des Rettungs- dienstbedarfsplans (rd. 6,0 Mio. €) sowie durch notwendige Korrekturbuchungen (Verbindlichkeiten) im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 von rd. 3,5 Mio. €. Abweichungen bei den Zentralansätzen Die Zentralansätze umfassen die Personalaufwendungen, Büroraummieten, die Ge- richts- und Notarkosten sowie die Versorgungsaufwendungen. Die Abweichungen bei den Zentralansätzen i. H. v. 27,7 Mio. € resultieren hauptsächlich aus Mehrbedar- fen bei den Versorgungsaufwendungen sowie aus Minderbedarfen bei den Personal- aufwendungen. Die Versorgungsaufwendungen werden nach aktueller Prognose im Ergebnis zum Ende des Jahres 2025 rd. 97,0 Mio. € erreichen und damit den beschlossenen Plan- ansatz (57,0 Mio. €) voraussichtlich um 40,0 Mio. € überschreiten. Die Überschreitung des Planansatzes ergibt sich vorwiegend aus der beschlossenen Besoldungserhöhung zum 01.02.2025 für Versorgungsempfänger*innen, durch die Rückstellungen nur in geringerem Maße in Anspruch genommen werden können. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung 2025/2026 war die Besoldungserhöhun- gen noch nicht bekannt und konnte daher nicht berücksichtigt werden. Darüber hin- aus entsteht ein zusätzlicher Zuführungsbedarf zu den Pensions- und Beihilferück- stellungen. Die gesetzlichen Vorgaben zur Ermittlung und Bewertung dieser Rück- stellungen sehen grundsätzlich keine Dynamisierung von Versorgungsbezügen vor, so dass jede Anpassung von Versorgungsbezügen zu ergebnisbelastenden Auswir- kungen führt. Zudem beeinflusst der jeweilige Jahresabschluss grundsätzlich die Höhe der Rückstellungen. Da der Jahresabschluss 2024 zum Zeitpunkt der Haus- haltsplanerstellung noch nicht vorlag, konnte auch die daraus resultierende Höhe der Rückstellung in der Planung ebenfalls nicht vollständig abgebildet werden. Die Personalaufwendungen werden nach aktueller Prognose im Ergebnis zum Ende des Jahres 2025 rd. 1.480,0 Mio. € betragen und damit den beschlossenen Planan- satz (1.492,0 Mio. €) voraussichtlich um 11,9 Mio. € unterschreiten. Die Unterschreitung des Planansatzes ergibt sich zunächst aus der Annahme, dass im laufenden Haushaltsjahr keine weitere Besoldungssteigerung für Beamt*innen er- folgt. Zudem wird die ursprünglich geplante und vorgenommene Annahme zur unter- jährigen Besetzung in der aktuellen Prognose unter Berücksichtigung realistischer Besetzungschancen angepasst. Darüber hinaus resultiert die Prognose aus weiteren, teils gegenläufigen Sachverhal- ten, die sich weitgehend ausgleichen. Die Prognose beinhaltet Mehraufwendungen, die aus höheren Zuführungen zu den Personalrückstellungen resultieren. Diese Mehraufwendungen werden teilweise durch einen gegenüber der Planung geringe- ren Tarifabschluss kompensiert. Prognosebericht auf Basi s des Buchungsstandes 31.08.202 5 8 2 Entwicklung der investiven Finanzrechnung In der Anlage 3 (Abweichungen > 2,5 Mio. €) wird die Entwicklung der Investitions- tätigkeit im Jahr 2025 dargestellt. Zusammengefasst zeichnet sich auf Basis der Prognosen gegenüber dem beschlos- senen Plan (Plan - Prognose) eine Verbesserung der investiven Finanzrechnung um rd. 710,9 Mio. € ab. Entsprechend den Prognosen werden die investiven Einzahlun- gen um 9,3 Mio. € unter dem ursprünglich geplanten Betrag liegen. Auf der Auszah- lungsseite werden rd. 720,3 Mio. € investive Wenigerauszahlungen erwartet. Zusammenfassung investiv Plan Haushalt (2025) Fortg. Plan (2025) Ist (31.08.2025) Prognose (2025) Plan Haus- halt - Prog- nose Einzahlungen/Aus- zahlungen € € € € € Summe investive Einzahlungen -219.989.072 -224.325.314 -109.551.343 -210.646.105 -9.342.967 Summe investive Auszahlungen 1.676.808.451 1.895.923.241 313.526.843 956.518.554 720.289.897 Saldo 1.456.819.379 1.671.597.926 203.975.500 745.872.450 710.946.930 Tabelle 3: Entwicklung der investiven Finanzrechnung In 2024 konnte ein Teil der investiven Maßnahmen aufgrund von Verzögerungen bei diversen Projekten nicht durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang wurden in- vestive Auszahlungsermächtigungen i. H. v. rd. 214,7 Mio. € von 2024 nach 2025 übertragen. Die Differenz zwischen dem beschlossenen und dem fortgeschriebenen Plan bei den investiven Auszahlungen (i. H. v. rd. 219,1 Mio. €) ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen. Im Vergleich des fortgeschriebenen Planwertes mit der Prog- nose ergibt sich entsprechend auf Auszahlungsseite eine gesamtstädtische Verbes- serung i. H. v. rd. 939,4 Mio. €. Es besteht somit Potenzial zur weiteren Reduzierung der Ermächtigungsübertragungen. Prognosebericht auf Basi s des Buchungsstandes 31.08.202 5 9 3 Bewertung Die für das Jahresergebnis 2025 der Stadt Köln prognostizierte Haushaltsverschlech- terung ist vor allem von erhöhten Transferaufwendungen i. H. v. 89,6 Mio. € und Ver- sorgungsaufwendungen i. H. v. 40,0 Mio. € sowie von niedrigeren Erträgen bei den Steuern und ähnlichen Abgaben i. H. v. 66,3 Mio. und Gebühren und Beiträgen i. H. v. 22,2 Mio. € verursacht. Diese negativen Entwicklungen können durch die Mehrerträge, insb. im Rahmen des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer, der Erstattung der Kapitalertragssteuer für die Vorjahre, der Zuweisungen vom Land so- wie der Erstattungen vom Bund für die Kosten der Unterkunft nicht kompensiert wer- den. Die größten Herausforderungen ergeben sich bei den Transferaufwendungen aus der Entwicklung in den Bereichen der Leistungen nach dem SGB XII sowie SGB VIII. Maßgeblich für diese Entwicklung im Bereich SGB XII sind die steigenden Fallzahlen in der Grundsicherung und bei Leistungen außerhalb stationärer Einrichtungen in Verbindung mit erhöhten Pflegekosten. Hinzu kommen zusätzliche Bedarfe infolge der Tarifsteigerungen für Sozialarbeitende und Pflegekräfte. Im Bereich des SGB VIII wirken sich stagnierende Fallzahlen bei zugleich steigenden Kosten in den Hilfen zur Erziehung zusätzlich belastend aus. Auf der Ertragsseite werden insbesondere bei der Gewerbesteuer deutliche Min- dererträge gegenüber dem Planansatz prognostiziert, die das Ergebnis wesentlich belasten. Grund hierfür sind der bislang ausbleibende wirtschaftliche Aufschwung und die anhaltende wirtschaftliche Stagnation. Zusätzlich wirken sich geringere Ge- bühren und Beiträge negativ auf die Ertragslage aus. So konnten die geplanten Er- träge aus Rettungsdienstgebühren nicht realisiert werden, da die Umsetzung des neuen Rettungsdienstbedarfsplans noch aussteht. Im Bereich der Kindertagesbe- treuung führen zudem geringere Beiträge sowie die verzögerte Einführung der neuen Elternbeitragssatzung (erst zum 01.08.2025) zu weiteren Mindererträgen gegenüber dem Haushaltsplanansatz. Aufgrund der stetig wachsenden Aufwendungen und der parallel zu verzeichnenden stagnierenden Steuerentwicklung zeichnet sich für den kommunalen Haushalt ge- genüber der Haushaltsplanung und dem Prognosebericht 04/2025 eine deutlich ver- schärfte finanzwirtschaftliche Situation mit durchgängigen Haushaltsdefiziten ab. Um die Handlungsfähigkeit der Stadt Köln für die Zukunft zu bewahren und den Haushalt generationengerecht auszugestalten, bedarf es verstärkter Anstrengungen und grundlegender struktureller Veränderungen. Während aus den Bewirtschaftungsvorgaben aus April 2025 aufgrund des zeitlichen Zusammenfallens für den Prognosebericht 04/2025 noch keine deutlichen Auswir- kungen erwartet wurden, sollten zum Zyklus 08/2025 deutliche Effekte sichtbar wer- den. Die nunmehr vorliegende Prognose auf Basis des Buchungsstandes 31.08.2025 zeigen unbenommen der Verbesserungen auf vereinzelten Positionen insgesamt eine Verschlechterung i. H. v. rd. 182,5 Mio. € gegenüber dem beschlossenen Plandefizit i. H. v. rd. 399,3 Mio. €. Die Verschlechterung liegt nur geringfügig unter- halb der Grenzen, aus denen eine Verpflichtung zur Erstellung einer Nachtragssat- zung gem. § 81 GO NRW für den Haushaltsplan 2025/2026 folgt. Das mit Prognosebericht auf Basi s des Buchungsstandes 31.08.202 5 10 rd. 581,8 Mio. € prognostizierte Defizit würde das städtische Eigenkapital zum Bilanz- stichtag 31.12.2024 von insgesamt rd. 5,3 Mrd. € um etwa 11,1 % verzehren. Bei ei- nem entsprechend anhaltenden Eigenkapitalverzehr wäre die Stadt Köln in weniger als 9 Jahren überschuldet. Die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskon- zeptes nach § 76 GO NRW mit eingeschränkter, durch die Bezirksregierung beauf- sichtigte Haushaltsführung, dürfte ohne wirksame Gegensteuerungsmaßnahmen so deutlich früher eintreten. Aus dem ASEG NRW (Altschuldenentlastungsgesetz NRW) und LuKIFG (Länder- und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz) ergeben sich im Berichtszyklus 08/2025 noch keine Auswirkungen. Mit Blick auf das Haushaltsjahr 2026 ist daher eine deutliche Verschärfung der Haus- haltsbewirtschaftung und Intensivierung des Konsolidierungsprozesses angezeigt. Darüber hinaus sind weitergehende Konsolidierungsmaßnahmen zwingen d vorzuse- hen, um die haushaltswirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachhaltig zu sichern und den bestehenden Herausforderungen adäquat zu begegnen. Prognose zum Gesamtergebnisplan Berichtszyklus: 2025-08 Anlage 1 Plan beschl. (2025) Plan fortg. (2025) Ist Stand Prognose (2025) Prognose (2025) Plan beschl. - Prognose (absolut) Teilplanzeilen Ergebnisrechnung EUR EUR EUR EUR EUR 1 + Steuern und ähnliche Abgaben -3.056.496.513 -3.056.496.513 -2.284.737.358 -2.990.164.710 -66.331.802 2 + Zuwendungen und allg. Umlagen -1.304.623.918 -1.308.629.555 -1.151.104.016 -1.313.046.631 8.422.713 3 + Sonstige Transfererträge -83.112.762 -83.180.540 -64.201.878 -88.078.468 4.965.706 4 + Öffentl.rechtl. Leistungsentgelte -396.939.032 -397.364.813 -191.639.826 -374.702.886 -22.236.146 5 + Privatrechtl. Leistungsentgelte -97.359.755 -97.359.755 -69.486.481 -101.280.426 3.920.671 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -737.023.590 -737.082.825 -426.893.796 -762.658.532 25.634.942 7 + Sonstige ordentliche Erträge -218.999.852 -218.999.852 -161.527.403 -230.387.737 11.387.886 8 + aktivierte Eigenleistungen -2.500.000 -2.500.000 -12.847 -2.500.000 0 10 = Ordentliche Erträge -5.897.055.421 -5.901.613.852 -4.349.603.604 -5.862.819.390 -34.236.031 11 - Personalaufwendungen 1.492.014.618 1.492.547.307 859.772.290 1.480.217.889 11.796.729 12 - Versorgungsaufwendungen 56.995.223 56.995.223 100.880.210 96.995.223 -40.000.000 13 - Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen 790.971.020 820.725.205 458.933.678 806.054.805 -15.083.786 14 - Bilanzielle Abschreibungen 187.869.832 187.934.483 122.397.935 202.613.878 -14.744.046 15 - Transferaufwendungen 2.488.549.023 2.513.677.099 1.841.787.109 2.578.138.874 -89.589.851 16 - Sonstige ordentl. Aufwendungen 1.271.564.791 1.281.708.370 803.427.854 1.281.061.181 -9.496.390 17 = Ordentliche Aufwendungen 6.287.964.506 6.353.587.687 4.187.199.076 6.445.081.850 -157.117.344 18 = Ordentliches Ergebnis (10 und 17) 390.909.085 451.973.835 -162.404.528 582.262.460 -191.353.375 19 + Finanzerträge -159.376.592 -159.376.592 -153.180.870 -157.503.573 -1.873.019 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 167.807.411 167.807.411 86.820.738 157.083.538 10.723.873 21 = Finanzergebnis (19 und 20) 8.430.819 8.430.819 -66.360.132 -420.035 8.850.854 22 = Ergebnis lfd. Verwaltungstätigkeit (18 und 21) 399.339.904 460.404.654 -228.764.660 581.842.425 -182.502.521 23 + Außerordentliche Erträge 0 0 0 -1 1 24 + Außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 1 -1 25 = Außerordentliches Ergebnis (23 und 24) 0 0 0 0 -0 26 = Jahresergebnis (22 und 25) 399.339.904 460.404.654 -228.764.660 581.842.425 -182.502.521 28 = Jahresergebnis (Überdeckung (-) / Unterdeckung) 399.339.904 460.404.654 -228.764.660 581.842.425 -182.502.521 Buchungsstand: 31.08.2025 Spalte Plan beschl. - Prognose : (-) Haushaltsverschlechterung (Wenigerertrag bzw. Mehraufwand) (+) Haushaltsverbesserung (Mehrertrag bzw. Wenigeraufwand) in Mio. € Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung - Rechnungsgröße Berichtszyklus 08/2025 Anlage 2 Produktgruppe Dezernat Amt Rechnungsgröße Erläuterungen Plan beschl. Plan fortg. Ist Stand Prognose Prognose Plan beschl. - Prognose (abs.) Plan beschl. - Prognose (%) 0103 - Personal- und Organisationsmanagement I 11 Erträge Die Mindererträge sind zurückzuführen auf die Kündigung des Deutschlandtickets zum 01.10.2025. Den Mindererträgen für das Deutschlandticket stehen korrespondierende Minderaufwendungen in der Teilplanzeile 16 gegenüber. Dem gegenüber stehen geringfügige Mehrerträge durch Erstattungen aus übrigen Bereichen sowie Erstattungen des Landes. -26,0 -26,0 -9,2 -23,2 -2,8 10,9 11 Aufwendungen Die Minderaufwendungen sind zurückzuführen auf die Kündigung des Deutschlandtickets zum 01.10.2025. Den Minderaufwendungen für das Deutschlandticket stehen korrespondierende Mindererträge in der Teilplanzeile 7 gegenüber. 