Mandari Insight

2901/2025

Unterrichtung des Rates über wesentliche Verschlechterungen des Jahresergebnisses 2025 und die deshalb erlassene Haushaltssperre (Berichte nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 und 3 KomHVO)

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 05.11.2025

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Anlage 1 - Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes 31.08.2025, inkl. Anlagen

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Haushaltssperre vom 04.11.2025

· application/pdf

Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes 31.08.2025, inkl. Anlagen

95808 Zeichen

Bericht über die Entwicklung der Ertrags- und Auf-
wandspositionen in der Ergebnisrechnung sowie inves-
tiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung 
2025 
(Berichtswesen) 
 
Prognosebericht auf Basi s des Buchungsstandes  31.08.202 5 
20 – Kämmerei

Prognosebericht auf Basi s des Buchungsstandes  31.08.202 5 1 
Inhalt 
 
Vorwort 2 
 
1  Ergebnisrechnung 3 
 
1.1  Entwicklung der Gesamtergebnisrechnung 3 
 
1.2  Wesentliche Abweichungen 4 
 
2  Entwicklung der investiven Finanzrechnung 8 
 
3  Bewertung 9

Prognosebericht auf Basi s des Buchungsstandes  31.08.202 5 2 
 
Vorwort 
Der Bericht enthält die Prognosen für die Entwicklung der Ertrags- und Aufwandspo-
sitionen in der Ergebnisrechnung sowie investiver Ein- und Auszahlungen in der Fi-
nanzrechnung 2025. Beigefügt ist eine tabellarische Übersicht zum voraussichtlichen 
Gesamtergebnis 2025 aus den Erkenntnissen zum Buchungsstand 31.08.2025 (An-
lage 1). Zudem sind die Erläuterungen zu Abweichungen zwischen Prognosewerten 
und Haushaltsplanwerten (Anlage 2) enthalten. Die Entwicklungen investiver Ein- 
und Auszahlungen in der Finanzrechnung werden mit der Anlage 3 abgebildet. 
In dem erläuternden Prognosebericht werden die Abweichungen zwischen beschlos-
senem Plan und prognostiziertem Jahresergebnis zum 31.12.2025 kompakt und ma-
nagementorientiert dargestellt. Nach einer Gesamtübersicht nach Teilplanzeilen-Sal-
den folgt die Darstellung der Produktgruppen mit den größten absoluten Abweichun-
gen. Hierdurch wird der Fokus auf eine produktorientierte Steuerung gelegt. 
Als konsequente Weiterentwicklung dieses Steuerungsfokus wurde die Anlage 2 - 
Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung - gegenüber den Prognoseberichten der 
Vorjahre angepasst. So werden die Abweichungen seit dem Berichtszyklus 04/2025 
für eine transparentere Darstellung und bessere Steuerungsmöglichkeit produktori-
entiert ausgewiesen. Dabei werden die Entwicklungen von Aufwendungen, Erträgen 
und Salden (Rechnungsgrößen) anhand von Produktgruppen und je Dienststelle er-
läutert. Die Anlage 2 ermöglicht die Evaluation der finanziell signifikanten Treiber und 
zusätzlichen Netto-Belastungen, um sowohl deren Risiken als auch mögliche Ein-
sparpotentiale hervorzuheben. 
Ziel ist es, den städtischen Entscheidungsträger*innen eine prägnante Übersicht 
über die voraussichtliche finanzielle Entwicklung der Stadt Köln bereitzustellen, um 
etwaige Handlungsbedarfe frühzeitig erkennen und Gegenmaßnahmen einleiten zu 
können. Die dargestellten Prognosen dienen damit zur Verbesserung der Entschei-
dungsgrundlage und einer frühzeitigen und wirksamen Steuerung.

Prognosebericht auf Basi s des Buchungsstandes  31.08.202 5 3 
 
1 Ergebnisrechnung 
1.1 Entwicklung der Gesamtergebnisrechnung 
Zum Jahresabschluss 2025 wird derzeit ein Jahresdefizit von rd. 581,8 Mio. € erwar-
tet, was gegenüber dem geplanten Defizit von 399,3 Mio. € eine Ergebnisverschlech-
terung von rd. 182,5 Mio. € bedeutet. Darin sind ebenfalls Aufwendungen im Zusam-
menhang mit den konsumtiven Ermächtigungsübertragungen nach 2025 enthalten, 
die mit rd. 61,1 Mio. € zur Ergebnisverschlechterung beitragen. 
 
Gegenüber dem Planansatz werden ordentliche Mindererträge i. H. v. rd. 34,2 Mio. € 
prognostiziert. Bei den ordentlichen Aufwendungen werden Mehraufwendungen von 
rd. 157,1 Mio. € erwartet. Das ordentliche Ergebnis würde somit gegenüber dem 
Plan um rd. 191,4 Mio. € schlechter ausfallen. Für das Finanzergebnis wird dagegen 
eine Verbesserung gegenüber dem Plan i. H. v. 8,9 Mio. € prognostiziert. 
 
  Plan 
Haushalt  
(2025) 
Ist 
(31.08.2025) 
Prognose  
(2025) 
Plan Haushalt 
-  
Prognose 
(absolut) 
Teilplanzeilen Ergebnis-
rechnung 
€ € € € 
10 = Ordentliche Erträge -5.897.055.421 -4.349.603.604 -5.862.819.390 -34.236.031 
17 = Ordentliche Aufwendun-
gen 6.287.964.506 4.187.199.076 6.445.081.850 -157.117.344 
18 = Ordentliches Ergebnis 
(10 und 17) 390.909.085 -162.404.528 582.262.460 -191.353.375 
21 = Finanzergebnis 8.430.819 -66.360.132 -420.035 8.850.854 
22 = Ergebnis lfd. Verwal-
tungstätigkeit (18 und 21) 399.339.904 -228.764.660 581.842.425 -182.502.521 
25 = Außerordentliches  
Ergebnis 0 0 0 0 
26 = Jahresergebnis  
(22 und 25) 399.339.904 -228.764.660 581.842.425 -182.502.521 
Spalte "Plan Haushalt - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) 
 (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 
Tabelle 1: Städtische Gesamtübersicht 
Insgesamt ist die Prognose des Jahresergebnisses von einer Vielzahl gegenläufiger 
Effekte geprägt. Auf die wesentlichen Abweichungen wird in den nachstehenden 
Ausführungen eingegangen.

Prognosebericht auf Basi s des Buchungsstandes  31.08.202 5 4 
 
1.2 Wesentliche Abweichungen 
Mit dem Ziel, einen fokussierten Ausblick auf die gesamtstädtische Entwicklung und 
den finanziellen Treibern zu geben, enthält die nachfolgende Tabelle 2 eine Aufstel-
lung der sechs Produktgruppen mit den größten absoluten Abweichungen zwischen 
beschlossenem Plan und Prognose, betraglich absteigend. 
Die übrigen Produktgruppen werden summiert in einer Zeile als Sonstige Produkt-
gruppen dargestellt. Für eine detailliertere Betrachtung wird auf die Anlage 2 verwie-
sen. 
Separat betrachtet werden in der Tabelle außerdem die sog. Zentralansätze, also 
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Büroraummieten sowie Gerichts- und 
Notarkosten. Alle Zentralansätze können nur mittelbar bzw. mittelfristig gesteuert 
werden. 
Bei den Werten dieser produktorientierten Darstellung ist der Saldo aus Erträgen und 
Aufwendungen dargestellt, sodass in der maßgeblichen Vergleichsspalte (Plan 
Haushalt - Prognose (absolut)) die Netto-Verbesserung (+) oder Netto-Verschlechte-
rung (-) für den Haushalt ausgewiesen wird. 
 
  Plan 
Haushalt  
(2025) 
Ist 
(31.08.2025)  
Prognose  
(2025) 
Plan Haushalt 
-  
Prognose 
(absolut) 
Produktgruppe € € € € 
0606 
Hilfe für junge Men-
schen und ihre Fami-
lien 
350.253.977 295.185.504 413.054.794 -62.800.818 
1601 Allgemeine Finanzwirt-
schaft -2.921.764.286 -2.459.067.854 -2.871.555.277 -50.209.009 
0501 Kommunale Leistun-
gen nach dem SGB XII 248.473.522 295.788.339 269.943.296 -21.469.774 
0603 Kindertagesbetreuung 311.680.119 206.667.592 333.101.030 -21.420.911 
1501 Wirtschaft und Touris-
mus -36.987.034 -44.659.047 -51.788.852 14.801.817 
0212 
Brand- und Bevölke-
rungsschutz, Rettungs-
dienst 
127.949.267 146.223.710 141.994.274 -14.045.007 
Sonstige Produktgruppen 2.319.734.340 1.331.097.097 2.319.403.195 331.145 
Abweichung Zentralansätze   27.689.965 -27.689.965 
Jahresergebnis 399.339.904 -228.764.660 581.842.425 -182.502.521 
Tabelle 2: Größte gesamtstädtische Abweichungen 
Für die sechs Produktgruppen mit den höchsten Abweichungen zeigt sich folgendes 
Bild (konzentriert auf die Dienststellen, die den größten Anteil an der jeweiligen Pro-
duktgruppe verantworten): 
 
0606 – Hilfe für junge Menschen und ihre Familien 
Amt 51 – Amt für Kinder, Jugend und Familie weist in der Produktgruppe 0606 insge-
samt eine Verschlechterung von rd. 62,8 Mio. € aus. 
Bei den Transferaufwendungen werden Mehraufwendungen von 74,4 Mio. € erwar-
tet. Dies kann im Wesentlichen auf die gestiegenen Fallkosten im Bereich der Hilfen 
zur Erziehung und der Eingliederungshilfe zurückgeführt werden. Die Erhöhung der

Prognosebericht auf Basi s des Buchungsstandes  31.08.202 5 5 
 
Fallkosten ergibt sich insbesondere aus der Weitergabe allgemeiner Kostensteige-
rungen, wie beispielsweise Preisentwicklungen und tarifbedingte Anpassungen, 
durch die Leistungserbringer an die Verwaltung. 
Den Mehraufwendungen stehen Mehrerträge i. H. v. rd. 9,0 Mio. € gegenüber, die 
sich aus höheren Verwaltungskosten- und Inklusionspauschalen sowie höheren Kon-
nexitätsmitteln für das Aufgabengebiet Kinderschutzgesetz ergeben. Weitere Mehrer-
träge i. H. v. rd. 1,7 Mio. € werden im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe durch 
den fortschreitenden Abbau bestehender Rückstände bei der Fallbearbeitung und 
Kostenerhebung prognostiziert. 
 
1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft 
Bei Amt 20 – Kämmerei ergibt sich in der Produktgruppe 1601 netto eine Verschlech-
terung i. H. v. 50,2 Mio. €. 
Diese wird geprägt von einer negativen Entwicklung der Erträge (inkl. Finanzerträge) 
insgesamt i. H. v. rd. 90,2 Mio. €, die im Wesentlichen aus dem Kontext Steuern und 
aus den sonstigen ordentlichen Erträgen resultieren. Die Wenigererträge bei den 
Steuern mit rd. 63,3 Mio. € sind hauptsächlich auf eine erwartete Verschlechterung 
bei der Gewerbesteuer (rd. 78,8 Mio. €) sowie bei der Grundsteuer B (rd. 5,3 Mio. €) 
zurückzuführen, denen Verbesserungen i. H. v. rd. 16,1 Mio. € und 5,4 Mio. € beim 
Gemeindeanteil der Einkommen- bzw. Umsatzsteuer entgegenstehen. Die Progno-
sen gehen grundsätzlich auf die Steuerschätzung von Mai 2025 zurück, die um die 
IST-Entwicklung sowie aktuelle Erkenntnisse aus Befragungen der größten Steuer-
pflichtigen ergänzt wurde. Bei der Verzinsung der Gewerbesteuer (sonstige ordentli-
che Erträge) werden Wenigererträge i. H. v. rd. 22,4 Mio. € prognostiziert. Aufgrund 
der Aufarbeitung der Zinsbescheide nach dem Urteil des BVerfG vom 23.08.2021 un-
terliegen die Erträge aus der Verzinsung der Gewerbesteuer weiterhin Schwankun-
gen. Bei den Finanzerträgen wird aufgrund nicht abgerufener Gesellschafterdarlehen 
von rd. 3,6 Mio. € geringeren Erträgen ausgegangen. 
Auf der Aufwandsseite ergibt sich eine Verbesserung i. H. v. rd. 40,0 Mio. €. Weni-
geraufwendungen im Zusammenhang mit der Gewerbesteuerumlage mit 
rd. 5,8 Mio. € und Einsparungen aufgrund der Bewirtschaftungsverfügung i. H. v. 
rd. 23,2 Mio. € wirken entlastend. Die oben ausgewiesenen geringeren Finanzerträge 
werden durch geringere Zins- und Finanzaufwendungen von rd. 10,9 Mio. € mehr als 
kompensiert. 
 
0501 – Kommunale Leistungen nach dem SGB XII 
In der Produktgruppe 0501 ergibt sich bei 50 – Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 
eine Verschlechterung i. H. v. rd. 21,5 Mio. €. 
Die Mehrerträge i. H. v. 2,1 Mio. € ergeben sich hauptsächlich aus den Fallzahlstei-
gerungen bei der Grundsicherung (rd. 4,9 Mio. €). Demgegenüber werden Weniger-
erträge bei den sonstigen Transfererträgen i. H. v. rd. 1,2 Mio. € sowie geringere Er-
stattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden i. H. v. rd. 1,8 Mio. € prognosti-
ziert. 
Die Mehraufwendungen von rd. 23,6 Mio. € resultieren hauptsächlich aus um 
21,9 Mio. € höheren Transferaufwendungen. Die Fallzahlsteigerungen bei der Grund-
sicherung und bei Leistungen außerhalb von Einrichtungen sowie Tarifsteigerungen 
für Pflegepersonal führen zu Mehraufwendungen bei ambulanten und stationären Hil-
fen nach dem SGB XII.

Prognosebericht auf Basi s des Buchungsstandes  31.08.202 5 6 
 
0603 – Kindertagesbetreuung 
Amt 51 – Kinder, Jugend und Familie weist in der Produktgruppe 0603 eine Ver-
schlechterung von rd. 21,4 Mio. € aus. 
Ertragsseitig zeichnen sich zunächst Wenigererträge i. H. v. rd. 20,3 Mio. € ab. Diese 
sind zum einen auf die verrechneten Rückforderungen des Landes bzgl. der Kinder-
gartenjahre 2016 - 2019 (rd. 12,6 Mio. €) zurückzuführen. Zum anderen ergeben sich 
Wenigererträge aus zu hohen Planansätzen (Elternbeiträge und Essensentgelte) bei 
den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (rd. 12,0 Mio. €). In diesem Zusammen-
hang wurde das Inkrafttreten der neuen, überarbeiteten Elternbeitragssatzung zum 
01.08.2025 in der Prognose berücksichtigt. Demgegenüber stehen Mehrerträge von 
rd. 8,2 Mio. €, die überwiegend aus der Rückstandsaufarbeitung bei der Abrechnung 
mit Umlandgemeinden für die Kindertagesbetreuung resultieren. 
Die Mehraufwendungen von insgesamt rd. 1,2 Mio. € setzen sich hauptsächlich aus 
höheren Mietkosten für angemietete Kindertagesstätten (rd. 2,4 Mio. €) sowie aus 
der Auflösung aktiver Rechnungsabgrenzungsposten für gestiegene Zuwendungen 
an freie Träger und Tagespflegepersonen (rd. 2,1 Mio. €) zusammen. Zudem sind 
Minderaufwendungen bei den Transferaufwendungen i. H. v. rd. 1,6 Mio. € zu ver-
zeichnen. Weitere Minderaufwendungen i. H. v. rd. 1,7 Mio. € setzen sich aus diver-
sen kleinen Positionen zusammen. 
 
1501 – Wirtschaft und Tourismus 
In der Produktgruppe 1501 ergibt sich bei II/2 – Stabsstelle für Beteiligungssteuerung 
und öffentliches Finanz- und Unternehmensrecht insgesamt eine Entlastung für den 
Haushalt i. H. v. rd. 14,7 Mio. €. 
Die Mehrerträge i. H. v. 26,8 Mio. € gehen auf unterschiedliche Sachverhalte zurück. 
Sie ergeben sich zum einen aus zu erwartenden Erstattungen von Körperschafts- so-
wie Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag aus Vorjahren aufgrund von Schät-
zungsbescheiden des Finanzamtes zu den Jahren 2021 bis 2023 im Zusammenhang 
mit dem BgA U-Bahn-Bau (rd. 22,2 Mio. €). Zum anderen führen höhere Werbenut-
zungsentgelte (rd. 3,0 Mio. €) sowie Erstattungen der KölnBusiness Wirtschaftsförde-
rungs-GmbH (rd. 1,3 Mio. €) zu weiteren Mehrerträgen. 
Bei den Aufwendungen entstehen insgesamt Mehraufwendungen i. H. v. 
rd. 12,1 Mio. €. Diese sind insbesondere auf die höher abzuführende Kapitalertrag-
steuer und Solidaritätszuschläge im Rahmen von Steuervorauszahlungsbescheiden 
des Finanzamtes zur Besteuerung des BgA U-Bahn-Baus zurückzuführen 
(rd. 11,3 Mio. €). 
 
