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2371/2017

Planungsaufnahme zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Michael-Ende-Schule, KGS Platenstr. 7-9, 50825 Köln-Ehrenfeld

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 21.02.2018

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2: Lageplan

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Anlage 1: Raumliste Erweiterungsbau

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Anlage 3: Auszug Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 12.03.2018

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Beschlussvorlage Rat

7116 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/402/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 2371/2017 
Freigabedatum 
21.02.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planungsaufnahme zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Michael-Ende-Schule, KGS 
Platenstr. 7-9, 50825 Köln-Ehrenfeld 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) 
zur Errichtung einer Erweiterungsbaus für die Michael-Ende-Schule, KGS Platenstraße, auf dem 
Schulgelände Platenstr. 7-9, 50825 Köln nach gesicherter Finanzierung. 
Der Erweiterungsbau umfasst eine Gymnastikhalle, einen Musikraum und eine Toilettenanlage. 
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und 
voranzutreiben. 
Der Planung ist das in der Anlage aufgeführte Raumprogramm zu Grunde zu legen (Anlage 1). Ent-
wurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig. 
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kosten-
annahme auf rund 200.000 EUR. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskos-
ten sind im Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben veranschlagt. 
Alternative: 
Die Michael-Ende-Schule bleibt ohne eigene Sportstätte und führt ihren Sportunterricht weiterhin in 
einem umfunktionierten Klassenraum sowie der Turnhalle der Montessori-Grundschule Am Pistorhof 
durch. 
Die vorhandene, marode Toilettenanlage muss saniert und behindertengerecht umgebaut werden. 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 05.03.2018 
Sportausschuss 08.03.2018 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 12.03.2018 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.03.2018 
Finanzausschuss 19.03.2018 
Rat 20.03.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  200.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Die Michael-Ende-Schule ist eine zweizügige Grundschule mit rund 200 Schülerinnen und Schülern. 
Eine Änderung der Zügigkeit und damit eine Ausweitung der Kapazität der Schule sind aufgrund der 
Grundstückssituation nicht möglich. Die Schule muss daher in der aktuellen Zügigkeit fortgeführt wer-
den, um zur Bedarfsdeckung für den Stadtteil Ehrenfeld beizutragen. Allerdings verfügt die Schule 
nicht über eine Sporthalle. 
Daher führt die Schule ihren Sportunterricht bereits seit Jahren einerseits in einem als ‚Gymnastik-
raum‘ umgenutzten Klassenraum (in Größe und Ausstattung dauerhaft nicht ausreichend) und ande-
rerseits in der Turnhalle der Montessori-Grundschule Am Pistorhof durch, zu dem die Kinder mit ei-
gens eingesetzten Bussen transportiert werden. 
Um Abhilfe zu schaffen, wurde bereits 2007 die Möglichkeit eines Turnhallenbaus auf dem Schul-
grundstück im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft, wobei der damalige Entwurf eine Turnhalle 
im Innenbereich des Wohnblocks vorsah. Dessen Positionierung rief aber Schwierigkeiten hervor, die 
nicht ausgeräumt werden konnten: 
- denkmalgeschützte Giebelwand auf Grundstück, das als Schulerweiterungsfläche vorgesehen war 
- problematische Sicherung der Baugrube im Bereich der teilweise bebauten Grundstücksgrenzen 
- Nachbarschaftsproteste gegen die Lage im Innenbereich 
Letztlich musste die Umsetzung verworfen werden. 
Seitdem sind noch weitere Bedarfe hinzugekommen: die Schule verfügt weder über einen Musikraum 
noch über behindertengerechte Toilettenanlagen. 
Eine 2015 durchgeführte Machbarkeitsstudie greift sowohl die Erkenntnisse aus 2007 als auch die 
aktuellen Notwendigkeiten auf und bündelt sie in einem Gesamtkonzept für den erforderlichen Erwei-
terungsbau: 
Der nun angedachte Erweiterungsbau führt die Blockrandbebauung entlang der Marienstraße fort und

3 
nimmt die Kubatur des Nachbargebäudes auf. Das zweigeschossige Gebäude bietet im Erdgeschoss 
notwendige Pkw-Stellplätze und in den Obergeschossen die geforderten Funktionen des Raumpro-
gramms sowie eine 150 qm große Gymnastikhalle. 
Die bisherige, nicht behindertengerechte Toilettenanlage fällt weg, stattdessen wird die neue und be-
hindertengerechten Sanitäranlage ebenso im Erweiterungsbau untergebracht. 
Die jetzt vorgesehene Bebauung, insbesondere der Bau einer kleinen Gymnastikhalle statt einer 
Turnhalle, wurde mit der Schulleitung abgestimmt. 
 
