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2280/2025

Beantwortung einer Anfrage (BV) betreffend den "Grünflächenausgleich bei der Bebauung Steinmetzstraße im Stadtteil Kalk"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 29.07.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 04.09.2025, TOP 9.1.6

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3163 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/613-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2280/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.09.2025 
 
Beantwortung einer Anfrage (BV) betreffend den "Grünflächenausgleich bei der 
Bebauung Steinmetzstraße im Stadtteil Kalk" 
In der Sitzung der Bezirksvertretung 8 (Kalk) am 9. März 2023 hat die Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen folgende Fragen betreffend den „Grünflächenausgleich bei der Bebauung Steinmetz-
straße im Stadtteil Kalk“ (AN/0298/2023) gestellt: 
  
1. Wie viele Wohnungen bzw. wie viel Wohn- und Parkflächen entstehen im genannten 
Bauprojekt? Findet ein Grünausgleich für die versiegelte Fläche statt? Wenn ja, wo? 
Oder sind im Stadtteil mit einem der niedrigsten Grünflächenanteile im gesamten 
Stadtgebiet Ausgleichszahlungen ohne Verpflichtung für reale Ausgleichspflanzungen 
vor Ort möglich? 
 
2. Werden die Grünflächen in der Steinmetzstraße in der Grünflächenstatistik für den 
Stadtteil miteinberechnet? Wenn ja, werden diese nach der Versiegelung aus dieser 
Zusammenstellung entfernt? 
 
3. Falls Frage 2 positiv beantwortet wurde: Um wieviel Prozent wird der Grünflächenan-
teil im Stadtteil Kalk prozentual sinken? 
 
 
Antworten der Verwaltung: 
 
Vorbemerkung: 
Die Verwaltung geht davon aus, dass sich diese Anfrage auf die Wohnbauvorhaben mit den 
Gebäudeadressen Steinmetzstraße 2a, 18, 28 und 30 bezieht. Diese Wohnbauvorhaben 
wurde auf der planungsrechtlichen Grundlage des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt 
(vgl. dazu Vorlage-Nr. 3417/2024). 
 
Zum Zeitpunkt dieser Anfrage (BV) gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates waren jedoch 
nur an zwei Objektadressen Wohnbauvorhaben der Fa. Vonovia noch in Entstehung. 
 
zu 1.)  
Zum Zeitpunkt des Anfrageeingangs bei der Bezirksbürgermeisterin waren insgesamt 16 
Wohnungen mit einer Wohnfläche von ca. 1.353 m² in der baulichen Entstehung. Neue Park-
flächen waren zu diesem Zeitpunkt bei diesen Bauprojekten nicht in Entstehung. 
 
Im Rahmen von § 34 BauGB findet regelmäßig kein „Grünausgleich“ statt, da dieser nach den 
Bestimmungen des BauGB nicht erforderlich ist und somit keine Rechtsgrundlage für solch 
eine Forderung besteht – einschlägig dazu auch § 18 Absatz 2 Bundesnaturschutzgesetz

2 
 
(BNatSchG). Im Übrigen ist eine Baugenehmigung grundsätzlich eine gebundene Zulassungs-
entscheidung. Das bedeutet, dass die Bauaufsichtsbehörde die Baugenehmigung erteilen 
muss, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen (§ 74 Ab-
satz 1 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – BauO NRW 2018). 
 
zu 2. und 3.)  
Die kleinräumige Statistik – abrufbar unter Kleinräumige Statistiken - Stadt Köln – erhebt „Er-
holungsflächen inkl. Friedhöfe“. Als Erholungsflächen zählen Park- und & Grünanlagen inkl. 
Spielplätze und Friedhöfe. 
 
Da es sich bei den in Rede stehenden Flächen in der Steinmetzstr. um private Grünflächen 
handelt, sind diese nicht Bestandteil der statistisch ausgewerteten Erholungsflächen. Die Ver-
änderungen in der Steinmetzstraße haben daher keinen Einfluss auf den Anteil der Erho-
lungsflächen im Stadtteil.

Beratungsverlauf (1)

04.09.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2280/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
29.07.2025
Erstellt
14.07.2025 12:06