0212 – Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst 
In der Produktgruppe 0212 ergibt sich bei Amt 37 – Berufsfeuerwehr Köln insgesamt 
eine Verschlechterung i. H. v. rd. 14,0 Mio. €. 
Für die Wenigererträge von insgesamt rd. 12,6 Mio. € sind vorwiegend nicht zu reali-
sierende Rettungsdienstgebühren (rd. 13,3 Mio. €) ursächlich. Grund dafür ist unter 
anderem, dass für die Umsetzung des neuen Rettungsdienstbedarfsplans Aufwen-
dungen in gleicher Höhe eingeplant wurden, welche voraussichtlich im Jahr 2025 
nicht abfließen. 
Die rd. 1,5. Mio. € prognostizierten Mehraufwendungen setzen sich aus diversen klei-
neren Sachverhalten zusammen. Auf der einen Seite entstehen überwiegend Mehr-
aufwendungen durch erhebliche Preissteigerungen bei den Energiekosten 
(rd. 1,0 Mio. €), den notwendigen Austausch und die Neubeschaffung von Brand-

Prognosebericht auf Basi s des Buchungsstandes  31.08.202 5 7 
 
schutzbekleidung (rd. 2,7 Mio. €), höhere Tarifabschlüsse bei den Leistungserbrin-
gern und den Notärzt*innen im Rettungsdienst (rd. 3,6 Mio. €) sowie durch eine er-
höhte Abschreibungssumme von rd. 2,7 Mio. € für die Aktivierung von Gewerken der 
Leitstelle 2020. Auf der anderen Seite ergeben sich Minderaufwendungen durch 
nicht realisierte IT-Projekte (rd. 1,4 Mio. €), die fehlende Umsetzung des Rettungs-
dienstbedarfsplans (rd. 6,0 Mio. €) sowie durch notwendige Korrekturbuchungen 
(Verbindlichkeiten) im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 von rd. 3,5 Mio. €. 
 
Abweichungen bei den Zentralansätzen 
Die Zentralansätze umfassen die Personalaufwendungen, Büroraummieten, die Ge-
richts- und Notarkosten sowie die Versorgungsaufwendungen. Die Abweichungen 
bei den Zentralansätzen i. H. v. 27,7 Mio. € resultieren hauptsächlich aus Mehrbedar-
fen bei den Versorgungsaufwendungen sowie aus Minderbedarfen bei den Personal-
aufwendungen. 
 
Die Versorgungsaufwendungen werden nach aktueller Prognose im Ergebnis zum 
Ende des Jahres 2025 rd. 97,0 Mio. € erreichen und damit den beschlossenen Plan-
ansatz (57,0 Mio. €) voraussichtlich um 40,0 Mio. € überschreiten. 
Die Überschreitung des Planansatzes ergibt sich vorwiegend aus der beschlossenen 
Besoldungserhöhung zum 01.02.2025 für Versorgungsempfänger*innen, durch die 
Rückstellungen nur in geringerem Maße in Anspruch genommen werden können. 
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung 2025/2026 war die Besoldungserhöhun-
gen noch nicht bekannt und konnte daher nicht berücksichtigt werden. Darüber hin-
aus entsteht ein zusätzlicher Zuführungsbedarf zu den Pensions- und Beihilferück-
stellungen. Die gesetzlichen Vorgaben zur Ermittlung und Bewertung dieser Rück-
stellungen sehen grundsätzlich keine Dynamisierung von Versorgungsbezügen vor, 
so dass jede Anpassung von Versorgungsbezügen zu ergebnisbelastenden Auswir-
kungen führt. Zudem beeinflusst der jeweilige Jahresabschluss grundsätzlich die 
Höhe der Rückstellungen. Da der Jahresabschluss 2024 zum Zeitpunkt der Haus-
haltsplanerstellung noch nicht vorlag, konnte auch die daraus resultierende Höhe der 
Rückstellung in der Planung ebenfalls nicht vollständig abgebildet werden. 
 
Die Personalaufwendungen werden nach aktueller Prognose im Ergebnis zum Ende 
des Jahres 2025 rd. 1.480,0 Mio. € betragen und damit den beschlossenen Planan-
satz (1.492,0 Mio. €) voraussichtlich um 11,9 Mio. € unterschreiten. 
Die Unterschreitung des Planansatzes ergibt sich zunächst aus der Annahme, dass 
im laufenden Haushaltsjahr keine weitere Besoldungssteigerung für Beamt*innen er-
folgt. Zudem wird die ursprünglich geplante und vorgenommene Annahme zur unter-
jährigen Besetzung in der aktuellen Prognose unter Berücksichtigung realistischer 
Besetzungschancen angepasst. 
Darüber hinaus resultiert die Prognose aus weiteren, teils gegenläufigen Sachverhal-
ten, die sich weitgehend ausgleichen. Die Prognose beinhaltet Mehraufwendungen, 
die aus höheren Zuführungen zu den Personalrückstellungen resultieren. Diese 
Mehraufwendungen werden teilweise durch einen gegenüber der Planung geringe-
ren Tarifabschluss kompensiert.

Prognosebericht auf Basi s des Buchungsstandes  31.08.202 5 8 
 
2 Entwicklung der investiven Finanzrechnung 
In der Anlage 3 (Abweichungen > 2,5 Mio. €) wird die Entwicklung der Investitions-
tätigkeit im Jahr 2025 dargestellt. 
 
Zusammengefasst zeichnet sich auf Basis der Prognosen gegenüber dem beschlos-
senen Plan (Plan - Prognose) eine Verbesserung der investiven Finanzrechnung um 
rd. 710,9 Mio. € ab. Entsprechend den Prognosen werden die investiven Einzahlun-
gen um 9,3 Mio. € unter dem ursprünglich geplanten Betrag liegen. Auf der Auszah-
lungsseite werden rd. 720,3 Mio. € investive Wenigerauszahlungen erwartet. 
 
Zusammenfassung  
investiv  Plan Haushalt 
(2025) 
 
Fortg. Plan 
(2025) 
 
Ist 
(31.08.2025) 
Prognose 
(2025) 
 Plan Haus-
halt - Prog-
nose  
Einzahlungen/Aus-
zahlungen € € € € € 
Summe investive  
Einzahlungen -219.989.072  -224.325.314  -109.551.343 -210.646.105  -9.342.967  
Summe investive  
Auszahlungen 1.676.808.451  1.895.923.241  313.526.843 956.518.554  720.289.897  
Saldo 1.456.819.379  1.671.597.926  203.975.500 745.872.450  710.946.930  
Tabelle 3: Entwicklung der investiven Finanzrechnung 
In 2024 konnte ein Teil der investiven Maßnahmen aufgrund von Verzögerungen bei 
diversen Projekten nicht durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang wurden in-
vestive Auszahlungsermächtigungen i. H. v. rd. 214,7 Mio. € von 2024 nach 2025 
übertragen. Die Differenz zwischen dem beschlossenen und dem fortgeschriebenen 
Plan bei den investiven Auszahlungen (i. H. v. rd. 219,1 Mio. €) ist im Wesentlichen 
darauf zurückzuführen. Im Vergleich des fortgeschriebenen Planwertes mit der Prog-
nose ergibt sich entsprechend auf Auszahlungsseite eine gesamtstädtische Verbes-
serung i. H. v. rd. 939,4 Mio. €. Es besteht somit Potenzial zur weiteren Reduzierung 
der Ermächtigungsübertragungen.

Prognosebericht auf Basi s des Buchungsstandes  31.08.202 5 9 
 
3 Bewertung 
 
Die für das Jahresergebnis 2025 der Stadt Köln prognostizierte Haushaltsverschlech-
terung ist vor allem von erhöhten Transferaufwendungen i. H. v. 89,6 Mio. € und Ver-
sorgungsaufwendungen i. H. v. 40,0 Mio. € sowie von niedrigeren Erträgen bei den 
Steuern und ähnlichen Abgaben i. H. v. 66,3 Mio.  und Gebühren und Beiträgen 
i. H. v. 22,2 Mio. € verursacht. Diese negativen Entwicklungen können durch die 
Mehrerträge, insb. im Rahmen des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer, der 
Erstattung der Kapitalertragssteuer für die Vorjahre, der Zuweisungen vom Land so-
wie der Erstattungen vom Bund für die Kosten der Unterkunft nicht kompensiert wer-
den. 
Die größten Herausforderungen ergeben sich bei den Transferaufwendungen aus 
der Entwicklung in den Bereichen der Leistungen nach dem SGB XII sowie SGB VIII. 
Maßgeblich für diese Entwicklung im Bereich SGB XII sind die steigenden Fallzahlen 
in der Grundsicherung und bei Leistungen außerhalb stationärer Einrichtungen in 
Verbindung mit erhöhten Pflegekosten. Hinzu kommen zusätzliche Bedarfe infolge 
der Tarifsteigerungen für Sozialarbeitende und Pflegekräfte. Im Bereich des SGB VIII 
wirken sich stagnierende Fallzahlen bei zugleich steigenden Kosten in den Hilfen zur 
Erziehung zusätzlich belastend aus. 
Auf der Ertragsseite werden insbesondere bei der Gewerbesteuer deutliche Min-
dererträge gegenüber dem Planansatz prognostiziert, die das Ergebnis wesentlich 
belasten. Grund hierfür sind der bislang ausbleibende wirtschaftliche Aufschwung 
und die anhaltende wirtschaftliche Stagnation. Zusätzlich wirken sich geringere Ge-
bühren und Beiträge negativ auf die Ertragslage aus. So konnten die geplanten Er-
träge aus Rettungsdienstgebühren nicht realisiert werden, da die Umsetzung des 
neuen Rettungsdienstbedarfsplans noch aussteht. Im Bereich der Kindertagesbe-
treuung führen zudem geringere Beiträge sowie die verzögerte Einführung der neuen 
Elternbeitragssatzung (erst zum 01.08.2025) zu weiteren Mindererträgen gegenüber 
dem Haushaltsplanansatz. 
Aufgrund der stetig wachsenden Aufwendungen und der parallel zu verzeichnenden 
stagnierenden Steuerentwicklung zeichnet sich für den kommunalen Haushalt ge-
genüber der Haushaltsplanung und dem Prognosebericht 04/2025 eine deutlich ver-
schärfte finanzwirtschaftliche Situation mit durchgängigen Haushaltsdefiziten ab. 
Um die Handlungsfähigkeit der Stadt Köln für die Zukunft zu bewahren und den 
Haushalt generationengerecht auszugestalten, bedarf es verstärkter Anstrengungen 
und grundlegender struktureller Veränderungen. 
Während aus den Bewirtschaftungsvorgaben aus April 2025 aufgrund des zeitlichen 
Zusammenfallens für den Prognosebericht 04/2025 noch keine deutlichen Auswir-
kungen erwartet wurden, sollten zum Zyklus 08/2025 deutliche Effekte sichtbar wer-
den. Die nunmehr vorliegende Prognose auf Basis des Buchungsstandes 31.08.2025 
zeigen unbenommen der Verbesserungen auf vereinzelten Positionen insgesamt 
eine Verschlechterung i. H. v. rd. 182,5 Mio. € gegenüber dem beschlossenen 
Plandefizit i. H. v. rd. 399,3 Mio. €. Die Verschlechterung liegt nur geringfügig unter-
halb der Grenzen, aus denen eine Verpflichtung zur Erstellung einer Nachtragssat-
zung gem. § 81 GO NRW für den Haushaltsplan 2025/2026 folgt. Das mit

Prognosebericht auf Basi s des Buchungsstandes  31.08.202 5 10 
 
rd. 581,8 Mio. € prognostizierte Defizit würde das städtische Eigenkapital zum Bilanz-
stichtag 31.12.2024 von insgesamt rd. 5,3 Mrd. € um etwa 11,1 % verzehren. Bei ei-
nem entsprechend anhaltenden Eigenkapitalverzehr wäre die Stadt Köln in weniger 
als 9 Jahren überschuldet. Die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskon-
zeptes nach § 76 GO NRW mit eingeschränkter, durch die Bezirksregierung beauf-
sichtigte Haushaltsführung, dürfte ohne wirksame Gegensteuerungsmaßnahmen so 
deutlich früher eintreten. 
Aus dem ASEG NRW (Altschuldenentlastungsgesetz NRW) und LuKIFG (Länder-
und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz) ergeben sich im Berichtszyklus 
08/2025 noch keine Auswirkungen. 
Mit Blick auf das Haushaltsjahr 2026 ist daher eine deutliche Verschärfung der Haus-
haltsbewirtschaftung und Intensivierung des Konsolidierungsprozesses angezeigt. 
Darüber hinaus sind weitergehende Konsolidierungsmaßnahmen zwingen d vorzuse-
hen, um die haushaltswirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachhaltig zu sichern und den 
bestehenden Herausforderungen adäquat zu begegnen.

Prognose zum Gesamtergebnisplan
Berichtszyklus: 2025-08
Anlage 1
Plan
beschl. (2025)
Plan
fortg. (2025)
Ist Stand
Prognose (2025)
Prognose (2025) Plan beschl.
- Prognose
(absolut)
Teilplanzeilen Ergebnisrechnung EUR EUR EUR EUR EUR
1 + Steuern und ähnliche Abgaben -3.056.496.513 -3.056.496.513 -2.284.737.358 -2.990.164.710 -66.331.802
2 + Zuwendungen und allg. Umlagen -1.304.623.918 -1.308.629.555 -1.151.104.016 -1.313.046.631 8.422.713
3 + Sonstige Transfererträge -83.112.762 -83.180.540 -64.201.878 -88.078.468 4.965.706
4 + Öffentl.rechtl. Leistungsentgelte -396.939.032 -397.364.813 -191.639.826 -374.702.886 -22.236.146
5 + Privatrechtl. Leistungsentgelte -97.359.755 -97.359.755 -69.486.481 -101.280.426 3.920.671
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -737.023.590 -737.082.825 -426.893.796 -762.658.532 25.634.942
7 + Sonstige ordentliche Erträge -218.999.852 -218.999.852 -161.527.403 -230.387.737 11.387.886
8 + aktivierte Eigenleistungen -2.500.000 -2.500.000 -12.847 -2.500.000 0
10 = Ordentliche Erträge -5.897.055.421 -5.901.613.852 -4.349.603.604 -5.862.819.390 -34.236.031
11 - Personalaufwendungen 1.492.014.618 1.492.547.307 859.772.290 1.480.217.889 11.796.729
12 - Versorgungsaufwendungen 56.995.223 56.995.223 100.880.210 96.995.223 -40.000.000
13 - Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen 790.971.020 820.725.205 458.933.678 806.054.805 -15.083.786
14 - Bilanzielle Abschreibungen 187.869.832 187.934.483 122.397.935 202.613.878 -14.744.046
15 - Transferaufwendungen 2.488.549.023 2.513.677.099 1.841.787.109 2.578.138.874 -89.589.851
16 - Sonstige ordentl. Aufwendungen 1.271.564.791 1.281.708.370 803.427.854 1.281.061.181 -9.496.390
17 = Ordentliche Aufwendungen 6.287.964.506 6.353.587.687 4.187.199.076 6.445.081.850 -157.117.344
18 = Ordentliches Ergebnis (10 und 17) 390.909.085 451.973.835 -162.404.528 582.262.460 -191.353.375
19 + Finanzerträge -159.376.592 -159.376.592 -153.180.870 -157.503.573 -1.873.019
20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 167.807.411 167.807.411 86.820.738 157.083.538 10.723.873
21 = Finanzergebnis (19 und 20) 8.430.819 8.430.819 -66.360.132 -420.035 8.850.854
22 = Ergebnis lfd. Verwaltungstätigkeit (18 und 21) 399.339.904 460.404.654 -228.764.660 581.842.425 -182.502.521
23 + Außerordentliche Erträge 0 0 0 -1 1
24 + Außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 1 -1
25 = Außerordentliches Ergebnis (23 und 24) 0 0 0 0 -0
26 = Jahresergebnis (22 und 25) 399.339.904 460.404.654 -228.764.660 581.842.425 -182.502.521
28 = Jahresergebnis (Überdeckung (-) / Unterdeckung) 399.339.904 460.404.654 -228.764.660 581.842.425 -182.502.521
Buchungsstand: 31.08.2025 Spalte Plan beschl. - Prognose : (-) Haushaltsverschlechterung (Wenigerertrag bzw. Mehraufwand)
(+) Haushaltsverbesserung (Mehrertrag bzw. Wenigeraufwand)

