4258/2022
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsführung Eiler Str. nach Abschluss der Baumaßnahme BAB 3 (Az.: 02-1600-129-22)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 4258/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsführung Eiler Str. nach Abschluss der Baumaßnahme BAB 3 (Az.: 02-1600-129-22) Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk dankt dem Petenten für seine Eingabe, beschließt die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/ im Bereich schützenswerter Einrichtungen auf der Eiler Straße und spricht sich gegen die Umgestaltung der Querungshilfe in einen Fußgängerüber- weg aus. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.03.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent hat einige Anregungen zur Verkehrsführung auf der Eiler Straße (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Die Eiler Straße ist im Vorbehaltsnetz der Stadt Köln aufgeführt. Im Vorbehaltsnetz sind die Straßen enthalten, die aufgrund ihrer verkehrlichen Merkmale wie beispielsweise der Ver- kehrsbedeutung und Verkehrsfunktion für den Individualverkehr und öffentlicher Personenver- kehr, Charakter und Ausbau nicht innerhalb von Tempo 30-Zonen liegen sollen. Gemäß § 45 Abs.9 Nr.6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt es jedoch die Möglichkeit der Anordnung von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtstraßen im unmittelba- ren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagestagestätten, allge- meinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern. Im Bereich der Kita Eiler Straße 67 wurde bereits in der Vergangenheit eine streckenbezoge- ne Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h vorgenommen. Die vom Petenten angespro- chene Örtlichkeit auf der Eiler Straße 96/98, in Höhe der Querungshilfe, im Bereich der Kir- chengemeinde St. Cornelius/Kindergarten wurde bisher bezüglich einer Temporeduzierung nicht geprüft, da dieser Bereich bisher unauffällig war. Auch hier sind die Voraussetzungen gemäß § 45 Abs.9 Nr. 6 StVO für eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h aufgrund des vorhandenen Kindergartens gegeben. Die verkehrsrechtliche Anordnung hierzu wird erfolgen. Die vorhandene Querungshilfe (mit Mittelinsel) entspricht den sicherheitstechnischen Belan- gen nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und wird nach der Ge- schwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h als ausreichend bewertet. Sollte es widererwarten für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden, Kinder und ältere Menschen, keine ausreichende Querungshilfe darstellen, könnte zukünftig ein Fußgängerüberweg nachgerüstet werden. Die Verwaltung sieht in der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h in vielen Fällen aber durchaus eine Möglichkeit, Lebensqualität zu schaffen, Emissionen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit sowohl objektiv als auch subjektiv zu erhöhen. Aus diesem Grund ist die Stadt Köln der Städteinitiative “Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten- eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ beigetreten. Die Initiative bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen “Tempo 30“ als Höchst- geschwindigkeit innerorts in bestimmten Straßen anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Zurzeit ist die Verwaltung allerdings dazu verpflichtet, die bundesgesetzlich vorgege- benen Rahmenbedingungen einzuhalten. Anlage Eingabe
Anlage - Eingabe
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1 Anlage Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich an Sie mit der Bitte meine „Anregungen“ an die zuständigen Gremien der Stadt Köln weiterzuleiten. Auf Grund der in 2019 begonnenen Baumaßnahme an der A3 „Ersatzneubauten in Köln bei Rath/Heumar“ (Ersatzneubauten in Köln bei Rath/Heumar | Projekt | Die Autobahn GmbH des Bundes) ist die Eiler Str. von der Kreuzung Rösrather Str. bis hinter der Unterführung / A3 in Richtung Köln-Porz gesperrt. In diesem Bereich ist die Eiler Str. als Einbahnstraße nur von Köln -Porz aus kommend in Richtung Kreuzung Rösra ther Str. für den Kraftverkehr befahrbar. Ebenso ist im Bereich der Teilsperrung die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt worden. Des Weiteren wurde im Bereich der Kirche St. Cornelius der Fußgängerüberweg zum Fußgängerüberweg mit „Zebrastreifen“ umfunktioniert. Diese Baumaßnahme wird lt. der Autobahn GmbH des Bundes voraussichtlich in 2022 abgeschlossen sein. Ich gehe davon aus, dass nach Abschluss der Baumaßnahme die Eiler Str. wieder vollständig in beide Richtungen befahrbar sein wird. 2 Daher wende ich mich bereits jetzt an Sie mit der Bitte, in Bezug der weiteren Nutzung der Eiler Str. meine nachfolgenden „Anregungen“ zu prüfen: 1. Der Fußgängerübergang in Höhe Corneliuskirche auch nach vollständiger Nutzung der Eiler Str. weiterhin ein Fußgängerüb ergang mit „Zebrastreifen“ zum queren der Fahrbahnen zur Verfügung stehen. 2. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Eiler Str. sollte künftig von der Kreuzung Rösrather Str. bis mindestens Forststr. in beiden Fahrtrichtungen auf max. 30 km/h begrenzt sein. Hierzu die folgenden Argumente zu meinen „Anregungen“: 1. Sicherheitsaspekt: 1.1 Schulweg Die Eiler Str. wird als Schulweg von Grundschulkindern der KGS Forststraße in starken Umfang genutzt. Es handelt sich hier um eine offene Ganztagsschule, somit wird die Eiler Str. nicht nur vormittags als Schulweg genutzt, sondern auch nachmittags im Berufsverkehr. 1.2 Überquerung der Eiler Str. Die an der Eiler Str. gelegene Corneliuskirche, wie auch der angrenzende Friedhof ist häufig Ziel von Fußgängern, hier insbesondere von älteren Menschen. Um Kirche, oder Friedhof zu erreichen ist die Querung der Eiler Str. oftmals erforderlich. Nach Wegfall des Zebrastreifens wäre ein sicheres queren der Eiler Str. im Bereich der Kirche für alle Fußgänger nicht mehr mög lich. 1.3 Rad -/Wanderweg Königsforst Die Eiler Str. wird in Höhe der Corneliuskirche von dem Rad -/Wanderweg Königsforst gequert. Die Nutzer des Rad -/Wanderweges haben keine Möglichkeit die Eiler Str. hier sicher zu überqueren. 2. Sicherheit durch Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit Die dauerhafte Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf max. 30 km/h die Verkehrssicherheit im Bereich der Eiler Str. wesentlich erhöhen. Insbesondere auch unter Berücksichtigung der unter Punkt 1 aufgeführ ten Argumente. 3. Lärmschutz Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf max. 30 km/h würde zu einer erheblichen Reduzierung der vorhandenen Lärmbelästigung führen. Dies würde insbesondere auch deshalb Sinn machen, da Ziel der umfangreichen Umbaumaßnahmen der BAB A3 auch die Reduzierung der Lärmbelästigung der BAB A3 ist. Gerade die Einwohner in dem Bereich Eiler Str. sind bereits durch Fluglärm des Flughafens (im Bereich der Einflugschneise) außerordentlich lärmbelastet. 3 Abschließend möchte ic h ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Eiler Str. eine vom Autoverkehr stark frequentierte Straße ist. Diese wird insbesondere in Stoßzeiten, sowie häufig auch als Umgehungsstraße des Kölner Autobahnringes genutzt. Durch den Ausbau von umliegenden Gewer begebieten (z.B. Gewerbegebiet Gremberghoven und Eil) hat ebenso der Schwerlastverkehr stark zugenommen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilen würden, inwieweit diese „Anregungen“ in Bezug der künftigen Nutzung der Eiler Str. realisierbar wären. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Eiler Straße 96
- Rösrather Straße
- Forststraße
- Straße 6
- Straße 9
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 4258/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 27.02.2023
- Erstellt
- 15.12.2022 09:53