Mandari Insight

2417/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrssituation Buschfeldstr. Köln-Holweide (Az.: 02-1600-101/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 27.07.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 17.09.2018, TOP 2.4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2124 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2417/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrssituation Buschfeldstr. Köln-Holweide (Az.: 02-
1600-101/18) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für seine Eingabe, lehnt jedoch die Aufstellung 
von Pollern an der Buschfeldstraße/Ecke Bergisch Gladbacher Straße ab. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.09.2018

2 
Begründung: 
Der Petent beantragt die Aufstellung von zwei bzw. drei Pollern an der Buschfeldstraße/Bergisch 
Gladbacher Straße (s. Anlage). 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Der Gesetzgeber sieht in § 39 Abs. 1 in Verbindung mit § 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) 
vor, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort angeordnet werden dürfen, wo dies 
aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Damit ist nach dem Grundsatz zu verfahren, 
so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen. Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzlichen 
Regelungen wiedergeben oder bereits verbotene Verhaltensweisen verhindern, dürfen nicht ange-
ordnet werden. 
 
Nach Mitteilung der Polizei gab es innerhalb der letzten drei Jahre keinen Abbiegeunfall von der 
Buschfeldstraße auf die Bergisch Gladbacher Straße, in Fahrtrichtung Köln mit Fußgängerbeteiligung. 
 
Gemäß § 2 Abs. 1 StVO müssen Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen. Das Befahren des Gehweges ist 
somit nicht erlaubt. 
 
Damit ist eine hinreichende gesetzliche Regelung getroffen.  
Eine zusätzliche Aufstellung von Sperrpfosten (Poller) kann somit nicht erfolgen. 
Wir werden die Polizei bitten, im Bereich Buschfeldstraße/Bergisch Gladbacher Straße Kontrollen 
durchzuführen. 
 
Eine Änderung der Verkehrsführung im Knotenpunkt Bergisch Gladbacher Straße/ Buschfeldstra-
ße/Johann-Bensberg-Straße zur Verbesserung der verkehrlichen Situation wurde bereits am 
09.07.2018 von der Bezirksvertretung Mülheim beschlossen und ist derzeit in der Planung. 
 
 
Anlage 
1. Eingabe

Anlage 1 Eingabe

854 Zeichen

Hallo es geht darum das an der Ecke Buschfeldstraße Bergisch Gladbach der Bürgersteig 
über die ganze Kurve abgesenkt ist und bei Rückstau zur abbiege Spur zur 
vischeringstrasse die Autos innen über den Bürgersteig fahren um auf die gradeaus Spur 
Richtung Mülheim zu kommen wenn man als Fußgänger von der Bergisch 
Gladbacherstrasse um die Kurve geht zur Buschfeldstraße besteht eine hohe Gefahr 
überfahren zu werden ich gehe diese weg jeden Morgen mit meinem Kind da dies sein 
Schulweg ist und auch der von vielen Kindern ich gehe schon extra außen damit wenn ein 
Auto kommt nicht mein Sohn getroffen wird eigentlich bräuchte man nur zur Abgrenzung 
zwei oder drei Böller dann könnten die Autos nicht mehr über den Bürgersteig fahren 
zwischen 7:30 und 9:00 ist die Gefahr am schlimmsten und es ist auch noch die Fahrstrecke 
des 157 Linien Bus l.g

Beratungsverlauf (1)

17.09.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Buschfeldstraße
  • Bergisch Gladbacher Straße
  • Gladbacher Straße
  • Johann-Bensberg-Straße
  • Vischeringstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2417/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
27.07.2018
Erstellt
23.07.2018 16:13