in Mio. €
Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung - Rechnungsgröße
Berichtszyklus 08/2025
Anlage 2
Produktgruppe Dezernat Amt Rechnungsgröße Erläuterungen Plan beschl. Plan fortg. Ist Stand 
Prognose Prognose
Plan beschl. - 
Prognose 
(abs.)
Plan beschl. - 
Prognose
 (%) 
0103 - Personal- und 
Organisationsmanagement
I 11 Erträge Die Mindererträge sind zurückzuführen auf die Kündigung des Deutschlandtickets zum 
01.10.2025. Den Mindererträgen für das Deutschlandticket stehen korrespondierende 
Minderaufwendungen in der Teilplanzeile 16 gegenüber. Dem gegenüber stehen geringfügige 
Mehrerträge durch Erstattungen aus übrigen Bereichen sowie Erstattungen des Landes.
-26,0 -26,0 -9,2 -23,2 -2,8 10,9
11 Aufwendungen Die Minderaufwendungen sind zurückzuführen auf die Kündigung des Deutschlandtickets zum 
01.10.2025. Den Minderaufwendungen für das Deutschlandticket stehen korrespondierende 
Mindererträge in der Teilplanzeile 7 gegenüber.
175,2 175,2 158,0 173,1 2,1 1,2
11 Saldo Die Mindererträge sind zurückzuführen auf die Kündigung des Deutschlandtickets zum 
01.10.2025. Den Mindererträgen für das Deutschlandticket stehen korrespondierende 
Minderaufwendungen in der Teilplanzeile 16 gegenüber. Demgegenüber stehen geringfügige 
Mehrerträge durch Erstattungen aus übrigen Bereichen sowie Erstattungen des Landes.
149,1 149,1 148,8 149,9 -0,8 -0,5
0107 - Rechts-, Versicherungs- 
und Vergabeangelegenheiten
II 30 Erträge Es werden Mehrerträge über ca. 1,2 Mio. € prognostiziert. Dies ist auf die Erträge für die 
Serviceleistungen des Vergabebereichs für 26/Gebäudewirtschaft zurückzuführen. Diese 
wurden im Plan niedriger veranschlagt. Es wurde ein neuer Abrechnungsmodus vereinbart. In 
der Prognose sind zu erwartende höhere Erträge abgebildet.
-6,3 -6,3 -0,4 -7,5 1,2 -19,7
30 Aufwendungen Insgesamt werden Wenigeraufwendungen über ca. 1,7 Mio. € prognostiziert. Hauptursächlich 
hierfür ist der Versicherungsbereich. Einerseits liegt der Aufwand für die Versicherungsprämien, 
die an externe Versicherungen für den Versicherungsschutz des städtischen Vermögens 
geleistet werden, deutlich unter den Planwerten. Aufgrund von Schwankungen im versicherten 
Bestand und der zum Planungszeitpunkt nicht bekannten Index- und Prämienänderungen sind 
die Beträge nur schwer planbar. Gleichzeitig ergibt sich im Versicherungsbereich bei den 
Ersatzleistungen in den eigenversicherten Schadensfällen eine Verschlechterung in der 
Prognose gegenüber dem Plan.
23,9 23,9 15,3 22,2 1,7 7,1
30 Saldo In der Produktgruppe 0107 bei 30 - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen ergibt sich 
insgesamt eine Verbesserung über ca. 2,9 Mio. €. Diese ist im Wesentlichen auf die oben 
dargestellten Sachverhalte bei den Erträgen und Aufwendungen zurückzuführen.
17,6 17,6 14,8 14,7 2,9 16,7
0108 - Zentrale 
Liegenschaftsangelegenheiten
II II/2 Erträge Es werden Mehrerträge i. H. v. 10,1 Mio. € prognostiziert. Diese ergeben sich aus der jetzt 
bekanntgewordenen Erstattung der Gebäudewirtschaft an die Kernverwaltung im Rahmen des 
Ergebnisausgleichs 2023 (9,8 Mio. €). Die Ratsvorlage dazu ist in Vorbereitung. Des Weiteren 
erfolgt bei der Modernen Stadt GmbH eine höhere Gewinnausschüttung als geplant (0,3 Mio. €).
0,0 0,0 -10,1 -10,1 10,1 -36.687,1
Spalte "Plan beschl. - Prognose":
(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 1/12

in Mio. €
Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung - Rechnungsgröße
Berichtszyklus 08/2025
Anlage 2
Produktgruppe Dezernat Amt Rechnungsgröße Erläuterungen Plan beschl. Plan fortg. Ist Stand 
Prognose Prognose
Plan beschl. - 
Prognose 
(abs.)
Plan beschl. - 
Prognose
 (%) 
II/2 Aufwendungen Die Mehraufwendungen von 3,0 Mio. € setzen sich zusammen aus zunächst planungstechnisch 
bei Amt 26 verorteten Konsolidierungen bei Bewachungsleistungen i. H. v. rd. 2,0 Mio. €, die im 
Jahresverlauf 2025 den einzelnen Dienststellen konkret zugeordnet wurden.
Des Weiteren werden Kostenerhöhungen durch die verzögerte Fertigstellung des Clouth-
Geländes in Höhe von rd. 1,0 Mio. € erwartet.
-0,1 5,4 0,4 3,0 -3,0 3.692,6
II/2 Saldo In der Produktgruppe 0108 - Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten bei II/2 - 
Beteiligungssteuerung ergibt sich somit eine Verbesserung von rd. 7,0 Mio. €. Sie ist 
überwiegend auf die zu erwartende Erstattung der Gebäudewirtschaft an die Kernverwaltung im 
Rahmen des Ergebnisausgleichs 2023 zurückzuführen. Demgegenüber ergeben sich 
Verschlechterungen durch die Verzögerung der Fertigstellung und Abrechnung des Projekts 
„Clouth-Gelände“ und im Bereich der Gebäudewirtschaft durch die Korrektur der Deckung von 
anfallenden Bewachungsleistungen.
-0,1 5,4 -9,7 -7,1 7,0 -6.401,1
VIII 23 Erträge Bei den Erträgen werden Mindererträge in Höhe von rd. 1,8 Mio. € prognostiziert. Diese 
resultieren aus Wenigererträgen bei Vermietungen und Verpachtungen des städtischen 
Grundbesitzes.
-34,4 -34,4 -19,2 -32,6 -1,8 5,4
23 Aufwendungen Die Mehraufwendungen i. H. v. 3,1 Mio. € resultieren aus diversen Sachverhalten. Zum einen 
kommt es zu Mehraufwendungen bei der Unterhaltung von Gebäuden und Zuschüssen (2,3 
Mio. €). Die Mittel wurden i. R. d. Ermächtigungsübertragung bereitgestellt. Außerdem werden 
Mehraufwendungen i. H. v. 0,3 Mio. € für die sonstige Bewirtschaftung aufgrund notwendiger 
Bewachungen von Tiefgaragen und Parkhäusern und der Erhöhung der Grundbesitzabgaben 
erwartet. Des Weiteren wird mit einem Mehraufwand (rd. 0,5 Mio. €) bei außerplanmäßigen 
Abschreibungen für Grund und Boden bei Nutzungsartenänderungen auf einen niedrigeren 
Buchwert gerechnet.
28,0 31,0 29,0 31,1 -3,1 -10,9
23 Saldo Bei Amt 23 ergibt sich eine Verschlechterung von rd. 4,9 Mio. €. Diese ist auf die dargestellten 
Sachverhalte bei Erträgen und Aufwendungen zurückzuführen.
-6,4 -3,5 9,8 -1,5 -4,9 76,4
0205 - Verkehrsüberwachung I 32 Erträge Bei den Erträgen wird mit einem Überschuss von 3,7 Mio. € gerechnet. Dieser resultiert 
hauptsächlich aus den steigenden Fallzahlen im Bereich der Verkehrsüberwachung.
-46,8 -46,8 -33,3 -50,5 3,7 -7,9
32 Aufwendungen Bei den Aufwendungen resultieren Minderaufwendungen i. H. v. 0,5 Mio. € hauptsächlich aus 
geringeren Aufwendungen für Dienstkleidung und Telefonkosten aufgrund unbesetzter Stellen 
sowie aus einer restriktiven Mittelbewirtschaftung.
38,9 38,9 22,5 38,4 0,5 1,3
32 Saldo In der Produktgruppe 0205 bei 32 - Amt für öffentliche Ordnung ergibt sich aufgrund der 
dargestellten Sachverhalte eine Verbesserung von 4,2 Mio. €.
-7,9 -7,9 -10,9 -12,0 4,2 -53,3
Spalte "Plan beschl. - Prognose":
(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 2/12

in Mio. €
Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung - Rechnungsgröße
Berichtszyklus 08/2025
Anlage 2
Produktgruppe Dezernat Amt Rechnungsgröße Erläuterungen Plan beschl. Plan fortg. Ist Stand 
Prognose Prognose
Plan beschl. - 
Prognose 
(abs.)
Plan beschl. - 
Prognose
 (%) 
0212 - Brand- u. 
Bevölkerungsschutz, 
Rettungsdienst
I 37 Erträge Es werden Wenigererträge i. H. v. 12,6 Mio. € prognostiziert. Dies ist zum einen darauf 
zurückzuführen, dass Erträge aus Rettungsdienstgebühren in Höhe von 6,0 Mio. € nicht 
realisiert werden können. Grund dafür ist, dass für die Umsetzung des neuen 
Rettungsdienstbedarfsplans Aufwendungen in gleicher Höhe eingeplant wurden, welche 
voraussichtlich in 2025 nicht abfließen werden Zum anderen ergibt sich eine voraussichtliche 
Ertragsverringerung i. H. v. rd. 7,3 Mio. €. Diese resultiert daraus, dass die zum Zeitpunkt des 
Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2025/2026 für die Planung der 
Rettungsdienstgebührenerträge zugrunde gelegte Datenbasis zur Annahme einer gegenüber 
der tatsächlichen Entwicklung höheren Ertragslage führte. Demgegenüber stehen geringe 
Ertragsverbesserungen in den übrigen Bereichen i. H. v. rd. 0,7 Mio. €.
-121,4 -121,4 -10,5 -108,8 -12,6 10,4
37 Aufwendungen Es werden Mehraufwendungen i. H. v. rd. 1,5 Mio. € prognostiziert. Diese resultieren aus 
diversen Sachverhalten. Auf der einen Seite entstehen Mehraufwendungen durch erhebliche 
Preissteigerungen bei den Energiekosten (rd. 1,0 Mio. €), höhere Instandhaltungskosten der 
Gebäude (rd. 0,4 Mio. €), höheren Tarifabschlüssen als geplant bei den Leistungserbringern und 
den Notärzten im Rettungsdienst (rd. 3,9 Mio. €), Preissteigerungen beim medizinischen 
Verbrauchsmaterial (rd. 0,4 Mio. €), den notwendigen Austausch von Brandschutzkleidung für 
die Innenbrandbekämpfung (rd. 1,2 Mio. €) sowie die Neubeschaffung von Brandschutzkleidung 
für die Waldbrandbekämpfung (rd. 1,3 Mio. €). Bei den Abschreibungen ergibt sich eine 
Verschlechterung von rd. 2,8 Mio. €. Auf der anderen Seite entstehen Minderaufwendungen 
durch die Nicht-Umsetzung des neuen Rettungsdienstbedarfsplans in 2025 (rd. 6,0 Mio. €). 
Außerdem wurden in Teilplanzeile 16 im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 Leistungen mit 
einem Volumen von rd. 3,5 Mio. €, welche dem abzuschließenden Haushaltsjahr zuzuordnen 
sind, als Verbindlichkeit in das Haushaltsjahr 2024 gebucht, woraus sich im Haushaltsjahr 2025 
Aufwandsminderungen von rd. 3,5 Mio. € ergeben.
249,4 249,4 156,7 250,8 -1,5 -0,6
37 Saldo In der Produktgruppe 0212 bei 37 - Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und 
Bevölkerungsschutz ergibt sich somit eine Verschlechterung von rd. 14,0 Mio. €. Diese ist 
hauptsächlich auf die Wenigererträge aufgrund der dargestellten Sachverhalte zurückzuführen.
127,9 127,9 146,2 142,0 -14,0 -11,0
Spalte "Plan beschl. - Prognose":
(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 3/12

in Mio. €
Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung - Rechnungsgröße
Berichtszyklus 08/2025
Anlage 2
Produktgruppe Dezernat Amt Rechnungsgröße Erläuterungen Plan beschl. Plan fortg. Ist Stand 
Prognose Prognose
Plan beschl. - 
Prognose 
(abs.)
Plan beschl. - 
Prognose
 (%) 
0301 - Schulträgeraufgaben IV 40 Erträge Bei den Erträgen resultiert ein Mehrertrag von rd. 6,6 Mio. € aus diversen Sachverhalten, auf die 
im Folgenden eingegangen wird. Im Rahmen des Digitalpaktes werden rd. 14,6 Mio. € 
zusätzlicher Ertrag erwartet. Außerdem liegen rd. 1,1 Mio. € nicht geplante Erträge aus dem 
Startchancenprogramm vor, welche die Mehraufwendungen decken können. Hinzu kommen rd. 
0,2 Mio. € Fördermittel vom Land für die IT-Administration, rd. 0,6 Mio. € höhere Erträge aus der 
Bildungspauschale und 0,2 Mio. € Erträge für Personal und Sachmittel für das Programm Kein 
Abschluss ohne Anschluss. Der Mehrertrag wird geschmälert durch Wenigererträge 
insbesondere im OGS-Bereich (Offene Ganztagsschulen) von rd. 8,0 Mio. €. Zum einen wird mit 
Wenigererträgen bei den Landeszuweisungen gerechnet (rd. 7,3 Mio. €) aufgrund der 
Verzögerung des Klageverfahrens gegen das Land NRW. Die neue Prognose wurde zudem an 
die endgültigen Schülerzahlen vom Schuljahr (SJ) 24/25 und die prognostizierten Schülerzahlen 
für das SJ 25/26 angepasst. Zum anderen werden Wenigererträge bei den Elternbeiträgen 
kalkuliert (rd. 0,7 Mio. €), da die neue Elternbeitragssatzung erst zum 01.08.2025 in Kraft 
getreten ist. Weiterhin werden Wenigererträge von rd. 1,9 Mio. € im Bereich der 
Anlagenrechnung aus der Auflösung von Sonderposten kalkuliert (Saldo SK 416100, 416800 u. 
457100).
-168,7 -171,9 -141,1 -175,3 6,6 -3,9
40 Aufwendungen Bei den Aufwendungen resultiert ein Mehraufwand von rd. 19,2 Mio. € aus diversen 
Sachverhalten, auf die im Folgenden eingegangen wird. Der Mehrbedarf ist hauptsächlich durch 
die Schulmieten begründet (Verschlechterung rd. 13,1 Mio. €). 26 hat in den Monaten Januar-
August im Durchschnitt rd. 26,0 Mio. € eingezogen, mit der Zahlung September rd. 49,0 Mio. €. 
Hintergrund ist, dass die Nebenkosten stark angestiegen sind und nun abgerechnet werden. Es 
war bekannt, dass eine Erhöhung und Nachzahlung ansteht, die Höhe dieser war jedoch nicht 
vorhersehbar. Die nach der Septemberzahlung aktuelle Hochrechnung für Mieten/NK bis Ende 
des Jahres ergibt nunmehr ein Defizit von rd. 13,1 Mio. €. Weiterhin resultiert ein Mehrbedarf bei 
den Abschreibungen (rd. 4,5 Mio. €) sowie im Bereich der Schülerunfallversicherung (rd. 1,3 
Mio. €). Durch die Beihilfekosten beim Schulamt kommt es zudem zu einem Mehrbedarf in Höhe 
von rd. 0,8 Mio. €. Hinzukommen erhöhte Bedarfe bei den Lehrmitteln und im Bereich des 
Schulgirokontos sowie bei der Schülerbeförderung. Die Verschlechterung kann teilweise 
geschmälert werden durch Einsparungen in der OGS sowie im Bereich des Schulsupports. 
Auch die Einbuchung von Verbindlichkeiten trägt zu einer Verbesserung bei.
633,4 636,7 379,2 652,6 -19,2 -3,0
40 Saldo In der Produktgruppe 0301 – Schulträgeraufgaben bei 40 – Amt für Schulentwicklung ergibt sich 
somit eine Verschlechterung von rd. 12,6 Mio. € (Mehrerträge rd. 6,6 Mio. € abzüglich 
Mehraufwand in Höhe von rd. 19,2 Mio. €). Dieser Saldo ist zum Großteil auf 
Mehraufwendungen bei den Schulmieten zurückzuführen.
464,7 464,8 238,1 477,3 -12,6 -2,7
0401 - Museumsreferat II II/2 Erträge Es sind keine Erträge veranschlagt, sodass keine Erläuterung notwendig ist. 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
II/2 Aufwendungen Es werden Mehraufwendungen i. H. v. 7,0 Mio. € prognostiziert. Dies ist darauf zurückzuführen, 
dass neben den Betriebskostenzuschüssen zusätzliche Mittel für Sanierungsarbeiten des 
Wallraf-Richartz-Museums benötigt werden. Diese Mittel wurden als konsumtive Ermächtigung 
übertragen.
9,7 16,6 3,9 16,6 -7,0 -72,0
II/2 Saldo Insgesamt ergibt sich in der Produktgruppe 0401 - Museumsreferat eine Verschlechterung i. H. 
v. 7,0 Mio. €. Diese ergibt sich daraus, dass neben den Betriebskostenzuschüssen zusätzliche
Mittel für Sanierungsarbeiten des Wallraf-Richartz-Museums benötigt werden.
9,7 16,6 3,9 16,6 -7,0 -72,0
Spalte "Plan beschl. - Prognose":
(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 4/12

