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V/0438/2018

"Unabhängige juristische Fachkompetenz in der Verwaltung stärken - faire Beratung für Bürgerinnen und Bürger sicherstellen"

Vorlagen 14.05.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government, Sitzung am 12.06.2018, TOP 10

Anlage A

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Anlage 1 zur Vorlage V-0438-2018

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1272 Zeichen

Anlage A zur V/0438/2018 
Kurzüberblick 
Der Rat nimmt zur Kenntnis: 
 
Die Verwaltung gibt in der Begründung einen Bericht zur Situation und Weiterentwicklung des Juris- 
tischen Dienstes der Stadt Münster. Zudem beantwortet er Fragestellungen aus dem Antrag der 
SPD-Fraktion Nr. A-R/0032/2016 vom 21.06.2016. 
 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die interne juristische Kompetenz zu erhalten und externe Beauf- 
tragungen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu reduzieren. 
Finanzierung 
 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? X Ja  Nein   
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig freiwil-
lig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Eine entsprechende Relevanz zu den aufgeführten Querschnittsthemen besteht nicht.

Anlage 1 zur Vorlage V-0438-2018

2816 Zeichen

Anlage 1: Antrag an den Rat Nr. A-R/0032/2016 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
www.spd-muenster.de 
21.06.2016 
Unabhängige juristische Fachkompetenz  
i
n der Verwaltung stärken – faire Beratung 
für Bürgerinnen und Bürger sicherstellen 
Antrag an den Rat der Stadt Münster 
z
ur Verweisung an den APOSOE 
De
r Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat einen Überbli ck über sämtliche von der
Verwaltung beauftragten und extern vergebenen juristischen Gutachten bzw.
Mandatierungen in den Jahren 2013 – 2016 darzustellen und die Kosten dafür zu
ermitteln.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Umfang des Durchsc hnittswerts dieser Kosten
der letzten Jahre für die Beratung des Stellenplans 2017 neue Stellen für Volljuris-
tinnen und Volljuristen einzurichten, die in Zukunft eine eigenständige juristische
Beurteilungskompetenz der Stadtverwaltung in zentralen kommunalen Hand-
lungsfeldern (u.a. Zulässigkeit von Bürgerbegehren etc.) sicherstellen. Die Beauf-
tragungen von Kanzleien sollen dementsprechend abgebaut werden.
3. Sofern in Zukunft in Ausnahmefällen noch Fachgutacht e
 n Dritter erforderlich
sind, wird eine Unabhängigkeit der Gutachterinnen und Gutachter garantiert. Eine
Vergabe an Kanzleien, die an dem Verfahren beteiligt sind oder waren, ist ausge-
schlossen.
Begründung: 
Im 
Streit um die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Gremmendorfer Weg“ ist eine 
Vergabe juristischer Gutachten durch die Verwaltungsspitze erfolgt, die in der Öffent-
lichkeit Zweifel haben aufkommen lassen, inwieweit die Verwaltung neutral und unab-
hängig juristische Vorgänge prüft und beurteilt. Unabhängig von der Frage, ob diese 
Zweifel im konkreten Einzelfall berechtigt sind, bietet der Vorgang Anlass, die frühere 
Entscheidung zur Auflösung zentraler juristischer Strukturen der Verwaltung neu zu be-
werten. Die erhebliche Zahl an extern vergebenen juristischen Gutachten, noch dazu an

2 
 
 
 
fast immer dieselben Kanzleien, macht deutlich, das s hier auch die Frage zu stellen ist, 
inwieweit der Aufbau einer eigenen, nur der Stadt v erpflichteten juristischen Kompetenz 
zielführender ist. Ein solcher Schritt kann auch da s Vertrauen in die Unabhängigkeit des 
Handelns der Verwaltung stärken und unbegründete Zweifel daran zerstreuen. 
 
