2472/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Installation einer öffentlichen Beleuchtung entlang des Parkwegs zwischen der Sigwinstraße und dem infrastrukturellen Zentrum Köln-Höhenhaus inkl. des Parkplatzes, Aktenzeichen 58/25
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2472/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.09.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Installation einer öffentlichen Beleuchtung entlang des Parkwegs zwischen der Sigwinstraße und dem infrastrukturellen Zentrum Köln-Höhenhaus inkl. des Parkplatzes, Aktenzeichen 58/25 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Brohl
Anlage 1 Eingabe
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Von: Gesendet: Montag, 19. Mai 2025 21:01 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Anregungen gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW: Antrag auf Installation einer öffentlichen Beleuchtung entlang des Parkwegs zwischen der Sigwinstraße und dem infrastrukturellen Zentrum Köln-Höhenhaus inkl. des Parkplatzes Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) rege ich hiermit die Installation einer öffentlichen Beleuchtung entlang des Parkwegs zwischen der Sigwinstraße und dem infrastrukturellen Zentrum Köln-Höhenhaus – einschließlich des dortigen Parkplatzes – an. Näheres können Sie dem beigefügten PDF-Dokument entnehmen. Ich bitte um Prüfung dieses Anliegens und freue mich auf eine entsprechende Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Antrag auf Installation einer öƯentlichen Beleuchtung entlang des Parkwegs zwischen der Sigwinstraße und dem infrastrukturellen Zentrum Köln-Höhenhaus inkl. des Parkplatzes. Sehr geehrte Damen und Herren, aus aktuellem Anlass und als regelmäßiger Nutzer des Parkwegs zwischen der Sigwinstraße und dem infrastrukturellen Zentrum von Köln-Höhenhaus stelle ich einen Antrag zur Installation einer ausreichenden öƯentlichen Beleuchtung entlang dieses Weges und auf dem Parkplatz (gelbe Markierung) stellen. 1. Beschreibung des Weges und seiner Bedeutung Der betreƯende Weg verläuft durch einen öƯentlich zugänglichen Grünbereich und verbindet die Sigwinstraße mit dem zentralen Versorgungs- und Begegnungsbereich in Köln-Höhenhaus. Dort befinden sich unter anderem: mehrere Allgemein- und Facharztpraxen, physiotherapeutische Praxen, eine Apotheke, Kirche mit Pfarrheim, verschiedene Einkaufsmöglichkeiten (Supermärkte, Bäckereien, Optiker, Post, Fahrschule, Gastronomie etc.), Bildungseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen, sowie soziale Einrichtungen wie das Johanniter-Stift Köln-Höhenhaus. Der Weg stellt somit eine fußläufige, barrierearme und sichere Alternative zum Straßennetz dar, die insbesondere von älteren Menschen, Kindern, Familien, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie Radfahrenden regelmäßig genutzt wird. 2. Problemstellung: Fehlende Beleuchtung und ihre Folgen Aktuell ist der gesamte Weg im Park nicht beleuchtet. Dies stellt insbesondere in den dunklen Monaten und in den frühen Morgen- sowie späten Abendstunden ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Die Folge: Die Sichtverhältnisse sind stark eingeschränkt, wodurch sich die Gefahr von Stürzen und Unfällen erheblich erhöht. Viele Nutzerinnen und Nutzer – insbesondere Kinder und ältere Personen – meiden den Weg zu diesen Tageszeiten vollständig und weichen auf deutlich längere, verkehrsreichere und damit unsicherere Alternativrouten aus. Kinder müssen dann häufig von älteren Personen begleitet werden. Das subjektive Unsicherheitsgefühl steigt, insbesondere bei alleinstehenden oder vulnerablen Personen. Im Notfall ist eine schnelle und präzise Standortbeschreibung für Rettungskräfte ohne Beleuchtung erschwert. 3. Konkreter Vorfall unterstreicht Dringlichkeit Am Abend des 18.05.2025 ereignete sich auf dem unbeleuchteten Weg ein schwerwiegender Unfall: Ein Radfahrer stürzte in der Dunkelheit und war anschließend nicht mehr in der Lage, selbstständig aufzustehen. Ich wurde auf die Situation aufmerksam und versuchte zu helfen. Leider war es aufgrund der völligen Dunkelheit nicht möglich, Erste-Hilfe-Maßnahmen in der erforderlichen Qualität auszuführen. Obwohl die Rettungskräfte zügig eintrafen, hätte der Unfallort durch eine Beleuchtung mit nummerierten Laternen deutlich schneller und exakter beschrieben werden können. Der Vorfall hätte somit schneller und möglicherweise mit weniger gesundheitlichen Folgen für den Verunglückten verlaufen können. 