Mandari Insight

2472/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Installation einer öffentlichen Beleuchtung entlang des Parkwegs zwischen der Sigwinstraße und dem infrastrukturellen Zentrum Köln-Höhenhaus inkl. des Parkplatzes, Aktenzeichen 58/25

Mitteilung BV 11.08.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 08.09.2025, TOP 10.2.16

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Antwortschreiben

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

992 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2472/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.09.2025 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Installation einer öffentlichen 
Beleuchtung entlang des Parkwegs zwischen der Sigwinstraße und dem 
infrastrukturellen Zentrum Köln-Höhenhaus inkl. des Parkplatzes, Aktenzeichen 58/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Brohl

Anlage 1 Eingabe

5877 Zeichen

Von:  
Gesendet: Montag, 19. Mai 2025 21:01 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Anregungen gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW: Antrag auf Installation einer öffentlichen 
Beleuchtung entlang des Parkwegs zwischen der Sigwinstraße und dem infrastrukturellen Zentrum 
Köln-Höhenhaus inkl. des Parkplatzes 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) rege ich hiermit die Installation 
einer öffentlichen Beleuchtung entlang des Parkwegs zwischen der Sigwinstraße und dem 
infrastrukturellen Zentrum Köln-Höhenhaus – einschließlich des dortigen Parkplatzes – an. 
 
Näheres können Sie dem beigefügten PDF-Dokument entnehmen. 
 
Ich bitte um Prüfung dieses Anliegens und freue mich auf eine entsprechende Rückmeldung. 
Mit freundlichen Grüßen

Antrag auf Installation einer öƯentlichen Beleuchtung entlang des Parkwegs zwischen der 
Sigwinstraße und dem infrastrukturellen Zentrum Köln-Höhenhaus inkl. des Parkplatzes.

Sehr geehrte Damen und Herren, 
aus aktuellem Anlass und als regelmäßiger Nutzer des Parkwegs zwischen der Sigwinstraße und 
dem infrastrukturellen Zentrum von Köln-Höhenhaus stelle ich einen Antrag zur Installation 
einer ausreichenden öƯentlichen Beleuchtung entlang dieses Weges und auf dem Parkplatz 
(gelbe Markierung) stellen. 
1. Beschreibung des Weges und seiner Bedeutung 
Der betreƯende Weg verläuft durch einen öƯentlich zugänglichen Grünbereich und verbindet die 
Sigwinstraße mit dem zentralen Versorgungs- und Begegnungsbereich in Köln-Höhenhaus. Dort 
befinden sich unter anderem: 
 mehrere Allgemein- und Facharztpraxen, 
 physiotherapeutische Praxen, 
 eine Apotheke, 
 Kirche mit Pfarrheim, 
 verschiedene Einkaufsmöglichkeiten (Supermärkte, Bäckereien, Optiker, Post, 
Fahrschule, Gastronomie etc.), 
 Bildungseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen, 
 sowie soziale Einrichtungen wie das Johanniter-Stift Köln-Höhenhaus. 
Der Weg stellt somit eine fußläufige, barrierearme und sichere Alternative zum Straßennetz dar, 
die insbesondere von älteren Menschen, Kindern, Familien, Menschen mit 
Mobilitätseinschränkungen sowie Radfahrenden regelmäßig genutzt wird. 
2. Problemstellung: Fehlende Beleuchtung und ihre Folgen 
Aktuell ist der gesamte Weg im Park nicht beleuchtet. Dies stellt insbesondere in den dunklen 
Monaten und in den frühen Morgen- sowie späten Abendstunden ein erhebliches 
Sicherheitsrisiko dar. Die Folge: 
 Die Sichtverhältnisse sind stark eingeschränkt, wodurch sich die Gefahr von Stürzen und 
Unfällen erheblich erhöht. 
 Viele Nutzerinnen und Nutzer – insbesondere Kinder und ältere Personen – meiden den 
Weg zu diesen Tageszeiten vollständig und weichen auf deutlich längere, 
verkehrsreichere und damit unsicherere Alternativrouten aus. Kinder müssen dann 
häufig von älteren Personen begleitet werden. 
 Das subjektive Unsicherheitsgefühl steigt, insbesondere bei alleinstehenden oder 
vulnerablen Personen. 
 Im Notfall ist eine schnelle und präzise Standortbeschreibung für Rettungskräfte ohne 
Beleuchtung erschwert. 
3. Konkreter Vorfall unterstreicht Dringlichkeit 
Am Abend des 18.05.2025 ereignete sich auf dem unbeleuchteten Weg ein schwerwiegender 
Unfall: Ein Radfahrer stürzte in der Dunkelheit und war anschließend nicht mehr in der Lage, 
selbstständig aufzustehen. Ich wurde auf die Situation aufmerksam und versuchte zu helfen. 
Leider war es aufgrund der völligen Dunkelheit nicht möglich, Erste-Hilfe-Maßnahmen in der 
erforderlichen Qualität auszuführen. Obwohl die Rettungskräfte zügig eintrafen, hätte der 
Unfallort durch eine Beleuchtung mit nummerierten Laternen deutlich schneller und exakter