in Mio. €
Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung - Rechnungsgröße
Berichtszyklus 08/2025
Anlage 2
Produktgruppe Dezernat Amt Rechnungsgröße Erläuterungen Plan beschl. Plan fortg. Ist Stand 
Prognose Prognose
Plan beschl. - 
Prognose 
(abs.)
Plan beschl. - 
Prognose
 (%) 
0402 - Museum Ludwig VII 4511 Erträge Bei den Erträgen resultieren Mehrerträge von ca. 1,3 Mio. € durch Zuschüsse aus bereits 
geplanten und in sich ausfinanzierten Sonderausstellungen. Demgegenüber stehen 
Mindererträge von rd. 0,5 Mio. € aufgrund nicht realisierbarer geplanter Erträge durch 
Eintrittsgelder im Bereich der ständigen Sammlung, die durch die Erträge aus den 
Sonderausstellungen nicht ausgeglichen werden können.
-4,8 -4,8 -2,6 -5,8 1,0 -20,1
4511 Aufwendungen Bei den Aufwendungen ergeben sich Mehraufwendungen i. H. v. 5,6 Mio. €. Diese setzen sich 
zum einen aus rd. 3,2 Mio. € zusätzlichen Handwerkerkosten und Instandhaltungsmaßnahmen 
sowie zum anderen aus größeren Maßnahmen der Gebäudeunterhaltung zusammen. Darüber 
hinaus entstehen Mehraufwendungen von rd. 1,8 Mio. € für Sonderausstellungen, diese werden 
durch Mehrerträge ausgeglichen, rd. 0,1 Mio. € für Wartungskosten sowie rd. 0,2 Mio. € für 
steigende Energiekosten. Zusätzlich fallen im Bereich der Bewachungskosten rd. 0,4 Mio. € 
mehr an, aufgrund von tariflicher Preiserhöhung ab 01.04.2025 sowie notwendiger Bewachung 
während der Sanierungsarbeiten.
14,4 14,4 7,9 20,0 -5,6 -39,0
4511 Saldo In der Produktgruppe 0402 - Museum Ludwig ergibt sich somit eine Verschlechterung von rd. 
4,7 Mio. €. Diese ist zum Großteil auf Mehraufwendungen aufgrund der dargestellten 
Sachverhalte zurückzuführen, die nur zum Teil durch Mehrerträge kompensiert werden.
9,6 9,6 5,3 14,2 -4,6 -48,5
0501 - Leistungen nach dem  
SGB XII
V 50 Erträge Höhere Kosten der Grundsicherung führen zu höheren Erstattungsbeträgen. -292,8 -292,8 -157,2 -294,9 2,1 -0,7
50 Aufwendungen Gesteigerte Fallzahlen in der Grundsicherung und bei Leistungen außerhalb von Einrichtungen 
in Kombination mit höheren Kosten in der Pflege führen zu einem Kostenanstieg von insgesamt 
23,6 Mio. €.
541,3 541,3 453,0 564,9 -23,6 -4,4
50 Saldo In der Produktgruppe 0501 - Leistungen nach dem SGB XII - ergibt sich aufgrund der 
dargestellten Sachverhalte eine Verschlechterung per Saldo i. H. v. rd. 21,5 Mio. €.
248,5 248,5 295,8 269,9 -21,5 -8,6
0502 - Kommunale Leistungen 
nach dem SGB II
V 50 Erträge Der prognostizierte Ertrag steigt um rund 15,2 Mio. € aufgrund korrespondierender 
Mehraufwendungen für die Kosten der Unterkunft (KdU), die anteilig vom Bund erstattet werden. 
Die Verteilung der Landesersparnis bei Wohngeldausgaben fällt 3,1 Mio. € geringer aus als 
geplant.
-337,1 -337,1 -252,3 -349,3 12,2 -3,6
50 Aufwendungen Aufgrund eines Anstieges der Fallzahlen sowie der Kosten pro Bedarfsgemeinschaft für die 
Kosten der Unterkunft erhöhen sich die Aufwendungen um rd. 24,6 Mio. €, basierend auf den 
aktualisierten Prognosewerten des Jobcenters.
494,0 494,0 307,2 518,7 -24,6 -5,0
50 Saldo Ingesamt ergibt sich in der Produktgruppe 0502 - Kommunale Leistungen nach dem SGB II - 
eine Verschlechterung i. H. v. rd. 12,5 Mio. €, da die höheren Aufwendungen nur teilweise durch 
höhere Erträge bei den Kosten der Unterkunft kompensiert werden.
157,0 157,0 54,9 169,4 -12,5 -7,9
0503 - Weitere soziale 
Pflichtleistungen
V 50 Erträge Die Erhöhung der Pauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (Flüag) führt zu höheren 
Einnahmen.
-59,8 -59,8 -40,4 -64,6 4,8 -8,1
Spalte "Plan beschl. - Prognose":
(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 5/12

in Mio. €
Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung - Rechnungsgröße
Berichtszyklus 08/2025
Anlage 2
Produktgruppe Dezernat Amt Rechnungsgröße Erläuterungen Plan beschl. Plan fortg. Ist Stand 
Prognose Prognose
Plan beschl. - 
Prognose 
(abs.)
Plan beschl. - 
Prognose
 (%) 
50 Aufwendungen Die Kostenerwartung für Leistungen nach § 2 AsylbLG fällt deutlich geringer aus als die 
Planung, da hier die Fallzahlen sehr stark hinter den Erwartungen geblieben sind. Im Rahmen 
der Überprüfug der Abrechnung der Unterhaltsvorschussleistungen erfolgt eine nachträgliche 
Anpassung der Einnahmeabrechnung gegenüber dem Land, was zu Mehraufwendungen führt.
131,7 131,7 73,8 127,6 4,1 3,1
50 Saldo Ingesamt ergibt sich in der Produktgruppe 0503 - Weitere soziale Pflichtleistungen - eine 
Verbesserung i. H. v. rd. 9,0 Mio. €
71,9 71,9 33,5 63,0 9,0 12,5
0601 - Kinder- und 
Jugendpädagogische 
Einrichtung
IV 5111 Erträge Die Mehrerträge resultieren aus ungeplanten zusätzlichen Sonderposten-Investitionspauschalen 
sowie Mehrerträgen aus einer ungeplanten Vermietung.
-1,2 -1,2 -1,1 -2,1 0,9 -79,9
5111 Aufwendungen Die ausgewiesene Prognose berücksichtigt die veranschlagten Mittel für die Umsetzung des 
Konzeptes seitens 51, bei 5111 neue Inobhutnahme- und Wohngruppen aufzubauen. Die 
Maßnahme läuft derzeit an.
34,7 34,7 20,4 31,9 2,8 8,0
5111 Saldo Die ausgewiesene Prognose berücksichtigt die veranschlagten Mittel für die Umsetzung des 
Konzeptes seitens 51, bei 5111 neue Inobhutnahme- und Wohngruppen aufzubauen. Wann 
das Konzept von 51 durch die Umsetzung bei 5111 zu Wenigeraufwendungen bei 51 führen 
wird, ist derzeit nicht bekannt. Die Maßnahme läuft derzeit an. Zudem werden Mehrerträge aus 
ungeplanten zusätzlichen Sonderposten-Investitionspauschalen sowie Mehrerträge aus einer 
ungeplanten Vermietung generiert.
33,5 33,5 19,2 29,8 3,7 11,1
0603 - Kindertagesbetreuung IV 51 Erträge Die erste Prognose 2025 muss in Bezug auf die Landeszuweisungen korrigiert werden. Nach 
einer Betriebskostenabrechung aus den Vorjahren findet hier durch den LVR eine Verrechnung 
statt. Weiterhin bleiben die Erträge aus öffentlich rechtlichen Abgaben (Elternbeiträge und 
Essensentgelte) hinter den Haushaltsplanerwartungen zurück. Hier wird ein Wenigerertrag von 
rd. 12,0 Mio. € prognostiziert.
-469,6 -469,6 -335,5 -449,3 -20,3 4,3
51 Aufwendungen Mehraufwendungen ergeben sich aus den Mietkostenzahlungen für angemietete Kitas. 781,3 781,3 542,2 782,4 -1,2 -0,1
51 Saldo Der Produktbereich Kindertagesbetreuung ist durch die Vorgaben des KiBiz stark gesetzlich 
geregelt. Einen Handlungsspielraum hat die Kommune als Aufgabenträger hier kaum. Neben 
den gesetzlichen Betriebskostenzuschüssen gewährt die Stadt Köln hier freiwillige Leistungen 
(Förderung von Brennpunktkitas rd. 0,8 Mio. €, Übernahme von Mieten rd. 6,0 Mio. €, freiwilliger 
Zuschuss über Kindpauschalen hinaus 6,2 Mio. €). Aktuell werden Rückstandsaufarbeitungen 
im Bereich der Betriebkostenabrechnungen mit dem Land durchgeführt. Seitens des LVR ist 
bereits eine Rückforderung geltend gemacht worden, die im Rahmen von Verrechnungen zu 
Ertragsausfällen führt. Hier besteht das Risiko, dass Landeszuweisungen aus den Vorjahren 
zurückgezahlt werden müssen.
311,7 311,7 206,7 333,1 -21,4 -6,9
Spalte "Plan beschl. - Prognose":
(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 6/12

in Mio. €
Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung - Rechnungsgröße
Berichtszyklus 08/2025
Anlage 2
Produktgruppe Dezernat Amt Rechnungsgröße Erläuterungen Plan beschl. Plan fortg. Ist Stand 
Prognose Prognose
Plan beschl. - 
Prognose 
(abs.)
Plan beschl. - 
Prognose
 (%) 
0606 - Hilfe für junge 
Menschen und ihre Familien
IV 51 Erträge Die prognostizierten Mehrerträge resultieren in erster Linie aus der höheren 
Verwaltungskostenpauschale und Inklusionspauschale sowie aus höheren Konnexitätsmitteln 
für das Aufgabengebiet Kinderschutz. Die Verwaltungskostenpauschale ist fallzahlenabhängig 
und daher zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nur sehr schwer einzuplanen. Bezüglich der 
Konnexitätsmittel lagen zum Planungszeitpunkt ebenfalls keine fundierten Informationen vor, 
weswegen die Höhe der Mittel nur geschätzt werden konnte. Weiterhin wurden noch 
Konnexitätsmittel aus 2024 vereinnahmt.
-40,6 -40,6 -42,5 -51,6 11,0 -27,0
51 Aufwendungen Die Mehraufwendungen ergeben sich neben gestiegenen Mieten (+3,0 Mio. €) fast 
ausschließlich aus einem Mehrbedarf im Bereich der Hilfen zur Erziehung (+74,4 Mio. €). Die 
durchschnittlichen Kosten pro Fall sind gestiegen, da die Leistungsträger die allgemein 
gestiegenen Kosten (allg. Preissteigerungen, Tarifabschlüsse usw.) an die Verwaltung 
durchreichen. Für die Verwaltung ist dieser Bereich aufgrund des teilweise nur begrenzten 
Marktes von Angebotsträgern in Verbindung mit einem Rechtsanspruch auf Hilfegewährung nur 
schwer zu steuern.
390,8 390,8 337,7 464,6 -73,8 -18,9
51 Saldo Der Produktbereich Hilfen für junge Menschen und deren Familien wird geprägt durch die Hilfen 
zur Erziehung (HZE). Sowohl die Fallzahlen, als auch die Aufwendungen pro Fall (in erster Linie 
Transferleistungen an Jugendhilfeträger), stiegen über die Jahre hinweg kontinuierlich. Um dem 
weiteren Kostenanstieg in diesem Bereich zu begegnen, sind von der Verwaltung bereits 
Maßnahmen wie die Intensivierung und Verstärkung des bezirksindividuellen Fachcontrollings 
eingeleitet worden. So ist unter anderem auch das Projekt "KOSE“ zur Stärkung der aktiven 
Hilfesteuerung in den Bezirksjugendämtern geplant worden sowie eine Personalaufstockung im 
operativen Bereich ASD, um passgenauere und damit kostengünstigere Hilfen bewilligen zu 
können. Die Eingliederungshilfe wird neu ausgerichtet (Einführung eines 
Falleingangsmanagements). Ebenso werden Anschlussmaßnahmen nach Inobhutnahmen 
(ION) ausgebaut und das Rückführungsmanagement (von einer Inobhutnahme zurück in die 
Familie) wird überprüft. Das kostengünstigere Pflegekinderwesen soll durch eine 
Attraktivitätssteigerung ausgebaut werden. Trotz aller ergriffener Maßnahmen entsteht im 
Vergleich zum Plan ein erheblicher Mehrbedarf, der auch durch die Mehrerträge nicht vollständig 
aufgefangen werden kann.
350,2 350,2 295,2 413,0 -62,8 -17,9
1003 - Wohnraumförderung, 
Wohnungserhaltung und -
pflege, Hilfen für 
Wohnungssuchende
V 56 Erträge Der Mehrertrag ergibt sich zum einen durch einen erhöhten Ertrag bei den zweckgebundenen 
Abgaben, welche auf das Verfahren Siebengebirgsallee 185 zurückzuführen ist, und zum 
anderen auf erhöhte ordnungsrechtliche Erträge, sowohl auf Produktebene der 
Zweckentfremdung, als auch auf Produktebene der Wohnungsaufsicht.
-1,3 -1,3 -3,4 -4,0 2,7 -205,7
56 Aufwendungen Der minimale Mehraufwand entsteht durch hohe Forderungsverluste. 19,0 19,0 11,1 19,6 -0,6 -3,1
56 Saldo Der Mehrertrag durch Zweckgebundene Abgaben und Ordnungsrechtliche Erträge wird 
unwesentlich von Forderungsverlusten gemildert.
17,7 17,7 7,6 15,5 2,1 12,0
1004 - Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von 
Wohnraum
V 56 Erträge Es wurde eine leichte Verbesserung bei den Erstattungen vom Land und den Erträgen aus 
Schadensregulierungen prognostiziert, die jedoch durch einen geringeren 
Rückforderungsbetrag aufgrund des Abbaus von Beherbergungsplätzen überkompensiert wird.
-75,4 -75,4 -46,1 -74,6 -0,8 1,1
Spalte "Plan beschl. - Prognose":
(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 7/12

in Mio. €
Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung - Rechnungsgröße
Berichtszyklus 08/2025
Anlage 2
Produktgruppe Dezernat Amt Rechnungsgröße Erläuterungen Plan beschl. Plan fortg. Ist Stand 
Prognose Prognose
Plan beschl. - 
Prognose 
(abs.)
Plan beschl. - 
Prognose
 (%) 
56 Aufwendungen Höhere Aufwendungen entstehen bei den Sach- und Dienstleistungen vor allem im Bereich der 
Gebäudeunterhaltung. Demgegenüber stehen aber auch hohe Minderaufwendungen bei den 
sonstigen ordentlichen Aufwendungen, diese kommen hauptsächlich zum einen durch die 
Auflösung der pauschalisierten Einzelwertberichtigung in Höhe von rd. 3,5 Mio. € und zum 
anderen durch die aufwandsmindernde Auflösung der Verbindlichkeiten für offene Rechnungen 
unter 100.000 € i. H. v. rd. 2,5 Mio. € zustande. Außerdem wurden Einsparungen bei den 
Sicherheitsdienstleistungen erzielt und Beherbergungsbetriebsplätze abgebaut.
185,1 185,6 108,4 178,8 6,3 3,4
56 Saldo Die Abweichung ergibt sich im Wesentlichen aus den genannten Sachverhalten bei den 
Aufwendungen, da ein Minderaufwand besteht.
109,7 110,2 62,2 104,2 5,5 5,0
1005 - Leistungen zur 
Vermeidung von 
Obdachlosigkeit
V 50 Erträge Soweit nach dem Ordnungsbehördengesetz (OBG) untergebrachte Personen Anspruch auf 
Leistungen nach dem SGB II haben, werden die von der Stadt vorgeleisteten Aufwendungen 
vom Jobcenter erstattet. Aufgrund der steigenden Kosten für die Unterbringung in 
Beherbergungsbetrieben werden daher auch höhere Erträge erzielt.
-24,1 -24,1 -23,9 -26,3 2,2 -9,1
50 Aufwendungen Geplante Maßnahmen des Kölner Konzeptes zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit 
(KöKoWo) werden voraussichtlich in 2025 nicht vollständig umgesetzt.
54,3 54,3 27,7 53,7 0,6 1,1
50 Saldo Ingesamt ergibt sich in der Produktgruppe 1005 - Leistungen zur Vermeidung von 
Obdachlosigkeit - eine Verbesserung i. H. v. 2,8 Mio. €.
30,2 30,2 3,8 27,4 2,8 9,2
1101 - Ver- und Entsorgung II II/2 Erträge Es werden Wenigererträge i. H. v. 3,0 Mio. € prognostiziert. Die Konzessionsabgabe der 
RheinEnergie verringert sich durch angenommene geringere Wertgrößen der Basiswerte (Strom 
und Gasverbräuche) um 2,0 Mio. €. Zudem verringert sich die Gewinnausschüttung der 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, durch den deutlichen Umsatzrückgang aufgrund stark 
gesunkener Schmutzwassermengen, die durch vorab ergriffene Gegenmaßnahmen nicht 
vollständig kompensiert werden konnten (1,0 Mio. €).
-97,8 -97,8 -94,8 -94,8 -3,0 3,1
II/2 Aufwendungen Es sind keine Aufwendungen veranschlagt, sodass keine Erläuterung notwendig ist. 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
II/2 Saldo Die Verschlechterung innerhalb der Produktgruppe 1101 - Ver- und Entsorgung bei II/2 - 
Beteiligungssteuerung i. H. v. 3,0 Mio. € ergibt sich durch gesunkene Konzessionsabgaben von 
der RheinEnergie und eine geringere Gewinnausschüttung der Stadtentwässerungsbetriebe 
Köln, AöR.
-97,8 -97,8 -94,8 -94,8 -3,0 3,1
Spalte "Plan beschl. - Prognose":
(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 8/12

