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AN/1044/2019

Änderungsantrag zu TOP 3.1.11 „Mietendeckel jetzt!“

Gem. Änderungsantrag (SPD) 09.07.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.07.2019

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

3388 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Lisa Gerlach 
 
 
An die Vorsitzende des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.07.2019 
 
AN/1044/2019 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 09.07.2019 
 
Änderungsantrag zu TOP 3.1.11 „Mietendeckel jetzt!„ 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
 
die Antragsteller bitten Sie folgenden Änderungsantrag zu Top 3.1.11, „Mieten-
deckel jetzt!“ in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 09.07.2019 aufzu-
nehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
 
1. Der Rat spricht sich für einen starken Mieterschutz und eine wirksame 
Wohnungsaufsicht in den Kommunen aus. Er befürwortet daher Folgendes: 
 
 
a) Eine bundes- oder landesgesetzliche Regelung für einen Mietendeckel ma-
ximal bis zur Inflationsrate in überhitzten Wohnungsmärkten wie insbe-
sondere Köln, bis wieder mehr bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht   
oder der Nachfrageüberhang beim Wohnraum deutlich zurückgegangen ist. 
Der Mietenddeckel soll den Mietanstieg beschränken, sowohl bei Bestands- 
als auch bei Neuvertragsmieten. Das Land wird aufgefordert, deutlich 
mehr Fördermittel für den Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen, insbe-
sondere für gemeinwohlorientierte Unternehmen und Genossenschaften.  
 
b) Um den vorhandenen bezahlbaren Wohnungsbestand zu erhalten, muss 
auch das dafür bereits vorhandene Rechtsinstrumentarium zeitgemäß fort-

- 2 - 
 
entwickelt werden. Insbesondere in überhitzten Wohnungsmärkten muss 
die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen, Luxussa-
nierungen zur Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung und 
Zweckentfremdung durch spekulativen Leerstand sowie durch gewerbsmä-
ßige Vermietung zu touristischen Zwecken durch klare bundes- und lan-
desgesetzliche Vorgaben gestoppt werden. 
 
c) Die öffentlich-rechtliche Wohnungsaufsicht muss auch beim Schutz von 
Mieterrechten gestärkt werden. Viele Mieter*innen strengen aus unter-
schiedlichen Gründen keine zivilrechtlichen Klagen an, um ihre Rechte zu 
wahren. Daher müssen Kommunen rechtlich und materiell in die Lage ver-
setzt und gleichzeitig verpflichtet werden, bei schweren Verstößen gegen 
Mieterrechte selbst tätig zu werden. 
 
2. Der Rat bedankt sich insbesondere bei der GAG Immobilien AG und den 
Kölner Wohnungsgenossenschaften für ihre umsichtige und sozial verant-
wortungsvolle Mietenpolitik auch unter Berücksichtigung der privaten Ein-
kommensverhältnisse der Mieter*innen als Teil ihrer selbständigen Unter-
nehmenspolitik. Er dankt zudem den zahlreichen privaten Vermieterinnen 
und Vermietern, die ebenso handeln.  
 
3. Der Rat spricht sich für das Ziel aus, dass Mieter*innen aller Altersklassen 
und Bevölkerungsschichten maximal 30 % ihres Nettohaushaltseinkom-
mens für die Nettokaltmiete im frei finanzierten Wohnungsbau aufbringen 
müssen. Dies gilt sowohl für neue, als auch bei bestehenden Mietverhält-
nissen. Er beauftragt die Oberbürgermeisterin, dieses Ziel im Wohnungs-
bauforum zu erörtern und eine entsprechende Vereinbarung mit den ande-
ren Partnern des Kölner Wohnbündnisses zu schließen. 
 
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke Lisa Gerlach    
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

09.07.2019 Rat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1044/2019
Typ
Gem. Änderungsantrag (SPD)
Datum
09.07.2019
Erstellt
09.07.2019 13:55