4. Nutzen einer Beleuchtung Eine angemessene, energieeƯiziente Beleuchtung dieses Weges würde: die Sicherheit für alle Nutzerinnen und Nutzer signifikant erhöhen, das Risiko von Unfällen minimieren, den Parkweg auch in den dunklen Stunden zu einer attraktiven und sicheren Verbindung machen, die Lebensqualität in Höhenhaus steigern, sowie das subjektive Sicherheitsgefühl nachhaltig verbessern. 5. Antrag Vor dem Hintergrund der geschilderten Sachlage beantrage ich: die zeitnahe Installation einer durchgängigen und bedarfsgerechten Beleuchtung entlang des genannten Weges, idealerweise in Form von energieeƯizienten LED-Leuchten mit Bewegungsmeldern oder Zeitschaltung, sowie – sofern möglich – eine Nummerierung der Leuchten zur besseren Orientierung und zur Optimierung der Notfallkommunikation mit Rettungsdiensten. 6. Abschluss Ich bitte die Stadt Köln eindringlich, diesen Antrag wohlwollend zu prüfen und baldmöglichst umzusetzen. Gerne stehe ich für Rückfragen, Vor-Ort-Begehungen oder zur Unterstützung bei der Abstimmung mit dem Grünflächenamt zur Verfügung. Darüber hinaus rege ich an, an den Eingängen des Parks gut sichtbare Hinweisschilder anzubringen, die auf den Vorrang von Fußgängerinnen und Fußgängern gegenüber Radfahrenden hinweisen. In der Vergangenheit kam es bereits mehrfach zu kritischen Situationen und teils schmerzhaften Kollisionen zwischen zügig fahrenden Radfahrenden und parkspazierenden Personen. Solche Vorfälle stellen nicht nur eine unmittelbare Gefährdung der Sicherheit dar, sondern beeinträchtigen auch das allgemeine Wohlbefinden und die Aufenthaltsqualität im Park. Ein deutlicher, verständlich formulierter Hinweis könnte dazu beitragen, das gegenseitige Verständnis und die Rücksichtnahme zwischen den unterschiedlichen Nutzendengruppen zu fördern. Als Anregung füge ich ein Beispielfoto für ein entsprechendes Hinweisschild bei, wie es in einem Park in Berlin bereits verwendet wird. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2 Antwortschreiben
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Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 58/25 31.07.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Installation einer öffentlichen Beleuchtung ent- lang des Parkwegs zwischen der Sigwinstraße und dem infrastrukturellen Zent- rum Köln-Höhenhaus inkl. des Parkplatzes“, Aktenzeichen 58/25 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19.05.2025. Wie ich Ihnen im Rahmen der Ein- gangsbestätigung mitgeteilt habe, war vorerst eine Stellungnahme beim Amt für Land- schaftspflege und Grünflächen einzuholen. Dieses teilt in seiner Stellungnahme Fol- gendes mit: „Nach eingehender Prüfung muss leider mitgeteilt werden, dass dem Anliegen nicht entsprochen werden kann. Grundlage für diese Entscheidung ist § 23 Absatz 3 der Kölner Stadtordnung: § 23 Abs. 3 Kölner Stadtordnung „In öffentlichen Grünflächen und auf Spiel- und Bolzplätzen besteht keine Verpflich- tung der Stadt Köln zur Beleuchtung oder zum Winterdienst auf Wegen und Plätzen.“ Diese Regelung wurde durch einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2004 nochmals be- kräftigt und bildet eine verbindliche Grundlage für das Handeln der Stadtverwaltung. Die Stadt Köln verfolgt demnach grundsätzlich nicht das Ziel, Wege innerhalb öffentli- cher Grünanlagen mit einer Beleuchtung auszustatten. Neben der rechtlichen Grundlage sprechen auch praktische und ökologische Gründe gegen die Umsetzung. Die Installation einer Beleuchtung würde tiefgreifende bauliche Maßnahmen im Wurzelbereich zahlreicher Bäume erfordern. Solche Eingriffe könnten die Standfestigkeit und Gesundheit des Baumbestands gefährden, was aus Sicht der Baumpflege nicht verantwortbar ist. Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 Zudem wäre die Umsetzung mit erheblichen Investitionskosten verbunden. Auch der laufende Unterhalt etwa für Wartung und Energieversorgung würde dauerhaft erhebli- che finanzielle Mittel binden. Angesichts der derzeit angespannten Haushaltslage der Stadt Köln und einer Bewirtschaftungsverfügung der Bezirksregierung ist eine Finan- zierung dieses Vorhabens derzeit nicht umsetzbar. Abschließend ist hervorzuheben, dass im unmittelbaren Umfeld mit der Sigwinstraße, dem Eddaweg und der Honschaftsstraße bereits mehrere beleuchtete Wegeverbin- dungen bestehen, die alternativ genutzt werden können.“ Ich bedaure Ihnen keine anderslautende Mitteilung machen zu können. Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Herrn , unter der Telefon- nummer 0221/221- oder per E-Mail: gruenflaechenamt@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2472/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 11.08.2025
- Erstellt
- 07.08.2025 08:52