in Mio. €
Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung - Rechnungsgröße
Berichtszyklus 08/2025
Anlage 2
Produktgruppe Dezernat Amt Rechnungsgröße Erläuterungen Plan beschl. Plan fortg. Ist Stand 
Prognose Prognose
Plan beschl. - 
Prognose 
(abs.)
Plan beschl. - 
Prognose
 (%) 
1201 - Straßen, Wege, Plätze III 64 Erträge Bei den Erträgen wird mit einer Verbesserung von rd. 6,3  Mio. € gerechnet. Diese resultiert im 
Wesentlichen aus mehreren Sachverhalten: So führen Mehrerträge aus Parkgebühren i. H. v. 
rd. 2,2  Mio. € zu einer deutlichen Verbesserung der Ertragslage. Der entsprechende Ansatz im 
Haushalt wurde konservativ geplant. Es ist jedoch zu beachten, dass die Prognosen auf der 
aktuellen Parkgebührenordnung basieren. Aufgrund von Verzögerungen bei der 
Beschlussfassung der neuen Parkgebührenordnung ist derzeit keine belastbare Einschätzung 
über deren künftige Wirkung möglich. Änderungen in der Gebührenordnung könnten somit 
nachträglich Einfluss auf die Ertragssituation nehmen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass 
die Umstellung aller Automaten einen Zeitraum von bis zu 15 Monaten in Anspruch nehmen 
kann, sodass die Auswirkungen auf die Ertragssituation 2025 als stark begrenzt anzusehen 
wären. Darüber hinaus ist eine Rückerstattung von Stromkosten für Lichtsignalanlagen (LSA) 
aus dem Jahr 2024 i. H. v. rd. 0,5 Mio. € zu verzeichnen. Zusätzlich ergibt sich ein Mehrertrag 
von rd. 3,5 Mio. € durch die planmäßige Auflösung von Sonderposten im Zusammenhang mit 
der Aktivierung von Lichtsignalanlagen und dem Parkleitsystem. Die verbleibenden rd. 0,1 Mio. 
€ resultieren aus diversen kleineren Ertragsverbesserungen.
-32,8 -33,1 -26,2 -39,1 6,3 -19,4
64 Aufwendungen Es werden saldierte Mehraufwendungen in Höhe von rd. 1,6 Mio. € prognostiziert. Die 
Abschreibungen werden sich im Zuge der fortlaufenden Aktivierungen von Lichtsignalanlagen 
und weiterer verkehrstechnischer Einrichtungen um rd. 2,3 Mio. € erhöhen. Für den Bereich der 
Geschäftskosten wird trotz restriktiver Mittelbewirtschaftung mit einem Mehraufwand von rd. 0,1 
Mio € gerechnet. Demgegenüber wird den Bereich der Unterhaltungsaufwendungen mit einer 
Aufwandsreduzierung um rd. 0,8 Mio € gerechnet.
75,0 75,4 36,6 76,6 -1,6 -2,1
64 Saldo In der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze bei 64 – Amt für Verkehrsmanagement 
ergibt sich eine Verbesserung von rd. 4,8 Mio. €. Diese basiert im Wesentlichen auf 
Mehrerträgen i. H. v. rd. 6,3  Mio. €, insbesondere durch Mehrerträge aus Parkgebühren (rd. 2,2  
Mio. €), eine Stromkostenrückerstattung für Lichtsignalanlagen aus dem Jahr 2024 (rd. 0,5 
Mio. €) sowie die planmäßige Auflösung von Sonderposten (rd. 3,5 Mio. €) sowie diverser 
kleinerer Ertragsverbesserungen (rd. 0,1 Mio. €). Diese Mehrerträge reduzieren sich durch die 
oben genannten Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt rd. 1,6 Mio. € .
42,3 42,3 10,5 37,5 4,8 11,3
66 Erträge Bedingt durch die Verzögerung beim Ausführungsbeginn des Eisenbahnkreuzungsbauwerkes 
Luxemburger Str. reduzieren sich die eingeplanten  Ausgleichszahlungen der DB AG um rd. 2,1 
Mio. €. Im Gegenzug erhöhen sich die Erträge aus der Auflösung von gebildeten Sonderposten - 
primär aus Mitteln der Investitionspauschale - um rd. 1,6 Mio. €. Weiterhin entwickeln sich die 
Erträge aus Gestattungen nach TKG überplanmäßig (Mehrertrag von rd 0,3 Mio. €). Im Ergebnis 
wird mit einem Ertragsausfall in Höhe von rd. 0,2 Mio. € gerechnet.
-29,8 -29,8 -17,1 -29,6 -0,2 0,8
Spalte "Plan beschl. - Prognose":
(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 9/12

in Mio. €
Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung - Rechnungsgröße
Berichtszyklus 08/2025
Anlage 2
Produktgruppe Dezernat Amt Rechnungsgröße Erläuterungen Plan beschl. Plan fortg. Ist Stand 
Prognose Prognose
Plan beschl. - 
Prognose 
(abs.)
Plan beschl. - 
Prognose
 (%) 
66 Aufwendungen Es werden Wenigeraufwendungen i. H. v. rd. 6,3 Mio. € prognostiziert. Durch die derzeit 
begrenzten personellen Ressourcen - insbesondere bedingt durch die schwierige 
Personalgewinnung im Techniker- und Ingenieurbereich - wird sich der Mittelabfluss im Bereich 
des Straßenunterhaltungsbudgets bis Jahresende um rd. 3,3 Mio. € reduzieren. Weitere 
Einsparungen ergeben sich i. H. v. rd. 3,3 Mio. € im Bereich der Eisenbahnkreuzungsbauwerke, 
insbesondere durch die Verschiebung der Maßnahme Luxemburger Straße infolge 
denkmalrechtlicher Auflagen. Die Abschreibungen werden sich hingegen um rd. 0,3 Mio. € 
erhöhen. Insgesamt können damit jedoch die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung erfüllt 
werden.
110,5 110,5 71,0 104,3 6,3 5,7
66 Saldo In der Produktgruppe 1201 bei 66 – Amt für Straßen und Radwegebau ergibt sich eine 
Verbesserung i. H. v. rd. 6,1 Mio. €. Diese resultiert im Saldo aus den detailliert dargestellten 
Entwicklungen im Bereich der Aufwendungen und Erträge. Ertragsseitig ergibt sich eine 
geringfügige Verschlechterung um rd. 0,2 Mio. € gegenüber dem Planansatz. Demgegenüber 
stehen aber Wenigeraufwendungen in Höhe von 6,3 Mio. €.
80,7 80,7 54,0 74,6 6,1 7,5
1202 - Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV
III 69 Erträge Es werden Wenigererträge i. H. v. rd. 6,1 Mio. € prognostiziert. Ursächlich hierfür sind unter 
anderem die Maßnahmen „Ertüchtigung Hst. Bahnhof Deutz/Messe“, „Brandschutzsanierung 
Hans-Böckler-Platz“ und „Sanierung Kommunale Schiene“, die sich in ihrer Umsetzung 
verschieben. Hierdurch können weniger Fördermittel generiert werden (3,9 Mio. €). Zudem 
werden Wenigererträge bei der planmäßigen Auflösung von Sonderposten prognostiziert (4,2 
Mio. €).
-48,9 -48,9 -26,8 -42,7 -6,1 12,5
69 Aufwendungen Bei den Aufwendungen der Produktgruppe 1202 wird insgesamt eine Verbesserung i. H. v. rd. 
13,2 Mio. € erwartet. Diese Wenigeraufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus 
Projektverzögerungen in mehreren Teilprojekten zusammen. Bei dem Projekt „Bahnhof 
Deutz/Messe“ kommt es aufgrund des komplexen Vergabeverfahrens und zeitintensiven 
Abstimmungsprozessen mit der KVB zu zeitlichen Verschiebungen. Auch das Projekt 
“Brandschutz Hans-Böckler-Platz“ verzögert sich, da die Ausschreibung für die Beprobung 
chemischer Bodeninjektionen erfolglos blieb. Im Projekt „Sanierung Kommunale Schiene“ steht 
lediglich der Beginn der statischen Berechnung sowie erste Bauwerksbeprobungen an. 
Insgesamt führen diese Entwicklungen zu erwarteten Wenigeraufwendungen von rd. 10,1 Mio. 
€. Des Weiteren ergeben sich Wenigeraufwendungen i. H. v. 2,9 Mio. € bei den von der 
Deutschen Bahn geplanten Arbeiten an den Eisenbahnkreuzungen Luxemburger Str. und 
Zülpicher Str., die sich aufgrund von Planungsschwierigkeiten verschieben. Die DB wird daher 
die in 2025 geplanten Investitionszuweisungen nicht abrufen.
105,6 103,0 46,7 92,5 13,1 12,4
69 Saldo In der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahnbau, ÖPNV im Amt 69 ergibt sich 
somit eine Verbesserung von 7,0 Mio. €. Diese ist zum Großteil auf die prognostizierten 
Wenigeraufwendungen aufgrund von Verzögerungen in den oben genannten Projekten 
zurückzuführen.
56,8 54,2 20,0 49,8 7,0 12,3
Spalte "Plan beschl. - Prognose":
(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 10/12

in Mio. €
Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung - Rechnungsgröße
Berichtszyklus 08/2025
Anlage 2
Produktgruppe Dezernat Amt Rechnungsgröße Erläuterungen Plan beschl. Plan fortg. Ist Stand 
Prognose Prognose
Plan beschl. - 
Prognose 
(abs.)
Plan beschl. - 
Prognose
 (%) 
1301 - Öffentliches Grün, Wald- 
und Forstwirtschaft, 
Erholungsanlagen
VIII 67 Erträge Die Abweichungen innerhalb der Erträge gleichen sich teilweise aus: Für die Erstattung der 
Gebäudewirtschaft für die vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen durchgeführten 
Baumkontrollen wird seit dem letzten Jahr ein Verwaltungsgemeinkostenzuschlag erhoben, der 
zuzüglich der jährlichen Anpassung der Personalkostenerstattung einen Mehrertrag von rd. 0,1 
Mio. € ergibt. Weitere Mehrerträge von rd. 0,1 Mio. € resultieren aus unterschiedlichen 
Sachverhalten, z.B. Schadenersatzleistungen. Dem stehen Wenigererträge in Höhe von rd. 0,7 
Mio. € im Bereich der Drittmittel für Festwerte gegenüber. Die Prognose wurde auf Basis der 
bereits getätigten und aus den Maßnahmenfortschritten zu erwartenden weiteren Mittelabrufen 
ermittelt. Beantragt wurden EFRE-Förderungen für die Maßnahmen ISEK Porz Rheinboulevard 
Porz und Glashüttenstraße. Für weitere Förderaufrufe kann ein Zahlungseingang noch im Jahr 
2025 nicht verlässlich prognostiziert werden.
-5,3 -5,3 -2,2 -4,9 -0,5 8,7
67 Aufwendungen Die Mehraufwendungen i. H. v. rd. 4,3 Mio. € gegenüber dem beschlossenen Plan resultieren 
überwiegend aus folgenden Sachverhalten, für die Ermächtigungen i. H. v. insgesamt rd. 6,6 
Mio. € aus dem Haushaltsjahr 2024 in das Jahr 2025 übertragen wurden: Mangels 
Personalkapazitäten können die freiwilligen Maßnahmen des bezirklichen 
Stadtverschönerungsprogramms nur nachrangig abgewickelt werden. Für beschlossene 
Stadtverschönerungsmaßnahmen aus Vorjahren wurden rd. 2,4 Mio. € nach 2025 übertragen, 
die nur bei entsprechender Personalverfügbarkeit zeitnah umgesetzt werden können. Weitere 
Steigerungen fallen für den Brunnenbetrieb, für die Unterhaltung von Trinkbrunnen, allgemeine 
Material- und Ersatzteilkosten für Fahrzeuge und Maschinen sowie bei den 
Bewachungsleistungen an. Weitere Mehraufwendungen entstehen für die Fortführung investiver 
Maßnahmen im als Festwert bilanzierten städtischen Grünvermögen, die neben der investiven 
Auszahlung in gleicher Höhe die Ergebnisrechnung mit Festwertaufwand belasten. Hierfür 
wurden Aufwendungen i. H. v. rd. 4,2 Mio. € nach 2025 übertragen, deren Umsetzung sich 
teilweise noch nach 2026 verlagert. Der in der Produktgruppe prognostizierte Mehrbedarf ist in 
voller Höhe im fortgeschriebenen Plan 2025 gedeckt.
82,8 89,4 53,7 87,1 -4,3 -5,2
67 Saldo In der Produktgruppe 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft bei 67 - Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen - ergibt sich somit im Saldo eine Verschlechterung von rd. 
4,7 Mio. €. Diese ist zum Großteil auf Mehraufwendungen aufgrund der dargestellten 
Sachverhalte zurückzuführen
77,4 84,1 51,5 82,2 -4,7 -6,1
1501 - Wirtschaft und 
Tourismus
II II/2 Erträge Es werden Mehrerträge i. H. v. 26,8 Mio. € prognostiziert. Diese ergeben sich hauptsächlich 
durch zu erwartende Erstattungen von Körperschaftssteuer, Kapitalertragsteuer und 
Solidaritätszuschlag aus Vorjahren aufgrund von Schätzungsbescheiden des Finanzamtes im 
Zusammenhang mit dem BgA U-Bahn-Bau (22,2 Mio. €). Des Weiteren erfolgte eine Erstattung 
der KölnBusiness Wirtschaftsförderung GmbH im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 i. H. v. 
rd. 1,3 Mio. €.
-90,2 -90,3 -89,6 -117,0 26,8 -29,7
Spalte "Plan beschl. - Prognose":
(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 11/12

in Mio. €
Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung - Rechnungsgröße
Berichtszyklus 08/2025
Anlage 2
Produktgruppe Dezernat Amt Rechnungsgröße Erläuterungen Plan beschl. Plan fortg. Ist Stand 
Prognose Prognose
Plan beschl. - 
Prognose 
(abs.)
Plan beschl. - 
Prognose
 (%) 
II/2 Aufwendungen Es werden Mehraufwendungen i. H. v. 12,1 Mio. € prognostiziert. Diese ergeben sich aufgrund 
von Schätzungsbescheiden des Finanzamtes zur Besteuerung des BgA U-Bahn-Bau für die 
Jahre 2021 und 2022 für die Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag, die zum Zeitpunkt 
der Haushaltsplanaufstellung so nicht bekannt waren (11,3 Mio. €). Des Weiteren ergibt sich ein 
Mehrbedarf bei der BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH aufgrund verschobener 
Maßnahmen aus 2024 (0,8 Mio. €). Der Investitionsbedarf der KölnBusiness 
Wirtschaftsförderung GmbH ist um 0,1 Mio. € geringer ausgefallen als zunächst geplant.
46,3 47,1 43,1 58,3 -12,1 -26,0
II/2 Saldo In der Produktgruppe 1501 - Wirtschaft und Tourismus bei II/2 - Beteiligungssteuerung ergibt 
sich somit eine Verbesserung von rd. 14,7 Mio. €. Diese ergibt sich hauptsächlich durch 
steuerliche Aspekte im Zusammenhang mit dem BgA U-Bahn Bau.
-44,0 -43,2 -46,6 -58,7 14,7 -33,5
1601 - Allgemeine 
Finanzwirtschaft
II 20 Erträge Bei den Erträgen der Produktgruppe 1601 in der Kämmerei wird eine Verschlechterung von 
insgesamt rd. 90,2 Mio. € prognostiziert. Hierbei hat die Gewerbesteuer einen Anteil an den 
Wenigererträgen i. H. v. 78,8 Mio. € und die Grundsteuer B i. H. v. 5,3 Mio. €. Zudem kommt es 
bei der Verzinsung der Gewerbesteuer zu Wenigererträgen i. H. v. 22,4 Mio. €. Durch geplante, 
aber nicht abgerufene Gesellschafterdarlehen werden bei den Finanzerträgen, im Vergleich zum 
beschlossenen Plan, Wenigererträge i. H. v. 3,6 Mio. € prognostiziert. Dagegen ist mit 
Mehrerträgen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (16,1 Mio. €) und der 
Umsatzsteuer (5,4 Mio. €) zu rechnen. Die Prognose erfolgt unter Berücksichtigung der 
Steuerschätzung von Mai 2025, orientiert an den aktuellen Istwerten.
-3.715,1 -3.715,1 -2.939,6 -3.624,9 -90,2 2,4
20 Aufwendungen Bei den Aufwendungen der Produktgruppe 1601 wird eine Verbesserung von insgesamt rd. 40,0 
Mio. € prognostiziert. Hierbei werden bei der Gewerbesteuerumlage Wenigeraufwendungen i. H. 
v. 5,8 Mio. € erwartet. Außerdem werden Einsparungen i. H. v. 23,8 Mio. € durch die 
Bewirtschaftungsverfügung sowie durch weitere Einsparungen prognostiziert. Bei den Zinsen 
und sonstigen Finanzaufwendungen wird insgesamt eine Verbesserung von rd. 10,9 Mio. € 
prognostiziert. Dies resultiert vor allem aus der geringeren Inanspruchnahme von 
Gesellschafterdarlehen und Investitionskrediten.
793,4 793,5 480,5 753,4 40,0 5,0
20 Saldo In der Produktgruppe 1601 im Amt 20 ergibt sich somit eine Verschlechterung von rd. 50,2 Mio. 
€. Diese ist zum Großteil auf die prognostizierten Wenigererträge bei der Gewerbesteuer 
zurückzuführen, die jedoch durch Einsparungen abgefedert werden können.
-2.921,8 -2.921,7 -2.459,1 -2.871,6 -50,2 1,7
Spalte "Plan beschl. - Prognose":
(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 12/12

