AN/1044/2019
Änderungsantrag zu TOP 3.1.11 „Mietendeckel jetzt!“
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Lisa Gerlach An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.07.2019 AN/1044/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 09.07.2019 Änderungsantrag zu TOP 3.1.11 „Mietendeckel jetzt!„ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die Antragsteller bitten Sie folgenden Änderungsantrag zu Top 3.1.11, „Mieten- deckel jetzt!“ in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 09.07.2019 aufzu- nehmen: Beschluss: Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Der Rat spricht sich für einen starken Mieterschutz und eine wirksame Wohnungsaufsicht in den Kommunen aus. Er befürwortet daher Folgendes: a) Eine bundes- oder landesgesetzliche Regelung für einen Mietendeckel ma- ximal bis zur Inflationsrate in überhitzten Wohnungsmärkten wie insbe- sondere Köln, bis wieder mehr bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht oder der Nachfrageüberhang beim Wohnraum deutlich zurückgegangen ist. Der Mietenddeckel soll den Mietanstieg beschränken, sowohl bei Bestands- als auch bei Neuvertragsmieten. Das Land wird aufgefordert, deutlich mehr Fördermittel für den Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen, insbe- sondere für gemeinwohlorientierte Unternehmen und Genossenschaften. b) Um den vorhandenen bezahlbaren Wohnungsbestand zu erhalten, muss auch das dafür bereits vorhandene Rechtsinstrumentarium zeitgemäß fort- - 2 - entwickelt werden. Insbesondere in überhitzten Wohnungsmärkten muss die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen, Luxussa- nierungen zur Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung und Zweckentfremdung durch spekulativen Leerstand sowie durch gewerbsmä- ßige Vermietung zu touristischen Zwecken durch klare bundes- und lan- desgesetzliche Vorgaben gestoppt werden. c) Die öffentlich-rechtliche Wohnungsaufsicht muss auch beim Schutz von Mieterrechten gestärkt werden. Viele Mieter*innen strengen aus unter- schiedlichen Gründen keine zivilrechtlichen Klagen an, um ihre Rechte zu wahren. Daher müssen Kommunen rechtlich und materiell in die Lage ver- setzt und gleichzeitig verpflichtet werden, bei schweren Verstößen gegen Mieterrechte selbst tätig zu werden. 2. Der Rat bedankt sich insbesondere bei der GAG Immobilien AG und den Kölner Wohnungsgenossenschaften für ihre umsichtige und sozial verant- wortungsvolle Mietenpolitik auch unter Berücksichtigung der privaten Ein- kommensverhältnisse der Mieter*innen als Teil ihrer selbständigen Unter- nehmenspolitik. Er dankt zudem den zahlreichen privaten Vermieterinnen und Vermietern, die ebenso handeln. 3. Der Rat spricht sich für das Ziel aus, dass Mieter*innen aller Altersklassen und Bevölkerungsschichten maximal 30 % ihres Nettohaushaltseinkom- mens für die Nettokaltmiete im frei finanzierten Wohnungsbau aufbringen müssen. Dies gilt sowohl für neue, als auch bei bestehenden Mietverhält- nissen. Er beauftragt die Oberbürgermeisterin, dieses Ziel im Wohnungs- bauforum zu erörtern und eine entsprechende Vereinbarung mit den ande- ren Partnern des Kölner Wohnbündnisses zu schließen. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke Lisa Gerlach SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1044/2019
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (SPD)
- Datum
- 09.07.2019
- Erstellt
- 09.07.2019 13:55