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Änderungsantrag „Keine Einfache Sprache als Verwaltungsstandard für jegliche Außenkommunikation der Verwaltung - Möglichkeit auf Schreiben der Stadt Köln in leichter Sprache“ – QR Code zum Erhalt der Informationen in leichter Sprache

AfD Änderungsantrag nach § 13 AN/1510/2021 vom 24.06.2021

Stand: Am 24.06.2021 im Rat endgültig abgelehnt.

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  • AfD Änderungsantrag nach § 13

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    An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 Stephan.Boyens@stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.06.2021 AN/1510/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 24.06.2021 Änderungsantrag „Keine Einfache Sprache als Verwaltungsstandard für jegliche Außenkommunikation der Verwaltung - Möglichkeit auf Schreiben der Stadt Köln in leichter Sprache„ – QR Code zum Erhalt der Informationen in leichter Sprache Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, Die AfD Fraktion bittet Sie folgenden Änderungsantrag zu AN/1415/2021 auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 24. Juni 2021 zu setzen: Beschluss: Der Beschlusstext des Ursprungsantrages wird wie folgt ergänzt: 1. Wird gestrichen. 2. Die Anträge und Beschlussvorlagen werden durch einen QR Code ergänzt, der die Möglich- keit der „Übersetzung“ von einfacher Sprache gibt. Diese Ergänzung wird durch die Verwal- tung vorgenommen. Die „Übersetzung“ erfolgt ebenfalls durch die Verwaltung. 3. Alle Menschen in Köln erhalten die Möglichkeit auf Erklärungen und Schreiben in leichter Sprache synonym zu § 11 II BGG. Auch dort wird mittels eines QR Codes die Möglichkeit gegeben, das Schreiben in einfacher/ leichter Sprache „übersetzt“ online zu lesen. 4. Veröffentlichungen Dritter sowie Gesetzestexten sind ebenfalls durch einen QR Code ge- kennzeichnet, der die Möglichkeit gibt bei Bedarf eine „Übersetzung“ in einfacher Sprache anzuzeigen. 5. Das „Amtsdeutsch“ wird zukünftig auch weiterhin Verwaltungssprache bleiben. Es wird durch einfache/ leichte Sprache das Angebot nur ausgeweitet. - 2 - 6. Wird gestrichen. 7. Wird gestrichen. 8. Wird gestrichen 9. Der KVB und sonstigen städtischen und stadtnahen Einrichtungen werden empfohlen An- weisungen, Hausordnungen etc. als digitale Version in einfacher Sprache bereitzustellen. Er- reichbar ist dies ebenfalls über einen QR Code. 10. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, was die Übersetzungstools und die Umset zung gemäß der Ausweitung von einfacher Sprache kostet und wird die entsprechenden Gremien darüber informieren. Begründung: Erfolgt mündlich. gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf

  1. 24.06.2021

    Rat

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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