175,2 175,2 158,0 173,1 2,1 1,2 11 Saldo Die Mindererträge sind zurückzuführen auf die Kündigung des Deutschlandtickets zum 01.10.2025. Den Mindererträgen für das Deutschlandticket stehen korrespondierende Minderaufwendungen in der Teilplanzeile 16 gegenüber. Demgegenüber stehen geringfügige Mehrerträge durch Erstattungen aus übrigen Bereichen sowie Erstattungen des Landes. 149,1 149,1 148,8 149,9 -0,8 -0,5 0107 - Rechts-, Versicherungs- und Vergabeangelegenheiten II 30 Erträge Es werden Mehrerträge über ca. 1,2 Mio. € prognostiziert. Dies ist auf die Erträge für die Serviceleistungen des Vergabebereichs für 26/Gebäudewirtschaft zurückzuführen. Diese wurden im Plan niedriger veranschlagt. Es wurde ein neuer Abrechnungsmodus vereinbart. In der Prognose sind zu erwartende höhere Erträge abgebildet. -6,3 -6,3 -0,4 -7,5 1,2 -19,7 30 Aufwendungen Insgesamt werden Wenigeraufwendungen über ca. 1,7 Mio. € prognostiziert. Hauptursächlich hierfür ist der Versicherungsbereich. Einerseits liegt der Aufwand für die Versicherungsprämien, die an externe Versicherungen für den Versicherungsschutz des städtischen Vermögens geleistet werden, deutlich unter den Planwerten. Aufgrund von Schwankungen im versicherten Bestand und der zum Planungszeitpunkt nicht bekannten Index- und Prämienänderungen sind die Beträge nur schwer planbar. Gleichzeitig ergibt sich im Versicherungsbereich bei den Ersatzleistungen in den eigenversicherten Schadensfällen eine Verschlechterung in der Prognose gegenüber dem Plan. 23,9 23,9 15,3 22,2 1,7 7,1 30 Saldo In der Produktgruppe 0107 bei 30 - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen ergibt sich insgesamt eine Verbesserung über ca. 2,9 Mio. €. Diese ist im Wesentlichen auf die oben dargestellten Sachverhalte bei den Erträgen und Aufwendungen zurückzuführen. 17,6 17,6 14,8 14,7 2,9 16,7 0108 - Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten II II/2 Erträge Es werden Mehrerträge i. H. v. 10,1 Mio. € prognostiziert. Diese ergeben sich aus der jetzt bekanntgewordenen Erstattung der Gebäudewirtschaft an die Kernverwaltung im Rahmen des Ergebnisausgleichs 2023 (9,8 Mio. €). Die Ratsvorlage dazu ist in Vorbereitung. Des Weiteren erfolgt bei der Modernen Stadt GmbH eine höhere Gewinnausschüttung als geplant (0,3 Mio. €). 0,0 0,0 -10,1 -10,1 10,1 -36.687,1 Spalte "Plan beschl. - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 1/12 in Mio. € Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung - Rechnungsgröße Berichtszyklus 08/2025 Anlage 2 Produktgruppe Dezernat Amt Rechnungsgröße Erläuterungen Plan beschl. Plan fortg. Ist Stand Prognose Prognose Plan beschl. - Prognose (abs.) Plan beschl. - Prognose (%) II/2 Aufwendungen Die Mehraufwendungen von 3,0 Mio. € setzen sich zusammen aus zunächst planungstechnisch bei Amt 26 verorteten Konsolidierungen bei Bewachungsleistungen i. H. v. rd. 2,0 Mio. €, die im Jahresverlauf 2025 den einzelnen Dienststellen konkret zugeordnet wurden. Des Weiteren werden Kostenerhöhungen durch die verzögerte Fertigstellung des Clouth- Geländes in Höhe von rd. 1,0 Mio. € erwartet. -0,1 5,4 0,4 3,0 -3,0 3.692,6 II/2 Saldo In der Produktgruppe 0108 - Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten bei II/2 - Beteiligungssteuerung ergibt sich somit eine Verbesserung von rd. 7,0 Mio. €. Sie ist überwiegend auf die zu erwartende Erstattung der Gebäudewirtschaft an die Kernverwaltung im Rahmen des Ergebnisausgleichs 2023 zurückzuführen. Demgegenüber ergeben sich Verschlechterungen durch die Verzögerung der Fertigstellung und Abrechnung des Projekts „Clouth-Gelände“ und im Bereich der Gebäudewirtschaft durch die Korrektur der Deckung von anfallenden Bewachungsleistungen. -0,1 5,4 -9,7 -7,1 7,0 -6.401,1 VIII 23 Erträge Bei den Erträgen werden Mindererträge in Höhe von rd. 1,8 Mio. € prognostiziert. Diese resultieren aus Wenigererträgen bei Vermietungen und Verpachtungen des städtischen Grundbesitzes. -34,4 -34,4 -19,2 -32,6 -1,8 5,4 23 Aufwendungen Die Mehraufwendungen i. H. v. 3,1 Mio. € resultieren aus diversen Sachverhalten. Zum einen kommt es zu Mehraufwendungen bei der Unterhaltung von Gebäuden und Zuschüssen (2,3 Mio. €). Die Mittel wurden i. R. d. Ermächtigungsübertragung bereitgestellt. Außerdem werden Mehraufwendungen i. H. v. 0,3 Mio. € für die sonstige Bewirtschaftung aufgrund notwendiger Bewachungen von Tiefgaragen und Parkhäusern und der Erhöhung der Grundbesitzabgaben erwartet. Des Weiteren wird mit einem Mehraufwand (rd. 0,5 Mio. €) bei außerplanmäßigen Abschreibungen für Grund und Boden bei Nutzungsartenänderungen auf einen niedrigeren Buchwert gerechnet. 28,0 31,0 29,0 31,1 -3,1 -10,9 23 Saldo Bei Amt 23 ergibt sich eine Verschlechterung von rd. 4,9 Mio. €. Diese ist auf die dargestellten Sachverhalte bei Erträgen und Aufwendungen zurückzuführen. -6,4 -3,5 9,8 -1,5 -4,9 76,4 0205 - Verkehrsüberwachung I 32 Erträge Bei den Erträgen wird mit einem Überschuss von 3,7 Mio. € gerechnet. Dieser resultiert hauptsächlich aus den steigenden Fallzahlen im Bereich der Verkehrsüberwachung. -46,8 -46,8 -33,3 -50,5 3,7 -7,9 32 Aufwendungen Bei den Aufwendungen resultieren Minderaufwendungen i. H. v. 0,5 Mio. € hauptsächlich aus geringeren Aufwendungen für Dienstkleidung und Telefonkosten aufgrund unbesetzter Stellen sowie aus einer restriktiven Mittelbewirtschaftung. 38,9 38,9 22,5 38,4 0,5 1,3 32 Saldo In der Produktgruppe 0205 bei 32 - Amt für öffentliche Ordnung ergibt sich aufgrund der dargestellten Sachverhalte eine Verbesserung von 4,2 Mio. €. -7,9 -7,9 -10,9 -12,0 4,2 -53,3 Spalte "Plan beschl. - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 2/12 in Mio. € Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung - Rechnungsgröße Berichtszyklus 08/2025 Anlage 2 Produktgruppe Dezernat Amt Rechnungsgröße Erläuterungen Plan beschl. Plan fortg. Ist Stand Prognose Prognose Plan beschl. - Prognose (abs.) Plan beschl. - Prognose (%) 0212 - Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst I 37 Erträge Es werden Wenigererträge i. H. v. 12,6 Mio. € prognostiziert. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass Erträge aus Rettungsdienstgebühren in Höhe von 6,0 Mio. € nicht realisiert werden können. Grund dafür ist, dass für die Umsetzung des neuen Rettungsdienstbedarfsplans Aufwendungen in gleicher Höhe eingeplant wurden, welche voraussichtlich in 2025 nicht abfließen werden Zum anderen ergibt sich eine voraussichtliche Ertragsverringerung i. H. v. rd. 7,3 Mio. €. Diese resultiert daraus, dass die zum Zeitpunkt des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2025/2026 für die Planung der Rettungsdienstgebührenerträge zugrunde gelegte Datenbasis zur Annahme einer gegenüber der tatsächlichen Entwicklung höheren Ertragslage führte. Demgegenüber stehen geringe Ertragsverbesserungen in den übrigen Bereichen i. H. v. rd. 0,7 Mio. €. -121,4 -121,4 -10,5 -108,8 -12,6 10,4 37 Aufwendungen Es werden Mehraufwendungen i. H. v. rd. 1,5 Mio. € prognostiziert. Diese resultieren aus diversen Sachverhalten. Auf der einen Seite entstehen Mehraufwendungen durch erhebliche Preissteigerungen bei den Energiekosten (rd. 1,0 Mio. €), höhere Instandhaltungskosten der Gebäude (rd. 0,4 Mio. €), höheren Tarifabschlüssen als geplant bei den Leistungserbringern und den Notärzten im Rettungsdienst (rd. 3,9 Mio. €), Preissteigerungen beim medizinischen Verbrauchsmaterial (rd. 0,4 Mio. €), den notwendigen Austausch von Brandschutzkleidung für die Innenbrandbekämpfung (rd. 1,2 Mio. €) sowie die Neubeschaffung von Brandschutzkleidung für die Waldbrandbekämpfung (rd. 1,3 Mio. €). Bei den Abschreibungen ergibt sich eine Verschlechterung von rd. 2,8 Mio. €. Auf der anderen Seite entstehen Minderaufwendungen durch die Nicht-Umsetzung des neuen Rettungsdienstbedarfsplans in 2025 (rd. 6,0 Mio. €). Außerdem wurden in Teilplanzeile 16 im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 Leistungen mit einem Volumen von rd. 3,5 Mio. €, welche dem abzuschließenden Haushaltsjahr zuzuordnen sind, als Verbindlichkeit in das Haushaltsjahr 2024 gebucht, woraus sich im Haushaltsjahr 2025 Aufwandsminderungen von rd. 3,5 Mio. € ergeben. 249,4 249,4 156,7 250,8 -1,5 -0,6 37 Saldo In der Produktgruppe 0212 bei 37 - Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz ergibt sich somit eine Verschlechterung von rd. 14,0 Mio. €. Diese ist hauptsächlich auf die Wenigererträge aufgrund der dargestellten Sachverhalte zurückzuführen. 127,9 127,9 146,2 142,0 -14,0 -11,0 Spalte "Plan beschl. - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 3/12 in Mio. € Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung - Rechnungsgröße Berichtszyklus 08/2025 Anlage 2 Produktgruppe Dezernat Amt Rechnungsgröße Erläuterungen Plan beschl. Plan fortg. Ist Stand Prognose Prognose Plan beschl. - Prognose (abs.) Plan beschl. - Prognose (%) 0301 - Schulträgeraufgaben IV 40 Erträge Bei den Erträgen resultiert ein Mehrertrag von rd. 6,6 Mio. € aus diversen Sachverhalten, auf die im Folgenden eingegangen wird. Im Rahmen des Digitalpaktes werden rd. 14,6 Mio. € zusätzlicher Ertrag erwartet. Außerdem liegen rd. 1,1 Mio. € nicht geplante Erträge aus dem Startchancenprogramm vor, welche die Mehraufwendungen decken können. Hinzu kommen rd. 0,2 Mio. € Fördermittel vom Land für die IT-Administration, rd. 0,6 Mio. € höhere Erträge aus der Bildungspauschale und 0,2 Mio. € Erträge für Personal und Sachmittel für das Programm Kein Abschluss ohne Anschluss. Der Mehrertrag wird geschmälert durch Wenigererträge insbesondere im OGS-Bereich (Offene Ganztagsschulen) von rd. 8,0 Mio. €. Zum einen wird mit Wenigererträgen bei den Landeszuweisungen gerechnet (rd. 7,3 Mio. €) aufgrund der Verzögerung des Klageverfahrens gegen das Land NRW. Die neue Prognose wurde zudem an die endgültigen Schülerzahlen vom Schuljahr (SJ) 24/25 und die prognostizierten Schülerzahlen für das SJ 25/26 angepasst. Zum anderen werden Wenigererträge bei den Elternbeiträgen kalkuliert (rd. 0,7 Mio. €), da die neue Elternbeitragssatzung erst zum 01.08.2025 in Kraft getreten ist. Weiterhin werden Wenigererträge von rd. 1,9 Mio. € im Bereich der Anlagenrechnung aus der Auflösung von Sonderposten kalkuliert (Saldo SK 416100, 416800 u. 457100). -168,7 -171,9 -141,1 -175,3 6,6 -3,9 40 Aufwendungen Bei den Aufwendungen resultiert ein Mehraufwand von rd. 19,2 Mio. € aus diversen Sachverhalten, auf die im Folgenden eingegangen wird. Der Mehrbedarf ist hauptsächlich durch die Schulmieten begründet (Verschlechterung rd. 13,1 Mio. €). 