Berichtszyklus: 2025-08
Buchungsstand: 31.08.2025
Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2,5 Mio. € Anlage 3
Dezernat Amt Produktgruppe Bezeichnung 
Finanzstelle Bezeichnung Finanzposition Einzahlung/
Auszahlun  Plan beschl.  Fortg. Plan  Ist Ist in % 
vom Plan  Prognose  Plan beschl. 
- Prognose  Erläuterung 
I 37 - Berufsfeuerwehr, Amt für 
Feuerschutz, Rettungsdienst 
und Bevölkerungsschutz
0212 - Brand- u. 
Bevölkerungsschutz, 
Rettungsdienst
Kraftfahrzeuge Ausz.  f.  Erwerb von 
Vermögensgeg (auße
Auszahlung 16.757.000 10.591.624 5.905.923 35,2 9.481.000 7.276.000 Aufgrund von Verzögerungen in der Beschaffung und Auslieferung neuer Kraftfahrzeuge im 
Bereich Brandschutz werden weniger Mittel in 2025 benötigt.
I 37 - Berufsfeuerwehr, Amt für 
Feuerschutz, Rettungsdienst 
und Bevölkerungsschutz
0212 - Brand- u. 
Bevölkerungsschutz, 
Rettungsdienst
Kraftfahrzeuge Ausz.  f.  Erwerb von 
Vermögensgeg (auße
Auszahlung 14.712.333 12.585.085 4.230.453 28,8 7.990.000 6.722.333 Aufgrund von Verzögerungen in der Beschaffung und Auslieferung neuer Kraftfahrzeuge im 
Bereich Rettungsdienst werden weniger Mittel in 2025 benötigt.
I 37 - Berufsfeuerwehr, Amt für 
Feuerschutz, Rettungsdienst 
und Bevölkerungsschutz
0212 - Brand- u. 
Bevölkerungsschutz, 
Rettungsdienst
Neubau RTH-Station Auszahlungen für 
Hochbaumaßnahmen
Auszahlung 0 3.000.000 1.188 3.000.000 -3.000.000 Nachdem in 2005 die grundsätzliche Entscheidung für die Errichtung einer 
Hubschrauberbetriebsstation auf dem Kalkberg getroffen wurde (0444/2005), erfolgte in 2011 
der Baubeschluss mit geschätzten Gesamtkosten i. H. v. rd. 10,9 Mio. € (4300/2011). Im Juni 
2015 folgte ein Kostenerhöhungsbeschluss mit geschätzten Gesamtkosten i. H. v. rd. 13,3 
Mio. € (0484/2015). Nachdem im April 2015 erhebliche Setzungen am Gebäude auftraten, 
beschloss der Rat im Dezember 2015 einen sofortigen Baustopp (AN/1954/2015 i.V.m. 
3906/2015/1). Im Anschluss erfolgten ausschließlich Maßnahmen zur nutzungsunabhängigen 
Haldenstabilisierung (0789/2016, 1992/2016) sowie erforderliche Sicherungsmaßnahmen am 
Gebäude. Gemäß Mitteilung 0057/2016 wäre bei einer Fertigstellung der Maßnahme mit 
Gesamtkosten i. H.v. rd. 16,5 Mio. € zu rechnen. Nachdem der Baustopp im Juli 2019 aufrecht 
erhalten wurde (AN/0983/2019), hat der Rat im September 2020 entschieden, dass die 
Hubschrauberbetriebsstation endgültig nicht in Betrieb genommen wird (AN/1171/2020). Mit 
Vorlage 0879/2023 wurde im Februar 2025 die Ausführung von Restarbeiten zum 
nutzungsunabhängigen Gebäudeverschluss und Sicherung der Bausubstanz zur Vorbereitung 
einer Nachnutzung und Übertragung in das allgemeine Liegenschaftsvermögen mit 
Gesamtkosten i. H. v. rd. 3,0 Mio. € beschlossen.
II 20 - Kämmerei 1501 - Wirtschaft und Tourismus Gells.darl.KölnMesse Rückflüsse von Ausleihung an 
verbU/Bet./
Einzahlung 0 0 0 -5.666.000 5.666.000 Hierbei handelt es sich um die jährliche Tilgung eines Darlehens durch die KölnMesse. Diese 
Rückzahlung war zur Haushaltsplanaufstellung 2025/2026 noch nicht vorgesehen und konnte 
daher nicht geplant werden.
II II/2 - Stabsstelle für 
Beteiligungssteuerung und 
öffentliches Finanz- und 
Unternehmensrecht
0108 - Zentrale 
Liegenschaftsangelegenheiten
Finanzierung Gebäude 
"Rossio"
Ausleihung an 
verbUnt/Beteiligungen/Sond
Auszahlung 289.600.000 289.600.000 0 50.000.000 239.600.000 Durch Bauverzögerungen bei dem Projekt "Rossio" wird ein Großteil der Finanzierungssumme 
erst in 2026 abfließen. In 2025 wird der Abfluss der Vorkosten zur Finanzierung der 
Baumaßnahme erwartet.
II II/2 - Stabsstelle für 
Beteiligungssteuerung und 
öffentliches Finanz- und 
Unternehmensrecht
0701 - Gesundheitsdienste Klinken der Stadt Köln Auszahlungen für den Erwerb 
von Finanzan
Auszahlung 72.315.000 72.315.000 0 0 72.315.000 Die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel werden in 2025 nicht benötigt, weil die Kliniken die 
Mittel aufgrund fehlenden Bedarfs nicht abrufen werden.
II II/2 - Stabsstelle für 
Beteiligungssteuerung und 
öffentliches Finanz- und 
Unternehmensrecht
0701 - Gesundheitsdienste Krankenhaus Porz Ausleihung an 
verbUnt/Beteiligungen/Sond
Auszahlung 0 14.000.000 2.000.000 6.000.000 -6.000.000 Die Auszahlung erfolgt nach Projektfortschritt. Die Mittel wurden in 2023 außerplanmäßig 
bereitgestellt (Vorlage 2280/2023). Im Jahr 2024 wurde davon kein Gebrauch gemacht. Die 
Mittel wurden nach 2025 übertragen und können bis zum 31.12.2028 abgerufen werden. In 
2025 werden 2,0 Mio. € abfließen (sind bereits geflossen).
II II/2 - Stabsstelle für 
Beteiligungssteuerung und 
öffentliches Finanz- und 
Unternehmensrecht
1202 - Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV
KVB Niederflurwagen Ausleihung an 
verbUnt/Beteiligungen/Sond
Auszahlung 27.048.000 72.340.486 0 31.338.000 -4.290.000 Aufgrund von Lieferschwierigkeiten verschiebt sich die Beschaffung der Niederflurwagen bei 
der KVB weiterhin. Ursprünglich wurde von einer Auszahlung in 2025 ausgegangen, sodass 
Mittel aus dem Jahr 2024 übertragen wurden. Laut Prognose werden aber voraussichtlich 
31,3 Mio. € abfließen. Hinzu kommt, dass die Vorfinanzierung nun durch die Stadtwerke Köln 
erfolgen soll, so dass die Mittelabrufe bei der Stadt Köln sich größtenteils in die späteren 
Jahre, auch über die Mittelfristplanung hinaus verschieben werden.
II II/2 - Stabsstelle für 
Beteiligungssteuerung und 
öffentliches Finanz- und 
Unternehmensrecht
1202 - Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV
KVB Hochflurwagen Ausleihung an 
verbUnt/Beteiligungen/Sond
Auszahlung 116.460.000 261.522.000 0 58.441.000 58.019.000 Gemäß den Angaben der KVB ist es zu einer Projektverschiebung gekommen, da die 
Lieferung nicht zeitgemäß erfolgt. Hierdurch konnten Meilesteine nicht erreicht werden, 
sodass sich die Zahlungsverpflichtung in die Zukunft verschiebt. Die Mittel sind gemäß der 
Angaben der KVB neu geplant worden.
II II/2 - Stabsstelle für 
Beteiligungssteuerung und 
öffentliches Finanz- und 
Unternehmensrecht
1501 - Wirtschaft und Tourismus Veranstaltungszentrum - 
Messehallen
Rückflüsse von Ausleihung an 
verbU/Bet./
Einzahlung 0 0 -2.674.717 -4.055.705 4.055.705 Die Tilgung des vergebenen Darlehens erfolgt gemäß des vereinbarten Tilgungsplanes. Die 
Darlehensvergabe zum Kauf der Messehalle Nord war zum Zeitpunkt der 
Haushaltsplanaufstellung noch nicht bekannt.
II II/2 - Stabsstelle für 
Beteiligungssteuerung und 
öffentliches Finanz- und 
Unternehmensrecht
1601 - Allgemeine 
Finanzwirtschaft
Ausleihungen Rückflüsse von Ausleihung an 
verbU/Bet./
Einzahlung -15.000.000 -15.000.000 0 -1.500.000 -13.500.000 Die Tilgung erfolgt gemäß Kreditvergabe. Im Programmbudget sind weniger MIttel als geplant 
genutzt worden.
II II/2 - Stabsstelle für 
Beteiligungssteuerung und 
öffentliches Finanz- und 
Unternehmensrecht
1601 - Allgemeine 
Finanzwirtschaft
Ausleihungen Ausleihung an 
verbUnt/Beteiligungen/Sond
Auszahlung 300.000.000 214.335.602 0 0 300.000.000 Weitere Mittel zur Darlehensvergabe an Beteiligungen werden in diesem Jahr nicht benötigt.
Spalte "Plan beschl - Prognose": 
(-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 1/4

Berichtszyklus: 2025-08
Buchungsstand: 31.08.2025
Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2,5 Mio. € Anlage 3
Dezernat Amt Produktgruppe Bezeichnung 
Finanzstelle Bezeichnung Finanzposition Einzahlung/
Auszahlun  Plan beschl.  Fortg. Plan  Ist Ist in % 
vom Plan  Prognose  Plan beschl. 
- Prognose  Erläuterung 
III 66 - Amt für Straßen und 
Radwegebau
1201 - Straßen, Wege, Plätze Generalinstandsetzung 
von Straßen
Auszahlungen für 
Tiefbaumaßnahmen
Auszahlung 11.360.000 8.101.800 2.566.254 22,6 7.700.000 3.660.000 Die Abweichungen von Mittelabfluss zum Haushaltsplanansatz sind insbesondere auf 
verzögerte Auftragsvergaben zum Jahresbeginn zurückzuführen. Zudem führen fehlende 
personelle Ressourcen in der Abteilung Straßenbau, zu Verzögerungen bei der Umsetzung 
der vorgesehenen Generalinstandsetzungen von Straßen.
III 66 - Amt für Straßen und 
Radwegebau
1201 - Straßen, Wege, Plätze Niehler Gürtel 
Radverkehrsverbindung
Auszahlungen für 
Tiefbaumaßnahmen
Auszahlung 3.000.000 3.000.000 10.145 0,3 117.068 2.882.932 Personelle Engpässe und eine Überarbeitung der Planung verzögern die Umsetzung der 
Maßnahme. Zudem steht die Maßnahme in engem Zusammenhang mit der Maßnahme zum 
GrünZug Nippes. Im Zuge der Planungen für das Gesamtprojekt wurde festgestellt, dass neue 
Lösungen insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarkeit der Belange des Radverkehrs, des 
Fußverkehrs, der Aufenthaltsfunktion und der Barrierefreiheit gefunden werden mussten. 
Unter Hinzuziehung interner sowie eines externen Experten, sowie in intensiver Abstimmung 
mit dem Arbeitskreis Barrierefreies Köln, wurden über einen Zeitraum von über einem Jahr 
neue Lösungen für Kreuzungen und Querungen von Radweg und Gehwegen erarbeitet und 
abgestimmt.
III 68 - Amt für nachhaltige 
Mobilitätsentwicklung
1201 - Straßen, Wege, Plätze aRAP Ladeinfrastruktur 
Elektrofahrzeuge
Investitionszuwendung an 
verbU/Beteilig/
Auszahlung 22.400.000 22.400.000 5.704.804 25,5 10.000.000 12.400.000 Zum Zeitpunkt des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025/2026 galt das mit der 
Stadtwerke Köln (SWK) abgestimmte Planungs- und Genehmigungsverfahren für die 
Bereitstellung von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge. Die durch die zum 01.02.2024 erfolgte 
Marktöffnung für Drittanbieter zwingend erforderliche Umstellung und erneute Etablierung der 
Prozesse, von der auch die Stadtwerke Köln (SWK) betroffen ist, konnte noch nicht 
abgeschlossen werden, so dass es zu Verzögerungen in der Bearbeitung der 
Standortgestattungen und der Umsetzung durch die Stadtwerke Köln (SWK) kommt.
III 69 - Amt für Brücken, Tunnel 
und Stadtbahnbau
1202 - Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV
Hst. Hans-Böckler-Platz - 
Brandschutz
Auszahlungen für 
Tiefbaumaßnahmen
Auszahlung 4.434.000 4.028.800 337.944 7,6 1.000.000 3.434.000 Die Hauptmaßnahme zur Umgestaltung des Hans-Böckler-Platzes wird in den Sommerferien 
2026 vorgenommen. Grund hierfür ist eine erfolglose Ausschreibung für die Beprobung der 
chemischen Bodeninjektionen, deren Ergebnisse vor Beauftragung der Hauptleistungen 
benötigt werden. In 2025 finden daher nur noch Vorabmaßnahmen statt.
III 69 - Amt für Brücken, Tunnel 
und Stadtbahnbau
1202 - Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV
Hst. Deutz/Messe - 
Brandschutz
Auszahlungen für 
Tiefbaumaßnahmen
Auszahlung 3.665.000 3.645.000 177.803 4,9 300.000 3.365.000 Aktuell werden in 2025 noch überwiegend Planungsleistungen und Vorabmaßnahmen 
stattfinden. Der Baubeginn ist Mitte 2026 geplant.
III 69 - Amt für Brücken, Tunnel 
und Stadtbahnbau
1202 - Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV
Ersatzneubau Brücke 
Liebigstraße
Auszahlungen für 
Tiefbaumaßnahmen
Auszahlung 4.700.000 4.700.000 0 0,0 200.000 4.500.000 Aufgrund umfangreicher Beantwortung von Fragen aus dem Vergabeverfahren der 
Generalunternehmerausschreibung kommt es zu Verzögerungen.
III 69 - Amt für Brücken, Tunnel 
und Stadtbahnbau
1202 - Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV
Ost-West-Stadtbahn Auszahlungen für 
Tiefbaumaßnahmen
Auszahlung 8.448.000 7.325.000 840.155 9,9 2.000.000 6.448.000 Da sich die politische Entscheidungsfindung zur Variantenwahl über einen längeren Zeitraum 
hingezogen hat, konnte die vorgesehene Entwurfsplanung nicht im ursprünglich geplanten 
Zeitraum begonnen werden. Zudem wurden seitens der Politik weitere Varianten in Betracht 
gezogen, sodass ergänzende Prüfungen und Bewertungen erforderlich sind. Das HPL-
Verfahren lag zu diesem Zeitpunkt bereits einige Zeit zurück, weshalb die Mittelansätze im 
Haushalt auf der Annahme einer frühzeitigen Entscheidung beruhten. Da diese erst mit 
erheblicher Verzögerung getroffen wurde, verschiebt sich auch der Mittelabfluss entsprechend 
und bleibt im aktuellen Haushaltsjahr hinter den ursprünglich vorgesehenen Ansätzen zurück.
IV 40 - Amt für Schulentwicklung 0301 - Schulträgeraufgaben Computertechnologie Ausz.  f.  Erwerb von 
Vermögensgeg (auße
Auszahlung 4.389.854 4.389.854 1.377.822 31,4 1.724.509 2.665.344 Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung Anfang 2025 und dem Gebot der Sparsamkeit 
wurden Maßnahmen zuletzt zurückhaltender umgesetzt. Es kommt daher zu großen 
Einsparungen insgesamt im Bereich der Computertechnologie.
IV 40 - Amt für Schulentwicklung 0301 - Schulträgeraufgaben Computertechnologie Ausz.  f.  Erwerb von 
Vermögensgeg (auße
Auszahlung 7.171.873 7.171.873 548.957 7,7 2.161.368 5.010.505 Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung Anfang 2025 und dem Gebot der Sparsamkeit 
wurden Maßnahmen zuletzt zurückhaltender umgesetzt. Es kommt daher zu großen 
Einsparungen insgesamt im Bereich der Computertechnologie.
IV 40 - Amt für Schulentwicklung 0301 - Schulträgeraufgaben Präsent.-/Anzeigetechnik - 
DigitalPakt
Investitionszuweisungen vom 
Land
Einzahlung 0 -4.000.000 -4.273.094 -4.273.094 4.273.094 Da sich die Maßnahmen des Landesförderprogramms DigitalPakt NRW erheblich verzögert 
haben, konnten in den vergangenen Jahren nur wenige Mittelabrufe erfolgen. Ursprünglich 
war das Programm bis zum 31.10.2024 befristet, jedoch führten Verlängerungen und 
Verzögerungen im Fertigstellungsprozess dazu, dass Rechnungslegung und Mittelabruf ins 
Jahr 2025 verschoben wurden. Daher ist im Jahr 2025 mit ungeplanten Einzahlungen zu 
rechnen.
IV 40 - Amt für Schulentwicklung 0301 - Schulträgeraufgaben Fachraumausstattung - 
DigitalPakt
Investitionszuweisungen vom 
Land
Einzahlung 0 0 -3.068.852 -7.488.779 7.488.779 Da sich die Maßnahmen des Landesförderprogramms DigitalPakt NRW erheblich verzögert 
haben, konnten in den vergangenen Jahren nur wenige Mittelabrufe erfolgen. Ursprünglich 
war das Programm bis zum 31.10.2024 befristet, jedoch führten Verlängerungen und 
Verzögerungen im Fertigstellungsprozess dazu, dass Rechnungslegung und Mittelabruf ins 
Jahr 2025 verschoben wurden. Daher ist im Jahr 2025 mit ungeplanten Einzahlungen zu 
rechnen.
Spalte "Plan beschl - Prognose": 
(-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 2/4

