2371/2017
Planungsaufnahme zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Michael-Ende-Schule, KGS Platenstr. 7-9, 50825 Köln-Ehrenfeld
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
7116 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/21 Vorlagen-Nummer 2371/2017 Freigabedatum 21.02.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsaufnahme zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Michael-Ende-Schule, KGS Platenstr. 7-9, 50825 Köln-Ehrenfeld Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung einer Erweiterungsbaus für die Michael-Ende-Schule, KGS Platenstraße, auf dem Schulgelände Platenstr. 7-9, 50825 Köln nach gesicherter Finanzierung. Der Erweiterungsbau umfasst eine Gymnastikhalle, einen Musikraum und eine Toilettenanlage. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben. Der Planung ist das in der Anlage aufgeführte Raumprogramm zu Grunde zu legen (Anlage 1). Ent- wurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig. Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kosten- annahme auf rund 200.000 EUR. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskos- ten sind im Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben veranschlagt. Alternative: Die Michael-Ende-Schule bleibt ohne eigene Sportstätte und führt ihren Sportunterricht weiterhin in einem umfunktionierten Klassenraum sowie der Turnhalle der Montessori-Grundschule Am Pistorhof durch. Die vorhandene, marode Toilettenanlage muss saniert und behindertengerecht umgebaut werden. Ausschuss Schule und Weiterbildung 05.03.2018 Sportausschuss 08.03.2018 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 12.03.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.03.2018 Finanzausschuss 19.03.2018 Rat 20.03.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 200.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Die Michael-Ende-Schule ist eine zweizügige Grundschule mit rund 200 Schülerinnen und Schülern. Eine Änderung der Zügigkeit und damit eine Ausweitung der Kapazität der Schule sind aufgrund der Grundstückssituation nicht möglich. Die Schule muss daher in der aktuellen Zügigkeit fortgeführt wer- den, um zur Bedarfsdeckung für den Stadtteil Ehrenfeld beizutragen. Allerdings verfügt die Schule nicht über eine Sporthalle. Daher führt die Schule ihren Sportunterricht bereits seit Jahren einerseits in einem als ‚Gymnastik- raum‘ umgenutzten Klassenraum (in Größe und Ausstattung dauerhaft nicht ausreichend) und ande- rerseits in der Turnhalle der Montessori-Grundschule Am Pistorhof durch, zu dem die Kinder mit ei- gens eingesetzten Bussen transportiert werden. Um Abhilfe zu schaffen, wurde bereits 2007 die Möglichkeit eines Turnhallenbaus auf dem Schul- grundstück im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft, wobei der damalige Entwurf eine Turnhalle im Innenbereich des Wohnblocks vorsah. Dessen Positionierung rief aber Schwierigkeiten hervor, die nicht ausgeräumt werden konnten: - denkmalgeschützte Giebelwand auf Grundstück, das als Schulerweiterungsfläche vorgesehen war - problematische Sicherung der Baugrube im Bereich der teilweise bebauten Grundstücksgrenzen - Nachbarschaftsproteste gegen die Lage im Innenbereich Letztlich musste die Umsetzung verworfen werden. Seitdem sind noch weitere Bedarfe hinzugekommen: die Schule verfügt weder über einen Musikraum noch über behindertengerechte Toilettenanlagen. Eine 2015 durchgeführte Machbarkeitsstudie greift sowohl die Erkenntnisse aus 2007 als auch die aktuellen Notwendigkeiten auf und bündelt sie in einem Gesamtkonzept für den erforderlichen Erwei- terungsbau: Der nun angedachte Erweiterungsbau führt die Blockrandbebauung entlang der Marienstraße fort und 3 nimmt die Kubatur des Nachbargebäudes auf. Das zweigeschossige Gebäude bietet im Erdgeschoss notwendige Pkw-Stellplätze und in den Obergeschossen die geforderten Funktionen des Raumpro- gramms sowie eine 150 qm große Gymnastikhalle. Die bisherige, nicht behindertengerechte Toilettenanlage fällt weg, stattdessen wird die neue und be- hindertengerechten Sanitäranlage ebenso im Erweiterungsbau untergebracht. Die jetzt vorgesehene Bebauung, insbesondere der Bau einer kleinen Gymnastikhalle statt einer Turnhalle, wurde mit der Schulleitung abgestimmt. Die Überprüfung erforderlicher Kapazitäten hat ergeben, dass die Maßnahme seitens der Gebäude- wirtschaft nicht im Bereich der Projektleitung Steuerung umgesetzt werden kann, da dort alle Kapazi- täten zur Schaffung von zusätzlichen Schulplätzen gebunden sind. