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4258/2022

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsführung Eiler Str. nach Abschluss der Baumaßnahme BAB 3 (Az.: 02-1600-129-22)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 27.02.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 09.03.2023, TOP 2.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage - Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3758 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 4258/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsführung Eiler Str. nach Abschluss der 
Baumaßnahme BAB 3 (Az.: 02-1600-129-22)  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk dankt dem Petenten für seine Eingabe, beschließt die Reduzierung 
der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/ im Bereich schützenswerter Einrichtungen auf der Eiler 
Straße und spricht sich gegen die Umgestaltung der Querungshilfe in einen Fußgängerüber-
weg aus. 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.03.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent hat einige Anregungen zur Verkehrsführung auf der Eiler Straße (s. Anlage). 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Eiler Straße ist im Vorbehaltsnetz der Stadt Köln aufgeführt. Im Vorbehaltsnetz sind die 
Straßen enthalten, die aufgrund ihrer verkehrlichen Merkmale wie beispielsweise der Ver-
kehrsbedeutung und Verkehrsfunktion für den Individualverkehr und öffentlicher Personenver-
kehr, Charakter und Ausbau nicht innerhalb von Tempo 30-Zonen liegen sollen.  
Gemäß § 45 Abs.9 Nr.6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt es jedoch die Möglichkeit der 
Anordnung von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 
km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtstraßen im unmittelba-
ren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagestagestätten, allge-
meinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern. 
Im Bereich der Kita Eiler Straße 67 wurde bereits in der Vergangenheit eine streckenbezoge-
ne Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h vorgenommen. Die vom Petenten angespro-
chene Örtlichkeit auf der Eiler Straße 96/98, in Höhe der Querungshilfe, im Bereich der Kir-
chengemeinde St. Cornelius/Kindergarten wurde bisher bezüglich einer Temporeduzierung 
nicht geprüft, da dieser Bereich bisher unauffällig war. Auch hier sind die Voraussetzungen 
gemäß § 45 Abs.9 Nr. 6 StVO für eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h 
aufgrund des vorhandenen Kindergartens gegeben. Die verkehrsrechtliche Anordnung hierzu 
wird erfolgen. 
Die vorhandene Querungshilfe (mit Mittelinsel) entspricht den sicherheitstechnischen Belan-
gen nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und wird nach der Ge-
schwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h als ausreichend bewertet. Sollte es widererwarten für 
die schwächeren Verkehrsteilnehmenden, Kinder und ältere Menschen, keine ausreichende 
Querungshilfe darstellen, könnte zukünftig ein Fußgängerüberweg nachgerüstet werden. 
Die Verwaltung sieht in der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h 
auf 30 km/h in vielen Fällen aber durchaus eine Möglichkeit, Lebensqualität zu schaffen, 
Emissionen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit sowohl objektiv als auch subjektiv zu 
erhöhen. Aus diesem Grund ist die Stadt Köln der Städteinitiative “Lebenswerte Städte durch 
angemessene Geschwindigkeiten- eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren 
Verkehr“ beigetreten. Die Initiative bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, 
die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen “Tempo 30“ als Höchst-
geschwindigkeit innerorts in bestimmten Straßen anordnen können, wo sie es für notwendig 
halten. Zurzeit ist die Verwaltung allerdings dazu verpflichtet, die bundesgesetzlich vorgege-
benen Rahmenbedingungen einzuhalten. 
 
Anlage 
Eingabe

Anlage - Eingabe

4064 Zeichen

1 
 
Anlage 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
ich wende mich an Sie mit der Bitte meine „Anregungen“ an die zuständigen Gremien der Stadt 
Köln weiterzuleiten. 
 Auf Grund der in 2019 begonnenen Baumaßnahme an der A3 „Ersatzneubauten in Köln bei 
Rath/Heumar“ (Ersatzneubauten in Köln bei Rath/Heumar | Projekt | Die Autobahn GmbH des 
Bundes) ist die Eiler Str. von der Kreuzung Rösrather Str. bis hinter der Unterführung / A3 in 
Richtung Köln-Porz gesperrt.  
In diesem Bereich ist die Eiler Str. als Einbahnstraße nur von Köln -Porz aus kommend in 
Richtung Kreuzung Rösra ther Str. für den Kraftverkehr befahrbar. Ebenso ist im Bereich der 
Teilsperrung die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt worden. Des Weiteren wurde im 
Bereich der Kirche St. Cornelius der Fußgängerüberweg zum Fußgängerüberweg mit 
„Zebrastreifen“ umfunktioniert. 
  