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
Dr. Michael Jung   Thomas Fastermann   Doris Feldma nn 
Philipp Hagemann   Marius Herwig   Dr. Cornelia Jäg er 
Mathias Kersting   Michael Kleyboldt   Marianne Koc h 
Katharina Köhnke   Thomas Kollmann   Gaby Kubig-Ste ltig 
Hedwig Liekefedt   Anne Schulze Wintzler  Petra Sey fferth 
Ludger Steinmann   Beate Vilhjalmsson   Robert von Olberg 
     Maria Winkel

Beschlussvorlage

6340 Zeichen

V/0438/2018 
V/0438/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
"Unabhängige juristische Fachkompetenz in der Verwaltung stärken - faire Beratung für 
Bürgerinnen und Bürger sicherstellen" (Antrag der SPD-Fraktion vom 21.06.2016 Nr. A-
R/0032/2016) 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.06.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Ausschuss nimmt den nachfolgenden Bericht zur Situation und Weiterentwicklung des 
Juristischen Dienstes der Stadt Münster zur Kenntnis. 
 
2. Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0032/2016 vom 21.06.2016 (Anlage) ist damit erledigt. 
 
Mit der Umsetzung dieser Vorlage sind keine Kosten verbunden. 
 
 
1. Bericht zur Situation und Weiterentwicklung des Juristischen Dienstes der Stadt Mün s-
ter 
 
Bis zum 31.12.2007 wurden die Aufgaben des Juristischen Dienstes der Stadt Münster zentral 
durch das seinerzeitige Rechtsamt (Amt 30) wahrgenommen. Im Rahmen der Umsetzung des 
Gutachtens der Beratungsfirma Rödl & Partner wurde das Rechtsamt zum 01.01.2008 aufg e-
löst. Ziel der Maßnahme war die Reduzierung der juristischen Dienstleistungen durch die D e-
legation ei nes Teiles der Aufgaben einschließlich der erstinstanzlichen Prozessführung auf 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen nichttechnischen bzw. des höheren Verwa l-
tungsdienstes (heutige Laufbahngruppe II). Die juristischen Sachbearbeiter/ -innen des Amtes 
30 wurden verschiedenen Fachämtern zugeordnet und nehmen seitdem dort ihre Aufgaben 
einschließlich der zweitinstanzlichen Prozessvertretung wahr. Zusätzlich wurden zwei Justizia-
riate gebildet, die zentrale Aufgaben für die Verwaltung wahrnehmen. Zum 01.12.2013 wurden 
das Zentrale Justiziariat (Amt 15) mit dem Amt für Ausländerangelegenheiten zusammen g e-
führt und trägt seitdem die Bezeichnung „Rechts-und Ausländeramt“ (Amt 36).  
 
Mit der Organisationsmaßnahme aus dem Jahr 2008 - Auflösung des Rechtsamtes -  waren 
verschiedene positive Entwicklungen verbunden: 
 
Personal- und 
Organisationsamt 
 
11.05.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Willamowski 
Telefon: 492-1100 
Willamowski@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0438/2018 
- Die mit der Maßnahme verbundenen Einspareffekte (2 Planstellen) wurden erzielt. 
 
- Die juristische Kompetenz der Fachämter wurde durch die übernommene Prozessvertr e-
tung erweitert. 
 
- Bei komplexen Sachve rhalten wird die Kompetenz der Juristen unmittelbar in die En t-
scheidungsfindung einbezogen. 
 
- Arbeitshinweise für die Sachbearbeitung werden stärker juristisch gestützt. 
 
- Die Neuorganisation wird von der überwiegenden Zahl der Fachämter als positiv gewertet. 
 
