2417/2018
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrssituation Buschfeldstr. Köln-Holweide (Az.: 02-1600-101/18)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
2124 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 2417/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrssituation Buschfeldstr. Köln-Holweide (Az.: 02- 1600-101/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für seine Eingabe, lehnt jedoch die Aufstellung von Pollern an der Buschfeldstraße/Ecke Bergisch Gladbacher Straße ab. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.09.2018 2 Begründung: Der Petent beantragt die Aufstellung von zwei bzw. drei Pollern an der Buschfeldstraße/Bergisch Gladbacher Straße (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Der Gesetzgeber sieht in § 39 Abs. 1 in Verbindung mit § 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort angeordnet werden dürfen, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Damit ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen. Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzlichen Regelungen wiedergeben oder bereits verbotene Verhaltensweisen verhindern, dürfen nicht ange- ordnet werden. Nach Mitteilung der Polizei gab es innerhalb der letzten drei Jahre keinen Abbiegeunfall von der Buschfeldstraße auf die Bergisch Gladbacher Straße, in Fahrtrichtung Köln mit Fußgängerbeteiligung. Gemäß § 2 Abs. 1 StVO müssen Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen. Das Befahren des Gehweges ist somit nicht erlaubt. Damit ist eine hinreichende gesetzliche Regelung getroffen. Eine zusätzliche Aufstellung von Sperrpfosten (Poller) kann somit nicht erfolgen. Wir werden die Polizei bitten, im Bereich Buschfeldstraße/Bergisch Gladbacher Straße Kontrollen durchzuführen. Eine Änderung der Verkehrsführung im Knotenpunkt Bergisch Gladbacher Straße/ Buschfeldstra- ße/Johann-Bensberg-Straße zur Verbesserung der verkehrlichen Situation wurde bereits am 09.07.2018 von der Bezirksvertretung Mülheim beschlossen und ist derzeit in der Planung. Anlage 1. Eingabe
Anlage 1 Eingabe
854 Zeichen
Hallo es geht darum das an der Ecke Buschfeldstraße Bergisch Gladbach der Bürgersteig über die ganze Kurve abgesenkt ist und bei Rückstau zur abbiege Spur zur vischeringstrasse die Autos innen über den Bürgersteig fahren um auf die gradeaus Spur Richtung Mülheim zu kommen wenn man als Fußgänger von der Bergisch Gladbacherstrasse um die Kurve geht zur Buschfeldstraße besteht eine hohe Gefahr überfahren zu werden ich gehe diese weg jeden Morgen mit meinem Kind da dies sein Schulweg ist und auch der von vielen Kindern ich gehe schon extra außen damit wenn ein Auto kommt nicht mein Sohn getroffen wird eigentlich bräuchte man nur zur Abgrenzung zwei oder drei Böller dann könnten die Autos nicht mehr über den Bürgersteig fahren zwischen 7:30 und 9:00 ist die Gefahr am schlimmsten und es ist auch noch die Fahrstrecke des 157 Linien Bus l.g
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Buschfeldstraße
- Bergisch Gladbacher Straße
- Gladbacher Straße
- Johann-Bensberg-Straße
- Vischeringstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2417/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 27.07.2018
- Erstellt
- 23.07.2018 16:13