V/0438/2018
"Unabhängige juristische Fachkompetenz in der Verwaltung stärken - faire Beratung für Bürgerinnen und Bürger sicherstellen"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage A
1272 Zeichen
Anlage A zur V/0438/2018 Kurzüberblick Der Rat nimmt zur Kenntnis: Die Verwaltung gibt in der Begründung einen Bericht zur Situation und Weiterentwicklung des Juris- tischen Dienstes der Stadt Münster. Zudem beantwortet er Fragestellungen aus dem Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0032/2016 vom 21.06.2016. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die interne juristische Kompetenz zu erhalten und externe Beauf- tragungen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu reduzieren. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? X Ja Nein Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwil- lig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Eine entsprechende Relevanz zu den aufgeführten Querschnittsthemen besteht nicht.
Anlage 1 zur Vorlage V-0438-2018
2816 Zeichen
Anlage 1: Antrag an den Rat Nr. A-R/0032/2016
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750
www.spd-muenster.de
21.06.2016
Unabhängige juristische Fachkompetenz
i
n der Verwaltung stärken – faire Beratung
für Bürgerinnen und Bürger sicherstellen
Antrag an den Rat der Stadt Münster
z
ur Verweisung an den APOSOE
De
r Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat einen Überbli ck über sämtliche von der
Verwaltung beauftragten und extern vergebenen juristischen Gutachten bzw.
Mandatierungen in den Jahren 2013 – 2016 darzustellen und die Kosten dafür zu
ermitteln.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Umfang des Durchsc hnittswerts dieser Kosten
der letzten Jahre für die Beratung des Stellenplans 2017 neue Stellen für Volljuris-
tinnen und Volljuristen einzurichten, die in Zukunft eine eigenständige juristische
Beurteilungskompetenz der Stadtverwaltung in zentralen kommunalen Hand-
lungsfeldern (u.a. Zulässigkeit von Bürgerbegehren etc.) sicherstellen. Die Beauf-
tragungen von Kanzleien sollen dementsprechend abgebaut werden.
3. Sofern in Zukunft in Ausnahmefällen noch Fachgutacht e
n Dritter erforderlich
sind, wird eine Unabhängigkeit der Gutachterinnen und Gutachter garantiert. Eine
Vergabe an Kanzleien, die an dem Verfahren beteiligt sind oder waren, ist ausge-
schlossen.
Begründung:
Im
Streit um die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Gremmendorfer Weg“ ist eine
Vergabe juristischer Gutachten durch die Verwaltungsspitze erfolgt, die in der Öffent-
lichkeit Zweifel haben aufkommen lassen, inwieweit die Verwaltung neutral und unab-
hängig juristische Vorgänge prüft und beurteilt. Unabhängig von der Frage, ob diese
Zweifel im konkreten Einzelfall berechtigt sind, bietet der Vorgang Anlass, die frühere
Entscheidung zur Auflösung zentraler juristischer Strukturen der Verwaltung neu zu be-
werten. Die erhebliche Zahl an extern vergebenen juristischen Gutachten, noch dazu an
2
fast immer dieselben Kanzleien, macht deutlich, das s hier auch die Frage zu stellen ist,
inwieweit der Aufbau einer eigenen, nur der Stadt v erpflichteten juristischen Kompetenz
zielführender ist. Ein solcher Schritt kann auch da s Vertrauen in die Unabhängigkeit des
Handelns der Verwaltung stärken und unbegründete Zweifel daran zerstreuen.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster
Dr. Michael Jung Thomas Fastermann Doris Feldma nn
Philipp Hagemann Marius Herwig Dr. Cornelia Jäg er
Mathias Kersting Michael Kleyboldt Marianne Koc h
Katharina Köhnke Thomas Kollmann Gaby Kubig-Ste ltig
Hedwig Liekefedt Anne Schulze Wintzler Petra Sey fferth
Ludger Steinmann Beate Vilhjalmsson Robert von Olberg
Maria Winkel
Beschlussvorlage
6340 Zeichen
V/0438/2018 V/0438/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft "Unabhängige juristische Fachkompetenz in der Verwaltung stärken - faire Beratung für Bürgerinnen und Bürger sicherstellen" (Antrag der SPD-Fraktion vom 21.06.2016 Nr. A- R/0032/2016) Beratungsfolge 12.06.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E - Government Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Ausschuss nimmt den nachfolgenden Bericht zur Situation und Weiterentwicklung des Juristischen Dienstes der Stadt Münster zur Kenntnis. 2. Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0032/2016 vom 21.06.2016 (Anlage) ist damit erledigt. Mit der Umsetzung dieser Vorlage sind keine Kosten verbunden. 1. Bericht zur Situation und Weiterentwicklung des Juristischen Dienstes der Stadt Mün s- ter Bis zum 31.12.2007 wurden die Aufgaben des Juristischen Dienstes der Stadt Münster zentral durch das seinerzeitige Rechtsamt (Amt 30) wahrgenommen. Im Rahmen der Umsetzung des Gutachtens der Beratungsfirma Rödl & Partner wurde das Rechtsamt zum 01.01.2008 aufg e- löst. Ziel der Maßnahme war die Reduzierung der juristischen Dienstleistungen durch die D e- legation ei nes Teiles der Aufgaben einschließlich der erstinstanzlichen Prozessführung auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen nichttechnischen bzw. des höheren Verwa l- tungsdienstes (heutige Laufbahngruppe II). Die juristischen Sachbearbeiter/ -innen des Amtes 30 wurden verschiedenen Fachämtern zugeordnet und nehmen seitdem dort ihre Aufgaben einschließlich der zweitinstanzlichen Prozessvertretung wahr. Zusätzlich wurden zwei Justizia- riate gebildet, die zentrale Aufgaben für die Verwaltung wahrnehmen. Zum 01.12.2013 wurden das Zentrale Justiziariat (Amt 15) mit dem Amt für Ausländerangelegenheiten zusammen g e- führt und trägt seitdem die Bezeichnung „Rechts-und Ausländeramt“ (Amt 36). Mit der Organisationsmaßnahme aus dem Jahr 2008 - Auflösung des Rechtsamtes - waren verschiedene positive Entwicklungen verbunden: Personal- und Organisationsamt 11.05.