0607/2026
Kulturelle Infrastruktur, Strategie, Belange der Freien Szene - Jahresbericht 2025
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
17759 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VII/VII/2 Vorlagen-Nummer 09.03.2026 0607/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 12.03.2026 Kulturelle Infrastruktur, Strategie, Belange der Freien Szene - Jahresbericht 2025 Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 28.11.2023 wurde darum ge- beten, zukünftig sowohl einen mündlichen als auch schriftlichen Statusbericht der Projekte da- zustellen, die vom Kulturraummanagement (im Folgenden KRM) begleitet werden. Dieser Bitte ist das KRM seitdem nachgekommen. Zusätzlich dazu wird jeweils zu Beginn eines Jahres eine Übersicht über die Gesamtentwick- lung des Vorjahres erstellt. Den Bericht für das Jahr 2025, der bereits mündlich in der Sitzung vom 29.01.2026 vorgestellt wurde, entnehmen Sie der Anlage 1. Gez. Charles 2 Anlage 1 – Jahresbericht 2025 Umstrukturierung von Dezernat VII Im Rahmen der Umstrukturierung wurde aus der ehemaligen Stabsstelle Kulturraummanage- ment der Bereich „Kulturelle Infrastruktur, Strategie, Belange der Freien Szene“ (im Folgenden ISF). Die Umsetzung war ab Mitte 2025 mit einem größeren organisatorischen Aufwand ver- bunden (Änderung von Zuständigkeiten, Ablage etc.) 1. Kulturraummanagement a) Atelierverwaltung Atelierhaus V6: Die SBK hat das Mietverhältnis zum 31.12.2026 gekündigt; ursprünglich war eine Beendigung bereits zum 31.01.2026 vorgesehen. Nach entsprechenden Rückspra- chen mit der SBK konnte die Laufzeit jedoch verlängert werden, wodurch zusätzli- che Planungssicherheit für die dort ansässigen Künstlerinnen und Künstler geschaf- fen wurde. In diesem Zusammenhang wurden auch sämtliche Mietverträge mit den dort ansäs- sigen Künstlerinnen und Künstlern zum 30.11.2026 gekündigt. Das Kulturraumma- nagement steht in engem Austausch mit den betroffenen Nutzerinnen und Nutzern und bemüht sich derzeit aktiv darum, für alle Künstlerinnen und Künstler geeignete Ersatzstandorte zu finden und eine möglichst reibungsarme Verlagerung zu ermög- lichen. Delmenhorster Straße Die Belegung des Atelierhauses war in der Anfangsphase mit gewissen Herausfor- derungen verbunden. Insbesondere in der Anlauf- und Belegungsphase mussten Vermietungsprozesse, Sichtbarkeit des Standorts und interne Abläufe zunächst jus- tiert werden. Inzwischen ist es gelungen, diese Anfangsschwierigkeiten zu überwinden. Das Ge- bäude ist heute nahezu vollständig ausgelastet; aktuell stehen weniger als fünf Ate- liers leer. Gleichzeitig gehen regelmäßig neue Bewerbungen ein, sodass freiwer- dende Räume zeitnah wieder vergeben werden können. Wir freuen uns, dass sich das Haus nach Überwindung der Startphase als tragfähi- ges Modell etabliert hat. Die zu Beginn aufgestellte Hypothese, dass der Standort effizient betrieben und dauerhaft ausgelastet werden kann, hat sich damit bestätigt. Das Ob jekt leistet inzwischen einen stabilen Beitrag zur Versorgung der Freien Szene mit bezahlbaren Arbeitsräumen. Lotharstraße Im vergangenen Jahr wurde aufgrund baulicher Mängel am Gebäude eine Kündi- gung der Nutzung ausgesprochen, da die erforderlichen Maßnahmen nicht im lau- fenden Betrieb umgesetzt werden konnten. Eine Räumung der Künstlerinnen und Künstler erfolgte zunächst nicht, da zunächst Klarheit über das weitere Vorgehen geschaffen werden sollte. Ein politischer Beschluss führte dazu, dass die ausgesprochenen Kündigungen vor- erst ausgesetzt wurden. Anfang