Die seinerzeitige Auflösung des Rechtsamtes ist jedoch auch mit Schwachstellen verbunden und 
stößt teilweise auf Kritik. So verfügt die Stadt beispielsweise nicht mehr über einen einheitlichen juri s-
tischen Ansprechpartner (z. B. für die örtliche n Gerichte). Die Organisation hat auch zur Überlastung 
einzelner Bereiche geführt und Arbeitsspitzen lassen sich in der derzeitigen Konstellation nur schwer 
auffangen. Darüber hinaus ist ein signifikanter Anstieg der Kosten für Beauftragungen von Rechtsa n-
wälten festzustellen. Die Ausgabenentwicklung - für externe Beratungen -  im Zeitraum 2011 bis 2016 
stellt sich wie folgt dar: 
 
2011 2012 2013 2014 2015 bis 30.06.2016 
184.899,26 € 326.159,75 € 210.232,19 € 206.105,41 € 342.154,70 € 376.917,92 € 
 
 
Die Ausgabenentwicklung ist in der Tendenz steigend. Da die Beauftragung in der Regel von den 
Fachämtern erfolgt, ist das Rechts - und Ausländeramt nur in wenigen Fällen an der Beauftragung 
beteiligt; ein stadtweiter Überblick ist so nicht gewährleistet. 
 
Auf die gestiegene Arbeitsbelastung des Juristischen Dienstes hat die Verwaltung in den vergang e-
nen Jahren durch vereinzelte Stellenumwandlungen und Stellenvermehrungen reagiert, etwa im Pe r-
sonal-und Organisationsamt, im Jobcenter und im Justiziariat Verwaltung sführung (Amt 16). Auch 
zukünftig ist diese Möglichkeit bedarfsabhängig zu prüfen. 
 
Um jeweils einen aktuellen Überblick über die Beauftragung von Gutachten und Rechtsanwälten zu 
erhalten, werden diese Beauftragungen zukünftig zentral im Rechts - und Ausländeramt erfasst. So 
wird ein jederzeitiger Überblick über den Beauftragungsstand gewährleistet und Redundanzen kö n-
nen vermieden werden. 
 
 
2. SPD-Antrag „Unabhängige juristische Fachkompetenz in der Verwaltung stärken – faire 
Beratung für Bürgerinnen und Bürger“ 
 
Mit dem Ratsantrag wird eine Übersicht 
 
 über sämtliche von der Verwaltung beauftragte juristische Gutachten bzw. Mandatierungen für 
die Jahre 2013 - 2016, 
 
 die Einrichtung zusätzlicher Stellen für Juristen, um die Zahl externer Beauftragungen zu re-
duzieren sowie  
 
 die Unabhängigkeit externer Gutachterinnen und Gutachter zu garantieren und Doppelbeauf-
tragungen zu vermeiden 
 beantragt.

- 3 - 
V/0438/2018 
 
Der Bericht zu 1. stellt die Situation des Juristischen Dienstes, die Kosten der externen Beauftragu n-
gen der vergang enen Jahre sowie Stellenausweitungen in diesem Aufgabenfeld dar. Die Intention 
des Antrages, die Zahl der externen Beauftragungen und die damit verbundenen Kosten zu reduzi e-
ren, ist nachvollziehbar und wird von der Verwaltung gestützt.  
 
Zukünftig werden die externen Beauftragungen zentral im Rechts- und Ausländeramt erfasst, dadurch 
wird ein jederzeitiger Überblick über die Beauftragung und ihre Kosten ermöglicht. Ein  Nebeneffekt 
ist, dass so weitgehend eine Doppelbeauftragung vermieden werden kann. 
 
Auf die externe Beauftragung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten wird man auch zukünftig 
nicht gänzlich verzichten können, zumal je nach Bedeutung des Einzelfalles die Beauftragung von 
spezialisierten Experten erforderlich sein kann.  
 
Die Unabhängigkeit von Rechtsanwälten regelt unter anderem § 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung:  
„Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege“. Weitere Rechte und Pflichten der 
Rechtsanwälte enthält der Dritte Teil der Bundesrechtsanwaltsordnung, so sind z.B.  die Grundpflich-
ten im § 43 a geregelt. Zu Ihnen zählen unter anderem die Verschwiegenheit und das Verbot der Ver-
tretung widerstreitender Interessen. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage: 
Ratsantrag A-R/0032/2016

Beratungsverlauf (1)

12.06.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bahnhofstraße 9
  • Gremmendorfer Weg

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Details

Aktenzeichen
V/0438/2018
Typ
Vorlagen
Datum
14.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37