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Willamowski Telefon: 492-1100 Willamowski@stadt- muenster.de - 2 - V/0438/2018 - Die mit der Maßnahme verbundenen Einspareffekte (2 Planstellen) wurden erzielt. - Die juristische Kompetenz der Fachämter wurde durch die übernommene Prozessvertr e- tung erweitert. - Bei komplexen Sachve rhalten wird die Kompetenz der Juristen unmittelbar in die En t- scheidungsfindung einbezogen. - Arbeitshinweise für die Sachbearbeitung werden stärker juristisch gestützt. - Die Neuorganisation wird von der überwiegenden Zahl der Fachämter als positiv gewertet. Die seinerzeitige Auflösung des Rechtsamtes ist jedoch auch mit Schwachstellen verbunden und stößt teilweise auf Kritik. So verfügt die Stadt beispielsweise nicht mehr über einen einheitlichen juri s- tischen Ansprechpartner (z. B. für die örtliche n Gerichte). Die Organisation hat auch zur Überlastung einzelner Bereiche geführt und Arbeitsspitzen lassen sich in der derzeitigen Konstellation nur schwer auffangen. Darüber hinaus ist ein signifikanter Anstieg der Kosten für Beauftragungen von Rechtsa n- wälten festzustellen. Die Ausgabenentwicklung - für externe Beratungen - im Zeitraum 2011 bis 2016 stellt sich wie folgt dar: 2011 2012 2013 2014 2015 bis 30.06.2016 184.899,26 € 326.159,75 € 210.232,19 € 206.105,41 € 342.154,70 € 376.917,92 € Die Ausgabenentwicklung ist in der Tendenz steigend. Da die Beauftragung in der Regel von den Fachämtern erfolgt, ist das Rechts - und Ausländeramt nur in wenigen Fällen an der Beauftragung beteiligt; ein stadtweiter Überblick ist so nicht gewährleistet. Auf die gestiegene Arbeitsbelastung des Juristischen Dienstes hat die Verwaltung in den vergang e- nen Jahren durch vereinzelte Stellenumwandlungen und Stellenvermehrungen reagiert, etwa im Pe r- sonal-und Organisationsamt, im Jobcenter und im Justiziariat Verwaltung sführung (Amt 16). Auch zukünftig ist diese Möglichkeit bedarfsabhängig zu prüfen. Um jeweils einen aktuellen Überblick über die Beauftragung von Gutachten und Rechtsanwälten zu erhalten, werden diese Beauftragungen zukünftig zentral im Rechts - und Ausländeramt erfasst. So wird ein jederzeitiger Überblick über den Beauftragungsstand gewährleistet und Redundanzen kö n- nen vermieden werden. 2. SPD-Antrag „Unabhängige juristische Fachkompetenz in der Verwaltung stärken – faire Beratung für Bürgerinnen und Bürger“ Mit dem Ratsantrag wird eine Übersicht über sämtliche von der Verwaltung beauftragte juristische Gutachten bzw. Mandatierungen für die Jahre 2013 - 2016, die Einrichtung zusätzlicher Stellen für Juristen, um die Zahl externer Beauftragungen zu re- duzieren sowie die Unabhängigkeit externer Gutachterinnen und Gutachter zu garantieren und Doppelbeauf- tragungen zu vermeiden beantragt. - 3 - V/0438/2018 Der Bericht zu 1. stellt die Situation des Juristischen Dienstes, die Kosten der externen Beauftragu n- gen der vergang enen Jahre sowie Stellenausweitungen in diesem Aufgabenfeld dar. Die Intention des Antrages, die Zahl der externen Beauftragungen und die damit verbundenen Kosten zu reduzi e- ren, ist nachvollziehbar und wird von der Verwaltung gestützt. Zukünftig werden die externen Beauftragungen zentral im Rechts- und Ausländeramt erfasst, dadurch wird ein jederzeitiger Überblick über die Beauftragung und ihre Kosten ermöglicht. Ein Nebeneffekt ist, dass so weitgehend eine Doppelbeauftragung vermieden werden kann. Auf die externe Beauftragung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten wird man auch zukünftig nicht gänzlich verzichten können, zumal je nach Bedeutung des Einzelfalles die Beauftragung von spezialisierten Experten erforderlich sein kann. Die Unabhängigkeit von Rechtsanwälten regelt unter anderem § 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung: „Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege“. Weitere Rechte und Pflichten der Rechtsanwälte enthält der Dritte Teil der Bundesrechtsanwaltsordnung, so sind z.B. die Grundpflich- ten im § 43 a geregelt. Zu Ihnen zählen unter anderem die Verschwiegenheit und das Verbot der Ver- tretung widerstreitender Interessen. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage: Ratsantrag A-R/0032/2016
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Bahnhofstraße 9
- Gremmendorfer Weg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0438/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.05.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37