des Jahres 2026 teilte die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln auf Grundlage eines aktuellen Brandschutzgutachtens mit, dass das Gebäude aufgrund erhebli- cher brandschutzrechtlicher Mängel bis Mitte März geräumt werden muss. 3 Das Kulturraummanagement arbeitet derzeit mit Hochdruck daran, die betroffenen Künstlerinnen und Künstler interimistisch an anderen Standorten unterzubringen. Parallel prüft die Gebäudewirtschaft, wann und unter welchen Voraussetzungen nach Behebung der Brandschutzmängel eine Rückkehr in das Gebäude möglich sein wird. Quartier am Hafen Das städtische Belegungsrecht für die dortigen Atelierflächen ist ausgelaufen. Da- mit endet die unmittelbare Steuerungsmöglichkeit der Stadt Köln hinsichtlich der Vergabe dieser Räume. Für die aktuell geförderten Künstlerinnen und Künstler ergeben sich daraus zwei Optionen: Sie können entweder einen neuen, eigenständigen Mietvertrag mit dem Quartier am Hafen abschließen oder ihre bestehende Förderung für die bewilligte Dauer weiterhin in Anspruch nehmen. Konsolidierung von Mietverhältnissen Im vergangenen Jahr wurde eine strukturelle Überprüfung bestehender Mietverhält- nisse vorgenommen. Ziel war es, die Vertragsgrundlagen zu vereinheitlichen, an aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen und eine nachvollziehbare so- wie langfristig tragfähige Mietstruktur herzustellen. In diesem Zusammenhang wurden bestehende Altverträge in Abstimmung mit Amt 30 / Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen gekündigt und durch neu gefasste Mietverträge ersetzt. Dabei erfolgte eine behutsame Anpassung der Miethöhen an ein zeitgemäßes Mietniveau. Die Entgelte bewegen sich weiterhin bewusst auf ei- nem für Künstlerinnen und Künstler tragbaren und moderaten Niveau. Mit der Überarbeitung wurden zudem länger nicht fortgeschriebene Vertrags- und Mietstrukturen aktualisiert und bestehende Anpassungsbedarfe systematisch auf- gearbeitet. Rhenania Der laufende Betreibervertrag für den Showroom besteht weiterhin fort und läuft derzeit mindestens bis Juni 2026. Sofern kein fristger echter Widerspruch erfolgt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis Juni 2028. Damit ist die Nutzung für den genannten Zeitraum vertraglich gesichert und planbar. b) Projekte „Follerstr. 86-94“ in Köln-Innenstadt Am Standort Follerstraße 86–94 wird das Unter- und Erdgeschoss zu einem Aus- stellungs-, Atelier- und Proberaumzentrum umgebaut. Ziel ist die Schaffung zusätz- licher Arbeits- und Präsentationsflächen für die Freie Szene. Nach anfänglichen genehmigungsrechtlichen Herausforderungen nimmt das Pro- jekt inzwischen deutlich Fahrt auf. Die Umbauarbeiten befinden sich aktuell in vol- lem Gange. Gespräche mit potenziellen Mieterinnen und Mietern laufen bereits. Der Bezug ist derzeit für den 01.07.2026 geplant. Kulturhallen 75-77 in Kalk: Auf Grundlage des Rat sbeschlusses Nr. 2208/2024 soll eine Projektentwicklerin bzw. ein Projektentwickler gefunden werden, die bzw. der die Hallen übernimmt und einer stadtentwicklungspolitisch sinnvollen Nutzung zuführt. Hierzu wurde eine dezernatsübergreifende Markterkundung durchgeführt. Die Er- gebnisse werden derzeit ausgewertet und für die politische Beratung aufbereitet. 