Berichtszyklus: 2025-08
Buchungsstand: 31.08.2025
Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2,5 Mio. € Anlage 3
Dezernat Amt Produktgruppe Bezeichnung 
Finanzstelle Bezeichnung Finanzposition Einzahlung/
Auszahlun  Plan beschl.  Fortg. Plan  Ist Ist in % 
vom Plan  Prognose  Plan beschl. 
- Prognose  Erläuterung 
IV 40 - Amt für Schulentwicklung 0301 - Schulträgeraufgaben Fachraumausstattung - 
DigitalPakt
Ausz.  f.  Erwerb von 
Vermögensgeg (auße
Auszahlung 0 236.743 3.126.199 3.126.199 -3.126.199 Da sich die Maßnahmen des Landesförderprogramms DigitalPakt NRW erheblich verzögert 
haben, konnten in den vergangenen Jahren nur wenige Mittelabrufe erfolgen. Ursprünglich 
war das Programm bis zum 31.10.2024 befristet, jedoch führten Verlängerungen und 
Verzögerungen im Fertigstellungsprozess dazu, dass Rechnungslegung und Mittelabruf ins 
Jahr 2025 verschoben wurden. Daher ist im Jahr 2025 mit ungeplanten Auszahlungen zu 
rechnen.
IV 40 - Amt für Schulentwicklung 0301 - Schulträgeraufgaben Modernis. 
Informatikräume - 
DigitalPakt
Investitionszuweisungen vom 
Land
Einzahlung 0 0 -4.419.927 -4.419.927 4.419.927 Da sich die Maßnahmen des Landesförderprogramms DigitalPakt NRW erheblich verzögert 
haben, konnten in den vergangenen Jahren nur wenige Mittelabrufe erfolgen. Ursprünglich 
war das Programm bis zum 31.10.2024 befristet, jedoch führten Verlängerungen und 
Verzögerungen im Fertigstellungsprozess dazu, dass Rechnungslegung und Mittelabruf ins 
Jahr 2025 verschoben wurden. Daher ist im Jahr 2025 mit ungeplanten Einzahlungen zu 
rechnen.
IV 51 - Amt für Kinder, Jugend und 
Familie
0604 - Kinder- und Jugendarbeit Spielplätze Auszahlungen für 
Tiefbaumaßnahmen
Auszahlung 6.500.000 5.699.254 822.866 12,7 2.000.000 4.500.000 Die geringe Inanspruchnahme der Mittel ist ursächlich den Vakanzen in der zuständigen 
Fachabteilung geschuldet. Auch in 2024 gingen Kolleg*innen in der Fachabteilung in den 
Ruhestand. Die Wiederbesetzung ist in der Regel immer mit einer Wartezeit von mehreren 
Monaten verbunden, so dass personelle Engpässe in der Bearbeitung der Baumaßnahmen 
aufgetreten sind.
V 56 - Amt für Wohnungswesen 1004 - Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von Wohnraum
Neubau Lachemer Weg Auszahlungen für 
Hochbaumaßnahmen
Auszahlung 2.200.000 2.200.000 1.717.028 78,0 5.612.011 -3.412.011 Unerwartete Verzögerungen im Vergabeprozess und Bauablauf, wodurch sich die 
Auszahlungen, anders als in der damaligen Haushaltsplanung angenommen, in die Folgejahre 
verschieben. Die Mehrkosten wurden im Rahmen der haushaltsrechtlichen Unterrichtung Nr. 
3283/2023 dem Rat am 06.02.2024 vorgelegt.
VII VII/3 - Archäologische Zone 0413 - Archäologische Zone und 
Jüdisches Museum
Archäologische Zone und 
Jüdisches Museum
Auszahlungen für 
Hochbaumaßnahmen
Auszahlung 29.751.000 29.635.000 11.337.851 38,1 22.384.000 7.367.000 Zum Stand 30.04.2025 prognostiziert der Projektsteuerer einen Mittelabfluss in Höhe von 16,5 
Mio. € für 2025. Dieser liegt deutlich unter dem entsprechenden Planwert (29,7 Mio. €).  
Grund dafür ist zum einen der wiederholte Verzug des Stahlbau-Gewerkes infolge der 
aufwendigen Sanierung sowie die zeitlich verzögerte haushalterische Freigabe der 
Investivmittel 2025. Dies hatte wiederum Einfluss auf die Generalunternehmer-Ausschreibung 
für Ausbau/TGA. Der Generalunternehmer wurde demzufolge vertraglich deutlich später 
gebunden als ursprünglich geplant. Die Mittel fließen infolgedessen auch erst später ab. Zum 
Stand 31.08.2025 prognostiziert der Projektsteuerer einen Mittelabfluss in Höhe von 
insgesamt 22.4 Mio. €, da zwischenzeitlich Aufträge/Gewerke endabgerechnet werden 
konnten. Bei diesem Betrag ist die Umschichtung in Höhe von 0,1 Mio. € zugunsten der 
Finanzposition 9073.578.1100.5 (Medienproduktion MiQua des LVR) bereits berücksichtigt.
VIII 23 - Amt für Liegenschaften, 
Vermessung und Kataster
0108 - Zentrale 
Liegenschaftsangelegenheiten
Grundstücksgeschäfte Ausz für den Erwerb von 
Grundstücken/Geb
Auszahlung 75.000.000 112.000.000 30.050.660 40,1 112.000.000 -37.000.000 Die prognostizierte Mehrauszahlung ist auf eine investive EÜ zurückzuführen. Diese war 
insbesondere notwendig, da sich der Erwerb des Saint Gobain Geländes auf 2025 verschoben 
hat.
VIII 57 - Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt
1401 - Umweltordnung, -
vorsorge
ARAP-Photovoltaik/ 
Wohnen
Investitionszuwendungen an 
privaten Bere
Auszahlung 0 0 4.784.773 6.536.108 -6.536.108 Für das am 02.06.2025 abgelöste Förderprogramm Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen 
lagen noch 240 eingereichte Verwendungsnachweise vor, welche im Laufe des Jahres geprüft 
und ausgezahlt werden müssen. Die dafür verwendeten Mittel wurden auf der übergeordneten 
Programmfinanzstelle 5704-1401-0-AZ03 eingeplant.
VIII 57 - Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt
1401 - Umweltordnung, -
vorsorge
ARAP-
Investitionsprogramm 
Klimaschutz
Investitionszuwendungen an 
sonstige Bere
Auszahlung 12.000.000 24.174.251 1.297.655 10,8 1.999.330 10.000.670 Die drei Förderprogramme: Gebäudesanierung - klimafreundliches Wohnen, Photovoltaik - 
klimafreundliches Wohnen und Photovoltaik - klimafreundliches Arbeiten erfreuen sich einer 
sehr großen Nachfrage. Die Antragszahlen nehmen stetig zu. Damit verbunden sind steigende 
Auszahlungen.
IX 12 - Amt für 
Informationsverarbeitung
0104 - IT- und 
Kommunikationsdienste
Breitbandausbau Investitionszuweisungen vom 
Land
Einzahlung -15.815.059 -15.815.059 -2.226.789 14,1 -2.226.790 -13.588.269 Der investive Finanzbedarf für das Ausbauprojekt der „hellgrauen Flecken“ und folglich auch 
die zu erwartenden Fördermittel haben sich gegenüber der ursprünglichen investiven 
Haushaltsplanung 2025 ff. deutlich reduziert. Die Anzahl der förderbaren Adressen und der 
daraus resultierende Finanzierungsbedarf wurden bei der Antragsstellung durch die Plattform 
vom Projektträger des Bundes vorgegeben. Leider hat sich erst nach der Antragsstellung und 
Haushaltsplanung herausgestellt, dass diese seitens des Projektträgers deutlich zu hoch 
kalkuliert worden sind. Weiterhin erfolgt entgegen der ursprünglich unterstellten Annahme 
mittlerweile ein erheblicher eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau durch die 
Telekommunikationsunternehmen. Aus den vorgenannten Gründen hat sich die Anzahl der 
förderbaren Adressen und folglich auch der Finanzierungsbedarf gegenüber der 
Antragsstellung erheblich reduziert. Entgegen der ursprünglichen Annahme sinkt die 
Gesamtsumme der Maßnahme deshalb von 122,7 Mio. € auf 24,2 Mio. € (Zeitraum 
2026–2028). Zudem hat sich der Maßnahmenbeginn aus unterschiedlichen Gründen nach 
2026 verschoben. Infolge dessen fallen auch die erwarteten Fördermitteleinzahlungen deutlich 
niedriger aus als ursprünglich geplant. Das Projekt wird weiterhin mit 90 % der 
Gesamtausgaben durch Bund und Land gefördert.
Spalte "Plan beschl - Prognose": 
(-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 3/4

Berichtszyklus: 2025-08
Buchungsstand: 31.08.2025
Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2,5 Mio. € Anlage 3
Dezernat Amt Produktgruppe Bezeichnung 
Finanzstelle Bezeichnung Finanzposition Einzahlung/
Auszahlun  Plan beschl.  Fortg. Plan  Ist Ist in % 
vom Plan  Prognose  Plan beschl. 
- Prognose  Erläuterung 
IX 12 - Amt für 
Informationsverarbeitung
0104 - IT- und 
Kommunikationsdienste
Breitbandausbau Investitionszuweisungen vom 
Bund
Einzahlung -19.768.823 -19.768.823 -2.783.486 14,1 -2.783.487 -16.985.336 Der investive Finanzbedarf für das Ausbauprojekt der „hellgrauen Flecken“ und folglich auch 
die zu erwartenden Fördermittel haben sich gegenüber der ursprünglichen investiven 
Haushaltsplanung 2025 ff. deutlich reduziert. Die Anzahl der förderbaren Adressen und der 
daraus resultierende Finanzierungsbedarf wurden bei der Antragsstellung durch die Plattform 
vom Projektträger des Bundes vorgegeben. Leider hat sich erst nach der Antragsstellung und 
Haushaltsplanung herausgestellt, dass diese seitens des Projektträgers deutlich zu hoch 
kalkuliert worden sind. Weiterhin erfolgt entgegen der ursprünglich unterstellten Annahme 
mittlerweile ein erheblicher eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau durch die 
Telekommunikationsunternehmen. Aus den vorgenannten Gründen hat sich die Anzahl der 
förderbaren Adressen und folglich auch der Finanzierungsbedarf gegenüber der 
Antragsstellung erheblich reduziert. Entgegen der ursprünglichen Annahme sinkt die 
Gesamtsumme der Maßnahme deshalb von 122,7 Mio. € auf 24,2 Mio. € (Zeitraum 
2026–2028). Zudem hat sich der Maßnahmenbeginn aus unterschiedlichen Gründen nach 
2026 verschoben. Infolge dessen fallen auch die erwarteten Fördermitteleinzahlungen deutlich 
niedriger aus als ursprünglich geplant. Das Projekt wird weiterhin mit 90 % der 
Gesamtausgaben durch Bund und Land gefördert.
IX 12 - Amt für 
Informationsverarbeitung
0104 - IT- und 
Kommunikationsdienste
Breitbandausbau Investitionszuwendung an 
verbU/Beteilig/
Auszahlung 39.537.647 37.387.647 5.566.974 14,1 5.566.974 33.970.673 Der investive Finanzbedarf für das Ausbauprojekt „graue Flecken“ und die erwarteten 
Fördermittel haben sich gegenüber der Haushaltsplanung 2025 ff. deutlich reduziert. Die 
Anzahl der förderbaren Adressen und der Finanzbedarf wurden bei der Antragstellung vom 
Projektträger des Bundes vorgegeben. Erst danach stellte sich heraus, dass diese Ansätze 
deutlich überhöht kalkuliert waren. Zudem erfolgt inzwischen ein erheblicher 
eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau durch Telekommunikationsunternehmen. Daher hat 
sich die Zahl der förderbaren Adressen und damit auch der Finanzierungsbedarf stark 
verringert. Die Gesamtsumme der Maßnahme sinkt von ursprünglich 122,7 Mio. € auf ca. 24,2 
Mio. € (Zeitraum 2026–2028). Der Maßnahmenbeginn verschiebt sich aus verschiedenen 
Gründen auf die Zeit nach 2026. Entsprechend fallen auch die Fördermittel deutlich niedriger 
aus als geplant. Das Projekt wird weiterhin mit 90 % der Gesamtausgaben durch Bund und 
Land gefördert. Die Auszahlung der letzten Rechnung aus dem Projekt „weiße Flecken“ i.H.v. 
ca. 3,3 Mio. € erfolgt aufgrund von Verzögerungen erst Anfang 2026.
IX 12 - Amt für 
Informationsverarbeitung
0104 - IT- und 
Kommunikationsdienste
S/4HANA Ausz.  f.  Erwerb von 
Vermögensgeg (auße
Auszahlung 0 2.284.800 863.637 4.000.000 -4.000.000 Die Maßnahme (Customizing) wurde bei der ursprünglichen Haushaltsplanung noch unter Amt 
12 der Finanzstelle 1200-0104-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögen 
veranschlagt. Eine Mittelumschichtung in Höhe der veranschlagten 2,3 Mio. € erfolgte 
zwischenzeitlich. Die Kosten sind dennoch höher, da entgegen der ursprünglichen Annahme, 
auch die Customizing-Leistungen für die Bühnen (Amt 46) (vorauss. ca 1,5 Mio. € in 2025) 
aus dem Budget von Amt 12 bezahlt werden und erst nachträglich an Amt 46 weiterverrechnet 
werden können. Eine direkte Rechnungsstellung seitens d-Nrw an Amt 46 ist laut Fachbereich 
nicht möglich. Die konkrete buchhalterische Abwicklung dieses außergewöhnlichen 
Sachverhalts ist noch in Klärung mit Amt 20. Zusätzlich müssen noch die Lizenzkosten für 
Amt 12 und für Amt 20 berücksichtigt werden. Leider ist hier seitens des Fachbereichs Amt 20 
noch keine konkrete Prognose über Zeitpunkt und Höhe des Mittelabflusses möglich. Die 
Prognose wird bei Vorliegen belastbarer Zahlen konkretisiert.
IX 15 - Amt für Stadtentwicklung 
und Statistik
0902 - Stadtentwicklung Städtebauförderung Auszahlungen für 
Tiefbaumaßnahmen
Auszahlung 3.818.200 2.914.186 0 0 3.818.200 Es handelt sich dabei um das investive Städtebauförderungsbudget. Aus dieser Finanzstelle 
werden keine Rechnungen beglichen, daher beläuft sich das IST immer auf 0,00 €. 
Konsequenterweise ist die Prognose zum Jahresende auch 0,00 €. Das investive 
Städtebauförderungsbudget wird vorgehalten, um auf Kostensteigerungen von geförderten 
Maßnahmen reagieren zu können. Außerdem wird das Budget verwendet um bei der 
Förderantragstellung eine Finanzierung für investive Maßnahmen nachweisen zu können, die 
(noch) nicht im städtischen Haushalt eingeplant sind.
IX 15 - Amt für Stadtentwicklung 
und Statistik
0902 - Stadtentwicklung ISEK Porz-Mitte - 
Glashütte
Auszahlungen für 
Tiefbaumaßnahmen
Auszahlung 3.338.650 5.952.743 3.786.177 113,4 5.923.344 -2.584.694 Im Rahmen der Ermächtigungsübertragung wurden Mittel übertragen. Die Maßnahme wird 
voraussichtlich noch in 2025 fertiggestellt, so dass sowohl der Haushaltsplanansatz als auch 
die Ermächtigungsübertragung in Anspruch genommen werden.
Spalte "Plan beschl - Prognose": 
(-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 4/4

