0456/2018
Planungsaufnahme und Planungsbeschluss zur Erstellung eines Erweiterungsbaus für das Schulgebäude Overbeckstraße in Köln-Ehrenfeld
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/21 402/21 Vorlagen-Nummer 0456/2018 Freigabedatum 08.05.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsaufnahme und Planungsbeschluss zur Erstellung eines Erweiterungsbaus für das Schulgebäude Overbeckstraße in Köln-Ehrenfeld Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zum Bau eines Erweiterungsbaus für das Schulgebäude Overbeckstr. 71 – 73, 50823 Köln-Ehrenfeld, zur Erweiterung des Raumbedarfs für eine weiterführende Schule. Neben einer Hausmeisterdienst- wohnung werden vier Unterrichtsräume und Lagerflächen im Untergeschoss geschaffen. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, unverzüglich die Planungsarbeiten bis Leistungs- phase 3 HOAI (Entwurfsplanung) einschließlich Kostenermittlung aufzunehmen. Die hierfür anfallen- den Planungskosten belaufen sich auf 270.000 €. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben. Die Finanzierung der voraussichtlich im Haushaltsjahr 2018 ergebniswirksam werdenden Planungs- kosten, erfolgt aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 13, Aufwendun- gen für Sach- und Dienstleistungen, aus veranschlagten Mitteln. Alternativen: Zur Schaffung von zusätzlichen Unterrichtsräumen am Schulstandort, sind Alternativen zum Erweite- rungsbau nicht gegeben. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.06.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung 11.06.2018 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 18.06.2018 Finanzausschuss 02.07.2018 Rat 05.07.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 270.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln führt zurzeit im Schulgebäude und im Turnhallentrakt Overbeckstr. 71 – 73 eine Generalinstandsetzung durch. Rechts angrenzend an den Nebeneingang des Schulgebäudes befindet sich in einem eingeschossigen Anbau die ehemalige Hausmeisterloge mit einem Innenhof (s. Anlage 1, 2 und 3). Dieser Bereich ist nicht Teil der Generalinstandsetzung des Schulgebäudes. Mit der Beendigung der Generalinstandsetzung des Schulgebäudes ist in 2018 zu rechnen. Das Ge- bäude wird dann ab dem Schuljahr 2019/2020 als zusätzlicher Interimsstandort für die 4-zügige Ge- samtschule Helios genutzt werden und verfügt über 12 Unterrichtsräume. Die Gesamtschule Helios wird ihren Betrieb mit Beginn des Schuljahres 2018/19 im Gebäude Borsigstr. 13 aufnehmen. Nach dem Auszug der Helios Gesamtschule an ihren endgültigen Standort an der Vogelsanger Straße (He- lios-Gelände), soll der Standort in der Overbeckstraße für eine weiterführende Schule genutzt wer- den. Hierfür erscheint die Anzahl von 12 Unterrichtsräumen jedoch als nicht ausreichend. Das mit der Generalinstandsetzung beauftragte Architekturbüro hat im Rahmen einer Gesamtbetrachtung ermit- telt, dass sich durch den Abriss des Anbaus an dieser Stelle vier weitere Unterrichtsräume nebst ei- ner rund 90 m² großen Hausmeisterwohnung und Lagerräumen im Untergeschoss schaffen lassen, die weiter zu einer Steigerung der Attraktivität des Schulstandortes beitragen können und darüber hinaus der Abmilderung des Notstandes an Unterrichtsräumen dienen. Für die Gesamtschule Helios besteht momentan folgender Zeit-Ablaufplan: Schuljahr 2018/19: Start der Gesamtschule Helios in der Borsigstraße mit vier Klassen Schuljahr 2019/20: parallele Nutzung des Gebäudes Overbeckstr. durch die Gesamtschule Helios Schuljahr 2023/24: vorgesehener Umzug der Gesamtschule Helios in den Neubau auf dem Heliosge- lände Schuljahr 2023/24: In das Gebäude Overbeckstr. kann eine weiterführende Schule einziehen 3 Die angegebenen Zeiten und der Mittelabfluss sind nur unter Bereitstellung entsprechender Personal- ressourcen bei der Gebäudewirtschaft realisierbar. Lt. Auskunft der Gebäudewirtschaft, kann das beabsichtigte Projekt durch das bisher mit Durchführung der Generalinstandsetzung beauftragte Per- sonal mit aufgefangen werden. Sobald ein entsprechender Planungsbeschluss getroffen wurde, kön- nen die notwendigen Arbeiten in Auftrag gegeben werden. Die Benennung eines Bezugstermins ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Finanzierung: Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kosten- schätzung auf rund 270.000 €. Die Finanzierung der voraussichtlich im Haushaltsjahr 2018 ergebnis- wirksam werdenden Planungskosten, erfolgt aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, aus veranschlagten Mitteln. Weiterer Ablauf: Nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI wird das Ergebnis der Planung dem Rat vorgelegt. Inhalt dieser Beschlussvorlage wird die Mittelfreigabe auf Grundlage der Kostenberechnung nach der Leis- tungsphase 3 HOAI inklusive der Einrichtungs- und Betriebskosten sowie der Baubeschluss sein. Eine Entscheidung, welcher Energiestandard umgesetzt wird, kann erst nach Vorliegen der Ergebnis- se der Planung und der in diesem Zusammenhang zu erstellenden Wirtschaftlichkeitsberechnung durch den Rat im weiteren Verfahren erfolgen. Die Verwaltung wird die Planung parallel mit und ohne Anlagen zur kontrollierten Be- und Entlüftung mit Wärmegewinnung fortsetzen. Prüfung von Alternativen: Zur Schaffung weiterer Unterrichtsräume vor Ort stehen raumbedingt keine weiteren Möglichkeiten zur Auswahl. Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen. Die Notwendigkeit einer kurzfristigen Planungsaufnahme für die zusätzlichen Flächen, ergibt sich aus der Erfordernis, dass ohne die Erweiterung, die Räumlichkeiten für die Durchführung des allgemeinen Unterrichtsbereichs nicht ausreichend vorhanden sind. Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Nr. 1 – Lageplan 2 – Planskizze mit Abriss- und anschließender bebaubarer Fläche 3 – Luftbild 4 – Grundrissskizze 5 – Schnittzeichnung
Anlage 1 Lageplan Hausmeisterhaus
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Erstellt am: 12.03.2018 _ |® StadtKoln geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. sind. die Herausgeber verantwortlich. Nutzung zuständig. wehergchender Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Für die Diese sind auch für die Genehmigung
Anlage 3
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Anlage 4
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Anlage 5
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Anlage 2
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KölnGIS - Stadtportal http://koelngis.verwaltung.stadtkoeln.de/koelngis/portale/master/index.php zaunmmern ee 14.02.2018 u. zu bebaurude Fi us Abrtss FlRese te -n HA =
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0456/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 08.05.2018
- Erstellt
- 07.02.2018 14:25