4 Eine entsprechende Vorlage für die zuständigen Gremien ist für die 1. Jahreshälfte 2026 vorgesehen. Kammermusiksaal des Humboldt-Gymnasiums Ziel ist es, den Kammermusiksaal künftig auch für externe Nutzungen durch En- sembles der Freien Szene zu öffnen. Die organisatorische Umsetzung erfolgt in Zu- sammenarbeit mit einem Akteur der Freien Kulturszene. Derzeit wird ein entsprechendes Vertragskonstrukt zwischen den beteiligten Stellen erarbeitet. Zur praktischen Erprobung wurden bereits Pilotnutzungen ermöglicht. Es wird angestrebt, dass der Kammermusiksaal ab der zweiten Jahreshälfte 2026 für eine regelmäßige Nutzung durch die freie Szene zur Verfügung steht. Forschungskooperation TH Köln mit Stadt Köln Das Kooperationsprojekt „INNENSTADT IS NOT DEAD“ von Kulturraummanage- ment der Stadt Köln und TH Köln untersuchte, inwiefern kulturelle Zwischennutzun- gen zur Transformation innerstädtischer Räume beitragen können. In einem mehr- stufigen Reallabor wurden Leerstände und öffentliche Räume künstlerisch, for- schend und experimentell bespielt, um alternative Nutzungen und neue Formen ur- baner Öffentlichkeit zu erproben. Zentrale Erkenntnis des Projekts ist, dass kulturelle Zwischennutzungen wirksam Perspektivwechsel anstoßen, Aufenthaltsqualitäten verändern und neue Nutzungs- möglichkeiten sichtbar machen können. Gleichzeitig wurde deutlich, dass struktu- relle Rahmenbedingungen – insbesondere Eigentumsinteressen, rechtliche Vorga- ben und administrative Prozesse – eine zentrale Rolle für die tatsächliche Umset- zung solcher Ansätze spielen. Das Projekt zeigt, dass Innenstadttransformation kein rein wirtschaftlicher Prozess ist, sondern ein gesellschaftlicher Aushandlungsraum. Kunst und Kultur können da- bei als Katalysatoren wirken, indem sie Möglichkeitsräume eröffnen, Wahrnehmun- gen verändern und neue Formen von Teilhabe und Nutzung erfahrbar machen. Alte Versteigerungshalle Die Halle wurde im Jahr 2025 befristet an einen Zusammenschluss von Akteurinnen und Akteuren der darstellenden Künste vermietet, um dort unterschiedliche kultu- relle Formate zu realisieren und das Potenzial des Gebäudes für kulturelle Nutzun- gen zu erproben. Die Zwischennutzung stieß auf positive Resonanz und bestätigte die grundsätzliche Eignung des Standorts für kulturelle Formate. Gleichzeitig konnten wichtige prakti- sche Erkenntnisse zu Organisation und Betrieb gewonnen werden. Trotz dieses erfolgreichen Verlaufs konnte die Zwischennutzung über den 31.12.2025 hinaus nicht verlängert werden. Das Projekt endete planmäßig zum Jahresende 2025. Open Air / Fort XI Für den Standort Fort XI wurden verwaltungsinterne Abstimmungen mit den zustän- digen Fachämtern geführt, um zu klären, welche rechtlichen, baulichen und natur- schutzrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich geschaffen werden müssen, um das Gelände perspektivisch für Open Air Veranstaltungen nutzen zu können. Auf Grundlage dieser internen Rücksprachen liegt nun eine belastbare Einschät- zung vor, welche Gutachten, infrastrukturellen Maßnahmen und fachlichen Prüfun- gen erforderlich sind. 5 In einem nächsten Schritt soll geprüft werden, wie die notwendigen Voraussetzun- gen – insbesondere im Hinblick auf Infrastruktur, landschaftsplanerische Begleit- maßnahmen und artenschutzrechtliche Anforderungen – konkret geschaffen wer- den können, um Fort XI als Open Air Fläche umsetzen zu können. c) Förderung Open Air Infrastrukturfonds (OAIF) Veranstalter*innen der Freien Szene Kölns können zur Erschließung und zum Be- trieb einer Open Air Spielstätte eine Förderung beantragen. Hierfür standen im Jahr 2025 Mittel in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung. Im Jahr 2025 verteilten sich die Zuschüsse auf folgende Akteur*innen der Freien Szene: Zuschussnehmer*in Förderung PAY DAY Africa