Anlage 2 - Haushaltssperre vom 04.11.2025

9185 Zeichen

II 
20 
202/1 
Alle Dezernate und Dienststellen 
Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026, 
04.11.2025 
hier: Anordnung einer Haushaltssperre gern. § 25 Abs. 2 Kommunalhaushalts­
verordnung NRW (KomHVO NRW) für zentrale Bereich des Kölner Haushalts 
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen, 
mit Schreiben vom 23.04.2025 (Anlage) habe ich nach erfolgter Genehmigung sowie 
Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2025/2026 zum 31.03.2025 Regelungen zur Be­
wirtschaftung des Haushalts in den Jahren 2025 und 2026 erlassen. Mit dieser wur­
den insbesondere die Auflagen der Kommunalaufsicht zur Bewirtschaftung unseres 
Doppelhaushalts umgesetzt. Diese Verfügung gilt daher unverändert fort. 
Trotz der damit verfügten Restriktionen zeichnet sich in Folge der Entwicklung der 
kommunalen Finanzen in unserem aktuellen unterjährigen Berichtswesens für das 
laufende Haushaltsjahr 2025 leider eine dramatische Verschlechterung unserer 
Haushaltslage ab. Das Berichtswesen zeigt auf Basis des Buchungsstandes 
31.08.2025 - unbenommen der Verbesserungen auf vereinzelten Positionen - ein 
prognostiziertes Defizit von 581,2 Mio. Euro auf. Das ist gegenüber dem beschlosse­
nen Plandefizit für das Jahr 2025 (i. H. v. rd. 399,3 Mio.€) eine Verschlechterung um 
rd. 182,5 Mio.€. 
Angesichts dieser Größenordnung ist der Rat gern. § 25 KomHVO unverzüglich über 
die Verschlechterung in unserem Haushalt zu informieren. Die Information wird per 
Haushaltsrechtlicher Unterrichtung (2901 /2025) im Rahmen der kommenden Ratssit­
zung am 06.11.2025 erfolgen. In diesem Bericht werden auch die Ursachen und De­
tails der Verschlechterungen näher erläutert. 
Die insgesamt leider festzustellende gravierende Verschlechterung bleibt nur knapp 
unterhalb des Schwellenwerts, ab dem die Stadt zu einer Nachtragssatzung ver­
pflichtet ist. Sofern sich das derzeit prognostizierte Defizit in Höhe von 581,8 Mio. € 
im Jahresabschluss so realisiert, würde unser städtisches Eigenkapital in einem Jahr 
außerdem um mehr als 10 % aufgezehrt werden. Bei Fortsetzung eines derart massi­
ven und anhaltenden Eigenkapitalverzehr wäre die Stadt Köln daher in absehbarer 
Zeit überschuldet und ein Haushaltssicherungskonzept unvermeidlich. 
/2

-2-
Um dieser negativen Entwicklung entschieden entgegenzuwirken, die finanzielle 
Leistungs- und Handlungsfähigkeit zu sichern und Schaden von der Stadt Köln ab­
zuwenden, sehe ich mich gezwungen, unverzüglich weitere Maßnahmen zur Be­
grenzung der Belastungen für den Haushalt der Stadt Köln zu ergreifen.
Auf Grundlage des § 25 Abs. 2 KomHVO NRW ordne ich daher in Ergänzung 
der vorgenannten Verfügung vom 23.04.2025 mit sofortiger Wirkung, d.h. ab 
dem heutigen Tage, eine Haushaltssperre für die folgenden Bereiche des Köl­
ner Haushalts wie folgt an:
I. Ergebnishaushalt
Kern der Sperre für die Bewirtschaftung des Ergebnishaushalts ist, dass alle Auf­
wendungen, die analog der strengen Regeln der vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 
GO NRW) unzulässig wären, grundsätzlich nicht mehr getätigt werden dürfen.
Insbesondere gilt:
• Es dürfen nur Aufwendungen entstehen oder Auszahlungen geleistet werden, 
zu denen die Stadt öffentlich- oder privatrechtlich verpflichtet ist (§ 82 Abs. 1 
Nr.1 GO NRW). Eine rechtliche Verpflichtung umfasst alle Leistungen, die auf 
Grundlage von Gesetzen zu gewähren sind. Ferner gehören dazu Verpflich­
tungen aus öffentlich- oder privatrechtlichen Verträgen und Vereinbarungen. 
Entscheidend ist, dass diese bereits bestehen. Sie dürfen keinesfalls erst neu 
geschaffen oder eingegangen werden. Der Leistungsumfang muss auf das 
gesetzlich oder vertraglich zwingende Maß beschränkt werden. Insoweit ist 
dieser hinsichtlich der Standards mit dem Ziel einer Kostenreduzierung zu 
überprüfen. Bei Umsetzung höherer als gesetzlich festgelegter Standards 
müssen überragende private oder öffentliche Interessen vorliegen, die das 
Gebot der sparsamen Haushaltsführung überwiegen.
• Aufwendungen und Auszahlungen im freiwilligen Bereich dürfen nur dann ge­
tätigt werden, wenn diese (nach sorgfältiger Analyse) für die unaufschiebbare 
Weiterführung und Wahrnehmung notwendiger Aufgaben nötig (§ 82 Abs.1 
Nr.1 GO NRW) und damit unabweisbar sind. Dieser strenge Maßstab greift 
auch für den freiwilligen Verzicht auf Erträge oder Einzahlungen. Insbesonde­
re sind bestehende Ansprüche der Stadt im Rahmen des geltenden Rechts 
konsequent zu realisieren. Dies schließt die Geltendmachung von Rückforde­
rung im Bereich freiwilliger Förderungen und der entsprechenden Verzinsung 
mit ein. Für die Prüfung und revisionssichere Dokumentation der sachlichen 
und zeitlichen Unabweisbarkeit im Sinne des § 82 GO aller Geschäftsvorfälle 
sind die Dienststellen verantwortlich. Bestehende Beschlüsse - gleich welcher 
Gremien - entbinden nicht von dieser Verantwortung.
• Entsprechend diesem strengen Maßstab sind auch Vorlagen und Anträge für 
neue freiwillige Maßnahmen nur in unabweisbaren Einzelfällen zulässig. Sie 
sind detailliert zu begründen (Rechtsgrundlage, Unaufschiebbarkeit) und mir 
/3

-3-
frühzeitig mit Deckungsvorschlag im freiwilligen Bereich über die zuständigen 
Dezernate zur Freigabe vorzulegen.
• Aufwendungen für die Wahrnehmung freiwilliger Leistungen, für die weder ei­
ne rechtliche Verpflichtung noch eine unaufschiebbare Notwendigkeit besteht, 
sind nicht zulässig und entsprechende Verpflichtungen dürfen nicht eingegan­
gen werden. Dies gilt auch dann, wenn die Aufwendungen erst in Folgejahren 
entstehen bzw. wenn Verpflichtungen über das Jahr 2025 hinaus verlängert 
werden sollen.
• Eine Ausnahme gilt insoweit für Aufwendungen, denen zweckgebundene Er­
träge in mindestens gleicher Höhe gegenüberstehen. Sollte die Refinanzie­
rung befristet sein, darf die Aufwandsermächtigung im Haushalt nur entspre­
chend dieser Befristung genutzt werden.
. Die Dienststellen sind angehalten, bestehende Ertragspotenziale kritisch auf 
Verbesserungspotentiale zu überprüfen und diese ggf. zu ergreifen.
II. Bewirtschaftung des Finanzhaushalts / Investitionen
• Beschaffungen von beweglichen Vermögensgegenständen (z.B. Einrichtungs­
gegenstände) und immateriellen Wirtschaftsgütern sind kritisch auf ihre derzei­
tige Notwendigkeit zu hinterfragen und nur zulässig, sofern sie kurzfristig zur 
unabweisbaren Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes oderaufgrund rechtli­
cher Verpflichtung erforderlich sind. Erforderlich ist weiter maßvolles Wirt­
schaften, insbesondere hinsichtlich des Standards, welches sich an den Kon­
solidierungserfordernissen des Haushalts messen lassen muss.
• Die Auswertung der SAP-Finanzsysteme weist derzeit einen sehr hohen Be­
stand an noch nicht realisierten Forderungen aus. Nicht realisierte Forderun­
gen führen dazu, dass die Kämmerei zusätzliche Liquiditätskredite aufnehmen 
muss und hierfür Zinsaufwand entsteht. Alle Dienststellen sind daher nach­
drücklich aufgefordert, dem Abbau von Forderungsbeständen Priorität einzu­
räumen und nicht realisierte Forderungen auf ein Minimum zu begrenzen.
III. Sonstige Bewirtschaftungsvorgaben
• Beauftragungen für Bauleistungen von Dienststellen an die Gebäudewirtschaft 
unterliegen ab sofort einem generellen Freigabevorbehalt ab 100.000 € je 
Maßnahme. Dies bedeutet, dass vor Beauftragung der Gebäudewirtschaft die 
Dienststelle über das jeweilige Dezernat eine Freigabe der Maßnahme zu be­
gründen (Rechtsgrundlage, Unaufschiebbarkeit, Finanzierung) und mir über 
die zuständigen Dezernate zur Entscheidung vorzulegen hat. Ausgenommen 
sind Maßnahmen, bei denen Gefahr im Verzug besteht.
/4

-4 -
IV. Geltungsdauer und Verfahrenshinweise
Diese Bewirtschaftungsverfügung gilt bis zum 31.12.2025.
Ich werde die Haushaltslage fortlaufend beobachten und zu gegebenem Zeitpunkt 
neu bewerten. Aufgrund der Schwere der Haushaltslage wird derzeit geprüft, ob eine 
Fortführung dieser Einschränkungen ab dem 01.01.2026 erforderlich ist. Hierüber 
werde ich Sie rechtzeitig vor dem Jahreswechsel informieren.
Soweit diese Haushaltssperre keine strengeren Regelungen enthält, gelten die mit 
der Bewirtschaftungsverfügung vom 23.4.2025 und insbesondere die dort für 2025 
und 2026 verfügten Budgetbeschränkungen fort.
Die Dezernate und Dienststellen sind für die Einhaltung der Haushaltssperre 
zuständig und haben diese revisionssicher zu dokumentieren. Ich habe das
Rechnungsprüfungsamt gebeten, die strikte Einhaltung der o. g. Regelungen 
durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen.
Den Rat der Stadt Köln und die Kommunalaufsicht werde ich über den Inhalt dieser 
Verfügung unterrichten.
Ich appelliere an Ihr Verständnis für diese einschneidende, aber unumgängliche 
Maßnahme. Ich bin mir bewusst, dass diese schwierige Entscheidungen und Abwä­
gungen in den Fachbereichen und Dienststellen nach sich zieht. Angesichts der dar­
gestellten Haushaltsentwicklung drohen anderenfalls jedoch weitergehende Restrik­
tionen (z.B. Einstellungs- und Beförderungssperre, Schließung von Einrichtungen 
etc.). Nur durch eine sofortige und konsequente Begrenzung der Aufwandsentwick­
lung lässt sich vermeiden, dass die Stadt Köln eine Nachtragssatzung und in naher 
Zukunft ein Haushaltssicherungskonzeptaufstellen muss.
Mit freundlichen Grüßen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3139 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20/202/1 
 
Vorlagen-Nummer          04.11.2025 
 2901/2025 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 06.11.2025 
 
Unterrichtung des Rates über wesentliche Verschlechterungen des Jahresergebnisses 
2025 und die deshalb erlassene Haushaltssperre (Berichte nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 und 3 
KomHVO) 
Gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 KomHVO NRW ist das Vertretungsorgan (d. h. der Rat) un-
verzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich das Ergebnis des Ergeb-
nisplanes oder des Finanzplanes wesentlich verschlechtert. 
Gemäß § 12 der Haushaltssatzung 2025/2026 ist für die Stadt Köln eine Verschlech-
terung ab einer Höhe von 1,0 % des Gesamtbetrages der Aufwendungen bzw. der 
Auszahlungen wesentlich. Dies entspricht für das Haushaltsjahr 2025 einem Betrag 
i. H. v. 64.557.719,17 €. 
 
Aus dem standardisierten unterjährigen Berichtswesen an den Verwaltungsvorstand 
und den Finanzausschuss zum Buchungsstand 31.08.2025 (Anlage 1) wurden Prog-
nosen zum gesamtstädtischen Jahresergebnis 2025 gewonnen, die einen Jahresfehl-
betrag von rd. 581,8 Mio. € erwarten lassen, was gegenüber dem im Haushaltsplan 
2025/2026 für das Haushaltsjahr 2025 beschlossenen Jahresfehlbetrag von 
399,3 Mio. € eine Ergebnisverschlechterung von rd. 182,5 Mio. € bedeuten würde. 
 
In Bezug auf Einzelheiten der Prognose wird auf den detaillierten Prognosebericht in 
der Anlage verwiesen. 
 
Die prognostizierte Haushaltsverschlechterung 2025 ist im Wesentlichen auf erhöhte 
Transfer- und Versorgungsaufwendungen, insbesondere in den Leistungsbereichen 
nach dem SGB XII (höhere Fallzahlen bei der Grundsicherung im Alter sowie höhere 
Kosten in der Pflege) und SGB VIII (Jugendhilfe, insbesondere den Hilfen zur Erzie-
hung und der Eingliederungshilfe), sowie auf rückläufige Erträge bei Steuern (hier ins-
besondere der Gewerbesteuer), Gebühren und Beiträgen zurückzuführen. Das erwar-
tete zusätzliche Defizit in Höhe von rd. 182,5 Mio. € liegt nur geringfügig unter der 
Grenze, ab der ein Nachtragshaushalt gemäß § 81 GO NRW aufzustellen ist. Auch 
jenseits dieser formalen Schwelle ist das erwartete Defizit als gravierend anzusehen. 
Das mit rd. 581,8 Mio. € prognostizierte Defizit würde das städtische Eigenkapital zum 
Bilanzstichtag 31.12.2024 von insgesamt rd.  5,3 Mrd. € um mehr als 10 % verzehren. 
Bei Fortsetzung eines derart massiven und anhaltenden Eigenkapitalverzehrs wäre 
die Stadt daher in absehbarer Zeit überschuldet und ein Haushaltssicherungskonzept 
unvermeidlich.

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Angesichts dieser negativen Entwicklung sind unverzüglich Maßnahmen zur Begren-
zung der Belastungen für den Haushalt erforderlich. Die Stadtkämmerin hat deshalb 
am 04.11.2025 mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre gem. § 25 Abs. 2 
KomHVO für zentrale Bereiche des Kölner Haushalts angeordnet.  
Gem. § 25 Abs. 1 Nr. 3 KomHVO wird der Rat über die Inhalte der Haushaltssperre 
(siehe Anlage 2) hiermit unterrichtet.  
 
 
gez. Burmester 
 
Anlagen: 
Anlage 1 - Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes 31.08.2025, inkl. Anlagen 
 
Anlage 2 – Haushaltssperre vom 04.11.2025

Beratungsverlauf (1)

06.11.2025 Rat
TOP 12.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2901/2025
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
05.11.2025
Erstellt
02.10.2025 08:34