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AN/1510/2021

Änderungsantrag „Keine Einfache Sprache als Verwaltungsstandard für jegliche Außenkommunikation der Verwaltung - Möglichkeit auf Schreiben der Stadt Köln in leichter Sprache“ – QR Code zum Erhalt der Informationen in leichter Sprache

AfD Änderungsantrag nach § 13 24.06.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2021

AfD Änderungsantrag nach § 13

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AfD Änderungsantrag nach § 13

2420 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 
 
Haus Neuerburg 
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
Stephan.Boyens@stadt-
koeln.de 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.06.2021 
AN/1510/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 24.06.2021 
 
Änderungsantrag „Keine Einfache Sprache als Verwaltungsstandard für jegliche 
Außenkommunikation der Verwaltung - Möglichkeit auf Schreiben der Stadt Köln in leichter 
Sprache„ – QR Code zum Erhalt der Informationen in leichter Sprache 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
Die AfD Fraktion bittet Sie folgenden Änderungsantrag zu AN/1415/2021 auf die Tagesordnung der 
Ratssitzung am 24. Juni 2021 zu setzen: 
 
Beschluss: 
 
Der Beschlusstext des Ursprungsantrages wird wie folgt ergänzt: 
 
1. Wird gestrichen. 
 
2. Die Anträge und Beschlussvorlagen werden durch einen QR Code ergänzt, der die Möglich-
keit der „Übersetzung“ von einfacher Sprache gibt. Diese Ergänzung wird durch die Verwal-
tung vorgenommen. Die „Übersetzung“ erfolgt ebenfalls durch die Verwaltung. 
 
3. Alle Menschen in Köln erhalten die Möglichkeit auf Erklärungen und Schreiben in leichter 
Sprache synonym zu § 11 II BGG. Auch dort wird mittels eines QR Codes die Möglichkeit 
gegeben, das Schreiben in einfacher/ leichter Sprache „übersetzt“ online zu lesen.   
 
4. Veröffentlichungen Dritter sowie Gesetzestexten sind ebenfalls durch einen QR Code ge-
kennzeichnet, der die Möglichkeit gibt bei Bedarf eine „Übersetzung“ in einfacher Sprache 
anzuzeigen. 
 
5. Das „Amtsdeutsch“ wird zukünftig auch weiterhin Verwaltungssprache bleiben. Es wird durch 
einfache/ leichte Sprache das Angebot nur ausgeweitet.

- 2 - 
 
6. Wird gestrichen. 
 
7. Wird gestrichen. 
 
8. Wird gestrichen 
 
9. Der KVB und sonstigen städtischen und stadtnahen Einrichtungen werden empfohlen An-
weisungen, Hausordnungen etc. als digitale Version in einfacher Sprache bereitzustellen. Er-
reichbar ist dies ebenfalls über einen QR Code.  
 
10. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, was die Übersetzungstools und die Umset                      
zung gemäß der Ausweitung von einfacher Sprache kostet und wird die entsprechenden 
Gremien darüber informieren. 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
gez. Matthias Büschges  
(Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

24.06.2021 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1510/2021
Typ
AfD Änderungsantrag nach § 13
Datum
24.06.2021
Erstellt
24.06.2021 10:27