26 hat in den Monaten Januar- August im Durchschnitt rd. 26,0 Mio. € eingezogen, mit der Zahlung September rd. 49,0 Mio. €. Hintergrund ist, dass die Nebenkosten stark angestiegen sind und nun abgerechnet werden. Es war bekannt, dass eine Erhöhung und Nachzahlung ansteht, die Höhe dieser war jedoch nicht vorhersehbar. Die nach der Septemberzahlung aktuelle Hochrechnung für Mieten/NK bis Ende des Jahres ergibt nunmehr ein Defizit von rd. 13,1 Mio. €. Weiterhin resultiert ein Mehrbedarf bei den Abschreibungen (rd. 4,5 Mio. €) sowie im Bereich der Schülerunfallversicherung (rd. 1,3 Mio. €). Durch die Beihilfekosten beim Schulamt kommt es zudem zu einem Mehrbedarf in Höhe von rd. 0,8 Mio. €. Hinzukommen erhöhte Bedarfe bei den Lehrmitteln und im Bereich des Schulgirokontos sowie bei der Schülerbeförderung. Die Verschlechterung kann teilweise geschmälert werden durch Einsparungen in der OGS sowie im Bereich des Schulsupports. Auch die Einbuchung von Verbindlichkeiten trägt zu einer Verbesserung bei. 633,4 636,7 379,2 652,6 -19,2 -3,0 40 Saldo In der Produktgruppe 0301 – Schulträgeraufgaben bei 40 – Amt für Schulentwicklung ergibt sich somit eine Verschlechterung von rd. 12,6 Mio. € (Mehrerträge rd. 6,6 Mio. € abzüglich Mehraufwand in Höhe von rd. 19,2 Mio. €). Dieser Saldo ist zum Großteil auf Mehraufwendungen bei den Schulmieten zurückzuführen. 464,7 464,8 238,1 477,3 -12,6 -2,7 0401 - Museumsreferat II II/2 Erträge Es sind keine Erträge veranschlagt, sodass keine Erläuterung notwendig ist. 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 II/2 Aufwendungen Es werden Mehraufwendungen i. H. v. 7,0 Mio. € prognostiziert. Dies ist darauf zurückzuführen, dass neben den Betriebskostenzuschüssen zusätzliche Mittel für Sanierungsarbeiten des Wallraf-Richartz-Museums benötigt werden. Diese Mittel wurden als konsumtive Ermächtigung übertragen. 9,7 16,6 3,9 16,6 -7,0 -72,0 II/2 Saldo Insgesamt ergibt sich in der Produktgruppe 0401 - Museumsreferat eine Verschlechterung i. H. v. 7,0 Mio. €. Diese ergibt sich daraus, dass neben den Betriebskostenzuschüssen zusätzliche Mittel für Sanierungsarbeiten des Wallraf-Richartz-Museums benötigt werden. 9,7 16,6 3,9 16,6 -7,0 -72,0 Spalte "Plan beschl. - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 4/12 in Mio. € Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung - Rechnungsgröße Berichtszyklus 08/2025 Anlage 2 Produktgruppe Dezernat Amt Rechnungsgröße Erläuterungen Plan beschl. Plan fortg. Ist Stand Prognose Prognose Plan beschl. - Prognose (abs.) Plan beschl. - Prognose (%) 0402 - Museum Ludwig VII 4511 Erträge Bei den Erträgen resultieren Mehrerträge von ca. 1,3 Mio. € durch Zuschüsse aus bereits geplanten und in sich ausfinanzierten Sonderausstellungen. Demgegenüber stehen Mindererträge von rd. 0,5 Mio. € aufgrund nicht realisierbarer geplanter Erträge durch Eintrittsgelder im Bereich der ständigen Sammlung, die durch die Erträge aus den Sonderausstellungen nicht ausgeglichen werden können. -4,8 -4,8 -2,6 -5,8 1,0 -20,1 4511 Aufwendungen Bei den Aufwendungen ergeben sich Mehraufwendungen i. H. v. 5,6 Mio. €. Diese setzen sich zum einen aus rd. 3,2 Mio. € zusätzlichen Handwerkerkosten und Instandhaltungsmaßnahmen sowie zum anderen aus größeren Maßnahmen der Gebäudeunterhaltung zusammen. Darüber hinaus entstehen Mehraufwendungen von rd. 1,8 Mio. € für Sonderausstellungen, diese werden durch Mehrerträge ausgeglichen, rd. 0,1 Mio. € für Wartungskosten sowie rd. 0,2 Mio. € für steigende Energiekosten. Zusätzlich fallen im Bereich der Bewachungskosten rd. 0,4 Mio. € mehr an, aufgrund von tariflicher Preiserhöhung ab 01.04.2025 sowie notwendiger Bewachung während der Sanierungsarbeiten. 14,4 14,4 7,9 20,0 -5,6 -39,0 4511 Saldo In der Produktgruppe 0402 - Museum Ludwig ergibt sich somit eine Verschlechterung von rd. 4,7 Mio. €. Diese ist zum Großteil auf Mehraufwendungen aufgrund der dargestellten Sachverhalte zurückzuführen, die nur zum Teil durch Mehrerträge kompensiert werden. 9,6 9,6 5,3 14,2 -4,6 -48,5 0501 - Leistungen nach dem SGB XII V 50 Erträge Höhere Kosten der Grundsicherung führen zu höheren Erstattungsbeträgen. -292,8 -292,8 -157,2 -294,9 2,1 -0,7 50 Aufwendungen Gesteigerte Fallzahlen in der Grundsicherung und bei Leistungen außerhalb von Einrichtungen in Kombination mit höheren Kosten in der Pflege führen zu einem Kostenanstieg von insgesamt 23,6 Mio. €. 541,3 541,3 453,0 564,9 -23,6 -4,4 50 Saldo In der Produktgruppe 0501 - Leistungen nach dem SGB XII - ergibt sich aufgrund der dargestellten Sachverhalte eine Verschlechterung per Saldo i. H. v. rd. 21,5 Mio. €. 248,5 248,5 295,8 269,9 -21,5 -8,6 0502 - Kommunale Leistungen nach dem SGB II V 50 Erträge Der prognostizierte Ertrag steigt um rund 15,2 Mio. € aufgrund korrespondierender Mehraufwendungen für die Kosten der Unterkunft (KdU), die anteilig vom Bund erstattet werden. Die Verteilung der Landesersparnis bei Wohngeldausgaben fällt 3,1 Mio. € geringer aus als geplant. -337,1 -337,1 -252,3 -349,3 12,2 -3,6 50 Aufwendungen Aufgrund eines Anstieges der Fallzahlen sowie der Kosten pro Bedarfsgemeinschaft für die Kosten der Unterkunft erhöhen sich die Aufwendungen um rd. 24,6 Mio. €, basierend auf den aktualisierten Prognosewerten des Jobcenters. 494,0 494,0 307,2 518,7 -24,6 -5,0 50 Saldo Ingesamt ergibt sich in der Produktgruppe 0502 - Kommunale Leistungen nach dem SGB II - eine Verschlechterung i. H. v. rd. 12,5 Mio. €, da die höheren Aufwendungen nur teilweise durch höhere Erträge bei den Kosten der Unterkunft kompensiert werden. 157,0 157,0 54,9 169,4 -12,5 -7,9 0503 - Weitere soziale Pflichtleistungen V 50 Erträge Die Erhöhung der Pauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (Flüag) führt zu höheren Einnahmen. -59,8 -59,8 -40,4 -64,6 4,8 -8,1 Spalte "Plan beschl. - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 5/12 in Mio. € Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung - Rechnungsgröße Berichtszyklus 08/2025 Anlage 2 Produktgruppe Dezernat Amt Rechnungsgröße Erläuterungen Plan beschl. Plan fortg. Ist Stand Prognose Prognose Plan beschl. - Prognose (abs.) Plan beschl. - Prognose (%) 50 Aufwendungen Die Kostenerwartung für Leistungen nach § 2 AsylbLG fällt deutlich geringer aus als die Planung, da hier die Fallzahlen sehr stark hinter den Erwartungen geblieben sind. Im Rahmen der Überprüfug der Abrechnung der Unterhaltsvorschussleistungen erfolgt eine nachträgliche Anpassung der Einnahmeabrechnung gegenüber dem Land, was zu Mehraufwendungen führt. 131,7 131,7 73,8 127,6 4,1 3,1 50 Saldo Ingesamt ergibt sich in der Produktgruppe 0503 - Weitere soziale Pflichtleistungen - eine Verbesserung i. H. v. rd. 9,0 Mio. € 71,9 71,9 33,5 63,0 9,0 12,5 0601 - Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung IV 5111 Erträge Die Mehrerträge resultieren aus ungeplanten zusätzlichen Sonderposten-Investitionspauschalen sowie Mehrerträgen aus einer ungeplanten Vermietung. -1,2 -1,2 -1,1 -2,1 0,9 -79,9 5111 Aufwendungen Die ausgewiesene Prognose berücksichtigt die veranschlagten Mittel für die Umsetzung des Konzeptes seitens 51, bei 5111 neue Inobhutnahme- und Wohngruppen aufzubauen. Die Maßnahme läuft derzeit an. 34,7 34,7 20,4 31,9 2,8 8,0 5111 Saldo Die ausgewiesene Prognose berücksichtigt die veranschlagten Mittel für die Umsetzung des Konzeptes seitens 51, bei 5111 neue Inobhutnahme- und Wohngruppen aufzubauen. Wann das Konzept von 51 durch die Umsetzung bei 5111 zu Wenigeraufwendungen bei 51 führen wird, ist derzeit nicht bekannt. Die Maßnahme läuft derzeit an. Zudem werden Mehrerträge aus ungeplanten zusätzlichen Sonderposten-Investitionspauschalen sowie Mehrerträge aus einer ungeplanten Vermietung generiert. 33,5 33,5 19,2 29,8 3,7 11,1 0603 - Kindertagesbetreuung IV 51 Erträge Die erste Prognose 2025 muss in Bezug auf die Landeszuweisungen korrigiert werden. Nach einer Betriebskostenabrechung aus den Vorjahren findet hier durch den LVR eine Verrechnung statt. Weiterhin bleiben die Erträge aus öffentlich rechtlichen Abgaben (Elternbeiträge und Essensentgelte) hinter den Haushaltsplanerwartungen zurück. Hier wird ein Wenigerertrag von rd. 12,0 Mio. € prognostiziert. -469,6 -469,6 -335,5 -449,3 -20,3 4,3 51 Aufwendungen Mehraufwendungen ergeben sich aus den Mietkostenzahlungen für angemietete Kitas. 781,3 781,3 542,2 782,4 -1,2 -0,1 51 Saldo Der Produktbereich Kindertagesbetreuung ist durch die Vorgaben des KiBiz stark gesetzlich geregelt. Einen Handlungsspielraum hat die Kommune als Aufgabenträger hier kaum. Neben den gesetzlichen Betriebskostenzuschüssen gewährt die Stadt Köln hier freiwillige Leistungen (Förderung von Brennpunktkitas rd. 0,8 Mio. €, Übernahme von Mieten rd. 6,0 Mio. €, freiwilliger Zuschuss über Kindpauschalen hinaus 6,2 Mio. €). Aktuell werden Rückstandsaufarbeitungen im Bereich der Betriebkostenabrechnungen mit dem Land durchgeführt. Seitens des LVR ist bereits eine Rückforderung geltend gemacht worden, die im Rahmen von Verrechnungen zu Ertragsausfällen führt. Hier besteht das Risiko, dass Landeszuweisungen aus den Vorjahren zurückgezahlt werden müssen. 311,7 311,7 206,7 333,1 -21,4 -6,9 Spalte "Plan beschl. - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 6/12 in Mio. € Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung - Rechnungsgröße Berichtszyklus 08/2025 Anlage 2 Produktgruppe Dezernat Amt Rechnungsgröße Erläuterungen Plan beschl. Plan fortg. Ist Stand Prognose Prognose Plan beschl. - Prognose (abs.) Plan beschl. - Prognose (%) 0606 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien IV 51 Erträge Die prognostizierten Mehrerträge resultieren in erster Linie aus der höheren Verwaltungskostenpauschale und Inklusionspauschale sowie aus höheren Konnexitätsmitteln für das Aufgabengebiet Kinderschutz. Die Verwaltungskostenpauschale ist fallzahlenabhängig und daher zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nur sehr schwer einzuplanen. Bezüglich der Konnexitätsmittel lagen zum Planungszeitpunkt ebenfalls keine fundierten Informationen vor, weswegen die Höhe der Mittel nur geschätzt werden konnte. Weiterhin wurden noch Konnexitätsmittel aus 2024 vereinnahmt. -40,6 -40,6 -42,5 -51,6 11,0 -27,0 51 Aufwendungen Die Mehraufwendungen ergeben sich neben gestiegenen Mieten (+3,0 Mio. €) fast ausschließlich aus einem Mehrbedarf im Bereich der Hilfen zur Erziehung (+74,4 Mio. €). Die durchschnittlichen Kosten pro Fall sind gestiegen, da die Leistungsträger die allgemein gestiegenen Kosten (allg. Preissteigerungen, Tarifabschlüsse usw.) an die Verwaltung durchreichen. Für die Verwaltung ist dieser Bereich aufgrund des teilweise nur begrenzten Marktes von Angebotsträgern in Verbindung mit einem Rechtsanspruch auf Hilfegewährung nur schwer zu steuern. 