International e.V. 4.360,00 € Mama Afrika e.V. 18.120,00 € Barington UG 7.644,00 € Klubkomm Verband Kölner Clubs und Veranstalter*innen e.V. 10.240,80 € Circus Dance Festival, Behren und Behren GbR 11.000,00 € Kulturhof Kalk e.V. 9.558,55 € PAY DAY International e.V. 6.350,00 € EG Gastronomie u. Event GmbH 12.118,00 € Förderung aus Bauunterhaltung Jährlich stehen 300.000 € an Fördermitteln zur Verfügung. Diese beziehen sich so- wohl u.a. auf die Anschaffung / den Austausch festverbauter technischer Ausstat- tung für Gruppen und Institutionen der Freien Szene. Zudem können Zuschüsse für bauliche Maßnahmen beantragt werden, die für die Genehmigung als Versamm- lungsstätte oder für notwendige Instandhaltungsarbeiten erforderlich sind. Im Jahr 2025 verteilten sich die Zuschüsse auf folgende Akteur*innen der Freien Szene: Zuschussnehmer*in Förderung Popkultur Köln e. V. 3.686 € Theater im Bauturm - Freies Schauspiel Köln e. V. 11.850 € Reineke Fuchs GmbH 47.950 € Theaterpädagogisches Zentrum e.V. Köln, LATIBUL 44.800 € 2nd FLOOR e. V. 12.940 € BARNES CROSSING e.V., Freiraum für TanzPerformanceKunst 8.000 € Reallabor 1869, Zukunfts Werk Stadt gGmbH 77.104 € Bootshaus Cologne GmbH 93.571 € 6 Lärmschutzfonds Jährlich stehen 300.000 € für Maßnahmen zur Verfügung, die zur Reduzierung von Lärmemissionen an Kulturorten dienen, um so Konflikte zu entschärfen oder (be- reits im Vorfeld) zu vermeiden. Dies umfasst auch Verbesserungen im Bereich der Lüftungstechnik zur Minimierung von Gesundheitsrisiken. Im Jahr 2025 verteilten sich die Zuschüsse auf folgende Akteur*innen der Freien Szene: Zuschussnehmer*in Förderung stattInsel WESTSPITZE GmbH 50.400,00 € Reallabor 1869, Zukunfts Werk Stadt gGmbH 33.092,00 € Club Subway, Mother Superior GmbH 18.733,00 € Bausonderförderung Zuschussnehmer*in Förderung stattInsel WESTSPITZE GmbH 200.000,00 € Initiative Kölner Jazz Haus e. V. 94.375,44 € Mietkosten- und Ausbauzuschüsse Zusätzlich wurden Förderinstrumente wie Mietkostenzuschüsse für privat angemie- tete Ateliers und Ausbauzuschüsse für neu angemietete Räume bereitgestellt. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Künstlerinnen und Künstler unabhän- gig von ihrem Karrierelevel angemessene Arbeitsräume finden bzw. herrichten kön- nen. Bereits bewilligte Zuschüsse der Förderperiode 2024-2026 für 2025 wurden aus- gezahlt 2. Kulturentwicklungsplanung (KEP) a) Strukturanalyse kulturelle Teilhabe Die KEP-Maßnahme „Strukturanalyse kulturelle Teilhabe in Vielfalt“ steht aktuell kurz vor dem Abschluss. Im Laufe des letzten Jahres wurden zahlreiche Gespräche mit den Leitungen und verschiedenen Mitarbeiter*innen der städtischen Kulturinstitutionen ge- führt und ausgewertet. Es haben sich in allen Kulturinstitutionen Positivbeispiele gefun- den, die beispielhaft für eine diversitätsorientierte Personal- oder Publikumsentwicklung und die Vergrößerung der Kontaktfläche zur Stadtgesellschaft sind. An vielen Stellen bedarf es allerdings auch noch der strukturellen und strategischen Implementierung des Kriteriums Vielfalt in die Kulturinstitutionen. Aktuell finden die Auswertungsgespräche mit den Leitungen der Häuser statt. Sobald diese abgeschlossen sind, wird ein Abschlussbericht erstellt, der die Ergebnisse für den KuK und die verwaltungsinterne Weiterarbeit zusammenfasst. Parallel wird bereits der dritte Projektabschnitt vorbereitet. 