Die Überprüfung erforderlicher Kapazitäten hat ergeben, dass die Maßnahme seitens der Gebäude-
wirtschaft nicht im Bereich der Projektleitung Steuerung umgesetzt werden kann, da dort alle Kapazi-
täten zur Schaffung von zusätzlichen Schulplätzen gebunden sind.  
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln wird dieses kleinere, jedoch aufgrund der Lage komplexe Pro-
jekt im Rahmen einer Eigenplanung ohne externe Planungsunterstützung umsetzen können. Das 
Projekt wird im Rahmen von Ausbildungen und Schulungen des technischen Personals umgesetzt. 
Die Umsetzung erfolgt daher entsprechend den zur Verfügung stehenden Kapazitäten zwar zielge-
richtet und kontinuierlich, aber nicht mittels eines definierten Endtermins für die Umsetzung. 
 
 
Finanzierung: 
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kosten-
annahme auf rund 200.000 EUR. 
Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten sind im Haushaltsjahr 2018 im 
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen veranschlagt. 
Weiterer Ablauf: 
Nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI wird das Ergebnis der Planungen dem Rat vorgelegt. 
Inhalt dieser Beschlussvorlage wird die Mittelfreigabe aufgrund der Kostenberechnung nach der Leis-
tungsphase 3 HOAI, inklusive der Einrichtungs- und Betriebskosten, sein. 
Eine Entscheidung darüber, welcher Energiestandard umgesetzt werden soll, kann erst nach Vorlie-
gen der Ergebnisse der Planung und der in diesem Zusammenhang zu erstellenden Wirtschaftlich-
keitsberechnung durch den Rat im weiteren Verfahren erfolgen. 
Alternativen: 
Da keine geeigneten, standortnahen Räume zur dauerhaften Anmietung vorhanden sind, scheiden 
Alternativen zu einem Sporthallenbau aus. 
Gemäß § 79 Schulgesetz NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Un-
terricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen. 
Die vorhandene, marode Toilettenanlage muss saniert und behindertengerecht umgebaut werden. 
Sofern es zu keinem Umbau kommen sollte, werden die Kosten dafür auf mindestens 100.000 EUR 
geschätzt. 
 
Anlagen

Anlage 2: Lageplan

454 Zeichen

E 32353603
N 5646756
E 32353353N 5646611
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Auszug aus: Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstuecke,  Gebaeude u.a.
Maßstab 1:1000   Datum: 08.1.2018
KölnGIS
100 m

Anlage 1: Raumliste Erweiterungsbau

718 Zeichen

STADT KÖLN - AMT FÜR SCHULENTWICKLUNG - 402/21 Anlage 
Schulbauvorhaben Erweiterung KGS Platenstr. 7-9 Datum: 08.01.2018
Raumliste Bearbeitung: Herr Winkel
Telefon: 29220
Blatt Bereich Raumbezeichnung Raum-Nr Anzahl der Räume m² m² m²
Nr UR NR L/Vw UR NR L/Vw insges
TMS Musikraum TMS 1 1 64 64 64
TMS Nebenraum  TMS 2 1 24 24 24
SP Gymnastikhalle SP 1 1 150  150 150
SP Geräteraum SP 2 1 40 40 40
SP Umkleide Mädchen / Jungen SP 3+4 2 20 40 40
SP Umkleide Lehrende + SanitätsraumSP 5 1 20 20 20
SP behindertengerechte Umkleide SP 6 1 10 10 10
WC Schülerinnen / Schüler WC 1+2 2 10 20 20
WC Lehrende WC 3+4 2 4 8 8
WC behindertengerechtes WC WC 5 1 6 6 6
Sonstige Räume ohne Raumblatt
Putzmittel 1 5 5 5
Nutzfläche 387

Anlage 3: Auszug Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 12.03.2018

4895 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
Frau Weber 
Telefon:  (0221) 221 - 22443  
Fax       :  (0221) 221 - 24447 
E-Mail:  simone.weber@stadt-koeln.de 
Datum: 16.03.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 30. Sitzung des 
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 12.03.2018 
öffentlich 
5.1 Planungsaufnahme zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Michael-
Ende-Schule, KGS Platenstr. 7-9, 50825 Köln-Ehrenfeld 
2371/2017 
RM Oedingen lobt, dass – nach langem Einsatz der Eltern, Lehrer und Schüler – jetzt auch 
noch eine Gymnastikhalle dazukomme.  
 
Eine Nachfrage von RM Brust hinsichtlich der Möglichkeit einer besseren Auslastung des 
Grundstückes durch eine Erhöhung der Geschosszahl wird von Frau Rinnenburger, Ge-
schäftsführende Betriebsleiterin der Gebäudewirtschaft, verneint.  
 
