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0456/2018

Planungsaufnahme und Planungsbeschluss zur Erstellung eines Erweiterungsbaus für das Schulgebäude Overbeckstraße in Köln-Ehrenfeld

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.05.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.07.2018, TOP 10.8

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Lageplan Hausmeisterhaus

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Anlage 3

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Anlage 4

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Anlage 5

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Anlage 2

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Beschlussvorlage Rat

6819 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/402/21 
402/21 
Vorlagen-Nummer 
 0456/2018 
Freigabedatum 
08.05.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planungsaufnahme und Planungsbeschluss zur Erstellung eines Erweiterungsbaus für das 
Schulgebäude Overbeckstraße in Köln-Ehrenfeld 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) 
zum Bau eines Erweiterungsbaus für das Schulgebäude Overbeckstr. 71 – 73, 50823 Köln-Ehrenfeld, 
zur Erweiterung des Raumbedarfs für eine weiterführende Schule. Neben einer Hausmeisterdienst-
wohnung werden vier Unterrichtsräume und Lagerflächen im Untergeschoss geschaffen. 
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, unverzüglich die Planungsarbeiten bis Leistungs-
phase 3 HOAI (Entwurfsplanung) einschließlich Kostenermittlung aufzunehmen. Die hierfür anfallen-
den Planungskosten belaufen sich auf 270.000 €. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und 
voranzutreiben. 
 
Die Finanzierung der voraussichtlich im Haushaltsjahr 2018 ergebniswirksam werdenden Planungs-
kosten, erfolgt aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 13, Aufwendun-
gen für Sach- und Dienstleistungen, aus veranschlagten Mitteln. 
 
Alternativen: 
 
Zur Schaffung von zusätzlichen Unterrichtsräumen am Schulstandort, sind Alternativen zum Erweite-
rungsbau nicht gegeben. 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.06.2018 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 11.06.2018 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 18.06.2018 
Finanzausschuss 02.07.2018 
Rat 05.07.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  270.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln führt zurzeit im Schulgebäude und im Turnhallentrakt 
Overbeckstr. 71 – 73 eine Generalinstandsetzung durch. Rechts angrenzend an den Nebeneingang 
des Schulgebäudes befindet sich in einem eingeschossigen Anbau die ehemalige Hausmeisterloge 
mit einem Innenhof (s. Anlage 1, 2 und 3). Dieser Bereich ist nicht Teil der Generalinstandsetzung 
des Schulgebäudes. 
 
Mit der Beendigung der Generalinstandsetzung des Schulgebäudes ist in 2018 zu rechnen. Das Ge-
bäude wird dann ab dem Schuljahr 2019/2020 als zusätzlicher Interimsstandort für die 4-zügige Ge-
samtschule Helios genutzt werden und verfügt über 12 Unterrichtsräume. Die Gesamtschule Helios 
wird ihren Betrieb mit Beginn des Schuljahres 2018/19 im Gebäude Borsigstr. 13 aufnehmen. Nach 
dem Auszug der Helios Gesamtschule an ihren endgültigen Standort an der Vogelsanger Straße (He-
lios-Gelände), soll der Standort in der Overbeckstraße für eine weiterführende Schule genutzt wer-
den. Hierfür erscheint die Anzahl von 12 Unterrichtsräumen jedoch als nicht ausreichend. Das mit der 
Generalinstandsetzung beauftragte Architekturbüro hat im Rahmen einer Gesamtbetrachtung ermit-
telt, dass sich durch den Abriss des Anbaus an dieser Stelle vier weitere Unterrichtsräume nebst ei-
ner rund 90 m² großen Hausmeisterwohnung und Lagerräumen im Untergeschoss schaffen lassen, 
die weiter zu einer Steigerung der Attraktivität des Schulstandortes beitragen können und darüber 
hinaus der Abmilderung des Notstandes an Unterrichtsräumen dienen. 
 
Für die Gesamtschule Helios besteht momentan folgender Zeit-Ablaufplan: 
 
Schuljahr 2018/19: Start der Gesamtschule Helios in der Borsigstraße mit vier Klassen 
Schuljahr 2019/20: parallele Nutzung des Gebäudes Overbeckstr. durch die Gesamtschule Helios 
Schuljahr 2023/24: vorgesehener Umzug der Gesamtschule Helios in den Neubau auf dem Heliosge-
lände 
Schuljahr 2023/24: In das Gebäude Overbeckstr. kann eine weiterführende Schule einziehen

3 
Die angegebenen Zeiten und der Mittelabfluss sind nur unter Bereitstellung entsprechender Personal-
ressourcen bei der Gebäudewirtschaft realisierbar. Lt. Auskunft der Gebäudewirtschaft, kann das 
beabsichtigte Projekt durch das bisher mit Durchführung der Generalinstandsetzung beauftragte Per-
sonal mit aufgefangen werden. Sobald ein entsprechender Planungsbeschluss getroffen wurde, kön-
nen die notwendigen Arbeiten in Auftrag gegeben werden. Die Benennung eines Bezugstermins ist 
zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. 
 
Finanzierung: 
 
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kosten-
schätzung auf rund 270.000 €. Die Finanzierung der voraussichtlich im Haushaltsjahr 2018 ergebnis-
wirksam werdenden Planungskosten, erfolgt aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in 
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, aus veranschlagten Mitteln. 
 
Weiterer Ablauf: 
 
Nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI wird das Ergebnis der Planung dem Rat vorgelegt. Inhalt 
dieser Beschlussvorlage wird die Mittelfreigabe auf Grundlage der Kostenberechnung nach der Leis-
tungsphase 3 HOAI inklusive der Einrichtungs- und Betriebskosten sowie der Baubeschluss sein. 
 
Eine Entscheidung, welcher Energiestandard umgesetzt wird, kann erst nach Vorliegen der Ergebnis-
se der Planung und der in diesem Zusammenhang zu erstellenden Wirtschaftlichkeitsberechnung 
durch den Rat im weiteren Verfahren erfolgen. Die Verwaltung wird die Planung parallel mit und ohne 
Anlagen zur kontrollierten Be- und Entlüftung mit Wärmegewinnung fortsetzen. 
 
Prüfung von Alternativen: 
 
Zur Schaffung weiterer Unterrichtsräume vor Ort stehen raumbedingt keine weiteren Möglichkeiten 
zur Auswahl. 
 
Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen. Die Notwendigkeit einer 
kurzfristigen Planungsaufnahme für die zusätzlichen Flächen, ergibt sich aus der Erfordernis, dass 
ohne die Erweiterung, die Räumlichkeiten für die Durchführung des allgemeinen Unterrichtsbereichs 
nicht ausreichend vorhanden sind. 
 
Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Nr. 
 
1 – Lageplan 
2 – Planskizze mit Abriss- und anschließender bebaubarer Fläche 
3 – Luftbild 
4 – Grundrissskizze 
5 – Schnittzeichnung

Anlage 1 Lageplan Hausmeisterhaus

262 Zeichen

Erstellt am: 12.03.2018 _

|® StadtKoln

geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden.
sind. die Herausgeber verantwortlich.
Nutzung zuständig.

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Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster

Für die

Diese sind auch für die Genehmigung

Anlage 3

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Anlage 4

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Anlage 2

176 Zeichen

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Beratungsverlauf (5)

04.06.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.06.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2018 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2018 Finanzausschuss
TOP 13.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.07.2018 Rat
TOP 10.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0456/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.05.2018
Erstellt
07.02.2018 14:25