7 b) Neuorganisation Kulturentwicklungsplanung Seit Herbst 2025 wird die Neuorganisation der Kulturentwicklungsplanung vorbereitet. Ziel ist der Aufbau eines flexiblen, evidenzbasierten Monitoring-Systems, das Entwick- lungen im Kulturbereich kontinuierlich sichtbar macht und als Grundlage fundierter kul- turpolitischer Entscheidungen dient. Das Monitoring dient ausdrücklich nicht der Kontrolle einzelner Akteurinnen und Ak- teure, sondern der systematischen Sichtbarmachung kultureller Leistungen, Wirkungen und Rahmenbedingungen. Damit soll eine belastbare Grundlage geschaffen werden, auf der die Bedeutung kultureller Arbeit für Stadtgesellschaft, Teilhabe, Bildung und ur- bane Entwicklung nachvollziehbar dargestellt werden kann. Kulturschaffende erhalten dadurch bessere Möglichkeiten, ihre Leistungen sichtbar zu machen und evidenzbasiert zu argumentieren. Das Monitoring versteht sich damit als Instrument der Transparenz, der gemeinsamen Wissensbasis und der strukturellen Stär- kung des Kulturbereichs. Derzeit erarbeitet die Verwaltung einen Vorschlag zur Neugestaltung der Kulturentwick- lungsplanung einschließlich eines partizipativen Verfahrens zur Einbindung der Kultur- szene. Der Entwurf wird dem Lenkungskreis vorgestellt. c) Circular.Culture EFRE gefördertes Kooperationsprojekt zur Erarbeitung eines Materialkreislaufes für die Kunst -und Kulturszene in NRW. Es sollen zentrale und regionale Materialdepots mit tragfähigen Betreibermodellen so- wie eine digitale Plattform konzeptioniert und entwickelt werden. Darüber hinaus wird mit Fortbildungen und der wissenschaftlichen Begleitung des Projektes der Wissens- transfer zwischen Kultur- und Stadtakteur*innen gefördert. Kooperationspartner sind NRW KULTURsekretariat, Neue Effizienz gemeinnützige GmbH in Wuppertal, Stadt/Theater Bonn und Stadt Köln. Das Projekt hat zunächst eine Laufzeit von drei Jahren bis Ende 2028. Der Zuwendungsbescheid wurde am 27.11.2025 erteilt. Derzeit laufen die Vorbereitun- gen für die Ausschreibung in Köln, wo der/die Stelleninhaber*in mit der Konzepterarbei- tung für ein analoges Materiallager beauftragt wird. 3. Baufachliche Beratung a) Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen eigener Liegenschaften Aufgrund der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen lag der Schwerpunkt der baulichen Maßnahmen im vergangenen Zeitraum auf der Behebung akuter und si- cherheitsrelevanter Mängel. Prioritär behande lt wurden insbesondere Schäden am Dach der Liegenschaft Roßstraße sowie am Mauerwerk von Fort Paul. Gleichzeitig besteht bei zahlreichen Liegenschaften ein erheblicher Instandhaltungs- stau. Die hierfür verfügbaren Haushaltsmittel reichen strukturell nicht aus, um die not- wendigen Sanierungsmaßnahmen in der gebotenen Tiefe und Geschwindigkeit umzu- setzen. Ein Teil der begonnenen Maßnahmen wird sich noch bis in das Jahr 2026 fortsetzen. Perspektivisch ist eine strategische Priorisierung weiterer Maßnahmen erforderlich, um die bauliche Substanz der kulturell genutzten Immobilien dauerhaft zu sichern. 8 b) Umbau ehemaliger Kindergarten Fortuinweg Die Fachplanungen für den Umbau des ehemaligen Kindergartens am Fortuinweg sind weitgehend abgeschlossen. Auf dieser Grundlage konnten bereits erste vorbereitende Maßnahmen eingeleitet werden. Mit dem Projekt wird eine bauliche Grundlage für eine zukünftige Nutzung geschaffen, die den Standort funktional und langfristig nutzbar macht. Der offizielle Baubeginn sowie der Abschluss der Arbeiten sind derzeit für das Jahr 2026 vorgesehen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0607/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 09.03.2026
- Erstellt
- 02.03.2026 08:42