390,8 390,8 337,7 464,6 -73,8 -18,9 51 Saldo Der Produktbereich Hilfen für junge Menschen und deren Familien wird geprägt durch die Hilfen zur Erziehung (HZE). Sowohl die Fallzahlen, als auch die Aufwendungen pro Fall (in erster Linie Transferleistungen an Jugendhilfeträger), stiegen über die Jahre hinweg kontinuierlich. Um dem weiteren Kostenanstieg in diesem Bereich zu begegnen, sind von der Verwaltung bereits Maßnahmen wie die Intensivierung und Verstärkung des bezirksindividuellen Fachcontrollings eingeleitet worden. So ist unter anderem auch das Projekt "KOSE“ zur Stärkung der aktiven Hilfesteuerung in den Bezirksjugendämtern geplant worden sowie eine Personalaufstockung im operativen Bereich ASD, um passgenauere und damit kostengünstigere Hilfen bewilligen zu können. Die Eingliederungshilfe wird neu ausgerichtet (Einführung eines Falleingangsmanagements). Ebenso werden Anschlussmaßnahmen nach Inobhutnahmen (ION) ausgebaut und das Rückführungsmanagement (von einer Inobhutnahme zurück in die Familie) wird überprüft. Das kostengünstigere Pflegekinderwesen soll durch eine Attraktivitätssteigerung ausgebaut werden. Trotz aller ergriffener Maßnahmen entsteht im Vergleich zum Plan ein erheblicher Mehrbedarf, der auch durch die Mehrerträge nicht vollständig aufgefangen werden kann. 350,2 350,2 295,2 413,0 -62,8 -17,9 1003 - Wohnraumförderung, Wohnungserhaltung und - pflege, Hilfen für Wohnungssuchende V 56 Erträge Der Mehrertrag ergibt sich zum einen durch einen erhöhten Ertrag bei den zweckgebundenen Abgaben, welche auf das Verfahren Siebengebirgsallee 185 zurückzuführen ist, und zum anderen auf erhöhte ordnungsrechtliche Erträge, sowohl auf Produktebene der Zweckentfremdung, als auch auf Produktebene der Wohnungsaufsicht. -1,3 -1,3 -3,4 -4,0 2,7 -205,7 56 Aufwendungen Der minimale Mehraufwand entsteht durch hohe Forderungsverluste. 19,0 19,0 11,1 19,6 -0,6 -3,1 56 Saldo Der Mehrertrag durch Zweckgebundene Abgaben und Ordnungsrechtliche Erträge wird unwesentlich von Forderungsverlusten gemildert. 17,7 17,7 7,6 15,5 2,1 12,0 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum V 56 Erträge Es wurde eine leichte Verbesserung bei den Erstattungen vom Land und den Erträgen aus Schadensregulierungen prognostiziert, die jedoch durch einen geringeren Rückforderungsbetrag aufgrund des Abbaus von Beherbergungsplätzen überkompensiert wird. -75,4 -75,4 -46,1 -74,6 -0,8 1,1 Spalte "Plan beschl. - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 7/12 in Mio. € Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung - Rechnungsgröße Berichtszyklus 08/2025 Anlage 2 Produktgruppe Dezernat Amt Rechnungsgröße Erläuterungen Plan beschl. Plan fortg. Ist Stand Prognose Prognose Plan beschl. - Prognose (abs.) Plan beschl. - Prognose (%) 56 Aufwendungen Höhere Aufwendungen entstehen bei den Sach- und Dienstleistungen vor allem im Bereich der Gebäudeunterhaltung. Demgegenüber stehen aber auch hohe Minderaufwendungen bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen, diese kommen hauptsächlich zum einen durch die Auflösung der pauschalisierten Einzelwertberichtigung in Höhe von rd. 3,5 Mio. € und zum anderen durch die aufwandsmindernde Auflösung der Verbindlichkeiten für offene Rechnungen unter 100.000 € i. H. v. rd. 2,5 Mio. € zustande. Außerdem wurden Einsparungen bei den Sicherheitsdienstleistungen erzielt und Beherbergungsbetriebsplätze abgebaut. 185,1 185,6 108,4 178,8 6,3 3,4 56 Saldo Die Abweichung ergibt sich im Wesentlichen aus den genannten Sachverhalten bei den Aufwendungen, da ein Minderaufwand besteht. 109,7 110,2 62,2 104,2 5,5 5,0 1005 - Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit V 50 Erträge Soweit nach dem Ordnungsbehördengesetz (OBG) untergebrachte Personen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, werden die von der Stadt vorgeleisteten Aufwendungen vom Jobcenter erstattet. Aufgrund der steigenden Kosten für die Unterbringung in Beherbergungsbetrieben werden daher auch höhere Erträge erzielt. -24,1 -24,1 -23,9 -26,3 2,2 -9,1 50 Aufwendungen Geplante Maßnahmen des Kölner Konzeptes zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit (KöKoWo) werden voraussichtlich in 2025 nicht vollständig umgesetzt. 54,3 54,3 27,7 53,7 0,6 1,1 50 Saldo Ingesamt ergibt sich in der Produktgruppe 1005 - Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit - eine Verbesserung i. H. v. 2,8 Mio. €. 30,2 30,2 3,8 27,4 2,8 9,2 1101 - Ver- und Entsorgung II II/2 Erträge Es werden Wenigererträge i. H. v. 3,0 Mio. € prognostiziert. Die Konzessionsabgabe der RheinEnergie verringert sich durch angenommene geringere Wertgrößen der Basiswerte (Strom und Gasverbräuche) um 2,0 Mio. €. Zudem verringert sich die Gewinnausschüttung der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, durch den deutlichen Umsatzrückgang aufgrund stark gesunkener Schmutzwassermengen, die durch vorab ergriffene Gegenmaßnahmen nicht vollständig kompensiert werden konnten (1,0 Mio. €). -97,8 -97,8 -94,8 -94,8 -3,0 3,1 II/2 Aufwendungen Es sind keine Aufwendungen veranschlagt, sodass keine Erläuterung notwendig ist. 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 II/2 Saldo Die Verschlechterung innerhalb der Produktgruppe 1101 - Ver- und Entsorgung bei II/2 - Beteiligungssteuerung i. H. v. 3,0 Mio. € ergibt sich durch gesunkene Konzessionsabgaben von der RheinEnergie und eine geringere Gewinnausschüttung der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR. -97,8 -97,8 -94,8 -94,8 -3,0 3,1 Spalte "Plan beschl. - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 8/12 in Mio. € Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung - Rechnungsgröße Berichtszyklus 08/2025 Anlage 2 Produktgruppe Dezernat Amt Rechnungsgröße Erläuterungen Plan beschl. Plan fortg. Ist Stand Prognose Prognose Plan beschl. - Prognose (abs.) Plan beschl. - Prognose (%) 1201 - Straßen, Wege, Plätze III 64 Erträge Bei den Erträgen wird mit einer Verbesserung von rd. 6,3 Mio. € gerechnet. Diese resultiert im Wesentlichen aus mehreren Sachverhalten: So führen Mehrerträge aus Parkgebühren i. H. v. rd. 2,2 Mio. € zu einer deutlichen Verbesserung der Ertragslage. Der entsprechende Ansatz im Haushalt wurde konservativ geplant. Es ist jedoch zu beachten, dass die Prognosen auf der aktuellen Parkgebührenordnung basieren. Aufgrund von Verzögerungen bei der Beschlussfassung der neuen Parkgebührenordnung ist derzeit keine belastbare Einschätzung über deren künftige Wirkung möglich. Änderungen in der Gebührenordnung könnten somit nachträglich Einfluss auf die Ertragssituation nehmen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Umstellung aller Automaten einen Zeitraum von bis zu 15 Monaten in Anspruch nehmen kann, sodass die Auswirkungen auf die Ertragssituation 2025 als stark begrenzt anzusehen wären. Darüber hinaus ist eine Rückerstattung von Stromkosten für Lichtsignalanlagen (LSA) aus dem Jahr 2024 i. H. v. rd. 0,5 Mio. € zu verzeichnen. Zusätzlich ergibt sich ein Mehrertrag von rd. 3,5 Mio. € durch die planmäßige Auflösung von Sonderposten im Zusammenhang mit der Aktivierung von Lichtsignalanlagen und dem Parkleitsystem. Die verbleibenden rd. 0,1 Mio. € resultieren aus diversen kleineren Ertragsverbesserungen. -32,8 -33,1 -26,2 -39,1 6,3 -19,4 64 Aufwendungen Es werden saldierte Mehraufwendungen in Höhe von rd. 1,6 Mio. € prognostiziert. Die Abschreibungen werden sich im Zuge der fortlaufenden Aktivierungen von Lichtsignalanlagen und weiterer verkehrstechnischer Einrichtungen um rd. 2,3 Mio. € erhöhen. Für den Bereich der Geschäftskosten wird trotz restriktiver Mittelbewirtschaftung mit einem Mehraufwand von rd. 0,1 Mio € gerechnet. Demgegenüber wird den Bereich der Unterhaltungsaufwendungen mit einer Aufwandsreduzierung um rd. 0,8 Mio € gerechnet. 75,0 75,4 36,6 76,6 -1,6 -2,1 64 Saldo In der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze bei 64 – Amt für Verkehrsmanagement ergibt sich eine Verbesserung von rd. 4,8 Mio. €. Diese basiert im Wesentlichen auf Mehrerträgen i. H. v. rd. 6,3 Mio. €, insbesondere durch Mehrerträge aus Parkgebühren (rd. 2,2 Mio. €), eine Stromkostenrückerstattung für Lichtsignalanlagen aus dem Jahr 2024 (rd. 0,5 Mio. €) sowie die planmäßige Auflösung von Sonderposten (rd. 3,5 Mio. €) sowie diverser kleinerer Ertragsverbesserungen (rd. 0,1 Mio. €). Diese Mehrerträge reduzieren sich durch die oben genannten Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt rd. 1,6 Mio. € . 42,3 42,3 10,5 37,5 4,8 11,3 66 Erträge Bedingt durch die Verzögerung beim Ausführungsbeginn des Eisenbahnkreuzungsbauwerkes Luxemburger Str. reduzieren sich die eingeplanten Ausgleichszahlungen der DB AG um rd. 2,1 Mio. €. Im Gegenzug erhöhen sich die Erträge aus der Auflösung von gebildeten Sonderposten - primär aus Mitteln der Investitionspauschale - um rd. 1,6 Mio. €. Weiterhin entwickeln sich die Erträge aus Gestattungen nach TKG überplanmäßig (Mehrertrag von rd 0,3 Mio. €). Im Ergebnis wird mit einem Ertragsausfall in Höhe von rd. 0,2 Mio. € gerechnet. -29,8 -29,8 -17,1 -29,6 -0,2 0,8 Spalte "Plan beschl. - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 9/12 in Mio. € Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung - Rechnungsgröße Berichtszyklus 08/2025 Anlage 2 Produktgruppe Dezernat Amt Rechnungsgröße Erläuterungen Plan beschl. Plan fortg. Ist Stand Prognose Prognose Plan beschl. - Prognose (abs.) Plan beschl. - Prognose (%) 66 Aufwendungen Es werden Wenigeraufwendungen i. H. v. rd. 6,3 Mio. € prognostiziert. Durch die derzeit begrenzten personellen Ressourcen - insbesondere bedingt durch die schwierige Personalgewinnung im Techniker- und Ingenieurbereich - wird sich der Mittelabfluss im Bereich des Straßenunterhaltungsbudgets bis Jahresende um rd. 3,3 Mio. € reduzieren. Weitere Einsparungen ergeben sich i. H. v. rd. 3,3 Mio. € im Bereich der Eisenbahnkreuzungsbauwerke, insbesondere durch die Verschiebung der Maßnahme Luxemburger Straße infolge denkmalrechtlicher Auflagen. Die Abschreibungen werden sich hingegen um rd. 0,3 Mio. € erhöhen. Insgesamt können damit jedoch die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung erfüllt werden. 110,5 110,5 71,0 104,3 6,3 5,7 66 Saldo In der Produktgruppe 1201 bei 66 – Amt für Straßen und Radwegebau ergibt sich eine Verbesserung i. H. v. rd. 6,1 Mio. €. Diese resultiert im Saldo aus den detailliert dargestellten Entwicklungen im Bereich der Aufwendungen und Erträge. Ertragsseitig ergibt sich eine geringfügige Verschlechterung um rd. 0,2 Mio. € gegenüber dem Planansatz. Demgegenüber stehen aber Wenigeraufwendungen in Höhe von 6,3 Mio. €. 80,7 80,7 54,0 74,6 6,1 7,5 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV III 69 Erträge Es werden Wenigererträge i. H. v. rd. 6,1 Mio. € prognostiziert. Ursächlich hierfür sind unter anderem die Maßnahmen „Ertüchtigung Hst. Bahnhof Deutz/Messe“, „Brandschutzsanierung Hans-Böckler-Platz“ und „Sanierung Kommunale Schiene“, die sich in ihrer Umsetzung verschieben. Hierdurch können weniger Fördermittel generiert werden (3,9 Mio. €). Zudem werden Wenigererträge bei der planmäßigen Auflösung von Sonderposten prognostiziert (4,2 Mio. €). -48,9 -48,9 -26,8 -42,7 -6,1 12,5 69 Aufwendungen Bei den Aufwendungen der Produktgruppe 1202 wird insgesamt eine Verbesserung i. H. v. rd. 13,2 Mio. € erwartet. Diese Wenigeraufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus Projektverzögerungen in mehreren Teilprojekten zusammen. Bei dem Projekt „Bahnhof Deutz/Messe“ kommt es aufgrund des komplexen Vergabeverfahrens und zeitintensiven Abstimmungsprozessen mit der KVB zu zeitlichen Verschiebungen. Auch das Projekt “Brandschutz Hans-Böckler-Platz“ verzögert sich, da die Ausschreibung für die Beprobung chemischer Bodeninjektionen erfolglos blieb. Im Projekt „Sanierung Kommunale Schiene“ steht lediglich der Beginn der statischen Berechnung sowie erste Bauwerksbeprobungen an. Insgesamt führen diese Entwicklungen zu erwarteten Wenigeraufwendungen von rd. 10,1 Mio. €. Des Weiteren ergeben sich Wenigeraufwendungen i. H. v. 2,9 Mio. € bei den von der Deutschen Bahn geplanten Arbeiten an den Eisenbahnkreuzungen Luxemburger Str. und Zülpicher Str., die sich aufgrund von Planungsschwierigkeiten verschieben. Die DB wird daher die in 2025 geplanten Investitionszuweisungen nicht abrufen. 