SB Klemm merkt an, dass bei diesem zweigeschossigen Gebäude im Erdgeschoss PKW-
Stellplätze untergebracht werden sollen. Er fragt nach der Größenordnung und danach, wo 
die PKW-Stellplätze bislang vorgesehen waren.  
 
Die Frage von SB Klemm beantwortet die Verwaltung zu Protokoll und legt die Antwort eben-
falls zu den Sitzungen der Bezirksvertretung Ehrenfeld und des Rates vor.  
 
RM Henk-Hollstein erkundigt sich nach dem Zeitplan und nach der Personalisierung der 
Maßnahme.  
 
Herr Gerhards, Vertreter der Gebäudewirtschaft, informiert, dass die Leistungsphasen 1 bis 3 
in einem kleinen Planungsteam, in welchem auch Praktikanten und Auszubildende einge-
setzt werden, bearbeitet werden. Für die spätere Umsetzung des Projektes hingegen müsse 
noch Personal eingestellt werden. Insofern könne er zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen 
Zeitplan vorlegen, werde dies jedoch nachholen, sobald er nähere Erkenntnisse habe.  
 
RM Kockerbeck greift die Ausführungen von Herrn Gerhards auf und bittet um Auskunft, ob 
auch die Schule hierüber informiert sei.

Herr Gerhards teilt mit, dass kein konkreter Zeithorizont genannt worden sei. Es sei jedoch 
deutlich gemacht worden, dass der Zeitrahmen von 5 Jahren, welcher bei dem GU-/TU-
Paket zugrunde gelegt ist, eingehalten bzw. unterschritten werde.  
 
SE Kuschewski macht darauf aufmerksam, dass bei der großen Innenfläche des Grund-
stücks eine Baugrunduntersuchung vorgenommen werden sollte.  
 
Stellungnahme der Gebäudewirtschaft zur Nachfrage von SB Klemm in Bezug auf die  
Stellplätze 
 
Im Zuge einer Errichtung bzw. Beantragung einer baulichen Anlage sind gem. §51 BauO 
NRW auf dem Grundstück Stellplätze für PKW und Fahrräder herzustellen. Die Festlegung 
der Mindest-Anzahl an Stellplätzen erfolgt nach Anlage 51.11 der VV BauO NRW. Ist eine 
gute Erreichbarkeit des Grundstückes durch den öffentlichen Nahverkehr oder eine öffentli-
che Stellplatzanlagen gewährleistet, kann die notwendige Anzahl von Stellplätzen um bis zu 
30% gemindert werden.  
  
Die beabsichtigte Baumaßnahme befindet sich in einem frühen Planungsstadium (Leistungs-
phase 0/Projektvorbereitung). Nach einer Voruntersuchung zur Gymnastikhalle und Ergän-
zung bestehender Raumbedarfe von Juni 2015 - aktualisiert August 2017 - sind 5 Stellplätze 
unter einer aufgeständerten Gymnastikhalle vorgesehen, so dass keine Schulhofflächen für 
die Stellplätze in Anspruch genommen werden. 
 
Nach Abschluss der Leistungsphase 0 ist zunächst ein Planungsbeschluss für die Leistungs-
phasen 1-3 herbeizuführen. Ob die Erkenntnisse aus der Voruntersuchung in die Entwurfs-
planung übernommen werden oder andere Lösungen präferiert werden kann zum jetzigen 
Zeitpunkt nicht gesagt werden. 
Ein Verzicht auf Stellplätze kann ausschließlich durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde 
(Amt 63) im Zuge einer Bauvoranfrage bzw. eines Baugenehmigungsverfahrens ausgespro-
chen werden. Jeder entfallene Stellplatz hat jedoch eine Stellplatzablösezahlung zur Folge. 
Beschluss: 
Der Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 
3 HOAI) zur Errichtung einer Erweiterungsbaus für die Michael-Ende-Schule, KGS Platen-
straße, auf dem Schulgelände Platenstr. 7-9, 50825 Köln nach gesicherter Finanzierung.  
Der Erweiterungsbau umfasst eine Gymnastikhalle, einen Musikraum und eine Toiletten-
anlage. 
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und Kostenermittlung aufzuneh-
men und voranzutreiben.  
Der Planung ist das in der Anlage aufgeführte Raumprogramm zu Grunde zu legen (Anlage 
1). Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.  
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger 
Kostenannahme auf rund 200.000 EUR. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren-
den Planungskosten sind im Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgerauf-
gaben veranschlagt. 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (6)

05.03.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.03.2018 Sportausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.03.2018 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.03.2018 Finanzausschuss
TOP 12.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.03.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.03.2018 Rat
TOP 10.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2371/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
21.02.2018
Erstellt
03.08.2017 00:27