beschrieben werden können. Der Vorfall hätte somit schneller und möglicherweise mit weniger 
gesundheitlichen Folgen für den Verunglückten verlaufen können. 
4. Nutzen einer Beleuchtung
Eine angemessene, energieeƯiziente Beleuchtung dieses Weges würde: 
 die Sicherheit für alle Nutzerinnen und Nutzer signifikant erhöhen,
 das Risiko von Unfällen minimieren,
 den Parkweg auch in den dunklen Stunden zu einer attraktiven und sicheren Verbindung
machen,
 die Lebensqualität in Höhenhaus steigern,
 sowie das subjektive Sicherheitsgefühl nachhaltig verbessern.
5. Antrag
Vor dem Hintergrund der geschilderten Sachlage beantrage ich: 
 die zeitnahe Installation einer durchgängigen und bedarfsgerechten Beleuchtung entlang
des genannten Weges,
 idealerweise in Form von energieeƯizienten LED-Leuchten mit Bewegungsmeldern oder
Zeitschaltung,
 sowie – sofern möglich – eine Nummerierung der Leuchten zur besseren Orientierung
und zur Optimierung der Notfallkommunikation mit Rettungsdiensten.
6. Abschluss
Ich bitte die Stadt Köln eindringlich, diesen Antrag wohlwollend zu prüfen und baldmöglichst 
umzusetzen. Gerne stehe ich für Rückfragen, Vor-Ort-Begehungen oder zur Unterstützung bei 
der Abstimmung mit dem Grünflächenamt zur Verfügung. 
Darüber hinaus rege ich an, an den Eingängen des Parks gut sichtbare Hinweisschilder 
anzubringen, die auf den Vorrang von Fußgängerinnen und Fußgängern gegenüber Radfahrenden 
hinweisen. 
In der Vergangenheit kam es bereits mehrfach zu kritischen Situationen und teils schmerzhaften 
Kollisionen zwischen zügig fahrenden Radfahrenden und parkspazierenden Personen. Solche 
Vorfälle stellen nicht nur eine unmittelbare Gefährdung der Sicherheit dar, sondern 
beeinträchtigen auch das allgemeine Wohlbefinden und die Aufenthaltsqualität im Park. 
Ein deutlicher, verständlich formulierter Hinweis könnte dazu beitragen, das gegenseitige 
Verständnis und die Rücksichtnahme zwischen den unterschiedlichen Nutzendengruppen zu 
fördern. 
Als Anregung füge ich ein Beispielfoto für ein entsprechendes Hinweisschild bei, wie es in einem 
Park in Berlin bereits verwendet wird. 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 2 Antwortschreiben

3649 Zeichen

Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau 
T: 0221 221-
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
58/25 31.07.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Installation einer öffentlichen Beleuchtung ent-
lang des Parkwegs zwischen der Sigwinstraße und dem infrastrukturellen Zent-
rum Köln-Höhenhaus inkl. des Parkplatzes“, Aktenzeichen 58/25 
Sehr geehrter Herr    , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19.05.2025. Wie ich Ihnen im Rahmen der Ein-
gangsbestätigung mitgeteilt habe, war vorerst eine Stellungnahme beim Amt für Land-
schaftspflege und Grünflächen einzuholen. Dieses teilt in seiner Stellungnahme Fol-
gendes mit: 
„Nach eingehender Prüfung muss leider mitgeteilt werden, dass dem Anliegen nicht 
entsprochen werden kann. Grundlage für diese Entscheidung ist § 23 Absatz 3 der 
Kölner Stadtordnung: 
§ 23 Abs. 3 Kölner Stadtordnung
„In öffentlichen Grünflächen und auf Spiel- und Bolzplätzen besteht keine Verpflich-
tung der Stadt Köln zur Beleuchtung oder zum Winterdienst auf Wegen und Plätzen.“
Diese Regelung wurde durch einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2004 nochmals be-
kräftigt und bildet eine verbindliche Grundlage für das Handeln der Stadtverwaltung. 
Die Stadt Köln verfolgt demnach grundsätzlich nicht das Ziel, Wege innerhalb öffentli-
cher Grünanlagen mit einer Beleuchtung auszustatten. 
Neben der rechtlichen Grundlage sprechen auch praktische und ökologische Gründe 
gegen die Umsetzung. Die Installation einer Beleuchtung würde tiefgreifende bauliche 
Maßnahmen im Wurzelbereich zahlreicher Bäume erfordern. Solche Eingriffe könnten 
die Standfestigkeit und Gesundheit des Baumbestands gefährden, was aus Sicht der 
Baumpflege nicht verantwortbar ist. 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/2 
Zudem wäre die Umsetzung mit erheblichen Investitionskosten verbunden. Auch der 
laufende Unterhalt etwa für Wartung und Energieversorgung würde dauerhaft erhebli-
che finanzielle Mittel binden. Angesichts der derzeit angespannten Haushaltslage der 
Stadt Köln und einer Bewirtschaftungsverfügung der Bezirksregierung ist eine Finan-
zierung dieses Vorhabens derzeit nicht umsetzbar. 
Abschließend ist hervorzuheben, dass im unmittelbaren Umfeld mit der Sigwinstraße, 
dem Eddaweg und der Honschaftsstraße bereits mehrere beleuchtete Wegeverbin-
dungen bestehen, die alternativ genutzt werden können.“ 
Ich bedaure Ihnen keine anderslautende Mitteilung machen zu können. 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Herrn     , unter der Telefon-
nummer 0221/221-     oder per E-Mail: gruenflaechenamt@stadt-koeln.de. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim 
zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

08.09.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.16 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2472/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
11.08.2025
Erstellt
07.08.2025 08:52