105,6 103,0 46,7 92,5 13,1 12,4 69 Saldo In der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahnbau, ÖPNV im Amt 69 ergibt sich somit eine Verbesserung von 7,0 Mio. €. Diese ist zum Großteil auf die prognostizierten Wenigeraufwendungen aufgrund von Verzögerungen in den oben genannten Projekten zurückzuführen. 56,8 54,2 20,0 49,8 7,0 12,3 Spalte "Plan beschl. - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 10/12 in Mio. € Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung - Rechnungsgröße Berichtszyklus 08/2025 Anlage 2 Produktgruppe Dezernat Amt Rechnungsgröße Erläuterungen Plan beschl. Plan fortg. Ist Stand Prognose Prognose Plan beschl. - Prognose (abs.) Plan beschl. - Prognose (%) 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen VIII 67 Erträge Die Abweichungen innerhalb der Erträge gleichen sich teilweise aus: Für die Erstattung der Gebäudewirtschaft für die vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen durchgeführten Baumkontrollen wird seit dem letzten Jahr ein Verwaltungsgemeinkostenzuschlag erhoben, der zuzüglich der jährlichen Anpassung der Personalkostenerstattung einen Mehrertrag von rd. 0,1 Mio. € ergibt. Weitere Mehrerträge von rd. 0,1 Mio. € resultieren aus unterschiedlichen Sachverhalten, z.B. Schadenersatzleistungen. Dem stehen Wenigererträge in Höhe von rd. 0,7 Mio. € im Bereich der Drittmittel für Festwerte gegenüber. Die Prognose wurde auf Basis der bereits getätigten und aus den Maßnahmenfortschritten zu erwartenden weiteren Mittelabrufen ermittelt. Beantragt wurden EFRE-Förderungen für die Maßnahmen ISEK Porz Rheinboulevard Porz und Glashüttenstraße. Für weitere Förderaufrufe kann ein Zahlungseingang noch im Jahr 2025 nicht verlässlich prognostiziert werden. -5,3 -5,3 -2,2 -4,9 -0,5 8,7 67 Aufwendungen Die Mehraufwendungen i. H. v. rd. 4,3 Mio. € gegenüber dem beschlossenen Plan resultieren überwiegend aus folgenden Sachverhalten, für die Ermächtigungen i. H. v. insgesamt rd. 6,6 Mio. € aus dem Haushaltsjahr 2024 in das Jahr 2025 übertragen wurden: Mangels Personalkapazitäten können die freiwilligen Maßnahmen des bezirklichen Stadtverschönerungsprogramms nur nachrangig abgewickelt werden. Für beschlossene Stadtverschönerungsmaßnahmen aus Vorjahren wurden rd. 2,4 Mio. € nach 2025 übertragen, die nur bei entsprechender Personalverfügbarkeit zeitnah umgesetzt werden können. Weitere Steigerungen fallen für den Brunnenbetrieb, für die Unterhaltung von Trinkbrunnen, allgemeine Material- und Ersatzteilkosten für Fahrzeuge und Maschinen sowie bei den Bewachungsleistungen an. Weitere Mehraufwendungen entstehen für die Fortführung investiver Maßnahmen im als Festwert bilanzierten städtischen Grünvermögen, die neben der investiven Auszahlung in gleicher Höhe die Ergebnisrechnung mit Festwertaufwand belasten. Hierfür wurden Aufwendungen i. H. v. rd. 4,2 Mio. € nach 2025 übertragen, deren Umsetzung sich teilweise noch nach 2026 verlagert. Der in der Produktgruppe prognostizierte Mehrbedarf ist in voller Höhe im fortgeschriebenen Plan 2025 gedeckt. 82,8 89,4 53,7 87,1 -4,3 -5,2 67 Saldo In der Produktgruppe 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft bei 67 - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - ergibt sich somit im Saldo eine Verschlechterung von rd. 4,7 Mio. €. Diese ist zum Großteil auf Mehraufwendungen aufgrund der dargestellten Sachverhalte zurückzuführen 77,4 84,1 51,5 82,2 -4,7 -6,1 1501 - Wirtschaft und Tourismus II II/2 Erträge Es werden Mehrerträge i. H. v. 26,8 Mio. € prognostiziert. Diese ergeben sich hauptsächlich durch zu erwartende Erstattungen von Körperschaftssteuer, Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag aus Vorjahren aufgrund von Schätzungsbescheiden des Finanzamtes im Zusammenhang mit dem BgA U-Bahn-Bau (22,2 Mio. €). Des Weiteren erfolgte eine Erstattung der KölnBusiness Wirtschaftsförderung GmbH im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 i. H. v. rd. 1,3 Mio. €. -90,2 -90,3 -89,6 -117,0 26,8 -29,7 Spalte "Plan beschl. - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 11/12 in Mio. € Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung - Rechnungsgröße Berichtszyklus 08/2025 Anlage 2 Produktgruppe Dezernat Amt Rechnungsgröße Erläuterungen Plan beschl. Plan fortg. Ist Stand Prognose Prognose Plan beschl. - Prognose (abs.) Plan beschl. - Prognose (%) II/2 Aufwendungen Es werden Mehraufwendungen i. H. v. 12,1 Mio. € prognostiziert. Diese ergeben sich aufgrund von Schätzungsbescheiden des Finanzamtes zur Besteuerung des BgA U-Bahn-Bau für die Jahre 2021 und 2022 für die Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag, die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung so nicht bekannt waren (11,3 Mio. €). Des Weiteren ergibt sich ein Mehrbedarf bei der BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH aufgrund verschobener Maßnahmen aus 2024 (0,8 Mio. €). Der Investitionsbedarf der KölnBusiness Wirtschaftsförderung GmbH ist um 0,1 Mio. € geringer ausgefallen als zunächst geplant. 46,3 47,1 43,1 58,3 -12,1 -26,0 II/2 Saldo In der Produktgruppe 1501 - Wirtschaft und Tourismus bei II/2 - Beteiligungssteuerung ergibt sich somit eine Verbesserung von rd. 14,7 Mio. €. Diese ergibt sich hauptsächlich durch steuerliche Aspekte im Zusammenhang mit dem BgA U-Bahn Bau. -44,0 -43,2 -46,6 -58,7 14,7 -33,5 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft II 20 Erträge Bei den Erträgen der Produktgruppe 1601 in der Kämmerei wird eine Verschlechterung von insgesamt rd. 90,2 Mio. € prognostiziert. Hierbei hat die Gewerbesteuer einen Anteil an den Wenigererträgen i. H. v. 78,8 Mio. € und die Grundsteuer B i. H. v. 5,3 Mio. €. Zudem kommt es bei der Verzinsung der Gewerbesteuer zu Wenigererträgen i. H. v. 22,4 Mio. €. Durch geplante, aber nicht abgerufene Gesellschafterdarlehen werden bei den Finanzerträgen, im Vergleich zum beschlossenen Plan, Wenigererträge i. H. v. 3,6 Mio. € prognostiziert. Dagegen ist mit Mehrerträgen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (16,1 Mio. €) und der Umsatzsteuer (5,4 Mio. €) zu rechnen. Die Prognose erfolgt unter Berücksichtigung der Steuerschätzung von Mai 2025, orientiert an den aktuellen Istwerten. -3.715,1 -3.715,1 -2.939,6 -3.624,9 -90,2 2,4 20 Aufwendungen Bei den Aufwendungen der Produktgruppe 1601 wird eine Verbesserung von insgesamt rd. 40,0 Mio. € prognostiziert. Hierbei werden bei der Gewerbesteuerumlage Wenigeraufwendungen i. H. v. 5,8 Mio. € erwartet. Außerdem werden Einsparungen i. H. v. 23,8 Mio. € durch die Bewirtschaftungsverfügung sowie durch weitere Einsparungen prognostiziert. Bei den Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen wird insgesamt eine Verbesserung von rd. 10,9 Mio. € prognostiziert. Dies resultiert vor allem aus der geringeren Inanspruchnahme von Gesellschafterdarlehen und Investitionskrediten. 793,4 793,5 480,5 753,4 40,0 5,0 20 Saldo In der Produktgruppe 1601 im Amt 20 ergibt sich somit eine Verschlechterung von rd. 50,2 Mio. €. Diese ist zum Großteil auf die prognostizierten Wenigererträge bei der Gewerbesteuer zurückzuführen, die jedoch durch Einsparungen abgefedert werden können. -2.921,8 -2.921,7 -2.459,1 -2.871,6 -50,2 1,7 Spalte "Plan beschl. - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 12/12 Berichtszyklus: 2025-08 Buchungsstand: 31.08.2025 Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2,5 Mio. € Anlage 3 Dezernat Amt Produktgruppe Bezeichnung Finanzstelle Bezeichnung Finanzposition Einzahlung/ Auszahlun Plan beschl. Fortg. Plan Ist Ist in % vom Plan Prognose Plan beschl. - Prognose Erläuterung I 37 - Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz 0212 - Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst Kraftfahrzeuge Ausz. f. Erwerb von Vermögensgeg (auße Auszahlung 16.757.000 10.591.624 5.905.923 35,2 9.481.000 7.276.000 Aufgrund von Verzögerungen in der Beschaffung und Auslieferung neuer Kraftfahrzeuge im Bereich Brandschutz werden weniger Mittel in 2025 benötigt. I 37 - Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz 0212 - Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst Kraftfahrzeuge Ausz. f. Erwerb von Vermögensgeg (auße Auszahlung 14.712.333 12.585.085 4.230.453 28,8 7.990.000 6.722.333 Aufgrund von Verzögerungen in der Beschaffung und Auslieferung neuer Kraftfahrzeuge im Bereich Rettungsdienst werden weniger Mittel in 2025 benötigt. I 37 - Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz 0212 - Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst Neubau RTH-Station Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen Auszahlung 0 3.000.000 1.188 3.000.000 -3.000.000 Nachdem in 2005 die grundsätzliche Entscheidung für die Errichtung einer Hubschrauberbetriebsstation auf dem Kalkberg getroffen wurde (0444/2005), erfolgte in 2011 der Baubeschluss mit geschätzten Gesamtkosten i. H. v. rd. 10,9 Mio. € (4300/2011). Im Juni 2015 folgte ein Kostenerhöhungsbeschluss mit geschätzten Gesamtkosten i. H. v. rd. 13,3 Mio. € (0484/2015). Nachdem im April 2015 erhebliche Setzungen am Gebäude auftraten, beschloss der Rat im Dezember 2015 einen sofortigen Baustopp (AN/1954/2015 i.V.m. 3906/2015/1). Im Anschluss erfolgten ausschließlich Maßnahmen zur nutzungsunabhängigen Haldenstabilisierung (0789/2016, 1992/2016) sowie erforderliche Sicherungsmaßnahmen am Gebäude. Gemäß Mitteilung 0057/2016 wäre bei einer Fertigstellung der Maßnahme mit Gesamtkosten i. H.v. rd. 16,5 Mio. € zu rechnen. Nachdem der Baustopp im Juli 2019 aufrecht erhalten wurde (AN/0983/2019), hat der Rat im September 2020 entschieden, dass die Hubschrauberbetriebsstation endgültig nicht in Betrieb genommen wird (AN/1171/2020). Mit Vorlage 0879/2023 wurde im Februar 2025 die Ausführung von Restarbeiten zum nutzungsunabhängigen Gebäudeverschluss und Sicherung der Bausubstanz zur Vorbereitung einer Nachnutzung und Übertragung in das allgemeine Liegenschaftsvermögen mit Gesamtkosten i. H. v. rd. 3,0 Mio. € beschlossen. II 20 - Kämmerei 1501 - Wirtschaft und Tourismus Gells.darl.KölnMesse Rückflüsse von Ausleihung an verbU/Bet./ Einzahlung 0 0 0 -5.666.000 5.666.000 Hierbei handelt es sich um die jährliche Tilgung eines Darlehens durch die KölnMesse. Diese Rückzahlung war zur Haushaltsplanaufstellung 2025/2026 noch nicht vorgesehen und konnte daher nicht geplant werden. II II/2 - Stabsstelle für Beteiligungssteuerung und öffentliches Finanz- und Unternehmensrecht 0108 - Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten Finanzierung Gebäude "Rossio" Ausleihung an verbUnt/Beteiligungen/Sond Auszahlung 289.600.000 289.600.000 0 50.000.000 239.600.000 Durch Bauverzögerungen bei dem Projekt "Rossio" wird ein Großteil der Finanzierungssumme erst in 2026 abfließen. In 2025 wird der Abfluss der Vorkosten zur Finanzierung der Baumaßnahme erwartet. II II/2 - Stabsstelle für Beteiligungssteuerung und öffentliches Finanz- und Unternehmensrecht 0701 - Gesundheitsdienste Klinken der Stadt Köln Auszahlungen für den Erwerb von Finanzan Auszahlung 72.315.000 72.315.000 0 0 72.315.000 Die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel werden in 2025 nicht benötigt, weil die Kliniken die Mittel aufgrund fehlenden Bedarfs nicht abrufen werden. II II/2 - Stabsstelle für Beteiligungssteuerung und öffentliches Finanz- und Unternehmensrecht 0701 - Gesundheitsdienste Krankenhaus Porz Ausleihung an verbUnt/Beteiligungen/Sond Auszahlung 0 14.000.000 2.000.000 6.000.000 -6.000.000 Die Auszahlung erfolgt nach Projektfortschritt. Die Mittel wurden in 2023 außerplanmäßig bereitgestellt (Vorlage 2280/2023). Im Jahr 2024 wurde davon kein Gebrauch gemacht. Die Mittel wurden nach 2025 übertragen und können bis zum 31.12.2028 abgerufen