1754/2017
Zuwendung aus dem städtischen Aktivierungsfonds für das Projekt "Ansprechbar - Suchtprävention und Jugendsuchtberatung in Köln-Meschenich" der Drogenhilfe Köln Projekt GmbH
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Anlage 1 BV2_Projekt_Aktivierungsfonds
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Sozialraumgebiet 8: Meschenich und Rondorf Projekt: Ansprechbar - Suchtprävention und Jugendsuchtberatung in Köln- Meschenich Antragsteller: Drogenhilfe Köln Projekt GmbH | Beantragte Förderung: 1.249,00 € (Erstausstattung, Mobiliar für Beratungsstelle/ Ge- samtkosten des Projektes 5.000,00 €)) Eingang: 15.05.2017 (Eingang nicht innerhalb der Frist bis zum 08.05.2017) Prüfung der Förderfähigkeit gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem städtischen Aktivierungsfonds - Förderfähig als Mitmachaktion im Stadtteil Meschenich - Zielsetzung: Stärkung der Gemeinschaft - Zielsetzung: Stärkung von Eigenverantwortung und Selbsthilfe Projektbeschreibung: In der Hochhaussiedlung Kölnberg sind die multiplen Problemlagen bekannt. Das Projekt „Ansprechbar — Suchtprävention und Jugendsuchtberatung“ dient der lebensnahen Präven- tion in einem Stadtteil mit besonders hohen Belastungen. Angebote der Suchtprävention für Kinder, Jugendliche und Eltern sind bisher nicht vorhanden. Das Hilfesystem ist auf Schwerstabhängige mit niederschwelligen Zugängen ausgerichtet und es gibt eine Lücke zwischen der klassischen Jugendhilfe und primärpräventiven Angeboten. In dem Ladenlokal „An der Fuhr 1“ soll eine Sprechstunde mit dem Schwerpunkt „Jugend und Sucht“ durchge- führt und Beratung von ausgebildeten Fachkräften angeboten werden. Zur Zielgruppe gehö- ren Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 27 Jahren. Sie sollen über die Suchtentste- hung und die Gefahren des Konsums aufgeklärt werden. Außerdem sollen mit‘ihnen eine alternative Freizeitgestaltung und Strategien zur Problemlösung erarbeitet werden. Für die Erstausstattung des Ladenlokals werden Schreibtisch, Stühle, Tische und Schränke benötigt. Votum der Verwaltung: Die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit in der beantragten Höhe sind erfüllt. Die Sozialraumkoordinatorin Frau Wienpahl befürwortet die Unterstützung des Projektes. Der Antrag der Drogenhilfe ist leicht verfristet eingegangen. Aber er ist der einzige aus dem Sozialraum Meschenich und Rondorf und setzt sich mit der dort herrschenden Drogenprob- lematik auseinander. Die Verwaltung hält es für vertretbar, den Antrag noch in der ersten Förderwelle zu berücksichtigen. Alternativ würde er der zweiten Antragswelle im Herbst 2017 zugeordnet werden. Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag in voller Höhe stattzugeben.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/1 Vorlagen-Nummer 1754/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuwendung aus dem städtischen Aktivierungsfonds für das Projekt "Ansprechbar - Suchtprävention und Jugendsuchtberatung in Köln-Meschenich" der Drogenhilfe Köln Projekt GmbH Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt, dem Antrag der Drogenhilfe Köln Projekt GmbH auf Zuwendungen aus dem städtischen Aktivierungsfonds in der beantragten Höhe von 1.249,00 € statt zu geben. Die nicht abgerufenen Mittel in Höhe von 1.251,00 € werden für den zweiten Förderaufruf im Herbst 2017 zur Verfügung gestellt. Beschlussvorschlag alternativ: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt zur Kenntnis, dass in dem Sozialraum Meschenich und Rondorf innerhalb der Antragsfrist zum 08.05.2017 keine Zuwendungen aus dem Aktivierungsfonds beantragt wurden. Die nicht abgerufenen Mittel in Höhe von 2.500,00 € werden für den zweiten Förderaufruf im Herbst 2017 zur Verfügung gestellt. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 26.06.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Für den Zeitraum bis zur Genehmigung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) „Starke Veedel – Starkes Köln“ durch das Land und den darin genannten Förderprojekten wurde der städtische Aktivie- rungsfonds eingerichtet. Adressat sind die Akteure vor Ort wie z. B. Einrichtungen, Vereine oder Bür- gerinitiativen. Ziel ist es, im Vorfeld der Förderphase mit kleinen bedarfsgerechten Projekten und Maßnahmen in den Sozialräumen eine positive „Aufbruch“/-Stimmung zu erzielen. Dieser Fond wurde gemäß Ratsbeschluss 2901/2015 vom 12.11.2015 mit einem Budget in Höhe von 55.000,00 € ausge- stattet. Verteilt auf die elf Sozialräume sind dies 5.000,00 € pro Sozialraum, ausgeschüttet in zwei Antrags- durchläufen zu 2.500,00 € und erstmals im Frühjahr 2017 ausgeschrieben. Der maximale Zuwen- dungsbetrag pro Maßnahme beträgt 1.249,00 €. Die entsprechende Vorlage 3225/2016 wurde von der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 05.12.2016 beschlossen. Die Bezirksvertretung übernimmt als Entscheidungsgremium die Beschlussfassung für die Zuwen- dungsanträge aus dem Aktivierungsfonds, nachdem sich die Verwaltung mit dem zuständigen Sozial- raumkoordinator/ der zuständigen Sozialraumkoordinatorin beraten hat. Aus dem Sozialraum Meschenich und Rondorf ist der Antrag der Drogenhilfe Köln Projekt GmbH mit einem Zuwendungsbedarf in Höhe von 1.249,00 € eingegangen. Die Fördervoraussetzungen der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem städtischen Aktivierungsfonds sind erfüllt. Die Besonderheit dieses Antrages ist, dass er nicht innerhalb der gesetzten Frist zum 08.05.17, son- dern leicht verfristet am 15.05.17 eingegangen ist. Demgemäß würde er erst bei dem zweiten An- tragsdurchlauf im Herbst berücksichtigt werden. Er ist jedoch der einzige Antrag aus dem Sozialraum Meschenich und Rondorf und erfüllt die Fördervoraussetzungen. Dem Sinn und Zweck des Aktivie- rungsfonds entsprechend scheint es geboten, die Bezirksvertretung darüber zu informieren, und ihr optional die Möglichkeit zu eröffnen, dieses Projekt schon jetzt zu fördern. Weitere Erläuterungen siehe Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- An der Fuhr 1
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Details
- Aktenzeichen
- 1754/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 26.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27