 
 Diese Baumaßnahme wird lt. der Autobahn GmbH des Bundes voraussichtlich in 2022 
abgeschlossen sein. Ich gehe davon aus, dass nach Abschluss der Baumaßnahme die Eiler Str. 
wieder vollständig in beide Richtungen befahrbar sein wird.

2 
 
 Daher wende ich mich bereits jetzt an Sie mit der Bitte, in Bezug der weiteren Nutzung der 
Eiler Str. meine nachfolgenden „Anregungen“ zu prüfen: 
  
1. Der Fußgängerübergang in Höhe Corneliuskirche auch nach vollständiger Nutzung der 
Eiler Str. weiterhin ein Fußgängerüb ergang mit „Zebrastreifen“ zum queren der 
Fahrbahnen zur Verfügung stehen. 
  
2. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Eiler Str. sollte künftig von der Kreuzung 
Rösrather Str. bis mindestens Forststr. in beiden Fahrtrichtungen auf max. 30 km/h 
begrenzt sein. 
  
Hierzu die folgenden Argumente zu meinen „Anregungen“:  
1. Sicherheitsaspekt:  
1.1  Schulweg  
Die Eiler Str. wird als Schulweg von Grundschulkindern der KGS Forststraße in 
starken Umfang genutzt. Es handelt sich hier um eine offene Ganztagsschule, somit 
wird die Eiler Str. nicht nur vormittags als Schulweg genutzt, sondern auch 
nachmittags im Berufsverkehr.  
  
1.2  Überquerung der Eiler Str.  
Die an der Eiler Str. gelegene Corneliuskirche, wie auch der angrenzende Friedhof 
ist häufig Ziel von Fußgängern, hier insbesondere von älteren Menschen. Um Kirche, 
oder Friedhof zu erreichen ist die Querung der Eiler Str. oftmals erforderlich.  
Nach Wegfall des Zebrastreifens wäre ein sicheres queren der Eiler Str. im Bereich 
der Kirche für alle Fußgänger nicht mehr mög lich. 
  
1.3  Rad -/Wanderweg Königsforst  
Die Eiler Str. wird in Höhe der Corneliuskirche von dem Rad -/Wanderweg 
Königsforst gequert. Die Nutzer des Rad -/Wanderweges haben keine Möglichkeit 
die Eiler Str. hier sicher zu überqueren.  
  
  
2. Sicherheit durch Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit  
Die dauerhafte Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf max. 30 km/h die 
Verkehrssicherheit im Bereich der Eiler Str. wesentlich erhöhen. Insbesondere auch 
unter Berücksichtigung der unter Punkt 1 aufgeführ ten Argumente. 
  
3. Lärmschutz  
Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf max. 30 km/h würde zu einer 
erheblichen Reduzierung der vorhandenen Lärmbelästigung führen. Dies würde 
insbesondere auch deshalb Sinn machen, da Ziel der umfangreichen 
Umbaumaßnahmen der BAB A3 auch die Reduzierung der Lärmbelästigung der BAB A3 
ist. Gerade die Einwohner in dem Bereich Eiler Str. sind bereits durch Fluglärm des 
Flughafens (im Bereich der Einflugschneise) außerordentlich lärmbelastet.

3 
 
 Abschließend möchte ic h ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Eiler Str. eine vom 
Autoverkehr stark frequentierte Straße ist. Diese wird insbesondere in Stoßzeiten, 
sowie häufig auch als Umgehungsstraße des Kölner Autobahnringes genutzt. Durch den 
Ausbau von umliegenden Gewer begebieten (z.B. Gewerbegebiet Gremberghoven und 
Eil) hat ebenso der Schwerlastverkehr stark zugenommen.  
 Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilen würden, inwieweit diese „Anregungen“ in 
Bezug der künftigen Nutzung der Eiler Str. realisierbar wären.  
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.  
 Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

09.03.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Eiler Straße 96
  • Rösrather Straße
  • Forststraße
  • Straße 6
  • Straße 9

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Details

Aktenzeichen
4258/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
27.02.2023
Erstellt
15.12.2022 09:53