werden. In 2025 werden 2,0 Mio. € abfließen (sind bereits geflossen). II II/2 - Stabsstelle für Beteiligungssteuerung und öffentliches Finanz- und Unternehmensrecht 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV KVB Niederflurwagen Ausleihung an verbUnt/Beteiligungen/Sond Auszahlung 27.048.000 72.340.486 0 31.338.000 -4.290.000 Aufgrund von Lieferschwierigkeiten verschiebt sich die Beschaffung der Niederflurwagen bei der KVB weiterhin. Ursprünglich wurde von einer Auszahlung in 2025 ausgegangen, sodass Mittel aus dem Jahr 2024 übertragen wurden. Laut Prognose werden aber voraussichtlich 31,3 Mio. € abfließen. Hinzu kommt, dass die Vorfinanzierung nun durch die Stadtwerke Köln erfolgen soll, so dass die Mittelabrufe bei der Stadt Köln sich größtenteils in die späteren Jahre, auch über die Mittelfristplanung hinaus verschieben werden. II II/2 - Stabsstelle für Beteiligungssteuerung und öffentliches Finanz- und Unternehmensrecht 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV KVB Hochflurwagen Ausleihung an verbUnt/Beteiligungen/Sond Auszahlung 116.460.000 261.522.000 0 58.441.000 58.019.000 Gemäß den Angaben der KVB ist es zu einer Projektverschiebung gekommen, da die Lieferung nicht zeitgemäß erfolgt. Hierdurch konnten Meilesteine nicht erreicht werden, sodass sich die Zahlungsverpflichtung in die Zukunft verschiebt. Die Mittel sind gemäß der Angaben der KVB neu geplant worden. II II/2 - Stabsstelle für Beteiligungssteuerung und öffentliches Finanz- und Unternehmensrecht 1501 - Wirtschaft und Tourismus Veranstaltungszentrum - Messehallen Rückflüsse von Ausleihung an verbU/Bet./ Einzahlung 0 0 -2.674.717 -4.055.705 4.055.705 Die Tilgung des vergebenen Darlehens erfolgt gemäß des vereinbarten Tilgungsplanes. Die Darlehensvergabe zum Kauf der Messehalle Nord war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung noch nicht bekannt. II II/2 - Stabsstelle für Beteiligungssteuerung und öffentliches Finanz- und Unternehmensrecht 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft Ausleihungen Rückflüsse von Ausleihung an verbU/Bet./ Einzahlung -15.000.000 -15.000.000 0 -1.500.000 -13.500.000 Die Tilgung erfolgt gemäß Kreditvergabe. Im Programmbudget sind weniger MIttel als geplant genutzt worden. II II/2 - Stabsstelle für Beteiligungssteuerung und öffentliches Finanz- und Unternehmensrecht 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft Ausleihungen Ausleihung an verbUnt/Beteiligungen/Sond Auszahlung 300.000.000 214.335.602 0 0 300.000.000 Weitere Mittel zur Darlehensvergabe an Beteiligungen werden in diesem Jahr nicht benötigt. Spalte "Plan beschl - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 1/4 Berichtszyklus: 2025-08 Buchungsstand: 31.08.2025 Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2,5 Mio. € Anlage 3 Dezernat Amt Produktgruppe Bezeichnung Finanzstelle Bezeichnung Finanzposition Einzahlung/ Auszahlun Plan beschl. Fortg. Plan Ist Ist in % vom Plan Prognose Plan beschl. - Prognose Erläuterung III 66 - Amt für Straßen und Radwegebau 1201 - Straßen, Wege, Plätze Generalinstandsetzung von Straßen Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen Auszahlung 11.360.000 8.101.800 2.566.254 22,6 7.700.000 3.660.000 Die Abweichungen von Mittelabfluss zum Haushaltsplanansatz sind insbesondere auf verzögerte Auftragsvergaben zum Jahresbeginn zurückzuführen. Zudem führen fehlende personelle Ressourcen in der Abteilung Straßenbau, zu Verzögerungen bei der Umsetzung der vorgesehenen Generalinstandsetzungen von Straßen. III 66 - Amt für Straßen und Radwegebau 1201 - Straßen, Wege, Plätze Niehler Gürtel Radverkehrsverbindung Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen Auszahlung 3.000.000 3.000.000 10.145 0,3 117.068 2.882.932 Personelle Engpässe und eine Überarbeitung der Planung verzögern die Umsetzung der Maßnahme. Zudem steht die Maßnahme in engem Zusammenhang mit der Maßnahme zum GrünZug Nippes. Im Zuge der Planungen für das Gesamtprojekt wurde festgestellt, dass neue Lösungen insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarkeit der Belange des Radverkehrs, des Fußverkehrs, der Aufenthaltsfunktion und der Barrierefreiheit gefunden werden mussten. Unter Hinzuziehung interner sowie eines externen Experten, sowie in intensiver Abstimmung mit dem Arbeitskreis Barrierefreies Köln, wurden über einen Zeitraum von über einem Jahr neue Lösungen für Kreuzungen und Querungen von Radweg und Gehwegen erarbeitet und abgestimmt. III 68 - Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 1201 - Straßen, Wege, Plätze aRAP Ladeinfrastruktur Elektrofahrzeuge Investitionszuwendung an verbU/Beteilig/ Auszahlung 22.400.000 22.400.000 5.704.804 25,5 10.000.000 12.400.000 Zum Zeitpunkt des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025/2026 galt das mit der Stadtwerke Köln (SWK) abgestimmte Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Bereitstellung von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge. Die durch die zum 01.02.2024 erfolgte Marktöffnung für Drittanbieter zwingend erforderliche Umstellung und erneute Etablierung der Prozesse, von der auch die Stadtwerke Köln (SWK) betroffen ist, konnte noch nicht abgeschlossen werden, so dass es zu Verzögerungen in der Bearbeitung der Standortgestattungen und der Umsetzung durch die Stadtwerke Köln (SWK) kommt. III 69 - Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Hst. Hans-Böckler-Platz - Brandschutz Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen Auszahlung 4.434.000 4.028.800 337.944 7,6 1.000.000 3.434.000 Die Hauptmaßnahme zur Umgestaltung des Hans-Böckler-Platzes wird in den Sommerferien 2026 vorgenommen. Grund hierfür ist eine erfolglose Ausschreibung für die Beprobung der chemischen Bodeninjektionen, deren Ergebnisse vor Beauftragung der Hauptleistungen benötigt werden. In 2025 finden daher nur noch Vorabmaßnahmen statt. III 69 - Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Hst. Deutz/Messe - Brandschutz Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen Auszahlung 3.665.000 3.645.000 177.803 4,9 300.000 3.365.000 Aktuell werden in 2025 noch überwiegend Planungsleistungen und Vorabmaßnahmen stattfinden. Der Baubeginn ist Mitte 2026 geplant. III 69 - Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Ersatzneubau Brücke Liebigstraße Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen Auszahlung 4.700.000 4.700.000 0 0,0 200.000 4.500.000 Aufgrund umfangreicher Beantwortung von Fragen aus dem Vergabeverfahren der Generalunternehmerausschreibung kommt es zu Verzögerungen. III 69 - Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Ost-West-Stadtbahn Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen Auszahlung 8.448.000 7.325.000 840.155 9,9 2.000.000 6.448.000 Da sich die politische Entscheidungsfindung zur Variantenwahl über einen längeren Zeitraum hingezogen hat, konnte die vorgesehene Entwurfsplanung nicht im ursprünglich geplanten Zeitraum begonnen werden. Zudem wurden seitens der Politik weitere Varianten in Betracht gezogen, sodass ergänzende Prüfungen und Bewertungen erforderlich sind. Das HPL- Verfahren lag zu diesem Zeitpunkt bereits einige Zeit zurück, weshalb die Mittelansätze im Haushalt auf der Annahme einer frühzeitigen Entscheidung beruhten. Da diese erst mit erheblicher Verzögerung getroffen wurde, verschiebt sich auch der Mittelabfluss entsprechend und bleibt im aktuellen Haushaltsjahr hinter den ursprünglich vorgesehenen Ansätzen zurück. IV 40 - Amt für Schulentwicklung 0301 - Schulträgeraufgaben Computertechnologie Ausz. f. Erwerb von Vermögensgeg (auße Auszahlung 4.389.854 4.389.854 1.377.822 31,4 1.724.509 2.665.344 Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung Anfang 2025 und dem Gebot der Sparsamkeit wurden Maßnahmen zuletzt zurückhaltender umgesetzt. Es kommt daher zu großen Einsparungen insgesamt im Bereich der Computertechnologie. IV 40 - Amt für Schulentwicklung 0301 - Schulträgeraufgaben Computertechnologie Ausz. f. Erwerb von Vermögensgeg (auße Auszahlung 7.171.873 7.171.873 548.957 7,7 2.161.368 5.010.505 Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung Anfang 2025 und dem Gebot der Sparsamkeit wurden Maßnahmen zuletzt zurückhaltender umgesetzt. Es kommt daher zu großen Einsparungen insgesamt im Bereich der Computertechnologie. IV 40 - Amt für Schulentwicklung 0301 - Schulträgeraufgaben Präsent.-/Anzeigetechnik - DigitalPakt Investitionszuweisungen vom Land Einzahlung 0 -4.000.000 -4.273.094 -4.273.094 4.273.094 Da sich die Maßnahmen des Landesförderprogramms DigitalPakt NRW erheblich verzögert haben, konnten in den vergangenen Jahren nur wenige Mittelabrufe erfolgen. Ursprünglich war das Programm bis zum 31.10.2024 befristet, jedoch führten Verlängerungen und Verzögerungen im Fertigstellungsprozess dazu, dass Rechnungslegung und Mittelabruf ins Jahr 2025 verschoben wurden. Daher ist im Jahr 2025 mit ungeplanten Einzahlungen zu rechnen. IV 40 - Amt für Schulentwicklung 0301 - Schulträgeraufgaben Fachraumausstattung - DigitalPakt Investitionszuweisungen vom Land Einzahlung 0 0 -3.068.852 -7.488.779 7.488.779 Da sich die Maßnahmen des Landesförderprogramms DigitalPakt NRW erheblich verzögert haben, konnten in den vergangenen Jahren nur wenige Mittelabrufe erfolgen. Ursprünglich war das Programm bis zum 31.10.2024 befristet, jedoch führten Verlängerungen und Verzögerungen im Fertigstellungsprozess dazu, dass Rechnungslegung und Mittelabruf ins Jahr 2025 verschoben wurden. Daher ist im Jahr 2025 mit ungeplanten Einzahlungen zu rechnen. Spalte "Plan beschl - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 2/4 Berichtszyklus: 2025-08 Buchungsstand: 31.08.2025 Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2,5 Mio. € Anlage 3 Dezernat Amt Produktgruppe Bezeichnung Finanzstelle Bezeichnung Finanzposition Einzahlung/ Auszahlun Plan beschl. Fortg. Plan Ist Ist in % vom Plan Prognose Plan beschl. - Prognose Erläuterung IV 40 - Amt für Schulentwicklung 0301 - Schulträgeraufgaben Fachraumausstattung - DigitalPakt Ausz. f. Erwerb von Vermögensgeg (auße Auszahlung 0 236.743 3.126.199 3.126.199 -3.126.199 Da sich die Maßnahmen des Landesförderprogramms DigitalPakt NRW erheblich verzögert haben, konnten in den vergangenen Jahren nur wenige Mittelabrufe erfolgen. Ursprünglich war das Programm bis zum 31.10.2024 befristet, jedoch führten Verlängerungen und Verzögerungen im Fertigstellungsprozess dazu, dass Rechnungslegung und Mittelabruf ins Jahr 2025 verschoben wurden. Daher ist im Jahr 2025 mit ungeplanten Auszahlungen zu rechnen. IV 40 - Amt für Schulentwicklung 0301 - Schulträgeraufgaben Modernis. Informatikräume - DigitalPakt Investitionszuweisungen vom Land Einzahlung 0 0 -4.419.927 -4.419.927 4.419.927 Da sich die Maßnahmen des Landesförderprogramms DigitalPakt NRW erheblich verzögert haben, konnten in den vergangenen Jahren nur wenige Mittelabrufe erfolgen. Ursprünglich war das Programm bis zum 31.10.2024 befristet, jedoch führten Verlängerungen und Verzögerungen im Fertigstellungsprozess dazu, dass Rechnungslegung und Mittelabruf ins Jahr 2025 verschoben wurden. Daher ist im Jahr 2025 mit ungeplanten Einzahlungen zu rechnen. IV 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie 0604 - Kinder- und Jugendarbeit Spielplätze Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen Auszahlung 6.500.000 5.699.254 822.866 12,7 2.000.000 4.500.000 Die geringe Inanspruchnahme der Mittel ist ursächlich den Vakanzen in der zuständigen Fachabteilung geschuldet. Auch in 2024 gingen Kolleg*innen in der Fachabteilung in den Ruhestand. Die Wiederbesetzung ist in der Regel immer mit einer Wartezeit