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln wird dieses kleinere, jedoch aufgrund der Lage komplexe Pro- jekt im Rahmen einer Eigenplanung ohne externe Planungsunterstützung umsetzen können. Das Projekt wird im Rahmen von Ausbildungen und Schulungen des technischen Personals umgesetzt. Die Umsetzung erfolgt daher entsprechend den zur Verfügung stehenden Kapazitäten zwar zielge- richtet und kontinuierlich, aber nicht mittels eines definierten Endtermins für die Umsetzung. Finanzierung: Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kosten- annahme auf rund 200.000 EUR. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten sind im Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen veranschlagt. Weiterer Ablauf: Nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI wird das Ergebnis der Planungen dem Rat vorgelegt. Inhalt dieser Beschlussvorlage wird die Mittelfreigabe aufgrund der Kostenberechnung nach der Leis- tungsphase 3 HOAI, inklusive der Einrichtungs- und Betriebskosten, sein. Eine Entscheidung darüber, welcher Energiestandard umgesetzt werden soll, kann erst nach Vorlie- gen der Ergebnisse der Planung und der in diesem Zusammenhang zu erstellenden Wirtschaftlich- keitsberechnung durch den Rat im weiteren Verfahren erfolgen. Alternativen: Da keine geeigneten, standortnahen Räume zur dauerhaften Anmietung vorhanden sind, scheiden Alternativen zu einem Sporthallenbau aus. Gemäß § 79 Schulgesetz NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Un- terricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen. Die vorhandene, marode Toilettenanlage muss saniert und behindertengerecht umgebaut werden. Sofern es zu keinem Umbau kommen sollte, werden die Kosten dafür auf mindestens 100.000 EUR geschätzt. Anlagen
Anlage 2: Lageplan
454 Zeichen
E 32353603 N 5646756 E 32353353N 5646611 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstuecke, Gebaeude u.a. Maßstab 1:1000 Datum: 08.1.2018 KölnGIS 100 m
Anlage 1: Raumliste Erweiterungsbau
718 Zeichen
STADT KÖLN - AMT FÜR SCHULENTWICKLUNG - 402/21 Anlage Schulbauvorhaben Erweiterung KGS Platenstr. 7-9 Datum: 08.01.2018 Raumliste Bearbeitung: Herr Winkel Telefon: 29220 Blatt Bereich Raumbezeichnung Raum-Nr Anzahl der Räume m² m² m² Nr UR NR L/Vw UR NR L/Vw insges TMS Musikraum TMS 1 1 64 64 64 TMS Nebenraum TMS 2 1 24 24 24 SP Gymnastikhalle SP 1 1 150 150 150 SP Geräteraum SP 2 1 40 40 40 SP Umkleide Mädchen / Jungen SP 3+4 2 20 40 40 SP Umkleide Lehrende + SanitätsraumSP 5 1 20 20 20 SP behindertengerechte Umkleide SP 6 1 10 10 10 WC Schülerinnen / Schüler WC 1+2 2 10 20 20 WC Lehrende WC 3+4 2 4 8 8 WC behindertengerechtes WC WC 5 1 6 6 6 Sonstige Räume ohne Raumblatt Putzmittel 1 5 5 5 Nutzfläche 387
Anlage 3: Auszug Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 12.03.2018
4895 Zeichen
Anlage 3 Geschäftsführung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax : (0221) 221 - 24447 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 16.03.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 30. Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 12.03.2018 öffentlich 5.1 Planungsaufnahme zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Michael- Ende-Schule, KGS Platenstr. 