von mehreren Monaten verbunden, so dass personelle Engpässe in der Bearbeitung der Baumaßnahmen aufgetreten sind. V 56 - Amt für Wohnungswesen 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum Neubau Lachemer Weg Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen Auszahlung 2.200.000 2.200.000 1.717.028 78,0 5.612.011 -3.412.011 Unerwartete Verzögerungen im Vergabeprozess und Bauablauf, wodurch sich die Auszahlungen, anders als in der damaligen Haushaltsplanung angenommen, in die Folgejahre verschieben. Die Mehrkosten wurden im Rahmen der haushaltsrechtlichen Unterrichtung Nr. 3283/2023 dem Rat am 06.02.2024 vorgelegt. VII VII/3 - Archäologische Zone 0413 - Archäologische Zone und Jüdisches Museum Archäologische Zone und Jüdisches Museum Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen Auszahlung 29.751.000 29.635.000 11.337.851 38,1 22.384.000 7.367.000 Zum Stand 30.04.2025 prognostiziert der Projektsteuerer einen Mittelabfluss in Höhe von 16,5 Mio. € für 2025. Dieser liegt deutlich unter dem entsprechenden Planwert (29,7 Mio. €). Grund dafür ist zum einen der wiederholte Verzug des Stahlbau-Gewerkes infolge der aufwendigen Sanierung sowie die zeitlich verzögerte haushalterische Freigabe der Investivmittel 2025. Dies hatte wiederum Einfluss auf die Generalunternehmer-Ausschreibung für Ausbau/TGA. Der Generalunternehmer wurde demzufolge vertraglich deutlich später gebunden als ursprünglich geplant. Die Mittel fließen infolgedessen auch erst später ab. Zum Stand 31.08.2025 prognostiziert der Projektsteuerer einen Mittelabfluss in Höhe von insgesamt 22.4 Mio. €, da zwischenzeitlich Aufträge/Gewerke endabgerechnet werden konnten. Bei diesem Betrag ist die Umschichtung in Höhe von 0,1 Mio. € zugunsten der Finanzposition 9073.578.1100.5 (Medienproduktion MiQua des LVR) bereits berücksichtigt. VIII 23 - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 0108 - Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten Grundstücksgeschäfte Ausz für den Erwerb von Grundstücken/Geb Auszahlung 75.000.000 112.000.000 30.050.660 40,1 112.000.000 -37.000.000 Die prognostizierte Mehrauszahlung ist auf eine investive EÜ zurückzuführen. Diese war insbesondere notwendig, da sich der Erwerb des Saint Gobain Geländes auf 2025 verschoben hat. VIII 57 - Umwelt- und Verbraucherschutzamt 1401 - Umweltordnung, - vorsorge ARAP-Photovoltaik/ Wohnen Investitionszuwendungen an privaten Bere Auszahlung 0 0 4.784.773 6.536.108 -6.536.108 Für das am 02.06.2025 abgelöste Förderprogramm Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen lagen noch 240 eingereichte Verwendungsnachweise vor, welche im Laufe des Jahres geprüft und ausgezahlt werden müssen. Die dafür verwendeten Mittel wurden auf der übergeordneten Programmfinanzstelle 5704-1401-0-AZ03 eingeplant. VIII 57 - Umwelt- und Verbraucherschutzamt 1401 - Umweltordnung, - vorsorge ARAP- Investitionsprogramm Klimaschutz Investitionszuwendungen an sonstige Bere Auszahlung 12.000.000 24.174.251 1.297.655 10,8 1.999.330 10.000.670 Die drei Förderprogramme: Gebäudesanierung - klimafreundliches Wohnen, Photovoltaik - klimafreundliches Wohnen und Photovoltaik - klimafreundliches Arbeiten erfreuen sich einer sehr großen Nachfrage. Die Antragszahlen nehmen stetig zu. Damit verbunden sind steigende Auszahlungen. IX 12 - Amt für Informationsverarbeitung 0104 - IT- und Kommunikationsdienste Breitbandausbau Investitionszuweisungen vom Land Einzahlung -15.815.059 -15.815.059 -2.226.789 14,1 -2.226.790 -13.588.269 Der investive Finanzbedarf für das Ausbauprojekt der „hellgrauen Flecken“ und folglich auch die zu erwartenden Fördermittel haben sich gegenüber der ursprünglichen investiven Haushaltsplanung 2025 ff. deutlich reduziert. Die Anzahl der förderbaren Adressen und der daraus resultierende Finanzierungsbedarf wurden bei der Antragsstellung durch die Plattform vom Projektträger des Bundes vorgegeben. Leider hat sich erst nach der Antragsstellung und Haushaltsplanung herausgestellt, dass diese seitens des Projektträgers deutlich zu hoch kalkuliert worden sind. Weiterhin erfolgt entgegen der ursprünglich unterstellten Annahme mittlerweile ein erheblicher eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau durch die Telekommunikationsunternehmen. Aus den vorgenannten Gründen hat sich die Anzahl der förderbaren Adressen und folglich auch der Finanzierungsbedarf gegenüber der Antragsstellung erheblich reduziert. Entgegen der ursprünglichen Annahme sinkt die Gesamtsumme der Maßnahme deshalb von 122,7 Mio. € auf 24,2 Mio. € (Zeitraum 2026–2028). Zudem hat sich der Maßnahmenbeginn aus unterschiedlichen Gründen nach 2026 verschoben. Infolge dessen fallen auch die erwarteten Fördermitteleinzahlungen deutlich niedriger aus als ursprünglich geplant. Das Projekt wird weiterhin mit 90 % der Gesamtausgaben durch Bund und Land gefördert. Spalte "Plan beschl - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 3/4 Berichtszyklus: 2025-08 Buchungsstand: 31.08.2025 Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2,5 Mio. € Anlage 3 Dezernat Amt Produktgruppe Bezeichnung Finanzstelle Bezeichnung Finanzposition Einzahlung/ Auszahlun Plan beschl. Fortg. Plan Ist Ist in % vom Plan Prognose Plan beschl. - Prognose Erläuterung IX 12 - Amt für Informationsverarbeitung 0104 - IT- und Kommunikationsdienste Breitbandausbau Investitionszuweisungen vom Bund Einzahlung -19.768.823 -19.768.823 -2.783.486 14,1 -2.783.487 -16.985.336 Der investive Finanzbedarf für das Ausbauprojekt der „hellgrauen Flecken“ und folglich auch die zu erwartenden Fördermittel haben sich gegenüber der ursprünglichen investiven Haushaltsplanung 2025 ff. deutlich reduziert. Die Anzahl der förderbaren Adressen und der daraus resultierende Finanzierungsbedarf wurden bei der Antragsstellung durch die Plattform vom Projektträger des Bundes vorgegeben. Leider hat sich erst nach der Antragsstellung und Haushaltsplanung herausgestellt, dass diese seitens des Projektträgers deutlich zu hoch kalkuliert worden sind. Weiterhin erfolgt entgegen der ursprünglich unterstellten Annahme mittlerweile ein erheblicher eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau durch die Telekommunikationsunternehmen. Aus den vorgenannten Gründen hat sich die Anzahl der förderbaren Adressen und folglich auch der Finanzierungsbedarf gegenüber der Antragsstellung erheblich reduziert. Entgegen der ursprünglichen Annahme sinkt die Gesamtsumme der Maßnahme deshalb von 122,7 Mio. € auf 24,2 Mio. € (Zeitraum 2026–2028). Zudem hat sich der Maßnahmenbeginn aus unterschiedlichen Gründen nach 2026 verschoben. Infolge dessen fallen auch die erwarteten Fördermitteleinzahlungen deutlich niedriger aus als ursprünglich geplant. Das Projekt wird weiterhin mit 90 % der Gesamtausgaben durch Bund und Land gefördert. IX 12 - Amt für Informationsverarbeitung 0104 - IT- und Kommunikationsdienste Breitbandausbau Investitionszuwendung an verbU/Beteilig/ Auszahlung 39.537.647 37.387.647 5.566.974 14,1 5.566.974 33.970.673 Der investive Finanzbedarf für das Ausbauprojekt „graue Flecken“ und die erwarteten Fördermittel haben sich gegenüber der Haushaltsplanung 2025 ff. deutlich reduziert. Die Anzahl der förderbaren Adressen und der Finanzbedarf wurden bei der Antragstellung vom Projektträger des Bundes vorgegeben. Erst danach stellte sich heraus, dass diese Ansätze deutlich überhöht kalkuliert waren. Zudem erfolgt inzwischen ein erheblicher eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau durch Telekommunikationsunternehmen. Daher hat sich die Zahl der förderbaren Adressen und damit auch der Finanzierungsbedarf stark verringert. Die Gesamtsumme der Maßnahme sinkt von ursprünglich 122,7 Mio. € auf ca. 24,2 Mio. € (Zeitraum 2026–2028). Der Maßnahmenbeginn verschiebt sich aus verschiedenen Gründen auf die Zeit nach 2026. Entsprechend fallen auch die Fördermittel deutlich niedriger aus als geplant. Das Projekt wird weiterhin mit 90 % der Gesamtausgaben durch Bund und Land gefördert. Die Auszahlung der letzten Rechnung aus dem Projekt „weiße Flecken“ i.H.v. ca. 3,3 Mio. € erfolgt aufgrund von Verzögerungen erst Anfang 2026. IX 12 - Amt für Informationsverarbeitung 0104 - IT- und Kommunikationsdienste S/4HANA Ausz. f. Erwerb von Vermögensgeg (auße Auszahlung 0 2.284.800 863.637 4.000.000 -4.000.000 Die Maßnahme (Customizing) wurde bei der ursprünglichen Haushaltsplanung noch unter Amt 12 der Finanzstelle 1200-0104-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögen veranschlagt. Eine Mittelumschichtung in Höhe der veranschlagten 2,3 Mio. € erfolgte zwischenzeitlich. Die Kosten sind dennoch höher, da entgegen der ursprünglichen Annahme, auch die Customizing-Leistungen für die Bühnen (Amt 46) (vorauss. ca 1,5 Mio. € in 2025) aus dem Budget von Amt 12 bezahlt werden und erst nachträglich an Amt 46 weiterverrechnet werden können. Eine direkte Rechnungsstellung seitens d-Nrw an Amt 46 ist laut Fachbereich nicht möglich. Die konkrete buchhalterische Abwicklung dieses außergewöhnlichen Sachverhalts ist noch in Klärung mit Amt 20. Zusätzlich müssen noch die Lizenzkosten für Amt 12 und für Amt 20 berücksichtigt werden. Leider ist hier seitens des Fachbereichs Amt 20 noch keine konkrete Prognose über Zeitpunkt und Höhe des Mittelabflusses möglich. Die Prognose wird bei Vorliegen belastbarer Zahlen konkretisiert. IX 15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik 0902 - Stadtentwicklung Städtebauförderung Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen Auszahlung 3.818.200 2.914.186 0 0 3.818.200 Es handelt sich dabei um das investive Städtebauförderungsbudget. Aus dieser Finanzstelle werden keine Rechnungen beglichen, daher beläuft sich das IST immer auf 0,00 €. Konsequenterweise ist die Prognose zum Jahresende auch 0,00 €. Das investive Städtebauförderungsbudget wird vorgehalten, um auf Kostensteigerungen von geförderten Maßnahmen reagieren zu können. Außerdem wird das Budget verwendet um bei der Förderantragstellung eine Finanzierung für investive Maßnahmen nachweisen zu können, die (noch) nicht im städtischen Haushalt eingeplant sind. IX 15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik 0902 - Stadtentwicklung ISEK Porz-Mitte - Glashütte Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen Auszahlung 3.338.650 5.952.743 3.786.177 113,4 5.923.344 -2.584.694 Im Rahmen der Ermächtigungsübertragung wurden Mittel übertragen. Die Maßnahme wird voraussichtlich noch in 2025 fertiggestellt, so dass sowohl der Haushaltsplanansatz als auch die Ermächtigungsübertragung in Anspruch genommen werden. Spalte "Plan beschl - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 4/4
Anlage 2 - Haushaltssperre vom 04.11.2025
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II 20 202/1 Alle Dezernate und Dienststellen Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026, 04.11.2025 hier: Anordnung einer Haushaltssperre gern. § 25 Abs. 2 Kommunalhaushalts verordnung NRW (KomHVO NRW) für zentrale Bereich des Kölner Haushalts Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen, mit Schreiben vom 23.04.2025 (Anlage) habe ich nach erfolgter Genehmigung sowie Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2025/2026 zum 31.03.2025 Regelungen zur Be wirtschaftung des Haushalts in den Jahren 2025 und 2026 erlassen. Mit dieser wur den insbesondere die Auflagen der Kommunalaufsicht zur Bewirtschaftung unseres Doppelhaushalts umgesetzt. Diese Verfügung gilt daher unverändert fort. Trotz der damit verfügten Restriktionen zeichnet sich in Folge der Entwicklung der kommunalen Finanzen in unserem aktuellen unterjährigen Berichtswesens für das laufende Haushaltsjahr 2025 leider eine dramatische Verschlechterung unserer Haushaltslage ab. Das Berichtswesen zeigt auf Basis des Buchungsstandes 31.08.2025 - unbenommen der Verbesserungen auf vereinzelten Positionen - ein prognostiziertes Defizit von 581,2 Mio. Euro auf. Das ist gegenüber dem beschlosse nen Plandefizit für das Jahr 2025 (i. H. v. rd. 399,3 Mio.€) eine Verschlechterung um rd. 182,5 Mio.€. Angesichts dieser Größenordnung ist der Rat gern. § 25 KomHVO unverzüglich über die Verschlechterung in unserem Haushalt zu informieren. Die Information wird per Haushaltsrechtlicher Unterrichtung (2901 /2025) im Rahmen der kommenden Ratssit zung am 06.11.2025 erfolgen. In diesem Bericht werden auch die Ursachen und De tails der Verschlechterungen näher erläutert. Die insgesamt leider festzustellende gravierende Verschlechterung bleibt nur knapp unterhalb des Schwellenwerts, ab dem die Stadt zu einer Nachtragssatzung ver pflichtet ist. Sofern sich das derzeit prognostizierte Defizit in Höhe von 581,8 Mio. € im Jahresabschluss so realisiert, würde unser städtisches Eigenkapital in einem Jahr außerdem um mehr als 10 % aufgezehrt werden. Bei Fortsetzung eines derart massi ven und anhaltenden Eigenkapitalverzehr wäre die Stadt Köln daher in absehbarer Zeit überschuldet und ein Haushaltssicherungskonzept unvermeidlich. /2 -2- Um dieser negativen Entwicklung entschieden entgegenzuwirken, die finanzielle Leistungs- und Handlungsfähigkeit zu sichern und Schaden von der Stadt Köln ab zuwenden, sehe ich mich gezwungen, unverzüglich weitere Maßnahmen zur Be grenzung der Belastungen für den Haushalt der Stadt Köln zu ergreifen. Auf Grundlage des § 25 Abs. 2 KomHVO NRW ordne ich daher in Ergänzung der vorgenannten Verfügung vom 23.04.2025 mit sofortiger Wirkung, d.h. ab dem heutigen Tage, eine Haushaltssperre für die folgenden Bereiche des Köl ner Haushalts wie folgt an: I. Ergebnishaushalt Kern der Sperre für die Bewirtschaftung des Ergebnishaushalts ist, dass alle Auf wendungen, die analog der strengen Regeln der vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 GO NRW) unzulässig wären, grundsätzlich nicht mehr getätigt werden dürfen. Insbesondere gilt: • Es dürfen nur Aufwendungen entstehen oder Auszahlungen geleistet werden, zu denen die Stadt öffentlich- oder privatrechtlich verpflichtet ist (§ 82 Abs. 1 Nr.1 GO NRW). Eine rechtliche Verpflichtung umfasst alle Leistungen, die auf Grundlage von Gesetzen zu gewähren sind. Ferner gehören dazu Verpflich tungen aus öffentlich- oder privatrechtlichen Verträgen und Vereinbarungen. Entscheidend ist, dass diese bereits bestehen. Sie dürfen keinesfalls erst neu geschaffen oder eingegangen werden. Der Leistungsumfang muss auf das gesetzlich oder vertraglich zwingende Maß beschränkt werden. Insoweit ist dieser hinsichtlich der Standards mit dem Ziel einer Kostenreduzierung zu überprüfen. Bei Umsetzung höherer als gesetzlich festgelegter Standards müssen überragende private oder öffentliche Interessen vorliegen, die das Gebot der sparsamen Haushaltsführung überwiegen. • Aufwendungen und Auszahlungen im freiwilligen Bereich dürfen nur dann ge tätigt werden, wenn diese (nach sorgfältiger Analyse) für die unaufschiebbare Weiterführung und Wahrnehmung notwendiger Aufgaben nötig (§ 82 Abs.1 Nr.1 GO NRW) und damit unabweisbar sind. Dieser strenge Maßstab greift auch für den freiwilligen Verzicht auf Erträge oder Einzahlungen. Insbesonde re sind bestehende Ansprüche der Stadt im Rahmen des geltenden Rechts konsequent zu realisieren. Dies schließt die Geltendmachung von Rückforde rung im Bereich freiwilliger Förderungen und der entsprechenden Verzinsung mit ein. Für die Prüfung und revisionssichere Dokumentation der sachlichen und zeitlichen Unabweisbarkeit im Sinne des § 82 GO aller Geschäftsvorfälle sind die Dienststellen verantwortlich. Bestehende Beschlüsse - gleich welcher Gremien - entbinden nicht von dieser Verantwortung. • Entsprechend diesem strengen Maßstab sind auch Vorlagen und Anträge für neue freiwillige Maßnahmen nur in unabweisbaren Einzelfällen zulässig. Sie sind detailliert zu begründen (Rechtsgrundlage, Unaufschiebbarkeit) und mir /3 -3- frühzeitig mit Deckungsvorschlag im freiwilligen Bereich über die zuständigen Dezernate zur Freigabe vorzulegen. • Aufwendungen für die Wahrnehmung freiwilliger Leistungen, für die weder ei ne rechtliche Verpflichtung noch eine unaufschiebbare Notwendigkeit besteht, sind nicht zulässig und entsprechende Verpflichtungen dürfen nicht eingegan gen werden. Dies gilt auch dann, wenn die Aufwendungen erst in Folgejahren entstehen bzw. wenn Verpflichtungen über das Jahr 2025 hinaus verlängert werden sollen. • Eine Ausnahme gilt insoweit für Aufwendungen, denen zweckgebundene Er träge in mindestens gleicher Höhe gegenüberstehen. Sollte die Refinanzie rung befristet sein, darf die Aufwandsermächtigung im Haushalt nur entspre chend dieser Befristung genutzt werden. . Die Dienststellen sind angehalten, bestehende Ertragspotenziale kritisch auf Verbesserungspotentiale zu überprüfen und diese ggf. zu ergreifen. II. Bewirtschaftung des Finanzhaushalts / Investitionen • Beschaffungen von beweglichen Vermögensgegenständen (z.B. Einrichtungs gegenstände) und immateriellen Wirtschaftsgütern sind kritisch auf ihre derzei tige Notwendigkeit zu hinterfragen und nur zulässig, sofern sie kurzfristig zur unabweisbaren Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes oderaufgrund rechtli cher Verpflichtung erforderlich sind. Erforderlich ist weiter maßvolles Wirt schaften, insbesondere hinsichtlich des Standards, welches sich an den Kon solidierungserfordernissen des Haushalts messen lassen muss. • Die Auswertung der SAP-Finanzsysteme weist derzeit einen sehr hohen Be stand an noch nicht realisierten Forderungen aus. Nicht realisierte Forderun gen führen dazu, dass die Kämmerei zusätzliche Liquiditätskredite aufnehmen muss und hierfür Zinsaufwand entsteht. Alle Dienststellen sind daher nach drücklich aufgefordert, dem Abbau von Forderungsbeständen Priorität einzu räumen und nicht realisierte Forderungen auf ein Minimum zu begrenzen. III. Sonstige Bewirtschaftungsvorgaben • Beauftragungen für Bauleistungen von Dienststellen an die Gebäudewirtschaft unterliegen ab sofort einem generellen Freigabevorbehalt ab 100.000 € je Maßnahme. Dies bedeutet, dass vor Beauftragung der Gebäudewirtschaft die Dienststelle über das jeweilige Dezernat eine Freigabe der Maßnahme zu be gründen (Rechtsgrundlage, Unaufschiebbarkeit, Finanzierung) und mir über die zuständigen Dezernate zur Entscheidung vorzulegen hat. Ausgenommen sind Maßnahmen, bei denen Gefahr im Verzug besteht. /4 -4 - IV. Geltungsdauer und Verfahrenshinweise Diese Bewirtschaftungsverfügung gilt bis zum 31.12.2025. Ich werde die Haushaltslage fortlaufend beobachten und zu gegebenem Zeitpunkt neu bewerten. Aufgrund der Schwere der Haushaltslage wird derzeit geprüft, ob eine Fortführung dieser Einschränkungen ab dem 01.01.2026 erforderlich ist. Hierüber werde ich Sie rechtzeitig vor dem Jahreswechsel informieren. Soweit diese Haushaltssperre keine strengeren Regelungen enthält, gelten die mit der Bewirtschaftungsverfügung vom 23.4.2025 und insbesondere die dort für 2025 und 2026 verfügten Budgetbeschränkungen fort. Die Dezernate und Dienststellen sind für die Einhaltung der Haushaltssperre zuständig und haben diese revisionssicher zu dokumentieren. Ich habe das Rechnungsprüfungsamt gebeten, die strikte Einhaltung der o. g. Regelungen durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen. Den Rat der Stadt Köln und die Kommunalaufsicht werde ich über den Inhalt dieser Verfügung unterrichten. Ich appelliere an Ihr Verständnis für diese einschneidende, aber unumgängliche Maßnahme. Ich bin mir bewusst, dass diese schwierige Entscheidungen und Abwä gungen in den Fachbereichen und Dienststellen nach sich zieht. Angesichts der dar gestellten Haushaltsentwicklung drohen anderenfalls jedoch weitergehende Restrik tionen (z.B. Einstellungs- und Beförderungssperre, Schließung von Einrichtungen etc.). Nur durch eine sofortige und konsequente Begrenzung der Aufwandsentwick lung lässt sich vermeiden, dass die Stadt Köln eine Nachtragssatzung und in naher Zukunft ein Haushaltssicherungskonzeptaufstellen muss. Mit freundlichen Grüßen
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle II/20/202/1 Vorlagen-Nummer 04.11.2025 2901/2025 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 06.11.2025 Unterrichtung des Rates über wesentliche Verschlechterungen des Jahresergebnisses 2025 und die deshalb erlassene Haushaltssperre (Berichte nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 und 3 KomHVO) Gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 KomHVO NRW ist das Vertretungsorgan (d. h. der Rat) un- verzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich das Ergebnis des Ergeb- nisplanes oder des Finanzplanes wesentlich verschlechtert. Gemäß § 12 der Haushaltssatzung 2025/2026 ist für die Stadt Köln eine Verschlech- terung ab einer Höhe von 1,0 % des Gesamtbetrages der Aufwendungen bzw. der Auszahlungen wesentlich. Dies entspricht für das Haushaltsjahr 2025 einem Betrag i. H. v. 64.557.719,17 €. Aus dem standardisierten unterjährigen Berichtswesen an den Verwaltungsvorstand und den Finanzausschuss zum Buchungsstand 31.08.2025 (Anlage 1) wurden Prog- nosen zum gesamtstädtischen Jahresergebnis 2025 gewonnen, die einen Jahresfehl- betrag von rd. 581,8 Mio. € erwarten lassen, was gegenüber dem im Haushaltsplan 2025/2026 für das Haushaltsjahr 2025 beschlossenen Jahresfehlbetrag von 399,3 Mio. € eine Ergebnisverschlechterung von rd. 182,5 Mio. € bedeuten würde. In Bezug auf Einzelheiten der Prognose wird auf den detaillierten Prognosebericht in der Anlage verwiesen. Die prognostizierte Haushaltsverschlechterung 2025 ist im Wesentlichen auf erhöhte Transfer- und Versorgungsaufwendungen, insbesondere in den Leistungsbereichen nach dem SGB XII (höhere Fallzahlen bei der Grundsicherung im Alter sowie höhere Kosten in der Pflege) und SGB VIII (Jugendhilfe, insbesondere den Hilfen zur Erzie- hung und der Eingliederungshilfe), sowie auf rückläufige Erträge bei Steuern (hier ins- besondere der Gewerbesteuer), Gebühren und Beiträgen zurückzuführen. Das erwar- tete zusätzliche Defizit in Höhe von rd. 182,5 Mio. € liegt nur geringfügig unter der Grenze, ab der ein Nachtragshaushalt gemäß § 81 GO NRW aufzustellen ist. Auch jenseits dieser formalen Schwelle ist das erwartete Defizit als gravierend anzusehen. Das mit rd. 581,8 Mio. € prognostizierte Defizit würde das städtische Eigenkapital zum Bilanzstichtag 31.12.2024 von insgesamt rd. 5,3 Mrd. € um mehr als 10 % verzehren. Bei Fortsetzung eines derart massiven und anhaltenden Eigenkapitalverzehrs wäre die Stadt daher in absehbarer Zeit überschuldet und ein Haushaltssicherungskonzept unvermeidlich. 2 Angesichts dieser negativen Entwicklung sind unverzüglich Maßnahmen zur Begren- zung der Belastungen für den Haushalt erforderlich. Die Stadtkämmerin hat deshalb am 04.11.2025 mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre gem. § 25 Abs. 2 KomHVO für zentrale Bereiche des Kölner Haushalts angeordnet. Gem. § 25 Abs. 1 Nr. 3 KomHVO wird der Rat über die Inhalte der Haushaltssperre (siehe Anlage 2) hiermit unterrichtet. gez. Burmester Anlagen: Anlage 1 - Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes 31.08.2025, inkl. Anlagen Anlage 2 – Haushaltssperre vom 04.11.2025
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2901/2025
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 05.11.2025
- Erstellt
- 02.10.2025 08:34