7-9, 50825 Köln-Ehrenfeld 2371/2017 RM Oedingen lobt, dass – nach langem Einsatz der Eltern, Lehrer und Schüler – jetzt auch noch eine Gymnastikhalle dazukomme. Eine Nachfrage von RM Brust hinsichtlich der Möglichkeit einer besseren Auslastung des Grundstückes durch eine Erhöhung der Geschosszahl wird von Frau Rinnenburger, Ge- schäftsführende Betriebsleiterin der Gebäudewirtschaft, verneint. SB Klemm merkt an, dass bei diesem zweigeschossigen Gebäude im Erdgeschoss PKW- Stellplätze untergebracht werden sollen. Er fragt nach der Größenordnung und danach, wo die PKW-Stellplätze bislang vorgesehen waren. Die Frage von SB Klemm beantwortet die Verwaltung zu Protokoll und legt die Antwort eben- falls zu den Sitzungen der Bezirksvertretung Ehrenfeld und des Rates vor. RM Henk-Hollstein erkundigt sich nach dem Zeitplan und nach der Personalisierung der Maßnahme. Herr Gerhards, Vertreter der Gebäudewirtschaft, informiert, dass die Leistungsphasen 1 bis 3 in einem kleinen Planungsteam, in welchem auch Praktikanten und Auszubildende einge- setzt werden, bearbeitet werden. Für die spätere Umsetzung des Projektes hingegen müsse noch Personal eingestellt werden. Insofern könne er zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Zeitplan vorlegen, werde dies jedoch nachholen, sobald er nähere Erkenntnisse habe. RM Kockerbeck greift die Ausführungen von Herrn Gerhards auf und bittet um Auskunft, ob auch die Schule hierüber informiert sei. Herr Gerhards teilt mit, dass kein konkreter Zeithorizont genannt worden sei. Es sei jedoch deutlich gemacht worden, dass der Zeitrahmen von 5 Jahren, welcher bei dem GU-/TU- Paket zugrunde gelegt ist, eingehalten bzw. unterschritten werde. SE Kuschewski macht darauf aufmerksam, dass bei der großen Innenfläche des Grund- stücks eine Baugrunduntersuchung vorgenommen werden sollte. Stellungnahme der Gebäudewirtschaft zur Nachfrage von SB Klemm in Bezug auf die Stellplätze Im Zuge einer Errichtung bzw. Beantragung einer baulichen Anlage sind gem. §51 BauO NRW auf dem Grundstück Stellplätze für PKW und Fahrräder herzustellen. Die Festlegung der Mindest-Anzahl an Stellplätzen erfolgt nach Anlage 51.11 der VV BauO NRW. Ist eine gute Erreichbarkeit des Grundstückes durch den öffentlichen Nahverkehr oder eine öffentli- che Stellplatzanlagen gewährleistet, kann die notwendige Anzahl von Stellplätzen um bis zu 30% gemindert werden. Die beabsichtigte Baumaßnahme befindet sich in einem frühen Planungsstadium (Leistungs- phase 0/Projektvorbereitung). Nach einer Voruntersuchung zur Gymnastikhalle und Ergän- zung bestehender Raumbedarfe von Juni 2015 - aktualisiert August 2017 - sind 5 Stellplätze unter einer aufgeständerten Gymnastikhalle vorgesehen, so dass keine Schulhofflächen für die Stellplätze in Anspruch genommen werden. Nach Abschluss der Leistungsphase 0 ist zunächst ein Planungsbeschluss für die Leistungs- phasen 1-3 herbeizuführen. Ob die Erkenntnisse aus der Voruntersuchung in die Entwurfs- planung übernommen werden oder andere Lösungen präferiert werden kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Ein Verzicht auf Stellplätze kann ausschließlich durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde (Amt 63) im Zuge einer Bauvoranfrage bzw. eines Baugenehmigungsverfahrens ausgespro- chen werden. Jeder entfallene Stellplatz hat jedoch eine Stellplatzablösezahlung zur Folge. Beschluss: Der Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung einer Erweiterungsbaus für die Michael-Ende-Schule, KGS Platen- straße, auf dem Schulgelände Platenstr. 7-9, 50825 Köln nach gesicherter Finanzierung. Der Erweiterungsbau umfasst eine Gymnastikhalle, einen Musikraum und eine Toiletten- anlage. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und Kostenermittlung aufzuneh- men und voranzutreiben. Der Planung ist das in der Anlage aufgeführte Raumprogramm zu Grunde zu legen (Anlage 1). Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig. Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kostenannahme auf rund 200.000 EUR. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren- den Planungskosten sind im Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgerauf- gaben veranschlagt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2371/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 21.02.2018
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27